Reichs. und eiaatsameiner Mr. 23 vom 4. Ottober 1941. S. 4
. J . f 9 j ö Weik, Berlin ; d ; . ts di — 3 der Bauwirtschaft zu Händen Herrn m ben bis zum 1. eines jeden Monats die 3 7 t t ĩ n , , , r r ,, ,,, ,, , , , g ,. zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 2 6 5 6. * — ö / für die Regelung der — =, * Notwendigkeit Molorfahrrädern belieferten Einkaufsscheine an die Sach- papierabteilung, Ber . h — ien, srup ̃ den in den Fällen Fahrzeugindustrie, Berlin W 38, Kurfürstenstr. 54, abzuliefern. . ĩ derlichen Rohstoffe werden in ' ö n 23 ; bündeln sind, ist eine Aufstellung ,, . 3 ̃ (*) den Herstellern aus dem Kon⸗ Den Einkaufsscheinen, die zu b 63, 5 bei agen. — Berlin, den 4. Oktober 1911. des Ml C en m, 1a fen für den Holzbau zugewiesen. über die Anzahl der abgelieferten Einka Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden. tingent des Bevollmächtigte kJ . e n dan fag n gon erh, we, . ie Reichsstelle kann Ausnahmen von den Bestimmungen Gründ ihrer Bezüge in der Zeit vom 1. Ctreben“ 1353 oh . ü ist der Dienststempel des betreffenden Wirt— dieser Angrdnung übernommen worden sind, dürfen Anordnung Nr. 4 herzustellende Hallenkonstruktionen) bestellen, leiten . . . . zulassen ; (Aus nahmegenehmigung). Jie 30. September 1939 unter . des Lieferschlüssels aftsamtes zu setzen. n . nach dem 31. März 1942 nicht mehr erfüllt werden. Bev urch e. für den Holzbau (Anmeldung . jedes Auftrages mit ö 6 kann die Ausnahniegenehmigung mit Auflagen oder Be⸗ nicht beliefert werden können! des Bevo : j ihrem zuständigen Kontingentstr . des Barackenbedarfs) bedingungen ih 3 ö ang . Restbestand aus dem Herstellerkontingent nach IV 4. zu von dengn Motorfahrräder noch hergestellt werden. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach 83 Die Reichsstelle kann n n, dieser Anordnung 6 Kommen der r ner, 3. . des Reer 2. Bei Aufgabe der . haben die Wiederver⸗ den SG 10, 18 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ ,,,, . 2 Herstellung anderer Holzbauten e,, . bestandes nicht zur Verteilung, so tellerfirmen einzusenden. kehr bestraft. eilung der Fe — 33 3 , . ; j er . n z 1 S. 361) ordne i bau vom 30. Juni 1941 (Reichsgesetzbl.
8 ei ieser Aufträge und übermittelt tuppe Fahrräder und Kinderwagen, in der Wirtschaftsgruppe Nr. 232 Verlin, Sonnabend, den 4. Oktober 1 Die Berechtigung zum Bezug von Schuldverschreibungen di. J. Henn huigten für den Holzbau, 8 Fahrräder u 22. . . ee ee ae ö 941 wird geprüft. . — (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) , , . und Einkaufsschein) ent⸗ 3. Aufträge auf Lieferung von Spinnstoffwaren, die (4 Bedarfsträger, denen ein n, / 86 mäßig auf die Wiederverkäu sprechend kenntlich zu machen. Neben den Stempelaufdruck . cfü ht und die Baracken (auch ! zur Verfügung steht un ; ö ; x . ; 2 2 ö. 854 6. 28 ; tsehen. 5. Die Herstellerfirmen haben bis zum 30. eines jeden . Wiederverkäufer haben sich wegen der Belieferung 3 Oktober 1941 Weitergabe an die nach Abf. (l) oder () für sie züständige dingungen versehen 81 ( Monats der Dach genre Fahrräder und Kinderwagen den mit Motorfahrrädern direkt an Herstellerfirmen zu wenden, Zuwiderhandlungen. vom 3. ober . n , . ; Stelle übernimmt. ö . ü Lenkung und Ver⸗ . ; ; ; Auf Grund der Verordnung über die JJ . R die Holzbauten anderer 88 3 erke eum 3 U ben den Wied kã III 3. sti s Gener ächtigten für die Rege⸗ Diejeni donti sträger, die Holzbe ꝛ . ies d . ie Herstellerfirmen haben den Wiederverkäufern, ; . J für die Reg 4 a in n n, ,,. ö. torllegenben Anordnung Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und der stellerfirmen h ung der Bo ; 8 : ;
X
( f Kontr ; . 9 . Inkrafttreten.
