1941 / 112 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsametger Nr. 118 vom 16. Mai 1941. S. 4

§82 Im 5 3 Abs. 1 der Anordnung 26 fällt folgender Absatz weg:

„Für die hautschonenden Reinigungsmittel ist dem Antrag eine Bescheinigung des Betriebsarztes beizufügen, aus der hervorgeht, in welchem Umfange die Verwendung solcher Reinigungsmittel notwen- dig ist.“

. 83

S 3Abs. 2 der Anordnung 26 erhält folgende Fassung: „2. Betriebe des Gaststätten- und Be— herbergungswesens: Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungs⸗ wesens erhalten im Höchstfalle zur Reinigung der Bettwäsche für jede Uebernachkung 20 g Wasch⸗ (Seifen) Pulver, außerdem zum Reinigen der Küchenwäsche Seifenerzeugnisse und Waschmittel entsprechend der Zahl der in der Küche beschäftigten Personen.“

§54 S 3 Abs. 36 der Anordnung 26 erhält folgende Fassung: „b) Kranken⸗, Heil⸗, Pflege⸗ und Entbindungsanstalten erhalten Seifen- und Waschmittelmengen nach Maß— gabe der Bettenzahl der Anstalt.“

85 §z 5 der Anordnung 26 erhält folgende Fassung:

§85 „Soweit in dieser Anordnung Gewichte für feste Seifen, Wäscherei⸗Seifenschuppen und Wasch⸗ Seifen) Pulver und Schmierseifen angegeben sind, sind hierunter die Frischgewichte als Gewichtsgrund— lage zu verstehen, den Gewichtsschwund, der üb— licherweise eintrit⸗ trägt der Käufer.“

§ 6 „Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ . und in den Gebieten von Eupen. Malmedy und oresnet.

Die Anordnung tritt am 1. Juni 1941 in Kraft. Berlin, den 16. Mai 1941.

Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. V.: Wihle.

Aus führungsbestimmungen I

zur Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle über die end⸗

o . . der , , im Kohlenwirt⸗

chaftsjahr 194142 vom . 1941 (Reichsanzeiger r. 93).

Vom 10. Mai 1941.

Auf Grund des § 39 in Verbindung mit den 88 2 Abs. 2, . 1 und 28 Abs. 5 der Anordnung H 10 wird folgendes estimmt: 335 .

Abschnitt I. Versorgung der Wehrmacht, der Waffen⸗ y und des Reichsarbeitsdienstes

§81

(1) Den Bestimmungen der Anordnung H 10 und diesen

Ausführungsbestimmungen unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des FJahresbedarfes

der gesamte Bedarf der Dienststellen der .

der Waffen⸗ g und des Reichsarbeitsdienstes (z. B.

Kasernen, Diensträume, Lazarette, Heil⸗, Erziehungs⸗

und Wohlfahrts⸗Anstalten, Lager, Heime u. dgl.)

der Brennstoffbedarf der eigenen Bäckereien,

Schlächtereien, Wäschereien Schmieden, , n

meistexeien, Zeugämter, ekleidungsämter, er⸗

suchs⸗Schießplätze, Munitionsanstalten der Luftwaffe

u. dgl. sowie der Bedarf der diesen Anlagen etwa

angegliederten Energie⸗Erzeugungsanlagen, soweit

sie nicht nach der Anordnung 2 der Reichsstelle für

Kohle über Meldepflicht gewerblicher Verbraucher

von Brennstoffen vom 31. September 1959 (Reichs⸗

anzeiger Nr. 221) meldepflichtig sind. Hierzu ge⸗

hört ö der Bedarf für die . von Flug⸗

zeug⸗, Kraftwagen⸗ und Montagehallen, soweit die

Beschaffung der Brennstoffe durch Dienstftellen der

Wehrmacht, der Waffen⸗zf und des Reichsarbeits⸗

dienstes erfolgt.

(Y) Die Versorgung des Feldheeres ist von den Vor⸗

schriften der Anordnung H 10 ausgenommen.

(G) Die Versorgung von Einquaxtierten mit Hausbrand⸗

brennstoffen erfolgt wie bisher durch Ausgabe von Reichs⸗

karten für Kohle an die Quartiergeber.

§8 2 ([) Die Verbraucher der Gruppe VI dürfen sich nur

SuS 2 Abs. 2

mit den Mengen eintragen lassen, die ihnen von ihrer vor-

gesetzten Dienststelle zugebilligt worden sind.

E) Die Landeswirtschaftsämter haben demgemäß Be⸗ stimmungen darüber, mit welchen Mengen sich die Verbraucher der Gruppe VI in die Kundenliste eines Händlers eintragen lassen dürfen, nicht zu erlassen.

