1941 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 5. Mai 1941. S. 2

—— ——

Nußbaum, Hedwig, geb. Krämer, Nußbaum, Max, Rosenfeld, Arthur Israel, z. Rosenfeld, Lilli Sara, geb. Hirsch, Röosenfeld, Marion Sara, Rosen feld, Edith Sara, Rosen feld, Herbert Israel, Rosen feld, Inge Sara, Rosenthal, Paul Israel, Rosenthal, Ida Sara, geb. Stern, Selo, Georg Israel, Selo, Agnes * geb. Cohn, Stern, Abraham Israel, 3. Stern, Marie Sara, geb. Ebstein, Ungar, Leonore Sara,

wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von

Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗

angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 450) in Ver⸗ bindung mit 5 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗ keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 19389 (RGBl. 1 S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 2. Mai 1941.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.

Bekanntmachung.

Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gem. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürge⸗ rungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörig⸗ keit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt:

Bekanntmachung vom

Reichs anzeiger Nr. vom

Korach, Alfred Korach, Käthe, geb. Jacob⸗ sohn, verw. Maier... Eichwald, Kurt... Eichwald, Herta Sara, geb. Pommer Weil, Theodor Israel .. Levy, Fritz Ifrael ... Levy, Anni Sara, geb. Salfeld Schwersenz, Manfred .. Steinhardt, Fritz.... Steinhardt, Edith⸗Isabella Steinhardt, Gerhard⸗Heinz Sternberg, Kurt Israel . Sternberg, Liesbeth, geb. Bluhra 11. . Goldschmidt, Simon Israel 11. 23. Goldschmidt, Ernst ... 11. 23. 11. 1940 Goldschmidt, Walter .. 11. 23. 11. 1940 Guttmann, Alfred Israel. 23. 11. 1940 Guttmann, Eva, geb. Alschewsky

Berlin, den 30. April 1941.

Der Reichsminister des Innern. J. A: Duckart.

1939 8. 1939

1939 1940

8. 1939

7. 1940 1940 1940 1940 1940

1940 1940 1940 1940 1940 1940

. ,

1940 1940

23. 11. 1940

n 9

Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 2. Mai 1941 (Reichsanzeiger Nr. 191 vom 3. Mai 1941, Reichssteuerblatt S. 320) für die Umsätze im April 1941 wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr.

Staat Einheit R. s

Britisch⸗Hongkong Britisch⸗Straits⸗ Settlements Chile Ghina Kolumbien Mexiko Peru Union der Sozialisti⸗ schen Sowjetrepubliken

Berlin, 5. Mai 1941. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

100 Dollar

100 Dollar 100 Pesos 100 Juan 100 Pesos 100 Pesos 100 Soles

100 Somjetrubel

O0 2M O, , Do =

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichsministers des Innern vom 2. Mai 1941 zum Schutze gegen die ansteckende Schweinelähme (Teschener Krankheit). Zum Schutze gegen die ansteckende Schweinelähme wird

auf Irund der Sg 153 ff. und 75 Abs. 2 VG. vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) folgendes bestimmt:

81 In den Reichsgauen der Ostmark, in den Negierungs⸗ bezirken Karlsbad und Troppau sowie im Kreise Teschen sind in gewerbliche Schlächtereien eingeführte Schweine spätestens an dem auf den Einfuhrtag folgenden Wochentag abzu⸗ schlachten. 82

ch In den Reichsgauen der Ostmark, in den Regierungs⸗ bezirken Karlsbad und Troppau sowie im Kreise . sind

Schweine als der ansteckenden Schweinelähme verdächtig zu

behandeln und zu entseuchen, wenn nicht der Fleischbeschau⸗

tierarzt mit Sicherheit das Vorliegen der ansteckenden Schweinelähme ausschließt. Bei Genußuntauglichkeit sind diese Teile unschädlich zu beseitigen.

(2) Ställe, Schlachträume, Gegenstände usw., die mit notgeschlachteten Schweinen, bei denen durch den Fleisch⸗ beschautierarzt der Verdacht der ansteckenden Schweinelähme

nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, oder den Abgängen dieser Schweine in Berührung gekommen sind, sind wie beim Vorliegen der ansteckenden Schweinelähme zu reinigen und zu ,

6 Gehöfte, aus denen notgeschlachtete Schweine stam⸗ men, bei denen durch den Fleischbeschautierarzt der Verdacht der ansteckenden Schweinelähme nicht mit Sicherheit auszu⸗ schließen ist, sind mit den aus den 58§ 265 267 und 269 BAVG. in der Fassung der VO. vom 22. April 1940 (RGBl. I S. 72) sich ergebenden Wirkungen für die Dauer von fünf Wochen abzusperren.

