1941 / 105 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr 104 vom 7 Mai 1941. S. 4

Sffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungg und Strafsachen, 2. Zwangs verstei gerungen.

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

6. Aus losung usw. von Wertpapieren. 7. Aktiengesellschaften. 8. stommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche stolonialgesellschaften.

10. Gesellschaften m. b. H.

11. Genossenschaften,

12. Offene Handelß und stommanditgesellschafte 13. Unfall ˖ und Invalidenversicherungen.

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

b. Verlust · und Fundsachen,

Ane Srucauftrãge mũssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller

Urt und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher

gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter, Petit“ liegt, kõnnen nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

I. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

14914 Steuersteckbrief

und Vermögen sbeschlagnahme.

Der Dr. jur. Waldemar Israel Rakomschik, geboren am 15. Juli 1880 zu Wilna, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Wilmersdorf, Jenger Str. 5, zur Zeit in Prag, XII., Caslawska 3, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 21638 Ea, die am 12. Januar 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 19534 S. 392, gal; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafver⸗

fahren entstandenen und entstehenden 9

Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit , unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und 94 ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer— gefährdung (55 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Stenerordnungswidrigkeit G 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 5 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ f t bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die ge, e . den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz ? des Reichsfluchtsteuer⸗ geseßes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin⸗Wilmersdorf, 21. 4. 1941.

Finanzamt Wilmersdorf⸗Süd.

4945 Bekanntmachung.

Gegen den Beni Isrgel Herzfeld, eboren am 5. nn 1880 in Darm⸗ tadt, ist ein Verfahren auf Ab⸗ erkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit gemäß 8 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1935 (RGBl. 1 S. 480 ff) eingeleitet worden. Herzfeld it dan ich auch des Tragens eines akademischen Grades unwürdig. .

Dem Genannten ist daher der ihm am 1. Dezember 1903 von der Techni⸗ schen Hochschule Darmstadt ver⸗ liehene Grad eines Doktor⸗Inge⸗ nieurs durch Beschluß vom 29. April 1941 gemäß 5 46 des Reichsgesetzes über die Führung akademischer Grade pom 7. Juni 19359 (RGBl. 1 S. 985) entzogen worden.

Gegen diese Entscheidung der Hoch⸗ schule steht dem Betroffenen innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser

oft nl , im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger die Beschwerde an den zer e fe. für Wissenschaft, Erziehung und Volks⸗ bildung zu. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Darm stadt, 30. April 1941. Der Rektor der Technischen Hochschule: Lieser.

3. Aufgebote. 49433

Der Regierungspräsident in Lieg⸗ nitz als Vertreter des Landes Preu⸗ ßen, welches Erbe des am 15. Mai 940 in Groß Heinzendorf verstorbenen Auszüglers Johann Heinrich Emil Kaulisch geworden ist, hat das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. ie Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen egen den Nachlaß des verstorbenen Johann Heinrich Emil Kaulisch späte⸗ stens in dem auf den 30. Juni 1941, Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 9, anberaumten Auf- gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grun⸗ des der ö u enthalten. Be⸗ weisstücke sind in chr oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können (unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗= sichtigt zu werden) von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, ern m sfen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Amtsgericht Lüben / Schles., den 26. April 1941.

4. Oeffentliche Sustellungen.

4754 Oeffentliche Zustellung.

71 C 8j 41. Das minderjährige Kind Gerhard Biernat, geboren am 28. No⸗ vember 1935 in Braunschweig, wohn⸗ haft in Braunschweig, e herst⸗ 1, eech vertreten durch den Ober⸗ bürgermeister Jugendamt Braun⸗ schweig, Prozeßbevollmächtigter: das Jugendamt in Magdeburg, klagt gegen den Kupferschmied Johannes Lange, eboren am 13. Dezember 1892 in Als⸗ eben, früher in Magdeburg, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, . Feststellung und ure g, der Verjährung von Unterhaltsrückständen mit dem Antrage auf Feststellung, daß die Verjährung der Unter 1 für die Zeit vom 28. 11. 1935 bis 39. 6. 1941 unter⸗ brochen ist und der Beklagte demzufolge verpflichtet ist, ö. diese Zeit 1677,50 Reichsmark an den Kläger zu Händen des jeweiligen Vormundes u zahlen. * mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Magdeburg, Halber⸗ städter Straße Nr. 8, auf den 26. Juni 1941, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr 100, geladen. . Magdeburg, den 236. April 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgericht. Abt 7.

