Reichs, und Staatsanzeiger Rr 268 vom 6. Sentember 1941. S. 2
Anweisfung Nr. 9/1941 der Reichsstelle für Solz — Hauptabteilung 1 — — St b 1 Nr. 2210/41 — ) Betr.: Holzeinschlagsnachweisung. Vom 4. September 1941.
In Durchführung des Runderlasses des Reichsforst⸗ meisters vom 1. Oktober 1940 — III /Il/IV Sb 8400 — wird auf Grund der 85 2 und 5 der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1839 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1677) und der nachstehend genannten Verordnungen:
Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom . Hatz 1955 RMeichsgesetzg 5 G 23h rn der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2028);
in den Ostgebieten eingeführt durch Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. Januar 1940 Reichsgesetzbl. J1 S. 236);
Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlages im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. I 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 2029)
für das Forstwirtschaftsjahr 1941 (1. Oktober 1940 bis 30. September 1941) folgendes angeordnet:
1. Die gemäß Abschnitt 1A der Anweisung Nr. 2 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — vom 1. Oktober 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 231 vom 2. Oktober 1940) aufzustellenden Holz⸗ einschlagsnachweisungen nach dem Stand vom 30. September 1941 (Zeitraum 1. Oktober 1940 bis 30. September 1941) und nach dem Stand vom 30. November 1941 (Abschluß⸗ meldung für das Forstwirtschaftsjahr 1941) entfallen aus Gründen der Arbeitseinsparung.
2. Alle Forstämter und nichtstaatlichen Forstbetriebe haben jedoch den Nachweis des gesamten Holzeinschlags, der auf das am 30. September 1941 ablaufende Forstwirtschafts⸗ jahr 1941 anzurechnen ist, als Abschlußmeldung am 31. Oktober 1941 zu erbringen.
3. Auch diejenigen Forstämter und nichtstaatlichen Forst⸗ betriebe, die gemäß Abschnitt 1A Ziff. 2 der Anweisung Nr. ?2 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — vom 1. Oktober 1910 von der Vorlage der Holzeinschlagsnach⸗ weisung nach dem Stand vom 30. Juni 1941 befreit waren, haben am 31. Oktober 1941 eine Holzeinschlagsnachweisung, welche die gesamte auf das Forstwirtschaftsjahr 1941 anzu⸗ ö Einschlagsmenge enthält, aufzustellen und vorzu⸗ egen.
4. Die Zusammenstellungen der Holzeinschlagsnach⸗ weisungen nach dem Stand vom 31. Oktober 1941 gemäß Ziff. DI und D2 a- d der Anweisung Vr. 2Wsind der Reichs⸗ stelle für Holz — Hauptabteilung 1 — Berlin⸗Grunewald, Winklerstr. 26, pünktlich bis zum 30. November 1941 von den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern einzureichen.
5. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Anweisung Nr. 2 vom 1. Oktober 1940 sinngemäß weiter.
6. In Durchführung der unter Ziff. 1— 4 dieser An⸗
weisung getroffenen Vorschriften werden gleichzeitig
die Rundverfügung Nr. 5 für 1941 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — vom 19. November 1940 — 42/1 Nr. 3151 — (RMBlFv. S. 411) aufgehoben und die Bestimmungen der Rundverfügung Nr. 14 für 1941 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — vom 10. Mai 1941 — 41/1 Nr. 1083/41 — (RM BlFv. S. 140) wie folgt geändert:
a) Die gemäß Ziff. II3 und 4 geforderte Unterteilung der von den Prüfungsstellen und Forst⸗ und Holz— wirtschaftsämtern zu fertigenden Zusammen⸗ stellungen der Holzeinschlagsnachweisungen des Nichtstaatswaldes nach Landesforstverwaltungen Landesforstämtern, Regierungsforstämter) bzw. nach Körperschafts⸗ und Privatwald ist bei der Er⸗ hebung nach dem Stand am 31. Oktober 1941 an Stelle der für die fortfallenden Erhebungen nach dem Stand vom 30. September und 30. November 1941 verfügten Unterteilung vorzunehmen. Auf diese Unterteilungen kann aus besonderen Gründen nicht verzichtet werden. .
. Zur Klärung von Zweifeln weise ich darauf hin, daß die Unterteilung der Einschlagergebnisse nach Körperschafts⸗ und Privatwald innerhalb dieser Besitzarten nach den Besitzgrößen von 50 ha Größe und darüber und von unter 50 ha Größe aufzugliedern ist.
b) Die gemäß Ziff. II5 geforderten Meldungen des Einschlags an Generator⸗ und Hiagholz nach dem Stand vom 30. September und 30. November 1941 werden auf den 31. Oktober 1941 verlegt.
