Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1941. S. 2
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hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Betanntmachung.
Auf Grund von 51 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Proteftorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Elisabeth R e iser, geb. am 30. August 1889 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗ Bubentsch, Manesgasse 3, hierdurch zugunsten des Reiches äwvertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Betanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen felgender Personen: Jude Richard
Perutz, geb. 15. Juli 1869 in Prag, Ehefrau Aliee Peru tz, geborene Lederer, geb. 1. Februar 1880 in Wien, deren Kinder Elly Kainka, geborene Perutz, geb. 12. Ja⸗ nuar 1903 in Prag, und Anna Mauder, geborene Perutz, geb. 10. Dezeniber 1919 in Prag, alle zuletzt wohnhaft ge— wesen in Prag XIX., Aspernstr. 5, hierdurch Je, des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in öhmen und Mähren — eingezogen. ;
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von 5 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998 wird das Vermögen des Kurt Naceradec, Jude, geb. 28. Juli 1908 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II., Stephansgasse 34, hierdurch zugunsten des Reiches — ver⸗ treten durch den Reichsprotektor in Bäihmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von 51 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Oskar Neumann, geb. 3. Februar 1885 in Rakonitz, Jude, Ehefrau Wanda Neumann, geborene Neumann, geb. 31. Dezember 1899 in Olmütz, sowie deren Schwester Sr. Erika Neumann, geb. 18. August 1903 in Qlmütz, alle zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII., Sommerbergstr. 80, hierdurch zugunslen des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von 5 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Viktor Fürth, geb. am 16. Februar 1893 in Horazdorice, Ehefrau Martha Fürth, geb. am 18. April 1908, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II., Bolzanogasse 1, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. Geheime Staats polizei. Staats polizeileitstelle Prag.
Bekannimachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 19608 wird das Vermögen folgender Personen: Jüdin Johanna Kafka, geborene Bondy, geb. am 28. März 1891 in Prag, Witwe, deren Sohn Alexander Kafka, geb. am 25. Januar 1917 in Prag, ledig, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II., Bredauergasse 17, hierdurch zugunsten des Reiches — ver⸗ treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von 8 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Gertrud Neumann, Witwe, geb. am 3. Mai 1885 in Trautenau, zuletzt wohnhaft gewesen in Ritschan b. Prag, Chotska Nr. 06, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 16. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
wohnhaft gewesen in Prag XIX. Radetzkystr.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Ottober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998 wird das Vermögen folgender Personen: Jude Gustav Barth, geb. 15. Oktober 1889 in Schüttenhofen, und Ehe⸗ frau Ernestine Barth, geborene Weil, geb. 16. Dezember 1893 in Schüttenhofen, Ernst Barth, geb. 2. September 1897 in Petrowitz, und Ehefrau Philipine Barth, ge⸗ borene Weil, geb. 19. März 1900 in Saaz, sowie Prager Ge⸗ sellschaft zum Betriebe automatischer Restaurants, 57 häuser und Konditoreien G. m. b. H. in Prag, alle zuletzt
gie erh zu⸗ gunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprofeltor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 16. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staats pol izeileitstelle Prag.
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Betkanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. JI S. 1996) wird das Vermögen folgender Personen: Dr. Alois Pa⸗ lesek, geb. 22. Mai 1892 in Chimitz, Henriette Palesek, geborene Osenäsek, geb. 1. Januar 1893 in , Georg Palesek, geb. 11. Juni 124 in Chimitz, Vladimir Pa⸗ lesek, geb. 11. Februar 1929 in Chimitz, alle uletzt wohn⸗ haft gewesen in Prag XII., Glatzer Str. 25, . zu⸗ gunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsproteklor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 10. September 1941.
Geheime Staatspolizei. . Staats polizeileitstelle Prag.
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Bekanntmachung.
