Reichs und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 26. Februar 1941. S. 2
4. Zahlungsverzug, prämienfreie Versicherung, Rücl⸗ vergütung (63 4 bis 6 ABB.). Für die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie auf Verlangen des Versicherungs⸗ nehmers oder im Falle der Kündigung der Gesell⸗ schaft infolge Zahlungsverzugs sowie für den An⸗ spruch des Versicherungsnehmers auf Rückvergütung ist nicht mehr Voraussetzung, daß das Versicherungs⸗ verhältnis drei (oder weniger Jahre bestanden haben muß. Es genügt, wenn die Prämie für diesen Zeitraum gezahlt ist. H. Verletzung der Anzeigepflicht, Anfechtung G 8 ABB). Im Falle der Anfechtung des Bertrages oder des Rücktritts der Gesellschaft vom Vertrage wegen Verletzung der Anzeigepflicht gebührt der Gesell⸗ r. die Prämie lediglich bis zum Schluß der Ver⸗ icherungsperiode, in der sie von den Anfechtungs⸗ gründen oder der Verletzung der Anzeigepflicht
Kenntnis erlangt hat. ; . Soweit in den Allgemeinen Versicherungs⸗
bedingungen eine 2 enthalten ist, daß bei Anfechtung des Vertrages durch die ,n, ein Anspruch auf Rückvergütung nicht bestehe, ist diese Bestimmung unwirksam.
Familienfürsorge.
Ist der Versicherungs nehmer im Konkurs oder wird der Versicherungsanspruch mit Arxrest belegt oder gepfändet, so können der namentlich e,. nete Bezugsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht oder nicht namentlich . ist, der Ehegatte und die Kinder des Versicherungsnehmers mit . Zustimmung der Gesellschaft anzeigen, daß
2
ie an Stelle des Versicherungsnehmers in den Ver⸗
icherungsvertrag eintreten. In diesem Falle sind
die ö der betreibenden Gläubiger oder
der Konkursmasse bis zur Höhe des Rückkaufswerts
u befriedigen. Die Anzeige muß innerhalb eines
donats . en, nachdem der Eintrittsberechtigte
von der Pfändung Kenntnis erlangt hat oder der
Konkurs eröffnet worden ist.
Die Bekanntmachung gilt nicht für die Reichsgaue der
Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.
Der Präsident des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. J. V.: From m.
Anordnung über die Anwendung Allgemeiner Versicherungsbedingungen.
Auf Grund der Verordnung über die Anwendung Allge— meiner Versicherungsbedingungen vom 29. November 1940 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1645) ordne ich für die vom Reichs⸗ aufsichtsamt für Privatversicherung beaufsichtigten privaten Versicherungsunternehmungen an:
1
Vom 1. Januar 1941 finden die Rundschreiben
A. R 56/40 vom 4. Dezember 1940 — A III 3164 — für die Feuerversicherung,
B. K 67/40 vom 12. Dezember 1940 — A IIl 3262 — für die Einbruchdiebstahlversicherung, —
C. k 63/40 vom 12. Dezember 1940 — A III 3268 — für die Wasserleitungsschädenversicherung,
P. R 66/ 0 vom 21. Dezember 1940 — A III 3251 — ür die Unfallversicherung mit Ausnahme der Be⸗ . unter Ziff. 1, .
k 67140 vom 21. Dezember 1940 — A Ill 3322 — für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten,
R 141 vom 4. Januar 1941 — A III 17 — für die Maschinen⸗Garantie⸗Versicherung (Haftung aus Sachmängeln),
R 69 / 40 vom 31. Dezember 1940 — A IIl 3324 - für die Montageversicherung, 2
R 72/40 vom 38. Dezember 1940 — A IIl 8376 - für die Glasversicherung,
R 541 vom 24. Januar 1941 — A IIl 110 — für die Hagelversicherung,
K. R 641 vom 24. Januar 1941 — A IIl 123 - für die Tierlebensversicherung .
auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse mit folgender Maßgabe Anwendung:
Zu D. Das Rundschreiben R 66/40 und diese Anordnung finden auf die Kraftfahrversicherung und die Zeitschriften⸗ versicherung keine Anwendung. .
Zu K. Das Rundschreiben R 6/41 sowie diese Anordnung gelten nur für die größeren Tierversicherungsunternehmungen.
