Erste Setlage zem Reichs, nnd Staatganzeiger Mr. 1898 vom 29. Malt 1941. . 2
stennziffer
Polizeimannschaftswa- gen und s- und 88 Bereitschaftswagen, die als Polizeimannschafts · wagen zugelassen sind, sowie annschaftswa⸗ gen (9turmwagen) des SGF und des Dsiß ⸗
mindest. 6 bis 19 Sitzplätze 2b bis 30 . 31 u. meht „
Feite 32 des si-Tarifs 1941
1
; sa op licht Fahrzeug · dollo er sihetung slenenlched n, ,, , , c= en ig, anne er onen en 1 . wr 6 da ke , sel sibate ili Vermõgenschäden Mob eld stbete ligung Sonderfahrzeuge 2. ö 8 d ĩ 36 242 ö (ür fahrzeuge, die hier nicht auf= geführt sind, ist se nach der Julassung der Beitrag für — Personen- oder Castwagen zu berechnen.] n die behördlich als Frbeitsmaschinen 163; 1 13 23 6 so loo las Sonstige Rrbeitsmaschinen finfrage bei der Ditehtion 25 45 60 100 148 Feldküchen 83; 3 66 23 43 89 og Tas Feuerwehrmannschafts · und Gerätewagen . 25 45 569 100 148 ßerätewagen der Technischen Nothilfe und des Cuft- = . fan r g, . 9 ö 83 * 65 25 6 so 100 1as srannenwagen (Wagen zur sirankenbeförd erung, nicht Zelbstfahrer für siõrp erbehinderte; diese J. Zeite Ja / 5j 85 75 b 25 45 60 100 148 sitankenomnibusse ab 8 personen 170 169 — 530 0 J 200 Tas Ceichenwagen lo ee ee , , nd n, so Müll- und Ffäkalienab fuhrwagen 85 25 65 28 45 60 100 14s
70 101 137 1869 nn 92 80 80 120 160 205 270 95 142 199 2355 305
Seite 35 des si Tarifs 194
sennziffer
72
600
100
siennziffer
75
Fa 75h
76
76a
76
77
Personen und Lieferwagen
Mit kinschluß der sjaftung für
fnhänger zu gonderfahrzeugen
Die fjaftpflicht für solche Schäden, die mit dem Betrieb des ffraftfahrzeugs im Sinne des 57 sf6 zusammen- hängen, ist in dem Beitrag für das siraftfahtzeug enthalten.
sjaftpflicht⸗ Beitrag für solche Schäden, die mit dem Betrieb des siraftfahrzeugs im Sinne des 5 7 56 nicht zusammenhängen:
Personenbeförderung auf snhängern zu gonderfahr- zeugen:
Falls zu den Sonderfahrzeugen nach siennziffern 60 bis 72 in faftpflicht Dersicherungssummen über RI. 100 000 / 10 000 / 400 erforderlich sind, können der Dersicherung die in den Spalten i und 2 des tarifs genannten Beiträge und die darin aufgeführten nächsthöheren Dersicherungssummen zu Grunde gelegt werden.
Feite Id des si-Tarifs 1941
( ja ftp flicht bel Dechungssummen von Rm 250 O99 io oo
Versonenschüden 00 go0
Jachschäden 0 O09 25 900 10 000
Dermögenschäden 20 0009 10 9009 4000 1
Führen und Benutzen fremder siraftfahrzeuge fjaftung aus dem führen und Benutzen fremder iraft=
fahrzeuge unter Husschluß der
Ichäd en am Fahrzeug 66 38 50
Fnzuwendende Sonderbedingung:
(35) Die Versschefung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Lenker oder Benutzer fremder Craft- fahrzeuge. Die Haftpflicht als Haltet des benutzten Fahrzeugs ist ausgeschlossen.
