Reichs. umd Staatsanzeiger Rr. 1285 vom 31. Mai 1941. S. 2
8
Berechtigten; die Betriebsinha Wartung und Pflege der Tiere verpfli
5 * () Die zugeteilten 4 6e * * er sin r ordnn maßigen
— 2
() Der Berechtigte kann die Herausgabe eines ihm ge⸗ hörigen Silberfuchses nur verlangen, wenn der Vertrag auf Grund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung beendet ist. Der Herausgabeanspruch entfällt, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses erst nach einer vom Treuhänder
gemäß 8 14 Abs. 2 getroffenen Anordnung eintritt.
6) Der Betriebsinhaber kann im Rahmen des ordnungs⸗ mäßigen Betriebes einen einem Berechtigten gehörenden Silberfuchs pelzen. In diesem Fall ist dasz gepelzte Tier
gemäß § 7 Abs. 1 Satz? zu ersetzen. 56
(1) Die Zucht wird aus den Mitteln fortgeführt, die nach Verwertung der Fellernte des Jahres 1910.41 und nach Er⸗ füllung der sich aus den s 3 und 4 ergebenden Verpflich—⸗ tungen verbleiben. Diese Mittel werden von der Geschäfts⸗
stelle in Maria Laach verwaltet.
(2) Aus den Mitteln sind den Betriebsinhabern alle Betriebskosten, jedoch nicht n für die Ver⸗ etriebe, zu erstatten. Die
Betriebsinhaber erhalten außerdem, beginnend mit dem 1. April 1941, eine Vergütung für ihre persönliche Tätigkeit, deren Höhe unter Berücksichtigung der Größe der Betriebe und der Zuchtergebnisse von dem Treuhänder für n, g,
besserung oder Erweiterung der
pelztierzuchtbetriebe alljährlich im voraus festzusetzen ist.
G) Reichen die verbleibenden Mittel zur Deckung der Betriebskosten nicht aus, so sind die fehlenden Beträge von
den Betriebsinhabern zur Verfügung zu stellen. (4) Verbleibt ein eber g Jahr zu übertragen.
§8 7
() Die Jungtiere stehen dem Inhaber des Betriebes zu, in dem sie geworfen worden sind. Aus den Jungtieren uchttiere zu ersetzen. Die
sind eingegangene oder gepelzte restlichen Fungtiere sind zu pelzen.
) Andere Verfügungen über Jungtiere bedürfen der Zustinimung des Treuhänders für Pensionspelztierzucht⸗
betriebe.
G) Ueber die Verteilung der Zuchttiere auf die einzelnen Betriebe entscheidet die Geschäftsftelle. Ihr liegt auch im Namen und für Rechnung der Inhaber der Einzelbetriebe
die Verwertung der Felle ob. * 8 8
Von den Fellerlösen sind die Beträge abzuzweigen, die für die Fortführung der Zucht im nächsten Jahre erforder⸗ lich sind. Dabei sind etwa noch vorhandene Uebers üsse aus
dem Vorjahr zu berücksichtigen. Sind von den Betriebs—
inhabern Mittel beschafft worden, weil die ursprünglich zur
Verfügung gestellten Mittel nicht ausgereicht hatten, so sind diese Mittel aus den Fellerlösen vorweg zu ersetzen.
89 (1) Der danach verbleibende Betrag ist an die Berech⸗
tigten auszuschütten. Diese erhalten zunächst Gewinnaus⸗ schüttungen nach Maßgabe der verfügbaren Beträge bis zu
5. v. H. der Restforderungen. Die darüber hinaus noch ver⸗ fügbaren Beträge werden zum Rückkauf von Tieren der Berechtigten verwendet.
(2) Dabei sind für jeden Silberfuchs 500, — RMA zu leisten. Nach Möglichkeit soll von jedem Berechtigten ein Silberfuchs oder die gleiche Anzahl von Silberfüchsen zurück⸗ gekauft werden. Ist dies nicht möglich, so bestimmt sich die Reihenfolge der Rückkäufe nach 5 4 Abf. 2 Satz 3.
