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Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
Reichs. und Staats ameiger Nr. ss vom 17. April 1941. S. 4
1
. s Riesaer Bank Att. Ges. zu Riesa.
len . Aus F.Mt
ĩ gaben. J
ae,, . 2 Reisegepäckoersicherung: I1I4621. Bilanz am 31. Dezember 1940. Am Montag, den 28. April 1941, Provisionen 1 176 688,7 — 2 ᷣ 2
vormittags fi Uhr, k ene, .
Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in z z
K Fuggerstraße 23, zahlungen 2 014 447,79
die erste Sauptversammlung statt, zu Geschäfts u.
: sonäre hiermit ein. Verwaltungs- = . . h spesen. ]4 444,77
Gesetzliche Be⸗ rufsbeiträge Ausweispflich⸗ tige Steuern 131 943,46
Rückversiche⸗ rungsprämie Schaden⸗ reserve lg40 666 169,18
s 19]. JN
Bilanz zum 31. Dezember 19409. — — —— atti va. Ru G
Anlagevermögen: Grundstücke unbebaut .. 1000 — Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäude einschl. Grund⸗ besitz. Bestand am 1. 1. iso 11774 073,4 Zugang.. Is 618295 VT N dds 7 Abschreibung 560 76838 11 931 925
Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ inventar: Bestand am 1. 1. 1930. . Zugang.. 128 03139 VT dd) p55 Abschreibung 128 03139 Bete le Umlaufs vermögen: Waren in Verkaufshäusern u. Lägern 6 360 643,47 Wertpapiere 1 567 627, —
Hypotheken⸗ 3.
forderungen 123 342,56. Nr. S9
Barreserve: — A) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs⸗ . Gold) . los 250,06
b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto. 27 380 64
Fällige Zins- und Dividendenscheinee« Wechsel:
a) Wechsel (mit Ausschluß von b bis ) 366 685,81 b) Eigene Akzepte⸗—— —— e) Eigene Ziehungen. — d) Eigene Wechsel der Kunden an die Order der Bank 6 935,19
In der Gesamtsumme enthalten: FM 368 129,25 Wechsel, die dem 5 21 Abs. 1 Nr. 2 des Bankgesetzes entsprechen (Handels- wechsel nach 5 16 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen)
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und de
Darin enthalten: RM 2 132 542,25 Schatz wechsel und Schatz⸗ anweisungen, die die Reichsbank beleihen darf . Eigene Wertpapiere: . a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des
Reichs und der Länder . pb) Sonstige verzinsliche Wertpapiere .. e) Börsengängige Dividendenwerte.. 70 523, — d) Sonstige Wertpapiere sd 4. 1 043 520
In der Gesamtsumme enthalten: RA 78.4 O66, 87 Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf
iss 6zo 10 gs
2
Tagesordnung: ᷣ 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes für das Kalenderjahr 1949 sowie ber Bilanz, Gewinn- und Verlust⸗ rechnung und Genehmigung der⸗
selben. . ; ö Beschlußfassung über die Vertei⸗
lung des Gewinnes resp. Deckung teserden Prämienüber⸗
des Verlustes. ä ; ;
( gie fe e ellun der Vor⸗ träge 1910 236 602. stands mitglieder und Aussichtsrats—⸗ Reiseunfallversicherung:
mitglieder. Provisionen . 26 743, 3.
4. Allgemeines. . Schäden und Der Vorstand Garantie⸗
der Sägewerk Francke Söhne A. G. zahlungen.
Geschäfts⸗ und
Kiepe r. Wende. Verwaltungs⸗
spesen. Gesetzliche Be⸗ rufsbeiträge
3 689, 73
373 621
365,97
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 0 MM einschließlich 48 Ru, Zeitungsgebũhr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Qu monatlich. Alle Postanstalten nehmen Blfellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 m, einzelne Beilagen lo Hy. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel · Nr.: 193335.
