1941 / 218 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Sep 1941 18:00:01 GMT) scan diff

1 I.

Rege. rm Staatarwnelner ar. 218 vοùν 1s Seytember 1941. . Erl a ß. 2 nicht. Bei Hausschlachtungen von Kälbern und . S 1 st e B e ĩ— 9 9 ? afen kann das festgestellte Mm Deutschen MNeichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Betrifft: Haus schlachtunge n: An 2 ar en ye 3 g en en, nn mit Sleisch und Fett (außer Butter) r gl glich as le e ler ngen, He 9 5 rere, m 28. August 4 ö. . Ant Saus werden, zer gleiche i een 6 an Hausschlachtungen: , Ch Der Antrag auf amtliche Gewichtsfeststellung ist stets . Hausschlachtungen von Schweinen nicht“ vor— f Lyn ö ruhen 5 , . nach Maßgabe der e. = . zu stellen. Dem Antrag ist in der Regel son und . Wochenration von 600 g je Per⸗ Mr. 218 Berlin, Donnerstag, den 18. September 3 =. lese Er asses noch folo d Resti 51 ; 38511 . mu ; gende Bestim⸗ 2 Das email. weng a me. a ngen erlassen: stim a) wenn entweder das für Hausschlachtungsschwei ö ) Das jeweils festgestellte Anrechnungsgewicht ist durch gesetzte Höchstgewicht überschritten . 6 . ee mr, Gesamtwochen⸗ (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) steller auf Grund falscher Angaben über die noch bei ere, 9 ; 25 ergi ich so die Zahl de 8 . ; ihne - 2m V . , Linheitlic 5 Dahl Ger. Kochen. Gewichtes anzurechnen, wenn die Zustimmung der Ortspolizei⸗ , . ö. ag er e gh, ö. n n 7 Anrechnungs⸗

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Aus den Hausschlachtungen zu versorgende Personenzahl

Zu II Was sind Hausschlacht 2 b) oder wenn anzuerkennen . das Linen; . ; ungen? j ; en ist, daß das einheitlich fest! während derer der Selbstbersordämsi j Durch Hausschlachtun . gesetzte Anrechnungsgewicht nicht erreicht 6. 1 er Selbstversorger sich und sesnen Haushalt aus e n . , Sir *. nnen von Antragstellern der sann, Tas Grunge t ö , feen e tung selbst zu versorgen hat. Hierbei ist grund- behörde zu dieser Verwendung vorliegt und der Schlachtende ist ihre Bestrafung auf Grund des 5 1 Abs. 1 Nr. 2 Personen, soweit sie in' der nd i rn, than sfene mmm enen 61 hierfür besondere Nachweise 6. B ge ef enz kel be her n m, n, Geispiel va. 253 hu n n igen. . 9 (h . bepo iat. oder des 3 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung liber 2 hauptberuflich tätig sind z aft oder im Haushalt des Ortsbauernführers) verlangen?? ö. h ,,,, ö n. Strafen und Strafverfahren bei Zuwider ö e tsor e . . Tant . gen. J 3 ö ; an, Ter n. ö . ; 8 nd = sren bei Zuwiderhandlungen zählen auch Gin a hd ferhrgt me en, m, Haushalt Grundsätzlich muß die gen hee ten . 9) Um dem Selbstversorger die Möglichkeit zum geregel= es der Entscheidung des Exnährungsamtes überlassen, ob das gegen Vorschriften auf dem Gebidꝛe ien Hen r fe . n der Ausbildung henne . und solche, die sich noch öffentlichen Waage erfolgen. Als sold ö. i ellung af einer ten Verbrauch der frischen Hausschlachtungserheu 2 9g notgeschlachtete Tier zu beschlagnahmen oder dem Schlachtenden tung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsrege⸗ Gebiet III .... Personen. Der einzelne Hagan nicht mehr arbeitsfähige feststellung auf den von! den ie t ch Aich die Gewichts- geben, beginnt die Anrechnung bereits mit der auf den wle auf, seine Zuteilung anzurechnen ist, Cin Ilnrechnung zu lungs- Strafverordnung) vom 6. I. Hab' ld Lerlet nr Haushalt ganz und lange? * , , ö. jedoch im richteten Verwiegestellen Viehwirtschaftsverbänden einge⸗ nag folgenden Woche. Die für die laufende gutlis n gehe. 8 1 fag . e, S. 610) herbeizuführen ö . . l Wochen verpflegt werden. 5 am Bal 2, ereits ausgegebenen Karte , . ö a, n . (4) Notschlachtungen im Sinne dieses Erlasses sind nur —ĩ . ; 3 6. .

