Ceutiger Voriger lteutiger Voriger
107, 5d
Heutlger wor llentige. Goriger ger ger
121.256
Hamburger Hoch⸗ 124. 75h /
Colonia, Feuer- u. Uns.-B. Kiln bahn Lit. A.. M
jetzt: Colonia gölnVersicherun bamburg ⸗ Sildam. 100 Æ-Stilcte 1 Dampssch Dretzdner Allgem Tranzport Hannov. Ueberldw. 6793 Einz. u. Straßenbahnen ö do. do. (es Einz. „Gansa“ Tampf⸗ Frankona Rilck⸗ u. Mit versscher. RM per Ei. schisf. Gesellsch. . Lit. O u. D Mecklenburg. Tepos. Sildesheim · Peine Gladbacher Feuer ⸗Versicher. M u. Mechselbanl. . .. 8 Lit. A Hermez Krebitversicher. (voll do. Syp . n. Wechsesb. ᷣ do. do. Es Einz.) Mecklenb. Strelizsch. Cönigsbg.-Cranz. M . Magdeburger Feuer⸗Vers. .. P r. j. kopenhagener . do. Hagel vers. (6869 Einz. Mecklenb. red. i. Tampser Lit. M vo. do. (828 Einz. Oypoth-Bäan .... Liegnitz - Rawitsch do. Leben s⸗Ve Mei mger Hyy. Bi. Vorz. Lit. A.. N . do. Niederlaufstzer Ban. do. do. St.. Lit. B z do. TDldenbg. Landesban Luxrembg. Pr. Sein= Plauener want rich, 1 St.- 500Fr. Pommersche Bank .. Nheinische Hyp. - Van!
Nhe in isch West sälische ü Norddeutsch. Lloy do. (2s 4 Einz. Nordh. - Werniger. ; ; Ta. 409 2 — Sächsische Ban 0. o. (800 RAÆ-St. aal n . Pennsvlvanja Tong nau . Eriurt A o.
; 3 x 3 t gz. 11. — 50 Vollar ; o. do. B do Berliner Mör. Zinstermin der Hantaktien ist der 1. Jannar. Schssniqh. oll Rinteln ⸗Etadi⸗ Tranzatlantische Güterver. ..
. ᷣ telwerle ... ö (Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. Juli.) Eid. vodeneredichi. hagen Lit. A... Union, Hagel ⸗Versich. Weimar do. Böhlers Stahl. bo. Lit.
wer! 5. Ei. Allgemeine Teutsche Ungar. Allg. Credith. z ö. wa, gn ih erh fn f dn 6 12934 6 129, 75 R. M v. El zn zo engh Rostocker Straßb. . Bfeilring- E. X. 6! I, pl engö v Ei. 350. 1 — Ten tibeß cer. 168 6 Vereinsbl. Samburg. chiplau - Finster⸗ ̃ — Westdeutsche Boden⸗ walde Strausberg ⸗Herzf. Sil dd. Eisenbahn ..
treditanstalt West - Sizilianische 1 St. — 500 Lire ᷣñföf. 500 Lire.
Tempelhofer Feld. oT Teppich⸗Wtke. Bln. Treptow Terrain Rudow⸗ Johannizthal ... 0 do. Südwesten i. L. oZ Thür. Eleltr. u. Gas IM Thür. Gatgesellsch. ] Triumph⸗Werle .. 1 v. Tuchersche Brau. 8 Tuchsabrit Aachen. 6 Tun iabrit ß e ᷣAuf bericht. Kay.
Wenderoth pharm. h — ö 130 0h B
Westdeutsche Kauf amburger Sp. -B. 61280 hof 4 115732666
Westsälische Traht⸗ industrie Camm 6 ö 64
Wickler ⸗üpyer⸗ Brauerei 6
Wilmersds.⸗Mhein⸗ gau Terrain 1. L.
Wintershall
S. Wißner Metall. .
Wollgarnf. Tittel u. Krüger
Lübecker Comm. ⸗Bl., Sandelsbl. in
.
3 m
Luxemb. Intern. Vt.