Mit kinlchluß der sjalterhaftpflicht:
1965 73 1565 325 2686 250
Fnzuwendende Sonderbedingung:
(36) Die Versicherung bezieht sich auf die gesetzliche Hafipflicht des Versicherten als Lenkef oder Benutzowr fremder Kraft- fahrzeuge. Die Haftpflicht als Halter des benutzten Fahrzeugs ist eingesehlossen.
Castkraftwagen
schäden am Fahrzeug Juschläaa: 20M. .
Bei Probefahrtennzeichen für
sitaftfahrz eugsachverstãndige
gemäß 5 28 Irpd 32 16 409 Mit Einschluß der sjaftung für Ichãd en am Fahrzeug ʒusqhlag: 200, —
fjaftp flichtversicherung von nne ö eigen der Wehr macht, der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes als Cenkzer von MNensttzðlaftfahrzeugen:
finfrage bei der Direktion.
Feite 365 deg K-Tariss 1941
pri
4. hel n in,, don hn fahrzeug . . 99 go9 259 909 100099 tellaet- h biff aden de, ge ig laren, söb== os .
Termögenschäden 20 000 l0 000 4000 Selb stheteillgung 1 2 3 5 6 7 8
noch Sonderfahrzeuge
gtraßenreinigungs- und sptengwagen 83 * 65 40 6 32 Io 10 180
veittag fre Rn frage beider direktion
lt. nebenstehender mindestens die Beiträge nach Bemerkung stiennziffer 500 auf geite 28/29
(15 12 10 se Rnhänger finfroge bei der Direktion. Seite 35 des si⸗Tarifs 196 8 sjgflpflicht bei Deckungssummen von Rim * oo ꝛso ooo ioo ogo 7 Fahrlehrer . 69 3 ' Bös w go und DVermdgenschäden zd go jb obo b Fahrschulen 11 fjaftpflicht als Fahrlehrer im Betrieb von siraftfahrzeug-= handlungen 81 mit Husbildungsberechtigung für alle silassen 65 58 50 82 mit Nusbildungsbęerechtigung nur für silasse 1 und 4 39 35 30
zweiräder, auch mit Beiwagen)
Die Beiträge zu gi / 2 können vierteljährlich ohne Teilzahlungszuschlag entrichtet werden: die Versiche⸗ rungsperiode ist aber trotzdem ein Jahr. ; PVersicherung nach ßennziffer s' und 82 kann nur im Fnschluß an eine siaftpflichtversicherung für raft. fahrzeug - sjandel und -sjandwerh nach siennzifser g! / g? auf Seite 40/45 des Tarifs genommen werden. Trotzdem ist 6 6. ae , die Der- sicherungsperiode ein Jahr.
Wenn Persicherung für den sitaftfahrzeug-sjandel bzw. den Werkstattbetrieb nicht gewünscht wird, ist Ler- sichetung nach stennziffer 85 bis 83 bzw. bei Einzel- ausbildung nach siennziffer 85 oder 87 zu beantragen.
Hnzuw endende Sonderhedingung:
(40) Die Versicherung bezieht sich auf die Haftpflicht der versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Fahrlehrer gemäß Verordnung über die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 21. Dezember 1933.
Sie umfaßt auch die Haftung aus der
theoretischSsn Ausbildung und der prak-
ilschen Unterweisung am Modell. Die persönliche Haftpflicht der auszubil- denden Personen als Lenker ist bei
Fahrten, bei denen sie vorschriftsmäßig
begleitet werden, eingeschlossen.
Seite 37 des fi- Tarifs 184 .
