1941 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jun 1941 18:00:01 GMT) scan diff

eee. / .

Reichs. und Staatsanzeiger Nr 133 vom 11. Juni 19141. S. 2

den Kosten der Verarbeitung der Ge spinste zu Ge⸗ wirken oder Gestricken, d. h. a) den Fertigungslöhnen, ; p) den Entgelten für die Lohnanfertigung durch Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder diesen Personen gleichgestellte Unternehmer, c) den Fertigungsgemeinkosten, . den Zuschlägen für die Veredelung und Ausrüstung der Gewirke oder Gestricke, . den Kosten der zugekauften Gewirke oder Ge stricke, den Kosten der Verarbeitung der Gewirke oder Ge⸗ stricke zu Wirkwaren oder tricwaren, d. h. a) dem Verarbeitun sverlust, b) den Kosten der eri, ej den Fertigungslöhnen, 9 den 2 für die Lohnansertigung durch Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder diesen Personen gleichgestellte Unternehmer, e) den Fertigungsgemeinkosten, den Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten, dem Wagnis⸗ und Gewinnzuschlag. den Zuschlägen für besondere Ausstattung oder be⸗ sondere Aufmachung der Wirl⸗ oder Strickwaren, 10. den sonstigen zulässigen Zuschlägen, 11. den Vertriebssonderkosten, 12. den Maß- und Einzelanfertigungs- sowie Klein⸗ mengenzuschlägen. . 2) Der höchstzulässige Verkaufspreis für Gewirke oder Gestricke ist zu bilden aus den vorstehend genannten Preis⸗ bestandteilen zu Ziffer 1 bis 4,7, 8 und 11.

583 Für die Ermittlung der Kosten der Gespinste, die zu Ge⸗ wirken oder Gestricken verarbeitet werden, elten die Vor⸗ schriften für en n, der Leitsätze für die ir der nsttkung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen . öffentliche Auf⸗ traggeber (GSS) vom 15. November 1938 (Reichsgesetzbl. S. 1624) und die Richtlinien der Anlage 1 **).

§ 4 Die höchstzulässigen Zuschläge für die Veredelung und Ausrsstung der Gespinste sowie der Gewirke oder Gestricle ergeben sich aus der Anlage 2 **).

55 n

(i) Die Fertigungslöhne für die Herstellung der Gewirke oder Gestricke sind nach den Richtlinien der Anlage 3 *) zu ermitteln.

(2) Soweit nach diesen Richtlinien die zulässigen Fertigungslöhne auch für Teilarbeiten im Einzelfall nicht festzustellen sind, dürfen die üblichen Fertigungslöhne vergleichbarer Nachbarbetriebe möglichst aus dem Gebiet der⸗ selben Preisbildungsstelle eingesetzt werden.

586

Die Entgelte für die Lohnanfertigung von Gewirken oder Gestricken und für die Verarbeitung von Gewirken oder Geftricken zu Wirk⸗ oder Strickwaren im Lohn durch Heim⸗ arbeiter, Hausgewerbetreibende oder diesen Personen gleich⸗ gestellte Unternehmer dürfen, soweit nicht in den Anlagen 3 und 6 etwas anderes bestimmt ist, höchstens mit den nach den Tarifordnungen der Sondertreuhänder zulässigen Be⸗ trägen eingesetzt werden.

Die Fertigungsgemeinkosten für die Herstellung der Ge⸗ wirke oder Gestricke sind aus den Hundertsätzen einer Zuschlagsgrundlage zu ermitteln. Die Zuschlagsgrundlage und die höchstzulässigen Hundertsätze ergeben sich aus der Anlage 4 **).

38

Für die Ermittlung der Kosten der zugekauften Gewirke oder Gestricke, des Verarbeitungsverlustes, der bei der Ver⸗ arbeitung von Gewirken oder Gestricken zu Wirk⸗ oder Strick⸗ waren entsteht, und der Kosten der Zutaten zu dieser Ver⸗ arbeitung gelten die Vorschristen für Werkstoffe der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei

Leistungen für öffentliche Auftraggeber (SO) vom 15. No⸗

vember 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1624) und die Richtlinien der Anlage 5 **). 89

(1) Die Fertigungslöhne für die Verarbeitung von Ge—⸗ wirken oder Gestricken zu Wirk- oder Strickwaren sind nach den Richtlinien der Anlage 6 **) zu ermitteln.

(2) Soweit nach diesen Richtlinien die zulässigen Ferti⸗ gungslöhne auch für Teilarbeiten im Einzelfall nicht festzustellen sind, dürfen die üblichen Fertigungslöhne ver⸗ gleichbarer Nachbarbetriebe möglichst aus dem Gebiet der⸗ selben Preisbildungsstelle eingesetzt werden.

510

Die Fertigungsgemeinkosten für die Verarbeitung von Gewirken oder Gestricken zu Wirk⸗ oder Strickwaren sind aus den Hundertsätzen einer Zuschlagsgrundlage zu ermitteln. Die Zuschlagsgrundlage und die höchstzulässigen Hundertsätze er⸗ geben sich aus der Anlage 7 **). ;

511 8 (I) Die Verwaltungs und Vertriebsgemeinkosten sowie der Wagnis⸗ und Gewinnzuschlag sind nach den Richtlinien Anlage 8 **) zu ermitteln.

