K ; .
142 359 zu je 199
Reichs. und Staatsanzeiger Re 148 vom 28. Juni 1941. S. 4
Sffentlicher Anzeiger.
1. Unttrsuchun g · und Strafsachen. 6. Aus losung usmw. von Wertpapieren. 11. Genossenschaften, 2. Zwangu verstei gerungen. J. Atftiengesellschaften. 12. Offene handelß ˖ und K.ommannitgesellschaften, 3. Ausgebote. g. stommanditgesellschaften auf Altien. 13. Unfall. und Invalidenversicherungen. 4. Oeffentliche Zuste lungen. 9. Deutsche stolonialgesellschaften. 14. Deutsche Reichsbank und Bankautweise, * . Berlust · und Jundsachen 160. Gesellschaften m. b. H.. 15. Berschiedene Belanntmachungen.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. ünderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher
gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage.
Matern, deren Schriftgröße unter, Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druck auftrãgen ablehnen.
deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
3. Aufgebote.
12916 Bekanntmachung.
12 F 70, 79, 83, 87, 96, 7, 99/1941. Das Amtsgericht München hat am 18. Juni 1941 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: Nachbezeichnete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloserklärung auf— geboten, und zwar auf Antrag von: l. Paul von den Hoff, Rechtsanwalt, Köln-Braunsfeld, Paulistraße, als Testamentsvollstrecker für den Nachlaß des in Düsseldorf verstorbenen Fabrik— besitzers Wilhelm Heinrich Laag: die 4 „igen Goldschuldverschreibungen der Walchensee⸗Goldanleihe der Aktien⸗ gesellschaft Walchenseewerk⸗⸗Mittlere Isar⸗Bayern⸗Werk, München, vom August 1923, Buchstabe B Nr. 389 über 20 g Feingold und Buchstabe D Nr. 227 über 5 g Feingold; 2. Leopold Israel Rosenthal, Schweinfurt a. M., Ob. Wall 212: der 4 /e/ 8 Gwige Pfand⸗ brief der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, München, Reihe 21 Buch⸗ stabe J Nr. 84 419 zu 500 (M und die 41½ 7 „igen Pfandbriefe dieser Bank Reihe 5 Buchstabe R Nr. 20 9065 und W164 zu je 100 GM; 3. Georg Ho⸗ nacker, Obst⸗ u. Gemüseversand, Wie⸗ senheim a. Sand, vertreten durch Georg Rechner, München⸗Planegg, Adolf⸗Wagner⸗Str. 29: der 4m/a⸗ fr. 8 Hige Goldpfandbrief der Bayerischen Vereinsbank. München, Serie 83 Lit. CC Nr. 18444 zu 500 G; 4 Marktgemeinde Hößweinstein, Fränk. Schweiz, vertr. dch. Bürger⸗ meister Franz Heinlein, dort: die Schuldverschreibung der Bayer. Ab⸗ lösungsanleihe Buchstabe A Nr. 4913 zu 12,50 IM nebst Auslosungsschein dieser Anleihe mit gleicher Nummer und gleichem Nennbetrag, beide um⸗ geschrieben auf die Marktgemeinde Gößweinstein, BA. Pegnitz; 5. Karo⸗ line Zäh geb. Frank, Rechnungsober⸗ inspektorswitwe, Ansbach, Schiller⸗ straße 9: der 5i/e Bige Liguidations⸗ pfandbrief der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, München, Reihe 1 Buchstabe FF Nr. 59 225 zu 1090 GM; 6. Katharina Krug, led., Karlstadt a. Main: die 5 igen Liquidations⸗ pfandbriefe der Bayerischen Hypothe⸗ ken und Wechselbank, München, Reihe 1 Buchstabe FF Nr. 82 537 und G.; 7. Paul Pfann, früher Metalldreher bei d. Reichsbahn, München 38, Walhalla⸗ traße 48: der 4/6 ige Pfandbrief er Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, München, Reihe 5 Buch⸗ stabe B Nr. 16142 zu 100 G.. Die Inhaber dieser Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 7. Januar 1942, vorm. 10 Uhr, im Zimmer 49h! /1 des Ge⸗ bäudes an der Luitpoldstraße anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Amtsgericht München, Abteilung für Aufgebote.
gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet k. jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Köln, den 21. Juni 1941. Das Amtsgericht. Abt. 4.
