Reichs und Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12. Mai 1941. S. 4
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finden . den Verkehr zwischen Lohnauftraggeber und Lohn⸗ auftragnehmer keine Anwendung. Es dürfen daher für die Mehrware und die eingesparten Gewebe und Gewirke Punkt⸗ schecks oder Bezugsberechtigungsscheine weder verlangt noch gegeben werden. .
§82
Entgelt für Mehrware.
Der Lohnauftraggeber hat dem Lohnauftragnehmer für die Herstellung der Mehrware nur das im Rahmen der , . Durchführungsverordnung zum Abschnitt 3 der
riegswirtschaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichs⸗ en. 1 S. 2028) zulässige Entgelt zu entrichten. Ferner at er dem Lohnauftragnehmer den Einkaufspreis für ge⸗ lieferte Zutaten zu erstatten. Eingesparte Gewebe und Ge⸗ wirke, die nicht verarbeitet werden, sind unentgeltlich zurück⸗
zugeben. 83
Zuwiderhandlungen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Vorschriften der ss 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preis⸗ vorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. J! S. 999) bestraft.
§8 4
Inkrafttreten.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ost⸗ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
Berichtigung zur 26. Anweisung der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 30. April 1941.
Deutscher Reichsanzeiger Nr. 100 vom 2. Mai 1941.
In § 6 Abs. 1 muß es richtig heißen:
„(a) Aus den in den Kontingentslisten An⸗ lage 3 b . (
In § 11 unter ( muß der letzte g richtig heißen:
„diese Regelung gilt nicht für das Handwerk“.
In § 42 Abs. 4 letzter Satz ist das Wort „Kontingent“ durch das Wort „Kontingentszeichen“ zu ersetzen.
In 5 58 Abs. 1 ist dem ersten Satz anzufügen:
„Die Mitglieder der Wirtschaftsgruppen Eisen schaffende Industrie und Gießerei⸗Industrie sind
,, ihre Auftragsbestände — unterteilt nach Materialgruppen und Bedarfsträgern — monatlich zu melden.“
5 5 ö58 Abs. 2 ist das Wort „Auftragsbestand“ durch das Wort Auftragseingang“ und das Wort „monatlich“ durch das Wort „vierteljährlich“ zu ersetzen. .
Der § 58 Abs. 3 muß richtig heißen:
(3) Die Mitglieder der Wirtschaftsgruppen der Eisen verarbeitenden Industrie mit Ausnahme der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie haben außerdem den Werkstoffeingang — unterteilt nach Material⸗ gruppen — monatlich zu melden.“
In § 60 in der vierten Zeile sind die Worte
„von den kontingentsbuchführungspflichtigen Be⸗ trieben“
hinter dem Wort „dürfen“ einzufügen.
ö der Anlage 1 unter Ziffer 5 muß es richtig „Profilstahl“ heißen.
In der Anlage 1 unter Ziffer 11 muß
heißen: „a) nahtlose und feuergeschweißte Stahlrohre bis Stahlrohre
es richtig
318 mm ä. Durchmesser“ „b) nahtlose und geschweißte 318 mm ä. Durchmesser.“ In der Anlage 1 Ziffer 18 muß es richtig heißen: „der Gießereien“. ; In der Anlage 3a unter Ziffer 12 muß es richtig heißen:
„Metallerzeugende Industrie“, Fachgruppe Metall⸗ erzeugende Industrie, Berlin⸗Schöneberg 1, Innsbrucker Str. 42.
In der Anlage Za unter Ziffer 19 muß es richtig
heißen: „Metallhalbzeugindustrie“, Fachgruppe Metallhalb⸗ zeugindustrie, Berlin⸗Schöneberg 1, Innsbrucker Straße 42. In der Anlage 3b unter Ziffer 11 muß es in der Spalte „Kontingent“ nur heißen: „Betriebsbauten der Deutschen Reichsbahn.“
Berlin, den 10. Mai 1941.
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.
über
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit 51 der Durchführungs⸗ verordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Gesetze über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1953 (RGBl. 1 S. 479) werden folgende von dem Domprobst Parensen in Minden benutzte Gegenstände: eine Schreib⸗ maschine „Continental“ und ein Abziehapparat „Roto“ ein⸗ gezogen.
Minden, den 5. Mai 1941.
Für den Preußischen Staat Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Zorn.
für Mehrleistung anerkannt wird, werde anderer im Kriege wie im Frieden dieses Gewinnstreben seine Grenzen
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Geschäftsträger der Königlich Dänischen Gesandtschaft in Berlin, Herr Legationsrat Steensen⸗Leth, hat Berlin am 9. Mai d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär F. Schon die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.
Sinnmst and Wißsench ft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 12. bis 19. Mai.
Staatsoper. Vom 15. bis 27. Mai Gastspiel der Staatsoper in der Großen
Oper in Paris. Schau spielhaus.
