R Milchtransportkannen.
führungen:
S Sanitätsgegenstän de.
T Schlösser und Beschläge.
U Schneidwaren.
Reichs. und Staats ameiger Rr. 108 vom 8. Mai 1941. 8.
Zuckerteller,
Zündholzständer,
Zwiebelkästen,
Iwiebelschneiber Zwetschgenentsteiner. J P Instrumente für die Körperpflege. Friesiereisen,
Furchenreiniger,
Lanzetten,
Nagelknipser, Vagelpflegeinstrumente, mehrteilige, Ohrenreiniger,
Rasierapparate,
Nasierhobeĺ⸗
Zahnstocher.“
Q Kurzwaren und Nadeln.
Badehaubenschnallen, Bartbindegarnituren,
Bartklammern,
Blindennadeln,
Bratennadeln,
Buchecken und Ecken für Lederwaren, Durchziehnadeln,
Haarspangen,
Haarweller,
Handschuhknöpfer,
Hutkniffhalter,
Korkzieher für Parfumflaschen, Kragenfedern,
Kragenspangen,
Lockenwickler, . , ien nn, für industrielle Zwecke), zatent⸗Hosenknöpfe (zweiteilige D ö Plakathalter, . . Postkartenklammern,
Schleifennadeln,
Schuhknöpfe,
Schuhknöpfer,
Spicknadeln.
Ausgenommen sind nachstehende Größen und Aus⸗
5 Stechdeckel⸗ und Muscheldeckelkannen, 10, 15, 20 Ltr. mit Tragbügel, 40 Ltr. mit Oberreifen ö. Seitengriff,
. Bügelverschlußkannen ohne und mit Scharnier 10, 15, 20 Ltr., 40 Ltr. mit Oberreifen und Seitengriff,
ü Metall verschlußkannen, 10, 15, 20 Ltr., 40 Ltr. mit Oberreifen und Seitengriff,
Fleischmann-Kannen ohne und mit Scharnier 35 Ltr
. Rahmkannen mit Bügelverschluß, 1, 2, 5 Ltr
Allgäuer Versandkannen, 40, 66, 86 tr., ö
. Handkannen mit Henkel oder Bügel mit oder
ohne Plombieröse, 1, 2, 5 Ltr., ;
Handmeßkannen mit Hohlgriff mit und ohne
Stechmaß oder Deckel, 5, 10 Ltr.
Ausgußbecken (Küchenausgüsse, Wandbrunnen, Hahn⸗ lochbecken), ausgenammen solche bis höchstens 165 kg Gesamtgewicht an Eisen und Stahl,
Bidets,
Druckknopf⸗Klosettzüge
. .
Hexruchverschlüsse, ausgenommen gußeiserne ⸗ schlüsse mit JJ l 9
ö und Badetuchhalter,
Irrigatoren, ausgenommen für den Bed ⸗ häusern und 6 t J
Kippwaschbecken,
Klosettspülkästen,
LUlosetts, Klosett-Trichter und Reihenklosetts,
Rück und Zwischenwände für Waschanlagen
Rückwände, lose, für Küchenausgüsse,
Schwammhalter, ausgenommen Bügel hierzu
Seifenschalen, ausgenommen Bügel hierzu
Spuckbecken und ⸗näpfe, .
Spülausgüsse und Spülbecken (ein- und mehrteilige) ausgenommen Spülbecken bis höchstens 18 he⸗ K an Eisen und Stahl mit eingegossenem Sieb,
5
Stechbecken, ausgenommen für den ⸗ häusern, Lazaretten, t .,
Trinkbrunnen,
Trinkglashalter,
Urinalbecken und ⸗rinnen,
Wäschewärmer,
Zahnbürstenhalter.
Automatische Schrankverschlüsse, mi a e , sr c se⸗ 1 Briefkasteneinwürfe, Drückerschilde, Federkastenschlösser, k köbelbeschläge, ausgenommen Scharniere, Schlö zer⸗ schlußriegel und Schnapper, ( ö Rosetten, Schrankstangen, Stuhlbeschläge, Teekistenschlösser, Türgucker, Türklopfer, Türschließer, Türschoner, Türschutzbleche.
