Sonderbeilage zum Reichs⸗ und Staats anzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1942.
2.
über die Festsetzung von Handelshöchstspannen für den Schuh— Einzelhandel im Lande Oesterreich v. 23. 8. 1941: 198; An- ordnung zur Aenderung der Anordnung des Reichsstatthalters im Sudetengau über Höchstaufschläge im Schuhwareneinzel⸗ handel v. 19. 12. 1941: 300.
9
S.
Salz. 3. Anordnung über das Verbot der Errichtung und Er⸗ weiterung von Anlagen zur Gewinnung von Salz v. 9. 12. 1941: 291.
Serienbonds siehe Konversionskasse für deutsche Auslands- schulden.
Serum. Bekanntmachungen über die Einziehung von Serum: 152; 167; 182; 185; 197; 226; 271.
Sozialrecht. Anordnung über die Einführung weiterer sozial⸗ rechtlicher Vorschriften im Protektorat Böhmen und Mähren: 226 (Berichtigung: 259).
Sozialversicherung. 4. Ergänzungsbestimmung zur Verordnung über die Sozialversicherung der einberufenen Luftschutzdienst⸗ pflichtigen: 160.
Sperrholz. Anordnung über Höchstpreise für Sperrholz v. 2. 10. 1941: 234. .
Spinnstoffwirtschaft (siehe auch Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete). 12. Durchführungsanordnung zur Ver⸗ ordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren: 178; 13. Durchführungsanordnung desgl. v. 20. 8. 1911: 196, 14. Durchführungsverordnung desgl. v. 11. 10. 194: 239; 15. Durchführungsverordnung desgl. v. 25. 11. 1911: 2s; Anordnung Nr. 9 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoff⸗ wirtschaft über die Sicherstellung der Erzeugung gütemäßig einwandfreier Gespinste und Spinnstoffwaren v. 22. 11. 1941: 277; Anordnung zur Einführung der Anordnung zur Preis— bildung für Oberbekleidungsstoffe in den eingegliederten Ost⸗ gebieten v. 25. 11. 1941: 278.
Sprengstofferlaubnisscheine. Bekanntmachung über die Un⸗ gültigkeitserklärung von Sprengstofferlaubnisscheinen: 179; 194; 19.7.
St.
Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhmen und Mähren. Bekanntmachung über die Aberkennung der Staats— angehörigkeit des Protektorats Böhmen und Mähren: 194; 268; 272.
Stärke und Stärkeerzeugnisse. Anordnung über die Beschlag⸗ nahme von Stärke und Stärkeerzeugnissen in gewerblichen Be⸗ trieben v. 24. 122 1941: 304.
Stiftungen. Bekanntmachung über die Harry⸗Kreismann⸗ Stiftung: 290.
5
Tabakrippen. 4. Anordnung zur Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen v. 28. 10. 1941: 2565.
Textilausrüstungsbetriebe. Anordnung über die Verlängerung und den Vollzug der Anordnung über die Beschränkung der Errichtung und Erweiterung von Textilausrüstungsbetrieben und ⸗unternehmungen in den sudetendeutschen Gebieten und im Lande Oesterreich v. 27. 11. 1941: 281.
Tischlerhandwerk. Anordnung über die Preisbildung im Tischlerhandwerk in der Ostmark v. 28. 8 1941: 213.
L.
Umsatzsteuer. Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrech⸗ nungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Juni 1941: 150; Juli 1941: 177 (Berichtigung: 180); August 1941: 203; Sep⸗ tember 1941: 229; Oktober 1941: 256; November 1941: 281; Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im Juni 1941: 154; Juli 1941: 180; August 1941: 207 September 1941: 233; Oktober 1941: 2659; November 1941: 285.
Universalbagger. Anordnung zur BVereinheitlichung von Uni⸗ versalbaggern v. 22. 7. 1941: 171.
Urlaub. 8. Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinfüh⸗ rung von Urlaub: 298.
V.
Verbote von Vereinigungen. Bekanntmachung über die Auf⸗ lösung und das Verbot sämtlicher katholischer Kirchenchöre und sonstiger katholischer Kirchengemeinschaften in der Stadt Brom— berg: 224.
Verbrauchergenossenschaften. 1. Bekanntmachung auf Grund des 5 4 Abs. ? der 2. Anordnung zur Durchführung der Ver— ordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Ein⸗ richtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse v. 24. 7. 1941: 247; 2. Bekanntmachung desgl.: 250; 3. Bekanntmachung desgl.: 252; 4. Bekanntmachung desgl.: 264; 5. Bekannt⸗ machung desgl.: 266; 6. Bekanntmachung desgl.: 281; 7. Be⸗ kanntmachung desgl.: 286; 8, Bekanntmachung desgl.: 298; 11. Bekanntmachung desgl. 300; 9, 10. und 12. Bekannt—⸗ machung desgl.: z30l.
