Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 232 vom 4. Oktober 1941. S. 2
Reichs., und Staatsanzeiger r. 232 vom 4. Oftober 1941. C. 3
Bekanntmachung. wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von vom wHersteller bezieht, ist die Ausstellung eines Großbezug⸗ . D it Be ĩ j Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- scheines nicht erforderlich. Der Großhändler tauscht. die Be⸗ . VII. Ich weise nachdrüclich darauf hi 6. . . ares Lill Hötennngörg ne n chene, , ma g,, ,, , d, , w d ,, , , e, ⸗ , ta lds , e gn fis
migen der ehemaligen deutschen Staatsange n in Verbindung mit 5 1 der 82 über die Aberken⸗ roßbezugschein um. Die Großverteiler übergeben die Groß—⸗ Jahr infolge Rückganges der Einfuhren aus dem Hunle eit 1 nuster 6 d Israel nung der p und den Widerruf des Siaats⸗ be ugsche ine spätestens bis zum 19. November 1941 dem ört⸗ erheblich geringer i als im Vorjahre. Der von mir aufge⸗ ᷣ 2 ; . 2 * u] 5 16. n ha. angéhörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 lich zuständigen Obmann der Fachgruppe Großhandel mit stellte Verteilungsplan kann daher nur durchgeführt werden, Lerebꝰ gskarte für Gemüsekonserven und Troctengemise des Freistaates Meclenburg⸗ Schwerin von 1939 für das 26432 . r, 9 f Irael, 6. Goldstei (Reichsgesetzbl. J S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt. Nahrungs- und Genußmitteln und verwandten Waren; jedoch wenn keinerlei unvorhergesehene Anforderungen oder Ver⸗ 1. enenfalls üteilungen von Aepfeln, Apfelsinen oder gl 1917 wurden gezogen die Rum mern: ; as Jahn Bamberger, Olga Sara, geb. Goldstein, gesch. Berlin, den 2. Oktober 194 übergeben die der Wirtschaftsgruppe. Gemeinschaftseinkauf teilungen von Konserven erfolgen. Ich ersuche daher de ornehmen zu lassen. Diese Abschnitte dürfen baher von den . Buchstabe A (8000 .“ Ne traar⸗ P ö ö ; . ,, Firmen die Großbezugscheine bis zum 19. No⸗ gend, meinen vorstehenden einn her drin.! Landes⸗ Provinzial⸗ Ernährungsämtern und den Ernäh⸗ 213 231 386 330 363 164. e e r . . 44 185 189 P. ) 2
Ce. * 3 Friedländer, ö. . 6 ö . . . c, 3 ⸗ ; ⸗ in jeder. * ͤ 5 Belag, Armin Israel, Der Reichsminister des Innern. vember 1941 dem zuständigen Obmann ihrer Wirtschafts⸗ innezuhalten, damit alle ,,,, 1 * . . . 3 rden. Buchstabe B (2000 R.M N 12 M Nennbetrag): Nr. 8 68 143 189
