Reichs, und Staatsanzeiger Rr. 65 vom 18. März 1941. S. 2
Steinhoff, Karl⸗Heinz, geb. am 22. 2. 1916 Lühe, Krs. Jork,
Stummer, Karl Israel, geb. am 14. 11. 1907 Wien,
; elfen. Rudi Israel, geb. am 6. 7. 1903 in Witte Westf.,
Va sen, Minna Martha, geb. Gründel, geb. am 28. 1903 in Merzdorf, Krs. Bolkenhain,
Gründel, Hermann Rudolf, geb. am 25. 3. 1926
in Hamburg,
Va sen, Werner, geb. am 20. 4. 1932 in Hamburg, Va sen, Ingebor geb. am 20. 4. 1932 in Hamburg,
2
in Anordnung 16 der Reichsstelle für Kaffee (äbrechnung und Sicherstellung der
der Reichsstelle bis zum 29. März 1941 die seit der 15. Zu⸗
teilungsperiode insgesamt von den Röstern bezogenen Und
in Restbestände an Rõstkaffee) an die Einzelhändler abgegebenen Röstkaffeemengen sowie die vom 17. Mar; 194. sich daraus ergebenden Restbestände zu melden.
n / Auf Grund 3. 8 über den ne 54
der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1 ; ö ; . . und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber ö Die Röster (Betriebe, die gemäß Anordnung 13 Roh- wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 26. selbst geröstet haben oder im, Lohn haben rösten lassenm 1939 (Dzutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats. haben ihre Restbestände an Röstkaffee . mit der anzeiger Nr. 169 vom 21. August 1939) wird mit i Hestands und Nöstmeldung bis zum 5. April 1941 der Reichs⸗
des Reichsministers für Ernährung und Landwrtschaft an- stelle anzuzeigen.
. Va en, Ürfula Lina, geb. am 14. 8. 1934 in Ham. geordnet: 4 ö
burg,
Bidmann, Willi, geb. am 12. 1. 1920 in Liestal /
Baselland,
. 3 Wilhelm, geb. am 21. 3. 1916 in
Birsfelden / Ba Wolff, Breisgau,
elland,
Steyr / Oberdonau,
Zehethofer, Theresia, geb. Kay, geb. am 5. 1.
1894 in Steyr / Oberdonau,
SG er ed s Ern Puck er. Siegfried Samuel Ifrael, geb. am 20. 11. 115906 — (Deutscher . und Preußischer Staats-
1885 in Krakau. Berlin, den 18. März 1941. . Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner. Dritte Ausführungsanweisung
zur Ersten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung de Gesetzes über die Statistik der Fischereifangergebnisse.
Vom 17. März 1941.
Auf Grund des 5] der Ersten Verordnung zur Durch ö und Ergänzung des Gesetzes über die Statistik der
Tischereifangergebnisse vom 15. Juli 1938 (Reichsgesetzbl. S. J97) wird bestimmt:
Erhebungsstelle für die Anmeldung der Fangergebnisse der Fischerei im Bodensee — einschließlich Untersee —, die unmittelbar vom Fangplatz aus im Reichsgebiet an⸗
gelandet werden, ist . . das Fischereiamt für den Bodensee in Bregenz.
Diese Ausführungsanweisung tritt mit dem 1. April 1941
in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
1. Nr. 6 der Ersten , , ,, 3 De⸗ r. 282 vom
zember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger 3. Dezember 1938);
. Abschnitt J1 Nr. 4 der Zweiten Ausführungsanwei⸗ ung vom 14. Januar 1959 (Deutscher Reich anzeiger
Nr. 25 vom 35. Januar 1939. Bexlin, den 17. März 1941. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Clau ßen.
Betanntmachung gemäß § 15 des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs a
Hans Israel, geb. am 5. 4. 1911 in Freiburg / Zehethofer, Johann, geb. am 18. 5. 1889 in
. uwiderhandlungen gegen diese Anord Ueber die 42 Ablauf der 20. Zuteilungsperiode bei den den ,. helme . . ni Einzelhändlern, Großhändlern und Röstern verbliebenen Restbestände an ö verfügt en, n. die Reichs⸗ kö stelle für Kaffee mit Zustimmuung des Relchsministers für Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
ö wirtschaft. Ernährung und Landwirtschaf Hamburg, den 17. März 1941.
§ 2. . ö Die Einzelhändler haben die Abschnitte N24sas der Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.
Nährmittellarke 20, die über Bohnenkaffee lautenden Berech⸗ tigungsscheine usw.i, die gemäß Erlaß des Reichsministers für un und Landwirtschaft vom 6. Januar 1941 —116 Bekanntmachung.
Die am 17. März 1941 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Verordnung zur Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet
des Städtebaues und des Siedlungs⸗ und Wohnungswesens in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 4. März 1941.
Verordnung über die Weitergeltung von Vorschriften der ehe⸗ maligen österreichischen Länder auf dem Gebiete der Beamten und Lehrerbesoldung. Vom 10. März 1941.