Blumenscheren,
Damenscheren, ausgenommen sind solche in den Größen 415 e. 514 . 85 .
Dochtscheren,
ö altgeschlagene Scheren, aus Stahl . h genommen solche aus Stahl
60
] Laubscheren, Plombenscheren, Präsentierscheren, Rasenscheren, Rosenscheren,
31 6 4 .
Zigarrenscheren,
.
Zigarettenscheren,
Zuschlagscheren,
Ankermesser,
Arkansasmesser,
Austernmesser,
Buntschneidemesser,
Butterrollmesser,
Champagnermesser,
Damendolchmesser,
Drehmesser,
Fahrtenmesser,
Fechtsäbel,
Flammendolche,
Florette,
Haurapiere, Hirschfänger,
Hühneraugenhobel,
Kampmesser,
Kaviarmesser,
Klappmesser, Konfektmesser, Korkmesser, Krebsmesser, Notschlachtmesser, Obstmesser, Pfeifenräumermesser, Radiermesser, Reklamemesser, Rundstückmesser, Seglermesser, Schälmesser, Schlangendolche, Skimesser, Spickmesser, . Stiletts (mit zwei⸗ und mehrschneidige ingen) Taschenbrotmesser, ö , Touristenmesser, ausgenommen sind 6⸗ und 7ötteili
e , , n,, ñ , Uhrkettenmesser, Vergoldermesser, Wurstprobemesser.
V Spielwaren.
Farbkästen,
Holländer,
Kinder⸗Autos,
„ Bügeleisen,
„ Drei räder, 143 art
,. Opernglãäser, 1, .
, NMähmaschtnen
„ Roller, einschl. Räder, Naben und Glocken „ Schreibmaschinen, ⸗ „ Spielbadewannen,
Puppenwagen,
Scherzartikel,
Schubkarren, Sandwagen u. dgl.,
Selbstfahrer,
Spielmagnete.
W Tafel⸗ und Tafelhilfsgeräte.
Abteilplatten, Apfelsinenschäler, Apfelstecher, Apfelzerteiler, Ausgußkorke, Austerngabeln, Beilagebestecke, Beilageschüsseln, Besteckträger, Bierbecher, Bierservice, Blitz schneider, Bowleneier, Bowlelöffel, Bratenplatten, Bratenspieße, Brezelständer, Brotgabeln, Brotschnittenträger, Buttergabeln, Butterglocken, Butterpressen, Butterstecher, Butterteller, Citronenservierzangen, Cocktailbecher, Cocktailmischer, Cocktailservice, Drehplatten jeder Art, Eierbechergestelle, Eierlöffel, Ercröffner, Eierscheren,
Eierschüsseln, Eiseier, Eisgefäße, Eislöffel, Eisvorleger,
Eisservice, Eiszangen,
hn. Fischbestecke, Fischplatten, Flaschenhalter, e s. Ständer, arnierhobel, Gebäckzangen, Geleegestelle, Gemüseabteiler u. ⸗kreuze
Taschenscheren, ausgenommen sind solche in den Größen
Kiuberscheren, Lampenscheren.
Gemüsegabeln,
Gemüse⸗ oder Salatschalen, Gemüselõöffel, Gemüseschüsseln, Gläsertellergestelle, Grätenschalen, Heißwasserkannen, Honigdosen,
Hors d'oeuvre⸗Bestecke, Hummerngabeln, Hummernzangen, Kartoffelbohrer, Käsebohrer, Kartoffelgabeln, Käseplatten, Käseschüsseln, Kaffeewärmer, Karaffenteller, Kaviarkühler, Keksnehmer, Kinderbestecke, Kinderteller, Konfektgabeln,
Kon fektzangen, Korkheber, ö Kuchenrädchen, Kuchenschutzständer, Kuchenzangen, Limonadenlöffel, Messerbänke, Mokkakannen, Mokkalöffel, Mokkaservice, Menagen, Nußentkerner, Obstmesserständer Pastenheber, Pastetenheber Vicknickbecher, Ragoutschalen, Saftkrüge, Salatschalen, Salatzangen, Salzgestelle, Sardinengabeln, Sardinenzangen, Saueieren, Schlagrahmschalen, Schneckenzangen, Sektkrüge u. ⸗kühler, Sektrührergestelle, Serviettenhalter, Servierplatten, Servierzangen, Serviettenringe, Spargelheber,
Spargelzangen,
Speisenwärmer, Speiseresteablage, Stammiischständer,
Su ppenschüsseln,
Suppentassen, Suppentöpfe, Teedosen, Teesiebe, Teesiebschalen, Teewärmer, Tellerträger, Tischkartenhalter,
Tischkehrmaschinen,
Tischtuchklammern, Tranchierbesteckträger, Traubenscheren, Tropfenfänger, Tunkeschüsseln, Untersätze jeder Art, Wärmelampen, k Warmhalteteekannen, Weinkühler. Weinservice, Weinwärmer, Whiskyservice, ahnstocherträger u. ⸗ständer, itronensaftspender, itronenservice, itronenzangen, uckerschalen, wiebelglocken.