— ; ⸗ j ; ontrollnummern dürfen zum Bezug von Motorfahr⸗
; 1. 2A rha Il den nach der die nach IVI. nicht beliefert werden dürfen, die von diesen ö ; ; vr Die Anord tri . ⸗
5 übermi ine Abschrift jedes Auf⸗ der Reichsstelle erlassenen Richtlinien werder , gd . al f . rädern nicht verwendet werden. Eine Belieferung gegen le anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung
51 e k K . erforder- . el . ir ee enn, . . , n. 4 . nrw usn e mee, df den fte! g geg . . . ö ö . Zur zweckmäßigen Verteilung der jeweils z trages mi j 9 der Baudringlichkeitskenn⸗ egen Vorschriften auf dem Gel ᷣ . 3 ̃ g, in Kraft. Sie glit auch in den eingegliederten Ostgebielen
fü e haben lichen ,,,, ,, * . . en. n , an , Ee brist Ker e , , nns. . K ö 1. . n , . J, ö
9g . die nachstehend aufgeführten Kontingentsträger: ziffer ö 96 e e mm ung zur Anordnung Strafverordunnig) vom 6. . . . . bahnung ( auch nach IV 4. nicht möglich ist, sind unter Rückgabe der k a. . Bestimmungen werden Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete—
bertohnnnde de Wchtach. hme der durch dar be i , 4 des Generalbevollmächtigten ö ö . 96. , . ᷣ ag vom 18. August 1935 ö Einkaufsscheine . is zum 20. eines jeden Monats 44 ehe be tat . er Verordnung über den Waren⸗ 5 V.: Przibilla.
8 T es H eres, mit Ausnghme , ; ; j Bevollmächtigten für en Dolz au. über den aren erte ] e . entsprechend zu verstän igen. .
, , . zminifters für Bewaffnung der Bau ir schaft . nicht Kontingentsträger sind und (Reichsgesetzbl. I Seite 1430) bestraft. . Y. V. . . . ; . die Außenstellen . Rüstungsvorhaben der O). Bedarfsträger, k 3 * Abf. Ii) und 6 ö ö. ö . 4 „Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 11 über die . Setanntmachung. und . 2 Pe reuter die Holzbauten anderer . nnen eine Abschrift jedes Auf⸗ k (. . ö. . 4 , . JJ Verbrauchs regelung für Fahrräder und Motorfahrräder Die am 3. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 112 des
3 , Smarine genannten Aft bete nen . Lieferbedingungen usw. ihrem 1. Diese Anordnung tritt am 15. Nove . nich ö en e, ih ö u 2 . icht ben gen. kiwi iet ke timmnimsen d er züichtiinien Felten niht für Reichsgesetzblatts Teil 1, enthält
k 28 ihn u. Oberbefehlshaber der trages mit Vaubeschreihung, 6. die Abschrift dieser Auf⸗́ Kraft. . n, nnd eines oder ö 1er, frü K . . die Dienststellen der Ke Del P., der Wehrmacht, der . Verordnung üher dig bürgerliche Rechtspflege in den eingeglie⸗
k ö. ,, lohn kontingenten un— 3. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete werden können, können bei den unter M 2 aufgeführten Orga— fs, der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes, der Reichsbahn derten Sstgebieten Ost. Rechts pflege⸗Berordnung — ORpfl S; J. Luftwaffe ö or d insgesamt träge usw. mit den erforderlichen Rohstoff Holzbau weiter⸗ die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. . - nisationen der gewerblichen Wirtschaft einen Antrag auf Ju- 1nd der Reichspost, sofern diese Motorfahrräder aus den Vom 25. September 1941.