Auf Grund von 5 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Ernst Hech 4. eb. 19. Mai 1897 in Plan b. Marienbad, und Ehefrau
argit Hecht, geborene Weiß, geb. am 2. August 1901, zu— letzt wohnhaft gewesen in Pilsen, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in öhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die
Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 19539 (Neichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen des Fürsten Maximilian Erwin Cob⸗ kowiez, geb, am 29. Dezember 1888 in Bilin, zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Raudnitz Böhmen, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in öhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1944. Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. Auf Grund von 5 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1938
wird das Vermögen des Juden Dr. Eugen Steiner, geb. am 30. Dezember 1895 in Ledetsch, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Stresowitz, Haenkestr. 3, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1911. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
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Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen; Jude Ignaz 3ieg⸗ ker, geb. am 29. September 1861 in Also⸗Kubin, un Ehe⸗ frau Elisabeth Ziegler, geborene Pollak, geb. am 14. Sep⸗ tember 1887 in Jitschin, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag If, Jerusalemer Gasse 5, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mäh⸗ ren — eingezogen. .
Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
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Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Proteltorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsge etzbl, J1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jaromir Neeas, Tscheche, geb. am 17. Juli 1888 in Neustadt / Mähren, und Ehefrau Dr. phil. Marie Ne cas, geborene Pubova, geb. am 20. Dezember 1888 in Tabor, ue wohnhaft gewesen in Prag IV., Beim Sandtor 241, hier urch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
öhmen
, Bekanntmachung. Auf Grund von 5 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 Meichsgesetzbl. I S. 1998 wird das Vermögen folgender Personen: Jude Salo Ja⸗ a bow ic z, geb. am 8. August 1861 in Groß ·Strelitz. und Ehefrau Amalia Jakobowiez, geborene Bergmann, geb. 29. März 1885 in Beuthen, sowie Kurt Jatobowiez, geb. 28. Dezember 1906 in Prag, ledig, alle zuletzt wohnhaft en, in Prag J, Volksstr. 17, hierdurch zugunsten des eiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen
und Mähren — eingezogen. Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. ö
Bekanntmachung.
Auf Grund von 8 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Olga Vesecky, geborene Trauer, geb, ant 23. Februar 1839 in Luzany, Bezirk Pschestitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Franziskaner⸗ gasse 8, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
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Bekanntmachung. Auf Grund von 51 Abs. 1 der Verordnung über die
Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und
Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. JI S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Ernst Kau⸗ ders, geb. am 14. Dezember 1876 in Cista b. Rakonitz, und Ehefrau Karla Kauder s, geborene Kohn, geb. 265. August 1884, sowie deren Kinder Erich Kauders, geb. 19. Ja⸗ nuar 1907, und Walter Kauders, geb. 5. Mai 1913, und Friedrich Kauders, geb. 4. März 1919, alle zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Prag i., Jarhfenge fe 14, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von 51 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 e , 1LS. 1998) wird das Vermögen des Emil Spee, geb. am 27. Oktober 1888 in Bien, Arier, zuletzt wohnhaft gewesen in Liblitz b. Melnik, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von §51 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen des Eduard QOutrata, geb. 7. März 1898 in Caslau, Arier, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗ Dewitz, Na Dyonisce 16, hierdur zugunsten des Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998 wird das Vermögen folgender Personen: Selma Kohn, ge— borene Simon, geb. 19. Juli 1871 in Wien, Jüdin, sowie deren Kinder Emma Fried, geborene Kohn, geb. 33. Ok— tober 1904 in Teplitz⸗Schönau, Elisabeth Brada, geborene Kohn, geb. 5. Juni 1896 in Falkenau, und Lotte Strasser, geborene Kohn, geb. 23. Oktober 1906 in Teplitz⸗Schönau, alle
zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII., Bulgarische Str. 26,
mr. zugunsten des Reiches — vertreten durch den eichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. . Auf Grund von 51 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 i en g 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Fude Dr. Franz Men del, geb. 23. April 1888 in München, Ehefrau Idenka Mendel, geborene Fried, geb. 27. April 1891 in Grätz, sowie deren Kinder Sylvia Mendel, geb. 12. Februar 1918 in Prag, und Sasa Mendel, geb. 30. September 1925 in Prag, alle zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIX., Nußgartengrund 4, hierdurch zugunsten des Reiches — ver⸗ treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Neichs. und Staatgaunzeiger Rr. 219 vom 19. September 1941. S. 3
X. 41, Dt. Dienstpost im Distrikt
Bet anntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998 wird das Vermögen folgender Personen: Jude Dr. jur. Ernst Stiassny, geb. 7. November 1879 in Kremenitz, und Ehe⸗ fran Marie Stiassny, geborene Mathesius, Arierin, geb. 3. Oktober 1872 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in . IV., St. Georg Bastei 256, hierdurch zugunsten des
che — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 16. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 1998 wird das Vermögen folgender Personen: Jude Dr. Alfred Simon, geb. 17. August 1893 in Eger, und Ehefrau Wa⸗ leska Simon, geborene Wolf, geb. 15. Februar 1910 in Görkau, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VM, Dobrovskeho 8, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — ein⸗ gezogen.