Zu III aa ind all r beet le ffss tel iung auf einer öffentlichen Butter) hae eg diesem ö , 6. . ache Schlachtungen, . denen zu befürchten ist 1 das Tier ne,, r mnngen i. . . . 2 . e Wiegeschein mit dem Ge ĩ s werten. Soweit diese Karte , ö is zur? es zuständigen Be ers verende G das : m,. ö * einzelnen Betrieben ge⸗ „e wa ehe Sahlehawnnnzntnnr ', ö, , d ee ei re önchiöre , ene ee l n. ,,,, 56 Als hauptberuflich in der Landwirtschaft . st hof (6) Wenn in begründeten Ausnahmefällen 6. B. Einzel mit der aua er n ler , nenn beginnt die Anrechnung sentlich an Wert verlieren , , . wenn pad Tier infolge ,, . . Tabelle II

au . 664 Lant ig gelten hoflage usw.) die w . (z. B. Einzel⸗ , , , 98 de. n j ; e ,, ; de genehmigungen erteilt werden. Da diese Selbstversorger jedoch ain nne der, gha tung landwirtschäftlicher . n ffn Bare eh rn f gehn nicht auf einer Besi (ch Eine Zweitschrift des Anxechnungsbescheides bleibt im en,, 3 . i ö. J 6. . 3 * we n dieses Erlasses, sich , m, ,. umrechnung von Schlachtgewicht l für diesen Zweck bestellte zsitz der Karkenausgabestelle. Diese darf für die festgesetzte . Die lf ., bestãtigt 66 h nungszeit aus der Hausschlachtung einschließlich sämtlicher zu auf Anrechnungsgewicht in Kilogramm

. um . auch ihrem Haushalt zählenden Personen selbst zu versorgen, ver

(Domänen, Saatzuchtbetriebe usw.) beschäftigten Personen anlage, , , n, . Wagersmiit der Gewichtsfeststellung auf einer anderen Zahl der Wochen leine Karten für Fleisch und Fett (außer (5) Die Bestimmungen über Notschlachtungen 5) Die Be ge er Notschla we if. ; ; . 179156 . 33 18 en kranker Tiere Anwe Sn G stoßen haben, ist gegen sie auf Grund des 51 Abs. 1 Nr. 6 der J. bei Schlachtungen kranker Tiere Anwendung. Eine Schlachtung Verbrauchsrégelungs-Strafverordnung dom 5. 4. 1946 echt ge wich

59 ö 2 k . J stin fe n ichn it hastliche Betriebsinhabern, die ihren Waage zu beauftragen. Sowei , gah . e, gehn Henihtzänshten öerrieß aten, geln bie fad inn din Te lehleffsäh ä shenrtenht besslt Lutte? meägeken, Selbstversorger; für , tätigen Personen nicht als sonen Bürgermeister, Irtsbauer! . 9 , He,. Per⸗ ) Bei Veränderungen der Personenzahl des S z infolge Krankheit kann jedoch nur dann anerkannt werden . . , n, ; e en eee, für sie gelten die Rationssätze der Normal= Hie sind vom Leiter des ,, J , nimmt die ltarten m se beten . ö das 36 von einer so tpefen achtn Tihrunz des All! (RGBl. 1 S. 610) eine empfindliche Strafe festzusetzen.

G) Wenn Zweifel J , & dichte fest hellung zu verpflichten. Der Lie ben her wich ö 2 vor, indem sie zunächst feststellt, welche emeinbefindens (Krankheit, Schadens- und Unglücksfall usw.) Zu XIV und gemästet ist, so sind bei der B ein Tier selbst gehalten essen Beauftragter haben die vom Ernährungsamt mit der . = , den. Wochenrationen (860 g wöchentlich je Per— kel jf ist, daß eine schnelle Verschlimmerung des Leidens . l . öe 4 ö l 43 101 36 151 128 § 21 bis 23 ber Durchführun ö. 12 dieser Frage die Gewichtsfeststellüng beauftragten Personen' von dem Ta . . uh, Selbstversorgerhaushalt bis zu dem Zeitpunkt der Ver— mit erheblichem Wertverlust des Fleisches oder das alsbaldige Berechtigungsscheine für Gewürze, Grütze und Mehl 11 102 152 123 teuergesetz vom 26. 9. 1937 he e 'ror Fer nn lag, . 4 unterrichten. Der amtliche Wägen sor er , e. ö durste. Hierbei ist auf volle Wochen Verenden des Tieres zu befürchten ist und wenn dies vom (1) Für die Deckung des Bedarfs an bewirtschafteten Ge— 1 . * . 24 220

