Neichs. und Staatsanzeiger Rr. 120 vom 26. Mai 1941. S. 2
113. Schnurmann, Sophie, geb. Schütt, geb. am 22. 1. 1883 in Gengenbach, Krs. enn k
114. Schnurmann, Elfriede, geb. am 3. 11. 1912 in Pforzheim,
115. Stiaßny, Ernst Israel, geb. am 14. 6. 18965 in Brünn,
116. Stiaßny, Annie Sara, geb. Brick, geb. am 31. 1. 1906 in Brünn,
117. Stiaßny, Hanna Sara, geb. am 16. 11. 1928 in Innsbruck,
118. Tint ner, Gerhard Emil Leopold Israel, geb. am 29. 9. 1907 in Nürnberg,
119. Tuchler, Georg Israel, geb. am 23. 9 1893 in Stolp / Pom.,
120. Tuchler, Gerda Sarah, geb. Rubensohn, geb. am 25. 3. 1906 in Rügenwalde, Krs. Schlawe / Pom.,
121. Tuchler, Helga Sarah, geb. am 16. 3. 1932 in Stolp / Pom., .
122. Tuchler, Gabriel Israel, geb. am 29. 11. 1934 in Stolp / Pom.,
123. Vogel, Simon Israel, geb. am 29. 4. 1899 in Laupheim / Württemberg,
124. Vogel, Johanna Sara, geb. Gottschalk, geb. am 15. 12. 1898 in Andernach,
125. Vogel, Hans Jakob Israel, geb. am 3. 12. 1926 in Köln, n
126. Vogel, Walter Josef Isfrael, geb. am 1. 8. 1929 in Köln,
127. Wachsmann, Karl Siegfried Israel, geb. am 20. 2. 1881 in Breslau, .
128. Wech fler, Richard Marco Israel, geb. am 22. 4. 1901 in Leipzig,
1299. Wimpfheimer, Eugen Israel, geb. am 15. 7. 1875 in Karlsruhe, .
130. Wimp ö Clsmence Sara, geb. Guggen⸗ heim, geb. am 4. 5. 1882 in Basel,
131. Wimpfhei mer, Maria Fanny Sara, geb. am
17. 8. 1914 in Heidelberg
132. Wimpfheimer, Karl Friedrich Emil Israel, geb. am 8. 11. 1920 in Heidelberg,
133. Wimpfheimer, Alice Adelheid Sara, geb. am 13. 2. 1924 in Karlsruhe,
134. Wodi ska, Ludwig Isfrael, geb am 18. 4. 1886 in Wien,
135. Wodiska, Frieda Sara, geb. Kohn, geb. am 22. 7. 1890 in Vöslau,
136. Wolf, Arnold Israel, geb. am 6. 5. 1905 in Schlüchtern, Bez. Kassel,
137. Wolf, Martha Agnes, geb. Skawran, geb. am 27. J. 1898 in Bottmersdorf b. Wansleben,
138. Wolf, Thomas Israel, geb. am 10. 9. 1932 in Steinau, Krs. Schlüchtern, Bez. Kassel,
139. Wolf, Else Sara, geb. Löwengart, geb. am 17. 6. 1909 in Rexingen, Krs. Horb,
140. Wolf, Berthold Israel, geb. am 18. 7. 1930 in Pforzheim, .
141. Wolf, Julius Israel, geb. am 2. 11. 1890 in Hojeschin (Protektorat Böhmen und Mähren),
142. Wolf, Ester Sara, geb. Harband, geb. am 21. 6. 1894 in Tarnopol,
143. Wolf, Settchen Sara, geb. Rosenbaum, geb. am 10. 10. 1874 in Baumbach, Krs. Rotenburg a. F.,
144. Wolf, Siegfried Israel, geb. am 23. 19. 19608 in Barchfeld, Krs. Schmalkalden,
145. Wolff, Albert Israel, geb. am 26. 4. 1884 in Neckar⸗ bischofsheim, Krs. Sinsheim / Baden,
146. Wolff, Reging Sara, geb. Wertheimer, geb. am 4. 11. 1890 in Kehl a. Rhein,
141. Wolff, Johanna Sara, geb. am 25. 11. 1918 in Baden⸗Baden,
148. Wolff, Franz Jakob Israel, geb. am 27. 4. 1920 in Mannheim,
149. Wolff, Moritz Israel, geb. am 29. 11. 1890 in Militsch,
150. Wolff, Elsa Adolfine Sara, geb. Ritterbrandt, geb. am 8. 3. 1899 in Offenbach / M.,
151. Wrubel, Leon Israel, geb. am 23. 10. 1881 in Brzostik (Galizien), .
152. Wrubel, Sofie Cilly Sara, geb. Dornacher, geb. am 11. 4. 1874 in Lörrach,
153. Wulff, Kurt Gerhard Israel, geb. am 15. 8. 1907
in Wesermünde⸗G. Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ snahmt. Berlin, den 22. Mai 1941. Der Reichsminister des Innern. F B; B fundtner
Berichtigung.
