Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18. März 1941. S. 4
London, 17. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 2371s, Silber fein prompt 2575. Silber auf Lieferung fein 255 / is, Gold 168 /—
Wertpapiere.
Fran furt a. M., 17. März. (D. N. B.) Reichs ⸗ Alt besitzanleihe 156,50, Aschaffenburger Buntpapier — Buderus Eisen — —, Cement Heidelberg 190, 09, Deutsche Gold u. Silber 296,00, Deutsche Linoleum — — Eßlinger Maschinen 160,50, Felten u. Guilleaume 186, 25 Ph. Holzmann — —, Gebr. Jung⸗ hans 181,50, Lahmeyer 16473, Laurahütte 39,56, Mainkraftwerke = Rütgerswerke 186,00 Voigt u. Häffner — —, gellstoff
Waldhof 172, 00.
Hamburg, 17. März. (D. R. B.) Schlußkurse. Dresdner Bank 141,50, Vereinsbank 160,25, Hamburger Hochbahn 123,26, Hamburg Amerika Vaketf. 118, so, Hamburg“ Südamerika 169, 00, Nordd. Lloyd 119,25, Dynamit Nobel — Guano — —, Harburger Gummi 260, 00 B., Holsten⸗Brauerei 210, 00, Neu Guinea Btavi 305
Wen, 17. März. (D. N. B.) 495 Ndöst. Lds. - Anl. 1940 102,00, 40 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 10178, 49 Steier⸗ marc Lds.-Anl. 1940 101,50, 499 Wien 1940 101,50, Donau- Dampfsch. Ge sellschaft ö A. C G. Union Git. — Alpine Montan AG. Hermann Göring“ 110,90, Brau -G. Oesterreich 335,00 K., Brown - Boveri — — Egydyer Eisen u. Stahl 189,50, 188,00 K., „Clin“ AG. f. el. Ind. 33,50, Enzesfelder Metall — — Felten⸗Guilleaume 150, 00, Gummi Semperit 256,00, Hanf - Jute - Texti — —, Kabel und Drahtind. 178,50 K., Lapp-Finze A5. 106,00, Leipnik-Lundb. — — Leykam⸗Fosefs⸗ thal 67, 50,ů Neusiedler Ach. —, — Perlmooser Kalk 239, 60, Schrauben- Schmiedew. 161, 00, Siemens Schuckert ——, Simme⸗ ringer Msch. 1il7, 0, „Solo“ Zündwaren 162.00, Steirische Magnesit — — Steirische Vasserkraft 173, 00, Stehr ⸗ Daimler- Puch 120,00, Steyrermühl Papier 67, 00, Veitscher Magnesit — = Waagner⸗Viro — —, Wienerberger Ziegel 137,00.
Wiener Protektorats werte, i7. März. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 60, 00 K., Dur Bodenbacher Eisenbahn 182,00 K., Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. go, 50 K., Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein I21, 90 K., Erste Brünner Maschinenf. Ges. 57,75, Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 122, 00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 398,00 K., Eisenwerke A. G. Rothau⸗ Neudeck So, 00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 198,50 K., Heinrichsthaler Papierfabrik 9s, 00 K., Cosmanos, Vex. Textil u. Druck fabr. A. G. 51, 25 K., A. G. Roth Kosteletzer Spinn. Web. 79, 00 2 Ver. Schafwollenfabriken A. G. 40,50, 4 Dux-⸗Bodenbacher
m u e u —
1940 S. I mit Steuererleicht. M, 256, 4 do. S. II mit Steuererleicht. 8
Prior. Anl. 1891 —— 495 Dux⸗= 8 80 K., Königshofer Zement 305,00 K und Hüttenwerksges. — M26 Mährisch Landesanleihen 1911 10, 15, 409, Pilsen Stadtanleihen 2 4920 Pilsen Stadtanl. — —, 4260 Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. Landesbank Schuld verschreibungen Komm. Schuldsch. 9, 15, 495 Böhm. Landsbank = 6 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — — 4 h oh Sparkasse —, 499 Mähr. Landeskultur⸗Bank-tomm. Schuld ver. Landeskultur Eisenbahn⸗ Schuldverschr. — — 4 Me, Zivnostenska Bank Schuld. 9,06. — K. — Kasse.
Am sterdam, 17. März.
/
—
496 Mähr.
Steuererleicht. 9739, 409,
Kettenerkl. ——, 5 M 5, do. mit Kettenerkl. ——
Allgemeene Kunstzijde Üünie
do. Original — —, Nederl. Hoogovens en Staalfabr. Heineken's: Bierbrouwerij Mij. Wilton ⸗Feijenoord 169,00,
ĩas, 26 chappij — —, Holl. Amerika⸗Linie 108, 00*
Internat. Viscose
186,75, Gebr.
Cert. 119, 50, De Maas III, O0). — *) Mittel.
. Berlin, 17. März. mittel.