II
Soweit durch die Rundschreiben die Allgemeinen Ver⸗ sicherungsbedingungen mit 5 5 des Reichen sn. über den Versiche rungsvertrag vom 36. Mai 1908 in der Fassung der Verordnung zur ,,, des Rechts der Vertrags⸗ versicherung vom 19. Dezember 1939 (Reichsge etzbl. IS. 2443) in Einklang gebracht worden find, gilt diese enderung nur, wenn der Versicherungsschein erst nach dem 31. Januar 1941 ausgefertigt wird. III
Enthalten nach den Rundschreiben die Allgemeinen Ver⸗ ,,, . eine Bestimmung, welche mit § 38 des
eichsgesetzes über den Versicherungsvertrag in der Fassung
der Berorbnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Ver⸗ tragsbersicherung vom 19. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2443) inhaltlich übereinstimmt, so , , der Lauf der in dieser Bestimmung festgelegten Frist mit dem 1. Januar 1941, sofern die Prämie vor diesem Zeitpunkte fällig geworden ist.
IV
Auf Verlangen haben die Versicherungsunternehmungen den , d, n,, kostenlos Abschriften der zu Jer⸗ wähnten Rundschreiben auszuhändigen.
V
Die Anordnung gilt nicht für die Reichsgaue der Ost⸗ mark und zu A= auch nicht für den Reichsgau Sudeten⸗ land. Zu J gilt sie insoweit nicht für den Reichsgau Sudeten⸗
land, als die Versicherungsverhältnisse bei dort arbeitenden . und ostmärkischen Versicherungsunterneh⸗ mungen bestehen. .
Berlin, den 22. Februar 1941.
Der Präsident des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. J. V.: From m.
4. Durchführungsanordnung der Reichsstelle für Eisen und . zur Anordnung 1 des Generalbevoll mächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirt⸗ schaftung vom 11. Mai 1840, betr. Beschlagnahme von Eisen l und Stahl vom 26. Februar 1941.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fasfung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) und auf Grund der 55 7 und 8 der Anordnung 1 des General⸗ bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung vom 11. Mai 1910 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 109 vom 11. Mai 1940) ordne ich mit Zu⸗ stimmung des ,, und des General⸗ bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung folgendes an:
51
Die in §1 der 3. Durchführungsanordnung zur Anord⸗ nung 1 vom 5. November 1940 fest . rist für die Ab⸗ lieferung des 3. Drittels der der 99 lagnahme unterliegen⸗ den Beslände wird bis zum 1. Juli 1941 verlängert.
§82 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im . Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten.
Berlin, den 26. Februar 1941.
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.
Anordnung V 48 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung, Verarbeitung und Veräußerung von Holzwolle) vom 265. Februar 1941.
Auf Grund der k über den Warenverkehr in der Fal ung vom 18. August 1959 (Reichsgesetzbl. 1 S. i430) in Herbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und ß des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Beutscher Reichsanzeiger und Preußi= scher Staatsanzeiger Nr. 1953 vom 1. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsbeauftragten für Holz und dem Reichsbeauftragten für Papier und Verpackungswesen an⸗ geordnet: 851
Geltungsbereich
Diese Anordnung gilt für Holzwolle aus Nr. 89 des stat. Warenverzeichnisses. 82
Verarbeitung
() Personen und Unternehmen, die Holzwolle herstellen, dürfen diese nur mit Genehmigung der eichsstelle ver⸗ wenden, verarbeiten oder im ö. verarbeiten lassen.
() Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. .
838
Veräußerung
() Die im § 2 genannten Personen und Unternehmen dürfen Holzwolle nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art veräußern. ,
) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden.
§8 4
Aus nahmebestimmung Die Reichsstelle für Waren verschiedener Art kann Auz⸗
nahmen von den Vorschriften der sf 2 und 8 zulassen. 85 Strafbestimmung
Zuwiderhandlungen . diese Anordnun den S8 10, 18 — 15 der Verordnung über den bestraft.
werden nach arenverkehr
86 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. März 1941 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete bon Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 25. Februar 1941.
Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann⸗
Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle für Tabal, Bremen, zur Regelung der Verteilung von Tabalstengeln.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. Au ö. 1935 (Reichsgesetzblatt 1. S. 1430)
in Verbindung mit der Bekanntmachung üher die Reichsstellen
ur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom
* August 1939 . eutscher Reichs und Preuß. Staatsanzeiger
Nr. 182 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
; §81 (Abgabe und Bezug von Tabaklstengeln) Tabakstengel dürfen nur mit Genehmigung der Reich⸗ stelle für Tabak abgegeben und bezogen werden. Auch eine Weitergabe der ,,. zur Bearbeitung an andere Be⸗ triebe ist genehmigungspflichtig.
.
haben. —
§5 2 Eagerkontingentj Betriebe, die Zigarren, Zigarillos, Stumpen und Kau- tabak herstellen, dürfen die bei 6. anfallenden Tabakstengel nur in einem von der Reichsstelle für Tabak zu bestimmenden Umfange lagern. Die über das Lagerkontingent hinaus- ehenden Mengen sind zur besonderen Verfügung der Reichs⸗ telle zu halten. §5 3
kö ¶ Meldepflicht)
(*) Betriebe, bei denen e n anfallen, und Unter⸗ nehmen, die sich mit dem An⸗ und Ver m . Tabakstengeln befassen, haben bis zum 10. eines jeden nats die Menge der am letzten Tage des vorangegangenen Monats bei ihnen vorrätigen . der Reichsstelle für Tabak zu melden. Die Meldungen sind auf Vordrucken g erstatten, die bei der Reichsstelle für Tabak anzufordern sind.
C) Die ,,, müssen mit den Angaben in den zollamtlich vorgeschriebenen Betriebsbüchern übereinstimmen. Ihre Richtigkeit ist durch rechtsverbindliche Unterschrift zu bestätigen. —
54
(Aus führungsbestimmungen und Ausnahmen)
Die Reichsstelle für Tabak erläßt die zu dieser Anordnung erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Sie kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen.
Zuwiderhandlungen Chen diese Anordnung werden nach den 8 10, 18 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. §8 6
Inkrafttreten)
Die Anordnung tritt am 1. Wärz 1941 in Kraft. Sie . auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Ge⸗ iete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Bremen, den 27. Februar 1941.
Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.
Bekanntmachung.
Die am 25. Februar 1941 ausgegebene Nummer 21 des Reichsgesetzblatts, Teil , enthält:
Achte Verordnung zur Ausführung des Milchgesetzes. Vom 23. Januar 1941.
erordnung zur Einführung von Ehestandsdarlehen, Kinder⸗
beihilfen, Einrichtungsdarlehen und Einrichtungszuschü sen im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 10. Februar 1941.
Verordnung zur Einführung des Gesetzes über die Ver⸗ pachtung und Verwaltung öffentlicher Apot eken in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. om 15. Februar 1941. Polizeiverordnung über den Verkehr mit Gefangenen. Vom
20. Februar 1941. Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis: O, 15. H.. ö endung
sendungsgebühren G03 Re für ein Stück bei Vorein auf unser Postschecklonto: Berlin 96 200.
Berlin NMw 40, den 26. Februar 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Nummer 6 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Februar 1941