812 Als Zuschläge für besondere Ausstattung oder besondere Aufmachung der Wirk- oder Strickwaren dürfen die nachweis⸗ bar entstehenden Selbstkosten einschließlich eines Gewinn⸗ zuschlages von 8 vom Hundert dieser Kosten eingesetzt werden. 813 Als sonstige Zuschläge dürfen nur die Kosten solcher Ent⸗ wicklungsarbeiten, die den Umfang der üblichen Entwicklung überschreiten, sowie Lizenzgebühren, und zwar beide höchstens in der tatsächlich entstandenen Höhe, eingesetzt werden. §5 14 Als Vertriebssonderkosten dürfen höchstens die notwen⸗ digen Aufwendungen für Umsatzsteuer, für Skonto und für

ä Die Anlagen werden im Mitteilungsblatt, Teil 1I des Reichskommissars für die Preisbildung abgedrudt werden; außer⸗ dem werden die Fachgruppen Wirkerei uünd Strickerei und der Reichsstand des Deutschen Handwerks sie den betroffenen Mit⸗ gliedern besonders bekanntgeben.

die in der jeweils in Betracht lommenden Handelsstfse durch. schnittlich anfallende Vertreterprovifion, jedoch insgesamt nicht mehr als 12 vom Hundert des erkaufspreises, ein⸗

esetzt werden. gesetz 818

Maß⸗ und Einzelanfertigungs⸗ sowie Kleinmengen⸗ uschläge dürfen höchstens in der aus der Anlage 9 ** er⸗ e nn Höhe eingesetzt werden. *

§ 16

I Zur Abgeltung der Mindererlöse für Waren . und dritter Wahl darf beim Verkauf ausgerüsteter u delsfertig aufgemachter Wirk⸗ oder Strickwaren der BVerkaufs⸗ preis für Waren erster Wahl unter kee ,,, der Mengen um den Betrag erhöht werden, um den die reise für Waren zweiter und dritter Wahl gegenüber den nach diesen Len sch fen höchstzulãssigen Verkaufspreisen ermäßigt werden. .

*) Wirk⸗ und Strickwaren zweiter und dritter Wahl sind entsprechend zu kennzeichnen.

§817 Für Gewirke und Gestricke sowie Wirk- und Strickwaren gleicher Art und Güte, die auf Hauptherstellungsmaschinen hergestellt werden und für die unterschiedliche Preisbestand⸗ leile nach Anlage 4 anzusetzen sind, darf unter Berücksichtigung der Mengen ein Durchschnittspreis gebildet werden. Die Art und Weise der Durchschnittspreisbildung ist nachzuweisen.

§18

Die nach den vorstehenden Vorschriften höchstzulässigen Berlaufspreise gelten für Verkäufe an die in der Großhandels⸗ tufe tätigen Unternehmen. Bei den Verkäufen an Einzel⸗ . darf auf den nach den vorstehenden Vorschriften er⸗ mittelten höͤchstzulässigen Verkaufspreis ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert ,, . werden. 8§19 Die nach den Vorschriften dieser Anordnung gebildeten Preise für die handelsüblichen Einheiten dürfen auf volle 5 bzw. 10 Reichspfennige aufgerundet werden, wenn die Einer⸗ stelle der ermittelten Beträge über 2.5 bzw. 7,5 Reichs⸗ pfennigen liegt. Wird von der Berechtigung zur Aufrundung Gebrauch gemacht, so muß auch enisprechend abgerundet werden. 58 20

() War der bei vergleichbaren Verkäufen im ersten Halb⸗ jahr 1941 überwiegend erzielte Verkaufspreis für gleiche oder bergleichbare Waren unter Berüchichtigun der Mengen nied⸗ riger als der nach diesen Vorschriften höchstzulässige Verkaufs⸗ preis, so muß dieser bei allen künftigen Verkäufen um den Hundertsatz unterschritten werden, der erforderlich ist, um eine Erhöhung der in dem früheren Verkaufspreis enthaltenen Verarbeitungsspanne zu vermeiden. Als Verarbeitungsspanne

ilt heim Verkauf von Gewirken und Gestricken der Unter⸗

hien zwischen den Werkstofftosten und den Kosten der Ver⸗ edelung und e, n,. einerseits und dem erzielten Ver⸗ kaufspreis andererseits, beim Verkauf von Wirk⸗ und Strick⸗ waren der Unterschied zwischen den Werkstofftosten, den Zu⸗ schlägen für Veredelung und Ausrüstung un den Kosten der Verarbeitung der Gespinste * Gewirken und Gestricken einer⸗ Feits und dem erzielten Verkaufspreis andererseits. Das Nähere über die Errechnung des uterschiedsbetrages ergibt sich aus den von der Fachgrupye Wirkerei und Strickerei mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung her⸗ ausgegebenen Richtlinien. ; ö

) Einem Unternehmen, das in der in Absatz 4 ge⸗ nannten Zeit die nach dieser Anordnung en , Preise oder noch höhere berechnet hat, jedoch auf Grund seines Ümsatzes, seiner Kostenlage oder seiner sonstigen Stellung im Markte mit niedrigeren als der nach dieser Anordnung höchstzulässigen Preise hätte auskommen können, kann un⸗ beschadet des 8 22 der Kriegswirtschaftsverordnung vom d. September 1939 (RGBl. 1 S. 1609) die Preisbildungs⸗ stelle die Einhaltung niedrigerer Preise zur Pflicht machen.