. . . 8 g h 3foststn * 3 h 2. Me m * j 10 . in 2x ** 1 8 6 M; * 1

Deutsche d eich S. 582) allgemein für alle . , . ; er ce nicht fe te slung beauftragten beamteten sprünglichen rr 2 ! T iese Menge wird von dem ur⸗ Fleischbeschautierarzt ausdrücklich bescheinigt wird. würzen bei Hausschlachtungen Pfeffer, Piment, Körnersenf, 5 47 165 155 gemäß anzuwenden. n sinn ben g , n as Ergebnis ihrer Gewichtsfeststellung auf Gewicht wird di 29 ng gewicht abgezogen. Das verbleibende ( Majoran) werden auf Antrag von der Kartenausgabestelle mit

(ihr Weitere Ausnahmegenehmigungen für ni ̃ , n, zu vermerken. sonen zahl des * ö. ö Gesamtwochenration für die neue Per⸗ Zu XIII . dem Genehmigungsbescheid Berechtigungsscheine für Gewürze l 145 106 156 schaftliche Selbstversorger (6 ruppe B) hen für nichtlandwirt⸗ a (I) An die amtlich bestellten Wäger oder die beamtete gibt sic na. eee s ersorgerhaushalts geteilt. Hieraus er⸗ Verderb oder Verlust von Vorräten (Gewürze für Hausschlachtungen) nach dem als Anlage ? bei— ĩ 18 107 157 leuchtenden Billigkeitsgrühden ki. Kannen aus noch so ein. Personen ist für die Gewichtsfeststellung bei w,, nach unten abgerundet, die neue Wochenzahl, für die ga, d, Sel 6, re gefügten Muster in folgenden Mengen ausgestellt: : 19 108 n 158 bia. Sin. gkeitsg en im Hinblick auf die noͤtwen? einheitlich e Schwein * h g bei Hausschlachtungen ie noch vorhandenen Vorräte aus der S zschlac (1) Soweit Anträge von Selbstversorgern mit Fleisch und ? , , ö . ö . 50 105 = 159 ges Sicherung der Futtermittelve rsor icht ; Je, Schwein, Rind, Kalb oder Schaf eine Vergütn reich Beispie er Hausschlachtung zu Fett (außer Butter) vorliegen, vorzeitig eine Hausschlachtungs— für eine Schweineschlachtung. 175g Gewürz, ; 5 werd F sorgung nicht zugelasse von 0, 590 eM Ech z haf eine Vergütung hen haben (Beispiel vgl. Tabelle 1II). D h Fett (auße 2 gh, n , n , n. ; 5 feff 6 110 160 , n . begründet z. B. Futte rabgaben jeder AF af . zu zahlen. Die Vergütung trägt der Tierbesitzer. zahl wird dem ,, 6. Ene neue Wochen- genehmigung zu erteilen oder Fleisch und Fettkarten an sie davon höchstens⸗- 5g Pfeffer, itter, Kartoffeln, Küchenabfälle usw) an andere el 4„8-„Für die Gewichtsfeststellung zu Kontrollzwecken gelten mitgeteilt. Die Veränderung 'n e? lun rgänzungsbescheid auszugeben, da von den zur Anrechnung gelangten Vorräten für eine Rinderschlachtung 4008 Gewürz, 1 161 . Schwein Rinder, Kalbe bund Cees J die BVestinmmiungen über die amtliche hei ichiase ein ö. der Umrechnung fen, , . , auf Grund der letzten Hausschlachtung nichts mehr vorhanden sei, ist, so— davon höchstens =. 150 g Pfeffer. w 112 9e 162 . 4 . keinen Anspruch auf Genehmi— ena. Tie amtlichen Wäger oder die beamteten . . befindlichen Ausfertigung . ,, weit nicht die Bestimmungen über Verlust von Vorräten zur (2) Für Hausschlachtungen von Schafen und Kälbern wer⸗ . 13 ö 165 ö . hlachtung der mit diesen Futtermitteln ge. 6 auch ö. diese Gewichtsfeststellung die festgesetzte Ver= merken. Sie ist bei der Einbehaltung der Fleisch⸗ . 9. Anwendung kommen, wie folgt zu verfahren: den Gem lirberechtigungsscheine nicht auisgestelt. . 2 1 1

C6) Für die n n, . In ö . hat der Tierbestzer karten zu berüchsichtigen. 8 a) Ist die Zeit, die der Selbstversorger aus der letzten G6) ö die Auslieferung einer bestimmten Ge— .

