1941 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jul 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 28. Juli 1941. S. 2

Anweisung ur Durchführung der Belieferung der Brennholzhändler und . gewerblichen 1 industriellen 7 in der Reichs⸗ hauptstadt Berlin mit Brennholz.

Vom 21. Juli 1941.

Auf Grund der S8 2 und 12 der Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Holz, betr. Regelung des Absatzes, der Einfuhr und der Ausfuhr sorst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse, vom 28. September 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 230 vom 1. Okober 1940 6 zur Durchführung der Beliefe⸗ rung der Brennholzhändler sowie der gewerblichen und indu⸗ striellen Verbraucher in der Reichshauptstadt Berlin mit Brennholz folgende Anweisung:

1. Brennholz aller Lolzarten und sorten fauch Säge⸗ abfallholz, Spreißelholz, Schwartlinge usw.) darf, soweit es zur Deckung des Bedarfs der Brennholzhändler (Groß⸗ und Kleinhändler) sowie der gewerblichen und industriellen Ver⸗ braucher der Reichshauptstadt Berlin durch Umlagen oder Auflagen sichergestellt worden ist, vom Erzeuger (Waldeigen⸗ tümer oder . . oder vom Sägewerker an diese nur gegen Uebergabe von Einkaufsscheinen entgelt⸗ lich oder unentgeltlich abgegeben bzw. von ihnen bezogen werden. Die Abgabe von sichergestelltem Brennholz an daus⸗ haltungen ist dem Erzeuger und Sägewerker nicht gestattet.

Die Uebergabe der Einkaufsscheine hat bei Kaufabschluß, spätestens bei Lieferung oder Abholung des Holzes, zu er— folgen.

2. Die Einkaufsscheine werden durch das Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), Berlin⸗Frie⸗ denau, Ringstr. 390, ausgegeben. Sie gelten nur zum Be⸗ zuge der aufgedruckten Brennholzarten und ⸗sorten. Die ent⸗ geltliche oder unentgeltliche Uebertragung der Einkaufsscheine ist verboten. Gestattet ist lediglich die Uebergabe der Ein— kaufsscheine an Dritte zum Einkauf des Holzes für den In⸗ haber der Einkaufsgenehmigung.

3. Ein ö auf Zuteilung von Einkaufsscheinen oder auf Zuteilung bestimmter Brennholzarten und ⸗sorten besteht nicht.

4. Von Brennhol , rn darf Brennholz, auch soweit es einkaufsschein frei bezogen wurde,

a) an Brennholz⸗ und Kohlen⸗Kleinhändler der Reichs⸗ hauptstadt Berlin nur in einem vom Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), Berlin, jeweils festzusetzendem Umfange und nur gegen Hergahe eines von dem für den Käufer zuständigen Wirtschaftsamt bestätigten „Bestellbriefes“,

b) an gewerbliche oder industrielle Verbraucher, soweit sie Brennholz über den Anzündeholzbedarf hinaus benötigen, nur gegen Einkaufsscheine abgegeben 396. durch die unter a und b genannten Abnehmer bezogen werden.

Die Abgabe von Brennholz durch Brennholzgroßhändler unmittelbar an Verbraucher (z. B. an Büros, Haushaltungen u. ä.), ist nicht gestattet, soweit nicht Ausnahmen gemäß 3 1 Abs. b zugelassen sind.

5. Die Bestellbriefvordrucke werden den Brennholz⸗ und Kohlen⸗Kleinhändlern ohne Antrag zugestellt. Diese haben den Brennholzgroßhändlern die ö jeweils beim Be⸗ zuge vorzulegen, um die erhaltenen Teilmengen abschreiben zu lassen. Mit der letzten Lieferung ist der Bestellbrief dem Brennholzgroßhändler durch den Brennholz⸗ und Kohlen⸗ Kleinhändler auszuhändigen.

6. Außer der in den Ziffern 1—5 getroffenen Regelung über die Belieferung der Brennholzhändler sowie der ge werblichen und industriellen Verbraucher in der Reichshaupt— stadt Berlin mit Brennholz unterliegt der Brennholzbezug keinen Beschränkungen.

Die Brennholz⸗ und Kohlen⸗Kleinhändler dürfen jedoch den Haushaltungen nur die zur Deckung des notwendigen Anzündeholzbedarfs benötigten Brennholzmengen nach Än⸗ weisung des Oberbürgermeisters der Reichshauptstadt Berlin Hauptwirtschaftsamt abgeben.

