Reichs, und Staatsanzeiger Nr 196 vom 9. Mai 1941. S. 4
Sffentlicher Anzeiger.
1. Unter suchungz ˖ und
2. Zwang versteigerungen.
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Verlust · und Fundsachen,
Strafsachen.
6. Aus losung usw. von Wertpapieren. 7. Aktiengesellschaften, S. stommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
II. Genossenschaften, 12. Offene Handels˖
13. Unfall und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
und Kommanditgesellschaften,
Ane Druckauftrãge müuüssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. ünderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden Berufungen auf die Ausführung
vom Verlag nicht vorgenommen. früherer Druckaufträge sind daher
gegenstandtslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter, Vetit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
I. Unterfuchnngs⸗ und Strafsachen.
5254 Bekanntmachung.
Die am 12. 4. 1895 zu Köln ge⸗ borene Frau Anna Therese Sara Salo⸗ mon geb. Lobbenberg ist auf Grund des 5 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden. Der Genannten ist daher der ihr am 13. 1. 1922 von der Medizinischen Fakultät der Universität Köln verliehene Dok⸗ torgrad entzogen worden.
Die Entziehung wird mit dieser Veröffentlichung wirksam. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugelassen.
Köln, den 6. Mai 1941.
Der Rektor der Universität.
uhn. 3. Aufgebote.
5255
Durch Ausschlußurteil vom 25. April 1941 ist der Gläubiger der im Grund⸗ buche von Blankenburg Bd. 3 Bl. 195 Abteilung III Nr. 12 für die liquidierte 1 Gewerbebank Grupe u. Co. Kommanditgesellschaft eingetragene Höchstbetrags⸗ Sicherung shypothek von 500 Een mit seinem Rechte auf diese Hypothek ausgeschlossen. Blan⸗ kenburg, Harz, den 25. April 1941. Amtsgericht.
525 7 Aufgebat. Der Arbeiter August Wagner in Magdeburg hat das Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Helmstedt Band XXXII Blatt 15 in Abteilung III unter Nr. 2 für ihn eingetragene Hypo⸗ thek von 1500 GM beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. No⸗ vember 1941, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 26, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Helmstedt, den 30. April 1941. Das Amtsgericht.
G2 58)
Aufgebot. Die Eiserzeugungs⸗ genossenschaft vereinigter Fleischer⸗ meister e. G. m. b. H., Helmstedt, vertreten durch die Liquidatoren: Flei⸗ schermeister Heinrich Fischer, Ernst Buchmann und Karl Ahrens aus Helm⸗ stedt, und der Kaufmann Friedrich Sander aus Helmstedt haben das Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Helmstedt Band XIV Blatt 3 in Abteilung 11I1 unter Nr. 2 eingetragene Hypothek von 4500 M, aufgewertet auf 1124,51 Ge, beantragt. Der Inhaber der Ur kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. November 1941, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗ gen wird. Helmstedt, den 3. Mai 1941.
Das Amtsgericht.
5260 Aufgebot.
F I4I. Der Verxwaltungsangestellte Rudolf Fritzges in Götzen hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuldbriefes vom 16. Juli 1930 über die im Grundbuch von Götzen Band 12 Blatt 691 in Abteilung III unter Nr. 2 eingetragenen Eigentümer⸗ grundschuld von 1000 HM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 15. November 1941, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schotten, den 3. Mai 1941.
Amtsgericht.
1. 52611 Aufgebot. Der Kaufmann Jonathan (Jonas)
Pension Toussaint, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes vom 17. 9. 1931 über die für die in allgemeiner Güter⸗ gemeinschaft lebenden Handelsmanns⸗ eheleute Gottfried Gabler und Sabine geb. Schwarz, auf dem Gyundbuchblatte für das Anwesen Hs. Nr. 1615 in Penzberg⸗Johannisberg, Grundbuch für Sindelsdorf Bd. 8 Bl. 372 Seite 312, nun Grundbuch für Penzberg Band 29 Blatt 1266 Seite 441 in Abteilung 3 Nr. 2, eingetragene unverzinsliche Grundschuld von 1500, — RM bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späteftens in dem auf den 27. Juni 1941, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim⸗ mer 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Weilheim, den 17. Fanuar 1941.