Verordnung zur Einführung von Bestimmungen des Reichs⸗ rechts über die Grenzbehandlung von Waren im Protektorat Böh⸗ men und Mähren. Vom 14. März 1941.
Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln usw, die der ärztlichen er rn e, , unterliegen. Vom 18. März 1941.
Polizeiverordnung über die Abgabebeschränkung für weibliche
anzeiger Nr. 10 vom 13. Fanuar 1941) bei den Ernährungs⸗ ämtern zur Ausstellung von Empfangsbescheinigungen einzu⸗ reichen sind, bis zum 31. März 1941 bei diesen abzugeben. Einzelhändler, die nicht selbst gemäß w 13 der Reichsstelle für Kaffee vom 21. September 1910 ( eutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. T3 bom 3. September 1910) geröstet haben, sind verpflichtet, den s8 Ernährungsämtern ebenfalls bis zum 31. . 1941 ihre Restbestände an Röstkaffee auf drei von den rnährungs⸗ ämtern zu beziehenden und von diesen als Erst⸗ Zweit⸗ oder Drittschrift gekennzeichneten Formblättern (Rostkaffee⸗Be⸗ stands meldung) zu melden. Die Erstschriften, die von den Ernährungsämtern unter Beidrückung eines Dienstsiegels 1 nn . ,, werden, sind von den Einzel⸗ ändlern au szubewahren. . ö gemäß Geschlechts hormone und andere Arzneimittel, Vom 13. März 1941. Einzelhändler, die ihre Restbestände an Röstkaffee gemäß Verordnung über die Reichspropagandaämter Niederschlesien Abs. 2 den Ernährungsämtern gemeldet haben, dürfen diesen und Dberschlesien. Vom 17 Mär 1ggf nur gegen Vorlage der Drittschriften der Röstkaffee⸗Bestands⸗ meldungen aushändigen. Die Einzelhändler haben die Dritt— schriften aufzubewahren. 98
Die Großhändler, die nicht selbst gemäß Anordnung 18 der Reichsstelle für Kaffee geröstet haben, sind verpflichtet,
2
ebühren: G03 EA für ein Stück bei Voreinsendung auf 2 'Bostscheckkonto: Berlin 96260.
Berlin NW 40, den 18. März 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Der neueste Stand der Tarifordnungen. versch dlagen im und. . 7 Gebietsteilen verlangen gebieterisch eine Vereinheitlichung der Material für die ko mende Reichs lohnordnung. gesetzlichen Vorschriften. ö tisch 3 Nach der Eingliederung des Warthelandes in das Grohßdeutsche Reich mußten in dem neugeschaffenen Reichsgau die Lohn- und Arbeitsbedingungen nach jenen Grundsätzen gestallet wer en, die n in Deutschland en der achtübernahme gelten. Die bei der
bedeutet die hinfort jedem Gefolgschaftsmitglied au seine Arbeitskraft . ö . 9 doll zu er⸗ halt nd somit auch von si aus al e e / . 63 n Methode, z. B. Schutzeinrichtungen der Ma⸗
Rentenbanhjcheinen vom 30. August 19214 öl. II 8 262. Uebernahme vorgefundenen schlechten sozialen Verhältnisse zwangen enten ann Deere riet. ga e n g, chemmen ern wirtschaftlich Stãrkeren nd kr , , .
gezogen worden.
Der Betrag der am 31. Dezember 1910 umlaufend Renten ban scheine stellte sich nchsten e, nnn den Rentenmark verfallener Jlentenbantschein than f! gad öh 181. —
Rentenmark.
Von dieser Summe befanden sich 222 441 698, — Renten⸗
markt in den Kassen der Deutschen Reichsbank. Berlin, den 15. März 1941.
Reichsbankdirektorium. Bayrhoffer. Emde.
—
Bekanntmachung
über Zulassung von Trinkbranntweinen mit vermindertem
Weingeistgehalt für besondere Gegenden.
ichend von der Vorschrift des § 100 Abs. 3 des Mongz. dürfen mit Wirkung von? 1 Or gl. 1563 . genannt
die in dem zum Monopolgebiet gehörenden r deen gi. tektorats Böhmen und Mähren zum Verbrauch gelangen, mit einem Mindest⸗Weingeistgehalt von 25 Sdtt. in Verkehr
einfache Trinkbranntweine der im § 5 aaO
gebracht werden.
Bis zu dem genannten Zeitpunkt können die bi i ö dem ge . e bisher i diesem Gebiet üblichen Trinkbranntweine mit .
20 Raumhundertteilen unbeanstandet gelassen werden. Berlin, den 15. März 1941.
Reichs monopolverwaltung für Branntwein. Wolf.