Verbreitungsverbote. Bekanntmachungen des Reichsführers und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Ver— breitung von ausländischen Druckschriften im Inland: 196, 199; 201; 203; 215; 250; 264, 284; 289.
Verdunkelungspapiere. Anordnung über die Aenderung und Neufassung der Anordnung über die Preisbildung für Ver⸗ dunkelungspapiere im Groß- und Einzelhandel v. 14. 7. 1941: 163.
Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen: 155; 156; 157; 160; 161; 162; 163; 169 171; 176; 177; 179; 185; 189; 197; 217; 219; 221; 232; 233; 234; 236; 238; 239; 241; 253; 255; 256; 258; 262; 300.
Verkehr. Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Bekämpfung von Rotständen im Verkehr v. 29. 7. 1941: 177; desgl. v. 5. 8. 1941: 186.
Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 158 179; 202; 232; 254; 280.
Versandgeschäfte. Bekanntmachung zur Anordnung über die Preisbildung der Versandgeschäfte und des ambulanten Ge— werbes v. 27. 8. 1941: 203.
Versicherungsaußendienst. Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur Bereinigung des Versiche⸗ rungsaußendienstes v. 25. 7. 1939: 285.
Versicherungsunternehmungen. Anordnung zur Eingliederung einer wechselseitigen Versicherungsunternehmung in die öffentlich- rechtliche Sachversicherungsanstalt Sudetenland v. 24. 11. 1941: 271.
Verwundetenabzeichen des Weltkrieges. Erlaß über das Ver⸗ wundetenabzeichen des Weltkriegs für die eingegliederten Ost—
gebiete sowie für das Protektorat Böhmen und Mähren v.
30. 8. 1941: 209.
Vieh. Anordnung über die Verbringung von Vieh in das Pro— tektorat Böhmen und Mähren und in das Generalgouvernement v. 29. 8. 1941: 205; Anordnung über die Verbringung von Vieh nach Elsaß, Lothringen und Luxemburg sowie in die be— freiten Gebiete der Untersteiermark, Kärntens und Krains v. 6. 11. 1941: 264.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichsministers des Innern v. 30. 7. 1941 zum Schutze gegen die Trichinose: 178 Viehseuchenpolizeiliche An⸗ ordnung über die Abgabe und Verwendung von Impfstoffen zur Bekämpfung von Tiersenchen v. 21. 8. 1941: 195.
W.
Waisenkassen. Verordnung über die Auflösung und Abwicklung der Gemeinschaftlichen Waisenkassen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Länder Preußen und Bayern sowie in die
Reichsgaue Ober⸗ und Niederdonau eingegliederten sudeten⸗ deutschen Gebietsteilen v. 24. 12. 1941: z0i.
Wandylatten. Anordnung über den Absatz von Wandplatten aus keramischen Stoffen und von Steinzeug⸗Bodenplatten v. J. 8. 1941: 185; Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über den Absatz von Wandplatten aus keramischen Stoffen und von Steinzeug⸗Bodenplatten v. 7. 8. 1941. Vom 7. 10. 1941: 238. 3
Waren (Ein⸗ und Ausuhr). 13. Anordnung über die Aende⸗ rung der Anordnung über das Verbot der Aus⸗ und Einfuhr von Waren v. 31. 7. 1941: 178; Anordnung über die Aufhebung von Aus⸗ und Einfuhrverboten im Verkehr mit den besetzten niederländischen Gebieten v. 9. 12. 1941: 291.
Warenbewirtschaftung. Bekanntmachung des Reichswirt⸗ schaftsministers über die Veröffentlichung von Anordnungen der innerdeutschen Warenbewirtschaftung v. 15. 12. 1941: 297.
Warenverkehr. 3. Anordnung zur Aenderung über das Verbot der Durchfuhr von Waren v. 29. 7. 1941: 175.
Wasserverband Nordharz. Bekanntmachung über die Aende⸗ rungen der Satzung des Wasserverbandes Nordharz: 230.
Werberat der deutschen Wirtschaft. 17. Bekanntmachung (Heilmittel⸗Bekanntmachung) v. 5. 5. 1936 (RX. Nr. 111) in der Fassung v. 25. 7. 1941: 171.
Werkzeugmaschinen. Anordnung zur Ergänzung der Anord⸗ nung über die Auftragsregelung für Werkzeugmaschinen v. 27. 3. 1940 in der Neufassung v. 2. 4. 1941 v. 28. 10. 1941: 254.
Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deut⸗ schen Staatsangehörigkeit: 153; 155 160; 161; 163; 165; 169; 172; 178; 181; 182: 188; 202; 203; 206; 208; 209; 225; 234; 242; 244; 263; 264; Berichtigungen: 168; 174; 231 (Be⸗ richtigung: 240).
Wirtschaftsbezirke und Wirtschaftskammern. Berichtigung der 6. Anordnung über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschaftskammern in Nr. 8 /1941: 246; 8. Anordnung über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschaftskammern v. 1. 11. 1941: 260.
Wirtschaftsgruppen. Anordnung zur Aenderung der in Nr. 219 v. 19. 9g. 1934 veröffentlichten Anordnung des Reichs- wirtschaftsministers über die Anerkennung der Wirtschafts⸗ gruppe Glasindustrie: 160.
Wohnungswirtschaft. Verordnung über das Verbot der Um⸗ wandlung von Wohnungen in Räume anderer Art v 29 7. 1941: 177; 1. Anordnung über das Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Räume anderer Art v. 29. 7 1941: 177; 2. Anordnung desgl. v. 18. 11. 1941: 280; Anordnung über die Richtsatzmieten für Wohnungen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten (. Ostmiet⸗Anordnung) v. 15. 8. 1941: 201.
T.
Zahlungsvoerbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Be⸗ kanntmachung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des 83 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland v. 98. 6. 1933: 228. .: 6
Jah m schwein oõhäute. Anordnung zur Durchführung der 3. An— ordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweins⸗ häute v. 6. 12. 1941: 290.
Zahnärzte und Dentisten. Bekanntmachung über Verände⸗ rungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Dentisten v. 21. 10. 1941: 248.
Zins voraus. Ergänzung der Grundsätze über die Gewährung des Zinsvoraus: 269.
Zölle und Zolländerungen. Verordnung über Zollãnderungen v. 15. 10. 1911: 246; desgl. v. 22. 10. 1911; 249; desgl. v. 14 14 1841: 91.
Zollgebiete, Zollordnungen, Zollstraßen, Binnenlinien und Zollgrenzschutz. Verordnungen über Zollstraßen im Ober⸗ finanzbezirk Böhmen und Mähren: 221; Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Wartheland: 265; Bekannt⸗ machung über die Errichtung eines Zollamtes: 298.
Zulassungskarten (siehe auch Filmverbote). Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 185; 220; 283; 293.
Zwiebeln. Erlaß über die Verteilung von Zwiebeln an die Bevölkerung: 268.
für die 3 im Monat
*
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Deutscher Reichsanzeige Preußischer Staatsanzeiger
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 35.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post . 5 — monatlich 230 Mu einschließlich 0, 45 -M Zeitungsgebühr, aber ohne . . d . Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenftelle 1 90 M monatlich. z
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 (yy, einzelne Beilagen 10 H/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
9
Anzei
eile 185 Reg. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Ber S 68, Wilhelmstraße 22. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, n ; unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
irres für den Raum einer fünfgespaltenen 5 mm breiten ile 1,19 R-4, einer dreigespaltenen 92 mm breiten ,. erlin
Worte etwa durch Fettdruck (einmal
Reichs bankgirokonto Berlin, Nr. 150 Konto ir 11913
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die , auf Reichsmark für die Umsätze im Juni 1941.
2. Anordnung über die Sperre amerikanischer Vermögenswerte im Deutschen Reich. ;
Dritte Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Pappe“ vom 30. Juni 1941.
Dritte Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Packpapier“ vom 30. Juni 1941.
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni 1941.
7
Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das Sachverzeichnis für das 1. Halbjahr 1941 bei.
— Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark im N uni 1941 werden auf Grund von . 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichs gesezbl. 1 S. 943) in Verbindung mit 8 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaß⸗ steuergesetz vom 23. Dezember 1985 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1935)
wie folgt festgesetzt:
8 — —
2fd. Nr. Staat Einheit
1ẽ Pfund
Afghanistan 100 Afghani Argentinien 100 Papierpesos Au stralien 1 Pfund Belgien 100 Belga Brasilien 100 Milreis Britisch⸗Indien 1090 Rupien Bulgarien 100 Lewa Dänemark 1090 Kronen ö,. 100 Mark Frankreich 100 Francs Griechenland 109 Drachmen Großbritannien 1ẽ Pfund Sterling
olland 100 Gulden
ran 100 Rials
Sland 100 Kronen Italien 100 Lire . 100 Yen
kanada 1 Dollar Kroatien (ab 9. Juni) 100 kroat. Dinar Neuseeland Pfund Norwegen 100 Kronen Palãastina 1Pfund . 100 Eskudos Rumaͤnien 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franten Serbien (ab 25. Juni) 100 Dinar Slowakei 1099, Kronen Spanien 100 Peseten Südafrikanische Union 1ã4Ptfund Türkei 1 Pfund Ungarn 100 Pengö (bei Ausfuhr nach
Ungarn) Uruguay 1Peso Vereinigte Staaten 1Dollar
von Amerifa
Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgesetzt werden.