Montag, den 12. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, den 13. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 14. Mai. Julius Caesar. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 15. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 16. Mai. Julius Caesar. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, den 14. Mai. Antigone. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 18. Mai. Julius Caesar. Beginn: 18 Uhr. . * 19. Mai. Der goldene Dolch. Beginn: r.
Kleines Haus.
. 12. Mai. Tageszeiten der Liebe.
x.
Dienstag, den 13. Mai. Die Häuser des Herrn Sar⸗ to riu s. Beginn: 19 Uhr.
Mittwoch, den 14. Mai. Veilchenredou te. Beginn: 19 Uhr.
Donnerstag, den 15. Mai. Die Häuser des Herrn Sar⸗ to riu s. Beginn: 19 Uhr.
er ag den 16. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr. onnabend, den 1. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.
Sonntag, den 18. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.
Montag, den 19. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.
Beginnt
Srũühjahrsausstellung der Preußischen Akademie der Künste.
Die Akademie der Künste veranstaltet in den Monaten Mai / Juni ihre Frühjahrsausstellung, die Werke der Graphik, Zeichnungen, Aquarelle . und Bildhauerwerke kleineren Umfanges umfaßt. Im tahmen dieser Ausstellung werden Sonderausstellungen des verstorbenen Tiermalers Profe tors Heinrich von Zügel⸗München, des Malers Professors Otto H. Engel (zu seinem bevorstehenden 75. Geburtstag), des Malers und Graphikers Professors Heinrich Hönich in Prag und des Graphikers A. Paul Weber, des Schöpfers der „Britischen Bilder“,
gezeigt.
gie Ausstellung wird am Donnerstag, dem 15. Mai, vor einem geladenen Kreise eröffnet und ist vom gleichen Tage ab 2 Uhr allgemein zugänglich.
Wir tschaftstei.
Der § 22 der Kriegswirtschafts⸗ verordnung.
Im Rahmen einer Vortragsfolge „Kostenrechnung und Preisbildung in der Industrie“, der von der Wirtschaftskammer Berlin⸗Brandenburg, Industrie⸗Abteilung, und der Deutschen Ge⸗ sellschaft für Betriebswirtschaft veranstaltet wird, sprach Dr. von Engelberg, General⸗Sachverständiger beim Reichskommissar . die Preisbildung, Berlin, über: Der 5 22 der Kriegswirt⸗ chaftsverordnung.
Dr. von Engelberg ging einleitend auf die Aufgaben des Reichskommissars für die Preisbildung (RfPr.) ein, die er ins⸗ besondere im Schutz des Verbrauchers und der Sicherung der Währung sieht. Die , dieser Aufgabe sei in der Erhaltung der Produktionskraft und des Produktionswillens gezogen. Wäh⸗ rend selbständiges und damit selbstverantwortliches Unternehmer⸗ tum einerseits und gesundes Gewinnstreben mit 66 Gewinn
eits mehr noch
am Wohl der Gesamtheit finden müssen. Diese Grundsätze haben bei der Schaffung des Abschnitts IL der Kriegswirtschafts⸗-Ver⸗ ordnung (WV O.) Pate gestanden. Sie finden ihren Niederschlag im § 23 der KWVO, der eine Preisbildung nach Grundsätzen der kriegs verpflichteten Volkswirtschaft fordere. Stabilhaltung der Preise oder ffn Senkungen seien also das Ziel der KWO. und nicht, wie fälschlich vielfach angenommen wird, Gewinnabführung. An sich war dies nicht selbstverständlich, wie die Ueberlegungen, eine Kriegsgewinnsteüer einzuführen, beweisen. Für die Wirt⸗ schaft bedeute die in S 22 KWB. gefundene e r. die Möglich⸗ keit einer größeren ,,, gegenüber einer Kriegs⸗ gewinnsteuer ünd vor allem die Gewähr für eine gerechte Ent⸗ lohnung der echten Mehrleistung. Gleichzeitig biete der 5 22 KWVS. dem deutschen Unternehmer die Möglichkeit, selbstver⸗ antwortlich seine Preise festzusetzen. Der Abshnit IV der KVD. setze universales Recht fest, das nicht nur für die beiden Reichs⸗ gruppen Industrie und Handel gilt, für die bis jetzt „Anwei⸗ sungen“ erteilt sind. Der 5 22 KWVO, erfasse vielmehr alle Preise und Entgelte, gleichgültig, um welchen Betriebszweig und um welchen Unternehmer es sich handele. Andererseits seien die Bestimmungen der KWVO . zeitlich durch die Kriegsdauer be⸗ schränkt.