X Werkzeuge und ähnliche Geräte.
9. über 2 kg,
Blumenbinder⸗Zangen,
kö rahtzangen mit flachen Backen u i i
. KJ
Gärtner⸗Sägen, ausgenommen
K , 300 mm, mmer⸗Zangen (kombiniertes Werkzeug: ⸗ mer, Schraubenzieher), w
Hängelicht⸗Zangen,
Kinderwerkzeuge,
Korhmacher⸗Zangen,
i , , fen,
Maschinen⸗Feilen, ausgenommen sind: flachstumpfe u halbrunde Maschinenfeilen in ö . go 35 4099 mm in Hieb 1 ünd Hieb 3, .
Maschinen⸗Schlangen⸗Holzbohrer, ausgenommen sind: Form Douglas und Form Irwin,
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Iduna⸗Sägen mit
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und
. für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.
Sieben Beilagen
leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
Nr. 105
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Maurer⸗Kellen, ungehärtete, Modisten⸗Zangen, Nadel⸗Zangen,
Nestsägen,
Parallel ⸗Klemmschraubstöcke, ausgenommen sind: Pa⸗ rallel Klemmschraubstöcke mit verdeckter Spindel,
Regenschirm⸗Zangen,
Regleuse⸗Zangen,
öfen g ngen, ö . Rollbandmaße mit Stahlbändern bis 2 m
. solche mit nichteisernen Kapseln für 16 mm 2
andbreite. Schlangenbohrer Form Jennings, Schnellbohrer,
Schraubenschlüssel, verstell bar, mit zwei geraden Mäulern Und verdeckter Spindel, ausgenommen sind: Längen von 125, 150, 206, 250. u. 360 mm in schwerer Aus⸗ führung, Längen von 200, 250, 300 und 3560 mm
in leichter Ausführung, Spachtel, ungehärtete, Standhahnmuttern⸗Zangen, Stangen-⸗Löffel⸗Bohrer,
Stangen⸗Schlangen⸗Bohrer, ausgenommen sind: Stangen⸗ Schlangen⸗-Bohrer Form Douglas mit Rippenöhr und
Form Irwin mit Rippenöhr. Theater⸗Bohrer, Theater ⸗Schrauben,
Werkstatt⸗Feilen, schwere, ausgenommen sind: Handfeilen in den Größen 3715 mm 2 kg und 425 mm 3 kg, Armfeilen in den Größen 375 mm 3 kg und 425 mm
4 kg, Werkzeugbüchsen mit Einsatzwerkzeugen, Zentrumsbohrer mit vierkantigem Halm. X Verschiedene Erzeugnisse Abfallkörbe, Andenkenartikel,
Apparate für Verbrennungsmgtoren zur Treibstoffein⸗ sparung durch Wasser⸗ oder Wasserdampfzusatz.
