1941 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Apr 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reiche. nnd Etaatsamneiger Rr. 0 vom 8. Aurkt 1911. 6. 8 *

66

Bessexstellung gegenüber der normalen Versorgung eintritt. Aus diesem Grunde wird mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet: . . Die Ernährungsämter haben den Berechtigungsschein wie

folgt auszustellen: . in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli

in der zweiten Woche auf drei Eier,

8 dritten 2 , zwei nr,

„m niere, „ein Eiz

in der Zeit vom 1. August bis 28. Februar in der zweiten Woche auf zwei Eier, ; „„ dritten und vierten Woche auf je ein Ei. Die diesen Vorschriften entgegenstehenden Bestimmungen des Erlasses vom 25. Juni 1940 werden aufgehoben.

Dritter Abschnitt:

e Karten⸗ und Bezugscheinwesen Abgabe von Käse auf Reise⸗ und Gaststätten marken

Die Reise⸗ und Gaststättenmarken für Käse und die Käse⸗ abschnitte der Reichskarten für Urlauber lauten über je 30 g. Diese Gewichtseinteilung ist vorgenommen worden, weil es

den Verteilern nicht möglich ist, 31,25 g Käse auszuwiegen. Gepackte Ware, die vielfach ein Gewicht von bea, 5 g hat, muß von den Vertéilern jeboch zum vollen Gewicht abgegeben werden, da ein Abteilen von 25 g hiervon nicht durchführbar

ist. Hierdurch haben sich für die Verteiler Verluste ergeben, die insbesondere dort, wo viel gepackte Ware auf Reise⸗ und Gaststättenmarken und Käseabschnitte der Reichskarten für

Urlauber abgegeben wird, zu Bezugschein rückständen geführt

haben. Aus diesem Grunde werden die Exnährung ämter

angewiefen, bei der Ausstellung von Bezugscheinen auf Antrag des Berechtigten je 24 abgelieferte Reise⸗ und Gaststätten⸗ marken für Käse oder Käfeabschnitte der Reichskarten für Urlauber mit 25 Marken —= 750 g zu bewerten. Mengen unter 24 Marken werden bei der Höherbewertung nicht berücksichtigt. Auf Reise⸗ und Gaststättenmarken für Käse und die . abschnitte der Reichskarten für Urlauber haben die Verteiler

Käse abzugeben und nur auf Wunsch des Verbrauchers Quart in der doppelten Käsemenge. Die Ernährungsämter haben

auf Antrag des Berechtigten auf Grund abgelieferter Reise⸗ und Gaststättenmarken für Käse Bezugscheine über Quark auszustellen.

Bezugscheine für Krankenanstalten

In 5 12 der Verordnung über die öffentliche Bewirt⸗ schaftung bon landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1539 Reichsgesetzbl. 1 S. 1521 ist u. a. angeordnet, daß die Ernährungsämter oder die von ihnen bestimmten Stellen ermächtigt sind, Krankenhäusern Sammelbezugscheine zum Bezuge bon Lebensmitteln für die von ihnen zu verpfle— genden Personen für die Dauer von jeweils zwei Wochen zu erteilen. Mit dieser Vorschrift deckt sich inhaltlich die in den Erlaß vom 15. Februar 1940 III b 150 über die Lebensmittelversorgung der Krankenanstalten aufgenommene Bestimmung über die Ausstellung von Sammelbezugscheinen. Der Grund für diese Maßnahme liegt darin, daß der Mengen⸗ anforderung in Anbetracht der Schwankungen. in der Be— legungsstärke der Krankenanstalten die in den jeweils vorher⸗ gehenden zwei Wochen vorhandene Belegung zugrunde gelegt iberden soll. Ueber die, Gültzigkeiksdauer des . scheins selbst ist in diefen Bestimmungen nichts gesagt. Hin⸗ sichtlich dieser Frage gilt also die in dem Erlaß vom 20. Juni 1910 * 11 G1 27590 getroffene Regelung Die Sammel⸗ bezugscheine sind, da sie ohne Kartengtundlage ausgestellt werden, eine Abart des Bezugscheins B und daher auch nach

Maßgabe der Bestimmungen im Vierten Abschnitt des Erlasses

vom 20. Juni 1940 auf vier Wochen gültig zu stellen. Die

Bezeichnung „Sammelbezugschein“ zur Unterscheidung dieser Bezugscheine von den anderen Bezugscheinen B kann bei⸗ behalten werden, falls ein Bedürfnis hierfür besteht.

Vierter Abschnitt: Führung der Haushaltskarteien

Um die von den Ernährungsämtern geführten Haushalts⸗ karteien mit dem jeweiligen Personenstand in Ueberein⸗ stimmung zu halten, ist es dringend notwendig, daß die

Ernährungsämter von jedem Geburts⸗ und Sterbefall unter⸗ richtet werden. Da bereits den meisten Ernährungsämtern infolge örtlicher Regelungen die Geburts- und Sterbefälle durch die Standesämter oder die zuständigen Polizeistellen gemeldet werden, wird davon abgesehen, hierfür reichs⸗ einheitliche Vorschriften zu erlassen. Es wird jedoch den Ernährungsämtern zur Pflicht gemacht, durch Verein⸗ barungen mit den örtlich zuständigen Stellen sicherzustellen, daß ihnen zumindest alle Sterbefälle gemeldet werden, damit nicht durch weitere Ausgabe von Bedarfsnachweisen der unbefugte Bezug von Lebensmitteln erleichtert wird.

Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine . . Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 23 der Reichseierkarte und der Reichskarte für

Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 28. April bis 3. Mai 1941 bei den Verteilern abzugeben.

Maternübersendung

ö Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Brotkarten hinsichtlich der Aufteilung der Abschnitte mit dem „K-Aufdruck und die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

( Inkrafttreten

Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen für die Zeit vom 5. Mai bis 1. Juni 1941 treten am 5. Mai 1941, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft.

Geschäftszeichen: II C1 1400. Berlin, den 29. März 1941. . Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. . N VR Bade. ,

Sammelbezug⸗

1 Bekanntmachung. Bett: Verbot einer ausländischen Druckschrift.

m Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 5 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom ' 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift gwei zürcherische Schulreden“,

„Der 6st der schweizerischen Eidgenossenschaft“ von

Gustav Egli,

„Der 8 Gottfried Keller und die Jugend“

von Karl G. Schmid. ;

Herausgegeben von der Literarischen er, Winter⸗ thur, Verlag: A. Vogel, Winterthur, 1941, verboten.

Berlin, den 28. März 1941.

Der Reichsführer g und Chef der Deutschen Polizei

im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.

Bekanntmachung. Die am 2. April 1941 ausgegebene Nummer 36 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Zweite Verordnung über die Aenderung des österreichischen

räumen. Vom 28. März 1944.

Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle. Vom 28. März 1941. ö Vom 31. März 1941.

Erste Durchführungsverordnung zur Perordnung über die Preisbildung für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren in der Groß⸗ handelsstufe. Vom 31. März 1941.

Umfang: „,. Bogen. Verkaufspreis; 9, 16 FE. ostver⸗ sendungsgebühren: 9,53 RE für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 3. April 1941. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Preußen. Ver sůgung.

Staatsanzeiger vom 2. Januar 1941 Nr. 1 veröffentlichte Verfügung dom 23. Dezember 1940, betr. Einziehung volks⸗ und slaatsfeindlichen Vermögens zugunsten des Preußischen Staates, wird bezüglich des in vorbezeichneter Verfügung unter à aufgeführken Sparguthabens der Kranken⸗ und Sterbekasse e leni gket⸗ in Oberhausen / Khld. bei der

300 065 RM nebst den aufgelaufenen Zinsen hiermit auf⸗ gehoben.

Der Regierungspräsident. . J. A.: Pfeffer.

Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 4 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter

Nr. 14558. Zweites Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, be⸗ treffend die Errichtung der e, , ö vom 25. Ja⸗ nuar 1936 (Gesetzsamml. S. 19). Vom J. März 15941.

Nr. 14539. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1941. Bom 31. März 1941.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis: (0,20 Re, zuzüglich einer . ebühr von 3 Rpf. Zu beziehen durch; R. v. Decker s Verlag . Schench, Berlin W 15, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 3. April 1941. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

ö Nichtamtliches.

Deutsches Reich. l. Stand der Schwebenden Schuld des Reichs.

Am Am 31.12.1940 31.1.1941 . in Millionen R.

a) Zahlungs verpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichswechseln. ... b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatz anweisungen ohne Gegenwert Kurzfristige Darlehen . Betriebskredit bei der Reichsbank ..

Summe der Zahlungsverpflichtungen

Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen ..... y. 927

Summe der Schwebenden Schuld. 32 795,5 34 701,5

30 662,9) 32 962,8

294 1513 doo 4

32 785,8

23,3 1634,4 713

34 691, 8

Il. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.

1 ö J 109, 8 109,5* 2 .F. Steuetgutscheine: J. —= . ö ; IU. . 3380 3 546,8 36461

——

Nummer 14 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preuß ischen Minsteriums des Innern vom 2. April 1941 hat folgenden In⸗ halt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 19. 3. 41. Erholungs- urlaub. RoErl. 26. 3. 41, Prüfg. d. Einnahmen u. Ausgaben d. e, ,, RdErl. 25. 3. 41, Arbeitszeit d. Behörden⸗

angeh. RdErl. 23. 3. 41, kin fall zers e, d. Angest. im Pol⸗ Vollzugsdienst. RdErl. 28. 3. 41, Behandlg. d. aus d. Frei⸗