; e e von Futtermitteln als Ent . l 3 tagen. Für die Fälle, in denen Be— ö. Hausschlachtung noch versorgt sein soll, kürzer als drei würzart besteht nicht. ö . 56 116 166 , . k in der Landwirtschaft gelten Din Gi fir , , nicht zu erheben, sind, er cht wegen der 3 Abgab 80 * Monate, so ist im allgemeinen eine vorzeitige Aus⸗ (4 Für die Deckung des Bedarfs an Grütze oder Mehl bei 1 117 167 ha ge. . . der Hauptvereinigung der deutschen . 1, . Verfügung, . Ernährungsämter gabe aus Hausschlachtungen gabe von Fleisch⸗ und Fettkarten unzulässig. Es kann Hausschlachtungen stellt die Kartenausgabestelle auf Antrag zu⸗ 118 168 Fassung der A n tern tte wirtschaft vom 1. 5. 1940 in der zwecken' . J, ,. der Gewichtsfeststellung zu Kontroll— Über die Abgabe von Frischfleisch oder sonstigen Erzeug⸗ jedoch, falls die sonstigen notwendigen Vorgussetzun= ,, , en ech m, ö lin 1 hach ber grund vem 4 ldi Gäädöt e äß, , e, gern denen Tilasstn ,,,, . e ern, , b, ,, , nn n, . ee

, , ,, 2 ür Pausschlachtungen von Rindern, Kälbern s 2661 ter mit den zuständigen Viehwirtschafts⸗ genehmigung erteilt werden. Vie ÄAnre g8zei e 3 beit . zu f Hog ; van life lch lacht agen hmtigungen sind an Inhaber . wird ein einheitliches Anrechnungsgeiicht 1 . verbanden nähere Richtlinien aufslellen. ; . rechnet in diesen Fällen von der auf den Schlachttag für eine Schweineschlachtung 5kg Grütze oder Mehl, * . ) 9 ar, 35 zu erteilen. gen Hier ist in jedem Fall das Schlachtge wicht amtlich fest . folgenden Woche an. Eine 6 der rechnungs⸗ „, Finderschlachtung 16 g,, ,. . . 2 Hastwirte, die gleichzeitig eir rer r ; 5 ö . Zu XI ie noch vorhandenen Vorräte aus der letzten 5) Die Ausgabe dieser Berechtigungsscheine ist davon ab⸗ 7 . 124 k 174 hahe, .. Eee e , ne, e, e. Zu VII Fleischberecht igungsscheine , , 9j 1 . n, , hangkᷣẽ daß a ö von . cht in der be⸗ . . 125 175 ö *r. 1 1 er⸗ ö ö j 5 r n r z *. r ortsüblich ö Eee, , we, be he. gg k (I) B wien , d,, von re nf r n n g, . berfshtigen zun Bezuge cen i. ker ger, le nl neten. nn n , und Kälbern ? 9 elle gegenüber ausdrücklich verpflichte! * artenausgabe⸗ ei der Errechnung des Bedarfe sg. Fleisch oder Fleischwaren; für 0,6 ist de j ; ch Dabei bin ich zur Vermeidung un— ,, ü ö 5 127 17. ergegenüher ausdrücklich 1, aus schl . g des Bedarfs von Selbstver we k 8 „ur. Oz, cg ist der wahl⸗ hinzuzurechnen. Dabei hin ich zur Vermeidung un- werden Berechtigungsscheine für Grütze oder Mehl nicht aus⸗ . * ersßrgling des eigen en Häushnlts n n n i. ährunge amt don den n. e e n e, er , rer ilässiß (I. b schnitz.e über billiger Härten damit einberstanden, daß in diesen een . ; . 1. 13 6) Lebensmitteleinzelhändler, die gewerblich schlacht twonen nach den jeweiligen Bestimmun? Ih g Fleisch oder G dee, eee, an sechs Abschnitte über je Fällen die Anrechnungszeit bis zum 35. 11. 1942 um (7) Abweichende Regelungen, insbesondere eine andere 130 159 können eine Hausschlachtungsgeneh mig! . achten, Die Selbstvoersorgerration darf keines Die Abschnitte, die . e,, n , . 100 Schlachtfette). längstens die Zeit, die der Antragsteller an sich aus Festsetzung der Höchstmengen für einzelne Gebiete, sind nur mit Lebensmitteleinzelhändler Die dan gung nicht erhalten. ö Eine Anwendung der diesem Erl 8 fe itte, bie zum wahlweisen Bezug von entweder 190 9g der letzten Hausschlachtung noch zu reichen hätte, ver! Juni ; * in ; ĩ we- 46 131 181 . 3 6. 5 die nicht gewerblich schlachten, gefüglen Tabellen! lund inf ug ben li . . in 9 Fleischwaren oder 100 g Schlachtfetten berechtigen längert wird . ar ern mme der deutschen Getreide⸗ und 6 1 ö ĩ Fleischwaren handeln, erhalten bei Er“ v tsor ; gr , h 5 g. Die Selbst⸗ ind durch eine punktierte Linie getei e . . . ; U ; Futtermittelwirtschaft zulässig. = füllung der allgemeinen Vor erhalten bei Er⸗ ersorger der Gruppe O unterliegen der von d ,, , ünktierte Linie geteilt. Der nicht benutzt Wird n Hausschlachtungsgenehmigun 133 183

