Reichs. und Staatsameiger Re. 111 vom 18. Mat 1941. . 3 Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1941. S. 2 ;
F
* 1
1065. Kronhei mer, Anna, geb. Burkhardt, geb. am 2. 9. 1897 in Landsberg a. Tech,
106. Kuschnitzky, Richard Israel, geb. am 9. 2. 1885 in Wien,
107. Kuschnitzky, Johanna Sara, geb. Rathaus, geb. am 17. 12. 1890 in Wien,
106. Landauer, Siegfried Israel, geb am 12. 2. 1870 in Buttenhausen (Krs. Münsingen / Wttbg.),
109. Landauer, Lina Sara, geb. Einstein, geb. am 20. 12. 1882 in Stuttgart,
110. Langgut, Adolf Israel, geb. am 28. 8. 1884 in Trappstadt (Krs. Schweinfurt)z,
111. Langgut, Paula Sara, geb. Marx, geb. am 22. 6. 1889 in Edelfingen (Krs. Ellwangen), .
11. Langgut, Stefan Samuel, geb. am 2. 1. 1886 in Trappstadt (Krs. Schweinfurt), .
1153. Zanggut, Alice Adelheid, geb. Katz, geb. am 8. 6. 1895 in Mülheim / Ruhr,
114. Lee ser Anna Sara, geb. Herz, geb. am 4. 2. 18580 in ien h, .
115. 1 Kurt Israel, geb. am 18. 4. 1901 in Herlisheim / Unterelsaß,
1186. Lehmann, Ruth Sophie Sara, geb. Abraham geb. am 21. 4. 1908 in Berlin,
117. Lehmann, Gerd Lutz Israel, geb. am 23. 4. 1931 in Mannheim, ⸗
118. . Otto Israel, geb. am 21. 11. 1876 in
Krefeld, . ö
119. Lehmann, Auguste Ella Hedwig, geb. Köpke, geb. am 26. 9. 1882 in Havelberg (Krs. Westprigni J, ⸗
120. Leipziger, Georg Israel, geb. am 20. 10. 1872 in Fraustadt Schlesien .
121. Leipziger, Hebwig Sara, geb. Laboschiner, geb. am 8. 10. 1880 in Oels, ;
122. Leipziger, Ernst Ifrael, geb. am 18. 5. 1904 in
J Breslau,
123. Lem ke, ee, n, . Israel, geb. am 2. 4. 1905 in Landsberg / Warthe
124. Lemke, Eva 6. eb. Bieber, geb. am 12. 3. 1910 in Schwetz a. d. .
125. Lendt (früher Lewisohm, Stefan Israel, geb. am 4. 10. 1910 in Sacka / Sachsen, .
128. Levi, Bernhard Israel, geb. am 17. 7. 1867 in Reilingen (Krs. Mannheim), ;
127. Levy, Fritz Israel, geb. am 15. 8. 1907 in
n ,. ;
128. Levita, Ernst Israel, geb. am 5. 6. 1897 in Bad⸗ Kreuznach,
129. Levita, Ella Sara, geb. Gerson, geb. am 15. 7. 1902 in Bad Kreuznach, ;
130. Levita, Erich Israel, geb. am 20. 10. 1929 in Bad⸗Kreuznach, . .
131. Lewi, Herta Sara, geb. Daniel, geb. am 12. 7. 1896 in Allenstein, ;
132. Le wi, Esther Flora Sara, geb. am 24. 8. 1927 in Allenstein,
133. Lilienthal, Arthur Israel, geb. am 11. 3. 1888 in Ossieck (Krs. Pr. Stargard), ᷣ
134. Lilienthal, Johanna Sara, geb. Hirsch, verw.
Rosengart, geb. am 21. 2. 1891 in Graudenz,
135. Rosengart, Fritz Israel, geb. am 4. 4. 1915 in Graudenz,
136. Rosengart, Walter Israel, geb. am 24. 8. 1920 in Graudenz, ;
137. Loewe, zilfred Israel, geb. am 31. 8. 1881 in Konitz / Westpr., ;
138. Loewe, Sophie Sara, geb. Mansbach, geb. am 20. 8. 1884 in Berlin, ;
139. Loewe, Kurt Israel, geb. am 24. 6 1914 in , , . .
140. Soewenthal, Max Benno Israel, geb. am 26. 2. 1880 in Glogau,
141. Zoe wenth al ( Erna Sara, geb. Arnsdorff, geb. am L. 10. 1883 in Zinten, Krs. Heiligenbeil,
142. Loewenthal, Heinz Israel, geb. am 11. 5. 1908 in Breslau, ;
143. Mandelbaum, Samuel, geb. am 31. 3. 1876 in Platz, LK. Brückenau,
14. Mandelbaum, Betty Sara, geb. Buxbaum, geb. am 12. J. 1882 in Eubigheim / Tauberbischofsheim, ;
145. Mandl, Martin Israel, geb. am 29. 3. 1909 in Wien,
146. Mandl, Bedruska, geb. Schlesinger, geb. am 9. 4. 1916 in Brünn,
14. Mannheim, Siegmund Israel, geb. am 22. 4. 1864 in Köln,
143. Mannheim Emma Sara, geb. Mannaberg, geb. am 11. 11. 1872 in Ratibor,
149. Marx, Moses Israel, geb. am 5. 12. 1863 in Sand⸗ hausen, Krs. Heidelberg, .
50. Meyer, Fritz Jacob Israel, geb. am 2. 7. 1906 in
Flottbek, jetzt a .