; ⸗— 9
Anzeigenhpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,10 Sac, einer dreigespaltenen 92 mm breiten . eile 1.85 Reiz. — Anzeigen nimmt an die. Angeigenstelle Berlin S W ö. Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbes ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (hesonderer Vermerk am Rande) bervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. O0
4971 34366 2132 542
Joꝛ 269, 76 .. 270 723,7
42 49565,
Sonstige
Forderungen 85 402,57 Kassenbestände,
Postscheck⸗
2 *
Berlin, Freitag, den 18. April, abends
Europäische Güter⸗ und NReise⸗ 22 596,653
gep ãck⸗Versicherung s⸗Attien⸗ 1273. gesellschaft
NRelhsbantgirokonto Berlin,
5g, 8õ Konto Rr. 1/1913
Bilan für den I. Dezember 1940. — — —
Aktiva. Schuldkonto der Aktionäre. Geschäftsgebãäude
130 000, — Abschreibung Geschäftseinrichtung Wertpapiere Hypotheken Forderungen: an andere Versicherungs⸗ gesellschaften 6 085,25 Sonstige For⸗ derungen . 485 681358 Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckgutha ben Bankguthaben
assiva.
Grundkapital... Gesetzliche Rücklage... Schadenreserve: Reisegepãäck⸗
versicherung 666 169,18 Reiseunfall⸗
versicherung Garderoben⸗ versicherung 9 186.62 Prämienüberträge: Reisegepäck⸗
versicherung 236 604,02 Reiseunfall⸗ versicherung 2 358, —
Garderoben⸗ versicherung 46 314.28
Rückstellungen ... Verbindlichkeiten: Gegenüber Konzerngesell⸗ schaften für einbehaltene Reserven aus dem lau⸗ fenden Rückversicherungs⸗ verkehr... 1 092,25 Sonstige. .. Gegenüber and. Versicherungs⸗ gesellschaften Sonstige Ver⸗ bindlichkeiten 196 183,20
Rechnungsabgrenzungs⸗ e Reingewinn: Vortrag aus 1939 Iz 032, z/
4 002, —
6 466, ol
abz. Ein⸗ zahlg. auf das Aktien⸗ kapital 50 000, — 26 032,37 Gewmn Tv ĩndj · Sg 358. s
5 000, — ö
6 179,0
R. 450 000
125 000 1
914 875 14 820
491 166
66 636 521 832
— —
2 584 332
1000000 100 000
679 397
2s5 6 251 331
119 910
33 025
115 391 11
2 584 332170
Gewinn⸗ und Berlustrechnung
für das Jahr 1940. — — ———
——
Einnahmen. Gewinnvortrag aus 1959. ... 76 032,37 Abz. Einzahlung auf das
Aktienkapital 50 000, —
Reisegepäckversicherung:
Prämien . 4 456 394,02 Regresse .. 2 912,48 Rückver siche⸗ rungsver⸗ gütung.. Schadenre⸗ serve 1939 Prämienüber⸗ träge 1939
173,73 420 1475331 117 577,56
Reiseunfallversicherung:
Prämien.. 78 55s, 2⸗ Schadenreserve , Prämienüber⸗
träge 1939.
18 735, — 507941
Garderobenversicherung:
Prämien Regresse Schadenreserve 1939
Prämienüber⸗
284 845, 39 247, 90
5 33, os
träge 1939. Allgemeines:
Zinsen und sonstige Ein⸗
nahmen..
44 536, 83
R. A
4997 205
102 322
335 366
82 642 5 o ob
Ausweispflich⸗ tige Steuern Schadenre⸗ serve 1940 . 2, — Prämienüber⸗
träge 1940 . 2358 —
K Garderobenversicherung: Provisionen . 49 610, 39 Schäden und Garantie⸗ zahlungen . 120 894,45 Ge schäfts⸗ und Verwaltungs⸗ hen, Gesetzliche Be⸗ rufsbeiträge Ausweispflich⸗ tige Steuern Schadenre⸗ serve 1940 . Prämienüber⸗
träge 1940 . 46 31428
Allgemeines: Verschiedene Aufwen⸗
dungen .. 28 666,665 Abschreibung
auf Gebäude 5 9000 Reingewinn: Vortrag aus
1939
76 oz2, 3
664, 83
gs 610, 28 239, 36
7 362,52 9 186,62 z29 217
abz. Ein⸗ zahlg. auf das Aktien⸗ kapital ö 50 000, — 26 032,37 Gewinn sör5 89 358,78 115 391 15 5 543 568 99
Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Ver⸗ sicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahres—⸗ bericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. München, den 24. März 1941. Bayrische Treuhand⸗
Aktien gesellsch aft wirtschaftsprüfungsgesellsch aft. Dr. Weber, ppa. Dr. Peters, Wirtschaftsprüfer.