hat . nhalt: Teil 1. J.. Allgemeines und Ge—⸗ meinfames. Gefetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung üben die Aenderung der Bezeichnung des Landesarbeitsamts und des d, n. Tirol⸗ Salzburg. Vom 11. Februar 1941. — Betr.:! Aenderung der Grundsätze für die Annahme und. Aus⸗ bildung von Nachwuchskräften für den höheren Dienst in der Arbeitseinsatz⸗ und n , nd , — II. Arbeits⸗ einsatz und ,, Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Einfatz von gewerblichen ausländischen Arbeitskräften; Einhal⸗ tung der Lohn⸗ und , — Unterstützung für Dienstverpflichtete und Gleichgestellte, die bisher selbständig ein der Reichsgruppe Fremdenverkehr zugehöriges Gewerbe ausgeübt rbeitseinsatz in der Bauwirtschaft; hier: Sofortmaßh⸗ nahmen bei Bomben⸗ und Brandschäden,. — Zusãtzliche Alters ⸗ und Hinterbliebenenversorgung bei zeitlich begrenzter Dienstver⸗ pflichtung in den öffentlichen Dienst. — Trennungsbeihilfen nach den Richtlinien zur ö der Arbeits gufnahme und Unter⸗ haltszuschüsse für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaß⸗ nahmen. — Kleiderkarten, für polnische anderarbeiter. = III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, 1. Anordnung über Entgeltbücher ür die Heimarbeit der Stoffhandschuhherstellung in den Wirt⸗ chaftsgebleten Sachsen und Sudetenland. — nordnung über Entgeltbelege für, das Lohngewerbe und das Zwischenmeister⸗ gewerbe der Glaeeschlingnäherei, der and⸗ und Maschinenlasch⸗ näherei und der rn, ref tarbeiten im Wirtschafts⸗ ebiet Sudetenland. — V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Erber Gesetze, Verordnungen, Erlaffe: Betr.: . feiten auf dem Gebiete des Siedkungs, und Wohnungswesens so⸗ wie des Städtebaues. — Betr. Fettabscheider. — Bet: Erwei⸗ terter Selbschutz in Barackenlagern. — Betr. Bgulicher Luft⸗ schutz; hier: Außenflächen von Gebäuden. — Betr.: Bestimmungeit über Baukalk — DIN 1060 Blatt 1 — — Betr.: Pri ften ii — Betr. Schlechtwetterregelung bei Bauvorhaben der S⸗Be⸗ wegung ([S. 5s4 des Reichsschatzmeisters vom 7. . 1911). — Betr.: Schlechtwetterregelung; hier; Meldepflicht zurn Sicherung des ,,, 1. Durchf O. vom 14. Fe⸗ bruar 1541 zur AS. 5sai des Reichsschatzmeisters vom 7. Fe⸗ bruar 1941). — Zehnte Anordnung über die eugestaltung der Stadt Linz a. d. Donau. ö
.
Wwosttwefem.
Sernsprechdienft mit Ungarn. ͤ Am 1. März 1944 tritt für den Fernsprechdienst mit Ungarn ein neuer Gebührentarif in Kraft. Für den Grenz⸗ und Nah⸗ verkehr gelten ermäßigte Gebühren, die je na der 3
G50, C86 und 1,60 Re betragen. Für den übrigen , , rend der Tages ze —
dienst find 5 deutsche Gebührenzonen aer . für die 6.10 FM für ein Dreiminutengespräch wä ö erhoben werden. In der gesprächsarmen Zeit ermäßigen c di Sätze auf 3/5. Ueber die 63. der einzelnen Gebühren ge
Vermittlungsstellen Auskunft.
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. As vom 26. Februar 1941. 8.
en die
irt schaftsteil.
Anhattende Rauchwarenausfuhr auch im neuen Jahr.
Zu dem guten Abschluß, über den die deutsche Rauchwaren⸗ wirtschaft im Exportgeschäft für das Jahr 1840 berichten konnte, bildete sich aaf, des neuen Jahres ein vielversprechender Auftakt, indem auch der Januarerport des Brühl die gehegten Erwartungen voll erfüllte und die Umsaͤtze mit dem Ausland recht befriedigend waren. Infolge der Au lockerungsbestimmun⸗ gen hinsichtlich der Kaninversorgung für den Binnenmarkt trat auch von deutscher Seite eine bemerkenswerte Nachfrage nach diesem Artikel hervor, die nur aus veredelungstechnischen Grün⸗ den nicht vollbefriedigt werden konnte, weil die deutschen Zu⸗ richtereien und Färbereien derzeit voll beschäftigt sind, um für jede frischanfallende Ware, sofern sie nicht kriegswirtschaftlichen Zwecken oder der Ausfuhr dient, längere Lieferzeiten beanspruchen müssen. Da aber die deutsche Kaninernte dieses Jahres sowohl mengenmäßig als auch in ihrer Güte wesentliche Steigerungen aufweist, kann die deutsche pelzverarbeitende Industrie im Lau fe des neuen Jahrez mit einer stärkeren i nnn. von Kanin rechnen, das ja heute eine ungleich wichtigere tellung ein⸗ nimmt als sonst, weil es mit gutem irg für solche aus⸗ ländische Besatz⸗ und. Mantelware eingeschaltet werden kann, die gegenwärtig aus Kriegsgründen schwer zu ö ist.