3) Die zurückgekauften Tiere gehen in das Eigentum des Inhabers des Betriebes über, in dem 5. sich befinden. Verfügungen über diese Tiere bedürfen der Zustimmung des Treuhänders für Penfionspelztierzuchtbetriebe.
(4) Der Treuhänder fuͤr Pensionspelztierzuchtbetriebe kann eine Aenderung des Höchstsatzes für Gewinne G v. S) und eine Aenderung der Rückkaufsumme von 500, — EMM genehmigen oder anordnen.
510 Die Geschäftsstelle hat dafür zu sorgen, daß die Berech⸗ tigten der einzelnen Betriebe bei der Anwendung der Be⸗ stimmungen des § 9 gleichmäßig behandelt werden. Soweit erforderlich, hat ein Ausgleich zwischen den Betrieben zu er⸗ folgen. Die Ansprüche der r e m, ber untereinander bleiben unberührt. 511 (1) Die Zucht wird in , Weise fortgesetzt, bis alle Tiere der Berechtigten zurückgekauft sind. (2) Die nach Rückkauf aller Tiere der Berechtigten vor⸗ handenen xestlichen Mittel stehen den Betriebsinhabern zu; ihre Verteilung regelt die Geschäftsstelle.
812 (1) Dieser Vertrag kann von dem Betriebsinhaber nicht gekündigt werden. (2) Der Berechtigte kann diesen Vertrag nur zum 1. Ok⸗ tober eines jeden Kalenderjahres kündigen; die Kündigung muß spätestens bis zum 30. Juni desselben Jahres erfolgen.
§513
(I) Zum 1. . eines jeden Jahres hat die Geschäfts⸗ stelle den Treuhänder für Pensionspelztierzuchtbetriebe einen Prüfungsbericht eines von ihm zu bestimmenden Wirtschafts⸗ prüfers vorzulegen, aus dem sich die Verwendung Jer Mittel im abgelaufenen Jahre sowie die Finanzlage nach der Fell⸗ verwertung ergibt. In dem Bericht ist ferner zu vermerken, ob gegen die Geschäftsführung und Rechnungslegung der einzelnen Betriebe Beanstandungen zu erheben sind. Mit dem Bericht ist ein von dem , . geprüfter Plan über die 33. der Mittel gemä
8 9 einzureichen.
() Die Durchführung des Planes ist nur mit Genehmi⸗
gung des Treuhänders zulässig. 814
(I) Reichen die nach der Verwertung der Fellernte vor⸗ ',. Mittel nicht aus, um etwa rückständige Betriebs⸗ osten zu ersetzen G 6 Abf. 3) sowie die erforderlichen Be⸗
träge für das neue Betriebsjahr bereitzustellen und einen angemessenen Gewinn an die Berechtigten auszuschütten, so sind zur Deckung des Fehlbetrages diejenigen ilberfüchse
verwerten, die
und die
Auf Grund des wird der nach Anhör
so ist er auf das folgende
Bekanntmachung.
§ 805 der Reichsversicherungsordnung ung der Leiters der Berufsgenossenschaft mit Wirkung vom 1. Januar 1941 ab für die Zweiganstalt der
den Betriebsin Ais. 3, z 8 Ab 3. Der teuhant tierzuchtbetriebe entscheidet darüber, ob u fange die Heranziehung
n diesem Falle triebsinhaber
inanzlage zu erstatten. sions pelztierzuchtbetriebe kann zur eine Betriebsprüfung anordnen.
zustehen & 1 Abl. r für Pensionspelz⸗ nd in welchem Um⸗ dieser Tiere zu erfolgen hat. E) Sind derartige Tiere nicht oder nicht in ausreichender ahl vorhanden, so kann der Treu
händer für Pensionspelz⸗ tierzuchtbetriebe mit Ermä
chtigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft die Verwertung des gesamten Tierbestandes anordnen.