(Verkaufspreise des Le handels für 100 Kilo Reichsmark.] käferfrei 70,75 bis 72, — Linsen, läferfrei 5. — — bis bis = — Speiseerbsen, Ʒnland, gelbe h — bis — — Speise⸗
frei Haus Groß Berlin.)
Bohnen, weiße mittel 9)
———
Bodenbacher Prior. Anl. 1893 Poldi⸗Hütte 408,00 ., Berg⸗ Ringhoffer Tatra 261,00 536 Prager Anleihe 9, 95, (67jährig =. —, 49 Böhm. —— 424 Böhm. Landesbank Meliorationssch. Pfandbr. Mähr.
. ! (D. N. B.) A Fortlaufend notierte Werte: 1. A nleihen: 40 Nederl. Staatsleening 97 783, 49 do. S. II ohne Steuererleicht.
5 Veo Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne
(AFu,) gösg -), Philips Jloeilampen- sabrieten 130 o! ener , linie z. * ire, . Copper Mining 27, 75*), Bethlehem Steel Steel Corp. 2353 *), Koninkl. Ned. Mij. tot E i. Ned. Ind. 216, 00*), Shell Union 12,00, Unie 167,505, Handels vereeniging „Amsterdam⸗“ Mij. 18600. B. R af
Corp. Ig, 50 *), Republie xpl. v. Petroleumbronnen Nederlandsche Scheepvaart Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR. 263, 00, m. (Ss aob C6, sapapiere: 1. Anleihen: 7 Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —— 790 do. mit Kettenerkl. — — 6 Golddiskontbank pref L=— 2 Atten: Supnnjtrie (ö) =. landsche Kabelfabriek 389, 0ö6, Rotterdamsche Droogdok Mij. 299, 25, Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelber Zonen 148,26, All⸗ gemeine Elektrizitätsgesellschaft = FJ. G. Farben Zertifikate — — ederl.Indische Spoorweg Mij. 51, 25, Koninkl. 128, 00, Dell Maatschappij 229,50, Storck Co. Nederlandsche Wol Maat „ Nederl. Sandels Maatschap.
Hollandsche Kunst jb Comp. 64, 25, Neder-
Preis notierungen für Nahrun gz⸗ bensmitteligroß⸗
is — — Linsen,
Renten: ⸗
do. 1941 mit
Aktien:
Senembah
feine
(Preise in
— — und
Sffentlicher Anzeiger.
= Gesch. glaj.
butter, Ilö6,o9 bis — —,
190,00
Allgäuer Romatour 2095 152,00 bis
bis 110,00. ö 9) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
, Nut für Zwecke der 1
*) Die zweiten Preise verst
41, 00, Bruchreis
5 / 095) Cie 40,50 bis 37 00 bis
mittel, 0 4* gw 34,00 bis 365,005), Haferflocken Hafergrüte — bis — — Ro . Sig Inland
grob,
S2, 0, Röstia bis 373,09
2
174, o9 bis Markenbutter,
— —
1
gepackt
— —
6,
gepackt 327,090 bis — — Molkereibutier,
bis — —, bayer. Emmentaler (vollfett)
38,005), bis 35,005), Gerstengrütze,
Hafernährmittel )
. 335,00 bis —, Molkereibutter in Tonnen 323,06 bis — —, feine Molkerei⸗ Molkereibutter gepackt 319, 90 bis — Landbutter in Tonnen 299,00 bis = Landbutter, gepackt 305, 96 bis — — , Speiseol 173,00 bis — — Aligauer Stangen 20 130,00 bis 138,R00, echter Gouda 409. 190,0 bis — —, echter Edamer 4099 270,00 bis 275, 0, 168, 00, Harzer Käse 1060,06
erbsen, Ausland, gelbe 5) — — bis —— Spei eerbsen grüne . ? halbe 66 po bis os, 0, Hesch. glaf gebe . n ,
gelbe Erbsen, halbe 595 — — bis Erbsen, Ausland 59, 5 bis bl, O0, Reis: Rangoon Italiener ungl. S5) 40,00 bis Bruchreis II 21,56 bis
ganze 5 — — bi —— Grüne *) 35.95 bis 34, 95, 1 22,85 bis 24,25,
i — 23,90, Siam 148,40 bis 49, 40, Siam I or! bis 4076 Monimein 4 65 bis as S0, Buchwelzengrüge == bis Gerftengraupen, fein, C o bio Gerstengraupen, graupen, Kälberzähne O / 65) nungen).
J 41,50 bis 42,565), 41,50 f), Gersten⸗ Gerstengraupen, ü alle Kör⸗ Hafernährmittel ) 15,00 bis
in Tonnen
lichen Ernährung bestimmt. ehen sich auf Änbruchmengen.
1. Untersuchungs und Straffachen, 2. Zwang versteigerungen, 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust ˖ und Fundsachen,
6. Aus losung usm. von Wertpapieren, 7. Altiengesellschaften.
S. CKommanditgesellschafien auf Altien.
9. Deutsche sKtolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels ˖ und stommanditgesellschaften,
18. Umnfall., und Invaliden versicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. BVerschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote.