u allt ausse ö 66 e n ,,. on der Hauptvereini⸗ Teil ist zur G c . ö kite ird eine neue Hausschlachtungsgenehmigung Reorli tungsgenehmigung nur dann , 66. Zörschluech, gänge der Deutschen Viehwirtschaft angeordneten? . . ,,, 'ner, ordnungs mäßigen Abrech= nicht beantragt, so kann die an sich noch verbleibende Berlin Ws, den 29. August 1941. 14 184 abestelle gegenüber ausdrüchlick sie sich der Kartengus⸗ abgabe. D. Lleis er Durch Ausstreichen zu entwerten. Beim Anrechnungszeit um die Hälfte gekürzt werden. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft 155 185 6e die Verssr äh. ich verpflichten, ausschließlich () Zur Erleichter 'öug von Fleisch, Fleischwaren oder Schlachtfetten si enen, de Se i, ö. er Reich hrung .

ie Versorgung des eigenen Haushalts“ Y) Zur Erleichterung des Anrechnungsverfahrens sind als Abschnitte des Fleisc e, , n, , d,, n. b) Ist die Zeit, die der Selbstversorger aus der letzten J. A.: N ;

) Die Landes- und Provinzie . ö . schlachien. Anlage 1 die Tabellen Ibis IiJ beigefügt 36 e ,. ö 6 ö ö. es g ler brech tiunge scheines abzutrennen. Hausschlachtüng noch vecsorgt sein soll, länger als drei k ö 1 43 den ermächtigt, bei landwirtfc . ernährungsämter wer- Tabellen ergibt sich aus den ihnen beigefügten Beispiel e , (2) Der Fleischberechtiqungsschein enthält einen Bestell= Monate, so können bereits nach der Hälfte der rest— ö jz 188 eine Fleischerei als . 6 , mit denen (G3) Der Selbstversorger und di . h, , hat der Fleischer, von dem Fleisch, Fleischwaren lichen Anrechnungszeit wieder Fleisch⸗ und Fettkarten An la ge 1 3 139 189 ir e , . n ee n ö . 6j . zählenden Personen gelten ,,,, ach , . , sollen, abzustempeln, jedoch bzw. Fleischberechtigungsscheine ausgegeben werden. Tabelle 1 140 199 Fett saußer Butter) durch Haus snd, mit, sleisch und und Fett (außer Butter) als versorat fstr dier d? Veisch ö ten. Ver Fleischer hat ferner auf dem dafür In diesem Fall ist es aber bei einem derartigen Um⸗́ Anrechnung von Hausschlachtungen durch Selbst⸗ darf jedoch nur dann 3 , Dies . k ö. [ . daus⸗ r f fen , durch Unterschrift und n r fang des Mehrverbrauches unzweckmäßig und nicht r,. 61 de,, , ee ö a ö 141 191 deutig als hanpihmn ice er gen,, i. irtschaft ein songnzahl gene? ga e e n,, Grund der Per⸗ . tigen, daß er an den Berechtigten die den abgetrennten gerechtfertigt, eine weitere Selbstversorgung durch gesetzten Anrechnungsgewichten 142 1982 betrieb anzusehen ii ler gin eiesf! rg nur als Neben⸗ je Person und Woche heeschen 3 ochenration von 850g ni ö mit dem Buchstaben R gekennzeichneten Abschnitten ent? Hausschlachtung zuzulassen. Es sind daher Genehmi⸗ . 2 . . die Landes- bzw. Provin zi lern chern ga er Frage können e a, ,. Menge an Fleisch und Fleischwaren oder Schlacht— gungen für Hausschlachtungen an diese Antragsteller Die Tabelle ergibt die Wochenzahl, für die die Hausschlachtung zu 14 153 dem zuständigen Viehwirtschaftsverbénd . Zu Vin] z n eie e i geliefert hat. Die mit dem Buchstaben K ge— nicht mehr zu erteilen. Solche Anträge sind im übrigen reichen hat. gen erlassen. here Bestimmun⸗ Schlahttart ennzeichneten Abschnitte können als Reise- und Gaststätten⸗ auf das sorgfältigste nachzuprüfen. Ich weise in * 146 196