1651. ö llen Charlotte Sara, geb. Rosenfeld, geb. am 29. 3. 1910 in Nürnberg,
l52. Meyer, Hans (gen. John) Israel, geb. am 21. 6.
1902 in Hannoversch⸗Münden,
153. Neu kircher, Carl Julius Israel, geb. am 27. 9.
1875 in Bielefeld,
154. Neukirch er, Else Julie Sara, geb. Schüler, geb.
am 30. 7. 1882 in Hambur
155. Ne u in an n, Alfred 3g, geb. am 15. 8. 1908 in
Elbing,
1566. Ne um ann, Gerda Sara, geb. Seeliger, geb. am
22. 9. 1910 in Stuhm / Westpr.,
157. Neumann, Hannelore Sara, geb. am 14. 12. 1932
in Marienwerder
l58. Neumann, Sigrid Rita Sara, geb. am 20. 8. 1936
in Berlin, —
l59. Nußbaum , Meier Israel, geb. am 24. 9. 1870 in
Rhina, Krs. Hünfeld,
160. Nußbaum, Ida Sara, 8 Stern, geb. am 30. 9.
1875 in Hammelburg / Unterfranken.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗
nahmt. Berlin, den 12. Mai 1941.
Der Reichsminister des Innern. J. V. Pfundtner.
— — ö
Verordnun der Eisenbahn 6. Mai 1941.
Pfändbarkeit des Notdienstes).
,, 14 sendungsgebühren:
Bekanntmachung.
der Reichsstelle für Edelmetalle . em Genehmigungsbescheid zum Erwerb von Alt ⸗ und Bruchgold
vom 14. Mai 1941.
ch die Auflage Ad ausgestellten C⸗Genehmigungen metalle (betreffend den
9g zur Ergänzung des Gesetzes über die Haftpflicht en und Straßenbahnen für Sachschaden.
Erlaß. des Kartensystems für Lebensmittel für die 24. Zuteilungsperiode vom 2. Juni bis 29. Juni 1941.
Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird folgendes
Erster Abschnitt: Lebensmittelzuteilungen
2. bis 29. Juni 1941 (24. Zuteilungg⸗ tehende Verbrauchsregelung:
Betrifft: Durchführung (Auflagen zu d
Durchführungsverordnung
ur Notdienstverordnung it der Vergütungen, B
erufsfürsorge nach Beendigung
0, 15 RAM. Postver⸗
honig, und zwar je zur Hälfte auf seine Fett⸗ und Nähr⸗ ¶ereinse ng
ittelkarte. ö e. 6 im Sinne meiner Erlasse vom 11. März . — IIC 1-940 — und vom 6. Dezember 1919 — IIC 13560 — Dritter Abschnitt — erhalten die 1259 Kunsthonig⸗ uteilung nicht. Der darüber lautende Abschnitt N 26 Nährmittelkarte ist vor der Aushändigung an Juden abzutrennen und zu entwerten.
Zweiter Abschnitt:
Karten⸗ und Bezugscheinwesen . Aushebung der Bestellscheinpflicht für Fleisch
Die Bestellscheine der Reichsfleischkarten für Normal⸗ verbraucher und ,, , . die Aufgabe hatten, den Verbraucher r e . an 1 bestimmten Fleischer zu binden, 3 Die Erfahrungen haben gezeigt, daß der weitau de Teil der Verbraucher von der Möglichkeit, nach Zuteilungsperiode den Fleischer zu wechseln, Andererseits bereitet der gelegent⸗ cher, z. B. aus Anlaß chwierigkeiten. cheinpflicht für Reichsfleischkarten oder und Gaststättenmarken Die Bestimmungen d Gaststättenmarken für
Verkaufspreis: 9, 93 REM für ein Stück bei auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 15. Mai 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
u den für das Jahr 1941 er Reichsstelle für Edel⸗ rwerb von Alt⸗ und Bruch old zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken) gesetzte Frist von zur Verwertung des erworbenen Materials wird mit Wirkung vom 1. Mai 1941 ab auf sechs Monate verlängert. ; ; ; ö
Für, die Genehmigungsbescheide C, die mit einem „2“ oder „D! gekennzeichnet sind, verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
Berlin, den 14. Mai 1941.
Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle.
von Schaewen.
angeordnet:
einem Monat
periode) gilt Preußen.
Bekanntmachung.
ern. 61 tzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. Die laufend gew n Rationen an Brot, Mehl, Schweineschlacht fetten, Käse, i toffelstärkeerzeugnissen, Kaffee⸗Ersatz⸗ und , u . Kunsthonig und Kakaopulver bleiben gegenüber der 23. Zuteilungsperiode unverändert. ; . Jeder Bersorgungsberechtigte erhält in der 24. Zu⸗ teilungsperiode eine Sonderzuteilung von 1259 Kunsthonig
(vgl. Ziffer IV).