2
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
— . a. Erscheint an jedem Wechen tag abends. Denng spreis durch die Post K . d Anzeigenpreis fir S. Fm, ; fünfgespaltenen 55 mr breiten monatlich 250 M einschließlich o cz AM Zeitungegebabe, aber ohne 2 h. F , L10 RM, einer dreigespaltenen gz ram breiten 83 f Bestellge ld; för Se lbstabboler bei der Anzeigenstelle 1,90 M, monatlich. Zeile 1.835 ea,. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Bersin für Selbstabholer 5X 68, Wilbelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitia die Anzeigenstelle 8 W ez, Wilhelmstraße 2. Ginzyelnt Num mern dieser beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere Luggabe kosten 30 Ar, einzelne Beilagen 10 MM“. Sie werden nur ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdrnu ck (einmal hegen Baryablung oder vorberige Ginsendung des Betrages einschlie ßlich unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am ande) des Portos abgegeben. Ferasprech⸗Sammel⸗ Nr.: 189 33 33. . Reichs bank girokonto Verlin, 1.1 11h 4. Versicherungen. . Handelz⸗
bervorgebohen werden sollen. — Hefristete Au zeigen mässen 2 Tage vor dem Ginrückungatermin bei der Kö e eingegangen sein. . Nr. 218 Konto Nr. I/ 1913 J 24h 9M y. Sind r 1 . . — ——— 7 Vochum - Gelsen⸗
Geschäfts jahr: 1. Jannar, sedoch lirchen Strg ßenb. Inhalt des amtlichen Teiles.
Albingia: J. Ottober Frantona: 1. Juli. 8] Csatath. - Agranm Deutsches Reich.
ü-, d r m , mern, 1666 6 BVeirieb ; 1870 Albingia“ Vers. Lit. A . ; r n asselerẽ trait 3. ‚ . 65 Erlöschen einer Exequaturerteilung. . La sseler Ber —̃ , neren, Bekanntmachung über die Ausnahme vom Feindbegriff (8 3 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 — RGGBl. 1 S. 191). Erlasse über Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleisch
— — — —— X * — 2
Union Fabri g em. Prod
Veltag, Ven. Dien u. Keramil ... M Venut⸗Werle Wir⸗ lerei u. Strick. 6* sür s Monate Verein. Altenburg. u. Strali. Spiell. 8, bo. Bautzner Pa= pieriabri⸗
Hellstoff⸗Waldhosn. Buckersabr. Masten⸗ burg 4
Magdeburger .
Niederlaus. Eisp. M r- Vers. (200 RAÆ-St.
2. Banken.
111i tstisitiis ini 3 7 111
Vadische Tan .... Tant süUlr Vrau⸗Ind. Vayer. G vpothelen⸗ und Wechselban. do Vereinsbanl ... Lerliner Kandelß⸗
Kolonialwerte.
ben, ,, 0 KLamerun Eb Ant. ß 9 Neu Guinea Comp... 0 60 Verkehr. Dtapl Minen u. Cb. * 18t. 14, RAp. St
1256 0, 90 RA
Fabrilen do. Gumbinner Maschinenjabr. . do. Harzer Port⸗= Gele llschaft land⸗Cement ... . do. Kassen⸗Verein do. Mär. Tuchsabr. * Vraunschweig. Han⸗ do. Stahlwerke ... 162, 75 6 nov. Gnpothelenbli. do. Trifotfab. Voll⸗ moeller . 1306 do. Ultramarin fab. = * Vieto ria⸗Werle ... 6 10 67h C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerle .. 6 . **
loßb 8 r
112. 766 24. 1656p
143. 5b 6 Aachener Kleinb. 3 Alt. G. s. Verlehrsw Allg. Lotalbahn u.
Kraftwerle 1. Baltimore and Ohio .
Commerz⸗n. Priv. Bl.
Verlin, Donnerstag, den 8. September, abends Poftschecttonto: Berlin A621 1941
,
165906 6 151, 5b 0
Deutsche Asatische Bl. 1146. 5b 6
RM per Et. Teutsche Lant ... 162, 5b 6 Teutsche Central⸗
boden lreditbanl .. 166b 0 Teutsche Essecten⸗ u.