Amtsgericht Weilheim, Oberbayern.
5256 Erbenaufgebot.
Am 25. Januar 1939 ist zu Hamburg der am 19. April 1872 in Altona ge⸗ borene Jacob Friedrich Colmorgen ge⸗ storben. 7 Erben sind ermittelt. Ge⸗ sucht werden Abkommen seiner Groß⸗ eltern mütterlicherseits Elas (Claus) Friederich Kohlmorgen (Colmorn), ge⸗ siorben am 11. Dezember 1842 in Alt⸗ harmstorf bei Plön, und Sophia Lathrina Friederike geb. Maaß. Ihre Kinder waren, außer der Mutter des Erblassers: 1. Catharine Margarethe Henriette, geboren am 18. Juni 1855 in Altharmstorf, 2. Heinrich Friederich, geboren 27. September 1837 in Grüm⸗ mersberg bei Altharmstorf, 3. Doro⸗ thee Magdaleng Johanng, geboren am
Ferner wird als Abkomme der Groß⸗ eltern väterlicherseits Christian Ludwig Karl Kohl morgen (Kolmorgen) und Maria Margaretha geb. Schlünzen verw. Oland deren Enkelin Maria Christina Friederiea Kolmorgen (oder Abkommen) gesucht, geboren 17. Sep⸗ tember 1860 in Schoolbrook bei Plön, verheiratet 1886 mit einem Heinrich Friedrich Kolmorgen in Kirchnüchel. Erbberechtigte werden aufgefordert, sich bis zum 30. Juni 1941 beim Amts⸗ gericht Hamburg, Abt. 74, zum Akten⸗ zeichen 14 VI. 268/39 zu melden. Hamburg 36, den 2. Mai 1941. Das Amtsgericht. Abt. 74.
5259 Aufgebot.
2 F. 1841. Die Eva Rackwitz in Leipzig S3, Adolf⸗Hitler⸗Str. 153, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Richter und Weigel in Leipzig, hat als Erbe der am 19. April 1940 in Magde⸗ burg verstorbenen, zuletzt in Magde⸗ burg, Mittelstr. 7, wohnhaft gewesenen Witwe Marie Fricke geb. Jordan das Aufgebotsverfahren . Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß der verstor⸗ benen Witwe Marie Fricke ar , in dem auf den 20. Juni 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus. Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befviedigung der nicht agusge⸗ schlössenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nnr für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit haftet.
Magdeburg, den 23. April 1941.
Amtsgericht. Abt. 2.
Heß in München 2, Brienner Str. 8 / ,
23. März 1842 in Altharmstorf. —
4. Oeffentliche Zuftellungen.
5262 Oeffentliche Zustellung und Ladung.
In der Streitsache Böhm, Josef, Händler in Dillingen, Kläger, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Eggensberger in Dillingen, gegen Böhm, Afra, Händ⸗ lerin, unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, wegen Ehescheidung, ladet der Kläger die Beklagte zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Augsburg auf Freitag, den 11. Juli 19411, vormittags 16 Uhr, Sitzungs⸗ saal Nr. 64jl, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Er wird beantragen: J. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten ge⸗ schieden. II. Die Beklagte 36 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Augsburg, den 6. Mai 1941.
Der Urkundsbegmte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
5264 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:
Der kanadische Tanker „Canado⸗ lite“, 11 3609 Br-⸗Reg. T.. Unter⸗ scheidungssignal: IG BN, Heimat⸗ hafen: Montreal, Eigentümer: Firma Imperial Oil Shipping Co., Toronto (Kanada), ist auf der Reise von Free⸗ town (Westafrika) nach Caripito (Vene⸗ zuela)
. in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.
Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. . ;
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres i n, vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim
Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗
gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht, versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Hamburg, den 5. Mai 1941.
Der Präsident des Prisenhofs.
Rothenberger, Dr.
