1941 / 93 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Apr 1941 18:00:01 GMT) scan diff

K

e // , , .

züglich beider Ausfertigungen, 2. die

lar, über 131,24 Ee, 2. Nr. 217356,

Reichs. und Staatsanzeiger Nr S2 vom 22. April 1941. S. 4

Dampfer „Rauenfels“ an Order nach Karachi ausgestellten Konnossemente mit dem Märk:

1. W. M. & Co. Jullundur City via Karachi Made in Germany Nr. 70/135, 44 cases 22 casks cheap cutlery 14613 kg, ;

2. A Sind Hijderabad via Karachi Made in Germany No. 1565,

in Oberlar, über 295.55 Run; die Auf⸗ wertungssparkassenbücher: 3. Nr. 14 140,

ausgestellt von der früheren Städtischen

Sparkasse Siegburg, lautend auf Adolf Hausen in Niederpleis, über 62,25 ü.M. 4. Nr. 14141, ,,,. von der frü⸗ heren Städtischen Sparkasse Siegburg, lautend auf Katharina Hausen, in Niederpleis, über 547,099 AM, 5. Nr.

5 cases cheap cutlery 693 kg, werden bezüglich sämtlicher Ausferti⸗ gungen für kraftlos erklärt. Die An⸗ tragstellerin hat die Kosten des Ver⸗ ahrens zu tragen, jedoch ist das Be⸗ ö gebührenfrei.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

14142, ausgestellt von der früheren Städtischen Sparkasse Siegburg, lau⸗ tend auf Heinrich Hausen in Nieder⸗ pleis, über 274,57 RM, 6. Nr. 14143, ausgestellt von der früheren Städtischen Sparkasse Siegburg, lautend auf Theo⸗ dor Hausen in Niederpleis, über

(2598

F 2411941. Das Amtsgericht Bremen hat am 15. April 1941 auf Antrag der Firma H. von Wichmann Kom.-Gess. Hamburg 1, Chilehaus B, folgendes Ausschlußurteil erlassen: Unter Verur⸗ teilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens werden für kraftlos erklärt: 1. Das am 14. Juli 1939 in Hamburg für den der Deutschen Dampf⸗ schifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bre= men gehörenden Dampfer „Marienfels“ an Order nach Baghdad ausgestellte Konnossement Nr. 4 mit dem Märk: TUAIMA Baghdad via Basrah 650-688 38 Packgs. & 1 Case Iron for Springs 2004.8 kg be⸗

am 5. August 1939 in Hamburg in je zwei Ausfertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa““ in Bremen gehörenden Dampfer „Wachtfels“ an Order nach Baghdad via Basrah ausgestellten Konnossemente, a) Konnossement Nr. 36 mit dem Märk: SABAHI Baghdad via Basrah 8 1 Kiste Motor- parts 29 kg 51-56 6Packgs. Iron for Springs 223 kg 10-12 3 Packgs. dto. 162.3 kg SABAH 18 Baghdad via Bas- rah 100— 164 65 Packgs. Iron kor Springs 2149 kg 20 1 S7 87 Backgs. dto. 2387.9 kg b) Konnossement Nr. 39 mit dem Märk: S8. S. INY Baghdad via Basrah 1 1 Case Motorcarparts 52 kg 2 1 Case dto. 58 kg 5 1 Case dto. 2455 kg —, c) Kon⸗ nossement Nr. 40 mit dem Märk: David Bros. 524 Baghdad via Basrah 1“ Q2 2 Cases Tools 170 kg 525 1 1 Case Nipples 494 kg 525 2 1 Case Motorcarparts 24 kg 525 3. 1 Backage Motorcar- barts 14 kg 5235 4 1 Case Autoparts 60.5 kg 525 5 7 1 Case Oilcans 194 kg —, d) Konnossement Nr. 41 mit dem Märk: IJ. S. Baghdad via Basrah 520 No. 11-12 12 Cases Batte- ries 10228 kg e) Konnossement Nr. 42 mit dem Märk: J. B. V. & N. Baghdad via Basrah 2 1Ca8e Tools 43 kg J. B. XV. J. K N. Baghdad via Basrah 1 1Case Tools 8 kg Baghdad via Basrah 39j516 1 1 Case Autoparts S kg Baghdad via Basrah 3955162 1 Gase Auto- parts 19.65 kg f Konnossement Nr. 43 mit dem Märk: OB AVYVPA 3 Baghdad via Basrah 3 1 Case Autoparts 60.6 kg 10 - 1 Case Advertising mutters 11 kg 12-4 15 Cases Batte- ries 469.7 kg 4 8-9 2 Cases Autoparts 53. kg 11 1 Case Autoparts 30 kg - 2 1 Case Autoparts 17 kg - 26 1 Case Autolamps 247 Rg - 1 Case Autoparts 25 kg -, g) Konnossement Nr. 74 mit dem Märk: TUAIMA 19 Baghdad via Basrah 1 1 Case Gotter bins 98 kg 2 1 Case Rubber- Kare 159— Eg 5 1 Case Motorparts 118 kg 39 E /11It 32 46 15 Cases Batteries 567.5 kg 39 E/ i717 47-57 11 Cases Batteries 5172 kg 1UAIMa Baghdad via Basrah 684 798 25 Packgs. Iron for Springs 6560 kg J FA ==. Bagh- dad via Basrafl 1 - 1 Case Lypr Friter 165 kg, und zwar die Kon— nossemente Nr. 36 und 45 bezüglich der zweiten Ausfertigungen, die übrigen Konnossemente bezüglich sämtlicher Ausfertigungen. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen.