Erste Beilage zum Reicht,
und Staatzauzeiger Nr. 123 vom 29. Mai 1941. . 3
fa ftpflicht bei Dechungs summen von Rm ersonenschäden 50ss M9 . 50 000 25 000 Dermögenschäden 20 O00 10 000
10 O00]
250 O06 og 900 4 000
siennziffer
K
Selbstãndige kinzelfahrlehrer und angestellte Fahrlehrer
⸗è
156 138 120
84 Für den als Fahrlehrer tätigen Inhaber einer Fahr- schule, wenn und solange für mindestens einen weite ten, für die Fahrschule tätigen Fahrlehrer der Beitrag
gemäß siennziffer 83 gezahlt wird
85 Für Fahrlehrer, die lediglich für silasse JI und 4 szweiräder, auch mit Beiwagen)
os J Bz TS]
ausbilden 104 2 60
X
zuzüglich einem Diertel des Tarifbeitrags für die als Cehrfahrzeuge benutzten eigenen fahrzeuge, bei Cehr- omnibussen zuzüglich Rm 75. -
Hnzuwendende Sonderbedingungen: 40 wie vor und 41 wie folgt:
(41) Für die zur Versicherung angemeldeten lehrfahrzeuge ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter und die Haftpflicht des jeweiligen Fahrers mitversichert.
Seite 38 des si⸗Tarifs 1941
ffaftpflicht bei Dechungssummen von Rm
Personen schäden 500 O00 250 000 iο0 0 vachschäd en 50 O00 25 9000 10 0909 Dermögenschäden 20 O00 10 00. 400
siennʒiffer
Nusbildung einer einzelnen Person gemäß 5 9 der Ver- ordnung vom 21. Dezember 1933
86 für flasse 2 und 3 26 7 iIõ 87 für silasse 1 und 4 13 1 19
finzuwend ende Sonderbedingung:
(44) Die Versschefung bezieht sieh auf die Haft-
pflicht des Versicherungsnehmers aus der Fahr- ausbildung des . ö gem
57 der Verordnung äber die Ausbildung von
Craftfahrzeugführern vom 21. Dezember 1933.
Sie umfaßt auch die Haftung aus der theore-. tischen Ausbildung und der praktischen Unter- welsung am Modell.
Dle persönliche Haftpflicht der auszubildenden Person als Lenker ist bei Fahrten, bei denen sie vorschriftsmäßig begleitet wird, einge- schlossen.
Feite 39 des si-Tarifs 1941
siraftfahrzeug - fjandel und fjandwerk , , nn, (siennziffer gl bzw., wenn nur sirafträder und Dreiradwagen 92)
Das gesamte ßiraftfahrzeugwagnis des Fintragstellers ist sowohl in der e tt als auch in der Fahrzeugbersicherung als ein- heitliches Banzes zu bettachten. Es kann also nicht etwa die Versicherung nur für Probefahrtkennzeichen oder nur für eigene Fahrzeuge beantragt werden. Dielmehr müssen alle eigenen und fremden, im Gefahrenbereich des Dersicherungsnehmers befind- lichen Fahrzeuge und alle Probefahrtkennzeichen nersichert wer-= den. Wird bei der fjaftpflichtversicherung Erhöhung der Deckungs⸗ summen gewünscht, kann dies nur für die 6Gefamtyversicherung vereinbart werden, nicht etwa nur für eine bestimmte Fahrzeug- gruppe. Ebenso kann eine Fahrzeugversicherung nur für das ge—= samte Wagnis nach einheitlichet Form genommen werden, also entweder für das anze Fahrzeug-Dollversicherung ohne Selbst-· beteiligung oder Fahrzeug-Vollpersicherung mit Zeibstbeteiligung oder Fahrzeugteilversicherung gegen Brand und Entwendung. Husgenommen von dieser Perpflichtung zur Versicherung aller Wagnisse sind die in Werhstattobhut befindlichen fremden Fahr zeuge gemäß ziffer 3 auf ZFgeite 44. Es wird aber dringend empfohlen, von dieser Rusnahme keinen Gebrauch zu machen, 3 6 n sowohl in Fahrzeug als auch in fiaftpflicht denk- ar ; FHnzuwendende Sonderbedingung (49):
I. Dle Versicherung bezieht sich auf
a) eigene fahrzeuge des Versicherungsnehmers; als sigene gelten auch solche, die einem anderen zur Sicherung übereignet, aber im Besitz des Versicherungs- nehmers belassen sind. Als eigene Fahrzeruge gelten ferner solche, die den lnhabern, Direktoren, Geschöfts- führern oder sngestellten Verkäufern des Versicherungs- nehmers gehören, wenn sie auf den Namen des Ver- sicherungsnehmers zugelassen sind. Der Einschluß dieser Fehrzeuge bedart aber besonderer Beantragung. Nicht
gelte 40 des si- Tarifs ga]
*
]
als elgene, sondern als tremqie Fahrzeuge (sehe b) gelten solche, die der Versjcherungsnehmer unter Vor- behalt seines Eigentums verkauft und übergeben hat:
b) fremde Fahrzeuge, solange sie sich zu irgendeinem Zweck, der sich aus dem Wesen Sine Kraftfahrzeug- hendlung und / oder eines MWerkstattbetriebes, sofern dieser versichert ist, ergibt, n der Obhut des Mer- sicherungsnehmers oder einer von ihm beauftagten Oder bei ihm angestellten Person befinden.