83

. Wirtschaftsämter haben die Händler, die Verbraucher der Gruppe VI beliefern, bei der Verteilung der Hausbrand⸗ jahresmengen so zu berücksichtigen, daß die Händler die von den Verbrauchern der Gruppe VI angemeldeten Brennstoff⸗

mengen ungekürzt ausliefern können.

5 4

(1) Die Händler haben Abrufe für Verladungen an Ver— braucher der Gruppe VI nur zu erteilen, wenn und insoweit sie von der zuständigen Dienststelle der Wehrmacht, der Waffen⸗S5 und des Reichsarbeitsdienstes hierzu beauftragt Mengen von weniger als einer Eisenbahn⸗

worden sind. wagenladung sind hiervon ausgenommen.

dienstes auf einem vom Oberkommando der Wehrmacht her⸗ ausgegebenen Formblatt (W Abruf). (G3) Die „We⸗Abrufe sind den handelsüblichen Abrufen beizufügen und von Lieferern und Vorlieferern unverzüglich weiterzugeben. Falls der Händler (Lieferer) die je Hauptlieferer abzu⸗ rufende Menge von mehreren Lieferern (Vorlieferern) bezieht, hat er die ursprünglichen „W ⸗Abrufe gegen entsprechende Teilabrufe bei der Dienststelle der Wehrmacht, der Waffen⸗sj oder des Reichsarbeitsdienstes, für die die Menge bestimmt ist Beschaffungsstelle), umzutauschen. ö. (4) Die Hauptlieferer haben „W Abrufe mit Vorrang zu erledigen. § 5

(1) Die Kohlenverteilungsstellen oder die von ihnen be⸗ auftragten Stellen haben für die BVerbrauchergruppe I eine besondere Kartei anzulegen. Sie sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Auslieferung der vorgelegten Abrufe.

(2) Die Kohlenverteilungsstellen erhalten monatlich eine Zusammenstellung der von den einzelnen Beschaffungsstellen der Wehrmacht, der Waffen⸗S5 und des Reichsarbeitsdienstes an die Händler gegebenen Abrufsanweisungen. Die Landes⸗ wirtschaftsämter erhalten eine Abschrift dieser Zusammen— stellungen.

586

() Bei Verladungen auf „Me Abrufe ist sowohl auf den Anzeigen gemäß 19 der Anordnung H 10 als auch auf den rachtbriefen ein „W“ anzubringen. Auf den Anzeigen ist 3 die Beschaffungsstelle zu vermerken. . (E') Die Wirtschaftsämter haben die mit „W gekenn⸗ zeichneten Anzeigen unverzüglich der Beschaffungsstelle in Urschrift oder Abschrift zu übersenden. (G3) Die Händler dürfen die auf „W“ ⸗Abrufe erhaltenen Brennstoffe anderen als den Verbrauchsstellen, für die sie abgerufen worden sind, nicht ausliefern.

8 * Die Händler sind bei der Auslieferung von Brennstoffen an die Verbraucher der Gruppe Vl an die örtlichen Frei⸗ gabegrenzen nicht gebunden.

Abschnitt II. Händlerkundenliste

Zu S111 (L. Lieferer, die eine Händlerkundenliste führen, haben dem Wirtschaftsamt bei der Abstempelung der Bestellscheine die Grundmengenbescheinigungen der bei ihnen eingetragenen Händler vorzulegen. Das Wirtschaftsamt entwertet diese Grundmengenbescheinigungen. Alsdann werden sie den Händlern zurückgegeben.

(2) Ferner haben solche Lieferer den Hauptlieferern, bei denen sie Hausbrandbrennstoffe für die in ihrer Händler⸗ kundenliste eingetragenen Händler bestellen, zu melden, für welche Händler die bestellten Hausbrandbrennstoffe bestimmt sind. Die Meldung ist vom Wirtschaftsamt nachzuprüfen und abzustempeln. Die Kohlenverteilungsstellen können für diese Meldung eine bestimmte Form vorschreiben.

Abschnitt III. Erteilung der Abrufe Sus 19 Rbf, .

: . 68 Jede Lieferung von Hausbrandbrennstoffen an einen Händler muß dem Wirtschaftsamt angezeigt werden, das die . ausgestellt und die Bestellscheine abgestempelt hat. Deshalb haben die Händler, soweit han⸗ delsübliche Abrufe vorgeschrieben sind, bei den Abrufen an⸗ zugeben, welchem Wirtschaftsamt die Anzeige erstattet wer⸗ den soll.

u § 19 Abs. 6 ö. §510 Die Anzeige muß enthalten:

a) Transportart und Bezeichnung des Transportmittels,

b) Verladetag, .

c) Menge und Kohlenart,

d) Verlader,

e) Empfänger,

f) Händler,

g) Empfangsstation,

h) Wirtschaftsamt gemäß § 19 Abs. 1.