lösen die Forderungen der erfüllen. Der Restbetrag ist an die Berechtigten in der ise zu verteilen, daß für jeden n Silberfuchs eine Ent
ind aus den Ex⸗ 6 Abs. 2 und 9)
nicht zurückgekauften schädigung in gleicher Höhe gewährt wird. §15
Zur Vorbereitung einer werdenden Entscheidung hat die für Pensionspelztierzu
§ 14 etwa notwendig schäftsstelle dem Treuhänder tbetxiebe bis zum 15. November eines jeden . einen Zwischenbericht über das Zuchtergebnis
Der Treuhänder für Pen⸗ Ergänzung dieses Berichts
Bau⸗Berufsgenossenschaft
festgesetzte Prämientarif nachstehend bekanntgemacht.
Berlin, den 26. Mai 1941.
Das Reichsversicherungsamt. Dr. Schäffer.
Prämien tarif
für die Zweiganstalt der Bau⸗Berufsgenossen Gültig vom 1. Januar 18941 ab.
Ge fahrklassen
nr oo R bes tgelts zu ent⸗ richtende Prämie
0 1 — S Q de =
und Obst (Apfelsinen) aus.
Gefahrklasse ....
Architekten, Bautechniker, Bvauführer 6
Tapezierer ö
Nef ahn ant,
Glaser Tischler, Schreiner
Steinsetzer, Pflasterer, Asphaltierer, Fliesen⸗
leger
Steinmetzen, Steinhauer, Stein schläger
Gefahrklasse D..
Maurer, Putzer, Verputzer, Rabitzarbeiter
Erd⸗ und Tiefbauarbeiten Zimmerer, Staker
,
Bootsbau Fuhrwesen
en,, 3 Dachdecker (Schiefer⸗, Ziegel⸗, Papp⸗,
Gerüstbau Brunnenbauer Steinsprenger, Steinbrecher
a Wartung und Bedienung von Damp kesseln, Kraft⸗ und Arbeitsmaschinen
Schornsteinbauer
Glahn, nee,,
Abbruch von Gebäuden
Rn 120
20
40
7, So
,
1250
.
21,
Sonstige Bestimmungen und Erläuterungen:
erhoben.
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskoften im Mai 1941. Nach, der Entwicklung der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Mai 1941 gegenüber dem Vormonat um O8 vH. a samtindexziffer stellt sich für Mai auf 183 gegenüber 132,4 für April. ö ; In der Indexziffer für Ernährung, die auf 129,7 (4. C9 vH) erhöht hat, wirkte si i der jahreszeitliche Anstieg der Preife für Kartoffeln, Gemüse Die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung ist infolge jahreszeitlicher Preisermäßigung für Hausbrandkohle und vereinzelter Herabsetzung der Strom⸗ preise von 123,8 auf 123, (- 0,6 vH) zurückgegangen. Die Indexziffer für Bekleidung hat si
a) Hinsichtlich der in den Prämientarifen nicht besonders auf⸗ geführten Arten von Arbeiten (Nebenarbeiten) ist zunächst festzustellen, ob die Arbeit in dem berufsgenossenschaftlichen Gefahrtarif . ist. Trifft dies zu, so ist für die Arbeit die der Gefahr lasse des Gefa tarifs entsprechende Prämie zu entrichten. Für alle übrigen im Prämien⸗ oder Gefahrtarif nicht aufgeführten Bauarbeiten ist der Prämiensatz der Gefahrklasse D maßgebend. Für Nebenarbeiten jedoch die weder im Prämien- noch im Gefahrtarif auf efü denen die Anwendung des Prämiensatzes der Gefahr unverhältnismäßigen Belastung führen würde, bestimmt der Leiter auf Antrag den maßgebenden Prämiensatz des Prämientarifs.
P) Als Einheitssatz für jede angefa anrechnungsfähigen Entgelts (5 802 der gilt ein Zweihundertstel der im Prämient Die errechneten Prämien werden auf volle aufgerundet.