vierteljährlich für ihren Bereich geschlossen . KVevoll! mittelbar an den Bevollmächtigten für den Holzbe die 3 Dieser Anordnung widersprechende Bestimmungen 9 teilung eines , aus dem Reichsstellenkon⸗ ihnen zur Verfügung stehenden Rohstofftontingenten be. Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung mene. ch Stückzahl, Art ünd Holzbedarf dem Be itet RNeler 6. ö tingent einreichen. Der Antrag ist entsprechend zu begründen. ziehen bürgerliche Rechtspflege in den eingegkiederten Ol ebieten (Erste , mg „ven * Holzbau, Berlin-Grunewald, Schinkel⸗ leitet. 1 werden hiermit aufgehoben. ⸗ Die Unmöglichkeit eines Bezuges von den früheren Lieferern Y . Yst.· Rechts pflege⸗Durchführungsverordnung = 15 rr ds ö. mächtigten fur en * 85 (! B ? ck 1 (auch serien mäßig 8 . !. . ö . 2 Oktober 1941. ) ö J. . 25 Gipfumte 1949 ꝰ . straße 1—–— , ihren Bedarf an Baracken (auch tal ächtigte für den Holzbau leitet die für die Berlin, den 2. O ; ist nachzuweisen. ; . 1. Die vorstehenden Bestü ö. 15. No⸗ = . . zen Hallenkonstruktionen) für das nächste Quarta Der Bevollmächtigte für Holz forderlichen tagte für technische Erzeugnisse. ; 2A Das Reichsstellenkontingent wird im Auftrag und ĩ , . . nmungen treten am 15. No- Umfang; 1,2 Bogen,. Verkaufspreis:; 039 RA. Postver- ö en müssen jeweils am 15. des Ausführung der Aufträge D 8 2 und § 9) erfor h Der K sꝛ ö. . nach Weisung der Jeeichsstelle berwaltet: ,,, ö . . gelten auch für die enen der e, sendungsgeblihren: F, q; KM für ein Stück bei BVoreinfen dung . . vor dem * darfsquartal beim Bevoll⸗ Rohstoffkontingente dem Hersteller zu. Dr. Cru . 3 , , wen Ee ges er ⸗ej heiche gu he . und die Gebiete von Eupen, Malmedy und auf unser Bosischettonnt 3 96 209. . nnd eie de g de, achesuges den. . ö , nn,, , , Kocchucene Vasassem ween hte a daun Bo wen e dine, wan. . wh . . Rüstungsausbau Heer, haben in (I) Gleichzeitig wird dem Hersteller für ö e . Richtlinien für k ö far e. . 3 aft gruppe kr e gen n gehoben. Reichs verlagsamt. Dr. Hubrich. e t er, ihnen Bedarf an Baracken 966 . (s. 8 7 und § 3) die K urch zur ö 3. . 16 , en, ,, . — . ' ; . Genera . . , i Holzbau ß . . un . . ; . ge ; ö . 3 . J t Hd. von ,, 1 . verboten, vor . über die Verbrau w b) er d h n hene: 3 . . Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. . ,, , en geil Berlin Cr, Lclpz ger Straße 6öö, züm gleichen er ,,,, . vom 2. Oltober 1941 ö I Kette en anbnertt, Heil ä , haet. r J Reichsgesetzblaits, Tei I, enthelt' . Termin zu melden. . —ͤ s Gene- stoffkontingente durch d . nnen ö dnung über den Warenverkehr i . Teutenberg —. ; . . Verordnung üher die Reichswasserstraßenverwaltung in den . , J , mit der Ausführung eines Auftrages zu beginne . ö ö e . 1g hteichsgesezöl. 1. 8. 139 ö 3. Auf den Belieferungsscheinen des Reichsstellenkon— Anordnung Kyo 9 sserstraß 9g ralbevollmächtigten für Neg k gh als z 119 Ergänz vom 10. Mai 1939 a 8 . 1. April 1939 und der Ergänzung
; , n, / . ] Reichsgguen der Ostmark. Vom 18. Septentber 1941. z ; it der Vekanntmachung über die Reichs—⸗ ; tingentes ist die Lieferfirma Gerstellerfirma) vermerkt. Ein . ö. M .
