. ö 291 7 . 4 — m ¶· K ;
Ere Seflage nen Netchz. nnd Staatganmeiger Nr. 162 vom 15. Juli 1941. S. 4
(E) Der höchstzulässige Verkaufspreis für Handschuhstoffe ist zu bilden aus den vorstehend genannten Preisbestandteilen zu Ziffer 1 bis 4, 7, 8 und 11.
8§83 Für die Ermittlung der Kosten der Gespinste, die zu Handschuhstoffen verarbeitet werden, gelten die Vorschriften für Werkstoffe der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auf⸗ traggeber (L SO) vom 15. November 1938 (Reichsgesetzbl. Seite 1624) und die Richtlinien der Anlage 1 **). § 4 Die höchstzulässigen Zuschläge für die Veredlung und Ausrüstung der Gespinste sowie der Handschuhstoffe ergeben sich aus der Anlage 2 **). §85 (I) Die Fertigungslöhne für die Herstellung der Hand⸗ schuhstoffe sind nach den Richtlinien der Anlage 3 **) zu ermitteln. . * (3) Soweit nach diesen Richtlinien die zulässigen Ferti⸗ ungslöhne — auch für Teilarbeiten — im Einzelfall nicht festzustellen sind, dürfen die üblichen Fertigungslöhne ver⸗ leichbarer Nachbarbetriebe möglichst aus dem Gebiet der⸗ är Preisbildungsstelle eingesetzt werden.
§8 6
Die Entgelte für die Lohnanfertigung von Handschuh⸗ stoffen und für die Verarbeitung von Handschuhstoffen zu Handschuhen im Lohn durch Heimarbeiter, Hausgewerbe⸗ treibende oder diesen Personen gleichgestellte Unternehmer dürfen, soweit nicht in den Anlagen 3 und 6 etwas anderes bestimmt ist, höchstens mit den nach den Tarifordnungen der Sondertreuhänder zulässigen Beträgen eingesetzt werden.
6 Der Fertigungsgemeinkostenzuschlag für die Herstellung der Handschuhstoffe ist aus den Hundertsätzen einer Zuschlags⸗ grundlage zu ermitteln. Die Zuschlagsgrundlage und die höchstzulässigen Hundertsätze ergeben sich aus der An⸗ lage 1 **). — 88
Für die Ermittlung der Kosten der zugekauften Hand⸗ schuhstoffe, des Verarbeitungsverlustes, der bei der Verarbei⸗ tung der Handschuhstoffe zu Handschuhen entsteht, und der Kosten der Zutaten zu dieser Verarbeitung gelten die Vor⸗ schriften für Werkstoffe der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber (LSS) vom 15. November 1938 Reichs⸗ gesetzbl. I Seite 1624) und die Richtlinien der Anlage 5 **).
89
(I) Die Fertigungslöhne für die Verarbeitung der Hand⸗ schuhstoffe zu Handschuhen sind nach den Richtlinien der Anlage 6 **) zu ermitteln.
(2) Soweit nach diesen Richtlinien die zulässigen Ferti⸗ ungslöhne — auch für Teilarbeiten — im Einzelfall nicht r, e. sind, dürfen die üblichen Fertigungslöhne ver⸗ gleichbarer Nachbarbetriebe möglichst aus dem Gebiet der⸗ selben Preisbildungsstelle . werden.
§510 Der Fertigungsgemeinkostenzuschlag für die Verarbei⸗ tung der ge, , g zu Handschuhen ist aus den Hundert⸗ sätzen einer Zuschlagsgrundlage zu ermitteln. Die Zuschlags⸗ grundlage und die höͤchstzulässigen Hundertsätze ergeben sich aus der Anlage 7 **). §811 () Der Verwaltungs⸗ und Vertriebsgemeinkostenzuschlag sowie der Wagnis und Gewinnzuschlag fn nach den Richt⸗ linien der Anlage 8 **) zu ermitteln.
§12 Als Zuschläge für besondere Ausstattung oder besondere n der Handschuhe dürfen die tatsächlich entstehen⸗ den Selbstkosten einschließlich eines Gewinnzuschlages von 8 vom Hundert dieser Kosten eingesetzt werden.
813 Als sonstige Zuschläge dürfen nur die Kosten solcher Entwicklungsarbeiten, die den üblichen Umfang überschreiten, sowie Lizenzgebühren, und zwar beide höchstens in der tat—⸗ sächlich entstandenen Höhe, eingesetzt werden.
