1941 / 239 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Rr. 289 vom 18. Ottober 1941. 8. 4

Wachstuch, . Linoleum, Balatum, Stragula, fertige Fahnen, Pausleinen, 3. Heftgaze, . Heftband und Buchbinderstoffe, Spielwaren, Leonische Waren, Paramenten aller Art, Kaffeewärmer, 12. Zierkissen und Sitzkissen. N. Folgende Belleidungsgegenstände aus Leder: Ledermützen, 2. Lederkappen, Lederhauben, Grubenkappen, Lederschürzen, Industrie⸗ und Arbeitshandschuhe, sogenannte Schweißerschutzschürzen und Schweißerschutzanzüge aus Leder (Lederflächen, auf dem Rücken durch Schnallen oder sonstens zuknöpfbar), Lederhandschuhe, Lederhelme, Sturzhelme, Sosenträger, Trachtenträger, Gürtel, . Bekleidungsgegenstände aus Fischleder.

Vierzehnte Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren.

Vom 11. Oktober 1941.

Auf Grund der 5 3 und 4 der Verordnung über die Verhrauchsregelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 11. Oktober 1941 Reichsgesetzbl. 1 S. 628) wird angeordnet:

(1). Für den Versorgungsabschnitt vom 1. September 1941 bis zum 31. Dezember 1942 wird die Dritte hefe er kleiderkarte ausgegeben. .

E) Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gehiete legt mit Zustimmung des Sonderbeauftragten für die Spinn⸗ stoffwirtschaft den Zeitpunkt der Fälligkeit der Be ʒugs⸗ abschnitte 1—–—29 und den. Umfang der Bezugsrechte auf Näͤh—⸗ mittel fest; sie kann auf die mit römischen Buchstaben bezeich⸗ neten Sonderabschnitte besondere Bezugsmöglichkeiten schaffen.

5 2

Werdende Mütter und Säuglinge erhalten weiterhin die guf Grund der Zehnten Durchführungsanordnung vom 26. März 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. I5 vom 29. März 1941) eingeführte Reichskleiderkgrte für Kinder bis zum vollendeten J. ge , (Zweite Squg⸗ lingskarte).

583

Es treten außer Kraft

1. die Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 15. No⸗ vember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 269 vom 16. Nobeniber 193077.

2. die Achte Durchfühxungsanordnung zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für ö vom 23. November 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 278 vom 26. November 1940.

§8 4 Diese Anordnung tritt am 13. Oktober 1941 in Kraft. Berlin, den 11. Oktober 1941. . Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer.

Sech zehnte Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Bremischen Staates für das Rechnungssahr 1941.

Bei der heutigen planmäßigen Ziehung der Auslosungsrechte wurden gezogen die Nummern: 4 .

Lit. A zu RM 500 Nr. 77 106 184 185 186 190 275 381 398 458 482 484 491 508 627 635 680 682 687 722 748 803 889 894 939 g48 1074 1077 1192 1217 1219 1221 1234 1211 1244 1339 1352 1359 1370 1392 1397 1403 1430 1450 1483 1600 1603 1620 1624 1638 1765 1794 1875 1877 1907 1960 1969 1994 2918 2939 2967 2976 3019 3026 3030 3032 3039 3044 3087 3098 3106 3115 3138 3147 3158 3191 z214 3220 3269 3286 3313 3320 3321 3322 3328 3331 3393 3394 3398 3418 3419 3502 3579 3588 3602 3612 3621 3636 3712. 3734 3747. 3758 3776 3830 3841 3848 3875 3887 3898 3906 3937 3950 4008 4013 4067 4075 4087 4099 4102 4148 4168 4201 4228 4237 4247 4253 4266 4330 4406 4458 4459 4472 4503 4506 4510 4566 4585 4591 4596 4599 4613 4628 4631 4643 4675 4696 4697 4702 4729 4737 4750 4780 4794 4800 4814 4820 4833 4873 4922 4925 4930 4944 4949 4954 4960 4983 4988.