Dem Aufsichtsrat gehören an: Ge⸗ org Paul, Direktor der Gin hene Rück⸗ versicherungsgesellschaft, München, Vor⸗ sitzer; Dr. Werner Rau, Ministerialrat im Reichsverkehrsministerium, Berlin, stell⸗ vertretender Vorsitzer; Dr. Arthur Knuth, Reichsbahndirektor, Berlin, stellvertr. Vor⸗ sitzer; Dr. Carl Eduard Herzog von Sachsen⸗-Coburg und Gotha, Berlin; Dr. Botho von Gersdorff, Oberreichsbahn⸗ rat, Berlin; Walther Meuschel, Direktor der Münchener Rückversicherungsgesell⸗ schaft, München.
Dem Vorstand gehört als alleiniges Mitglied an: Dr. Paul Herbert Oberreich, Berlin.
Berlin, den 5. April 1941.
i 7 2072 —— . Rhume⸗Mühle Northeim A. G., Northeim / Sann.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dunners⸗ tag, den 8. Mai 1941, 16 Uhr, im Hotel „Rheinischer Hof“ in Hannover, Ernst⸗August⸗Platz 6, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗
geladen. agesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und Aufsichtsrates, der Bilanz, Gewinn⸗ und i xechnung für das Geschäftsjahr 16
„ Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes sowie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
3. Wahlen zum Aussichtsrat.
4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1941.
Geschäftsbericht, Bilanz. Gewinn⸗ und
Verlustrechnung für 1910 liegen vom
21. April 1941 ab in unserem Geschäfts⸗
lokal in Northeim zur Einsichtnahme
für die Aktionäre aus.
Northeim / Sann., den 15. April 1941.
Der Vorstand. Otto Klepper.
Kreditinstitute Davon sind R Schuldner: a) Kreditinstitute b) Sonstige Schuldner. In der Gesamtsumme enthalten:
Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden Steuergutscheinrechnung .. Grundstücke und. Gebäude: a) Vankgebäude
Abschreibungg .
b) Sonstige
Zugang Abschreibung .
In den Aktiven sind enthalten:
kRMy S4 364, 45 FE.M,c *z0 527,— KM 159 888, 36ᷣ ⸗
Passiva. Gläubiger
e) Einlagen deutscher Kreditinstitute d) Sonstige Gläubiger ,
1. R.M 1
Spareinlagen: ; a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist
Steuergutscheinrechnungs.. Aktienkapital...
a) Gesetzliche Reserven
Rückstellungen: Noch zu zahlende Ste Gewinn 1940
gesetzes RM 172 552, 50
In den Passiven sind enthalten:
das Kreditwesen RM 6 248 523,18 Kreditwesen RA 5 741 999,60
Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen
aa] RM 301 939,01 gedeckt durch börsengängige Wertpapiere pb) R 1 534 438,35 gedeckt durch sonstige Sicherheiten
Geschäfts und Betriebsausstattung: Bestand .
Eigene Aktien (Nennbetrag K., d goon;
a) Forderungen an Konzernunternehmen RAM — —
b Forderungen an Mitglieder des Vorstandes (EM — —, an Geschäftsführer und an andere im 5 14 Abs. 1 und 3 des Reichs⸗ gesetzes über das Kreditwesen genannte Personen und Unter= nehmen gemäß gesetzlichem Formblatt vom 17. 1. 1936/29. 9. 1937
) Anlagen nach z 17 Abs. 1 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen c Anlagen nach z 17 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen
a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite — b) Sonstige im In- und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen) ..
ö oz 727 10 5 60s 727,10
Vo der Summe e d entfallen: , . auf jederzeit fällige Gelder
2. R., 3 793 gz2, 15 auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung Von 2 werden durch Kündigung oder sind fällig:
a) RM 1020 327,72 innerhalb 7 Tagen
p RM 973 028,57 darüber hinaus bis zu 3 Monaten
ej RMH 1 So0 55s, 8s darüber hinaus bis zu 12 Monaten
d RM — — über 12 Monate hinaus
b) mit befonders vereinbarter Kündigungsfrist ..