Zeig g, Gifela Sarg, geb. Wand A: Duckart gruppe. Die Obleute leiten die Großbezugscheine unverzüglich werden können. Insbe 2 16 3 . A.: ; e. ute leit ] ] ondere 3 wi ; Benjamin, Max Louis Israel, J . an die Hauptvereinigung der deutschen ö . warten eine freie din g. von a m, . X. Die Konservenkarte ist aus ei r 193 268 317 351 3427 315: e, min, Marie arne ge. Appel, Berlin⸗Charlottenburg 4, Schlüterstr. 38 39, weiter. Sit mit Rücksicht auf deren Qug Wasserzeichenpapier im . — k . 16s *I, . . I 562 898 1014 1071 Bo Lor Sar j * h j ö ; ö O 18,8 cin ⸗ . — ꝰ ( 296 134 36 37 39 4102 6 * idee ara, Anordnung ,, . die 2 ezu , ,,. der Vorab⸗ erforderlich werden sollte, ein llasse a und in einem 1109 dm⸗Gewicht herrnstellen a. 1478 1572 1632 1677 171 e., 16 1e . . ; ö , n ren , , . , n gn nl ehen mum notfalls fernniündlich kerserke ii er Farben e, Höh rin ren be. Farb. 1680 6 wr seis gel, wan se en m g. Vom 1. Oltober 1941. hbelieferung der Großberteiler nicht stattgefunden hat oder die 17 51 Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirt⸗ betreffenden Großbezugscheine hl zur Abdeckung benötigt schaftung von Tieren und tierischen Erzeugnissen vom 7. Sep⸗ n ,,, . ö. ,, z . 193 teichsgesetzbl. 1714 d des Gesetzes zur mit 1 n : ersende ie der von dem Meine früher . ; ö rte, in de ꝛ ] 1 tember 39 n, n, , S 6 un es etz . Hroßoertelter ange heben gerstellesflenteü Cefernt wie ef. Gand. früheren Erlasse an die Landes⸗ Provinzial Nebe denen Kon eben ausgegeben werden, sind durch Durchführung des Vierjahresplanes — Bestellung eines Reichs . gebe ; rungsämter über die V rsendung eines Abdruck icht j g des Vierjahre. * 9j bd . ; . ; r die Verteilung von Obst⸗ und Ge— ruckes umgehend zu bena tige kommisfars für die Preisbilbung — vom 29. Oktober 1936 bezugscheine nur teilweise der Abdeckung der Vorabbezugscheine misekonserven werd ĩ 35 , ( chrichtigen. Düůit᷑ Regi z (Reichsgesetzbl. 1 S. 927) wird 3 gustimmung des Beauf- dienen, sind sie durch entsprechenden Berner der Hauptver⸗ führten Erlasses . . des eingangs ange⸗ Berlin, den 24. September 194. Dül' ken, Regina Herta, 4 ⸗ n ee n. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
ö r Fr, n, m. . einigung auf die noch zu liefernde Menge umzuschreiben und ; Dülken, Margot Berta, tragten für den Vierjahresplan angeordnet: ni F tener hetri . ᷣ 1X. Ueber die Ausnutzung des Bestellschei Daerr fg in g ge fbr! 81 dem in Betracht kommenden Herstellerbetrieb zu übersenden. tzung stellscheines und des J. A.: Moritz.
— 8. 22 = Kleinverteiler, die unmittelbar vom Hersteller beziehen, 6 sUchmidt, Rosa Susanne Sara, geb. Jacob⸗ . n. . 2 . felsch . 3. . e n eh, ri, ö. 19 6 . Sor ö 8 , raunschweiger Art hergestellt und in den Verkehr gebrach 11 dem örtlich zuständigen Obmann der Fachgruppe Nah⸗ ; , kk , . g . ; rungs, und Genußmittel in der Wirtschaftsgruppe Einzel⸗ Kahn, Sufanne Marie Karoline, geb. Rösch, () Ausgenommen von der Vorschrift des Abs. 1 ist die handel. Die Obleute leiten diese n, . unverzüglich ⸗ 5. Kahn, Helmut Kurt Walter, Herstellung von Rohwurst im Auftrage der Wehrmacht. Der an. die w deutschen Gartenbauwirtschaft B