1941 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatgamefaer Re. 128 vom 29. Mai 194

* *

Inhalts b ersicht

Seite brundregeln , 1— 9 ffaftpflicht · und Fahrzeugversicherungstarif 10 1 Bestimmungen zum saftpflicht⸗ nd fahrzeugver - sicherungstarif ö 3 609 sirafträder, auch Fahrräder mit fsilfsmotor, auch Vermietung von sirafträdern ... ...... 1213 Personenwagen (außer Mietwagen, Droschken und Umnibussen], auch dreirädtige und sombina- tionsfahrzeuge und 1 14 / 15 Personenmietwagen, Droschken und gelbstfahrer- vermietwagen und fnhänger dazu . ...... 16, Umnihusse und Imnibuganhänger. ... .... ... 16/25 büter fahrzeuge ah.. Werk- u Möõbelfernverkehr), auch dreirädrige und sombinationgfahrzeuge .. 24/25 Sattelschlepper, ugmaschinen und Raupenschlepper. 262) fnhänger zu süterfahrzeugen, gattelschleppern und ugmaschinen ...... 8 Personenbefõrderung auf 6üterfahrzeugen und auf Nnhängern von ugmaschinen .. ...... 26/29 ßüterfernverkehr und Rnhänger dazu . ...... 300631 Sonderfahrzeuge und Rnhänger dazu ...... .

führen und Benutzen fremder straßtfahr zeuge... 36

Fahrlehrer und Fahrschulen ..... 5 37/39

ftraftfahrzeug - fjandel und sjandwer .. 45 40 / 45

Ulnfallversicherungstarif , , , nn Dorbemerßung b ..... 47

I. Ansassen· Unfallversicherung ...... .... .. 48/5

II. Berufsfahrer und ,, 32789

III. namentliche Versicherung sonstiger Personen .. 54 ßepäckversicherung

2 2 2 4 55

bᷣrundregeln

1. Inkrafttreten:

Dieser mit Genehmigung des Reichskommissars für die Preis-

bildung aufgestellte arif gilt ab 1. Juni 1941.

2. Anwendungsgebiet: ;

Der Tarif findet auf fjaftpflicht und Fahrzeugversicherungen von straftfahrzeugen Fnwendung, die im Deutschen Reich ihren regelmäßigen Standort haben, und auf sraftfahrt - Unfallversiche⸗ rungen, die im Deutschen Reich abgeschlossen werden.

3. Geltungsbereich: Die Dersicherung gilt für kurapa. Wird weitergehender Ver. sicherungsschutz gewünscht: Fnfrage bei der Direhtion.

4. Zahlungs weise:

aus zu entrichten sind.

Die Beiträge des Tarifs sind Jahres beitth e die fahr ich im vor-

1 Teilzahlung:

Die halb- oder viertelsãhrliche reilzahlung erfordert, soweit bei einzelnen Wagnissen nichts anderes bestimmt ist, einen ʒuschlag von 3 bzw. 5 vf. ;

Der Mindestbetrag der einzelnen Teilzahlung ist Rm 5 Vorauszahlung:

Bei Vorauszahlung der Beiträgg auf drei Jahre werden 10 vß, bei Dorauszahlung auf fünf jahre 26 off Nachlaß von der

Vorauszahlung gewährt. 5. Steuer:

Die Versicherungssteuer beträgt für alle zweige der sfraftfahrt= nersicherung 5 vom jeweils zu entrichtenden Beitrag einschließ- lich etwaiger ßeschäftsgebühren. Sie ist für den besamtbetrtag auf 5 sipf. nach oben abzurunden.

geite J des si- Tarlfs Isi

ß. sfurʒtarif: . . Für tzurzftistige Dersicherungen ist bel einer Dersicherungsdauer

bis zu 2 Wochen 10 des Jahresbeitrages

ö mon 1 63. Mindest · 2 Monaten 39, ö beitrag 9 un 5 97 30 60 9 23 und . . 40 0, . 26 ; Mindest m 2 5 M, 50 97 7. 00 betrag n 8e, . ' für eine k , 70 , , n, Teil- J ,,, P Jahlung ö , 80 0, , . = R353, - J 2 121 10 11 90 6. 1241 or

über 10 Monate der volle Jahresbeitrag zu berechnen.

