1941 / 54 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Mar 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reich,. und Staataanzetger Nr. 53 vom 4. März 1741. S. 4

2.

gezogenen und von ih t von der Bank Gospodarstwo Krajowego girierten und von der Bank Polski diskontierten, am 14. . 1939 in Kattowitz zahlbaren Wechseln über je 100 000 Ceinhunderttausend) Iloty beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, ren , in dem auf den 19. September 41, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 41, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. Kattowitz, den 27. Februar 1941.

ihr ,,.

Amtsgericht. 51055 Aufgebot. . 9. F. 11141. Der kommissarische

Verwalter der Bank Polski Filiale Kattowitz, hat das Aufgebot von drei am 17. Juli 1939 von der Nikolaus Graf von Ballestremschen Industrie⸗ verwaltung Zarzad Zakladom Przemy⸗ flowych. Mikolgja Hr. Ballestrema au ihre eigene Order ausgestellten, auf die Rudaer Steinkohlengewerkschait Rudzki Gwarectwo Weglowe gezogen und von ihr akzeptiert, von der Aus⸗ stellerin der Friedenshütte A. G. Huta Pokoj, Slastie Zaklady Gorniczo⸗Hut⸗ nicze S. A. und der Kommandit Ge⸗ sellschaft „Robur“ Robur Zwiajzek Kopaln Gornoslaskich girierten und der Bank Polski diskontierten, am 19. Ot⸗ tober 1939 bei der Deutschen Bank in Kattowitz zahlbar gewesenen Wechseln über je 100 000 einhunderttausend loty beantragt. Der Inhaber der rkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 1941, 12 Ühr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 41, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Kattowitz, den 27. Februar 1941.

Amtsgericht. 51060 Aufgebot. . J. F 5/40). Der Gutsbesitzer Julius

Schultz in Schultzenhof, Kreis Wreschen, Wartheland, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Grzgorzewski in Posen hat das Aufgebot des Blankowechsels, bisher ausgefüllt auf 30 000 Ke6n, mit der Unterschrift der Frau Gertrud Schultz aus Schultzenhof, Kreis Wreschen, als Akzeptantin und dem Stempel der Landesgenossenschaftsbank in Posen als Ausstellerin versehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Sep⸗ tember 1941, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 29, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärüng der Urkunde erfolgen wird. Posen, den 18. Februar 1941. Das Amtsgericht. Abt. 9.

51056

Die Witwe des Kammerherrn Theo⸗ dor Graf Reventlow, Elise Therese Benvenuta geborene Stein in Altenhof, Kreis Eckernförde, vertreten durch Rechtsanwalt Aeisfen in Eckernförde, . das Aufgebot des Grundschuld— briefes über die im Grundbuch von Köln, Band 437 Blatt 17439, früher Band 62 Blatt 2463 in Abtei 66 Rr. 1 für die Gräfin Elise Therese Ben⸗ venuta Reventlow geborene Stein auf Altenhof bei Eckernförde eingetragene Grundschuld von 150 000, Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Justiz— ebäude, Köln, Reichenspergerplatz, immer 268, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Köln, den 25. Februar 1941.

Das Amtsgericht. Abtlg. 4.

51064 Aufgebot.

3 F 241. Die Witwe Emil Otto, Elisabeth geb. Merten in Gießen, Bahn⸗ hofftraße 51, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über die auf ihren Namen im Grundbuch von Kleinalten⸗ städten Band 15 Blatt 544 in Abtei⸗ lung III unter Nr. 4 eingetragenen Post von 4000, GM beantragt. Der In⸗ 6 der Urkunde wird aufgefordert,

ätestens in dem auf den 36. April

941, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Wetzlar, den 27. Februar 1941.

Amtsgericht.