8 14 Als Vertriebssonderkosten dürfen höchstens die not⸗ wendigen Aufwendungen für r , were, für Skonto und für die in der jeweils in Betracht kommenden Handelsstufe durchschnittlich aufgewendete Vertreterprovision, jedoch ins⸗ gesamt nicht mehr als 12 vom Hundert des Verkaufspreises, eingesetzt werden. §15 () Zur Abgeltung der Mindererlöse für Waren zweiter und dritter Wahl darf beim Verkauf ausgerüsteter und han— delsfertig aufgemachter Handschuhe der Verkaufspreis für Waren erster Wahl unter Berücksichtigung der Mengen um den Betrag erhöht werden, um den die Preise für Waren zweiter und dritter Wahl gegenüber den nach diesen Vor⸗ schriften höchstzulässigen Beriaufspreisen ermäßigt werden. (Y) Handschuhe zweiter und dritter Wahl sind entsprechend zu kennzeichnen. §16 Für Handschuhstoffe gleicher Art und Güte, die auf Hauptherstellungsmaschinen hergestellt werden, für die als Fertigungsgemeinkosten unterschiedliche Preisbestandteile der Mengen ein TDurchschnittspreis gebildet werden. Die Art und Weise der Durchschnittspreisbildung ist nachzuweisen.
§517 Die nach den vorstehenden Vorschriften ermittelten
höchstzulässigen Verkaufspreise gelten für Verkäufe an die
in der Großhandelsstufe tätigen Unternehmen. Bei Ver⸗
** Die Anlagen werden im Mitteilungsblatt, Teil II, des Reichskommissars für die Preisbildung abgedruckt werden; außerdem werden die Fachgruppen Wirkerei und Strickerei und der Reichsstand des Deutschen Handwerks sie den betroffenen Mitgliedern besonders bekanntgeben.
käufen an Einzelhändler darf auf den nach den vorstehenden Vorschriften ermittelten höchstzulässigen Verkaufspreis ein Zuschlag bis zu 15 v. H. berechnet werden.
§5 18 Die nach den Vorschriften dieser Anordnung gebildeten
Preise für die handelsüblichen Einheiten dürfen auf volle 53 bzw. 10 Reichspfennige aufgerundet werden, wenn die Einerstelle der ermittelten Beträge über 2,5 bzw. 7,5 Reichs⸗ pfennigen liegt. Wird von der Berechtigung ur Aufrun⸗ dung 3 gemacht, so muß auch entsprechend abgerundet werden.
§ 19
(1) War der bei vergleichbaren Verkäufen im ersten
Halbjahr 1941 überwiegend erzielte Verkaufspreis für gleiche
oder vergleichbare Waren unter Berücksichtigung der Mengen niedriger als der nach diesen Vorschriften höchstzulässige Ver⸗ kaufspreis, so muß dieser bei allen künftigen Hare gen um den Hundertsatz unterschritten werden, der erforderlich ist, um eine Erhöhung der in dem früheren Verkaufspreis ent⸗ haltenen Verarbeitungsspanne zu vermeiden. Als Verarbei⸗ tungsspanne gilt beim Verkauf von Handschuhstoffen der Unterschied zwischen den Werkstoffkosten und den Koften der Veredelung und ,,,. einerseits und dem erzielten Verkaufspreis andererseits, beim Verkauf von Handschuhen der Unterschied zwischen den Kosten der Handschuhstoffe und den n , i Veredlung und Ausrüstung dieser Stoffe einerseits und dem erzielten Verkaufspreis andererseits. Das Nähere über die Errechnung des Unterschiedsbetrages ergibt sich aus dem von der Fachgruppe Wirkerei und Strickerei mit Zustimmung des Reichs kommlssars für die Preisbildung her⸗ ausgegebenen Richtlinien.
E) Einem Unternehmen, das in der in Absatz 1 ge⸗ nannten Zeit die nach dieser Anordnung höchstzulässigen Preise oder noch höhere berechnet hat, jedoch auf Gruͤnd seines Umsatzes, seiner Kostenlage oder seiner sonstigen Stellung im Markte mit niedrigeren als den nach dieser Anordnung höchstzulässigen Preisen hätte auskommen können, kann — unbeschadet des 527 der KWBO. vom 4. September 1939 (Reichsgesetzbl. J Seite 1609) — die Preisbildungs⸗ stelle die Einhaltung niedrigerer Preise zur Pflicht machen.
§5 20
(1) Jeder Hersteller hat die von ihm oder in seinem Auftrag hergestellten Handschuhstoffe sowie Stoffhandschuhe nach den in den Anlagen 4 und 7 gegebenen Richtlinien in die in diesen Anlagen genannten Verarbeitungsgruppen oder Gütestufen einzuordnen.
() Jeder Hertteller hat ferner ein Verzeichnis auf⸗— zustellen, das folgende Angaben enthalten muß:
a) Eine genaue Bezeichnung der Handschuhstoffe sowie Stoffhandschuhe, die von ihm hergestellt werden,
b) eine kurze Beschreibung dieser Handschuhstoffe sowie Stoffhandschuhe unter Angabe der Ausführungsart,
e) die Angabe, der Verarbeitungsgruppe oder Hüte⸗ stufe, in die die einzelnen 0 uhstoffe sowie Stoffhandschuhe eingeordnet sind.
