1941 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

J

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 20. Mai

1941. S. 4

Steuerordnungswidrigkeit (6 418 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz J des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ nf bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin⸗Eharlottenburg, 24. 3. 1941. Finanzamt Charlottenburg-West.

3. Aufgebote.

6951 Aufgebot. .

112 F 10141. 1. Bankbevollmächtigte Eduard Georg Dietrich in dei W 33, Ottostraße 4 III, 2. der Me⸗ chaniker Curt Vhannes Dietrich in Leipzig W 33, Odermannstraße 10 1, der Antragsteller zu 2 vertreten durch den Antragsteller zu 1, haben das Auf⸗ gebot der Aktien Nr. 5454-5456 der Leipziger Wollkämmerei je über 1500, RM beantragt. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, pätestens in dem auf Freitag, den 28. November 1941, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Peters⸗ steinweg 28, II. Stock, Saal 242, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls dieselben für kraft⸗ los erklärt werden.

Amtsgericht Leipzig, Aufgebots⸗

abteilung 112 F, am 13. Mai 1941.

6950 Aufgebot.

3. F. 2141. Die Ehefrau G. F. Gun⸗ zenhauser, Emilie Sarg geb. Stern⸗ berg in Stuttgart, Augustenstraße 39 A, het das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes vom 9. Oktober 1929 über die für die Eheleute Kaufmann Mosel Sternberg und Henriette ö. Rot⸗ schild in Horchheim in allgemeiner Gütergemeinschaft im Grundbuch von Horchheim Band 21 Blatt 254 in Ab⸗ teilung IIl unter Nr. 10 aus der Ur⸗

kunde vom 9. 5. 1927 eingetragenen, D

zu 7 2 verzinslichen Hypothek von

I3 500. GM beantragt. Der Inhaber

der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den' 15. Sttober 1941, 9 Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. ;

Koblenz⸗Ehrenbreitstein, 13. Mai 1941. Das Amtsgericht.

6947

Der Rentenempfänger Karl Raddatz aus Wojenthin hat beantragt, den seit August 1917 als vermißt gemeldeten und verschollenen Friedrich Wilhelm Reinhold Raddatz, . t wohnhaft in Zeblin, damals Musketier in der J. Komp. des Inf.⸗Reg. 358, für tot u erklären. Der bezeichnete Ver⸗ chollene wird 6 ich späte⸗ tens in dem auf den 1. zember 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 6, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf— . spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Bublitz, den 15. Mai 1941. Das Amtgericht.

6956 Aufgebot.

Der Postangestellte Otto Petersen in Bremen, Richthofenstr. 62, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Finger in Bremen, hat beantragt, den ver⸗ schollenen, am 13. August 1883 in Heemsen geborenen August Petersen, zuletzt wohnhaft in Heemsen, . tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, Iich spätestens in dem auf den 20. Novenber 1941, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Nienburg a. W., den 12. Mai 1941.

Das Amtsgericht.

6948 Aufforderung.

Am 22. Februar 1940 ist in Bunzlau die Witwe Luise Kotz geborene Herttrich aus Kesselbach gestorben. Es haben: 1. Frau Emma Wünsch geb. Steinert, Ehefrau des Webereibesitzers Otto Wünsch, aus Ober Bellmannsdorf, Kreis Lauban, 2. Frau Marie Wagner geb. Schwarze, Ehefrau des Stadt⸗ gartenbhesitzers, jetzt Rentners Max Wagner aus Görlitz, Laubaner Straße

Nr. 4, 3. Frau Johanna Lampe geb. Kotz, Ehefrau des Bauern Walter

Lampe aus Girbigsdorf, 4. die gesch.

Trau Lucia Arnhold geb. Neumann, Damenschneiderin in Görlitz. Kahle 17, Erteilung eines Erbscheins für die ge⸗ setzlichen Erben beantragt. Andere als die von ihnen genannten Erben werden aufgenordert, die ihnen zustehenden Erb⸗ rechte bis zum 1. September 1941 bei dem unterzeichneten Amtsgericht an⸗ zumelden, widrigenfalls der beantragte erbschein erteilt werden wird. In Be⸗ tracht kommen unbekannte Abkömm⸗ linge der am 27. März 1821 in Ober Neundorf geborenen . Christiane Herttrich und des am 24. April 1826 in Hennersdorf geborenen Johann Karl Gottlieb Walter. 10 VI 189/41.