In § 4 Abs. 2 der Anordnung über die Zuläsfigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Ver⸗ sorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände vom 4. März 1941 (Reichsanzeiger Nr. 57 bom 8. März 1941) muß es heißen:
„Den im letzten vor dem 1. April 1911 abgeschlossenen Rechnungs⸗(Geschäfts⸗ jahr.“ Berlin, den 22. Mai 1941.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Brebeck. t
Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ slehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den i, . Gebieten vom 123. Mai 1939 (Neichsgesetzbl. 911) in erbindung, mit den Erlgssen des Reichsministers , vom 12. Juli 1939 — La 1594393519 — und 3 Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 — wird das a nn bewegliche und unbewegliche Vermögen des Arnold Ec stein, geb, am lice geb. Fischer,
in Trautenau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen. . Reichenberg, den 22. Mai 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
J. V.: Möller, Regierungsrat.
Auf Grund der S§ 1, 3 und 4 der VO. über die Gin⸗
243 volls⸗ und , wre, in den udetende Gebieten vom 12. Mai 1939 (Neichsgesetzbl. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594 39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Franz Bondy, geb. am 13. 2. 1891 zu Saaz, und seiner Ehefrau Franziska geb. Krebs, eb. am 1. 2. 1892 zu Lemberg, zuletzt wohnhaft gewesen in ö i. Isergeb., hiermit zugunsten des Deutschen eiches eingezogen. K
Reichenberg, den 22. Mai 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V.: Möller, Regierungsrat.
—
Bekanntmachung.
Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen:
1. des Kaufmanns Karl ö. lacek, Jude, geb. am 12. 4. 1897 in Brünn, früher wohnhaft in Brünn, Tal⸗ gasse 62, derzeit unbekannten Aufenthaltes;
2. des Kaufmanns Heinrich Goldmann, geb. am 5. 8. 1873 in Schönlind bei Falkenau, Jude, früher wohnhaft gewesen in Marienbad, derzeit Prag VII., Messegasse 15
3. des Gutsbesitzers Dr. Paul Eisner, ie geb. am 13. 11. 1911 in Horomyslitz, Kreis Pilsen, wohnhaft in Prag XII., Radegaststraße 2;
4. der Ehefrau Sonja Smetak geb. Kostial, geb. am iht 1911 in Mies, früher wohnhaft in Mies, derzeit
ilsen,
wird hiermit auf Grund der 8§ 1, 3 und 4 der Verordnung
über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens
in den sudetendentschen Gebieten vom 12. Mai 1939 —
RGBl. 1 S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des
Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1999 — 1a
1594/393810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im
Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / 4 Nr. 7126 /
39 — zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzver⸗
waltung — eingezogen.
Karlsbad, den 24. Mai 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. J. V.: Dr. Nedwed.
.
34. Verordnung ur Durchführung des Gesetzes zur Belämpfung der Not⸗ 23 der Kier onen, 3 Juni 1933 (RGBl. I1 , eite
Vom 21. Mai 1941.
Auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt vom 16. Juni 1933 (RGBl. 11 Seite 317) und der Verordnung zur Bekämpfung von Not⸗ ständen im Verkehr vom 19. September 1939 (RGBl. 1 Seite 1851) wird verordnet:
81 Für den Tankschiffsverkehr mit Mineralöl auf Binnen⸗ wasserstraßen wird ein Frachtenausschuß mit dem Sitz in Berlin errichtet. Aufsichtsbehörde ist der Oberpräsident — Wasserstraßendirektion — Potsdam. Die Zuständigkeit dieses Frachtengusschusses erstreckt sich
auf alle deutschen Stromgebiete mit Ausnahme der Donau.
Der angemesse ne Gewinn.
Er lãuterungen zur Sewinnab führung und Preissenkung.