Das Ausfuhrgeschäͤft wurde im Januar in erster Linie von Ungarn getragen, das sehr 9 Bestellungen an den Brühl gab: weiter beteiligten sich als Auftraggeber Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien, Schweden und Dänemark, Favorisiert waren wieder gelockte Artikel, hauptsächlich Persianer, die sehr ö. im Peise lagen, sowie Silber⸗ und Blaufüchse. Die starke Nach⸗ frage, die nach den beiden letztgenannten Artikeln schon seit vielen Monaten herrschte, sowie andere, in den standinavischen Herkunfsländern begründete Umstände lassen die Annahme be⸗ rechtigt erscheinen, daß die Lieferungen von dort in diesem Jahre nicht so umfangreich sein werden, wie es vielfach angenommen wird. Der Ernteausfall ist — auch eine Folge des Krieges — eringer als in den letzten Jahren, was anderer eits wieder dazu ührte, daß die für Silber- und Blaufüchse in Oslo und Leipzig bewilligten Preise sehr fest sind.
Die ausländische Nachfrage erstreckte sich fernerhin auf Feh, blau⸗ und schwarzgefärbte Füchse, Nerze, Bisam sowie 9. anderen im Markte liegenden Rauchwaren. Die Bemühungen des Brühl, rechtzeitig für eine Lagerauffrischung zu sorgen, sind in Silber⸗ und Blaufüchsen . in russischen und afghanischen Persianern von Erfolg gewesen. Auch für den jetzt sehr stark verlangten Artikel Kanin, für den sich besonders aus dem deutschen pelzverarbeitenden Gewerbe nach der Freigabe großes Interesse zeigt, sind hinreichende Einfuhrmöglichkeiten aus Frankreich und Belgien vorhanden. Allerdings ist, wie eingangs bemerkt, für die Bearbeitung der veredelten Kanin mit einer längeren Lieferfrist seitens der Zurichtereien und Färbereien zu
rechnen, da diese bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigleit voll beschäftigt sind. w
Man rechnet überdies am Brühl mit einem besonders starken Auslandsbesuch aus Anlaß der i druhis e mee weil die besseren Fahrgelegenheiten zur esse die Reise er⸗ leichtern. Außerdem dürfte auch das Angebot von Rauchwaren und veredeltem Pelzwerk, das von Einzelfirmen und von der Fachgruppe Nauchwaren und Pelze in einem Kollektiv auf der Textil⸗ und Bekleidungsmesse gezeigt wird, mit Anlaß sein, die Gelegenheit für einen gleichzeitigen Besuch der Läger des Rauch—⸗ warengroßhandels am Brühl und der Reichsmesse zu benutzen.
Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft in ihrer Beziehung zu Staat und Wirtschaft.
In der von der Wirtschafts Hochschule Berlin und der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin im Einvernehmen mit dem Reichswirt chaftsministerium veranstalteten Vortragsreihe über die „Probleme der gelenkten Wirtschaft“ sprach am Mitt⸗ woch Ministerialrat Dr. . vom Reichswirtschaftsministe⸗ rium über „Die Organisation der ewerblichen Wirtschaft in ihrer Beziehung zu Staat und 366 aft“.
Dag die Organisgtion der ewerblichen Wirtschaft 1 allen ihren Aeußerungen stets 3 dem Staate und der Wirtschaft bewegen muß, so leitete der . seine Ausführungen ein, kann auf eine Betrachtung des Wesens und des Wirkens von „Staat“ und „Wirtschaft“ nicht verzichtet werden. Diese Be⸗ e . von Staat und Wirtschaft, die sich seit dem absolutisti⸗ chen und liberalistischen Zeitalter gewandelt haben, werden heute durch drei Punkte charakterisiert: 1. ir Staat führt die Wirtschaft, aber wirtschaftet nicht e 2. die reie Initiative wirtschaftlicher Persönlichkeit wird anerkannt, und 3. eigene Verantwortung und Verwaltung innerhalb eines vom Staate gesetzten Rahmens wird gewährleistet. Zwischen dem Stagte und der Wirtschaft steht nun als ein völliges Novum der i, die Organisation der gewerblichen ,, owohl die Kammern wie auch die 5 unterscheiden sich von ihren Vorgängern in ihrer Struktur, in ihrem . und durch das innere Gesetz ihres Handelns. Als Organisation zwischen Staat und Wirt⸗ schaft wird der Organisation der gewerblichen Wirtschaft eine Doppelaufgabe zuteil, nämlich die Vollstreckung des Staats⸗ willens und die Wahrung der Interessen der Wirtschaft, womit die so wichtige Abstimmuͤng stagtlicher und wirtschaftlicher Ten—⸗ denzen verbunden ist. Zum Schluß brachte der Vortragende noch einige interessante Ansatzpunkte für eine weitere Entwicklung und Ausgestaltung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die wertvolle Hinweise af eine Ausgestaltung dieses ganzen Wirt⸗ schaftsapparates darstellten.
d 7 7777 7 7
Berliner Börse vom 25. Februar.
