1941 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Aug 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 190 vom 16. August 1941. S. 4

hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Äbschrift beizu⸗ 1 Die ae lag lautiger, welche . nicht melden, können, unbeschadet es Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus VPflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe m der Tei⸗ lung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. 8. F. B. 41.

Berlin⸗Pankom, den J. Au gust 1941.

Das Amtsgericht. Abt. 8.

20414 Aufgebot. Johannes Dreher, Schreinermeister in Denkingen hat beantragt, den ver⸗ schollenen Richard Dreher, geb. am 24. Januar 1898 in Denkingen, zuletzt wohnhaft in Denkingen, für tot zu er⸗ klären Der der, . wird aufge⸗ fordert, sich bis spätestens Dienstag, den 7. Oktober 1941, vormittags 11 Uhr, beim Amtsgericht Tuttlingen, Zweigstelle Spaichingen, i melden widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Wer Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen kann, wird aufgefordert, dies bis spätestens J. Oktober d. J. dem Gericht anzu⸗ zeigen.

Spaichingen, den 11. August 1941.

Amtsgericht Tuttlingen, Zweigstelle Spaichingen.

20408 Aufgebot.

I. Rechtsanwalt Dr. Gustav Schwarz in Berlin W 15, Kurfürstendamm Nr. 169/70, als Pfleger des Nachlasses des am 29. 1. 1941 verstorbenen, zu⸗ letzt in Berlin⸗Siemensstadt, Mäcke⸗ ritzstraße 19, wohnhaft. gewesenen Schneidermeisters Paul Konietzko N.. F. 44s6J1 —; 2. Hauptmann 4. D. Johannes Deves in Berlin⸗Lichterfelde, Ihlumer Straße 3, als Pfleger des Nachlasses: a) des am 29. 9g. 1840 ver⸗ storbenen, ie in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Knesebeckstr. 57, wohnhaft ge⸗ wesenen Kaufmanns Georg Israel Burchard 37. F. 46641 —; b) des am 3. 4. 1941 verstorbenen, file in Berlin⸗Charlottenburg. Sybelstr. 54, wohnhaft gewesenen Kaufmann Wal⸗ ter Isragel Schmigelsty 37. E. 6l 144. : 3. Rechtsanwalt Hermann 8 . in Berlin W 50, Augsburger Straße , als Pfleger des diachitgf des am 15. 2. 1941 verstorbenen, zuletzt

in Berlin⸗Charsottenburg, Sybelstr. 28,

wohnhaft gewesenen Dr. phil. Maxi⸗

milian Mathias 37. F. 52/41 4 Rechtsanwalt Dr. Hugo Banneitz in Berlin W 50, Tauentzienstr. 16, als Pfleger des Nachlasses: a) der am 8. 11. 1940 verstorbenen, zue in Berlin⸗Charlottenburg, Richard⸗Wag⸗ ner⸗Str. 3, wohnhaft gewesenen Frau Hertha Rödiger geb. Panzram 37. F. 56/41 —; P) der am 6. 11. 1949 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Charlot⸗ tenburg, Leibnizstr. 71, wohnhaft ge⸗ wesenen Frau Marie Natow, geb. Seyler 37. F. 57/41 —; 5. Rechts⸗ anwalt Dr. Georg Künkel in Berlin⸗ Charlottenburg, . 29, als Verwalter des Nachlasses des am 11.1. 1941 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗ Schmargendorf, Hohenzollerndamm 88a, 3 gewesenen Kaufmanns Ernst Witte J7. F. 54/41 haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der von sachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher e dr,, ihre Forderun⸗ gen gegen den Nachlaß der Verstorbe⸗ nen: zu 1 Paul Konietzko, zu 2a Georg Israel Burchard, zu 2b Walter Isrgel Schmiegelsty, zu 3 Maximilian Ma⸗ thias, zu 4a Hertha Rödiger geb. Panz⸗ ram, zu 4b Marie Natow geb. Seyler, zu 5 Ernst Witte spätestens in dem auf den 10. Oktober 1941, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Amts⸗ gerichtsplatz, Zimmer 335, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine bei diesem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rech⸗ tes, vor den Verbindlichkeiten aus Vflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit i verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachtei! ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung der Nachlasses nur für

rin ladet den Beklagten

den seinem Erbteil entsprechenden Teil

der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Charlottenburg, 8. 8. 1941. Amtsgericht. 37. Fn. Sam. 641.

