— — leutlger Voriger lHeutigar
heutiger voriger lHeutlger Voriger 6. hieutlger Vortger
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146.56 145, 50 6 1328 6 131, 75h 6 6 44 116
Halberst.⸗Blanken⸗ Berl. Hagel-Assec. (709 Einz. . — burger Eisenb. . . 1336 6 do. o. Lit. B (26513 Einz.). — Halle⸗Hettstedt ... ö — Berlin Feuer (voll) zu 100 RA 2350 Hambg.⸗Am. Packet do. do. 3743 Einz. — (Hambg.⸗Am. L.) 118, 5h Colonia, Feuer- u. Unf.⸗V. Köln Hamburger Hoch⸗ jetzt: ColoniatölnVersicherung bahn Lit. A.. M . 1236 100 4⸗Stücke M Hamburg⸗Südam. Dresdner Allgem. Transport Dampssch. ...... ö — (579 Einz.) Hannov. Ueberldw. do. do. (2873 Einz.) u. Straßenbahnen 1491 o. D. Frankona Rück⸗ u. Mitversiche r. Wintershall . jsh. js e 1606 2 . Han a Dam pf⸗ Lit. 9 u. D 8 . rid i4gh 1506 u. Wechselbank .. 5 schiff.⸗ Gesellsch. . Gladbacher Feuer⸗Bersicher. Riß ner Ca n,. ö ͤ do. Hyp.⸗u. Wechselb. 6 Hildesheim ⸗Peine Hermes Kreditverficher, voll) Bala en, Tüten u86 865. Meilen ß Strelltsch . Lil g bo do. E Cinz. u. Krüger Hypothekenbank, j. Königsbg.⸗Cranz. Y ; Magdeburger Feuer⸗Vers.. Mecklenb. Kred. mu. Kopenhagener Hagelvers. (65 Einz.) Hypoth.⸗Bank .... — — Dampfer Lin. O M ö — do. (3293 Einz.) Meininger Hyp.⸗Bk. . — 144, 5b 6 Liegnitz⸗Nawitsch Lebens⸗Vers.Ges Niederlausitzer Bank. 123 1266 Vorz. Lit. A.. N ö do. Rückversich.⸗Ges. .. ... Oldenbg. Landesbank 1299 1306 do. do. St.⸗A. Lit. B ö do. do. (Stilcke 100, 8o0) Plauener Bank h — — Luxembg. Pr. Hein⸗ National Allg. V. A. G. Stettin Pommersche Bank .. . rich, 18t. = 509 r. Nordstern Allg. Versicherung. . Rheinische Hyv.⸗Bank 1716 6 Magdeburger Strb. do. Lebens versich.⸗Bank, j.! Rheinisch Westfälische Mecklbg. Fried. W. Nordstern Lebensvers. AG. M 162.56 6 Pr.⸗Akt. . ö Schles. Feue r⸗Vers. (200 RA⸗St.) 134, 5b 6 do. St.⸗A. Lit. A . do. do. (253 Einz.) Niederlaus. Eisb. . Stett. Rück versich. 400 RM ⸗St.) Norddeutsch. Lloyd ö do. do. (300 RA⸗St.) Nordh.⸗Werniger. . Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt A Pennsylvania ö do. do. do. B 15t. — 50 Dollar Tranzatlantische Gütervers. .. Prignitzer Eb. Pr. A. Union, Hagel⸗Versich., Weimar
Deutsche Reichsbanl.
Wenderoth pharm. 5 . 3 Deutsche Uberseeische
Werschen⸗Weißenf. Braunkohlen. . 8 5 . — Westdeutsche Kauf⸗ hoꝛ ‚ 13936 k . 3 6 ö —6 Lübecker Com m.⸗Bf Wicküler⸗Küpper⸗ ö 6 Handelsbk. in i 66 ö * wnmr n fi: in! Luxemb. Intern. 2. gau Terrain i. S. o D 1 35, 5b 876 RA per St. f Mecklenburg. Depos.⸗
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Dresdner Bank. ... Hallescher Bankverein Hamburger Hyp.⸗Bk.