Der Reichskommissar für die Preisbildung hat in einem Erlaß klargestellt, daß die Angemessenheit eines im Kriege er⸗ zielten Gewinns im wesentlichen vom Unternehmer . unter eigener Verantwortung beurteilt werden muß. Das gilt auch, wenn Richtpunkte für den angemessenen Gewinn festgelegt worden sind. Die Richtpunkte sollen dem Unternehmer nur eine Hilfe vel der Gewinübeurteilung bieten, ihn aber nicht entlasten.
u den Maßnahmen auf dem Gebiet der Preissenkun und . 1 gleichzeitig in der H en . wirtschaft“ Erläuterungen von Regierungsrat Dr. el vor. Er erklärt, die wirts ch. Entwicklung im Kriege habe gezeigt, daß sehr wohl Preissentungsreserven vorhanden seien. In erster Linie müsse das bei den Unternehmen angenommen werden, die bei den bisherigen Preisen übermäßig hohe Gewinne erzielt haben, ohne daß es dabei darauf ankäme, ob sie mehr als vor dem Kriege verdient haben. 3 22 der Kriegswirtschaftsverordnung solle aber keineswegs n, . die Entstehung von Kriegsgewinnen verhindern. Er erfasse alle Vorgänge, die ich preislich auswirken können. So ergebe sich aus 5 22 ein allgemeines Kopplungsverbot, ein allgemeines Kettenhandelsverbot, das Verbot unangemessenen Kostenaufwands, das Verbot der en ng von Ersatzwaren, die keinen kriegswirtschaftlich gerechtfertigten Berkaufswert haben, Gewinne komme allerdings eine hervorragende Bedeutung für die Erkenntnis * ob ein Preis gesenkt werden könne. Ber Preiskommissar verlange deshalb bei unangemessen hohen Gewinnen eine reissenkung in einem Ausmaß, daß künftig nur noch ein angemessener Gewinn erzielt wird. Für die Vergangenheit sollen dagegen Uehergewinne abge⸗ führt werden, da . enkungen für el dle ref, Lieferungen regelmäßig nicht mehr . seien. Es sei deshalb auch unzweckmäßig, daß Unternehmungen ihren Kunden Rückver⸗
und vieles andere mehr. Dem
8. 2. 1892 zu Ladowitz, und seiner 3 e. seb. am 5. F. 1907 zu Trautenau, zuletzt wohnhaft gewesen
gütungen uspp. überweisen, um den Uebergewinn abzuschmelzen,
aft ste it.
. 3m übrigen gelten die Vorschriften der 18. , . und der 31. Verordnung i Durchführung des Gesetzes zu Bekämpfung der Notlage der . vom 25. Sep⸗ tember 1935 und 3. September 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger 1935 Nr. 230 und 1939 Nr. 306) auch für diesen Frachtenausschuß. Die Richtlinien für die Durchführung der erwähnten 18. Verordnung gelten für ihn
entsprechend. 52
Die Verordnung tritt mit ihrer Berkundung in Kraft. Berlin, den 21. Mai 1941. ö . Der Reichsverkehrsminister.
J. Vꝛ: Kleinmann.
.
r Bekanntmachung ,, der Neichsstell isse, Ole .
Vom 21. Mai 1941.
Gemäß 8 1 Abs. 3 der Verordnung über den Berkehr mit Olsämereien, Olfrüchten, Margarine und Kunstspeise⸗ fett vom 5. Dezember 1999 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2409) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft folgendes bestimmt:
51
In Abweichung von 8 1 der Verordnung über den Ver= kehr mit Olsämereien, Slfrüchten, Margarine und Kunst⸗ speisefett vom 5. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2409 hat die Olmühle, die inländis lsämereien und Olfrüchta ur Verarbeitung für eigene Rechnung aufnimmt, vor den ,, einen Ubernahmeschein A bei der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Sle und Fette zu beantragen. Dies gilt auch für Olsämereien und Olfrüchte inländischer Erzeugung aus früheren Ernten, die bei dem ö dieser Ver⸗ ordnung unverarbeitet bei der Olmühle lagern oder zur Ver⸗ arbeitung noch aufgenommen werden.
. 8 2 ö Diese Bekanntmachung tritt mit dem auf die Beröffent⸗ lichung folgenden Tage in Kraft. .
Berlin, den 21. Mai 1941. Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Ole und Fette. Der Vorstand. Rietdorf. Dr. Modest.
Preußen.
Betanntmachung.
Auf Grund des ruh des Reichsministers des Innern vom 24. Oktober 1940 — Pol. 8 1V A 4a — 119840 — und auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und fee feindlichen Vermögens vom 14. Jult 1933 — Reichsgesetzbl. S. 479 — in Verbindung mit dem n die Einzie an kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichs
esetzbl. 1 S. 293 — wird das gesamte Vermögen der katholi⸗ . Mãänner⸗Kongregations⸗Beratungsstelle in rankfur
a. M., Im Trutz 56, hiermit zugunsten des Landes Preußen
eingezogen. 9. wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt⸗
gemacht. . Wiesbaden, den 17. Mai 1941.