Abgabe von Fleisch und Fleischwaren
des Viehbestandes muß zur Erhaltung einer istungs fähigen . ständig den utterversorgung
Nach Vorschrift des Gese S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Februar 1941 über die Verleihun rechts an das Deutsche Reich (Deut Postzwecke in der Gemarkung Bitburg blatt der Regierung in Trier Nr. 13 S. am 29. Mär der Erlaß 1. April 1941 über die V an die Firma Arloffer
Getreidenährmitteln, e nur e Reichspost) durch das Amts⸗ 27, ausgegeben
Voll milch, ahren, die bisher nur
Zusatz mitteln, uteilungs⸗ er während der 3 9g BVetanntmachung.
Die am 14. Mai 1941 au Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält ur Durchführung der Verordnung über die rtschaftsrechts in den sudetendeutschen
s. Prxeußischen Staats ministeriums vom erleihung des Enteignungsrechts m di Thonwerke, GmbH. für die Exweiterung ihrer Tongrube durch blatt der Regierung
am 19. April 1941.
Wirtschaftsteit.
Induftrie und sozialer Wohnungsbau. Sitzung des Siedlungsausschusses der westfälischen Industrie.
Unter dem Vorsitz von Generaldirektor Dr.⸗Ing. e Eugen Vögler tagte in E ch⸗westfälischen Industrie Dortmund und Köln). lapital im sozialen Wohnungsbau“ gin Steyrer, Mitglied des Vorstandes der München, davon aus, da zur Vorbereitung des d inanzierung die Einricht n ranzuziehen sind. für die Nachkriegszeit angekü milien mit Kindern werde für die Miete verfügbare 40 Rea je Monat s Wohnung des Füh und die privatwirtschaftliche S000 bzw. 10 000 Reb, bom S ohne, weiteres möglich sei. bringung der über die Dauer ei, abgesehen von nachdrück chreitende Beseitigung, Sphäre zu lösen. Dauerwerte dur
sgegebene Nummer 51 des überwiegen Ablauf einer keinen Gebrauch macht. ; liche Einkauf bei einem anderen Fleis von n usw Durch die re Fleisch eruͤbrigt sich der Umtausch der ihrer einzelnen Abschnitte in Reise⸗ für Fleisch und ö ö über die Ausgabe von Reise⸗ Ga nech in , Fällen, also nicht im Umtaus erden hiervon nicht berührt. mtauschlose Ausgabe
in Arloff, e das Amts⸗ in Köln Stuck 16 S. 37, ausgegeben
Verordnun Einführung de Gebieten. Vom 21. April
Deutschland und Norwegen im allgemeinen nicht eintreten.
ungsgemäß keine S d . der Bestells esunden un . Möglichkeiten der . af in. Dafür ist bisher, insbesondere im Kriege, rechtzeitig Sorge getragen worden. Dazu gehört auch, daß sich der leischverbrauch in Uebereinstimmung mit der leischerzeugung befindet. Um dies auch für die Zukunft icherzustellen, muß nunmehr vorsorglich eine entsprechende leischrationen stattfinden. ö Grunde werden die Rationen der Normalverbraucher über 6 Jahre und außerdem n , , Rationen der Schwer⸗ d werstarbeiter von der 24. . j 100g herabgesetzt. Die Rationen betragen als⸗ für Normalverbraucher 400 g, 800g und für Schwerstarbeiter 10g je Woche. Rationen für Kinder bis zu 6 Jahren und für Lang- und Nachtarbeiter bleiben unverändert. Da die Lang⸗ und Nacht⸗ arbeiter auch die um 100 gekürzte Fleischkarte der Normal⸗ verbraucher erhalten, erfolgt bei ihnen ein Aus leich über die Zulagekarte, ,, waren um wöchentli g vermehr . Die . Neuregelung erforderlich gewordene Um⸗ estaltung der Reichsfleischkarte für Normalverbraucher, der leisch⸗Zusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter und der Zulagekarte ist aus den anliegenden Mustern zu ersehen *). Die Zulagekarte hat das Format Din As erhalten.
er laufenden
Haushaltskarten, w Fällen, in von Reise⸗ die Ernährungsämter nach wie vor Reise⸗ marken auszuhändigen (z. B. an Ausländer).