Amtsgericht Görlitz, den 4. Mai 1941.

6955 Bekanntmachung.

VI 1728/1937. Nachlaß Heimhofer, Johann. Der am 8. 5. 1g37 in Mün⸗ chen verstorbene Kellner Johann Heim⸗— hofer von München, deutscher Staats⸗ angehöriger, zuletzt wohnhaft Wurzer⸗ straße Qi, ist ohne Abkömmlinge ge⸗ storben. Allenfallsige Erbrechte i binnen einer Frist von drei Mo⸗ naten beim Nachlaßgericht München, Mariahilfplatz 17 a, Zimmer 201, an⸗ ö Wird innerhalb dieser Frist ein Erbanspruch geltend gemacht, so wird der Fiskus als Erbe festgestellt werden. :

München, den 15. Mai 1941.

Nachlaßgericht.

6949 Oeffentliche Aufforderung.

74 VI 494/409. Die Geschwister oder deren Abkömmlinge der Marie Pau⸗ line geb. Buezemski, geb. 18. Juni 1859 in Lissa, Wartheland, Tochter der Eheleute Kürschner Julius Buczewsti mit Pauline geb. Mellentin, Witwe des früheren Eisenbahnobersekretärs Albert Gogler, zuletzt wohnhaft ge— . in Hamburg, werden hiermit aufgefordert, binnen einer Frift von sechs Wochen, die mit dem Tage der Einrückung dieser Aufforderung m dieser Zeitung beginnt, bei dem ünter⸗ zeichneten Gericht unter dem Akten⸗ zeichen 14 VI 494/40 ihre Erbrechte an= zumelden.

Amtsgericht Hamburg. Abt. 74.

6952 Aufgebot. 112 F 3, 4. 7, 14141. 1. Frau Jo⸗ i, vhl. Härtel geb. Schindler in eipzig G 1 enn Hann T nr g, Bevollm : Rechtsanwälte Oberjustizrai Barth, Justizrat Dr. Wünschmann und r. Fritz Lobeck in n Marl⸗ grafenstraße 6 II, als Miterbin der am 5. September 1939 in Leipzig ver⸗ storbenen Elise Margarethe vhl. Lorenz geb. Schindler; 2. Lokalrichter Joh. eiden in Leipzig N 22, Pariser 6 22, als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 14. März 1940 verstorbenen Handelsvertreters Paul Erich Otto, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Leipzig N 22, Magdeburger Straße 35 3. Lokalrichter Curt Schiegner in i d i W 35, Rinkart⸗ straße 11, als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben: a) der am 6. Fe⸗ bruar 1941 verstorbenen Bertha Sophie Albertine verw. Hensel geb. Matern, zuletzt wohnhaft gewesen in Leipzig Lindenau, Demmeringstraße 30, b) des am 30. März 1941 verstorbenen Rent⸗ ners Heinrich Gottlieb Johann Haalcke, zuletzt wohnhaft gewesen in Leipzig⸗Lindenau, Riemannstraße 10, haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ r n gen beantragt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden daher aufgefor— dert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen vorgenann⸗

ten Personen spätestens in dem auf

Freitag, den 18. Juli 1941, vor⸗

mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Leipzig OC 1, Peters⸗

steinweg 2 3, II. Stock, Saal 242, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Tei⸗ lung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. Leipzig, den 15. Mai 1941. Amtsgericht Leipzig. Abt. 112 F.

6956

Durch Ausschlußurteil vom 6. Mai 1941 ist der am 24. November (listopad) 1938 von der Firma Juda Salomono⸗ wiez in Lodsch (Litzmannstadt), Ul. Gdanska 57, ausgestellte, am 30. AÄugust 1939 in Lodsch (Litzmannstadt) fällig gewesene Wechsel über 2000, Iloth

Antrag der Firma Godesigwerk G. m. b. H., Bad Godesberg, für kraftlos erklärt worden. Litzmannstadt, den 9. Mai 1941. Das Amtsgericht.