96 . e und Anrechnungs karte marken auch ohne Vorlegu des S fchnĩ z ; ent insbesondere dar in. d Einheitlich vor⸗

(10) Landwirtschaftliche Arbeiter die in ei z c ; gung des Stammabschnittes Ver⸗ diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, daß ee, m. Aus d aschl 147 197

schafl lichen ere n n n che iter, die in einem landwirt— (1) Wird während der Dauer der Anr . wendung finden und sind nicht an den Bestellschei g nach S J Ziffer 1B und é der Verordnung über die , , . un ben Haußschlgchtungen 145 195 aftlichen Betrieb eines Selbstversorgers d ; h l - rend de der Anrechnungszeit mehr⸗ an, . U stellschein gebunden. ö 5.3 Ziff. ö Anrechnungs⸗ zu versorgende Personenzahl schaäftigt werden, gelten. odere f be, ö. 16. Grnppe C be⸗ 1 s geschlachtet, so ist für jede weitere Schlachtung eine Ge—⸗ 6) Weitere Fleischberechtigungsscheine dürfen in der vor— öffentliche Bewirtschaftung von len n e c,, gewicht J 99 139 199 tätig sind, als Selbstversor ö. ,, gn zu beantragen. Die Kartenausgabestelle vermerkt gesehenen Menge nur ausgegeben werden, wenn der Antrag— Erzeugnissen vom 27. August 1939 RGBl. 18. 1521) in ig . 100 150 2090 Gruppe g zählen dagegen die Insassen bon glöse ht . neh n . nn, auf der Schlachtkarte und stellt einen Ge— eller der. Kartenausgabestelle die entsprechende Anzahl . i, ,, . ,,, Stiften, die Zöglinge bon Internaten die ng w . , , ugsbescheid aus. Der Genehmigungsbescheid Und die Stammabschnitte mit dem abgestempelten Bestellschein und der den Selbstversorgern zugebilligten Verbrauchs- Gebiet 1I1 .... 14 13 11 nungsgewicht für 200 kg und dann das Anrechnungsgewicht für die küche verpfleglen Betriebsangehörigen oöͤder and ner Werk. Anrechnungskarte sind nach erfolgter Schlachtung der Karten— der Lieferbestätigung des Fleischers zurückgibt. mengen zu überwachen haben und auch Bestands⸗ Gebiet 11... 5 16 14 12 über 200 Kg hinausgehende Menge festzustellen. Beide Mengen zu⸗ 1dere von einem ausgabestelle vorzulegen. Das Anrechnungsgewicht wird in ( Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger (Gruppe B) JJ . . J Kö, in können, um in den Genuß von Frischfleisch zu ; Frischfleisch zu kommen, bei der II. Für die Eintragung in den Anrechnungsbescheid ergibt sich aus der Tabelle IM:

Selbstversorger Fr 3st - 2

wenn ö er , . selbst gen Schlachtkarte vermerkt (Sp. 8s und von der zustehenden

B einer der⸗ Gesamtmenge abgesetzt (Sp. 109. Die Anrechnungskarte er⸗ . für einzelne Angehörige ihres Haushalts as Ausscheiden aus der Selbstversorgung tagen,. B gung beantragen. Die Grlã rläuterung zur Hilfstabelle