Diele Staffel gilt auch für vorübergehende Erweiterungen des Versicherungsschutzes. ;

Der sich so ergebende Betrag kann, wenn es sich um elne Ver- sicherung von mindestens zwei monaten Dauer handelt, gegen einen Juschlag von 3 in wei Teilen, bzw. wenn die Ver⸗ sicherung auf mindestens vier Monate abgeschlossen lst, gegen einen Zuschlag von 3 in vier Teilen entrichtet werden.

sfurzfristige Dersicherungen önnen einmalig verlängert werden gegen Zahlung eines Teilzahlungszuschlages von 3 und des Unterschiedes zwischen dem ursprünglichen Beitrag und dem Beitrag, der für die elamtlaufzeit gilt, die sich us der Per- längerung ergibt.

RNusnahmen vom fuurztarif:

Für siraftfahrzeuge, die vorübergehend an gkelle des versicherten Fahrzeugs benutst werden, wenn lich dieses zur Rusbesserung in einer Werkstatt befindet, wird hurzfristige Persicherung gegen

jahlung des auf die beantragte zei entfallenden Fnteils des Jahresbeitrags gewährt.

7. Mehrheitsnachlaß:

Bei der Dersicherung elner größeren Fnzahl von Wagnissen wird ein Mehrheitsnachlaß gewäßsrt. Dieser beträ t, wenn in ein und derselben Versicherungsart nach dem genie n

mehr als 15 Fahrzeuge versichert sind, 10 off,

mehr als 30 Fahrzeuge versichert sind, 26 vf.

Feite Z des R- Tarifs 1941

57 8 —— 2

von 30 off eingeräumt. Bei der Ermittlung der

fahrzeuge im ginne die ses werden. Wenn aber trotsdem

Sonderfahrzeuge.

bezeichneten fahrzeug find, sonen zu Grunde zu legen.

Dorausletzung für den mehcheitsnachlaß ist:

stosten unterhalten werden,

sind, bezeichneten fahrzeug sind,

Dienstverhältnis zum Versicherungsnehmer stehen. Die Berechtigung,

schaftlicher Einheit me schaftliche kinheit liegt wirtschaftlich beherrscht.

Felte 3 des si-⸗Tarifs 1941

delsgesellschaft oder siommanditgesellschaft ist. Voraus sejung für die Beherrschung ist, daß der in der letzten Bilanz festgestellte sfapitalanteil des herrschenden Unternehmens mindesteng 75 11 des beschüftspermögens der offenen sjandelsgeselischaft oder siommanditgesellschaft ausmacht. Eine wirtschaftliche Einheit liegt nicht vor, wenn / das beherrschte Unternehmen unter anderen Rechtsfarmen als den genannten Betrieben oder in anderer Weise beherrscht wird. Bei den in diesem fbsatz genannten Füllen ng, es, wenn die Poraussenjungen zu a) bis d) teils bei dem

eherrschenden, teils bei dem bzw. den beherrschten Unternehmen erfüllt sind.

Der Mehrheitsnachlaß ist auch einer Behörde auf Fntrag für sogenannte beamteneigene sraftfahrzeuge zu gewähren. Beam⸗= teneigen ist ein straftfahrzeug, das für Vlenstzwecke sowohl angeschafft und unterhalten oder bezuschußt, als auch nach der jurüchgelegten Fahrstrecke zu mindestens 5 oßf verwendet wird. Unter Behörden, die diesen Mehrheitsnachlaß beanspruchen hön-= nen, sind sieichs, Candes- und semeindebehörden, Dienststellen der Partei, ihrer ßliederungen und angeschlossenen Verbände, so- wie lanstige öffentliche Stellen zu verstehen. Den Beamten sind

n n und sonstige Dienstöerpflichtete von Behörden und

ienststellen der genannten Frt gleichzustetlen. Bei sogetannten beamteneigenen sraftfahrzeugen genügt es, wenn die Voraus- letungen zu a) bis cj teils bei der Behürde⸗ oder sonstigen

fingestellten bzw. Dienstverpflichteten erfüllt sind.

Der Mehrheitsnachlaß ist auch zu gewähren, wenn die Wagnisse

von verschiedenen Persicherern in Deckung genommen werden. Huch in diesem Fall ist der Berechnung des Mehrheitsnachlasses die 6esamtzahl der Fahrzeuge des Versicherungsnehmers bjw. die 6esamtzahl der versicherten Personen zugrunde zu legen.