26061 Amtsgericht M.⸗Schönberg, den 29. März 1941.

Kraftloserklärungs⸗Erkenntnis.

3 F 2/39. Nach fruchtlosem Ablauf der mit Beschluß vom 13. g. 1939, G.-3I. 3 F 239, festgesetzten Angebots⸗ frist erklärt das unterfertigte Gericht über Antrag des Franz Mach in Eisen⸗ berg, March, folgende Wertpapiere für kraftlos: Lebensvers⸗Pol. Nr. 65 831, lautend auf den Namen Franz Mach, Konditor in Eisenberg., der Landesver— sicherungsanstalt in Brünn.

Dr. Lautner, Amtsgerichtsrat.

12413 Aufgebot.

2 F 1418140. Durch Ausschlußurteil vom S., April 1941 sind die Spar⸗ kassenbücher: 1. Nr. 23 643, ausgestellt von der Kreissparkasse in Siegburg, lautend auf Maria Quabeck in Ober

ausgestellt von der Kreissparkasse in

47,25 -M, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Siegburg 2.

2604

15 F 1141. Durch Ausschlußurteil vom 9g. April 1941 sind die beiden Wechsel vom 7. April 1939 über je 100, ZI., Aussteller: Kaufmann An⸗ ton Gaida in Schwientochlowitz, O. S., Verfalltag 7. September 1939, an die Order der Slaska Centrala Mleczarska in Kattowitz für kraftlos erklärt worden.

Königshütte, O / S, 16. April 1941.

Das Amtsgericht.

2607] 10. F. 640. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 9. April 1941 ist auf Antrag der Kokerei⸗Ver⸗ einigung G. m. b. H. in Kattowitz der am 12. August 1939 von J. Miko⸗ lajski in Posen ausgestellte und am 1. November 1939 fällig gewesene Wechsel über 200 Zloty für kraftlos erklärt worden. Posen, den 18. April 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

P60]

F. 140. Durch Ausschlußurteil vom 15. 4. 1941 ist der Hypothekenbrief des Amtsgerichts Falkenstein vom 16. 9. 1930 über die im Grundbuch für Ober⸗ lauterbach (Vogtl.) Blatt 19 Abt. III Nr. 40 mit 45 für den Gutsbesitzer Karl Max Badstübner in Brunn (Vogtl.) eingetragen gewesene Hypothek don 6500 GM für kraftlos erklärt worden. Falkenstein (Vogtl,), 17. 4. 1941.

Das Amtsgericht.

2608 Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 16. April 1941 ist der verlorengegangene Brief über die im Grundbuch von Eckholt Kreis Pinneberg) Band II Blatt 33 in Abteilung III unter Nr. 15 für den Straßenbahnführer Fritz Niemann in Altona eingetragene Hypothek von 55, Goldmark für kraftlos erklärt worden.

Rantzau, den 16. April 1941.

Das Amtsgericht.

2612 Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes! 5 E 16140. In der Aufgebotssache der Ww. Wally Sara Groß in Mün⸗ chen, Kaulbachstr. 35 (Pension Inter⸗ national), hat das Amtsgericht in Trier am 15. April 1941 durch den Amtsgerichtsrat Aldenhoff für Recht erkannt: Der über die im Grundbuche von Trier⸗Stadt Band 91 Blatt 3856 in Abt. IIl unter Nr. 7 auf dem Grundstücke Flur 15 Nr. 2170 für die offene Handelsgesellschaft in Firma Eugen Groß und Co. in Trier eingetra⸗ gene Restkaufpreishypothek von 2200 ½ zweitausendzweihundert Goldmark gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt.