Aufbewahrung der Bedarfssnachweise, Bezug⸗ und Groß⸗ bezugscheine
Oktober 1940 — II C . ire, daß die zum Umtausch ine eingereichten Unterlagen bis sten Zuteilungsperiode aufbewahrt Veranlassung darauf hinzuweisen, den bestellscheingebundenen Ab⸗ ten der Bezug⸗ und Großbezug⸗ eit es sich um andere Einzelabschnitte,
gierungspräsidenten anwesend. Leiter von Berufsschulen, Berufs⸗ ruppe Einzelhandel und Vertreter des die von Kaufmann r Wirtschaftsgruppe eleitet wurde, sprachen u. a. Sonderabteilung Berufs⸗ m Reichswirtschaftsmini⸗ ziehung im nationalsoziakistischen . Südhoff vom Reichs—⸗ Stand und Entivicklung der kauf—
werbeschulräte bei den Re Praxis war vertreten durch warte der Wirtschaft NS. ⸗Lehrerbundes. Brauerhoch, dem Beau elhandel für Beru ofessor Dr. Arnhold, g und Leistungssteigerung i sterium, zum Thema „Berufser g und Ministerialdirige erziehungsministerium über männischen Berufsschulen!“. Aus den Refergten und der Disku gkeit einer geordnete den Höchstleistu in jedem Beru
denen die Erlasse daher die u ü ür Fleisch vorsehen, haben und Gaststättenmarken für F . ger lerne
enderung der Aus diesem
rheinisch⸗
tragten des Leiters de uteilungsperiode a
353 en der Siedlungsausschuß der Industrieabteilungen Di bi , eh. Justizrat Fri erischen Handelsbank, laß vom 15. 11. 1946 hnungsbaues nach dem Krieg ungen der Wirtschaft, soweit Durch den von maßgebender Stelle ndigten Mietzahlungsschein für Fa⸗ für breite Bevölkerungsschichten der Einkommensteil von oweit erhöht, daß auch für die 62⸗ und 74-qm⸗ chhaltige Nachfrage gesichert Finanzierung ihrer Dauerkoslen von Kapitalverzinsung und Das Problem der Auf⸗ osten hinausgehenden Ueberteuerung lichen Bemühungen um nur außerhalb der privatwirt hielt eine I5 3. ch die organisterten Realkredi Dabei werde es Zeit vor dem Weltktseg, 1 igen Pfandbrieft Verzinsung der Hypot fassung festzuhalten.
er Leiter der
für Schwerarbeiter ie, ,. Durch Erlaß v
— Ziff. 6 — habe ich vorge in Bezug⸗ und Großbezugs zum Beginn der übernäch werden müssen. Es besteht. daß diese Mindestfrist bei schnitten und den Erstschriften scheine genauestens zu beachten ist. Sow , , 6 rf Reise⸗ und Gaststä ; : k handelt, müssen diese mindestens bewahrt werden, . die ne . ö s Sache der ĩ
a , . der Bedarfsnachweise fest⸗ nverstanden, daß die Ernährungs⸗ ür diese Unterlagen in An⸗ en geltenden Abrechnungs⸗
en. 9 Drittschriften scheine, die als Aktenmaterial nach
ß nach dem Führerer eutschen · Wo ssion ergab sich eindring— n Berufsausbildung, die en befähigt, wie sie jetzt und erwartet werden. nahmen, wie verkürzte Lehrzeit erufsschulen, müßten wieder ver— ntration im Beruf ldung zu erwarten, vorhob, den jungen In die Praxis der ein grundsätzliches Fest⸗ im Einzelhandel.
lich die Notwendi die Menschen zu nach dem Krieg Kriegszeit entspringenden Ma und Einschränkungen in den
Leistungssteigerung sei nur von einer d. h. man muß, Menschen langs rufsausbildung halten an der d schiedentlich wurd unterstrichen, daß die Volkss fächer pflegen müässe, damit Grundkenntnis auf die Facha lichen Arbeitskreise, Einzelhandelskaufleu bildet worde stärkt werden. nachses ist nur richtigen Verhältni tzt werden. eichsrahmenstofsplan, der kaufmännischen Tagung führte hier in den Ein derum die
Vordergrund stand.
Ausbildung der Lehr keine Berufsschulen b richtungen zur Verfügung geftellt we diesen Teil des Nachwuchses stellen, die der Bedeutung der Handels auf dem Lande entf
und Fleisch⸗
bisher 39 bis bestellscheingebundene ust.) für die Ausstellung der tenmarken usw.) f i, . mit den Ver⸗ rungsämter ist,
t. und Konze gründlichen Berufsausbi wie Professor Arnhold her am heranreifen lassen. übersetzt, bedeutet dies jährigen Lehrzeit guch r Berufserfahrung die chule wieder intensiver die die Berufs⸗ und sen aufbauen und das Haup ushildung legen können. die früher schon zw ifleuten und Vertreter n sind, soll überall wieder aufge
rererlasses die na
tandpunkt der
teilern erfolgt ist. die Zeiträume für die Ab zusetzen, bin ich damit einy ämter die Aufbewahrungs fristen lehnung an die in ihren Bezir fristen Lalso regelmäßig zwei Wochem festse
Diese Re 1 der Bezug⸗ und Großbezug ; den e n . Vorschriften aufzubewahren sind.