83 Der 5 9 meiner VA. vom A. Dezember 1940 (Reichsanz. 1910 Nr. 305) erhält folgende Fassung: (IN Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtschweinen aus dem . Oberdonau und aus dem Kreise Teschen ist ver⸗ oten.

(S) Aus den übrigen Reichsgauen der Ostmark und aus den Regierungsbezirken Karlsbad und Troppau ist die Aus⸗ fuhr von Nutz- und Zuchtschweinen in das übrige Reichs⸗ gebiet verboten.

54

Die höheren Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, für lähmeverseuchte Kreise die Vorschriften der 85 1—3 anzu⸗ ordnen, soweit dies nicht bereits durch diese VA. geschehen ist, sowie den Auftrieb von Schweinen auf die Alpen in schweinelähmeverseuchten Gegenden zu verbieten.

5 5

Der 511 meiner VA. vom 27. Februar 1940 (Reichsanz. 1940 Nr. 305) erhält , Fassung:

Zur Entseuchung bei ansteckender Schweinelähme ist nach Weisung des beamteten Tierarztes 20; ige Formalin⸗ 20 / ige Rohmultisept⸗, 2 o ige Rohchloraminlösung oder Ehlorkalt zu verwenden.

86

Verstöße gegen die Vorschriften der 85 1—3 und 5 dieser VA. unterliegen den Strafvorschriften des Vieh el.

Grundfragen und Grundformen der Preis⸗ bildung.

In der Vortragsreihe der Industrie⸗Abteilung der Wirt⸗ schaftskammer Berlin⸗Brandenburg und der Deutschen Gesell⸗ schaft für Betriebswirtschaft über Fragen der Kostenrechnung und Preisbildung sprach Dipl.-Kfm. Dr. W. Sch mid t, Wirtschafts⸗ sachverständiger beim Reichskommissar für die Preisbildung, über Grundformen und Grundfragen der Preisbildung. Nach einer kurzen Darstellung der Entwicklung der staatlichen Preislenkung seit 1931 ging der Vortragende auf Fragen der Mindest⸗, Höchst⸗ Fest⸗ und Richtpreise sowie auf die Preisbildungsmethoden ein die der Preisregelung zugrunde liegen können. Von den fünf grundsätzlichen Möglichkeiten der Preisbildung, die in reiner oder kombinierter Form auftreten können, wurden die Vergleichs⸗ preisbildung, insbesondere der Preisstop und die Selbstkosten⸗ preisbildung, unter Voranstellung der LSO.⸗Vorschriften ein⸗ gehender behandelt. Nach einer Darstellung der wichtigsten Fragen des Geltungsbereichs der Preisvorschriften und der preis⸗ rechtlichen Nebenbestimmungen, insbesondere der Liefer⸗ und Zah⸗ lungsbedingungen, wandte der Vortragende sich Grundfragen des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preises zu. Dabei wurden die Zielsetzung und Verwirklichung des volkswirtschaftlich gerecht⸗ fertigten Preises, die Frage der Festlegung einheitlicher Preise, die Auswirkung des Leistungsprinzips und des kalkulatorischen Ausgleichs sowie die Betriebsuntersuchungen, mit deren Hilfe die Unterlagen für die Preisbildung gewonnen werden, berührt. Die Ausführungen schlossen mit einer Darlegung der Besonderheiten des . aftlich gerechtfertigten ges in der Kriegs⸗ wirtschaft. ;

Wiener Modewoche vom 18. bis 24. Mai 1941.