Lit. B zu EAM 100 Nr. 126 149 163 154 190 292 296 325 346 374 451 466 472 500 534 539 548 562 564 576 590 602 619 642 643 649 669 692 720 741 785 821 838 S844 S869 896 901 927 955 1010 1024 1084 1169 1178 1239 1279 1315 1457 1494 1517 1538 1550 1592 1613 1642 1644 1677 1764 1786 1800 1815 1819 1822 1883 1898 1899 1908 1915 1919 1951 2001 2017 2112 2182 2239 2284 2389 2400 2503 2508 2520 2655 2600 2632 2684 2685 2686 2712 2719 2788 2798 2819 2821 2857 2875 2883 2898 2912 2917 2940 2941 2962 2981 3063 3158 3166 3217 3253 3282 3322 3327 3360 3361 3443 34560 3464 3628 3660 3678 3684 3719 3760 3787 3795 3828 3853 3849 3857 3886 3903 3919 4006 4036 4090 4117 4150 4155 4201 4287 4308 4335 4342 4411 4434 4436 4464 4489 4490 4509 4515 4517 4518 4560 4571 4650 4660 4679 4713 4719 4724 4784 4786 4794 4798 480565 4894 4921 4930 4940

Lit. G zu RM 50 Nr. 12 21 32 38 67 73 99 103 105 230 270 276 277 30 316 343 370 375 397 491 507 5ig 553 590 5329 6c7 656 701 718 724 737 774 s34 s58 954 968 974 985 1063 10911 10914 10934 107 1065 1067 1091 1163 1173 1187 1189 1197 1321 1337 1462 1627 1648 1673 1682 1754 1878 1898 1904 1942 1955 2002 2030 2039 2040 2043 2049 2226 2240 2245 2265 2277 2310 2363 2371 2394 2403 26589 2596 2673 2709 2736 2766 2833 2847 3003 3054 3060 3092 3143 z3153 3309 3310 3417 3483 3554 3618 3631 3663 3753 3763 3791 3845 3870 3925 3942 4074 4176 4184 4272 4291 4347 4414 4425 4444 4539 4545 4565 4583 4591 4600 4660 4719 4726 4782 4789 4797 4826 4833 4884 4887 4893 4922 4924 4925 4940 50651 5065 5213 5222 5270 5286 5295 5311 5348 5405 5415 5418 5467 5526 5627 5666 5690 5743 5771 5854 5907 5963 5983 6031ñ᷑ 6202 6211 6255 6330 6410 6424 6544 6559 6575 6618 6677 6754 6818 6936 6999 7003 7049 7117 7210 7227 286 7308 7320 7350 7431 7535 7548 7I7I8 7760 7771 7857 7861 7969.

Lit. D zu Ri 25 Nr. 16 31 156 169 187 199 271 zos 330 346 187 538 545 588 598 600 601 625 632 665 687 728 788 S823 851 861 S85 S899 947 963 1004 1072 1106 1310 1312 1358 1380 1419 15631 15639 165641 1558 1590 l5g4 1613 1618 1640 1685 1742 1747 1757 1832 1836 1856 1876 1968 1970 1985 2010 2015 2155 2231 2312 2313 2322 2373 2379 2429 2432 2591 2644 2646 2720 2727 2742 2744 2763 2804 2832 2846 2863 2869 2885 2897 2912 2944 2965 3098 23199 3145 3164 3177 3195 3241 3253 3259 3277 3292 3303 3369 3383 3401 3424 3435 z 3547 32555 3596 3602 3603 3625 3673 3678 3810 3825 3839 3863 3885 3897 3923 z3944 4020 4127 4159 4163 4239 4252 42651 4288 4357 4365 4385 4411 4434 4467 4472 4478 4525 4573 4644 1657 4670 4728 4759 4853 4893 4923 5039 5061 5074 5153 5182 5313 5395 5431 5450 5509 5550 5568 5590 5681 5709 5710 5769 5804 5836 5893 3897 5906 5915 5929 5951 5961 5970 ö 6083 6115 6lö5ß 6170 6301 6318 6359 6365 6368 6 6449 6452 6462 6478 6480 6501 6539 6621 6638 6737 6790 6872 6884 6897 6900 6917 6938 6955 7020 7023 050 7078 7137 7159 7354 7357 7467 7524 7531 JI560 7563 7689 7703 7821 7831 7838 7939 7991 S009 8031 sod4 sos7 8111 8112 s180 8215 8286 S296 8322 8323 8346 8421.

Lit. E zu EM 12,50 Nr. 37 114 137 145 176 300 335 350 3569 390 402 474 481 486 488 525 549 551 553 563 590 608 642 646 6560 669 683 807 go7 975 1036 1046 1120 1234

1295 1339 1420 1442 1462 1478 1481 1494 1498 1518

1622 1527 1533 1641 1576 1595 1600 1616 1629 1644

1719 1817 1843 1872 1899 1920 1935 1966 1983

2065 2066 2084 2086 2126 2160 2302 2338

2350 2359 2398 2404 2460 2478 2496 2540

2678 2597 2654 2655 2656 2661 2833 2868

3170 3212 3254 3259 3267 z3298 3350 3356

3400 3435 3454 3465 3498 3508 3650 3555

3575 3579 3662 3674 3695 3696 3710 3748

3939 3943 3946 3982 4006 4008 4018 4105

4245 4248.