12915 ⸗
Die: 1. Kaufmann Valentin Müller in Kaiserslautern, Glockenstraße ütz, 2. Johanna Wießler geb. Schroth, wohnhaft in Mannheim, Ruitsstraße 26, 3. Bäckermeister Friedrich Schroth, Mannheim, 8 4. 15, haben beantragt, die verschollene Frau Dorothea King, geborene Müller, zuletzt 6 9136 — 116 Str. Richmond⸗Hill, New York, USA., mit Wirkung für die Rechtsverhältnisse, welche nach deut⸗ schem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im Inland befind⸗ liche Vermögen, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene hat jh spätestens bis Dienstag, den 14. No⸗ vember 19411, vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer Nr. 229, zu melden, widrigenfalls sie, wie beantragt, für tot erklärt werden kann. Alle, welche Auskunft über den Zeitpunkt des Todes der Verschollenen geben können, haben dies spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht anzuzeigen.
Mannheim, den 30. Juni 1941.
Amtsgericht. F. G. J.
12917 .
Durch Ausschlußurteil vom 24. Juni 1941 ist der Grundschuldhrief über die im Grundbuch von Schöningen Band 1 Blatt 65 in Abteilung 3 unter Nr. 6 eingetragene Grundschuld zu 2060 G. für den Kaufmann Gustav Zahn in Oschersleben (Bode) für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Schöningen.
12912 Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Niederoberweiler Bd. 4 Blatt 193 A Abteilung III zugunsten des Kohlensäurewerks „Deutschland“ A. G. Hönningen eingetragenen Hypo⸗ thek von 1500 Re (Grundstückseigen⸗ tümer: Mathias Seul und Iosef Rörig, beide Ackerer in Buchholz, Ge—= meinde Niederoberweiler) wird durch Ausschlußurteil vom 26. Juni 1941 für kraftlos erklärt. — 7 F 1641. Andernach, den 24. Juni 1941. Amtsgericht.
12914 Aufgebot.
4 FTI41 ff. Das Aufgebotsverfahren 6 Zwecke der Ausschließung von tachlaßgläubigern haben beantragt: a) der Rechtsanwalt Dr. Karl Jaeger II in Köln, Mohrenstraße 26, als Nach⸗ laßpfleger für die unbekannten Erben des am 24. Oktober 1949 in Köln ver⸗ storbenen Kaufmanns Walter Bauck⸗ loh in Köln-Deutz, Alsenstraße 1/3; b) der Rechtsanwalt Dr. Helmuth Ort⸗ mann in Köln, Elisenstraße 12, als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 8. April 1941 in Köln⸗ Ehrenfeld verstorbenen Kaufmanns Hermann Schiffer in Köln-Ehrenfeld, Siemensstraße 35. Die Nachlaßgläu⸗ biger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der unter a und b bezeichneten verstorbenen Personen spätestens in dem auf Don⸗ nerstag, den 14. August 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Justizgebäude Köln, Reichens⸗ pergerplatz, Zimmer 268, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke fand in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß—
12913 . Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 30. Juni 1941 ist der ver⸗
schollene Oberpostsekretär Erich Wil⸗ helm Otto Brandt, geboren am
14. August 1866 zu Diedrichshagen, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin, Neuenburger Straße 19 bei Petzinna, für tot er⸗
klärt und als Zeitpunkt des Todes der
31. Dezember 1929 festgestellt worden. — 456 11. 18. 141 Berlin, den 20. Juni 1941. Das Amtsgericht Berlin.
ö 2
4. Oeffentliche Zustellungen.
12918 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Walter Karl. Hans Müller, Margarethe geb. Ehrlich, in Hühnerfeld, Saar, Kleeiweg 20, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lamb⸗ recht in Saarbrücken 1, klagt gegen den früheren Bergmann Walter Karl Hans Müller, früher in ane f en Saar, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus §S§5 49, 55 des Ehe⸗ gesetzes und Schuldigerklärung des Ve⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗
tung des Treuhän
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 28. August 1941, 95 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen hei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Saarbrücken, den 3. Juni 1941.
Die Geschäftsstelle des Vandgerichts.
12919] Oeffentliche Zustellung.