7. Die Bestimmungen dieser Anweisung finden wegen der durch die überwiegende Hochgebirgslage bedingten besonderen Einschlagsverhältnisse auf die Ostmark nicht Anwendung.
Berlin, den 4. September 1941. Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.: Storck.
—
Anweisung Nr. 10/1941 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — — Si i 2 Nr. 221141 . Betr.: Nachweisung des Gerbrindenanfalls. Vom 4. September 1941.
Auf Grund der s 2 und 5 der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1677) in Verbindung mit der Verord⸗ nung zur verstärkten Deckung von e fen aus forstwirt⸗ schaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichs⸗ gesetzblatt ! S. 133) ergeht mit sofortiger Wirksamkeit folgende Anweisung zur Aenderung der Anweisung Nr. 5/1941 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — vom 9. April
scher Staatsanzeiger Nr. 86 vom 15. April 1941): 1. Soweit die Fristen der Anweisung Nr. 2/1941 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — vom 1. Oktober
meldungen (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 231 vom 2. Oktober 1940, durch die Anweisung
vom 4. September 1941,
Nr. 208 vom 6. September 1941), geändert wurden, gilt dies auch für die Nachweisung des Gerbrindenanfalls aus der Ernte
Nr. 9.1941 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — betr. Holzeinschlagsnachweisung (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
des Kalenderjahres 1941. Die Abschlußmeldungen des Gerbrindenanfalls im Ka⸗ lenderjahre 1941 haben daher zu erfolgen:
a) in der Ostmark: zum 30. September bzw., soweit er⸗ forderlich, zum 30. November 1941; b) im übrigen Reichsgebiet: zum 31. Oktober 1941.
2. Die Abschlußmeldungen müssen unter allen Umständen den gesamten Gerbrindenanfall des Kalenderjahres 1941 er⸗ fassen. Soweit die aufgearbeitete Rinde noch nicht gewogen ist, ist das Gewicht möglichst genau zu schätzen.
3. Sämtliche übrigen Bestimmungen der Anweisung Nr. 5/1941 der Reichsstelle für Hol; — Hauptabteilung ! — vom 9. April 1941, betr. Nachweisung des Gerbrindenanfalls und Meldung des Gerbrindenverkaufs (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 86 vom 15. April 1941), bleiben in Kraft.
Berlin, den 4. September 1941.
Der Reichsbeauftragte für Holz. .
Bekanntmachung.
J. Auf Grund von 5 1272 Abs. 2 und Abs. 5 Brannt⸗ weinverwertungsordnung in der Fassung der Verordnung zur Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Branntweinmonopol vom 29. August 1941 werden von der Anmeldepflicht befreit:
1. Privatpersonen, die unverarbeiteten Branntwein in Mengen bis zu “ Liter im Einzelfall für häusliche Zwecke beziehen (Verbraucher),
Personen, die Trinkbranntweinerzeugnisse zum Ver⸗ brauch im Haushalt beziehen (Verbraucher),
Gastwirte, auch Kantinen, Kasinos, Klubs, die — ohne Trinkbranntweinhersteller zu sein — die bezogenen Trinkbranntweinerzeugnisse unverändert zum unmittel⸗ baren Genuß in ihrer Gaststätte oder lose oder in Flaschen über die Straße ausschließlich an Verbraucher abgeben,
Kleinhändler (Kolonialwarenhändler, Feinkosthändler, Konsumgesellschaften u. dgl), die — ohne Trinkbrannt⸗ weinhersteller zu sein — die fertig bezogenen Trink⸗ branntweinerzeugnisse in unverändertem Zustand lose oder auf Flaschen gefüllt in ihrem Ladengeschäft aus⸗ schließlich an Verbraucher abgeben,
Spediteure, die Branntwein ausschließlich aus Anlaß und in Ausführung von Speditionsverträgen lagern,
ee T en Schatzanweisungen des Deutschen Reichs in
unser Postscheckkonto: Berlin g6 200.
