Zweite Geilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 229 vem 1. Oktober 1941. S. 2
(1) Kontingentskarte für den Einzelbetrieb, Vordruck Bestellnummer Ol 544 (Steilkartei oder Sichtkartei mit Durchschreibeverfahren).
E) Journalblatt für die laufende Eintragung der Scheinausgabe, Vordruck Bestellnummer (11548.
G8) Monatsmeldung, Vordruck Bestellnummer 3802.
(c) Prüfungsbericht, Vordruck Bestellnummer 305.
Die Vordrucke sind unter Angabe obiger Bestellnummern zu beziehen: zu (1) und E) bei der Firma Edler & Krische, Hannover, Organisationsabteilung, Kestnerstraße; zu (9) und ( beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin XA, Oranienburger Str. 59. Die Bearbeitung der ein⸗ gehenden Anträge und die Eintragungen haben umgehend u erfolgen. Zum 5. eines jeden Monats. ist unter Verwen⸗ 22 des Vordrucks zu G6) dem für den Sitz der Ausgabestelle uständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatz⸗ 1 eine Monatsmeldungr einzureichen.
Die Kontingentskarten und Journalblätter sind auch nach Beendigung eines Forstwirtschaftsjahres aufzubewahren und auf Anforderung der . für Holz einzureichen.
5. Die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter, Abt. III UAbsatz⸗ lenkung), sind beauftragt, mindestens monatlich einmal eine Prüfung der Ausgabe der Einkaufsscheine bei den Ausgabestellen durchzuführen sowie Anweisungen über die Ausgabe der Einkaufsscheine zu erteilen. Die Ausgabestellen haben monatlich laufend Betriebsprüfungen unter Beteiligung des zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes, Abt. III (Absatzlenkung, oder eines Beauftragten unter Verwendung des Prüfungsberichts zu 4 durchzuführen, um die ordnungs—⸗ gemäße Verwendung der Einkaufsscheine, des eingekauften Dolzes und die ge, , der Normungsbestimmungen zu prüfen und Vorschläge für eine möglichst sparsame und zweck⸗ mäßige Verwendung des Holzes zu machen.
Die Ausgabestellen haben nach Weisung des Forst⸗- und Holzwirtschaftsamtes, Abt. III (Absatzlenkung), Sorge zu tragen, daß
die Deckung des volkswirtschaftlich — 1 Bedarfs sicherge⸗ stellÜt ist, die Perwendung des Holzes zweck—⸗ mäßig, sparsam und pfleglich erfolgt.
6. Auflagen über die Verwendung der Einkaufs⸗ cheine oder des Holzes können nur von der Reichs⸗ telle für 86 oder in deren Auftrage von den Forst⸗ und Ho zwirtschaftsämtern, Abt. III (Absatzlenkung), erteilt werden.
III. Die Deckung des Kleinbedarfs (Nadelschnittholz und Sperrholz)
1. Unter Kleinbedarf ist der Bedarf von landwirtschaft⸗ lichen Betrieben und Privatpersonen zu verstehen, wenn er bei dem einzelnen Betrieb oder der einzelnen Person an Nadel⸗ schnittholz 16 ebm bzw. an Sperrholz G, 05 chm monatlich nicht übersteigt. Die Deckung des Kleinbedarfs erfolgt ohn? Einkaufsscheine.
2. Zur Deckung des Kleinbedarfs werden Kleinverkaufs⸗ stellen, d. h. Platzholzhandlungen, Sperrholzverteilerbetrieben mit Kleinverkauf oder Sägewerken mit Kleinverkauf durch das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), be⸗ stimmte Mengen für das laufende Forstwirtscha n zu⸗ geteilt. In jedem Monat darf nur ein Zwölftel dieser Menge durch die Kleinverkaufsstellen abgegeben werden; der örtliche Bedarf ist bevorzugk zu berücksichtigen, wobei der Bedarf der Landwirtschaft und der Kleinsiedler Schrebergärtner) an erster Stelle zu decken ist. Die Klein⸗ verkaufsstellen haben weiter darauf zu achten, daß nur sol⸗ chen Betrieben und Personen Nadelschnitthol oder Sperrholz ohne Einkaufsschein verkauft wird, die . den Bestimmungen der Reichsstelle für Holz nicht von einer anderen Stelle (Bedarfsträger oder Ausgabe⸗ stelle Einkaufsscheine zu erhalten haben.