Reserven nach § 11 des Reichsgesetzes ü er das Kreditwe p) Sonstige (freie) Reserven nach 5 11 des Reichsgesetzes 221 000
Sonstige Reserven: , rn U w. 14 1 2 1
Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbuürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (6 131 Abs. 7 des Aktien⸗
Eigene Indossamentsverbindlichkeiten aus Rediskontierungen RM — —
a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen e ==. b Gesamtverpflichtungen nach 511 Abs. 1 des Reichsgesetzes über
) Gesamtverpflichtungen nach 5 16 des Reichsgesetzes über das
Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 3 11 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen R. 1 086 000, —
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für 1949.
745 446
2 303 Joꝛ 80
292 14 9 *.
2 803 702
168 673 23 200
9 121 8 d 9 2 2 2 2 2
146 oog. . 5000, — 140 000, — 19 sss, 3.6
1000, . 1 0M6,60
159 888
2 076,30 1076,60 1000
265 000
Summe der Altiva 7 623 213
48 272,50
5 741 999
506 523
23 200 650 000
1
461 000
go ooo 74 206 18 982, 9ꝛ
57 300,31 76 283
f . 13
Summe der Passiva
Soll. Handlungsunkosten ... Steuern . Bankgebäude: Abschreibung Geschäftseinrichtung: Abschreibung Rückstellung für Soziale Zwecke. Reingewinn: Vortrag Gewinn
. Haben. Gewinnvortrag von 193g Zinsen, Provisionen und sonstige Erträge
auf 790 — RM 7, — für die Aktie zu R. M
Kassen erhoben werden.
Riesa, den 5. April 1941. Der Vorstand.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Dres den und Riesa, den 30. Januar 1941.
Dresdner Revisions⸗ & Treuhand⸗G. m. b. H. Wirtschaftsprüfungs gesellschaft. Dr. Glier, Wirtschaftsprüfer. Die Dividende für das Jahr 1940 wurde in der heutigen Hauptversammlung
anteilschein Nr. 14 unter Abzug der Kapitalertragsteuer Kriegszuschlag an unseren
In den Aufsichtsrat wurden wiedergewählt: Herr Kaufmann Georg Raffs, Riesa, und Herr Ziegeleibesitzer Alfred Haudel, Forberge.
Georg Thomas.
52 62
370
18 982,92 57 ʒ00, zl 23
3 sg !
; 18 s gz . z36 5b 1ßʒ
3, 33s o
100, — festgesetzt und kann gegen Gewinn⸗
Andere Bank⸗
Aval 136 9 y 3
Reichsbank⸗ guthaben .. 305 296,39.
guthaben. 5 566 332,28 13 987 .
Posten der Rechnungs⸗
abgrenzun ö8 201
g
25 978 772
Passiva. Grundkapital... Gesetzliche Rücklage. Rückstellungen ... Verbindlichkeiten: Hypotheken⸗ und Renten⸗ schulden . 1 303 245,70 Verbindlich⸗
keiten auf
Grund von
Warenliefe⸗
rungen u.
Leistungen 1 604 703,74 Sonstige Ver⸗ bindlichkeiten 436 318,52 Posten der Rechnungs⸗ abgrenzung... . Gewinn:
Vortrag aus 1939... . 260 261,23 Gewinn in
1940. .. 1174 388,85
Aval 1365 697,57
16764 000 2 000 000 2 047 4965
3 344 267 96
zs z50 12
1434 660 08
3 s 7 55
Gewinn⸗ und BVerlustrechnung für den 31. Dezember 194. / — ———
Aufwendungen. R.. 89 Löhne und Gehälter... 6 7566 41765 Soziale Abgaben... 409 657 94 Abschreibungen a. Anlagen 688 799 78 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufs⸗ vertretungen... Gewinn:
Vortrag aus 1939... . 260 261,23 Gewinn in
1940. .. 1174 388,85
z o12 341 oz gs oz4 38
1434 650 08
12 929 900 86
Erträge. Gewinnvortrag... Warenrohertrag ... Zinsen Andere laufende Erträge . Außerordentliche Erträge.
260 265123 12 178 06226 25 795965 433 46213 32 319 29
TI dos 35
Berlin, im März 1941. Kepa Attien gesellschaft. Der Borstand.
Heinrich Krull. Hermann Mesecke.