Prag, den 16. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Be? anntmachung über die 16. Ziehung der Auslofungs rechte der Bayerischen Ablösungsanleihe.
Die für das Jahr 1941 vorzunehmende 16. Ziehung der Auslosungsrechte findet am Montag, den 6. Oktober 1941, ab 8 Uhr vormittags, im Dienstgebäude der Bayer. Staats⸗ schuldenverwaltung, München, Königinstraße 17, Erdgeschoß, öffentlich statt. Das Ergebnis der Ziehung wird im Deut schen Reichsanzeiger und im Völkischen Beobachter (Bayer. Regierungsanzeiger) in München veröffentlicht. Ziehungs⸗ listen können von der Hauptkasse der Bayer. Staatsschulden⸗ verwaltung — Kapitalienbuchhaltung — unentgeltlich be⸗ zogen werden.
München, den 16. September 1941.
Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung. J. V.: Sepp.
Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen.
Die öffentliche Ziehung der Auslosungsrechte der An— leiheablösungsschuld des Landes Thüringen für das Jahr 1941 findet am
Donnerstag, den 23. Ottober 1941, 10 Uhr vormittags, im Bibliothekzimmer des Thüringischen Finanzministeriums im Weimar (Zimmer Nr. 159) unter Kontrolle des Thürin⸗ gischen Rechnungsamtes statt.
Weimar, den 17. September 1941. Der Thüringische Finanzminister. 666 r n
Betanntmachung.
Die am 18 September 1941 ausgegebene Nummer 194 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Verordnung über die Errichtung eines Oberbergamts in Saarbrücken. Vom 5. September 1941.
Verordnung über die Einführung von Vorschriften zur Be⸗ n, . von Mißständen im Auskunfts- und Detektivgewerbe in
en Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 8. September 1941V.
Neunte Verordnung über die von den Trägern der Invaliden⸗ und der Unfallversicherung an die Deutsche Reichspost zu zahlenden Vergütungen. Vom 10. September 191.
Sechste Verordnung zur Durchführung des Hebammengesetzes (Aus- und Fortbildung der Hebammen). Vom 16. Septbr. 1941.
Umfang: 1 Bogen, Verkaufspreis: C15 RM. Postversen⸗ 1 0,03. M für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. .