5 R1IIII41. Die Ehefrau des Fabrik⸗ arbeiters Otto Rothaar, Frieda geb. Ackermann, in 3 M., Scho⸗ penhauerstr. 5. Prozeßbebollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Francke, Saarbrücken, klagt gegen ihren Ehemann, den Fabrik⸗ arbeiter Otto Rothaar aus Homburg, Saar, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Das Landgericht wolle die zwischen den Parteien am 26. März 1915 vor dem Standesamt Kaiserslautern geschlossene Ehe scheiden und dem Beklagten die Kosten zur Last legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die 5. Zwilkammer des Landgerichts Saagr⸗ brücken auf den 12. September 1941, vormittags 9M Uhr, im Landgerichts⸗ gebäude, Langemarckstraße 17, Saal 11, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu .
Saarbrücken, den 21. Juni 1941.
Koch, Justiʒobersekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
12777
ö Emilie Wurst, geb. Fritz, Stutt⸗ gart⸗N., Rotestraße 21, klagt gegen den zuletzt in Stuttgart⸗N., Rotestraße 21, wohnhaften Emil Wurst auf Eheschei⸗ dung aus 5 49 Ehegesetz,. Verhand⸗ lungstermin vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart: Samstag, den 16. August 1941, vormittags 9 Uhr. . Stuttgart, den 23. Juni 1941. Geschäftsftelle des Landgerichts.
12920 Anordnung.
Eigentümer des ,. 8. Nr 11 an der Raumerstraße in Er⸗ langen, Pl. Nr. 1088/1 tgde. Er⸗ langen, sind in fortgesetzter Güter⸗ semeinschaft: 1. die Kaufmannswitwe geren Sara Schönberger geb. Rosen⸗ hainer, fr. in Erlangen, 2. die Kauf⸗ mannsehefrau Ida Sara Schl vß geb. Schönberger, fr. in Sugenheim, 3. die Kaufmannsehefrau. . Gisela Sara Schwab geb, Schönberger, fr. in Rimpar, samtlich ausgewandert nach Amerika, 4. der Kaufmann Julius Isfrael Schönberger, fr. in Erlangen, ausgewandert nach England. Das An⸗ wesen wurde durch Kaufvertrag vom 20. Januar 1941 (UR.-Nr. 64 des Notars Justizrats Dr. Löhe in Nürn— berg⸗A., Rathausgasse 5sl) zum Preise von 25 824 Ri an die Metzgermeisters⸗ eheleute Johann und Anna Haas in Erlangen, Luitpoldstr. 76, vorbehalt⸗ lich der nachträglichen Genehmigung durch die Anwesenseigentümer oder des für diese zu bestellenden Treuhänders berkauft. Den vorgenannten An= wesenseigentümern wurde durch meine Anordnung vom 258. 4. 1941 Nr. 2085 da 76 aufgegeben, die Veräußerung ihres Grundbesitzes in öffentlicher oder ene beglaubigter Urkunde läng⸗ stens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Gleichzeitig wurde den Kaufleuten Sigmund Israel Schloß und Bernhard Israel Schwab aufge⸗ eben, innerhalb der gleichen Frist ihre eheherrliche Zustimmung zum Kaufvertrag zu, erklären. Die Betei⸗ ligten sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Gemäß S§ 6. und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1933 wird nun⸗ mehr der ,, , a. D. Konrad Dörflein in Nürnberg, Vor⸗ lum Zwecke der Geneh⸗ migung des Kaufvertrages mit sofor⸗ tiger Wirksamkeit als Treuhänder mit Veräußerungsvollmacht, bestellt. Die Kosten . treuhänderischen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfah⸗ rens zur Bestellung des Treuhänders haben, die obengenannten Grund⸗ stückseigentümer gesamtverbindlich zu tragen. Die Fern der Vergü⸗
ers und die Höhe der ihm zu erstattenden Auslagen er—
jurastr. 126,
folgt nach Abschluß der trenuhände⸗ rischen Tätigkeit durch den Regie⸗ rungspräsidenten. Für diese Anerd⸗
nung wird eine Gebühr von 10 IüM nebst einem Zuschlag von 20 3 ange⸗ zt. Gegen diefe Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Ber⸗
lin zu.
facher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidenten in Ans⸗ bach einzulegen. Ansbach, 18. Juni 1941. Der Regierungspräsident. J. An: v. Kleinschrod.
5. Verlust⸗ und Fundfachen.
12923
Der Versicherungsschein Nr. A 10417 Reimers ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wiyd.
Berlin, den 26. Juni 1941.
Friedrich Wilhelm Lebens versicherungs⸗ Akt. Ges.