(G3) Das Verzeichnis muß binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Anordnung in dreifacher Ausfertigung der für den Sitz des Unternehmens zuständigen Preisäber— wachungsstelle oder der von dieser bestimmten Stelle zum Sichtvermerk vorgelegt werden. Es muß von dem Unter⸗ nehmen ö. die Dauer seiner Gültigkeit und danach noch auf weitere fünf Jahre aufbewahrt werden.
6) Werden Handschuhstoffe oder Stoffhandschuhe künftig neu hergestellt, so muß das Verzeichnis unverzüglich ergänzt werden. Ein Sichtvermerk ist nicht erforderlich.
(65) Für Unternehmen, die nach dem Inkrafttreten der Anordnung neu errichtet werden, gelten die vorstehenden Vorschriften sinngemäß mit der Maßgabe, daß die in Abf. 1 bis 3 genannten Verpflichtungen vor Aufnahme der geschäft⸗ lichen Tätigkeit zu erfüllen sind.
(6) Die Preisbildungsstellen können anordnen, daß Handschuhstoffe sowie Stoffhandschuhe in eine andere Ver⸗ arbeitungsgruppe oder Gütestufe als die vom Hersteller ge⸗ wählte einzuordnen sind. Der Anordnungsbescheld bedarf der Schriftform. Die Anordnung wird eine Woche nach dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Bescheid dem Unternehmen zugegangen ist.
§ 21
Die Hersteller von Handschuhstoffen und Stoffhand⸗ schuhen dürfen für die unter den Geltungsbereich dieser An⸗ ordnung fallenden Waren bei Verkäufen die Einheitsbedin⸗ gungen der deutschen Textilindustrie vom 2. April 1936 zugrunde legen, die vom Reichskommissar für die Preisbil⸗ dung jeweils genehmigt werden.
§8 22
Die Entgelte für die n n . der unter den Gel⸗ tungsbereich dieser Anordnung fallenden Handschuhstoffe und Stoffhandschuhe in Lohn unterliegen, soweit nichts anderes bestimmt wird, der Verordnung über das Verbot von Preis⸗ erhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I Seite 955) bzw. der Verordnung über das Verbot von Preis⸗ erhöhungen im Lande Oesterreich vom 29. März 1938 (Reichs- gesetzbl, I Seite 340) und der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen im Reichsgau Sudetenland vom 22. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. 1 Seite 9ö59).
8 23
() Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den
Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen. (2). Die Anlagen der Anordnung kann der Reichskom⸗ missar für die Preisbildung durch Erlaß an die Fachgruppe Wirkerei und Strickerei oder die zuständige Gliederung des Reichsstandes des Deutschen Handwerks ändern. Die Aende—⸗
— . =. 6 z WM z ö nach Anlage 1 anzuseßen sind, darf unter Verüctsicheiglung rungen treten für die Mitglieder der genannten Fachgruppe
bzw, der Gliederung des Reichsstandes des Deutschen Hand⸗ werks nach dem Zugehen der Benachrichtigung in Kraft.
§ 24
() Soweit nicht anders bestimmt ist, finden mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung für ihren Geltungsbereich die Vorschriften des 5 17 Abs. J bis 4 des i, ,. vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. JI Seite 1411), die Ver⸗ ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. No⸗ vember 1936 (Reichsgesetzbl. J Seite 955), die Verordnun über das Verbot von Preiserhöhungen im Lande 6 vom 29. März 1938 (Reichsgesetzbl. I Seite 340), die Verord⸗ nung über das Verbot von Preiserhöhungen im Reichsgau
Sudetenland vom 22. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. J Seite 959), die Verordnung zur Preisbildung in der Spinnstoffwirtschaft vom 9. den,. 1937 (Reichsgesetzbl. J Seite 1351) und die Vorschriften der 5§ 2? vom 4. September 1939 (Reichsgesetz Anwendung mehr.
E) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten alle auf, Grund des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 Reichsgesetzbl. 1 Seite 1411 vder der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 Reichsgesetzbl. J Seite göß) zugelassenen oder angeordneten Ausnahmen für die im 51 genannten Waren außer Kraft.
§8 25 Die Anordnung tritt am 1. August 1941 in Kraft. Berlin, den 8. Juli 1941.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.
27 der Kriegswirtschaftsverordnung ö L Seite 1609) keine
Wirtschaft des Auslandes.
Katastrophale Auswirkungen der britischen Steuerpolitik.
Genf, 14. Juli. Der Berater der Bank von England, Pro⸗ essor Henry Clay, untersucht in einem Artikel in der britischen Finanzzeitschrift „Institute of Bank⸗Journal“ die Frage, ob die kürzlichen Steuererhöhungen in England eine Inflation des Pfundes vermeiden werden. Im Laufe des Artikels kommt Clay u dem Ergebnis, daß eine Inflation wahrscheinlich durch diese ö Maßnahmen der englischen Regierung nicht ver—⸗ hindert werden könne. Von der Inflation verschont blieben allerdings die Klassen von England, die mehr als 500 Pfund jährlich netto verdienten. Eine Entlastung für die Arbeiterklasse aber und insbesondere die Leute, die nur einen Wochenlohn erhielten, werde das nicht bedeuten. Die Waxen, die die Arbeiter zu kaufen gewohnt seien, würden im Gegenteil von Tag zu Tag teurer in England.