6954 . 5 F. 640. Durch Ausschlußurteil vom 6. Mai 1941 ist der von dem R. Eisen (R. Ajzen) in Litzmannstadt (Lodsch, Legionow 48 ausgestellte (Aus⸗ stellungsdatum unbekannt), an die Order des Lewi gerichtete, am 31. Ok⸗ tober 1939 fällig gewesene Solawechsel über 500 Iloty, der am 9. November 193 von dem früheren polnischen Notar Apolinari Karnawalski in Lodsch, Place Wolnoci 2, n,, worden ist,

auf Antrag des Alexander Fulde, Litzmannstadt, für kraftlos erklärt worden.

Litzmannstadt, den g. Mai 1941. Das Amtsgericht.

6945

6 F. Nr. 1140. Durch Ausschluß⸗ urteil vom 14. Mai 1941 ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von

Zehlendorf Band 69 Blatt 2015 in Abt. III Nr. 21 über 20 909 Fein * ür Tief⸗

mark eingetragene orf

bauunternehmer Otto Polensky für kraftlos erklärt worden.

Berlin⸗Lichterfelde, 14 Mai 1941. Amtsgericht.

6765

Der in der Nachlaßsache des am 28. April 1940 in Heidelberg verstorbe⸗ nen Metzgermeisters 805 Bruder dahier am 5. Juli 1940 durch das unterzeichnete Notariat als Nachlaß⸗ gericht ausgestellte Erbschein wurde für kraftlos erklärt.

Heidelberg, den 13. Mai 1941.

Notariat Heidelberg J.

4. Oeffentliche Zustellungen.

, Oeffentliche Zustellung. 2. R. 153/40. Die Ehefrau Elisabeth

. bevollmächtigter:; Rechtsanwalt r. HFrohaska in Bielitz, klägt gegen den Gastwirt Josef Schnitzer, fehr; in Nidek, wegen Aufhebung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 1. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Bielitz auf den 7. Augu st 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ ü Rechtsanwalt als rozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Bielitz, den 14. Mai 1941, Die Geschäftsstelle des Tandgerichts.

6775 Oeffentliche Zustellung.

12 (8) R. 8141. Die Ehefrau Hedwig Rydz geb. Tkocz in Kattowitz, O. S., . Rechts⸗ anwälte Dr. Englisch u. Dr. Zolden in

Kattowitz, ö unbekannten enthalts, au Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten ge⸗ mäß § 1574 Abs. 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die

L. Zivilkammer des Landgerichts Beuthen-Kattowitz in Kattowitz auf den 27. Juni 1941, vormittags

10 uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu age. Kattowitz, den 14. Mai 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

6776

Im Namen des Deutschen Volkes! 3. R. 5/41. In dem Rechtsstreit der

Hilfslehrerin Olga Kryda geb. Mada⸗

linska in Leslau, Scheubner⸗Richter⸗

Str. 15. Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗

Leslau, Karl⸗Laforce⸗Str. 17, gegen den Lehrer Jan Kryda, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Leslau auf die mündliche Verhandlung vom 6. Mai 1941 durch den Landgerichtsrat Riepen⸗ hausen für Recht erkannt: Die am 12. Juli 1922 in Wieniec geschlossene Ehe der Parteien wird aus dem Ver⸗ schulden des Beklagten geschieden.

, Leslau a. d. Weichsel, den 10. Mai 941. .

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

6959) Oeffentliche Zustellung.

3. R. 32141. Nie Landarbeiterin Ida Kotke in Watau, Gemeinde Rodau, Post Tonningen, Krs. Wartbrücken, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Willi Manthey in Leslau, Karl⸗ Laforce⸗Str. 12, klagt gegen den Ar⸗ beiter Christopnh Kotke, unbekannten Aufenthalts, früher in Grüntal, Ge⸗ meinde Sijanee, Gouvernement Wol⸗ hynien, auf Ehescheidung und Schul⸗ digerklärung des Beklagten gemäß §S 1574 Abs. 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in

(Bezogener: J. Salomonowiez) auf

Leslau auf den 9. August 1941,

. geb. Fox in Wilmesau Nr. 94,

Kattowitz, klagt gegen den Privat⸗ beamten Franz Rydz, ö n uf⸗

tigter: Rechtsanwalt Dr. Manthey in binnen

9 Uhr, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

mächtigten vertreten zu lassen. Leslau, den 14. Mai 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

6960

Oeffentliche Bekanntmachung.