3. Eine nachträgliche Lieferung der in ver⸗ fangenen Monaten nicht bezogenen Mengen ist nicht ge⸗ staktet. Ein Weite rverkauf von Kleinbedarfsmengen ist un zulässig.
4. ÜUber die Verkaufstätigkeit haben die Kleinverkaufs⸗ stellen bis zum 5. jeden Monats dem zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkun , eine Mel⸗ dung zu erstatten. Der Meldevordruck 9j unter Bestell⸗ nummer 303 vom Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Ber⸗ lin N4, Oranienburger Str. 59, zu bezichen.
Zu Abschnitt II (Regelung des Einkaufs im Auslande)
1. Der Er werb folgender forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse im Ausland ist nur nach Genehmigung durch die Reichsstelle für Holz zuläffig: Einfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses
38e Forstpflanzen
(74 a /· 6 g) Bau⸗ und Nutzholz, nachstehend nicht besonders genannt:
(74 a / i 9 unbearbeitet oder lediglich in der Quer⸗ richtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde; alle diese auch getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt:
(74 a /se) hart:
Eichenholz NUußbaumholz Buchen⸗ und anderes hartes Holz
(74 de) weich:
Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ lauch Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗ Roßkastanien⸗, Weiden⸗ holz usw.)
Nabelholz leinschließlich Telegraphenstangen) Grubenholz der Zolltarifnummer 74
4 Anm.: Bau⸗ und Nutzholz, unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, für den häuslichen ober handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern bes Grenzbezirks mit Be⸗ schränkung auf 10 fin in einem Kalenderjahr für jeden Bezugsberechtigten.
(76 ae) in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert; guch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne; alle diese auch getränkt imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege be⸗ handelt: ,
75 ae) hart:
Eichenholz Nußbaumholz
Einfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses
75 Buchen- und anderes hartes Holz (75 dse) weich: .
75 d Laubholz (Birken, Erlen-=, Linden⸗, Pappel⸗ sauch Aspen , Espen⸗, Zitterpappel⸗], Roßkastanien⸗, Weiden⸗ holz usw. )
75e Nadelholz e(einschließlich Telegraphenstangen)
(76 a (g) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt:
( 6 ab) getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemi⸗ 6 Wege behandelt: art
weich; ausgenommen Kistenbretter aus Nadelholz
(623 B) (76 c̈/ g) anderes: (76 e / e) hart: Eichenholz Nußbaumholz Buchen- und anderes hartes Holz (76 7/g) weich: Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ 6 Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗], Roßkastanien⸗, Weiden⸗ holz usw.) Nadelholz; ausgenommen Kistenbretter (623 B) Erikaholz (Bruysreholz), unbearbeitet ober in ge⸗ schnittenen Stücken Grenadillholz (Cocus,, Kuba⸗, Jamaikaholz), un⸗ bearbeitet oder in geschnittenen Stücken (78 a / b) Zedernholz (auch Bleistiftholz): unbearbeitet ober lediglich mit der Art oder Säge bearbeitet, jedoch nicht in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet ᷣ in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise ,,, nicht gehobelt (79 a6) Nutzholz von Buchsbaum, Ebenholz, Ma⸗ donn Polisander, Tiel⸗, Pockholz, Kornel, Persimmon, ambalaholz: (0 a /p) unbearbeitet oder lediglich in der Quer= richtung mit der Axt ober Säge bearbeitet: Mahagoni, Polisanber Buchsbaum, Eben, Tiel⸗, Pockholz, ornel, Persim⸗ mon, Kambalaholz (9 oesch in der Längsrichtung beschlagen ober anber⸗ weit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert: Mahagoni, Polisander Buchsbaum, Eben, Tie l⸗, Pockholz, Kornel, Persimmon, Kambalaholz (9 ef in der Längsrichtung gesägt ober in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehoben: Mahagoni, Polisander Buchsbaum, Eben, Tie