5. Verlust⸗ und ( FƷundsachen.

4954

Der Versicherungsschein Nr. A 95391 Schäfer ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er 36 binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 5. Mai 1941.

Friedrich Wilhelm Leben sversicherungs⸗ Akt. Ges.

4953

Der Versicherungsschein Nr. M 45905 Wiese ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt

wird.

Berlin, den 5. Mai 1941. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.

4956 Erklärung.

Die von uns ausgefertigte Lebens⸗ 1

versicherungsurkunde Nr. 9ö0 543 des Herrn Tierarzt Dr. Hülsmann in Adelebsen über Uslar, zuletzt bei der Wehrmacht, ist in Verlust geraten. Wir werden sie 6. kraftlos erklären und eine Ersatzurkunde ausstellen. Et⸗ waige Einsprüche nach 5 1008 der ZPO, sind innerhalb zweier Monate zu erheben.

Leipzig, den 5. Mai 1941. Allgemeine Assekuranz in Triest ¶Assieurazioni Generali), Verwaltung, Leipzig O 1, Lessingstr. 2.

49655.

Gothaer Leben sversicherungs⸗ bank a. G., Gotha. Aufgebot.

Folgende Bersicherungsurkunden

sollen vernichtet oder abhanden ge⸗

kommen sein und werden kraftlos, wenn sich ihre Inhaber nicht innerhalb von zwei Monaten bei uns melden:

Nr. Name: geboren am: 69060 G A. Sauerbrey 6. 6. 1886 S5424 G M. Bochum 16.12.1893

108557 G M. Mößmer 8. 6. 1901 109848 G E. Gierlichs⸗ 13. 3. 1895 . ZJoerster 113091 G F. Ballhaus 6. 9. 1903 205342 G 233745 G W. Ja ckle 13.10. 1907 286235 G 267879 G 1 Schrader 7. 8. 19165 271416 G K. Dlugotin sti S8. J. 1912 282917 G A. , m n n 21.10.1912 16685 Ro hlf 26. 4. 1896 38382 G6 G. Zosephsohn 19.11. 1876 55404 G A. See bode 5. 2. 1870 9l60s8 G A,. Pan ko w 115948 G S. Boehm

, , d rler

161474 224267 E. Ley der 26. 12. 1904

539820 L. 56 16.10. 1868 549675 A. Miese 30.11.1880

163824 J 6. Lutz 29. 6. 1868

3. 1. 1872 2. 5. 1889 198. 4. 1890 23. 7. 1910

163835

Gotha, den 3. Mai 1941. Der Vorstand. Dr. Ullrich.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

4768 Preusfische Zentralstadtschaft. Umtanschangebot. Unter Bezugnahme auf unsere Kün⸗ digungsbekanntmachung vom 24. März

1941, die im Deutschen Reichsanzeiger

und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 74, I5 und 76 vom 28., 29. und 31. März 1941 und in der Berliner Börsen⸗ Zeitung Nr. 145 vom 27. März 1941 veröffentlicht worden ist, geben wir hiermit folgendes Umtauschangebot belannt; ö Den . unserer zur Rückzah⸗ lung zum Nennwert am 1. Juli 1941 ekündigten 4 igen Pfandbriefe der eihen 2, 7, 8 und 24 bieten wir bis e Höhe von 50 9 der eingereichten ominalbeträge 4 dige Pfandbriefe der reer n sihen Zentralstadtschaft Reihe 33, Zinstermine: Januar / Juli, nächstfälliger Zinsschein 2. Januar 1942, Stückelung: RM 100, RM 500, RM 1000, RM 5000, zum Kurse aon 100 33 an, wobei die umzutauschenden Beträge auf 100 Re nach oben ab⸗ , e. werden. Die Anmeldung zum mtausch unter eg eit fer in⸗ reichung der gekündigten Pfandbriefe muß bis zum 20. Juni 1941 erfolgen. Die Einreichung der Stücke hat in lieferbarem Zustand mit Zinsscheinen per 2. Januar 1942 ff. und Er⸗ neuerungsscheinen bei der Preusischen Zentralstadtschaft und den angeschlossenen Stadtschaf⸗ ten oder bei Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossen⸗ schaften ; u erfolgen. Mit Rücksicht auf die ne , ,, wird empfohlen, die gekündigten Pfandbriefe bei einer er,, Bank oder Sparkasse einzureichen. 5 uf den n ng aus gekündigten Pfandbriefen und Zinsscheinen eren die Ausschluß⸗ und Verjährungsfristen der 585 801-806 Abs. 1 BGB. An⸗ wendung.