Dr. Otto Stewens. Ewald Weinert.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten
die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ bericht erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. Berlin, im März 1941. Deutsche Waren⸗Treuhand⸗ Aktien gesellsch aft.
Virtschaftsprüfer. Aufsichtsrat: Eugen Bandel, Berlin, Vorsitzer; Heinrich Althoff, Berlin, stell—⸗ vertretender Vorsitzer; Dr. Hans Pilder, Berlin, stellvertr. Vorsitzer; Rudolph Karstadt, Schwerin i. M.; Hermann Münchmeyer, Hamburg.
Verantwortlich: ö. den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
Kurt Richter.
zwei Zentralhandelsregister⸗Beilagem.
Kindes oder in dem dazugehörigen Katalog angegebene Anzahl
Aufklärungen und Nachweise entsprechen
ppa. Dr. Weiß, ppa. Dr. Merkelbach,
———
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Elfte Durch führung anordnung zur Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 18. April 1941. Bekanntmachung des Reichskommissars für die Behandlung feind⸗
lichen Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von Grundstücken. Anordnung zum Schutze des Handelsvertreter⸗ und Handels⸗ .. . . 1. April 1941. nordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Porzellan. Vom 15. April 1941. ö
Wirtschaftsteil in der Zweiten Beilage.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Elfte Durchführungsanordnung
zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren.
Vom 16. April 1941.
Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 14 November 1939 (Reichsgesetzbl. ] S. 2196) in der Fassung der Aenderungsverordnung vom 20. August 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1131) wird angeordnet:
— J — Uebergrößen füt Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
((c Benötigen Knaben, Mädchen, Kleinkinder oder Säug—
linge infolge überdurchschnittlicher Körpergröße Bekleidungs⸗ stücke, die nach den geltenden Vorschriften für die auf der Reichskleiderkarte des Kindes vermerkte Altersstufe nicht be⸗ stimmt sind, also sogenannte Uebergrößen, so kann auf Antrag das zuständige Wirtschaftsamt oder die zuständige Kartenstelle diese Tatsache auf der Vorderseite der Reichskleiderkarte des betreffenden Kindes durch den Vermerk „Uebergröße“ unter Beifügung des Dienststempels bescheinigen. Bei der Antrag⸗ stellung muß das Kind anwesend sein; dies gilt nicht für Säuglinge.
(2) Wird beim Kauf bezugsbeschränkter Spinnstoffwaren eine mit Uebergrößenvermerk versehene Reichskleiderkarte vor⸗ gelegt, so ist vom Verkäufer vor Abgabe jedes Bekleidungs⸗ stückes zu prüfen, ob eine, Uebergröße benötigt wird. Falls die Abgabe einer Uebergröße für erforderlich gehalten wird, ist die benötigte Ware gegen die in der Reichskleiderkarte des
von Bezugsabschnitten abzugeben. Vor Abgabe der Ware ist jedoch eine Uebergrößenbescheinigung nach der Anlage vom Verkäufer auszufertigen und von diesem sowie vom Käufer zu unterzeichnen. Die Uebergrößenbescheinigung verbleibt dem Verkäufer und dient der Warenbeschaffung nach Maß⸗
gabe näherer Bestimmungen der Reichsstelle fü . und verwandte Gebiete. gen der Reichsstelle für Kleidung .
Frauenkniestrümpfe.
Frauenkniestrümpfe mit Gummirand dürfen ge i . ; gen zwei Bezugsabschnitte der Reichskleiderkarte für ö . Abtrennung eines. Bezugsnachweises abgegeben und bezogen werden. 83 Gestrickte Socken für Männer und Knaben.
Gestrickte Socken mit einem Gewicht bis zu 80 g je Paar
für Männer und Knaben dürfen gegen vier nl schtutt
der Reichskleiderkarten für ff. ezugsabschnitte
und bezogen werden. f anner und Knaben abgegeben § 4
Fehlerhafte Waren — Stoffreste — getra ⸗ — und kealeiliens m ene Vorführkleider
(h a) Fehlerhafte sowie angeschmutzte und bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren, die ö. . zeichnet und mit einem Preisnachlaß gegenüber dem Normal⸗ preis bon mindestens 15 v. H. verkauft werden, dürfen für die Hälfte der für Normalware vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be⸗ zogen werden. Keine Anwendung findet hierbei die Be⸗ stimmung, daß beim Bezug von Socken und Strümpfen auf die Bezugsnachweise e und f der Reichskleiderkarte für Männer und von Strümpfen auf die Bezugsnachweise k und g der Reichskleiderkarte für Frauen die erforderliche Abschnittszahl um 50 v. H. höher ist als beim Bezug auf die übrigen Bezugsnachweise dieser Reichskleiderkarten.