) In allen Gefahrklassen wird eine Mindestprämie von 4,0 R. Das Reichsversicherungsamt.
=
er in, um bel
lasse D zu einer
ene halbe Reichsmark des eichs versicherungsordnung) arif festgesetzten Prämien. 5 Reichspfennig
zogen. Die Ge⸗ (UI9I3 / 14 — 100
6 von 128.6
hauptsächlich
von 155,1 auf 155,9
von) erhöht. Im übrigen stellt sich die Indexziffer für „Verschiedenes“ auf 148,7 (Vormonat 148,57 und die Indexziffer für Wohnung auf 121,2 (unverändert.
Berlin, den 31. Mai 1941. Statistisches Reichsamt.
8
schast.
B
9. Gebieten vom 12.
letzt , dortselbst, und
Reiches eingezogen. Troppau, den 27. Mai 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung.
Auf Grund der S§ 1,3 und 4 der VO. über die Einziehung volls⸗ und staats feindlichen Vermögens in den sfudetendeut⸗ J. Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 8. 911) in Ver⸗
indung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594 / 39/3810 — und des Reichs⸗ statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / d = 7126/59 — wird das gesamte Vermögen, u. a. das in dem Katastralgebiet Troppau⸗Stadt unter E Z. 280 verzeich⸗ nete Haus⸗ und das im Kata , Troppau⸗Vorstadt dstück der Frma Kar⸗
Vogel, geb. am 1. Janugr 1893 in Jägerndorf, zuletzt wohnhaft in Troppau, A olf⸗itler⸗Ring 58, hiermli
unter E. ö 2200 verzeichnete Grun plus, geb.
zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Troppau, den 27. Mai 1941.
Geheime Staatspolizei. Staats polizeistelle Troppau.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Ss§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ e, volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ utschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGGBl. 1 S. 91h) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — 1a 1594/89/388109 — und des ic statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — 1m Wi / d. 7126/39 — wird das gesamte r, . und unbeweg⸗ liche Vermögen des Eugen Steiner, geb. am 30. Dezember 1896 zu Ledetsch, und seiner Ehefrau Erna, geb. Löw, geb. am 20. November 1895 zu Rumburg, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Stresowitz, Sluma 23, hiermit zugunsten des Deut⸗ schen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 29. Mai 1941. Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V. MölAeer, Regierungsrat.
Höchstpreis⸗Betanntmachung HM 5 der Reichsstelle für Metalle.
Vom 30. Mai 1941. Auf Grund des 8 1 der Verordnung über Preise für
Metalle, metallhaltige Vorstoffe und ö vom 8. Olttober 1939 (Reichsgesetzblatt 1 S. 2023) in Ver
mit 5 2 Absatz 2 der Anordnung 34D der Reichsstelle für Metalle, betr. Höchstpreise für Metalle, vom 1. Februar 1941 TDeutscher Reichsanzeiger und . Staatsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1941) wird be
indung
anntgemacht:
1. Für Metalle der Klassengruppen
1L Aluminium und Aluminiumlegierungen
II Antimon und Antimonlegierungen
III Blei und Bleilegierungen .
II Cadmium und Cadmiumlegierungen VII Kobalt und Kobaltlegierungen VIII Kupfer
IX Kupferlegierungen
X Magnesium und Magnesiumlegierungen XIII Nickel und Nickellegierungen
XIV Quechsilber .
XIX Zink und Zinklegierungen
XX Zinn und Zinnlegierungen
sowie für Wismut r
in Form von Rohmaterial und Abfallmaterial werden Höchstpreise festgesetzt. Die Klassengruppen bzw. Metallklassen und Materialgruppen ergeben sich aus 51 und § 2 Ziffer Z und 4 der Anord⸗ nung 27 a vom 20. . 1938 (Deutscher ,, anzeiger und 3 cher Staatsanzeiger Nr. 1 vom 27. Juni 1938.