Wirt schaftsteil.
Die Eleitrolyttupfernotierung der Veremigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 15. Juli auf 74,00 Rn (am 14. Juli auf 74,00 RAM) für 100 kg.
Berlin, 14. Juli.
Preis notierun gen für Nahrungs⸗ mittel.
(Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin. (Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße mittel 5 — — bis — — Linsen, läferfrei 70, 715 bis 72,00, Linsen, käferfrei 9 — — bis — — unb bis = Speiseerbsen, Inland, gelbe 5 — — bis — — , Speise⸗ erbsen, Ausland, gelbe 9 — — bis ——, Speise erbsen, grüne, gesch. halbe 66, S0 bis 66, 90, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze ) — — biz = Gesch. glaf. gelbe Erbsen, halbe 5 — — bis — — Grüne Erbsen, Auslanb S9, 45 bis 61,00, Reis: Rangoon §ü) 33, 96 bis 34,96, Italiener ungl s) 40,09 bis 41,00, Bruchreis 4 223535 bis 2425, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49, 40, Siam Ii 39,75 bis 40, 715, Moulmein 47,50 bis 48, 90, Buchweizengrütze — — bis — —, Gerstengraupen, fein, C /o bis 5/ o) 41,50 bis 42, sor) Gerstengraupen, mittel, Cin 40,590 bis 41, So), Gersten— graupen, grob, CY) 37,00 bis 38,005), Gerstengraupen, Kälberzähne C67) 34,00 bis 35,005), Gerstengrütze, alle Kör—⸗ nungen!) 34,09 bis 35,00, Haferflocken, Hafernährmittel]*) 5,00 bis 46,005), Hafergrütze [Hafernährmittels) 45,00 bis 46,005), Kochhirse n) — — bis ——, Roggenmehl, Thpe 1150 26,65 bis , Weizenmehl, Type 1050, Inland 33,20 bis — —, Weizen- grieß, Type 450 38,15 bis —— , Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,155), Sago, deutscher 40,65 bis 51,35, Zucker Melis (Grund- sorte) 67,90 bis — — Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50), Gersten- kaffee, lose 40,50 bis 41. 565), Malzkaffee, lose 45,0 bis 46,005, Kaffee⸗Ersatzmischung 72, 0 bis s2, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 8) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika §) 458,00 bis 58200, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis — = Tee, deutsch 240,090 bis 280,00, Tee, südchines. Souchong 5) Slo, 0 bis 900, o, Tee, indisch 960, 00 bis 1400, 00, Pflaumen, Bulgar. — bis = — , Sultaninen, Perser — — bis — — Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis — — Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen — — bis — — Zitronat — — bis — —, Kunsthonig in 4 kg-Packung (Würfel) 76, 05 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis — — Rohschmalz 183,04 bis — —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb, mit oder ohne Gewürz 185,12 bis — —, Dtsch. Rinder— talg in Kübeln 111.60 bis — — Speck, geräuchert 190,8 bis — —, k 174,99 bis ——, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —— Markenbutter, gepackt 335,090 bis — — feine Molkereibutter in Tonnen 323,06 bis — —, feine Mollerei⸗ butter, gepackt 327,99 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis ——, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis — —, Landbutter in Tonnen 299,00 bis — — Landbutter, gepackt zos, 0G bis — — Speiseöl 173,00 bis — —, Aligäuer Stangen 200 130, 00 bis 138,00, echter Gouda 409 190,00 bis — — echter Edamer 469, 190,00 bis — —, bayer. Emmentaler (vollfetth 270,90 bis 275,06, Allgäuer Romatour 209 152,00 bis 168, 00, Harzer Käse 106,06 bis 110,00.
5) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermäãrkten.
Devisen.
Prag, 14. Juli. (D. N. B) Amsterdam Uwmrechnungs⸗ Mittelkurs 1327,00 G. 1327, 00 B., Berlin — — Zürich 578,90 G. o80, 12 B., Oslo 56s, 60 G., S6, s80 B., Gopenhagen' 482,10 G., 153,10 B., London 98,90 G., 99, 19 B., Madrid 235,66 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131560 B., New Port 24,98 G. 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,50 G., 595, 89 B., Belgrad 49,905 G., 50, 95 B., Agram 49, 96 G., 50, 0s B., Brüssel 399, 60 G., 400,40 B., Budapest — —, Bulkarest — —, Sofia 30,47 G. zo, 53 B., Athen 16,88 G., 16,73 B.
Budapest, 14. Juli. (D. N. B.) Alles m Pengß.! Amsterdam 180,733, Berlin 136,20, Bukarest 2,783, London 13,944, Mailand 17,77, New York 345,60, Paris 651, Prag 13, 82, Sofia 415,50. Zürich 80, 6, Preßburg 1171.