Trier, den 19. April 1941.

Amtsgericht.

2613

Durch Urteil vom 8. April 1941 ist der Eigentümer des Grundstücks, einge⸗ tragen im Grundbuch von Oberwetz, Blatt 47 Flur 8 Parzelle 79, Acker un⸗ term Furth, 6,88 a groß, als dessen bis⸗ heriger Eigentümer der Wilhelm Seipp in Oberquembach im Grundbuche ein— getragen ist, mit seinem Rechte ausge⸗ schlossen worden.

Wetzlar, 8. April 1941. Amtsgericht.

2614

Durch Urteil vom 8. April 1941 ist der Eigentümer der Grundstücke, ein—⸗ getragen im Grundbuch von Klein⸗ altenstädten Blatt 3838 und Blatt 39, mit seinem Rechte ausgeschlossen worden. Wetzlar, 8. April 1941. Amtsgericht.

2615

Durch Urteil vom 18. April 1941 ist der Miteigentümer des Grundstücks, eingetrggen im Grundbuch von Hochel— heim Band 12 Blatt 38 1fde. Nr. 10, Als dessen bisheriger Miteigentümer der Friedrich Eckhardt aus Hochelheim im Grundbuüche eingetragen ist, mit seinen Rechten ausgeschlossen worden.

Wetzlar, 18. April 1911.

. Amtsgericht.

2410) Kraftloserklärung.

Gemäß z 2361 II BGB. wird der am 8. Mai 1999 vom Notariat V Karls— ruhe als Nachlaßgericht G. JT. B. Nr, 700 erteilte Erbschein auf Ableben des Kaufmanns Paul Schrö⸗ der in Karlsruhe, gestorben am 26. März 199 in Karlsruhe, für kraft⸗ los erklärt (1 H 72/41).

Karlsruhe, den 4 April 1941.

Siegburg, lautend auf Maria Quabeck

Notariat J als Nachlaßgericht.

4. Oeffentliche ustellungen.

2619 Oeffentliche Zustellung. Im Namen des Deutschen Volkes! 2. R. 133 409. In Sachen der Haus— . Frau Gertrud Karpow geb. itz aus Cierplewo, Kreis Brom⸗ berg, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lindberg in Bromberg, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Michael Karpow, unbekannten Auf— enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg durch den Landgerichts⸗ direktor Göhring für Recht erkannt: Die Ehe der Parteien wird geschieden. Der Beklagte hat die Schuld an der Schei⸗ dung. Die Kosten des Rechtsstreits wer⸗ den dem Beklagten auferlegt. Landgericht Bromberg.

2621] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 20s40). Der Dentist Robert It in Glogau, Lindenruher Straße 29, Kläger, Prozeß bevollmächtigter⸗ Rechts⸗ anwalt Lehmann in Fraustadt, klagt gegen seine Ehefrau Stefanie Fust geb.

Montorse abe, b. Ms. Laybourne, Beklagte, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung. Der Kläger ladet die Be— klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 16 Zivil- kammer des Landgerichts in Glogau, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 107, auf den 20. Juni 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ ö Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu laffen. Glogau, den 17. April 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

2622 Ladung.

5b R 225/40. Frau Elsa Anna Elfriede Hermann geb. Thiele klagt gegen ihren Ehemann Johann Her⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: 26. Juni 1941, 94§½ Uhr, vor dem

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 2625 Oeffentliche Zustellung.

4 R 34441. Die Ehefrau Johann Klein, Maria geb. Bork, in Buß / Saar, Hermann-Göring⸗Straße 76, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Winter in Saarlautern, klagt gegen ihren Ehemann Johann Klein, früher in Buß , Saar, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Äntrage, das Land⸗ gericht wolle die am 14. September 193 vor dem Standesbeamten in

Essen⸗Ruhr geschlossene Ehe der Par⸗ teien aus alleinigem Verschulden des Beklagten scheiden und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites auf⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Saarbrücken, Langemarckstraße Nr. 17, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 11, auf den 11. Juni 1941, 19 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als , m e geen vertreten zu assen.