l, Pockholz, Kornel, Persimmon, Kambalaholz (S0 n / e) Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auch auf nicht mehr als zwei Längsseiten gesägt, nicht gehobelt: getränkt imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behanbelt (80 be) andere: aus hartem Holz aus weichem Holz (81 n / h) Holzpflasterklötze: ö (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege ehandelt . andere Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegenstände erkennbar vorgearbeitete Hölzer (S3 a / h) Faßholz (Faßdauben und bodenteile), auch zu solchem erkennbar vorgearbeitetes Holz, unge färbt, nicht gehobelt: von Eichenholz von anderem Holz
Bau⸗ und Nutzholz der Nr. 74 a bis 76 g, nicht über 2,50 in lang, zur Herstellung von mechanisch bereitetem Holzstoff (Holzmasse, Holzschliff) oder von chemisch be⸗ reitetem Holzstoff (gellstoff, Zellulose)
Kiefernzapfen zur Samengewinnung
Brennholz (Schicht- [Klafter⸗n, Stockholz, Reisig Lauch in Bündeln], Späne Abfallspäne ], Sägemehl fAbfall beim Sägen von Holz und andere nur als Brennholz verwertbare Holzabfälle, Wurzeln);
Zapfen von Nadelhölzern (mit Ausnahme von Kiefern⸗
zapfen zur Samengewinnung 87 a und von Zapfen an
Zweigen zu Binde- oder Zierzwecken 42 b, 44 a); aus⸗
gelaugtes Gerbholz und ausgelaugte Gerbrinden (Gerb⸗
lohe), auch geformt (Lohkuchen)
Eicheln (als Kaffee⸗Ersatzstoff 62 p)
Kiefernsamen
Wilde Kastanien, Waldholzsamen und sonstige Forst⸗
sämereien (mit Ausnahme von Kiefernsamen 95 b. und
Bucheckern 14 2)
Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu
Strängen zusammengedreht
Laub, Baumnadeln, Moos und sonstige Streu aller Art (615 A 12) Bau- und Nutzholz, gehobelt, gefalzt,
genutet, gestemmt, gezapft, geschlitzt, soweit es nicht
unter eine der nachstehenden Nummern fällt:
615 AI aus hartem Holz, auch Platten aus künstlichem Holz (Kunstholz, Holzstein Eylolith, Holzpasta, Seifarin oder dergleichen)
616A 2 aus weichem Holz
aus 616A Furniere, roh 616B Sperrholz aus hartem oder weichem Holz, roh oder be⸗ arbeitet Rohfriesen und Rohkanteln Abgepaßt zugeschnittene Bretter für Kisten Rohleisten aus 628 d Leichtbauplatten aus 630 Abgepaßt zugeschnittene Bretter für Kisten aus 651 A2 Insulitplatten, Masonitplatten und andere Holzfaser⸗ platten.
aus 617 aus 623 B aus 628 0
2. Anträge auf Ausstellung einer Einkaufs⸗
bewilligung für Faserholz und Grubenholz sind vor Abs hin eines Rechtsgeschäfts auf besonderen Vordrucken
in, dreifacher Ausfertigung der Reichsstelle für Holz einzu⸗
reichen. Die Vordrucke sind beim Verlag „Deutscher Holz An⸗ eiger“, Berlin N4, Oranienburger Str. 6h, . Nadelgruben⸗ ha unter Bestellnummer 193, für Faserholz unter Bestell⸗ nummer 194 zu beziehen.
s. Anträge auf Erteilung von Devisen⸗ bescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen
ür die Einfuhr von Waren der obenbezeichneten Art aus dem
ü
lire n und auf Genehmigung von Kompensationsgeschäften ind — soweit nach Ziff. 1 erforderlich — in dreifacher Aus⸗ e n, bei der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung II — Einfuhr — zu stellen. Dem Antrag . beizufügen: der Schlußschein im . (wird zurückgesandt) mit zwei Ab⸗ schriften (verbleiben bei den Akten der Neichsstelle), ferner ein ausgefüllter Fragebogen in doppelter Ausfertigung über den beabsichtigten Verwendungszweck (der Fragebogen ist zu be⸗
ziehen beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N 4 Dranienburger Str. 59, unter Bestellnummer 220). Bevor die forst⸗ und holzwirtschaftlichen Erzeugnisse dem beabsichtigten oder einem anderen derwendungszweck zugeführt werden, ist die Verfügung der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung Ii, abzuwarten. Bei dem Bezug von Grubenholz und Faserholz ist die Einreichung des Vordruckes Nr. 2236 nicht erforderlich.