5265 Veräußerungsauftrag.
Ich gebe den Juden Juliane Sara Bachrath geb. Bernfeld, zuletzt wohn⸗ haft in Wien, XIX., Vermosergasse 66ö, und Stephan Isrgel Mendl, angeblich wohnhaft in der Schweiz, beide derzeit unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des 56 der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. De⸗ zember 1938 ö, 1 S. 1709) auf, ihren, gemeinsamen n,, Besitz! E.-Z. 259 im Grundbuch der Katastralgemeine Wendlingerhof, Amts⸗ gericht Wolkersdorf, Grundstück Nr. 452, Acker, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, an einen geeigneten Be⸗ werber zu einem angemessenen Preis zu veräußern. Sollten sie diesem Auf⸗ trag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Vexäuße⸗ rung und Abwicklung durchzuführen
at.
h Wien, den 2. Mai 1941.
Der Reichsstatthalter in Nieder⸗
donau. Obere Siedlungsbehörde. J. , , n gen.
5266 Veräußerungsauftrag.
Ich gebe dem Juden Leopold Israel Gettner, zuletzt wohnhaft in Wien, III., Obere Viaduktgasse 2/7, derzeit unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des 56 der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. De⸗ ember 1938 (RGBl. J S. 1709) auf, fen et landwirtschaftlichen Besitz E.. 2421, 3829 und 3830 im Grundbuch der Katastralgemeinde Laa a. d. Thaya innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerech⸗ net, an einen geeigneten Bewerber zu einem angemessenen Preis zu ver⸗ äußern. Sollte er diesem Auftrag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und Abwicklung durchzuführen hat.
Wien, den 2. Mai 1941.
Der Reichsstatthalter in Nieder⸗
dn, Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Rougon.
. zu zahlen, 2. die Kosten
267) Auf Grund des §5 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 1938, RGBl. l, S. 1709 (Gbl. f. d. L. Oe. Nr. 633/88), fordere ich sämtliche inländische jü⸗ dische Inhaber der Aktien Nr. J bis 10 000 der, Vater ländischen Liqueur⸗, Rum⸗ und Spirituosen⸗Fabriks Atk⸗ tiengesellschaft Budapest Hazay A. G.)“ auf, ihre Aktien der Länder⸗ bank Wien A. G. binnen drei Wochen zum Kaufe anzubieten. Eine Verlänge⸗ rung der Frist wird nicht bewilligt. Die Anträge sind bei mir innerhalb vor⸗ gesetzter Frist einzureichen; nach frucht⸗ losem Ablauf dieser Frist wird zur Wahrung der Belange der betreffenden Personen ein Treuhänder eingesetzt. Wien, 5. Mai 1941. Der Reichsstatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Peichl.
5263] Oeffentliche Zustellung.
5 C 87 — 41. Der Bergmann Johann Sporowski in Gladbeck, Strick⸗ holtstraße 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brinkmann in Glad⸗ beck, klagt gegen den Bergmann Gustav Sporonmski, früher in Gladbeck, Bis⸗ marckstraße 8e, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Klage vom 29. April 1941 mit dem Antrage: 1. den Beklagten zit verurteilen, an den Kläger 145 Li nebst 4 0½ Zinsen seit der
des Verfahrens dem Beklagten aufzu⸗ erlegen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, Friedrichstraße hz, auf Dienstag, den 1. Juli 1941, 9 Uhr, Zimmer 26, geladen.
Gladbeck, den 5. Mai 1941.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
5. Verlust. und ZƷundsachen.
5270. JJ Allianz Leben zvmers. M. ⸗G. Aufgebot von Policen. Folgende von uns ausgestellte Ber⸗ sicherungsscheine sind abhanden ge⸗ kommen:
Vs.⸗Nr.
Name: geboren am:
B 9oloss H. Reiner, 14. 8. 1899 U 890551 F. Barth 10.10.1890 U 406099 O. Knopf, 17. 1.1889 U 305928 C. Henning, 5. 3. 1890 A 287155 G. Bong, 3. 6. 1879 L 225668 G. Dehler, 16. 2. 1888
A 134306 E. Bauend ahl 25.10.1909 U 107223 W. Better, 24. 5. 1865 U 99260 L. Winzer, 18.12. 1882 A 19445 H. Härdtlein, 15. 3.1891
Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vorbe⸗ zeichneten Bank zu melden, anderenfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraft⸗ los erklärt werden.
Berlin, den 9. Mai 1941.
Der Vorstand.