Der Regierungspräsident J. Am: Dr. Groener.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Königlich 8 Gesondte in Berlin, Herz Arved Richert, hat Berlin am 223. Mai d. J. 6 Während seiner Abwesenheit führt egationsra von Po st die
Herr
Geschäfte der Gesandtschaft.
wie das mehrfach versucht worden ei. Die n n des Uebe gewinns habe leinen ., arakter, sondern sei eine reih preispolitische Maßnahme. Die eg rich ge Wegnahme des Er Fses werde dem Unternehmer jeden Reiz nehmen, an hohe Preisen zu verdienen, Der im Kriege ausfallende Wettbewerb a Preisberichtigungs faktor werde dadurch ersetzt. Die Abführun übermäßiger Gewinne schaffe einen Ausgleich zwischen dem Unter? nehmer, der unter den Waffen steht und seinen Betrieb i ho, 2. und demjenigen, der weiter sein Geschäft versteht. Die ewinnabführung sei der Ertzg für eine e , oder unmögliche Preissenkung. Sie habe nichts mit Strafe . tu , nr, werde es Fälle geben, in denen ein Verschulden des Unternehmers vorliegt, wenn er z B. bei Kriegsausbruch genau wußte, daß seine Preise unmäßige Gewinne abwerfen. Von der Bestrafung werde aber im allgemeinen dann abgesehen wenn der Unternehmer sich in einer Art tätiger Reue seine je reh eit ge:. Ah hrung entledigt. Anderg sei es jedoch, wenn er . gus eigenem Antrieb die Gewinne abführt onbern erst ,. ts eines drohenden Verfahrens. Schließlich wird klargestellt, daß aus der Tatsache, daß für dielen oder jenen Wirtscha tözwelg noch keine Anweisungen. ergangen sind, nicht geschlossen werden dürfe, daß man einstweilen nichts ur Erfüllung der heir e n eli Preispflichten zu tun rauche. Die Unweisungen dienten lediglich zur Erleichterung der Durchführung, während die Verpflichtung auf gesetzlichen Vor⸗ schriften beruhe. 2.
Uebergewinne dur
1,2 Milliarden K. Anleihe des Protektorats.
rag, 24. Mai 1941. Das Finanzministerium des Protekg gran gibt durch ein Bankenkonsortium zum 16. Juli 1941 6 zi, FHige Anleihe des Protektorats 19615 1991 im Betrage 3 . Milliarden K. heraus, die in 50 d? ren tilgbar ist und ] elnem Emissionskurs von 99,70 für io K. eg . wird. D ö Anleihe ist mündelsicher und wird an der Prager Börse wotie
werden. ö
, Wertpapiermãrkten. Staatliche Bewirtschaft Devisen. . in , dne nr ung der GecreidetKzorräte Prag, 24. Mai. (D. V. B) Amsterdam Umrechnung.
Hic tes Gesetz gehen ab sofort sämtliche Mengen Son Weizen,
Die
j ; ) Verrechnungskurs. Waggon Weizenmehl, 87 099 Lei je Waggon Roggen und 69 hh 26. Mai. (D N c ö se 26 on Gerste. Die Inhaber von Getreide und Mehl 33 n, . sr . er,, nd verpflichtet, die Mengen, die sie besitzen, innerhalb von fünf (43 —= 4 47, Amsterdam — — Brüssel — — alien (Frei. u n. agen bei den Bürgermeistern anzumelden. Das Unterstaats⸗ Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagan GFreivʒ —— Stockholm
Neicha · nnd Staatsanzeiger Ne. 120 vom 26. Mai 1941. 8.
Europa von morgen und die Groh wirtschafts⸗ raãume der Welt.
In der Zeitschrift Der Vierjahresplan“ veröffentlicht Staats⸗ ekretär Dr. u, n vom here aer n e, eine ängere Betrachtung zur Ueberwindung des angelsächsischen Wirt He isliberalismus durch den Ordnungsgedanken. Er verweist abei auf die schon vor dem Kriege zu bemerkende Bildung von
e n enn, Die Ausrichtung der englischen Wirt⸗ chaftsinteressen auf das , . war seit langem als eine Realität bekannt. Die. irtschaftspolitik der Vereinigten Staaten zielt ganz ö auf ein „Panamerika“ hin, wenn man es auch nicht wahrhaben will. Im Fernen Osten find wir euge der Entwicklung eines asiatischen Wirtschafts raums unter Führung Japans. Dieser naturgegebenen Entwicklung kann sich dür; der kontinentaleuropäische Großwirtschafts raum nicht länger entziehen. Der Staats sekretär ist überzeugt, daß gerade die Schaf⸗ fung bon Großwirtschaftsräumen die Möglichkeit bieten wird — unbeschadet der 2 in der grundsätzlichen Wirtschaftsauf⸗ assung — in der Praxis den für die Wohlfahrt der beteiligten änder unerläßlichen internationalen Warenaustausch zwischen diesen Wirtschaftsräumen sicherzustellen. An unserem guten Willen zu praktischer Zusammenarbeit hat es nicht gefehlt' und wird es quch in Zukunft nicht fehlen. So kann es sich nur darum handeln, daß sich die Völker und Staaten des europäischen Konti⸗ nents zu einer auf gegenseitiger Achtung beruhenden, fich ergän— ien Zusammenarbeit zusanimenfinden. Dieser alan nien g nß oll nicht durch Zwang erfolgen. Er muß freiwillig aus der Er= kenntnis erwachsen, daß erst diese Zusammenarbeit 6 einzelnen Lande die volle Entwicklung seiner ,,, Möglichkeiten gewährleistet, deß . der Zusammensch 1 im Großwirtschafts⸗ raum ihm den Anteil am internationalen arenaustausch sichert. Nun klingt immer wieder die Sorge auf, Deutschland und Italien, deren Fü rungsanspruch man an sich nicht e ef wollten den
NAufbauplan für die Ernährungs⸗ und Land⸗ wirtschaft im Seneralgouvernement. Sitzung der Regierung des Generalgouvernements.