Gesetzes über die Anforderung von Wohnungen und Geschäfts⸗

Zweite Durchführungsverordnung zum Reichsleistunggesetz

tra , u. Tunken. RdErl. 25. 3. 41, Para⸗

Meine im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Städt. Sparkasse Oberhausen Konto Nr. 82 366 über

machungsgebiet im Westen rückgeführten Behörydenbediensteten. r u. ,,, Kassen⸗ u. Rech⸗ nungswesen. RdErl. 26. 3. 44, Erteilg. v. Annahme- u. Aus—⸗ zahlungsgnordngn. Kom munaglverbände, RdErl. 24. 3. 11, Richtl., f. d. Gestaltg. d. Friedhofs. RdErl. 24. 3. 41, Zu⸗ chüsse d. Landkr. zu d. Ausgaben d. Amtsbez. RdErl. 25.3. 41,

ortschreibg. d. Einheitswerte d. Grundbesitzes; Grundsteuermeß⸗

etragstatistik. RdErl. 26.3. 41, Bevorzugte Berücksichtig., ver⸗ sehrter Wehrdienst⸗ u. Einsatzbeschädigter aus d, gegenwärt. Kriege bei d. Vergebg. öffentl. Aufträge. RdErl. 28. 5. 1, Tagungen d. SJ.-Sachbearb. d. Gemeinden u. GV. Polizeiverwal⸗— tung. RdErl. 265. 3. 41, Preisüberwachg., durch d. Gend. = RdErl. 25. 3. 41, Nat.⸗soz. Bibliographie. RdErl. 27. 3. 41, Richtl. über d. Verhalten gegenüber exterritorialen Personen u. Konsuln. RdErl. 27. 3. M4, „Einsatz d. Pol.“. RdErl. 25. 3. 41. Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzten Gebieten eingesetzten Pol. Ver⸗ dände ufw. RdErl. 27. 3. 41, Uebernahme v. Musikern d. Luft waffe in d. Musikkorps d. 4 u. Gend. RdErl. 24. 3. 41, Waffen, Gerät u. Munition d. Ordn⸗ u. Krim Pol. RdErl. 27.3. 41, Lehrg. f. Rev.⸗Offz. Anw. im Nachrichtenverbindungs⸗ dienst. RdErl. 28. 3. 41, Fernsprechanlagen bei d. Gend. RdErl. 28. 3. 41, FTahrz f. Pferdebespanng. d. SchP. u. Gend. RdErl. 24. 3. 41, , , RdErl. 27. 3. 41, FSchP. Ridẽrl. 21. 3 41, Heilfürforge bei d. Pol. d. Reichs f. 6. Sfiqnsbil- dung. Perfonenst ands angelegenheiten. Rderl. 24. 5. 41, hel ließ v. Umsiedlern aus Bessarabien u. d. Buko⸗ wina. RdErl. 34. 3. 41, Beurkundg. v. Sterbefällen dt. Stgats⸗ angeh. auf Grund d. 8 41 d. Personenstandsges. RdErl. 24 3. , Heiratsgenehmig. f. d. in d. Wehrmacht dienenden K⸗Angeh. Wehrangelegenheiten. Familie nunterhalt. RdErl. 24. 3. 41, Erfafsg. d. Geburtsjahrg. 1923. RdErl. 28. 3. 41, Richtl. f. Maßnahmen aus Gründen d. Luftgefährdg. u. anläßl. v. Fliegerschäden (Umguartierg. u. Versorg. d. Bevölkerg). Ver . u. de,, , Löschgn. in d. Liste d. Oef⸗ fentl. bestellten Verm- Ing. Volks gesundheit. RdErl. 24. 3. 41, Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. RdErl. 24. 3. 41, Viertel⸗

jahresschrift d. Fürsorge f. Suchtkranke u. Alkoholgefährdete,

RdErl. 24. 3. 41, Ausbildg. v. Laienhelferinnen in Erster Hilfe“ nach überraschend eintretenden Geburten. RdErl. 27. 3. 41, Vor⸗ bereitungskurse f. Röntgen⸗, Strahlen⸗ u, Laboratoriumsschutz⸗ Hin, RdErl. 24. 3. 41, Postgebühren bei Anzeigen v. über⸗ Krankh. RdErl. 24. 3. 41, Beurteilg v. Salaten, Mayon⸗ ö rybenzoesäureester u. Parg⸗Chlorbenzoesäure als Konservierungsmittel. RdErl. 26.3. 41, Diphtherie⸗Impfstoff. RdErl. 25. 3. 41, Diphtherieserum. RdErl. 26. 3. 41, Dysenterieserum. RdErl. 26. 3. 41, Gasbrand⸗ (Gasödem⸗) Serum. RdErl. 26. 3. 41, Gasbrand⸗ Gzeritonitis⸗) Serum. RdErl. 26. 3. 41, Meningokokkenserum. RdErl. 26. 3. 41, Tetanusserum. RdErl. 26. 5. 41, Tetanus⸗ (Anaeroben⸗) Serum. Veterinärverwaltung RdErl. 17.3. 41, Anf⸗ . d. Verbots d. Ein⸗ u. Durchfuhr v. frischem Fleisch, Rauh⸗ utfer u. Stroh aus Frankreich, d. Niederlanden, Luxemburg u. Belgien. RdErl. 28. 3. 41, Bekämpfg. d. Maul⸗ u. Klauenseuche; hier: Verkehr mit . zu Weidezwecken. RdErl. 38 3. 41, Dasselbekämpfg. Verschieden es. Handschriftl. Berichtig. Neuerscheinungen. Stellenausschreibungen v. Gemeindebeam ten. Zu beziehen durch alle Post⸗ anstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws, Mauerstraße 44. Vierteljährlich 2, ß RM für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,70 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt. l

Bostmwefen.