Zu Abschnitt In
(Regelung des Verkaufs nach dem Auslande)
. Genehmigung nach 5 6 der Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Holz unterliegen unächst nur folgende forst⸗ und holzwirtschaftlichen Cre ffn
Ausfuhrnummer des Statistischen Waren verzeichnisses Vaherrnn w nl 71460 Lanbrnu nh nl,, Erikaholz, Grenadillholz.. ( r, , . . kahagoni, Polisander, Buchsbaum, Eben⸗, Tiel⸗ olz, Kornel, Persimmon, stambalaholz stangen und Masten ... holz .. J
24 768 aus 615 A2 nur gehobelt, gefalzt, genutet, aus 623 B u. 6306 nur Kistenbretter und Kistenteile beschlagenes Nadelholz ..... . 166 dnnn, . 76 o /t aus 615 AI nur ren, gefalzt, genutet 74 p /d, 75 a
beschlagenes Laubhoull Nadel und Laubschnittholz getränkt (imprägniert) Eisenbahnschwellen aller Art...... Furniere, roh ... Sperrholzplatten , 45
ö rennderbholz ... 3 Rohkanteln Nohleisten .. Leichtbauplatten .. l aus 651 A2.
2. a) Vor Absch!uß eines Lieferungsvertrages hat der Ausführer einen Antrag auf Ausfuhr⸗ ; enehmigung in 2. ter Ausfertigung bei em für den Ausführer zuständigen Forst- und Holz— wirtschaftsamt, Abt. III ö. einzureichen. b) Ist die Ausfuhr bis zu dem im Genehmi ungs⸗ escheid angegebenen Zeitpunkt nicht erfolgt, 9 ver⸗ liert die Genehmigung ihre Gültigkeit. Für die zur Verladung bereitgestellte Menge hat der Ausführer bei dem für 63. zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. II (Absatz⸗ lenkung), ordnungsgemäß ausgefüllte Aus fuhr⸗ scheine und gleichzeitig den vom Käufer und Ver= käufer . Schlußbrief mit einem Durch⸗ . einzureichen. Der Schlußbrief wird dem Aus⸗
* 41 2 1 2 * 9 .
1
e 1 2 1 2 1 6 35 , , d 9 — — 2 9 .
ührer zusammen mit den ausgefertigten Ausfuhr⸗ cheinen zurückgesandt.
Für jede einzelne Ladung ist ein besonderer Ausfuhr⸗ schein 6. erlich. Der Aus fuhrschein ist nicht übertragbar. Die mit Genehmigungs⸗ vermerk versehenen Ausfuhrscheine sind den Fracht⸗ papieren für die zollamtliche Abfertigung beizufügen. Die Verladung muß so rechtzeitig vor⸗ genommen werden, daß die zollamtliche Grenz⸗ abfertigung spätestens am letzten Tage der Gültigkeit des Ausfuhrscheines erfolgen kann. Nicht ausgenutzte Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrscheine sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unaufgefordert ,, . soweit nicht die Frist auf Antrag ver⸗
*
ängert worden ist. Für die Anträge sind besondere Vordrucke zu verwenden, welche beim Verlag „Deutscher Holz An⸗ zeiger“, Berlin N4, Oranienburger Str. 55, unter folgenden Bestellnummern zu beziehen sind: Ausfuhrgenehmigungsantrag Nr. 208, Ausfuhrschein . Nr. 210. Allen Anträgen ist vom Ausführer ein mit Anschrift versehener Freiumschlag Einschreiben) für die Rücksendung beizufügen. 3. Für die Ausfuhr aus der Ostmark nach Italien und Ungarn gelten folgende besonderen Bestimmungen:
— aA) Zum Abschluß eines Lieferungsvertrages und zur Ausstellung einer Rechnung dürfen nur die besonders vorgeschriebenen Druck⸗ sorten verwendet werden.
b) Sofort nach Abschluß eines Lieferungsvertrages ist der Schlußbrief, welcher gleichzeitig als Antrag auf Ausfuhrgenehmigung dient, dem für den Ausführer zustaͤndigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (AÜbsatzlenkung), ein⸗ zureichen.
e) Im übrigen gelten die Bestimmungen zu 26 —e und g entsprechend.