Saarbrücken, den 31. März 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

2626 Oeffentliche Zustellung.

4 R 12040. Der Betriebsassistent Sergei Balk, russischer Edelmann aus Neunkirchen/Saar, Andreasstraße 24, Prozeßbevollmächtigter:; Rechtsanwalt Dr. Fritz Dietz, Saarbrücken 3, 9h gegen seine Ehefrau Sergei Balk, Valentina Tenn's Tochter Liesel geb. Roots, z. Zt. unbekannten Aufenthalts⸗ orts, wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage. das Landgericht wolle die zwischen den Parteien am 1. 9. 1919 in der Alt Kiewer Wassili⸗Kirche vor dem Oberpriester Nikolaus Rybtschinsky und dem Diakonus Anton Basilewitsch in Kiew geschlossene Ehe scheiden und die Kosten des Verfahrens der Beklag— ten zur Last legen, evtl. die Kosten gegeneinander aufheben. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Sagrbrücken, Langemarckstraße Nr. 17, L Stockwerk, Zimmer Nr. 11, auf den S. Juli 1941, 9yz Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigter ver⸗ treten zu lassen. :

Saarbrücken, den 5. April 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

2627] Deffentliche Zustellung.

Der Korhmacher Friedrich Maag in Nienburg, Weser, e ones grin ter: Rechtsanwalt Wöhlking, Nienburg, Weser, klagt gegen seine Ehefrau Elisa⸗ beth Maag, geb. Linseck, früher in Castrop⸗Rauxel, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung mit dem

Antrage, die am 3. Februar 1940 vor

dem Standesamt Nienburg, 3 ge⸗ schlossene Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den alleinschuldi⸗ gen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen erh . lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Verden, Aller, Johagnniswall, Zimmer Nr. 48,

auf ben T6. Inni 141, His' inn r,

Freund, z. 3. Toronto (Kanada) 73,

Landgericht Hamburg, Zivilkammer 5b.

mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Verden, Aller, den 10. April 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

2618] Oeffentliche Zustellung.

er Brunnenwart Georg Nixel in Ansbach, König⸗Ludwig⸗Promenade 2, als Vormund der am 21. März 1935 geborenen Anna Margareta Binder, Tochter der ledigen Dienstmagd Marie Binder von Rügland, klagt gegen den Dienstknecht und Schäfer Hans Kelser, setzt unbekannten Aufenthalts, früher in ZYdenthal, Scherf, Nr. 761, Rheinisch dere he Kreis, . Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Unterhalt mit dem Antrage, den Hen nnn kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen: 1. Eta teln, daß der Be⸗ klagte der Vater des von der ledigen Dienstmagd Marie Binder von Rügland am 21. 3. 1935 in Rügland unehelich eborenen Kindes Anna Margareta zinder ist, 2. dem Kinde von der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres den Unterhalt durch Ent— igt g einer an den Vormund zu leistenden, je für drei Monate voraus zu zahlenden Geldrente von vierteljährlich 5. EHM zu d,, Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte bor das Amtsgericht in Bensberg auf den 14. Juni 1941, vormittags 19 Uhr, geladen. Bensberg, den 17. April 1941. Die Geschaͤftsstelle des Amtsgerichts.

2628 Anordnung.

ig n um t der Grundstücke Hs. Nr. 146 a. b und e an der Johannts— straße in Nürnberg, Stgde. Schniegling Pl. Nr. 100160 und Stgde. Wetzendorf Pl. Nr. 3461/3, sind je zur Hälfte: 2) der Kaufmann Alfred Isragel Ull⸗ mann, früher in Nürnberg, dann in Stockholm, jetzt in Nordamerika; b) der Kaufmann. Heinrich Israel Leiter, früher in Nürnberg, jetzt im Ausland. Die Grundstücke wurden durch Kauf⸗ vertrag vom 24 Januar 1911 (uRMNr. 5 des Notars Justizrats Karl Reinfurt in Nürnberg, Fleischbrücke 1911 zum Preise von 45 600 Hei an die 6. Handelsgesellschaft in Firma „Fraas u. Co. vorm. Leiter u. Ullmann“ in Nürnberg, vorbehaltlich der nachträg⸗ lichen Genehmigung des Grundstücks⸗ miteigentümers Alfred Israel Ullmann oder des für diesen aufzustellenden Treuhänders, verkauft. Gemäß §§ 6 und 2 der VO. über den Einsgtz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird dem Kaufmann Alfred Israel Ull— mann aufgegeben, die Veräußerung der oben bezeichneten Grundstücke in öffent⸗ licher oder öffentlich beglaubigter Ur⸗

Ziff. 2 u.

kunde längstens innerhalb eines Mo—⸗ nats von der Bekanntgabe dieser An⸗ ordnung an zu genehmigen. Die Zu⸗ stimmungserklärung zur Veräußerung ist, bis zum Ablauf der gesetzten Frist beim Oberbürgermeister der Stadt der Reichsparteitage Nürnberg zur Geneh⸗ migung der Grundstücksveräußerung nach. z 8 der. VO. vom 3. 12. 1938 ein? zureichen, Die Kosten dieser Anordnung hat der Grundstücksmiteigentümer Ull⸗ mann zu tragen, Für die Anordnung wird eine Gebühr von 10 R nebst einem Zuschlag von 20 * angesetzt. Gegen diese Anordnung steht dem Be— troffenen binnen zwei Wochen nach Be— kanntgabe im Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an' den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre (schriftlich oder zu Niederschrift) beim Regierungspräsiden⸗ ten in Ansbach einzureichen. Ansbach,. 29. März 1941. Der Regierungspräsident. J. A.: v. Kleinschrod.