In der Zeit vom 18. bis 24. Mai 1941 wird in Wien eine Wiener Modewoche abgehalten werden, die, wie aus den Anmel⸗ dungen hervorgeht, ebenfo wie die vorangegangenen Veranstal⸗ tungen dieser Art von zahlreichen Gästen aus fachlichen Kreisen des In⸗ und Auslandes besucht werden wird. Einer der Haupt⸗ gesichtspunkte dieser Modewochen, die in zeitlicher und räumlicher Zusammenfassung ein nach allen Richtungen vollständiges Bild fämtlicher Wiener Modeneuheiten geben, ist es, den Firmen Gelegenheit zur Verkaufs- und Exportwerbung 1 bieten. Von der Hochmodenschau, wie sie zuletzt im Februar 1941 veranstaltet wurde, unterscheidet sich die Modewoche dadurch, daß bei ihr nicht nur die Modelle einer bestimmten Anzahl der hervorragendsten Wiener Firmen ee , werden, sondern daß an der Mode⸗ woche als einer Werbung großen Stiles alle ersten Wiener Mode⸗ häufer und Hochmodefirmen sowie auch die Modellwerkstätten der Bekleidungs⸗, der Jersey⸗ und der Strickmodenindustrie beteiligt sind und ihre neuesten Erzeugnisse und Kollektionen für den Herbst/ und Winter 1941 zeigen. Einen besonderen Teil der Wiener Modewoche wird eine Ausstellung von modischem Zu⸗ behör bilden. Der Besuch der Wiener Modewoche ist nur mit einem Modepaß möglich, der im Haus der Mode angefordert werden kann und auf den Namen des Trägers ausgestellt wird.

Wirtschaft des Auslandes.

unter dem Druck der Schisfsraumnot. ÜUeber⸗ beladung der englischen , n für zuläsfig erttãrt.

Stockholm, 3. Mai. Wie aus London gemeldet wird, hat sich die englische Regierung zu einer Maßnahme gezwungen esehen, die in aller Kraßheit die eminente Knappheit an a e ,

aufdeckt. Das Schiffahrtsministerium hat eine Anordnung er⸗

R . . lafsen, die eine Üeberbeladung der Handelsschiffe gestattet. Die das Fleisch sowie das Blut und die Abfälle notgeschlachteter

auf Grund langer Erfahrungen und genauester Berechnungen festgelegte Ladefähigkeit kann mithin ohne weiteres überschritten werden. Selbst duf den Decks darf die e n, untergebracht werden. Als einzige Sicherung macht die ö. der Regierung darauf aufmerksam, daß die Seetüchtigkeit der Schiffe durch die erhöhte Zuladung nicht gefährdet werden dürfe. Das

ist ein sehr k Begriff, aber man weiß, daß die a

Sicherheit der Mannschaft und der Fahrgäste in der englischen Schiffahrt heute nicht mehr die geringste Rolle spielen.

——

§8 7 Die Val. mit Ausnahme der Vorschriften des § 5 tritt fünf Tage, der 5 142Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 2. Mai 1941.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Weber.

WMichtamtliches.

Bosttwefen.

Poftdienft mit den besetzten ehemals öster⸗ reichischen Gebieten der Südsteiermark, Kärntens und der Krain.

Zyischen dem Großdeutschen Reich und den unter deutscher Zivilverwaltung stehenden besetzten, ehemals österreichischen Ge⸗ bietsteilen der Südsteiermark, Kärntens und der Krain werden zu innerdeutschen Gebühren und Versendungsbedingungen zu⸗ gelassen im Behördenverkehr freigemachte gewöhnliche und ein⸗ geschriebene Briefsendungen, Päckchen und. Wertbriefe, im all⸗ gemeinen Postdienst freigemachte gewöhnliche und eingeschriebene Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäfts⸗ papiere bis zum Gewicht von 500 g. Zeitungen und Zeitschriften ind bis au weiteres nur als Einzeldrucksache für die. Druck⸗= achengebühr zugelassen. Die Sendungen können nur mit deut⸗ . k reigemacht werden. Der Vermerk „Frei durch Ablösung Reich“ ist sowohl im Behördenverkehr als auch im allgemeinen Postdienst zugelassen. Im Behördenverkehr müssen Absender und , eutsche Wehrmacht⸗, Zivil⸗ oder Parteidienststellen sein. uf diesen Sendungen muß ein Dienststempel abgedruckt sein.

Pakete nach Fran.

Die Deutsche Reichspost weist erneut darauf hin. Pakete ua. Iran, die über die Sowjetunion zu leiten sind, vorschrifts⸗ mäßig zu verpacken und zu ö Die Postannahme⸗ beamten müssen Pakete mit ungenügender Verpackung oder ohne Siegel⸗ oder Plombenverschluß zurückweisen.

Wir t schafts tei.

Neue Grundsatzentscheidung über die Betrieb s⸗ gefahr. Neichs arbeitsgericht klärt Anteil des Unter⸗ nehmers und der Gefolgschaft.