Krakau, 24. Mai. Im Mittelpunkt der auf der jüngsten Sitzung der Regierung des b 23 . Vorsitz des Generalgouverneurs, Reichsminister Dr. Frank, er⸗ statteten Berichte über die einzelnen Arbeitsgebiete und vor⸗ 2 Planungen für die nächste Zukunft stand der auf
nregung des Generalgouverneurs vom Leiter der Hauptabtei⸗ lung Ernährung und Landwirtschaft in der Regierung des Genęralgouvernements, Landesbauernführer Körner, . „Aufbauplan für die Ernährungs⸗ und Landwirtschaft im General⸗ gouvernement“ der die in den nächsten 10 bis 30 Jahren zu treffenden Maßnahmen für eine Angleichung der Landwirtschaft des Weichselraumes an die in den Ostgebieien des Reiches be⸗ stehenden Verhältnisse untersucht und zusammenfaßt. Nach der Erstellung eines ordnungsmäßigen Haushaltsplanes für das Generalgouvernement, der für 1940 trotz der hier auf allen Gebie⸗ ten von Grund auf k leistenden Ordnungsarbeit mit nur 30 Mil- lionen Zloty e,. und dem nunmehr gleichfalls fertiggestellten Stellenplan zur Sicherung der Existenz ünd der Aufstiegmöglich⸗ keiten der im Generalgouvernement tätigen deutschen Beamten stellt der Aufbauplan für die Ernährungs⸗ und Landwirtschaft im Generalgouvernement das dritte grundlegende Programm für die Schaffung einer Ordnung dar, die die elbstversorgung und da⸗ mit die wirtschaftliche . sicherstellt. Das Vor⸗ wärtsstreben der deutschen Ostpolitik wird mit diesem Plan erneut eindringlich unter Beweis gestellt.
Generalgouverneur Reichsminister Dr. den Chef der Regierung, absehbarer
schlägigen
ö Frank beauftragte Staatssekretär Dr. Bühler, ihm in Zeit nach eingehenden Beratungen mit allen ein— Abteilungen der Regierung eine grundlegende Ver⸗
n ich n e ⸗ ; dnung zur Inkraftsetzung dieses Planes l i anzen Kontinent in eine alles nivellierende wirtf aftliche Ein⸗ ö. ö n, Dr, , ,, ,, , , . ressen. Hierzu erklärt der Staats ekretär, e. ähn⸗ k . ö Wir sind im Gegenteil der Ueber⸗ ; 3 ö
weiteren gab der Generalgouverneur insbesondere der Haupt⸗ abteilung Wirtschaft und dem Amt für Raumordnung 3 sprechende Aufträge, um möglichst vom gleichen Termin an zu einem großartigen und vorbildlichen Gesamtwerk der Planung im Generalgouvernement auf allen Gebieten zu kommen.
Devisenbewirtschaftung.
Dinareinfuhrverbot.