Am Dienstag war die Kursbewegung an den Aktienmärkten bei Festsetzung der ersten Kurse überwiegend nach oben gerichtet. Die Umsätze hielten sich jedoch allgemein e,, . in engen Grenzen. Fest lagen insbesondere Metallwerte, daneben Montane und einzelne Spezialpapiere. Die Abschläge blieben fast allgemein unbedeutend. .
Am Montanmarkt gewannen Ver. Stahlwerke und Hoesch je R, Rheinstahl „ und Klöckner 1 3. Bei den Braunkohlen⸗ werten stiegen Ilse Genußscheine um 1 und Deutsche Erdöl um 1M *, während K ) hergaben. Kaliwerte wurden un⸗ verändert notiert, in Kalichemie kam eine Votiz vorerst nicht beende Von cemischen Papieren setzten Farben um 36 * öher ein und stiegen alsbald erneut um ü 5. Rütgers lagen i S fester, von Heyden im gleichen Ausmaß schwächer. Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten wurden Conti Gummi um 3 6. Dt. Linoleum um 3 8 herabgesetzt. Auch für Elektro⸗ und Versorgungswerte waren die Meinungen geteilt. Während Lahmeyer „, Dt. Atlanten 13 und Schles. Gas 23 gewannen, aben Siemens 6, AEG und Gesfürel h J und RWE 1 96 her. Fest lagen Metallwerte, von denen Deutscher Eisenhandel 1 und Metallgesellschaft 14 3 gewannen. Bei den Maschinenbau⸗ fabriken erhöhten sich Schubert C Salzer um 1M, bei den Auto- werten BWW um 1 . Hervorzuheben sind noch Hotelbetrieb mit 1, Dortmunder Union mit 4 1 und Berger mit 4 2X. Andererseits verloren Holzmann und Stöhr je 1 3.
. . machte sich nach vorübergehenden Ansätzen zu einer weiteren . ung überwiegend Schwächeneigung bemerk⸗ bar. Man handelte Ver. Stahlwerke mit 150 und Farben mit 19035 nach 20075. Schles Gas verloren 17 und Erdöl 135 35. Höher bewertet wurden Schultheiss und Engelhardt mit 4 1 und Dessauer Gas sowie Westdeutsche Kaufhof mit 4 15 3.
Gegen Ende des Verkehrs war die Haltung eher schwächer, wenn sich auch vereinzelt gegenüber den niedrigsten Ta , . leichte Erholungen durchsetzen konnten. Man handelte . ich Ver. Stahlwerke mit 1697 und Farben mit 199. Buderus be⸗ festigten sich gegen den . um , Charlotte Wasser und Waldhof um S . und Berger gegen erste Notiz um 1 3.
Aam Kassamarkt lagen Banken überwiegend gut n,. Genannt seien Ueberseebank und Niederlausitzer Bank mit 4 * und Schleswig⸗Holsteinische Bank mit 6. 55. Adca gingen um „ und Berliner Kgssenberein um * zurück. Von Hyp-Banken stiegen Deutsche Centralboden um , Meininger Hyp und Rheinisch⸗Westfälische Boden um 1 und Rheinische Hyp um 1* *. Andexerseits gaben Deutsche Hyp und ö um VM und Hamburger Hhp um ½ * nach. Am Schiffahrtsaktien⸗ markt wurden . und Hamburg⸗Süd um 14 bzw. 2 3 her⸗ aufgesetzt, Nordlloyd mußten * 35 hergeben. Bahnen lagen mit Rückgängen bis zu 1 3 überwiegend schwächer. Unter den Kolonialanteilen waren Kamerun mit — * leicht rückgängig. Doag zogen um „äz6 an. Am Kassgmarkt der Industriepapiere war die Haltung überwiegend fester. Nach längerer 6 26 . höher zur Notiz. Als
kamen Bast AG. bei Repartierun norr mit 4 5, Petereit mit
fester sind ferner hervorzuheben
4 63, Reichelt Metall mit 4 475 und Neckarwerke mit 4 4 3.