20407

Folgende Urkunden sind für kraft⸗ los erklärt worden: Die Zertifikate der Reichsbank über bei der Reichs⸗ bank niedergelegte 7 ige Vorzugs⸗ aktien der Deutschen Reichsbahngesell⸗ schaft über a) je 2 Stück Serie 1V Gruppe 1 Lit. A Nr. 25 321/22 üher je 1090 GM, b) je 2 Stück Serie v Gruppe Il Lit. A Nr. 15 4991500 über je 100 E., c) je 1 Stück Serie III Gruppe 19 Lit. A Nr. Si0 / 1 über je 200 GM, d) je 1 Stück Serie III Gruppe JV Lit. C Nr. 60 051152, Nr. 60 46/48 über je 1000 GM. 455 F. 278. 40. —2

Berlin, den 13. August 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

201] Der Erbschein vom 26. Februar 1922 nach dem am 31. Juli 1920 ver⸗ storbenen Kossäten Richard Lehmann, Reinsdorf, wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Jüterbog, den 11. August 1941.

20113

Die am 9. April 1940 erteilte Aus⸗ fertigung des Erbscheins vom 9g. April 1940 auf Ableben der Emilie Sara geb. Bockmann, Ehefrau des Kaufmanns Salomon Israel Sandherr, in Mann⸗ heim, 0. 4. t, wird für kraftlos er⸗ klärt und eingezogen, da sie nach Be⸗ richtigung der ÜUrschrift des Erbscheins unrichtig geworden ist.

Mannheim, den 9: August 1941.

Notariat Mannheim II, als Nachlaßgericht.

4. Oeffentliche ustellungen.

20418] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 20141. Die Frau Elisabeth Wojdan, geb. Skowronek, in Teschen, Hohenegger Straße 4, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Harbich in Teschen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wenzel Wojdan, früher in Teschen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung aus alleinigem erschulden des Beklagten. Die Kläge⸗ ; ur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landge⸗ richts in Teschen auf den 5. Novem⸗ ber 1941, 9, 15 Uhr, Saal 133, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubrin⸗

gende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch Anwalt der Klägerin und dem Gericht

den zu bestellenden

mitzuteilen. Teschen, den 2. August 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

20417 4 R 167140. Frau Klara Elisabeth Sarfis geb. Stephan in Mannheim, Q 5. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Horch in Mannheim, klagt keen ihren Ehemann Willy Sarfis, ertreter, früher in Schwetzingen, jetzt in Shanghai / China, mit dem Antrag auf Scheidung der am 17. Mai 1913 in Paris geschlossenen Ehe der Parteien aus Verschulden des Ehemanns. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Landgericht, Zivilkammer 3, Mann⸗ heim, auf Freitag, den 3. Oktober 1941, vormittags 109 Uhr, vorge⸗ laden. Die gahungsfrist wurde auf 6 Wochen festgesetzt. Die öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin wurde gemäß § 206 Abs. 2 3PO. be⸗ willigt. Mannheim, den 12. August 1941. Die Geschäftsstelle des Land⸗ gerichts.

20419 Anordnung.

Eigentümer der nachstehend bezeich⸗ neten, im Bezirk des Amtsgerichts Er⸗ langen liegenden Grundstücke sind: a) der. Pl.⸗Nr. 112, 111, 109 M, Stgde. Forth: 1. Pauline Sara Schnaittacher in Erlangen, Einhornstr. 5, 2. Alfred Israel Schnaittacher, fr. kaufmän—⸗ nischer Angestellter in Nürnberg, jetzt in New York, je zur Hälfte; b) der Pl.⸗ Nr. 109 , Stgde. Forth: Der unter Buchstabe a Ziff. 2 genannte Alfred Israel Schnagittacher. Die Grundstücke wurden durch Kaupwertrag vom 15. 4. 1941 (URNr. 289 des Notars Justiz⸗ rats Keppel in Nürnberg, Königstr. 52 / 1) zum Preise von 2500 Fan an die Ge⸗ meinde Forth, vorbehaltlich der nach⸗ träglichen Genehmigung des Alfred Israel Schnaittacher oder des für diesen aufzustellenden Treuhänders verkauft. Dem Alfred Israel Schnaittacher wurde durch meine Anordnung vom 3. 6. 1941 Nr. 2085 da 552 aufgegeben, die Ver⸗ äußerung der oben bezeichneten Grund⸗ stücke in öffentlicher oder öffentlich be⸗ glaubigter Urkunde längstens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Der Betroffene ift dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Gemäß 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdi⸗

schen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird

nunmehr der Wirtschaftsprüfer Dr. Jo— sef Herrmann in Nürnberg W, Frauen—⸗ torgraben 47, mit sofortiger Wirksam⸗ keit als Treuhänder mit Veräußerungs— vollmacht bestellt. Die Kosten dieser treuhänderischen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfahrens zur Bestellung des Treuhänders hat heirch Israel

der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der ihm zu erstattenden Aus— lagen erfolgt -nach Abschluß der treu— händerischen Tätigkeit durch den Re⸗ gierungspräsidenten. Für diese Anord⸗ nung wird eine Gebühr von 19 Het nebst einem Zuschlag von 20 35 ange⸗ etzt. Gegen diese Anordnung steht dem Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidenten in Ansbach ein⸗ zulegen. Ansbach, 4. August 1941. Der Regierungspräsident. J. V.: v. Wachter.