London 15. Jult. (D. N. B., Nem Jork — —, Paris — —, Berlin — —, Spanien (offiz. 40,59, Montreal äs = 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — — Italien (Freiv.) — —, Schweiz 17,30 — 17, 40, Kopenhagen (Freiv. — —, Stockholm 16, 8s — 16,95, Oslo — —, Buenos Aires (offiz.) 16,963 — 17,13. Rio de Janeiro (inoffiz) — — Schanghai — —
(Fortsetzung in der Zweiter. Beilage.)
m Deutschen Reichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 162
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Am sterd am, 16. Mai. (D. N. B.) 12,00 Uhr; holl. Zeit.. Amtlich.“ Berlin 75,6, London — —, New York 582i. 188/00, Paris — — wvBrüsfel 36,1 1— zo, 17, Schweiz 43,53 — 43,71, Helsingfors — — Italien (Clearing — —, Madrid —— Oslo — — Kopenhagen ——, Stockholm 44,81 - 44,90, Prag —, —.
Zürich 16. Juli. (D. N. B. 1140 Uhr.] Paris 9g, 66, London 17,29. New York — —, Brüssel 69, 00 nom., Mailand 22,65, Madrid 39,50, Holland 229, 00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17,70, Stockholm 102,66, Oslo 98, 50 nom., Kopenhagen S3, 50 nom., Sofia 425,00, Prag 17K, 0, Budapest S5, 00, Belgrad — —, Athen — —, Istanbul 337 50, Bukarest 225,00, Helsingfors S70, 09, Buenos Aires 97,50, Japan 101,75.
Kopenhagen, 14. Juin. (D. N. B.) London 20, sy, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,06, Zürich 120,35, Rom 27,40, Amsterdam 276,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 106,2, Prag — — Madrid — —.
Stockholm, 14. Juli. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G., 9, 00 B., Brüsse! — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,80 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., S1, 25 B., Oslo 95,35 G., g9gö5,65 B., Washington 415,00 G., 420, 090 B., Helsingfors 8,65 G., 8,59 B., Rom 22,05 G., 22,25 B. Pra — — Madrid — —, Kanada 3,75 G., 3,82 B.
Oslo, 14. Juli. (D. N. B.. London —— G., 17,75 B., Berlin 175,28 G. 176,5 B., Paris — — G., 1020 B., New Yori 435,99 G., 440, 00 B., Amsterdam —, — G., 235,00 B., Zurich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors S8, 70 G., 9, 20 B., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 4, 8o G., 85, 40 B., Rom 22,20 G., 23, 20 B., Prag — —
London, 14. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 2351s, Silber auf Lieferung Barren 23335, Silber fein prompt 26521, Silber auf Lieferung len 265,25, Gold 168/ —.
Wertpapiere.
Frantfurt a. M., 14. Juli. (D. N. B.) Reichs⸗Alt. besitzanleihe 16065, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 161,50, Cement Heidelberg 225,00, Deutsche Gold u. Silber 363,00, Deutsche Linoleum 166,00, Eßlinger Maschinen 169,765, Felten u. Guilleaume — —, Ph. Holzmann 279,00, Gebr. Jung hans — —, Lahmeyer 188,50, Laurahütte —, —, Mainkraftwerke —— Rütgerswerke — — Voigt u. Häffner — —, Zellstoff Waldhof — / —.
Hamburg, 14. Jul. (D. N. B.) (Schlußkurse.! Dresdner Bank 150,75, lere ich n 174,765, Hamburger Hochbahn 133,50, Hamburg-Amerika Paketf. 116,00, Hamburg⸗Südamerika 172,50 B., Nordd. Lloyd 115,900, Dynamit Nobel ——, Guano 116,650, Harburger Gummi 350,00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Neu Guinea Dtavi 30,75. . ;
Wien, 14. Jult. (D. N. B.) 499 Ndöst. Ldz.⸗A nl. 1940 ——, 40 Pberöst. Lds. Anl. 1940 ioz7, dos Steier- mark Lds.-Anl. 1940 103,00, 499 Wien 1940 102,50, Donau- Damp ssch. Gesellschaft —, — , A. E. G. Union Lit. A — —, Alpine Montan AG. „Hermann. Göring“ 113,560, Brau - AG. Oesterreich — —, Brown Boveri 145,090. Egydyer Eisen u. Stahl —— „Elin“ AG. f. el. Ind. —— Enzes felder Metall — , Felten ⸗Guilleaume 172,506, Gummi Semperit — — Hanf-⸗-Jute Textil 183,90, Kabel! und Drahtind. I94,00, Lapp-Finze AG. 130,00, Leipnik-Lundb. — —, Leykam-Josefs thal 73,00, Neusiedler AG. 183,090, Perlmooser Kalk 2566,50, Schrauben ⸗Schmiedew. — —, Siemens - Schuckert —— Simmeringer Msch. 151,909, „Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit — — Steirische Wasserkraft — — Steyr ⸗ Daimler- Puch 1652,00, Steyrermühl Papier — —, Veitscher Magnesit — — Waagner⸗Biro 169, 509, Wienerberger Ziegel — —.