Abschnitt IV. Gefolgschaftslieferungen u 26 3u s 6

(1) Eine Gefolgschaftslieferung liegt nur vor, wenn ein Betrieb wie ein Händler Hausbrandbrennstoffe bezieht und diese an die Gefolgschaftsmitglieder abgibt. Abmachungen von Betrieben mit Händlerorganisationen über die Beliefe⸗ rung der Gefolgschaftsmitglieder zu besonderen Preisen und Bedingungen begründen keine Gefolgschaftslieferungen im Sinne des § 26. ö. ö

(2) Betriebe, die Gefolgschaftslieferungen durchführen, haben Kundenlisten anzulegen unb laufend zu führen. Sie sind an die Verteilungsgrundsätze der Wirtschaftsämter ge⸗ bunden.

33

(1) Betriebe, die Gefolgschaftslieferungen durchführen, haben gültige Gesamtbestellungen im Sinne des 5 11 der

Anordnung H 10 aufzugeben. ;

(2) Betriebe, die nach der ,, 2 der Reichsstelle für Kohle meldepflichtig sind, dürfen meldepflichtige Brenn— stoffe, die für den Betrleb bezogen sind, nicht zu Hausbrand⸗ zwecken an die Gefolgschaft abgeben.

Abschnitt V. Versorgung init anderen Brennstoffen

Zu s 28

§513 (1) Bei der Umrechnung von Brennholz auf Kohle sind folgende Mittelwerte als Schlüssel zu verwenden: 1 rm Hartholz 250 kg Braunkohlenbriketts oder Hart⸗ braunkohle, J 200 kg Steinkohle oder Koks, 1 rm Weichholz

braunkohle, 150 kg Steinkohle oder Koks.

200 kg Braunkohlenbriketts oder Hart⸗

E) Bei der Umrechnung von Brenntorf auf Kohle ist folgender Umrechnungsschlüssel zu verwenden: 100 kg Brenntorf 62½ kg Braunkohlenbriketts oder Hartbraunkohlen, 50 Kg Steinkohle oder Koks.

Mengen bis zu 250 kg Brenntorf werden nicht ange⸗ rechnet.

G) Wer mit Grudekoks versorgt wird, ist mit Kochkohle nicht zu versorgen.

(4 Wer üblicherweise auf einem Gas⸗ oder Elektrogerät kocht, soll grundsätzlich mit Kochkohle nicht versorgt werden. G6). Verbraucher in fernbeheizten Räumen erhalten im allgemeinen keine Hausbrandbrennstoffe. Auf Antrag kann Koch⸗ und / oder Waschkohle zugebilligt werden.

Abschnitt VI. Lieferung andersartiger Brennstoffe Zu Js32 Ziffer 2 § 14

Andersartige Brennstoffe dürfen nur geliefert werden, wenn sie in den Feuerstätten des Verbrauchers verwendet werden können. Die Entscheidung über die Verwendungs⸗ möglichkeit trifft der Händler nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Zweifelsfalle entscheidet das Wirtschaftsamt.

Abschnitt VII. Reichskarte für Kohle

Zu S 34 Abs. 2 . 815

() Die Bestellscheine gemäß 5 34 Abs. 2 und die Anzeigen gemäß § 19 sind mit „o. Gb.“ (ohne Grundmengenbescheini⸗ gung) zu kennzeichnen.

E) Die gleiche Regelung gilt für die Wiederbeschaffung von Brennstoffen, die Händler gegen Empfangsbescheinigungen von Einheiten des Feldheeres verabfolgt haben.

(G3) Die Abschnitte der Reichskarte für Kohle, die beim Umtausch in Bestellscheine eingezogen worden sind, sowie die Empfangsbescheinigungen von Einheiten des Feldheeres sind vom Wirtschaftsamt bis zum 31. März 1942 aufzubewahren.

. Abschnitt VIII. Bewilligung von Ausnahmen u § 39 3u 5 .

Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind auf dem Dienstwege einzureichen ünd von den Dienststellen mit ihrer Stellungnahme zu versehen. Berlin, den 10. Mai 1941. Der Reichsbeauftragte für Kohle. Paul pPleiger.

Bekanntmachung.

Die am 15. Mai 1941 ausgegebene Nummer 17 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: Bekanntmachung über das deutsch⸗ungarische Abkommen über den Rechtshilfeverkehr in Angelegenheiten des bürgerlichen und des Handels⸗Rechts. Vom 12. Mai 1941.

Bekanntmachung über die Ausführung des deutsch⸗ungarischen Abkommens über den Rechtshilfeverkehr in Angelegenheiten des bürgerlichen und des Handels⸗Rechts. Vom 13. Mai 1941.