Gelegentlich des . eines kaufmännischen Ange⸗ stellten hat das Reichsarbeitsgericht eine neue Grundsatz⸗ entscheidung über die Verteilung des sogenannten Betriebsrisilos auf Betriebsführer und on gaht gefällt. Der Angestellte hatte zum 1. September 1939 den Eintritt in einen neuen Betrieb ver⸗ traglich vereinbart. i Rücksicht auf die erwartenden Aus- wirkungen des Krieges hätte jedoch die Firma den Arbeitsvertra fristlos gekündigt, ehe der Angestellte überhaupt den . antreten konnte. Mit seiner Klage verlangt der a die Zahlung des vereinbarten Gehalts bis zum . er ordent⸗ lichen Kündigungsfrist. Das Reichsarbeitsgericht bemerkt dazu daß hier ein il von Betriebsrisiko vorliegt. Mit 6 Begriff wird der Zustand bezeichnet, daß der Beschaͤftigte zur Leistung der Dienste bereit und imstande ist, der Unternehmer aber ohne sein wi, ,, vielmehr infolge eines äußeren auf den Betrieb ein⸗ wirkenden Umstandes die angebotenen Dienste nicht verwenden kann. Zu 53 Umständen sind u. a. zu rechnen; Störungen betriebskechnischer Art, Naturereignisse, politische Verhältnisse und der Krieg mit seinen unmittelbaren und mittelbaren Auswir⸗ kungen auf das wirtsgeafl lich Gebiet. Unter Aufgabe anders laufender vorheriger Entscheidungen stellt das Reichsarbeits⸗ gericht nun zum Betriebsrisiko bzw. der Betriebsgefahr . Nach dem Arbeitsordnungsgesetz ist dem Unternehmer als Führer des Betriebes in allen betrieblichen Angelegenheiten gegenüber der Gefolgschaft die Entscheidungsbefugnis zuerkannt. Aus diesem Grunde sowie auch aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht erscheint es gerechtfertigt, ihm die Verantwortun für den Fort⸗ gang des Betriebes . und ihn im Falle der Betriebs⸗ gefahr grundsätzlich zur Forkgewährung der Vergütung an die Hrn chin relfode⸗ für verpflichtet zu erachten. Weiter aber enthält die neue Entscheidung noch folgende . Aus der Betriebsverbundenheit, aus dem Treuegedanken sowie aus dem allgemeinen Volksinteresse an der Erhaltung der Betriebe kann unter Umständen, besonders wenn sonst der g des Betriebes gefährdet würde, die Verpflichtung der Ge olgschaftsmitglieder abgeleitet werden, durch eine Beschränkung des Lohnanspruchs und äußerstenfalls durch. Verzicht au ihn die Folgen der Betriebs⸗ gefahr für ihr Teil mitzutragen. Ein solcher Fall kann ins-

chicksalsgemeinschaft aller ,, wie sie im gegenwärtigen Kriege bestehen, gegeben sein. Ob Um⸗ stãnde dieser Art vorliegen, bedarf im Einzelfall der näheren Prüfung. Auch in dem vorliegenden Streitfall ist diese Prüfung vor der endgültigen Entscheidung noch nachzuholen.

An dem Grundsatz der Entscheidung j jedoch nichts mehr zu ergänzen. Die neue Stellungnahme des für Arbeitsfragen höchsten Gerichts bedeutet die praktische Beendigung des lang⸗ jährigen Streits um das so bedeutsame Problem des Betriebs⸗ risikos. Sie ist veröffentlicht im „Deutschen Recht“, Heft 18, Aus⸗ gabe A S. 1014.

besondere in Zeiten der

1 , / 414

Auflegung einer neuen belgischen Inlandsanleihe.

Brüssel, 3. Mai. Am 15. Mai wird in. Belgien eine neue 35 Yige Anleihe aufgelegt werden. Die Höhe der Anleihe .. unbegrenzt. Sie wird in fünf Jahren eingelöst werden un genießt gewisse Steuererleichterungen,. Nach Zeichnung einer bestimmten Sunime wird der erste Abschnitt geschlossen, so daß die neue Anleihe schon in wenigen Wochen an der rüsseler Börse notiert werden kann. Die Anleihe soll den Notenumlauf bedeutend herabsetzen.

Argentinien will seine eigenen Kohlevorkommen erschließen.