Uebergehend zu Einzelfragen behandelte Dr. von Engelberg zunächst den Gewinnbegriff, der aus dem Steuergewinn ab⸗ geleitet wird. Dieser erfahre eine Reihe von Berechtigungen nach oben und unten, indem ungerechtfertigt hohe Löhne und Soziallasten sowie über die verbrauchbedingten Abschreibungen hinausgehende Abschreibungen und Zinsen für Fremdkapital zu⸗ geschlagen, andererseits zahlreiche Posten abgezogen werden, so z. B. Rückstellungen für unterlassene Reparaturen, Gewerbe⸗ ertragsteuer und Vermögensteuer, Spenden und gegebenenfalls ein ÜUnternehmerlohn. Wichtig sei, daß außerordentliche Erträge, wie Buchgewinne, aus der Verdußerung von Betriebsvermögen, gleichfalls abgesetzt werden können. Exportgewinne, soweit sie eine besondere Leistung darstellen, seien gleichfalls abzugsfähig. Dagegen können Beträge, die zu Investierungen verwandt werden, nur in Ausnahmefällen Berütksichtigung finden. Schwieriger als die Bereinigung des steuerpflichtigen Gewinns sei die Ermittlung der Angemessenheit des Gewinns eines Unter— nehmens. Der RfPr. habe der Reichsgruppe Industrie zwei Anhaltspunkte an Hand gegeben, nämlich einmal den Vergleich mit dem Gewinn eines normalen Friedensjahres und zum zweiten die Festsetzung von Gewinnrichtpunkten für Gruppen von Ünternehmungen. Die Festlegung einer für die ganze Wirtschaft gültigen Referenzperiode habe sich dagegen n , gestellt. Während die Richtpunkte in erster Linie von Bktzieben herangezogen werden können, die nur wenige Produkte herstellen, werde bei den sogengnnten gemischten Unternehmungen, die zahl⸗ reiche verschiedene Produkte herstellen, für die getrennte Richt⸗ punkte gefunden wurden, der Vergleich mit einem riedens jahr der wichtigere Anhaltspunkt sein. Wichtig sei, daß in beiden Fällen der Betrieb zu überprüfen habe, ob er nach seiner Kosten⸗ lage berechtigt ist, den Vergleichsgewinn oder den Richtpunkt⸗ gewinn zu beanspruchen, Grundsaͤtzlich gelte der an Hand der Richtpunkte ermittelte Gewinn nur für sogenannte mittelgute Betriebe. Darunter liegende Betriebe müssen mit einem ge⸗ ringeren Gewinn zufrieden sein; günstiger arbeitende Betriebe erhalten dagegen eine Differentialrente. Wesentlich dabei sei, daß die Unternehmen als Einheit gewertet werden, also jeweils der' Gesamtgewinn eines Unternehmens betrachtet wird und nicht der am einzelnen Stück erzielte Gewinn. .
Eingehend auf die Ermittlungen der Gewinnrichtpunkte wies Dr. von Engelberg darauf hin, daß diese Richtpunkte als Brutto— ie also vor Abzug der Steuer ermittelt werden, da sonst durch
ie Arbeit der RfPr. die Verschiedenheiten in der Einkommens⸗ besteuerung nivelliert würden. Zwar verkenne der RfPr. nicht, daß darin gewisse Härten heute für hochbesteuerte Personalgesell⸗ schaften entftehen können, denen er auch bei der Abschöpfung ge⸗ recht zu werden versuche; bei der Preisbildung können diese je⸗ doch nicht berücksichtigt werden. Bei der Ermittlung der Gewinn- richtpunkte werde der Gewinn als Funktion aus Kapital und Umsatz betrachtet und dementsprechend aus beiden Größen er⸗ mittelt. Dabei soll der auf das Kapital entfallende Gewinn die Verzinsung unter Berücksichtigung des Kapitalwagnisses darstellen, der auf den Umsatz entfallende Teil das Unternehmerwagnis ab⸗ elten. Soweit für eine Gruppe ein einheitlicher Kapitglumschlags⸗ 6 gefunden werden kann, werde dieser einheitlich für die
Gruppe zugrunde gelegt. Soweit dies unmöglich sei, müssen für die einzelnen Gruppen Abfallkurven ermittelt werden. Als Kapital werde das betriebsnotiwendige Kapital angesehen, Da dies in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht berechnet ist, könne es, wie der Vortragende ausführte, aus der Steuerbilanz abge—⸗ leitet werden, indem Wertberichtigungen, unverzinsliche Schulden . Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen abgesetzt werden.