Bei der Einlösung werden gezahlt für

je RM 100, Nennwert der Auslosungsrechte. dazu 4 2 Zinsen für 16 Jahre

4776 4891 5178 5399 5686 6011 6538 6913 7281 7669

. zusammen RM 860, Die Cinlbsung der gezogenen Auslosungsscheine erfolgt ab 2. Ja⸗ nuar 1942 bei der Landeshauptkasse in Bremen gegen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuld⸗ verschreibungen der Bremischen Anleiheablösungsschuld an den Se⸗ nator für die Finanzen, Vermögens⸗ und Schuldenver⸗ waltung in Bremen, U. L. Fr. Kirchhof 4, JI.

Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1941 hört die Verzinsung des Einlöfungsbetrages auf.

.Die Einlösungsbeträge für die gezogenen Auslosungsrechte, die im Bremischen Staatsschuldbuch eingetragen sind, werden den Gläu⸗ bigern ohne ihr Zutun durch die Post zugesandt, so daß Schuldbuch⸗ gläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben.

Folgende früher aus geloste Auslosungsrechte sind bis jetzt nicht ein gelöst. ; Die den Nummern beigefügten Zahlen bedeuten das Jahr der Ziehung. Zum Beispiel: 37 Verlosung im Oktober 1937, zahlbar am 2. Jann ar 1938. 38 Verlosung im Oktober 1938, zahlbar am 2. Januar 1939.

82 5 5 * Nr. Nr. Nr. Nr.

Lit. A à RAM 500,

1214 401 1917 30 37569 365 3774 30

2645 3969

9323 9328 9346 956582 9602 9812 9813 9814 9901

Lit. GC à

6372 36 6477 6481 66534 66545 6650 6660

5046 50651 50657 5109 5144 5163 5173 5179 5271 5275 5345 53654 5410 5451 5464 5632 5544 5545 5571 5609 5641 5645 5661 65676 5719 5743 5744 5756 5785 5841 58560 5859 5895 5919 5920 5922 5941 5951 5981 5994 6064 6087 6101 6135 6148 6187 6205 6225 6253 6316 6320 6449 6464 6466 6484 665662 6618 6630 6657 6663 6664 6707 6711 6737 6795 6842 6848 6860 6862 6873 6882 6890 6941 7027 7066 7102 7168 7202 7246 7259 7315 7329 7382 7392 7475 7517 7547 7652 7553 7554 7573 7601 7655 7668 7697 7725 7730 7733 7739 7744 7745 7755 7796 7798 7801 7833 7866 7876 7900 7902 7932 7939 7966 8011 8olg S029 8 8071 S804 8145 8167 8168 S198 S203 S220 S259 S260 8335 8370 8399 8474 8475 8497 8549 8557 S588 8728 8807 8810 8824 8826 8876 8886 8928 Sg44 S993 8999 9187 9283 9299 9359 9364 9522 9781 9799 9838 9943

65684 6660 6661 6692 6700 6739 6743 6753 67655 6783 6816 6817 6831 6832

4562

Lit. D à RM 25, —:

5210 6471 5247 6565 5265 6727 8072 5268 6904 8116 5359 6919 8131 5362 7140 8149 5369 7206 8154 3963 5372 y 7233 8157 4165 5397 7337 8161 4254 5402 7358 8168 4327 5417 7365 8175 4364 5435 7366 8176 4398 5436 7369 8178 4553 5447 7392 8196 4657 5449 7394 8206 4558 5454 7517 8209 4649 5492 7542 8217 4655 5493 7702 8221 4741 5527 7811 8222 5065 5707 7977 8223 5086 5816 7986 8228 5100 5931 8013 8243 5118 6001 8043 8274 5152 6060 8045 8275 5168 6408 8048 8277

Lit. E à RM 12,50

2486 3678 2646 3686 2676 z936 2693 3970 2624 3980 2664 015 2746 1022 2894 1028 2985 4035 3270 1042 3624 1049 3630 1062 3643 1062 3661 1089 3663 1093

8065 3004 8069 3141 3196 3238 3434

; 1095 103 1214 274 1241 304 1407 337 1413 463 1627 567 1740 698 1975 769 2005 786 2065 803 2173 914 2319 1003 2366 1004 2369 1005 2410 1025 2415 3670 4115 1084 2432 3672 4117

Bremen, den 6. Oktober 1941. Der Senator für die Finanzen.