Berlin MW 40, den 19. September 1941.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Rummer 38 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 17. September 1941 hat , , Inhalt: Allgem. Verwaltung: RdErl. g 41, Einführg. d. Vorschr. üb. d. Herstellg. u. d. Vertrieb v. Orden, Ehrenzeichen u. Ordensbändern in d. ein eglied. Ost⸗ ebieten. — RdErl. 3. 9. 41, Personalakten. — Rdérl. 9. g. 41, flichtbezug d. „Amtl. NRachrichtenbl. d. IFdDtRk.“ — Rdärk g. 9. 41, ÜUebertrag. v. Zuständigkeiten auf d. Gebiet d. Reise⸗ u. Umzugskostenrechts an d. Reichsstatth. u. Reg.⸗Präs. — RdErl. U alizien. — RdErl. 9. 9. 41, Dt. Dienstpost Luxemburg. — RdErl. 10. 9. 41, Dt. Dienstpost im Bez. Bialystok. — Komm unalverbänd e. Rdẽrl. 24.5. 41, Steuern v. Grundbesitz in d. eingeglied. Ostgebieten f. 1941. — RdErl. 9. 9 41. II. Aenderg. d. GDO. d. Ru Pr dJ. zur TO. A. — RdErl. 10.9. 41, Erhebg. d. Bürgersteuer v. Arbeits⸗ lohn. — RdErl. 10. 9. 41, Lohnsteuer, Sozialausgleichsabgabe u. Bürgersteuer; Ausschreibg. d. Lohnstenerkarten 194 durch d. Gemeinden. — Beschl. 20 8. 41, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Weststernberg u. 8. Stadtkr. Frankfurt (Oder). — Anordng. 2 Sr ct, Aenderg. d. Grenzen! d. Landkr. Köslin, Reg.-Bez. Vöslin, u. d. Ländkr. Neustettin, Reg-BVez. Schneidemuͤhl. * Vamen⸗ u. Grenzändergn. v. Gemeinden u. Verw. Bez. — ü mm lun s u. Lotterie wese n,. RdErl. L253. 4, KWoöW. — Polizeiverwaltung. RdErl. 1. 9. 41, Ausstellg. v. Bestattungsscheinen. — R. Pol. ordr. — RdErl. 1.9. 41, Wegfall d. Auslagenerstattg. zwischen d. ustizbehörden u. d. tagtl. Pol.- Behörden in Strafsachen. — RdErl. 53. 9. 41, Zu⸗ chüsse zum Beschäftigungstagegeld u. zur Trennungsentschädig.
besonders teuren Bade u. Kurerken. — Rochrl. H. 9. 41, Kompaniehauptwachtm. in d. Gend.⸗ Komp. (mot). — RdEr̃.
10. 9. 41, Krankenversicherg. d. zur Sch. Einberufenen. — Zu besetzende Gend. Abt. Führer⸗Stellen. — RdErl. 9. 9. 41, Beschulg. d. Pol.-Reservisten d. Einzeldienstes. — RdErl. 1I. 9. 41, Be⸗ schaffg. v. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol. — RdErl. 11.9. 41. Hausmützen f. Offz. — RdErl. 10. 9. 41, Dienstkleidungszusch. u. einmalige Einkleidungsbeih. f. Offz. d. FSchP. d. Gemeinden. RdErl. 8. 9. 41, Luftschutz⸗ Ehrenzeichen. — RdErl. 12.9. 41, Beitragen bei d. Ausführg. v. behelfsmäßigen Luftschutzräumen u. v. Brandmauerdurchbrüchen. — Verktehrswesen. RdErl. 1I. 9. 41, Gelbe Schilder „Versuchsfahrzeug“ an Kraftfahrz. — Per sonenstandsangelegenheiten. RdErl. 8.5. 41, Berichtig. d. Eintrag. von Kriegssterbefällen. — Staats⸗ angehörigkeit, Paß⸗ u. Ausländerpolizei. RdErl. 11. 9. 41, Ein führg. d. Reichs- u. Staatsangehörigkeitsges. in d. eingeglied. Ostgebieten — Wehrangelegenheiten. Familienunterhalt. RdErl. 8. 9. 41, Kriegssfachschäden⸗ z„O.; hier: Ausdehng. ihres Anwendungsbereichs gemäß § 1 Abs. 5. — Vermessungs⸗ u. Grenzßsache n. Rdérl. 2. 9. 44, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 3. 9. 41, Fettverbillig. f. d. minderbemittelte Bevölkerg. — RdErl. 19.9. 41, . ohne Zustimmg. d. Arbeitsamts. — Volksgesundheit. RdErl. 11. 5. 41, Amtsärztl. Untersuchgn. — 2 . d. Kinderbeih. — RdErl. 9. 9. 41, Betreug. d. Schülerinnen d. staatl. anerkannten Lehranst. * Ausbildg. med.⸗ techn. Gehilfinnen u. Assistentinnen durch d. Reichsstudentenwerk. — RdErl. 9. 9. 44, Lehrapotheken⸗Verzeichn. — RdErl. 11. 9. 41, Farbenges. — Veterinärverwaltung. RdErl. 9. 9. 41, Prämien f. Binneneber. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig — Neuerschei nungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin Ws, Mauerstr. 44. Viertel jährlich 2, 15 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2, 0 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt.