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 39 FEM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,3 EM für ein Stück bei Voreinfendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 16. Mai 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches.

Verkehrs twefem. ; 200. Sitzung der Ständigen Tarifkommifsion.

Die Ständige Tariftommission der Deutschen Eisenbahn⸗ berwaltungen hielt am 14. und 15. Mai in , ihre 200. Sitzung ab. Die Ständige Tarifkommissien besteht seit 1815. Sie setzt sich aus Vertretern der deutschen Eisenbahnen und aus dem Verkehrsausschuß zusammen. Dieser besteht aus. Vertretern der . der Forstwirtschaft, der, Industrie und des Handels, die vom Reichsnährstand, dem Reichsforstmeister sowie von der Reichswirtschafts kammer ernannt werden. Beigeordnet sind je ein ö . 6 Binnenschiffahrt und des

ichsKraftwagenbetriebsverbandes. ; . ; nei Tarifkommission obliegt die Weiterbildung des deutschen Eisenbahn-Güter⸗ und Tiertarifes. Die Bedeutung der Gütertarife gerade für die Gegenwarts⸗ und Zukunftsauf⸗ gaben ist vor kurzem für das wichtige Gebiet der Raum- und Wirtschaftsplanung in Deutschland von einem besonders guten Kenner dieses Aufgabenkreises in die Worte zufammengefaßt worden: „Wenn die deutsche Staatsführung, durchdrungen von der Erkenntnis, daß erst eine neue Ordnung des deutschen Raumes das deutsche Volk und die deutsche Wirtschaft für alle Zeiten von sozialen Spannungen und Krisen befreit in der Lage ist, statt einen völligen Neuaufbau der Wirtschaft vorzu— nehmen, sich darauf zu beschränken, die vorhandenen gesunden Teilräume weiter zu stärken und die verngchlässigten Agrar⸗ räume, besonders des alten und des neuen Ostens, verstärkt zu industrialisieren, so verdankt dies Großdeutschland allein der Gütertarifpolitik der Deutschen Reichsbahn.“

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich:

für den Verlag: i. V: Rudolf Lantz sch in Berlin⸗Charlottenburg. für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg . Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

.

Fünf Beilagen

(E) Die Beauftragung erfolgt durch die zuständit e Dienst⸗ der Waffen⸗s und des Reichsarbeits⸗

stelle der Wehrmacht.

gerechnet.

Reisig, Stockholz und 1 rm Brennholz werden nicht an⸗

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

Srste Beilage

am Deutschen Reichs anzeiger id Preuß ischen Staats anzeiger Nr. 112 Berlin, Freitag, den 1. Mai 1941

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Die Liettroihttupy fernotierung der Bereinigung für deutsche

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. * ( Fortsepung.)