Berlin, den 2. Mai 1941. Prenstische Zentralstadtschaft.

4769 Preußische Zentralstadtschaft.

Kiündigungsbekanntmachung und

mtauschangebot.

Wir kündigen hiermit sämtliche noch umlaufenden Stücke der 4ise igen Pfandbriefe Reihe 21 der Preußi⸗ schen Zentralstadtschaft zur Rück⸗ gahhung um Nennwert am 1. Juli 1941.

. ertin ung der gekündigten endet mit dem 30. Juni

Hum Umtausch bieten wir den In— habern der gekündigten Pfandbriefe bis hir Höhe von 50 * der eingereichten

der Preußischen Zentralstadtschaft e gi . K nächstfälliger insschein 2. Januar 1942, ge n. KM 1000, —, RH, 5000, zum Kurse von 100 3 an, wobei die , Beträge auf 100 Rat nach oben ab⸗ gerundet werden.

Die Anmeldung zum Umtausch unter

6 er Einlieferung der gekün⸗ igten fandbriefe muß bis zum 20, Juni 1941 erfolgen. Die Einreichung der Stücke hat in lieferbarem Zustande mit Zinsscheinen per 2. Januar 1942 ff. und Exneue⸗ rungsscheinen bei der

Preusischen Zentralstadtschaft und

den angeschlossenen Stadtschaf⸗

ten oder bei Banken, Bankiers,

Sparkassen und Kreditgenossen⸗

schaften zu erfolgen. Mit Rücksicht auf die De⸗ visenbestimmungen wird empfohlen, die gekündigten Pfandbriefe bei einer orts⸗ ansässigen Bank oder Sparkasse einzu⸗ reichen.

uf, den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen und Zinsscheinen finden die Ausschluß⸗ und Verjährungsfristen der 85 801-804 Abs. 1 BGB An⸗ wendung. Berlin, den 2. Mai 1941. Preußische Zentralstadtschaft.

JT. Wttien⸗ geselljchaften.

4961 Gebrüder Kiefer Akt. Ges., Duisburg. ö. Berichtigung.

Diejenigen Aktionäre, welche an der gen e fem teilzunehmen be⸗ absichtigen, werden gebeten, ihre Aktien spätestens am 21. Mai 1941 bei einer der nachstehenden Stellen zu hinterlegen:

Deutsche Bank, Filiale Duisburg, bei einem deutschen Notar oder bei uns. Duisburg, den 5. Mai 1941. Der Aufsichtsrat. Erich Scheffer, Vorsitzer.

4799 Samburgische Staatsoper AG. ti , der in Nr. 67 vom 26. 3. 1941 S. 5 veröffentlichten Bilanz der Hambur

9j en Staatsoper AG.

Der An srat wurde in der ig der AG. am

ewä 9 eichspropagandaamtsleiter Hans Rodde 6. Sengtsdirektor Dr. Hermann Siemffen, . Ser, ,. nhard Velthuysen (neugewählt); ausgeschieben: Senator Dr. Hans ieland.

4977

Mechanische Treibriemenmeberei und Seilfabrik Gustav Kunz Aktien gesellschaft, Treuen (Sa.). Unsere Aktionäre werden hierdurch zu der Donnerstag, den 29. Mai 1941, 10 Uhr, im Verwaltungs⸗ gebäude der Vogtländischen Bank Ab⸗ teilung der Allgemeinen Deutschen Credit ⸗Anstalt in Plauen i. Vogil. stattfindenden 47. ordentlichen Haupt⸗

versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage der Berichte des Vorstan⸗ des und des Aufsichts rates für das N. Geschäftsjahr * des fest⸗ gestellten Fahresabfchlusses für den 31. Dezember 1940.

„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

Beschlußfassung über die Entlastung 9 Vorstandes und des Aufsichts—⸗ rates.

4. . eines Wirtschaftsprüfers für

Die Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung ist davon ab⸗

hängig, daß die Aktien spätestens am . är

22

tominalbeträge 4 ige Pfandbriefe l

n, 100, R, Soo,

bei der Gesellschaft oder bei der Vogtländischen Bank Ab⸗ teilung der Allgemeinen Deut⸗ . Credit ⸗Anstalt, Plauen i. * bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt zu Leipzig und deren sämtlichen Filialen, bei der Deutschen Bank in Berlin oder einer deutschen Effekten⸗ girobank hinterlegt werden. Die gesetzliche Er⸗ mächtigung zur ö der Ak⸗ tien bei einem Notar wird hiervon nicht berührt. Die ausgestellten Hinter⸗ egungsscheine dienen zur Legitima⸗ tion der Aktionäre in der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes.