51059

Der Rechtsanwalt Dr. Epping in Münster hat als Verwalter des Nach⸗ lasses des am 6. Januar 1937 in Mün⸗ ster verstorbenen Postmeisters i. R. Heinrich Koch aus Münster das Auf⸗ ebotsverfahren . Zwecke der Aus⸗ chließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläͤubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen egen den Nachlaß des verstorbenen 'Boöstmeisters i. R. Heinrich Koch aus Münster spätestens in dem auf den 25. Aprit 1841, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Gerichtsstr. 2, Zimmer 24, anberaumten Aufgebots⸗

*

termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der e, zu enthalten; urkundliche

Beweisstücke sind in Urschrift oder in gef ff beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden,

können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insfoweit. Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ eschlofsenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ 56 ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechlen, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Münster i. W., 26. Februar 1941. Das Amtsgericht.

51058

Durch Ausschlußurteil vom 25. Fe⸗ bruar 1941 sind die fünf Anteilscheine Nr. 12 851— 55 zu je 1060 GM und der Anteilschein Nr. 2933 zu 20 GM von 5yz 3, Ostpreußischen landschaftlichen Goldpfandbriefen (Liquidationspfand⸗ briefen) vom 10. April 1935 für kraft⸗ los erklärt.

Amtsgericht Königsberg (Pr).

51057] Beschlus . (22 VI) V 6 12 50105. Der Erb⸗ schein des Amtsgerichts Köln vom

11. März 1995 nach dem Fabrikbesitzer Johannes Köfter, zeitlebens wohnhaft zu Köln⸗-Lindenthal, verstorben am 6. Oktober 1904, 22 V 6 1X 50/0665, wird für kraftlos erklärt.

Köln, den 27. Februar 1941.

Das Amtsgericht. Abteilung 22.

51062

Durch Ausschlußurteil des hiesigen Amtsgerichts vom 25. Februar 1941 wurden für kraftlos erklärt: 1. Grund⸗ schuldbrief, ausgestellt vom Grundbuch⸗ amt Michelfels, Amtsgerichtsbezirk Sinsheim 4. d. E. am 19. 1. 1925 über die im Grundbuch von Michelfeld Band 23 Heft 28 III. Abtlg. Nr. 5 auf dem Grundstück Lgb.⸗Nr. 4915 a der Ge⸗ markung Michelfeld eingetragene unver⸗ zinsliche Grundschuld in Höhe von 37 000 R zugunsten der Firma Stein⸗ meister C Wellensiek G. m. b. H. in Bünde i. Westfalen; 2. Grundschuld⸗ brief, ausgestellt vom Grundbuchamt Michelfeld, Amtsgerichtsbezirk Sins⸗ heim a. d. E. am 2. 9. 1930 über die im Grundbuch von Michelfeld Band 23 Heft 28 III. Abtlg. Nr. 6 auf dem Grundstück Lgb.⸗Nr. 49715 a der Gemar⸗ kung Michelfeld eingetragene unver⸗ zinsliche Grundschuld in Höhe von i9g 0090 Goldmark zugunsten der Firma Steinmeister C Wellensiek G. m. b. H. in Bünde i. Westf. Sinsheim / Elsenz, 26. Februar 1941. Amtsgericht.

5l061.

Oeffentliche Betanntmachung.

10. F. 2/40. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 22. Januar 1941 sind auf Antrag der „Elettro“ Attien gesellschaft für an gewandte Elet⸗ trizität in Ober⸗Lazist die Wechsel zahlbar

Nr. am in Aussteller Girant ö gl. 1. 59568 23. 11. 1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 000, 2. 5959 26. 11. 1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 00, 3. 5969 28. 11. 1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 000, 4. 5961 1. 12. 1939 Posen Karton Klucz. Fabr. Pap. Warsch. 1 090, 5. 5991 10. 10. 1939 Posen Agnila C. H. Dittrich 515, 08

für kraftlos erklärt worden. Posen, den 28. Februar 1941.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

1

4. Oeffentliche Zustellungen.

51067) Oeffentliche Zustellung. 1R9I41. Die Frau Anna Kuczera geb. Koza in Penzlin, Meckl., Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Völcker in Waren, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Kuezera, früher in Penzlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ cheidung mit dem Antrage auf Schei⸗ üng der Ehe aus 8 65 Ehegesetz und Schuüldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits von die J. Zivilkammer des Landgerichts in Güstrow auf den 14. Mai 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt if Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Güstrow, den 1. März 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