52691 Iduna⸗Germania Lebens⸗Versicherungsgesellschaft a. G., Berlin. Kraftloserklärung von Dokumenten. Versicherungsschein Nr. 3 879112 (G) (Germania von 1922) Raim. Ph. Koener, geb. 6. 1. 1909, Berlin⸗Zeh⸗ lendorf; Versicherungsschein Nr. 4246 934 (8) (Gevymania von 1922) Anna Schiffer, geb. 15. 2. 1885, Köln; Ver⸗ sicherungsschein Nr. 3795 546 (6) (Germania von 1922) Emil Gunther, geb. 30. 4. 18838, Mannheim; Versiche⸗ rungsschein Nr. 3 805 836 (6) Ger— mania von 1922) Dr. Theodor Jür⸗ genus, geb. 24. 5. 1887, Erwitte; Ver⸗ sicherungsschein Nr. 8239011 (aG) (Iduna⸗Germania) Kurt Endres, geb. J. 12. 1903, Weilburg / Lahn; Hinterlegungsschein zum Versiche⸗ rungsschein Nr. 42 934 (6) (Ger⸗ mania Lebens⸗Vers⸗Ges. Akt. Ges. zu Stettin) Richard Liebhold Christoph Leffler, geb. 4. 3. 189, Berlin. Vor⸗ stehende Lebensversicherungsdokumente sind abhanden gekommen. Sie treten außer Kraft, falls sich ein Berechtigter nicht innerhalb zweier Monate
meldet.
Berlin, den 6. Mai 1941.
Der Vorstand.
5268
Der Versicherungsschein M 37 629 — Anna Stöbe — ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er ae, binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Berlin, den 6. Magi 1941.
Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.
6. Auslofung usw. von Wertpapieren.
5271 . e e r schaftiiches Kreditinstitut des
Fürstentums Lüneburg in Celle. Umtauschangebot für unsere zum 1. Juli 1941 gekündigten 5 „igen
Goldschuldverschreibungen, Buchst. B.
Gemäß unserer Kündigung vom 27. 12. 1949, betreffend die noch um⸗ laufenden Stücke der 5 Bwigen Gold⸗ schuldverschreibungen, bieten wir im Umtausch gegen die gekündigten Stücke unsere 4 Yigen Reichsmarkpfand⸗ briefe von 1941, Reihe 1, mit Zin⸗ senlauf ab 1. Juli 1941 zum Kurse von 1994 an. Stückelung 5000, 2000, 1009, 500 und 200 It..
Die Börseneinführung der neuen Pfandbriefe an der Riedersächsischen Börse in Hannover ist in die Wege ge⸗ leitet. Es wird in Kürze ein Prospekt veröffentlicht werden, aus dem die näheren Angaben über die neue Pfand⸗ briefreihe zu ersehen sind.
An dieses Umtauschangebot halten wir uns bis zum 15. Juli 1941 gebunden. Die Stücke der 5 BHigen Gold⸗ schuldverschreibungen müssen bis spä⸗ testens 15. Juli 1941 bei uns oder un⸗ seren Umtauschstellen zum Umtausch eingeliefert sein. Für später eintref⸗ fende gekündigte Stücke lommt nur die Barzahlung in Frage. Umtauschstücke sind mit doppeltem Nummernverzeich⸗ nis einzuliefern. Die ünschte Stückelung der neuen Pfandbriefe ist anzugeben.
Die Umtanschstellen sind: :
in Hannover: Deuts Bank, Fi⸗
liale Hannover,
Niedersächsische Landesbank — Girozentrale, .
Bankhaus Julius Maier Comp.;
in 96 Dentsche Bank, Filiale
Celle,
Kasse des Nitterschaftlichen Kreditinstituts.
Celle, den 6. Mai 1941. NRitterschaftliche Kreditkommisston
des Fürstentums Lüneburg.
7. AMttien⸗ gesellschaften.
5299 Erste Grazer Aetien⸗Brauerei vorm. Franz Schreiner C Söhne. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, den 28. Mai 1941, um 15 Uhr im Sitzungssaale unseres Unternehmens in Puntigam stattfindenden 53. ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und der Bilanz nebst Gewinn- und Ver lustrechnung für das Geschäftsjahr
b f ss ber die Ent
2. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
3. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
4. Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1940/41.