Die beteiligten Dersicherer sind verpflichtet, sich gegenseitig von Veränderungen im Wagnisbestand Mitteilung zu machen, ohne daß es einer Fnfrage bedarf.

Das Darliegen der für den Mehrheitsnachlaß erforderlichen Vor- aussetzungen ist dem PDorstand des Dersicherungsunternehmens vom Dersicherungsnehmer oder von dem zu leiner Vertretung Befugten seweils vor Beginn eines neuen Dersicherungssahres durch schriftliche Erklärung nachjumeisen. Bei beamteneigenen Fahrzeugen ist diese schriftliche krhlärung von dem zu rechts-

Seite 4 des si-tarifs 194 Feschüftlicher Vertretüng der Behärde oder sonstigen DVlensistess

der vorgenannten rt Berechtigten abzugeben. Sind mehrere Persicherer beteiligt, so hat der Versicherungsnehmer deren

namen und die Fnzahl der bei ihnen versicherten Wagnisse an=

zugeben.

Anzuw endende gonderbedingung für fiaftpflicht= en n und bepäch- sowie Unfall · Dersicherungen, die an besmn r s ah zeuge gebunden sind:

(4b) Eur den mit Rücksicht auf die größere Anzahl de Fehrzeuge gewährten Mehrhesltsna chlaß gelten fol. gende Bestimmungen:

Voraussetzung für den Nechlaß ist, daß für ce Kraftfahrzeuge ejne Verslcherung nech dem kraft. fohrtversscherungstarsf besteht, daß sie Eigentum des Vensscherungsnehmers sind, daß sie von ihm vol auf fn Kosten unterhalten werden und daß sse auf ihn zugelassen sind.

Bel fechtlicher oder iris chatts her Einhelt mehre- SI Unternehmen und bej sog. beamteneigenen kKraftfahrzeugen müssen diese Voraussetzungen tells bel den herrschenden und tells , ) beherrschten Unternehmen, bzw, teiss des der an- fragstellenden Behsörcse und teiss bel den betref- tenden Beamten erfüsst sein.

Rechtliche Einhest mehrerer Unternehmen llegt Vor, Wenn einem Versschetungsnehmer meh- (Sie, von ihm unter verschsecsener Firma be- trlebene Unternehmen gehören.

WMirtschettsiche Einheit ist gegeben, wsSnn elhem herrschenden Unternehmen min. destens 75 v des Srundkapitals hzw. Stamm- kapsitals eine kKoapitslgesellschaft, z. B. Aktien- gesellschaft oder Gesellschaft niit beschränk- ter Haftung, gehören,

wenn das herrschende Unternehmen mit mln.

destens 75 vr an dem Seschfts vermögen Siner offenen Handelsgesessschaft oder esner Kommandiigesellschaft aus wessisch des In de etzten Bilanz festgestessten CKapltalantesles be- teiligt Ist. ]

Felte 3 des si-Tariss 18941

Bei mehr als 100 Fahrzeugen wird auf die Beiträge für die Fahrzeug-, Unfall- und Sepächversicherung, jedoch nicht auf die Beiträge für die fjaftnflichtversicherung, ein MNehrheitsnachlaß

dem Mehrheitsnachlaß zugrunde u legenden 6esamtzahl der Fahrzeuge dürfen srafträder, gonder⸗ Tarifs und hnhänger nicht mitgezählt ein Mehrheitsnachlaß in Frage hommt, so darf dieser auch auf die Beiträge für Rnhänger ge—⸗ währt werden, nicht aber auf die Beiträge für frafträder und

Bel Unfall- Dersicherungen, die unabhängig von einem näher ist der Berechnung des nNachlasses statt der zahl der Fahrzeuge die Zahl der zu versichernden Per-

a daß die fahrzeuge Eigentum des Dersicherungsnehmers sind, b] daß die fahrzeuge vom Versicherungsnehmer voll auf eigene

ch daß die fahrzeuge auf den Versicherungsnehmer zugelassen bzw. bei Unfall-Dersicherungen, die unabhängig von einem näher

d] daß die versicherten PDersonen in einem firmenrechtlichen oder

einen Mehrheitsnachlaß zu fordern, ist auch donn gegeben, wenn einem Versicherungsnehmer mehrere Unter= nehmen gehören, die unter verschiedenen Firmen von ihm be⸗ triehen werden frechtliche Einheit). gie hann auch bei nur wirt⸗ hrerer Unternehmen gegeben sein. Wiri= vor, wenn ein Unternehmen das andere

Eine sapitalgesellschaft, 3. B. Aktien- geselllchaft oder Geselischaft mit beschränkter fjaftung, gilt als wirtschaftlich beherrscht, wenn sich mindestens 5 des Grund- hapitals bzw. des Stammkapitals des beherrschten Unternehmens im kigentüm eines anderen Unternehmens befinden. Bei Ver- sonalgesellschaften ist eine wirtschaftliche Beherrschung nur dann gegeben, wenn das beherrschte Unternehmen eine offene sjan=

Dienststellen der vorgenannten FPrt, teils bei den Beamten oder

z

2 ** T. G., . ; = .