Berlin, den 1. Oktober 1941. Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V: Walbrecht.
Anlage 1 Liste der Bedarfsträger
Bedarfsträger geben für ihre ir r mn die Bauherren
bzw. für ihre Mitglieder lediglich Nadel chnittholz⸗ Einkaufsscheine . anzeige⸗ bzw, genehmigungs⸗ flichtige auvorhaben (Einbauholz zur Er⸗ kinn des Rohbaues einschl. des Fußbodens) einschl. Ba⸗ racken und für den Verschleiß an Vorhalteholz aus, nicht ür Holzhalb⸗ und ⸗fertigwaren, wie z. B. fertige Treppen⸗ tufen und ⸗wangen, Wandtäfelungen und werkleidungen, Türen und ö Einxichtungsgegenstände, Innenaus⸗ bauten usn. Lediglich bei Baracken wird auch das Holz
Zweite Beilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 229 vom 1. Oftober .
für die Barackentüren und ⸗fenster vom Bedarfs— träger mit zugeteilt.
I. NSDAP. Reichszentralstelle für die Durchfüh— rung des Vierjahresplans, München 33: Bauten der NSDAP., ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände.
Oberkommando der Wehrmacht. Ober— kommando der Wehrmacht, Abt. Wehrwirtschaftsstab, Berlin W 62, Kurfürstenstr. 63 — 5 Wehrmiachts⸗ bauten einschl. Bauten der wilen Luftfahrt und des Reichsarbeitsführers.
Reich samt für Berlin W 9, Saarlandstr. 128: Bauten, die ausdrück⸗ lich in die Gesamtplanung des Reichsamts für Wirt⸗ schaftsausbau aufgenommen sind, einschl. Deutsche Erd- und Steinwerke und Errichtung von Tank lagern für feste Kraftstoffe.
Bergbau ministeriums, Hauptabteilung II, Bg.): Betriebs⸗ bauten der Mitglieder der Wirtschaftögruppe Berg⸗ bau, Berlin W 15, Kurfürstendamm 5455.
Eisenschaffende Indu strie (Kontingent des Reichswirtschaftsministeriums, EM. 2: Betriebsbauten der Mitglieder der Wirt⸗ schaftsgruppe Eisenschaffende Industrie (ohne Reichs⸗ werke Hermann Göring), Berlin NwW 7, Unter den Linden 10.
VI. Reichs
tingent
wirtschaft nen 6
Reichswerke werke A.-G. für Erzbergbau und Eisenhütten „Her⸗ mann Göring“, Berlin-Charlottenburg, Kne straße 99: Bauten der Reichswerke.
VIII. Volks wagenwerk. b. H., Zentrale Berlin, Berlin⸗Grunewald, Taubert⸗
Vorhalteholz.
ruppe Energiewirtschaft (Kon⸗ es Reichswirtschaftsministeriums, Haupt⸗ abteilung 11 En): Bauten der Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätsversorgung. i einzelnen sind die von der Reichsgruppe Energie⸗ „Berlin Wöh, Rankestr. 1, tlinien (Ausgabe Juni 1938) zu beachten.
Wirtschafts ausbau,
(Gontingent des Reichswirtschafts⸗
Hauptabteilung II
Für die Abgrenzung im
erausgegebe⸗
Hermann Göring“. Reichs⸗
ebeck⸗
Volkswagenwerk G. m.
Liste der Ausgabe ftellen
Die Ausgabestellen geben Nadelschnittholz- Instandsetzungsbedarfs (Nadelschnittholz bis zu ür Wehrmacht, Export und Inlanb, des Hilfsmaterial- und Verpackungzmitt nicht für den Bedarf zur Erstellung anzeige bzw. genehmigungspflichtiger
straße 4: Bau des Volkswagenwerkes Fallersleben
und der Stadt des KdF. Wagens.