Besitzer von Verschlüßbrennereien, die = ohne Handel mit Branntwein zu treiben — ausschließlich ah⸗ lieferungspflichtigen Branntwein herstellen und die Herstellung dieses Branntweins vorschristsmäßig an⸗ melden, ö
Branntweinhändler, die — ohne Branntwein her⸗ zustellen — Branntwein ausschließlich in verschlossenen Kleiverkaufbehältnissen mit einem Raumgehalt bis zu 1 Liter beziehen und in unverändertem Zustand vertreiben,
. Abfindungsbrenner (Brennereibesitzer und Stoff⸗ besitzer, die den gesamten von ihnen hergestellten Branntwein im eigenen Haushalt verwenden oder an die Reichsmonopolverwaltung abliefern, sofern sie spätestens bei Abgabe der ersten Abfindungsanmeldung (BO. 5 168) im Betriebsjahr bei der Zollstelle eine schriftliche Erklärung einreichen, daß sie den gesamten von ihnen hergestellten Branntwein im eigenen Haushalt verwenden oder an die Reichsmonopoͤl⸗ verwaltung abliefern,
hausbrandberechtigte Personen in der Ostmark (Art. IV 5 5 der Verordnung vom 20. August 1939
. i r hletl L. S. 1449 — Reichszollblatt
, IJ. Meine Bekanntmachung vom 14. Oktober 1939
V 7I57 BI — 2231 1ILa — Reichsanzeiger Nr. 244 vom
18. ö 1939 — Reichszollblatt S. 834 — hebe ich hier⸗
mit auf. ;
Berlin, den 4. September 1941.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Wolf.
*
ü Bekanntmachung.
Die am 5. September 1941 ausgegebene Nummer 1090 des ,, , ,,, Teil l, enthält:
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften in den Reichsgauen der Ostmark und Vierundzwan⸗ hie Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften im
eichsgau Sudetenland. Vom 15. August 1941.
Fünfte Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vor⸗
6 in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. om 15. August 1941.
Verordnung zur . der Bestallungsordnung für
V4 Vom 39. August 1941. weite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über ,, von Eisenbahnen und Straßen. Vom 30. August
Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden. Vom 1. September 1941. . . ö
Zweite Verordnung über die Neugestaltung der Reichshaupt⸗ stadt Berlin und der Hauptstadt der gien, München. Vom 1. September 1941.
Zweite Verordnung zur Aenderung der Durchführungsbestim⸗ g zum Umsatzsteuergesetz. Vom 2. September 1941.
Sechzehnte Bekanntmachung über die nn gn von ver⸗
as Reichs⸗ chuldbuch. Vom 1. September 1941. . 4
Umfang:; 1/2 Bogen. Verkaufspreis; 9,15 RM., Postversen⸗
. 0,03 Ee für ein Stück bei Voreinsendung auf
des Gerbrindenverkaufs (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗
1940, betr. Holzeinschlagsnachweisungen und Holzverkaufs⸗
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
I. Stand der Reichsschuld.
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6 September 1941. S. 3
— *
Betrag (in Mill. RAK)
Bezeichnung der Schuld 3. 31. 3. 41 30. 6. 41
Bezeichnung der Schuld
Betrag (in Mill. RM)
am 81.3. 41 30.6. 4
1941, betr. Nachweisung des Gerbrindenanfalls und Meldung
Berlin NW 40, den 6. September 1941. Reichsverlagszamt. Dr. Hubrich.
O O — O O K. e do M
— 2
— — Ce deo
* *
des Deutschen Reichs von 1937,
Schuldscheindarlehn von 19983 ... 595 Anleihe des Deutschen Reichs
Anleiheablösungsschuld des Deutschen Rentenbankbarlehn 1
b) AuRf fremde Währungen
696 Aeußere Anleihe des Deutschen
Internationale 5] 95ige Anleihe des
A. Fundierte Schuld.
a) Auf Reichsmark lautende Schuld:
31½ ½ Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1941, Folge III
31 / ½ Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1941, Folge II
31 / / Anleihe des Deutschen Reichs von 1941
31/9 0 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1941, Folge 1
499 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge VII
4 90 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge VI
4 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge V
4599 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Neichs von 1940, Folgen 1-1 V
49 Anleihe des Deutschen Reichs von 1940
43 9 Anleihe des Deutschen Reichs von nn,,
43 9 Anleihe des Deutschen Reichs von 1939 .