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Zuckerfabr. Rasten⸗
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Sächsische Bank do. Bodenereditanst. Schleswig⸗Holst. Bk. . Sildd. Bodenereditbk. Ungar. Allg. Creditb., FR. A p. St. zusoPengö 1, 5Eengö p St. zoP. Vereinsbk. Hamburg. Rinteln⸗Stadt⸗ Westdeutsche Boden⸗ hagen Lit. A.. kreditanstalt — do. Lit. B Rostocker Straßb. M Schipkau ⸗Finster⸗
Bodenereditbank. . 132 2e
Erscheint an jedem Wochentag abendz. Bezugspreis durch die Post 2 ; ; 29 monatlich 2,30 QAM einschließlich o, .o, Zeitungsgebühr, aber ö. ; . für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten
d ] ile 16,0 4, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit Bestellgeld; fur Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, 0 M monatlich. ; 9 85 rc. — Anzeigen 3 an die a. enstelle 6
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin fur Selbstabholer 83.68, Wilbelmstraße 33. Alle Druckaufträge find auf einfeitig
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gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eng lin unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
‚ ; z hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen Tage Kolonialwerte. des Portos abgegeben. Fernsprech. Sammel. Nr.: 19333 zz. vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen . Deutsch⸗OstafrikaG es. 3 . 9 ;
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Credit⸗Anstalt. . .. 123 h 124
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Aachener Kleinb. M 4 14118, 250 Akt. G. f. Berkehrsw. 7 1.1 159, 5h Allg. Lokalbahn u. Kraftwerke 8 185, 5h Baltimore and Dhio Bochum⸗Gelsen⸗ kirchen Straßenb. 5 . — 5h Csakath. Agram Pr.⸗A. i. Gold ld. Deutsch. Eisenbahn⸗ Betrieb Deutsch. Reichsbahn ( Igar. V.⸗A. S. 1.5,
Strausberg⸗Herzf.
Südd. Eisenbahn ..
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1.1 2 do. Ultramarinfab. 1.7 159eb 6 nov. Hypothetenbt. 3 . 141
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Ve rtin. Sonnabend,
Dtavi Heinen n, Eb. zac Mr 81 Rei ö.
18t. 16, R Æp. St Inhalt des amtlichen Teiles.
oOo, 50 RVM Deutsches Reich. Exequaturerteilung. Erlöschen einer Exequaturertellung. Erste Anordnung über die Entschädigung von Nutzungsschäden Freimachungsgebiete vom 13. März 1941. Anordnung über den Urlaub der im Reich eingesetzten Zivil— arbeiter und ⸗arbeiterinnen polnischen Volkstums.“ Beleihungs⸗ und Pfandbriefardnung der Landschaft für das Wartheland. 2g 28. März 1941. Betkanntmachun über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen
den 5. April, abends Poftschecttonto: Berlin 1821 194 1
4. Versicherungen. RM per Stüc.
Geschäftsjahr: 1. Januar, sedoch Albingia: 1. Oltober. Frankona: 1. Juli. Inh. Zert. d. Reichs⸗
13206 bk. ⸗Gr. 5, 14) . A -P ö 121,56 . Abschl.⸗Div. . Hit gn es anz ö — . r. KasselerStraßb. j.: Kasseler Ver⸗ 3226 tehrs⸗Ges. .... M . do. do. Lebens v.⸗Bk., 145, 75h 6 do. Vorz.⸗Att. - —6 ietzt: Allianz Lebensvers. . —
161, 15h 6 1526 6
soweit es sich um Nutzungsschäden der gewerblichen Wirtschaft handelt, im Einvernehmen mit dem RWiM. erteilen werde.
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf die in den ehe⸗ maligen Freimachungsgebieten bis zum 30. November 1940 entstandenen Nutzungsschäden der Land⸗ und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei sowie auf die in Nr. I dieser An⸗ ordnung geregelten Schadenfälle. ;
Der Reichsminister des Innern.
(G) Bei Inhabern von Wohnungen in eigenen Häusern (Abs. 1 Satz Y treten an die In m gen, . , zinses je Monat 1 des einkommensteuerlichen Jahres⸗ nutzungswertes der Räume, der zuletzt vor der Freimachung festgestellt worden war oder festzustellen gewesen wäre. Die Entschädigung ist nicht zu gewähren für einen Zeitraum, währenddessen der Inhaber die Wohnung trotz der Frei⸗ machung genutzt hat.