e 6 Mai auf 74,00 EM (am 15. Mai auf Ii, 60 RA) Rummer 20 des Ministerial⸗Blatts des Reichs- und . . ; Preußischen Ministeriums des Innern vom 14. Mai 194 hat . ö . K RdErl. W. 4. 41, Anerkenng. poln. ulgeugn. bei d. Annahme f. d. u. lugmeldedienst einberufenen Luftschutzdienstpflichtigen . Ehqz. Dienst. . 5. 5. 41, er. d. Bezüge d. sudetendt. Wehr än gelegenheiten. . * . . . ö. ersorgungsberechtigten. RdErl. 6. 5. 41, BDA. der aus d. RdErl. 5. 5. 41, Mitwirkg. d. allg. u. inn. Verw. bei d. Wehr⸗ BesGr. A 7a in d. Bes. Gr. A 5b übergetretenen Beamten. überwachg. RdErl. 5. 5. 41, Schäden an Reichseigentum, die Mn, ., Kinderzuschlag. RdErl. 6. 5. 41, unter d. Kriegssachschäden⸗VS. fallen. RdErl. . Tele graphische Auszahlung. Regelg. d. Versorgun sbezüge nach d. ehem. österr. Recht. Musterg. d. Geburtsjahrg. 1933. RdErl. 8. 5. 41, Wieder⸗ RdErl. J. 5. A1, Kriegsberdienstkreuz. RdErl J. 3. 41, szrlang, d. Wehrwürdigkein dEr. 2 5. 41, Personenschäden⸗ 16. Mai 15. Mai Ernenng. v. Vermißten. Kom munakverbände. RdEr! Vz, hier; Anwendg. d. 5 27a EW. bei Personenschäden. . 4 8 6. 41. Rüchtände an Stenern v. Grund u, Boden u. v. d. RdEtl. 8. 5. 4, Kriegssachschäden VS. hier: Entschädig. Deutscher Geld Brie Geld Brief Gebäuden bei d. Land- u. Forstwirtsch. in d. Reichsgauen d. Ost⸗ f. Kriegsschäden in 2. besetzten Gebieten Frankreichs. RdErl., Aeghpten Alexand. mark. RdErl. 8. 5. 41, Schlüsselzuweisgn. u. Kriegsbeitrag 5. 5. 41, Notdienst⸗VO.; hier: Bestattg. u. Ueberführg. gefallener und Kairo) L ägypt. Pf. X Gemeinden u, Schlüsselzuweisgn. d. Landkr. f. d. RJ. 1941. . od. verstorbener Angeh. d. Heimatschutzorganisation.““ Reichs Afghanistan (Tabuh. 100 Afghani 18,9 18,83 18,79 is, sz Sammlungs⸗ u. Lotteriewesen. RdErl. 2. 5. 41, ar beäts dien st. RdErl. 6. 5. 41, Erfassg. d. Geburtsjahrg. Argentinien (Buenos Straßensammlg. d. Volksbundes f. d: Deutschtum im Ausland. 1923 d. weibl. Jugend f. d. Rel. Ver mesfungs⸗ u. Ares) ap- Pes. O, 591 O0, S095 o,ᷣgJ1. O, Ss RdErl. 5. 5. 414, Rote Kreuzlotterie 1911. Polizeiver- Grenzßsach en. RdErl. 5 * ʒ. 41, Verbindg. d. Reichskatasters Australien (Sidney). I austr. Pfb. . waltung: RdErl. 10. 4. 41, Ausstellg. v. gebührenfreien mit d. Grundbuch. Wohlfahrtspflege u. Jugend-⸗ Belgien (Brüssel u. Jagdscheinen. RdErl. 7. 5. 41, Umtausch d. bish. Prüfungs⸗ wo lf ahrt. RdErl. 30. 4. 41. Durchführg. d. Krankenversicherg. Antwerpen) 39,96 40,0 39,96 40,0 zeugn. u. . f. techn. Bühnenvorstände. RdErl. f. Kriegshinterbliebene. * RdErl. 9. J. 41, Angehörig. J. Brasilien (Rio / . Durchfü rg. d, Erstattungsverfahrens im auswärt. Jugend(e— gemäß z 43 RJWG. Volksgesundheit. Janeiro) o, 130 O0, 133 , 130 C0, 132 Einsatz RdErl. 8. 5. 41, Gebührenfreiheit in Umsiedlungs⸗ RdErl. 5. 5. 41, e n gen u, Krankenkassenbeiträge f. notdienst⸗ angelegenh. RdErl. 2. 5. 41, Ausgleichsbetrag nach d. EWGG. verpflichtete Hilfskassenärzte, Zahnärzte u. Dentisten. RdErl. KHdar 5. 5. 41, Pers⸗Akten bei d. Pol⸗Aubildungsbatl. 6 5. 41, Meldepflicht u. Führg. v. Krankengeschichten üb. Auf⸗ RdErl. 6. 5. , v. Leutn. d. SchP. d. Res. nahme uU. Entlassg.! v. Wehrmachtsangeh. in öffentl. u. priv. RdErl. 6. 5. 41. Reisen zur Ünterfüüchg. auß Fropendienstfähig⸗ Kranfenanst. - Wr. 8. mn, Ehrenkreuz d. Dt. Mutter. leit Zu besetzende Gend - Abt. Führer⸗Stellen. RdErl. RdeGrl' 8. 5. 41, Ortsverzeichn. f. d. Reichsgaue d. Sstmark u. d. 3. 5. , - Leitheft. RdErl. 5. 5. 41, Dienstkleidg. d. Pol. Sudetengau. RdErl. 26. 3. di, Gebrauch v. Aethylenoxyd zur Res. . Rr Erl. 5. 5. 41.4 Pol. Bekleidiingswirtsch. RoErJ. Schädlingsßekämpfg. Veigrinärverw akt ung. dEr 3. 5. M, Einziehg. d. Kälteschutzbefleidungssticke. Rdcérl. S a tl, Kommentar zum Fleischbeschaugel. Versfch re . 5. tr Dienstkleidungszuschüsse d. Pol. Rderl 6. 5. 4, de mes. Handschriftl. Gurt Neuerscheinungen. Tienstlleidg. d. Bol-Batl. Midrl. 6. 5. 41, Unif-Anfertig. d. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hehmanns Verlag, Drdn Pol,. NdErl. 8. 5. 4, Dienstkleidg., d. Pol. Batl. Perlin“ w 8, Mauerstr. 44. Viertelsähtlich 2, i R,, für Aus RdErl. 8. 5. 41, Behandlg. v. Verkehrsunfällen im Kraftfahr⸗ gabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,70 RM für Ausgabe B (ein⸗ betrieb d. SchP. d. Reichs u. d. Gend. in zivilrechtl. Hinsicht. seitig bedruckt). Roe rl. 9. 5. 41, 7. Zugführeranw.⸗Lehrg. f. Wachtm. (SB) d.

