Reicht: n Staattamelager ar. 126 vom . Juni 1941. 8.2 Weicht. nn Siaatsametager nr. 126 vom 3. Junt 1941. e. 3
. ö , ö glei ; ; ierbeschaffung für Reichseierkarte ö Ber r abschnitte dieser Karten über Käse oder Quark sind unver⸗ zeitig wird mit der Vermehrung der Kleinabschnitte der Vapier ; z . ełtanntmachung. 19. Dezembe ; ; ändert geblieben. ö. Zweck verfolgt, die Ausgabe von Reise, und elfe Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, daß Auf Grund der ö. 1.3 und 4 der VO. über die Ein 1940 Err w r r, Unfallverhütungaschuhe), III. marken für Margarine weiter einzuschränken. Für die Wert= in der 26. Zuteilungsperiode die Reichseierkarte neu zur iechhüng volks- und staatsseindlichen Vermöt ? die den 19586. Nr. z. B. Sieinbruch⸗ Ee en, usw. Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittellarten wücksne erregt ß tritt eine Bere n fang dadurch ain, dab Ausgabe gelangt. Zwecks rechtzeitiger Papierbeschaffung nbetendeutschen Gebieten bom 13. Mar 1963 s'en . g 2. Arbeitsschuhe mit Gummisohle 3 B. 68 Be . von . an Stelle der Entwertung eines Einzelabschnitts und der Ab⸗ bringe ich bereils jetzt zur Kenntnis, daß für bie Herstellung S. 211) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers nochmals um z ; . dei e me e, 5. B. Die . R . , e m nnd lch Die Versorgungslage gestattet es, den vielfach gener ö Zu . . n ie kr gr . . der Stoffklasse La mit einem 110g /am⸗Gewicht in der Farbe des Nleichs statthalterz im Sudetengau vom 29. August 1939 Berlin, den 28. Mai 191 Arbeitsschutzschuhe z. B. Gleitschutzschuhe mit Wünschen der ersorgungs berechtigten, auf die Einzelab, don Kleina schni 9 no n n ef i in abzutrennen und Wr; 50 (maigrün) der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig⸗ ll, Wisad. 7126/30 — wird das gesamte bewegliche und 66 Jr . Cordsohle ,, ,, . . . , , , gt ng e. Der Letter der Reeg nn ⸗werncheruugen. 3. Arbe chte mit Solzsohle, 3. 8 periode u entfprech en. Um auch den Wünschen der Selbst⸗ abschnitte in einer Menge eingelöst werden, hat diese das . Dritter Abschnitt: Neumann eb . 23 Tobe zr n. b , Hilgard. Schnürschuhe ⸗ Eu eng brechen, , n, , ; ö , Lee, 6. QMte 3 eichen berg zuletzt Der stellv. Leiter der Reichs gruppe „Handel weischnallenschuhe 335 iu 59. n * , nn, gen, r 5 , a rn, konnten die Karten ühersicht⸗ Lebensmittelversorgung der Juden n f. ge gr, an . 35, hiermit ö , . Sire g Stelle von Nährmitteln in der 27. 1 Für licher gestaltet werden. Die zu entwertenden Einzelabschnitte In Ergänzung meiner Erlasse vom 11. März 1940 an, e, , n, . e n l. e,, die Reiszuteilung gilt im einzelnen olgende Regelung: lauten wie bisher über handelsübliche Gewichte, nämlich — ho 1-98 — und vom 6. Dezember 1346 — Il g, ; * holzschuhe . . Kilogrammbruchteile. Die Einzelabschnitte über Butter und C 1 - 5600 — Dritter Abschnitt — werden die Ernährungs⸗ Geheime Staatspolizei. Mnordnung Nr. 8 Ar eits schafttiefel Versorgungsberechtigte Margarine im, der 2 r, ,,, . r hm en en dl 6 . ö Staatspolizeileitstelle Reichenberg. * m, n, . . die Shin n toffwirtschas über 4. *,, ,. Geflecht⸗ oder Filzsohle, z. B. ; ie i ; ä i d für Jugendliche von 14— sahren einheitlich auf der ie in Mischehe lebenden Juden orgesehen sind, BV. ʒ ; i ung von Verwendungsauflagen in Fabri ti e, — h sind . ,,, , angebracht, während sich die Heldentod des nicht als Jude . einzigen Sohnes J. V.: Möller, Regierungsrat. g unh , agen in Jabrltation Schifferfilzschuhe. lungsperiode die Möglichteit, an Stelle von 125 g Nähr⸗ Abschnitte über Quark und Kase ebenfalls untereinander Mischling) aufrechterhalten bleiben. . ö. vom 31. Mai 1941. 