Gruen K Bilfinger schwächten sich um 375 R ab.
Steuergutscheine J nannte man mit 198 -= 1083 (1085). Steuergutscheine II ermäßigten 16h in allen Fälligkeiten um 63.
Im variablen Rentenherkehr stellte ö die Reichsaltbesitz⸗ anlei . 1589 nach anfänglich 15875 (Vortag 158836).
Am . waren Pfandbriefe weiter gesucht. Kommunalobligationen lagen nicht einheitlich. Stadtanleihen waren . unverändert. Gemein n , ., notierte wieder 10156 56. Dekosama J zogen um 3 35 dn. Ländergnleihen lagen 5 behauptet. 29er Mecklenburg⸗Schwerin und ser Sachsen ermäßigten . um M 735. Von Althe ,, gingen Rheinprovinz und Westfalen um 3 3 zurück. Am Markt ber Reichsanleihen waren 36er Reichsschätze Folge III, 37er Folge] und 38er Folge I gut behauptet. Andererseits waren 36er Reichs⸗ schätze Folge 11, Jzler Folge II und 49er Folge VI leicht rück⸗ gängig. Reichsbahn⸗ und Reichspostschätze lagen unverändert.
Auch Industrieobligationen hatten bei stillem Geschäft nur un⸗ wesentliche Veränderungen aufzuweisen.
ö. ö. Privatdiskontsatz blieb mit 2M „ in der Mitte unver⸗ ändert.
Am Geldmarkt der Satz für Blankotagesgeld um M au 158128 9. an. . 161 ö ! 261 . Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.
Vörsenkennziffern für die Woche vom 17. 2. bis 22. 2. 1941.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 17. bis 22. Februar 1941 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:
ö. Wochendurchschnitt Monatgt⸗ Attienkurse¶¶ (Kennziff ien 232 nnr ö nkurse ennziffer . 2. anuar 1924 bis 1926 — 100 3
Bergbau und Schwerindustrie 146, 94 148,73 147,01 Verarbeitende Industrie . 141,31 142, 00 140 06 Handel und Verkehr 148,79 149, 80 145.79
Gesamt .. 144,74 146,79 143,34 stursniveau der o igen Wertyapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aittenbanken Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit · Anstalten Kommunalobligationen .. Anleihen der Länder und Gemeinden
Durchschnitt. ..
Außerdem:
4 3M soige Industrieobligationen 193,45
5 oͤsfige Industrie obligationen 103,94
40soige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe .. 101,265
105,18
103 op Jol 63
10179 102,72
103,16
103, o 150i 8?
10183 102,13
102,51
102,32 101,50
101 55 102,15
1063,44 103,98
101,25
103, 26 103,70
101,08
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 22. Februar 1941.
1. Deckungsbestand an Gold und Devisen . .. 77 638 000 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an
Schatzwechseln des Reichs.... 13 815 284 000
3. „Wertpapieren, die gemäß § 19
ziffer 3 angekauft worden sind
(beckungs fähige Wertpapiere) ..
„Lombardforderungen ... .
„deutschen Scheidemünzen .
„Rentenbankscheinen .. R
„sonstigen Wertpapieren. .
„ sonstigen Aktiven
22 171 000 21 402 000 170 586 0090 311 607 009 362 264 0090 1418 383 000
150 000 000
. 99 965 000 ö hab 307 000
1. Grundkapital. J 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen. by sonstige Rücklagen und Rückstellungen 3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. . fällige Verbindlichkeiten - b. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗ JJ . ; 6. Sonstige Passivlte ,. 462 760 000
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM — —
18 936 499 909 1904704000
] Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 26. Februar 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttengluminium, 99 oo in Blöcken... 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren G . * . Reinnickel, 98 — 99 ½9 ... — — . Antimon⸗ Regulus ..... — ö ; Feinsilber .. . 3h, 0 - 38,50 .
ERA für 100 kg
; . fein
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.
— 265. Februar Geld Brief
26. Februar Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires)
Australien (Sidney). Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro)
1 ght. Pfr. 100 Afghani
1Pap.⸗Pes. Laustr. Pfd.