= Die Atbwicklung . des Postverkehrs mit den Niederlanden,

Der Postdienst mit den ö keinen deplsenrechtlichen Beschtänkungen mehr. Zahlungen näch den Niederlanden können vom 1. April 1941 ab wieder genehmi⸗ gungsfrei durch die Post au g hrt werden, und zwar sowohl im Postanweisungs- wie im . eckwege. Bei Sendungen mit Wareninhalt bedarf es nicht mehr der Beifügung von Export-

valuta⸗Erklärungen. .

mus ber Bertwatftiang. Die Reichs gesetzgebung.

Der Sachbearbeiter des Reichsinnenministeriums, Regierungs⸗ rat Dr. von Rozyeki, veröffentlicht im Reichsverwaltungs⸗ blatt eine Darstellung der Rechtsetzung im Deutschen Reich. Er

weist darauf hin, daß die Verwaltung, die Gesetzgebung und die

Rechtsprechung in Deutschland Funktionen der Führergewalt ge⸗ worden sind. Der Führer ist Träger der gesetzgebenden Gewalt. Dem wiberspreche es nicht, daß der Reichstag neben der Reichs⸗ regierung das Gesetzgebungsrecht behalten habe, daß das Rei . volk als weiterer Gesetzgeber hinzugekommen sei, und daß die Länder nach wie vor Landesgesetze erlassen könnten, Sie alle übten die Gesetzgebung allein nach dem Willen des Führers aus. Es liege in seinem Ermessen, welches Organ er hei der Gesetz⸗ gebung tätig werden lassen wolle. n, . würden die Ge⸗ setze von der Reichsregierung erlassen. Der Reichstag werde als Gefetzgeber eingesetzt, wenn die Bedeutung eines Gesetzgehungs⸗ werkes befonders unterstrichen werden solle. So seien die Nürn⸗ berger Gesetze aus diesem Grunde vom Reichstag erlassen worden. Das Reichsvolk werde als Gesetzgeber . wenn Gesetze die Grundfragen des Bestandes des ganzen Polkes berühren. So habe das Reichsvolk über die Bildung des Großdeutschen Reiches abgestimmt. Den Landesregierungen schließlich werde die . ebung auf den Gebieten überlassen, die nur von regionaler Be⸗ n sind. Darüber hinaus habe noch eine Anzahl andexer Stellen die Befugnis zum Erlaß von Rechtsfätzen, z. B. der Ministerrat für die Reichsverteidigung und die ö in den Reichsgauen. Ihr Rechtsetzungsrecht sei jedoch bon einer ausdrücklichen Ermächtigung der obersten Reichsführung ab⸗ geleitet. In diesen Fällen werde dis Form der Verordnung ge⸗ wählt. Verordnungen seien im allgemeinen Gesetzen nachrangig. Eine Sonderstellung nehmen die Führerverordnungen und die f r , Rechtsverordnungen ein. Die i . enthalte Rechtssätze, die der Führer als Inhaber der . ebungsgewalt unmittelbar persönlich erläßt. Es gebe solche Führerverordnungen im Bereich der NSDAP., im staatlichen Be⸗ reich und im Bereich der Wehrmacht. Führerberordnungen ständen den Gesetzen gleich. Es liege im freien Ermessen des Führers, ob er den Gesetzgebungsweg oder den Weg der Führerverordnung be⸗ schreiten wolle. Eine bestimmte G-wohnheit habe sich noch nicht herausgebildet. Im allgemeinen kiöine man sagen, daß die Rege⸗ lung allgemeiner Tatbestände , unb die Regelung von“ Sondertatbeständen in Verordnungsform erfolgt. Die selb⸗ ständigen Rechtsverordnungen seien aus der Notwendigkeit ent⸗ standen, den Gesetzgebungsweg für bestimmte Aufgaben weiter zu , Sie würden auf Grund allgemeiner Ermächti⸗ gung mit Gesetzeskraft erlassen. Es handle 69 hier um einen neuen Weg der Reichsgesetzgebung, der allerdings nur als vor⸗ übergehender . gedacht sei. Es gebe vier Arten von selb⸗ ständigen Rechtsverordnungen, nämlich die Verordnungen des Ministerrats für die Reichsverteidigung, die . . ür den Vierjahresßlan und die Luftschutzverordnungen des Reichsluft⸗ fahrtministers. 5. *

Dreierkollegiums, die Verordnungen des Beauftragten

Regierungsrat Dr. kommissar für die Prei „Anordnung zur Neure 1941 im Mitteilungsb

Reichs, und Staalsanzeiger Nr. 79 vom 3. April 1941. S. 83

Wir ti chart ster.