2629 Anordnung. ; Als Eigentümer des Grundstücks

Nürnberg (Stgde. Mögeldorf Pk.-Nr. 252) sind im Grundbuch eingetragen: 1. Paul Iglauer, Kaufmann, in fort⸗

gesetzter Gütergemeinschaft mit seinen

Kindern: 2. Luise Edith Iglauer, 3. Helene Henriette Iglauer, 4. Ernst Heinrich Iglauer, sämtlich in Nürn⸗ berg . Durch Bekanntmachung. des RMin d b 15. 7 u. g. 8 1940, veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 168 u. 188, wurden die unker Ziff. 1 u. 4 genannten Grundstücks⸗ miteigentümer ausgebürgert und ihr Vermögen beschlagnahmt. Mit weite—⸗ rer Bekanntmachung vom 14. 10 u. 18. 11. 1940, veröffentlicht im Reichs⸗ anzeiger Nr, 244 u. 274, wurde ihr Vermögen als dem Deutschen Reich fur verfallen erklärt. Eigentümer des vor— bezeichneten Grundstuͤcks sind nunmehr das Deutsche Reich und die unter

. u. 3 genannten Personen. Das Grundstück wurde durch Kaufvertrag vom 24. 2. 1941 (UR Nr. 171 des No⸗ tars Justizrats Dr. Löhe in Nürnberg) in zwei Teilflächen zum Preife von zu—= sammen 56 000 He an: a) die Kauf⸗ ö Emma Meyer in Nürn⸗ berg, E erhardshofstr, 1, b) den Kauf⸗ mann Siegfried Schuhmann daselbst, Kaulbachplatz 13, vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung der Grund⸗ stückseigentümer 36 Gemäß §5 6 u,. 6 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 13. 1935 wird: 1. der nunmehr verehelichten

Luise Edith Sara Ullmann, geb. Ig⸗

Hs.-⸗Nr. 16 an der Tiefäckerstraße in

lauer, Kaufmannsehefrau, seit 30. 1. 1934 abgemeldet nach Straßburg, 2. der gleichfalls jetzt verehelichten Helene Hen⸗ riette Sara Bergmann, geb. Iglauer, . jetzt in Amerika, aufgegeben, die Veräußerung des be⸗ zeichneten Grundstücks in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde längstens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Die Ehemänner der Vorgenannten: die Kaufleute Siegfried Israel Ulmann und Karl Israel . mann, haben innerhalb der gleichen Frist ihre Zustimmung zum Kaufver⸗ trag in öffentlicher oder , be⸗ glaubigter Urkunde zu erklären. Die Zustimmungserklärungen sind bis zum Ablauf der gesetzten Frist beim Ober⸗

bürgermeister der Stadt der Reichs

parteitage Nürnberg zur Genehmigung der , . nach 5 8 der VO. vom 3. 12. 1938 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die zuletzt genannten Grundstücksmiteigen⸗ tümerinnen esamtverbindlich zu⸗ tragen. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 20 Re samt einem . von 20 5 ie . Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Reichs- und Preußischen Staats⸗ anzeiger Beschwerde an den Reichswirt⸗ schaftsminister in Berlin zu. Die Be— schwerde iväre (schriftlich oder zu Niederschriftj beim Regierungspräsi⸗ denten in Ansbach einzureichen. Ansbach, 29. März 1941. Der Regierungspräsident. J ü ü n g ron,