12924 Gerling⸗Konzern Lebens versicherungs⸗ Akt. Ges. Der Versicherungsschein L 303 885 Johanna Heinrich, Würzburg, ist ab⸗ anden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier
Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 25. Juni 1941. Der Vorstand. 12925 Kraftloserklärung eines Versicherungsscheines. Der in Verlust geratene Versiche⸗ rungsschein Nr. 64 692 auf das Leben des Herrn Dr. Curt Müller, Lützen (Bez. Leipzig), Adolf⸗Hitler⸗Sir. 3 II, gilt als kraftlos, wenn sich der Inhaber nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet. —ᷣ Ludwigshafen a. Rh., 30. Juni 1941. Atlas Lebensversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
129341.
Berlin R ün di
fenden Stücke ihrer
Die
unterbreiten.
bekannt ist, einzureichen. Berlin, den 26. Juni 1941.
Preußische andespfandbriefanstatt,
Ws. gung.
Die Preußische Landespfandbriefanstalt kündigt hiermit sämtliche noch umlau⸗
4 (ursprün glich 77) Goldmark⸗Pfandbriefe Reihe 160 (Kenn⸗Nummer 20833) M , (ursprünglich 670) Goldmart⸗Kommun al⸗Obligationen Reihe 8 (Kenn⸗Nummer 20828) 4M o, (urspriünglich 8) Goldmart⸗KIommunal⸗Obligationen Reihe 12 (Kenn⸗Nummer 20834) 4e, (ursprünglich 87) Goldmart⸗Kommun al⸗Obligationen Reihe 14 (Kenn⸗Nummer 20836) zur Rückzahlung zum Nennwert am 1. Oktober 1941. ; . ⸗ Die Verzinfung endet mit dem 30. September 1941. Auf die Reihe 10 wird also der am 1. 10. 1941 fällige Zinsschein noch eingelöst. Auf bie Reihen 8, 12 und 14 werden 4 ,, Stückzinsen für 3 Monate (1. 7. bis 30. 9, 1941) vergütet. Die Rück⸗ zahlung erfoigt spesenfrei gegen Einreichung der Stücke mit Zinsscheinen per 1.4. 42 ff. ur Reihe 10 und per 2. 1. 40 ff. zu den Reihen 8, 12 und 14, der Erneuerungsscheine ö eines entsprechenden Nummernverzeichnisses (Nummern arithmetisch geordnet) bei der Kasse der Anstalt in Berlin W 8. Mohrenstraße 7 / s, oder durch Vermittlung von Banken, Bankiers, Sparkassen, Volksbanken usw. ⸗ ö Anstalt behält fich vor, den Inhabern der gekündigten Wertpapiere durch eine besondere Bekanntmachung rechtzeitig vor dem n ,, , ,. ein Um⸗ tauschan gebot in 49 Pfandbriefe bzw. 40 Kommun al⸗
bligationen zu
Auf die devisengesetzlichen Bestimmungen wird besonders hingewiesen. Danach darf bei direkter Einlöfung am Schalter die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Paß, Kennkarte oder dergl.) erfolgen. Es wird empfohlen, die Stücke bei einer ortsansäfsigen Bank, bei der der Einlieferer
Auszahlung an Privatpersonen nur nach
Der Borstand.
12937 Kündigung ; der i (früher 6, 7 und S) igen Hannoverschen Provinzanleihen, Reihen 4 B und 5 bis 14. Hiermit kündige ich sämtliche noch umlaufenden, bislang nicht gelosten 41½ (früher 6, 7 und S8) „igen Schuldverschreibungen des Pro⸗ vinzialverbandes Hannover, Aus⸗ gabe 1926: Reihen 4B, 5, 6, 7, 8, Aus⸗ abe 1927: Reihe 9, Ausgabe 1925: eihen 10, 11, 12, Ausgabe 1929: Reihe 13, Ausgabe 1930; Reihe 14, zur Rückzahlung um Nennwert am 1. Oktober 1941. Die Verzinsung der gekündigten Stücke endigt mit dem
30. September 1941. ;
Die Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert erfolgt vom 1. Oktober 1941 an gegen Rückgabe der Schuldverschrei⸗ bungen und der dazugehörenden nach dem 1. Oktober 1941 . Zins⸗ scheine sowie nn,, eine. Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt. .