Dr. von Engelberg ging dann auf die vom RfPr, Gau—⸗ leiter Wagner, aügekündigte Preiserklärung ein und teilte mit, daß in der Zwischenzeit für den Behördengebrguch ein Form⸗ blatt entwickelt worden sei, das sich für ein Preiserklärungs⸗ Formular, ähnlich den Steuererklärungs⸗Formulaxen, durchaus eigne. Ob eine solche Preiserklärung künftighin von jedem Betrieb . werden muß oder nur bei den Betrieben nieder⸗ gelegt werden wird, stehe noch nicht fest. Gleichfalls noch nicht endgültig fest stehe die Behandlung der Kartellpreise, hir die ergänzende Richtlinien in Aussicht Festellt seien, Fest stehe hier nur, daß diese ergänzenden Richtlinien ermöglichen werden, dem Sinn der Preisbindungen, nämlich fuhr r Preisen, gerecht zu werden trotz der Verpflichtung der Betriebe aus dem 5 2 KWVO. die Preise zu senken. Es sei vorgesehen, die Prxeise für Kartelle nur einheitlich zu senken, wobei der dann verbleibende Gewinn bei günstig arbeikenden Betrieben diesen als Differential⸗ rente verbleibt. Dagegen stehe noch nicht fest, welchen Weg der RfPr. gehen will, wenn sich die Kartellpreise nicht auf, eine an . Höhe senken lassen, weil sonst Betriebe, die ungünstig arbeiten, die aber zur Bedarfsdeckung notwendig sind, nicht mehr mitkommen. Sicher werde die daraus für die gut arbei⸗ tenden Betriebe zusätzlich ö , ge r,. Differẽntialrente abgeführt werden ö Ob diese aber zu einem Ausgleich für die weniger gut arbeitenden Betriebe herangezogen werden oder unmittelbar an die Reichskasse abgeliefert werden solle, stehe noch nicht fest.
Zum Schluß wies Dr. von Engelberg auf zwei bedeutsame Ausnahmen hin, die der RfPr. . hat, wonach die Steuervorteile, die aus der an und aus den Vorschriften über den „Neuen Finanzplan“ den Steuerpflichtigen erwachsen, diesen erhalten bleiben. ;
Chemische Forschungserfolge im Kriege. Eine Vortragsreihe des Vereins Deutscher Chemiker in Wien.
Die deutsche chemische Forschung arbeitet auch im Kriege mit größtem Erfolge weiter. Das bewiesen der an. Welt die Ta⸗ gungen des Vereins Deutscher Chemiker im NSBDT., der am 17. Mai seine dritte diesjährige nr , , in Wien abhält. Wieder werden wichtige aktuelle Wissenschaftsgebiete, auf denen deutsche Forscher bahnbrechend tätig waren, zur Sprache
elangen. So wird Prof. Dr. C. Schöpf⸗Darmstadt in seinem ortrag „Synthetische Leistungen der Zelle“ ein neues System der Naturstoffe aufstellen, das dieses gewaltige, fast unübersichtliche Gebiet sichtend zusammenfaßt und uns einen Einblick gibt in die riesige Zahl der Substanzen, die in den „chemischen Laboratorien“ der lebenden Zellen gebildet werden. Prof. Dr. Waldschmidt⸗Leitz von der deutschen Universität Prag wird in seinem Vortrag neue Möglichkeiten aufzeigen, die Krebserkrankung schon in ersten Ent⸗ wicklungsstadien hemisch u erkennen und künstlich Abwehrfermente zu erzeugen. Spezielle chemische Probleme behandeln Prof. Dr. Gleu⸗Jena und Prof. Dr. Clusius München. Ersterer wird über „Anorganische Persäure“, letzterer über die „Bedeutung der Null⸗ punktenergie für physikalisch⸗chemische Probleme“ sprechen. Sehr wichtig und in besonderem Maße aktuell dürfte der Vortrag von Staatsrat Dr. Schieber⸗Schwarza sein, der einen Bericht über „Neue Rohstoffquellen und p verfahren für Zellulose“ gibt. Schließlich behandelt Dr. Brill⸗J. G. Werk Oppau die „Röntgen⸗ strahlen als Hilfsmittel der Forschung in Wissenschaft und Industrie“. . .
Zusammenarbeit von Industrie und Handel bei der Auftragsverlagerung.
Für die Auftragsverlagerung an die Industrie der besetzten Westgebiete wird nunmehr na Besprechungen zwischen den Reichsgruppen Industrie und Handel eine Zusammenarbeit der deutschen Industrie mit dem Außenhandel. nr n um die Erfahrungen und Leistungen des Handels in verstärktem Um⸗ fange bei der Durchführüng der Auftragsverlagerung nutzbar zu machen. Der deutsche Außenhandel soll besonders dann mit⸗ wirken, wenn sich eine Zusammenfassung der Aufträge mehrerer Industrieunternehmungen als zweckmäßig erweist.
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin. Drei Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
Erste Beilage
mn Deutschen Reichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger
Mr. 108
Arbeitseinsatz in Krieg und Frieden. Staats sekretär Dr. Syrup in Duisburg.
Auf einer Mitgliederversammlung der Volkswirtschaftlichen Vereinigung im rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet sprach in Duisburg der Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium Dr. Syrup über den Arbeitseinsatz in Krieg und Frieden. Er verglich den Arbeitseinsatz im Weltkrieg, der ohne Lenkung er⸗ folgte, mit den Arbeitseinsatzmaßnahmen des Vierjahrespkanes und des jetzigen Krieges. Der Übergang von der Friedens, in die Kriegswirtschaft sei diesmal völlig anders , als beim Ausbruch des Weltkrieges, Damals, 1914, habe eine große Ar⸗ beitslosigleit infolge weitgehender Betriebseinschränkungen ge⸗ n Jetzt, 1939, seien dagegen keine Stillegungen oder Ein⸗ chränkungen wichtiger Betriebe und damit keine Zunahme der Arbeitslosenzahl eingetreten.