2. Die Höchstpreise sind nach den Bestimmungen den
Anordnung 34 b vom 1. Februar 1941 aus den nachstehenden dnn, zu berechnen: ö
Grund⸗
preise
in R.M je 100k
Aluminiurn (glassen gruppe I) AluminiLum, nicht legiert (KlDasse 1 A): . Reinaluminium H go, Hüttenaluminium: .
Rohmas eln 2 2 — 2 127, —
Reinmasseln (Ein, Zwei- und Dreiteile) .... 131. — Walz⸗, Draht⸗ und Preßbarren, Zehnteiler ...
Leitaluminium, garantiert 99, 5 o, Al (für eiektrische Lei⸗
tungszwecke):
Re . 2 2 2 2 2 —— 2 22 137, — e,, e. Ein⸗, Zwei⸗ und Dreiteile) ..... 141, — Walz⸗, Draht und PFreßbarren, gehnteiler... 142, —
Reinaluminium U (umgeschmolzen) nach DIN 1712: , . ,, , 7 bann ,,,, ,, ,,, , 110
Umschmelzaluminium: n,. Al 5 2 9 112, — M7 /H8 9 Al 2 9 2 22 109, —
Neichs. und Staatsanzeiger Rer. 123 vom 31. Mai 1941. . 9
284 ᷣ g.
Auf Grund der 5 1. 3 und 4 der VS. über die Einziehung volld⸗ und 1 Vermögens in den sudetendent⸗ ö . ai 1989 (GSI. 1 S. 911) in Ver⸗ indung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/' 39/3810 — und des Reichs⸗ statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / Id — II26/89 — wird das gesamte Vermö en, u. a. das in dem Katastralgebiet Landskron, Haus Nr. linnere Stadt) unter E. 3. 2067 verzeichnete Hausgrundstück der Johann Kowanitz, geb. am 8. 823 1904 in Landskron, zu⸗
. ihres Neffen, des minderjährigen Hei ut mann geb. am 12 April 1932 in Aussig, zu= letzt dortselbst wohnhaft, hiermit zugunsten des Deutschen
Aluminium⸗Blechabfãälle: R , , al⸗ . 9 e, ,,
NMlur m, , ragtabfaälle: nen, rei / w . e,, .
Vlumini m lte, abfälle: ner, weis ne Papier. 1er, ge darot, ohne Papier.. all, werß, ohne Papier, rein.. all, gefärbt, ohne Papier, rein.
292 * 2
alt vid nen, weiß oder gefärbt, auch gemischi, mit . kg A. Inhalt n):
Papier, mind. MQ, Al- Inhalt min r enden (von Mich lasch⸗ we
, 2 2 2 0 0 0 0 9
d,, 2 88
Aluminium Tube nabfãlle: einseitig lackiert oder bedruckt.... ...
e, e ladliert oder innen lacklert und außen dbe⸗
D — 28 9 9 9 9 9 42
k AluminiLumlegierungen (Klasse 16):
Umgeschmolzene Aluminiumlegierungen:
. Umschmelz⸗ Aluminium- Knetle gie rungen in Blöden:
U Al- Cu · Mg . 2 2 2 2 8 V Al- Cu- Mg II 1 2 VU Al- Mg- Si 9 0 5 9 2 2 41 . 1 2 2 4 1 1 2 Umschmelz · Aluminium. Gußlegierungen in Blöcken fur
UG Al-Zn-COu 88 UG Al-Cu-Zn 88 UG Al-Cu. UG Al- Cu- Si UG Al-Si 12. UG Al-Si 10. UG Al-Mg. UVG Al. Mg- Si. UG Alan-Si (Sonderlegierung) VG Al. Qu- Si-Fe (Sonderlegieru
9 9 9 9 9 44 9 9 9 0 9 9 9 9 9 ——— 2462 9 9 9 9 9 9 0 9 2 9 2 8 9 9 9 9 2 2 9 0 9 9 0 9
Umschmelz · Aluminium ⸗Gußleglerungen in B öden für
Spritz und Preßguß: USpg Al- Si- Gu 1 2 2 0 9 9 0 0 0 0 0 0 USpg Al-Si-Cu II. 0 0 9 2
Umschmelz⸗Desoxydations⸗ Aluminium: USt Al:
bei Lieferung in mind. etwa 3 kg schweren, un⸗ gekerbten Werksblockformen ...... bei Lieferung in etwa 1 Rg schweren Werksblock⸗ ,, . .