Desgl., Zweite Ausgabe
43 26 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1939
47 90 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge
43 96 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Dritte Folge
499 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1938
44 9 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge
43 5 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Grste Föll
43 Anleihe des Deutschen Reichs von 1938
Desgl., Zweite Ausgabe
43 960 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Dir, , ,
43 , auslosbare Schatzanweisungen
Zweite Folge
43 76 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge z
47 9 Anleihe des Deutschen Reichs von 1937
Schuldbuchforderungen, eingetragen auf Grund von 5 65 des Gesetzes zur Regelung der landwirtschaft⸗ lichen Schuldverhältnisse
43 9 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge
43 30 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Zweite Folge
475 96 Schuldscheindarlehn von 1936
43 55 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1936 .
43 96 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1935 ..
4 96 Schuldscheindarlehn von 1935
45 90 Anleihe des Deutschen Reichs von 1935
Desgl., Zweite Ausgabe
43 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1935
4 * Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1935
4 96 Anleihe des Deutschen Reichs von 1934
43 30 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1934 ..
Reichsschuldbuchforderungen f. frei⸗ willigen Arbeitsdienst
Reichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund:
a) des Kriegsschädenschlußgesetzes .
b) der Polenschädenverordnung. .
von 1927 Reichs:
a) mit Auslosungsrechten. ... b) ohne Auslosungsrechte. ...
1265,8 3 000 2664,56 3 000,0 2100, 20004 1”00 2780, 181,6 40038 3 139,6
571,7 43,
1600
1 850,0
52, 1965,
17108 976,
00,0
7oo, o 82, 6
4,
670, 106,0 18,5
286,2 2 339,5
59.6 1399,9
Summe a:
lautende Schuld (in Millionen):
Reichs von 1930 119,3 Deutschen Reichs ,, , .
ö fr. Fr.. . , Lire. Schwed. Kr. . Schweiz. Fr.
9 9 . 9 9 9 9 d 9 90 0
Belge
16 24,9 51 250,9
1 399,9
40,9
Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 274,5 272, S (Nennbetrag)... 37, (Einlösungsbetrag zu
1065 — 38,ů9 8)
Schwed. Kr.... Lire 1 8 6 8 1 4
Summe b: 1247, 1 243,8 Summe a: 46 524,9 51 250,9
Summe der fundierten Schuld... N 772,3 52 404,
l. Die Umrechnung der fremden Währungen in R. ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um— rechnung des auf Velgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.
2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hobl⸗ ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapital ab⸗ gesetzt; sie beliefen sich am 30. Juni 1941, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 45,9 Mill. RM für die Internationale 54 „ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 74,7 Mill. RM für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.
3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen. .
Vor Abgabe der Gewinnerklärung im Groß⸗ und Außenhandel.
Die Fachgruppe Kosmetika und Seifen der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel veranstaltete in Leipzig eine Mitgliederversammlung, . der der Geschäftsführer der Wirt⸗ schaftsgruppe, Dr. Martin über die Grundsätze der Preis⸗ bildung im Kriege sprach, Die kriegsbedingten Veränderungen im ,, Gefüge hätten die Ansetzung anderer preispolitischer Mittel durch die Staatsführung erfordert, als sie unter den früheren Verhältnissen ,, waren. Im Kriege habe sich ein grundsätzlicher Wandel der deutschen Preispolitik vollzogen. Nicht mehr der Preisstop, sondern der kriegsverpflich= tete Preis des 3 22 der KVS sei zur Richtschnur der preis⸗ politischen Maßnahmen aller deutschen Betriebe gemacht worden. Die ÜUmftellung in den preispolitischen Methoden habe auch er⸗ hebliche Rückwirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen. Die von der Wirtschaftsgruppe Groß, Ein⸗ und Ausfuhrhandel be⸗ reits in der Vorkriegszeit im rer f der Leistungssteigerung der Großhandelsbetriebe auf breiter Basis J Maß⸗ nahmen zur Verfeinerung des betrieblichen Rechnungswesens im . und Außenhandel verlangten gerade auch im Hinblick auf die letzten preispolitischen Maßnahmen eine besonderg sorgfältige Weiterentwicklung, die der einzelne Betrieb trotz vieler kriegsbe⸗ dingter Erschwerungen auf sich nehmen müsse.