Drei Punkte seien für die Vorbereitungen der Arbeitsver— waltung hier wesentlich gewesen: Die Unab ömmlichstellung der 6 die Wirtschaft unentbehrlichen Arbeitskräfte, die Sicher⸗ tellung des Ersatzbedarfs für die Einberufenen und die Bereit⸗ stellung van Arbeitskräften für die ausgeweitete Kriegsproduk⸗ tion. Diese vorbereiteten Maßnahmen hätten sich auf Millionen von Arbeitskräften erstrectt und seien nur mit Hilfe der Arbeits⸗ bücher möglich gewesen. Dr. Syrup behandelte dann den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte. So sehr diefer Einfatz während des
Krieges zu begrüßen und notwendig sei, so verkehrt sei es, im
Frieden mit einem derartigen Ausländereinsatz zu rechnen. Nur der Boden gehöre auf die Dauer einem Volk, den es selbst pflüge, und nur die Kohle gehöre ihm, die es selbst fördere.
Der Vortragende wies auf den Appell des Führers an die deutsche Frau hin und sagte, zur Zeit seien rund 8,z Millionen Tauen als Arbeiterinnen und ÄAngestellte tätig. Die Frauen ätten in hohem Maße ihre Pflicht getan. Trotzdem seien im Frauensektor zweifellos noch viele Frauen vorhanden, die gesund und nicht durch Pflichten als Mutter und Hausfrau gebunden seien. An sie wende sich der Appell des Führers. Dr. Shyrup ging ferner auf die kommende Friedenswirt chaft ein. Die Umstellung von der Kriegs⸗ auf die e n n haft
00 Que o t —ä—ꝛ /
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 12. Mai 1941.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
133 Ra für 100 Kg 137 .
z35, 50 = 38, 50 ĩ fein
*
Wien e r Protektorats werte, 19. Mai. (D. N. B.) , , Bank — — Dux Bodenbacher Eisenbahn 208, 90 K., Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 12100 K., Westböhm. Bergbau-Aktienverein 163, 00, Erste Brünner Naschinenf. Ge. zo S6 . Metalswalzwert A. C. Hahrisch Stau 139,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 487,50, Eisenwerke A. . Rothau⸗ Neudeck 60, 00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 240,00, Heinrichsthaler Papierfabrik 111,75 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabr. A. G. 59, 50 K., A. G. Roth Kosteletzer Spinn. Web. 81,75, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 46,75, 404, Dux Bodenbacher Prior. Anl. 1891 10,05 K., 425 Dux ⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 — — Königshofer Zement 341,00 K., Poldi⸗Hütte 525, 00 K., Berg⸗ und Hüttenwerksgej. — — Ringhoffer Tatra 309,50 . Renten: 5) Mährisch Landesanleihen 1511 — — 40 Pilsen Stadtanleihen . KM, Pilsen Stadtanl. —, 596 Prager Anleihe 10,06, 30 Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig — — 49, Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen 9, , 49, Böhm. TLandesbant Komm. ⸗Schuldsch. —= 2 16 Böhm. Landsbank Meliorationssch. = 126 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 49 9, Pfandbr. Mähr. Sparkasse 1010, 4 Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.-Schuldver. w, 460 Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗ Schuldverschr. — —, Md Zivnostensta Bank Schuld. —— — . Kasse.
Am sterdam, 10. Mai. (D. N. B.) A. Fort laufend nstierte B erte: 1. Anleihen: 49 Nederl. Staatsleening 1840 S. 1 mit Steuererleicht. 100, 00, 499 do. S. II ohne Steuererleicht. 97, 75, 4 6 do. S. U1 mit Steuererleicht. oss. 499 do. I941 mit Steuererleicht. 98, 001, 5 v, , Dt. Reichsanl. 1930 (houng) ohne Kettenerkl. — —, 5M do. mit Kettenerkl. —. *. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (A Ku.) 130 50*), Philips Gloeilampen⸗-; fabrieken 215,50, Lever Bros. & Unilever N. V. 117,505, Anaconda Copper Mining — —, Bethlehem Steel Corp. ——, Republic Steel Corp. —, Koninkl. Ned. Mij. tot Expl. v. Petroleumbronnen i. Ned. Ind. 233, 00, Shell Union — —, Nederlandsche Scheepvaart Unie 176,00, Amsterdam Rubber Eultuur Mij. (AR.) 269, 00, Handels vereeniging „Amsterdam / (H VA.) 426, o, Senembah Mij. 207,00. B. Ka ssapapiere: 1. Anleihen: 72 Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerki. —— 79 do. mit Kettenerkl. — — LX Golddiskontbank pref —— 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (H KJ.) 167,00, Internat. Viscose Comp. Sl, 50, Neder⸗ landsche Kabelfabriek 364 0, Rotterdamsche Droogdok Mij. 313,09, Vereen. Koninkl. Papierfabrie ken von Gelder Zonen 144,00, All—⸗ 5 Elektrizitätsgesellschaft = F. G. Farben Zertifikate — —, o. Original ——, Nederl.⸗ ndische Spoorweg Mij. 56, 00, Koninkl. Nederl. Hoogovens en Staalfabr. —— , Del Maatschappij 254,25 deineken . Bierbrouweris Mij. 20s, so, Gehren Grö, geg, g n . . . „ Nederlandsche Bol Maat;
Iöõ, Holl. Amerika⸗Linie 116, 50*), N . ker gs zo Oe Three d, mne sn e dern dandeis Mraatschar.