Wechselban! 136, 766 Teutsch. Golddiszlont⸗
die Behandlung feindlichen Vermögens vom 165. Januar 1940
(RGBl. 1 S. 191) folgendes *): I. Französische Staatsangehörige, die sich im Inland, im
Elsaß oder in Lothringen . sind nicht als Feinde im
(G3) Antragstellern, die in der Binnenschiffahrt beschäftigt sind, kann im Hinblick auf die Eigenart ihrer Tätigkeit die Ge⸗ nehmigung zu einer Hausschlachtüng auch dann erkeilt werden, wenn sie die zur Schlachtung bestimmten Tiere nicht selbst Sinne des 5 3 Abs. J der Verordnung über die Behandlun gehalten und gemästet haben. Auf Antrag sind für sämtliche feindlichen Vermögens vom 16. Januar 1940 (RGBl. ] zur Versorgungsgemeinschaft Schiffsgemeinschaft) des Binnen⸗ S. 191) anzusehen, wenn sie schifers . Personen Selbstversorgungsrationssätze zur
1. vor dem 11. November 1918 deutsche Staatsange⸗ Anrechnung zu bringen. Binnenschiffer im Sinne dieser Be⸗ hörige waren stimmung ist jeder, der auf Grund der Runderlasse vom 30. Sk= oder tober 1939 — III b82 — und vom 11. April 1940 —,
väterlicher⸗ oder ,,, von Personen ab ⸗ II b-980 — einen Lebensmittelstammausweis für Binnen⸗ stammen, die vor dem 11. November 1918 deutsche schiffer erhalten hat.
Staatsangehörige waren ; . . ; Gruppe C (Krankenhäuser, Kantinen usw.) Krankenhäuser, Anstalten, Kantinen, Werkküchen, Arbeits⸗
4686 4966
Wagner n. Co., Maschinenfabrik, i: Maschinenfabr Wagner⸗-Törriet.
Wanderer⸗Werle.
Warstein⸗ u. Hrzgl. Schl. -Holst. Cisen
Wasserwer Gelsen⸗ lirchen
Div. 6. 1989). . A
Halberst. Blanlen- lept: Allianz Lebentveri. ban! Kerlin 184. 5b 6 (Han bg - Min. C.) 0 rn m den ,, o. die Sächsische Anleihe vom 5. Mai 1977.
burger Eisenb. .. Teutsche Reichsbant. 1366 139, 765 Teutsche Uberseeische 865 * do. (878 Einz. Wirt schaftsteil in der Ersten Beilage. mit Personen verheiratet sind, auf welche die Vor⸗ lager o. ä. Einrichtungen erhalten Hausschlachtungsgenehmi⸗
a0 h sehrz jetzt: Allianz Bers. bant Gruppe B... 1006 Fiss . J Verl. Hagel ssec. Go Einz. ). und Fett (außer Butter) vom 28. und 239. August 1941. 3. e e ausseßungen der Ziffer 1! oder“? zutreffen. gungen unter der Voraussetzung, daß die zu schlachtenden Tiere
1006 bo. rz. Ait. . 2. do do. Leben. BI. Teutsche Hypothelen⸗ iss ot o ambg - e i. Ka U bo. do. Cit. B (aozhcin; . ; Bekanntmachung der Sächsischen Staatsschuldenverwaltung über 7r . JI 1 II. Deutsche Staatsangehörige unterliegen nicht den Be⸗
Deutsche Anl. Ausl. - Schein. einschl. 11, Ablösungsschd.
bo / Gelsenkirchen Bergwerk .
44S os9 Fried. Krupp RA. Anleihe 1936
dz ol Fried. Krupp RA- Anleihe 19389.
bog Mitteldeutsche Stahl R.M-⸗Anleihe 1986 9
(Soo Vereinigte Stahl RA- Anleihe
Accumulatoren-Fabrik. . ..
Allgemeine Elektrieitäts= Gesellschaft
Aschaffen burger Zellstoff
Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Beniberg . Berger Tiefbau. . erlin. Kraft u. Licht Gr. A Gerliner Maschinenbau.. Braunk. u. Brifett (Bubiag Bremer Wollkämmerei Buderus Eisenwerke. Charlottenburger Wasser⸗ werke J . . Chem. von Heyden Continentale Gummiwerke
Daimler⸗Benz. Demag
— — 2
— — 8—
Deutsch · Atlant. Telegr. Deutsche Cont. Gas Dessau Deut 2 Erdöl
Deutsche Linoleum⸗Werke Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen u. Munit. Deutscher Eisenhandel Christian Dierig. Dortmunder Union-⸗Brau.