USt Al
ö 3
mengungen: . nach DIN i713 A, ausgenommen Gattung 5 Al- Mg und Gattung 7 Ali... ... w nach DN 1713 A Gattung 7 Al-Si .... ' nach DIN 1713 A Gattung 5 AMg ...... lackierte Blechabfälle, frei von fremden Beimengungen: nach Dl 1713 A, ausgenommen Gattung 5 Af Mg und Gattung 7 Ali.... JJ nach DN 1713 A Gattung 7 Ali....
nach DIN 1713 A Gattung ö 4 Fabrikationsabfälle (außer Spänen) aus Aluminium- Gußlegierungen: rein, frei von fremden Bei⸗ mengungen: nach DN 1713 B, ausgenommen Gattung 4 GAl- Si, 5 GA Si. Gu, 6 Gal. Si- Mg und 7 AL Ug .. nach OM 171563 Gattung 4 A1. 8j, Gattung 5 GAl- Si. Cu und Gattung 6 GAl-SiMg .... nach DMN 1713 B Gattung 7 GAl-Mg ... Späne aus AluminiLumlegierungen, frei von fremden Beimengungen: netlegierungen: ö nach DIN 1713 A, ausgenommen Gattung 8. Al-. Mg und Gattung 7 Agi... nach Dl 1713 A Gattung S AM . .... nach DIN 1713 A Gattung 7 Ali.... Gußlegierungen nach HIN 1713 B, ausgenommen die Gattung 4 GAS, Gattung 5 Al- Si- Qu, Gattung 6 GAl-Si-Mg und Gattung 7 GAl- Mg w nach DM 1713 B Gattung 4 Gui, Gattung 5 GAl- Si- Ou und Gattung 6 GAl- Si Mg ..... nach DIN 1713 B Gattung 7 Al. Mg .. Alte Vleche (Flugzeugbleche) nach DMM 1713 Al -Cu-Mlg und Gattung Al. Mg, gestrichen, einwand⸗ frei zerlegt, mit garantiert höchstens 8 v. H. an= a e n, ü nn,, . Flugzeugschrott unzerlegt, mit anhaftenden Eisen⸗ und Frei bteieenn.- p Die über 5 v. S. anhaftenden Eisen⸗ und Fremd⸗ teile werden in Abzug gebracht. Alte Drahtseile aus Aluminiumlegierungen.. ... Alte Motorengehäuse und gleichwertiger Gußschrott, aus⸗ ; genommen Gattung 4 GAl-Si. ...... Gattung 4 GAl- Si 1 2. 2 2 1 2 1 8 1 1 1 1 41 2
Antimon (Alassengruppe 19)
Antimon, nicht legiert (lasse IIA... ......
lei (gtassen gruppe 11n)
Blei, nicht legiert (Llasse it A): Original düttenweichblei und Raff. Weichblei in Blöcken:
mne zs, oz h Fh. und höchstens Gol e Bi (Fein- 1 mind. 99,9 9, Fh 8 9 9 2 9 1 2 2 8 8 1 * 1 1 mind. 99, 75 *,. Pb 2 2 2 2 2
altes Weichblei mit mind. 97,59 Bei einem Pb-⸗Inhalt unter ! erfolgt anteiliger Abzug Altes Weichblei mit einem Fä- Sammelblei zu bewerten. altes Akkumulatorenblei mit je 1090 kg Phb-⸗Inhalt Sammelblei
Eb in der Originalware H Yo, jedoch nicht unter om Grundpreis.
Inhalt unter 95 9 ist als
mind. S0 o Phb- Inhalt:
,
2 9 4 9
d
Hartblei, Antimonblei Klasse III Hüttenhartblei (etwa in Blöcken ..