5. R. 39/41 Ezastrau. Es klagt Frau Helene Czastrau, geborene Meyer, in Tapiau (Ostpr.), Altstraße 58, jetzt Pr. Eylau, Landsberger Str. 6 bei Freitag, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Wartner, Potsdam, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Otto Ezastrau, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. 5 K. 89/41. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20 Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Potsdam zu dem auf, den 15. Juli 1941, 1090 Uhr, Zimmer 19, stattfindenden Termin mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen.

Potsdam, den 15. Mai 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

6962] Bekanntmachung.

Durch Anordnung vom 9. 4. 1941 Nr. 20865 da 334, veröffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 97 vom 28. 4 1941

(Spalten⸗Nr. 3345), wurde der Rechts⸗

beistand August Bamberger in Nürn⸗ berg, Krelingstr. 45, zum Treuhänder für die Veräußerung des Anwesens HsNr. 11 an der in Nürnberg en Rennweg PlUNr. 331/34 bestellt. Eigentümer des An⸗ wesens sind: Pauline Sara Aufochs, unbekannten Aufenthaltes, Kurt Israel Aufochs in Nord Rhodesien und Jo⸗ Knien ers, , Ti . Südafrika).

a Bamberger inzwischen verstorbhen ist, wird an seiner Stelle der Kaufmann Hans Lotter in Nürnberg, Meuschel⸗ traße. Nr. 4011, mit sofortiger Wirk⸗ amkeit zum Treuhänder für die Ver⸗ 3 des obenbezeichneten An⸗ wesens bestellt.

nsbach, 15. Mai 1941. Der Regierungspräsident. J. A.: v. Kleinschrod.

6961 An ordnung.

,. des Anwesens HsNr. 19 an der Herthastraße in Nürnberg, Stgde. Gleißhammer, PINr. 12910, sind in Erbengemeinschaft: 4. das Deutsche Reich vertreten durch das Finanz⸗ amt Moabit⸗West auf Grund Ver⸗ mögensverfallerklärung vom 3. 4. 1940 bezüglich des Erbanteils des Paul * n Wohl, 2. Fanny Margareta 2 Wohl, geb. n , Chemikers⸗ witwe, früher in Nürnberg, jetzt in Brasilien, 3 Vera Marie i Sara Wohl, Chemikerstochter, früher in Nürnberg, jetzt in Brasilien. Das An⸗ wesen wurde durch ö vom 22. 4. 1941 (URNr. 104 des Notars Dr. Wunderer in Nürnberg) zum Preise von 89 5909 Ra an den Kauf⸗ mann Wilhelm Speyer in Nürnberg O, Herthastr. 10, ,, der nach⸗ ,,, Genehmigung der Grund⸗ stückseigentümer verkauft. Gemäß §§ 6 und 2 der VO, über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird den unter Ziff. 2 u. 3 genannten Anwesensmiteigentümerinnen aufge⸗ geben, die Veräußerung des bezeich⸗ neten Anwesens in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde läng⸗ . innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Die Zustimmungs⸗ erklärungen sind bis zum Ablauf der gesetzten Frist beim Oberbürgermeister der Stadt der Reichsparteitage Nürn⸗ berg zur Genehmigung der Grund⸗ stücksveräußerung nach 5 8 der VO. vom 3 12. 19538 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die be⸗ troffenen Anwesensmiteigentümerinnen zu tragen. Für die Anordnung wird eine Gebühr von 10 Ren nebst einem Zuschlag von 20 93. an. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen wei Wochen nach Bekanntgabe im Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschafts⸗ minister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre (schriftlich oder zu Niederschrift) beim Regierungspräsidenten in Ansbach

einzureichen.

Ansbach. 12. Mai 1941. Der Regierungspräsident. J. A.: v. Kleinschrod.