2630 Anordnung. Eigentümerin des Änwesens Hs. Nr. 7 am Prinzregentenufer in Nürn⸗ berg, Stgde. Gärten b. Wöhrd, Pl. Nr. 34M, ist die Fabrikbesitzerswitwe Babette Sara Baer, früher in Nürn⸗ berg, jetzt in Brüssel. Im Grundbuch sind laut Erbfolgevermerks folgende Vacherben eingetragen: 1. Hans Israel Baer, fr. Kaufmann in Fürth, ausge⸗ wandert nach England, jetzt angeblich in Brüssel, 2. Herbert Israel Baer, fr. Kaufmann in Fürth, jetzt in Brüssel⸗Jxelles, 3. Edith Seemann, geb. Baer, Kaufmannsehefrau, fr. in ürnberg, jetzt in Croydon bei London. Das Anwesen wurde durch Kaufvertrag vom 27. Mai 1940 (URNr. 1180 des Notars Justizrats Wilhelm Hoffmann in Nürnberg) zum Preise von 170 900 Re, an das Deutsche Reich Reichs⸗ fiskus Heer vorbehaltlich der nach⸗ träglichen Genehmigung der Beteiligten oder eines noch zu bestellenden Treu⸗ . verkauft. Der Babette Sara aer wurde durch meine Anordnung vom 6. 5. 1940 Nr. 2085 da 734 auf- egeben, ihr Anwesen Prinzregenten⸗ f er Rr. in Nürnberg längstens innerhalb eines Monats nach Be⸗ kanntgabe der Anordnung zu veräußern. Weiter wurden durch meine Anordnung vom 22. 1. 1941 Nr. 2085 da 20 die vorgenannten Nacherben aufgefordert, der 6 des ö inner⸗ halb einer gleichlangen Frist zuzustim⸗ men und die Löschung des Nacherbfolge⸗ vermerks im Grundbuch zu bewilligen. Gleichzeitig wurde dem Ehemann der Edith Seemann, dem Kaufmann Hans Israel Seemann in Crxohdon, aufge⸗ geben, der Erklärung seiner Ehefrau bis zum Ablauf der gesetzten Frist zu⸗ . Sämtliche Beteiligten sind er 1 nicht nachgekommen. Gemäß z§5 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom X 12. 1938 wird mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers nun⸗ mehr der Bankbeamte Hans Walter in Nürnberg, Lödelstr. Nr. 3, zum Zwecke der Genehmigung des Kaufvertrages mit sofortiger Wirksamkeit als Treu⸗ r. mit Veräußerungsvoll macht be⸗ tellt. Die Kosten dieser treuhänderischen Tätigkeit sowie die Kosten des Ver⸗ fahrens zur Bestellung des Treuhänders hat die Grundstückseigentümerin zu tragen. Die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der ihm zu erstattenden Auslagen erfolgt nach Abschluß der treuhänderischen Tätigkeit durch den Regierungspräsidenten. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 30 eM nebst einem Zuschlag von 20 , angesetzt. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und Preußischen Stagtsanzeiger Be⸗ schwerde an den Reichswirtschafts⸗=

minister in Berlin zu. Die Beschwerde

wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräfi⸗ denten in Ansbach einzulegen. An 3bach. 1. April 1941. Der Regierungspräsident. J. A.: v. Klein schrod.

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Nr. 93

Berlin, Mittwoch, den 23. April, abends .

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 1

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Anordnung über die Einstellungs gehälter für kaufmännische und technische Angestellte. .

. über die Verfallserklärung von beschlag— nahmten Vermögen.

m,, des Reichsführers 5 und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung von aus— ländischen Druckschrlften im Inland.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Linz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich, ö

Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle über die endgültige Regelung der Hausbrandversorgung im Kohlenwirtschaftsjahr 194142. Vom 22. April 194.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J. Nr. 2.

Deutsches Reich.

Anordnung

über die Einstellungsgehälter für kaufmännische und technische Angestellte.

In der letzten Zeit konnte wiederholt beobachtet werden, daß einzelne Angestellte, die nur unzureichend ihre Pflichten im Betrieb erfüllen, die Gelegenheit ihrer Freigabe durch den Betriebs führer benutzen, um höher bezahlte Veschäftigungen in anderen Betrieben anzunehmen. Der Angestellte dagegen, der treu und gewissenhaft seine Arbeiten erledigt und, den daher der Betriebsführer als für die kriegs wirtschaftlichen Aufgaben seines Betriebes unentbehrlich ansieht, muß sich bei genauer Befolgung des allgemeinen Verbots von Lohn- und Gehaltserhöhungen mit seinem bisherigen Gehalt abfinden und kann nicht höher bezahlte Beschäftigungen in anderen Betrieben suchen. Eine sich auf diefe Weise herausbildende Vergünstigung derer, bei denen wegen ihres mangelnden Arbeitseifers ein Wechsel des Arbeitsplatzes nicht verhindert wird, gegenüber denen, deren gute Leistungen das Ausharren auf, dem alten Arbeitsplatz unter den bisherigen Lohn⸗ bedingungen verlangen, ist eine so unerfreuliche und unge⸗ rechte Erscheinung, daß eine Abstellung dieser Mißstände zwingend geboten ist. .