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen beschäftigte sich Dr. Martin mit den sich aus der dan d e fe ing ä Großhandels⸗ kaufleute ergebenden Fragen zur Abgabe der E ewinnerklärung. Hierbei gab er bekannt, daß die Versendung der Gewinnerklä⸗ rungsformulare durch die Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel in den nächsten Tagen erfolgen werde, Nach den Anordnungen des Preiskommissars müsse die Angabe der Ge⸗ winnerklärung gegenüber den Preisüberwachungsstellen entweder innerhalb einer Frist von sechs Mongten nach Ablauf des Ge⸗ schäftsjahres oder vier Wochen nach Versendung durch die Wirt⸗ schaftsgruppe erfolgen. Da im Großhandel meist zum Ende des Kalenderjahres oder zum Schluß des ersten Vierteljahres bilan⸗ ziert werde, hätte die überwiegende Zahl der Großhandelsfirmen die Gewinnerklärung innerhalb der Vierwochenfrist nach Ver⸗ sendung der Fragebogen durch die Wirtschaftsgruppe vorzunehmen.
Die Tagung wurde eingelsitet durch Begrüßungsworte des Leiters der Fachgruppe Kosmetika und Seifen, Friedrich Hilbrecht, der über den kriegswirtschaftlichen Einsatz dieses Großhandels- 6 sproch. Weitere Vorträge der Fachabteilungsleiter Karl
asch und Bruchertseifer befaßten sich mit Fragen der Bewirt⸗ schafkung, der Beschaffung und des Absatzes von Feinseife und Parfümerien sowie Seifen, Wasch⸗ und Putzartikeln. ;
—
Der Generator auf der Wiener Herbstmesse 1941.
Die Wiener Herbstmesse (21. bis 28. September) wird gekenn⸗ eichnet durch ein besonderes Stichwort: „Generator“, Unter dem r oenr⸗ des Unterstaatssekretärs General von Schell steht hier eine Sonderbeteiligung des Generalbevollmächtigten für das Kraft⸗ fahrwesen, Abteilung Generatoren, unter dem Motto; „Heimische feste Kraftstoffe im Vierjahresplan und deren praktische Anwen⸗ dung in der Wirtschaft“. Dieser Teil, der von dem Ehef der Ab—
nr , —— —
Wirtschaft des Auslandes.
Schweizer Exportvorbereitungen für die Nach⸗ kriegs zeit. Jahresversammlung der Schweize⸗ rischen Zentrale für Handels förderung.
Zürich, 5. September. Auf der Jahresversammlung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung in Bern spr h Direktor Dr. Masnata über die schweizerischen Exportvorberei⸗ tungen für die Nachkriegszeit. Er trat dafür ein, auch mit jenen Ländern, mit denen die Handelsbeziehungen der Schweiz gegen⸗ wärtig eingeschränkt sind, in Verbindung zu bleiben. . em Kriege solle dem privaten Unternehmer beim Außenhandel wieder mehr freie Hand gelassen werden. Es genüge nicht allein, sich im Ausland um Absatz zu bemühen, zug die Inlandspolitik in der Wirtschaft, z. B. die Regelung der . e, stehe in engstem Zusammenhang mit den Interessen der ne ah n! — Der Leiter der Züricher Niederlassung der Schweizerischen Zentrale für . Dr. Lienert, betonte die Notwendigkeit des Aus⸗ aues der Vertretungen der schweizerischen Exportinteressen im Ausland. Bezüglich der Vertreter ständen heute zwei Eigen⸗ schaften im Vordergrund: Die Fähigkeit, die Verhältnisse auf lange Sicht beurteilen zu können, und die peinlichste Zuverlässig⸗ keit' Eine wohlausgebaute Exportabteilung müsse die Vertreter unterstützen. — Weiter sprach der Sektionschef für Seetransporte im Kriegstransportamt, Boller, über Seetransporte im Kampf für den schweizerischen Außenhandel. Er schilderte die Entwick= lung des überseeischen Güterverkehrs bis zum Ankauf eigener Schiffe durch die Schweiz und berichtete, daß es der Schweiz bis jetzt gelungen sei, sieben Schiffe mit einer Gesamttonnage von 39 206 t zu erwerben.
Betrag (in Mill. Rc)
Bezeichnung der Schuld h. a 31.3. 41 30. 6. 41
B. Schwebende Schuld.
a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegen⸗ wert und von Reichswechseln .
b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegen⸗ wert . 23,3 23,3
Kurzfristige Darlehen . 1923, 2588,
Betriebskredit bei der Reichsbank .. 180,7 900,9
Summe der Zahlungsverpflichtungen 38 217,, 45 022, Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen usw 9,7 6,4
Summe der schwebenden Schuld 38 227,9 45 028,5
z36 sg, 8 4 510,
Il. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.