32 mitteln die gleiche Menge Reis zu beziehen. 9 allen rosa daneben befinden (gl. Anlage 2) H. Vierter Abschnitt: ełanntmachung. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
Nährmittelkarten sind deshalb die fünf Einzelabschnitte Rö . ö ᷓ „K*Müf Grund der 5 1, 3 und. 4 der BO. über die Ein- der Fassung ber Beror , h (Eieferungs⸗ und Bezugs regelung)
bis N19 zu einem Abschnitt . 10 zusammengefagßt, der Einzelabschnitte über Schweineschlachtfette Schlußbestim mungen nn volks⸗ und staatsfeindlichen . in den S. Ih . der Bee n , ese fel, 5 . () Lieferer (3. B. Hersteller) dürfen Arbeitsschuhwerk, entsprechend seinem Aufdruck zum Bezug von 125 g Reis be⸗ Zur Erleichterung der Abrechnung ist für den Bezug der Abgabe der Bestellscheine udetendeutschen Gebieten vom 13. Mai 1935 (RGBl. 1. derbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3 Sep⸗ Ausgenommen solches mit Holzsohle, nur an Händler ver⸗ rechtigt, Die Verteiler haben diese Abschnitte bei der Abgabe den R lverb d den Jugendlichen * von ; ; ; ließlich d S. 211) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers tember id 9 (Veutscher Reich allꝛe d ß kaufen und liefern; andere als Händler dürfen dieses Schuh⸗ der entsprechenden Mengen Reis abzutrennen und getrennt ö. rn er ,, f 83 9 . tfett Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des . des Innern vom 12. Fuli 1939 — Ja 1594,/39/83810 — und Staatsanzei R un et, eiche gz eiger urn ö werk weder kaufen noch beziehen
e,. uh Ab sch len * i ttterrarren Her hen 14—18 Jahren zustehenden Menge an Schweines hlachtfetten Bestellscheins 25 der Reichseierkarte und des Marmeladen⸗ . des Neichsstatthalterz vuligun ‚ 2, r nft h 5 aatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) wird mit . 1 bez .
on den übrigen Abschnitten der Nährmi nur noch ein Einzelabschnitt vorgesehen, der während der Bestellscheins 25 der Reichskarte für Marmelade wahlweise ⸗ engau vom 29. Augus Zustimmung des Reichswirtschafts ministers angeordnet: (2) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann von der Be⸗
Srnäsrungsänttern nach Ablauf der 25. Zuteilungsperiode ganzen Zuteilungsperiode Gültigkeit hat. Zucker; in der Woche vom 23. bis 25. Juni 1941 bei den Mn, Micdld; 7125 360 — wird das gesamteè bewegliche und stimmung des Abf. 1 abweichende Regelungen trefsen.
W. e,! ,,,, , , Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die . unbewegliche Vermögen der Anng rl cet, geb. am . De⸗ 581 ö). Die Bestimmungen über die Abgabe und den Bezug
und dienen der Versorgung mit Reis für zan . Wegfall des Bestellscheins für Schweineschlachtfette Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. . . V . Verkauf und Lieferung a, r n n,. und Spinnstoff ⸗ von Arbeitsschuhwerk durch Letztverbraucher bleiben hierbon periode. Die Belieferung der Kleinverteiler mit Reis für Die Bestellscheine für Schweineschlachtfette sind ent⸗ Naternübersendung Reiches eingezogen. . ; . ; unberührt.