(CH Für Inhaber von Anstalten (Abs. 1 Satz ch beträgt die Entschädigung für die Zeit der Unmöglichkeit der Nutzung 60 vH. der um die Gebäudeentschuldungssteuer und die Grund⸗ steuer gekürzten Sätze, die im Falle einer Inanspruchnahme
Deutsche Asiatische Bk. 3575 B
RM per St. Deutsche Bank .... Deutsche Central⸗ bodenkreditbank . . Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank Deutsch. Golddiskont⸗ bank Gruppe B. .. — Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlin
Wagner u. Co.. Maschinenfabrik, i. Maschinenfabr Wagner⸗Dörries. 0 Wande rer⸗Werle . 8 Warstein⸗ u. Hrzgl. Schl.⸗Holst. Eisen 5 Wasserwerk Gelsen⸗ kirchen 8 . . . do. (m. beschränkt.
Div. j. rij. on . — —
601 6 60 1b 150h 6 1506 6
145, 15h 6 145, 75h 6 127, 5b
,. 1.1 2226 6r 4 is3sb e isa 5h
ö Q‚— ä /// /// // 77 Anordnung über den Urlaub der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und
Mindest⸗ lleutiger
abschlüsse
Deutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einschl. i; Ablösungsschd.
o /o Gelsenkirchen Bergwerk RM 1936
44 os9 Fried. Krupp RM⸗ Anleihe 1936 w
44 o9 Fried. Krupp RK⸗ Anleihe 1939 106. —
509 Mitteldeutsche Stahl I.M⸗Anleihe 1936
400 Vereinigte Stahl RuM⸗ J
5000
1043 104,5 B- —
Accu mulatoren⸗Fabrik. . . .
Allgemeine Elektricitäts⸗ Gesellschaft
Aschaffen burger Zellstoff.
Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bemberg
Julius Berger Tiefbau. .. Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau. .. Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei. Buderus Eisenwerke
161,25 - 161, 5- —
216.6. 217 171i - - 208 185. 188, 265-189 260 —
144. —
Charlottenburger Wasser⸗ werke ö
Chem. von Heyden
Continentale Gummiwerke
— · 121, 75- — — 202 —
Daimler⸗Benz 170, 7-172. — Demag 191,7 h- 194,5 b Deutsch⸗Atlant. Telegr. . .. — 128, 290 — Deutsche Cont. Gas Lejdu ? 162 —
, n;, Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen u. Munit. Deutscher Eisenhandel.. Christian Dierig. .. ...... Dortmunder Union⸗Brau.
— 14 190-191 p
Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr. Werk Schlesien . . .. Elektr. Licht und Kraft. . . . Engelhardt⸗Brauerei ....
175 76—— lo. — 263 2lo, 5 h-
J. G. Farbenindustrie. . . . Feldmühle Papier Felten u. Guilleanme
154. 7M. — 166. 188 h.
Ges. J. elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co
175, 5-177— — Th. Goldschmidt
188 — 1I7x- —
161, 5-152. 25 - — 150 5 151, 25-—
Hamburger Elektrizität. .
Harburger Gummi arpener Bergbau . ... ... oesch⸗KölnNeuessen, . Hoesch A.⸗G.
160,2 160, 25-160 - —
164,5. 165,ů 75-165. 165, 5-
291-293 5-292. 295 —
83, I 5- 1837. 183, 75-183, 25 0=
(165, 75 b
(184,75 b
Fortlaufende Notierungen.
Voriger
159 vs - I59, 75-1603 b
04 - 104,25- —
04, 25- —
307, 5-307 bG- -
log, 5- Igzo-— ,,
2lh 25-2145 75-215— 1s, =
20s. 75. - 207 5-208, 25 b 52. 190 25. 1891 p
143, 29. 143-143, 5- —
122, 5. 122, 25-122, 75 B- 201, 5 — 294, 5-300 b
171, 75-170, 5- 171,25 b 191,5 190,5 —
161. 25-160 25-161 b 164, 5-164, 20-164, 5— —
292, 75- 292, 25- —
lͤod, 75-— zõs. 26 ,,
183, 5- 182, 25-183 182,75 b — 1547 — — 187. 186,5 —
176 —
l50- —
(122, 5— —
ili olzmann . .. .... . Gesellschaft .
Ilse Bergban Ilse Bergbau, Genußsch. . Gebrüder Junghans
Kali Chemie Klöckner⸗Werke ..... .....