4127 4154 4158 4164 4167 4177 4178 4183 4197 4200 4206 4208 4231 4240 4246 4278 4282

Bekanntmachung

über die 16. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayerischen Ablösungsanleihe.

Bei der heute für das Jahr 1941 vorgenommenen 16. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayer., Ablösungsanleihe sind die nachverzeichneten Aus— losungsscheine gezogen worden:

Buchst. A zu 12,50 RM Nummer: 15 16 38 43 55 92 184 15653 159 189 208 257 275 332 377 408 432 439 443 534 540 557 567 646 652 664 689 726 758 796 804 S807 889 904 928 945 958 988 995 1024 1040 1113 1143 1161 1228 1250 1350 1855 1353 1362 1375 1378 1410 1425 1487 1502 1523 1609 1654 1704 1755 1756 1769 1786 1788 18096 1831 1833 1836 1853 1933 1952 19535 1971 2006 2010 2037 2059 2110 2209 2255 2308 2323 2367 2387 2407 2408 2413 2484 2502 2508 2523 2536 2548 2551 2568 6299 2647 2678 2697 2715 2774 2861 2862 3049 3070 3104 81290 3126 3181 3185 3190 3204 3212 3230 3235 8249 3255 3354 3370 3387 3440 3495 3515 3552 38581 3594 3669 3678 3701 3723 3841 3854 3881 3902 3930 3975 4042 4136 4159 4165 4249 4293 4305 4322 4351 4357 4490 4549 4555 4557 4566 4569 4621 4705 4709 4758 4865 4876 4877 4892 4897 4899 4953 4966 4976 4982 5040 5054 5056 5073 5140.

Buchst. B zu 25, RM Nummer: 10 11 19 34 336 42 60 . 80 90 185 194 204 220 268 273 820 347 393 463 504 584 54 53 600 686 688 7065 720 817 825 827 926 1001 1002 1023 1921 1049 10985 1997 1132 1172 1185 1186 1203 1229 1237 1239 1251 1976 1286 1301 1306 1340 1451 1490 1524 1526 1535 1668 16381 1719 1803 1808 1869 1932 1938 1952 1963 1982 1997 2010 2112 2173 2213 2233 2250 2305 2307 2317 2349 2365 2395 2422 2427 2439 2539 2543 2552 2595 2606 2610 2620 2641 2663 2702 2713 2747 2759 2752 2785 2807 2814 2908 2933 2973 2980 3008 301 3037 3065 3098 3124 3212 3262 3265 3304 3320 3362 3385 343 3443 3445 3526 3531 3610 3725 3774 3789 3861 3863 3864 3868 3893 3919, 3927 3970 3986 4006 4063 4084 4161 4181 4207 4247 4346 4352 4401 4427 4458 4475 4607 4613 4640 4666. 3 Buchst. C zu 50, RM Nummer: 22 66 77 79 164 207 239 304 357 368 360 364 391 402 416 442 462 482 484 526 533 604 617 621 647 686 691 704 714 715 725 745 755 769 830 851 859 S861 920 999 1015 1021 1033 1039 1129 1166 1173 1177 1191 1201 1214 1215 1272 1278 1288 1308 1372 1390 1461 1462 1466 1530 1579 1597 1631 1654 1673 1936 2010 2011 2052 2061 2081

2093 2146 2181 2218 2221 2246 2266 2306 2317 2362 2372 2488

2624 25635 2575 2621 2678 2702 2742 2754 2827. Buchst. D zu 100, EM Nummer: 17 86 130 137 208 241

262 272 287 314 329 418 420 440 453 489 530 593 626 644 5653 720 742 746 774 783 796 807 821 852 908 918 977 989 1966

1086 1056 1155 1188 1233 1270 1272 1305 1327 1842 1365 13577 1415 1418 1448 1456 1506 1528 1582 1616 1617 1674 1679 1701

1759 1824 1890 1906 1908 1922 1943.

Buchst. E zu 290, E. Nummer: 39 76 112 120 135 136 141 158 181 204 217 234 299 350 441 469 480 504 517 584 617 640 6690 699 3 868 893 895 896 944 960. 968 978 g99 1004 1080 1097 1118 1198 1206 1224 1234 1254 1310 1919 18358 1464 1488 1508 1555 1558 1570 1602.