Anna Maria Fink in 63118].
Nr. 19, Gde. Aa Auf gebot. . 9 FI4I. Der Altenteiler Otto Berkel mann in Kirchhorst hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen Spar⸗ buchs Nr. 133356 mit einem Bestande von 2l, 75 R-, lautend auf den Namen Otto Berkelmann in Kirchhorst, ausgestellt von der Kreissparkasse Burgdorf, Geschäfts⸗ stelle Burgwedel, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Septem- ber 1941, vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen
Mittwoch, den 25. mittags 190 uhr 3
Kraftloserklärung dieses
A. G. z. 3P O.) Amtsgericht.
gemeinde Aach Bd. IV Bl. 428 S. 329 ff. an dem Anwesen der Landwirtwitwe Nägeleshalde Hs. eingetragene Brief⸗ grundschuld zu 16600, — &. 4 — beantragt. Der Inhaber dieses Grundschuldbrie fes wird aufgefordert, spätestens in dem auf uni 1941, vor⸗ f
Minuten, am Amtsgericht in Zmmenstabt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Grundschuldbrief zu 1600, — Goldmark vorzulegen, widrigenfalls die Grundschuld⸗ briefes erfolgt. (zz 1162 BGB., 1003 ff., 246 II 3S., 28 GVG. , Art. 350 Bayer.
Immenstadt, den 13. März 1941.
falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Burgwedel, den 12. März 1941. Das Amtsgericht.
öõs 121]. Besch F. 141. Auf Kirchmann, ringen bei Augsburg, Edelmann geb.
luß.
(õ3 123]. Auf gebot.
F. 2.41. Die Ehefrau des Bergmanns Friedrich Vehling in Hiddensen Nr. 8, Kreis Stadthagen, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 19 349 der Nord⸗ sehler Sparkasse, Kreissparkasse des Kreises Stadthagen in Stadthagen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 13. Juni 1941, 10 uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 4, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Stadthagen.
53 i.
gendes Aufgebot:
Oberstaufen,
Auf gebot.
Die Grundstückseigentümer: 1. Mathias Seul, Ackerer in Buchholz, 2. Josef Rörig, Ackerer in Buchholz, Gemeinde Niederoberweiler, haben das Aufgebot des über die im Grundbuch von Niederober—Q weiler Band 4 Blatt 193 A Abt. II zu⸗ gunsten des Kohlensäurenwerks „Deutsch⸗ land“ A.-G. Hönningen eingetragene Hypothet von 1500, — RM ausgestellten Hhypothekenbriefes beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Juni 1941,
mittags 10 uhr, am Immenstadt
rung dieser
Amtsgericht.
Kirchmann, meistersehefrau in Lindenberg / Allgäu, er⸗ läßt das Amtsgericht Immenstabt fol⸗ Die a) Hausange⸗ stellte Therese Kirchmann in Deuringen bei Augsburg und b) Bäckermeistersehefrau Friedegunde Edelmann geb. Kirchmann in Lindenberg / Allgäu haben das Auf⸗ gebot der angeblich verlorenen Hypo⸗ thekenbriefe zu je 2000, — & M — erteilt am 6. Februar 1933 durch das Amts- gericht Immenstadt für je eine im Grund- buch für die Steuergemeinde Oberstaufen Bd. XVI Bl. 1125 S. 192 ff. an dem An⸗ wesen des Bauern Gebhard Kirchmann in Hs. Nr. 138, eingetragene Brie fhypothek zu 2000, — 4 M — beantragt. Der Inhaber dieser Hypothekenbriefe wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 25. Juni 1941, vor⸗ Amtsgericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Hypothekenbriefe zu je 2000, — M vor= zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ Hypothekenbriefe (5 i162, 1003 ff. 3PO., gat 11 23 GVG. , Art. 30 Bayer. A. G. z. 3P Immenstadt, den 13. März 194.
Antrag der a) Therese Hausangestellte in Deu⸗ b) Friedegunde Bäcker ⸗
erfolgt. 3S.,
vorntittags 9 uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗= folgen wird. — 7 F IMI — Andernach, den 13. März 1941. Amtsgericht.
õs 120. Beschluß. F. 2/41. Auf Antrag der Landwirts—⸗ witwe Anna Maria Fint in Nägeleshalde Hs. Nr. 19, Gde. Aach erläßt das Amts- gericht Immenstadt folgendes Auf gebot: Die Landwirtswitwe Anna Marg Fink in Nägeleshalde Hs. Nr. 19, Gde. Aach, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen Grundschuldbriefes zu 1600, — Goldmark — erteilt am 23. September 1926 durch das Amtsgericht Immenstadt für eine im Grundbuch für die Steuer⸗
52442. Der
gegangenen
buchblatt des
320 über dem
diskont, höchstens 129
stens in dem auf den 1941, 9 uhr,
Amtagericht.