1. Die Zahl der Wochen, während derer ein Selbstversorgerhaushalt der Gruppe B eine bestimmte Zahl von Haushaltsangehörigen aus der Hausschlachtung selbst versorgen muß. Dazu wird zunächst in

' *. * 2 *

Anrech Schlacht⸗ Anrech Schlacht⸗ Anrech nungs⸗ ewicht nungs⸗ gewicht nungs⸗ gewicht ge gewicht gewicht

artigen Einri jr e e: 3 9 chtung landwirtschaftliche Arbeiten verrichten. . der Antragsteller nach erfolgter Eintragung zurück. Er i ̃ in der . 3 K amit stets in der Lage, aus ihr die ihm für den Rest der Ausgabe von Fleischberechtigungsscheinen an Selbstversorger für die r die Eintragungen in die Schlachtkarte und den Anrechnungsbescheid der Spalte der betreffenden Personenzahl die zustehende Gesamtmenge herausgesucht, die dem Anrech⸗

Zu VI Verjor gzei ure e mne gi , . Menge zu ersehen. der Gruppen und C ist in jedem Fall unzusläffig r ) Der Se ersorger kann Schl hmi 6 9 e gn, des k ist bei Schwei⸗ halten, bis die zustehende Zu XII Tabelle 111) ö die; e . , ; ö dem auf ö 9 wicht in der Weise zu ermitteln, daß von genutzte Restmengen können für die nächste Alrechnun ö. Notschlachtungen J. Für die Eintragung in die Echlachttkarte ergibt die Tabelle II: nungagepicht aus der Hausschlachtiung entsgricht; findet sich daß Anrechnungegewicht nicht genau, f W egeschein angegebenen Lebendgewicht ei nicht gutgeschrieben werden sondern sind bei Beginn gie 5 g ĩ ür di .,, Sc hte lu von z0 v. S abgezogen wird. Dashlche n vent Anrechnung zit zu er en . 1 a () Für die Selbstversorgung bestimmte Notschlachtungen 1 ,. . ,, , , , ,, er ,,, . 19 ern, sprechende Wochenzahl abgelesen, für die die Hausschlachtung reichen muß. gen. Ti mn v. gen 2 er⸗ ; gs zeit zu s en. Ge s tatsachlich erres ; —⸗ . , . ngen zu versorgenden Haushaltsangehörigen vom jeweiligen inn (— Ende der vorher⸗ . ö ö . ist, um einen Umtausch zu verhindern, zu kenn! flnxechnungsgewicht über die zustehende Gesamtmenge ö en ,, ,,. der Kartenausgabe⸗ gehenden Anrechnungszeit) bis zum einheitlich festgesetzten Ende der Anrechnungszeit am 29. No— mann, n,, (2) Bei Fests 9. so wird die überschießende Menge von der für die nächste An⸗ Fäll p Genehmi 9. artenausga estelle kann in diesen vember 1942. Zahl der aus der Hausschlachtung zu versorgenden Haushaltsange hörigen. . 5 Personen „Bei, Feststellung des Schlachtgewichtes gilt bei rechnungs zeit zustehenden Gesamtmenge abgezogen oder es ist , 1 ,. ohne Rücksicht auf die Dauer, wäh⸗ Beispiel (siehe auch Beispiel einer Schlachtlarte) ) hausschlachtung von 1 Schwein Anrechnungsgewicht , . l eine Verkaufsgenehmigung dafür zu erteilen ö ragsteller das geschlachtete Tier selbst gehalten Beginn der Anrechnungszeit . in der Woche vom 3 9. 11. 194 e, . Un gemästet hat, erteilen. Demnach Dauer der Anrechnungszeit (Zahl der Wochen) bis 29. 11. 1942 g lt. Tabelle III 1 ö 2 neee stnie drigere

56 Wochen In der Tabelle findet sich in der Spalte „5 Personen“ 100 kg nicht, daher ist das verzeichnete Gewicht, und zwar 99 kg, maßgebend.)