5. Allfällige Aufsichtsratswahlen.
Die Aktien sind spätestens fünf
Tage vor der Hauptversammlung bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Puntigam, bei der Creditanstalt⸗ Wiener Bankverein in Wien oder bei deren Filiale in Graz, bei der Länderbgütk Wien A. G. oder deren Filiale in Graz zu erlegen; außerdem kann jeder Aktionär an der Hguptver— sammlung teilnehmen, der spätestens fünf Tage vor der Hauptversamm⸗ lung bei der Gesellschaft eine Bestäti⸗ gung überreicht, daß die Aktien, für die er das Stimmrecht ausüben will, zu diesem Zwecke bis zur Beendigung der Hanptversammlung für ihn bei einem deutschen Notar oder einer hierzu geeignet erklärten Wertpapier⸗ sammelbank hinterlegt wurden. Der Vorstand.
Verantwortlich:
. den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin- Charlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).
— ö —᷑ 4
Deutscher Reichsanzeiger
Preußischer Staatsanzeiger.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 MM einschließlich 0, 8 QM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabboler bei der Anzeigenstelle 1,0 ta. monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle S W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 „n, einzelne Beilagen 10 Mm. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,109 Rc, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ eile „865 Grän. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
S8 X 68s, Wilbelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einfeitig
beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) bervorgehohen werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
9
9
den neuen Kroatischen Gesandten Dr.
non 29. 3. 1940 85 11. 4. 1940 18. Klaus, Hedwig, geb. Cohen 29. 3. 1940 85 11. 4. 1940 19. Klaus, Elisabeths... 29. 3. 1940 85 11. 4. 1940 20. Klaus, Johanna .... 29. 3. 1940 85 11. 4. 1940 K 29. 3. 1940 85 11. 4. 1940
Reichs bankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 107
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. ilmverbot. nordnung über die Ausbildung zum Gehilfen im deutschen Musikalienhandel.
Nachtrag 1 zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Vorschriften über bie Verarbeitung von Lumpen zur Herstellung von Papier und Pappe.
Belanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Festlegung von Sonder⸗ mengen). Vom 8. Mai 1941.
2. Berichtigung zu den Anordnungen Nr. 1 bis 4 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 30. Dezember 1946.
Berichtigung der Bekanntmachung Nr. 4 zur Anordnung Vp 4 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, in Nr. 40/1941.
Die Indexgiffer der Großhandelspreise im Monats durchschnitt April 1941.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichs Teil L, Nr. H. J es Reichzgesetzblatts,
2rmttiches.
Deutsches Reich.
Der Führer und Reichskanzler a. am 8. Mai 1941 ranko Benzon zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.
Bekanntmachung.
Das Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörig⸗ keit verlustig erklärten . wird gemäß § 2 . 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Ab⸗ erkennung der deutschen taatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBI. J S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt:
Bekanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom . t ,,, 11. 8. 1938 186 12. 8. 1938 2. Gottschalk, Dagobert .. 31. 3. 1939 79 3. 4. 1939 3. Gottschall, Else, geb.
D,, 31. 3. 1939 79 3. 4. 1939 4. Gottschallk, Hilde... 31. 3. 1939 79 3. 4. 1939 5. Gottschalk, Liselotte. .. 31. 3. 1939 79 3. 4. 1939 6. Deneke, Gertie, geb.
Gu ckenhe imer 22. 5. 1939 118 25. 5. 1939 7. Levinthal, Walter.. 2. 6. 1939 128 J. 6. 1939 8. Salomon, Sally .... 14. 6. 1939 136 16. 6. 1939 9. Salomon, Emmy, geb.
k 14. 5. 1939 136 16. 6. 1939
10. Cohen, Ludwig⸗Siegfried, gen. Gris 15. 6. 1939 138 19. 6. 1939 . en ne,, 14. 10. 1939 243 17. 10. 1939 12. Prasse, Herbert... 18. 12. 19369 299 21. 12. 1939 13. Kallmann, Jakob Jacque k, ö 25. 1. 1940 25 30. 1. 1940
k 25. 1. 1940 25 30. 1. 1940 16. Kallmann, Marianne Sara 25. 1. 1940 25 30. 1. 1940 16. Kallmann, Irene Sara. 265. 1. 1940 26 30. 1. 1940 17. Klaus, Fritz Sally Salo⸗
Berlin, den J. Mai 1941.