§ 21

() Jeder Hersteller hat die von ihm oder in seinem Auf⸗ trag hergestellten Gewirke, Gestricke sowie Wirk⸗ und Strick⸗ waren nach den in den Anlagen 4 und ? e. Richtlinien in die in diesen Anlagen genannten erarbeitungsgruppen oder Gütestufen einzuordnen: . .

(2) Jeder rene hat ferner ein Verzeichnis aufzu⸗ stellen, das folgende Angaben enthalten muß:

a) Eine genaue Bezeichnung der Gewirke, Gestricke sowie Wirk⸗ und Strickwaren, die von ihm herge⸗ stellt werden, . .

b) eine kurze Beschreibung dieser Gewirke, Gestricke

sowie Wirk⸗ und Strickwaren unter Angabe der Ausführungsart, . ö c die Angabe der Verarbeitungsgruppe oder . in die die einzelnen Gewirke oder Gestricke sowie Wirk⸗ und Strickwaren eingeordnet sind.

(3) Das Verzeichnis muß binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrist in dreifacher Ausfertigung der für den Sitz des Unternehmens uständigen Preisüber⸗ wachungsstelle oder der von dieser bestimmten Stelle zum Sichtvermerk vorgelegt werden. Es muß von dem Unter⸗ nehinen für die Dauer seiner Gültigkeit und danach noch weitere fünf Jahre aufbewahrt werden. . ö

(c Wird ein Gewirke oder Gestricke sowie eine Wirk⸗ oder Strickware künftig neu hergestellt, sH muß das Verzeichnis un⸗ verzüglich ergänzt werden. Ein Sichtvermerk ist nicht er⸗ forderlich. .

(5) Für Unternehmen, die nach dem, Inkrafttreten dieser Vorschrifl neu errichtet werden, gelten die vorstehenden Vor⸗ schriften sinngemäß mit der Maßgabe, daß die in Abs. 4 bis 3 genannten Verpflichtungen vor Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit zu erfüllen sind. 2.

6) Tie Preisbildungsstellen können anordnen, daß Ge⸗ wirke, Gestricke sowie Wirk- und Strickwaren in eine andere Veratbeitungsgruppe oder Gütestufe als die vom Hersteller gewählte einzuordnen sind. Die Anordnung wird eine Woche nach dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Bescheid dem Unter⸗ nehmen zugegangen ist.

. §22

Die Hersteller von Wirk⸗ und Strickwaren dürfen für die unter den Geltungsbereich dieser Anordnung fallenden Waren bei Verkäufen die Einheitsbedingungen der deutschen Textil⸗

industrie zugrunde legen.

han⸗

Preisbildung in der ; 1937 (Reichsgesetzll. I S. 1351) und die Vorschriften der

ö 8 23 Die Entgelte für die Herstellung der unter den Geltungs⸗ bereich dieser Anordnung sallenden W. und Strickwaren in Lohn unterliegen, soweit nichts anderes bestimmt wird, der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26 November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 955) bzw. der Ver⸗ ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen im Lande Desterreich vom 29. März 1938 (Reichsgese zh. 1 S 340) und der Verordnung über das Verbot don Preiserhöhungen im . Sudetenland vom 22. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. 1

§5 24

G6) Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

(()). Die Anlagen der Anordnung lann der Reichskom⸗ missar für die Preisbildung durch Erlaß an die Fachgruppe Wirkerei und Strickerei oder die zuständige Gliederung des Reichsstandes des deutschen Handwerks ändern. Die Aende⸗ rungen treten für die Mitglieder der genannten Fachgruppe bzw. der Gliederung des Reichsstandes des deutschen Hand⸗ werks nach dem Zugehen der Benachrichtigung in Kraft.

,,

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Ausführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

85 26 (1) Soweit nicht anderes bestimmt ist, finden mit dem

Inkrafttreten dieser Anordnung für ihren Geltungsbereich die

Vorschriften des 5 17 Abs. 1 bis 4 des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 ech e n 18S. 1411), die Verordnung über bas Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 955), die Verordnung über das Ver⸗ bot von Preiserhöhungen im Lande Desterreich vom 29. März 1938 (Reichsgesetzbl. J S. 340), die Berordnung über das Ver⸗ bot von Preiserhöhungen im Reichsgau Sudetenland vom 22. Mai 1539 (Reichsgesetzbl. J S. 5M, die Verordnung zur pinnstoffwirtschaft vom 9. Dezember

§ 23 - 27 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1839 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1609) keine Anwendung mehr. (6) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten alle auf Grund des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1411) oder der Verordnung über das Ver⸗ bot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichs⸗ esetzbl. 1 S. 965) zugelassenen oder angeordneten Ausnahmen fur ie im 1 genannten Waren außer Kraft.