7. Diese Anweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleichzeitig treten die Anweisung der Reichsstelle für Holz zur Durchführung der Brennholzversorgung der Reichshauptftadt Berlin und der Stadt Breslau“ vom 1. August 1940 (Deutscher Reichs— anzeiger Nr. 179 vom 2. August 1940), jedoch nur soweit sie die Reichshauptstadt Berlin betrifft, und die „Bekanntmachung des Forst⸗- und Holzwirtschaftsamtes Berlin zur Durchfüh⸗ rung der Brennholzversorgung der Reichshauptstadt Berlin“ vom 20. August 1940 außer Kraft.

Berlin, den 21. Juli 1941. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Bekanntmachung.

Die am 26. Juli 1941 ausgegebene Nummer 81 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Anmeldung ausländischen Vermögens und deutschen Auslandsvermögens. Vom 15. Juli 1941.

Verordnung über die Einführung der Spinnstoffwaren-Groß⸗ handelsverordnung und der Spinnstoffwaren⸗Einzelhandelsver⸗ ordnung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 23. Juli 1941.

Dritte Verordnung zur Aenderung der Personenstandsver⸗ ordnung der Wehrmacht. Vom 23. Jufi 194.

Verordnung über die Einführung des Pachtschutzrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 21. Juli 1941.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0, 5 R.. Vostversen⸗ dungsgebühren: 0, 63 Ren für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200.

Berlin NW 40, den 28. Juli 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung.

Die am 26. Juli 1941 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: .

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 5. Juli i941.

Zweite Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rechts schutz für norwegische Staatsangehörige. Vom 8. Fuli 1911.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein— kommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr bei⸗ gefügten Liste. Vom 165. Juli 1941.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern J

und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 17. Jult 1941.

Umfang: 1“ Bogen. Verkaufspreis: O, 15 R.-M. Postversen⸗ dungsgebühren; (03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW. 40, den 28. Juli 1941. Reichs verlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 22. Juli d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Po st die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 21 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Juli 1911 hat folgenden Inhalt: Teil 1. J. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zusatzvertrag zu dem deutsch⸗ lowgtischen Staatsangehörigkeitsvertrag. Verordnung über die Einführung des Luftschutzrechts im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 9. Juli 1911. Verordnung zur Aenderung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Ostmarkgesetzes. Vom 10. Juli 1941. Gesetz über die Mitwirkung des Staats⸗ anwalts in bürgerlichen Rechtssachen. Vom 15. Juli 1911. II. Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Arbeitseinsatz Tuberkulöser. Einsatz ausländischer Arbeitskräfte; hier: Ueberführungskosten bei Todesfällen. Betr.: Ausländische gewerbliche Arbeitskräfte; hier: Heimbeförde⸗ rung mittelloser Rückkehrer. Betr.: Arbeitseinsatz der Ehe⸗ frauen von Berufssoldaten. Neuabgrenzung von Arbeits⸗

ämtern im Raume der Hermann⸗Göring⸗Werke e

III. Soziglverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtscha tspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Entlohnung der Polen im Regie⸗ rungsbezirk Zichenau und im Kreis Suwalken. Anordnung über die Einführung der Vorschriften über die Gagenüber⸗ wachung bei Verträgen mit Gaststättenmusikern, Bühnen- und Filmschaffenden in den eingegliederten Ostgebieten vom 24. Juni 1941. Anordnung betreffend den Inhalt der Entgeltbücher der in der Deutschen Bekleidungsindustrie beschäftigten Hausgewerbe⸗ treibenden mit mehr als zwei fremden Hilfskräften und Zwischen⸗ meister. Bescheide, Urteile: Betr. Mietzuschüsse der Betriebe an Gefolgschaftsmitglieder. L. Siedlungswesen, Wohnungs⸗ wesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erkasse: Verord—⸗ nung über die verlängerte Geltungsdauer der Verordnung über 66 kaun ut für Miet⸗ und Pachträume. Vom 14. Juli 41. Betr.: Landarbeiterwohnungsbau aus Mitteln der wert⸗ schaffenden Arbeitslosenfürsorge; a) Besetzung der Wohnungen und Versicherung der Gebäude gegen Brandschaden; b) Kontrolle der zur wirtschaftlichen Festigung von Landarbeitereigenheim⸗ stellen gewährten zusätzlichen Darlehen. Personalnachrichten.

. Wwirtschafts ein. Wirtschaft des Auslandes.

Bulgariens Außenhandel im Mai 1941.