100 Belga
1 Milreis Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa Dänemark (Kopen⸗
h 100 Kronen England (London) .. J engl. Pfd. . (Helsinki) ..
1s,9 is, sz o, ss O, oa
18,709 18,83 o, ss 0,92
zo, os o, 130
ao, o o, iza
zo, os 40, o o, iz0 0, is z os
28, 31
doe, Soss] Fos! 126 21 831 821 dos So, dos 6? Doss 7osn oss. Toca
132,57 182,83 132,57 182,83 1455 14,91 14,5690 14561 3842 386, 50 z8, võ
13509 13, 1
Japan (Tokio u. Kobe) 19Yen o, 585 O0, 587 Fugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb) . 100 Dinar 5, 604 5,616 Kanada (Nontreah . 1 kanad. Doll. — — Luxemburg (Luxem⸗ burg) 100 lux. Fr. 9, 99 Neuseeland (Welling⸗ ton) I neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) . Schweiz (Zürich, Basel und Bern) . 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u c
100 Peseten
Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul). .. I türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid. 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar
100 finnl. M. rankreich (Paris). 100 Fres. Griechenland (Athen) 100. Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. 100 Gulden Iran (Teheran) .... 100 Rials sland (Reykjavik) . 100 isl. Kr. talien (Rom und Mailand) 100 Lire
10, o
100 Kronen
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurses
; Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union.. 9, 89 9,91 Frankreich ... ..... . 0 4,995 5, 005 Australien, Neuseeland e eeseceoecececoe es 7, 912 7, 928
Britisch⸗Indien ee eceeeeeceeee see 74, 18 74, 32 2228888885222 2, 098 2, 102
— —
Au sländische Geldsorten und Banknoten.
—
26. Februar Geld Brief 20,68 20, 46
25. Februar Geld Brief 20, 38 16,16
4 iss
Sovereigns ...... Notiz
20 Franes⸗Stücke ... für 16,16 16,22 Gold⸗Dollars ...... 1 Stück 4, 188 4,205 Aegyptische ...... 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 Amerilanische:
1000-5 Dollar... 1 Dollar 2,44 246 242 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 244 2,46 2,42 Argentinische 2905 1 Pap. Peso 0, 54 0,56 0, 54 Australische ...... 1 austr. Pfd. 2, 4 2,16 2,14 Belgische ...... ... 100 Belga . 39,92 40,08 30, 92 Brasilianische ...... 1 Milreis o, 1065 0, 15 O0, 105 Brit. Indische .... 100 Rupien 45,91 46,09 45,91
Bulgarische: 1655 u. darunter 100 Lewa 3,0 3,06 3,04 Dänische: große ... 100 Kronen — — — 10 Kr. u. darunter, 100 Kronen 48,90 49,109 48,90 e 90990 1 engl. Pfd. 4,654 4,56 4, 54 Finnische .. Französische . 132,13 133,27 132,73 10 Lire 100 Lire 1307 13, i 13,07 Jugoslawische: große 100 Dinar Luxemburgische .... 100 lux. Fr. 9,98 10,0 9,98 Norwegische, 50 Kr. 100 Kronen 56,89 57, 1 56,89 er bd ö wedische: große. 100 Kronen 100 Irs. 57,73 57, 977 867,73 ö7, 713 57,97] 57,73 Südafr. Union 1 südafr. Pfd. 440 4,551 4,49 Türkische 1 türk. Pfund 1,84 1,86 1,84
Englische: 10 8 u. darunter ...... 100 finnl. NM. 5, os 5,07 65,05 ..... 100 Frs. 499 5,01 4,99 Holländische .. ..... 100 Gulden Italienische: große. 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar 5,0 5,62 5,60 Kanadische ...... 1 kanad. Doll. 1,44 1,46 1,44 n nne, Rumãänische: 1000 Lei 100 Lei 199 2,01 1,99 100 Kronen — — — 56 Kr. u. darunter. 59, 390 59,54 59,80 Schweizer: große... 160 Frs. u. darunt. 100 Frs. Slowakische: 20 Kr. l00 slow. Kr. S, 58 8,62 8,68 Ungarische: 100 P. u. darunter ...... 100 Pengs 60,18 61,02 60,78