6963

Oeffentliche Bekanntmachung.

Auf Grund des § 6 der Verordnung vom . 12. 1938 .- Ges- Bi. 1 S. 1709 wird die Jüdin Grete Sara Konirsch, derzeit in Irland, aufgefordert, das ihr gehörige Grundstück Einl. 3. 1037, 10944 und 1088 des Grundbuches von Komotau an einen geeigneten deutschen Erwerber zu verkaufen. Der Vertrag, der meiner Genehmigung bedarf, ist mir bis zum 390. Juni 1941 vorzusegen. Nach fruchtlosem Ablauf der Verkanfs⸗ frist erfolgt Einsetzung eines Verkaufs⸗ treuhänders.

Reichenberg, den 14. Mai 1941.

Der Reichsstatthalter im Sudetengau als Obere Siedlungsbehörde.

Im Auftrage: (Unterschrift.)

6965 ;

Ich gebe den Juden Dr. Fritz Israel Nostler und Dr. Hugo Israel Spiel, beide derzeit unbekannten Aufenthaltes, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 (GBl. f. d. S. Oe. Nr. 633 38), auf, ihre Ge⸗ schäftsanteile an der Firma Naftolen, Gesellschaft zur Verwertung der Rostler⸗ Mehnerschen Verfahren m. b. H., bis zum 29. Mai 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 15. Mai 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien.

Im Auftrage: Dr. v. Peichl.

6772) Oeffentliche Zufstellung.

53 C. 263. 41. Der Regierungs⸗ baumeister a. D. Denny Neubauer in Charlottenburg, Waitzstraße 26, klagt gegen den Hausbesitzer Eugen Mayer, rüher in Berlin-Wilmersdorf, Prager Platz 4a, wegen Anfertigung eines Projektes auf Zahlung von 800 ict nebst 5 R Zinsen seit dem 1. 9g. 1938. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte Sor das Amtsgericht in n, , Amtsgerichtsplatz, auf den 16. Jukl 1941, 109 Uhr, Zimmer 118, ge⸗

laden.

r, 14. Mai

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 55.

6958] Oeffentliche Zustellung. 15 C 257141. Der Ingenieur Willy

Rojahn in Hannover, Bodenstedt⸗ ira. 1 Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Biester in Hannover,

klagt gegen den Chemiker Paul Dach⸗ mann, früher Wien, 1I., Sterneckplatz Nr. 5/12, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Forderung mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 170, Hürt nebst 4 * Zinsen seit dem 1. 10. 1940 zu zahlen, das Urteil für 6 . vollstreckbar zu erklären und dem Beklagten die Kösten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Als Erfüllungsort ist Hannover ver⸗ einbart. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Hanno ver, Volgersweg 1, 11. Stockwerk, Zim⸗ mer 314, auf den 25. Juli 1941, 11 Uhr, geladen. . Hannover, den 15. Mai 1941. Die Geschäftsstelle 15 des Amtsgerichts.

5. Verlust⸗ und Zundsachen.

6780

Der von der Leipziger Lebensversiche⸗ rung Keie wee ff r Leipzig, aus⸗ gestellte Versicherungsschein Nr. 619 557 vom 21. Mai 1926, lautend auf das Leben des Herrn Regierungsrats Robert Franz Eckmüller, ürth / Bayern, . ist in Verlust ge⸗ raten. er Versicherungsschein wird für kraftlos erklärt werden, wenn 6 dessen Inhaber innerhalb zweier Monate nicht bei uns meldet.

Leipzig, den 20. Mai 1941.

Alte Leipziger Lebens versicherungẽsgesellschaft auf Gegenseitigkeit.