Sofia, 26. Juli. Nach den Angaben der Generaldirektion der Statistik betrug die Einfuhr Bulgariens im Mai 1941 23500 t im Werte von 278,57 Mill. Lewa gegenüber 20 8090 t im Werte von 522,7? Mill. Lewa im April d. Is. und 40 00 t im Werte von 692,5 Mill. Lewa im Mai des Vorjahres. Die Aus⸗ fuhr stellte sich demgegenüber auf 17 800 t im Werte von 7,2 Mill. Lewa gegenüber 17700 t im Werte von 1,8 Mill. Lewa im April 1941 und 126790 t im Werte von 608,9 Mill. Lewa im Mai 1910. Somit ergibt sich wertmäßig für den Mai d. Is. ein Ausfuhrüberschuß von 935 Mill. Lewa gegenüber jeweils einem Einfuhrüberschuß von 200,) bzw. 83,5 Mill. Lewa in den beiden Vergleichsmonaten. Bei den Ziffern fällt auf, daß der Wert der Einfuhrwaren besonders im Vergleich zum Vormonat bedeutend gefallen ist, während der Wert der Ausfuhrwaren noch stärker gestiegen ist. Es setzt sich also eine Entwicklung fort, die schon im Vormonat beobachtet wurde, daß nämlich die Preise der Ausfuhrwaren gegenüber dem Vorjahre stark anziehen. Das Anziehen der Preise der Einfuhrgüter hat sich im Mai nicht fort⸗ gesetzt.

Zu dem Zusatzabkommen Brasilien⸗Portugal.

Rio de Janeiro, 25. Juli. Zu der Unterzeichnung eines Handels⸗Prxotokolls zwischen Brasilien und Portugal in Lissabon wird in Rio de Janeiro amtlich mitgeteilt, daß auf Grund der Bestimmungen dieses Abkommens zwei Kommissionen eingesetzt wurden, die 1. prüfen sollen, welche Möglichkeiten für eine Er⸗ leichterung der Schiffahrt zwischen beiden Ländern bestehen; 2. soll ein Post⸗Abkommen ähnlich der amerikanischen Post⸗Union don 1931 abgeschlossen werden, und 3. ist die Einrichtung einer Freihafenzone im Hafen von Lissabon für brasilianische Waren vorgesehen. Die Arbeiten sollen bis Ende Januar nächsten Jahres beendet sein.

Auswirkung der wirtschaftlichen Maßnahmen der U S2. gegen Japan gering.

Tokio, 26. Juli. Finanzminister Ogura stellte bei der offi⸗ ziellen Ankündigung der Gegenmaßnahmen gegen die Einfrierung der japanischen Guthaben in den USA. fest, daß die Auswirkung dieser nordamerikanischen Maßnahmen verhältnismäßig gering sei. Erstens seien die japanischen Guthaben in den ÜUSA. nicht groß, und zweitens sei der Handel zwischen beiden Ländern seit Monaten ständig zutückgegangen.

Devisenbewirtschaftung.

Ver sendung von Wertpapieren in das Ausland. Einlösung von Zins⸗ und Gewinnanteilscheinen.

Der Reichswirtschaftsminister gibt durch Runderlaß 6241 D. St. R. St. bekannt, daß die Deutsche Golddiskontbank 3 3 Schuldverschreibungen der nn batsie nat ff für deutsche Ausland⸗ schulden, die Inländern gelegentlich der Verzinsung deutscher Aus— landanleihen ausgehändigt worden sind, künftighin zu folgenden Kursen ankauft:

a) Schuldverschreibungen, die aus der Verzinsung von Aus⸗ landanleihen, die his zu 4 3 jährlich verzinslich sind, herrühren, zum Kurse von 190 3,

b) Schuldverschreibungen, die aus der Verzinsung höher ver— inslicher Auslandanleihen herrühren, zu dem Kurse, bei dem der e , ,, ,. für seine Auslandanleihe eine Verzinsung von annähernd 4 3 erzielt. ;

ber Kommission des

Notierungen Berliner

etallbörsenvorstandes

vom 28. Juli 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

Driginalhůttenaluminium, 99 c in Rohmasseln . ...

) desgl.,, in Walz,

Draht⸗ und

Preßbarren, Zehnteiler .. j

Reinnickel, 98 99 0 Antimon Regulus. Feinsilber ....

z5 0 Iz ho

Lieferung und Bezahlung):

127 RAM für 100 kg 132

fein

Die Preise för Alumtpium perfsehen sich entsprechend. den Bedingungen der Aluminium⸗Verkaufegesellschaft m. b. O., Berlin.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Vanknoten Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney). Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Fenner, Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London) .. Finnland (Helsinki) .. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavih) . Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreah. Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) * Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad) .. Slowgtkei (Preßburg)

Spanien (Madrid u.

, ,, Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg). . .. Türkei (Istanbuh .. Ungarn (Hudapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1ägtzt. Bft. 100 Afghani

1 Pap. Pes. I austr. Pfd.

loo Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen U engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

19en I kanad. Doll. 100 Dinare

I neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 serb. Din. 100 slow. Kr.