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigun deut Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner eren 6 z. * 6 9 . . auf 74,00 R (am 10. Mai auf 74, 00 FRA)
r g.
Berichte von aus wärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten. —
Devisen.
Frag, 10. Mai. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs— Mittelkurs 1327, 00 G. 1827, 0 B., Berlin — Zurich 3 ö o80, 19 B., Oslo 56760 G., 668, 80 B., Kopenhagen 482,10 G., 183310 B., London 9s, 0 G. 99, 10 B., Madrid 236, g6 G., 236,00 B., Mailand is0. 90 G., 131.160 ., New Hort 24,98 G, 26 62 B., Pari Ho, ß G., 560, 0s B., Stockholm 594, 60 G. 595,80 B., Belgrad 36 04 Gr, S6é, 15 B., Brüssel 306, 69 G., 406. 40 B., Budapest —— Bukarest — — Sofia 30,47 G. 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,862 B.
Berlin, Montag, den 12. Mai
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werde sich ohne besondere ,, n. vollziehen. Gefahren einer neuen nennenswerten . eit bestanden nicht. Die Auf⸗ gaben, die uns nach dieser Umstellung erwarteten, selen groß und umfassend. Sie würden ie . mit der bekannten Stoß . wie vor dem Kriege die Aufgaben des Vierjahresplanes durchgeführt werden. Innerhalb der kommenden Friedenswirtschaft würden besondere Aufgaben der Bauwirtschaft zufallen, wobei der Woh⸗ nungsbau an der Spitze stehen müsse und auch stehen werde. Neben der Bauwirtschaft würden die Verbrauchsgüterindustrie und die Exportindustrie stehen. Bei allen diesen großen Friedensaufgaben werde aber als Engpaß der Arbeitseinsatz N bleiben. Es werde unsere Aufgabe sein, die Schaffenskraft des deutschen Volkes soweit wie möglich zu stärken.
—
OQstsee⸗Institut in Danzig zur Erforschun wirtschaftlicher Probleme Nord⸗ und . gegründet.
Nach längeren Vorbereitungsarbeiten ist jetzt in der Hanse— stadt Danzig ein Ostsee⸗Institut e. V. gegruͤnbet worden, das unter der Schirmherrschafk von Gauleiter und Reichsstatthalter Albert Forster steht. In Anbetracht der wichtigen Aufgaben, die der Hansestadt Danzig in wirtschaftlicher und verkehrs⸗ politischer Beziehung im Rahmen der großdeutschen Zielsetzung für den Ostraum und die Ostseeküste zufallen, wird ein erhebliche; Teil der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts sich auf die Er⸗ forschung wirtschaftlicher Probleme des Nordens und Ostens Europas erstrecken. Daneben wird das Ostsee⸗Institut stärkste Au fmerksamkeit auch den kulturellen und volkstumspolitischen Fragen seines Virtungs bereiches zuwenden, der gegenüber ähn⸗ lichen Instituten im Osten erheblich erweitert wurde. Für die wissenschaftliche Tätigkeit sind hervorragende Sachkenner ge⸗ wonnen worden, Das 2stsee⸗Institut ist eine Gemeinschafks⸗ gründung der Spitzenbehörden des Reichsgaues Danzig⸗-West⸗ preußen und der Hansestadt Danzig. Das Institut stellt einen überzeugenden Beweis für den Kg aun en dar, der trotz des Krieges in den wiedergewonnenen Ostgebieten herrscht.
London 13,935, Mailand 17,7732, New Jork 345,50, Paris 6,31, Prag 13623, Sofia 415,50, Zürich 80, 20 Slowakei 11,71.
)Verrechnungskurs.
Sondon, 16. Mai. (D N. B.) New Jork 402, õé0o — 403,50, Paris —— Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 443 — 4,47, Amsterdam — — Brüssel — —, Italien (Freiv. — — Schweiz 17,z 9 – 17,0, Kopenhagen (Freiv — — Stockholm
Rio de Janeiro (inoffiz — —, Schanghai — —.