Dritter Abschnitt: Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
i raucher haben die Bestellscheine einschließlich 3 6 4 , und des Marmeladen⸗ 24 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise vom 26. bis 31. Mai 1941 bei den sofern nicht die Ernährungsämter die Tage dieser Woche beschränken. stfest auf den 1. und 2. Juni 1941, also Zuteilungsperiode fällt, haben die ten für die Abgabe der Bestell⸗ teiler so festzusetzen, daß das Sortieren, tellscheine nicht gerade an den
Abgabe von Butter und Margarine
it Rücksicht auf den in den Sommermonaten zu , . an Butter, wird der Butter- und in ur Einsparung von Margarinerohstoffen ausläͤndischer Herkunft dahin neu geregelt, daß die Butter⸗ Normalverbraucher, vo 14—18 Jahren und der Kinder von 6—14 Jahren für die 24. Zuteilungs periode um 62,5 g erhöht wird. Zum Ausgleich hierfür wird die Margarineration dieser Verbrauchergruppen um 62,5 g herabgesetzt. Die Gesamtfettration bleibt mithin unverändert. Für die Kinder bis zu 6 Jahren bleibt es bei der bisherigen Regelung, da sie ohnehin ihre gesamte Fett⸗ ration in Butter erhalten. Die Neuregelun der Bestellscheine u
Forderung Elementar⸗ Fachschulen auf diesen tgewicht ihrer Arbeit Die Tätigkeit der bezirk⸗ ischen Berufsschullehrern, Schulbehörde ge⸗ nommen und ver⸗ ildung des Nach⸗ und Praxis im elwirkung einge⸗ herausgegebene die Lehrpläne
ige Beleihung der tgeber für durchaus genügen, den Tilgungssatz, wie in der en. An dem bewährten
an einer 43 Aigen elder sei nach seiner persönlichen Auf⸗ en gleichen Sätzen sei inne Dauerwerte auch das Eigen⸗ und Spitzenkapital
Margarinebezug mit 33 * anzuse p und entspreche
d ich nicht au ration der der Jugendlichen , ; Denn eine vollkommene Ausb zu erreichen, wenn Theorie s und in gegenseitiger Wechs Ziel dient auch der kürzli dessen Uebertragung au Berufsschulen eingehend erörter zu praktischen Ri zelhandelsfachklassen der bstimmung mit der be Besonderes Aug linge auf dem esuchen können.
zu verzinsen und
ler behandelte die Aufgabe des Betriebs führers im
ozialen Wo Selbstverständlich müss
nungsbau. sbau der Betriebe n gelegten und den vom Reichs nungsbau noch
Förderung des
e sich auch der ach den im Führererlaß nieder⸗ kommissar für de u erlassenden Richtlinien richten. ozialen Wohnun icht des Betriebsführers für s ithilfe der mittleren und klei wie diejenige der Großbetriebe. einem alten Wun Standpunkt der kommende Bauvolu keit der Bauwirts vorhandenen bauwirtschaftlichen chaft mit allem Nach e auch der Bauherr dur Auftragsvergebung seinen Bei In einer kur den sozialen Wo die Förderung des hob Dr. Kü st er hervor, daß die Punkten die Grundgedanken des noch während des Krieges durchzu trage. Von entscheidender Bedentu der Mietrichtsätze, von denen aus bestimmt werde. vom Reichsfinanz der Bestimmunge bauenden Wohnungen finden. Zum Schluß gab Verban Schaubildern einen Ueberblick Siedlungs- und Grundrißplanun
n sozialen Woh⸗
Eine tatkräftige gsbaues entspreche der Fürsorge⸗ eine Gefolgschaftsmitglieder. neren Betriebe sei ebens Der Mietzahlungss sch der Industrie und sel insbe . Altbes men müsse sich im Inte chaft und der ö
chtlinien für die Lehrarbeit Berufsschulen, wobei wie⸗ trieblichen Ausbildung im enmerk ist künftig auf die Lande zu richten, Ihnen müssen au gerade auch für bildung sicherzu⸗ Leistung und des
ist durch eine entsprechende Aenderung
Einzelabschnitte erfolgt. des Bestellsche
Bestellscheins 36 in der Woche Verteilern abzugeben, Abgabe auf bestim Da das Pfing auf den Beginn der 24. Ernährungsämter di scheine durch die Ver Zählen und Bündeln der Bef Festtagen zu erledigen ist. Maternübersendung
iften dieses Erlasses hergestellten . e n. ö Zentraldruckerei
ä ben wie bisher die Druckmatern nr 99 Aufteilung der Abschnitte mit Nährmittelkarten
chein entspreche sondere auch itzes zu begrüßen. Das resse der Leistungsfähig⸗ Kostengestaltung nach der jeweils Kapazität richten. Zu der von der gestrebten Kostensenkung e Vorbereitung seiner
Verteilung von Kunsthonig
ie im Besitz der rosa Nährmittel⸗ ,, uteilungsperiode eine
sthonig je Person. Die Ab⸗
eine Berufsaus kaufmännischen
karten 5 erhalten / 4 . 24.
rzuteilung von g Kun Die.
n, 2 die Abschnitte N26 der rosa ,
karten für Normalverbraucher sowie für Kinder und ö. ⸗
liche bis zu 18 Jahren. Diese Abschnitte haben zur Erleichte—
rung des Warenbezuges den Aufdruck „1259 Kunsthonig—
Sonderzuteilung“ erhalten. . .
Die Verteiler haben die Abschnitte beim Verkauf des Kunsthonigs abzutrennen und nach Beendigung 6 h, teilungsperiode bei den Ernährungsämtern oder den ö beauftragten Stellen gegen Bezugscheine über , . dem Zufatz „N“ umzutauschen. Die blauen Nährmittelkar . für Selbstversorger Normalverbraucher sowie Kinder ö. Jugendliche) berechtigen nicht zum Bezuge der Sonder⸗ sthonig. Die Abschnitte N 26 dieser Karten nd demgemäß nicht mit einem entsprechenden Aufdruck
ch gründli trag liefern. der vom Reichskommissar für ergangsregelung für sbaues während des Kri wischenlösung in wesentli Führererlasses bereits auf den ührenden Wohnungsbau über— ng sei vor allem die Fest der Aufbau der Finan Reichskommissars müs änzung in einer Ausde steuerbeihilfe auf die
Die deutsch⸗slowarischen Wirtschafts⸗ vereinbarungen. Wie die amtli
en Kennzeichnun nungsbau getro
Preßburg, 14. Mgi. ialen Wohn
Abschluß der Tagung des slowakischen u ausschusses in Preßburg bereits zum A en vor allem der Anpassung edürfnisse einer euro der hierfür nötigen Untersti Breiten Raum nahmen hi wirtschaft ein, die derzeit Ertragsfähigkeit erreicht h Planung wird das Reich Landwirtschaft Maschinen u h zur Veredelung liefern.