Eisenbahn⸗Vertehrsmittel. Elektriz täts · Lieferungsges. Elektr. Werk Schlesien. Elektr. Licht und Kraft. . Engelhardt Brauerei..
J. G. Farbenindustrie. Feldmühle Papier ..... Felten u. Guilleaume. . ..
Ges. . elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co. ... Th. Goldschmidt
Hamburger Elektrizität Harburger Gummi Harpener Bergbau. ..... Hoesch⸗-KölnNeuessen, jetzt: Hoesch A.-G.
e
Mindest⸗ abschlüsse
5000
3000 h000
— *100 ·loriù- - — 105 —
00— —
200, 75-200, 6-202 —
244-223, 5 b
175,75 175 0-176, 5 b
249— — 219-219 b 193. — Vl - hh, 5- —
127, 75-128, 5 — 246,5 — 430— —
211-210-210 75-210
232 735 — los bo- -
182 181, 182,5 b
188 188, 75. 188,5 b
168M — 208 — 326,65 b
230-228, - 229,5 b
372,5. 378— —
2b, - 275-276, 5- — 227 229 b
169-167, 5— — 306-305, 5— —
— — —
219, 15 218,15 220 b
184 182, 9 — 242 243— —
239 238 210 b 233
130. IS. — 18265. 182 183 b
Voriger
161 —
105M — — 103, 75— —
lou, 75 K- — log
05 403 —
206 - 204d, 75 205- - 168, 75— — ᷣ
227, 75-227, 25. — I77, - 176-175, 5 b 253-253 b 22-223 —
195 bG 195 — 331— — 203, 70 - 301- — 161 - 159, 75—- —
1298 128 — 2654 220,65 b 437 435— —
215-212 212, 5— — 238 236 —
— · O83, eb - — 186.5 186. 252 185,5 b 193, 5— 191 — — 170 —
— 2116
32-329 —
282,5 —
zr 7s HE-—
281-278, 5— — 229-227, 5-229 b
zh9 . Jdy b
224 222, 25 G -222. 75 b 186,5 - 185 0-185, 75 b 246, 5— —
241-240, 5 b 227, 9 —
187 - 185,5 186-186, 5——
ili olzmann . ...... Fr den Gesellschaft.
e Ben nn,, lse Bergbau, Genußsch. . ebrüder Junghans .....
ali Chemie 228298285 Klöckner ⸗Werke ... 289888.
Sahmeyer u. Co. ... ...... Leopolbgrube ..... ......
Mannesmannröhrenwerke. Maschinenbau und Bahn- bedarf A.-G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel .. ...... Maximilianshütte. . ...... Metallgesellschaft
Rhein. Braunkohle n. Brikett zn 1 Elektrizitũtsw.. Nheinische Stahlwerte. Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig. . ..... Nütgerswerke... ....
Salzdetjurth ...... ...... S erin , 33 fn e Elektrizität und Gar Bit; Schubert u. Salzer. Schultheis s ⸗Patzenhofer, j. Schultheiss Brauerei. .. Siemens u. Halske. ...... Siemens u. Halske Vorz. A. Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte. . ... Süddeutsche Zucker. ... *
Thüringer Gasgesellsch. . .. Vereinigte Stahlwerke. . .. C. J. Vogel, Draht u. Kabel
Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof. . ..
Wintershall ...... .. ..... Zellstoff Waldhof .... ....
Bank für Brau⸗Industrie. Deutsche Reichsbank
A.-G. für Verkehrswesen. . Allgem. Lokalb. u. Kraftw.
Mindest· abschlüsse 3000 3006
3000 2000 2000
3000 3000
2000 2000
Otavi Minen u. Eisenbahn
lle utlgar
SI5. — 14921485 —
. 17 T6, g- Is 5 p
2353— — . — ·lS4 . 184,5 G- -
206-206 b
173, 5-178, 25-174, 25 b
166— —
2325. A3l/ p- 283*- —
34 1-359 339, 5— —
— 210 —
213-2145 b
82, I5- 182. 5-183, 5- — 213. 25. 212, 75-214— — 238, 25— —
289-291, 5- — 248 - 247-248— —
202. 5-201 - 2359, 5 —
— l Sl 185 b 65-364 & - 367-866 b 300-351-350 174-173-175. — 1453,53 — —
377, 5-877— —
isi. 160 25 e 61.160 - I6155C ig i g p
58.
or Io
zlo · 20 211-2109
x66 287 h
21 — 13935 138, 75— —
I l- I70,75-177- — 241-242, 5— —
Voriger
3817, 5-— 151,5 149, 5— —
161, 5-160- —
e . o. D.