London 12. Mai. (D. N. B.) New Jork 402,50 - 403,50, Paris —— Berlin — —, Spanien (offiz) 40,50, Montreal 443 = 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv. — — Schweiz 17,09 — 17,40, Kopenhagen (Freiv) — —, Stockholm 16, 8s — 16,95, Oslo — —, Buenos Aires (offiz.) 16,956). — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz. — —, Schanghai — —
Am sterd am, 10. Mai. (D. N. B.) [Amtlich. Berliu 75, 3c, London ( New York 1882 / — 1885.7, Paris =, Brüssei 30,1 – 30,17, Schweiz 43,83 43,71, Helsingfors 2815,82, Italien (Clearing) 9g, 8, Madrid — —, Osl
*
9 —
Kopenhagen — — Stockholm 44,81! - 44,90, Prag — —
Am sterdam, 12. Mai. (D. N. B.)) 2,00 Uhr; holl. Zeit.! [Amtlich Berlin 75,36, London ——, New HYork 18831. 18601, Paris —— Hrüffel 30,1 1— 39,17, Schweiz 43,53 43,71, Helsingfors 3, si— , 8s, Italien (Clearing) 9,s7, Madrid — Slo — —, Kopenhagen ——, Stockholm
. 1 44, 81 = 44 90, Prag — —.
Zürich, 19. Mai. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 9, sz, London 17273 New YJort 431 00, Brüssel 69, 0 nom., Mailand 21,25, Madrid 39,50, Holland 229, 0 nom., Berlin 172,56, Lissabon 1,27 Stockholm 102,673. Oslo 98,50 nom., Kopenhagen Sz, 5 nom., Sofia 425,00, Prag 17,30, Budapest S5, 0d, Belgrad — —, Athen —— Istanbul 357,50, Bukarest 200, oo. Helsingfors S70, 0), Buenos Aires 102,50, Japan lol, o.
Kopenhagen, 16 Mai. (D. N. B.) London 20,sg, New York 515,090, Berlin 207, 45, Paris 11,75, Antwerpen 83,06, Zürich 12035, Rom 26,30, Amsterdam 275, 45, Stockholm 123,45, Dslo. 117,85, Helsingfors 10,2, Prag — — Madrid
, ,. —— WM tockholm 10. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G. 1s, 95 B. Berlin is, 50 G., 166,56 S.. Paris G., 9 6 8. Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97, 809 B., Amsterdam —, — G., 223,50 B., Kopenhagen S0, 95 G. 81,25 B., Oslo gö,365 G.. 96,85 B., Washington 415,06 G., 420, 00 B., Helsingfors 8,35 G., S, 59 B., Rom 21,153 G, 21,35 B., Prag —— Madrid — . Kanada 3, 75 G. 3, 8z B., Türkei — =. Oslo, 19. Mai. (D. R. B.) London — — G., 17, 5 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G.. 0,60 B., New York Hö, 00 G., 440 00 B., Amsterdam — — G., 236,00 B. Zurich l0l, 50 G., 103,09 B., Helsingfors s, 70 G., g, 20 B., Antwerpen = G., Il, 50 B., Stockholm 104555 G., 105,10 B., Kopenhagen 84, 89 G., 85, 40 B., Rom 22, 10 G., 23, 10 B. Prag — —, Warschau Moskau, 29. April. (D. N. B.) New York 5,30 21,38, Brüssel S4, 8o, Amsterdam 28132 1 in, ig, aneh 123,01 Schweden 126.38. Berlin 212, 00, Italien 26,76. Moskau, 30. April. (D. N. B. New York 5. 3, London 2137, Brüssel 84, so, Amsterdam 281, 32, Paris II, 13, Schweiz 123,01, Schweden 126, 38, Berlin 212, 00, Italien 26,76.
.
London, 10. Mai. abends geschlossen.
(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗
Wertpapiere.
Frankfurt a. M. 19. Mai. (D. N. B.) Reichs- Alt besitzanleihe 161,25, Aschaffenburger Buntpapier ——, Buderus Eisen 14700, Cement Heidelberg 214,50, Deutsche Gold u. Silber 320,00, Deutsche Linoleum 163, 0. Eßlinger Maschinen 161,00, Felten u. Guilleaume ——* Ph. Holzmann 242,50, Gebr. Jung⸗ hans — * Lahmeyer 168. 25, Laurahütte 38, 06, Mainkraftwerke 125, 00, Rütgerswerke 203, 090 Voigt u. Häffner 190, 509. Zellstoff
amburg, 10. Mai. (D. N. B., [Schlußkurse. Dresdner Bank 142,25, Kere ata 159,50, Hamburger r hf 126, 75, HDamburg - Amerika Paketf. 118,50, Hamburg- Südamerika — — Nordd. Lloyd 118,00, Dynamit Nobel 105,286, Guano 116, Sarburger Gummi — — Holsten⸗Brauerei 216,00, Neu Guineg
— — Otavi 32,00. (D. N. B.) 4260 Ndöst. Lds. . Am.