Aquarien und deren Bestandteile, Aquarienständer, Autoblumenhalter,
Baumstützer,
Briefbestecke und ffner,
Briefwaagen, ausgenommen solche mit einer Tragfähig⸗ keit von 250 g und darüber in einfarbiger Ausführung,
Briketträger und ih . ECisengriffe für Flaschenkästen, k
irmenschilder aller Art (einschl. solcher für freie Be⸗ rufe) auch in Verbindung mit örtlichen, zeitlichen oder onstigen Hinweisen, ausgenommen sind Hängeschilder
ür Fuhrwerke, laschenschilder, rühbeetfenster,
ö und Abstreicher und Moste,
rahtkörbe, ausgenommen Kartoffellege⸗ und Kartoffel erntekörbe, soweit sie landwirtschaftlichen Betrieben
geliefert werden, J. Gartengeräte, und, zwar: Fächerbesen, , Distel stecher, ume antenstecher, Blumenkellen, Wühleisen. Grabampeln. Grabvasen,
Geschirrzierbeschläge . B. für Pferdegeschirre),
Handtaschenhalter, Herdfüße, a n n, undefsteuermarken,
stangen aus Rundeisen pillen) und bindungsrähmchen oder mit eisernen
einem Höchstgewicht von 1,1 kg je Meter Leiste, Kachelofeneinsätze mit einem Gewicht von weniger als
70 kg, Kamingitter, Karussells, ,, Kes
aus Essen und Stahl für Kesselöfen aus stein u. s˖ Kleiderbügel, ,, Kohlen⸗ und Brennstoffkästen, Kopfstützen, Kranzständer, . Linkswendende Flüg⸗ und linkswendende Ornamente und Plaketten, Panzerwesten, Parkettspänertücher,
Plakatrahmen, . Plattenspieler und deren Einzelteile,
Rasenmaͤher, auch mit motorischem Antrieb, ; Rasierklingenhalter, ⸗verwerter, sapierschneider, ⸗ziga⸗
rettenabschneider u. dgl., Reisebügeleisen,
Reklameschilder, auch in Verbindung mit örtlichen, zeit⸗
lichen oder sonstigen Hinweisen,
Reklameartikel, die durch eine Firmenbezeichnung als
solche gekennzeichnet sind, Reklamemünzen,
Sargbeschlãge (Zier⸗ und Verstärkungsbeschläge) und
ie
Sarggriffe, ausgenommen sind abnehmbare Sarggriffe und Sarggriffe mit Rundeiseneinlage, soweit das Ge⸗ amtgewicht an Eisen und Stahl 300 g nicht über⸗ En und die Rundeiseneinlage eine Stärke von
y mm nicht überschreitet, Sargrümpfe, einschl. Deckel Schlagmausefallen, . Schlittschuhträger und Kinderschlitten, Schlüsselmarken und ⸗schildchen,
Blumengabeln, asen⸗
Kachelofengestelle, ausgenommen sind: Kachelofenge telle 9 ee r Böden, Hauben und Rückwände mit
elöfen, ausgenommen sind: transportable Stahlkessel⸗ ofen, Stahlkesselöfen mit Kippdämpfer und Einzelteile
Länge, aus⸗
Sportspaten,
ug⸗ eisernen Ver⸗ Eckleisten mit
Beton, Kunst⸗
Pflugkörper,
Erste Beilage
um Deutschen Reichsanzeiger ind Preuhischen Staats anzeiger
Berlin, Donnerstag, den 8. Mai
/ / ,
k
Schuhanzieher,
Selbsttränkebecken (einschl. Wasserkästen), ausgenommen die Deckel,
Siegelstöcke,
Sparheiz⸗ und Brennstoffapparate für Oefen, Herde und ehe fel für Zentralheizungs⸗ und Warmwasserver⸗ sorgungsanlagen, ausgenommen solche, die vom Prüf⸗ ausschuß für han , , Feuerstätten zugelassen sind,
Sparheizplatten (Glutring⸗ Patentkoch⸗, Schnellkoch⸗ platten u. dgl.)
Speisemarken und Biermarken,
Spiegeleinfassungen,
Spiel marken,
Spielteller,
Stahlblechplomben,
Stahlgußglocken, ;
Stielbrillen und Vorhälter (Lorgnetten),
Straßenspiegel (Spione),
Taschenwärmer,
Terrarien und deren Bestandteile,
Terrarienständer,
kippkarren, Munitionskarren,
dienstes, Vasen Vogelbauer, Wäscheleinen, Wasserkästen für Selbsttränkebecken, Weihnachtsbaumständer, Wertmarken, aunlitzen, eitungsaushängekasten, iergegenstände jeder Art, ierketten, iernägel, igarrenkistenöffner.
