1941 / 180 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Aug 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 179 vom 4. August 1941. S. 4.

18397

ser fürn toöt erklärt werden kann. Alle, Der Kaufmann Max Haffner in

die Auskunft über den Verschollenen

Borna hat unter dem Erbieten zur geben können, werden aufgefordert, bis

Hinterlegung des der Gläubigerin ge⸗

bührenden Betrages das Aufgebot der auf dem Grundbuchblatte des ihm ge⸗ hörigen Grundstücks Borna. Band 33 Blatt 1940 in Abt. III Nr. Ja für Frau Fanny verehel. Dr. Parreidt, zu⸗ letzt in Leipzig wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, eingetragenen zu 6 *. zu verzinsenden aufgewerteten Kaufgeldforderung (eingetragen am 5. 13. 19235 als Aufwertungsteilhypo⸗ thek auf Blatt 67 des Grundbuchs für Borna, umgeschrieben am 21. April 1937 auf Band 33 Blatt 1940 des Grundbuchs für Borna) in Höhe von 650 GM nach § 1171 BGB. beantragt. Die Gläubigerin der Sypothek würd aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Februar 1942, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum— ten Aufgebotstermine ihre Rechte an— zumelden, widrigenfalls sie nach Hin⸗ terlegung des ihr gebührenden Betrages ihre Befriedigung statt aus dem Grundstücke nur noch aus dem hinter⸗ legten Betrage verlangen kann. Das Recht auf den hinterlegten Betrag er— lischt, wenn sie sich nicht vor dem Ab— lauf von 30 Jahren nach Erlassung des Ausschlußurteils bei der Hinterlegungs⸗ stelle Borna meldet. Borna, den 29. Juli 1941. Das Amtsgericht.

18595 Aufgebot. Die Witwe Helene Stumpf geb. Schatte in Halberstadt hat das Auf— gebot des verlorengegangenen Hnpo⸗ thekenbriefes vom 6. November 1907 über die im Grundbuch von Blanken— burg Bd. 14 Bl. 974 in Abteilung III unter Nr. 1 für die Braunschwei ische Staatsbank eingetragene Darlehnshypo⸗ thek von noch 1709 Mn beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 26. Fe⸗ bruar 1942, 12 Uhr, vor dem under⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 18, anbe— raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserkktä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Blankenburg (Harz, 25. 7 1941. Das Amtsgericht.

IS5g

Der Maurer . Gerloff in Braun⸗ schweig⸗Riddagshaufen, vertreten durch R- A. J.-R. Magnus von hier, . das Aufgeðot des HSypothekenbriefes des hiesigen Amtsgerichts vom 27. Fe⸗ bruar 1534 über die im Grundbntche von Riddagshausen Band 1II Blatt 156 in Abt. If unter Nr. 5 für die Braun— schweigische Staatsbank in Braun⸗

zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Wollin i. Pomm., 26. Juli 1941. Amtsgericht.

ment mit dem Märkt: A 3801

25 5241—5 Aden 5 eases iron Chains 782 kg wird bezüglich beider Ausfertigungen für kraftlos er= klärt unter Verurteilung der Antrag⸗ stellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

18597 Aufgebot. . Der Oberingenieur i R. Jultus Charlier in Köln⸗Kalk, Thumbstr. 76, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hoch⸗ gürtel in Köln, Hohenzollernring 1, hat in seiner Eigenschaft als Testaments⸗ vollstrecker für den Nachlaß des am 27. März 1941 zu Honnef / Rhein, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen Dechanten Jakob Leopold Schlösser, bisher in Königswinter, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlasgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Dechanten Leopold Schlösser, spätestens in dem auf den 15. Oktober 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten; Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ ügen. Die Nachlaßgläubiger, welche ich nicht melden, können, unbeschadet es Rechts vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insomweit Befriedi? gung verlangen, als sich nach Befrie— digung der nicht ausgeschloffenen Gläu— biger noch ein he r , ergibt. Nach der Teilung des Nachlaffes haftet jeder Erbe nur fu den seinem Erbteil ent⸗ prechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt

haftet, werden durch das Gebot nicht

betroffen.

Königswinter, den 26. Juli 1941. Amtsgericht.

18600 Der 4 ige Goldpfandbrief der Deutschen ypothekenbank (Actien⸗

Gesellschaft) Serie 39 Lit. B Nr. 801

über 1006 GM ist für kraftlos erklärt

worden. 456. F. 221. 460.