Wir tschafisteil.

Berliner Börse vom 15. Mai.

Am . lagen die Aktienmärkte fester, jedoch hielt mit dieser Entwicklung keine Geschäftsbelebung Schritt. Die Kurssteigerungen übertrafen die Rückgänge nicht nur zahlen⸗ mäßig, sondern namentlich auch in ihrem Ausmaß. Eine Be⸗ vorzugung irgendeines Marktgebietes war nicht festzustellen.

SchP. u. Gend. d. Res. RdErl. 2. 5. 41, Abschnittsinspekteu re d. Freiw. Feuerw. RdErl. 5. 5. 41, Prüfg. d. Kassen⸗, Haus⸗ halts u. Wirtschaftsführg. d. Amtes f. Freiw. Feuerw. u. d. ihm nachgeordn. Kas enverw.⸗Stellen. RdErl. 7. 5. 41, Exrrichtg. v. Außenstellen d. Reichsausführungsbehörde f. Unfallversicherg. in d. Reichs gauen d. Ostmark u. im Sudetengau. RdErl. 8. 5. 41, Beitragspflicht zur NSDAP. d. zum SH D., Luftschutzwarndiensi

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

loo Rupien loo Lewa 3, 47 3,053 3,047 3,053 (Kopen 100 Kronen 48,21 48,1 48, 21 18, 31 engl. Pfd. 100 sinnl. M. 6, os 65,07 5, os 68,07] 100 Fres.

l00 Drachm.

100 gulden 132,0 132,0 132, 10 1832,70 100 Rials 14,65 1451 14355 1761 loo isl. Kr. 38, 12 38,50 38, 9 38,50 13,99 iz, 1 13,9 13 1

o, Ss. o, sss O, ss?

ͤ 100 Lire

1 9Yen 0, 585 Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb) 100 Dinar Kanada (Montreah . 1 kanad. Doll. Neuseeland (Welling ton) I neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Es cudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 slow. Kr.

100 Peseten

Neuordnung der Danziger Hafenwirtschaft.

Sine Gemeinschaftskundgebung im Artushof.

Anläßlich der Neuordnung der Danziger Hafenwirtschaft fand am Donnerstag im Artushof in Danzig, der geschichtlichen Stätte ,,, . F statt, . .

ie Hafengesellschaft, die Industrie⸗ und Handelskammer u' ie ö ; ir 'r fle n . ö hatten. Am Montanmarkt stellten sich Hoesch um * und Buderus ; ĩ 3 . um S höher, während Verein. , . n X hergaben.

Der Staatstommissar für den Hafen und die Wasserwege von hardener Klöckner, und Rheinstahl erhielten vorerst eine Strich Danzig und Generaldirektor der, Danziger Hafengesellschaft, Rottz. Braunkohlenwerte neigten überwiegend zur Schwäche. Senatsrat Hoffmann, gab in seiner Ansprache zunächst einen Deutsche Erdöl ermäßigten sich um 33, Rheineb aun un R . Rückblich, wobei er feststellte, daß Danzig noch um dag rn Ilse Bergbau um zr. 4. Höher stellten sich Ilfe Genuß z 7 18060 der größte Hafen Europas gewesen sel. Rachdem der n mit 4 A, Kaliaktien konnten sich weiterhin gut bä— Safen infolge äußerer in i ge insbesondere aber infolge der aupten. Bei den chemischen Werten gewannen Rütgers 1, . mangelnden stagtlichen Fürsorge für den Osten des Dentschen arben bröckelten um 5 und v. Hehden um 1 * ab. Pon Reiches zu Beginn des Weltkrieges zu einem mittleren Hafen ummi. und Linoleumwerten büßten Conti Gummi 11, von . war, brachte das Versailler Diktat die schwersten Hellstoffwerten Aschaffenburger IJ. 3.3 ein. In Elektro“ und Jahre, für Danzig und seinen Hafen im Kampf gegen ben swirt, Verforgungsanteilen blieb das Geschäft nur Hein? “*Mhe ge⸗ schaftlichen Druck Polens und insbesondere gegen den Würger wannen 6, Lichtkraft und Schlesische Gas se 1, ferner Elektr. von Danzig, den Hafen Gdingen. Immerhin hatte der Hafen Lieferungen 3 n. Niedriger lagen Gesfürel und Siemens je lomplez Danzig-Gdingen (heute Gotenhafen), im Jahre 19838 im um 1. . Kabel“ und Draht-, Autowerte und Bauaktien lagen Warenverkehr ganz Europas die fünfte Stelle und im Schiffs⸗ sehr still. Bei den Maschinenbaufabriken war die Kursgestaltung verkehr die 7. Stelle erreicht. uneinheitlich. Während Bahnbedarf „z und Berliner Maschinen