ͤ ihren Bedarf gte F zbau behält fich vor, Mn , . ö chung Und Regelung des Warenverkehrs Umtausch ist nicht zulässig.
FKontingentsträger nicht aufgeführt sind, melden ihren Beda (1) Der Bevollmächtigte für den Holzbau behä stellen zur Ueberwachung ö
den Verkehr mit giftigen Pfanzenschutzmikteln' Vom 30 Sep⸗ 35 . ö. t i vom 4. Oktober 1941 . ⸗ ö ö w. ichsanzeiger und Preußi⸗ pflichtet, die mit ihrer zerstellerfirma versehenen Beliefe⸗ ; . , e, , ,. 36. ö , . . 9. J * i. . n. . rungsscheine des Reichsstellenkontingentes zu beliefern. Betrifft: Lieferfristen und Verkaufsabschlüsse. in ,,, . ; der auf andere Hersteller zu verlagern. ö Ab⸗ er. z „ Anordnung Nr, 11 der Reichsstelle J er, wee rn, . - ö . —ͤ . w Verbindung mit 1. der, nn ; ; sregelung für ö. ; VI. = uf Grund der über den Warenverkehr in der Vom 1. Oktober 1941. Der Bevollmächtigte für den Holzbau setzt gemäß 82 62) In n , Ausführung werden den Bedarfs- sür technische Erzeugnisse über ,,, er . Herstellerfirmen, die die vorgesehene Produktion voraus. Fassung vom 48. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430, ,, k e . f ö . . 5 ö benbtigten Baustoffkontingente zurückgegeben. ahrräder und Motorfahrräder . 4 2. er . sichtlich nicht zur Auslieferung bringen können haben unver⸗ der VS. über die Exrichtung von Ueberwachungsstellen vom kee , fe. Oo3 Hes für ein Stück bei Voreinfendung ö 1 . ,, ö nnd Preußischer Staatsanzeiger Nr. . . üglich zur Neufestsetzung ihres Reichsstellen⸗ und Hersteller⸗ 14 September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer auf unser Postscheckkonto: Berlin 965 200. . ö. 3 *. —ᷣᷣ . . . 3 die Reih 1 n mn, nnr nn n,. . 6 der Reichsstelle Meldung zu erstatten. Staatsanzeiger Nr. 209 bo ; eil der vorhandenen Produktionskapazitä wollmächtigte für den Holzban kann die Reihen— stimmten Teil der vorhande . . a , er in 5 1 der vorliegenden Anor jeden der in § 1 Ziffer
ö e, . m J. September 1934), der V8. Berlin NMw 40, den 4. Oktober 1941. 9 . ‚. 6 ee ebe, i de ne , , dd, . Leiber mene e es. ingentsträger und für den Generalbevoll⸗ folge . von Aufträgen bei den Hersteller Der Bezugschein berechtigt grundsätzlich zum Bezug ein . . ne geführten Kontingentsträger t zur Verteilung firmen bestimmen. mächtiaten für die Regelung der Bauwirtschaf zu ö 96 eng ff gie ngen gen el gor fest.
; v er. 1935 (Deutscher Reichs⸗ z ein nur ein j Bei der im s 5 der Anordnung Nr. 11 vorgeschriebenen anzeiger nd reußischer Staatsanzeiger Kr. 26i vom 7. No— ; , Ahgebe, zer. Cersene leinen nh r nenne, , Bren ben.
. ahr — n. Pe⸗ ö schs r. ö ö ie Reich— re es We ts 1 i
ü zw. der Gene⸗ 3 ĩ ; Aufträge, insbesondere Aus⸗ 6 . . den Stempelaufdruck H J Reichsstellenkontingentes gesondert zu bündeln. * n F i Bern JJ /e (vorm. 6 zinsige Cübecłkische Staats anleihe (2) Der Bevollmächtigte für den . geben Die , — j rein ge leg hen der Hersteller J. (Stammabschnitt und ,, 63 VIII. Staatsaneiger Nr Ir lem s glitt äh) wird n l g von 1923 (Schwedentronen⸗Anleihej.