Einlösungsstellen für die gekündigten Sch dn g, Toren gel der Reihen 4 B, 5 bis 14 sind⸗ ;
vl benẽrss Gn jche Landesbank — Girozentrale — Hannover, und deren Zweiganstalten in Schwe⸗ rin und Rostock,
Deutsche Girozentrale — Deutsche Kom imunalbank —, Berlin,
Deutsche Lande sbankenzentrale Aktiengesellschaft, Berlin.
Der Einlöfungsdienst wird außer⸗
dem vorgenommen von:
Commerzbank 2A. G. mit ihren sämtlichen Niederlassungen für die 266 7
Commerzbank A. G., Berlin und Hamburg, für die Reihe 12
Commerzbank A. G., Hanunver, für die Reihen 6, 12, 13, 14; ;
Deutsche Bank, Berlin, für die Reihen 13 14; J
Deutsche Bank, Hamburg, für die Reihe 12 JJ
Deutsche Bank, Hann uver, für die Reihen 6, 12, 13;
Dresdner Bank, Hannover, für die Reihen 6, 12, 13, 14 Hamburgische Landesbank Girozentrale —, Hamburg, für die Reihe 11; ferner für die Reihen 10, 13 und 14: Preusszische Staatsbank ((Serhand⸗ lung), Berlin,
Reiche Kredit⸗Gesellschaft A. G.
Berlin,
Bankhaus Burkhardt C Co., Essen,
Bankhaus Pferdmenges Co., Köln,
Bankhaus M. M. Warburg Eo., K. G., Hamburg.
Die Niedersächsische Landesbant — Girozentrale —, Hannover, als Rechtsnachfolgerin der früheren Landesbank der Provinz Han⸗ nover, für deren Zwecke die An⸗ leihen seinerzeit ausgegeben wur⸗ den, behält sich vor, den Inha⸗ bern der gekündigten Stücke recht⸗ zeitig vor dem Rückzahlungstermin ein Umtauschangebot zu unter⸗ breiten.
Hannover, den 26. Juni 1941. Der Oberpräsident (Verwaltung des Provinzial⸗ verbandes).
In Vertretung: Dr. Geßner, ee gäuptmann.
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen und für den
Teil, den n. era J. V. Kudelf Lans ich m Berlin Charlottenburg
für den Wirischaftsteil und den übrigen xwedaltionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg
Druck der Preußischen. Verlags · und Druckerei GmbH. Berlin.
Vier Beilagen
Dresduer Bank, Berlin und
Die Beschwerde wäre in zwei⸗
Samburg, für die Reihe 123
(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister ⸗ Beilage),
Unternehmungen betätigen.
Deutscher Neichs anzeiger r Staatsanzeiger.
BPreußische
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch
des Portos abgegeben.
monatlich 2.30 Ms einschließlich 0, 48 Q.-M Zeltungsgebühr, a Bestellgeld; für Selbstabholer bei der , , . 32. . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 My, einzelne Beilagen 10 Mme. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
die Post
K . 1
dor
Reichsbanlgirokonto Berlin, Konto Rr. 1/1918
Nr. 149
QQxͤauaoue
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsche s Reich.
gehanntmachtng über den Umrechnungssatz der Akti ö Kunstzijde N. V., Arnhem nnch. ᷣ. nordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über die n n eines Reichskommissars für den Unilever⸗ Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Tabak, Br ü g Nr. Bremen, , für die Zigarettenherstellung. 9 nordnung der Reichsstelle für industrielle Fettverso Aenderung der Anordnung Nr. 29. en . In inn
Amtliches.
Deu tsches Reich.
Bekanntmachung.
Vom 1. Juli ab wird der Umrechnungssatz für die Handel an den Börsen zu nr n let . M. . Hamburg zugelassenen, n jedoch nicht notierten Aktien der Allgemeene Kunstzijöde N. V., Arnhem ee für 100 Gulden holländischer Währung auf 13370 . festgesetzt.
Diese Betannttmachung ergeht temäß 8 9 und § 3 . 2 der Bekanntmachung des Bundesrars über die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren vom 21. November 1913 (RGBl. I S. 537) in der Fassung der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 22. Mai 1925 (RGGBl. 1925 S. 73) und vom 10. Juni 1926 (Reichsanzeiger Nr. 134) nachdem zwischen den Börsenorganen der beteiligten Börsen
über die Ausnahmeregelun Einverständni . h gelung inverständnis hergestellt
Berlin, den 28. Juni 1941.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Koehler.