1 Anleihestock⸗Steuergutscheine. 109,8 90,5 2 NF⸗Steuergutscheine J .. 1163, 0 1 .. 2 380, 3 544,8 3 543,
5
teilung „G“ des GBK, Oberstleutnant Schanze, geleitet wird, hat die Aufgabe, zur Popularisierung des Genexatorengedankens heizu⸗ tragen, 3 im deutschen und darüber hinaus im europäischen Kraftfahrwesen die heimischen festen Treibstoffe, so weit es geht . zweckmäßig erscheint, an die Stelle der flüssigen Treibstoffe zu setzen.
Die Beteiligung an der Wiener Messe wird zeigen, daß alle mit dem Generator und seinem Einbau in das Fahrgestell zu⸗ sammenhängenden Fragen, heute als geglöst betrachtet werden können. Es haben sich alle interessierten Kreise zusammengefunden, um erstens geeignete Generatoren zu schaffen, und zweitens die vorhandenen Typen der Fahrzeuge auf den Einbau der Genera⸗ toren einzustellen.
Auf der Sonderbeteiligung in Wien wird zum ersten Male ein zusammenfassender Ueberblick über das gesamte Gebiet des Generatorwesens . Sämtliche vorläufig zugelassenen Ge⸗ neratoren für alle Kraftstoffe werden gezeigt, ferner Generator⸗ zubehör wie Mischer, Zünder, Zyklone. Dazu, kommen die Genecratorkraftstoffe selbst und ihre Aufbereitung. Die Fahrzeuge müssen auch unterwegs „tanken“ können. rr fir wird bekannt⸗ lich die Generatorkraft⸗ÄAG sorgen. Sie wird auch eine Muster⸗ tankstelle auf der Wiener Sonderbeteiligung errichten. So gibt diese erstmalige und einzigartige Veranstaltung den Wirtschafts⸗ kreisen Anhaltspunkte für jetzt und die Zukunft.
Gemeinsame Arbeitstagung der Wirtschafts⸗ gruppe Gas⸗ und Wasserversorgung und der Gas und Wasserfachmänner in Straßburg.
Am 5. und 6. September hielten anläßlich der Ausstellung „Deutsche Wirtschaftskraft — Aufbau am Oberrhein“ in Straß⸗ burg die Bezirksgruppen Baden, Westmark und Hessen der Wirt⸗ schaftsgruppe Gas- und Wasserversoxgung und der Fachverband⸗ bezirke des Dentschen Vereins von Gas- und Wasser achmännern . im NS⸗Bund Deutscher Technik sowie der Arbeitsgemein⸗ chaft der elsässischen Gas- und Wasserwerke eine gemeinsame
rbeitstagung ab.
Der Geschäftsführer des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern, Dr. techn. Fritz Schuster Berlin), sprach über Ehemische Probleme und Aufgaben der Gastechnik. Die innige Verbindung der pielseitigen chemischen Probleme und Auf⸗ gaben des Gasfachs mit dem Technischen fordere Lom Chemiker ingenieurmäßige schöpferische Betätigung, die den Fortschritt des Fachs in der Vergangenheit gesichert habe und in der Zukunft gleichfalls sichern werde. Prof. Dr. phil. K. Bunte, Vorstand des Hasinstituts an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, behan⸗ delte die Grundlagen des Mahlens und Mischens von Kohlen. Betriebswirtschaftliche Probleme der Energie⸗-Versorgungs⸗Unter⸗ nehmen erörterte Dir. Dipl. Kaufmann K. Krieger, erster Werk⸗ leiter der Stadtwerke Lübeck. Als Ergebnis einer Gemeinschafts⸗ arbeit aller zentralen Stellen wurde der Kontenrahmen der Energieversorgungsunternehmen geschaffen, der z. 3. den maß⸗ gebenden Stellen zur Erteilung der Genehmigung . Er werde späler zusammen mit ausführlichen Hinweisen für die
Kontierung sowie Buchführungsrichtlinien erscheinen.
Erfolge der italienischen Astarkiepolitik. Sehr günstige Reis⸗ und Hanfernte.