6 56

100 Peseten

I sübafr. Pf. Llürk. Pfund 100 Pengö

1ẽ᷑ Goldpeso

1Dollar

8

26. Juli Gelb Brief

28. Juli Geld Brie

18659 1853 1870 1833 o, vos o, do. o, Sos oO So!

z9, 86 (0, s o, 130 o, Ia

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Foa Joss Joa, Spss 1s, a 16,31 48,2 468,31 Hos Go) dos G0:

1,568 1,672 1,668 1,672

132,70 132,70 132,70 132,70

14,59 14,61 11,59 14,61 38, 2 38,609 38,42 38,50

iz, 13,16 13,1 18, 1s o, sss oO, Sg; o, Ss! goos 6 Oos t. oos 6s, 8s 10 16

59, a3 60,58 g, s 57,89 638, o 3 6 28, 66 2s, ho

1,978 1, 982 l, osg9 1, 01 2, 408 2, Soꝛ

1,978 1,98 logo 1, 0 2, 198 2, So:

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union.

Frankreich

Australien, Neuseeland ... ..... ...... Britisch⸗Indien r

Geld Brief 9, 8 g.] 4996 b, os 7,olz 7,928 Ic, 18 74. 32

Kanada 2299989899 9 e226 2, 098 2, 102

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns . ...... 20 Frances⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische . ...... Amerikanische: 1000 –-5 Dollar... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische ...... Vel iche Brasilianische ...... Brit. Indische Bulgarische: 1000 L u. darunter Danische: große. 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 2 n. barunter Finnische ..... .... Französische .. ..... Holländische ... .... Italienische: große 109 8, Kanadische Kroatische Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 ei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Serbische Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union Türkische Ungarische: 100 P. u. darunte r. .. ...

für 1 Stück U ägypt. Pfd.

1 Dollar 1Dollar

1 Pap. ⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

engl. Pfd. 100 finnlÜ. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Dinare

Notiz

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Din.

100 slow. Kr. I südafr. Pfd. I türk. Pfund

100 Pengö

28. Juli 2s. Juli Geld Brief Geld Brief 20,33 20,45 20,38 20,16 16,6 16,22 16, is 16, 32

4,205 gal

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3 o 8 606 18 90 600

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er e, mmm, m ᷣ¶QUäůLEi

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 28. Juli 1941. S. 3

Die Elertrolyttupfernotiernng der Veremigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ (lam 26. Juli auf 74, 0 RAM)

am 28. Juli auf 74,00 RAM für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertp apiermãrtten. ;

Devisen.

Pir ag, 26. Juli. (D. N. B.)

Amsterdam Umrechnungs.

Stoch 16,95 B., Be

Mittellurs 32700 G., 1327, 00 B., Berlin Zürich 575, go G., 310,

ös0, Jo B., Oslo S6 60 G., 66g, 85 B;, 183,10 B., London gs, 50 G., gn, 10 B., Mo drid Tzs, 6h G., 2365 00 B.,

Mailand 26, 02 B.,

131,40 G. 131,560 B., Paris 49, 95 G., Brüssel 399, 60 G., 4060, 40 B.,

London 28. Juli. (D. N. B.) Paris , Berlin —, Spanien

43 4,47, Amsterdam —, Brüssel —,

Schweiz 16,86 - 16,956, Oslo

17, 30 17,40, Kopenhagen

Am sterdam, 28. Juli. geit. Amtlich. 1882 1880*/1,ů Paris n, . 43, 63 43,B71, Helsingfors Madrid —. Oslo —, A4 , sI = 44,96, Prag = -—.

Zürich, 28. Juli. London 17,235, New

(D. N. B.)

Athen —, Istanbul 337,650,

50,05 B. 596. 80 B., Belgrad 48,96 G., 50, o5ß B., Agram 49,95 G., 50, 0s B., Budapest —, Sofia 30,47 G., zo, 53 B., Athen 16568 G., 16, 3 B.

. Italien (Freiv.) —, Frein. Buenos Aires (offiz.) 16,955 - 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz) Schanghai —. (D. N. B.)

Berlin 75,s ß, London —,

Brüssel 30, 1— 30, i7, Itulien (Clearing —, Kopenhagen —,

11,40 Uhr.] Vork Brüssel 69, 090 nom., 22,574, Madrid 39, so, Holland 229, 00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17, 723, Stockholm 102, 60, Oslo 9s, 50 nom., Kopenhagen S3, 50 nom., Sofia 425,00, Prag I7, 30, Budapest S65,00, Bukarest S70, 00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,75.

Kopenhagen 482,10 G.,

New York 24,98 G., Stodholm 594,60 G.,

Bukarest Londo

New Hort 402, 50o = 403,50, (offiz.) 40,50, Montreal

Stockholm Fran

I(I2 Uhr; holl. New York Schweiz

Stockholm

Paris 9,673, Mailand

Waidho 232,

, Otavi

Belgrad Wien

225,00, Helsingforẽ

—— —— ———

4. Oeffentliche Zuste lungen, 6. Beriust· und dundsachen⸗

Kopenhagen, 26. Juli. Vem Hort 616, 00, Berkin 20746, Paris ii, 5, Zürich 120, Zb, Jom 2

Berlin 176,25 G.,

Hamburg, 26. Juli.