. . Die Anordnung tritt am 1. August 1941 in Kraft. Berlin, den 381. Mai 1941. . Der Reichskommissar für die Preisbildung. l Wagner.

Anorb nung

ur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur Henn 83. Hist und , , Damen⸗ ; 3

vom 8. Juni. 194.

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans Bestellung eines Reichskommissars ö. die Preisbildung vom 28. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl 1 G. Ser) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den

Vierjahresplan angeordnet: . Einziger Paragraph.

Die Geltungsdauer der Anordnung zur Regelung der Preise und Anfertigungsentgelte für Damenhüte vom 2. pril 1941 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 83 vom 7. April 1941) wird bis zum 15. August 1941 verlängert.

Berlin, den 8. Juni 1941. 3

Der Reichskommissar d. die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.

ö .

7 z ichsstelle für Hol Saupt⸗ Auweisung Nr. 8 / 1941 der Ne e für Holz, Henn, ! 0 Rr. 145i =. Berr.; 3 . und Verwertung von Alpengras (Carex briaoi des) im Zorst- wirtschafts jahr 1941. Vom 28. Mai 1941.

(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. I25 vom 31. Mai 1841) . Bor 87 ist als Ueberschrift einzufügen: „III. Schlußbestim mungen.“

Preußen.

; Bekanntmachung. V

uf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzler

ur 6 der , der Gebiete von upen, Malmedy und Moresnet mit dem Deutschen Reich

pom 23. Mai 1510 (RGBl. 1 S. S803) in Verbindung mit §z 8 des preußischen Gesetzes über Landeskulturbehörden vom 3. Juni 1915 Gesetzsamml. S. 101) und 5 2 Abs. 2 dj Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 , S. 639) bestimme ich mit Wirkung vom 239 September 18 ; im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern;

J. 3 In den Geschäftsbezirken der preußischen Kulturämter tritt folgende Aenderung ein; ; Rheinprovinz: a, Dem Kulturamt in Aachen werden die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet angegliedert.

*

II.

In dem vorstehend unter 1 angegebenen veränderten Geld lion, . , Oberpräsident Vel. in Koblenz als obere Siedlungs⸗ und Umlegungsbehörde und das beteiligte Kulturamt Aachen als untere Siedlungs⸗ und als Umlegungsbehörde tätig.

Berlin, den 3. Juni 1941. .

Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung

, und Landwirtschaft. .

J. V. Wil like nz.

Neichs. nnd Staatsanzeiger Mr. 123 vom 11. Juni 1941. S. 3

Interessen entsprechend den Abma

Nichtamtliches.

Aus der Bertwaltiang.

Härten der Notverordnungen werden endgültig beseitigt.· Ein neues Gesetz zur Renten⸗ versicherung. ;

Der Pressereferent des Reichsarbeitsministeriums, Mini⸗ . Dr. Münz, hebt in der „Ortskrankenkasse' den großen jorsprung. De ntschla ubs auf sozialpolitischem Gebiet 3 Er kündigt dabei einen neuen ,,. an, durch den die Härten, die noch aus der Zeit der Notverordnungen stammen, endgültig beseitigl werden sollen. Nach diesen Verordnungen sind von den laufenden Invalidenrenten, Invalidenpensionen und Ruhegeldern

20 Jahre Reichstkuratorium für Wirtschaft⸗ lichkeit.

In diesen Tagen blickt das Reichskuratorium für Wirtschaft⸗ lichleit (RW), die Zentralstelle der dentschen Rationalisierun auf ein 26 jähriges Bestehen zurück. Das RötW wurde im Jun des Jahres 1921 au Veranlassung des Reichswirtschafts⸗ ministeriums und des eutschen Verbandes d, ,, , licher Vereine begründet, um die verschiedenartigen ationali⸗ sierungshestrebungen un ,,,, und um in technisch⸗ wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit zwischen Praxis, Wissenschaft und Behörden den Vorsprun 2 en, den andere Länder vor dem im Weltkriege e,, eutsch⸗ land erlangt hatten. Diese 5 wurden von führenden Mänern der dentschen Technik und Wirtschaft getragen. Insbe— londere haben Carl Friedrich von Siemens und Karl Köttgen viele 1 den Vorsitz im Vorstand des RKW geführt. Im Laufe seiner Arbeiten ist es dem gelungen, viele Hunderte von , Mitarbeitern zu dauerndem Er⸗ sahrungsaustausch und fruchtbarer Gemeinschaftsarbeit auf den großen, Arbeitsgebieten Vereinheitlichung, Beschaffung, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb en,, , Die * ebnisse der Gemeinschaftsarbeit haben als en n rn e witer, in großer Zahl in Form von Betriebsblättern, Richtlinien und anderen Veröffentlichungen in die. Betriebspraxis Eingang gefunden. 3. B. sind die AWF-⸗Maschinentarten in einer Auflage von über 15 Millionen in den deutschen Betrieben verbreitet. Es gibt heute laum einen Abschnitt des vielseitigen Betriebsablaufs, in dem nicht irgendwelche Rationalisierungs mittel aus der Gemeinschafts⸗ arbeit des RW eingesetzt werden. Die Betriebsnähe dieser Arbeiten aus der Praxis für die Praxis hat ihnen zumeist eine freiwillige Beachtung in den Betrieben gesichert,