6968 Karlsruher Lebensversicherung A.-G. Kraftloserklärung.

Die von uns ausgestellten, nach⸗ stehend verzeichneten Papiere sind 16 uns erstatteter Anzeige in Verlu geraten: Versicherungsschein Nr. Ii5ß 222 des Herrn Dipl-Ing. Friedrich Tamms, Architekt, s. Zt. in Berlin⸗ Lichterfelde, nun in Berlin⸗Südende, Krumme Straße 2, Versicherungs⸗ schein Nr. ; Bürgermeisteramt Robertville zur Sicherheit übergeben) des Herrn Josef Salber, Hotelbesitzer, s. Zt. in Sterk⸗ rade, nun in Trier⸗Euren, nebst Auf⸗ wertungsnachtrag vom g. 12. 1931,

Versicherungsschein Nr. 753995 des

Herrn Pieter de Jong, Prokurist, Zt. in Emmerich a. Rh., nun in Rhoon b. Rotterdam. Besitzer dieser Papiere werden aufgefordert, binnen zwei Monaten ihre Rechte bei uns anzumelden und die Papiere vorzu⸗ legen, widrigenfalls diese kraftlos werden. ; Karlsruhe, den 15. Mai 1941. Der Vorstand.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen

Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: J. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.

Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

248 369 (angeblich dem

aufklärung und P

N

Deutscher Reichs anzeiger

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monatlich 2.30 M, einschließlich o, a3 Æ.4A* e ö Bestellae ld; far Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1 J0 ÆA monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32 Einzelne Nummern dieser Aueqabe kosten 30 Mea“, elnielne Beilagen 10 .. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages elnschlleßhlich

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 35.

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Nr. 116

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachungen des Reichsführers Deutschen Polizei über das Verbot ausländischen Druckschrlften im Inland.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Teil J, Nr. 55. Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Potsdam über

die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.

/// /

Amtliches. Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗

aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 5 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande

die Verbreitung der Schrift: Aus dem Leben eines Rechtsanwaltes.“ Jahre der Jugend. Jahre der Reife. Erlebnisse und 26 en gn Curti, 2. Auflage, Buch⸗ ruckerei Berichthaus, Zürich / (941 verboten. K Berlin, den 8. Mai 1941.

Der Reichsführer g und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des . . J. A.:. Müller.

Bekanntmachung.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februgr 1933 bis auf weiteres im Inlande

die Verbreitung der Schrift: an he Sozialismus“ von Erich Lohner,

Verlag der Presse, Aarau / 1946, verboten. j

Berlin, den 8. Mai 1941.

Der Reichsführer S und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des 6 ö

G. A.:. Müller.

Bekanntmachung.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februgr 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift:

„Die Schweiz“ La Suisse. Ein nationales

ö Un annuaire national. 1939, zehnter

ahrgang. Im Selbstverlag heraus egeben von

; der Neuen Helvetischen Gesells aft, verboten.

Berlin, den 8. Mai 1941.

Der Reichsführer Sf und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des 3 ,.

J. A.: Müller.

Bekanntmachung. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ ropaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der

eitung „Sjemmefra“, ö verboten. dernen edi , .

Berlin, den 8. Mai 1941.

Der Reichsführer ss und Chef der Deutschen Polizei im ier fn e e des 22 . J. A.: Müller.

zz und. Chefs der der Verbreitung von

ö für den Raum einer n, b5 mm D.

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unterstrichen) oder dur bervorgehoben werden sollen. Befri vor dem Einrückungstermin bei ber Anzeigen

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eigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Alle Druckauftrãge i auf einseitig druckreif einzusenden, insbesondere welche Worte etwa durch Fettdruc (einmal Sperrhrud . Vermerk am Rande) te , müssen d Tage

telle eingegangen sein.

darin auch anzugeb

Berlin, Mittwoch, den 21. Mai, abends

Bekanntmachung. aufklärung und P

Staat vom 28. Februar 1933 bis die Verbreitun 3

schwedischen Zeitschrift nnr H s Zeitschrift „Run, Stockholm, Berlin, den J. Mai 1941. Der Reichsführer g und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des . 2 J , müller

Bekanntmachung.

die ö der Schrift: Occident face au Bolchévisme“ von Boris Wartanoff, Verlag J. H. Jeheber, Genf, verboten. Berlin, den 12. Mai 1941. Der Reichsführer f und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.

Bekanntmachung.

Die am 20. Mai 1941 ausgegebene Nummer 55 des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält: 26

Aus eigener Kraft!

Staatssekretãr Backe über Deutschlands gesicherte Ernährungslage.