— —
3 Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über die Einsetzun eines Reichskommissars für den . ;
Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des
Vierjahresplans vom 18. Oktober 193 Bl ordne ich an: ö. 6 (RGBl. 1 S. 885)
1
ur Wahrung der Interessen des Deutschen Reiches und zur 5. des Ein satzes für die a , Er⸗ nährungs⸗ und industrielle Oel- und Fettwirtschaft setze ich ö. dem Ziel einer Zusammenfassung der Geschäftsleitungen . 61 . Brothers K Unilever und ihren Beteili⸗ gung nilever⸗Konzern) ei ü i i
6 Meinen Reichskommissar für den
Zum Reichskommissar für d ĩ K ich den Staatssekretär er agen n ee ,
Der, Reichskommissar untersteht mir unmittelbar. Ob ein Betrieb zum Unilever⸗ hört, wird i 3 = , er⸗Konzern gehört, wird im Aussichts⸗
. . II. Der Reichskommissar übt die gesetzlichen und 8⸗ mäßigen Befugnisse der Organe . . ö
Generalversammlungen aus. Er kann und Bevollmächtigte ernennen. seine Rechte delegieren
Verfügungen und Verpflichtungsgeschäfte üb er⸗ mögen der in Abschnitt , 26 dem 2 September 1939 werden unwirksam, wenn der Reichs“ kommissar sie nicht nachträglich genehmigt.
III. Bei Unternehmungen, die im Handels- und G = schaftsvegister eingetragen find, ist die Bestellung e d, kommissars von Amts wegen gebührenfrei einzutragen. Die
Kosten des Kommissariats tragen die Unterne ̃ denen der Kommi astellt cf w
IV
Dem Reichskommissar wird ein Beirat zugeteil m. t, der a den beteiligten Ressorts und aus Vertretern ö .
gen be
O
etit⸗Zeile 1,109 RA, einer dreigespaltenen 97 mm breiten Petit⸗ ren, . l,35 RM., — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstel ĩ ; ö e
X W 68, Wilhelmstraße . er . 36 beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
eigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm 7
Alle Druckaufträge sind auf einseitig insbesondere
dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Montag, den 30. Juni, abends
V
Der Erlaß von Durch ührun svorschriften i . waltungswege bleibt e ,. govorschrif im Ver
Berlin, den 23. Juni 1941.
Der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches. Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan.
— —
Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Tabak, Bremen. Verarbeitungsregelung für die Zigarettenherstellung.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§S1
(Verarbeitungs mengen)
( ) Betriebe, die Zigaretten herstellen, dürfen monat⸗ lich nur diejenigen Mengen an in und ausländischem Roh⸗ tabak verarbeiten, die ihnen von der Reichsstelle für Tabat zur Verarbeitung freigegeben werden (Verarbeitungs⸗ mengen).
(2) Die Verarbeitung größerer Mengen an Rohtabak ist
auch dann verboten, wenn sie aus vorhandenen Lä n n Lägern ent⸗ nommen werden können. 3 g
§8 2
( Grund mengen)
() Die nach 5 1 Abs. freigegebenen monatlichen Ver⸗ grbeitungs mengen werden in einem Hundertsatz derjenigen Mengen an Rohtabak festgesetzt, welche die Betriebe aus⸗ ö ö . Betriebsbücher in
olgenden Vergleichszeiten im M schni verarbeitet haben , w Grundmenge A:
Vergleichszeit für Orienttabake und orientähnli Tabaksorten: . orientãhnliche
1. Januar 1939 bis 30. September 19339; Grundmenge h:
Vergleichszeit für Virginytabak . liche Tabaksorten: ginytabake und virginhähn
1. Januar 19410 bis 31. Dezember 1940; Grundmenge C:
Vergleichszeit für die Gesamtheit der sonstigen für
Herstellung von Zigaretten zu n =
menden zi, hee be . . 1. Januar 1941 bis 31. März 1941. Y Für die Herstellung von Zigaretten in dem Reichs gau Sudetenland, in den eingegliederten Ostgebieten 4. Memelland und in den Gebieten von Eupen, . und Moresnet werden von der Reichsstelle für Tabak die Grund⸗ e, gage . ,. festgesetzt. Dasselbe gilt i 9. ung von Zigaretten im Altrei sätz⸗ lichen Belieferung dieser Geh e . ö G) Der in Abs. 1 genannte Hundertsatz und die Ein⸗ gruppierung der Rohtabake in die . 326 . den durch Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben. Die Vorschriften des 5 99 TabStDB. bleiben unberührt.