Berlin, den 30. Juli 1941. Das Amtsgericht Berlin.

schweig eingetragene Darlehnshypothek von SC. G., die durch Zahlung auf ihn übergegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwmych, den 18. Februar 19412, 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗ gen wird.

Braunschweig, den 25. Juli 1941.

Amtsgericht. 23. .

lIl8399] Aufgebot.

Die Ehefrau Sophie Möller geborene Weinberg in Sassenfeld, Kreis ietfurt Wartheland), hat beantragt, ihren ver⸗ schollenen Ghemann, den Landwirt Karl Möller, zuletzt wo nhaft in Sassenfeld, Kreis Dietfurt, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin, am 17. Oktober 1941, 10 Ußr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 8, zu melden, widrigen⸗ falls dle Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verxschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Dietfurt (¶Wartheland), 24.7. 1941.

Das , Dr. Steinkrauß.

18400 Aufgebot.

Die Ehefrau Anna Meinz in Gösen, Kreis Dietfurt, hat beantragt, ihren derschollenen Ehemann, den Franz Meinz, Soldaten im polnischen Heer, zuletzt wohnhaft in Höf Kreis Diet⸗ furt für tot zu erklären. Der Verschol⸗ lene wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin, am 17. Oktober 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 8, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfol⸗ gen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Dietfurt (Wartheland), 26.7. 1941.

Das Amtsgericht.

S3

Durch r , en des unter⸗ eichneten Gerichts vom heutige Tage

. die 9h. 8) 8 Holdobliga⸗ tionen (Teil a r nen der

ö Waren⸗Einkaufs⸗Verein Akh⸗ ,. ellschaft, Dresden (fr. Waaren⸗ Einkaufs Verein zu Görlitz A.-G.), Serie VI git. G Nr. Go übser

300. Re. und Lit. A Nr. 0545, 0548, Aöö0, Nößß und ö5ßß über je 50 K.

für kraftlos erklärt., 43 F 42140.

an,, Dresden Abt. I, en 30. Juli 1941.

II8601]

Durch Ausschlußurteil des unter⸗ eichneten Gerichts vom 24. Juli 1941 i auf Antrag: 1. der Frau Elisabeth Günther in Striegau, Ring 36, 2. der Frau verw. Reichsgerichksraf Käte

ohde in Leipzig 8 3, n, 10, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eber⸗ hard Jungfer, Breslau Tauentzien⸗ . . 3, des, Hotelbefitzers Walter Majunke, Trebnitz, Schlesten, Hotel und Gaststätte „Zur Hoffnung“, vertreten durch seine Tochter Käte Majunke, Trebnitz, Breite Straße 10, 4. des Landwirts Karl Urbatsch, Graase, O / Sz, die folgenden Urkunden: zu 1 1. Stück 5 „iger, jetzt 5,5 „iger Schle⸗ i Landschaftlicher Goldpfandbrief,

(ihe IV Ciquidationspfandbrief) Nr. g980l über 300 GM dem Preise von 1075296 Gramm Feingold, ausgestellt von der Schlesischen Landschaft Schle⸗ sische Generallandschaftsdirektion) Bres⸗ lau, zu 2 die auf den Namen des ver— storbenen Reichsgerichtsrats j. R. Max Ludwig Rohde lautenden Aktien Lift. B Nr. 3041 bis 3070 über je 2000 Rh mit einem Goldeinzahlungswert von insge⸗ samt itz, s 1 G, ausgestellt von der Sied- lungsgesellschaft Breslau, Aktiengesell⸗ ff in Breslau, zu 3 der Versiche⸗ rungsschein Nr. 436 835 über 19 O00, Reichsniark, ausgestellt von der Nieder— ö Provinzial Lebensnersiche⸗ rungsanstalt in Breslau, Versicherter: Kaufmann und Hotelbesitzer Walter Majunke in Trebnitz, zu 4 1 Stück 17 früher 3) Riger Schsesischer Landschaft⸗ licher Goldpfandbrief über den Geld= wert von 10900 CM 358,420 Gramm Feingold, Reihe JV Nr. 35 230, ausge⸗ stellt von der Schlesischen Landschaft Schlesische Generallandschaftsdireltion) in Breslau, für kraftlos erkärt wor? den. (3734 54 2 esd0 Band J.)

Breslau, den 24. Juli 1941.

Das Amtsgericht.