1390 8b-Inhalt)h:
d ,
J schriften (6is 12 Punlt),
Alte Buchdrucklettern, Titelschriften (ab 1 mit 3 596 Sn und 229 8b. .
Altes Ausschlußmetall: 196 6 nh 18e Be-, Alte Schrifttypen mit i024. Ausschlußm
Breilegierungen (Klasse IMI CO: Speziallagermetalle auf Bleibasis mit
sätzen und einem Zinngehalt bis zu 109: Weißmetall nach DIN 1763 Speziallagermetalle auf Bleibasis mit metallischen Zusätzen (Klasse IMI Chi
metallischen Zu⸗
Re , . , , , a 0
Die Grundpreise für Wal s und Ww 10 gelten für Weiß⸗ metall der in DIN 1703 festgelegten Zusammensetzung. Bei der Berechnung der Grundpreise für Weißmetall anderer Zusammensetzung ist auszugehen von den Grund⸗ preisen für Original⸗Hüttenweichblei mit mind. 99,999 Ph-Inhalt, Reinzinn mit 99, 7595 Sn⸗Inhalt, Ele ktrolyt⸗ kupfer⸗Kathoden, Antimon sowie gegebenenfalls von den Preisen für andere Metalle, sofern ihr Anteil an der Le⸗ gierung 1'96 übersteigt. Zu dem Legierungswert kann ein
uschlag von RM 1, — je 100 g erhoben werden.
tes Weißmetall: Die Grundpreise für altes Weißmetall auf Bleibasis sind wie folgt zu errechnen: Bewertung des Zinngehaltes zu RA 270, — je 100 Kg und des Blei⸗ und Antimongehaltes zu RM 18, — je 100g. Restgehalt bleibt unberücksichtigt.
Cadmium (Klassengruppe IV) Cadmium, nicht legiert (Klasse IVA) .....
Kobalt (Klassengruppe VII) Kobalt, nicht legiert (Klasse Vl A). .....
Kupfer (Klassen gruppe Kupfer, nicht legiert (Klasse Vit A): Elektrolytkupfer: Drahtbarren.
Raffinadekupfer: mind. 990, 75 Ga... mind. 99, 5) Cu mind. 99 9, Cu.
Feuerbuchskupfer: tiegelrecht
ehbolzen⸗Kupfer. fer⸗Vlechabfälle: neu, stampffäh neu, unver
Kupfer⸗Drahtab
neu, rein, verzinnt. alt, unverzinnt, rein. alt, umsponnen mind alt, umsponnen mind. S004 Cu- ; alter Oberleitungsdraht (Fahrdraht), tiegelrecht . alter Oberleitungsdraht (Fahrdraht), nicht tie t Späne, frei von fremden Beimengungen. Schwerkupfer: tiegelrecht nicht tiegelrecht . Leichtkupfer
. Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Messing⸗ und Tombaklegierungen (Klasse X A): essinglegierungen in Blöcke mind. 6095 Cu⸗Inhalt . 2 9 9 2 8 mind. 64,5 Cu⸗Inhalt ..
Fabrikationsabfälle (außer Spanen):
, Metallische Anodenabfalle
po Cu-⸗nhalt J Je 150 ; .
— di bh zn] Umschmelz⸗Zink:
Druckmessing Ms 63
Halbtombak Ms 67
.
Gelbtombak (Schaufelmessing) Ms 72.4. Hellrottombak Ms 89. Mittelrottombak Ms 85 Rottombak Ms 90 Späne, frei von fremden Beimengungen: Stangenspäne Gußspäne .
neue Zink-⸗Abfälle 2 2 2 9 2 0 2 Altzin? dd Elementen⸗Zint, gut abgespült oder sonstwie gereinigt dartzint ..