Berlin, 1. Juli 1941.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.
— —
Aegyyten
O ooo — — C O do —
2. Anordnung
über die Sperre amerikanischer Vermögenswerte im Deutschen Reich.
Da die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eine Sperre über die Vermögenswerte der Organisationen und Gesellschaften mit deutscher Beteiligung in den Vereinigten Staaten verhängt hat, ordne ich auf Grund des 5 60 des Ge⸗ setzes über die Denisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. J S. 1734 ff. an:
J
Berlin, Dienstag, den l. Juli, abends
Artikel 1 . Inländische Gesellschaften, Gemeinschaften und Körper⸗ schaften, die zu 25 . oder mehr unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß natürlicher oder juristischer Personen stehen, welche entweder die Staatsangehörigkeit der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika besitzen oder in den Vereinigten Staaten von Amerika ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen nur mit Genehmigung der für sie örtlich zuständigen Debisenstellen über ihre Vermögenswerte verfügen. Artikel II
Die unter Artikel Jbezeichneten Gesellschaften usw. haben bis zum 4. Juli 1941 der für sie zuͤständigen Devisenstelle ihre genaue Anschrift, die Namen und b fg ifte⸗ der zur Vertretung befugten Personen, der Aufsichts ratsmitglieder oder etwaiger anderer Aufsichtsorgane und ferner Höhe und Art der in Betracht kommenden amerikanischen Beteiligungen und Interessen mitzuteilen.
Berlin, den 28. Juni 1941.
Der Reichs wirtschaftsminister. J. A:. von Jagwitz.
— ——
Dritte Anordnung über die Errichtung der ‚„Gemeinschaft Pappe“ vom 30. Juni 1941.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗
ich an: 81 Die Zugehörigkeit der in 5 1 Absatz 1 der Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Pappe“ vom 2. Ja⸗ nuar 1949 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 8 vom 10. . 19490) bezeichneten markt⸗ regelnden Zusammenschlüsse und Unternehmungen der Pappen⸗Industrie zur „Gemeinschaft Pappe“, verlängert bis zum 30. Juni 1911 durch die Zweite Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Pappe“ vom 24. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 305 vom 30. Dezember 1940) wird bis zum 30. September 1941 verlängert.
Berlin, den 30. Juni 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfri ed.
Die Aufwärtsentwicklung des Bergbaus im Protektorat.
Prag, 30. Juni, In diesen Tagen fand die erste Mitglieder⸗ bersammlung der Wirtschaftsgruppe Bergbau im Zentralverband der Industrie für Böhmen und Mähren statt. Dem Tätigkeits⸗ bericht ist zu entnehmen, daß sich 1940 die Steinkohlenförderung gegenüber dem Jahre 1939 um 6,5 , die Eisenerzförderung um 10,4 0 und die Lignitförderung um 19,4 , erhöhte, Gegenüber dem letzten Vorkriegsjahr 1938 hat die Steinkohlen förderung eine Steigerung. um rund 30 5, die Eisenerzförderung um 34 * und die Lignitförderung um 50 , aufzuweisen. Diesen Zahlen ist zu entnehmen, daß die Bestrebungen des Berghaus des Protektorats durch Erhöhung der Preduktion zur Stärkung der Kriegswirt— schaft beizutragen, äußerst günstige Ergebnisse zeitigten. Wich⸗ tigste Voraussetzung für die Fördersteigerung war die Beschaffung genügender Eisen⸗ und Stahlmengen, die einen entsprechenden Ausbau der Gruben und darüber hinaus die notwendbigsten Investitionen ermöglichten.
—
Der organisatorische Wirtschafts aufbau im Generalgouvernement.