⸗ Zimmermann Otto Schmalfuß in Crimla hat das Aufgebot des verloren⸗ Grundschuldbriefes 17. Mai 1930 über die auf dem Grund⸗ Grundstücks Crimla Bd. 1 Bl. Nr. 23 Abt. III Nr. 4 für die Staatsbank in Weimar eingetragene, zu jeweiligen Reichsbank⸗ jährlich verzins⸗ liche Grundschuld von jo RM beantragt. Der Inhaber wird aufgefordert, späte⸗ 18. September h vor dem Amtsgericht Weida anberaumten Aufgebhotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls die Kraftloserklä⸗= 1 g der Urkunde erfolgen wird. eida, den 7. März 1941. Püschel.
Thüring.
õ29g28] Der Richard Steinhaus, ohne Stand in Wermelskirchen, Stockhauser Straße Ur. 3, und der Ernst Steinhaus in Dabringhausen, Ketzberger Höhe 4, haben das Aufgebot zur le, ,,. des Miteigentümers Hermann ipper, rüher in Burscheid, hinsichtlich der Grundstücke (eingetragen im Grund⸗ buch von Dabringhausen Band 7 Blatt Nr. 279): Flur 8 Nr. 2049 / 849, Auf der Höhe, Acker, groß 13,50 a, Flur 8 Nr. 209i / 8460, Ketzberger Höhe. Hof⸗ raum, groß 43 qm, Flur 8 Nr. 2993/0. 640, Von Grunewald nach Lind⸗ scheid, 6 gie 39 am, Flur 6 Nr. ü S2 / C 3, Von Grunewald nach Lind⸗ fel Weg, groß 6 4m, Flur 6 Rr. 129246, Ketzberger Höhe 4, Hofraum usw., groß 5, 12 a, Flur 6 Nr. 129847, Auf der Höhe, Acker, re 13,79 a, Flur 6 Nr. 1399 / 7, Ketzberger Höhe 9, Hofraum usw., groß 6,30 a, emäß 6 L927 BGB. beantragt. Der Bäcker Hermann Knipper, der im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen ist, bzw. dessen unbekannte Erben oder Rechtsnachfolger werden e , den, ire sten⸗ in dem auf den 15. April 941, vorm. 19 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 4, anbe⸗ taumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls Ausschlie⸗ ßung erfolgen wird. . (2. 5 141.) Amtsgericht Wermelskirchen.
652431 Aufgebot. Es ist beantragt, den verschollenen leischer Erich Karl Albert Witten⸗ erg, geboren am 27. Juli 1883 zu Schwedt / Oder, get wohnhaft in Berlin Re elgf ) tr. 5, bei Schir⸗ mer, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 21. Mai 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 4, I. Stockwerk, Himmer 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er— folgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗— r,, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem 666 Anzeige zu machen. — 456 II. 59. 40 — Berlin, den 3. März 1941. Das Amtsgericht Berlin.
lõꝛgꝛ7] Aufgebot.
4. F. 541. Der Rechtsanwalt und Notar 6 Dombrowsty in Breslau als Nachlaßpfleger über den Nachlaß des am 11. Juni 1939 in Wendelborn, Kreis Trebnitz, verstorbenen Kauf— manns Ado 2 hat das Auf⸗ ebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ hr er, von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, Ihr Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Ado Haudig , in dem auf den 30. Mai 19 1, 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 17, anberaumten Aufgebotstermin
bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗
laßgläubiger, welche
ten,
Vermãächtnissen
titr insow
ur . Ueberschuß ergibt. Pflichtteilsrechten, Auflagen sowie die die Erben durch das Aufgebot
Trebnitz, 6
meldung hat die Angabe des Gegenstan⸗ des und des Grundes der Forderun zu enthalten., Beweisstücke sind in Ur oder in Abschrift beizufügen. Die
können (unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrech⸗
rücksichtigt 4 werden) von den Erben t Befrichigung verrchmger,
als . nach Befriedigung der nicht err
lossenen Gläubiger noch ein
Die Gläubiger aus Vermächtnissen und
unbeschränkt haften, werden
les., 24. Februar 1941. Amtsgericht.
rift bach⸗ sich nicht melden, den jetzigen Reich, vertreten dur Berlin⸗Moabit⸗West und Auflagen be⸗
Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom 18. 3. 1938 RGB.. 1 S. 317) für kraftlos erklärt worden. Ein neuer Brief über die Hypothek für Gläubiger,
Deutsches das Finanzamt ist erteilt worden.
Hanau, den 7. Wirz 1941. Amtsgericht. Abt. J.
Gläubiger, denen os 36,
nicht betroffen. Es klagen:
52920
Deutschen Reich ein 25090 . M Abt. III torbezirk Bl. 653 Brief ist kraftlos.
Nach 8 1 Abs. 5 der . 18. 3. 33 (RGBl. 1 S. 317) ist dem
Berlin, den 20. Februar 1941. Das Amtsgericht Berlin. Abt. 4068.
neuer Brief über Nr. 20 Kottbuser⸗ erteilt. Der alte
Kutno, Ritterstr. 3, linski, unbekannten Aufhebung der Ehe
ö Glad
63119.
erklärt.