20420 ;

Der Reichsstatthalter in Nieder⸗ donau Obere Siedlungsbehörde, Wien, J. Löwelstraße 18.

Besfcheid.

Altz; IV C . A 230 E/ Has. Der Veichsstatthalter in Niederdonau, Obere Siedlungsbehörde, genehmigt gemäß s 8 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. L. S. 1709, folgenden Kaufvertrag: Verlãufer: Emil Israel Hacker, Helene Sara Weiß, Char⸗ lsotte Sara Grünhut, Elisabeih Sara Korn und die Vorgenannten auch als Erben nach Paul Isarel Hacker, alle Wien, XIV., Reindorfg. 57. Käufer: rau Agnes Stranz, Landwirtin in e enbe . 28 a, Kreis Oberpullendorf, N. D. Verkaufte Lie⸗ genschaften: a. 125; Grundst. Nr. 61, Acker in Friedhof⸗Kreuschitz des Grundbuches der Kat. emeinde Lackenbach, Amtsgericht Oberpullen⸗ dorf, im Gesamtausmaß von 70 a 62 dm. Kaufpreis: 1234,80 RA. Da⸗ tum des Kaufvertrages: 14. März 1940. Auf Grund des 5 15 Abs. 1 der vor— enannten Verordnung über den Ein⸗ atz des ö. Vermögens wird der Käuferin aufgetragen, den Betrag von eM, 200, (in Worten: Reichsmark zweihundert) vom Kaufpreis als Aus⸗ . zugunsten des Deutschen

eiches innerhalb drei Wochen auf das Konto des Finanzamtes in Eisenstadt

des

schränkt verfügbare

einzuzahlen. * Anrechnung auf den Kaufpreis dürfen weiter die bis zum Zeitpunkt der Einverleibung des Eigen⸗

tumzgrechtes der Verkäuferin eingetra⸗

genen bücherlichen Lasten übernom⸗ men oder bezahlt werden. Ebenso dür⸗ fen die nicht einverleibten rückstandigen öffentlichen Abgaben der Veräußerer (Wertzuwachsabgabe) und eine even⸗ tuelle Zinsrücklage, die mit Abschluß und Durchführung des oben angeführ⸗ ten Kaufvertrages verbundenen Kosten, Spesen und Provisionen, soweit sie laut Vereinbarung aus dem Kaufpreis u decken sind, ebenso wie etwaige n, ausbezahlt werden. Andere Zahlungen (Auswanderungs⸗ kosten usw.) ö . in Anrechnung auf den 6 nicht geleistet werden. Der Restkaufpreis ist nach Maßgabe der Fälligkeit auf das auf den Namen Vert ufer lautende, gemäß S 59 ff. gespertte, bereits be⸗ u errichtende, be⸗ icherungskonto bei einer in der Ostmark geführten De⸗ visenbank zu bezahlen, über welches nur mit Genehmigung der Devisenstelle Wien, Ue 3 Sabteilung, ver⸗ fügt werden darf. iese Anordnung gilt als vorläufige Sicherungsanord⸗ nung der Devisenstelle Wien gemäß Ss§ 59, 62 Dev.⸗Ges. vom 12. 12. 1938. Die Verwendung der nicht nich das oben angeführte Konto erlegten Gelder ist binnen 14 Tagen bei der Devisenstelle Wien, Ueberwachungsabteilung, im ein⸗ zelnen durch Originalbelege nach r . Sofern einer der auf der Verkäufer⸗ seite Beteilkgten das Reichsgebiet in⸗ zwischen verlassen hat, ist jede zur Ab⸗ deckung des ert sp ik? dienende Handlung, insoweit nur mit Geneh⸗ migung der zuständigen Devisenstelle,

Devisengesetz stehende bzw. neu

die i n, unter Vorlage dieses Be⸗

cheides zu beantragen i zulässig. Vor Erteilung der Rechtskraftbestätigung ist diese Genehmigung für die Grundbuch⸗ einverleibung ungültig. Die vor—⸗ liegende Genehmigung ersetzt gemäß sz 9 der bezogenen Einsatzverordnung die dort angeführten, sonst eventuell erforderlichen Genehmigungen. Die Zuständigkeit des Reichsstatthalters in N. D., Obere Siedlungsbehörde, ist im Sinne des 5 17 Abs. 3 der leg. eit. gegeben, da es sich um landwirtschaft⸗ liches Vermögen handelt. Gegen diesen Bescheid steht gemäß S5 19 und

20 Abs. 1 der angeführten Verordnung

die binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung beim Reichsstatthalter in N. D. (Obere Siedlungsbehörde in Wien, J., Löwelstr. 18) einzubringende Beschwerde an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft offen. TDieser Bescheid ist nach Rechtskraft dem hiesigen Amte zum Zwecke der Bei⸗ setzung der Rechtskraftklausel vorzu⸗

legen. Der Käufer hat die grund⸗

Schngittacher zu tragen. Die Festsetzung

bücherliche Durchführung durch die Vorlage einer Abschrift des diesbe üg⸗ lichen Grundbuchsbeschlusses na zu⸗ weisen.