b) Die Bestimmung, daß beim Bezug von Socken und
den entsprechenden Bezugsnachweis abzutrennen hat, gilt auch für den Bezug von Socken und Strümpfen II. und III. Wahl (mit Ausnahme von Frauenkniestrümpfen mit Gummirand, vgl. § 2). —
C) Fehlerhafte Strümpfe, die weder II. noch III. Wahl sind, sondern als sogenannte Nähware in den Handel ge⸗ bracht werden, dürfen gegen einen Bezugsabschnitt der Reichs⸗ kleiderkarte abgegeben und bezogen werden. Die Abtrennung eines Bezugsnachweises unterbleibt hierbei.
(2) Soweit auf die Reichskleiderkarte Meterware ab⸗ gegeben werden darf, können Meterreste, die in der Her⸗ stellung, in der Verarbeitung oder beim Handel angefallen sind, für die Hälfte der jeweils vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be⸗ zogen werden. Als Meterreste gelten Stoffabschnitte, die bei einer Stoffhreite bis zu 90 em nicht über 1 m lang und bei einer Stoffbreite über 90 em nicht über 60 em lang sind. Reste unter 20 em Länge dürfen ohne Bezugschein oder Reichskleiderkarte abgegeben und bezogen werden. Meter⸗ reste von Dekorationsstoffen und dichten Gardinenstoffen dürfen bezugscheinfrei abgegeben und bezogen werden, wenn sie nicht länger als 2 m sind.
(3) Stoffabschnitte, die fehlerhaft und in der Herstellung als sogenannte Fabrikationsabschnitte angefallen sind, können zu dem vierten Teil der jeweils vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be⸗ zogen werden. Abschnitte dieser Art, die weniger als 1 m lang sind, dürfen frei abgegeben und bezogen werden.
( Getragene Vorfphrkleider und Kollektionsmuster, die mit einem Preisnachlaß von mindestens 25 v. H. verkauft werden können, dürfen für die Hälfte der jeweils vorgeschrie⸗ benen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarre abgegeben und bezogen werden. .
§55 Ausbesserung von Wirk⸗ und Strickwaren.
Für die Ausführung von Ausbesserungs- und Anstrick⸗ aufträgen bei Wirk- und Strickwaren hat der Auftragnehmer von der Reichskleiderkarte des Verbrauchers für je ange⸗ fangene 20 g verbrauchtes Garn einen Bezugsabschnitt ab⸗ zutrennen, höchstens jedoch die Hälfte derjenigen Anzahl von Bezugsabschnitten, die erforderlich wäre, um ein dem aus⸗ gebesserten bzw. angestrickten Stück entsprechendes Belklei⸗ dungsstück fertig zu kaufen. Uebersteigt der Garnverbrauch insgesamt 30 g nicht, so unterbleibt die Abtrennung von Bezugsabschnitten.
86 Trauerklleidung.
(I) Als Trauerkleidung gelten für Frauen
1 schwarzes Oberkleid mit einem schwarzen Unterkleid, 1 schwarzer Rock mit einem schwarzen Unterkleid und mit einer schwarzen Bluse oder einem schwarzen Pullover; an Stelle des Oberkleides oder des Rockes mit Bluse oder Pullover kann auch 1 schwarze Kittelschürze oder 1 schwarzer Kittel — in diesem Falle ohne das schwarze Unterkleid — ge⸗ wählt werden, 1 schwarzer Schal,ů 1 Paar schwarze Handschuhe aus Spinnstoffen; Stoff als Meterware an Stelle der vorstehend auf⸗ e Kleidungsstücke in der erforderlichen enge;
für Männer
] 1 Krawatte, aar schwarze Handschuhe au i 2 ,,, , I EG) Trauerkleidung ist nicht bezugsbeschränkt. Sie darf frei, jedoch nur gegen eine Bescheinigung des für den Käu⸗ fer zuständigen Wirtschaftsamtes oder der zuständigen Karten⸗ stelle verkauft werden. Die Bescheinigung trägt folgenden Wortlaut: „Der - . 6 2 2 2 2 ist zum freien Kauf von Trauerkleidung berechtigt. Die Bescheinigung gilt bis zum ...... .....“ Die Bescheinigung verliert 2 Monate nach dem Tage, an dem der Antragsteller Kenntnis vom Todesfall erlangt, ihre Gültigkeit. Auf der Bescheinigung ist vermerkt, was als nicht⸗ bezugsbeschränkte Trauerkleidung gilt. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn dem Wirtschaftsamt oder der Karten⸗ stelle der Sterbefall und das Verwandtschaftsverhältnis unter Vorlage amtlicher Bescheinigungen nachgewiesen wird. So⸗ fern es sich um Verlobte handelt, genügt es, daß das Ver⸗
Strümpfen der Verkäufer außer den Bezugsabschnitten auch
löbnis glaubhaft gemacht wird.