Lahmeher u. Co. ..... .... Leopoldgrube .. ...... .... Mannesmannröhrenwerke. Maschinenbau und Bahn⸗ bedarf A.⸗G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel ...... . Maximilianshütte Metallgesellschaft . ......
Rhein, Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw. . Rheinische Stahlwerke. ... Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig. . . .... Rütgerswerke. . ..... .....
Salzdetfurth ... ..... .... Scherin 24444 3 — Elektrizität und Gas Lit. B..... .... 544 Schubert u. Salzer . ...... Schultheiss⸗Patzenhofer, j. Schultheiss⸗Brauerei. . . Sieniens u. Halske. ..... Siemens u. Halske Vorz.⸗A. Stöhr u. Co, Kammgarn . Stolberger Zinkhütte. . . .. Süddeutsche Zucker
Thüringer Gasgesellsch. . . . Vereinigte Stahlwerke. . . . C. J. Vogel, Draht u. Kabel
Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof
Wintershall... .. Zellstoff Waldhof .. ......
Bank für Brau⸗Industrie. Deutsche Reichsbank
A.⸗G. für Verkehrswesen .. Allgem. Lokalb. u. Kraftw.
Otavi Minen u. Eisenbahn
Mindest⸗ abschlüsse
3000 3000
3000 2000 2000
3000 3660
2000 2000
3000
3000 3000 3000
3000 3000 3000 2000 3000 3000
3000 2000
3000 3600 3000 3506 3500 3000 2000 2060 3000 3000 2000
2000 3000
2000 3000
Heutiger
233—— 126,5 - 126,75 —
173-172,5 b
S0. 1616
155, 25 - 156 1565, 75- —
1585-159, 5-—
271, 25 -272,5- —
175, 75-176, 5— — 154,25— — 158-159, 75 b 192, 75— —
20h, 5- — 192, 25-193— —
176,5 —
162,75 - 153, 5-153, 25 154 b 273-275, 5— — 263,75 -266- —
269, 5-272 — 144, 5- 145-144, 75— —
200, 258 — IG 5-14 15. 141,26 - 141,5 —
160, 5-162 6 174, 765- 175,5 b
126, 25— —
198,5 - 160,25 b 186.186, 5-186 — —
Boriger
232-231, 25——
126, 25-126 b&- -
17233172. —
137,0 bG- 157,5 —
158, 25— —
154, 25-154- 154,5 —
— 16d 23-— 159, 5 1525-192. —
206
192-191, 5-192 —
1636 ä,,
152 152,75 b 273— — 261 261,5 —
144,25. 1433-14 —
— ——
203— —
140-139, 75-140, 25— — h9ꝰ, - 109-161 - 160,5 b
173, 5— —
172, —
126,20
161-169 — 187 - 186 5.
Zahlungsmittel für die Umsätze im März 1941. Anordnung MT der Reichsstelle für Metalle über die Einführung der- Verbrauchsregelung für Metalle und der Verwendungs- verbote für Metalle in den Gebieten von Eupen, Malmeby und Moresnet. Bekanntmachung
über die Ausgabe des Rei latte Teil J. Nr. Jö. gabe des Reichsgesetzblatts
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf über
die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
der deutsche Reichsangeigerr·
n Prenßische Staats anzeiger erscheint von Freitag, dem 11. peil, bis ein. schließlich Montan, den 16. Ryrsi 194, nicht
Amtliches. Deutsches Reich.
em Ken iglich Bulgarischen Wahlkonsul in Essen, Dre ng h., Lugen Vögler, ist namens des Reichs unter dent 39. März 941 das Czequatur erteilt worden.
— —
= Königlich Italienischen Generalkonsul in er, Fiuedpe Renzetti, namens des Reichs unter
Dezember 1936 erteilte Exequatur ist erloschen.
— ——
. GSrste Anorbnung über die In tschadigung von Nutzungsschäden (Freimachungs⸗ gebiete) ) vom 13. März 1941.