Treuen, den 5. Mai 1941. Mechanische Treibriemenweberei und Seilfabrikt Gustav Kunz Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Rudolf Franz. Carl Dettmar.

Vereinigte Böhmische Steinn usz⸗ und Kunsthorn⸗Knopffabriken Aktiengesellschaft, Tetschen.

Mit . der Hauptversammlung

vom 28. April 1941 wurde die Gesell⸗ schaft aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der wel, anzu⸗ melden. 3423

Der Abwickler: Dr. Walter Navs.

4818 Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft. Kundmachung.

Am Dienstag, den 27. Mai 1941, 12 Uhr, findet im Si 1 der Alpen⸗Elektrowerke A. G., ö Am Hof 2, die 17. ordentliche Haupt⸗ versammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft statt.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestellten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1949 sowie des Be⸗ richtes des Aufsichtsrates.

Beschlußfassung über die vom

Vorstand vorgeschlagene Verteilung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des

Au fsichts rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

5. Zuwahl zum Aufsichtsrat (5 8

bs. 3 der Satzungen).

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Ein chte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Tage vor dem 19g der Hauptver⸗ sammlung ihre ktien bei einem deutschen Notar oder bei der Credit⸗ anstalt ⸗Baukverein, Wien, I., rr e h. 6/8, oder deren Filialen hinterlegt haben.

Innsbruck, am 3. Mai 1941.

Der Vorstand.

3792 Danziger Grundstücksverwertungs⸗ Aktiengesellschaft in Liqu., Danzig.

Die Hauptversammlung der Ge⸗ sellschaft findet Dienstag, den 20. Mai 1941, 18 Uhr, in den Räumen der Ostdeutschen Privatbank A.-G., Danzig, Langgasse 7 34, statt.

Wir laden hiermit die Aktionäre rel . zur Teilnahme an dieser Versammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des , .

und des Jahresabschlusses zum

z 3 f e. 4. ö vschtus

Feststellung des Jahresabschlusses.

3. nn, des Abwicklers und des

Aussichts vates.

Die Aktionäre, die an der ö sammlung teilnehmen wollen, en ihre Aktien ohne Dividendenbogen bei der Gesellschaft in Danzig, Langgasse Nr. 32 II, bei der Ostdeutschen Pri: vatbank A.⸗G., Danzig, oder bei einem Notar bis Sonnabend, den 17. Mai 1941, mittags 12 Uhr, zu hinterlegen. .

Danzig, den 25. April 19841. Danziger Grund stücksverwertungs⸗ A.⸗G. in Liqu.

Der Abwickler: Beck.

2

Verantwortlich:

. den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr Schlange in Potsdam für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf gantzsch in Berlin- arlottenburg.

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin. Drei Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

Deutscher Reichsanzeiger BPreußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 po einschließlich , 48 R.M*. Zeitungegebühr, aber ohne . . ö der m,. ö . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer ; ; ** e , ,, , , , . die Anzeigenstelle W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser 1 gf eie benenmn Papier vönig dreuckreif J

Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 Hal. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

igenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

. l, 19 MRA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten . „83 Gerl, = ; ij

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig

An ze

eile

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch ; . l

hervorgehoben werden sollen. = Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h

Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Reichshankgirokonto Berlin, Konto Nr. I/ 1913

Nr. 108

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Anordnung 52 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegenstände aus Eisen und Stahl) vom 8. Mai 1941.

Anordnung Nr. 7Ja zur Aenderung der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE) über die Ver⸗ brauchsregelung für Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941.

Bekanntmachung der neuen Fassung der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Verbrauchs⸗ regelung für Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941.

Bekanntmachung Nr. 3 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse zur Anordnung Nr. 7 in der Fassung vom 8. Mai 1941.

Anordnung zur Abänderung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Ottober 1939. Vom 30. April 1941.

Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung 5 der Reichs⸗

stelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungs⸗ stelle (Verarbeitungsgenehmigung für die Fischindustrie). Vom 5. Mai 1941.

Berichtigung zu Nachtrag Nr. 4 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als Ueber⸗ wachungsstelle Ia. Vom 11. März 1941.

Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Erfurt über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen. ;

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Anordnung 52 der Reichsstelle für Eisen und Stahl

(Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegen⸗ stände aus Eisen und Stahl)

vom 8. Mai 1941.

9 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Re ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 199 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

6. Herstellungs verbot.

9 Die Herstellung der in der Anlage 1 genannten Er⸗ zenshi se aus Eisen und Stahl jeder Art und der in der

n ö 2 genannten Erzeugnisse aus Grau⸗, Temper⸗ oder Stahlformguß ist verboten.

( Die in der Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse dürfen auch dann nicht hergestellt werden, wenn einzelne Teile dieser Erzeugnisse aus Eisen und Stahl bestehen. Es ist jedoch ulässig, für die Herstellung von Erzeugnissen der in der

nlage 1 aufgeführten Erzeugnisgruppen A, D, L, S, V und , soweit sie im wesentlichen aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl bestehen, unentbehrliche Zubehör⸗ teile aus Eisen und Stahl z. B. Zweckbeschläge, Nägel, Schrauben, Haken, Stifte, Klammern, Eckbleche, Federn, Bewehrungseisen und dgl. zu verwenden.

8 * Liefer⸗ und Handelsverbot.

(1) Die Lieferung von Erzeugnissen, die dem Herstellungs⸗ verbot des 5 1 unterliegen, sowie der Handel mit fn Erzeugnissen, sind verboten. (E) Unter dieses Verbot fallen nicht 1. Erzeugnisse, die nachweislich vor Inkrafttreten eines Herstellungsverbotes hergestellt worden sind, 2. Erzeugnisse, die von dem Herstellungsbetrieb einer anderen Unternehmung vor Inkrafttreten dieser Anordnung angeliefert worden sind.

§8 3. Auslegungs⸗Vorschrift. Die Bestimmungen der sz 1 und 2 gelten auch für solche

Erzeugnisse, die eine andere Bezeichnung als die in den Anlagen 1 und 2 genannten Erzeugnisse haben, jedoch dem

. oder einem ähnlichen Verwendungszweck wie diese

ienen.

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

we, ,

Berlin, Donnerstag, den 8. Mai, abends

§ 4. Ausnahmen.

(I) In besonders begründeten Fällen kann die Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl allgemeine Ausnahmegenehmi⸗ gungen erteilen oder auf schriftlichen Antrag im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Anträge sind über die zuständige Wirtschafts⸗ oder Fachgruppe bzw. dem zuständigen Reichs⸗ innungsverband einzureichen.

(2) Soweit für bestimmte Bedarfsträger, z. B. Wehr⸗ macht, Krankenhäuser, Aerzte, in der Anlage 1 Ausnahmen zugelassen sind, dürfen Aufträge nur angenommen und aus⸗ fee werden, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Er⸗ klärung abgibt, daß es sich um einen Bedarf dieser Art handelt. Die Erklärung ist von dem Empfänger aufzu⸗ bewahren. Der Auftraggeber darf diese Erzeugnisse nur für den in der Ausnahmebestimmung angegebenen Zweck ver⸗ wenden bzw. liefern.

§8 5.

Strafbestimmungen.

n n en gegen diese Anordnung werden nach den s 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. .

3 Inkrafttreten.

Diese Anordnung tritt am 12. Mai 1441 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet.

k tritt die Anordnung 33 der Ueberwachungs⸗ stelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Ver⸗ wendung von Kanalisationsgegenständen) vom 16. Mai 1938 außer Kraft. . .

Berlin, den 8. Mai 1941.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Inhalts verzeichnis.

Anlage 1

Erzeugnisse, deren Herstellung aus Eisen und Stahl jeder Art einschl. Guß verboten ist.

A Bauwerkteile, ;

B Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, Kinderwagen u. dgl.,

C Bürogeräte,

D Einrichtungsgegenstände u. Dekorationsmmaterial,

FE Elektrische Apparate und Geräte,

F Elektrische Glühlampen,

G Elektrische Hausgeräte,

H Elektrische Heiz⸗ und Kochgeräte,

L Elektrische Heilbehandlungsgeräte,

J Elektrisches Installationsmaterial,

K Elektrische Leuchten,

L Flüssigkeitsbehälter,

M Dal nter ewa en u. kunstgewerbliche Erzeugnisse,

N Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen,

O Haus⸗ und Küchengeräte,

E Instrumente für die Körperpflege,

0 Ru rzwaren und Nadeln,

R Milchtransportkannen,

8 Sanitätsgegenstände,

LSchlösser und Beschläge,

UL Schneidwaren,

V Spielwaren,

WTafel⸗ und Tafelhilfsgeräte,

X Werkzeuge und ähnliche Geräte,

WVerschiedene Erzeugnisse.