die an die Versorgungsberechtigten in der 25. und 26. Zu⸗ behrlich geworden und daher weggefallen. Die Fleischer haben ; ö. Reichenberg, den 2. Mal 130 (1) Be⸗ und Verarbeiter von Spinnstoffen sind verpflich⸗ 83 teilungsperiode vorgesehene Zuteilung geschieht in folgender innerhalb der für die Abgabe der Besteilscheine vorgesehenen Die gemäß den iar fr dieses Erlasses hergestellten rg, den 29. Mai = tet, bei Ablieferung und Verkauf der be⸗ und verarbeiteten (Meldepfliht Weise: Frist die Rückseite der Fettkarten mit ihrem J, . m, wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei Geheime Staatspolizei. ,,, . . . w . ee . ö .
ĩ ĩ i n die ihnen von den Ernährungs⸗ zu versehen. Der Bezug der Schweineschlachtfette ist nur bei über andt. . . J Staatspolizeileitstelle Reichenberg. inge ichsstellen, Verteilungsstellen oder fon zu⸗ ersteller von Arbeitsschuhwerk haben der Reichs— . . N27 . nr. . . der 1 kern, abgestempelt hat, zulässig. Die ,, haben wie bisher die Druckmatern J. V . . ö ö. 6 36 ständigen Stellen sich ergebende Warenbezeichnung und den in stelle für Lederwirtschaft — Abteilung Arbeitsschuhvertei⸗ mittelkarten der f und 2. Zuteilungsperiode ausgestellten der Brotkarten hinfichtlich der Aufteilung der Abschnitte mit X. Reg g5rat. den Herstellun Sanweisungen oder in befonderen Anord— lung — bis zum 3. Tage eines jeden Monats zu melden, Empfangsbescheinigungen sogl den Ersten Abschnitt unter 9 Kennzeichnung der Karten für Kinder und Jugendliche dem „he -Aufdrück und die Druckmatern der Nährmittel= . fangen und Auflagen der genannten Stellen setwa vorge. wiediel Paar“ Arbeitsschühe, getrennt nach den einzelnen meines Erlasses vom 5. März 1511 — 1H 8 17 10960 * an ͤ die arten Hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren sofort nach Betanntmachung. shriebenen Verwendung zzwel in Aluftragsbefrätigungen? r Arbeitsschuharten, sie im vergangenen Monat hergestellt und die Großverteiler bis zum J Juni 1941 einzureichen. Diese Um die Verteilung der Karten zu erleichtern, haben die ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. g. Rechnungen in vollem Kmfange weiterzugeben. ausgeliefert haben.
i . , . Lebensmittelkarten für Kinder und Jugendliche auf An⸗ Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen: ; ; ; ; 66 ; ; ür die Ein- J zurn, , , n,, e, e, ,,, ,, , , , , be g ,. periode. Das weitere Verfahren zur ausreichenden und frist· Unter e , n mn, 36 23 n, ö Die Pestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ Schnabl, Jüdin, geb. am 2. April 1906 in. Saaz, guf Grund besonderer Anordnungen und Auflagen der Weisung der Reichsstelle Arbeitsschüuhwerk auf Lager nehmen gemäßen Versorgung des Groß- uͤnd Kleinhandels regelt die Fernzeichen erhalten, des aus der Alter V1. este un teilungen für die Zeil vom 30. Juni bis 27. Juli 1941 treten früher wohnhaft in Prag, XII., Slatovskeho 8, Reichs, Verteilungs- oder sonst zuständigen Stellen herge · und welterberaußern . B. Sammellagerhalt er) Sauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittel⸗ nr, mrandet it, Die Umrandung hat bei feder zinzelnen am 30. Juni 1941, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft. derzeit unbekannten Aufenthaltes; stellt worden sind, mit derfelben Waren. und etwa rde. wirtschaft Altersstufe eine andere Form, Die Kennzeichen sind wie nn, , . des Naufmannes Julius Raucher, Jude, geb. Peschriebenen Zwelbezeichnung zu verkaufen Und zu liefern. §5 4