Zur Neuregetung der Petroleumpreife.

sbildung, schrei

H. Bischof J Referent beim Reichs⸗ t in einem Aufsatz zu der elung der Petroleumpreise“ vom 4. März

att des Preiskommissars u. a., daß an

Stelle der bisherigen nach Zonen gestaffelten Preise nunmehr ein einheitlicher. für das gesamte Reichsgebiet eren Grundpreis

(Tankwa genliterpreis) getreten ist. Dieser von Petroleum für motori

; ellt sich bei Abgabe sche Zwecke in der Landwirtschaft auf

30 RM je 100 Ltr. und bei 5 für Licht⸗ Heiz⸗, Koch⸗, Reini⸗

gungs⸗ und sonstige Zwecke au

35 Re je 100 Ltr.

Entsprechend der vorangegangenen Ostmantenregelung sind jetzt 1 Kleinverkaufspreise für Petroleum von 39 M/ Ltr.

in den Stadtkreisen und 40 Gb / Ltr. in den Landkre worden. Die geltenden Kleinverkaufspreise in der gigh e ig um S I) 83 Gy / Ltr. in der übrigen Ostmar den Einzelhandel ist die Einführung der

je Liter

. 37

Diese setzen sich zusammen aus einem Nachla

. worden. ei Bezug von Petroleum

von 1 65) / Ltr.,

isen festgesetzt Kinlalf * Ltr. in Wien und Neu für

in Straßentankwagen zu gewährenden . en.

der unabhängig von der bezogenen Menge

etroleum zu ge⸗

währen ist, und einer Jahresmengen⸗Rückvergütung, die sich von

O, 285 RM bis 1 R / so Ltr. staffelt. Mindestvergünstigungen

erwähnten

weiterhin aufrechtzuerhalten. Die neuen Preise und Nachlässe für Petroleum treten mit

Wirkung vom 106. März 1941 in Kraft.

Soweit über die vor⸗ hinausgehende

abkommen mit dem Einzelhandel bestanden haben, sind diese auch

Rabatt⸗

Soweit der Handel noch

über Bestände gus Lieserungen vor dem 19. . verfügt, sind n den Verkauf dieser Bestände bestimmte

vorge n den bisherigen

für den Einzelhande

erkaufsfristen

th 1

ehen, innerhalb deren es dem Handel gestattet ist, noch zu Preisen zu verkaufen. Die Verkaufsfristen enden

am 1. September 1941, für son

verkäufer am 1. Mai 1941, wobei unter „sonstigen

Wieder⸗ ederver⸗

käufern“ keine Mitglieder der Handelsstufe 1 zu verstehen sind.

Letztere sind verpflichtet, sämtliche

etroleumlieferungen ab

10. März 1911 zu den Preisen und Nachlässen der Anordnung vom 4. März 1941 vorzunehmen. Die Vereinheitlichung der Petroleumpreise bedeutet insgesamt gesehen eine Preisermäßi⸗

. ö .

estfalen, Rheinland, achsen, Ostmark und

udetenla

vorteilhaft auswirkt.

die sich für den Kleinverbraucher insbesondere in Süd⸗ deutschland . den Gebieten Ostpreußen, Schlesien, Pommern Fesgn . Mittelelbe,

n

Die

BPreisermäßigung trifft in beträchtlichem Umfang für die Be⸗

*

,, für Motoren⸗Petroleum der Landwirtschaft z A /100 - Ltr. gesenkt worden sind. Damit hat die wirtschaft in Norddeutschland und in der

um 5

Ostmark beim Bezug

u, die

Hand⸗ von

Motoren⸗Petroleum entsprechende Preisvorteile erhalten, wie sie ; ' 9 .

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Cleltrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. * am 3. April auf 74,00 EM (am 2. April auf 74, 09 RAM)

für 100 kg.

9n eriin sesigeste te Notierungen und telegraphijche Auszahlung. auslandiiche Gelbsorten und Vanknoten

Aegypten (Alexand. und Kairo). Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ; Brasilien (Rio de Saneiro)ꝰ ... Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) ..... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ ;, .

England (London) ..

Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) .... Fösland (Reykiavih⸗ talien (Rom und , Japan (Tokio un Kobe) ; Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreah . Neuseeland (Welling⸗ ton). Norwegen (Osloöꝰ. Portugal (Gissabon). Rumänien (Bukarest)

Schweden (Stockholm

und Göteborg) ... Schweiz CGürich. Vasel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Vgreel gn. Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg). ... Türkei (Istanbuh ... Ungarn (Budapest) . . Uruguay (Montevid.) DBerein. Staaten von Amerika (Newhorh

1ägyyt. Pfd. 100 Afghani

1 ap. Pei. 1 austr. Pfd.

100 velga 1 Mllreis

100. Rupien 100 Lewa

100 Kronen Lengl. Pfd.

L100 sinnl. M

100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire 19Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll.

1 neuseel. Pf.

I00 Kronen

100 Escudd

1lo00 Lei loo Kronen

100 Franken 100 slow. Kr.

100 Peseten 1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 190 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

Teile graphische Auszahlung.

3. April

Geld Brief is, 10 is, sz o, s/8 o, Ss

zo, os (co os o, 10 O, 132

zom Sbss 8 21 as 3j Fos So/ Joss Ibs 132 J0 132,09 15d 1, z8 147 38. S 1309 iz, 1 o, S858 O, ss!) h, 6s

6, oa

66. 88 10, 6

6, s

os, ol S, oo

2s, 6o

o as

57 89 3

23, 56

1,978 1,98 o, os O, oss gas 2, Soꝛ

o, s

o, 130

Soan 18 2 dos goss

14. 6h 38, 4

0,86 d, boa

l, s o sa 2,498

13 o9

2. April Geld Brief

18579 ls, sz

o, 82

39 96 40, 0s

o 132

8. os

4831

h, M 2062

132, 19 182,70

1461 zs, 50

1311 o, Ss d 6ls

S6 88 16, 06s

ö 8

S8 o S, 6hg

23,60

1,982

o, oss 2 p0oꝛ

Kanada

ch⸗Indien .