Wien, den 265. Juli 1941. J. A.: Dr. Grimm.

20421 Der Neichsstatthalter in N. D. Obere Siedfungsbehörde.

Bescheid.

Alz. 1IVe A 239 Ri / Zo. statthalter in Niederdonau, Obere Siedlungsbehörde, genehmigt ge maß 3 8 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12 19386, RGBl. 1 S. 1709, folgenden Kaufvertrag: Verkäufer: Emil Ifrael Hacker, Helene Sara Weiß, Charlotte Sara Grünhut, Elise Sara Korn, und die Vorgenannten auch als Erben nach Paul Israel Hacker, alle in Wien, XIX. Reindorfg. 37. Käufer: Elisabeth Szin, Gastwirtin in Laaen⸗ bach, Schloßstraße 3, Landkreis Ober⸗ pullendorf. Verkaufte Liegenschaften: Einlagezahl 125, Grundst. Nr. 36, Acker

im Ortsried des Grundbuches der Kat.

Gem. Lackenbach, Amtsgericht Ober⸗ pullendorf, im Gesamtausmaß von 12 a 77 me. Kaufpreis: 3855 R. AM. Datum des Kaufvertrages vom 31. 3. 1940. Auf Grund des § 15 Abs. 1 der vorgenannten Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens wird der Käuferin aufgetragen, den Betrag von RM 165, (in Worten Reichs⸗ mark einhundertfünfzigfünf) als Aus⸗ gleichsumlage zugunsten des Deutschen Reiches innerhalb 3 Wochen auf das Konto des Finanzamtes in Eisenstadt einzuzahlen. * Anrechnung auf den Kaufpreis dürfen die bis zum Zeit⸗ punkte der Einverleibung des Eigen⸗ tumrechtes der Käuferin eingetragenen bücherlichen Lasten übernommen oder bezahlt werden. Ebenso dürfen die nicht einverleibten rückständigen öffent⸗ lichen Abgaben der Veräußerer (Wert⸗ zuwachs abgabe) und eine eventuelle Zinsrücklage, die mit n, und Durchführung des oben angeführten Kaufvertrages verbundenen Kosten, Spesen und Provisignen, soweit sie laut Vereinbarung aus dem Kaufpreise zu decken sind, ebenso wie etwaige Be⸗ triebsschulden ausgezahlt werden. An⸗ dere Zahlungen (Auswanderungskosten) usw. dürfen in Anrechnung auf den Kaufpreis nicht geleistet werden. Der Restkaufpreis ,,. auf das auf den Namen des erkäufers lautende, gemäß § 59ff. Devisengesetz gesperrte, bereits be⸗ e . bzw. neu zu errichtende, be⸗ chränkt verfügbare Sicherungskonto bei einer in der Ostmarhk geführten Devisenbanh zu bezahlen, über welches nur mit, Genehmigung der Deyisen⸗ stelle Wien, , , verfügt werden darf. Die Anordnung gilt als vorläufige Sichevungsanord⸗ nung der Devisenstelle Wien gemäß §S§ 59, 62 Dev.⸗Ges. vom 12. 12. 1938. Die Verwendung der nicht . das oben angeführte Konto erlegten Gelder ist binnen 14 Tagen bei der Devisen⸗ stelle Wien, Ueberwachungsabteilung, im einzelnen durch DOriginalbelege nachzuweisen. Sofern einer der auf der Verkäuferseite Beteiligten das Reichs⸗ gebiet inzwischen verlassen hat, ist jede zur Abdeckung des Verkaufspreises

dienende Handlung, insoweit nur mit.

Genehmigung der zuständigen 6 stelle, die a . unter Vorlage dieses Bescheides zu g ,. ist, zu⸗ läffig. Vor Erteilung der Rechtskraft⸗ bestätigung ist diese Genehmigung für die gen nb seln herlefbußen ungültig. Die vorliegende Genehmigung ersetzt gemäß § 8 der bezogenen Einsatzver⸗ ordnung die dort angeführten, sonst eventuell erforderlichen. Genehmigun⸗ en. Die Zuständigkeit des Reichs⸗ elthalet in N. D., Obere Siedlungs⸗ behörde, ist im Sinne des 5 17. Abs. 3 der leg. eit, gegeben, da es sich um landwirtschaftliches Vermögen andelt. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen ge⸗ mäß §S§ 19 u. 20, Abs. 1. der ange⸗ führten Verordnung die binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung beim Reichsstatthalter in N. D. 3

Siedlungsbehörde, in Wien, J., Löwel⸗ straße 18) einzubringende Beschwerde an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft offen. Dieser Be⸗ 6 ist nach Rechtskraft dem diesten 1Imte zum Zwecke der . er Rechtsklausel vorzulegen. Der Käufer hat die ,, Durchführung durch die Vorlage einer Abschrift des diesbezüglichen Grundbuchbeschlusses nachzuweisen. ö.