18401 Aufgebot. ( Die Frau Hedwig Anker geb. Böhm in Berlin, Stralauer Allee 23 b, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Richard Koch in Berlin C2, Alexanderstr. 58, hat beantragt, den verschollenen Richard Rudolf Jerdůünd Böhm, zuletzt wohn⸗ Raft in Misdroy, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 25. November 1941, mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht zu melden, widrigenfalls

18403

F 94/1941. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 25. Juli 1911 auf Antrag der Firma Jos. Hansen C Söhne, Ham? burg, 1, Mönckebergstraße 7 (Levante⸗ haus), folgendes Ausschlußurteil er⸗ lassen: Das am 18. August 1939 in Hamburg in zwei Ausfertigungen für das der Deutschen Dampfschifffahrts⸗ Gesellschaft „Hansa“ in Bremen ge⸗ hörende Motorschiff „Rotenfels“ an

Order nach Aden ausgestellte Konnosse⸗

18599

sind die in Andrichau, O/ S., am 10. 3. 1639 vom Kaufmann Julius Skrzynsti in Andrichau ausgestellten und ange—⸗ nommenen Wechsel Nr. 343 und 44 über je 900 Zloth, zahlbar Nr. J43 am 18. 4. 1939 und Nr. 344 am 8. 11. 1939, für kraftlos erklärt worden. Andrichau, den 30. Juli 1941. Das Amtsgericht.

18603

Der dem jüdischen Kaufmann Arthur Fließ, zuletzt wohnhaft gewesen 'in Berlin⸗-Wilmersdorf, Zähringer Str. 32, zustehende Sypothekenbrief über 50 C-, eingetragen unter Nr. 1 in Abteilung III des Grundbuchs von Froß Salze Band 11 Blatt 145 ist kraftlos geworden. Dem Deutschen Reich, vertreten durch das Finanzamt Berlin⸗Mogbit⸗West, ist ein neuer Brief erteilt worden.

Amtsgericht Schönebeck, Elbe.

18105

Beschluß vom 29. Juli 1941: Frau Pauline Ernestine verw. Blümel geb. Scholze in Radgendorf ist am 29. August 1955 von dem unterzeichneten Nachlaß⸗ gericht ein Erbschein erteilt worden, worin sie als Vorerbin ihres am

11. März 1923 in Radgendorf ver⸗

storbenen Ehemannes, des Invaliden⸗ rentners Johann Gustav Blümel, aus⸗ gewiesen worden ist. Durch den am Il, Dezember 1937 in Radgendorf er⸗ ,, Tod der Vorerbin ist der Fall er Nacherbfolge eingetreten und der am 29. August 1935 der Vorerbin er⸗ teilte Erbschein unrichtig geworden. Der Erbschein vom 29. Auügust 1935 wird

daher für kraftlos erklärt.

Zittau, den 30. Juli 1941. Amtsgericht. 217 VI B 54141.)

islos

Durch Beschluß des Amtsgerichts

Berlin vom 30. Juli 1941 ist. der Tod des Molkereigehilfen, Gefreiten der Luftwaffe Ki . ebo am 11. November 1917 in Röhling⸗ hausen, jetzt Wanne⸗Eickel, egi t worden und als Zeitpunkt des

10. April 1940. 455 11. 30. 41.

elm Haubrock, geboren

elben der

Berlin, den 30. Juli 1941. Das Amtsgericht Berlin.

18598 ;

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 29. Juli 1941 ist der Tod des Unteroffiziers der Luftwaffe Theo⸗ dor Gerhard Blattmann, geboren am 5. September 1909 in Karlsruhe, fest⸗ gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 23. November 1959. 455. II. 33. 41.

Berlin, den 29. Juli 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen.

18697] Oeffentliche Zustellung.

Tie Ehefrau Julie Schulz geß. Bur⸗ meister, Rheydt, Horst⸗Wessel Str. 99, vertreten durch Rechtsanwalt Kleen in Wesermünde⸗Mitte, klagt gegen ihren Ehemann, den Llöydoffizier Johannes Heinrich Franz Schulz in Wafhington,

SA., Elisabeths Hospital, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung nach S5 19, 55 des hegesetzes mit dem Antrage auf kosten pflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldiger⸗ klärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung dez Rechtsstreits vor das Landgericht, Gerichtshaus in Weser⸗ münde⸗Mitte, am alten Hafen Nr. 9, auf Sonnabend, den 20. September 1941, vorm. 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu erscheinen.

Zwecks öffentlicher Zustellung be⸗ kanntgemacht.