Der Reichswirtschaftsminister * auf Grund der Siebenten n, zum evisengesetz im Runderlaß 5 / 41 D. St. — R. St. urchführungsbestimmungen zu dem am 22. Mai 1941 in Kraft getretenen 3 für auf Dinar
ich ö 3 . zeugung, daß die Voraussetzung einer erfolgreichen wirtschaftlichen 3 ammenarbeit der Völker hi Wahrung ihrer lf t . ülturellen Eigenart, die Berücksichtigung der naturbedingten volkswirtschaftlichen Besonderheiten ist. Auch sind die Lebens⸗ kim he en und damit die Bedürfnisse in den einzelnen Ländern uropas so verschieden, daß ein plötzliches Niederreißen aller Zoll⸗ schranken und die Schaffung einer europäischen Währungsunion von heute auf morgen nicht dem Aufbau dienen, sondern nur Ver= wirrung bringen würde. Unseren Nachfahren allerdings werden . schon in einigen Jahrzehnten euxopäische Zollschranken und ährungsmauern ebenso unbegreiflich erscheinen, wie uns Deutschen die wirtschaftliche , unseres Vaterlandes in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vor Gründung des 3 ,,, i ,,, Zunächst aber ist es . i ie wirtschaftenden Menschen, die Firmen, lautende Geldsorten, die im bisherigen Fugslawien i k . Wirtschaftsorganisationen zu r hn Zusammen⸗ waren, erlassen. Für den Mit ie u. gel er . ö D e, finden. Dann werden die erforderlichen stagtlichen Re⸗ — 26 jugöslawischen Gebieten sind in dem erforderlichen Um— gelungen zur Beseitigung von Hemmnissen zwangsläufig folgen. fange Ausnahmen vorgesehen.
, Wirtschaft des Auslandes.
Schweiz um Ausbau der Wafferwege zum Meer bemüht.
Zürich, 24. Mai. Der Bundesrat befaßte sich mit den Aus= baumöglichkeiten der Verbindungen der ? e al dem Meer. Der Bundesrat wird sich an die französss 6 2 Wunsche, die , 1 oxtzusetzen, um einen iffahrtsweg von Genf nach Marseille zu erlangen. . soll mit Italien (e. 6 3 3 baues einer Schiffahrtsstraße vom Adriatischen Meer nach dem Langen See verhandelt werden. Endlich ist zu hoffen, daß die Bauarbeiten bei der Rheinregulierung Straßburg Kehl — Istein,
, ,,, ,, mit der Nordsee zu . Auch die Frage des weiteren Aus⸗ . . m . m, ,
baues der Wasserstraße Basel Bode wird ü = ⸗ ö ehe 8. straß s odensee wird geprüft und soll ge 3 Kreditgewährung zur . es Außenhandels. Die
meldet oder die angemeldeten Mengen nicht übergibt, wird wegen Verbrechens der ö bestraft. Die Uebernahme . er, ier selft für den Staat durch die nationalen Genossen⸗ . owie durch die Zentralen der Ein⸗ und Ausfuhr⸗ genossenschaft.
ö . irn er den Ausbau der 5ne . . Maßnahmen zur Förderung des brasilianischen
ö Außenhandels. io de Janeiro, 24 Mai. Als eine der bedeutendsten Wirt⸗ schaftsma 6 des Präsidenten Vargas bezeichnet 3 brnss⸗ lianische Presse den Regierungserlaß über die Schaffung einer
Abteilung besitzt für die eschaffung ihrer Mittel weit d e sie kann außer Kreditoperationen im In⸗ n . n
er Rediskonttätigkeit beim Banco do Brasil 3 selb⸗
Schweiz vor . ch . der Notwendigkeit straffer Roh⸗ , Bonusscheine bis zur Höhe der von ihr gewährten Kredite ausgeben. Die Kreditgewährung kann mittel- und gr tif für
stoffbe wirtschaftung und Produktionssfteigerung. Ausfuhrprodukte mit vorübergehenden Absatzschwierigkeiten sowie
Zürich, 24. Mat. Die Kommission für Konjunkturbeob⸗ . h ; ; achtung spricht in einer Mitteilung Über die Wirtschaftslage im . a, lebenswi . Einfuhren erfolgen. Außerdem ersten Vierteljahr 1941 von einem in wesentlichen Teilen von kann die Aus, und Einfuhrabteilung zwecks Fingnzierung der den hohen Stgatsaufwendungen getragenen relativ günftigen Kon- unter dem Einfluß der gegenwärtigen Hemmnisffe im snter— junkturverlauf, Staatliche Vorsorge und Lenkung treten immer nationalen n,, notleidenden Ausfuhrproduktion halt⸗ mehr in den Vordergrund. Trog des verhältnismäßig günstigen bare Exporterzeugnisse für Rechnung Dritter oder, falls nötig, Bilbes, das fich auf Grund der Wirtschaftsbaten des . Quar- für eigene m nn, und einlagern. Die Abteilung tals ergibt, zeichnen sich in der schweizerischen Volkswirtschaft kann auch lebenswichtige Einfuhrwgren für Rechnung Dritter er? deutlich Spuren kriegsbedingter Semmungen ab. Mit der Het werhen oder guch für igene Rechnung, falls der 1 mit der hh des Seekrieges und der Ausdehnung des Landtrieges auf Ausfuhr der von der Abteilung n lanlfle, Ausfuhrwaren ge⸗ ben Ballan werden die Adern, die das schweizerische Wirtschafts koppelt werden kann. Die Abteilung arbeitet auch bei der Vöor= leben früher in Bezug und Abfatz so stark mit Ländern außer— nahme von Regierungseinkäufen mit, damit diese in Ueberein⸗ alb. des europäischen Kontinents verbanden, zufehends einge stimmung mit, Brastliens Außenhandels interessen erfolgen. chnürt. Es rr d sich die ie een digi, einer straffen Bewiht⸗ erner betätigt sie sich auch bei der Ausarbeitung internationaler Haftung der Rohstoffe und einer er inländischen Fingnz. und Handelsabkommen. Als erste Auswirkung der neuen kaßnahme verzeichnet die brasilianische Finanzierung der Baumwollerzeugung.