Grund des § 1 Abs. 4 der Kriegssachschäden⸗VO.
de mher 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1547) erlasse ich im men mit den beteiligten Reichsministern folgende nien über den Ausgleich von Nutzungsschäden, die, den ehemaligen Freimachungsgebieten entstanden sind:
1 Voraussetzungen und Höhe der En fh gs en,
é ernaeter von Wohnräumen und gewerblich genutzten nd Verpächter von nicht landwirtschaftlich genutztem Gru na bestt den ehemaligen Freimachungsgebieten erhalten ä use H, des während der Freimachungszeit einge— en walls der Nutzungen der Räume und des Grund⸗ n (ntrag eine Geldentschädigun
*
Hhaftlich genutzten Betriebe naßgebend. Eine Entschädi nhaber von Anstalten * Alte e sheimen Freimach nn haben. (2 Tür die Entsc . b 31. Au . 3 9 um ;
Grundsteuer gekürzt, die auf den⸗ Die Entschädigung beträgt 50 vH. Betrages abzüglich der nach Nr.
nach dem Reichsleistungsges. nach Abschn. IJ Ziff. 2 a Abs. 3 Satz 1 des RdErl. v. 21. Oktober 1939 (RM Blix. S. 2188) zu gewähren wären. Auf die Entschädigung sind die in Nr.? erwähnten Beträge anzurechnen. Die Entschädigung wird längstens für die Zeit vom 1. September 1939 bis zum 30. November 1940 gewährt. ;
2. An zurechnende Beträge
GI) Auf die . Nr. 1 zu gewährende Entschädigung sind die Miet⸗ oder Pachtzinsen anzurechnen, auf deren Zahlun der Vermieter oder Verpächter für den Zeitraum .
gezahlte Quartiergelder. C). Anzurechnen sind ferner die ir gn zugunsten
des , . Grund des von dem iM. und mir gemeinschaftlich erlassenen RdErl. v. 26. Juli 1940 (RNWMGBl.
U) in der Fafsung v. 9. November 1940 (RWwMGBl. S. 526) als Zinszuschüsse gezahlt worden sind, soweit die den Zinsverpflichkungen zugrunde liegenden Schuldverbindlich⸗ keiten mit den Nutzungen im rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang standen, für deren Ausfall Entschädigung fe wird. Zinszuschüsse, die nach der Auszahlung der Ent⸗ chädigung für den genannten Zweck gezahlt werden follten, sind zu erstatten; 5 27 Abs. 1 Zatz 3 bis 5 der Kriegssach⸗ schäden⸗VO. findet entsprechende Anwendung. Soweit die ing u ichußregelung günstiger ist, behält es dabei sein Be⸗
enden.
EG) Sonstige Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln und ersparte Aufwendungen werden nicht angerechnet.
3. Zeitpunkt der Wiederbesiedlung, Freimachungsgebiete
(I). Als Zeitpunkt der Wiederbestedlung gilt der auf Grund des RdErl. v. 30. September 1940 (RMBliV. S. 1905 im RMBliP. bekanntgegebene Stichtag für die Beendigung
E) Unter ,,, im Sinne der Nr. M ist nur der auf behördliche Anordnung völlig freigemachte Teil des Reg. Bez. Trier, der Saarpfalz und der Stadt Kehl zu verstehen.
4. Zeitpunkt der Auszahlung
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt grundsätzli alsbald nach ihrer Festsetzung. Ueberfteigt . 9 . dr g den Betrag von 1060 RM, so kann die Auszahlung es Mehrbetrages ausgesetzt werden, wenn der Geschädigte nicht glaubhaft macht, daß er ihn zu einem der in 59 Abs. 1 der Kriegssachschäden⸗VO. genannten Zwecke verwenden will. Für die Auszahlung dieses Betrages findet 5 9 Abs. 5 der Kriegs sachschẽ den. entsprechende Anwendung.
5. Verfahren
(M 2 Für die Entscheidung nach dieser Anordnung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der Entschädigung die untere Verw.“ Behörde als Feststellungs behörde erster Rechtsstufe zuständig, in deren Bezirk der Geschädigte seinen Wohnsitz oder Sitz hat— Soweit der Geschädigte seinen Wohnsitz oder Sitz außerhalb der J hat richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Grundstücks oder der Anstalt.
E) Im übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen der Kriegssachschäden⸗VO.