Anlage 2
zur Anordnung 52 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegenstände aus Eisen und Stahl) vom 8. Mai 1941.
Erzeugnisse, deren Herstellung aus Grau⸗, Temper⸗ oder Stahlguß verboten ist.
A Kanalisationsgegenstände.
Quellwasserschächte, bei Lichtweite 400 mm,
einschl. der Bewehrung, Blatt Nr. 594,
DIN⸗-Blatt Nr. 15378, Bürgersteigrinnen,
nach DIN⸗Blatt Nr. 592, Kellersinkkästen, ausgenommen sind: Kellersinkkästen aus Beton, Steinzeug u. dgl.,
600 mm und i0 kg bei Schlupfweite 500 mm, eisen nach Bewehrung von Steigsteinen und Steigkästen,
Ventilations- und Lampenschachtabdeckungen.
B Sanitätsgegenstände. Badeofenuntersätze, Badewannen⸗Einsteiggriffe, Brausemulden, Konsolen, 5 Reihenwaschtische, ausgenommen Waschrinnen, Trennwandstützen, Waschbrunnen, Waschtische und Waschbecken.
C Verschiedene Erzeugnisse.
ga. für Türen, Fenster u. ä.,
ö für Tisch⸗ und Stehlampen, . aller Art,
arderobenhalter, Hut⸗ und Kleiderhalter,
Koch⸗,. Brat⸗ und Backgeschirre, einschl. solcher Elektroherde, ö . Ofensockel und Untersätze (Unteröfen) für Kachelöfen, Sargdeckel⸗Schrauben und Rosetten,
Sarggriffrosetten, Untersätze für Bügeleisen.
D Werkzeuge. Hammer,
Scheren, Unverstellbare n n ,
Zangen, ausgenommen sind: rohrbiegezangen.
Transportkarren, ein- und zweirädrige 6. B. Kasten⸗, Sack, und Stechkarren, Sprossen⸗ und Plattenkarren u. dgl.), ausgenommen sind: Aufzugskarren, Vorder⸗
zweirädrige Kasten⸗
karren, Karren zur Aufnahme von Flüssigkeiten oder chemisch angreifenden Stoffen, Karren für heiße Güter und einrädrige Kastenkarren für den Bedarf der Wehr⸗ macht, der Srganisation Todt und des Reichsarbeits⸗
Abdeckungen für Brunnenschächte, Wasserbehälter und Aufsätze für Straßenabläufe, ausgenommen sind: Aufsätze nach BIN-Blatt Nr. 12313 mit einem Gesamtgewicht
an Eisen und Stahl einschl. der Bewehrung von höchstens 75 kg bei Lichtweite 450 mm und 60 kg
Aufsätze für Hofabläufe, ausgenommen sind: Nicht be⸗ ö Aufsätze nach DIN-Blatt Nr. 597 /Form, C, be⸗ ahrbare Aufsaͤtze nach DIX-Blatt Nr. 1213 mit höchstens 30 kg Gesamtgewicht an Eisen und Stahl
Badabläufe, ausgenommen sind: Badablãäufe nach DIN⸗
Bodenabläufe, ausgenommen sind: Bodenabläufe nach
Deckensinkkästen, ausgenommen sind: Deckensinkkästen
Einzelteile für Schachtabdeckungen für Fahrbahnen, ausgenommen sind: Schachtabdeckungen nach DIN-Blatt Nr. 1229, jedoch mit einem Gesamtgewicht an Eisen und Stahl einschl. der . von höchstens 150 kg bei Schlupfweite
Steigeisen und Steigkästen, ausgenommen sind: Steig⸗ PlIN⸗-Blati Nr. 1211 und Einzelteile zur
Beleuchtungskörper, ausgenommen technische Leuchten,
Beschwerungseinlagen ssogenannte Blocker) für Bohner,
ränkzangen und Isolier⸗
Anordnung Nr. Ta
zur Aenderung der Anordnung Nr. ] der Reichsstelle für tech⸗ nische Erzeugnisse (RKtE) über die. Verbrauchsregelung für
Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. August 19839 Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur , ehrs n 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Anschluß an die Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswich⸗ tige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 Reichs⸗ gefetzbl. J S. 2221) mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet:
ung und Regelung des Warenverkehrs vom
Artikel 1 Die Anordnung Nr. 7 über die Verbrauchsregelung für
Schreibmaschinen vom 10. Mai 1940 Deutscher Reichs⸗ und Breuß. Staatsanzeiger Nr. 109 vom 11. Mai 1940) wird wie
folgt geändert:
f Im 5 1 der Anordnung wird zwischen den Worten
„neue“ und „Schreibmaschinen“ eingefügt: „und gebrauchte“.