1
Die iettirolyttupfernotierung der Vereinigun deut Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Yee , n, i. N. *
teigerun Produktion. n
Presse eine großzügige
Slowatische Devisenbestimmungen. Preßburg, 24. Mai. Die Slowakische Nationalbank hat
für den An und Verkauf von ausländlschen Zahlungsmittel ĩ ergänzende Bestimmungen herausgegeben, , ,, ö. 63 enen , . en für die Umwechslungen und den Verbrauch fremder *
aluten durch Devisenländer verfügt werden. Sobald die Ver=
ältnisse es gestatten, soll eine allgenieine für das rei * 1 günstige ere n getroffen . .
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Mittelkurs 1327, 00 G.,. 132,00 B., Berlin = — Zürich org, o C. ös0o, 10 B., Oslo S660 Ge, S6 so B, Kopenhagen 462,10 g. 488 10 B., London 98, 90 G. 99 10 B., Madrid 236,65 G., 236, 00 G., Mailand 130, 90 G., 131 10 B., New York 24,98 G., 26, 02 B., Paris 49, 6 G., 50,05 P., Stockholm Sä, 60 G., ögö, 8o B., Belgrad s6 04 G., Hö, is ., BDräsfej zog, 99 G., cob ao B., Budapest = Bularest — — Sofia 30.47 G., 30, 63 B., Athen 20,58 G., 20, 63 B.
Bu dapest, 24. Mai. (D. N. B.) Alles in Pengö.) Amsterdam 1806, 973 - 181,40). Berlin 136, 20, Bukarest 36. London 18043, Mailand 177732, New Jork Z3as, 60, Paris 6s, Prag 18.62, Sofia 415,560, Zürich 80, , Slowakei 11,71.
ur Sicherstellun , ! . *
Bukarest, 24. Mai. Durch ein vom Staatsführer unter⸗
oggen, Gerste und Weizenmehl, die fich bei Industrie⸗
Sandelsunternehmun en . bei den ga fl. . *
6 en Besitzern befinden, in das Eigentum des Staates über. en Eigentümern wird nur eine Menge von 20 kg Weizen oder
Den oder Mehl für jede Person ihres Haushaltes
lebergabe an den Staat erfolgt zu folgenden
Lei für den Waggon (zu 10 0069 kg) Weizen,
elassen. reisen: 117 000 140 000 Lei für den
sekretariat für Versorgung im Wirtschaftsministerium wird dann Linen Verteilungsplan ler im Lande vorhandenen Mengen an Weizen, Roggen und Weizenmehl aufstellen, um die Bedurfnisse
16,83 - 16, 96, Oslo ——, Buenos Aires (ofs 16985 - 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz. — —, Schanghai — —. Am sterdam, 26. Mai. (D. N. VB.) 1Umtlich. I6, 36, London
Berlin
: 10005 Doliar —— 5
der Kommission des Verliner Die Preise verstehen
,
Lieferung und Bezahlung):
Driginalhũttengluminium,
etallbörsenvorstandes
vom 26 Mat 1941. sich ab Lager in Deutschland für prompte
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In Berlin fesigestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Augiahlung.
Sovereigns 20 Frances ⸗ Stücke. Gold⸗Dollars .....
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2 und 1 Dollar.. Argentinische .... . Velg he Brasilianische ......