Weener Protektoratswerte, 14. Juli. (D. N. B.) Zivnostenska Bank — —, Dux Bodenbacher Eisenbahn 229,00 K., Ferdinands Nordbahn — —, Per. Carborundum u, Elektr. A. G. 133,50, Westböhm. Bergbau- Aktienverein 182,50, Erste Brünner Maschinens. Ges 72,15, Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 145, 00, Prager Eisenind. Gesellschaft 516 00, Eisenwerke A. G. Rothau. Neudeck 70,0 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 349,50 K., Heinrichsthaler Papierfabr. 136,50, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck fabriken A. G. 58,50 K., A. G. Roth-Kosteletzer Spinn. Web. 96,50, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 54,ů25 K., 4 Dux - Bodenbacher Trior. Anl. 1891 10,05 K., 4, Dux-⸗Bodenbacher Prior.-Anl. 1893 — —, Königshofer Zement 390,00, Poldi⸗Hütte 609,00. Berg- und Hütten werksges. — — Ringhoffer Tatra 421,00 K. Renten: 4M do Mährisch Landesanleihen 1911“ — —, 479 Pilsen Stadtanleihen
Z weite Beilage
Berlin, Dienstag, den 15. Juli
Landesbank Schuldverschreibnugen 10,00, 49 Böhm. Landesbank Komm. ⸗Schuldsch. ——, 499 Böhm. Landsbank Meliorationssch. — — 490 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 40, Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 49, Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.-Schuldver. — — 499 Mähr. Landeskultur Eisenbahn-⸗Schuldverschr. — —, 4 MY, Zivnostensta Bank Schuld. — —. — K. — Kasse.
Am sterdam, 14. Juli. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: l. Anleihen: 49 Nederl. Staatsleening 1940 S. 1 mit Steuererleicht. 10055, 495 do. S. II ohne Steuererleicht. got, 495 do. S. IJ mit Steuererleicht. 109. 25, 4 do. 1941 mit Steuererleicht. 991, b Mn Deutsche Reichsanleihe 1930 (oung) ohne Kettenerkl. — — 5 ½ G do. mit Kettenerkl.— -— 2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (AKu.) 15159, Philips
JJ / In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Danknoten Tele graphische Auszahlung. :
15. Juli 14. Juli Geld Brief Geld Brief
Aegypten (Alexand. ; und Kairo) enn nn,, Afghanistan (Kabuh. 100 Afghani 18,79 18,863 is, 79 18,83 Argentinien (Buenos
Aires) 1Pap.-Pes. 0,593 0,507 0,93 0,597 Australien (Sidney). I austr. Pd. — — — —
Belgien (Brüssel u. . rr er en, . 100 Belga 39, 96 40,0 39,96 (0, os o, 130 O0, 132
Brasilien (Rio d Janeiro) 1'Milreis o, 130 O, 132 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Caleutta) .. 100 Rupien , . ö. loo Lewa Dänemark (Kopen⸗ hagen) — l00 Kronen 48,21 4168,31 45,1 (686,31 England (London) . 1 engl. Pfd. — — Q — — Finnland (Helsinki).. 100 kan z. 5, 0ãz 5,7 5,06 6, 9 Frankreich (Paris). . 100 Fres. , ,. l100 Drachm. olland (Amsterdam 6 . log Gulden 132,70 132,70 132,0 132,70 Iran (Teheran) .. 100 Rials 14,59 1451 14,59 14,651 Island (Reykjavih (100 isl. Kr. 38,42 38,950 38,42 38,50 Italien (Rom und ,, ö ; apan (Tokio un 6 — 19en o, 585 0,587 O, 685 C0, 587 Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. — — — — Kroatien (Agram) .. 100 Dinare 4,995 5,005 4, 995 5,005 Neuseeland (Welling⸗ ton) neuseel. Pf. Norwegen (Oslo). 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Es cudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und . l00 Kronen Schweiz (Zürich, * 3 und Bern) 1090 Franken Serbien (Belgrad). . 100 serb. Din. Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona)... l00 Peseten Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg). ... 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbuh. 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (Newhork) 1 Dollar 2, 498 2, 50? 2, 498
Som Soss Jos gosz
1868 16,2 L688 1,672
1ͤ00 Zire 13,14 13,6 15, 13,16
1l, 78 1,982 l, og 1,10
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. 9, 89 Frankreich Australien, Neuseeland ...... ..... ... Britisch⸗ Indien ... Kanada
2 eeeeeeegseee e- --
1941
Gloeilampenfabrielen 227, ), Lever Bros. Æ Unilever N. V. 126577), Anaconda Coppei Miniug — —, Bethlehem Steel Corp. — Republie Steel Corp. — —, Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petro- leumbronnen i. Ned. Ind. 2465 25*), Shell UQnion — — Nederlandsche Scheepvaart Unie 178,00), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 278, 00), Handels vereenig. , Amsterdam“ (HVA.) 422, 003, Senembah Mij. 223755). B. t a sapapiere: l. Anleihen: 720 Dt. Reich 1954 (Daweg) ohne Kettenerkl. ——, 720 do. mit Kettenerkl. „— 49 Golddiskonthbk. pref. L——. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (H6J.) 170,00, Internot. Viscose Comp. 95,90, Neder= landsche Kabelfabriek 394,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. 316,50, Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 156,50, All- gemeine Elektrizitätsgesellschaft ——, J. G. Farben Zertifikate — do. Original ——. Nederl.Indische Spoorweg Mij. 5878, Lon in l. Nederl. Hoogovens en Staglfabr. ——, Deli Maatschappij 287 25 *), Heineken's Bierbrouwerij Mij. 203,59, Gebr. Storck Co. 215,00, Wilton Feijenoord 190,50, Nederlandsche Wol Maatschappij II, 00,
oll. Amerila-Linie 116, 25 *), Nederl. Handels Maatschap. Cert. 133, 75, 2 Maas 128,50. — *) Mittel. e An zländische Geldsorten und Banknoten.