—
. n n zur Anordnung Nr. 1 er Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeu nisse als Ueb wachungsstelle 11 über Abgabepreise für ; i 6. 9 ' norwe ⸗ , . t . In der Anordnung Nr. 1 der Reid sstelle für Tier tierische, Erzeugnisse als iiber bu fel. II 1 ig n peeise für norwegische Fischkonserven vom 6. November 1940 , . Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger r. 264 vom 9. 11. 1940) muß es in 53 Abschnitt a) 4. Zeile an, , FRM 8 — richtig heißen: „* Ra 8 erner ist in 51 Abschnitt a) Zei ĩ ö kioshün * 39 ö. . Zeile 8 und in den SS 2 und 3
inter 3 55 zu setzen. hinter is „geräuchert
Berlin, den 15. März 1941.
Reichsstelle für Fische als Ueberwachungsstelle M b. Der Reichsbeauftragte. J. V. Zörner.
ö , in ssere Unterschiede zur Folge gehabt der Maschine und eine höhere Stückzahl des zu / hatte, die schnellste Vr sigung . machten. So wurden duktes zu erzielen, eine Methode, die von viele denn seit November 1959 insgesamt 50 arifordnungen erlassen, mitgliedern trotz aller Verwarnungen immer w von denen un wieder außer Kraft gefetzt, andere durch neus wird, wird in ar ug auf Grund srsetzt wurden, so daß augenblicklich 33 tarifliche Regelungen die hindert werden können, denn dann Lohn und aAlrbeits bedingungen im Reichsgau Wartheland gestalten. unerlaubter Handlungen den Verle
Dadurch, daß für nahezu alle Industrien und Gewerk zu fast Entsprechende Regelun Heier Zeit Tarifordnungen erlasfen werden mußten, bot sich die Gewerbetreibende hinsicht!i
elegenheit, den qugenblicklichen Stand und den denkbar möglichen Arbeitsräume zur Erhaltun Inhalt von Tariforbnungen leicht zu übersehen. Die gewaltige ihrer Gefolgschafts mitglieder. Tarifordnungsarbeit, die fich im Reiche selbst auf etlich tausend vie Ausdehnung der Vetriebsschu def n e e. Tarifordnungen mit entsprechenden Nachträgen und Aenderungen für Fälle, in denen der Unternch vexteilt, findet hier in einem geschlossenen Sag von ganzen 88 Tarif⸗ einrichtungen mieten muß. ardnungen ihr getreues Spiegelbild. Bie Sunkm der ganzen pwesentliche Erweiterung des fachliche Erfahrungen und Notwendigkeiten der letzten Jahre prägt . chutzez vor; er legt, ohne auf techni
zase us Und stellt das unter den augenblicklichen Umständen ie Verpflichtung zur ordn
öchst erreichbare Maß dar. Die Möglichkeiten und auch die beitsstätten eindentiger als b
venzen der augenblicklichen Tarifarbest find unschwer zu er⸗ lich auch Vorschriften über de kennen J Jugendlichen. Eingehend wi
Das ö. triebsschutzes geregelt. Der A
Weniger Arbeitskräfte vermehrte Produktion.
Seitdem wir eine Technik im neuzeitlchen Sinne haben, ist es ihr Ziel, immer größere Leistungen mit einem immer kleineren Aufwand menschlicher Arbeit zu vollbringen. Dieses Ziel ent⸗ richt der kommenden ichn und Leistung der deutschen Industrie; denn unser zukünftiger Wirtschaftsraum kann nur dann von uns versorgt werden, wenn alle Mittel zur Leistungssteige⸗ rung herangezogen werden. Einen y,. wirkungsvollen Bei⸗ trag hierzu wird die Automatisierung der Fertigung in der mecha— nischen Industrie leisten. Auf diesem Gebiet liegen noch viele, bisher auch nicht annahernd ausgeschöpfte Möglichkeiten. Nachdem der VD. bereits vor einigen Jahren durch eine großangelegte Rationglisierungstagung den Gedanken der Leistungssteigerung
chiede üblich ge⸗ swissenschgftlichen Insti⸗ genwärtige Tarifordnungs⸗ praxis und steuert außerdem wertvolle Unterlagen zu der kom⸗ menden Reichs lohnordnung bei, denn nur aus der Er lung der tatsächlichen Verhältnisse gewinnt man Einblick in die Möglich⸗ keiten und Notwendigkeiten einer wirklich gerechten Lohnordnung. Erneut wird die Aufmerksamkeit auch auf die Ueberwindung des [ ogenannten. „West⸗Ost⸗Gefälles“ gelenkt, auf die Tatsache, daß ; ö zinß. befriedigende Lohnregelung än. Osten den Einfa deutscher Nnergisch r , Katz era staltet ninnmehr die, Arbeitsg mein“ Volksgenossen in diesen Fftlichen Reichsgebieten ermöglichen, för⸗ haft deutschen Betrtebsingenienre des Bdg im Ne bsdT ADB), dern und sicherstellen muß. ; ö Arbeitskreis Berlin, eine Vortragsreihe „Automatisierung in der — Jer gn g, die, k , . dem 18 März 1941, . ( etriebsingenieuren usw. Gelegenheit geben soll, sich über Ma Der Entwurf des Betriebsschutzgesetzes. schinen oder Verfahren zu unterrichten, 3 in 6 . *. be⸗ Tie, Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht be. pbondere Fortschritte im Hinblick auf bie Leistungssteigerung und richtet, in, ihrem neuesten Heft s über birhennt? Vorsitz Einsparung von Arbeitskräften brachten. 3