Der Abschnitt N6 / Nlo ist zum Reisbezug in Gaststätten folgt gestaltet worden ( Originalgröße): n a, . ; ; . am 16. März 1876 in Oschelin, früher wohnhaft in Die vollständige Warenbezeic nung und der Verwendungs⸗ (Nicht domizilierte Bestellscheine) . . i . ; . c sind in der Auftragsbestätigung und Rechnung beson— j ; ; ; nicht geeignet. Soweit Verbraucher daher lediglich auf den Der Reichs minister ö , und Landwirtschaft k geb. Langschnur , , Auftragsbestat 8 Rech . Arbeitsschuhwerk darf in Abweichung von der Bestim⸗ e 43 . kJ n . V.: ö 1. cb. ant fh Nov ember 1887 in Ronjperg, Jüdin, 6 gieferstellen und Verlaufsstellen haben bei Weiter. mun des 51 Abs. 1 9. I der 1 . . . von e nenn über Nährmittel umtauschen. Kinder bis zu 3 Jahren Cl6h Vetanntmachung J ui wohnhaft in Ronsperg, derzeit in Pilsen; lieferung und Weiterverkauf der nach Absatz J und 2 mit be. der Reichsstelle für Lederwirtschaft 63 k e . — zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den ö Januar 18385 in Stiedra, früher wohnhaft in kauft und geliefert sowie gekauft und bezogen werden. GJ . . Eijenbahnsr achthertehr beige fu en re. , , J . ö e lbstussorgz können in der s Zuteilunggperiede ie Li h Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ unbetannten Aufenthaltes; bezeichn vorzuschreiben, wie sie ihnen aufgegeben zr ;
auf etelle don, iz3 g. Rährmitteln die gieich' Menge Mels be= aher l ae . . . J, des Kausmanngs Runolf Lederer, Jude, geb. , . k gu he eden, ¶ Giitigteitsdauer der Besten schrineo⸗ ziehen. Die Reiszuteilung an die Selbstversorger in der über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deut⸗ am 23. November 1875 in Neumark, früher wohn⸗ (c Diese Bestimmungen gelten gleichfalls für Verkäufe (1) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Gültig⸗ 25. oder 26. Zuteikungs periode auf der Grundlage der Emp⸗ ̃ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 255 haft in Ronsperg Nr. 23, derzeil unbekannten von Herstellern, die die Ware von anderen Herstellern be⸗ keit der Bestellscheine befristen. Sie kann Beginn und Ende fangshescheinigungen war um deswillen nicht möglich, weil . 5 bon 8 then Is), wird mlt Wirkung vorn ce Juni 153 Aufenthaltes; ,, c daher wer dn e den, erfe iger der Gultigkeit gban ee g ü, Bestllscheint ausßrure
die Selbstversorger an der Reissonderzuteilung in der 21. . wie folgt geändert:.“ * n, 39 . der Ehefrau Julie Lederer, Jüdin, geb. am Ber und Vercr beit! n (Welker be l we e n 6) Vieferer sz. B. Hersteller bürsen Bete, cheine nach und 22. Zuteilungsperiode nicht teilgenemmen haben und Kinder von 8— 6 Jahren (lk). ; Im Ab hz ii „Deutschland“ wird unter A folgende 4 April 1881 in Neumark, früher wohnhaft in liefert witd g g 9 Ablauf der Gültigkeitsfrist nicht mehr annehmen. Sie ihr Bedarf bei Ausstellung der Empfangsbescheinigungen daher neue NVRummen 68a aüfgenommen: Ronsperg Nr. 23, derzeit unbekannten Aufenthaltes; . . dürfen innerhalb der Frist angenommene Bestellscheine noch feine Verücksichtigung gefunden hat., Lim bie Verteilung ent S638 a. Kleinbahn Langenfeld Monheim — Hitdorf . des Kaufmannes Lespold Weil, Jude, geb. am ö 52 his zum Ende des auf den Verfalltermin folgenben Nonats sprechend dem vorhandenen Bedarf für die 27. Zuteilungs⸗ ᷣ triebsführung: , nie elf ' Straßen⸗ und Klein⸗ 22. Februar 1867 in Praskoles, früher wohnhaft Be⸗ und Verarbeitung von Spinnstoffen und Spinnstoff⸗ beliefern.