Maus der Bertwaltung.
Einführung von Steuer zahlkarten. Postgebühr trägt die NReichssinangverwaltung.
Der Reichsfinanzminister hat im Benehmen mit dem Reichs
postminister Steuerzahlkarten eingeführt, mit denen ab 1. Oktober
1941 bei den Postdienststellen Einzahlungen an die Finanzkassen und an die Zollkassen des Reichs entrichtet werden können, ohne daß die Einzahler eine 1 a zu entrichten haben. Die Postgebühr für diese Steuerzahlkarten trägt die Reichsfinanz⸗ verwaltung.
Die Steuerzahlkarten unterscheiden sich von den gewöhnlichen Zahlkarten durch die Färbung. Sie tragen in dem für die Frei⸗ marken bestimmten Feld einen Vermerk „Frei durch Ablöfung Reich“ Die Steuerzahlkarten, die zu Einzahlungen an die Finanz⸗ kassen bestimmt sind, enthalten vorgedruckt die Anschrift und die — der Finanzkasse. Auf der Rückseite des Gut⸗ schriftabschnittes dieser Steuerzahlkarten (d. h. des Abschnitts, der der Finanzkasse ausgehändigt wird) ist die Be eichnung mehrerer Steuerkarten eingedrückt. Es ist dringend — daß der Steuerpflichtige bei jeder Zahlung angibt, welche Steuer er ent— richtet und für welche Zeit.
Die Steuerzahlkarten Hol die zu Einzahlungen an die Zoll⸗ kassen bestimmt sind, enthalten keinen Vordruck der Anschrift und der Postscheckkontonummer der Zollkasse und keine Bezeichnung der Steuerarten auf der Rückseite des Gutschriftenabschnitts.
Die Steuerzahlkarten können zu Einzahlungen jeder Art an die zuständige Finanzkasse oder Zollkasse verwendet werden. Es ist einerlei, ob mit den Steuerzahlkarten eine Steuerschuld, eine Zollschuld oder eine andere Schuld entrichtet werden soll.
Die Verwendung der Steuerzahlkarten ist einfach. Die Ein⸗ zahler haben Namen, Wohnort und Wohnung und ihre Steuer nummer (Sollbuchnummer, Anmeldebuchnummer) anzugeben und die Einnahmeart und den Zeitabschnitt zu bezeichnen, für den der eingezahlte Betrag bestimmt ist. Die Steuerzahllarten er—⸗ sparen den Einzahlern Schreibwerk und Kosten. Es werden Arbeitskräfte für die Erfüllung anderer Aufgaben frei.
Die Behörden der Reichsfinanzverwaltung werden allen ver— schlossenen Schreiben, mit denen sie eine Einzahlung an eine Finanzkasse oder an eine Zollkasse des Reichs . oder mit denen sie an eine Einzahlung erinnern, Vordrucke für Steuer⸗ zahlkarten beifügen. Andere Reichsbehörden, Landesbehörden und Gemeindebehörden, für die die Finanzkassen oder Zollkassen Ein—= ahlungen anzunehmen haben, werden ebenso verfahren. Die . und die Zolltassen des Reichs werden an ihren Schaltern Vordrucke für Steuerzahlkarten kostenlos abgeben. An den Postschaltern sind keine Vordrucke für Steuerzahlkarten zu erhalten.