Nordd. Lloyd —,

(D. N. B.)

o lm, 26. Jult. (D. N. B.)

gö, 66 B., Washington 415, 06 G.,

8,55 B., Nom? 22, s G.

26. Juli. (D. N. B.)

n, 26. Juli. (D. N. B.)

abends geschlossen.

Wertyapiere.

furt a. M., 26. Juli. (D. N. B.)

besitzanleihe 16075, Aschaffenburger Buntpapier 126,00, Buderus Eisen 164,00, Cement Heidelberg 2265,00, Deutsche Gold u. Silber 368,00, Deutsche Linoleum 167, 00. Eßlinger Maschinen Felten u. Guilleaume 219,50, Ph. Holzmann 276,00, Gebr. Jung hans —, —, Lahmeyer 182, 00, Laurahütte 36,50, Mainkraftwerke 129, 09, Rütgerswerke 220, 00, Voigt u. Häffner —,

75.

209,76.

26. Juli. (D. N. B.)

London 20,93, Antwerpen S3, 06, „40, Amsterdam 276,45, Stockholm 123,46, Oslo 117,85, Helsingfors 10,62, Erag —, Madrid ; London 16,s5 G., rn 1660 G., 168.560 B., Paris G., 9,90 B., =, Brüssel G., 67,50 Amsterdam G., Oslo 96, 35 G., Helsingsors 8,35 G., = Nadrib ——, Kanada 3,75 G., 3, 82 B.

B., Schweiz. Piätze M G60 G., 97 so B., Hanf“ Juke 223,50 B., Kopenhagen 80,96 G., 81,25 B.,

22,25 B., Pra]

London G., 17,75 B., 176,765 B., Paris G., 10,20 B., New Yort Puch 1653,00, Kö, og C., Ko C B., Amsterdam —— G., 236, 06 P., Zurich lol, s0 G., 109 0 B., Helsingfors s, 76 G., 9,26 G. = G., 71,560 B., Stockholm 104,55 G.,

105, 10 B., Kopenhagen c, 80 G., S6, 40 B., Rom 32, 20 G., 23 20 3.

rag —⸗ .

Edelmetallbörse Sonn

kö. Zellstoff

(D. N. B.) [Schlußkurse.) Dresdner Bank 146,60, Vereinsbank 171,50, Hamburger Hochbahn 128,25 ex., Hamburg- Amerika Paketf. 115,00, Hamburg- Südamerika —, Dynamit Nobel 123, 90, Guano 112,26, Harburger Gummi Holsten⸗Brauerei 210, 00, Neu Guineg

0, Ndöst. Lds.-Anl. l8940 103789, 490 Sberöst. Lds. Anl. 1940 163, 26, 40 Steier-

Oesterreich 264,00,

Lapp-Finze AG. —, 420,09 B., thal 72, 90 K. Schrauben ⸗Schmiedew.

Antwerpen Zivnostensta Bank —,

Maschinenf.⸗Ges. II, 00, Rothau⸗Neudeck 69,25,

76,25,

Reichs ⸗Alt⸗

Ver. Schafwollenfabriken Prior. Anl. 18991 —,

495, Böhmisch⸗Hyp. Bank

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5 Simmeringer Msch. ——, „Solo“ 38 Magnesit 278,00, Steirische Wasserkraft 236,00, Steyr ⸗Daimler⸗ Steyrermühl Papier —, Waagner-⸗Biro 166,506, Wienerberger Ziegel —⸗

Biener Protektoratswerte, 26. Juli.

Prager Eisenind. A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 363,50, Heinrichsthaler Papierfabr. sabriken A. G. 58,50, A. G. Roth - Kosteletzer Spinn. Web. —,

und Hüttenwerksges. —, 4 M76 Mährisch Landesanleihen 1911 10,20, 404 Pilsen Stadtanleihen 4 MY, Pilsen Stadtanl. ——, 59, Prager Anleihe

mark Lds. Anl. 18940 102ů76, 49 Wien 1940 102 50, Donau- Damp ssch. Gesellschaft —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ Brown Boveri —, Stahl 149,00, „Elin“ AG. Felten Guilleaume 178, 00, Gummi Textil —, Kabel- und Leipnik⸗Lundb. —, Neusiedler AG. 179,00, Perlmooser Kalk

A. E. G. Union Lit. A —, 121,00, Brau ⸗AG. Egydyer Eisen u. Enzesfelder Metall Semperit 287,00, Drahtind. Leykam⸗Josefs⸗

f. el. Ind. —,

Siemens - Schuckert —— * ündwaren —, Steirische

Veitscher Magnesit

(D. N. B.) Dux Bodenbacher Eisenbahn 242,00,

Ferdinands Nordbahn —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 134,00, Westböhm. Bergbau-Aktienverein 180,00,

Erste Brünner Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau Gesellschaft 515,00, Eisenwerke A. G.