Einer der hervorragendsten Männer unserer Ernährungs. wirtschaft, Staatssekretär Backe, gibt im „Arbeitertum“ einen interessanten Ueberblick über die Gesamtlage der deutschen Nah⸗ rungsmittelversorgung gegen Ende des zweiten Kriegsjahres. Es wird der klare Beweis geführt, daß . neuer Aus⸗ hungerungsplan gegen uns diesmal auf jeden Fall scheitert. Im gegenwärtigen Ringen werden immer genügend Nahrungsmiktel zur Verfügung stehen, um das deutsche Volk fatt zu . Während vor der Machtübernahme nur 65 * des ahrungs⸗ mittelbedarfs des deutschen Volkes aus inländischer Er, eugun gedeckt wurden, wurden vor Ausbruch des Krieges run . des Bedarfs aus eigener Erzeugung befriedigt, . infolge Ueberwindung der Arbeitslosigkeit und Besferung der Einkommenzg⸗ verhältnisse in weiten Schichten gleichzeitig eine erhebliche Steige⸗ rung des Verbrauchs vor sich ging. Eine vollständige Selbstvoer⸗ sorgung mit Nahrungsmitteln war bei Ausbruch des Krieges also noch nicht erreicht worden. Auf der anderen Seite standen jedoch dank der genialen Außenpolitik des Führers in diesem Krieg im Gegensatz zum Weltkrieg 19ig / is von vornherein gewisse r suh !! möglichkeiten zur . die eine Ergänzung der im eigenen Lande erzeugten Nahrungsmittel ha fg machten. Außerdem waren von der Staatsführung vorsorglich große Vorräte an den verschiedensten Nahrungsmitteln besonders an Getreide und Fett angelegt worden, um damit Schwankungen in der Er— ichn die im Kriege unvermeidlich sind, . zu können. s ist heute dem deutschen Volk zu einer Selbstverständtichkeit ge⸗ worden, daß überall dort, wo Lebensmittelkarten vorgezelgt werden, auch die geforderten Lebensmittel tatsächlich zur E, fügung stehen. Diese Tatsache ist eine Meisterleistung, um die uns viele Völker beneiden. Das gleiche gilt für die Lebensmittel= preise, Ohne die Marktordnung der Ernährungswirtschaft wäre es völlig unmöglich gewesen, die Preise für die wichtigsten Grund⸗ nahrungsmittel so stabil zu halten, wie es tatsächlich gelungen ist. Als Deutschland bei Kriegsbeginn die Lebensmittellarten hlegaztig einführte, frohlockte man in London und glaubte, arin den Anfang vom Ende ö erblicken. Inzwischen hat die Entwicklung dem deutschen Volk bestätigt, daß die Einführung der Lebensmittelkarten nicht aus Not erfolgte, sondern nichts anderes war als die Anpassung des Verbrauchs an die in Deutsch⸗ land während des Krieges 6. ebenen Versorgungsmöglichkeiten, owie eine Maßnahme zur Sicherung des erhöhten Bedarfs der ehrmacht und bestimmter großer rbeitergruppen.

de Kampf auf Leben und Ted, in dem Deutschland 3

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ ropaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und auf weiteres im Inlande

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 8 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande

Wirt schaftstei.

Postschecttonto: Berlin 41821 1 94 1

Verordnung über die Einführung der Reichsversicherung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und geren r non 9. Mai 1941, E Durchführungsverordnung zur Verordnung über die vor— ö Regelung des Berufsschulwesens im Reichsgau Sudeten⸗ land und in den Reichsgauen der Ostmark. Vom 15. Mai 1941.

Verordnung über den Handel mit Kunsthonig in ck Vom I65. Mai 1931. sthonig in Packungen.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0165 F- Postversen⸗ dungsgebühren; (03 RM für ein Stück, bei Voreinsendun a unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. ; 5

Berlin NW 40, den 21. Mai 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommuni⸗ stischen Vermögens vom 26. Mai 193 (RG6Bl. J S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung des Pr. Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (G68. gr. 39) und mit dem Gesetz Üüber die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. J S. 49) werden nachstehende Vermögenswerte, nämlich:

ein Villengrundstück in Potsdam⸗Babelsberg, Straße der SA. 23/29, eingetragen im Grundbuch von Neu⸗ babelsberg, Kreis Teltow, Band 11 Blatt 69 und Band 15 Blatt 390, früherer Eigentümer Georg Israel Mosler, verstorben im Ausland, hiermit beschlagnahmt und zugunsten des Landes Preußen ein⸗ gezogen. Potsdam, den 19. Mai 1941.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Honig.