Der Reichsminister des Innern. J. A. Du car
Silmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Der nackte Spatz“ Ul en 4 Akte — 892 m, Antragsteller und Hersteller: Aco⸗Film G. m. b. H, Babelsberg 2 (Ufastadtz,
Ludwig⸗Troost⸗Str. 25, ist am 3. April 1941 unter Nr. 55 321 verboten worden.
Berlin, den 3. Mai 1941. Der Leiter der Filmprüfstelle.
Berlin, Sonnabend, den 10. Mai, abends
Anordnung
über die Ausbildung zum Gehilfen im deutschen Musikalien⸗ haͤndel ( VII 62/4 X.
Auf Grund des § 25 der J. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1935 (RGBl. 1 S. 797) ordne ich an:
81.
(1 Musikverleger und Musikalienhändler bedürfen zur Ausbildung bon Lehrlingen zu Gehilfen im deutschen Musi— lalienhandel (Musikverlag und . einer besonderen Erlaubnis des Präsidenten der Reichsmufikkammer.
(2 Die Erlaubnis wird widerruflich erteilt. Sie kann unter Auflagen erfolgen.
8 2.
Musilverleger und Musikalienhändler haben zur Prü⸗ fung der Kammerpflicht die Einstellung von Lehrlingen jeder Art unter Angabe ihrer Personalien ünd der Art ihrer Be⸗ schäftigung der „Reichsmusitkammer, Fachschaft Angestellte des Musikalienhandels“ unverzüglich anzuzeigen.
8 3.
(I). Lehrverträge, welche die Ausbildung von Lehrlingen
ö Gehilfen im deutschen Musikalienhandel zum Gegenstand
aben, dürfen nur unter ,,,, des vom Präsidenten der Reichsmusikkammer vorgeschriebenen Vertragsformulars ab⸗ geschlossen werden.
() Ueber den Gang der Ausbildung ist der vom Präsi⸗ denten der Reichsmusikkammer vorgeschriebene Lehrlingspaß zu führen. :
8§ 4
( ) Die , zum Gehilfen im deutschen Musi⸗ kalienhandel ist nur bann ordnungsgemäß abgeschlossen, wenn der 3 innerhalb oder nach Ablauf der Lehrzeit die vom Präsidenten der Reichsmusikkammer vorgeschriebene Gehilfenprüfung mit Erfolg re. hat.
„(E) Durch das Zeugnis über die bestandene Gehilfen⸗ prüfung wird der Nachweis der erforderlichen Eignung als Gehilfe im deutschen Musikalienhandel im Sinne des 5 16 der J. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer⸗ gesetz erbracht.
§ 5.
Musikverleger und Musikalienhändler müssen den in der Ausbildung zu Gehilfen im Musikalienhandel befindlichen Lehrlingen die erforderliche Zeit zur Ablegung der Gehilfen⸗ prüfung und zur Teilnahme an dem mit dieser verbundenen Reichsschulungskursus ohne Anrechnung auf den Urlaub zur Verfügung stellen. Sie sind verpflichtet, der Reichsmufik⸗ kammer die zur Vorbereitung und Ablegung erforderlichen Angaben jederzeit auf Anfordern zu machen.
§ 6.
Die Anordnung tritt am 1. April 1941 mit der Maß⸗ gabe in Kraft, daß Musikverlegern und Mustkalienhändlern, denen die nach 3 erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wird, das Recht zur Ausbildung zu Gehilfen im deutschen Musi⸗ kalienhandel für diejenigen Lehrlinge verbleibt, die sich zur Zeit des Inkrafttretens der Anordnung bereits in der Aus— bildung befanden.
Weimar, den 6. April 1941.
Der Präsident der Reichsmusikkammer. Dr. Peter Raabe.