213— —
178, 5-176 b
— ——
235-284. —
212 — 217-214. 5— — 1895— —
219, 216,25 — 242, 25. —
2x0. E66 - Bgo b 2ba dl, 56. — zo. o-
180-187 370-367-368, 75- — 355 - 353— — —·lISð-· I7⁊ĩd5-· -=
. eos Ib-— is B 162 I3 163 v
161. 160 161 b ls. - 212 21285 2s 1-260 —
9i8-— . 1456 1395 —
177 75-174, 5 176-1743.-— za.
Amtliches. Deu isches Reich.
Das , ,. der Konsuln von Cuba, Guatemala, Haiti und Mexiko im Deutschen Reich ist erloschen.
Vekanntmachung.
Ausnahme vom n, ,. (8 3 der Verordnung über die e,. feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 — RGBl. 1 S. 191 — — V. a 5419/41 —.
Unter nr nnz meiner Bekanntmachung vom 18. Ok⸗ tober 1940 (V. a. 570d — Deutscher Rei sanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 247 vom 21. Sktober 940 — bestimme ich auf Grund des 5 3 Abs. 2 der Verordnung über
schränkungen der Verordnung über die Behandlun feind⸗ lichen Vermögens, wenn sie sich in den besetzten Gebieten Frankreichs, im Elsaß oder in Lothringen aufhalten.
III, Auf Personen, die Juden sind oder die als Juden gelten (5 5 der Ersten Verordnun zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 — RGGBl. 6 S. 1333 —, findet der Erlaß keine . Als Juden gelten unter den , en des 5 5 der genannten Verordnun auch jüdische g. ersten Grades, die die französische Staats⸗ angehörigkeit besitzen.
Berlin, den 4. September 1941.
Der Reichsminister der Justiz. J. A.: Qͥʒu assowski.
D Diese Helanntmachung gilt nicht fü das l
Böhmen und Mähren. a,. J n, , H wennn
— — — Erlaß. Betrifft: Haus schlachtungen: Selbst ver sorger mit Fieisch und Fett (außer Butter) ˖
Für die Selbstversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) gilt folgende Regelung:
I. Allgemeines
() Jede hauptberuflich in der Landwirtschaft tätige Person 6 Selbstversorger Nr. III dieses Erlasses ruppe A) soll in den Genuß einer Vollselbstversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) gelangen. Grundsätzlich ist diese Selbstversorgung im Wege der Hausschlachtung durchzu⸗ führen. In bestimmiten Ausnahmefällen kann die Selbstver⸗ sorgerration jedoch auch vorübergehend oder dauernd durch Aus⸗ gabe von ,, , gewährt werden. In den Fällen, in denen die Selbstversorgung im Wege der Haus⸗ schlachtung erfolgt, steht dem Selbstversorger und den An⸗ gehörigen seines Haushalts eine Ration von 860 g je Person und Woche zu. Werden Fleischberechtigungsscheine ausgegeben, so gilt stets ein Rationsfatz von nur 750 g je . und Woche. Durch diese Rationen sind alle Versorgungsansprüche auf Fleisch und Fett (außer Butter) abgegolten.
() An Selbstbersorger der Gruppen Nr. III B dieses Er⸗ lasses (nichtlandwirtschaftliche Selhstversorger) und C(Kranken⸗ häuser, Kantinen usw. dürfen Fleischberechtigungsscheine in keinem Fall ausgegeben werden.
II. Was sind Hausschlachtungen?
HDausschlachtungen sind alle Schlachtungen von Schweinen, Rindern, Kälbern ünd Schafen, die nicht gewerblich erfolgen. Sie dienen der Selbstversorgung des Schlachtenden und der Angehörigen seines Haushaltes.