Buchst. F zu 500, Re Nummer: 381 36 57 88 117 isi 130 163 164 188 227 261 291 317 328 3838 897 477 5035 56 577 723 751 755 So 8io S59- 869 949 950 958 973 9865 19041 1046 1058 1066 1063 1079 1141 1161 1872 12375 1282 1826.

Bemerkungen. 1. Die gezogenen Auslosungsscheine sind samt den Zinsen s-Ziff. 2) am 31. Dezember 1941 zur Zahlung ain n können aber schon vom 15. Oktober 1941 an bei der Hauptkasse der Bayer. Staatsschulden verwaltung in München 34, Königinstr. 17, zur Auszahlung für den Fälligkeitstag ein⸗ gereicht werden.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage)

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

Fünf Beilagen

6863

leinschl. Sörsenbeilage und einer Zentralhandelregister beilage)

Er ste Beitage

um Deutschen Reichsanzeiger nd Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 239

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

2. Bei der Einlösung wird das Fünffache des Nennwertes des Auslosungsrechts nebst 41u½ v. H. Zinsen für 16 Jahre gezahlt, sonach für 100 RM Nennwert des Auslosungsrechts ein Einlösungsbetrag von 860 RA. Die Verzinsung endet mit dem Ablauf des 31. Dezember 1941.

3. Mit den gezogenen Auslosungsscheinen ist ein mit ihrem Nennbetrag gleich großer Nennbetrag im Schuldver⸗ schreibungen der Ablösungsanleihe einzuliefern. Wenn die notwendigen Ablösungsanleihen nicht beigebracht werden können, wird der Einlösungsbetrag um einen entsprechenden Abschlag vermindert.

4. Die gezogenen nicht mit einer Namensumschreibung versehenen Auslosungsscheine (Inhaberpapiere) werden bei der in Ziff. J genannten Hauptkasse, bei der Bayer. Staats⸗ bank, München, und ihren sämtlichen Niederlassungen, ferner bei der Deutschen Bank, Berlin, und ihren Filialen in Frank⸗ furt a. M. und in Hamburg, bei der Dresdner Bank in Frank⸗ , a. M. und der Dresdner Bank in Düsseldorf eingelöst.

er Empfang des Einlösungsbetrags ist vom Inhaber des Auslosungsscheines ziffernmäßig zu bescheinigen.

5. Die gezogenen, auf den Namen des Gläubigers umgeschriebenen Auslosungsscheine werden nur bei der in Ziff. J genannten Hauptkasse eingelöst. Der Empfang des Einlösungsbetrages ist vom eingeschriebenen Gläubiger, seinem Vertreter oder Rechtsnachfolger ziffernmäßig zu bescheinigen. Vertretungsmacht und Rechtsnachfolge sind durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen.

6. Vorzugsrentenempfänger werden von der Ziehung hinterlegter Auslosungsscheine besonders verständigt.

München, den 6. Oktober 1941. Direktion der Bayer. Staatsschuldenverwaltung.

J. V.: Sepp.

irtfchaftsteil.

Probleme der deutschen Ostraum⸗ wirtschaft.

Rede des Reichswirtschaftsministers Walther Funk bei der Eröffnung der Deutschen Ostmesse in Königsberg.

Die , . für die Deutsche Ostmesse am . dem 12. Oktober, nahm Reichswirtschaftsminister und Reichsbank⸗

räsident Walther ant zum Anlaß, um die Probleme der eutschen Ostraumwirtschaft historisch ö, und in ihrer derzeitigen Gestaltung grund leer, und im einzelnen ausführlich darzulegen. Gleichzeitig behandelte er die osteuropäischen Wirt⸗ e g,, im Rahmen der im Zuge befindlichen wirtschaft⸗ ichen Neuordnung Europas. ; . .