— .
— J
15. Juli 14. Juli 9 Geld Brie Geld Brief vereigns ...... ĩ 26,3 2046 20,38. 20,46 . ö 1 16,6 16,22 16,18 16,22 Gold⸗Dollars Aegyytische Amerikanische: 1000-5 Dollar 2 und 1 Dollar ... Argentinische ... Australische ...... Belgische 820 Brasilianische ...... Brit. Indische BVulgarische: Ioo00 ᷣ u. darunter 100 Lewa Dänische: große 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen Englische: 108 ö ; u. darunter ..... engl. Pfd. Finnische ——“ “ 2 100 finnl. M. Französische 100 Frs. dolländische ...... 100 Gulden 1 Italienische: große 100 Lire 1 190 dire Kanadische I kanad. Doll. Lroatische .... 100 Dinare Norwegische, 50 Rr. . u. darunter.... 100 Kronen Rumãänische: 1000 ei und 590 Lei ..... 100 Lei Schwedische: große 100 Kronen 50 Kr. u. . = 9 Kronen Schweizer: groß;. 109 Irs. 160 Frs. u. darunt. 109 Frs. Serbische .... . 1600 serb. Din. Slowakische: 20 Kr. u. darunter. 2 100 slow. Kr. Sẽtdafr. Union 1 südafr. Pfd. Türkische I türk. Pfund Ungarische: 100 J. u. darunter 100 Pengõ
I ägypt. Pid. .
1 Dollar 1Dollar 1Pap. Peso Laustr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien
an mn, nn, der Kommisfion bes Berliner Metallbörsenvorstandes ; vom 15. Juli 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bejahlung); Original hůttenaluminium
99 ½ in Rohmasselnn ... 127 RA für 100 kg ) deggl., in Walj⸗, Draht⸗ und .
Preßbarren, Zehnteiler... 6 Reinnickel 98 99 o / ⸗ . 66 *. * üntimon· Regulus 4366 . Feinsilber.. e, . 6,50 -= 38 So .
) Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend den
— — 4M 3 Pilsen Stadtanl. ——, 57 Prager Anleihe = — Ic, Bohmütsch-byß. Van Pfandtr. (6Msahrg Jo oo, 47, Böhm.
1. Uatersuchungt und Strafsachen. 2. Zwang versteigerun gen.
3. Aufgebote, .
4. Oessentliche Zustellungen.
6. Ber lust· und Jundsachen,
65
6. Außlosung usw. von Wertpapieren, I. Attienge selschaften, ö. 8. stommanditgesellschaften auf Alti J. Dent che Krolamia lgese ssschaften⸗
16. Gesellschaften m. b. ).
3. Aufgebote.
15697 Sammelaufgebot.
alter Hugo Dzierzenga aus Orlgu za enbuches Nr.