Auf Grund des 8 5 Satz 1 der Zweiten Durchführungs⸗ bestimmungen zum AÄbschnitt 111 (Kriegslöhne) der Kriegs wirtschaftsderordnung vom 12. Oktober 1039 (Reichsgesetzbl. I S. 2038) bestimme ich daher folgendes:

1

Soweit sich nicht aus einer Tarifordnung, Betriebs⸗ ordnung oder ö des Reichstreuhänders her Sonder⸗ treuhänders der Arbeit etwas anderes . oder dieser nicht nach 5 1 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschafts⸗ verordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2028)

ein anderes Gehalt zuläßt, sind im Bereiche der gewerblichen

irtschaft und der freien Berufe kaufmännische und technische rr gz. . der Büro⸗ und Betriebsangestellten sowie der Meister höchstens zu den Gehältern einzustellen, die im Betrieb am 16. Oktober 1939 dem Tage des Inkraft⸗ tretens des allgemeinen Lohnstops für die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit üblich waren.

II. alls das Gefolgschaftsmitglied nicht zu einem Gehalts⸗ satz eingestellt wird, der sich zwingend aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung eines Reichstreuhänders

oder Sondertreuhänders der Arbeit ergibt, hat der Betriebs⸗

führer des neuen Betriebes in dem Betriebe, in dem das Ge⸗ folgschaftsmitglied zuletzt beschäftigt wurde (Abgahebetrieb), dessen letztes Gehalt und die dort von ihm ausgeübte Tätig⸗ keit festzustellen. Der Betriebsführer des Abgabehetriebes hat auf Verlangen schriftlich die erforderliche Auskunft zu erteilen.

III.

Ergibt sich dann aus dem Vergleich des vom Gefolg⸗ schaftsmitglied zuletzt bezogenen Gehaltes und des neuen Gehaltes gemäß Abschnitt J dieser Anordnung, daß das neue Gehalt höher ist als das zuletzt im Abgabebetrieb bezogene, so hät der Betriebsführer dem Reichstreuhänder der Arbeit über

den Leiter des zuständigen Arbeitsamtes als dessen Beauf⸗ tragten Anzeige zu erstatten. Die Anzeige hat zu enthalten:

1. Genaue Anschrift des Abgabebetriebes,

2. das Gehalt, das das Gefolgschaftsmitglied im Ab⸗ gabebetrieb zuletzt bezogen hat, sowie dessen Tätigkeit in jenem Betriebe,

das Gehalt, das dem Gefolgschaftsmitglied im ein⸗ stellenden Betrieb nach Abschnitt J dieser Anordnung zustehen würde, sowie die von ihm hier auszuübende Tätigkeit.

Der Reichstreuhänder der Arbeit kann sodann das Gehalt, abweichend von den Vorschriften des Abschnitts J dieser An⸗ ordnung, rechtswirksam festsetzen. Macht er innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eingang der Anzeige beim Leiter des zuständigen Arbeitsamtes als seinem Beauftragten von dieser Befugnis der Gehaltsfestsetzung keinen J so ist das sich aus dem Abschnitt J dieser Anordnung ergebende Gehalt zu zahlen.

IV.

Ist ein betriebsübliches Gehalt nach Abchnitt J dieser Anordnung nicht feststellbar und Jö. sich auch aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung eines Reichs⸗ treuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit kein ent⸗ sprechender Gehaltssatz, so ist für die ersten sechs Monate höchstens das im Abgabebetrieb zuletzt bezogene Gehalt zu gewähren. Der Reichstreuhänder der Arbeit kann jedoch auf einen Antrag, der beim Leiter des zuständigen Arbeitsamts als seinem Beauftragten einzureichen ist, ein anderes Gehalt . oder festsetzen. Diesem Antrage sind, soweit möglich, ie gleichen Unterlagen wie bei der Anzeige gemäß Abschnitt III dieser Anordnung beizufügen. Nach Ablauf von sechs Monaten kann, soweit nicht der Reichstreuhänder der Arbeit etwas anderes bestimmt und soweit die entsprechenden Voraus⸗ setzungen nach Leistung, Alter, . usw. vor⸗ . das Gehalt dem betriebsüblichen Stand angepaßt werden.

*

Zum Gehalt im Sinne dieser Anordnung gehören auch Leistungszulagen, Prämien, Gewinnanteile, Sachleistungen sowie Bezüge aller Art, die dem Angestellten im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis gegeben werden.

Umzugskosten dürfen vom einstellenden Betrieb nur insoweit erstattet werden, als Rechnungen über die durch den , bedingten notwendigen Aufwendungen vorgelegt werden.