Bes mtenelgene Kreftfahrzeuge sind Fahrzeuge.

dle zu Dsenstzwecken sowohl angeschafft und unterhasten oder bezuschußt, ass auch nach ger zurückgelegten Fahrstrecke zu mindestens 5 vt verwendet werden. Der Antrag auf Gewährung ges Mehrheitsnachlasses kann nur von der Behörde gestellt werden.

Inte Behörden, die diesen Mehrheitsnachlaß bHSanspruchen können, sind Reschs-, Landes. und Semeindebehörden, Dienststellen der ihrer Sliederungen und angeschlossenen Ver- bände sowie sohstige Sffentifche Stessen zu ver. stehen. Den Seamten sind Angestellte und z09tsilfge Dienstverpfsichtete von Behörden und Diensistellen der genannten Art gleichzustellen.

Dis für den Mehrheitsnachlaß erforderlichen Vor- Sussetzungen sind jeweils vor Beginn eins neuen Versicherungs sahres vom Vers scherungsnehme 9der dem zu seine Vertretung Befugten dem Vorstand des Versicherungsunternehmens durch sChriftliche ErkIsrung nachzawessen. für beamten- Slgshe Krattfehrzeuge isi de. Nachweis durch schriftliche Erklarung des zu echtsgeschsftlicher Vertretung der Behörde ocie Dienststelle der ge- nannten Art Berechtigten zu erbringen. Ssnd mohrere Versicherer beteiligt, hat det Verssche- suüungsnehmer deren Namen und die Anzahl der bei ihnen versicherten Wagnisse anzugeben.

Für die Mehrhsitsnachleß berechnung ist nur die Zahl der Fahrzeuge, auch wenn ssch mehrere Un-

fellverssche rungen suf ein Fahrzeug beziehen, zu- sammenzurechnen.

Der Nachleß beträgt

bei mehr als 15 Fahrzeugen 10 v, bei mehr als 30 fehrzeugen 20 ṽ.

Er erhöht sich für die Fahrzeug-, Unfall. und Ge- Po ckversicherung

bel mehr als 100 Fahrzeugen auf 30 vhkl:

kKraftröder, Sonderfahrzeuge und Anhsnge werden dabei nicht mitgezählt.

Selte 6 des sM-Tarifa 1841

Bls zu 18 Fahrzeugen wird ein Nachlaß nseht ges- wöhrt. Der Nachlaß erhöht bzw, vermindert ssch oder entfällt berhaupt, wenn dis Anzahl de nach der vorstehenden ßestjmmung für die Nachlaßge- währung in Betracht kommenden Fahrzeuge dis angegebenen Srenzen überschreitet oder nicht mehr erreicht. Dies gilt für neu hinzukommende Fehrzeuge sofort, fr die übrigen mit Beginn des nächsten Versicherungs sahres.

Treten Vetsscherungen, die an bestimmte Fahr- zeuge gebunden ssnd, und Versicherungen, die unabhängig von esnem näher bezelehne ien Fahr- 2zen9 sind, zusammen, ist ihre Anzshi für die Er-

mittsung des Mehrheitsnachlasses zus ammenzu- rechnen.

Anzuwend ende Sonderbedingung für llnfall⸗ Versicherungen, die unabhängig von einem näher bezeichneten Fahrzeug sind:

Pb) Für den mit Riicksicht auf die größere Anzahl der versicherten Personen gewöhrten Mehrheltsnachlaß gelten folgende Bestimmungen:

Voraussetzung für den Nachlaß ist, für die be- treffenden personen eine Versicherung ledigiich gegen Kraftfahrzagéugunfälle besteht, und daß sie in einem firmenrechtsichen oder Dienstverhältnis zum Versicherungsnehmer stehen.