von Ministerialdirektor Dr. Mansfeld Neichs arbeitsministerium —
abgehaltene Tagung des Ausschusses für Arbeitsschutzrecht der Ausnutzung der ohnstufen der Lohnsteuertabelle
Akademie für Deutsches Recht, dem das Reichsarbeitsministerium Run Entwirf eines Betrigbs schutzgfsetzfs hn Begutachtung und Sine Entscheidung des Reichs finanzhofs. Die 6 n n. ist in Lohnstufen eingeteilt. Arbeit
gie lu gnahnie 5. hatte; An diesem Gesetz wird berannt- ich seit einigen Jahren gearbeitet, und seine spätere Einführung geber bemessen oft bei Gehalts, ober dehnen nnen die Er; höhungsbeträge so, daß die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers hart
, . er, Entwurf sieht allgemeine einheitliche KWegßz. am oberen Rand der einzelnen Lohn tufen liegen. Es soll dadur . . 6. der scha fenen evölkerung gegen die sich verhinbert werden, daß burch üe , der nächfs höheren eitgergebenden Gefahren vor, verlangt also eine Aus⸗ . eine — oft verhältnismäßig hohe — Lohnsteuer aus⸗ gelöst wird.
dehnung des Betriebsschutzes ö alle Bes , enn Sverhältnisse Es ist zweifelhaft geworden, ob ein solches Verfahren mit 5 4
. gal n, Tir af , gen, 9h . chu 1 sich somit m Geltungsbereich der Gewerbeordnung aus— des Steueranpa e inbar ist. i . ö. zum Wa nur durch Unfallverhütungsvor⸗ hat diefe 8 lune e , ö y. ö . 8 35 ö. Wirtse . der. Landwirtschaft, der 17 Oktober gro J 142 / d0 bejaht. Es kann 39 Beteiligten nicht hehe nh alt i gif chaft er 63 und, über den igen allgen cin verwehrt werden, bei Gehaltserhöhungen solch? Betrag are n an inau ,. auch die Betriebe, die nicht auf Ge— k wählen, die für den Arbeitnehmer zu einem fenen günsti ö 8 n rn, e et sind, . P. die öffentlichen Betriebe der Ergebnis fü ren. Es ist nicht zu beanstanden, wenn beß i ᷓ waltungen und dle Krankenhaͤuser, umfassen. Auch J Gehaltserhöhungen ber Rahnien der Loöhnstufé ausgenutzt wird.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 R.. Postversendungs⸗
die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Altreich und den neuen
Eine erhebliche Erweiterung i . dem . Recht ierlegte Pflicht,
Ungarn (Budapest). 109 Pengö
Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 68 vom 18. März 1941. S. 3
an .
Wirtschoft des Auslandes.
Englands Ausverkauf geht weiter. Devisennot zwingt zum Verkauf der größten britischen
Induftrieanlage in USt.
New York, 17. März. Der Ausverkauf Englands geht weiter. Um diesen Krieg, den es so leichtfertig vom Zaune bra und der dann einen ganz unerwarteten Verlauf nahm, weiterführen zu können, muß das Inselreich sich seiner ausländischen Guthaben, eines nach dem anderen, entledigen. So gab am Sonntag der Sachverständige des britischen Schatzamtes, Sir Edward Peacock, der mit der Liquidierung der englischen Guthaben in den Ver einigten Staaten betraut ist, den Verkauf der in britischem Besitz befindlichen American Visesse Corporation an eine Gruppe von
USel Banken unter Führung Morgans bekannt
Die Viscose Corporation ist die rößte englische Direktanlage
en wird auf 109 bis 150 Millionen Dollar geschätzt. Das Unternehmen wurde 1910 ge⸗ gründet und umfaßt sieben Werke mit einer Belegschaft von rund 18009 Mann. Es ist der führende Hersteller von Kunstseide in
in den Vereinigten Staaten. Ihr
den USA.
Selbst Reuter sagt in seiner Meldung, diese Trausferierung gines der größten englischen Guthaben i6 den ÜsSX. an eine Bankengruppe, die durchgeführt werde, um Dollardevisen zu er⸗
alten, * bezeichnend“. In Anbetracht dessen, daß die Ver aufs⸗
umme abhängig ist von dem Erlös des Wiederverkaufs, ist diese Transaktion fürwahr bezeichnend für die gegenwärtige Lage Eng⸗ lands, das sich so vollständig den jüdischen Finanzleuten der Wall⸗ street ausliefern muß. Peacock deutete ferner die ,, SA. an.
keit des Verkaufs weiterer englischer Direktanlagen in
Das Schichsal des einst so stolzen und wirtschaftsstarken Eng⸗ land erfüllt sich unabwendbar.