Bremen, den 31. Juli 1941. Geschäftsstelle des Landgerichts.

18606 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmanns Willy Karl Friedrich Brandt, Hanna Con“ stanze Rena geb. Schmidt, Bremen, Fedelhören Nr. 1M, vertreten durch R.⸗A. Dr. Lührssen, Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, nach 5 49 des Ehegesetzes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldig⸗ erklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd ichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 69, auf den 25. OSrtober 1941, vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu erscheinen. Zwecks öffent⸗ licher Zustellung bekanntgemacht.

Bremen, den 29. Juli 1941. .

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Durch Ausschlußurteil vom 4. 7. 1941

18v106] Oeffentliche Züstellung. Es klagen auf Ehescheidung? 3u 1 und 2 aus § 55, zu 3 aus §5 49, 55, zu 4 aus 5 49 E.-G.: 1. Anna Fischer geb. Zapp, Hamburg, Prozeßbeboll⸗ mächtigte: Rechtsanwältin Dr. Crum⸗ menguer, gegen Ingenieur Albert Fischer, Chicago IIf, 1628 Lunt Avenue, USgng. 23 R 711491. 2. Goldarbeiter Gottlob Christian Lillich, Frankfurt a. M., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brendel, egen Anna Elisabeth geb. Hahn, ehr Frankfurt a. M. 30 R 12741. 3. Johann Miler, Frankfurt a. M, z. 3. bei der Wehrmacht, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Noll, gegen Margit geb. Tacae gen. Müller in Berdon 6 ef ne Alexandwarul 16 2 * R S541. 4. Frieda Menkes geb. Weber, Frankfurt a. M., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Noll, gegen Friseur Philipp Menkes in Lwöw (Ukraine), Krola Lesczinki 21/8 25 R 46/41. Die Kläger laden die Beklagten . mündlichen Verhandlung des echtsstreits vor das Landgericht Frank— furt a. M. zu 1 3, 4 vor die 8. Zivil⸗ kammer auf 21 Oktober 1941, 9 Uhr, zu 2 vor die g. Zivilkammer auf 6. Oktober 1941, 8 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. ; Frankfurt a. M. , 30. Juli 1941. Landgericht. Geschäftsstelle 2.

18407] Oeffentliche Zustellung.

Der Melker Fritz Straubhaar in Bad Sagrow⸗Pieskow, Theresienhof über Fürstenwalde / Spree, Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Püschel in Frank⸗ furt / Oder, klagt gegen die Dorothea

Beeskow, Drienstraße 2, wegen Eheschei⸗ dung mit dem Antrage auf Scheidung gemäß § 49 des EChegesetzes. Der Klä⸗ ger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Frank⸗ furt / Oder, Litzmannstraße 6, Zimmer Nr. 241, auf den 1. Oktober 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt / Oder, 29. Juli 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

18408] Oeffentliche Zustellung.

In der Ehescheidungsklage der Ehe⸗ frau Hulda Dammer geb. Ziesmann, Strelno⸗Blawaty Nr. 19, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Roemer in . gegen ihren Ehemann,

aprinke Caur Esere. Liepene Maja, Lettland, Klage dem Beklagten zuge⸗ stellt am 9. Mai 1941, hat die Zivil⸗ kammer 1 des Landgerichts Hohensalza neuen Verhandlungstermin auf den 28. November 1941, 19 Uhr, an⸗ beraumt. Die Klägerin ladet den Be—⸗ klagten zu diesem Termin und zur Ver⸗ handlung über den Rechtsstreit vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Hohensalza, Neuer Markt, 7, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. ö.

Hohensalza, den 2 Juli 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

18409

4. R. 75/41. Oeffentliche Zustel⸗ lung. Frau Renate Petychorsti geb. Girke in Warthenau (Zawiercie), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Knopp in Rosenberg, Qberschl., klagt gegen den Ingenieur Michael Pety⸗ chorski, früher in Myszkow, Kreis Zawiercie (Warthenau) auf Eheschei⸗ dung. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Oppeln auf den 24. Oktober 1941, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Opyeln, den 26. Juli 1941. Der Ur⸗ kundsbeamte des Landgerichts Oppeln.