Staat planmäßig durchgeführt Aktivspitze der Slowakei im schleunigt werden können. D andere Vereinbarungen, die eine Ab Zollpolitik auf die
haben. Auf dem Gebi vor allem jene Rich Ausbau einer rohst kurrenzfähigen slowakis wurden die technis
che Mitteilung über den nd deutschen Regierungs⸗ usdruck brachte, waren die as der slowakischen Wirt opäischen Kontinentalwirtschaft itzung durch Deutschland gewidmet. ei Fragen der slowakischen Land- noch lange nicht das Höchstmaß an Im Rahmen einet großzügigen zur Intensivierung der flowaki sowie Saatgut und Zucht⸗ Durch eine solche vom slowakischen e Aktion wird auch der Abbau der deutsch⸗lowakischen Clearing be⸗ Zweck dienen auch ferner stimmung der slowaki tatsächlichen Einfuhrbedürfnisse et der Industrie und des Gewerb tlinien besprochen worden sein, di offsicheren und auch
Die gemäß den; Matern werden wie ü übersandt.
Die Ernährun der Brotkarten hin dem „R*⸗Aufdr hinsichtlich der
Eingang auf i
ichtlich de 1. 9 Druckmatern der t Verteilung von Teigwaren sofort nach ihrem
hre Richtigkeit zu prüfen.
Inkrafttreten . en dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ t vom 2. bis 29. Juni 1941 treten am gen sofort in Kraft.
Der Erlaß des minister eine Erg
n über die Grund ö uteilung an Kun nd Geräte
dsdirektor Lange an Hand von Bestimmung üher h men in der ö g im Ruhrgebiet.
teilungen für die 3
2. Juni 1941, die übrigen Anordnun Berlin, den 29. April 1941. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
J. V.: Ba cke.
i derzuteilung wird die über die Reichs⸗ K , laufende Verteilung von edes Kind bis zu oweit es im Besitz der entsprechen⸗ Zuteilungsperiode 250 g Kunst⸗
fettkarten für Kinder vorzune . 1259 Kunsthonig je Kind nicht berührt. 14 Jahren erhält mithin den Karten ist, in der
Gegenwartsfragen der Be im Sinzelhan Unter dem Thema „Einze Wirtschafts gruppe Einzelhan der Vertreter des Reichserzieh ministeriums und Reichsarb kommandos der Wehrmacht und der Ferner waren die Leiter der abteilungen der Reichsstatthalter und die
rufs ausbiidung
es dürften e für den . nach dem Kriege kon⸗ chen Industrie bestimmend sind. Daneben chen Fragen des slowakischen Waren⸗ lungsverkehrs mit den besetzten Gebiet beziehungen zwischen der Slowakei des Finanzverkehrs behandelt.
lhandel und Beru el in Berlin eine ungsministeriums, Rei steriums sowie chen Arbeitsfront teil⸗ erufs- und Fachschul⸗ Regierungs- und Ge⸗
Wirtschaft des Auslandes.
Der französische Franten ein nationaler Wert und keine frei gehandelte Ware. — Börsen⸗ gewinnsteuer als Schutz des Sparers. '
Die Schwankungen und Vorgänge an der in Börsenkreisen mit der Unsicherheit der In Kreisen des französi ewiesen, da
ule“ hielt die
ung ab, an * Hier nicht abgedruckt.
Bekanntmachung. . . Sg 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ; en Vermögens ai 1939 (Reichsgesetzbl. ] en des Rei ö ĩ — Ja 159453893810 — un lig ö om 29. August 1937 amte bewegliche und Koble He n isch⸗Lei iner Ehefrau Rosa, nisch⸗Leipa, sein .
Betkanntmachung.
1, 3 und 4 der VO. über d ᷣ n Vermögens
ai 1939 (Reichsgesetzbl. ! en des Reichsministers 39ß38810 — und 9. August 1939
en, der besonderen Handels⸗
Auf Grund der und dem Protektorat sowie
iehung volls⸗ und staatsfeindli udetendeutschen Gebieten vom 12. S. 11) in Verbindun des Innern vom 12.
eichsstatthalters im Sudetengau v — III Wi d. 7126/39 — wird das ges Vermögen des Josef
Auf Grund der 588 ind volks⸗ und staatsseindliche detendeutschen Gebieten vom 12. M S. 11) in Verbindung des Innern vom 12. des Reichss — III Wi /(]Jd. unbewegliche
12. Februar 1893 zu Te Marta geb. Saar, zuletzt wohnhaft gewesen; des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 12. Mai 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
mit den Erlass sei nicht mehr eine auf den inter⸗ ondern ein nationaler nde Preisregelung und geschützt ünd gedeckt zu machen, von der die ö n Monat zu Monat während die Reichsmark sich ft und Währung in all den herausstellte.