IX. Reichsminister Landwirtschaft.
. wirtschaft,
kehrsministerium,
und Gemeinden.
GSeneralinspektor für Straßenwesen, Berlin Ws, eichsstraßen, und II. Ordnung einschl. Ortsdurchfahrten. XIII. Re ich spostminister, Str. I5: Betriebs bauten der Deutschen Reichspoft.
Reichsautobahnen,
Anlage ö
bzw. Sperrholz⸗Einkaufssscheine zur Deckung bes einschließlich 3 obm), bez Fert eng nn; ar fz e
edavssß aus auvorhaben ober 1
Betriebsart
Bezirk und Anschrift der Ausgabestelle
Berwendungozwed
Stein und Braun⸗ kohlenbergbau
Eisenerzbergbau
d
Ges. Bergbau Metallerzbergbau
Flußspat⸗ und
Schwerspatberg⸗
bau =.
Kalibergbau
Industrie (ohne holzverarb. Industrie)
1ẽ Gesamtes Reichsgebiet Wirtschaftsgruppe Bergbau, Berlin W ls, Kurfürstendamm 54 / Hz
2 Essen
Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ruhr d. Wgr. Bergbau, Essen, Friebrichstr. 2
3 Aachen Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Aachen d. Wgr. Bergbau, Aachen, Goethestr. 5
4 Saarbrücken Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Saar d. Kr, Bergbau, Saarbrücken 2, Trierer Straße 1
5̃Oberschlesien Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ober⸗ schlesien d. Wgr. Bergbau, Gleiwitz 1, Straßburger Allee 12 —14
6 Niederschlesien . Vezirksgruppe Steinkohlenbergbau Nieder- schles. d. Wgr. Bergbau, Waldenburg⸗Alt⸗ wasser, Charlottenbrunner Str. 12
7 Sachsen Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Mittel⸗ deutschland d. Wgr. Bergbau, Zwickau / Sa., Lothar⸗Streit⸗Str. 24
8 Niedersachsen Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau d. Wgr. Bergbau, Ibbenbühren / Westf.
9 Mitteldeutschland Bezirksgruppe Mitteldeutscher Braunkoh⸗ lenbergbau d. Wgr. Bergbau, Halle / Saale, Riebeckplatz 4
10 Köln Bezirksgruppe Rheinischer Braunkohlen⸗ bergbau d. Wgr. Bergbau, Köln / Rhein, Apostelnstr. 9
11 Süddeutschland Bezirksgruppe Süddeutschland d. Wgr. Bergbau, München 22, Odeonsplatz 12
12 Sudetenland Bezirksgruppe Sudetenland d. Wgr. Berg⸗ bau, Brüxr, Bahnhofstr. 15
13 Siegen
Bezirksgruppe Siegen d. Wgr. Bergbau,
Siegen, Adolf⸗Hitler⸗Str. 21/1
14 Wetzlar . Bezirksgruppe Wetzlar d. Wgr. Bergbau, Wetzlar, Albinistr. 8
16 Hildesheim Bezirksgruppe Mitteldeutscher Eisenerz⸗ bergbau d. Wgr. Bergbau, Hildesheim, Stein⸗ bergstr. 67
16 Gleiwitz 6 n. Ostdeutscher Eisenerzbergbau d. Wgr. Bergbau, Gleiwitz, Heydebreckstt. 16
17 Ostmark
Bezirksgruppe Ostmark d. Wgr. Bergbau, Wien 1, Nibelungengasse 13 18 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Metallerzbergbau d. Wgr. Bergbau, Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Str. 42 19 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Flußspat⸗ und Schwerspatbergbau d. Wgr. Bergbau, Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Str. 42 j 20 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Kalibergbau d. Wgr. Bergbau, Berlin Sw 11, Anhalter Str. 7
Für Instandsetzung (Bedarf
bis zu ein ‚ Ii; 8 obm ,. ittholz), Ferti= gung, a, ng ilfs⸗ materlal und Gruͤben⸗ schwarten
Für Instandsetzung (Bedarf bis zu einschließlich 3 ebm Nadelschnittholz), Ferti⸗ gung, Verpackung und Hilfsmaterial
für
ür Technik erlin Wg,
ahren werden.