estellschein Der Bestellschein für Troctengemůüse . Levy, Emil Israel, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann im — . t die J, . nr, ihrem i el.. ; fur in abgegeben wochen ben Levy, Henriette Olga Sara, geb. Lerner, Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung . , . sie der von dem Kleinverteiler angegebenen . . Levy, Hans Gustav Israel, weitere Ausnahmen zulassen. derstellerfirma zu. ö : Trocengemisse 9. Levy, Anneliese Sara, 82 . III. Die Ausgabe der Gemüsekonserven erfolgt in der Winter 194142 Levy, Herbert Jakob Israel ; Zeit vom 19. Janugr bis 14. Februar 1942. Ich bitte Levy, Walter Ifrael, ; Die Vorschriften der Anordnung, des Reichskommissars diesen Zeitraum mit Rücksicht auf die e e n,. des Vor⸗ Lichtenste in, Hulda Sara, geb. Kaphan, für die Preisbildung über die Preisgestaltung für frisch jahres, insbesondere die beschränkte — a erdings mindestens Lorch, Max Ifrael, Streichmettwurst nach Braunschweiger Art vom 14. Mai 1940 bis Ende April 1942 währende — Haltbarkeit der Gemüse⸗ Lorch, Rosa Sara, geb. Joseph, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 114 vom 18. Mai 1940) bleiben konserven wenn irgend möglich, einzuhalten. Nur in Aus Lorch, Arthur Isracl, unberührt. nahmefällen, nämlich wenn das en,, eindeuti — 2 Lorch, Siegbert Ifrael, 83 festgestellt hat, daß die Kleinverteiler am 19. Januar 194 2 9 Diese Anord tritt 15. Oktober 1941 in Kraft; . nicht ausreichend mit Gemüsekonserven beliefert sind (ü) Diese Anordnung tritt am 15. Oltober 1941 in bin ich mit einer Verschiebung des Termins für den Aufruf
rock ü de is bn süssbocengemise werde ich zn degebener and Wecttenburg.
. n mir weiter vor, auf die Sonderabschnitte Der ber affen tlichen ane sung der R ngen Anlei
Zustimmung auszusprechen tafel der Vereinigung Holzhalti ü ; ; 3 2458 ! ö 1 haltig / volzfrei, Ber ! Buchstabe C r r,. 22 2458. K , . verwenden. Die Mahr . r ger erlin Wöz35, zu 174 , Nennbetrag): Nr. 47 51 85 138 . g. g von Konserven an Groß der Deuts ö Hin en, wie üblich, von 2 dä, s 487 563 598 627 695 881 gig 917 107 er nher und Zuckerkranke ergeht deninläͤchst gesonderter Deutschen Hentraldruckerei übersandt. 1153 1194 1198 1237 1345 1351 Tis; Jah 1516 . 63 * 590 3 82 16 328 75 — * 2 x 5 19 921 55 6 XI. Die Ernährungtämter und Karlenstellen derjenigen z. . 160 1761 1839 1909 1953 265 2565 373; d. , , D, , d, , dh i ei e, ag gib ze, , e,, ds. , ü, , ,. ieh z döns 3779 3789 38845 3866 397 4691 M , ö m. r. 1424 1436 4182 4531 4566 4589 160] 2 zh se des sfr als del äs , dss än gel 5 5049 5068 5 5150 5176 5284 5285 5315 531 an? h d gil se . a, d , . . zoo7 6048 6173 51865 35s S5 üg Todd seh 5976 59d; , 3. . . . 6393 6451 6463 6565 666g Tage = Buchstabe P (S) Re, Nenne .