Die Fahrzeugversicherung für fremde Fahrzeuge be- schränkt sich auf Schäden, für die der Versicherungs- nehmer gesetzlich haftbar gemacht wird. Segenstand der Versscherung ist die Prüfung der Haftpfischtfrage, die Abwehr unberechtigte Ansprüche sowie die Be- trledigung berechtigter Ansprüche im Rahmen de Fahrzeugvers cherung.
2. Ausgeschlossen von der Versicherung sind
a) eigene fahrzeuge, dle als Droschken oder Omnibusse zugelassen sind:
b) Fehrten, bei denen der Versicherungsnehmer gewerbs- mößig Fersonen oder Güter gegen Entgelt befördert der die mit Güterfahrzeugsn zur Befõrderung von Personen unternommen werden;
C) Fahrten, für die ein Fahrzeug ohne Stellung eines
Fahrers (an Selbstfahrer) in Ausübung eines Mermie- tungsgewerbes vermietet wird; ;
d) solche fahrzeuge, die bei dem Vers icherungsnehme gategenmzsßig untergestellt sind oder unterfgebrach— Kesrden sollen, sowest ein Sccdenfass auf dieser recht- ichen Beziehung beruht.
3. Zur Beittagsberechnung sind bei Beginn der Verssche- rung und vierte] lshrlich denach die vothandenen, unter die Versicherung fallenden Fahrzeuge, die für den Versicherungsnefimer ausgegebenen probefahrtkenn, zeichen, sowie das handwerksmäßig beschsftigte Werk-
Feite 41 des s-Tarifs 1941
Ststtpersona! dem Versicherer anzuzeigen. Der Mer. sicherer ist berechtigt, bei der Aufstessung des Ver- zeichnisses durch einen Beauftragten mitzuwirken.
Unterbleibt die viertel jshrliche Anzeige trotz vorher- ger Erinnerung, so wird der Versicherer zwe Wochen nech nochmalsger, eingeschriebene Mahnung des er- zicherungsnehmers, n der auf diese Fosge aufmerksam zu machen ist, von der Verpflichtung zur leistung frei.
Die Eestimmungen des 5 59 VC tinden entsprechende Anwendung.
1st die Meldung erstattet, dabei aber die Anzeige eines Fahrzeugs oder eines Piobefahrtkennzeichens unterblieben, obglesch es am Meldungstage vorhanden
Wel, so hat der Versicherer nur den ess der leistung
zu tragen, der dem Verhältnis zwischen dem gezahlten Beitrag und dem Beitrag, der bei ordnungsgemäßer Meldung hätte gezahlt werden müssen, entspricht. Für Schäclen, die ein nicht angezeigtes Fahrzeug oder ein Fehrzeug mit nicht angezeigtem Probefahrtkennzeichen betreffen, haftet der Vers seherer nicht. Diese Rechts- folgen treten nicht ein, wenn der Verslcherungsnehmer achweist, daß die Anzeige ohne Verschuscen Unter
lieben ist. ; dle e ,,,. zur Abgae oder Ergänzung der Mel.
dung Und zur Sitragszahlung wird durch die vor- stehenden Bestimmungen nichi berührt.