Rom, 5. September. Die . Reisernte, die für die J,, . Ernährungsautarkie große Bedeutung hat, ist, nach einem richt der Agenzia Stefani, äußerst zufriedenstellend. Es ist in den Fahren seit 1933 gelungen, den Reisanbau in jeder Hinsicht zu steigern; die Anbaufläche wurde von 129 000 ha auf s63z 00h ha vergrößert. Das Ergebnis je Hektar nahm von weniger als 39 da im Jahre 1931 auf 55 da in diesem Jahre zu. Das Ernteergebnis wurde von 6,5 Mill. dz auf mehr als 9 Mill. dr gebracht. Auch die Hanfgewinnung dieses Jahres läßt sich, besonders in der Landschaft Kampanien, äußerst günstig an, besonders in qualitativer Hinsicht. Nach den Schätzungen der zu⸗=
ständigen Stellen wird die Gewinnung den gesamten Bedarf der
italienischen Industrie decken können.
Neue Maßnahmen der japanischen Preispolitik.
Tokio, 5. September. Die Diskussion der letzten Wochen, ob die bisherige Preispolitik eine wünschenswerte Jö mehrung herbeigeführt habe, wurde durch die Kai erliche Verord⸗ nung vom 3. September abgeschlossen. Die Preisstop⸗Verordnung vom“ 18. Oktober 1939, die das Preisniveau vom 18. September 1939 zum Standard machte, wird um ein *g bis zum 18. Ol⸗ tober 1912 verlängert. Die Verlängerungs⸗Verordnung bringt außerdem eine Erweiterung durch die. Ermöglichung von Höchst⸗
renzen der Reparaturkosten und weiter eine Verschärfung der
Berliner Börse am 6. September.
Zum Wochenschluß war die Kursgestaltung bei der Eröffnung ausgesprochen uneinheitlich. Die Wertschwankungen blieben ver⸗ hältnismäßig klein. Elektrowerte lagen überwiegend höher, wäh⸗ rend Montane und Braunkohlenaktien leicht rückgängig waren. Das Geschäft blieb eng begrenzt.
Von Montanaktien stellten sich Verein. Stahlwerke und Bu⸗ derus auf Vortagsbasis. Rheinstahl zogen um z „ an, hingegen verloren Hoesch und Klöckner je „ und Mannesmann 6 *. Bei den Braunkohlenwerten büßten Rheinbraun */ und Deutsche Erdöl M 7, ein. Kaliaktien veränderten sich kaum. Von chemischen Papieren zogen Farben um „ und Rütgers um 27 935 an. Bei den Gummi- und Linoleumwerten ermäßigten sich Conti Gummi um 21 75. Elektrowerte fanden im allgemeinen Inter⸗ esse. Dies gilt namentlich für Lahmeyer und AEG, die je 29, und Lichtkraft, die 3 5 gewannen. Siemens verloren allerdings 1½ und Accumulatoren 3 35.
Bei den Versorgungswerten wurden Schles. Gas um 1 und RWE. um 19 9 höher, Dessauer Gas um 1 und EW. Schlesien um 2395 niedriger bewertet. Maschinenbaufabriken lagen nicht einheitlich Demag büßten 235 ein. Im gleichen Ausmaße schwächer lagen von Metallwerten Deutscher Eisenhandel. Zu erwähnen sind noch Felten und Bemberg mit je 4 1, Dort⸗ munder Union und Eisenbahnverkehr mit je — 1 3. Reichsbank⸗ anteile notierten 1372 gegen 1372.
Im weiteren Verlauf blieb die Kursentwicklung an den Aktienmärkten unregelmäßig. Man handelte Verein. Stahlwerke mit 162 nach zeitweise 162½ und Farben mit 2153 nach 2163. Erdöl gewannen , Salzdetfurth, Lahmeyer, AEG. und Bahn⸗ bedarf 1 und BMW. 255 3. Andererseits schwächten sich Berger um R, RWE. und Accumulatoren um 1 und Conti Gummi um 1M 9 ab.
Bei ruhigem Geschäft schloß die Börse in uneinheitlicher Hal⸗ tung. Verein. Stahlwerke notierten 16175 und Farben 216. Gegen den Verkaufsstand bzw. gegen erste Notiz stiegen Siemens⸗Stamm⸗ aktien und EW Schlesien um , Hotelbetrieb um M und Feld⸗ mühle um 1595 25, während Stöhr 19 und Rheinebraun 4 3 her⸗ geben mußten.
Am Kassamarkt verkehrten Banken in fester Haltung. Im einzelnen gewannen u. a. Deutsche Bank, Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Commerzbk. und Halle Bankverein „, Dresdner Bk. 1, Uberseebk. I/00½ und Asiatenbank 8 RM. Von Hypothekenbanken wurden Hamburger Hyp. um „6 und Bayerische Hyp. um 295 heraufgesetzt. Am Schiffahrtsaktienmarkt mußten Hapag 1 3 her⸗ geben. Nordlloyd waren leicht rückgängig — 1/4). Bahnen lagen nicht einheitlich. Halberstadt⸗Blankenburg und Liegnitz⸗Rawitsch gingen um 175 zurück, während Magdeburger Straßenbahn bei Repartierung 1 6 höher notierten.