18410] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ada Gramatyka geb. Scholz in . Marxtinstraße Nr. 56 W. 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Stillmark in Posen, Königsplatz Nr. 6, klagt gegen ihren Ehemann Eugen Grainatyka, früher in Posen, Martinstraße Nr. 55 W. 8, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Aufhebung der Ehe mit dem Antrage, 1. die Ehe der Parteien auf Grund des § 37 Eheges. aufzuheben; 2. die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuer⸗ legen. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivillgmmer des Landgerichts in Posen, Wilhelm⸗ straße Nr. 32, dae he, Zimmer Nr. 28, auf den 28. Oktober 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. 3 R. 108/41.

Posen, den 23. Juli 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Der Eisenflechter Franz Schirra in

13411] Oeffentliche ö

Straubhaar geborene Gorn, früher in

den Arbeiter Adolf Dammer, Liepagjas

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Dr. Heinrichs, klagt gegen die Ehefrau Franz Schirra, Angela Sylvia Olympe geb. Payen, rh in Buffglo, New York, Lindberg Drive 4 (USA.), wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Das Landgericht wolle die zwischen den Parteien am 21. Februar 1921 vor dem Standesbeamten in Freimengen (Loth— ringen) geschlossene Ehe scheiden, wolle die Beklagte (h den alleinschuldigen Teil an der Scheidung der Ehe erklä⸗ ren und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken, Langemarcstraße Nr. JI7, 1. Stockwerk, Zimmer Rr. Ji, Sint hau, auf den 25. September 1924, 9a Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Saarbrücken, den 15. Juli 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

184121

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof Berlin

. gibt bekannt: ĩ

Der xussische Dampfer „Tallinn“ lex Peri), 1480 BRT., Unterscheidungs⸗ signal; UU RM, Heimathafen; Tallinn, Eigentümer: Union der Sozialistischen Sowjet⸗Republiken, ist ohne Ladung am 22. Juni 1941 in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und einge⸗ bracht worden. .

Wegen, des Dampfers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. ; . .

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Seröffentlichung beginnenden

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die An⸗ gabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gexicht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 30. Juli 1941.

Der Präsident des Prisenhofs Berlin.

Rofenberger.

18118) Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des . Abraham Israel Wen fh, rüher

in Tilsit wohnhaft, jetzt unbekannten

Aufenthalts. insbesondere für das r n gn Tilsit Blatt 5183, ist mit so⸗ fortiger Wirkung der Kaufmann Ernst Retzlaff in Tilsit, Wasserstraße 7/8, als Treuhänder gemäß 5 2 bzw. 5 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. Dezember 1938 RGBl. 1, S. 1709 eingesetzt worden. Der Treuhänder ist berechtigt, alle gerichtlichen und ,, Geschäfte und Rechtshandlungen für den Abwesenden vorzunehmen, die zum Zwecke der Auflösung der Vermögens⸗ masse erforderlich sind. Diese 6 tigung ersetzt jede gesetzlich erforderliche Vollmacht. Die Verfügung zist sofort wirksam. Der Vermö n , vor⸗ liert mit dieser Veröffentlichung das Recht, ilber die Vermögenswerte zu verfügen. Gumbinnen, den 25. Juli 1941. Der Regierungspräsident.

18604] Oeffentliche Zustellung.

Devisenberater Hans Kreitmair in Karlsruhe, Reichsstr. 5, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Bürke K Eisenlohr in Karlsruhe, klagt gegen: 1. Dr. Richard Hans Israel Hom⸗ burger, 80 West 181 Street, Apt. 58 New York, 2. Friedrich Rudolf Israel

Homburger, 8001 West 181 Street,

Apt. 58 Nem York Eity, aus Dienst⸗ . auf Verurteilung zur Zahlung von 15000 RM nebst Zins seit Klag⸗ zustellung. Der Kläger ladet die Be⸗ klagten zu dem auf Dienstag, 16. September 1941, vorm. 10 Uhr, im Zimmer 112 des Land⸗ gerichts Karlsruhe, Hans⸗ Thomas⸗ Straße 7, stattfindenden Verhandlungs⸗ termin mit der Aufforderung, ihre Ein⸗ wendungen gegen den Klaganspru h rechtzeitig vor dem Verhandlungs⸗ termin dem Gericht und den Prozeß⸗ bevollmächtigten des Klägers mitzu⸗ teilen. .

Karlsruhe, den 26. Juli 1941.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts.

. Höflmeier.