, Sonderabschnitt n,, , g, gs w 1 2440 gabs 2557 254 555 z37 3. 6 373 240]
6 sd. 2241 2565 2572 2591 28602 28 2653 27 . . der Bezugslarte 2h05 2313 2553 539 33 2 sd . 36. 36 365 3 rodengemüse fur Gemuüselonserven , , asi ziaz Zözi grßt zrsz gärn g, .,
, . Buchstabe E (200 E.M Nennbetrag): Nr. 31 208 26, e 1942 331 364 7ꝰ 381 401 494 552 33 . 4 * . Kö „/ // „// 263 1913 1057 1074 1144 118] 1190 1238 1279 267 15
1619 1632 1709 1718 16 * Bezugskarte a , ee 1s el 1818 1835 igt 196, 155. 1566
2053 2070 2114 2183 2191 2221 2276 2322 2348 2356 2405 sur Naum 567
3430 243 21636 577 36511 gs s5tJzß zss z, ,,. ; Ass sßis sist si, sz Saen , d, dss 2360 2s Gemũüsekonserven und Troctengemiise i 3324 3318 3425
Die Einlösung der gez S ö 9g. gezogenen Schuldverschreib * winter 1941 / 19a tappen olgt bei allen auf ihrer Rückseite genannten ,
„Sanuar 1942 ab bei Zahlung von 102 vom Hundert des
Berg, Paul Israel,
Berg, Lilli Lina Sara, geb. Platau,
Berg, Ruth Sara, Berg, Renate Sara,
Burchard, Rosa Sara, geb. Metzger, Dülken, Ernst Israel, z. Dülken, Recha (gen. Rosa), geb. Löwenthal, Dülken, Karoline Lise,
(Auf grün grauem Paier) Format der Karte 14,8 16,ů8 om
e = Se o
Sezugsabschnitt für
2 0 24
— 2
—
Reinheim er, Israel,
Reinheim er, Klara Sara, . Geißmar, . tritt die Ausrdnung über die Herstelkung und der Gemiüsekonserven einderstanden, erfuche jedoch in solchen
Reinheimer, Sally, gen. Fritz, 1 ö ; ; ö ö k end e . ö. reisgestaltung von Rohwurst vom 8. Juli 1940 (Deutscher Fällen um umgehende Meldung des Ernährungsamtes über
Die
Reinheimer, Ludwig Ifrael,
Rindler, Erwin Israel,
Rindler, Ida Sara, geb. Rus,
Simon, Anna Sara, geb. Mendelssohn,
Süß, Albert Mrael,
Süß, Selma Sara, geb. Kristeller
wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatstz⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 nn,, . 16. 480) in Verbindung mit 5 1 der Verordnung über die Aberken⸗ nung der Staatsangehörigkeit und den V me, des Staats⸗ angehörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 2. Oktober 1941. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.
Bekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 22. Mai 1941 , . anzeiger Nr. 120 vom 26. Mai 1941) beschlagnahmte Ver⸗ mögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen Bacharach, Hermann Israel, Bacharach, Berta Sara, geb. Neustadt, Berwin, Martin Israel,
Berwin, Antonie Sara, geb. Tichauer, Bett mann, Isidor,
Bett mann, Charlotte Sara, geb. Frank, Blum, Emilie Sara, geb. Ferber, Blum, Susanne Sara,
Bradt, Mirjam Zerline Sara, Buber, Martin Israel,
Buber, Paula, geb. Winkler,
Buber, Eva,
Frank, Ernst Joseph Israel,
Frank, Rosa Alice Karla Sara, geb. Grünebaum, Freundlich, Heinz Israel,
Glücks mann, Hans Heinrich Israel Glücksmann, Margarete, geb. Pohbenz, Ka tin, Abraham (gen. Alfred) Israel,
. Katin, Ida Sara, geb. Katzenstein,
Katin, Erich Israel,
Richard, David Rudi,
Richard, Hedi Rosi, geb. Sommer,
Rosen feld, Kurt Israel,
Rosen feld, Louise Maria, geb. Pitz,
Rosen feld, Marie Luise,
Rosen feld, Kurt Jörg,
Rosenheim, Emil Israel,
Selig mann, Leopold Israel, eligmann, Johanna Sara, geb. Böhm, elig mann, Ruth Sara, elig mann, Otto Israel, elig mann, Rudolf Israel, eligm ann, Richard Israel, eligm ann, Friedel Sara, geb. Hirsch, elig mann, Lore Sara, Seligmann, Doris Sara,
im on, Siegfried Israel, Simon, Helene Sara, geb. Zempelburg, Simon, Kurt Israel, Simon, Hans Israel, Sostm ann, Kurt Ifrael, Sost mann, Erna Sara, geb. Scheuer, Speier, Bernhard Israel, Speier, Bella Bertha Sara, geb. Spangenthal, Schnur mann, Julius Israel, Schnurmann, Sophie, geb. Schütt, Schnurmann, Elfriede, Stiaßny, Ernst Israel, 97. Stiaßny, Annie Sara, geb. Brick, Stiaßny, Hanna Sara, Wolf, Julius Israel, Wolf, Ester Sara, geb. Harband,
8 . , ,
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eichsanzeiger Nr. 156 vom 6. Juli 1946) außer Kraft. has zuständige Landes- (Provinzial) Ernährungsamt an mich.