51069] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Erika, Gerrard geb. Aust zu Hamburg⸗Blankenese,. Broers⸗ treppe 1. , Rechtsanwalt Dr. Otto Sudeck, Ham⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann William Georg Gerrard, England, mit dem Antrage auf Aufhebung der Ehe. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hamburg, Dienst⸗ stelle Altona, Allee 125, auf Donners⸗ tag, den 24. April 1941, 9 Uhr, geladen.

Samburg⸗Altouna, 26. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

51071] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Else Redlich geb. Po⸗ trafke in Perleberg, Gartenftr. 24, Pro⸗ eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Alt⸗ 6. in Perleberg, klagt gegen den Maurer Wilhelm n GHlich zuletzt Perleberg, Gartenstr. 24, auf Ehe⸗ scheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Neuruppin auf den 28. März 1941, yz Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Neuruppin, den 28. Februar 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

51073) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Friedrich Holler in Saarbrücken 3, e en, g , Straße 104, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kieborz in Merzig, Saar, klagt egen seine Ehefrau Marie Amalie Holler geb. Floßmann, früher in München, von⸗der⸗Tann⸗Straße 6 / auf Ehescheidung aus 5 55 des Ehe⸗ gesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken 1 Langemarckstraße 17, Saal 4, auf den 6. Mai 18941, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als

k vertreten zu assen.

Saarbrücken, den 27. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

50851) Bekanntmachung.

Da die Jüdin Else Sarg Sander meiner Aufforderung vom 18. 1. 1941, das Hausgrundstück Reichenberg, Ger⸗ hard⸗Hauptmann⸗Straße 4, innerhalb von drei Wochen zu veräußern, nicht nachgekommen ist, habe ich Dr. Hans Weihrauch, Rechtsanwalt in Reichen⸗ berg, als Treuhänder zur Veräuße⸗ rung eingesetzt.

Aussig, den 26. Februar 1941.

Der Regierungspräsident. Im Auftrage: Dam m.

51074] Bekanntmachung.

Im Sinne der 8sF 6 und 17 Abs. 3 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938, R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 1709, erteile ich dem Paul Israel Berger, derzeit un⸗ bekannten Aufenthaltes, den Auftrag, die ihm gehörende Liegenschaft E. Z. 15, 17 und 18 des Grundbuches der Haupttürnitzrotte, Amtsgericht Lilien⸗ feld, Kreis Lilienfeld. Gau Nieder⸗ donau, binnnen sechs Wochen zu veräußern. Zur Durchführung der auf⸗ getragenen Veräußerung setze ich Herrn Hans Scheuner, Kreis⸗ bauernführer in Lilienfeld, als Treu⸗ händer ein. Mit der Bestellung des Treuhänders verliert Paul Israel Ber⸗ ger das Recht, über die obengenannte Liegenschaft zu verfügen. Diese Be⸗ kanntmachung ersetzt im Sinne des 83 Abs. 2 obiger Verordnung die Zu⸗— stellung an den Betroffenen. Gegen diese Anordnung ist die Beschwerde an den Herrn Reichsforstmeister zulässig, die binnen zwei Wochen nach Bekannt⸗ machung beim Generalreferenten für forstliche Sonderaufgaben als höhere Forstbehörde in Wien, III., Marxer⸗ gasse 2, in zweifacher Ausfertigung ein⸗ gebracht werden kann.

Wien 40, am 28. Februar 1941. Der Generalreferent für forstliche Sonderaufgaben in Wien, III. Marxergasse 2, als höhere Forst⸗ behörde:

Güde. .

51075 Ich gebe dem Juden Fritz Israel Spitzer, derzeit New York, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 (GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633s38) auf, die Liegenschaft E. Z. 2341, G. B. Währing, m. Grdstk. 1111 Acker, an Margarete u. Raimund Müller, Wien, XVIII., Gustloffgasse 17, bis zum 14. 3. 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 28. Februar 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien.