Der europäische Krieg segen den Bolschewismus wird, so fũhrte . Funk u. a. aus, die Weltgeschichte auf Jahrhunderte hinaus bestimmen. Mit dem beispiellosen Sieges⸗ 33 der deutschen Wehrmacht und ihrer Verbündeten ist der Weg für eine politische und wirtschaftliche . des ost⸗ euröpäischen Raumes freigemacht. Eine Aufgabe tritt damit an uns heran, wie sie in dieser Größe nur von einem Volk voll⸗ bracht werden kann, das so wie das deutsche kraft seiner Welt⸗ anschauung mit Aufbauenergien geladen ist und die Pionier⸗ arbeit im europäischen Osten seit jeher als seine geschichtliche Sendung betrachtet. . ,

nh,, Funk wies des weiteren auf den seit Jahr⸗

underten großen Änteil Deutschlands an der Ostkolonisation in, die durch zwei Machtgebilde deutschen Ursprungs die Hanse und die Ordensritter gekennzeichnet sei. Von 66 bis ö von Krakau bis Bergen spannte sich einst das Netz hansischer Wirtschafts⸗ und Machtstellung und verband den 9. in der Erschließung keene rohstoffreichen Osten mit dem fort⸗ schrittlichen, gewerbefleißigen Westen des mittelalterlichen Europas, unterstützt durch die günstige natürliche Verkehrslage des Deutschen Reiches im Herzen des Kontinents. Den ent⸗ scheidenden Stoß erlitt die hansische Machtstellung durch den politischen Zerfall Deutschlands, nach dem Dreißigjährigen Kriege, während zu gleicher Zeit die englischen Könige ihre Kaufmannschaft mit den Mitteln skrupellosester Gewaltpolitik, Piraterie, Willkür und Vertragshruüch unterstützten und damit Englands koloniale und weltpolitische Vormachtstellung auf⸗ hauten. Um die in Willkür und Machtgier errichtete Weltherr⸗ schaft zu wahren, hat Großbritannien den Kampf unserer Tage entfesselt. Diesmal ist jedoch in der britischen Rechnung ein Truͤgschluüß; denn die politische Macht und die militärische Kraft des Großdeutschen Reiches ist unter ihrem genialen Führer heute jederzeit stark genug, um nicht nur neuees drohendes Un⸗ recht abzuwehren, sondern um uns endlich unser allzulange vor⸗ enthaltenes Recht zu erzwingen. . ö

Die ostpreußische und insbesondere die Königsberger Wirt⸗ schaft ist nunmehr nicht nur vor einer vernichtenden Katgstrophe bewahrt worden, sondern sie kann auch zu ihren Gunsten die Wiedergewinnung ihres natürlichen Hinterlandes verbuchen. Der eunropäische Osten zwischen a. und ,, Meer kann nunmehr wieder seiner wirtschafts⸗ und verkehrsgeogra⸗ phischen Struktur gemäß in einen unbeschränkten Güteraus⸗ tausch mit Ostpreußen eintreten. Der r n f Hafen wird die bevorzugte Stellung zurückgewinnen, die ihm seiner günstigen Lage ö. zukommt. Aus dem ständig bedrohten Grenzland ist jetzt das Zentrum eines großen nordosteuropäischen Wirtschafts raumes geworden. Es bildet die wichtigste Verkehrsbrücke

wischen West⸗ und Nordosteuropa. Noch größer ist seine Be⸗ eutung als zentraler Sammelplatz, auf dem die Rohstoffe und landwirtschaftlichen Ueberschüsse des Hinterlandes zusammen⸗ trömen, um über die eisfreien Häfen in die Bedarfsgebiete ge⸗ kin, zu werden. Für die skandinavischen Staaten bedeutet Königsberg dann das wichtigste Einfallstor nach Südosteuropa. Damit werden hier auch Industrie und Gewerbe, wenn sie sich den besonderen Gegebenheiten dieses Raumes anpassen, einen günstigen Standort finden. Der alte Königsberger Kaufmanns⸗ eist kann nunmehr wieder zu neuem Leben erweckt werden, und ie heutige Königsberger Kaufmannsgeneration wird reichlich Gelegenhest haben, sich der stolzen Tradition dieser alten Hanse⸗ stadt würdig zu erweisen. se ö Reichsminister Funk befaßte sich sodann mit dem baltischen Raum ö betonte, daß Europa durch die von den Sowjets während ihrer einjährigen err halt in den baltischen Ländern eingeleitete völlige kulturelle Vernichtung und. wirtschaftliche Versklavung in Gefahr war, ein g. Bollwerk im Osten zu verlieren. Die Aufgaben, die die Baltenländer in der euro⸗

Berlin, Montag, den 13. Oktober

Bekanntmachung.

Die am 11. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 38 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Bekanntmachung über den BRechtshilfeverkehr zwischen Dänemark und dem Protektorat Böhmen und Mähren. Vom

27. September 1941.

i, , . über die Ratifikation des deutsch-ungari⸗ schen Ablommens über die gegenseitige Unterstützung und Rechts⸗ hilfe in Zollsachen. Vom 8. Oktober 1941.