(2) Die am 15. Oktober 1941 , ,, Bestände an Plockwurst dürfen abweichend von der Vorschrift des 51 noch bis zum 31. Oktober 1941 in den Verkehr gebracht werden; dem Kleinhandel ist hierbei auf den Verbraucherpreis von höchstens 1,560 Rel je /. kg ein Nachlaß von mindestens 20 v. H. zu ge— währen. Im übrigen sind auf diese Verkäufe die Vorschriften der Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über die Preisgestaltung für frische Streichmettwurst nach Braunschweiger Art vom 14. Mai 1940 sinngemäß anzuwenden.
§ 4 Der § 1 dieser Anordnung tritt am 15. Oktober 1941 auch in den eingegliederten Ostgebieten mit der Maßgabe in Kraft, a die vorhandenen Bestände an Rohwurstsorten, deren Her— k lung vom 15. Oktober 1941 ab nicht mehr zulässig ist, noch is zum 31. Oktober 1941 in den Verkehr gebracht werden dürfen. Berlin, den 1. Oktober 1941. .
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. Ar Pir ner.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Bre beck.
Erlaß.
Betrifft: Ausgabe von Gemüsekonserven an die Bevölkerung.
Im Anschluß an meine an die Landes- und Provinzial⸗ Ernährungsämter , Einzelerlasse vom 29. Sep⸗ tember 1941 — II A2-7838 —.
J. Die Verteilung von Gemüsekonserven *) an die Ver⸗ braucher in denjenigen Städten und Gebieten, in denen die Landes⸗(PRrovinzial⸗Ernährungsämter nach meinem vor⸗ . Erlaß Gemisekonserven ausgeben, erfolgt auf Grund einer besonderen „Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse“. Die Karte wird an alle diejenigen Ver⸗ braucher ausgegeben, die Brotkarten erhalten, jedoch mit Ausnahme der. Juden. Binnenschiffer, Wandergewerbe⸗ treibende und ähnliche Personen ohne ständigen Aufenthalts⸗ ort erhalten Gemüsekonserven nur nach Maßgabe des Ab⸗ schnitts IV dieses Erlasses.
Werden zwei s“ü“⸗Dosen Gemüsekonserven auf den Kopf der Berechtigten ausgegeben. j ist die Karte nach anliegendem Muster 1, wird nur eine n / ⸗Dose ausgegeben, so ist die Karte nach anliegendem Muster 2 zu verwenden. Die Konserven⸗ karte ist den Verbrauchern umgehend auszuhändigen.
Ich überlasse den Landes⸗(Provinzial⸗Ernährungs⸗ ämtern die Entscheidung darüber, ob einzelne Ernährungs⸗ ämter von der Ausgabe der „Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse“ absehen und statt dessen einen örtlichen Be⸗
ugsausweis verwenden dürfen. Die Verwendung derartiger kr m n ewenß hat zur Voraussetzung, daß sie ich nur in
änden von Brotkartenempfängern befinden, daß Karten von Juden entsprechend gekennzeichnet sind und daß sie Abschnitte enthalten, die den auf der Konservenkarte vorgesehenen Ab⸗ schnitten entsprechen.
II. Die Konserven sind in der Zeit vom 27. Oktober bis 1. November 1941 beim Kleinverteiler zu bestellen. Der Verbraucher ist in der Wahl des Kleinverteilers innerhalb des Bezirks seines Ernährungsamtes frei. Der Kleinverteiler trennt den Bestellschein für Gemüsekonserven ab und versieht die Karte an der dafür vorgesehenen Stelle mit seinem Firmenstempel oder seiner , Die Karte ver⸗ bleibt in der Hand des Verbrauchers.
Der Kleinverteiler tauscht die Bestellscheine spätestens bis zum 8. November 1941 beim Ernährungsamt in einen
Bezugschein A um. Sofern der Kleinverteiler unmittelbar
*) Unter den Begriff Gemüsekonserven fallen, wie zur Klar⸗
stellung bemerkt sei, nach wie vor auch Pilzkonserven.