252892552882 *

r gelten folgende Kurse: Brief 9, 91 ö, 00s 7,928 74,32 2, 102

Geld 9,89 4995

791

Ichs 2398

festgestellt, da

wie am

die

wendbar.

zeugnis jedoe

können.

anderer Länder s

werden, sondern die

Brüssel. 2. April. kammer in Belgien stellt in der er zeitschrift „Belgien⸗Handel“ fest, daß die Kammer aufbau der belgischen Wirtschaft der deutschen Militärverwaltung einen reichen Schatz von Erfahrungen habe zur Verfügung stellen Die Kammer sei von einer gemischt deutsch⸗belgischen in eine rein deutsche Institution umgewandelt worden und habe dadurch dieselbe i. erhalten, wie sie die Handelskammern

h sel aufwiesen. Durch diese Aenderung sollen nicht einseitig deutsche Interessen wahrgenommen

Erzeugnis nicht mehr vergleichbar (neues Erzeugnis), so da höchstzulässige Preis nicht als Summenstoppreis, sondern ebenso

en sind.

on längst in Brüs

die Landwirtschaft in den süddeutschen Gebieten bereits beim Be—⸗ zug von Traktoren-Treibstoff gehabt hat.

Die Vereinheitlichung der Petroleumpreise hat auch zu einer Vereinheitlichung des Petroleum⸗Zollsatzes gef r st⸗ mark findet nunmehr der gleiche Zollsatz fur Petroleum wie im übrigen Reichsgebiet Anwendung.

In der Ost⸗

Preisbildung für neue Srzeugnisse.

In einem an die Reichsgruppe Industrie gerichteten Erlaß vom 22. März 1941 hat der Reichskommissar für die Preisbildung . ö als Stoppreis für ein Erzeugnis der Preis maß⸗

gebend ist, der bei Lieferungen, die am Stichtag des Preis⸗ erhöhungsverbotes zu erfüllen waren, erzielt worden ist. . ein

der

Stichtag zu errechnen ist, so finden die Errechnungsvor⸗ schriften des Runderlasses Nr. 157140 Anwendung. sind danach in erster Linie Vergleichskalkulationen. ö kommen die Preiskalkulationen in Betracht, ie für am Stichtag zu erfüllende Lieferungen angestellt worden sind, ohne Rücksicht darauf, ob diese Preiskalkulgtionen kürzere oder längere Zeit bor dem Stichtag entstanden sind, 3. B. ist die am 1. Juli 1836 erstellte Preiskalkulation für ein Erzeugnis, das am 15. Oktober 1936 zu liefern war, als Vergleichskalkulgtion an⸗ Dagegen ift eine Preiskalkulation, die ebenfalls am 1. Juli 1936 aufgestellt worden ist, bei der das kalkulierte Er⸗ erst am 1. November 1936 nicht mehr als Vergleichskalkulation anzusehen, Werkstoffe dürfen , . 6 des Runderlasses Nr. 137/40 höchstens zu den Preisen in die Kalkulation w werden, zu denen sie in Vergleichs⸗ kalkulationen angesetzt wor

Maßgebend Als Ver⸗

eliefert werden sollte,

Die Förderung des deutsch⸗belgischen Waren⸗ austausches. Aus der Arbeit der Deutschen Handelskammer in Belgien.

Die neuorganisierte Deutsche Handels⸗ n Nummer ihrer Monats⸗

eim Wieder⸗

ufgabe der Handelskammer liege in der För⸗

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

derung des deutsch⸗belgischen Warenaustausches.

Sovereigns ...... 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegypytische 2829 Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische .... ... Beigische . ...... Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische ..... Bulgarische: 1000 8 u. darunter Dänische: große ... 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 8 u. darunter ...... Finnische ... ...... Französische . ...... Holländische . ...... Italienische: große 19 vit... 36 Jugoslawische: groß 1060 Dinar Kanadische Norwegische, 50 Kr. u. barunter Rumãänische: 1000 ei und 5090 Lei Schwedische: große. h6 Kr. u. darunter. Schweizer: große ... 160 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union ... Türkische Ungarische: 100 P. u. darunter ......

.

L ägypt. Pfd 1 Dollar 1 Dollar

1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd.

100 Belga ..

1Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

L kanad. Doll.

100 Kronen

100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 slow. Kr.

I südafr. Pfd I türk. Pfund

100 Pengö

Geld

20,38

is, 15 4,186

439

247 247 0,54 259 39, 92 o, 6s 45,56

z, oa 48, 90 449 60s 4969 13270 13,

5, 6o 1,36

ö6, 8

1,68 do, 30 5 75 S7 78

8, 5s

4149

1, 8a 60,18

3. April

2. April Geld Brief 20338 2046 16,6 1622

41858: 4205 439 441

247 2,49 147 249 Hs. G6, 259 2561 z6,. 3 (0 Os GM15s 60,116 a6, 686 6, 8

z, os b, 10 446 .o!

h oi 182, 0 13,13

h, 62 1141 657,1 1,6 do, da 57 7 y 8, 6e daß 186 oi, oꝛ

Brief

20,46

16,22 4205 4411

2,19 249 056 251 ab, 8 o, 118 465. 8a

.

l. Grundkapital.

lichkeiten „Sonstige Passiva

Wechseln RM —.