2. 5 4 der Anordnung erhält folgende Fassung:
§ 4 5. Der Verbraucher hat den Bezugschein gleichzeitig mit der Bestellung dem Lieferer auszuhändigen.
Der Lieferer hat den linksseitigen Teilabschnitt des Bezugscheines abzutrennen und bei neuen Schreibmaschinen über etwa eingeschaltete Groß⸗ händler oder Vertragshändler an den Hersteller zu geben. Bei der Auslieferung von gebrauchten Schreibmaschinen sind die lͤnksseitigen Teil⸗ abschnitte, die im Zeitraum des vergangenen Monats mit gebrauchten Schreibmaschinen be⸗ liefert wurden, bis zum 5. eines jeden Monats bei dem für den Wohnsitz des Lieferers zuständigen Landeswirtschaftsamt gesammelt einzureichen.
Wiederverkäufer dürfen nur gegen vorherige Ab⸗ gabe der linksseitigen Teilabschnitte mit Schreib⸗ maschinen beliefert werden. .
Die Hersteller haben die bei ihnen eingegangenen und von ihnen belieferten Teilabschnitte monatlich gesammelt der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau einzureichen. . ;
Die Stammscheine sind von den Lieferern drei Jahre ordnungsgemäß so zu verwahren, daß bei ner Nachprüfung jede Abgabe oder Vermietung von Schreibmaschinen auf Bezugscheine einwand⸗ frei nachgewiesen werden kann.
3. 5 5 wird neu eingeführt mit folgendem Wortlaut:
8 5 Die Aufträge sind in der Reihenfolge des Aus⸗ stellungsdatums der Bezugscheine auszuführen; bei gleichem Ausstellungsdatum entscheidet der Ein⸗ gang der Bezugscheine. 4. Der ehemalige 5 5 wird 86 der Anordnung. 5. 57 wird neu eingeführt mit folgendem Wortlaut: 57 Die Reichsstelle kaun auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zu⸗ lassen Ausnahmegenehmigung)! Sie kann die Ausnahmegenehmigungen mit Auflagen oder Be⸗ dingungen versehen. s. 5 8 wird neu eingeführt mit folgendem Wortlaut: §8 8 Die Reichsstelle kann zur Ausführung dieser Anordnung weitere Vorschriften erlassen (Richt⸗ linien). J. 8 6 erhält als neuer 8 9 folgende Fassung: §8 9 1. Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung
in Kraft. ; . 2. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und
Moresnet. Artikel 2
Die Anordnung Nr. 7 wird in der nunmehr geltenden
Fassung im Deutschen Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger neu bekanntgemacht.
Berlin, den 8. Mai 1941.
Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Dr. Cru sius.
Bekanntmachung der neuen Faffung der Anordnung Nr. 7
der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Verbrauchs⸗
regelung für Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941. Gemäß Artikel 2 der Anordnung Nr. Ta zur Anderung
der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeug⸗ nisse vom 8. Mai 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1541) wird nach⸗ stehend die Anorbnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Verbrauchsregelung von Schreibmaschinen vom 10. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 109 vom 11. Mai 1940) in der nun⸗ mehr geltenden Fassung neu bekanntgemacht.
Berlin, den 8. Mai 1941. Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Dr. Crusius.
Anordnung Nr. 7
der Reichsstelle für technische Er eugnisse (RtC) über die Ver⸗ brauchs regelung für e m m e
chinen in der Fassung vom 8. Mai 1941.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
f der Fasfung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430)
.