. d bern ein zelnen Ron lingen gt sträger. reift / i er Die 1 und Fahrradrahmen nicht verwendet werben. Eine Be iefe⸗ ; zi . ĩ 1 ö
6 . , 89 w ᷣ §51 indet für den 1. November 1941 nicht statt, weil die zur der Produktionskapazi c = e nnn, , unterliegen amtes zu setzen Il. . . . rung gegen Kontrollnummern ist untersagt. Geltungsbereich. Tilgung erforderlichen ö im Ir anf ie fr. 5 d 2 genannten Kontin⸗ den Strafbestimmungen ber Verordnung über die n ,, 1. Die Reichsstelle bestimmt für jedes ö ö. * . ; 1X. k , für Auftts betrag von 20 000 str. durch Rückkauf erworben worden sind.
Falls die unter 8 1 Ziffer. 1 und 2 gench 1 üilung der Fertigung im Holzhaus, Hallen- un isung an die Herstellerfirmen, welche Anzahl von Fahr . Für Erstausrüstungsbezugscheine können bis zum 30. No— Spi ö gn g ür Aufträge Berlin, den 1. Oktober 1941. rraäger im Verlauf des BedarfsquDartäals über die ihn und Verteilung . ᷓ bl. J S. 361). Anweisung Produktion zur Verfügung der ö. ,,, ö e auf Spinnstoffwaren im Sinne des i der Anordnung BK il 6 . gentsträger im Verlauf icht in voller Höhe verfügen, Barackenbau vom Zo. Juni 1541. (heichsgesetbl. 1 S. 6m Ene fh Hard ore hen er Protzu kon in ent) und über - i d, och Fahrradschecs ausgestells werden. Die gun 3. Jebruar 1940 für den inländischen Zivilbedarf, gleich Preußische Staats schuldenverwaltung. zugeteilte Produktionsmenge nich in oer Heenlg in Rteichsstelle zu halten sind (Reichsstellen ont g . ö. Irhrzad che ls sind aus der laufenden Produktion bis zum gültig oß es sich um bezu sbeschrl nt i. 3 . haben sie keinen Anspruch auf Ubertragung die § 16 in Kraft. welche Anzahl die Hersteller firmen i n, n,. . 1. Dezember 1941 noch zu beliefern. 265 HJ das nächste Quartal. Diese Anordnung tritt mit dem 3. Oktober 1941 in Kraft. stimmungen dieser Richtlinien verfügen kö . , . 54 iese
. beschränkte Spinnstoffwaren handelt. ichtam n -- . X. — ; ᷣ tingent). kann sich die . J .
; ᷣ Oktober 19141 in Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1941. kon Unterrichtung der Herstellerfirmen ka : ö unde hen lnger w 2 D ö 2 Dee e, , ichti ü lzbau. . irtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie bedienen. . nach den sz 10, 12 bis 15 der Verordstung über den Waren⸗ Lieferfristen und Verkaufsabschlüsse. Wissen * ee , d nern * kö ö Reichsstelle der Wirtschaftsgruppe F ö verkehr bestraft. g n Waren
Der Bevollmächtige für den Holzbau. .