örsengewinnsteuer wird ß an der Pariser Börse die Attien eraufgetrieben worden seien. ter entschlossen, die Börsen⸗ oll vor allem der Sparer
mit den Erlass Juli . — . Sudetengau vom : . wird ö. gesamte bewegliche und Vermögen des Emil itzSchönau, und seiner Ehefrau ige nh; Teplitz⸗Schönau,
Auch der französische Franken nationglen Börsen frei gehandelte Wert, der im wesentlichen durch eine gesu durch eine ständige fiskalische Kontrolle Um dem Publikum dies alles ve verweist z. B. die Agefi au internationalen „Experten“ den Zusammenbru in Wirklichkeit als stabilste Kauftra Jahren und auch während des Kri
elte Ware, s
unbewegliche igen 2. September 1899 in Böhmisckh i, irn, geb. am 12. Mai 1906 zu Foli
utter des Kobler, der Hermine Kobler, Januar 1876 zu Böhmisch⸗Leipa, z wesen in Böhmisch⸗Leipa, hiermit zugunsten des Deutschen eiches eingezogen.
Reichenberg, den 13. Mai 1941. .
Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
f die deutsche Reichsmark, von 1933 ab vo
Paris, 14. Mai. vorgussagten,
Pariser Börse werden Käufer und Verkäufer inanzministeriums wird darauf h zu unrecht Vergleiche zwischen der und 1941 zieh. In der g. sowohl in Deutschland der letzten Zeit in Fran
eb. am 3. Mai 1904 zu ĩ 9 sen in Teplitz Schönau, hiermit zugunsten das franz Zur Einführung der 3355 igen B in Börsenkreisen erläutert, da kürzlich zu anormal hohen K Deshalb habe sich der Finanzmini gewinnsteuer einzuf gegen die Gefahr ge
Zwischenzeit habe die Wirt⸗ als auch in J kreich selbst die ganze Ge⸗ und Zahlungssystems erwiesen.
talien und ließlich in
— 4 .
Pessimismus bezüglich des Schicksals des Franken und ungerecht⸗ fertigten . bezüglich der Borteile des Aktienkgufes entstehen könnten. Das Finanzministerium wolle mit seinen Maß- nahmen die Exrsparnisse der französischen Familie schützen. Man habe behauptet, daß die Börsengewinnsteuer das Angebot ver⸗ ringern werde, woburch dann erst eine große Hausse kommen werde. Die Praxis habe erbracht, daß durch die eingeführte Steuer auch die Nachfrage nach Aktien geringer wurde. Im übrigen habe es die französische Regierung als unrecht 6 daß in Zeiten, in denen eine strenge Preiskontrolle au allen Gebieten durchgeführt werde, die Börsenwerte und die erzielten Gewinne unversteuert blieben. Die Börsengewinnsteuer sei durch rechtliche, wirtschaftliche und sozile Motive begründet.
Stabile Preispolitik in Morwegen gesichert.
Oslo, 14. Mai. Auf der gegenwärtig in Oslo stattfindenden Tagung des norwegischen Preisdireftorats wurde festgestellt, daß für Norwegen eine stabile, Preispolitik gesichert sei. Die nor- wegische Preispolitik habe einen eigenen, den Voraussetzungen des Landes Rechnung tragenden Charakter. Bei der engen wirtschaft⸗ lichen Verflechtung zwischen Deutschland und Norwegen und vor allem angesichts der Tatsache, daß die norwegische Wirtschaft in ganz besonderem Maße auf die deutsche Wirtschaftskraft ange⸗ wiesen sei, hätten darüber hinaus notwendigerweise die Haupt— grundsätze des deutschen Preisrechtes in Norwegen Berücksichti⸗ gung gefunden. 1 ;
Wie Oberlandesgerichtsrat Dr. Bendiek in einem Vorxtrag ausführte, sollen Preiserhöhungen im Warenverkehr . höhungen seien lediglich im Rahmen von Steigerungen der Er⸗ zeugungs⸗ und Betriebskosten zugelgssen. Deutsch and nehme 0 3 der norwegischen Ausfuhr auf und gewährleiste hierfür einen Preis, der den Fortbestand und die Entwicklung der norwegischen Wirtschaftszweige sichere. Diese Preisgestaltung enthebe Nor⸗ wegen zugleich der Notwendigkeit, für eine Reihe von Waren Unterstützungen zu zahlen, die bei fehlender Ausfuhr oder bei unzureichenden Ausfuhrpreisen notwendig sein würden. Anderer⸗ seits habe Norwegen die Gewißheit, durch Deutschland nicht in seinen Versorgungsschwierigkeiten ausgenutzt zu werden. Mit
dieser im wesentlichen durch freie Vereinbarung der Wirtschaften
beider Länder erreichten Regelung sei eine weitere Grundlage für eine stabile Preisentwicklung gegeben.