Volle Unterbringung der finnischen Wieder⸗ aufbauanleihe.
Selfsinki, 17. März. Die große finnische Wiederaufbauanleihe in Höhe von einer Milliarde Finnmark könnte nach vierwöchiger Zeichnungsfrist vgll untergebracht werden. Bekanntlich handelt es sich um die größte finnische nn,, In Regierungs⸗ und Wirtschaftskreisen wird das Ergebnis als ein außerordent⸗ lich girgher Ersolg bezeichnet, um so mehr, als sich an der Zeich⸗ nung alle Schichten der Bevölkerung gleichermaßen beteiligten.
NWeuregelung der türtischen Schiffahrt.
Istanbul, 1. März. Wie aus Ankara verlautet, hat der interministerielle Koordinationsausschuß nunmehr dje . vor einiger Zeit angekündigte Fee enz der türkischen Schiffahrt be—⸗ len Wie es heißt, wird beim Verkehrsministerium ein Aus⸗ chuß gebildet, der sich mit sämtlichen auf die Schiffahrt bezüg- lichen Fragen befassen soll. In Zukunft wird das Verkehrs⸗ ministerium den gesamten Verkehr aller unter türkischer Flagge fahrenden Handelsschiffe mit einem Raumgehalt von 1501 und darüber regeln. Kein Schiff darf mehr eine Fahrt in in⸗ oder ausländische , . antreten, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen. Alle Reeder müssen dem Verband der , Schiffs reeder angehören. Ein Ausschuß beim Verkehrsministerium bestimmt die Schiffe, die er die einzelnen n ; eingesetzt wer⸗ den, und entscheidet über aupt in allen Schiffahrtsbeförderungs— fragen. Er setzt vor allem auch die Tarife fest.
— — — — — —
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten
Tele graphische An szahlung.
Ausläundische Geldsorten und Banknoten.
18. März 17. März Geld Brief Geld Brief
Sovereigns.. 20,ss 20,46 20,33 20,46
18. März
Aegypten Alexand. und Kairo) IL ägypt. Pfd.
Afghanistan (Labuh. 100 Afghani 18,79 18,s3 18,79 18,83
Argentinien (Buenos Aires) 1Pap.⸗Pes. Australien (Sidney). 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u. . Antwerpen) 00 Belga Brasilien (Rio de . .. 1 Milreis 100 Rupien
100 Lewa
100 Kronen ULengl. Pfd. — — 100 finnl. M. 65,95 807 100 Fres. 100 Drachm.
Jahgn, (Tokio un 8 Yee, 9668 oOo, 987 0, 9890 Fugoslawien ¶ Bel⸗ = grad und Zagreb) 1100 Dinar b, 604 5,616 5,60 Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. — . Neuseeland (Welling ö ton) Lneuseel. Pf. Norwegen (Oslo! 109 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo Numãänien (Bukarest) 100 Lei : Schweden (Stockholm , 100 Kronen
und Göteborg) Schweiz (Zürich, . Basel und Bern) .. 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. Spanien (Madrid u.
Barcelona) 100 Peseten Südafrikanische — . Union (Pretoria, Johannesburg)... 1 südafr. Bf. — Türkei (Istanbuh .. 1 türk. Pfund I, 978
Uruguah (Montevid.) 1 Goldpeso os Verein. Staaten von Amerika (NRewYorh 1 Dollar 2, 498
17. März Geld Brief Geld Brief
. . 8 . Australische ..... 1austr. Bb. 259 2561 39,96 4000 39,96 40, Ons Brasilianische ..... 1 Milreis
o, 130 0, iz2 o, iz9 oO,132
zom, oss zom, Höss 1821 (831 4821 a8 31 dos. Gb, Joss zds Doss . Italienische: große. 100 Lire
loo Gulden izz 6 12, 33 siza, s 18233 Ei 100 Rials 14,59 1481 14459 14,61 * mar loo isl. Kr. 35, 2 38, 80 3812 z8 59 13
100 Cire. iz os 1a 1300 1381 . os, und ggg Lei 190 gei 1.99 20 6, ois Kr. 190 Kronen 59, 30 69, 54
O oss gg o in Blöcken... 2,502
20 Franes- Stücke... ᷣ 16,16 16,22 16, is 16,22 Golb⸗Dollars ...... ü 4, 188 4205 4,185 Aegyptische .. 1 ägypt. Pfd. 424 c426 Amerikanische: 1000-5 Dollar... 1 Dollar 2, 45 2,47 2 und 1 Dollar .. 1 Dollar 2, 45 2,47 Argentinische ..... 1 Pap.-Peso 0,54 60,656
Belgische ...... ... 100 Belga . 39, 92 40, O8 o, 10s C0, 118 Brit. Indische . 100 Rupien 45,69 4665, 8a Bulgarische: 1000 8 u. darunter.. 100 Lewa 3, 06 Dänische: große .. 100 Kronen — 10 Kr, u. darunter. 100 Kronen 9, 10 Englische: 10 8 . u. darunter ...... 1 engl. Pfd. 4,31 Finnische . 6 100 sinnl. M. ;. 6, 07 Französische .... ... 100 Frs. 4,99 5, 01 Solländische ...... 100 Julden 132,13 1s3, 27
10 a,, . 13,07 13, 13 VDugoslawische: große 100 Dinar — . i k 100 Dinar 5, 60 5,62 I tkanad. Doll. 1389 141
100 Cronein ] 66, 89 ,I
anadische orwegische, 50 Kr. u. darunter .