2.
gelte der s. Tarifs 194
Frei für Notizen.
Nete & des & zarν. —
Die nachstehenden Beiträge und die Beiträge, die sich aus den angegebenen fjundertsänen ergeben, sind Diertelsahres beiträge. Sie werden in Fnsatz gebracht für die seweils an den verein- barten dier Ztichtagen des jahres vorhandenen Wagnisse, die mit vorgeschriebenem Meldebogen aufzugeben sind.
Die Grundregeln 4 und 6 des Tarlfs und 5 5 HB bzw. FB finden keine Anwendung. . , J. a] für jedes eigene fahrzeug gemãß 1ꝗa der gonderbedingung, das auf den Dersicherungsnehmer zugelassen ist, b] für seden als Nrbeitsmaschine anerkannten fbschlepp- wagen lsiehe Sonderfahrzeuge, siennziffer 60M, ; 2. a] für sedes eigene fahrzeug, das e , . hrzeug noch auf den Dorbesitzer h] füt sedes zugelassene fremde Fahrzeug lin sändlerobhut gemäß 1b der Sonderbedingung . ! 3. für zugelassene fremde Fahrzeuge
lin Werkstattobhut gemäß 1b der ⸗ Betriebe bis w.
gonderedin gung . Beitrag nach röße des Werkzstatt . * . betriebes je nach zahl der hand- . n. 20 2 werhmäßig beschäftigten Perfonen ö. 256 (Betriebsleiter, Mieister, Gefellen 2 360
und Lehrlinge). 3 Für das Wagnis aus dem fjänd- * 6. h S ler- und Werßstattbetrieb als fol * 9 . 23 chem ist besondere Versich erung 7 . * nach dem allgemeinen sjaftpflicht- 5 1909 * tarif zu nehmen. „lber 100
*
für jedes Vrobefahrtkennzeichen, a] für straftwagen
b , sirafträder Mindestbeitrag in fahrzeug für die Der- a] für siraftwagen wendung von probefahrttzennzeichen b] , firaftrãder
5. für sedes nichtzugelassene, eigene oder ftemde Fahrzeug mit flusnahme von ais Firbeitsmaschinen anerkannten Fsbschlepp= wagen
6. h Mindestbeitrag für ziffer 1-5 insgesamt b) sedoch für Betriebe, bei denen sich das Wagnis lediglich auf ffrafträder und Dreiradwagen bezieht
Seite 44 des st-⸗Tarifs 1941
Frei für Notizen.
Seite 465 des fi- Tarifs
llnfallnersicherung
Dorbemerhung: — Die Mindestversicherungs umme für sjeilkosten betrãgt Rin zoo. =
, ö Beitrag der spalte 12 werden folgende Nachlässe ge= tt: Bei Dersicherung von mindestens Rm 26000. — 1I0 vß ö 3 2 3 000. — 15 *. 4000. — 20 , 000, — 25 , 10 000. - 35 „ „20 000. - 50 ,
Bei Dersicherung mehrerer Fahrzeuge sind der Nachlaßgewãährung die Versicherungssummen sedes Fahrzeugs getrennt zugrunde zu legen, bei Dersicherung mehrerer namentlich bezeichneter Per- sonen die Versicherungssummen füt sede Person.
Felte 4 des si- tarife 1941
— —
siennziffer
me, fa ftpyflicht . bel Hechungs summen von hin e, , , ,, ,, 90 gg 2390 go0 1009900 teilder- 0 t. 300, 100. ohne 0000 25000 jb bs sicherung — ; 20066 ö 06s 6606 gelb stbeteiligung , .