Unter den Kolonialanteilen waren Doag und Schantung mit — 4 bzw. — 3 35 stärker gedrückt. Otavi ermäßigten sich um 1 /s RA. Am Kassamarkt der Industriepapiere war die Haltung größtenteils fest. So gewannen u. a. Gebhardt & Co, nach Pause 10 und Grün & Bilfinger 5 833. Hemmoor-Portlandzement stiegen um gie, Brown Boveri bei Repartierung um 3i/ und Lindes Eis um 4 75. Verschtedentlich waren Steigerungen um 2— 3 * zu be⸗ obachten. Schwächer lagen Beton- u. Monierbau und Reinecker mit — 4 und Concordia Spinnerei mit — 335.
Steuergutscheine 1 nannte man /s 8 niedriger mit 1035 / . Steuergutscheine II wurden zu Vortagskursen notiert.
Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 1615/3 nach anfänglich 1611/½ (Vortag 1611/6).
Am Kassarentenmarkt stieß die Nachfrage nach Pfandbriefen weiter auf leere Märkte. Stadtanleihen hatten keine größeren Veränderungen aufzuweisen. Gemeindeumschuldung war mit 1025/8 leicht abgeschwächt. Dekosama III notierte * /80so höher. Länderanleihen waren gut gehalten; 2er Baden und 29er Hessen zogen um */ S0 an. Von Altbesitzemissionen wurden Ostpreußen um dssoso heraufgesetzt. Am Markt der Reichsanleihen lag die 38er Ausgabe 2 knapp behauptet, während die 39er Ausgabe 2 gering⸗ fügig höher lag. 37er Reichsschätze Folge 1 und 40er Folge 4-6 erfuhren leichte Rückgänge. 39er Reichsbahnschätze zogen leicht an. Die 40½ ige Reichsbahnanleihe von 1940 lag mit 103/ knapp be⸗ hauptet. Postschätze waren umsatzlos. In Industrieobligationen kam einiges Angebot heraus.
Der Privatdiskontsatz blieb mit A /s c/o in der Mitte unver⸗ ändert.
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blanko⸗Tagesgeld mit 15/3 — 17/8 0/0 unverändert.
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billigen Preise aufrechterhalten. Wenn bestimmte Preise nicht . werden sollen und sich ergibt, daß die festgesetzten Preise unter den Produktionskosten liegen, greift der Staat durch Unter⸗ stützung der Erzeuger ein. Dies gilt beispielsweise seit Mitte August für den Preis, den die Regierung den Bauern für Reis ahlt und der unter Regierungskontrolle steht. Der Landwirt⸗ a tsminister Ino erklärte, daß der bisherige Kaufpreis von 3 Hwen je Koku die Unkosten nicht decke und daher eine Erxhöhun auf 50 ger erfolgen wird. Da das allgemeine Preisniveau . eine entsprechende Erhöhung der Verkaufspreise der konzessio⸗ nierten Reisverkäufe steigen würde, ist der Preis, zu dem Reis im Einzelhandel verkauft wird, unverändert gelassen worden.
Japanisches Kabinett billigte „Plan zur Mobi⸗ sisierung der Verkehrsmittel! zur Durchführung . der nationalen Politik.
Tokio, 5. September. Das Kabinett billigte laut Domei einen „Plan zur Mobilisierung der Verkehrsmittel“. Der Plan sieht eine Vergrößerung des notwendigen Materials für die Transport- mittel zum alleinigen Gebrauch bei der Durchführung der natig⸗ nalen än lit und eine Umgestaltung des Verkehrssystems für staatswichtige Transporte vor. Nach diesem Plan wird das Transportwesen zu Lande und zur See so ausgebaut werden, daß es die höchsten Leistungen ermöglicht, während man erwartet, daß der ö weniger notwendiger Materialien eingeschränkt wird.
Die Elettrolyttupfernotiernung der Vereinigung für deut Eleltrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N.
Strafbestimmungen. Somit wurde das bisherige Prinzip der
am 6. September auf 74, 00 RAM (am 5. September auf 74,00 für 100 Eg. /