Buenos Aires, 4. Mai. Die durch den europäischen Krieg hervorgerufene Brenn , . hat die argentinische Re⸗ gierung veranlaßt, sich mit der Erforschung und Erschließung der argentinischen Kohlevorkommen zu beschäftigen. Im Land—⸗ wirtschaftsministerium fand eine Besprechung mit Vertretern n, e,, statt, wobei beschlossen wurde, unter Leitung der nationalen Erdöl⸗Gesellschaft die hiesigen Kohlenminen hinsicht⸗

Erste Beilage zam Reichs und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 5. Mai 1941. S. 3

m

lich des Reichtums und der Ausbeutungsmöglichkeiten zu unter⸗ suchen. Entsprechend dem Ergebnis der Sondierungen, die sich besonders auf Stellen in der Nähe von ö r , oder Verbrauchsstätten erstrecken, sollen die notwendigen apitalien für eine gesteigerte Produktion zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird wahrscheinlich besonders das Chacogebiet im Norden des Landes in Betracht gezogen, wo man Vorkommen von einer Bedeutung vermutet, daß die Industrie des ganzen Landes da⸗ mit versorgt werden könnte.

ö

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 30. April 1941.

Aktiva. .

Deckungebestand an Gold und Devisen .=

Bestand an Wechseln und Schecks sowie an

Schatzwechseln des Reichs.

„Wertpapieren, die nach 5 13

iner 3 angekauft worden sind

(deckungs fähige Wertpapiere) ..

„Lowmbardforderungen ....

deutschen Scheidemünzen . „Rentenbankscheinen .. sonstigen Wertpapieren.

sonstigen Aktiven

Pafsiva. nn neee „Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen . b) fonstige Rücklagen und Rückstellungen Betrag der umlaufenden Noten Täglich fällige Verbindlichkeiten ; . . Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗ ichkeiten . 6. Sonstige Passiva ö 297 458 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln En

ö

Die Eliettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 5. Mai auf 74,00 EM (am 3. Mai auf 74d, 00 RA) für 100 kg.

R. s 77 737 000

15 644 421 000

21 664 000 32 432 000 ö 122 568 900 ;; 264 996 000 ö 488 054 009 54 1160056 000

150 000 000

114292 000 Hõh 307 9000

14 689 195 000 2 005 676 000

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertyapiermãrkten.

Devisen.

Prag, 3. Mai. (D. N. B. Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1327, 00 G., 1327, 00 V., Berlin Zürich 578,90 G., 566, 15 B., Oslo 565, 60 G., 566,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,16 B., London s, 606 G, 99,10 B., Madrid 235, 65 G. 236,00 B., Mailand 136, 90 G., 131,16 B., New York 24,98 G., 26 02 B. Paris 49, 95 G., S6, os B., Stockholm 594,60 G., 596,89 B., Belgrad 56 O4 G., 56,16 V.. Brüssel 36g, so G., 460 40 B., Budapest * Butarest = = Sofia Zo, , G., 30,563 B. Athen 20, ss G., 2o, 6 B.

Budapest, 3. Mai. (D. N. B.) (Alles in Pengö. )] Amsterbam 1806, C786 181,40), Berlin 136,29, Bukarest 2, 8, London 13,983, Mailand 1737732, New Jork 345,60, Paris 6,81, Prag 13, 65, Sofia 415,50, Zürich so, 20. Slowakei 11,71.

*) Verrechnungskurs.

London, 5. Mai. (D N. B.) New Vork 402,50 403,50, Paris Berlin Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 -= 4,47, Amsterdam Brüssel Italien (Freiv. Schweiz 17,30 = 17,40, Kopenhagen (Freiv. Stockholm 16,85 - 16, 95, Oslo —, Buenos Aires (offiz. 16,956 I7, 13, Rio de Janeiro (inoffiz. Schanghai

Am sterdam, 5. Mai. (D. N. B.) Amtlich. Berliu 75, o, London —— New York 1885/16 1887s1, Paris —, Brüssel 30, 1—= 30,17, Schweiz 43,33 = 43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid ——, Oslo —, Kopenhagen Stockholm 44,81 = 4490, Prag

Zürich, 3. Mai. (D. N. B.) Hilo Uhr. Paris 982), London 17,23, New York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand 21,75, Madbrid 39,50, Holland 229,90 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17,274, Stockholm 102,65, Oslo 98, 50 nom., Kopenhagen S3, 50 nom., Sofia 4265, oh, Prag 17, o, Budapest 85,09, Belgrad Athen 287,50, Istanbul 357,50, Bukarest 200, 0. Helsingfors S76, 90, Buenos Aires 101,25, Japan 101,00.