. ist daher eine Vorbestellung des Reifes bahnen GmbH. in Essen;. . . . e ,. Haus „Edelweiß“, waren. 86
vorgesehen. Zu diesem Zweck find auf allen blauen Nähr⸗ . . ᷓ ; ⸗ erzeit in Rokytzan, Protektorat; . ; ; ; ; 4 n . mittellarten 25 die kiefer 6nd ö. N29 zu einem . Berlin, den 26. Mai 19411 — der Ehefrau Selene Weil, gep. Abeles, Jüdin, ic ee ble r rn n, 1, , . (Einsendung vereinnahmter Bestellscheine) nn, rh n ü. der den Aufdruck „Reisbestellung für Der Reichsverkehrsminister. e , K gabe des Verwendungszwecks be, oder veratbeitet, hergesten⸗ . , ,, ,, ,. ie 27. Zuteilungsperiode. Abzugeben vom 23. Juni bis ) ; . : .A.: Dr. Friebe. arlsbad. iz s . , oder be ben, di diese Spinnst d Spinnstoff⸗ zur Weitergabe bestimmten Bestellscheine bis zum 15. Tage 5. Juli“ erhalten hat und den gr, innerhalb 96 vorge⸗ Kinder bis zu 6 Jahren (lh), 8 3 derzeit in Rotytzan, Protektorat, . es, Monats, der auf den Verfalltermin folgt, an bie Reicht⸗
. waren nur zu denjenigen Zwecken be- und verarbeiten oder ö n , un. . ; sechenen Frist wen z Selbstver sorger r an dir reer . BVetanntmachun der Ehefrau Ida Holzner, geb. Kohn, Jüdin, verwenden, 6 ich ge. d Waren und Zweckbestimmung stelle für Lederwirtschaft — Abteilung Arbeitsschuhvertei⸗ abzulie fern ist. Die ae lct e er! a orbeste s ct ier g. . ö geb. am 21. Februar 18386 in Karlsbad, früher ergeben. 4 — geordnet und gesammelt mit einer entsprechenden bis zum 12. Juli an das Ernährungsamt einzureichen und Durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger wohnhaft, in Karlsbad, Ed-Knoll-Straße, Villa Mekdung einzusenden.
die ihnen sofort auszustellend is ine bi Nr. ls vom, 14 September 1949 sind die Vorzugsaktien ber „Holzner, derzeit unbekannten Aufenthaltes, §5 3 19. 96 h, 1 3 ö J 8. — Dutschen Reichsbahn Serie l zur Einlöfung am 1. Juli wird hiermit auf Grund der s J, 3 und 4 der Verordnung Aus nahmen. 5 Sauptvereinigung ber an . Getreide⸗ und Futtermistel⸗ il 6 1941 aufgerufen worden. Damit werden auch die von der über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens Die ( BVezugscheinfreies Arbeits schuhwerh
wirtschaft regelt das weitere Verfahren und sorgt für die frist⸗ ; . D , , , . ꝛ . nordnung sowie Ergänzungen zu derselben erlassen Bezugscheinfreies Arbeitsschuhwerk unterliegt nicht der ä l ĩ ᷣ is zu ; ; . ertifikate Gruppe 1 Y, soweit sie nicht bereits in die 40 D RGBl. 1 S. 11 — in Verbindung mit dem Erlaß des 9 9 i m,, gemäße Belieferung der Kleinverteiler bis zum Beginn der Kinder von 6 = 10 Jahren (H), 21 0 . ö. 6 then Reichsbahn on Tg um et? ü fc wol! Reich ministers ber Inn rn rindin 9 n 3 lab 6 84 Bestellscheinpflicht.