Bekanntmachung über das, deutsch⸗ungarische Abkommen über die Zollbehandlung des Eisenbahnverkehrs sowie über die Zollabfertigung auf vorgeschobenen Zollstellen im Eisenbahn⸗ verkehr. Vom 8. Oktober 1941.

Bekanntmachung über das deutsch⸗ungarische Abkommen über die sachlichen Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr. Vom 8. Oktober 1941.

Umfang; 3 Bogen. Verkaufspreis: 45 RAM. Postver- , 6.54 RM für ein Stück bei Boreinsendung auf unser Poftscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 13. Oktober 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans Frölicher, hat Berlin am J. Oktober d. J. verlassen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Kap⸗ peler die Geschäfte der Gesandtschaft.

äischen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft künftig zu erfüllen 6 sind durch die geopolitische Struktur des Raumes bereits deutlich umrissen. Weit über 60 5 der rd, 555 Mill. Menschen in kicen dünn besiedelten Gebieten sind in der Landwirtschaft tätig. Der agrarische Grundcharakter tritt auch in der Ausfuhr klar in Erscheinung. Im letzten normalen Wirtschaftsjahr 1938 hatte die Ausfuhr an Nahrungs- und Genußmitteln einen Wert von 110 Mill. iM. Allein an Butter wurde für 64 Mill. -n ausgeführt. Das entspricht wertmäßig etwa der Hälfte der jähr⸗ lichen deutschen Buttereinfuhr vor dem Kriege. Daraus ergibt . schon klar, welch wertvollen Beitrag die baltischen Ueber⸗ ie in Zukunft für die Ernährung Europas liefern können. Auch de baltische Industrie hat bereits gezeigt, daß sie über den Bedarf des Binnenmarktes hinaus leistungsfähig ö. Sie braucht sich nicht mehr der Diktatur der englischen Wirtschaft zu unterwerfen, die sie in Notzeiten e wie die englische Politik in Stich gelassen hat. Sie hat endlich wieder das großräumige Hinterland zur Verfügung, zu dem sie vor dem Kriege infolge der sowjetischen Abriegelungsmaßnahmen kaum einen nennenswerten Zugang hatte. Auch die großen Hafen- und Handelszentren an der baltischen Ostseeküste können jetzt wieder ihre günstige natürliche Lage als eisfreie Ein- und Ausfalltore Nordosteuropas wirklich ausnutzen. Anders steht es mit den altsowjetischen Ländern, deren gewaltige landwirtschaftliche und industrielle Kapazität von Deutschland erst dann voll aus⸗ gewertet werden kann, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Es müssen die schlimmsten Kriegsschäden und die völlige wirt⸗ schaftliche Desorganisation beseitigt werden; es muß die hen hen frege. ins besondere die . elöst werden; chließlich aber muß dieser Raum in der Gir hl is ner owie organisatorisch und verkehrstechnisch auf seine neue euro⸗ päische Aufgabe hin, ausgerichtet werden.

Für die Wirtschaftspolitik des Reiches ergeben sich aus dieser Neugestaltung des europäischen Ostraumes sehr bedeu⸗ tungsvolle neue Aufgabenstellungen. Zunächst müssen natur⸗ gemäß alle Werte und Kräfte dieses weiten, rohstoffreichen Ge⸗ bietes gemäß den Erfordernissen der Kriegswirtschaft und der Kriegsführung für unser Kriegspotential nutzbar gemacht werden. Wir werden in der Zukunft noch stärker sein, wenn das Wirt⸗ schaftspotential der neugewonnenen Ostgebiete zu unserem heu⸗ tigen hinzukommt. In der weiteren Entwicklung ergeben sich jedoch ganz neue Perspektiven für die deutsche Wirtschaftspolitik aus der Tatsache, daß die in den deutschen und europäischen Wirt⸗ schaftszyklus eingeschlossenen osteuropäischen Rohstoffgebiete (die e ne Fr fa außerhalb Europas!) eine magnetische An⸗ ziehungskraft auf die weiterverarbeitende Industrie ausüben werden, also eine Art von Industriewanderung nach Osten ein⸗ 6 könnte. Natürlich nicht in die Rohstoffgebiete selbst, denn iese müssen die Rohstoffgebietsstruktur vielleicht noch schärfer und klarer als bisher erhalten. Aber der alte Osten des Reiches, der eine gesunde Mischung von agrarischem und industriellem Cha⸗ rakter sehr wohl verträgt, käme hierfür in Frage. Auf diese Weise würde in den alten Industriegebieten des Reiches, bei denen eine starke Massierung von Industrie und Menschen vor⸗ liegt, eine gesunde Auflockerung und Entlastung eintreten, die wirtfchaftlich wie sozial gesehen von Vorteil sein könnte. Aber auch für die Verkehrswirtschaft des Reiches werden sich neue Per—⸗ spektiven ergeben, insbesondere für die Hafenstädte, die den ge⸗ waltig gesteigerten Warenverkehr aus dem Osten von der Donau bis zur Ost⸗ und Nordsee aufnehmen und weiterleiten müssen.