Kopenhagen, 3. Mai. (D. N. B.) London 20,89, New York 518,00, Berlin 207, 45, Paris 11,75, Antwerpen 83,066, Zürich 120,856, Rom 26,30, Ämsterdam 276,45, Stockholm 123,45, Dslo 117,85, Helsingfors 10,652, Prag —, Madrid

Warschau —.

Stockholm, 3. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris G., 9, 00 B., Brüssel G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97, 89 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen S0, 95 G., SI, 25 B., Oslo 96,385 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors s, 35 G., 8,59 B., Nom 21,15 G, 21, 386 B., Prag —— Madrid —, Kanada 3, 15 G., 3,82 B., Türkei ——

Oslo, 2. Mai. (D. N. B.) London G., 17,75 B. Berlin 175,256 G., 176,76 B., Paris G., 9, is B., Nem York 4365,00 G., 440,00 B., Amsterbam G., 236,00 B., Zuͤrich 101,50 G., 103,50 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen G., 7, 5o B., Stockholm 104555 G., 105,10 B., Kopenhagen

6

S4, So G., 85, 0 B., Rom 22, 10 G., 23, 10 B., Prag —— Warschau

Mos kau, 23. April. (D. N. B.) New Hort 5.30, London 21,36, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,3. Paris 11,ů is, Schweiz 122,91, Schweden 126,365, Berlin 212,00, Italien 26,76.

London, 3. Mai. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗

abends geschlossen.

Frankfurt a. M., 3. Mai. besitzanleihe 161, 00, Aschaf Eisen —, Cement Heidelberg 322,00, Deutsche Lino Felten u. Guilleaume hans —, Lahmeye

—— Rütgerswerke Waldhof 176,50.

Hamburg, 3. Mai. Bank 146,50, Vereinsbank 160, 90, Hamburger Ho Hamburg Amerika Paketf. 120, 00, Hamburg ⸗= Sud

Wertpapiere.

leum 168,00, Eßlinger

(D. N. B.) fenburger Buntpapier —, e 204,00, Deutsche Gold u. Silber Maschinen —,

Neichs · Alt⸗

Buderus

197, 00, Ph. Holzmann 242,00, Gebr. Jung⸗ r 166,00, Laurahütte 39, 5o, Mainkraftwerke 202, 00 Voigt u. Häffner 191,00, gellstoff

Rordd. Aloyd 118,50, Dynamit Nobel . Harburger Gummi 299,00 B., Holsten⸗Brauerei 210, 0, Neu Guinea

= Dtavi 32,75.

Wien, 1940 102,50, 425 mart

Alpine Montan AG. reich

191,0, Metall —, Hanf ⸗Jute Textil

„Elin“

3. Mai.

Lds5. Anl. 1946 102,26, Dampfsch. Gesellschaft 23b, oo, Brown⸗= AG. . el. z Felten⸗Guilleͤume 167,50, Gummi Semperit

155,50, Drahtind.

.

(D. N. B.)

Kabel⸗

90

Ind.

und

Dapp⸗Finze AG. 121,00, Leipnik⸗Lundb. thal 71,25, Neusiedler AG. —,

Schrauben ⸗Schmiedew. Simmeringer Msch. 123,00, „Solo“ Zündwaren ——. i che Wasserkraft 200, 0, Steyr - Daimler-

Magnesit 255,00, Steiris r Veitscher Magnesit

126, 00, Steyrermühl Papier )

Puch

—. Perlmooser

184,16,

zl, bo.

(D. N. B.) I[Schlußkurse. Dresdner

chbahn 125,60,

amerika 169,00,

Guano 114,00,

Ndöst. Lds. - Anl. Oberöst. Lds. Anl. 1946 102,õo, 490 Steier- 49 Wien 1940 102,50, Donau- A. E. G. Union Lit. A Hermann Göring“ 102,50, Brau- AG. Oester- Boveri 135,05, Egydyher Eisen u. Stahl Enzesfelder

192 00 Leykam⸗Josefs⸗ Kalk 241,00,

Siemens ⸗⸗Schuckert

Steirische

325, 00, Waagner⸗Biro 157, 90, Wienerberger Ziegel 137,00.

Wiener Protektoratswerte, 3.

Mai. (D. N. B.)