Die . Gotenhgfens wurden nach Entscheidung 11 3. gewannen, stellten sich Demag, Rheinmetall -Borsig' und

(Pretoria, Johannesburg). .. 1 sudafr. Pf. Türkei (Istanbuh ... 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,9078 1,982 Ungarn (Budapesh 1090 Pengö Uruguay (Montevib.) 1 Goldpeso l, olg. 1,021 1,019 1, 021 Verein. Staaten von Amerika (Newyhork) 1 Dollar 2,498 2,50 2, 498 2, Soꝛ

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union. R

Griechenland 22 222 82 k Australien, Neuseeland .... ..... . Britisch⸗Indien —— 9855 Tanga w 2 l

des Gauleiters im Jusammenwirken mit der kämpfenden Truppe Schubert & Salzer je um j5 niedriger. Feste Haltung wiesen

noch Mitte September 1939 von der 6 . übernommen, die vorhandenen Anlagen und Vorräte gesichert un der Hafenbetrieb zum Teil in kürzester Frist arbeitsfähig gemacht. Nach der , Danzigs in das Großdeutsche Reich ist die Danziger afenwirtschaft nunmehr ein wesentlicher Teil nicht nur der Wirtschaft n n und des Reichsgaues, sondern darüber

hinaus der Gesamtwirtschaft des deutschen Ostraumes.

Die staatliche Betreuung der Hafenanlage liegt in den Händen der Reichsstatthalterei ger we erh rn lung unter der ministeriellen Zuständigkeit des eichsverkehrsministeriums, Trägerin der Hafenverwaltung, aber in wirtschaftlichem Sinne 1 eine neu gegründete ge e af die Danziger Hafengesellschaft m. b. H., an der der Reichsstatt alter, und zwar die Gauselbst⸗ verwaltung, sowie die Hansestadt Danzi je zur Hälfte beteiligt sind. Das frühere Eigentum des gemischten Danzig⸗Polnischen Hafengusschusses wird durch Neuregelung aufgeteilt. Das der Hansestadt Danzig zu falsende Eigentum im Hafen ift sie durch einen besonderen Vertrag der Danziger Hafengesellscha diese Anlagen verwaltet, sie instand zu halten, zu ergänzen und zu erneuern hat. In gleicher Weise überläßt die . einen erheblichen Teil des rb hn gi gentums des früheren Hafen⸗ ausschusses der Hafengese schaft, die ihrerseits Betrieb und Knter= haltung der , der Reichsbahn überläßt.

Der Danziger Hafen ist künftig kein reiner Staats- oder gommunalhafen, vielmehr ist ein umfangreiches Betätigungsfeld für die rein privaten Umschlagsanlagen und Betriebe im Rahmen des Hafenverkehrs gesichert.

Der Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer und Leiter der Wirtschaftskammer Danzig⸗Westpreußen, der Wirt⸗ schaftsführer Dr. Mohr, umriß die wirtschaftliche Bedeutung

Textilwerte auf, von denen Bremer Wolle i, und Dierig 2 35 . Bei den Brauereiaktien stiegen Schultheiss um 13. Zu erwähnen sind noch Süddeutsche Zucker mit 135, Feld⸗ mühle Papier, Deutscher Eisenhandel und AG für Verkehr mit je * ü sowie Reichsbankanteile und Allgemeine Lokal u. Kraft, die im Verlauf bzw. 2935 gewannen. k Im n , ö. isn an .

weitere Fortschritte. an handelte Vereinigte Stahlwerke mit ã

14573 Farben mit 1947 und Reichsbankanteile mit 1313. Aurlandiiche Geidlerten und e eren. mn Vheinebraun und Conti Gummi gewannen 2e, Siemens⸗ ö . Stammaktien 2, Salzdetfurth, B M W, Siemens Vorzüge, Wald—⸗ 18. Mai 16. Mai hof und Dortmunder Union 1, Wintershall, Erdöl und Eisen—⸗ Geld Brief Geld Brief bahnyerkehrsmittel 1 35. Sovereigns Notiz 20,36 20,45 20,35 20, 46