Der volkswirtschaftliche Wert der Tatigkeit des RKW besteht vor allem darin, daß der wirtschaftstechnische Fort⸗ schritt, der ja immer zunächst an wenigen Stellen oder gar an einer einzigen Stelle erzielt wird, auf dem Wege des Erfahrungs⸗ austausches und der Gemeinschaftsarbeit schneller und ziel⸗ bewußter verallgemeinert wird, als das sonst der Fall wäre. Diese Arbeit der Auswahl und der Verbreitung der Rationali⸗ en,, wird im wesentlichen in Ausschüssen des KTW geleistet, von denen folgende bestehen; Reichsausschuß für wirtschaftliche Fertigung (126 F), Reichsausschuß für Lieferbedin⸗ gungen und Gütesicherung (R 9, Reichsausschuß für wirtschaft⸗ liche Verwaltung (WGB), Reichsausschuß für Betriebswirtschaft RfB), Reichsausschuß für wirtscha tlichen Vertrieb (R 9j Reichsausschuß für Wirt chaftlichkeit im Handel, Forschungsstelle sür den Handel (FfH), Reichsausschuß für Uebersetzung deutscher Normen und Lieferbedingungen (fü), hien erf für technisch⸗ wirtschaftliche Beratung (RTwB), Reichsausschuß für Ver⸗ packungsforschung (RfB und Reichsausschuß für Hauswirtschaft. . der Zentrale in Berlin unterhält das RKW Dienststellen in Wien, Breslau, Krakau und Reichenberg. Aufbau und Arbeits⸗ weise des RW sind durch eine im Jahre 1938 vom Reichswirt⸗ ,, erlassene Satzung geregelt. An der Spitze des RKW steht als Leiter seit dem Jahre 1935 Dipl-Ing. Georg Seebauer, der zugleich Leiter des Reichsausschusses für Leistungssteigerung ist.

Seit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus sind im Zuge der Rationalisierung, des Vierjahresplans, der Leistungs⸗ steigerüng und der Kriegswirtschaft die Arbeiten des RW von der Wirtschaftsführung besonders gefördert worden. Insbesondere haben 9 über die Erarbeitung besonderer Ratienalisierungs⸗ mittel hinaus die . branchen mäßigem Betrieb suntersuchungen und Betriebs vergleiche entwickelt. In der Industrie sind auf diese Weise über 100 Wirtschaftszweige mit mehr als 10900 Be⸗

nalisierung geltend machen.

6 RM, von den laufenden Witwen⸗ und Witwerrenten 5 HA und von den laufenden Waisenrenten 4 4. zum Ruhen gebracht und der Grundbetrag für die künftige Rente um 7 * gekürzt worden. Die Rentner haben immer wieder um die Beseitigung dieser , . gebeten. Dieser Wunsch soll jetzt erfüllt werden. Auch die Klage der Rentner, daß ihnen der g,. Krant⸗ heit gerade im Alter fehle, könnte bei dieser egenheit ab⸗ estellt werden, wobei die Regelun für die Kran kenversichernng er Kriegshinterbliebenen Vorbild jein könnte. Weiter wird mit⸗ eteilt, daß ein in Borbereitung besindliches Mutterschutzgesetz den chutz der schafsenden Frauen und werdenden Mütter erheblich ausbauen wird. Ebenso schreiten die Arbeiten an dem neuen Be⸗ ir nner, voran. Dieses Gesetz soll den Schutz der Schaffenden gegen die 4 f regeln, die sich aus der Art der Arbeit, aus der Arbeit an Maschinen ober mit gefährlichen Werk⸗ zengen sowie aus Art und Zustand der Betriebseinrichtungen und Arbeitsräume ergeben.