III. Wer erhält eine Hausschlachtungsgenehmigung? Gruppe A (Landwirtschaftliche Selbstversorger)
() Als landwirtschaftliche Selbstversorger gelten:
a) Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren stän⸗ digen Wohnsitz auf ihrem Betrieb haben. Als In⸗ haber eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne dieser Bestimmung gilt nur, wer landwirtschaftlich , , Grundbesitz, der von einer Hofstelle aus ewirtschaftet wird, besitzt und seine Arbeitsleistung während des überwiegenden Teiles des Jahres tat sächlich dem Betrieb widmet;
b) Naturalberechtigte (Deputanten; Altenteiler, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, zu der der land⸗ wirtschaftliche Betrieb gehört; andere Personen, z. B. Verpächter, wenn sie auf dem Betrieb nach Art eines Altenteilers leben); .
e) alle sonstigen ständig in der Landwirtschaft haupt⸗ beruflich tätigen Personen.
versorger die zur Schlachtung bestimmten Tiere eine ange⸗ messene Fein Schweine mindestens drei Monate, selbst ge⸗ halten und gemästet hat.
(G3) Eine eigene Haltung und Mästung durch den Selbst⸗ versorger ist nicht erte g,
a) wenn die zur Hausschlachtung bestimmten Tiere als Deputat, Altenteil oder nach Art eines Altenteils empfangen wurden,
b) wenn aus zwingenden, von der Abt. A des Ernäh⸗ rungsamtes bescheinigten Gründen eine eigene Hal⸗ tung und Mästung nicht möglich ist (ü. B. weil Stall⸗ raum fehlt; bei Grünlandbetrieben, weil keine aus— reichende Ackerfläche vorhanden istz.
Gruppe B QNichtlandwirtschaftliche Selbstversorger)
() Als nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger gelten alle Personen, die Schlachttiere zur Eigenversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) selbst hallen und mästen, ohne zur Gruppe A zu gehören. Hierzu zählen auch Inhaber landwirt⸗ schaftlicher Betriebe, die ihren ständigen ohnsitz nicht auf ihrem Betrieb haben, sowie Besitzer landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes, die hauptberuflich nicht in der Landwirtschaft, sondern überwiegend in anderen Berufen tätig sind.
(2) In diesen Fällen ist für die Erteilung der Hausschlach⸗ tungsgenehmigung grundsätzlich Voraussetzung, daß der An⸗ tragsteller die zur Schlachtung bestimmten Tiere eine ange⸗ ö Heit, Schweine mindestens drei Monate, selbst gehalten und gemästet und außerdem in den Hausschlachtungsjahren 1938 39, 1939/40 und 1940/41 bereits die gleiche Zahl von Hausschlachtungen vorgenommen hat. Ist in den Hausschlach⸗ tungsjahren 1938/39, 1939/40 und 1940/41 eine Hausschlach⸗ tung nicht oder nur eine kleinere Zahl von Hausschlachtungen erfolgt, so kann eine Ausnahmegenehmigung mit Zustimmung des zuständigen Ernährungsamtes, Abt. A, erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur dann zu geben, wenn die Tiere die vorgeschriebene Zeit selbst gehalten und mit ö gemästet wurden, die dem Antragsteller ohne Zukauf zur Berfügung standen. Als solche Futtermittel sind auch diejenigen anzusehen, die als Abfälle gesammelt oder als Entgelt für geleistete Arbeit in der Landwirtschaft erworben wurden, wenn sich die geleistete Arbeit in der Landwirtschaft während des Kalenderjahres 1941 über mindestens 50 volle Arbeitstage erstreckte. Arbeitern, die eine Siedlung neu be⸗ ziehen, die für die Schweinehaltung eingerichtet ist und in der der überwiegende Teil des Futtermittelbedarfes selbst ge⸗ wonnen werden kann, können ferner Sausschlachtungsgenehmi⸗ gungen für Neuschlachtungen oder Mehrschlachtungen auch dann erteilt werden, wenn Futtermittel zugelauft worden sind. Voraussetzung ist jedoch auch hier, daß ein wesentlicher Teil
2) In diesen Fällen ist für die Erteilung der n ,, tungsgenehmigung grundsätzlich Voraussetzung, daß der Selbst⸗
der notwendigen Futtermittel felbft erzeugt wurde.
eine angemessene Zeit, Schweine mindestens drei Monate, selbst gehalten und mit selbsterzeugten Futtermitteln oder Abfällen gemästet worden sind und die Erzeugnisse aus der Hausschlach⸗ tung ausschließlich für die Versorgung der Betriebsangehörigen verbraucht werden. Derartige Einrichtungen gelten als Sel st⸗ versorger der Gruppe C.