Die Börse schloß bei ruhigem Geschäft, in fester Haltung. 20 Franes⸗ Stücke.. für 16,168 16, 22 Vereinigte Stahlwerke stellten sich schließlich auf 1457 unb Gold-Dollars . 1 Stück 4, 185 Farben auf 1941. Gegen den Verlaufsstand befestigten sich Aegyptische 1 ägypt. Pfd. 4, 24 Waldhof um , Rheinebraun und Chemische Heyden um 1 und Amerikanische: 919 Accumulatoren um 3 3. 1000 –5 Dollar... 1 Dollar 2, 49 die Am Kassamarkt waren Banken mit Ausnahme von Adea 2 und 1 Dollar .. 1 Dollar M) und Ueberseebank (— 1M *) gut behauptet. Hervor- Argentinische ...... 1 Pap. Peso zuheben sind Dresdner Bank mit 4 * und Berliner RKassen⸗ Australische ...... 1 austr. Pfd. verein mit 4 5M 8 bei Repartierung. Verschiedentlich traten Bel ische .. ...... 100 Belga n Rige Steigerungen ein. Von Hh pothekenbanken verloren ö ..... 1 Milreis Bayerische Syp. und Deutsche Hyp. Ia e. Am Schiffahrtsaktien⸗ Brit. Indische 100 Rupien markt gingen Hapag um 11, und Nordlloyd um 36 3 zurück. Bulgarische: 1000 8 Von Bahnen büßten Aachener Kleinbahn nach Pause 65, ein. u. darunter 100 Lewa Andererseits wurden Hannov. Straßenbahn bei Repartierung um Dänische: große. 100 Kronen 21e, Königsberg⸗Cranz um 2 und Schipkau⸗Finsterwalde' um 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 1 X heraufgesetzt. Unter den Kolonialanteilen schwächten sich Englische: 10 8 Schantung. um 12 3 ab. Demgegenüber konnten Kamerun u. bgrunter̃ engl. Pfd. einen 3 igen Gewinn verbuchen. Am Kassamarkt der Indu- Finnische ..... ... 100 finn. M. des Danziger Valens für den Sstraum. Der politische Aufbau striepapiere war die , überwiegend fester. Im einzelnen Französische ...... 100 Frs. des deutschen Sstens wird nur dur führbar sein, wenn es ge⸗ , nrg u. a. Maschinen uckau ß, Radeberger Ex ort 4 und Holländische ..... .. 100 Gulden lingt, ihm eine gesunde und lei tungsfähige Wirtschaft zu ühle Rüningen neo bei Repartierung. Verschiedentlich Italienische: große. 100 Lire schaffen, um den Lehm für ein gesundeg dentsches Volksleben traten 3 ige Steigerungen ein. Als schwächer sind zu nennen 10 Li 100 Lire und die dentsche Kultur zu bereiten. Ebenso wichtig wie eine aus. Schwabenbräu mit 6 und Stettiner Oderwerke mit Zi . Jugoslawische: große 100 Dinar reichende Verkehrserschlisßung bes dentschen Ostens ist der Aus— Steuergutscheine J wurden mit 165 gegen 105 am Vortag 100 Dinar l00 Dinar bau der Danziger Handelsflotte? uni ven Wiederaufbau eines genannt. Steuergutscheine II wurden zu Vortagskursen notiert. Kanadische I kanad. Doll. weitverzweigten Tourenlinienverkehrs. Darüber hinaus wird in Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz; Norwegische, 50 Kr.

Gemeinscha ft? mit ben Nachbarhäfen zwischen dem Sstseeraum anleihe auf 16125 nach ,. 161,60 Vortag 161. u. darunter 100 Kronen und Uebersee ein regelmäßiger Ueberseedienst entwickelt werden Am . hlieben Pfandbriefe bh fehlendem An⸗ ; müssen. , 5 . . . Sahl ug . ß 38 *

. ö . ; : : I 102 h ö. = edische: große ronen ö. n ,, 1 i h f g n ama, ngtierte . . höher. Länderanleihen waren Üünberändert. S3 Kr. u. 23 100 Kronen sehbarer Bedeutung werden zumal . durch Kanäle mit dem . . . . . n nnn . . 465 2berlauf der Oder sowie mik der onau, außerdem über den leicht nachgaben. eringe Rückgänge erfuhren auch 36 er und Slow ahschẽe⸗ run. . in nh k n , . 39 er Reichsbahnschätze. ; ie 4 ige Reichsbahnanleihe von 1940 u. . loo slow. Kr. wird. Nach Vergrößerung und . ö z en ö ,, 103 **. 4 ige Postschätze gaben um C, 10 R Sudafr. ünion südaft. Pfd. schiffsraumes wird dann ö Danziger Hafen 4 seiner La ö w edlen 3 6 26 . ö an der Mündung der Weichsel wiede] den großen Nutzen . Mitt? ?t w J e ,. . loo Pengö den er unter weit primitiveren Verhältnissen vor Jahrhunberten Am geldmarkt stellte sich der Satz für Blankotagesgeld K . bereits einmal gehabt hat. wieder auf I/ 1 * H. ;