145,00, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗

A. G. 63,00, 49, Dux ⸗Bodenbacher 49 Dux⸗Bodenbacher Prior. -Anl. 1893

Königshofer Zement 393,00, Poldi Hütte 613,00, Berg-

Ringhoffer Tatra 396,909. Renten:

Pfandbr. (57jährig —, 495, Böhm.

Landesbank Schuldverschreihbnugen ——, 49 Böhm. Landesbank Komm. -Schuldsch. ——, 49 Böhm. Landsbank Meliorationssch. —— 44 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —, 49 o Pfandbr. Mähr. Sparkasse ——, 47 Mähr. Landeskultur⸗Bank-⸗Komm.-Schuldver. = 4760 Mähr. Landeskultur Eisenbahn- Schuldverschr. ——, MY, Zivnostenska Bank Schuldv. 9,40. K. Kasse.

Am sterdam, 26. Juli. Geschlossen.

D. N. B.

Sffentlicher Anzeiger.

6. Außlosung usw. von Wertpapieren, . Altiengeselschaften, 8. Kommanditgesellschaften an Aktien, 9. Deutsche stolonialgese ljchasten.

19. Gesellfchaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handelß ˖ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall und Jnvalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Banlausweise,

15. Berschiedene Bekanntmachungen.

Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenen Papier völlig druckreif eingesandt werden. Underungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werben vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckauftrãge ftnb daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter, Petit“ liegt, kõnnen nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede gaftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht võlnig druckreif eingereicht werden.

8 2 *

1. Untersuchungs und Strafsachen.

17592 Bekanntmachung.

Die nachstehend aufgeführten Per⸗ . die sich jetzt im Auslande befin⸗ en, find auf Grund des 5 2 des Ge⸗ setzes über den Widerruf von Einbürge— rungen und die Aberkennung der deut⸗ schen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden und sind danach auch des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwürdig. Mit Rücksicht hierauf ist ihnen der don der zuständigen Fakultät der Albert⸗Lud⸗ wigs⸗Universität, Freiburg i. Br., ver⸗ . akademische Doktorgrad durch Beschluß vom 253. Juli 1941 entzogen worden. Die Entziehung wird mit der Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

Rechts und Staatswissenscha ft⸗

liche Fakultät:

1. Fritz Israel Benfey, geboren am J. 4. 1902 in Mainz, promoviert um Dr. rer. pol. am 29. 7. 1924

Fritz Israel Eisner, geboren am 18. 9. 1902 in n fen promo⸗ diert zum Dr. jur. am 15. 123. 1924

Walter Israel Oppenheim, gebo⸗ ren am 24. 2. 1909 in Berlin⸗-Ehar⸗ lottenburg, promoviert zum Dr. jur. am 21. 123. 1931.

Medizinische Fakultät:

Arthur Israel Arndt, geboren am 39. 5. 1883 in Meiningen, promo⸗ viert zum Dr. med. am 1. 5. 1966

Eugen Israel Dreifus, geboren am 8. 6. 1394 in Stuttgart, promo⸗ viert zum Dr. med. am 20. 2. 1922;

„Jacob Israel Glaser, geboren am 20. 8. 1872 in Pleschen, promoviert 66 Tr. med. am 1. 5. 1901;

Max Israel Kirchhausen, geboren am 19. 2. 1899 in Schlüchtern, promoviert zum Dr. med. am L 2. 1933

Fritz Israel Salinger, geboren am 27. 11. 1880 in Berlin, promo⸗ viert zum Dre med am 8. 2 1907.

Freiburg i. Br., den 23. Juli 1941.

Der Rektor der anner e,, nnsnnt: ü ß.

rr 3. Aufgehote.