IV. Wer erteilt die Genehmigung?
Für die Erteilung der Genehmigung ist die Kartenaus—⸗ bestelle, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz 4 zuständig. Bei Selbstversorgern der Gruppe C ist ab⸗ weichend hiervon das Ernährungsamt, Abt. A, zuständig. Die
Genehmigung 1 rechtzeitig vor der Schlachtung nach dem als Anlage 1 beige ügten Muster zu beantragen. Sofern die ge⸗ forderten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung nach dem als Anlage 2 beigefügten Muster zu erteilen.
V. Die Schlachtung
Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides darf die Schlach⸗ tung nur innerhalb der darin angegebenen Frist erfolgen. Der Genehmigungsbescheid ist bei der Schlachtung dem Fleisch⸗ beschautierarzt oder Fleischbeschauer vorzulegen. Dieser be⸗ stätigt die Schlachtung und den Schlachttag durch Unterschrift und Stempel.
VI. Anrechnungsgewicht
() Bei Hausschlachtungen von Schweinen durch Selbst⸗ versorger der Gruppen A, B und G wird im Hausschlachtungs⸗ jahr 1941/42 ein einheitliches Anrechnungsgewicht zugrunde gelegt. Nach den bisher erzielten Durchschnittsschlachtgewichten elten in den nachstehend angegebenen Gebietsteilen des Reiches 5 Anrechnungsgewichte:
Gebiet I: 125 kg Anrechnungsgewicht lentspricht einem
Lebendgewicht von etwa 185 in den Lnadesbauernschaften Hessen⸗Nassau, Kur⸗ hessen, Kurmark, Mecklenburg, Niedersachsen, Ost⸗ preußen, Pommern, Rheinland, Sachsen, Sachsen⸗ Anhalt, Schlesien, Schleswi Holstein, Thüringen, Weser⸗Ems, Westfalen und .
Gebiet II: 100 kg Anrechnungsgewicht (entspricht einem
Lebendgewicht von etwa 150 Kg)
in den Landesbauernschaften Baden, Bayern, Bayer. Ostmark, Sudetenland und Württemberg;
Gebiet III: 9 kg Anrechnungsgewicht (entspricht einem Lebendgewicht von etwa 135 kg)
in den Landesbauernschaften Alpenland, Donauland und Südmark.
In diesen Anrechnungsgewichten ist der Abzug eines Verarbeitungsvmrlustes von 15 vH. bereits enthalten, weitere Abzüge sind daher nicht zulassig.
(2) Bei Anwendung des einheitlichen Anrechnungs⸗ ewichtes darf die Genehmigung zur Hausschlachtung von Schweinen den Selbstversorgern jedoch nur erteilt werden, wenn das Lebendgewicht der zur Hausschlachtung bestimmten Schweine im einzelnen im Gebiet nicht mehr als 200 kg im Gebiet II nicht mehr als 1690 kg im Gebiet III nicht mehr als 145 kg beträgt öchstgewicht).
) Schweine mit höherem Lebendgewicht dürfen nur dann zur Hausschlachtung herangezogen werden, wenn sie gewogen werden. Der Antragsteller hat zu diesem Zweck das von ihm geschätzte Lebendgewicht im Antrag auf Genehmigung einer dausschlachtung anzugeben und die Richtigkeit seiner Angaben nach bestem Wissen zu versichern. Die Hausschlachtung von Schweinen mit höherem Lebendgewicht ohne amtliche Gewichts⸗ feststellung ist demnach verboten. Das Ernährungsamt Kartenausgabestelle) kann in Zweifelsfällen bereits vor Er—⸗ teilung der Genehmigung die Vorlage eines amtlichen Wiege⸗ scheines verlangen. Bei der beantragten Hausschlachtung von Ebern, Altschneidern und Sauen ist stets die vorhergehende
— eines amtlichen Wiegescheines zu verlangen oder die
amtliche Gewichtsfeststellung anzuordnen.
. n . . m.