83
Einzel verarbeitungsmengen)
(i) Im Rahmen der in 8 2 Abs. 1 genannten Verarbei⸗ tungsmengen können für nach Herkunft bezeichnete Sorten von Rohtabakl Einzelverarbeitungsmengen in Hundertsätzen derjenigen Mengen festgesetzt werden, die die Betriebe aus⸗ weislich der zollamtlich vorgeschriebenen Betriebsbücher in einer Vergleichszeit im Monatsdurchschnitt verarbeitet haben (Einzelverarbeitungsmengen).
() Die Sorten und der Hundertsatz sowie die Ver⸗ gleich Fit gemäß Abs. 1 werden in Aus thru ag be fta nter, anntgegeben. §84
(Vorgriffs verbot)
schaftszweige besteht, in denen sich der Konzern oder seine
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1 94 I
—
85 (Nachverarbeitung)
(M Soweit die Gesamt⸗ und Einzelverarbeitungsmengen in einem Monat nicht ausgenutzt werden, ist die Nachver⸗ arbeitung nur in dem laufenden sowie im darauffolgenden Kalendervierteljahr statthaft.
(E) Der Verbrauch in einem Kalendervierteljahr wird zunächst auf das für diesen Zeitraum zustehende Verarbei⸗ tungskontingent angerechnet.
§86 (Kleinhersteller)
Für Betriebe, die monatlich nicht mehr als 10990 kg Rohtabak zu Zigaretten verarbeiten, kann die Reichsstelle für Tabak Verarbeitungsmengen abweichend von den Vor⸗ schriften der 85 2 und 3 festsetzen.
87 (Neldepflicht)
(ä Alle Betriebe haben bis zum 5. eines jeden Monats die im vorangegangenen Monat zu Zigaretten verarbeite⸗ ten Gesamtmengen an Rohtabak der Reichsstelle für Tabak zu melden. In den Meldungen ist anzugeben, wie sich die Gesamtmengen auf die einzelnen nach Ursprungsländern be⸗ zeichneten Sorten verteilen. Die Meldungen haben auf Vor⸗ drucken zu erfolgen, die von der Reichsstelle für Tabak zu⸗ gesandt werden. .
E) Die Angaben in den Meldungen müssen mit den zoll⸗ I ch ich g r fbr! e , , übereinstimmen.
hre Richtigkeit ist durch rechtsverbindli ĩ
, ,. 9g ch rech indliche Unterschrift zu 58
(Abgabe und Bezug von Rohtabah
z . ö . e, , Rohtabake durch die in annten Betriebe bedür der i
gꝛeiches f für Tabak. mn, n, 589
(Ausnahmen; Aus führungsbestim mungen)
Die Reichsstelle für Tabak kann im Einzelfall Aus⸗ nahmen von dieser Anordnung zulassen. n, 1. führungsbestimmungen durch Rundschreiben bekanntgeben.
§810 Strafbestimmungen) Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach
den 85 19, 12 bis 15 der Verord ; ö verkehr bestraft. rordnung über den Waren
§811 Inkrafttreten; Geltungsbereich)
(1). Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1941 in Kraft um gleichen Zeitpunkt treten fol ende Anord ̃ 2 für Tabak außer rant . Nr. 26 vom 10. November 1939 einschließlich Durch⸗
führungsbestimmungen hierzu vom 19. r
93h und 3. an roh ; , Nr. 29 vom 29. Juni 1940 ö in sie sich auf die Herstellung von Zigaretten
E) Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten
Ostgebiete und für die Gebiet ; Moresnet. für die Gebiete von Eupen, Malmedy und
Bremen, den 27. Juni 1941.
Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.
Anordnung
der Reichastelle für industrielle Fettversorgung zur A / der 2 2 9 g zur Aenderung
Vom 30. Juni 1941.
Auf Grund der Verordnung über den War ; ĩ f unt enverke
der Fassung vom 18. August 1939 (GMeichsgesehbl. 1 2 . und in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs 3 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. ö 2. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ . es Reichswirtschaftsministers folgendes ange⸗
§81
Vorgriffe auf Verarbeitungsmengen 2 u ä⸗ terer Monate dürfen nicht , 3) h
F Wder Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für indu⸗
strielle Fettversorgung fur die Verteilung von Seifenerzeug⸗
, .