J. A.: Dr. von Peichl.

51076

Ich gebe dem Juden Dr. Heinrich Israel Prüfer, früher Wien, XVIII., Martinstr. 89, derzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 (63BL. f. d. S. Oe. Nr. 633 / 88)

G. n ng des

auf, seinen Anteil an dem österr. Patent Nr. 137 537, Patentaktenzeichen A 4886 31, an die Firma Vereinigte Che⸗ mische Fabriken Kreidl, Heller E Co. Nfg., Wien, XXI., Sebastian Kohlgasse r. 3— 9, innerhalb von acht Tagen bis zum 8. März 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 28. Februar 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien.

J. A.: Dr. von Peichl.

51065] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Gerhard Hennig, Berlin⸗Lichtenrade, Bahnhofstraße 17, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Schu⸗ macher, Berlin, Potsdamer Straße 41, klagt gegen den Bernhard Riesenfeld, früher in Berlin, auf Zahlung von 300, Ee Darlehn nebst 4 , Zinsen seit 4. 5. 1940 und auf Einwilligung in die Umschreibung des Kraftfahrzeug⸗ briefes über das verpfändete Rad 1A87688 Brief IIa 222 302 auf den Namen des Klägers. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrichstraße 15. Zimmer 154, auf den 15. Mai 1941, 19 Uhr, ge⸗ laden. 50 C 176141.

Berlin, den 25. Februar 1941.

Die Geschäftsstelle des Amtsgericht Berlin. 51066 Oeffentliche Zustellung.

Es klagen 1. Kaufmann Franz Ro⸗ senberger, Frankfurt a. Main, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Napp, Frankfurt a. Main, gegen Isidor Israel Schömann, früher in Frank⸗ furt am Main, wegen Forderung aus Schadensersatz auf Zahlung von 3870, Li nebst 5 * Zinsen aus 870, REM seit 2. Oktober 1938, aus 500. HM seit 1. Dezember 1938 und aus dem Restbetrage seit Klageerhebung 219 O 941 —; 2. Kaufmann Richard Kopf in Frankfurt a. M., Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hartherz, Frankfurt a. M., gegen die Eheleute Jakob Israel Hammer und Paula Sara geb. Szaikowski, früher in Frankfurt am Main, wegen Forderung aus Hausverwaltung 9 Zahlung von 10 653,383 Rn nebst 5 3 Zinsen seit 1. Februar 1941 A4 O 6s41 —. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Frankfurt am Main zu 1 vor die 2. Zivilkammer auf den 22. April 1941, 9 Uhr, zu 2 vor die 4. Zivilkammer auf den 16. Mai 1941, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als , vertreten zu assen.

Frankfurt am Main, 28. Febr. 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

50911] Oeffentliche Zustellung.

14 C 49/41. Der Julius Mrael Hirsch, Kennkarte Ffm. A (2887, in Frankfurt am Main, Scheffelstraße 24, klagt gegen den Harry Isrgel. Grau, früher in Frankfurt a. Main, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen For⸗ derung mit dem Antrage auf ,. pflichtige Verurteilung zur Zahlung von 960, RAn. Zur mündlichen Ver⸗ Rechtsstreits wind der

eklagte vor das Amtsgericht in Frank⸗ furt am Main, Abteilung 14, Zim⸗ mer 110, J. St., Gerichtsstraße 2, auf den 28. April 1941, Ühr, geladen.

Frankfurt a. M., 21. Febr. 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Abteilung 14.

51068 Ladung.

Frau Alma Lehmann geb. Bur⸗ mester, Hamburg⸗Altona, Holstenstraße Nr. 168, klagt gegen Felix Wolfers, unbekannten Aufenthalts, auf Abtre⸗ tung von Hypotheken im Werte von Tõ00 R. An. Verhandlungstermin: 13. Mai 1941, 9is Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer Nr. 16D.

Die Geschäftsstells des Landgerichts.