trieben untersucht worden. Im Handel werden gemeinsam mit den zuständigen fachlichen Gliederungen des Handels fast der gesamte Facheinzelhandel, der größte Teil des Fertigwaren⸗Absatz⸗ Großhandels und einige große Gruppen des Produktionsver⸗ bindungshandels laufend durch Betriebsvergleiche erfaßt. Rund 1590 etriebe des Großhandels und 70900 Einzelhandelsbetriebe * an diesen Vergleichen beteiligt. Die fachlichen Untersuchungen ind in der letzten Zeit zu wen, n, rn deng, Gebiets⸗ untersuchungen weiterentwickelt worden (zB. in der bayerischen Ostmark, im Saargebiet und in der Ostmark). Gestützt auf diese in der Or dung und Vereinheitlichung des betrieblichen Rechnungswesens gewonnenen Er⸗ fahrungen konnte das RK in seinem Reichsausschuß für Be⸗ triebswirtschaft (RfB) die wichtigen Vorarbeiten leisten, auf denen die Erlasse des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ kommiffars für die Preisbildung über Grundsätze für Buch⸗ haltungsrichtlinien (Kontenrahmen) und Kostenrechnungs⸗Grund⸗ sätze aufbauten. Die Kriegs wirtschaft setzt die im Vierjahresplan und im Rahmen der Leistungssteigerung begonnene Linie im wesent⸗ lichen auch auf dem Gebiete der Rationalisierung fort. Die Be⸗ deutung der Rationalisierungsaufgaben in ihrer Gesamtheit ist angesichts der mi, . wirtschaftlich⸗technischen Anforde⸗ rungen der Krie f rung noch gewachsen, wenn auch natur⸗ gemäß ein Wandel in der Bewertung der Wichtigkeit einzelner Rationaglisierungsarbeiten eingetreten ist. In diesem Sinne hat das RKW mit e n , n, seine Arbeiten weitgehend auf die besonderen Erfordernisse der . ausgerichtet. Die Arbeiten und die Arbeitsweise des RKW haben auch inter⸗ nationale Anerkennung gefunden. Ohne Zweifel wird diese Tat⸗ sache sich in der kommenden europäischen Entwicklung der Ratio⸗

Sachnormenausschuß Lichttechnit n gegründet.

Der Deutsche Normenausschuß hat in diesen Tagen auf An⸗ regung der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (De TG) im NS.⸗ Bünd Deutscher Technik einen Fachnormenausschuß „Lichttechnik“ gegründet.

Die Lichttechniker folgen damit dem Beispiel anderer technischer , um die gesamte Normungsarbeit auf ihrem für die technik, Wirtschaft und hrmacht so wichtigen Fachgebiet nach ein eitlichen Gesichts punkten zu lenken. Neben den NSBDT⸗ Fachverbänden, der QT, dem Verband Deutscher Elektrotechniker VDC) und dem Deuts Verein von Gas- und Wasserfach⸗ männern (DVGW) und den übrigen lichtlechnischen Organisa⸗ tionen, insbesondere dem Hauptgusschuß Gutes Licht“ beim Amt Schönheit der Arbeit- der DaF und dem Studiengusschuß für Fffentliche und , , re,. sind in diesem , . ausschuß die zentralen Reichs behörden. die Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt, die Wissenschaft durch die Hochschulinstitute sowie Wirtschaft und Industrie durch die jeweils in Frage kommenden Zentralorganisationen vertreten. Zum Vorsitzenden des Fach⸗ normenausschusses 4 il“ wurde seitens des Vu lschen Normenausschusses der Reichsvorfttzende der DET, der Direktor des Lichttechnischen Instituts und derzeitige Rektor der Technischen Hochschule , ,. ,. or Dr. Weigel, bestellt. Die Ge⸗ chäftsführung hat Dr. W. Köhler, Berlin, als Leiter der Normen⸗ elle der 0 übernommen.

Die fachliche Arbeit wird damit beginnen, die heute im ganzen Normenwerk verstreuten Unterlagen ö u ordnen, ein⸗ ander anzugleichen und bestehende Lücken auszufüllen. Außerdem wird sofort mit einer Begriffs normung onnen werden, um die von der De TG eingeleiteien Arbeiten zur Schaffung einer einheit⸗

lichen Sprache der ichttechnit durchzuflihren.

Wirtschaft des Auslandes.

NRumãnions wirtschastiche Zutunfts möglichteiten. Vortrag von Professor Teon⸗Butarefst in Kiel.

Auf Einladung des Wistenschaftlichen Clubs des Instituts ür Weltwirtschaft . am Dienstag der ehemalige nr ff; Wirtschaftsminister ro essor Gh. N. Le on⸗Bukarest im . der „Kieler Porträge“ vor einer gro Zahl geladener Gäste über die wirtschaftliche Struktur Rumäniens und seine Möglich⸗ keiten in der Zukunft. . .

Der Vortragende ging davon aus, daß das Nachkriegs⸗ rumänien ein Agrarland war, in dem 80 3 der Bevölkerung von der , , n. lebten. Großrumänien habe eine Agrarreform geschaffen, indem es den Besitz der Großgrundbesitzer enteignete und den Bauern zuwiez. 5 Reform habe jedoch keine für die Birtschaft günstigen Ergebnisse gezeitigt. Infolgedessen sei die Produktion zurückgegangen. Auf der anderen Seite habe sich unter

dem Schutz der Protektlonsmaßnahmen die Industrie übertrieben

stark entwickelt. Alles das sei zum Schgden der Bauern geschehen, die die , um ein Vielfaches tenrer b 3 mußten als 1913, und zwar zum alleinigen Vorteil 2 striemagnaten.