Zivnostensta Bank 67,00 K., Dux Bodenbacher Eisenbahn 206,00 K.,

Ferdinands Nordbahn —, —, Westböhm. Bergbau⸗ Maschinenf. Ges. 68, 50 K.,

Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. Aktienverein 149, 00 K., Erste Brünner Metallwalzwerk A. G. Mährisch Ostrau

ö

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney). Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ höhen ;;, England (London) .. Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah. Neuseeland ((Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg). . .. Türkei (Istanbuh . .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (Newyhork)

1Läghyt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap. Pes. L austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen engl. Pfd. 100 sinnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire 1Yen

100 Dinar I kanad. Doll.

L neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 slow. Kr.

100 Peseten L südafr. Pf. L türk. Pfund 100 Pengö 1ẽ Goldpeso

1ollar

5. Mai Geld Brie

16,79 18, ss o, ss o, S8

zo, 6s o, 130

ao, 0s o, iz?

3, o 3, 068

48, 20 48, 31

5,0

3. Mai Geld Brief

18,79 1s, sz o, Sss 0, S689

z0, 96 40, s o, izo O, iz2

z, oa 3, os 428, 2 48,31

5,os 5, N

132,0 14,656 38, 42 1, o9

o, S85

1,978 1,982 o, oꝗg9 100

2, 408 2, Soꝛ

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafril. Union.

Frankreich ....

Griechenland ...... ...... ...

Jugoslawien ... ....

Kanada

28 2 *

Australien, Neuseeland .... ......... Britisch⸗Indien ö

Geld 9, S 4,996

Brief g, 91 5, 0s 2,062 5, 516 7928 74. 32 2, 102

fabr. A. G. 60,75,

9 9

Sparkasse 10,109, 4995

Am sterdam, 7, 00, 4 Kettenerkl. ——, Steel Corp. —,

Handelsvereeniging Mij. 217,009. B. Kas 1924 (Dawes) ohne K

Steuererleicht. 9773 *), Dt. 5 .o, do. mit Kettenerkl. ——

Copper Mining —, Koninkl. Ned. i. Ned.⸗Ind. 235,50, Shell Union n z Unie 177,50 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 267, 75*), Senembah

Dt. Reich

499 Golddiskontbank pref. ——. Industrie (5 KJ.) 170,00, Internat. Vis landsche Kabelfabriek 3883 05, Rotterdam Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 151,50, All⸗ gemeine Elektrizitätsgesellschaft . do. Original ——, Nederl. Indische e Nederl. Hoogovens en Staalfabr. ——, Deli Maat Heinekenis Bierbrouwerij Mij. —. Wilton ⸗Feijenoord schappij —, Holl. Amerika⸗ Cerl. 138, 00, De Maas 116,00. * Mittel.

ü ö... Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Mähr. Land

3. Mai.

Amsterdam“

„499 Böhm.

135,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 450, Rothau⸗ Neubeck 59, 505 K., A. G. vorm. Skoda Heinrichsthaler Papierfabrik 112,50 K., Cosmanos, A. G. Roth Kosteletzer Spinn. 1, Dux ⸗Bodenbacher Prior. ⸗Anl. 1893 Berg⸗ Renten: en Stadtanleihen

Ver. Schafwollenfabriken A. G. 46,25 K., Prior. Anl. 1891 —, Königshofer Zement 326,00 K., und Hüttenwerksges. ——, Ringhoffer Tatra 29 Y Mährisch Landesanleihen 1911 10,25, 44 Pils 4M os, Pilsen Stadtanl. —, 495 Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) Landesbank Schuldverschreibungen 49 Komm. ⸗Schuldsch. h 490 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —, 4 ½ 50 eskultur⸗Bank⸗Komm.⸗ 490 Mähr. Landeskultur Eisenbahn · Schuldverschr. 4 o, Zivnostenska Bank Schuldv. 9, 05. NR. ) Am 2. Mai 4965,09.

49, Dux ⸗Bodenbacher Polbi⸗ Hütte ob, o) 94,00.

0 50

(D. N. B.) notierte Werte: 1. Anleihen: 4 iin 1940 S. I mit Steuererleicht. M9, 00, 49 do. S. Lohne Steuererleicht. do. S. U mit Steuererleicht. 99, 0, 499 do. 1941 mit 5 , Dt. Reichsanl. 1930 (houng) ohne

Allgemeene Kunstzijde Unie (AK U.) 12673 *), fabrieken 218, 50* , Lever Bros. & Unilever N. V. 11 Bethlehem Steel Corp. Mij. tot Expl. v. Petroleumbronnen Nederlandsche Scheepvaart

J

SVA.)