100 Kronen
100 Frs. S7, 73 59 100 Frs. 67735 S.,,
100 slow. Er. 8,58 8602 1 fabafr. Gib 434 4g 1 Krk. Ffund 133 130
100 Pengõs 60,8
——
ö. Notierungen der Kommisfion des Verliner Metallboörsenvorsiandes vom 18. März 19141. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
. Lieferung und Bejahlung)⸗
Driginalhũttengluminium, 5 133 RM für 100 kg
137
desgl, in Wal oder Draht 99 09 .
Reinnickel, g3 = 95 p ;
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
1 . . Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9,89 9,91 ,,, 4, 99s d, Oos ustralien, Neuseeland ...... ...... .. 7, 912 7, 928 Brit ich Juni 74, 18 74, 32 Kanada . ...... , 2, 098 2, 102
d,.
Berichte von auswãrtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten. Deyisen.
Pra ge 1. März. 4D. N. B) Amsterdam Umrechnung
Antimon⸗Regulus . Feinsilber
zb 0 zg po fein
e Die Etettroiyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolyttupfernotiz stellte sich laut erliner Meldung des D. N. B.“
für 10d ig.
Zürich, 17. März. (D. N. B. [11,40 Uhr.! Paris 7,00, London 17, 15, New Pork 1431 00, Brüssel 69,00 nom., Mailand 21, 0. Madrid 39,50, Holland 2239, o nom., Berlin 172,50, Lissabon 1,25, Stockholm 102, 57], Oslo gꝗ8, 50 nom., Kopenhagen 83, 50 nom., Sofia 4256,00, Prag I7, 35, Budapest S5, 69, Belgrad 10,00,
ütfitäts L370 6 g32460 B. cerlin— Zurich yz, h a, Then zog o. Kanftantingpel ; Zäsäb, Butaren / ao, Mon genin gf
ooo, 19 B., Oslo 56760 G., 368, 86 B, Kopenhagen 482, 10 G., te Bc Fonden gero G oo 10 B. Madrid Aas, G., gz, Ho B., Mailand 130, 90 G., 131,10 B., New Mork 24,98 G., 25, 02 B., Paris 49, 95 G., S0, 05 B., Stockholm sod6b0 G., 596, 8o G., Belgrad 6c G., öb,is V. Bra sse zg0 s G. dos, zo g., Hud pest —— Bukarest — —, Sofia 80. 47 G., 30, 53 Br, Athen 50, 8 G., zo, z B. Alles in Pengö.) — 20, Bukarest 3, 82, . ät Pealland ini, Rien Jork zig, o, dis 6,
Bu dapest, 17. März. (D. N. B.) Amsterdam 180, 973 — 181,401), Berlin 136
rag 1365, Cofla giö, z, Zürich sö,z0, Siowatei 14, Verrechnungskurs. ⸗
London 18. März. (D. R. B.) New Jork 402, 60. —= 408, 80,
S760, 9, Buenos Aires gg. 0, Japan 10,06. Kopenhagen, 15. März. (D. N. B.) London 20,90, Nem York Sis, 00, Berlin 207445, Paris 11,ů 6, Antwerpen S3, 05, Zürich 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 276,45, Stockholm 123,45, Dölo 117158, Helsingfors iG, sg, Prag =, = Mabrid — Warschau L —. — Alles Brief. t Stockholm, 17. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167, 50 G., 168,50 B., Paris — — G., 9g, 00 V., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,80 B., Ammsterdam = — G. 223,50 G.. Kopenhagen Sös gs G, zi, gs B., Dele Höss CG Hö, C6 Y. Washington * 418 06 G. ls0 v0 8. Helsingfors 8, 3.5 G., 8, 59 B., Rom 2,16 G., 21, 38 B., Prag
Paris —— Berlin —— Spanien (offiz ) 40, 50, Montteas —— 4 Madrid — 4 Kanada 3, 75 G., J. 863 B., Turkei 2
443 —–— 4,47, Amsterdam —— Brüssel —=—, Italien (Freiv ;) — — Schweiß 17 z0 * 17,0, Roßenha nn rein len s Stockholm
16,36 - 16, 95, Oslo! = Rio de Janeiro linoffiz) ⸗— Schanghai —— Amsterd am, 183. März. d- 28 = 6 13, Lonon == Vriffel Zo, 1.1 89, s⸗ .