17593 Sammelaufgebot.

J. Es haben das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks beantragt? 1. Der Landwirt Jofef Faber in ga enden bezüglich des Grundstückes Glasendor

Blatt 25, eingetragener Eigentümer: Josef Rother; 2. der Landwirt Bruno Umlauf in Pohldorf bezüglich des Grundstückes Voigtsdorf, Freirichter⸗ utsanteil Blatt 26, eingetragener Ligentümer: Anton Umlauf; 3. der Waldarbeiter Paul Neumann in Voigts— dorf bezüglich des Grundstückes Voigts⸗ dorf Blatt 64, eingetragener Eigen⸗ tümer: Franz Klar. II. Die Raiffeifen⸗ Treuhandgesellschaft m. b. H. in Bres⸗ lau, Junkernstraße 41— 45, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes bezüg⸗ lich der im Grundbuch von Voigtsdorf Blatt 19 in Abt. III unter Nr. 8 für die Kreditbank Habelschwerdt, e. G. m. u. H. in Liquidation, eingetragenen Hypothek von 252 RM, beantragt. III. Die bisherigen Eigentümer der vorbenannten Grundstücke und der In⸗ haber der vorbezeichneten Urkunde werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1941, 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Habelschwerdt, Friedrichstraße 2, Zim⸗ mer 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, der Inhaber zu II ferner den Hypothekenbrief vor⸗ zulegen. Andernfalls werden die bis⸗ herigen Grundstückseigentümer mit ihrem Rechte ausgeschlossen bzw. der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt. , am 23. Juli 1941. Amtsgericht.

17594 Aufgebot.

Die Firma Westdeutsche Kalk⸗ und Portlandzement⸗Werke Aktiengesellschaft in Köln hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung des Eigentümers der Grundstücke: 1. Gemarkung Büsbach Flur 19 Nr. 23 Hommerich, Ackerland, roß 14,23 a, 2. Gemarkung Büsbach . 19 Nr. 24 Hommerich, Holzung, groß 14338 a, gemäß 5 927 BGB. be⸗ antragt. Der Tagelöhner Christian Flaani zu Stolberg⸗Büsbach, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, wird after ern spätestens in dem auf den 7. Oktober 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, mer Nr. 8, anberaumten Aufgebot termin seine Rechte anzumelden, widri⸗

Sin

4. Oeffentliche Zuftellungen.

17598] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Klara Straßner geb. Schräpfer in Erfurt, Am Schwemm⸗ bach, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schmidt⸗Seebach in Erfurt, klagt gegen den Kaufmann Henry Straßner in New York 667, West 177, Street Apt. 66, wegen Ehescheidung mit dem Antrage guf Scheidung der Ehe aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Erfurt, Friedrich⸗Wilhelm⸗-Platz Nr. 37, Stock⸗ werk 1, Zimmer Nr. 99, auf den 1. Oktober 1941, 19 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 18. Juli 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

17599) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau. Marie Kothrha aus Königshütte, Lindenstraße 5, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Steinhagen aus Königshütte, klagt gegen ihren Ehemann, den Vorschlosser Viktor Kotyrba aus Bismarckhütte, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ . und n,, . des Beklagten gemäß 5 1574 Abs. 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 25. September 1941, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 23. Juli 1941.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

17690] Oeffentliche Zustellung.

Die i Marie Kirscht aus Königs⸗ hütte, Friedrichstraße 14, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kudera aus Königshütte, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Paul Kirscht, früher in Königshütte, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, itt Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß 5 1574 Abs. 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 25. September 1941, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich

genfalls seine us schi eßung erfolgen durch eiten bei diese nl Gertchtgzuh?

wird. 3 F 141. Stolberg, Rheinl., 18. Juli 1941. Amtsgericht.

17595 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Juli 1941 ist die Schau⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den 24. Juli 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

spielschülerin Ilse Marie Gumprecht, 17601

auch Baxmann, geboren am 30. Ok⸗

Frau Dora Blank geb. Hädrich in

tober 1901 in Altona, zuletzt wohnhaft Leipzig O 5, Neustädter Markt 611.

in Berlin. Bülowstr. 70, für tot er⸗ Prozeßbevollmächtigte:

klärt worden und als Zeitpunkt des

Rechtsanwälte Dres. Riedel, Hahnemann und Drechs—

Todes der 31. Dezember 1939 festge⸗ ler in Leipzig, klägt gegen ihren Ehe⸗

stellt worden. 455. II. 15. 39. Berlin, den 21. Juli 1941. Das Amtsgericht Berlin.

mann, den kaufmännischen Vertreter Benno jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem

Blank, früher in Leipzig,

Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig auf den 39. September 1941, vormittags 101 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen. Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 22. Juli 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

17602

Albert Schmider, geb, am 7. Sept. 1929, klagt gegen Roman Steiner, Schweizer, geb. am 3. Jan. 1898 in Bern, zuletzt in Stuttgart wohnhaft, auf Zahlung von 4125,68 RM rückft. Unterhalt für die Zeit vom 7. Sept. 19299 bis J. Sept. I941. Termin zur mündlichen Verhandlung wird be⸗ stimmt auf 24. September 1941, vorm. 9 Uhr, Saal 208, vor dem Amtsgericht Stuttgart. Hierzu wird der Beklagte geladen.

Amtsgericht Stuttgart.