Nachtrag 1 . zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen.
stellung von Papier und Pappe. Vom 8. Mai 1941.
f Grund der 9 über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 19359 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in , mit der Bekanntmachung über die Reichs— stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 199 vom 21. August 1939) wird im Einver— nehmen mit dem Reichsbeauftragten für Wolle und andere Tierhaare, dem Reichsbeauftragten für Baumwolle und dem Reichsbeauftragten für Bastfasern mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1
(17 Lumpen aller Art, Linters und sonstige Abfälle von Gespinstwaren sowie Baftfaserabfalle dürfen zur Herstellung
Dr. Baem eiste r.
von Papier und Pappe nur in den Mengen und Sorten ver⸗ arbeitet werden, für die die Reichsstelle für Papier und Ver⸗
6 von Eupen, Malmedy und
Vorschriften über die Verarbeitung von Lumpen zur her⸗
Postschecktonto: Berlin 41821 1 94 I
packungswesen eine schriftliche Verarbeitungsgenehmigung erteilt hat.
(2) Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann die Erteilung der Verarbeitungsgenehmigung auf die Verteilungsstelle für Lumpen für die Papier⸗ und Pappen⸗ industrie der Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare übertragen.
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(I) Die Verarbeitungsgenehmigung kann mit Bedingun⸗ gen und Auflagen versehen werden. ö
(2) Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann den Herstellern von Papier und Pappe insbesondere zur Auflage machen:
a) bestimmte Mengen an Lumpen, Linters, sonstigen Abfällen von Gespinstwaren und Bastfaserabfällen auf Lager zu nehmen oder zu halten,
b) J Bestände an bestimmte Firmen auszu⸗ iefern,
e) Abschriften der an die Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare, an die Reichsstelle für Baum⸗ wolle oder an die Reichsstelle für Bastfasern oder deren Verteilungsstellen gerichteten Meldungen über die Bestände der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen einzureichen.
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Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen oder ö. dĩe n, dieser Bestimmungen erteilten Anwei⸗ ungen und Auflagen der Verteilungsstelle für Lumpen für die Papier⸗ und Pappenindustrie der Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare werden gemäß 5 6 der Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 30. Dezember 1940 nach den Vorschriften der 85 10 u. 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr beftraft.
§ 4 Dieser Nachtrag tritt am 1. Juni 1941 in Kraft. Er
ilt auch in den eingegliederten K. und in den Ge⸗ oresnet.
Berlin, den 8. Mai 1941.
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dorn. ;
Bekanntmachung Nr. 2
zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen
(Festlegung von Sondermengem).
Vom 8. Mai 1941.
. Gemäß 8 3 Abs. 2 und 3 der Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 30. De— zember 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 305 vom 30. Dezember 1940) wird folgendes bekannt gemacht:
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ür die in der Anlage 1 genannten Verwendungsgebiete Spalte 1) werden Sondermengen in den aufgeführten Papiersorten (Spalte 2) festgelegt, deren Verwaltung den in . 6 erwähnten Bedarfsträgern (Spalte 3) übertragen ird. §82
Die Festlegung dieser Sondermengen hat entsprechend t Abs. 3 der Anordnung Nr. 3 zur Folge, daß es verboten ist,
a) im Rahmen der Sondermengen zugeteilte Papier⸗ oder Pappenmengen für einen anderen als den vor⸗ gesehenen Zweck zu verwenden,
b) Papier⸗ oder Pappenmengen, die nicht aus einer Sondermenge zugeteilt worden sind, für solche Zwecke zu verwenden, für die Sondermengen fest⸗ gelegt worden sind.
583 Anträge auf Zuteilung von Papier oder Pappe aus der Sondermenge sind bei dem Bedarfsträger einzureichen, der über die Zuteilung nach den ihm von der Reichsstelle für . und Verpackungswesen erteilten Weisungen ent— eidet. . . Bedarfsträger ist berechtigt, von den Autragstellern die Einreichung einer unterzeichneten Verpflichtungserklä⸗ rung gemäß dem anliegenden Muster (Anlage 2) zu fordern.
§ 4 Fabriken, Großhändler und andere Verteiler dürfen Papier für die in der Anlage 1 genannten Verwendungs⸗
zwecke nur liefern, wenn ihnen die Zuteilung aus der Sender⸗ menge nachgewiesen ist.
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