60845]

Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Die Städt. Sparkasse in Karlsruhe klagt gegen den Josef gen. Julius Israel Odenheimer, Hotelier, und dessen Ehefrau Frieda Sarg geb; Kahn, früher in Karlsruhe, jetzt in USA., an unbekannten Orten unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagten aus der im Grundbuch von Karlsruhe Band 71 Heft 15 dritte Abt. Nr. 14 auf dem

Grundstück Lgb. Nr. 1425 der Ge⸗ markun Karlsruhe eingetragenen Grundschuld einen Teilbetra von

10 000, HM nebst 55 * Zinsen seit 1. 1. 1941 schulden, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 10000, EM nebst Zinsen als Ge⸗ samtschuldner, Duldung der Zwangs⸗5 bollstre! ug in das mit der Grund⸗ schuld astete Grundstück und Ver⸗ urteilung des Ehemannes zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das einge⸗ brachte Gut der Ehefrau sowie Tragung der Kosten des Rechtsstreits. ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das ,, A 8 in Karlsruhe auf Dienstag, den 8. April 1941, vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 139, ge⸗ laden. Karlsruhe, den A. Februar 1941. Amtsgericht AS.

halts, auf Grund gegebenen .

51070) Oeffentliche Zustellung. Das Zimmermädchen Therese Maier in München, Tal 74d, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. F. J. Sedlmayr in München, klagt gegen den Elettrotech⸗ niker Johann Erlsbacher, früher in München, jetzt unbekannten Aufent⸗

und beantragt, den Beklagten zur Zah— lung von 1900 ec nebst 5 Zinlen seit 27. Mai 1910 zu verurteilen. Der Beklagte Johann Erlsbacher wird hier⸗ mit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf ee, den 25. Aprit 19411, vorin. O Ühr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. 38/0, geladen.

München, den 28. Februar 1941.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

München. Streitgericht.

51072] Oeffentliche Zustellung. Die Witwe Heinrich Auler, Luise geb. Kirsch, in Saarbrücken 1, Blumen⸗ thalstraße 69 Criller), Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Bergmann in Saarbrücken, klagt gegen den frühe⸗ ren Bankdirektor Sally Isenberg. letz⸗ ter inländischer Wohnsitz in. Saar⸗ brücken, letzter bekannter ausländischer Wohnsitz in Vaduz, Fürstentum Liech—= tenstein, Landstr. 44, wegen Löschungs⸗ bewilligung mit dem Antrage auf Löschung der im Grundbuch von Ko⸗ blenz⸗Metternich Band 24 Blatt 942 (Eigentümerin Ehefrau des Neichs⸗ bahnzugführers Johann ö Maria Anna geb. Wagner, in Koblenz⸗ Metternich) in Abteilung III unter Nr. 6 für den Beklagten eingetragenen Sicherungshypothek. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. ivil⸗ kammer des Landgerichts in Saar⸗ brücken 1, Langemarckstraße Nr. 17, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 4, auf den 12. Mai 1941, 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Saarbrücken, den 24. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust und Fundsachen.

51078 Gerling⸗Konzern Lebens versicherungs⸗A Akt. Ges. Der Hinterlegungsschein vom 25.6. 1937 zur Versicherung L 315 032. Heinz Wolff, Rheine, . ist abhanden gekommen. Er tritt au nicht innerhalb zweier Monate spruch erfolgt. . Köln, den 28. Februar 1941. Der Vorstand.

Ein⸗

51079 *

Gladbacher Lebensversicherung Aktien⸗Gesellschaft. Kraftloserklärung

von Versicherungsscheinen.

Die von uns bzw. unserer früheren Zweigniederlassung, der Schlesischen Debensversicherungs⸗Gesellschaft zu an. nau, ausgefertigten Versicherungs⸗ scheine Nr. 11 667. 22 885, 44 M2, 14 53, 54 366, 54 306, 55 774, 106 247, 166 31h, 109 237, log 581, 192 836, 126 46g, 151 596, 154 363, 284 811 sind angeblich abhanden gekommen. Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, sich binnen einem Monat von heute an bei uns zu melden, da an⸗ derenfalls die Versicherungsscheine für kraftlos erklärt und neue Dokumente ausgefertigt werden. M. Gladbach, den 28. Februar 1941.