Tomatenmark fällt nicht unter den Begriff Gemüsekonserven
im Sinne dieses Erlasses.
einige wenige
Der Verbraucher kann die Konserven nur bei dem Klein⸗ verteiler, bei dem er sie bestellt hat, einkaufen. Der Ver⸗ braucher hat keinen . auf Lieferung einer bestimmten Konservensorte. Die Ausgabe der Konserven kann nur nach Naßge be der Belieferung des Kleinverteilers erfolgen.
Die Kleinverteiler haben die Bezugsabschnitte für Ge⸗ müsekonserven abzutrennen, zu sammeln und aufzubewahren.
IV. Sind Verbraucher in den Orten, in denen Gemüse⸗ konserven verteilt werden, nach der Ausgabe der Konserven⸗ karte und vor dem 19. Januar 1942 geboren worden, zuge⸗ zogen oder aus einer Sammelverpflegung (z. B. Wehrma 9 entlassen worden, so ist ihnen die Konservenkarte unverzüglich auszuhändigen. Der Hesh ü che e ist in derartigen Fällen vor der Ausgabe an die Verbraucher abzutrennen und zu ent— werten. Verbraucher, bei denen die genannten Voraus⸗ setzungen zwischen dem 19. Januar und 14. Februgr 1942 eintreten, erhalten im Einzelfalle auf Antrag einen Berechti⸗ gungsschein, der zum Bezuge von 5 (und zwar um Bezuge von einer /⸗Dose in Orten, in denen . die . arte eine Dose ausgegeben wird, zum Bezuge von zwei / i„Dosen, wo auf die Konservenkarte zwei Dosen aus⸗ egeben werden) ohne Vorbestellung berechtigt. Binnen- ff Wandergewerbetreibende un . ersonen ohne ständigen Aufenthaltsort erhalten, wenn sie sich inner⸗ halb des Zeitraumes vom 19. Januar bis 14. Februar 1942 mindestens drei Tage im Bezirk eines Ernährungsamtes, in dessen Bereich Gemüsekonserven ausgegeben werden, auf⸗ halten, im Einzelfalle auf Antrag einen , sschein, der zum Bezuge von einer i⸗Dose bzw. zwei 1. Ge⸗ müsekonserven ohne Vorbestellung berechtigt; die Ausgabe des Berechtigungsscheines ist im Lebensmittelstammausweis bzw. in der Wanderpersonalkarte zu vermerken. Sonstige Per⸗ sonen, die nur vorübergehend anwesend sind, z. B. Wehr- machtsurlauber, erhalten keine Gemüsekonserven.
Das Ernährungsamt bestimmt im Benehmen mit der örtlichen Berufsvertretung des Kleinhandels ein Kleinhan⸗ delsgeschäft , in mehreren Stadtteilen je ein Kleinhandelsgeschäft , in dem e , , . auf die Konservenkarten ohne Beftellschein und auf die genannten Berechtigungsscheine bezogen werden können. Die Ernäh⸗ rungsämter teilen der Hauptvereinigung der deutschen Garten⸗ bauwirtschaft möglichst e, . e n bis zum 1. No⸗ vember 1941, die genauen Namen und Anschriften der von ihnen bestimmten Geschäfte über die Landes- (Provinzial⸗) Ernährungsämter mit. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft wird dafür Sorge tragen, daß diese Ge— schäfte zusätzlich ausreichend Gemüsekonserven erhalten. Die Ernährungsämter veranlassen, 33 die genannten Geschäfte die ö bee, e. nitte der Konservenkarte, Berechtigungsscheine) gegenüber den Ernährungsämtern ord⸗ nungsgemäß abrechnen.
V. Ich habe die Organisationen des Groß⸗ und Klein⸗ handels gebeten, ihre Mitglieder von diesem Erlaß zu unter⸗ richten und sie insbesondere auf die Notwendigkeit hinzu⸗ weisen, die von mir gesetzten Fristen genauestens einzuhalten.