Kopenhagen Paris,
— Buenos Aires offiz. 16 963 = 1,15,
Oslo, 158. März. (D. N. B.) London ——— G., 17,75 B., Berlin 174426 G., 116,16 B. Paris —— G., v, 50 B. Rei Mrt äs ss gi, io C6 H., Amfterbam = G., Ks Co B., ' gh 101,50 G., 103,009 B., Helsingfors 8.70 G., 9,20 VB., Antwerpen
(D. J. B.). Amtlich. Berlin 2 G., II, 50 B., Stockhoim 104,55 9 106,10 B., Kopenhagen *
S0 G., 85, 40 B., Rom 22,10 G., 23, 19 „Prag — —, Warschau
. Moskau, 6. nch (D. N. B.) New York 5 30, London Ang, Brüssei 84, s, Amsterdam z, 3, Paris 11, fs, Echreh 123, is, Berlin A
gortsetung auf der nächsten Seite.
die Hauptgruppe Arbeit.
am 18. März auf 74,00 KÆ (am 17. März auf 14,00 RA).
Berliner Börse vom 17. März.
Zum Wochenbeginn boten die Aktienmärkte ein ähnliches Bild wie am letzten 2 der Vorwoche. ine . der geringen Aufnahmeneigung genügten bereits kleine Ver äufe, um stärkere Kursverluste auszulbsen Eine ganze Reihe von Papieren erschien wiederum mit Minus⸗Minuszeichen an der Kurstafel. Auch sonst i die Feststellung der ersten Kurfe zunächst recht zögernd vor ich. Bezeichnend für die Gesamtentwicklung war die Tatsache, da * Anfang von 79 amtlich notierten variablen Attien werten S4 ne eine Kursnotiz erhielten.
Bei den Montan=, Braunkohlen⸗ und Chemiewerten ah man vorwiegend Minus Minuszeichen, ohne daß zunächst eine Kursfest⸗ , erfolgte. Buderus verloren 116, Goldschmidt 37 *. Bei den Elektxizitäts⸗ und Versorgungsaktien war die Entwicklung ähnlich. Stärkere Einbußen zeigten RWG. mit 37 und Elert* Lieferungen mit — 2. Am Markt der Maschinenfabriken blieben Schubert K Salzer mit 169 unverändert, während Dt. Waffen 3 3 verloren. Einen 5 Rigen Rückgang ließen bei den Textilwerten Bemberxg und bei den eie. und Zellstoffaktien Aschaffenburger erkennen. Von verschiedenen Werten ermäßigten sich Hotelbetrieb um 326, Westdt. Kaufhof um 2 3. Bei den' Bankakticn verloren Braubank 3 , Reichsbank waren anfangs mit — R ungefähr . ö aber bald darauf nochmals um den gleichen
etrag ab.
Im Verlauf gelangten Vereinigte Stahlwerke mit 141 zur Notiz, jedoch erholte sich das Papier alsbald auf 1413. Farben notierten 185 und Reichsbankanteile 1263. Gegen erste Notiz verloren Aschaffenburger und Engelhardt 3, EW Schlesien 2, Buderus 115, Westdt. Kaufhof und Hotelbetrieb 11 und Metall⸗ gesellschaft 135. AEG. büßten gegen den Vortag 5, Siemens Stammaktien ebenfalls 5, Siemens⸗Vorzüge 6 und Licht Kraft 5 M½ R ein.
Gegen Ende des Verkehrs traten vereinzelt gegenüber den niedrigsten Tageskursen leichte Befestigungen ein. Bereinzelte Stahlwerke schlossen mit 143. Die variable Notiz für die Farben⸗ aktie wurde zurückgezogen, es erfolgte lediglich eine Kassanotiz von 185 bei Briefrepartierung. Siemens Vorzüge und Charlotte Wasser gewannen gegen erste Notiz 1 und Klöckner sowie Schult⸗= heiss 6 R, während EW. Schlesien um 1 3 zurückgingen.
Am Kassamarkt verkehrten Banken in ausgesprochen schwacher Haltung. Großbanken lagen 215 — 33 he chen Adea verloren 1 X und Asiatenbank 10 RM. Auch , , erfuhren im Durchschnitt Kursrückgänge von 2 — „. Am y. markt lagen Hapag 1 und Nordlloyd 2 3 schwächer Hamburg Süd gingen bei Briefrepartierung um 4 3. zurück. Bahnen fh achtnd sich verschiedentlich um mehrere Prozente ab. Von Kolonialanteilen verloren Doag 5 5 und Otavi 17 MS. Neu- guinea notierten Strich⸗Brief. Am Kassamarkt der Industrie⸗ papiere zeigte sich mit mehrprozentigen Kurseinbußen ein ähn⸗ ki. Bild wie im variablen Verkehr.