Ernährung Für alle Bauvorhaben, die im Rahmen landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Erzeugungsbetriebe zur Erstellung gelangen, wie: Stallbauten, Scheunen, Neubauernstellen
„Schuppen, Gewächshäuser und dgl :
„ebenso auch für die hierbei erforderlichen Instandsetzungen, sind Scheine über die Kreis⸗ bzw. Landesbauernschaften beim Rei chs8⸗ in der Land⸗ Hermann⸗Göring⸗Str. Nr. 2— 3, zu beantragen. Dagegen haben alle Be— triebe, die Erzeugnisse der Landwirtschaft be⸗ oder verarbeiten, soweit sie nicht indu striell organisiert sind, sich hinf bedarfs an die Ro nährungswirtschaftlichen Berlin Wg, Hermann⸗Göring⸗Str. 2— 3, Hierzu gehören u. a. Getreidesilos, Molkereien, Kühlhäuser, Slmühlen verarbeitende Betriebe aller Art. betriebe, die landwirts
ichtlich ihres Holz⸗ hstoffstelle für den er⸗ Ausbau, zu wenden. Zuckerfabriken, und kartoffel⸗ Industrie⸗ chaftliche Erzeugnisse be⸗ oder verarbeiten, wenden sich an die für sie zuständige Ausga bestelle.
Reichs verkehrsminister, Reichsbahn. Reichsverkehrsministerium, Eisen⸗ bahnabteilungen, Berlin W 8, Voßstr. 35: Betriebs⸗ bauten der Deutschen Reichsbahn einschl. Anschluß⸗
leise außerhalb der Werksgelände, soweit sie durch ie Deutsche Reichsbahn 9.
Reich sverkehrsminister, waßsserstraßenderwaltung. Berlin W S8, Wilhelmstr. 80: Reichswasserstraßen einschl. Hafenbauten der Länder burg,
Deutsche
Reichs⸗ Reichs ver⸗
60 n ariser atz 3: Landstraßen I.
Berlin W 66, Leipziger
und Mitglieder
glieder befahren werden.
Arbeitsamt. Deutsche
Nürnberg einschl.
Nürnberg.
Offentli schließli
anzusehen sind.
Berlin⸗Charlottenburg,
Führers angeordnet ist.
Reichs verkehrsgruppe
nen, Berlin W 62, Wichmannstr. 19: Bauten der der Reichsverkehrsgruppe bahnen, einschl. Anschlußgleise, die durch die Mit⸗
Arbeitsfront und Siedlungs bau). Der Leiter der genncu ee für die Finanzwirt⸗ schaft, Berlin ⸗Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174 bis 177: Wohnungs⸗ und Siedlungsbauten, soweit sie ausdrücklich in die Gesamtplanung der Deutschen Arbeitsfront aufgenommen sind.
Neugestaltung Deutscher Städte, Gene⸗ ralbauinspektor für die Reichshauptstadt, Berlin Ws, Pariser Platz 4. Neubauten der Städte Berlin, Zweckverband Reichsparteitag
und der Länder: Generalbevo die Regelung der Bauwirtschaft, Berlin⸗Eharlotten⸗
erliner Str. 4 — 9: Hoch⸗ und Tiefbauten, so⸗ weit sie als unmittelbare Reichs⸗ und Länderbauten
Ausbau von Gaustädten. ; mächtigter . die Regelung der Bauwirtschaft,
erliner Str. 9: Bauten in Gaustädten, deren Ausbau durch Erlaß des
Schienenbah⸗
Schienen⸗
RNeichsarbeitsminister, Hauptabteilung V, Berlin 8Ww 11, Saarlandstr. 9h: Wohnungs⸗ und Siedlungsbau, gewerbliche und industrielle Bauten, gemeindliche Hoch⸗ und Tiefbauten, soweit nicht an⸗ dere Kontingentsträger zuständig sind. nur für anmeldepflichtige Bauvorhaben, Anträge in jedem Fall an das für die Baustelle zuständige
Bei Eisen
(Wohnungs⸗ Deutsche Arbeitsfront,
Neugestaltung Deutscher Städte, Ge⸗ neralbevollmächtigter für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft, Berlin W S, Pariser Platz 3: Neubauten der Städte Hamburg, München, Linz. e Bauten des Reichs (e in⸗ Reichsführer 1 mä
chtigter' für
Generalbevoll⸗
Betriebsart
Bezirk unb Anschrift der Ausgabestelle
Verwenbungszwec
Eteinsalzbergbau
Erbblge winnung