1. Hersteller im Sinne des 5 2 der Anordnung BR 11 Wochen pielplan Künzel.
III. k R der Reichsstelle fuͤr Kleidung und verwandte Gebiete vom des Staatlichen Schauspielhauses 1. Wiederverkäufer, die in der Zeit vom 1. Okto . Hö Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 11 über die J. Februar 19410. d. ch Bersonen und Unͤternehmen, die ge—= Anordnung Nr. 11 bis 30. September 1539 Fahrradlieferungen, unmittel be . BVerbrauchsregelung 6
2 9 9 ch ü isse l ĩ ) i ö vom H rsteller erhielten ha en si ege eliefe un 1. ö wie die Bestimmungen dieser Richtlinien gelten ann, für . spinsten herstellen oder erstellen lassen l ebereie ö Birke⸗ ) . J . al ist en. des Bevollmächtigten für den Holzbau (De des gesamten räder H wend n D h Webereien, Wir
ĩ ö i, ĩ itsdien te
̃ ꝛ . Montag, den 6. Oktober. Moral. Beginn: 18 *. l ᷣ tes, der Reichsbahn und Spinnstoffwaren keine längeren iger ien vereinbaren als: Dienstag, den J. Oktober. Wie es ennch gefäl tehr i diesen Fahrräder noch eic fi ö n, der Reichspost, sofern 23 ahrräder aus den ihnen zur a) für die Lieferung von Ro
; über den Warenverkehr in i Aufgabe der Bestellung ha vom 3. Oltober 1941. Auf Grund der Verordnung über den 3. Bei g
B ch Reich t. Beginn: u n n R ware 2 Monate, . ei T e e te ohstofftontingenten unmittelb m b) fü die Lieferung von sgerüstet W Mittwoch, den 8. Oktober. Moral. Beginn: 18 Uhr. ck Hege se i l Cen , ä ie Einkaufsscheine den Herstellerfirmen einzusenden. ' erf . hstof g mittelbar v' ) ᷓ a. . ) kö ö. Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und 36 der an vom ö. . . h 4 . eite, ä ser die Einkẽ teilung der Fertigung im Holzhaus⸗ Ha J
Donnerstag, den 9. Oktober., Tur andot. Beginn: 18 Uhr. 1. Die ö treten am 15. No⸗ c) für die Lie ; j ĩ ⸗ des Warenverkehrs IV. vom 30. Juni fäl (Reichsgesetzbl J. S. 36!) ordne ich mit stellen zur Ue . n g eh .
ferung von durch Näharheit weiterver⸗ en, . 10. Oktober. Die Journalisten. Beginn: vember 1941 in Kraft. Sie gelten au für die ein egliederten arbeiteter Ware 4 Monate ; R n ᷣ i i i ellerkon⸗ Ostgebiete und ; d Preu⸗ llerfirma darf aus ihrem Hersteller g , . A 939 (Deutscher Reichsanzeiger un 1. Jede Herstellerfi i l ilmächtigten für die egelung dom 18. ugust 1 Zustimmung des Generalbevo
ö ; ( Sonnabend, den 11. Ottober. Neu einstudiert. Faust. Be⸗ W d biet ö. ] ö. . ; iger Rr. 153 vom 21. August 1939) wird die Wiederverkäufer , die in der. 3e Had egnet ie Gebiete von Eupen, Malmedy und JJ ö * k n. . ar, . . . , Berlin, den 2. Oktober 1941. Sauptproduktionsmaschine
. ü i den. 2 581 Fahrrädern e, . wur erung von
ͤ n der Weberei, Wirkerei usw. be⸗ . 5) 13. Oktober. Die Journalisten. Beginn: — 3 ; . ; ; gonnen ist. x. . 3 Lie . 2. Jede Herstellerfirma hat unter . . Der ö für technische Erzeugnisse. 2. Lieferstellen im Sinne des 3 2 der Anordnung Bk il, k n en , n,, J ö , Wc nnen, , d, , deem * issen des gesamten Holz wi * ö . eue nur gegen Bezu bis 30. Septe 3 8 ; ö ö zelhendel, Hande rf , k ö Nr. 2 des ,, anf . ö . . ia er he f, , der für das betreffende . 4 Richtlinien für Motorfahrräder M' 1 abgeben (Großhandel, Velleidungsinduftrie, Veredlungsindu⸗ Rr Holzbau) grundsätzlich alleinige Angelegenheit der . ö nem igien Herstellertentingente , . zur Anordnung Nr. 11 . dürfen bei Verkauf abschlüisffen über Spinnstoff. 1. ö 7 dos ooo . Die Zusammenarbeit der öffentlichen K er Die Vezugscheine werden 2 Weisung der Reichsstelle für legen. Der i , fn e 9 Mlassench. Wiederver⸗ über die Verbauchsregelung für Fahrräder und ine längeren Fristen vereinbaren als: ; , . e, ; zezirksausgleichstellen ie Bezugsche . ; mit der Reichsausgleichstelle und den Bezir
; z 3. Die na ! ; unter An⸗ j j Wirtschaftsämtern ausgegeben. ] Abgabe von Einkaufsscheinen ᷣ für öffentliche Aufträge bleibt unberührt. technische Erzeugnisse von den Wi schaf käufer sind pe g
e . e =.
— — — 0 2
—
über die
; ⸗ J d eichsst i ; pi Polizeiverordnung zur Er änzung der Polizeiverordnung über Die Hersstellerflrmien! sintz ver! er Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete 9
g des staatlichen Veterinärdienstes stmark und im Reichsgau Sudetenland.