2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen b) fonstige Rücklagen und Rückstellungen Betrag der umlaufenden Noten.... Täglich fällige Verbindlichkeiten „An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗

die nach

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank J. vom 31. März 1941.

. Aktiva. 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs... „Wertpapieren, Ziffer 3 angekauft worden sind (deckun gs fähige Wertpapiere) . „Lombardforderungen .. deutschen Scheidemünzen „Rentenbankscheinen .. „sonstigen Wertpapieren. „sonstigen Aktiven...

R. Æ 77 799 000

15 367 433 000 § 13

32 284 000 22 679 000 145 551 000 281 108 0900 352 498 000 1245 576 000.

150 000 000

114292009 höd 307 000 14 188278 009 2 126 554 000

390 M ooo im Inlande zahlbaren

Kaliaktien zeigte sich einiges Interesse,

104m, Invustrieobligationen lagen nicht einheitli

3 Die Papier erzeu 1 Anstieg ihrer ö

.

Berliner Börse vom 2. April.

Am Mittwoch ließ die Kursgestaltung im Aktienverkehr eins einheitliche Linie vermissen. Es herrscht jedoch ein schwächerer Grundton vor, da den an sich kleinen Abgaben nur geringe Kauf⸗ lust gegenüberstand. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die aus dem Quartalsultimo anfallenden Mittel sich nach wie vor den Renten⸗ märkten zuwenden. .

Am Montanmarkt blieben die Wertschwankungen verhältnis⸗ mäßig klein. Mannesmann, Hoesch und Verein. Stahlwerke gaben um z. R nach. Klöckner ermäßigten sich um z6 75. Von Braun⸗ kohlenwexten wurden Deutsche Erdöl um ½ R hexabgesetzt. Die übrigen Papiere dieses Marktgebietes konnten sich behaupten. Für wobei Wintershall um 2 3 anstiegen. Am Markt der chemischen Papiere gaben Farben um 15 3, auf 13355 nach. Rütgers schwächten sich um 3 R ab.; Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten erhöhten sich Conti Gummi um 155 3. Von Elektro- und Versorgungswerten schwächten sich Bekula um , Dessauer Gas um 1, Siemens⸗Vorzüge um 135, AEG um y und Siemens um 2 3 ab. Wasser Gelsenkirchen ge⸗ wannen d, ne, , 3 3. Textilwerte, Autoanteile und Kabel⸗ und Drahtaktien veränderten 6h nur unbedeutend. Bei den Maschinenbaufabriken wurden Schubert & Salzer sowie Bahn⸗ bedarf je um 193 3 herabgesetzt. Bauwerte lagen uneinheitlich. Während Holzmann i , gewannen, gaben Berger 36 S her. Zu erwähnen sind noch Zellstoff . mit 1, Schultheiss mit 153 und Bank für Brauindustrie mit 2r½ „, anderer⸗ seits Hotelbetrieb mit 4 *, AG für Verkehr mit * 16, Dort⸗ munder Union mit 4 1x und Süddeutsche Zucker mit 3 *.

Im weiteren Verlauf war die Haltung an den Aktienmärkten schwächep. Verein. Stahlwerke notierten 144 und Farben 1823. Bekula berloren 195, Daimler 116, Demag und Dessauer Gas 1 und Holzmann 6 „3. Höher veranlagt waren Conti Gummi mit 4 2 und Wintershall mit 4 193 3æ. .

Gegen Ende des Verkehrs konnte sich eine leichte Erholung durchsetzen. Man handelte schließlich Verein. Stahlwerke mit 14455 und Farben mit 18235. Bekula, Dessauer Gas, Daimler, . . Schultheiss befestigten sich gegen den Verlaufsstand um Ma „V.

Am ö lagen Banken größtenteils unverändert, Commerzbank befestigten sich um 3 , während Dresdner Bank und Adea sich in gleichem Ausmaße abschwächten. Asiatenbank gingen um 14 Re zurück. Von . lagen 2 Central Boden und Deutsche Hyp. 6 X und Rheinische Hyp. 1 *. . Andererseits wurden Meininger Hyp. und Rhein. ⸗Westf.

oden um 5 heraufgesetzt. Am Schiffahrtsaktienmarkt büßten dae und Rordlloyd 1 bzw. 2 R ein. Von Bahnen seien genannt iegnützKawitsch mit 13 und Hannoversche Straßenbahn, die ‚— unter Berücksichtigung des Dividendenabschlags um 2, S5 R efestigten. Unter den Kolonialanteilen lagen Kamerun 3 . und Otabi s RM schwächer. Am Kassamarkt der Industrie papiere war die Haltung überwiegend abgeschwächt. Stärkere Rückgänge erfuhren, zum Teil nach längerer Pause, Reichelbräu mit 11, Feinjute mit 676, Gebr. Goedhart mit 5, Stettiner Oelwerke mit 475 und Adlerhütten Glas, Schöfferhof sowie Vereinigte Gumbinner Maschinen mit 3 35. Nennenswert höher waren Reinecker mit 8 und Grün & Bilfinger sowie Fraustädter Zucker mit 4 3 35. ; . .