,,,, . für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: 9 Präsident Dr Schlange in Votsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: . Rudolf Lantzsch in Berlin— Charlottenburg. Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

Fünf Beilagen leinschließlich Börsenbeilage und

Herrensohr / Saar. Ei enbahnstraße 46,

einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

der Fas Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934), der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1535 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 261 vom J. November 1935) und der Verordnung über die Ein—⸗

webe, Gewirke (Wirk⸗ und Strickstoffe) und Gefle te, einer aus Geweben, Gewirken und Geflechten n . abgepaßt gearbeitete Wirk⸗ und Strickwaren sowie andere Waren, die zur Zuständigkeit der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete gehören.

waren, e

Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

zeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten f etit⸗Zeile 1,19 MM, einer dreigespaltenen 3 mm breiten .

eile 85 Rac. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle ;

8X 568, Wilhel mstraße 33. Alle Druckaufträge sind auf einfeitig beschriebenem Papier völlig drucreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck besonderer Vermerk am Rande) bervorgehoben werden sollen. Befriste e , d n müssen Tage

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e eingegangen sein.

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenfte

Reichsbankgirokonto Berlin, Nr. 1 80 Konto Nr. 1/1913 c are

nhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Berichtigung der Bekanntmachung über die Umsatzsteuerum⸗ rechnungssätze auf Relchsmark fuͤr die Umsätze im Juli 1941, in Nr. 177, und Befanntmachung über die Umsatzsteuer⸗ umrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin 5 m . Zahlungsmittel für die Umsätze im

uli .

Anordnung B 14 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗

wandte Gebiete vom 2. August 1941.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Betkanntmachung.

Die Bekanntmachung vom 1. August 1941 (Reichsanzeiger Nr. 177 vom 1. August 1941, Reichssteuerblatt S. H35) betr. Um jatzsteuerumrechnungssãtze auf Reichsmark für die Umsätze im Juli ip41 ist wie folgt zu berichtigen: Argentinien 100 Papierpesos 59, 50 RAM Italien 100 Lire 13,18 Portugal 100 Eskudos 10,14

Die Umsatzstenerumrechnungs sätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel für die Umsätze im Juli 1941 werden wie folgt

festgesetzt: Zfd. Nr. Staat Einheit

Britisch⸗Hongkong 100 Dollar Britisch⸗Straits⸗

Settlements 100 Dollar Chile 100 Pesos China 100 Juan Kolumbien 100 Pesos Mexiko 100 Pesos Peru 100 Soleg Berlin, 5. August 1941

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Anordnung BK 14 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

vom 2. August 1941.

(Absatz verpflichtung für Altware und Einschränkung der Ver⸗ wendung von Spinnstoffwaren für Ausfuhrzwecke).

2 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in ung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430), der

etzung eines Sonderbeaüftragten für die Spinnstoffwirtschaft

vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur , .

18. August 1539 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193 vom 21. August 1939) sowie auf Grund des 5 10 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (RGðBl. J S. 2196) und auf Grund der Anordnung Nr. 1 des Sonder⸗ beauftragten für die. Spinnstoffwirtschaft Beschlagnahme⸗ anordnung für die Spinnstoffwirtschaft; vom 4. September 1939 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September . wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeor

und Regelung des Warenverkehrs vom

net:

Begriffsbestimmungen. 1. Spinnstoffwaren im Sinne dieser Anordnun sind Ge⸗

garen,

2. Altware im Sinne dieser Anordnung sind Spinnstoff f

ust, abends

a) die Hersteller vor dem 30.

Juni 1949 hergestellt haben, wobei es gleichgültig is

t, ob die Waren unbearbeitet sind oder vor oder nach dem 30. Juni 1940 bearbeitet

von Lieferstellen oder Verlaufsstellen vor dem 30. Juni 1949 bezogen wurden,

c) die von Lieferstellen oder Verkaufsstellen aus von ihnen vor dem 30. Juni 1949 bezogenen Geweben oder Ge⸗ wirken angefertigt wurden,

die von Lieferstellen oder Verkau treten dieser Anordnun ware“ bezogen werden, die von Lieferstellen oder Verkaufsstellen aus Geweben gefertigt werden, die nach Inkraft⸗ g unter der Bezeichnung „Alt⸗

fsstellen nach Inkraft⸗ g unter der Bezeichnung „Alt⸗

oder Gewirken an treten dieser Anordnun ware“ bezogen werden,

f oder die einer Lagerhaltungsverpflichtung unterlagen und freigegeben worden sind o eitpunkt der Herstellung, rtigung und den g) oder die Au um Verkau ücksicht auf

hne Rücksicht auf den des Bezugs oder der An⸗ Zeitpunkt der Freigabe,

uhrware im Sinne von AÄbs. 3 waren und im Inland freigegeben worden sind ohne den Zeitpunkt der Herstellung, des Be⸗ 9 oder der Anfertigung und den Zeitpunkt der Frei⸗ gabe.