Wien, den 25. Juli 1941. J. A.: Dr. Grimm e. h.

20422 Der Reichsstatthalter in N. D. Obere Siedlungsbehörde. Bescheid.

Akz. IVe A 230 Ei /go. Der Reichsstatthalter in Niederdonau, Obere Siedlungsbehörde, genehmigt gemä sz 8 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 19338, RGBl. ! S. 1709, folgenden Kaufvertrag: Verkäufer: Emil Israel Hacker, Helene Sara Weiß, Char⸗ lotte Sara Grünhut, Elisabeth Sara Korn und die Vorgenannten als Erben nach dem verstorbenen Paul Israel Hacker, alle in Wien, XIV., Reindorfgasse 57. Käufer: Franz und

Gisela Maslits in Lackenbach, Post⸗

Der Reichs V

ist nach Maßgabe der

N. D. (Obere

ten ist.

. . ea. 23, Landkreis Oberpullendorf. Verkaufte Liegenschaften: Einlage⸗ zahl 125, Grundst. Nr. 588, Acker in Seelengcker des Grundbuches der Kat.“ Gemeinde Lacken bach, Amtsgericht Oberpullendorf, im Gesamtausmaß von 1 ha 25 a 82 ma. Kaufpreis: 2016, M, Datum des Kaufver⸗ trages: 1. März 1946. Auf Grund des 5 15 Abs. 1 der vorgenannten Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen ermögens wird den Käufern aufge—⸗ tragen, den Betrag von rt 400, (in Worten vierhundert Reichsmark) vom Kaufpreis als Ausgleichsumlage zu⸗ unsten des Deutschen Reichs inner⸗ .. drei Wochen auf das Konto des Finanzamtes Eisenstadt einzuzahlen. In Anrechnung auf den Kaufpreis dürfen weiter die bis zum Zeitpunkt der Einverleibung des Eigentumrechtes (der Käufer) eingetragenen bücherlichen Lasten übernommen oder bezahlt wer⸗ den. Ebenso dürfen die nicht einver⸗ leibten rückständigen öffentlichen Ab⸗ gaben des Veräußerers (Wertzuwachs⸗ , eine eventuelle Zinsrück⸗ lage, die mit Abschluß und Durch⸗ ih lun des oben , Kaufver⸗ trages verbundenen Kosten, Spesen und soweit sie laut Verein⸗ u decken etriebs⸗ Andere

Provisionen, barung aus dem Kaufpreis ind, ebenso wie etwaige chulden ausbezahlt werden. Zahlungen .

Kan Restkaufpreis ist , . auf das auf den Namen des erkäufers lautende, gemäß § öy9ff. Devisengesetz gesperrte, bereits be⸗ ren bzw. neun zu errichtende, be⸗ chränkt verfügbare Sicherungskonto bei einer in der Ostmark geführten Devisenbank zu bezahlen, über welches nur mit. Genehmigung der Devisen⸗ stelle Wien, Ueberwagchungsabteilung, verfügt werden darf. Diese Anordnung gilt als 2 Sicherungsanord⸗

preis nicht geleistet werden. Der

nung der Devisenstelle Wien gemäß §z 59, 62 Dev.⸗Ges. vom 12. 12. 1938. ie Verwendung der nicht aug das oben angeführte Konto erlegten Gelder ist binnen 14 Tagen bei der Devisen⸗ stelle Wien, Ueberwachungsabteilung, im einzelnen durch Originalbelege nachzuweisen. Sofern einer der auf der Verkäuferseite Beteiligten das Reichs⸗ gebiet inzwischen verlassen hat, ist jede ur Abdeckung des Verkaufspreises ienende Handlung, insoweit nur mit Genehmigung der zuständigen . en die gesondert unter Vorlage ieses Bescheides zu beantragen ist, zü⸗ igt Vor Erteilung der Rechtskraft⸗ bestätigung ist diese Genehmigung für die Grundbuchseinverleibung ungültig. Die vorliegende Genehmigung ersetzt gemäß § 9 der bezogenen Einsatzver⸗ ordnung die dort angeführte, sonst eventuell erforderliche ö Die Zuständigkeit des Reichsstatt⸗ alters in N. D., Obere Siedlungsbe⸗ 6 e ist im Sinne des § 17 Abs. 3 der leg. eit. gegeben, da es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt. Gegen diesen Bescheid steht ge⸗ mäß 8s§ 19 und 20 Abs. 1, der ange⸗ führten Verordnung die binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung beim Reichsstatthalter in N. D. (Obere Sied⸗ lungsbehörde in Wien, L, Löwelstr. 18, einzubringende Beschwerde an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft offen. Dieser Bescheid ist nach Rechtskraft dem hiesigen Amte um Zwecke der Beisetzung der Rechts⸗ . vorzulegen. Der Käufer hat die grundbücherliche Dur führung durch h Vorlage einer Abschrift des diesbezüglichen Grundbuchsbeschlusses nachzuweisen. ö

m, den 25. Juli 1941.