Krakau, 30. Juni. Der Regierungskommissar der Zentral⸗ kammer für die Gesamtwirtschaft im Generalgouvernement, Unterstaatssekretär Kundt, das aus den Leitern der Haupt— abteilung Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Forsten und Arbeit in der Regierung des Generalgouvernements be⸗ stehende Kuratorium der Zentralkammer sowie der Leiter der Hauptgruppe der gewerblichen Wirtschaft der Zentralkammer, Präsident Dr. Freiherr von Gregory, und der Haupt⸗ eschäftsführer wurden vom Generalgouverneur in Anwesenheit 64 Chefs der Regierung des Generalgouvernements, Staats—
sekretär Dr. Bühler, ö Bexichterstattung über die bisher
durchgeführte organisatorische Aufbauarbeit der Zentralkammer
handelsstellen un
und ihrer Hauptgruppen sowie der angegliederten Außen⸗ ö Zentralstellen für öffent 89 Aufträge emp⸗
kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt 1 S. 488) ordne
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 1
Dritte Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Packpapier“ vom 30. Juni 1941.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt 1 S. 438) ordne ich an:
§51
Die Zugehörigkeit der in 5 1 Absatz 1 der Anordnung über die y der „Gemeinschaft Packpapier“ vom 5. September 19339 (Deutscher Reichsanzeiger und ö Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. September 1939) bezeichneten marktregelnden Zusammenschlüsse und Unternehmungen der Packpapier⸗Industrie zur „Gemeinschaft Backpapier“, ver⸗ längert bis zum 30. Juni 1941 durch die Zweite Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Packpapier“ vom 24. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 30. Dezember 1940), wird bis zum 31. Dezember 1941 verlängert.
Berlin, den 30. Juni 1941.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. LSandfried.
, Die Reichsindex ziffer für die Lebenshaltungskoften im Zuni 1941.
⸗ Nach der Entwicklung der Reichsindezziffer für die Lebenshaltungskosten haben die Preise für die Güter des täg⸗ lichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juni 1941 gegen⸗ über dem Vormonat um 9.5 vH. angezogen. Die Gesamt⸗ indexziffer stellt sich für Juni auf 134,1 (1913/14 — 100) gegenüber 133,4 für Mai. ;
In der Indexziffer für Ernährung, die sich von 129,7 auf 130,6 C 9,7 vH.) erhöht hat, wirkte sich weiterhin das jahreszeitliche Anziehen der Preise für Gemüse und Kartoffeln aus. Die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung hat sich infolge Ermäßigung des Gaspreises in einer Berichtsgemeinde von 123, auf 122,) (— 0,2 vH.) ermäßigt. Die Index⸗ ziffer für Bekleidung hat von 155,9 auf 158,1 (* 14 vH) und die Indexziffer für Verschiedenes“ von 145,7 auf 149. (* 0,2 3 angezogen. Die Indexziffer für Wohnung (121,27) ist unverändert geblieben.
Berlin, den 30. Juni 1941.
Statistisches Reichsamt.
aft steil.
.
fangen. Der Generalgouverneur begrüßte insbesondere im Hin⸗ blick auf die dem Generalgouvernement durch die gesamte Ent⸗ wicklung bevorstehenden neuen großen Aufgaben die bisher durch⸗ geführte ee, g. Organisation eines einheitlichen Selbstverwal⸗ tungskörpers und bezeichnete die Zentralkammer als ein wesent⸗ liches Instrument im Gesamtwirtschaftsrahmen des Reiches.
Zusammenliegung der Landesgeldanftalten in Böhmen und Mähren.
Prag, 30. Juni. Eine Regierungsverordnung vom 26. Juni 1941 Nr. 242 über die Zusammenlegung der Landesgeldanftalten in Böhmen und Mähren verwirklicht mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1941 vor allem die Zusammenlegung der Landesbank und der Böhmischen Hypothekenbank in eine einzige Landesgeldanstalt mit der Bezeichnung „Landesbank für Böhmen“. Das Land Böhmen haftet nach wie vor für alle Verbindlichkeiten der Landesbank für Böhmen, die unter Aufsicht des Finanzministeriums steht. Die Regierungsverordnung führte ferner auch die endgültige Rechts⸗ vereinheitlichung der Landesgeldanstalten in Mähren durch, wo gleichfalls mit Wirksamkeit ab 1. Juli d. J. die Mährische Sypo⸗ theken⸗ und Landeskulturbank die in Liquidation tretende Landes⸗ kulturbank der Markgrafschaft Mähren in sich aufnimmt und den Namen „Landesbank für Mähren“ annimmt.
Devisenbewirtschaftung.
Rückzahlung von Krediten. Der Reichs wirtschaftsminister hat durch Runderlaß 56 4 D. St. St. die Bestinimung über die Rüczahlung von Krediten sowie die Behandlung von Zinsen, Erträgnissen und regelmäßigen Tilgungen zusammengefaßt und in Einzelheiten geandert. —