. . .
je Ioo kg
alte Walzmessing⸗Abfälle (Blechab fälle), rein, frei von Blei, Zinn und Lötstellen sowie von sonstigen schad⸗ lichen Beimengungen, mindestens 63 9 Gu⸗Inhalt Lüstermessing, Kronenmessing, negesenl-, altes Armaturen Messing, nicht vernickelt oder verzinnt, frei von anhaftendem Eisen, tiegelre cht... alte Messing⸗Kühler: nicht abgeschmolzen. e Schwermessing: e
K
, ,
Kartuschen und Patrone nhülsen Me 72: Fabrikationsab fälle KJ abgeschossen, sauber, pulverfrei Me 722.
RNotgußlegie rungen (glasse 1x B):
tguß⸗Blöcke nach DIM 17085: Rg 10 . , ! Rg 9 9 9 9 , 0 9
e
9 9 9 1 8 2 8 22 22
ä ö = not a saᷣ (auch alter Maschinenro erh. Grundpreis . . der in * , , Le⸗ gierung, abzüglich RAM 10, — je kg. Notguß⸗ Späne: BGrundpreis für Blöde der in Frage kommenden Le⸗ gierung, abzüglich R. 16, — je 100 1g. alte saubere Bronzesiebe mit Tombakschuß: , . in Stücken k 9
Bronzelegie rungen (Klasse 1X C):
Bronze⸗Blöcke nach OM 1705: GBz 190. ⸗ GBr 12. GBz 14. GBz 20.
Bronze⸗Abfälle: . =
rundpreis für Blöcke der in Frage lommenben Legierung, abzüglich RM 11, — je 100 1g. 2
Bronze⸗Späne: 9
Grundpreis für Blöcke der in Frage kommenden Legierung, abzüglich RAM 17, — je 100 Eg. alte Holländermesser (629 Cu, 89 ga: MJ ,, alte saubere Bronzesiebe ohne Tombakschuß: in Rollen 1 a 1 1 * 8 . 2 * * * 1 6 n * 1 1 * in Stücken. 6 2 2 9 e 9 L 1 2 2 9 9
Neusilberlegierungen (Klasse IX D) Blöcke: .
6 , ,,, 4 d
neue Blechabfälle, frei von Beimengung w w, ,,, JJ
neue Fabrikationsspäne, frei von Beimengungen: d , d
alte Blechabfälle: , , 7 bis 53, ./
Magnesium ( Klassen gruppe X)
*
Ne e *
d 5 9
den Beimengungen... . Fabrikationsabfälle (außer Spänen) lackiert, frei von fremden Beimengungen... 11
rungen J
Die über 2 v. H. anhaftenden Eisen⸗ und sonfiigen Metalle
Nꝛictel (Alassengruppe XII
Nickel, nicht legiert (Klasse Xn A): Reinnickel mik 98/999 Ni in Würfeln, Granalien, Ron⸗
1
e e 2 12 1 2 1 26 162 * 2 FGiangen⸗ Drähte 1 16 * 2 16 1
9 9 9 9 22 9 . 9 2 28
8.
*
2
2
Quectsilber (RKlassen gruppe XIV)
Duecksilber, nicht le giert (Elasse XM A) . .....
Zink . XIX)
Feinzink (Klasse XX A): mind. 99, 995 , 2n (Ao). mind. 99,99 e 2n (A) mind. 99, Oyß . zn (B) mind. 9,9 9 zn... mind. 99,] 8 zn... mind. 99,5 9 2a...
Walzzink (Klasse XIX B) .....
Rohzink (Klasse XIX C: Raff.⸗Hüttenrohzink:
9 98 2 2 98 1 2 * 9 9 9 9 9 9 9 8 8 8 * 2 9 2
9 9 29
mind. 9995 2n. 2 22 mind. Is, 3, zn mind. 98,5 9 2n ...
A, mind. 98,595 2n (Garantiezink⸗-⸗——. B, mind. 97,5 bis g8, 499, zn (Garantiezin).. mind. 969 bis , 492 an (RNemelted Sondersorte J, mind. 96,595 2m, mind. O, 895 Sn,
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