SJ. A.: Dr. Grimm.

20416] Oeffentliche Zustellung,

Die Ehefrau Ella Sara Salomon, geb. Karfiol. 1 Hamburg 13, Bundes⸗ straße 43 Mꝗ III, Kennkarte J Ham⸗ burg B 7652, Prozeßbevollmächtigter: Konsulent Dr. jur. M. Israel Samson, Hamburg, klagt gegen Dr. med. Isidor sen. Lothar Luft, zu New York City,

SA, 651 West 171 Street, mit dem Antrage auf Zahlung von 5iß s 80 R- nebst 4 3 Zinsen seit dem 1. Janugr 1911 unter der Begründung, daß sie die Alleinerbin der am 17. Febrüar 1940 verstorbenen Mutter des Beklag⸗ Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hamburg, Zivil⸗ kammer 15 a, Dienststelle Altona. Allee Nr. 125, auf Donnerstag, den G6. No⸗ vember 1941, gu Uhr, geladen,

Hamburg⸗Altona, 123. August 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

1 ß Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg

Druck der n , Verlags und Druckerei GmbH., Berlin.

Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

einer Zentralhandelsregister · Beilage).

(Auswanderungskosten dürfen in Anrechnung auf den“

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insbesondere

Worte etwa durch Fettdruck (einmal

chen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

6

Nr. 191

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Frankfurt (Oder) über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Druckfehlerberichtigung der Anordnung V 46 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art, in Nr. 185/41. ;

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. I/ 198

Amtliches.

Deutsfches Reich.

Der Führer hat dem Maler Professor Dr. h. c. Ludwig von geo m en mit Urkunde vom 17. August 1941 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Anordnung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 0 S. 479) wird hiermit das durch die Geweime Staatspolizei Staatspolizeistelle Frankfurt Oder am 3. Juni 1941 sicher⸗ gestellte Sparguthaben bei der Stadtsparkaffe in Landsberg Warthe), Konto Nr. 737, in Höhe von 2622,65 R- der Ilse Sarg Davidsohn . Noack, jetzt in . aufhältlich, für das Deutsche Reich, vertreten durch den Reichsfinanz⸗ minister, eingezogen. Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der Zustellung.

Frankfurt / Oder, den 6. August 1941.

Der Regierungspräsident.

I. Pol. 22/20. 41. J. V.: Kothe.

Anordnung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) wird hier⸗ mit das durch die Geheime Staatspolizei Staaispolizei⸗ stelle Frankfurt DIder am 11. April 1941 n, . Bankguthaben bei der Deutschen Bank, Zweigstelle . furt / Oder, ohne Kontonummer, in Höhe von 3706,65 RM des Max , Einbinder, zuletzt Frankfurt / O., Buschmühlen⸗ weg 11 b, wohnhaft gewesen, für das Deutsche Reich, ver⸗ treten durch den Reichsfinanzminister, eingezogen. Diese Ver⸗ öffentlichung tritt an die Stelle der Zustellung.

Frankfurt / Oder, den 6. August 1941.

Berlin, Montag, den 18. August, abends

Anordnung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) wird hiermit das durch die Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Frankfurt / Oder am 19. Juni und 11. Juli 1941 sichergestellte Vermögen der Ida Sara Grünbaum, geb. Wolff, geboren am 22. März 1881 in Cottbus, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, nämlich .

1. das in Cottbus, Kaiserstr. 5, belegene, im Grundbuch von Cottbus⸗Stadtfeld Band V Blatt 246 für die ver⸗ ehelichte Installateur Ida Sara Grünbaum, geb.

n in Vel zue eingetragene Grundstück sowie

das Verwaltungskonto bei der Vereinsbank Cottbus A. G. in Cottbus, Kontonummer 5278, mit Stand vom 14. Juli 1941 in Höhe von 730,09 RAM

für das Denutsche Reich, vertreten durch den Reichsfinanz⸗ minister, eingezogen. Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der Zustellung.

Frankfurt / Oder, den 8. August 1941.

Der Regierungspräsident. J. V.: Kothe.

——

Verfügung. . Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ chen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGGBl.́ 1 S. 293) in erbindung mit 8 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (G68. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) wird das bewegliche Ver⸗ mögen der Sekte „Christliche Wissenschaft“ (Christian Science), soweit sie im Regierungsbezirk Düsseldorf ihren Sitz hatte, mit der Maßgabe zugunsten des Preuß. Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preunßischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Düsseldorf, den 13. August 1941. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift).