VI. Konserven in Schwarzblechdosen sollen, um äußeren a ch g zu vermeiden, an einem trockenen Ort, auf keinen Fall in Eisschränken oder an sonstigen kühlen, ,, , , , aufbewahrt werden. Die fabrikmäßige Herstellung von Kon⸗ e. in ,,, erfolgt unter e Kontrolle.
ie Qualität dieser Konserven steht denen in Weißblechdosen nicht nach, jedoch ist die Haltbarkeitsdauer 6. des Dosen⸗ materials begrenzt. Es empfiehlt sich daher, den Inhalt der gan re bis Ende April 1942 zu , ,. .
Mit Rücksicht darauf, daß die Konserven bis Ende April 1942 von den meisten Berbrauchern verzehrt sein werden, halte ich ö über die 9 hränkte Haltbarkeit im ge , Augenblick nicht für erforderlich. Erforder⸗ . werbe ich im Frühjahr 1942 durch eine Pressenotiz auf die Notwendigkeit baldigen Verbrauchs aufmerksam
machen.
*) Ich bitte, zur Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens nur Geschäfte zu bestimmen.
rn
Die mit
Bezugsabschnitte werden vom Ernährungsamt aufgerufen
GBestellschein für 2 u- Dosen Gemüse⸗ konserven Winter 1941/1942
Bestellschein
für Trockengemise
Winter 1941/1942
Bezugsabschnitte werden vom Ernährungsamt aufgerufen.
Bestellschein für eine 1, Dose
Gemuse⸗ lonserven
Winter 1941 / 1942
Cand Mecklenburg.
ei der Auslo m,. . v u
t, 18, 186, 20, zg, 24, 28. den genannten Gruppennummern bezeichneten
Die Sonderabschnitte sind für etwaig
Der Bestellschein für Gemtsekonserven
oggenwertanleihe wurden gezogen
ntragung ungülti Die Sonderabschnitte sind für etwaige
Der Bestellschein für Gemilsekonsewen ist abgegeben worden bei:
GFirmenstempeh
¶ uf grun grauem Papier) Format ber Karte 14K,8 x I6,8 em
Der Bestellschein für Troctengemase ist abgegeben worden bei
Girmenstempeh
Bezugskarte für
Gemüsekonserven und Troctengemliso Winter 1941/1942
Er nãhrungs amt: Name:;
geboren K
*
Ohne Namengeintragung ungültig! Nicht übertragbar! e besondere Zuteilungen vorgesehen.
ist abgegeben bei:
GFirmenstempeh
owie Bu n A bis D
g! Nicht übertragbar! besondere Zuteilungen vorgesehen.
iretiinitritνν
Sezugsabschnitt
Schuldvers reibun
erschreibungen Buchtslabe X der
2 tabe A der II. A ; , chen j. und JI. nieihe ohne Serienan 1
GSonderabschnitt
II ber Bezugskarte für Gemüselonserven und Trockengemüse Winter 1941/1942
nnn unn
Sezugsabschniti Sezugsabschnitt für eine 16. Dose für eine , Tot
Gemilsekonserven .
U 2 A Winter 19al / vyag Winter 1941 / ig42
Anlage 2
Sonderabschnitt 1 . ber Bezugskarte fur Gemüsekonserveu
und Trockengemüse Kinter 194 / iggz
Vezugsabschniti fülr Trockengemuse Winter 1941 / 1949
Sonderabschnitt für eine 1. Dose II Gemüse⸗ ber BVezugzkarte tonserven für Gemüsekonserven
3. und Trockengemuse inter 1941/1942 Winter 1941/1942
gabe und Serie II
II. Halbjahr 1941 bei der K ionskas 1. 8 z ; konversionskass en Buchstabe A der J. und ; tragsforderungen, die nicht! nens dee n fi . . ,. * 6 lichen Sender ad bhnunen ef g e de: ö —— . , . ⸗ 3 an 3 Ansprüche mit den — — Q —— l April 1942 bei der Landeshauptkasse in Schuldverschreibungen „Neue Ausgabe“ Di aubi te Gruppen- Ein und den Zinsscheineinlõsungsstellen a in Schwe⸗ k . Schwerin, den 265. September 1941. be
Mecllenburgisches Etaatsministerium, Abteilung Finanzen. 86 an en ermin eingehen
. , . genannten Forderungen hab ie Schu dverschreibungen bis zum 31.