1 1
Wen 10. Mai. 18360 193,00. 429 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 103,00, 40, Steier. mar! Lds.-Anl. 1940 1024,35, 496, Wien 1940 l02, 50, Donau. Dampfsch. Gesellschaft —,. A. E. G. Union Lit. A — —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 103635. Brau-AG. Oester⸗ reich 231,0, Brown Boveri —— Egydyer Eisen u. Stahl
16,85 — 16,95. Oslo — —, Buenos Aires (offiz. j 16, 953 - 17,13,
Hanf ⸗-Jute Textil ——. Kabel⸗ und Drahtind. 19200 R., Lapp-Finze AG. 124,06, Leipnit⸗Lundb. 625,00 K., Leykam-⸗Jose fa thal 74,00, Neusiedler AG. 150, 90, Perimooser Kalk 243, 060, Schrauben Schmiedew. 183,600 R., Siemens -Schucert — — Simmeringer Msch. —— „Solo“ Zündwaren 195,75, Steirische Magnesit — —, Steirische Wasserkraft — —, Steyr - Daimler⸗ Puch — —, Steyrermühl Papier — —, Veitscher Magnesit — — Waagner⸗Biro 155,00, Wienerberger Ziegel 136, 00 K.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
12. Mai Geld Brie
10. Mai Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) L ägypt. Pfd. — Afghanistan (Labuh. 106 Afghan 18,79
Argentinien (Buenos
Aires) 1 Pap. Pes. 0,590 0,594 0,590 O0, 59g4 Australien (Sidney). J austr. Pfd. — — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen). . 100 Belga 39,985 40, 04 Brasilien (Rio de
Janeiro) I Milreis Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) . 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa Dänemark (Kopen⸗
hagen) 100 Kronen England (London) engl. Pfd. — — — ö. Finnland (Helsinki)h. . 100 finnl. M. 5,06 5,07 5,06 5, 07 Frankreich (Paris) . 100 Fres. — — — — Griechenland (Athen) 100 Drachm. — — — . Holland (Amsterdam
und Rotterdam) 100 Gulden 132,70 Iran (Teheran)... 100 Rials 14,61 Föland (Reykjavih 100 isl. Kr. 38, 50 Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) Jugoslawien
grad und Zagreb) Kanada (Montreah Neuseeland (Welling⸗ ton) L neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) 100 Kronen Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 stow. Kr. Spanien (Madrid u.
Barcelona) 100 Peseten
18,3 18,79 1s, 3
39, os 40,0
o, izo O, iz, O, izo O, 32
3, a 3, os3 3,0 3,053
12821 48,31 48,21 48,31
132,70 132,0 14,569 14,51 38, 2 338, 50
132,70 14,59 38,42 13, o9
o, ss
13,9 iz, i 1, 1
o, sss O, Ss; o, 8? loo Dinar
I kanad. Doll.
Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg)... 1 füdafr. Pf. Türkei (Istanbuh . 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest). 109 Pengö' Uruguay (Montevib.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von
Amerika ö 1 Dollar
1,978 1,982 1,982
1l, oog 1,01 on
2, 498 2, 50? 2, 502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld England, Aegypten, Südafrik. Union 9, 89g
Frankreich . 4,995 Griechenland 2058 Jugoslawien 3 or Australien, Neuseeland 7, 912 Britisch⸗Indien 74, 18
Kanada Yogs
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
12. Mai Geld Brie
Sosereigns
20 Franes⸗Stücke Gold⸗Dollars Aegyptische. Amerikanische: 1000 —5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische Australische Belgische Brasilianische Brit. Indische Bulgarische: 1000 L u. darunter Dänische: große
10 Kr. u. darunter Englische: 1082
u. darunter Finnische Französische Holländische Italienische: große 10 Lire Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadische Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumãänische: looo ei und 500 Lei 100 ger Schwedische: große 100 Kronen S0 Kr. u. darunter Ul00 Kronen Schweizer: große 00 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union Türkische Ungarische: 100 P.
l ägypt. Pfd.
1 Dollar IL Dollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen
100 Kronen 9, 10
engl. Pfd. 4,29 4,31 100 finnl. M. 5,9655 5.075 loo Frs. 499 5,01 100 Gulden 132, 70 132, 70 100 Lire — 100 Lire 13, 07 100 Dinar — 100 Dinar — G kanad. Doll. 1,39
100 Kronen
13, 18
86. 80
100 ow. Kr. 1 südafr. Bfd. l türk. fund
Bud apest, 10. Mai (D. N. B.) (Alles m Pengs. Amsterbam 186, 0975 - 181, 05, Berlin 186,20, Bu karest 3 —
— — Clin ˖· Ag. ei. Ind. ga, Co, Enzesfelder Metall —= =. Felten · Guilleaume — — Gummi Semperit 21. o,
u. darunter.... 100 Pengo
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