Der Mehrheitsnachlaß wird auch gewährt, wenn dis lediglich gegen Kraftfahrzeuguntslle versicher- isn Personen sn einem firmenrechtlichen oder Dienstverhältnis zu esnem von mehrefen Unter- nehmen stehen, die eine rechtische oder wirt- schaftliche Einheit bilden.

Rechtliche Einheit mehrerer Unternehmen liegt Vo, wenn esnem Verslcherungs nehmer mehrere, von ihm unter verschiedener Firmâ betriebene, Unternehmen gehören.

Wirtschaftliche Einhest ist gegeben,

wenn einem herrschenden Unternehmen min destens 75 v des GSrundkapstals bzw. Stamm. koplitals eine Kapltalgesellschaft, z. B. Aktien- e r J Seite 7 des si-Tarifs id

gesellschaft oder Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung, gehören,

wenn dss herrschende Unternehmen mit min- destens 75 vb an dem Geschztts vermögen Siner offenen Hlandelsgesellschaft oder einer Kommangitges ellschaft 3us weislich des in der

letzten Bilanz festgestellten Kapitalanteils be- telligt ist. ;

Die für den Mehrheitsnachlaß erforderlichen Wor- aussetzungen sind jeweils vor Beginn eines neuen Versicherungsjahras vom Vsrsscherungsnehmer oder dem zu seiner Vertretung Befugten dem Vor. stand des Versicherungsunternehmens durch sehrstt- lichs Erklärung nachzuwessen. Sind mehrere Ver.

s1Icherer betesilgt, hat der Verslcherungs nehmer deten Namen und die Anzahl der bei ißnen vor- sicherten Wagnisse anzugeben.

Für die Mehrhestsnachleßberechnung ist die Zahl Jet Personen, auf wesche die beschriebenen Vo(— aussetzungen 2utteffen, zus ammenzurechnen.

Der Nachlaß beträgt bei mehr als 18 personen 10 vß, bei mehr als 30 personen z0 vi, bei mehr als 100 Personen 30 vp. Bis zu 15 Personen wird ein Nachleßß nicht gewährt.

ber Nachlaß erhöht bzw. vermindert sich oder ent- fällt überhaupt, wenn die Anzahj der nach der vorstehenden Bestimmung für die Nachlaß ge- währung in Betracht kommenden personen gie angegebenen Srenzen übeischrestet oder nicht Dehr erfeicht. Dies gilt für neu hinzukommende Personen sofort, für die übrigen mit Beginn des nächsten Versicherungs jahres.

Tteffen Versscherungen, die unabhängig von einem näher bezeichneten a n sind, und Versiche- rungen, dle an Bestimmte ahrzeuge n sind, zusammen, ist ihre Anzahl für gse mittlung des Mehtheltsnachlasses zusammenzurechnen.

gilte d Res . aus ll

Partei,

Neichs. und Staatsanzeiger Mr 122 vom 29

Mat 1941. . 3

2. sraftfahrzeuge, die ohne zum Verzehr auf öffentlichen Wegen

3. ßraftfahrzeuge, die nur in Schrittgeschwindigkeit fahren kön- 4. einsitzige sitankenfahrstühle.

haftpflichtnersicherung: I. Der Tarif ist auf Fahrzeuge, die zulassungs oder ver siche⸗ II.

III. , ürfen nur, vereinbart werden, wenn sie uber.

Ffahrzeugversicherung: IV.

V.

V..

Werden Dersicherungen mit Mehrheitsnachlaß auf lãnger . ein Jaht abgeschlossen, so ist folgende Sonderbedingung k

(6 Hinsichtlich des Mehrheitsnachlasses finden auf giesen Vertrag die jeweils bei Beginn eines neden Versicherungs sahres geltenden Bestimmungen des Tarifs für Craftfahrtversicherungen Anwendung.

B. hᷣrundlan für die kinstufung: ö

Maßgeblich für die kinstufung der Fahrzeuge, sowohl in fiinsicht

auf die Rrt des Fahrzeugs als auch nach CLeistung in Ps, fjubraum ader zulässigert Beiastung, Fnzahl der plätze, Nutzlast sind die kintragungen im sraftfahrzeugschein, behelfsweise im firaft- fahrzeugbrief. Bei der kfintragung Zugmaschine! ist weiterhin zu prüfen, ob es sich um eine zugmaschsne im ginne des Tarifs oder um einen gattelschlepper handelt. Bruchteile von PS sind auf volle Ps aufzurunden.