Der Vorfstand.

51080 I . und Münchener

Lebens versicherungs⸗A. G. Aufruf eines Versicherungsscheins. Der von uns am 28. November 1936 auf das Leben des Landwirts Martin Prottengeier in Offenhausen aus gestellte Versicherungsschein G. 86 244 über RM 1500, ist angeblich ver⸗ lorengegangen. Wir fordern den et⸗ waigen Inhaber dieses Scheins auf, unter Vorlage desselben innerhalb eines Monais Ansprüche bei uns gel⸗ tend zu machen, da sonst die Urkunde für ungültig erklärt und anderweitig Zahlung geleistet wird. Potsdam, den 1. März 1941. Der Vorstand.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

J. V.: Ru dolf Lantzsch in Berlin⸗ . Charlottenburg.

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: , in Berlin- harlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und n, , Berlin. Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

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ministers vom 3. Dezember 1940 zur Durchführung der Ver⸗

Deutscher Reichsanzeiger

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 GM einschließlich o 48 ct Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Qu monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Go, einzelne Beilagen 10 Cu. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

2

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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Eriennungen und sonstige Personal veränderungen. Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht. in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im Februar 1941. Verordnung der Wasserstraßendirektion Münster über Lade⸗ und Löschfristen in der Binnenschiffahrt. Verordnung über das Laden und Löschen in der Binnenschiffahrt. Verordnung über Lade⸗ und Löschfristen in der Binnenschiffahrt. n,, zur Neuregelung der Petroleumpreise vom 4. März

eg innen zu Bekanntmachungen des Reichsministers des 8 mern. . ; Abänderung der Grundsätze für die Gewährung des Zins— voraus.

Bekanntmachung Teil J. Nr. 24.

über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer und . hat den Generalkonsul Peter Pfeiffer zum Generalkonsul. des Reichs in Tirana (Albanien) ernannt. .

Bekanntmachung.

„Die Umsatzsteuerumrechnungs sätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. März 1941 (Reichsanzeiger Nr. 175 vom 1. März 1941,

Reichssteuerblatt S. 175) für die Umsätze im Februar 1941

wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr. Staat Einheit R. 16Gritisch⸗Longtong 100 Dollar 61, 88 Binh. Sir le .

Settlements 100 Dollar 116,21 3 Chile 100 Pesos 1000 C GChina 100 Juan 14, 08 8 Kolumbien 100 Pelos 143,90 ö . . esos 51,60

eru oles 38, 46 8 Union der Sozialisti⸗ ;

schen Sowietrepublifen 100 Sowjetrubel 47, 17

Berlin, 5. März 1941. . Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Verordnung

der Wasserstraßendirektion Münster über Lade⸗ und Lösch⸗

fristen in der Binnenschiffahrt.

Die in meiner Verordnung vom 21. Januar 1941 11655 L. M. Z. aufgeführten Ziffern 1— 6 erhalten folgende Fassung: . . Sack⸗, Faß⸗, Kisten⸗ und Ballengüter 100 t, Sperrige und schwer umzuschlagende Güter 751 in

Rheine, Saerbeck, Hamm, e . Dorsten,

3. 4 Rundholz und Stammholz, wenn das Gut mit dem Kran ausgeladen wird 100 t, wenn das Gut ausgetragen wird 75t,

4. Bimserzeugnisse 100 t, 5. Koks, Asche, Kleinpflaster⸗ und i i , flasz nd Packsteine 125t in 6. Schrott (chargierfähig) und Roheisen 150 Schrott (nicht chargierfähig) 6 ö . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffent⸗ lichung im Reichs- und Preußischen glaane e . Münster, den 26. Februar 1941. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen Wasserstraßendirektion J. V.: Garbe.