Postscheckkonto: Berlin 1821 1 94 1
G) Trauerkleidung darf gegen die im Absatz 2 erwähnte Bescheinigung nur an folgende Angehörige des Verstorbenen frei abgegeben und von diesen frei bezogen werden:
Ehegatten,
Eltern,
Schwiegereltern,
Geschwister und deren Ehegatten,
Kinder und deren Ehegatten,
24 sofern die Verlobung glaubhaft gemacht ird.
(ch Auf der im Absatz 2 erwähnten Bescheinigung des Wirtschaftsamtes oder der Kartenstelle ist jeder Ef von Trauerkleidung unter Angabe der gekauften Warenart und ⸗menge sowie des Namens oder der Firma des Verkäufers, des Ortes und des Datums zu vermerken. Die Bescheinigung verbleibt dem Käufer, damit er ggf. in mehreren Geschäften kaufen kann.
() Der Käufer von Trauerkleidung hat dem Verkäufer eine schriftliche Empfangsbestätigung zu geben, in der Name und Anschrift des Käufers sowie Anzahl und genaue Waren⸗ bezeichnung der gekauften Ware anzugeben sind. Diese Empfangsbestätigung berechtigt zur Warenbeschaffung wie ein Bezugschein.
§ 7
Abrundung des Punktwertes.
Ergeben sich beim Verkauf bezugsbeschränkter Spinn⸗ stoffwaren bei der Berechnung des Punktwertes einer Ware Bruchteile eines Punktes, so sind die sich ergebenden Teil⸗ punkte, soweit sie einen halben Punkt oder mehr betragen, auf volle Punkte aufzurunden, soweit sie unter einem halben Punkt liegen, auf volle Punkte abzurunden. Entgegen⸗ stehende Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.
88 .
§z 1 dieser Durchführungsanordnung tritt am 1 Mai 1941, die übrigen Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
89
§z 6 der Sechsten Durchführungsanordnung zur Verord⸗ nung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 26. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 99 vom 27. April 1940) tritt am 30. April 1941, die übrigen Bestimmungen der Sechsten Durchführungs⸗ anordnung treten mit dem Tage der Verkündung der vor⸗ liegenden Anordnung außer Kraft.
Berlin, den 16. April 1941. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer. Anlage.
Firma:
Auf die für
(Wirtschaftsamt bzw. Kartenstelle) ausgestellte, mit dem Übergrößenvermerk
1 9 2 (Ddrh 8 versehene Reichskleiderkarte bzw. Säuglingskarte Nr. folgende Spinnstoffwaren verkauft worden:
mi;
ee sind
Punktlisten⸗Nummer, Größe und Punktwert der tatsächlich verkauften Übergröße
Stück Punktlisten⸗Nummer und Punktwert nach der für den Kauf verwerteten Kleiderkarte
Warenart
Summe der verwerteten Kartenabschnite:
Summe der gutzuschrei⸗ benden Punkte:
Die Notwendigkeit der Abgabe von Übergrößen ist für jede der verkauften Spinnustoff waren geprüft worden. Die . Ausfüllung dieser Bescheinigung ist nach der Verbrauchsregelungs⸗ Strafverordnung vom 6. 4. 1940 (Reichsgesetzblatt 1 S. 610) strafbar.
Unterschrift des Kindes Unterschrift des Berleuser
bzw. Erziehungsberechtigten.