Ergibt der ßraftfahrzeugschein eine doppelte Verwendunggmög⸗ lichkeit, so richtet sich der Beitrag nach dem höher einzustufenden Wagnis.

Bei Fahrzeugen mit siompressor z. B. Mercedes 100,140 Pg] ist

. Berechnung die kleinere der beiden Ps- zahlen zugrunde zu egen.

g. Sonderbedingungen: ̃ Die im Tarif enthaltenen Sonderbedingungen sind verbindlich.

10. Tariffreie Wagnisse: Nicht unter diesen Tarif fallen: Die Wagnisse von sitaftfahrzeugherstellern,

und Plätzen Zugelassen zu lein, nur auf einem nicht 5 ent · lichen Gelände benutzt werden, ö .

nen und von einem Fußgänger bedient werden,

gelte g des n tarife 1g

fjastyflicht.

und

Fahrzeugwversicherung

rungspflichtig sind, anzuwenden.

Vereinbarung einer sjaftpflicht· gelbstbeteiligung lnur bei nicht versicherungspflichtigen Versicherungs nehmern) Anfrage bei der Diretztion. 1

Degesgelummen in anderer sulammöen fehlung ale in Kalif ob god, 39 od / 20 Dog

9. hinausgessen und wenn ein belonderer Juschag daft erhellen Und wenn ein

wird.

Teilversicherung Dersicherung gegen Brand und kntwen- dung) nur im sjeimateinstellraum bei ruhendem Motor (Fahr- zeugversicherungsart 4): die fsälfte der Beitrãge nach spalte 5. Nicht gewährt wird Fahrzeug · Dollversicherung mit anderen Selbstbeteiligungen als im Tarif angegeben, . Fahr eng. Hal ner i cie ung unter Husschluß der Brand- und Entwendungsgefahr, Versicherung gegen Brand allein, Versicherung gegen kntwendung allein.

Die im Tarif genannten Beittäge für Fahrzeugversicherungen gelten für Fahrzeuge üblicher Bauart und RHüsstattung ünd auch für geländefähige und geländegangige Fahrzeuge. Für Sonderherstellungen von überdurchschnitiichem Wert und für Fahrzeuge mit ungewãhnlicher Sonderausstattung: Ju- schlag unter Berüchsichtigung des Mehrwertes des Fahr-

zeugs oder des Wertes der onderausstattung nach nfrage bei der Direktion.

gelte 10 des si. Tariss ig

Frei für Notizen.

. 33 . safty flicht Fahrzeug- Dolloersicherun

2 2 ; bei Dechungssummen oon hn Fah J ĩ ö 1

5 siraftrãder, ohne und mit Beiwagen Personenschaden Sog go 239 go9 10g ooo ö 303. 206 0 .

5 und hnhänger gachschaden W800 0s is og licherung z gg, 1.

* lauch Fahrrãder mit fñilfsmotor Dermögenschaden 20 0090 10 000 4000 Selb stbetelligung

1 ö ö 10

bis 1609 cem fjubraum, 1

01 über 100 bis 200 ccm sjubraum, 9 ö. ö ö. ö ö * * über 200 cem subraum. . 52 46 6 is . 30 50 80

Die fjaftpflichtgefahr für die Zeit, während der der

verbunden ist, ist beitragsfrei eingeschlossen.

og strafträder, die gewerbsmã werden.

gelte 12 des si. Tarifs 19)

eimagen oder Fnhänger nicht mit dem siraftrad

big an gelbstfahrer vermietet

mindestensg 35 Ju sch sag zu den Beiträgen nach ßsennziffer ol

Seite Iz des si. Tarife 1941

nommen werden. Beitrag: ö zuschlag auf die Tarisbeitrüge Zelte 14 den s. Tarifs 1941