I. Pol. 18/52. 41.

Druckfehlerberichtigung der Anordnung V 46 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art in Nr. 18541. Der Absatz ? des 5 1 muß richtig lauten: Schablonen im Sinne dieser Anordnung sind Werkböden mit den dazu⸗ ehörigen Furnituren. Rohwerke im Sinne dieser Anordnun 6 erkböden mit den ban r gen ee n, et. ohne Aufzugsfeder, Hemmung, ÜUnruhe, Spiralfeder, mit oder

Der Regierungspräsident.

I. Pol. 20/115. 41. J. V.: Kothe.

Neue deutsche Bantverbindungen mit Griechenland. )

Das griechische Bankwesen stand in den letzten e nnen weitgehend unter dem Einfluß englischen und französischen Bank kapifals. Nachdem nunmehr der Sieg der Achse die Voraus⸗

setzungen für einen engeren wirtschaftlichen Anschluß Griechen⸗

lands an Kontinentaleuropa geschaffen hat, haben sich jetzt, wie das „Bank⸗Archiv“ mitteilt, zwischen den deutschen und den riechifchen Banken neue Verbindungen angebahnt. So hat die eutsche Bank mit der Banque National de Gréce ein Freund⸗ schaftsabkommen geschlossen, wonach die beiden Institute in Zu⸗ kunft alle, den wirtschaftlichen Ausbau Griechenlands betreffen⸗ den Geschäfte gemeinsam in Angriff nehmen wollen. Es ist ein besonderes Komitee gebildet worden, das in regelmäßigen Be⸗ sprechungen die schwebenden Projekte zum Ausbau der deutsch⸗ griechischen Wirtschaftsbeziehungen , , und fördern wird. Die Deutsche Bank wird dabei die Verbindungen mit den deut schen industriellen Partnern sicherstellen, und die beiden Institute werden gemeinsam die notwendigen Finanzierungsmaßnahmen treffen. Die Banque National de Gréce ist mit einer Bilanz⸗ umme von zuletzt 12,5 Mrd. Drachmen (rund 366 Mill. M) das weitaus größte griechische Kreditinstitut. Es verbindet mit seiner Stellung als führende Depositen⸗ und Emissionsbank gleichzeitig in gewissem Sinne die Funktionen einer Staatsbank. Das Kapital von 20 Mill. Drachmen ist unbedeutend neben den

ohne Steine. Zifferblatt, Zeiger und Krone zählen nicht zu den Furnituren im Sinne 66 Anordnung.“

ars rer

Neserven von zuletzt 1185 Mill. Drachmen. Hauptaktionär des Instituts sind die Oeffentliche Pensionskasse sowie einige öffent⸗ liche Kranken⸗ und Waisenhäuser. Weiterhin ist zwischen der Dresdner Bank und der Banque d'Athenes Einverständnis über die Form der Zusammengrbeit erzielt worden. Die Banque d'Athenes, vom französischen Bank. kapital gegründet, ist die zweitgrößte griechische mit einer Bilanzsumme von zuletzt 2, Mrd.

ausländische Zweigstellen (in London, aüf Cypern und in Aegypten) und ist über eine besondere ed er gef ü aj a r New York vertreten. Die Majorität des Kapitals von 10938 Mill. Drachmen liegt in den Händen des Auslandsgriechentums; so ge⸗ hören vor allem einige Vertreter der wohlhabenden grichilchen Kolonie in Aegypten dem Aufsichtsrat des Instituts an. Die e , n,, Beteiligung stellt demgegenüber heute nur noch eine Minderheit dar. . gilt das für den Kapitalanteil der Banque de Union Parisienne, die früher auf die Führung des Instituts einen starken Einfluß hatte. .

Mit diesen neuen Verbindungen zu führenden e hen Banken erfährt das Verbindungsnetz der deutschen Banken im Südosten, wie das Bank⸗Archip“ feststellt, eine weitere wertvolle Verdichtung. Die Banken greifen hier der sich erst einspielenden

positenbank. Drachmen. Neben einem bedeutenden Zweigstellennetz in Griechenland hat sie sechs