8. Ausfuhrwaren sind Spinnstoffwaren

ch gültigen Ausfuhrauflage aus dem rt worden sind,

er zen Ausfuhrauflage im Inland in

a) die mit einer no Ausland eingefüh

b) die mit einer noch hergestellt worden si

e) aus Ausfuhrware im Sinne angefertigt worden sind.

von a und h im Inland

Bezeichnungszwang für Altware. Verkauft ein Unternehmen Altware, chnung in Auftragsbestäti ware“ beizufügen. Beim

so ist es verpflichtet, gung und Rechnung Verkauf von Syinn⸗ cher hat eine Kennzeichnung als Alt⸗

der Warenbezei den Zusatz „Alt stoffwaren an Verbrau unterbleiben.

er ere, mate, .

Verpflichtung zum Absatz von Altware.

zeichnete Altware soll auf schnellstem n zugeführt werden.

re besitzen, sind deshalb ver⸗ spätestens aber innerhalb mer der nächsten Stufe zu elhändler oder Handwerker

1. Die in 51 be Wege den Verbraucher Unternehmen, die solche Altwa pflichtet, die Altware schnellstens, der folgenden Fristen an Abneh versenden oder, falls es sich um Einz handelt, an Verbraucher zu verkaufen: a) Altware im Sinne von § 1 31. August 1911,

b) Altware im Sinne von § 1 Abs. 2 d und e unverarbeitet binnen zwei Monaten oder nach erfolgter Be⸗ und Ver⸗ arbeitung binnen drei Monaten nach

e) Altware im Sinne von § 1 Abs. 25 u

reigabe bis zum Inkrafttreten dies lgte, bis zum 31. Au gabe nach Inkrafttreten dies verarbeitet binnen zwei M arbeitet binnen drei Monaten na 2. Der Absatz von Altware ist nich Unternehmen von der Reichsstelle oder i einer Gruppe der Organis are eine La kommen hat.

Abs. 2a bis e bis zum

dem Bezug, nd g, sofern die er Anordnun gust 1941 oder, sofern die

er Anordnung erfolgt, un⸗ onaten oder be⸗ oder ver⸗ ch erfolgter Freigabe. t gestattet, wenn ein n ihrem Auftrag von ation der gewerblichen Wirtscha gerhaltungsverpflichtung auferlegt b

neberwachung und Verwertung durch die Reichsstelle. Die Reichsstelle behält sich vor, die Ein schriften durch Stichproben zu übe nicht innerhalb der

wesenen früheren Zei Die Strafvorschriften des

dieser Vor⸗ ltware, die

rwachen und möglich ge⸗

Fristen des 5 3 oder zu einem t wird, selbst zu verwerten. leiben unberührt.

eitpunkt abgese

Verbot der Verwendung von Spinnstoffwaren zu Ausfuhr⸗ Es ist verboten, Spinn

stoffwaren, die nicht Ausfuhrware im Sinne des 5 1 Abs.

3 sind, für Ausfuhrzwecke zu ver⸗

Lieferung von Spinnstoffwaren für Ausfuhrzwecke.

ng BR 11 vom 3. Februar 1940 d Preußischer m 3. Februar 1940) wonach Spinn nommen und geliefert werden dürfen, wenn

§5 7 Abs. 14d der Anordnu (Deutscher Reichsanzeiger un Nr. 29 vo

Staatsanzeiger stoffwaren ab⸗ es sich um die

usführung von zugelassenen Ausfuhrauftr

Postschecktonto: Berlin 41821 1 94 I

findet nur auf Ausfuhrware im Sinne von § 1 Abs. 3 An⸗ wendung. 57

Aufhebung der Ausfuhrauflage für bestimmte Gewebe und Gewirke.

1. Die nach 5 5 der Anordnung BK 11 vom 8. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 20 vom 3. Februar 1940) in erster Linie für Aus⸗ fuhrzwecke vorbehaltenen Gewebe und Gewirke aus Gespinsten ganz aus Baumwolle, ganz aus Wolle oder aus ausländischen Leinengarnen dürfen für ÄAusfuhrzwecke nicht mehr verwendet werden, sofern es sich nicht um Ausfuhrware im Sinne von § 1 Abs. 3 handelt. Sie gelten als Altware im Sinne von 5.1 Abf. 2g dieser Anordnung und als mit Inkrafttreten dieser Anordnung im Sinne von 5 3 Abf. 12 freigegeben. Die in den sudetendeutschen Gebieten hergestellten oder dort be— findlichen Spinnstoffwaren dieser Art dürfen nur zur Ver⸗ wendung in den sudetendeutschen Gebieten bezogen und ge⸗ liefert werden.