27. Zuteilungsperiode. se z 9 . 6. 858 den sind, am 1. Juli 1941 zur Einlösung fällig. 15944 39,3810 — und dem Erlaß des Reichsstatthalters im J ᷣ . . Abgabe vn gtährnitteln QUetm . Die Zrriiffh⸗ lie l n Kehües i. de Sudetengan vom 2) August 155 = ln wi fa rr , g im K Hand werlliche Betriebe
Aufgeldes von 20 0½ bei den für die Einlösung der Dividen⸗ ugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinan verwaltung — uwiderhandlungen egen die Bestimmungen dieser Diese Durchführungsbestimmun ilt nicht für hand⸗ Die Sinzelabschnitte R 1— 5, N 11—= x20, X 309 und ,, vorgesehenen aihlstellen . gFrücaabe bir 6 6 utschen Reich chsfinanz 8 — an . n,, ,, Etrgsbest nine nn e, griesfr wert e, , hrungsbef g gilt nicht für h
Nl berechtigen wie bisher zum Be uge von insgesamt 425 ; man,. tifikate eingelöst. Mit den Zertifikaten find die Dividen—⸗ ; . 12, 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der
Rährmitteln auf Getreidegu legs ug dhe . n Teig . ,, e das Geschäftsjahr 1941 uff. sowie die Karlsbad, den 29. Mai 194. Fassung vom 185. ö 1259 RGBl. 1 S 1430). Die 5890
waren zu beziehende Menge bleibt gegenüber der bisherigen Ernenerungsscheine einzureichen. J Geheime Staatspolizei. Durchführung der erforderlichen Strafmaßnahmen wird hier⸗ Inkrafttreten) ,, artoffelstärkeerzeugnissen (Abschnitte , , , , m, das we hand ö 56 ö . in m ] Staatspolizeistene Karlsbad. J . 19a 2 n n, N21 St und N22 St)h und an Kaffee⸗Ersatz⸗ und Zusatzmitteln Zahlstellen, und zwar auf n ,,, i 30 J. V.: Dr. Nedved. . 85 . ö ö , ag (Abschnitte N23, N24d, N 32, N33) bleiben gleichfalls un⸗ (Gruppe I. Nr. 26 (Gruppe 63 Nr. 16 (Gruppe III und IV) — Inkrafttreten. 1940 TDeutscher Reichsanz. 3 Preuß. , . Rr 143 2 thurch die Neuregelung erford erlich gewordene n und Nr. . Gruppe V. gezah ‚. Bekanntmachung Diese Anordnung tritt mit dem Tage fe. Verkün⸗ vom 21. Juni 1940, die Zweite Durchführungsbestimmung gestaltu ng ** Hahr e n ng, e 60. k Berlin, den 30. Mai 1941. über die Aufhebung einer Reichskreditkasse in den besetzten dung im Deutschen Reschsanzeiger und Fräußischen Staat?. 23 16. August 1910 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Muster zu ersehen c. Der Abdruck der Jiahrnitů taff; Jgd Der Reichsverkehrsminister Gebieten. anzeiger in Kraft. , Rr, los vom 19. Aigust Io), die Dritte Durch=
ist unterblieben, weil deren Umgestaltung dem abgedruckten und Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn. Vom 30. Mal 1941. ; Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft: fihrngebestimmung, vam 1g. Hiob; igt SPentscher
n, ; ö e Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 241 vom 14. Oktober Muster entspricht. Jugendliche von 14 - 18 Jahren (gch Dorpmüller. Die Reichskredittasse in Charleroi wird am 7. Juni J. B: Dr. Goetze. 1949 und die Vierte Durchfühhrungsbestimmung vom
ö. ö ö ĩ RNReichsbankdirektorium. . . 1941 aufgehoben. . . 7. April 1941 (Deutscher Reichs anz. und Preuß. Staatsanz. 3 w ö n. nitt: Pu hl. Lange. 8 Zt. Brüssel, den 8. Mai 9at. Fünfte Durchführungsbestimmung VTäuff! den g Apeij ißh batten am s. Junf iht are aleinabschnitts für Margarine ( Betanntmachung. Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. der Reichsstelle für Lederwirts aft zur Anordnung 88 (Ver⸗ Berlin, den 81. Mai 194.