Poftschecktonto: Berlin 1821 1 94 I

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M Kivi⸗ mälki, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Aummer 23 des Reichsarbeitsblatts vom 15. August 1941 hat folgenden Fnhalt: Teil J. J. Allgemeines und emeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über den weiteren Kriegseinsatz des Reichsarbeitsdienstes für die weibliche Jugend. Vom 29. Juli 1911. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über den Generalinspektor für Wasser und Energie. Vom 29. Juli 1941. II. Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 10. Juli 1941. III. Sozialver⸗ fassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Betr.: Auslegung der Anordnung über Trennungszulagen im Kriege. Berichtigung des Erlasses betr. a , für Luftschutzdienst und Lohnstop vom 17. Juli 1941. IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Verordnung über den Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsicht in den Feichsgauen der Ostmark. Vom 7. August 1941. V. Sied⸗ lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: mittel für Bauzwecke. Betr.: Beschaffung statistischen Materials durch die Gauwohnungskommissare. Betr.: Uebergangsregelung für die Förderung des soziglen Wohnungsbaues; Aufstellung von Musterentwürfen für Kleinsiedlungen. Betr.: Zusammenarbeit wischen den Dienststellen des Wohnungsbaues und den Dienst⸗ 1 en der Reichsstelle für Raumordnung. Allgemeine baupoli⸗ zeiliche Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten für das Reichs⸗ ebiet. Teil 1. Amtliche Nachrichten für Reichsversicherung. eue Folge der Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungs⸗ amts. Nummer 23. Herausgegeben vom Reichsarbeitsministerium, vom Reichsversicherungsamt und von der Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte.

17 Kollettivausstellungen auf der Prager Serbstmesse 1941.

Prag, 17. August. Die vom 7. bis 14. September stattfin⸗ dende Prager Herbstmesse 1941, an der sich rund 1909 Firmen aus dem Protektorat und dem Reichsgebiet beteiligen, weist neben den Einzelausstellungen führender Erzeugerfirmen eine Reihe von Kollektivausstellungen auf, in denen kleinere und mittlere Betriebe ihre Fabrikate gemeinschaftlich anbieten. Daneben aber haben die großen Exporthäuser wie Kota, Jepa und Omnipol, der Verein für chemische und metallurgische Produktion, die Waffenwerke A.⸗G., Brünn, die Skoda⸗Werke (A.⸗G. vorm. Skoda⸗Werke in Pilsen), die Ringhoffer⸗Tatra⸗Werke usw., Kollektivschauen der von ihnen vertretenen Firmen bzw. der in ihren Werken hergestellten Erzeugnisse errichtet. Im Glasfach stellt das Export⸗ und Indu⸗ strie⸗Institut Eisenbrod und die Firma „Czechoeristalla“, Ver⸗ kaufsgemeinschaft tschechischer Glasraffineure und Exporteure in Podiebrad, im Papierfach die „Verkaufsstelle der Vereinigten Papierfabriken in Prag“, kollektio aus. Aehnliche Kollektivaus⸗ stellungen errichten: im Spielwarenfach die Zentrale der Insti⸗

„Ji, Po“, Südböhmische Erzeugungs- Ein- und Verkaufsgenossen⸗ schaft in Prag, in der Branche des Volkskunstgewerbes die Firma „Slum“, Mährisch⸗Slowakische Volkskunst G. m. b. S., Ungarisch⸗ Hradisch und der Tschechische Werkbund in Prag, ferner die Ge⸗ nossenschaft der Schlosser in Prag, der Sanierungsausschuß der Schuhmacherschaft in Prag, die Genossenschaft der Taschner für den Sprengel der Prager Handels- und Gewerbekammer in Prag usw.

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Günftige Entwicklung der deutsch⸗innischen Wir tschafts beziehungen.

Helsinki, 18. August. Die positive Stellungnahme Finnlands zu der europäischen euordnung kommt in der letzten Ausgabe der „Finnischen Handelsrundschau“, einer von Finnlands Außen⸗ handelsverband herausgegebenen Zeitschrift, eindeutig zum Aus⸗ druck. Im übrigen steht die Publikation im Zeichen der sich immer enger gestaltenden deutsch-finnischen Wirtschaftsbeziehungen. Die anf Grund der letzten Wirtschaftsvereinbarung einsetzende starke Belebung des Warenverkehrs zwischen den beiden Ländern bat nach einem in der Handelsrundschau enthaltenen Aufsatz die Versorgungslage in Finnland zweifellos wesentlich erleichtert und der für das Land besonders wichtigen Holzveredelungsindustrie einen recht befriedigenden Markt gesichert. Eine weitere Steige⸗ . der Jusfuhr von Erzeugnissen dieses Industriezweiges ist jedoch nach den Ausführungen für Finnland eine Lebensnotwen—⸗ digkeit, um in erhöhtem Maße unbedingt gebrauchte Waren ein- . zu können. Dieser Umstand sei auch von Deutschland er= kannt worden. Ein nachhaltiger Eindruck von den Möglichkeiten für eine Erweiterung und Vertiefung der deutsch⸗finnischen Handelsbeziehungen sei von der deutschen Ausstellung in Selsinki vermittelt worden. Das Zusammentreffen deutscher und finnischer Wirtschaftsführer auf der Ausstellung würde ohne Zweifel für die zukünftige Entwicklung von großer Bedeutung sein.

wirtschaftlichen , . der Nationen n n . vor und schaffen die Plattformen, auf denen sich dieses Zusammenspiel dann reibungslos vollziehen kann.

Betr.: Verwertung von Karbidkalk als Binde⸗

tute zur Förderung autonom. Gewerbe in Prag und die Firma

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