Aufgebot.
Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Göttingen vom 6. März 1941 ist das Sparbuch Nr. 9225 ber Städtischen Sparkasse in Göttingen, 16. Oktober 1940 über 1665,49 RAM und auf den Namen der Ehefrau des Schnei⸗ ders Franz Bode, Frieda geb. Reetz, in Göttingen, Papendiek 27, für kraftlos
Amtsgericht Göttin gen.
lautend am stadt, en 30 W.
auf Ehescheidung und
2926
buch
Durch Ausschlußurteil vom 5. März 1941 ist das 2 ufwertungssparkassen⸗ r. 1625 der Kreissparkasse in Sagan, lautend auf den Namen Tilgner, geborene von Pullet, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Sagan.
Termin vor dem Olga 2. Uhr 1941, vorm.
laden die Beklagten kommenden Termin
52923 Blatt 5009 Hypothek Abt. III
Karl Roth, Anna Stadtsekretärs
chaft,
Erbengemein
Ergänzung des Ge
währung von Ents
Hanau.
Grundbuchs von Hanau Band 110 Blatt Nr. 5009, eingetragene Eigen⸗ tümer: 1. Die Witwe des Tapezierers
Hanau zur . 36 die Ehefrau des Kar Josephine Strauß geb. Roth in Hanau, bäder Kaufmann Georg Wilhelm Roth, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, die Ehefrau des Kreiswarts Hein Schirmer, Emilie Schirmer geb. Rot in Hanau, ö Hälfte in ungeteilter
Noth geb. Andreas in Hanau als Statutarerbin nach Solmser Land⸗ recht, über 1499,35 GM aufgewertetes Restkaufgeld gebildete ist gemäß 5 1 Ziffer Verordnung zur Durchführung und
Der für die lfd. Nr. 11 des
an: zu 1, 5 am 7. Mai zu 3 am 5. ) vorm. 9 Uhr, zu 2 4 am 5. Mai 9 Uhr.
4. Oeffentliche ustellungen.
Ladung. 1. Kaufmann Richard Erich Schweikert, Litzmann Danziger Str. 98, gegen Schweikert 9 Fajgenbaum, zuletzt wohnhaft in Warschau, Boduen ftr . jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Auf⸗ hebung der Ehe — 32 R 4140 —; 2. Frau Olga Kotlinski
Johann tadt,
Frau Roma
geb. Gatz, gegen Josef Kot⸗ Aufenthalts, auf — 2 R 544 —
3. Frau Erna Pietrzykowski geb. Mager, ö . acher Str. 4 W. 17, gegen Alexander Pietrzykowski, un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Aufhebung der Ehe bezw. Ehescheidung und schuldigerklären des Beklagten — 2 k 59/41 — 4. Frau Marie Elsa Mach geb. Sterlach gesch. Milezarek, Litzmann⸗
llein⸗
11, gegen Schnei⸗
der Johann Mach, unbekannten Au fent⸗ halts, auf Ehescheidung — 2 R 64M41 * 5. Frau Irma Teske geb. Schön, Litz⸗ mannstadt, Buschlinie 205 W 10, Max Teske, unbekannten Aufenthalts,
egen
für Alleinschuldig⸗
klären des Beklagten — 3 R 55/41 —. 3. ur mündlichen Verhandlung andgericht Litzmaunstadt steht
1941, vorm. Juni 1841,
Die Kläger zu dem in Frage mit der Aufforde⸗
rung, sich durch einen bei dem Land⸗ , Litzmannstadt zugelassenen Rechts⸗ anwalt vertreten zu lassen. Litzmannstadt, den 13. März 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts — Zivilkammer.
= ,
geb. Andreas in
Krauß, Maria
die Witwe Anna
othekenbrief
ßer Zweiten
etzes über die Ge⸗ ädigungen bei der
Verantwortlich — ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den n , und für den erlag:
Präsident Dr Schlange in Potsdam:; für den Wirtschaftsteil und den übrigen rredaßtionellen Teil; ae,, . in Berlin- Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Drei Beilagen
leinschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗ Beilage).
Deutscher Reichsanzeiger
⸗
*
Preußischer Staatsanzeiger.
die Anzeigenstelle 8 W 68, Wilhelmstraße 32.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post — 2, 30 Mea einschließlich 0, a8 Mel Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, o Me monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer
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des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen hö mm breiten . eile 1,1090 4, einer dreigespaltenen JZ mm breiten . S5 RM. —
8W 68, Wilhel mstraße 33. Alle beschriebenem Papier ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch FJetidruck unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden follen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h
eile
erlin Druckaufträge sind auf einseitig völlig druckreif einzusenden,
Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle
insbesondere einmal
0
Neichsbant girokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 66
—
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr. . . Anordnung 99 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Verkehr mit
Kaninchenblößen) vom 14. März 1941.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr. Der Führer hat folgende Auszeichnungen verliehen:
die Rettungsmedaille am Bande:
dem Schützen Wilhelm Abels, zur Zeit im Felde, dem Kapitänleutnant Hans Bartels, zur Zeit im Felde, dem Oberschützen Herbert Bartu sch in Berlin⸗Spandau, dem Hauer Walter Dett mann in Essen⸗Altenessen, dem Hauer Otto Ebener in Essen, . dem Leutnant der Reserve Friedrich Gudden, zur Zeit
im Felde, . . dem Gefreiten der Reserve Theodor Haase, zur Zeit im
elde, .