Verordnung über das Laden und Löschen in der Binnenschiffahrt.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsverkehrs⸗

Berlin, Mittwoch, den 5. März, abends

I. Das Beladen und

III.

IV.

werden aufgehoben.

Abweichend davon gehten

bie zu ih l. bis zu 300 t.

bis zu 400 t.

bis zu 600 t. bis zu 800 t über 800 t

und zwar für:

holz je 1001 t in Hamm,

ausgeladen wird; toria und Münster sowie

das Gut ausgetragen wird; holz 50st in Lünen.

steine 126 t in Münster.

Hamm.

Häfen und Güter behalte ich mir vor.

1940 in Kraft.

Verordnung über Lade⸗ und Löschfristen in der Binnenschiffahrt.

In Abänderung meiner Verordnung vom 7. Dezember 19281 15 263 C. M werden auf Grund u Oi ne ischi ff) r; gesetzes vom 15. Juni 1895 (RGBl. 1895 S. 361) Fassung vom 20. Mai 1898 (RGöBl. 1898 S. 868) mit Er⸗ mächtigung durch den Herrn Reichsverkehrsminister für den

ordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr vom 19. September 1939 wird folgendes bestimmt:

t : . schen sowie der Umlauf von Binnenschiffen sind so zu betreiben, daß der hierdurch entstehende Zeitaufwand auf ständen mögliche Mindestmaß beschränkt wird.

Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die diese Vorschrift unmittelbar oder mittelbar umgangen wird oder umgangen werden soll.

II. Für das Beladen und Löschen sind alle Möglichkeiten

auszunutzen, wobei auch die Nachtstunden in An⸗ spruch genommen werden müssen. Die Sonntage und allgemeinen Feiertage werden den Werktagen gleichgesetzt. Auch an diesen Tagen ist, soweit möglich, zu laden und zu löschen. Meine Verordnungen vom 25. Juli 1940 1 3008 M. L. Z. und vom 1. Oktober 1940 1 4377 M. L. Z.

das nach den Um⸗

V. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Münster, den 19. Dezember 1940. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen Wasserstraßendirektion —.

J. V.: Garbe.

am Dortmund⸗Ems⸗Kanal , w. km 138,9 und 227,8 mit Ausnahme des Emshafens

eppen und des Hafens Haren sowie am Küstenkanal zwischen km 64,0 und 69,6 folgende Höchstfristen:

2 Tage, 3 Tage, 4 Tage, 5 Tage, 6 Tage, 7 Tage.

Für folgende Güter und Hafenanlagen werden an Stelle der obigen Höchstfristen Tages⸗Mindestleistungen festgesetzt,

1. Stück- und eingesacte Güter 100 in Rheine, Saerbeck, Hamm, Dorsten, Münster.

2. Sperrige und schwer umzuschlagende

Güter 75st in Rheine, Saerbeck, Hamm, Lünen.

3. a) Schnittholz, Rundholz und Stamm⸗

ol z. = ürst Leopold, A

Viktoria und Münster, wenn das Gut mit dem

b) Schnittholz, Rundholzund Stamm⸗ holz 75st in Hamm, Fürst Leopold, Auguste Vik⸗ am Dortmund⸗Ems⸗ Kanal zwischen km 138,300 und 227,809 und am Küstenkanal zwischen km 64,000 und 69,600, wenn

c) Schnittholz, Rundholz und Stamm⸗

4 Bimserzeugnisse 100 t am ersten Tage und je 1265 t an den folgenden Tagen in Hamm.

5. Koks, Asche, Kleinpflaster⸗ und Pack⸗

6. a) Schrottchargierfähig) 125 t in Hamm; je 100 b Schrott icht schargier fähig) 10 1t in J

J. Getreide 75 t am Dortmund⸗Ems⸗Kanal zwi⸗ schen Rm 138,300 und 227, 800 sowie am Küstenkanal zwischen km 64,000 und kin 69,600.