20 vf des Johresbeitrags, der für die Fahrzeuge nach dem allgemeinen Tarif seweils am giichtag gilt.
10 of des Jahresbeitrags, der für die Fahrzeuge nach dem allgemeinen Tarif jeweils am Stichtag gilt.
/
30 690 68— 1 ,, 170 1933 9— 276 356 150 89— ij6— 186209 16109 14—— 128 369 1 m 26 22,10 19,53 17.— 310 8680 830 17 — 34 , , . d i 6. 360 zn = en an lis, n= n. 3250 28.5 25— 2,30 q g 1250 23— 39— 39— 3450 360 — 8— 1— — 309 560 — 3 ee g n ie = w 60 ss , 30 zg is = , o = mog- Ii 30 6325 35. — i639 2. 2730 535-— ii —
15 vf vom seweils gestenden Durch schnitts- beitrag der am Stichtag vorhandenen, nicht zugelassenen Fahrzeuge
3 en , ,, 1625 ia. 40 12.30
6 . . i g. .
50
650 10 — .
5
1250 25 50 — a5 i230 25 —
beitragsfrei wenn fiaft= ĩ pflichtoersicherung nach 7a off des seweils geltenden Beitrags für ziffer 1 bis 4 beantragt die Fahrzeugteilnersicherung
wird
39 34,50 19,50 17, 25
30 8. t . . 60 ==
I
15, — P 4, 50 bh. 7, 50 15. — 1 30.
Feite 45 des st-⸗ Tarifs 1941
1. In sas sen- unfallversicherung
Die Persicherung bezieht sich auf ein bestimmtes, im Antrag zu bezeichnendes ffraftfahrzeug.
Die Dersicherung kann auf einen bestimmten Personenkreis beschtänkt werden.
Nnzuwendende Sonderbedingung:
(61 Als unter die nsassenversicherung fallende Per. sonen sollen nur gelten...
Ebenso kann ein bestimmter Personenßteis von der Der- sicherung ausgeschlossen werden. K
Nnzuwendende Sonderbedingung:
(62)... .. sind von der ns assenversicherung ausge- schlossen.
Die nsallengersicherung kann ferner allein für den Führer= sitz abgeschlossen werden. f führer
fRnzuwendende Sonderbedingung:
(63) Pe Inssssenversicherung gilt nut für den le we- - ligen Lenker des Kraftfahrzeugs.
kin Beiĩtragsnachlaß ist in allen drei Fällen unstatthaft.
Seite 48 des si Tarifs 194
Die Insassenversicherung kann abgeschlossen werden:
a] nach Pauschalsystem!
Jede einzelne der unter die Insassendersicherung fallenden Personen, welche sich zur zeit des Unfalles im sraffahrzeug befinden, ist versichert mit dem der fnzahl dieser Personen entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsummen, höchstens aber mit einem Drittel, oder wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das nicht mehr als zwei Personen Sitz- gelegenheit bietet, höchstenß mit der fsälfte der Pauschaisummen.
12 b] nach Pauschalfystem I
5
Jede einzelne der unter die Insassenversicherun fallenden Personen, welche sich zur zeit des irn im sraftfahrzeug befinden, ist versichert mit dem der Fnzahl dieser Personen entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsummen Huf die einzelne Person entfallen aber höchstens Rm joo O00, — für den Todes fall, 150 905. — für den Fall dauernder Unfall- folgen, 000, — für sieilkosten bjw. 50. — Tagegeld bei vorübergehenden Unfallfolgen.
c nach Pp latzsustem
Jeder einzelne Platz des Fahrzeugs ist mit der leichen Summe zu versichern. Ber Plan des 2 kann ausgenommen werden. Bei Omnibussen und Güter- fahrzeugen ist nur das Platzsystem zulãässig.
Seite 49 des . Tarife ian
w — —
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