Neuer gesetzlicher Rahmen für die rumãnische
Wirtschafts führung. Bukarest, 14. Mai. Durch ein Gesetz über die Förderung
der Produktion, die Preisregie und die Unterdrückung des un⸗ lauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftssabotage ist an Stelle
der bisherigen Gesetze auf diesem Gebiet vom November 1939,
vom März, September und November 1940 sowie vom März
1941 unter anderen Einzelbestimmungen ein neuer gesetzlicher
Rahmen für diz im Staatssekretariat für Versorgung beim
rumänischen Wirtschaftsministerium zusammengefaßte Wirt⸗ schafts planung geschaffen worden. Dem neuen Gesetz unterliegen alle einheimischen oder eingeführten Rohstoffe, landwirtschaft⸗ lichen und industriellen Erzeugnisse hinsichtlich Produktion, Ver⸗ trieb und Verkauf. Das Staatssekretgriat für Versorgung wird ermächtigt, alle Maßnahmen zur Leitung, Begrenzung und Kontrolle der Produktion, des Umschlages, der Verteilung und des Verbrauchs der Waren und Erzeugnisse zu treffen. Es kann Einheitswaren und Höchstpreise scst n un
sperren oder beschlagnahmen. Ausdrücklich wird ihm auch das Recht zugestanden, die Gewinne zu begrenzen und die Preis- berechnung zu bestimmen; dies gilt auch für Dienstleistungen. Kein Unternehmen darf die Produktion verringern oder ein⸗ stellen, außer in Fällen höherer Gewalt. Unternehmen können verpflichtet werden, Verträge über die. Lieferung von Rohstoffen oder die Durchführung bestimmter landwirtschaftlicher Kulturen abzuschließen. Ferner wird ein Amt. für die Rationalisierung des Verbrauchs geschaffen. Neu ist das Verbot des Verkaufs von Waren über den normalen Verbrauch. In der amtlichen Be⸗
etzen, Waren und Erzeugnisse
ründung wird darauf hingewiesen, en. notwendig war, ein ahmengesetz für die staatlichen Maßnahmen zur Ordnung und
Förderung der Produktion zu schaffen, nachdem eine ausreichende Periode des Experimentierens vorangegangen sei.
Alustralisch⸗ neuseelandischer Sinseruf an die u Sor Die Absatztrije immer drückender. = Empörung
y über die Haltung Snglands. . Boston, 14. Mai. Die Aufgaße des nach Washington ent⸗
sandten Landwirtschaftsministers von Neuseeland, Langstone, ist es, Neuseeland einen neuen Markt für seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse in den USJl. zu suchen. Das gleiche Ziel verfolgt die australische Gesandtschaft in Washington.
Die Absatzkrise der britischen Tominions im Pazifik nimmt
immer beängstigendére Formen an,. Der größte Teil der austra⸗ lischen und neu ee nh isch
nach England. Die britische Regierung war gezwungen, ihre Fleischkäufe auf das stärtste herabzusetzen. Die Fleischausfuhr aus Neuseeland nach England 3. B. ging von jährlich 351 060 Tonnen auf rund 186 000 Tonnen zurück und sinkt unaufhaltsam weiter. Erst ganz vor kurzem hat England größere Speckaufträge wieder zurückgezogen.
en Fleisch⸗ Speck und Käseausfuhr ging
In Australien und Neuseeland sieht man zwar ein, daß die
Tonnagenot dem Mutterland gewisse Einschränkungen auferlegt, man ist aber sehr empört darüber, daß die englische Regierung auch Aufträge für Fleisch und andere Agrarprodukte nach den Vereinigten Staaten legt, weil die Lieferungen von dort aus gemäß den Bestimmungen des Pacht⸗ und Leihgesetzes unentgelt⸗ lich erfolgen. Die Ausdehnung des Pacht⸗ und Leihgesetzes cuf Lebensmittel hat infolgedessen in Australien und Neufeeland große Empörung hervorgerufen, da dadurch die Abfsatzkrise wesentlich verschärft wird.
In ihrer Not haben sich nun beide Dominions nach Washing⸗
ton gewendet, um die Hilfe der Vereinigten Staaten zu erbitten. Wie diese Hilfe n,. werden soll, läßt sich allerdings im Augenblick nicht ü
Ueberschußgebiet und haben keinerlei Verwendung für die agrari⸗ chen Erzeugnisse Australiens und Neuseelands. Schon der Ver⸗ uch, argentinische Agrarerzeugnisse für die amerikanische Wehr⸗ macht zu erwerben, hat in den landwirtschaftlichen Teilen der USA. einen wahren Entrüstungssturm hervorgerufen. Man gibt ich in Australien und Neuseckand auch keinerlei allzu großen llusionen i 324 es aber trotzdem für notwendig, einen immer engeren An
im Augenblick sowohl als Abnehmer wirtschaftlicher Erzeugnisse l. als politische und militärische Schutzmacht immer mehr aus—⸗ ällt.
ersehen. Denn die USA. sind selber agrarisches
chluß an die USA. zu vollziehen, da das Mutterland
Notierungen
der Kommission des Verlinet Metallbörsenvorstandes
vom 15. Mai 1941.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bejahlung)
Originalhũttenaluminium,
99 Yo in Blöcken... 133 RA für 100 kg
des neuen Geld⸗ ützt werden, die ihm durch unvernünftigen
J. V.: Möller, Regierungsrat. J V.: Möller, Regierungsrat.
; 9.0/9 6 29 . 137 * * * * Reinnickel, 98 - 99 /.. — k Antimon · Regulus... — R 86, 3d, 5M 38,50 1 fein