Brit. Indische ... Bulgarische: 1000 L u. darunter
Dãnische: preh⸗ 24 10 Kr. u. darunter
Englische: 10 2
u. darunter
Finnische .... ..... Französische ..... = Holländische ...... Italienische: große 10 Lire. ..... k Jugoslawische: große 100 Dinar. — J Norwegische, 60 Cr. u. darunter.... Rum anische: looo dei und 600 Lei ..... Schwedische: große
60 Kr. u. darunter. Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter.... Südafr. Union rr ischhe Ungarische: 100 P. u. darunter....
der Bevölkerung bis zur neuen Ernte sicherzustellen. Für Mühlen New York
2 9 . . hork 18828, — 1888 3 und Bäckereien sowie für Sangtoxien, ö Kantinen usw. — — Brüssem 30, 1— 30,17, 8363 G Fa g,, igen e werden besondere Maßnahmen für die Bersorgung getroffen. Wer — — Itallen — Mabrid * Salo —— . Kopenhagen
e Weizen⸗ oder sonstigen Getreidemengen n oder falsch an ⸗· — — Stockholm 44, 81 44, 90, Prag — —
26. Geld Notiz 20, 38 für 16, 16 1 Std 4185 L ägypt. Pfd. 429 1Dollar 2, 49 1Dollar 2, 49 1ap.-Peso O0, 54 Laustr. Pfd. 2, 59 100 Belga 30,92 1 Milreis 0, 106 00 Rupien 46, 100 Lewa 3, 04 100 Kronen — 00 Kronen 48,90 Lengl. Pfd. 4,29 100 finnl. M. 6, 065 l00 Frs. 4, 99 100 Gulden 132,70 100 Lire — 100 Lire 18, 7 100 Dinar — 100 Dinar — I kanad. Doll. 1, 89 00 Kronen 66, 89 100 gei 1, 100 Kronen — 109 Kronen 690. 40 100 Frs. 67, 15 loo Frs. 867, 3 100 slow. Er. s, 68 1 südafr. Pfd. 4, 34 I türk. Pfund 1,84 00 Pengd 6018
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und Kairoh .... Läägypt. Pfd. — — — * Afghanistan (Labuh. 100 Afghani 18,79 18,83 18,77 18, 83 . (Buenos
w Pe. o, ᷣ93 O, 597 0,593 O0, 597 Austraiien scipneyj. 1 53 *. = — 23 Belgien (Brüssel u.
Antwerpen)... 100 Belga 30, 96 40, o 39,98 40, 0 Brasilien (Rio de
, 1᷑Nilreis o, 10 O, 132 o, 1309 0,132 Brit. Indien (Bom⸗
bay Calcutta) .... 100 Rupien — . 2 Bulgarien (Sofia). 100 Lewa 3,097 3,0563 3,047 3,063 Dänemark (Kopen
,,, I00 Kronen 48, 22 48,3 48,21 48,31 England (London). 1 engl. Pfd. — — 2 * Finnland (Helsinkih.. 100 fim M. 6,06 5, 07? 5,06 5, 07 Frankreich (Paris.. 100 Fres. — — 2 . Griechenland (Athen) 100 Drachm. — — — — Holland (Amsterdam
und Rotterdam) 100 gulden 132,0 132,70 132,70 182,70 Iran (Teheran) ... 100 Rials 14659 14,61 14,59 14,61 .. (Reykjavih . 100 isl. Er. 38,42 38,50 38,42 38, 50
talien (Rom und
Mailand); ..... 100 Lire 13,0990 13,1 13,99 13,11 Japan (Tokio und
dd 19en o, Sss O, Ss o, 58s O, S9] Jugoslawien ¶ Bel⸗ grad und Zagreb) 100 Dinar — — — — Kanada (Montreal). 1 fanad. Doll. — — — — Neuseeland (¶Belling 1 L neuseel. Pf. — — — — NVorwegen (Oslo). 100 Kronen 56,16 56,88 56,765 656, 88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 100 10058 10,0 10,06 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — — Schweden (Stockholm und Göteborg 1100 Kronen 659, 44 50, 8, 69, a5 59,68 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern) . 100 Franken 57,89 58,091 57,89 658,91 Slowakei Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 s,609 s,501 s, Spanien (Madrid ü.
Barcelona))... 100 Peseten 23,66 23,60 23,566 23, 60 Sůdafrikanische
Union (Pretoria,
Johannesburg). ... 1 füdafr. Pf. — — — — Turkei rb ih = 1 türk. Pfund I,o78 1,9082 1,978 1,689
Ungarn (Budapest). 100 Pengö — — — — Uruguay ¶ Nontevib. ) 1 Goldpeso l, 0229 1,031 1,029 1,031 Verein. Staaten von
Amerika (Newyhork 1 Dollar 2,498 2,502 2, 498 2, 502
e Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursoz Geld Brief
England, Aegypten, Südafrik. Union. 9, 8g 9, 91 Frankreich J 4,995 5, 005 , 2, 058 2, 062 Australien, Neuseeland ...... 7, 912 7, 928 KBrllich ⸗ Indien ...... ... 14169 14, 32 Kanada 220009222 0009022 2, 098 2, 102
Mai Brief 20, 46 16, 9a
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