öh , e, erg e eren ö0Ob6 / 17 052 über 49,79 31. der Kreis⸗ ki. sparkasse Teschen, ausgestellt auf den Reg ez Namen Hugo Dzierzenga, 2. d Rechtsanwaltsgattin Marie Honsowits
in Troppau, die Private Irene Olschak auf den 2
Marklowitz Nr. 93 das Aufgebot des schweig Es haben beantragt: 1. Der Buch⸗ angeblich K
h ; f ; 7066 / 0 251 über den Nachlaß des Kaufmanns Julius 7 430 das Aufgebot des angeblich 26,5 Zl. der Freistädter Sparkasse, ö ; t Spartassenhuches, Nr. gusgestelktt auf ben! Namen Franz hhpotheken zi 180 Cen und 13h G., dez Grundbuchs für Ebersbach in Ab- der . beantragt. Der Inhaber der Urkunden teilung III Nr. J eingetragene Grund⸗ 7. Fe ruar 1942, 9 Uhr, vor dem ; er der Bücher wird aufgefordert, spätestens in dem schuld von 4009 GM l 2 die werden , spätestens in dem auf Mittwoch, den. 28. Januar Grundschuldbrief im Wege des Auf⸗
November 1941, vor⸗ 1942, 19 Uhr, vor dem unterzeich⸗ ,, n . 21
Der oder die Inhab
mittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 22, anberaum⸗
6460s18 689 über 13 729,30 kö der Dr. Busse in n,, hat das Auf⸗ Ebersbach, Gartenstr. 15, 2. der Hilda 15701 Freistädt Sparkasse, ausgestellt auf gebot der ᷣ ö 3 *r nr 4. der 28. Juni 18883 und vom 9g. Mai 1968 in Zittau, Uferstr. 18,
J i Radezki in Nieder über die im Grundbuch von Braun- Lisbeth vhl. Wagner geb. Wendler in gndwirt. Jranz 3 Band 16A Blatt 40 in Dürrhennersdorf Nr. 135 als Erben geborenen Konrad Böttcher, zuletzt
Sypot
ieli eingetragenen
in Troppau, die Ehefrau Gottliebe neten Gericht, Zimmer 34, anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zu erlassen.
Schmidt in Ober Suchau Nr. 434, der
ten Aufgebotstermin ihre Rechte an- zumelden und die Urkunden vorzu⸗ der 8. September 1941, vormittags vermögen,
ekenbriefe vom Hedwig vhl. Birnbaum
Spar⸗ Abt. II unter Nr. 1 und Nr. 2 für der Gottliebe Henriette verw. Wendler geb. Birke in Ebersbach beantragt, den Aufwertungs- für die Erblasserin auf. Blatt 1548
Bedingungen der Aluminium Verkaufegesell schaft m. b. H., Berlin.
18. Offene Handelz ˖ und Ktommanditgesellschaften, 13. Unfall ·˖ und Invaliden verstcherungen, 14. Dentsche Reichs bank und Baulaußweise.
. 15. Berschiedene Belanntmachwngen.
Aufgebot.
eb. Wendler . Der Schmied Christian Böttcher in der Frida Obersuhl hat beantragt, den verscholle⸗ nen, am 2. Oktober 18374 in Obersuhl
wohnhaft in Obersuhl, späterhin auf Wanderschaft, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ ich spätestens in dem auf den
ausgestellten unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. -. An alle, welche Auskunft über Leben Als Aufgebatstermin wird oder Tod des Verschollenen zu erteilen
ergeht die Aufforderung,
Iugenieuß, Emghuel Krzistet in Ober zu meldenh und die Sparkasfenbücher vor- legen, widrigenfalls die Kraftlosertl“. ii Uhr, bestimmt. Alie diejen gen, spätesteng. in? Aufgebotste! im deni Suchau Nr. 434, sämtlich vertreten . . . 1 Kraftlos⸗ e. der Urkunden erfolgen, wird. die den Grundschuldbrief im Besitz Gericht Anzeige zu machen. 24 *
durch Rechtsanwalt Dr. Biolek in Frei⸗ rklarung der Bücher erfolgen wird. . Freistadt / Sberschlesien, 5. J. 1941. Amtsgericht. ᷣ Das Amtsgericht. 8
stadt, O. S., das Aufgebot des an⸗ eblich verlorengegangenen Syar⸗ led nuch? Nr. 6437/18 666 über
i596 Aufgebot.
10 211,39 31. der Freistädter Sparkasse, —— ausgestellt auf den Namen k löõbgõ
Berngtik in Troppau, Me das Aufgebot des angeblich verloren⸗ den Nachlaß
.
Der Behördenangestellte
Braunschweig, den 20. Juni 1941. haben, werden aufgefordert, ihre An⸗ 1 x ö . und Rechte aus dem Grund- schuldbrief fpätestens im Aufgebots⸗ 6 n. geltend 9 ö. alls sie mit ihren Rechten ausge⸗ d Karol Der Apothekenbesitzer Albert Koch in Richard Wendler in Een g e , schlossen werden. ;
rich Krziftet, 3, die Frau Kgroline Der Apothekenbesitzer ö,, n ⸗ ö 6 1 28, Gött als Testamentsvollstrecker für Neusalzaer Straße 25, hat für sich un ö / Kaufmanns gam zugleich in Vollmacht: 1. des Ver⸗
gegangenen Sparkassenbuches Nr. Bielitz, vertreten durch Rechtsanwalt kreters Hermann Max Wendler in
Eber ebag (ach). 11. Juli 1aul. . Das 2 — R
Rotenburg a. Fulda, 30. Juni 1841. Amtsgericht.
u machen, widrigen⸗ fi5tzss
Oeffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten. Der am * Mai 1889 in Sulingen. geborene Postbetriebs- arbeiter Heinrich Friedrich Conrad