Wirt schaftsteil.
Deutsch⸗fran zösische Handelskammer⸗ tagung in Paris.
Am Donnerstag wurde in Paris beim Militärbefehlshaber in Frankreich eine Tagung von Vertretern deutscher und französischer Handelskammern eröffnet, an der von den beiden Ländern unge⸗ fähr je 25 Handelskammerpräsidenten sowie Vertreter des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums und des französischen Produktionsministe⸗ riums teilnahmen. Die Teilnehmer wurden im Namen des Mili⸗ tärbefehlshabers vom Leiter der Wirtschaftsabteilung, Kriegsver⸗ waltungschef Dr. Michel, begrüßt. Dr. Michel wies einleitend darauf hin, daß zum ersten Male seit dem Waffenstillstand sich Gliederungen der regionalen deutschen und französischen Wirt⸗ . zu einer gemeinsamen Tagung zusammen— änden, während die bisherige , n ie. hauptsächlich den Fragen der praktischen Wirtschaft und den einzelnen Unternehmen
egolten habe. Er unterstrich, daß eine Organisation, die die ge⸗
i. gewerbliche 4 zusammenfaßt, in jedem neuzeitlichen Staatswesen, in dem die Wirtschaft eine so ,. Rolle spielt wie in Deutschland und Frankreich, unbedingt nötig sei. In einer . Wirtschaftsorganisation komme den Industrie⸗ und ö Sskammern eine ganz besondere Bedeutung zu. In Deutsch⸗ and und in er ent baue sich das Kammerwesen auf einem 6 Hrundgedanken auf. Die Industrie⸗ und Handels⸗ ammern seien k eine unparteiische Dienerin sowohl der Wirtschaft als auch des Staates und damit eine lebendige Ver⸗ körperung der Forderung zu sein, daß die Wirtschaft nicht sich selbst, sondern dem Volke und in einem nenen Europa damit auch der europäischen Gesamtheit zu dienen habe. Zum 96 seiner Ausführungen gab Dr. Michel der Ueberzeugung Ausdruck, daß die deutsch⸗französische Zusammenarbeit nunmehr auch in Fragen der Wirtschaftsorganisation der Erfüllung dieser Auf⸗ gahen dienen werde. Die jetzige Tagung solle alte persönliche Be⸗ ziehungen vertiefen und neue anknüpfen und somit ein weiterer und bedeutsamer Schritt auf dem Wege zum Neubau Europas werden.
Ministerialdirigent Heuser überbrachte die Grüße und Wünsche des e, . aftsministers und wies darauf hin, daß bei der ersten Fühlungnahme der Handelskammern beider Länder Organisationsfragen der gewerblichen Wirtschaft im Vordergrund ständen, also in bewußter und gewollter Beschränkung mehr die en, Seite des Wirtschaftslebens. Aber diesen Fragen der Organisation liege ein tieferer Sinn zugrunde. Wie die Srgani⸗ sation der Wirtschaft schon immer in der Geschichte das Spiegelbild einer bestimmten Gesinnung und Geisteshaltun gewesen . so haben alle Epochen das ihnen eigene , geprägt und die ihm eigene Orgauisation der Wirtschaft entstehen lassen. Die Handelskammern in Frankreich und Deutschland hätten ber— schiedene wirtschaftliche Zeitalter und Systeme überstanden, jedoch trotz Strukturwandlungen ihre Bedeutung und Stellung lange , , . hindurch zu erhalten gewußt und damit dor der
a den Beweis ihrer Daseinsberechtigung und Bewährung erbracht.
Nach dem Abschluß einer langen Entwicklung treffen sich die deutschen Industrie⸗ und Handelskammern mit den französischen Handelskammern, um in gegenseitige Fühlungnahme zu treten und auch weiterhin in Verbindung zu bleiben. Bestimmend über
dieser Tagung, so stellte Ministerigldirigent Heuser fest, stehe der Satz, daß das liberalistisch⸗kapitalistische Wirtschaftssystem durch
das System einer geordneten e ,. ersetzt werden müsse. Nachdem Frankreich seit 1940 in sichtbarer Anlehnung an in Deutschlands Geschaffenes daran ehen e sei, die Organisation seiner Wirtschaft, zunächst im fachlichen Sektor, auf neue Grund⸗ lagen zu stellen, werden nunmehr die Handelskammern aufgerufen, in tätiger Mitarbeit ihre Kräfte in den Dienst des Aufbaues der Ei ge und der Verwirklichung dieser neuen Ideen n stellen. Das System der staatlichen Wirtschaftslenkung in Frankreich, das durch die Verkündigung eines Zehnjahresplanes in wirkungsvoller Weise unterstrichen worden ist, solle wie auch der . Produktionsminister Puchen wiederholt betont habe, auch nach dem Kriege seine volle Geltung behalten. Diese Tatsache werde eine günstige e. ür eine fruchtbare Zusammenarbeit hi en den deutschen und französischen Wirtschaftsorganisationen affen.
Der Leiter der Reichswirtschaftskammer, Präsident wie g g. 3 über „Staatliche Wirtschaftsführung und wirsschaftliche b waltung in Deutschland“. Er wies darauf hin, daß auch
in vergangenen Zeiten keine Zweifel über die Notwendigkeit be— standen haben, daß der Staat aus seiner neuen modernen Auf⸗ abenstellung heraus in viel stärkerem fen e in die Wirt⸗ . einzugreifen habe als das in früheren Zeiten der war. Die Tatsache, daß das Heer der Arbeitslosen mit den bisher angewendeten Mitteln nicht voll zu beschäftigen war, dah Streitigkeiten über Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen zu Streiks
und Aussperrungen führten, daß der Güterbedarf aus dem Aus⸗ lande wegen des Streiks des Exports nicht bestellt werden konnte, die Währung ihren Kurs gegenüber den Währungen der Handels- artner änderte und die Bedürfnisse des Staates über das früher übliche Maß hinauswuchsen, machte es notwendig, daß der Staat selbst versuchte, in die Wirtschaft einzugreifen, um Wandel zu chaffen. Als Hauptprobleme stellte er heraus: 1. Ordnung des rbeitsvertrages zwischen Betriebsleitungen und Belegschaften der verschiedenen Wirtschaftszweige unter staatlicher Führung. 2. Beseitigung der Arbeitslosigkeit durch richtige Steuerung der Investitionswirtschaft, die gewährleistete, daß Ueberschüsse an Verbrauchsgütern ihrem eigentlichen Zweck, nämlich dem Ver⸗ brauch, zugeführt wurden und dadurch die Wirtschaft voll be⸗ schäftigt blieb. 3. Beeinflussung des Wirtschaftsgeschehens derart, daß die wachsenden Bedürfnisse des Staates ohne wesentliche Preissteigerung gedeckt werden konnten. 4. Stärkerer Eingriff in die Beziehungen der eigenen Wirtschaft zu anderen Volkswirt⸗ chaften, um den ungestörten Waren- und Zahlungsverkehr zu i fn Die Zukunft Europas und der der Zukunft seiner Völker dienende Aufbau einer neuen europäischen Wirtschaft zwinge zu einer engeren Zusammenarbeit der Völker, und die Form, in der die Wirtschaft und ihre einzelnen Glieder innerhalb eines Landes unter sich zusammengeschlossen sind und in der sie miteinander arbeiten, sei von erheblicher Bedeutung. Diese Zusammenarbeit könne nicht nur technisch, sondern mne auch wirtschaftlich und persönlich sein und könne um so leichter und fruchtbarer gestaltet werden, je ähnlicher die Grundsätze seien, nach denen die Wirt⸗ schaftler in ihren Wirtschaftsorganifationen zusammengeschlossen seien. Das bedeute nicht die Durchsetzung eines starren Schema⸗ tismus, sondern vielmehr eine Organisation der Wirtschaft unter selbstverständlicher Berücksichtigung der jeweils besonders ge⸗ lagerten Verhältnisse und Bedürfnisse der einzelnen Staaten.
Präsident Pietzsch ging sodann auf die Grundsätze ein, nach denen das Verhältnis zwischen staatlicher Wirtschaftsführung und wirtschaftlicher Selbstverwaltung geordnet ist, und kennzeichnete die Selbstverwaltungsorganisation der deutschen gewerblichen Wirtschaft als die Stelle, bei der sich der Unternehmer unmittelbar Rat und Hilfe in allen Angelegenheiten seines Unternehmens holen kann, ugleich aber auch als den Platz, an dem er in frei⸗ gewähltem Ehrenamt an dem größeren Aufgaben seines Wirt⸗ schaftszweiges oder Wirtschaftsraumes gestaltend mitarbeitet. Der Wirtschaft gegenüber diene die Selbstverwaltungsorganisation als Sprachrohr, durch das sie ihre Anliegen der staatlichen Wirt— schaftsführung in geklärter Form übermittelt. Der Staatsführung wiederum sei der Selbstverwaltungskörper das Mittel, das es ihr möglich macht, ihren Führungsanspruch bis zu jedem einzelnen Unternehmen zu verwirklichen, wie sie andererseits aber auch dem Staat von sich aus Anregungen und tatsächliche Beobachtungen sowie sachkundige Ratschlaͤge und Erkenntnisse über die Aus⸗ wirkung von stagtlichen Maßnahmen nahebringen. Als den die Wirtschaftsorganisation tragenden Grundsatz bezeichnete er den Gedanken der Selbstverwaltung, den Führergrundsatz und die ehrenamtliche Leitung. Präsident Pietzsch schloß seine Aus⸗ führungen mit dem Hun chr daß die gemeinschaftliche Aussprache dazn beitragen möge, die Erkenntnisse vom Wesen der wirtschaft⸗ lichen Selbstverwaltung und ihre Beziehung zu Wirtschaft und Staat zu vertiefen soiwvie die Zusammenarbeit zwischen fran— zösischen und deutschen Industrie⸗ und Handelskammern, wie aber auch die persönlichen Beziehungen von Mensch zu Mensch für eine künftige Wirtschaftszufammenarbeit für ein nenes Europa zu pflegen und zum 6 der beiden Länder sowie zum Rutzen von ganz Europa zu entwickeln.
Auf der Donnerstag⸗Sitzung sprach weiter von französischer Seite Staatssekretär Lehidenx und der Generalsekretär im Produktionsministeriums, Biche konne, der die Wirtschafts⸗ organisation in Frankreich behandelte.
Anschließend sprach der Generalsekretär im französischen Produkltionsministerium, Bichelonne, über „Die Grundzüge der . in Frankreich“. Nach dem militärischen Zusammenbruch Frankreichs so erklärte der Redner u. a., befand sich die gewerbliche Organisation des Landes in völliger Auf⸗— lösung. Die Vernichtung von Vorräten und Fabriken durch die Kriegshandlungen, die Flucht der Bevölkerung und der durch die englische Blockade einsetzende Mangel an Rohstoffen habe die Ein⸗ führung einer gelenkten Wirtschaft dringend nötig gemacht. So habe die Regierung des Marschalls Pétain bereits im August und September 1940 die ersten Gesetze über die industrielle Organi⸗ sation und die Bewirtschaftung industrieller Erzeugnisse erlassen. Oberster Organismus für die Verteilung industrieller Produkte sei nunmehr 9 „Zentralstelle für die Bewirtschaftung industrieller Erzeugnisse“, der gegenwärtig 12 Sektionen für die einzelnen
ndustriezweige unterständen. Die Bewirtschaftung sei vom edanken des Gemeinnutzes getragen, und die Verteilungsstelle lenke den Verbrauch, bei dem an erster Stelle die staatswichtigen
Bedürfnisse berücksichtigt würden. Eine weitere Aufgabe der
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