Beginn:
en. ad a) für die Lieferung von unbearbeiteter oder unver— , , , j fahrräder arbeiteter Ware 3 Monat / des Lieferschlüsfels nach dem mangtlichen 966 vom 2. Oltober 1941 b) für die i,, . verarbeiteter Ware 962 83 Behugschein gleichzeitig mit . in der . lee. 1. J bis 30. Sep⸗ ; . 9 Grund . 3 über den Warenverkehr in Monate. . g ö. . cher hat den Bezugschei 3g mit Fahrrädern zu be n. der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzfl. I S. 1130) 9 ü ü ᷣ äti ; 2 Barackenherstellung der . auszuhändigen. linksseitigen . . . aus dem n , n. ö in enge mit , , i die . ö . . . ; ö . 1) Diejenigen Kontingentsträger, die in 8 1 Ziffer 1 2. Der Kieferer hat von dem , , n e. ö. r ver e e , unter IV 6 , anteils ( . Ue ö und Regelung des Warenverkehrs 3. Wenn ein Äuftrag nicht innerhalb von einem Monat 7. sonstigen Wertpapiere.. . de dos ooo der h,, Nr. 4 des Her Ml me h ligten . ,,, ,, verkäufer verbleibt, kann von ,, cn ie, ele ö ö. ö. 3 nach Ablauf, der vorstehend festgesetzten Fristen ausgeführt ist, 8. J ö ; n nt 36. 6 . ö 9 ü ö 6 ; . 3 . ö — 2 . . ö . . * aufgeführt sind, . e ,,,. 9. Baracken e,, des Bezugscheines ist vom ö (Fortsetzung in der Ersten in, Verbindung niit 8 7 der Anordnung Rr. 1j der ö , Hallenkonstruttionen) mit nach Ain alieferung durch Zerschneiden. . zu k au erte J
eichs⸗ darf der Auftrag nicht mehr erfüllt werden. elle für technische Erzeugnisfe über die Verbrauchs regelung 83 . ö e ; äß drei ch . * ; . ö . Baubeschreibung, Lieferbedingungen und Rohstoffbedarf dem Durchlochen zu entwerten und ordnungsgemäß . n,, i , . . . ; . *. e el u chtiglen. für den ö ö, hu giffer 1 der 8 4 für den . . . 1931 ** n n, e ger , dom =. k = aer 3 2. 1 ö . . ; . (2) Diejenigen Kontingentsträger, die de Ho zbau nicht . eifte Fahrräder und Motor⸗ Teil, den sch in Berlin Charlottenburg. . . 3 1 . . 3. e , n, n ne, 1e hnordnung 1. Neue bereifte oder unbereiste d ur gegen Einkaufs⸗ 1. V.: Rudolf Lantzsch i d Druckerei Gmb. Berlin. Dei 4 . 2 nicht mehr erfüllt werden. ; . e,, aäͤder dürfen an Wiederverkäufer nur e der Preußlschen Verlags un i ines Ver. Bezugschein berechtigt grundsätzlich zum Benn 2. Aütsträge auf Lieferung von S innstoffwaren, die . R ea. 2. . ö . * e. ö. 1 . Fünf Beilagen . 3 Motorfahrrades. Sofern guf ben Be ae, zwischen dem 1. Far ngg und 30. Juni 1941 über⸗ ö. , ö ö K, i . Firmenstempels zu görsenbellage und einer gentralhandel s register beilage) 4 W unbereiftes Motorrad bezogen werden darf, t das . ibung, Keferbedingungen auf der Rückseite mit der enlai Gs ce Hallenkonftruktionen) mit Baubeschreibung,
verwahren.
und Rohstoffbedarf dem Generalbevollmächtigten für die versehen.
lig ö. den fn e . s 3. Sonstige Passiva 537 099 000 ; , . hat nommen worden sind, dürfen nach dem 31. Dezember irtschaftsamt durch den Ste nipelaufdruch „unhe reift den ᷣ
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenon, im Inlande zahlbaren
3 1941 nicht mehr erfüllt werden. Wechseln RM — —.