Die Sie sng von weiteren Ausnahmen für bestimmte e

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 3. Dezember

in der

uste ran

Meine Verordnung vom 19. Dezember 1940 1 5681 L. M. Z. (Amtsblatt der Regierung Münster Nr. 52 vom 28. Dezember 1940) bleibt hierdurch unberührt.

Münster, den 21. Januar 1941.

Der Oberpräsident der Provinz Westfalen Wasserstraßendirektion —. J. V.: Garbe.

Anordnung zur Neuregelung der Petroleumpreise vom 4. März 1941.

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. S 9e 7) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

§1

Die Preise und Nachlässe im inländischen Geschäftsverkehr mit Petroleum bestimmen sich nach den folgenden ee .

; 8582 . (I) Der Tankwagenliterpreis (Grundpreis) beträgt: a) bei der Abgabe für Leucht-, Heiz-, Koch⸗Reinigungs⸗ und sonstige Zwecke 35, ILM je 100 Liter, b) bei der Abgabe für motorjsche Zwecke in der Land⸗ wirtschaft 30, RM je 100 Liter. G) Der Tankwagenliterpreis (Grundpreis) darf, soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist, weder über⸗ noch unterschritten werden. 83

(1) Dem Einzelhändler sind auf den Tankwagenliterpreis

Bereich der Wasserstraßendirektion Münster folgende Höchst⸗ (Grundpreis igste sin fi e JJ . ö . . wenigstens folgende Vergünstigungen zu 9 . . . a) ein Nachlaß von 1‚— RM je 100 Liter bei Bezug in

bis ö. , // ag. Tankwagen, zug bis zu 500 t ! J 2. b) eine Rückvergütung von ; bis zu 66st JJ . O, 25 REA je 100 Liter bei einer jährlichen Abnahme JJ 30 * h e,, ub 106 ? . , M je iter bei einer jährlichen Ab . . . r de l bg cg suilchen Abnahme

O, 75 RM je 100 Liter bei einer jährlichen Abnahme von mehr als 5000 10 000 Liter,

1,‚— REM je 100 Liter bei einer jährlichen Ahnahme von mehr als 10 000 Liter.

) Die bei Inkrafttreten dieser Anordnung bestehenden weitergehenden Vergünstigungen für den Einzelhändler müssen auch fernerhin gewährt werden.

(3) Der Verkaufspreis des Einzelhändlers bei der Abgabe an den Verbraucher beträgt:

a) in der Ostmark: aa) in Wien O, 37 RM je Liter, bb) in der übrigen Ostmark 0,38 RM je Liter;

b) im übrigen Reichsgebiet: aa) in Stadtkreisen 0,9 RM je Liter, bb) in Landkreisen 0, 40 RM je Liter.

(H. Ergeben sich bei der Abgabe von Teillitermengen durch den Einzelhändler Preise mit Bruchteilen von Reichs— pfennigen, so darf eine Abrundung auf den vollen Pfennig⸗ betrag nach oben dann erfolgen, wenn der Bruchteil einen halben Reichspfennig und mehr beträgt; andernfalls ist auf den vollen Pfennigbetrag nach unten abzurunden.

§8 4 Bei dem Bezug größerer Mengen auf einmal oder in Gebinden sind folgende Nachlässe auf den Tankwagenliterpreis (Grundpreis) zu gewähren: a) Wiederverkäufern:

bei dem Bezug in Kannen 1 R.M je 100 Liter,

bei dem Bezug in Fässern oder von 180 bis 999 Liter 2, , i je 130 Kiter,

bei dem Bezug von 1000 bis 2999 Liter 38, R. 4 ie 109 Liter,

bei dem Be 2 von 3000 Liter und mehr 4, RAM

iter, bei in Bezug in Eisenbahnkesselwagen 7, E. 4

je 100 Liter. b) Verbrauchern: .

bei dem Bezug in Fässern oder von 180 bis 999 Liter 2. RM je 100 Liter, bei dem Bezug von 1000 Liter und mehr 3, R. ije 100 Liter, bei dem Bezug in Eisenbahnkesselwagen 6, 50 R- je 100 Liter.