dem Unteroffizier Josef Heger, zur Zeit im Felde, dem . t gend ö zur Zeit im Felde,
feldwebel Kurt Hoffmann, zur Zeit im Felde * 83 . ö in inen , s ;
dem Gefreiten Karl Löffel, zur Zeit im Felde,
dem Kaufmann Theodor Lühr in Halle an der Saale,
dem Hauer Johann Mertens in Wattenscheid,
dem Oberleutnant der Reserve Dr. Hans Mö cke l mann in Siegen,
dem Feldwebel Hans Möhring, zur Zeit im Felde,
dem Ünteroffizier Heinrich Papperi tz in Bonn am Rhein,
dem Straßenbahnschaffner Johann Sander in Bremen,
dem Oberfeldwebel Hans Schmidt, zur Zeit im Felde,
dem Flieger Konrad Schmidt, zur 3 im Felde,
dem Unteroffizier Arno Stemmler“ zur Zeit im Felde,
dem Autohändler Erich Weiß in Stuhm, .
dem Unterfeldmeister Richard Wenzel in Teplitz⸗ Schönau;
b) die ,,, für Rettung aus Gefahr:
dem Flieger Valentin Ada'ffek in Wiener⸗Neustadt,
dem Gewerbeoberlehrer Joseph Beil in Niederlahnstein,
dem Gefreiten Paul Birkhahn, zur Zeit im Felde,
dem 2Vbergefreiten Herbert En dtmann' zur ö. im Felde,
dem Darmhilfsarbeiter Horst Ewald in Ber in,
dem Unteroffizier Werner Franz, zur Zeit im Felde,
dem Bäcker Johannes Geis in Niederlahnstein,
dem . der Reserve Leopold Göhlert, zur Zeit im Felde
dem Bade meister Kurt Groß in Langensalza,
dem Hausmeister Jakob Hauser in .
dem n m snrbeh e Georg Herzig in Vielau über wickau,
dem Volontär Karl Hilger in Trempershof, Kreis Altena,
dem k August Kaspereit in Königsberg in
reußen,
dem Schüler Gunnar Klemmert in München,
dem Gefreiten Franz Lange, zur Zeit im Felde,
dem Feldwebel Heinz Lietzmann' zur Zeit im Felde,
dem n n. . Mai, zur Zeit im Felde,
dem Unteroffizier Rudolf Pee s, zur Zeit im Felde,
dem a, n nen Jarmil Prusa im Reichsarbeits⸗ ienst,
dem Schlosser Hans Ritz in Stuttgart,
dem kaufmännischen Angestellten Ludwig Sattler in Worms,
dem Fleischermeister Johannes Saupe in Dresden⸗N.,
dem Ümschüler Fohann Sucher in .
der Arbeiterin Katharina Schäfer in Mainz⸗Mombach,
dem Lehrer Heinrich Schicha in Kraftborn, Kreis Breslau,
dem Zuschneider Kurt Schmidt in Wilkau⸗Haßlau,
dem 2bergefreiten Otto Schmi tt, zur Zeit im Felde,
dem . Walther Schröder, zur Zeit im Felde,
dem Fabrikarbeiter Georg Schulz in Ebersbach,
dem Natrosen Mathias Tissen, zur Zeit im Felde,
dein Matrofen Josef 5admnik in Holtenau. .
—
Anordnung 99 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Verkehr mit Kaninchenblößen) vom 14. März 1941.
luf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
2 der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 1430
Poftschecktonto: Berlin 41821 1 94 I
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Berlin, Mittwoch, den 19. März, abends
in Verbindung mit der . über die Reichs⸗ stellen zur . und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 199 vom 21. August 1939) wird im Einver⸗ nehmen mit der Reichsstelle für Rauchwaren und mit Zu⸗
stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1
Die Anordnung 56 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Verkehr mit Fellen und Häuten vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) in der Fassung der Anordnung 95 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 31. Oktober 19465 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 259 vom 4. No⸗ bember 1940) gilt für die Kaninchenblößen mit folgenden Maßgaben:
1. Die Bestimmungen des § 15 Abs. 1a, Abs. 3 und 4
finden auf Kaninchenblößen keine Anwendung.
2. a) Hersteller von Kaninchenblößen dürfen diese nur an Verarbeiter und . Personen und Firmen verkaufen, die gemäß 8 15 Abf. 1b und e ein⸗ kaufsberechtigt sind.
b) Die ö kann hinsichtlich des Verkaufs von Kaninchenblößen Einzelanordnungen treffen und Weisungen erteilen.