Echachtbau, Bohrun⸗ gen, Untertagebau
Vernsteinbergbau Palmnicken
*in
Gießereiindustrle (ohne Metall ⸗- gie pᷣereien)
Metallgie ßerei
Kraftstoffindustrie Stahlbau
Dampfkessel⸗, Be⸗ hälter u. Rohr⸗ leitungsbau
Eisenbahnwagenbau
Felb⸗ und Industrie⸗ bahnmaterial
Schiffbau
Zentralheizungs⸗ und Lüftungsbau
Fahrzeugindustrie
Luftfahrtindustrie
Elektroindustrie
Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie
Werkstoffverfeine⸗ rung
Metallwaren und verw. Industrie Steine und Erden
Glasindustrie
Keramische Industrie
21 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Steinsalzbergbau und Galinen b. Kgr. Bergbau, Berlin 8w 11, Anhalter Straße 7
22 Gesamtes Reichsgebiet enn, . oͤlgewinnung b. Wgr. Kraft⸗ offindustrie, Wietze, Krs. Celle
28 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Schachtbau, Bohrungen u. Unter⸗ tagebau b. Wgr. Bergbau, Essen / Kuhr, Huyssenallee 27
24 DOstpreußen Preußische Bergwerks. u. Hütten A.-G., n, , m, n, Königsberg, Königz⸗ berg i. Pr., Sattlergasse 6
28 Gesamtes Reichsgebiet ohne Ostmark Wgr. Eisenschaffende Industrie, Berlin NW 7, Unt. d. Linden 16
26 Ostmark Bezirksgruppe Ostmark, Wien 1, Nibe⸗ lungengasse 13 ;
27 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Gießereiindustrie, Berlin W 18, Kur⸗ fürstendamm 54/65
Gesamtes Reichsgebiet . Metallgießerei, Berlin W 18, Kur⸗ ürstendamm 54 / 55
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Kraftstoffindustrie, Berlin Nrw 7 Dorotheenstr. 35 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Stahl- u. Eisenbau, Fachgr. Etahl⸗ bau, Berlin W 35, Potsdamer Str. 88 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Dampffessel⸗, Behälter ⸗ und Rohr⸗ leitungsbau, Düsseldorf 10, Sternstr. 38
Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Eisenbahnwagenbau, Berlin W 35, Stülerstr. g
Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Feld⸗ u. Industriebahn⸗Material, Berlin W 35, Potsdamer Str. 147
Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Schiffbau, Hamburg 1, Möoncke⸗ bergstraße 7
Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Zentralheizungs · und Lüftungs⸗ bau, Berlin Wg, Linkstr. 21:
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Fahrzeugindustrie, Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Hardenbergstr. 8
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Luftfahrtindustrie, Reichsluftfahrt⸗ ministerium, Gl. 1 VI RBL. , Berlin Sw, Wilhelmstr.
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Elektroinbustrie, Berlin W 35, Cor⸗ neliusstraße 3
Gesamtes Reichsgebiet Vgr. Eisen⸗ Stahl⸗ u. Blechwarenindustrie, Berlin W 62, Lützowufer 24
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Werkstoffverfeinerung, Abt. Werk⸗ stoff, Hagen / Westf., Körnerstr. 27
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Metallwaren u. verw. Ind., Berlin= Halensee, Kurfürstendamm 183
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Steine und Erden, Berlin Ws,
Aurfürstendamm 67
Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Glasindustrie, Berlin We 35, Adm. v. Schröder⸗Str. 41
44 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Keramische Industrie, Berlin W 30 Luitpoldstr. 25
1
Für Instandsetzung (Bebarf bis 9 einschließlich obm Nadelschnitiholz), Ferti⸗
e, Verpackung und
ilfoõmaterial