Steuergutscheine J nannte man mit 1069 10633 gegen 107 am Portag. Von Steuergutscheinen II befestigten sich die Juli⸗ und Auguststücke um 5 X. . 3

Am Kassarentenmarkt stieß die Nachfrage nach Pfandhriefen auf leere Märkte. Stadtanleihen waren rößtenteils umsatzlos. Gemeindeumschuldung notierte wieder 101958 3. Dekosama 1 zog um G22 3, an. LVindergnleihen lagen unverändert. Von Alt- besi ann ermäßigte sich Hamburg um 6 R. Am Markt der Reichsankejhen notierten die zweiten Ausgaben der 3er und 39er

Reichsanleihen 0,5 R höher. Geringfügige Kurssteigerungen per⸗ eichneten auch die 38er Reichsschätzẽ Folge 2 und 3 und die her . 5. Reichsbahn⸗ und Reichspostschätze blieben unverändert. ie 4 ige Reichsbahnanleihe von 1940 stellte hh wieder auf

Der Privatdiskontsatz blieb mit 2M 2 in der Mitta unverändert.

Am Geidmarkt ermäßigte sich der Satz für Blanko⸗Tagesgeld um ½ auf 11 —2 3.

Wirtschaft des Auslandes.

Vertkteinertes Volumen des schwedischen Außen handels. Höherer Sinfuhrüberschuß. Stockholm, 3. April. Nach Angaben des schwedischen Export⸗ verbandes betrug der Gesamtumsatz des ö Außen⸗ handels im vergangenen Jahre 3337 Mill. Kr. Das bedeutet gegenüber 1939, das einen Umsatz von 4387 Mill. Kr. brachte, einen Rückgang um ungefähr 24 5. Der Wert der schwedischen

Ausfuhr betrug 1337, Mill. Kr. gegenüber 1888, 5 Mill. Kr. im

5 1939. Die Einfuhr belief sich auf 1999, (2498,7) Mill. Kr. amit weist die Einfuhr eine Senkung von ungefähr 29 3 und die Ausfuhr eine solche von nahezu 30 , auf. Der Einfuhr⸗ n der 1939 610,4 Mill. Kr. betrug, stieg in 1940 auf 661,4 Mill. Kr.

Sinanzielle Vereinbarung zwischen der Slowakei und Ungarn.

Preßburg, 2. April. Die Finanzverhandlungen zwischen den ener. Ungarn haben zu einer Klärung wi , Fragen geführt, die sich aus der Gebietsabtretung der Slowakei an Ungarn und der dadurch verursachten Beeinträchtigung des gegenseitigen Wirtschaftsverkehrs ergeben hatten. Die Liquidierung der Forde⸗ rungen von Niederlassungen slowakischer Banken in den an Ungarn abgetretenen Gebieten soll in der Weise erfolgen, daß diese zum größten Teil einem neuen slowakischen Geldinstitut übertragen werden, das in Budapest bereits in nächster Zeit gegründet werden wird. Die ö en slowakischen Forderungen beziffern sich auf rund 250 Mill. Ks. Demgegenüber sind auch die ungarischen Interessen durch ein ungarisches Bankinstitut in Preßburg (Erste Preßburger Sparkasse) gewahrt. Weiterhin wurde ein neuer n für den Waren⸗ und den Finanzverkehr vereinbart, der sich um 7 Ks. herum bewegen wird.

Die Lage ber finnischen Holzinduftrie. ; ent 2. April. In einem Ueberblick über die Lage der innischen Holzindustrie im Jahre 1940 stellt die Wirtschaftszeit⸗ chrift Unitas fest, daß die Verarbeitung zu Schnittholz in 1940 tark zurückgegangen sei. Die Schnittholzmenge belief 6 auf etwa 420 000 Standard gegen 850 090 Standard in 1939. Ausgeführt wurden nur 200 009 (00 900) Standard. Die Ausfuhrpreise lagen um 10 bis 20 3 höher als in 1938, während die 6 für Roh⸗ stoffe um 20 bis 30 z und die Arbeitslöhne um 15 bis 20 3 ge⸗—

stiegen sind. Auf Grund der in 1940 abgeschlossenen Wirtschafts⸗

verträge ist eine starke Steigerung der Schnittholzausfuhr zu er⸗— warten. Im . 1940 wurden 120 Mill. ebm Holz geschlagen, in 1941 ist der Bedarf aber wesentlich größer. Die Erzeugung von Sperrholz betrug in 1939 220 000 ebm und fiel in 1940 auf 110 000 chm. ie Ausfuhr ging gleichzeitig von 214 000 ebm auf 86 000 ebm zurück. Die Preistendenz für Sperrholz war fest.

6 Industrie konnte erst Ende 1940 einen tion verzeichnen. .