Prof. Leon beschäftigte sich weiter mit den Berhältnissen nach den territorialen Abttetungen von 1910 und ging dann auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten in der Zukunft ein, die er als ir groß. bezeichnete. Die landwertschaftliche Prodntftion laffe ich leicht verdoppeln, sogar verdreifachen, da alle natürlichen Be⸗ ingungen gegeben seien. Alles das hänge nur von der Arbeits= organisation ab. Der neue deutsch⸗rumänische Vertrag werde sicher zur Vergrößerung der Erträge se Hektar beitragen. Der Ueberschuß der landwirtschaftlichen Bevölkerung müsse in die Haugindustrie übergeleitet werden. Für die rumäni che Land⸗ wirtschaft und Industrie ergeben sich dann eine Harmonie der ,. zwischen den in Syndi⸗ katen ö,, ** trien und den landwirtschaft⸗ lichen Erzeugern. Rumänien fei bereit, in die nene Wirtschafts. ordnung einzutreten, da es überzeugt sei, 245 diese Ordnung sich auf einer brüderlichen Zusammenarbeit aufbauen werde, in der jeder Partner seine Interessen befriedigt sehen wird.

Der schweizerische Auhßentzandel im Mai.

. Bern, 19. Juni. Im Mongt Mai weist die Einfuhr der Schweiz einen rt von 180,4 Mill. sfr, auf (im gleichen Vor⸗ ighrsmonat 200,8 Mill. ffr.). Die Aus erreichte 1205 (89,5) Nill. sfr. Es ergibt sich demnach ein infuhrüberschuß von 399 (111,3) Mill. ffr. ö

Für die Zeit von Januar bis Mai 1941 ist, verglichen mit der entsprechenden Vorjahrsperiode, bei der Einfuhr eine Wert⸗ abnahme um 302 auf 760,9 Mill. ffr. festzustellen; die Ausfuhr verzeichnet dagegen eine eri g g. n nn um 37 auf 554,4 Mill. ffr. Der Passivsaldo im schweizerischen Warenaustausch mit dem Auslande hat stch in den ersten fünf Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahr um 305, auf 206,7 Mill. sfr. verringert.

Eine oftafiatijche Wirtschastskonserenz in Hsinting.

, 9. Juni. Line dreitägige m, ,, . zwischen den führenden ir iche r f en von Mandschukuo, apan, China, Korea und dem Hoheitsgebiet von Kwantung wurde in Hsinking am 9. Juni eröffnet. Die Konferenz wird über die Erhöhung der Produktionsleistungen von Stahl, Kohle, Mineralien, Elektrizität und über Verkehrafragen bergten. Vor allem sfteht das Embargo auf Eisenschrott, das von den Ver⸗ einigten Staaten ini Ottober verhängt wurde, und der wirtschaft⸗ „liche Druck Amerikas, der nach Japans Beitritt zum Dreimãchte⸗ pakt beständig erhöht wurde, zur Debatte. Hierdurch sind drin⸗ gende , , . geworden, die auf dieser Konferenz erörtert werden sollen. roße Erwartungen werden hinsichtlich er⸗= höhter , von He mn und einer engeren Zusammienarbeit zwischen Japan, Mandschukuo und China auf wirtschaftlichem Gebiet gehegt.

Berliner Börse vom 10. Juni.

Die Aktienmärkte lagen am Dienstag bei Eröffnung der n ach, da die Neigung zu Gewinnmiinahmen zugenommen hat. Die Umsätze blieben jedoch verhältnismäßig klein. Auch die Abschläge gingen über 2 * nur selten hinaus, während in den meisten Papieren in den letzten Wochen nennenswerte Befesti⸗ gungen zu beobachten waren.

. Montanmarkt büßten Harpener und Berlin. Stahlwerke je A, Hoesch 1, Klöckner iz und Rheinstahl 33 ein. Buderus lagen andererseits um und Stolberger Jink um 154 * höher., Bei den Braunkohlenwerten ermäßigten sich Deutsche Erdöl um 1 und Rheinebraun um 2 *. Kaliaktien lagen freundlich, wobei Salzdetfurth 23 höher bewertet wurden. Am Markt der chemischen Papiere büßten v. Heyden und Farben je , Schering und Rütgers 15 R ein. Bei den Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten sind als fester nur Gesfürel und Charlotte Wasser mit je 4 M 3 sowie Wasser Gelsenkirchen mit 4 1 3 zu erwähnen. Andererseits verloren Siemens , Siemens⸗BVorzüge 1, Taͤh⸗ meyer 155, Accumulgtoren 19 und Schlefische Gas 2 *. Von Autowerten büßten BMW 113, von Textilwerten Bemberg R 235 ein. Bei den Maschinenbaufabriken verloren Demag 14, Bahn⸗ bedarf 25 3. Auch Metallwerte gaben bis zu 2 z nach. Hervorzuheben sind noch Waldhof mit 2, Feldmühle mit Süddeutsche Zucker mit 1 und Conti Gummi mit 3 . Demgegenüber gewannen Holzmann „, Bank für Brau⸗ industrie und Gebr. Junghans ** 3X.

Im Verlauf bröckelten die Kurse an den Aktienmärkten größtenteils weiter ab. Man handelte Verein. Stahlwerke mit 493 und Farben mit 203 nach zeitweise 20275. Aecumula⸗ toren verloren 3, EW Schlesien 17! und Junghans 12“ 3. Ver⸗ schiedentlich traten Rückgaͤnge um bis zu 1 * ein. Erdöl, Wald⸗ hof und Conti Gummi ger gn sich um * und Dtsch. Linoleum um 19 3. Deutsche Waffen kamen gegen letzten Kurs vom 4. d. Mts. 5 3 höher zur Notiz.

Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Stimmung bei stillem Geschäft als gut behauptet. Verein. Stahlwerke schloffen mit 14955 und Farben mit 203. Rütgers gewannen 1, Hoesch und Holzmann R, Erdöl, Gesfürel, BMW und Eisenbahn⸗ verkehrsmittel 3 3. Eisenhandel gaben um . A nach.

Am Kassamarkt lagen Banken gut behauptet. Ausnahmen machten Commerzbl. mit * * und Asiatenbk. mit 6 H.. Adeca, Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbl. und Berliner Kassenverein stiegen um ½. X. Von Hypothekenbanken befestigten sich Bayerische Hyp. um 1 X, während Deutsche Hop. um A und Hamburger HShyhp. um R * zurückgingen. Am Schiffahrtsaktienmarkt waren Nordlloyd mit 4 * X leicht befestigt. Hansa kamen Ils X niedriger an. Kolonialanteile fanden nur wenig Beachtung. Doag schwächten sich um 3 ab. Von Bahnen wurden Aachener Kleinbahn 2 3 höher bewertet. Königsberg Cranz gingen um 13 zurück. Am Kafsamarkt der Industriepapiere war die Hal⸗ tung nicht einheitlich. Nennenswert höher waren Hugo Schneider mit 4 5, Rheinfelden mit 4 47, Hemmoor Portland Zement mit 4 M und Rorddeutsche Kabel, Hüttenwerk Kayser, Deutsche Ton⸗ u. Steinzeug, Deutsche Babegck und Triumph mit 33. Stärker rückgängig waren Linde's Eis mit 5 und Mechanische Fittau mit 4 *. Verschiedentlich traten 3 Vige Rück gänge ein.

Steuergutscheine J nannte man wieder mit 1033. Steuer⸗ gutscheine I wurden zu Vortagskursen notiert.

Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 161 nach vorübergehend 161 (1615).

Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage nach re,. unverändert an. Stadtanleihen lagen nicht einheitlich. = meindeumschuldung stieg auf 102 x3. Dekosama 1“ gab um 1 * nach. Länderanleihen wurden * BVortagskursen notiert. Bon Altbesitzemisstonen schwächte sich Lüheck unt 5 * ab. Am Markt der Reichsanleihen zog die 34er Srichsanleihe geringfügig an. Auch 36er Reichsschätze Folge 3 nurn Wer ae 2 wurden eine Kleinigkeit höher bewertet, währ d Ner Fo ge 1 um O, 10 8 nachgab. Die 43. Reichsbahnanle * ,. sich auf 1031, Reichsbahnschätze lagen unverändert. Die 4 Rigen Reichspost⸗ schätze notierten 1/8 . höher. Industrieobligationen neigten zur Schwäche.

; Der Privatdiskontsatz blieb mit 2ỹ5 R in der Mitte unver⸗ ändert.

Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blanko⸗Tagesgeld mit 2M & unverändert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.

Vörsenkennzisfern für die Woche vom 2. bis J. Juni 1941.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern

stellen sich für die Woche vom 2. bis 7. Juni 1911 im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: t Wochendurchschnitt Monats vom 2. . vom 26. 5. durchschnitt Mktienkurse Kennziffer bis T. . bis 31.5. Mai 1924 bis 1926 a ; Bergbau und Schwerindustrie 151 939 14972 147,11 Verarbeitende Industtie . 147.33 145,77 142,81 Handel und Verkehr .. 149 51 148, 64 147,67

Gesamt... 149 03 147,31 145,18 urs niveau der r Yoigen Wertpapiere andbriefe der Hypotheken⸗ , . . 103,50 103,50 103,50

Pfandbriefe der öffentlich⸗ . rechtlichen FRredit⸗Anstalten 103,50 1063,49 103,49 Communalobligationen .. 102.92 10278 102,56

Anleihen der Länder und Gemeinden. 1020566 102,46 102 39 Durchschnitt ... 1053,28 103 25 103. 18 Außerdem: 4 Iveige Industrieobligationen 104,50 10154 104,66 5 scige Industrieobligationen 1053,93 104,30 104,71

40̃ige Gemeinde⸗ umschuldun gsanleihr· 102.83 10274 102, 73

Notierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

dom 11. Juni 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

. Lieferung und Bezahlung DOriginalhũttenaluminium, .

99 a/ in Rohmasseln.... 127 EA

in Wal Draht⸗ und

zreßbarren, Jehnteiler... 132 . Reinniclel 908 oo 0 9 86 . Antimon ⸗Reguluz .. ö Feinsilber. 2 9 2 35, 50 - 38 50 *.

) Die Preise für Mlumsnium verffehen sich entfbrechend den Bedingungen der Aluminium. Ver kau sgesellchaft m. 8d S. Berlin.

ektor ners⸗ egen Vino, etzer⸗ mrta zino, h in klag⸗ ilen: kraft r die Wil⸗

d der

eilen, gung

Be⸗ ründ⸗ reits mts⸗ icht se 341.

1941. hts.

Iner gterz

assel.