17603

An 1. Herrn Dr. Simon Isxrael Gutmann, 23. Irma Sara Franken⸗ burger, 3. Betty Sara Spiegel, ver⸗ treten durch Herrn Dr. Simon Ifsrael Gutmann, früher in München, Franz⸗ Josef⸗Straße 36, nun unbekannten Aufenthalts. Betreff: Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens; hier: Grunderwerb der Oberbayer. Heimstätte, Gemeinn. Siedlungsgesellschaft m. b. S., Mün⸗ chen 13, Franz-Jofef⸗Str. 8, dus dem Besitz der Gutmann'schen Erbengemein⸗ schaft in Allach. Gemäß 5 2 ff. 6 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1709) wird Ihnen hier⸗ mit im Einverständnis mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister aufgegeben, die Grundstücke Pl. Nr. A0, 342, 245, 246, 307 und 222 der Steuergemeinde Allach binnen 4 Wochen an die Ober⸗ bayer. Heimstätte, Gemeinn. Siedlungs- gesellschaft m. b. H. Gau München⸗ Oberhayern, Franz⸗Josef⸗Str. 8, zu veräußern. Zugleich wird zwecks Durch— führung der Veräußerung der Beauf⸗ tragte des Gauleiters, SA.⸗Haupt⸗ sturmführer Wegner, München, Widen— mayerstraße A, als Treuhänder be⸗ stellt. Sie werden aufgefordert, sich um⸗ gehend mit dem Treuhänder ins Be⸗ nehmen zu setzen. Die Kosten für die treuhänderische Tätigkeit haben Sie zu tragen. Die übrigen Miteigen⸗ tümer wollen Sie umgehend ver⸗ ständigen. Gegen diese Verfügung steht Ihnen binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Reichs— wirtschaftsminister zu. Die Beschwerde wäre hierher einzureichen.

München, den 21. April 1941.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Hindelang.

(17596 Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Helene Bartsch geb. Piecha in Breslau, Fürstenstraße 73, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Janus in Kattowitz, klagt gegen 1. den Schläch⸗ ter Josef Kühnreich in Krakau, (In— denwohnbezirk), Janowawolagasse 16,19, 2 den Kaufmann David Braun, 3. die

Ehefrau Chaja Itla Anna Braun, zu 2

und 3, früher in Krakau, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Einwilli⸗ gung in eine Auszahlung mit dem An⸗ trage, die Beklagten als Gesamtschuld⸗ ner zu verurteilen, in die Auszahlung eines Betrages von 471,50 Rats nebst 4 9 Zinsen ab 1. 9. 1936 aus der bei der Görnoslaski Bank Zwiäzkowxy Sp. Ake., jetzt verwaltet von der Bank Handel und Gewerbe A.⸗G., für die Be⸗ klagte zu 3 bestehenden Hinterlegungs⸗ kosten an die Klägerin einzuwilligen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Kattowitz auf den 17. September 1941, vormit⸗ tags 5 Uhr, geladen. Kattowitz, den 23. Juli 1941. Das Amtsgericht.

17397 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Diplomkaufmann Dr. Wilhelm Tigges, Luise geb. Schöne⸗ berg in Berlin-Dahlem, Breitenbach⸗ platz 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kienecker, Witten, klagt gegen die Witwe Sara Sager geb. Knoll in Delatyn (Rußland, Sst⸗ galizien) wegen Forderung gemäß der Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbe⸗ treibenden vom 12. 11. 1933 mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verur⸗ teilen, an die Klägerin 1103,11 H. M nebst 5 ½ Zinsen von 892,2 He seit dem 26. 8. 1939 zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Witten auf den 15. Oktober 1941, 9 Uhr, Zimmer 18, geladen.

Witten, den 32. Juli 1941.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

ö

5. Verlust⸗ und ö. und sachen.

Gerling⸗Konzern Lebensversiche⸗

rungs⸗Aktiengesellschaft.

Der Versicherungsschein Nr. L 300 591, Paul Thomas, Waldenburg, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 24. Juli 1941.

Der Vorstand.

17604

Die Versicherungsscheine Nr. M 595 617 Günther Klutas, M 595618 Rolf Klutas, M 669 503 Wilhelm Klutas, sind abhanden gekommen und werden kraftlos, wenn sie nicht binnen Monatsfrist vorgelegt werden.

Berlin, den 25. Juli 1911.

Friedrich Wilhelm

Leben sversicherungs⸗ Akt. Ges. 17607

Der Versicherungsschein Nr. 500 81, auf das Leben von Herrn Johannes Schäfer ausgestellt ist verloren⸗ gegangen und wird hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht inner⸗ halb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden. Mannheimer Lebensversicherungs⸗

Gesellschaft AG., Berlin W S, Krausenstraße 9/10.