Stenergutscheine ! nannte man mit 10638 = 10634. gegen 10615 am Vortag. Steuergutscheine L notierten in allen Fällig⸗ keiten 6 * niedriger. . Am Kassarentenmarkt lagen Pfandbriefe größtenteils irn der- ändert. Berliner Hypothekenbank⸗Pfandbriefe gaben auf Zufglls⸗
order um 1 , nach. - Stadtanleihen lagen meist .
Gemeindeumschuldung blieb mit 19135 unverändert. Dekosama und II verloren * bzw. 36 35. Ländexanleihen waren kaum wer⸗ ändert, zu nennen sind 23er Mecklbg. Schwerin mit — 17 3. Am Markt der Reichsanleihen lagen die 38er Ausgabe 2 und die Der Reichsanleihe geringfügig schwächer. 4 gingen 36er Reichsschätze Folge 2 und 3, Jer Folge J, 38er olge 1 und 11 und 4Jer Folge IL VI leicht zurück. Gut gehallen waren 37er Reichs schätze Folge II. 36er Reichs bahnschä ge lagen knapp be— hauptet. Die 4 ige Reichsbahnanleihe gab auf 1025 * nach. Die 4x Aigen Reichspostschätze ermäßigten sich um O10 g. während die 4 igen um 6 X anzogen. Industrieobliga tionen lagen meist fester. Stärker ee ce, waren Farbenbonds.
Der Privatdiskontsatz bließ mit 2 R in der Mitte unver- ändert. 5344 en e eee ert eee rene, mere gra e e e e g mee nem , me de meet Eine Zentralkammer für die Gouvernements
wirt schaft.
Zwecks Dr e nnn des für die Verwaltung des General- gouvernements geltenden Grundsatzes der Einheit ber Verwaltung auch auf dem Sektor der gewerblichen Wixtschaft ist gemäß Ver⸗ ordnung des Generalgouverneurs eine Zentralkammer für die gefamte Wirtschaft im Generalgoupernement mit dem Sitz in Krakau und vier Diftriktskammern für die Gefamtwirtschaft in den vier Distrikten mit dem Sitz in den Distriktshauptstädten Krakau, Lublin, Radom und Warschau errichtet worden. Die
entralkammer und die Distrikts kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht des Staatssekre⸗ tärs der Regierung des Generalgouvernements.
Die Zentralkammer und die Distrikts kammern gliedern sich ieweils in die Hauptgruppe für gewerbliche Wirtschaft, für Er⸗ nährung und Landwirtschaft, für 86 und Holzwirtschaft sowie Die Zentralkammer wie die vier Distrikts kammern führen eigenen Haushalt und eigene Rechnung. Die Zentralkammer wird von einem Regierungskommissar geleitet. den der Generalgouverneur ernennt. Zur Beratung und Unter⸗ stützung des Regierungskommissars wird bei der Zentralammer ein Kurgtorium gebildet, das aus den Leitern der Abteilungen Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Forsten und Arbeit in der Regierung des Generalgouvernements besteht. Die Diftrikts kammern werden von dem Distriktchef als Regierungs⸗ kommissar geleitet.
Die Zentralkammer ist für Fragen grundsätzlicher Bedeutung zuständig. ebenso für Fragen, die im Rahmen der Fachbereiche einer einheitlichen Regelung bedürfen, während die Distrikts⸗ lammern für den Bereich ihres jeweiligen Distrikts in eigener i nge alle fachlichen Fragen behandeln, die nicht der Zu⸗ ändigkeit der Zentralkammer vorbehasten sind. Der Zentral⸗ kammer wird eine Außenhandelsstelle und eine Zentralstelle für öffentliche Aufträge angegliedert. Der Verband der Industrie⸗ und Handelskammern, der . sowie die im Bereich des Generalgouvernements bestehenden polnischen Industrie⸗ und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskam⸗ mern werden in die Zentralkammer oder in die Distriktskammern übergeführt. Ebenso werden alle fachlichen und beruflichen Ver⸗ bände und Zusammenschlüsse der Zentralkamnter oder Den Distrilts kammern angegliedert oder angeschlofssen und der Auf⸗ sicht dieser Kammern unterstellt, foweit die Regierungskommissare nicht deren Auflösung anordnen. .
9 Devisenbewirtschaftung.
Cohnüberweisungen nach Italien.
Durch Runderlaß 26141 D. St. — R. St. des Reichswirt⸗ schaftsministers sind neue Bestimmungen über die Ueberweisung von Lohnersparnissen durch die in . beschäftigten italie⸗ nischen Arbeiter und Angestellten getroffen worden. Die Begren⸗ zung der Ueberweisungen durch monatliche Höchstsätze ist weg. efallen. Die italienischen Angestellten und Arbelter Können auf
rund der neuen Regelung ihre gesamten Lohnersparnisse zum amtlichen Kurs nach n überweisen. Ueber , ,. giht die Deutsche Bank, Abteilung ÄUustand 2. Berlin W 8, Auskun
bei der alle Lohnersparnisse durch Betriebs führer einzuzahlen sind.
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