VI

Wer dieser Anordnung zuwider handelt oder sie umgeht, wird gemäß S 21 der Kriegswirtschaftsverordnung bestraft.

VII. Die Anordnung tritt am 1. Mai 1941 in Kraft. Sie gilt nicht in den Reichsgauen Danzig⸗Westpreußen und Warthe⸗ land sowie im Gau Oberschlesien.

Berlin, den 17. April 1941.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Syrup.

Bekanntmachung.

Das Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörig⸗

keit verlustig erklärten kene wird gemäß 52 46 1 des Gesetzes über den ,, Einbürgerungen und die Ab⸗ erkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. JS. 480) als dem Reiche verfallen erklärt:

Vekanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom

3. 11. 1938

1 Tub wi vai; 6

. Mar Gugel. 3. Johanna Sara Nathan, geb. Levy . Dtto Israel Rosenberg Charlotte Sara Rosenberg, geb. Meyer Horst Israel Rosenberg . Werner Israel Rosenberg Albert⸗Günther Rosenberg Rosa Wilk, geb. Klein.. Emanuel Wilk. ....

Berlin, den 21. April 1941.

l. 11. 1938 267 30. 3. 1940 81

3. 1940 S5 11. 4. 1940 5. 1940 121 27. 5. 1940

5. 1940 121 27. 5. 1940 5. 1940 121 27. 5. 1940 5. 1940 121 27. 5. 1940 5. 1940 121 27. 5. 1940 7. 1940 171 24. J. 1940 IJ. 1940 171 24. 7. 1940

Bekanntmachung.

Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gem. S582 Abs. J des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerun⸗ gen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörig⸗ keit und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. 1 S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt:

Bekanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom

Fritz Meyer Kramer.. 12. 1938 298 22. 12. 1938

Bertha Kramer, geb. Ro⸗ senberg 12. 1938 298 22. 12. 1938 Julius Israel Augapfel. 10. 1939 258 3. 11. 1939

Rosa Augapfel, geb. Zucker⸗

J los9 258 3. 11. 1939 Hermann Neumark... 1939 262 11. 1939 Ilse Neumark, geb. Bern⸗

hard Mie Re,, Ada Neumark Isidor Gerichter. Edith Käthe Gerichter, geb. Ittmann Rosa Gerichter Renate Gerichter. .. „Aliee Irene Mailänder, geb. Landmann, gesch. k z Friedrich Israel Bilsti .. 5 Alice Sara Bilski, geb. Lachmann 24 5 Alexander Max Israel Feldberg 5 Max Israe weil - 6 7 8 8

II. 1939 II. 1939 II. 1939 2. 1940

2. 1940 2. 1940 2. 1940

e K R R && o &

3. 1940 b. 1940

. 6. 1940

6. 1940 6. 1940 6. 1940 6. 1940 7. 1940 8. 1940

ö

Anna Sara Weil, geb. Weil Fritz Ludwig Weil ... Diedrich Schnurbusch .. Alfons Israel Militscher. „Irene Sara Militscher,

geb. Glaser. 7.

Berlin, den 21. April 1941.

Der Reichsminister des Innern. J. A.:: Du ckart.

12. 8. 1940

Bekanntmachung.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Berbreltung der Schrift: Seine Persönlichkeit / S domme Sein Werk / Son Oeuvre. Festschrift zu seinem 70. Geburts- tag von Ernest Bovet“, herausgegeben von der Schweizer Ver⸗ einigung für den Völkerbund, Verlag Paul Haupt, Bern, 1946, verboten. ;

Berlin, den 14. April 1941.

Der Reichsführer und Chef der Deutschen Polizei dae e ., . des Innern.

J. V.: Heydrich.

Bekanntmachung.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Jnlande die Verbreitung der Schrift: ‚Das Glaubensgespräch der Kirchen. Die zweite Weltkonferenz für Glauben und Kirchen⸗ verfassung, abgehalten in Edinburgh vom 3. bis 18. August 1937.“ Bearbeitet von Leonhard Ho dgson, D. D. D. C. T., Cqhon of Christ Church, Sekretär der 1 In deutscher

rsetzung herausgegeben von Ernst taehelin,

theol. et phil, Prof. a. d. Universität Basel, Mitglied des 2 es, Zollikon⸗Zürich: Evangelischer Verlag G., 1940, verboten.

Berlin, den 15. April 1941.

Der Reichsführer 5 und Chef der Deutschen Polizei . 44 ber nr e gl des Innern. J. A.: Müller.

Der Reichsminister des Innern.

J. A.: Duckart.

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