Nennbetrages.
Schwerin, den 25. September 1941.
Meckl. Staats ministerium, Abteilung Finanzen. J. A.: Reinke.
VBetanntmachung.
. , des BGesetzes vom 26. Mai 1933 — Reichs. 866 ö. S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über dig . . 6 fie e er mdr. Vermögens vom 14 M 38 Reichsgesetzbl. 1 S. 479 — wird d ; int Inlande befindliche Vermö — w ,,, liche Vermögen des polnischen Minder⸗ Adam Grafen Sierakowski
bn Sierzalowski, geboren am 2. No— vem ber 1912 in Gr. Waplitz, Kr. Stuhm, wohnhaft 2 in Wien, Schwindgasse 1011, . mit der Maßgabe zugunste inanzverwaltun
rmögens Eigentum des Gegen diese Verfügun
Marienwerder, den 3
Der Regierungspräsident. v. Keudell.
Vetanntmachung,
betreffend die Ausgabe verzinsli 1 erzinslicher Schuldve i der Konversionolasse für deutsche e r i nen
Wir geben hierdurch bekannt, d ĩ
. etannt, daß wir au ; kin er g g,. ö m 9. äs und gemäß § 5 unserer S i . ö Bekanntmachung vom 79 r e, n, g Deutsche eichsanzeiger und Preußische CStaatʒsanʒein kr. 248 vom 27. Oktober 1937 ,,,,
n 27. 937) auch fü 61 l jahr . fälligen et e e engen fen. M
igen auf Reichsmark bzw. au ausländisẽ
zw. 51a
Währung lautenden Sg e dnl rei f l gs 83
versionskasse für sche Ans e. rl ff f deutsche Auslandsschulden „Neue
am Sitz der Konversionskasse für . 36so ĩ Berlin ausgeben, 9 i. fir nh e re wenn Zeit vom . Januar 19357 bis 8h. Juni 1) wurden. Wir verweisen hierbei auf die Bekan Reichsbankdirektoriums vom 30. September 1941 (D Neichsanzeiger und Preußischer Staat . * ger en de, . machen in
ni er Be in de ĩ ? S uldverschrelbungen 2. ,, e nn
Sfälligkeiten aus der 41 ausgegeben imtmachung des ͤ eutscher Sanzeiger Nr. 228 vom Ssͤbesondere aufmerksam
en werden n Gläubiger di i im Si ; a) * 1 ö 6 im Sinne der Verordnun— ib. Dehandlung feindlichen Vermöge dom 15. Januar 1940 (RGBl. 14 16 ge Fassung vom 17. Juni 1910 (RGöl J Singt . 1238 6 (RGB. 1 S. 888 idem sg, Jun 11 MäGwi. J S. 3, f; Fed ö wie an frühere Staatsangehörige der ehemaligen Republik Polen, J ö . . edi nsprüche von einem af genannten Gläubiger n 5 , . . . ach dem 1. Sep⸗ 2 1939 erworben haben. Als Stichtag e werd von, Gläubigern der ÜdS Sz. Fgllt d wir , dnn loc. k . . ir bieten hiermit den berechtigten Gläubigern von im e eingezahlten Er⸗
genannten 3 3 igen
en ihre Ansprüche — 1942 geltend nversionskasse nach beginnt die Verzinsung der
machen. Bei Anträgen, die bei der Ko
J. . Rel n . i. dvers reibungen erst mit bem ersten Tage desjenigen
enderhalbjahres, in dem der Antrag gestellt wird.