2. 5 5 der Anordnung BK 11 wird aufgehoben.

8 8 Strafbestimmungen.

r, r, ,. gegen diese Anordnung werden nach den Vorschriften der 85 12 15 der k 1 über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. Auguft 193 (RGBl. 1 S. 1430) bestraft. 83

. Inkrafttreten. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung

im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

in Kraft. Zugleich tritt das Rundschreiben Nr. 2041 vom

ö. i 1941 und die dazu ergangenen Erläuterungen außer raft.

Berlin, den 2. August 1941.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

J. V.: Unterschrift).

r , ee, ee

Nichtamtliches. Mus ber VBeriwaltung.

Günftige Entwicklung des Steuer auftommens des Reichs. Das Steueraufkommen des Reichs entwickelt sich nach wie

vor sehr günstig. Wie Staatssekretär Reinhardt in der „Deut⸗ schen Steuer⸗Zeitung ausführt, und wie wir bereits in der , Ausgabe kurz berichteten, hat es im Rechnungsjahr 1940 62

jahres 1941 für das Rechnungsjahr 1941 auf 30 Milliarden F. geschätzt worden. Die Entwidlung im bisherigen Teil des Rech⸗ nungsjahres 1941 läßt darauf schließen, daß das Steueraufkom⸗ men des Reichs im n, , 1941 30 Milliarden RA über- schreiten wird. Das Steuerau

Hauptposten auf der Einnahmeseite des Reichshaushalts und da— mit das Fundament der Finanzkraft des Reichs dar. In diesem

killiarden . betragen und ist bei Beginn des . *

kommen des Reichs stellt den

undament spiegelt sich die Güte unseres Steuersystems und die

Leistungskraft der Reichsfinanzverwaltung, aber auch die Stärke der Deutschen Arbeits- und Wirtschaftskraft. Je größer das Steueraufkommen, um so fester das Fundament, auf dem auch die Finanzierung des Krieges beruht. Es ist natürlich, daß der Finanzbedarf im gegenwärtigen Krieg sehr groß ist. Bel der Entwicklung unseres Steueraufkommens ist jedoch gewährleistet, daß das Fundament der Finanzierung und damit die . run

. auf die Dauer des Krieges in bester Ordnung bleiben.

selbst gesichert ist, und daß die Finanzen des Reichs ohne

ei der Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß alle Gerüchte,

wonach der Kriegsfinanzbedarf die Erhebung einer allgemeinen ,, oder gar die Beschlagnahme von Spargut⸗ aben⸗

einerlei Erhöhung erfahren, und sie wird auch keinerlei Erhöhung erfahren. Es ist kein Kriegszuschlag zur Vermögenssteuer ein? geführt worden, und es wird auch kein Kriegszuschlag zur Ver⸗ mögenssteuer eingeführt werden. Und es ist auch nicht daran gedacht, eine allgemeine „Vermögensabgabe! Erhöhung der allgemeinen Vermögenssteuer oder gar die Er— hebung einer allgemeinen Vermögensabgabe würde roße Schwie⸗ rigkeiten und viele Härten in der praktischen Trac

ursachen und erhebliche volkswirtschaftliche Gefahren in sich ber⸗ en. Aus dieser Erkenntnis ergibt sich die Stellung des national— oziglistischen Staates zur Frage der Vermögensbesteuerung von elbst. Das Schwergewicht des deutschen Stenersystems wird auch im Krieg nach wie vor auf der Besteuerung des Einkommens und des ken

testen sind.

edinge, Unsinn sind. Die Vermögenssteuer hat im Krieg

einzuführen. Eine

führung ver⸗

atzes beruhen, weil diese Besteuerungsarten die gerech⸗

Die Finanzkraft des Reichs wird nach dem Krieg nicht nur

so starkt wie heute, sondern wahrscheinlich noch erheblich stärker sein. Es wird nicht erforderlich sein, ir endwelches finanz⸗ oder steuerpolitisches Experiment zu unternehmen, sondern es wird im Gegenteil möglich sein, den Kriegszuschlag zur Einkommen-

ie ... mee, m, , a.