* ü 3 D S* 249 . . * 8 2 B ne

Tieres nach Abzug nur nachstehender Tei O der Eingeweides kerl wrüifehst dent Teile zder gran und fortachiks g er Brust., Bauch, und Beckenhöhle enchst fortgeführt werben. Neue Aurechnungskarten sind nur gegen ist das als tauglich festgestellte Fleisch voll anzurechnen. Das ö j Demnach zustehende Gesamtmenge lt. Tabelle III

unge, Luftrö S ; . ., 3 I n, , der 9 Heger ,, auszugeben. ewicht ist amtlich festzustellen. Das als bedingt tauglich od nen außerd (e , bei männlichen hwei⸗ (h. Für auss eidende Perfonen ist d mn ; ö. e ,, en as a gt ich oder un , ,, , Für die Fest⸗ wen,, vom Tage des nne her, vil ann Tg a ge. derwertig ertlarte Fleisch ist mit 50 v. H. des festgestellten Die Zuschläge zur zustehenden Gesamtmen ge für Personen, die erst im Laufe der Anrech- Schafen gilt 5 64 der Anordnung Nr . ern, Kälbern und rundet auf volle Wochen nach unten, von der zustehen den Ge⸗ ; ] ö . en g ,, . der Deutschen Viehwirtschaft . 33 er nb ders n gung n, n,. abzuziehen. Für hinzutretende Perfonen ist ent⸗ (Fortsetzung in der Ersten Beilage.) Beispiel (siehe auch Beispiel einer Schlachtlarte)) Anrechnungsgewicht von 1 Schwein viehmarklo thnnnn e,, . . betr. Schlacht⸗ e, , ne. Versorgungsanspruch vom Tage des Eintritts bis Zeitpunkt des Hinzukommens der Personen in der Woche vom 23. 29. 3. 1942 Zahl der bis zum Wechsel zu versorgenden Personen 5 Personen 3) Bei amtlich ae . ( S. 7165). j 11. 1942, aufgerundet auf volle Wochen nach oben, der zu⸗ ; Demnach Zahl der Wochen bis zum Ende der Anrechnungszeit (29. 11. Zahl der von der Versorgungszeit bereits abgelaufenen Wochen 10 Wochen gewthre r nn, her Feststellung des Lebend oder Schlacht- ehenden Gesamtmenge zuzurechnen (GBeispiele vgl. Tabelle I) z Berantwortlich: ö. lt. Tabelle III 356 Wochen In 10 Wochen (Sp.: Zahl der Wochen) durften 5 Personen (Sp.: Zahl der d as Anrechnungsgewicht in der Weise zu ermitteln für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil. den Anzeigenteil und k . . , . . em iel, , ö festgestellten Schlachtgewicht 15 v. S; Zu IX für den Verlag ö Demnach Muschleß zur bißher zustehenten Gesemtmenge lt. Tabel. Irò - n E Verbleiben bei dem Anrechnungsgewicht von rbeitungsverlust abgezogen wer 3 , ; räsident Dr. ͤ l 3. Di i i mithin noch der inrechnnng blen br f, sfrden n erh ng . An rechnungsbescheid 3 16 , ng mn dan, . n,, , ner Ie e, we denn erf er dest wf, Tersonen einheitlichen Aurechn nge gebb e e pn, i. * . i . ( Die dem Selbstversorgerhaushalt wöchentlich zu— r 9 irtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Tein: veispiel siehe auch Beispiel einer Schlachttarte)) Demnach weitere Dauer der Selbstverforgung lt. Tabelle II 9 Wochen ist ein Abzug von 15 v. 8. als Verarbeitungsverlust h ö g stehende Menge wird auf Grund der Jahl der zu ihm 3. * une ls ang ch in Berlin- Charlottenburg Zeitpunkt des Ausscheidens der Personen in der Woche vom 10— 16. 8. 1941 , , . n, dem, m re, in wech n, hörigen Hersonen und der Wochenration bon Sh je erke ruck der Preußischen Verlags. und Druckerei Gmb. Berlin. Demnach Zahl der . . bis zum Ende der r , en m . k 5 , 6 Entsprechend ist bei einer Verringerung der Personenzahl zu verfahren. 3 Personen

ulässi ieser bei * = : zulässig, da dieser bei der Festlegung der Anrechnungsgewichte für Fleisch einschließlich Fett außer Butter) berechnet. Ein Ti ; . ; =. Fünf Beilagen Zahl der ausscheidenden Personen . Demnach Abzug von der bisher zustehenden Gesamtmenge lt. Tabelle I 41 Kg ) Vgl. Runderlaß vom 28. 8. 1941 IBG 5200 —.

bereits berücksichtigt / ist ö , . n , , ,. . Aufteilung in Fleisch und Fett erfolgt grundsätzlich bei allen leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregis andelsregisterbeilagem).

zeit die neue Zahl der Wochen, für die die Hausschlachtung noch zu reichen hat. Beispiel: . . 100 Kg