Prager

0

426,00 *), sapapiere: l. Anleihen: 795

oo &., Eisenwerke A. G. Werke Pilsen 231,900 K., Ver. Textil u. Druck

Web. 83, 00 K.,

Anleihe

= Kasse.

go, , Böhm. Böhm. Landesbank Landsbank Meliorationssch. Pfandbr. Mähr. Schuldver

*

A. Fort laufend o Nederl. Staatsleening

2. Aktien: Philips Gloeilampen⸗

1 1

7, 00, Anaconda Republie

ettenerll. —— 700 do. mit Kettenerkl. ——

179, 5b,

204,00, Gebr. Nederlandsche Linie 116,00, Nederl. Handels Maatschap.

2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde cose Comp. S3, 00, Neder⸗ che Droogdok Mij. 31775.

J. G. Farben Zertifikate = Spoorweg Mij. 57, 75, Koninkl.

schappij 266,0. Storck & Co. Wol Maat⸗

20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische Amerikanische: 1000-5 Dollar .. 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische ... .... Belgische —— 2892 * Brasilianische Brit. ⸗Indische Bulgarische: 1000 8

u. darunter Dänische: große ... 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 8 u. darunter . ... Finnische .. ...... Französische Holländische Italienische: große 10 Lire Jugoslawische: große 1060 Dinar Kanadische Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 ei und 500 Lei Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große.. 1060 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter... .... Sůdafr. Union Türkische Ungarische: 100 P. er;,

So vereigns ... ....

Notiz für 1 Stück UL äägypt. Pfd.

IL Dollar

1 Dollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga

1ẽ Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

L kanad. Doll.

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 slow. Kr. L südafr. Pfd.

I turk. Pfund

100 Pengö

Geld 20, 38s 16, 16

39, 92

6, 108 45.56 3, o 148,90 4, 29

b, 05s 4,99 132, 70

13,

1,30 66, 89 1,66

5. Mai

Brief

20, 465

16,22 4,205 426

2, 18 2,18 0,56 251 40, 08 0118 46, 8

z, os 49, 10 4,31

5, M 5.0 132, 70

13, 13

1,41 57, 1 1,6 59, 64 57,97 57,907 8.62 4,36 1, 86

61, 0ꝛ

Geld 20, 380,

4.29

5, 0ss 499 13270 13,0 1, 39 56, 8s 1,65 59, 40 57.73 57,75 8, 5s 134 1, 8a

bo, 18

3. Mai

Brief 20,46

1

431 57s hol 2,70

13, 13

1,41

o, i

1657

99 o 0 in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder 99 Oo 1 5 9 Reinnickel, 98 99 0 Antimon⸗Regulus ..

Feinsilber....

Notierungen

vom 5. Mai 1941.

Drahtbarrei

133

38. S0 zs po

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Driginalhũttenaluminium,

Ra für 100 Kg

——

Sffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust ·˖ und Fundsachen,

tz. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

8. stommanditgesellschaften auf Altien,

9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenscha

ften,

12. Offene Handels ˖ und K‚ommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

I. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

4529

erlin⸗⸗Wilmersdorf,

Straße 56, zur Zeit

teuerrest von

25.

beschlagnahme. Der Kaufmann Ernst Israel Roth⸗ stein, geboren am 23. September 1882 zu Hannover, und seine Ehefrau, Hed⸗

wig Sarg geborene Lewin, geboren am 28. Mai 1884 zu Eschbruch, Kr. . (N. M., zuletzt wohnhaft in

im näherer Aufenthalt ist nicht bekannt, Steuersteckbrieß und Vermögens⸗ . dem Reich einen Reichsflucht⸗

25 156 RAM, der am Oktober 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom dert für jeden auf den Zeitpunkt der

Konstanzer Ausland, S.

Hun⸗

Fälligkeit Monat. ;

Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 559; RGBl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 94 1937 S.

Ansprüche au

1385,

folgenden

1538 6. S. 125 und 2443; 1940 S. 16065) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der

j Reichsfluchtsteuer nebst

angefangenen

389

111935 S. 859 1939

.

land einen

uschlasen auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 eichsfluchtsteuergesetzes setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige

fest

Wohnsitz,

zu⸗

eines Finanza

rungen machen.

mt

Steuerpflichtigen sonstigen

oder

dem

Anzeige

Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb Monats

unterzeichneten

iber

zustehenden Ansprüche zu

die Forde⸗

den

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine