1941 / 228 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Sep 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 227 vom 29. September 1941. S. 4

Sffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs ˖ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust ˖ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Akltiengesellschaften. 8. stommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels ˖ und Ktommanditgesellschaften, 13. Unfall und Invalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

l. Untersuchungs⸗ und Etrafsachen.

26069 Beschlus.

8. Is. 979141. In dem Devisenstraf⸗ verfahren gegen den Kaufmann Georg Godenir aus Kurzel a. d. Strgße, geb. am 9. 12. 1899 in Athus (Belgien), Zt. unbekannten Aufenthalts in J wind zur Sicherung der

eldstrafe, der Einziehung, der Er⸗ Fatzeinziehung und der Haftung des Vertretenen die Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten Godenir und der Firma Plom und Godenir, Wein- und Spirituosen-Großhandlung in Kurzel a. d. Straße, angeordnet, (85 77, 78 des Devisengesetzes, § 416 der Reichsabgabenordnung.)

Die Vermögensbeschlagnahme ist auch in der NSZ3⸗Westmark, Ausgabe Metz, bekanntzumachen.

Metz, den 25. September 1941. Das Sondergericht für Lothringen. Dr. Beutner. Kunschert. Poncelet.

3. Nufgebote.

CD26 MI Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt, und zwar: zu 1— : a) der Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablbsungsschuld des Deutschen Reiches von 1925, b) der Auslosungsscheine der Anleiheablösungsschuld des Deut⸗ schen Reiches von, 1925. 15 a) Nr. 15910 33033 über je 1250 Re, Nr. 1181 119 über 50 Ren, bB) Gr. 17 Nr. S9 330 32 über je 12,50 Heu, Gr. 9 Nr. 51 61g über 50 KEM; 2. à) Nr. 2 178 547 über 25 RAM, b) Gr. 27 Nr. 32517 über 25 R. M; 3. a) Nr. 2 198 717 18 über je 100 R; 4. a) Nr. 441 528 über 12,50 Ren, b) Gr. 15 Nr. 21 528 über 12,50 RM; 5. a) Nr. 369 848 über Fei, b) Gr. 13 Nr. 848 über RM; 6. a) Gr. 4 Nr. 52 218 über RM; 7. a) Nr. 1687 852 über Real, b) Gr. 6 Nr. 56 852 über RM; 8. a) Nr. 1570 218 über 12,50 M., Nr. 1309 189 über 50 Ke, b) Gr. 5 Nr. 59 218 über 12,50 He, Gr. 3 Nr. 59 680 über 50 M; 9. a) Nr. 1251 984 über 25 RM, b) Gr. 38 Nr. 106984 über 25 Ra; 10. der 41“ igen auslosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1936, Dritte Folge Buchst. E Nr. 00 595 und 53 063 ber je 500 RM, Buchst. D Nr. 106 526, 29 über je 1000 Ra; 11. der Zertifikate der Reichsbank: a) Gr. L Lit. A Nx. 6 04 439— 0041 440, Nr. 0041 441 bis O 041 442, Nr. O0 947 077 007078, 0 017079 —·9 047 080 über je zwei Stück bei der Reichsbank niedergelegte 7 ige Vorzugsaktien der Deutschen Reichs: bahn⸗Gesellschaft Serie IV zu je 100 G.M, b) Gr. II Lit. A Nr. 0O 608 565 bis O 008566, Nr. 1008 859 008 860 über je zwei Stück bei der Reichsbank niedergelegte 7 ige Vorzugsaktien der Deutschen Reichs bahn⸗Gesellschaft Serie V zu je 100 G, e) Gr. IV Lit. A Nr. zii über eine bei der Reichsbank niedergelegte 7 Vige Vorzugsaktie der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft Serie 1II zu 200 Gt; 12. der 4 Higen Schuldverschreibung des Umschul⸗ dungsverbandes deutscher Gemeinden Wicht. A Gr. 23 Nr, II 110 über 100 RM; 15. der Schuldverschreibun⸗ gen der Deutschen Kommunal⸗Sammel⸗ Ablösungsanleihe Buchst. D Nr. 392 421 und 54 402 über je 100 Rent, b) der Auslosungsscheine zu dieser Ab⸗ lösungsanleihe Serie II Buchst. D Gr. 3883 Nr. 1 und Gr. 84 Nr. 548 über je 100 R.-M. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 15. April 1942 um 11 Uhr vor dem unter⸗ Xichueten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 114, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 455 Fw. Sam. 6. 41. Berlin, den 24. September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

26070 Aufgebot.

Das Aufgebot der beiden von der Firma Borchardt C Ortmann in Berlin, Warschauer Platz, Hochbahn⸗ bogen 12, ausgestellten, von Wilhelm Meier in Berlin, Neue Fxiedrich⸗ straße 72, akzeptierten, am 23. Februar 19235 bzw. am 25. Februar 1935 fällig ewesenen Wechsel über 2000 Rn zw. 2125 RM ist beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 15. April 19142 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. . J. Stockwerk, Zimmer 114, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls

die Kraftloserklärung der Urkunden

erfolgen wird. 456 F. 289. 41.

Berlin, den 19. September 1911. Das Amtsgericht Berlin.

e602

Die Rentnerin Anna Vigner geb. Blumner, hier, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 68, hat das Aufgebot des gi och ten briefes vom 38. November 1891 über die im Grundbuch von Braunschweig Band 52 B Blatt 24 in Abteilung III unter Nr. 3 für das von ihr mit⸗ beerbte Fräulein Rosa Blumner eingetragene Darlehnshypothek zu . 1000 A, aufgewertet au 1000 GM, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, ann, in dem auf Mittwoch, den 15. April 1942, 190 uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 20, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Braun⸗ schweig, den 206. September 1941. Amtsgericht. 23.

26078 Aufgebot.

2 F S841. Die Modistin Maria Sommerhäuser in Köln, Gereons⸗ wall 18, hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung des Eigentümers der Grund⸗ stücke Obermenden Band 1 Artikel 31 Flur 5 Nr. 492/77, Acker Am Tor, 5,10 a groß, und Flur 5 Nx. 459s77, Weg am Tor, (0,965 a groß, gemäß 58 527 BGB. verlangt. Als Eigen⸗ kümer sind eingetragen: 1. Mgria ge⸗ borene Büchel, Ehefrau des Schusters Johann Sommerhäuser,, zu Ober⸗ menden, 2. Heinrich Büchel, Heizer in Luzemburg, 3. Johann Büchel, Schreiner in Beuel, 4. Clemens Büchel, Schneider in Urberach, 5. August Büchel, Schuster zu Köln. Die ein⸗ getragenen Eigentümer bzw. deren Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. 5. 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—⸗ richt, Zimmer A, anberaumten Auf⸗3 gebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung er⸗ folgen wird.

Siegburg, den 24. September 1941.

Das Amtsgericht.

25783

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 16. September 1941 ist der Tod des Lederarbeiters Robert Gustav Paul Fischer, geb. am 24. Januar 1896 zu Berlin, kriegsvermißt als Grenadier der 41sR. J. R. 93, festgestellt und als Zeitpunkt desselben der 15. August 1917. 455. II. 55. 41. .

Berlin, den 16. September 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

25734 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 16. September 1941 ist der

f Tod des Leutnants der Luftwaffe Ro⸗

bert Alfred Aeckerle, geb. am 265. No⸗ vember 1914 zu Freiburg im Breisgau, festgestellt und als Zeitpunkt desselben der 23. November 1939. 455. II. 32. 41. Berlin, den 16. September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

256736

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 16. September 1941 ist der Tod des ständigen diplomatischen Ku⸗ riers des Auswärtigen Amtes Alexan⸗ der Safaromsky, geboren am 1. Jun 1880 in Cochem, festgestellt worden und als Zeitpunkt bes selben der 15. Ja⸗ nuar 1941, 16 Uhr. 456. II. 61. 41.

Berlin, den 16. September 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

25737

Durch Beschluß des Amtsgexichts Berlin vom 17. September 1941 ist der Tod des Feldwebels und Flugzeug⸗ führers Wilhelm Lorenz Kaiser, geb. am 26. Februar 1914 in Tübingen, festgestellt und als Zeitpunkt desselben

der 10. April 194. 455. 11. 43. 41.

Berlin, den 17. September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

25738 t Durch Beschluß des Amtsgexichts Berlin vom 18. September 1941 ist der Tod des Obergefreiten, Bordfunkers Hans-Joachim Kohn, geboren am s2. Oktober 1918 zu Berlin, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der G. September 1949. 455. II. 44. 41. Berlin, den 18. September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

25914 Aufgebot.

5. F. 5s41. Die Besitzerswitwe. Anna Haase geb. Jokschies in Coadjuthen, vertreten durch Rechtsanwalt Scherließ in Heydekrug, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Kutscher Georg Jokschies, zuletzt wohnhaft in . tot zu erklären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ fermin, am 15. Februar 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten, Ge⸗ richt, Zimmer 32, zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über das Leben oder den Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Heydekrug, den 19. September 1941.

Das Amtsgericht.

y Ausschluszurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes! F 540. In der Aufgebotssache der Rudaer Steinkohlengeiverkschaft in Ruda, O /sS., betreffend angeblich ver— lorengegangener Zlotyaktien der Wirek Gruben Aktiengesellschaft in Godulla⸗ hütte, hat das Amtsgericht in Ruda, O /S, durch den Amtsgerichtsrat Dr. Kieler für Recht erkannt: Nachfolgende Aktien der Wirek Gruben Aktiengesell⸗ schaft in Godullahütte: J. der Sammel- aktien Nr. 950113 500 40 Stück à 50 000 Zloty, Nr. 7J00tL - 000 S 50 Stück à 10 066 Zloty, Nr. 190 001 bis 11980 99 Stück à 16 000 Zloty, Nr. 24501-26100 160 Stück à 5000 Zloty; II. der Einzelaktien Nr. 1686 bis 150 25 Stück à 500 Zloty werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ h fallen der Antragstellerin zur Last.

Ruda, O / S., den 2. August 1941.

Das Amtsgericht.

25911

F 340. Durch Ausschlußurteil vom 15. September 1941 ist der Hypotheken⸗ brief vom 12. September 1892 über die auf Braunsberg Bd. 14 Blatt 17 in Abt. III Nr. 6 für Anna Marquardt in Braunsberg eingetragene Aufwer⸗ tungsforderung von 1206, GM für kraftlos erklärt. Amtsgericht Braunsberg, 15. 9. 1941.

25913 .

Durch Ausschlußurteil vom 19 Sep tember 1941 ist der Grundschuldbrief vom 4. Januar 19067 über die im Grundbuch von Langenhagen Blatt 14 in Abt. IIl Fol. 5 für den verstorbenen Erbpächter Heinrich Weltzin aus Ruest eingetragene Grundschuld von 750 GM für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Goldberg (Meckl.).

Tö7 40

Durch Beschluß des Amtsgexichts Berlin vom 19. September 1941 ist der Tod des Unteroffiziers der Luftwaffe Karl Friedrich Wilhelm Mutter, ge⸗ boren am 5. Juli 1912 zu Lörrach, fest⸗ gestellt worden und als Zeitpunkt des⸗ selben der 22. Mai 1940. 45611. 59. 41.

Berlin, den 19. September 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche ustellungen.

26079] Oeffentliche Zustellung,

45 R 185/61. Die Ehefrau Wilhel⸗ mine Rosenblatt geb. Schramek in Wien, XII., Meidlinger Hauptstraße He, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sallach in Danzig, 63 gegen ihren Ehemann Emanuel Rosenblatt, zuletzt gemeldet in Danzig-Langfuhr, Hauptstraße 51 b. Gottfroh, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus 5. 49 des Ehe⸗ gesetzes und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß z 65 des. Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugaxten 30 bis 34, II. Stockwerk, . Nr. 229, auf. den 28. November 1941, 190 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 19. September 1941. Die Geschäftsstelle, Abt. 45, des Land⸗

gerichts.

26081] Oeffentliche Zustellung. Der Pole Stanislaus Paszkowski in Leslan, Hindenburgstr. 9, Wohnung 5 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Willi Manthey in Leslau, Karl⸗ Laforce⸗Str. 12, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Julignng Pa fzkoöwski . Rud⸗ zinfki, früher in Wysogrod, Kr. Plock, setzt unbekannten Aufenthalts, auf 4. , . Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivillammer , e, in . n , straße 20, Erdgeschoß, Zimmer au Dienstag, den 6 Dez. 1541, 9g Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Leslau, den 22. September 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

26083] Oeffentliche Zustellung. Drive 355.

1 R 64i941. Johann Georg Josef Erhardt, Hilfsarbeiter, München, Sand⸗ straße 16 3. Zt. Soldat Feldpost⸗Nr. 110656, Klã er, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leeb in München,

Mit dieser Vollmacht sind Sie zu allen gerichtlichen und au gerichtlichen Rechtshandlungen ermäch⸗ tigt, welche der Verkauf der oben be⸗ zeichneten Liegenschaft erfordert. Linz, am 20. September 1941.

er⸗

klagt gegen Erhardt, Johanna, ilfe. Der Reichsstatthalter in OGberdonau.

arbeiterin, München, zur Zeit un kannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten geschieden. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte ur mündlichen Verhandlung des

Breitenthaler e. h., mann (i. V. d. H.

25921

stein vexehel.

e⸗ In Vertretung:

Gauhaupt⸗

Bekanntmachung. Nachdem Frau Else Sara Lichten⸗ Mannheimer, Israel Lichtenstein und Melanie Sara

Reg. ⸗Präs.).

Otto

techtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Neufeld, derzeit unbekannten Aufent⸗

Landgerichts München J auf Donners⸗ tag, den 4. Dezember 1941, vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal 1491, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als e n gt, ten zu bestellen. um Zwecke der ier uli Zustellung an

Kreis

haltes, meiner Aufforderung, ihre An= teile an der zum Unternehmen F. Nettl, Papierfabrik in Tafelbauden, Hohenelbe, gehörigen Liegen⸗ schaften einschließlich eines ihnen etwa zustehenden Änteiles am Unternehmen errn Rudolf Fiebiger in Jung⸗

A. u.

wird dieser Auszug der Klage bekannt— a 268, Post Freiheit, zu veräußern, habe ich

nicht nachgekommen

gemacht. Herrn Dr. W

München, den 24. September 1941. Geschäftsstelle des Landgerichts München 1. k eingesetzt.

25920] Oeffentliche Zustellung.

2. K. 200141. Die Ehefrau Gesine Grötzsch geb. Hillers in Ober Neu⸗ hammer 51, Post Rückenwaldau in Schles., vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Hamann und Uster in Oldenburg, Der klagt gegen ihren Ehemann, den Bau⸗ arbeiter Paul Grötzsch, früher in Wilhelmshaven, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrgge: 1. die am 11. Mai 1940 vor dem Standesamt in Wilhelmshaven geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären, 3. die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Donnerstag, den 18. Dezember 1941, vormittags 105 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gleichen Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird. dieser Auszug der Klage h bekanntgemacht.

Oldenburg, den 6. September 1941. Der Urkundsbeamte des Landgerichts.

-

25748 Bekanntmachung.

III Wi Id H Nr. 5511141. Den Jüdinnen Stella Munk und Kamilla Bestermann, dzt. unbekannten Aufent— haltes, früher in Karlsbad, wird auf Grund des §6 der Verordnung über den in des jüdischen Vermögens vom Amtsgericht. J. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1709) . aufgetragen, ihre Anteile an der Grund⸗ parzelle K. Il. 50/1 e W) in Karls⸗ bad' an die Firma Jug. Georg Der

Kaufmann

lichen Verhandlung des

Jakob, z. 3.

Verurteilung.

Preußische

sind, alter Großmann, Rechts⸗ anwalt in a ,. als Treuhänder zur Herbeiführung der Veräußerung

altsort, früher in Ettringen, und als Erbe seiner verstorbenen Ehe⸗ frau aus abgetretener Darlehnsforde⸗ rung eine Forderung von nebst 4x */ Zinsen seit dem 4. ein, mit dem Antrage auf kos Zur miknndlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Mayen, Sitzungssaal, auf den 17. 1941, vormittags 9 Uhr, geladen. Mahen, den 23. September 1941.

26080] Oeffentliche Zustellung. Walter

Aussig, den 23. September 1941. Der Regierungspräsident. Im Auftrag: Schulla.

Erne in Bruchsal klagt gegen den Metzger Isidor Maier, früher in Freiburg, jetzt in New York, aus Maklergebühr mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklag. ten zur Zahlung von 50. liel nebst 53, Zinsen seit 1. 1. 1939. Zur münd⸗

Rechtsstreits

25918] Oeffentliche Zustellung.

Die Rheinische Genossenschafts⸗Treu⸗ handgesellschaft m. b. H.), Koblenz, klagt gegen den Johann Spitzlei, Sohn von ohne bekannten Aufent— für sich

wird der , vor das , D* 1

in Freiburg auf 3. Dezember

vormittags 9, Uhr, vorgeladen. Freiburg i. Br., 33. Sept. 1911.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. .

225 Ii. AM 1. 1941 tenfällige

November

25919 Oeffentliche Zustellung. Fiskus,

vertreten

Gerstner, Großhandlung für Elek⸗ durch den Reglexungspräsidenten in

Gumbinnen, klagt

tro⸗Baumaterialien in Karlsbad, maligen

Gabelsbergerstrgße 16, Haus Gerstner⸗ hof, bis 10. Oktober 1941 zu ver⸗

gegen Schulamt bewerber lilewitsch, früher in Kollaten,

den Eduard

ehe⸗

Kreis

zußern. Nach fruchtlosem Ablauf der Memel, setzt unbekannten Aufenthalts,

anberaumten Frist werde ich einen

Treuhänder mit Vollmacht zur Ver⸗

K des Grundstücks einsetzen. zu arlsbad, den 18. September 1941. Der Regierungspräsident.

257497) Bekanntmachung.

III Wi Jd H Nr. 5454141. Auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGB. 1 S. 17009) wird der Jüdin Wally Mautner, dzt. unbekannten Aufenthaltes in England, früher wohnhaft in Graslitz, die ihr gehörende Liegenschaft der Grundbuch- einlage Zahl M78 des Katastralgebietes Graslitz, bestehend aus Parzelle 4092 Bauparzelle Wohnhaus Nr. 89 mit Magazin und Schußpen und Par⸗ zelle 39/2 Wiese an die Stadtgemeinde Graslitz bis 15. 10. 1941 zu ver⸗ äußern. Nach fruchtlosem Ablauf der anberaumten Frist werde ich einen Treuhänder mit der Vollmacht zur Veräußerung der Liegenschaft bestellen.

Karlsbad, den 19. September 1941.

Der Regierungspräsident.

erklären.

1941, 9 Uhr, . Memel, den

Ebb ð6

abhanden gekommen. außer Kraft,

kes n cht für Pg. Ing. F ollmacht für Ing. Fran Frischmuth, ien ffees .

Zimmer 14, auf den 19.

wegen Rückzahlung überhobener Dienst⸗ bezüge mit dem Antrage, den Be verurteilen, an den

149,43 RM nebst 409“, Zinsen seit dem 1. Oktober 1939 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Memel,

klagten Kläger

Dezember

Sie

3. September 1911. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5. Verlust⸗ und Ʒundsachen.

Gerling Konzern l Lebensversicherungs A. G., Köln. Die Versicherungsscheine ; 3371 333 Viktor Fischer, Landau, sind

L318 621 /

treten

wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 265. September 1911. Der Vorstand.

Auf Grund der , n, über den Einsatz des jüdischen ermögens (3. Dez. 1933 RGBl. 1 S. 1709) be⸗ stelle ich Sie mit Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers, nach nn, Ablauf der eräußerungsauftrag vom 1. Seyptem⸗ ber 1941 Zahl 6560 24 gestellten Frist, * Verkaufstreuhänder für die iegenschaft Altaussee 63 E.⸗3. 213 der Jüdinnen Leonie Sara Feitler, derzeit Rien York Riverside Drive Bö, USA., Margarete Sara Spitzer, der⸗ zeit New York Riverside

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insbesondere Worte etwa durch Fettdruck (einmal

anzugeben, wel Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

6

Nr. 228

Reichs hankgirokonto Berlin, Konto Nr. I1/1913

Berlin, Dienstag, den 30. September, abends

Poftscheckkonto: Berlin 41821 1 94 1

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft über die Aufhebung von Ausfuhrverboten in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. Vom 29. September 1941.

Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des 3 3 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933.

Bekanntmachung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Vorschriften über die Verwendung der bei der Konversions⸗ ö. für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Tilgungs⸗

eträge.

Anordnung Vp 6 der Reichsstelle für Papier und Verpgkungt— wesen (Verpackung von Farbbändern für Büromaschinen). Vom 30. September 1941.

Anordnung Nr. 35 G der Reichsstelle für Mineralöl. Verbrauchtz⸗ regelung für Treibgas.) Vom 29. September 1941.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. 109.

I

Amtliches. Deu isches Reich.

Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über

die Aufhebung von . in den eingegliederten gebieten.

Vom 29. September 1941.

Auf Grund des 36 Abs. 3 Satz? der Verordnung über die Einführung der öffentlichen Bewirtschaftung von land⸗ wirtschaftlichen Erzeugnissen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten vom 24. Juni 1941 Reichsgesetzbl. ] S. 335) ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern an:

Alle Vorschriften, durch die die Ausfuhr landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse aus den eingegliederten Ostgebieten oder aus Teilen davon verboten oder von einer Genehmigung abhängig gemacht worden ist, treten mit Wirkung vom 1. Oktober 1941 außer Kraft, soweit sie nicht bereits durch § 6Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Einführung der öffentlichen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen . nissen in den eingegliederten Ostgebieten zu einem früheren Zeitpunkt außer Kraft gesetzt worden sind. .

Ausgenommen hiervon sind diejenigen Vorschriften, die sich auf die Ausfuhr folgender Erzeugnisse beziehen:

Zucker G 1 Abs. 2 der Verordnung über den Zusammen⸗

schluß der deutschen Zuckerwirtschaft vom 10. No⸗ vember 1941 Reichsgesetzbl. 1 S. 1173) Süßwaren G6 1 Abs. 2 der Verordnun über den Zu⸗ sammenschluß der deutschen l m m . haft vom JT. Juni 1935 Reichsgesetzbl. J S. 55) und §z 2 der Satzung der Wirtschaftlichen Vexeinigung der deutschen Süßwarenwirtschaft vom 25. Juli 1935 (Verkündungsblatt des Reichsnährstandes S. 427) in der Fassung vom 26. Januar 1940 (Verkündungs⸗ blatt des Reichs nährstandes S. 71) . Brotaufstrichmittel 6 3 Abs. 1 der Verordnung über die öffeniiche Bewirtschaftung von Brotaufstrichmitteln, Speisezwiebeln und Gewürzen vom 17. September I9g39 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1731) einschl. Kunsthonig.

Nährmittel (auf Getreide⸗, Reis- und Kartoffelstärke⸗

grundlage)

Teigwaren ; . Hülfenfrüchte G 3 der Verordnung über die öffentliche

Bewirtschaftung von Getreide, Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom J. September 1939 Reichsgesetzbl. S. 1705 Kaffee⸗Ersatz und ⸗Zusatzmittel Nutz und Zuchtvieh (Pferde, Rinder, Schweine und Schafe, die zu Nutz= unb Zuchtzwecken verwandt werden können).

Die Inkraftsetzung dieser Anordnung im Regierungs⸗

bezirk Zichenau und im Kreise Sudauen bleibt vorbehalten.

Berlin, den 29. September 1941. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Moritz. Bekanntmachung.

Auf Grund des 83 des Gesetzes über Zahlungsverbind⸗ lichteiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (Reichs⸗ gefetzbl.! S. 349) bestimmen wir hiermit für Kapitalerträg⸗ nisse, die in der Beit vom 1. Juli 1941 bis 31. Dezember 1941

fällig und gemäß dem genannten Gesetz bis zum 31. Dezember 19416 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt sind, ferner für solche Kapitalerträgnisse, die vor dem 1. Juli 1941 fällig waren und in der Zeit vom 1. Juli 1941 bis 31. Dezember 1941 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt sind, das Folgende:

1. Ein Bartransfer findet nicht statt.

2. Jeder Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist berechtigt, auf Grund der für ihn durch Reichs⸗ markzahlung des deutschen Schuldners an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden gegen diese begründeten Reichsmarkforderungen mit 3 o jährlich verzinsliche und mit 3 * des jeweils um⸗ laufenden Betrages jährlich tilgbare Schuldver⸗ schreibungen der Konversionskasse für deutsche Aus⸗ landsschulden in Höhe des Nominalbetrages der Ertragsforderung und in der Währung, auf die diese lautet, am Sitz der Kasse in Berlin zu erhalten. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt bei pünktlicher Einzahlung mit dem Tage der Fälligkeit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung mit dem Tage der Einzahlung bei der Konversionskasse, sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuld⸗ verschreibungen bis zum 31. März 1942 geltend macht. Bei Anträgen, die bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden nach dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen Kalenderhalbjahres, in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und Tilgungsbeträge der Schuldverschreibungen sind mit der Reichsgarantie ausgestattet, auf welche die Be⸗ schränkungen und ged. des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. J S. 1734) und die Vorschriften des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. ] S. 349) keine Anwendung finden.

.Der Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland, der durch Verrechnungs- oder Zahlungsabkommen oder sonstige Vereinbarungen in anderer Weise seine Regelung findet, bleibt von den vorstehenden Be— stimmungen unberührt.

Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden werden nicht ausgegeben:

a) an Gläubiger, die Feinde im Sinne der Ver⸗ ordnungen über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 191) in der Fassung vom 17. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. ! S. 888) und vom 30. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. J S. 371) sind, sowie an frühere Staatsangehörige der ehe⸗ maligen Republik Polen,

b) an Gläubiger, die ihre Ansprüche von einem unter a) genannten Gläubiger nach dem 1. Sep⸗ tember 19539 erworben haben. Als Stichtag für den Erwerb von Gläubigern r UdSSR. gilt der 22. Juni 1941.

Berlin, den 30. September 1941. Reichsbankdirektorium.

Bekanntmachung.

Die Gültigkeitsdauer der am 8. Juli 1935 veröffent= lichten Vorschriften über die Verwendung der bei der Kon⸗ versionskasse für deutsche Auslaudsschulden ein gezahlten Tilgungsbeträge, letztmalig bekanntgegeben am 14. Februar 1941, wird bis zum 31. Dezember 1941 verlängert.

Berlin, den 30. September 1941. Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Anordnung Vp 6 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Verpackung von Farbbändern für Büromaschinen).

Vom 30. September 1941.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der 6 vom 18. August 1939 GReichsgesetzbl. S 1430) in Verbindung mit der , , , über die Reichs⸗ stellen zur Uberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 193 vom 21. August 1939) wird im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsbeauftragten „Chemie“ und mit

Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81.

Als Zweitverpackung von Farbbändern für Büro⸗

maschinen dürfen nur

runde, gezogene oder geklebte Dosen,

kaschierte oder unkaschierte Schachteln

und Faltschachteln aus Pappe bis zu einem Höchstgewicht von 600 glam ver⸗ wendet werden. .

Die Verpackung des einzelnen Farbbandes in einer Dose, Schachtel oder Faltschachtel ist jedoch verboten, wenn mehrere Farbbänder zusammen in einer Schächtel verpackt werden. Für diesen Zweck dürfen nur Schachteln verwendet werden, die aus Strohpappe hergestellt sind.

Als Erstverpackung darf eine der bisher gebräuchlichen und nach den bestehenden Vorschriften zulässigen Umhüllun⸗ gen verwendet werden.

§ 2.

Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen. § 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. § 4.

1. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

2. Mit dem gleichen Zeitpunkt werden aufgehoben:

a) Die Anordnung Vp6 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die Verpackung von Farbbändern für Büromaschinen vom 17. Januar 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 16 vom 20. Januar 1941);

) die Einzelanordnung Vp! der Reichsstelle für Pa⸗ pier und Verpackungswesen über die Verpackung von Farbbändern für Büromaschinen. (Im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsan⸗ zeiger nicht veröffentlicht.)

Berlin, den 30. September 1941. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Do rn.

Anordnung Nr. 35 6 der Reichsstelle für Mineralöl (Verbrauchsregelung für Treibgas). Vom 29. September 1941.

.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 19359 (Reichsgesetzbl. I S. 1431) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Überwachung des Warenverkehrs vom 18. August 1539 (Deutscher Reichs und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 4 der Anordnung Nr. 35 A der Reichsstelle für Mineral⸗ öl vom 20. September 1940 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 221 vom 20. September 1940) tritt am 1. Oktober 1941 außer Kraft.

Berlin, den 29. September 1941.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. J. A.: Budezies.

Bekanntmachung.

Die am 29. September 1941 ausgegebene Nummer 109 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthalt:

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Bau und Betrieb von Eisenbahnen der Reichswerke Aktiengesellschaft für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“. Vom 18. Sey⸗ tember 1941.

Verordnung über die Staatsangehörigkeit der Bewohner von Eupen, Malmedh und Moresnet. Vom 23. September 1911.

Verordnung über erbhofrechtliche Vorschriften in den Reichs⸗ gauen der Ostmark, in den sudetendeutschen Gebieten und im Memelland. Vom 35. September 1941.

Verordnung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über Zollerleichterungen für Waren slowakischen Ursprungs bei der Einfuhr in das Protektorat Böhmen und Mähren oder in den Reichsgau Sudetenland. Vom 27. Sep⸗

tember 1941.