Wichtig ist nur, daß über⸗

. Höhe behalten oder nicht. ur Verfügung stehen, um das

aupt genügend Nahrungsmittel deutsche Volk 6. zu machen. arüber, daß dies immer ge⸗ lingen wird, besteht kein Zweifel. Die Milchablieferung der Landwirtschaft übertraf im Kriegsjahr 1940 die Milchabliefe⸗ rung des letzten Friedensjahres 15338 um rund 257 Mill. Liter. In den ersten Monaten des Jahres 1911 lagen die Milchabliefe⸗ rungen nochmals um —— 23 höher als im Jahre 1940. Diese verstärkte Ablieferung von Milch seitens der Landwirt chaft und die Umstellung des Vollmilchverbrauchs bei Erwa 2 auf Magermilchverbrauch. hat zur Folge gehabt, daß Deutschland heute unter Berücksichtigung der Größe seines Gebiets und Rinderbestandes mit der Buttererzeugung an der Spitze der Welt steht. Die Butterproduktion der deutschen Molkereien be— lief sich im Jahre 1949 in Groß⸗-Deutschland auf rund 6o0 ho 't. Einschließlich der Landbuttererzeugung werden in Deutschland sogar annähernd 700000 t Butter produziert. Das ist mehr als doppelt soviel wie in den Jahren vor der Machtübernahme. Gleichzeitig wurde Außerordentliches geleistet, um die Erzeugung von pflanz- lichen Oelen, die als gn e n dienen, zu steigern. Im Jahre 194g wurde eine Anbaufläche von rund 200 0066 ha Raps erzielt. Das ist ungefähr dreimal soviel, wie im Jahre 1939 mit Oelfrüchten bestellt wurde. Ebenso wie diese Erfolge auf dem Gebiet der Milch⸗ und Fett⸗ wirtschaft gibt es andere zahlreiche Beweise für die vorbildliche Leistung unseres Landvolks in der Kriegsernährungswirtschaft. So hat die Landwirtschaft 3. B. einige 150 590 t Brot etreide, vor allem Roggen, in diesem Jahr mehr abgeliefert, als ver angt wurde. Diese Leistung ist um so bemerkenswerter, als die Getreideernte 1940 infolge sehr ungünstiger Witterungsverhältnisse hinter der Getreideernte 1939 zurückblieb und insgesamt nur ein knappes Durchschnittsergebnis erbrachte. Ein weiteres Beispiel ist die ständige Zunahme un erer Gemüseproduktion. Die Anbaufläche für Gemüse konnte schon im Jahre 1940 gegenüber dem Vor— jahre um fast 25, e erweitert werden. Das Jahr 1941 wird eine nochmalige Steigerung der Hemüseproduktion von S5 bringen. Infolge dieser Anbauangweitung beim Gemüßse sowie dank der zusätzlichen Einfuhr von Gemüse aus Holland, Italien usw. wird also die Gemüseversorgung in Deutschland im kom⸗ menden Winter noch reichlicher sein als im letzten Jahr. Auch bei den Kartoffeln und Zuckerrüben hat unsere Landwirtschaft im Kriege neue ö An Kartoffeln und Zucker in der menschlichen Ernährung wird es uns nie fehlen. Aus alledem ergibt sich, daß Englands Soffnung,. Deutschland so wie im Weltkrieg auszuhungern, niemals in Erfüssung 23 wird. Die Einsatzbereitschaft unseres Landvolfes, die bom Reichs= ann, im Frieden aufgebaute Marktordnung und die Disziplin

teht, ist es nicht hi. if .

entscheidend, ob nun beispielsweise die Fleischrationen ihre

unserer Verbraucherschaft sind Gewähr dafür, daß die Ernährungs= front ebenso starl und un siegbar lst wie die militärische ——

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