ö. 6 ĩ ĩ teilung von Arbeits schuhwer
Die Margarinemenge, die auf die Kleinabschnitte der Auf Grund der S5 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ Wilz. Fiebach. . 31. Mai 23 h Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Reichsfettkarten für Rormalverbraucher und für Jugendliche ; r ; ziehung volls⸗ und staats feindlichen Vermögens in den ; M. d. F. d. G. b: Heimer von 14–18 Jahren bezogen werden kann beträgt bon der Kinder und Jugendliche bis zu ; sudetendeutschen Gebieten vom 17. Mai 1839 (RSB. 1 Anordnung Auf Grund der Ss 2, 4 und 5 der Anordnung 85 der ‚ d. G. b. ; 25. Zuteilungs periode b) 200 g gegenüber bisher 140 9 J 18 Jahren (gh. S. 91h in Verbindung mit, den Erlassen des, Reichsministers zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur Die gelle für L'derwirtschaft vom 19. Jun 19a6 eutscher Diesẽ FJettkarken enthalten demgemäß einen Streifen mit acht des Jnnzrn vam, 18. Juli 1935 La 1664559 3ziö-= 6 Bereinigung des Versicherungsaußendienstes Reichs anz. 25 w, Staatsanz. Nr. 145 vom 21. Juni Er ste Durch führungsbeftimmung Kleinabschnitten über je 5 g Margarine (oder 4g Speiseöh des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 vom 25. Juli 1939. 1940 wird bestimmt: der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 100 und zwei Streifen mit jeweils acht Kleinabschnit ken br“, „rl! Wi( gde 7126,39 — wird das gesamte bewegliche und ᷣ . 81 sbezugschein freie Schuhlva ren a6 . aargarins (oder s g Speiseblf. Herbs ne, Hefe 5 ,, . . heften . 9 a h nn, 24 * . . ö. (Arbeits schuhartem vom 31. Mai 1941.
ö ember u Langugese, urchführung des Gesetzes zur 6 ; ᷣ ; . . ,. V 2 . geb. Löwy, . 24. irn 1888 zu Podseditz, zuletzt wohnhaft Aufbaues . deutschen Hin chr vom 27. November 1934 Arbeitsschuhwerk im Sinne der Anordnun . ist jede Auf Grund des. 3 2 der Anordnung 100 vom 17 ma on . q ö. rwen 3 ver . . ie . fie gewesen in Reichenberg, hiermit zugunsten des Deutschen (GBl. 1 S. 1194) und des 8 10 der Anordnung zur Be. Art von Berufsschuhwerk, soweit sie nicht als raßenschuh · 194 Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 6 r, karge en, 3 dek . . i e . Jugendliche von 10-20 Jahren (gh Reiches eingezogen. , des e,, n n 3 3, werk 53 e e geh, s s vom 17. März 1941) wird bestimmt:
y ; . ; . j ; ordnen wir na rmächtigung durch den Herrn Rei irt⸗ Arbeitsschuhe dersohle, z. B. ; . , ,, shaftamin iter bom E) fi gl hahn er hin e mm r, zwöhn iche Arbeits schuhe ; are Urtitel! gn 6. ö 5 ö q . . 6 ö. e anten, Geheime Staatspolizei. gendes an: . . ö Nicht bezugscheinpflichtig sind 4 den in 5 1 der An⸗ iese Regelung bring , e, en, , ,,, . Staatspolizeileitstelle Reichenberg. . Die Geltungsdauer der Anordnung zur Bereinigung des ubenschuhe Rädnung lgo gengnnten Schühen asse Arten von Arbeiteschtt—
Verbraucher, die Verteiler und die rnährungsämter. Gleich⸗ J. V. Möller, Regierungsrat Versicherungsaußendienstes (Deutscher Reichsanzeiger Nr 175 6 . . wer mit Holzsohle, deren Oberteil überwiegend aus anderen D Fier nicht abgedruckt. H Hier nicht abgedruckt . eee. vom 1. August 1939), verlängert durch Anordnung vom Knobelbecher = Stoifen als Leder besteht.
Kaufmannes Semi Kohorm Jude, geb. am stimmter Warenbezeichnung und etwa vorgeschriebener An⸗ Ruffdenen diz Firma des Kieserers ni
Deutschen Reichsbank über die Vorzugsaktien ausgegebenen in den sudetendenlschen Gebielen Lom I Hamnossn; . zuständigen Reichsstellen können Ausnahmen von
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