. 6 Fsaftp flücht n,, , dene. . personenwagen . bel Dechungssummen gon Bm fahrzeug. . nu h 9 außer Mietwagen, Drosch hen und e nh 3. *gg 5 331 n. zoo. zoo. . 33 8 bmnibussenj Dermõögenschäden 20 000 10 000 4000 Selb stbete iligung . . 15 ö 1 1 dreirãdrige, 64 186 69 60 235 36 10 0 Io bis 15 ps 25 45 60 l00 1530 16 19 5) ö. 89 60 / 36 55 19 1iꝛ0 1g . 50 80 130 200 24 23 7 k,, 12 nierrdrige und . 3 . 117 1035 90 40 bz 90 150 220 135 sombinafions fahrzeuge, r . 60 iss nn . sie r n. . 262 . . . 155 138 I20 45 29 los 165 2560 anenwagen zugelassen sin ö ö 48 827 110 170 260 Liege 97 siennziffer 45 3 iss in 1 86 Us e ,n eite 4 = 46 20os6 189 160 S8 0 ,. i990 28309 . 280 Rom natlons fahrzeuge s J 99 46 55 bo an ; y F 368 125. 200 2686 , , e e. , , , , , urn . , i, , en. 6H - 725 r Jes * , Her en, m, ,. ö a1 -= 115 5 loo 16, 2 is - 133 7164231 2 261 / . . 664 ; über 120 3368 299 260 120 1867 250 360 500 14 klen tro Hersonenwagen, dreirãdrig 52 46 40 10 is 3 ö viert adi 2. 36 / 30 37 / 2 6 16 dreirndrige, jweisitzige sfrankenfahrstühle bis ) 2600 cem ssjubraum 39 34 30 J 16 16 20 35 60 200 Rnhänger zu Personenwagen zur / õüterbeförderung 5 ) 10 15 40 Die gaftpflicht fur lolche schäden, die mit dem Hetries Beitrags frei des sitaftfahrzeugs im Sinne des 7 56 zusammen= lt. neben stehend er hängen, ist in dem Beitrag für das straftfahrzeug Bemerkung enthalten. ö 1900 , ,, ag. . en, die mit dem trieb des sirastfahrzeugs im Sinne des 5 7 sif6 nicht zusammenhängen: ; 9. h. 1 150 Die fjaftpflichtversicherung kann für die siennziffern 11 165 des Per sonenwagent

arl ; , nils auch mit Dechunga summen von nm 3h ooo / jz ooo / good ge⸗

Seite 15 des g- Tariss i944

/ . * ( ; , , m , , , , , ] i mi fe, , , se bän, W i g= fäl. s. J Lermögenschaden 20000 10009 460609 J Se lh stbete ill gung 1. / ' 8 17 Personenmietwagen, 21 in gtandorten bis zu 80 ooo kinwohnern 234 207 1860 ; 2 ber zo vos bis zgh oh einwohner 269 2309 200 . 6 28 . über 200 000 Einwohner 266 2535 220 geite Ja ig] zu berechnen Für Droschken, Versicherung mit Rin 200, 2 in Standorten bis zu 50 Cob Einwohnern 234 2ꝛ07 180 Zelbstbetelligung ist das mittel 26 über 36 000 bis z00 0 Einwohner 2690 ꝛz30 200 aus den Beiträgen fur Der- 26 über 200 oc0 bis ao0 000 Einwohner 286 253 220 sichetungen mit nm bb 2. über 400 ooo laußer Groß-Berlin zi2 216 2adg und nm lob, gelbstvetei- 28 sᷣroß. Berlin 364 322 280 ligung zu nehmen. Standort im ginne der ßennziffern 21— 28 J. Ort der bewerbeausũübung nicht Wohnort, 2. politische õemeinde nicht Ortsteih. Die Beiträge nach stennziffer 21 28 9. für etwa dazugehörige Inhängers Bönnen halb. öder vier! sährlich ohne Teilzahlungszuschlag entrichtet werden: die Versicherungsperiode ist aber trotzdem ein Jahr. 298 Selbhstfahrervermietwagen Nindestens 3 Juschsag J den Beiträgen für Personen- d r 9 ; 4 wagen nach sennziffer 1 auf Seite 14715, in sjaftpfüicht ö. 1 . 19 i lung . Führers ferner mindestens die . de, nalen 1-3 zu Fenn iffer 21 23. 2 Nnhänger zur bᷣũterbeförd erung ; ee. . wie siennziffer 100 und 200 auf geite 14/15 2369 Wohnwagen: nfrage bei der Direhtion. 150

Die fsaftpflichtyersicherung kann für die sennziffern 21 28

auch mit Dechungssummen von Rm 136 O00 / 15 000 b 000 genommen werden. Beitrag: Fise ʒuschlag auf die Tarifbeiträge der Spalte 3 nach unten auf

gelte II des . rar ta

volle Reichsmarh abgerundet.

geite Is des i. Tarifs 1941

Seite 16 des - Tarifs 184

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