6. Härteausgleich
(I) Der Reichskommissar für die Saar alz, der Bad. MdJ. und der Reg⸗Präß in Trier ö für Nutzungsschäden, die im Zusammenhang mit der Freimachung bis zum 390. November 19410 entstanden sind und nicht auf Grund dieser Anordnung oder sonstiger Bestimmungen abge⸗ golten werden, einen Ausgleich zu gewähren, soweit dies zur Vermeidung hesonderer Härten erforderlich ist. Der Aus— gleich erfolgt nach Richtlinien, die der Reichs kommissar für die Saarpfalz, der Bad. MJ. und der Reg. Präs. in Trier
gr, ne h. erlassen. Die Richtlinien bedürfen meiner zustimmung, die ich im Einvernehmen mit dem RFM. und,
hat, für den er Entschädigung erhält. Dasselbe gilt für
der Wiederbesiedlung freigemachter Gemeinden im Westen.
⸗ꝛ arbeiterinnen polnischen Vollstums.
Die besonderen Aufgaben der Kriegswirtschaft und die Anforderungen, welche an die Verkehrsmittel gestellt werden müssen, lassen es bis auf weiteres nicht zu, Arbeitskräfte polnischen Volkstums im Reich auch nur vorübergehend von der Arbeit freizustellen.
Auf Grund der Verordnung zur Aenderung von Vor— schriften über Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe vom
1. September 19359 Geichsgesetzl. I S. 1662) ordne ich daher an:
81
Soweit Arbeitern und Arbeiterinnen polnischen Volks—
tums, die im Reichsgebiet zum zivilen Arbeitseinsatz ein= esetzs sind oder eingesetzt werden, auf Grund von Pot⸗ chriften oder Vereinbarungen ein Anspruch 24. Urlaub odeyn *,, zusteht, ruht vorläufig der Anspruch.
Die Bestimmung des Zeitpunkts; für die Erfüllung von Ansprüchen auf Urlaub oder Familienheimfahrt bleibt vor⸗ behalten.
82
„Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffenk⸗ lichung in Kraft. Sie gilt für das Gebiet des Großdeutschen Reichs mit Ausnahme der eingegliederten Ostgebiete.
Berlin, den 31. März 1941.
Der Reichsarbeitsminister. J. VB.: Dr. Sy rup.
— —
Beleihungs⸗ und Pfandbriefordnung der Landschaft für das Wartheland. Vom 28. März 1941.
Auf Grund der Verordnung über landschaftliche Kredit⸗ anstalten vom 22. Februar 1940 Reichsgesetzbl. I S. 417) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz und dem Reichswirtschaftsminister folgende Beleihungs⸗ und
. der Landschaft für das Wartheland er⸗ assen:
Beleihungs⸗ und Pfandbriefordnung der Landschaft für das Wartheland.
1. Abschnitt.
Darlehnsgewährung. A. Deckungsdarlehen für Pfandbriefe. §1
() Die Höhe der zulässigen Darlehen richtet sich na den allgemeinen Beleihungsgründsätzen, deren . ö. . durch die Aufsichtsbehörde bedarf. O Die Beleihung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn für das Pfandbriefdarlehn nebst den vereinbarten Jahres⸗ leistungen und den sonstigen satzungs⸗ und vertragsmäßigen Leistungen ein Grundpfandrecht an erster Rangstelle bestellt wird. In den allgemeinen Beleihungsgrundsätzen ist zu be⸗ stimmen, inwieweit innerhalb der zulässigen Beleihungsgrenze ausnahmsweise dem „Grundpfandrecht andere Belastungen im ier, n m n
) Die Landschaft kann sich bei der Durchführung der Abschätzungen, die zur Ermittlung der Höhe 9. i iger Darlehen erforderlich sind, nach Maßgabe der allgemeinen Beleihungsgrundsätze besonderer Vertrauensmänner be— dienen. Der Vorstand der Landschaft kann mit Zustimmung des Verwaltungsrates bestimmen, daß die Vertrauensmänner der Landschaft die Bezeichnung „Landschaftsrat“ führen.
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(1) Das Darlehn wird nach Bestimmung der Landschaft
in Pfandbriefen nach ihrem Nennwert oder ö. bar , 63) Im Falle der Darlehnsgewährung in Pfandbriefen
bestimmt die Landschaft, ob das Barlehn in Pfandbriefen der Landschaft oder der Central⸗Landschaft für die Preußischen
Staaten gewährt wird. Die Vandschaft kann verlangen, daß