Anlage 2

Erzeugnisse, deren Herstellung aus Grau⸗, Temper⸗ oder Stahlguß verboten ist. A Kanalisationsgegenstände, . B Gen n , ehen, C Verschiedene Erzeugnisse, D Werkzeuge. Anlage 1

zur Anordnung 52 der Reichsstelle für ee. und Stahl

(Verbot der Herstellung und Lieferung best 53 aus Eisen und dia

vom 8. Mai 1941.

mmter Gegen⸗

Erzeugnisse, deren Herstellung aus Eisen und Stahl jeder Art

einschl. Guß verboten ist. A Bauwerklteile

Aufsätze für Entlüftuligsleitungen,

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 I

Beleuchtungs-, Fahnen u. Straßenbahn maste, auch armierte, .

Blechmanschetten für Isolierungen von Rohrleitungen, ausgenommen sind Blechmanschetten bis zu einer Höchstbreite von 30 mm vor und nach lösbaren Rohr⸗ verbindungen,

Garagen,

Heizkörperverkleidungen,

Läuferstangen, massiv,

Ofenvorsatzbleche (Vornagelbleche),

Putzeckleisten, . Rahmen für Straßenkappen, ausgenommen die Deckel⸗ auflageringe, . Schornsteinaufsätze, feststehende, für ortsfeste Schornsteine, Treppenstangen, massiv, Wandverkleidungsbleche.

B Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, Kinderwagen und dergl. Fahrradsättel, ausgenommen solche mit Druckfedern und ohne Federung, ahrradstützen und kippständer, Felgen für Kinderwagen, ausgenommen sind: Felgen für Eisenbereifung und Westwood⸗Felgen aus kaltgewalztem Bandeisen 185 13,5 mm, 2350 13,5 mm, ; igen für Fahrräder, ausgenommen Kinderfußruhen in Verbindung mit Kindersitzen, Rückspiegel für Fahrräder, ö für Fahrräder (nicht lichter), ö für Kinderwagen, Schutzblech⸗Figuren für Kraft⸗ und Fahrräder, Stoßstangen für Kinderwagen, Trinkflaschenhalter für Kraft⸗ und Fahrräder, Uhrenhalter für Kraft⸗ und Fahrräder, Vorderradfederungen für Fahrräder, Wimpelstangen, Winker für Fahrräder.

elektrische Schluß⸗

C Bürogeräte. Anfeuchter, Bleistifthülsen, Bleistiftschoner, Bleistiftspitzer, ausgenommen Messerchen hierzu, Bleistiftspitzmaschinen, Bleistiftverlängerer, Briefablagekörbe, Briefbeschwerer, Dauerkalender, Konzepthalter, Löscher, Notizblockhalter, apierschneideapparate, chreibtischkalender, . Schwebestifte, Stahllineale, ausgenommen solche für technische Zwecke, Stempelständer, Telephonhalter, Zettelhaken und ⸗spieße.

D Einrichtungs⸗ und Dekorationsgegenstãnde,

ausgenommen sind Krankenhausmöbel für den Bedarf von Lazaretten, Krankenhäusern, für ärztliche Ordi⸗ nationszimmer u. dgl. sowie Möbel und ,, gegenstände für Kriegsschiffe.

Ablaufbleche für Spültische,

Adreßplattenschränke

Aktenständer,

Aufsatzkügelchen,

Automaten, und zwar: Leistungs⸗ Spiel⸗, Verkaufs⸗ und Warenautomaten und deren Bestandteile aus Eisen und Stahl,

Badezimmerschränke,

Balkonkästen,

Bänke,

Bar⸗, Stoß⸗ und Schutzstangen,

Beleuchtungskörper für Wohnräume,

Bettgestelle, ausgenommen einzelne von der zuständigen Wirtschaftsgruppe bzw. Fachgruppe bzw. von dem zu⸗ ständigen Reichsinnungsverband zu bestimmende Typen mit höchstens 26 kg Gesamtgewicht an Eisen und Stahl einschließlich Stahlrahmen matratze,

Bier⸗ und Barbüfetts,

Bilderzierbeschläge,

Blumenampeln,

Blumenbretter,

Blumen- und Kakteenständer einschl. Einzelteile,

Blumenkrippen,

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