82 (16) In 5 16 Abs. 5 der Anordnung Worten „sowie Seehundfelle (unbehaart), „H Kaninchenblößen, zu F bis H: ausgedrückt in Stück.“. 9 In § 16 Abs. 5 sind die Worte: „zu F und G: aus- gedrückt in Stück.“ zu streichen. §83 Andere Verarbeiter als Hutstoffwerke oder Hutfabriken dürfen Aufträge zur Verarbeitung von Kaninchenfellen unter Erhaltung der Blößen nur mit einer Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft entgegennehmen, die diese im Einvernehmen mit der Reichsstelle fuͤr Rauchwaren erteilt. §4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der so 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr. 88
Diese, Anordnung tritt am 1. April 1941 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten K. und in den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 14. März 1941. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b: Heimer.
56 ist hinter den einzusetzen:
Wirt jchaftsteil.
Kriegsgewinne müssen abgeführt werden.
Preissenkung zum Ausgleich nicht vermeidbarer Preiserhöhungen.
— Preiskommisffar Gauleiter
Sosef Wagner über seine Preis senkungs⸗ und Gewinnabjührungsmaßnahmen.
In einer großen Kundgebung im Haus der Flieger erläuterte Reichskommissar für die Preisbildung, Gauleiter Josef Wagner, vor maßgeblichen Vertretern von Partei, Staat und Wirtschaft feine ing en Maßnahmen zur Preissenkung und Ge⸗ winnabführung im Kriege, besonders seine kür lich der Reichs⸗ gruppe Industrie erteilte Anweisun zur Durch ührung des Ab⸗ schnitts JV ( Preise) der erlesen r e zem n n im Bereich der Reichsgruppe Industrie. . ,
Nach der Begrüßung der erschienenen Reichsstatthalter, Gau⸗ leiter, Vertreter der Reschsbehörden, Gauwirtschaftsberater, Gagu⸗ obmänner und Wirtschaftsführer durch Ministerialdirektor Dr. Flottmann führte der Reichskommissar u. a. aus: Die deutsche n heft hat im Laufe der acht Jahre nationalsozialistischer Herrschaft eine wesentliche Wandlung erfahren. Sie hat sich von der ehedem entscheidenden Beherrschung durch das Golddenken befreit, sich unumschränkt auf die eigenen, dem deutschen Raum von der Natur geschenkten Rohstoffe sowie die Arbeitskräfte der Nation gestellt und die innere Stabilität von Geld, Ware und Einkommen mit Hilfe der Preispolitik herbeigeführt. Diefe Wand⸗ lung hat keinesfalls eine Unterbindung der Handelsbeziehungen zum Ausland heraufbeschworen, sie verhinderte lediglich eine unserem wirtschaftlichen Gleichgewicht abträgliche Einflußnahme von außen und nötigte andere Volkswirtschaften, Tatsachen Rech⸗ nung zu tragen, auf die ein großes Voll Gewicht legen muß, wenn es Herr seines eigenen Schicksals sein will. Dieser revo⸗ lutionäre Vorgang hat in steigendem Maße die Gegnerschaft jener Mächte hervorgerufen, die gewillt waren, alte Zustände und Methoden mit allen Mitteln 6 zu erhalten, weil 6 auf diese Weise ihre bisher geübte Herrschaft und Vormachtstellung behaupten wollten. Dadurch gewann die Preispolitik für das deutsche Wirtschaftsleben eine immer stärkere Bedeutung.
Der Krieg hat diese Bedeutung wesentlich erhöht, so wie er andererseits die Verpflichtung, die jedem einzelnen in der Wirt⸗
schaft auferlegt ist, erheblich gesteigert hat.
Die Wirtschaft muß nun alle Güter und Waren erzeugen, verteilen und dem Verbrauch zuführen, die das Volk zur mgteriellen Sicherung seines Lebens in jeder Phase seines Schick⸗ , benötigt. Hil Arbeitsteiligkeit unserer modernen Wirt⸗ . enötigt zur Durchführung dieser Forderung des Geldes, weil nur mit dest h Hilfe das erforderliche Fließen der Güter und die Leistung der Dienste im Sinne der Wesensbestimmung der Wirtschaft ohne allzu große Komplikationen möglich 1. Der Wäh⸗ rungsmaßstab Reichsmark muß in seinem Wert, der ich als Kauf⸗ kraft äußert, durch ein möglichst gleichbleibendes Verhältnis zwi⸗ chen Einkommen und Preisgefüge behauptet werden. Dieses Ver⸗ ältnis ist zwar nicht ein starres, . erfährt immer gewisse Schwankungen. Es darf jedoch nicht in einem zu großen Aus⸗ maße Verschiebungen zuungunsten des einen oder anderen Teiles erleiden, weil daraus zwangsläufig S annungen eintreten, die notwendig zu Rückwirkungen auf der Zegenseite führen. Volks⸗ wirtscha Lich Denken im nationalsozialistischen Sinne bewegt sich also nicht im Geld⸗ und Guthabenbereich, es ist vielmehr auf den inneren Ausgleich der Verhättnisse abgestellt und strebt über die volle Entfaltüng aller produktiven Energien auf die Befriedigung der gerechtfertigten Ansprüche der anzen Nation. Diese Ansprüche richten sich nach den großen politischen Problemen, deren hig sich das Volk unter seiner Führung zugewandt hat, und erfahren bemgemäß die entsprechenden Abwandlungen. Im Kriege ist alles 5 und zuletzt dem Ziel untergeordnet, den Krieg siegreich zu estehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob einzelne aus dem
emeinschaftlichen Kampf mit mehr oder weniger Geld und Gut⸗
ö hervorgehen; es kommt nur darauf an, daß die Nation insgesamt siegreich besteht, weil damit auch für den Einzelnen der r. Gewinn wirtschaftlicher und materleller Art erzielt ist. Gemeinschaftsverpflichtung ist also nicht eine Parole die sich durch Hergabe von Spenden und Beiträgen ö Sie druckt sich wirtschaftlich in der Leistung aus, die vom inzelnen zugunsten der Allgemeinheit vollbracht wird, und fordert von jedem den Bei- trag, den er zu leisten imstande ift.
Die volkswirtschaftlich geforderte Beschränkung für den Ein— zelnen ist im Kriege stärker als in normalen Zeiten. Eine Ver- wertung der verdienten Gelder nach eigenem Geschmack ist auf Grund der Warenverknappung nicht ohne weiteres möglich. Dies gilt ganz besonders für alle Lebensmittel und Konsumgüter, von denen ein k überhaupt nur im Rahmen der Zuteilung erhältlich ist. Die Beschränkung hinsichtlich des Warenerwerbs steht in scharfem Widerspruch zu dem mechanistischen Wirtschafts= prinzip von Angebot und Nachfrage. Die absolute Ablehnun dieses ind duc fü den Gesetzes drückt sich in der Forderung 23. preispolitischer Stabilität aus, die, gleichgültig ob der Warenbezug mengenmäßig vorgeschrieben ist oder nicht, in jedem Fall für die gesamte Volkswirtschaft Gesetz ist. An die Stelle individueller Ausnutzung wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist das Gesetz volks⸗= wirtschaftlicher Disziplin getreten. Geldbesitz und höheres Ein- kommen dürfen sich aber ebensowenig im Erwerb von Gütern und Waren zu jedem Preis betätigen, wie umgekehrt Warenmängel den Produzenten und Verkäufer zur schrankenlosen Verteuerung der Ware verleiten dürfen. Hier liegt der Bruch gegenüber der Vergangenheit. Die preispolitische Stabilität ist der größte Schutz sowohl der Produktion als auch des Verbrauchers, weshalb auch alles getan werden muß, preisverteuernde Tendenzen durch Preis⸗ senkung auf der anderen Seite wieder auszugleichen. Der Unter⸗ nehmer z daher genötigt, sich fortlaufend um die innere Ent⸗ wicklung seines Unternehmens zu kümmern und sich im Jahre in kürzeren Zeitabständen über den Stand des vorläufigen Ergeb⸗ nisses, der berechneten Preise und den wahrscheinlichen Gewinn Rechenschaft abzulegen. In einem gut durchorganisierten Unter⸗ nehmen dürfte das schon Brauch sein; wo es nicht der Fall ist, muß man sich zum mindesten bemühen, diesen Ansprüchen in ge⸗ eigneter, wenn auch grober Weise zu entsprechen.
Die mit den jüngsten preispolitischen Erlassen und An= weisungen vorgesehenen Maßnahmen zur Preissenkung und Ge⸗ winnabführung haben daher, wie Gauleiter Josef Wagner weiter ausführte, weniger mit Schritten gegen Kriegsgewinnler oder Kriegsschieber zu tun. Gegen solche Erscheinungen sind nicht neue Verordnungen oder Bestimmungen erforderlich; sie werden vielmehr dort, wo sie etwa auftreten oder festgestellt werden sollten, auf Grund bestehender Gesetze und Verordnungen gefaßt und bestraft. Die neuen Anordnungen dienen vielmehr den Aus⸗ gleich und Stabilisierungsarbeiten, wie sie zur Kontinuität und
estigkeit unserer Volkswirtschaft als notwendig erachtet werden. er Zweck der neuen Anordnungen ist nicht primär im Ab⸗ eh n von Gewinnen für die Zeit des Krieges zu sehen; ent⸗ cheidend ist die Absicht, weiteren Preisauftrieben vorbeugend zu begegnen, emporgeschnellte Preise, wo dies auf Grund der Pro⸗ duktion und Verteilungsverhälinisse möglich ist, zu senken und über die öffentliche Hand mit solchen Mitteln, die auf dem direkten wirtschaftlichen Weg dem gewollten Zweck nicht dienstbar gemacht werden können, Beiträge zum inneren Ausgleich und damit zur Preisstabilität zu leisten. Ausdrücklich möchte ich, betonte Gan-