Reichsminister Funk stellte im weiteren Verlauf seiner Aus⸗ führungen die Schwere der wirtschaftlichen Verluste für die bolsche⸗ wistische Kriegswirtschaft 6 zumal es sich bei den eroberten bzw. unter deutscher Waffenwirkung stehenden industriellen Pro⸗ duktionszentren um Petersburg, am Dnjepr, im Donezbecken und um Moskau um den wirtschaftlich am weitesten entwickelten Teil des sowjetischen Staatsgebildes handele. Das noch ungefährdete, aber an Kapazität wesentlich zurückstehende Ural⸗Kusnezker⸗ Industriekombinat kann hierfür auch nicht annähernd einen Ersatz bieten, denn es ist wie andere sibirische und fernöstliche Industrie⸗ vorhaben erst im Entstehen begriffen und muß Kohle und Erz über die unwirtschaftlich lange Wegstrecke von mehr als 2000 km zu⸗ sammenführen. Auch der Ausfall der Ernten aus den fruchbaxen besetzten Gebieten wird für die Sowjetvölker, die ja schon in den letzten Jahrzehnten schwere Hungersnöte durchgemacht haben, zu einer Katastrophe werden. Die Bolschewisten werden diese schweren Verluste und die Schläge durch unsere Wehrmacht nicht überstehen. Daran werden auch ihre r ,, undesgenossen in London und Washington mit viel schönen Reden und wenig prak⸗

1941

i irtschaftlich gesehen, gibt es zwischen dem britisch⸗ amerika⸗ e, var ggg, r , n keine irgendwie be⸗ deutenden Tauschmöglichkeiten, zumal die starren. Abschließungs⸗ tendenzen der Sowjetunion und das Freihandel prinzip der Briten und Amerikaner überhaupt nicht auf einen Nenner zu bringen sind. Mit der Befreiung der osteuropäischen Gebiete ist das Tor zu reichen Absatz und Beschaffungsmärkten weit geöffnet. Europa hat einen Gebietszuwachs erhalten, der seinen schöpferi chen Kräften reiche Gelegenheit zur Entfaltung gibt und seine Wirt⸗ schaftskapazität auf das glücklichste ergänzt und , ,, Der europäische Kontinent hat seine internen Ergänzungsmögli 4 bisher bei weitem noch nicht ausgenutzt. Kein vernunftiger Mensch denkt daran, eine chinesische Mauer um Eurpoa zu ziehen. Wir bejahen den Gedanken des Welthandels durchaus, was wir be⸗ kämpfen, das ist insbesondere der Mißbrauch von Handel, Kredit und Kapital zu machtpolitischen Bestrebungen, den England über ein ö, lang getrieben hat und der die Grundursache der beiden großen Kriege unserer Zeit bildet. Was wir wollen, ist ein Doppeltes: Wir wollen einmal das System des pluto⸗ kratischen Imperialismus zerbrechen und den internation len

andel zu einem sauberen Instrument gegenseitiger Wirtschafts . neugestalten; wir wollen zweitens, daß der Schwerpunkt des Europahandels, vor allem in den Ernährungsgrundstoffen und den lebenswichtigen Rohstoffen, im euxopäischen Machtbereich bleibt; denn künftige Kriege werden am sichersten dadurch unter⸗ bunden, daß wirtschaftliche Kampfmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg mehr bieten. Die europäische Wirtschafts ordnung. wird organisch wachsen, weil sie wachsen muß, und sie wird sich in der orm bilden, daß die einzelnen europäischen Volkswirtschaften im Laufe der Jahre Produktion und Bedarf aufeinander abstimmen, um dann planmäßig die zweckmäßigsten Ergänzungsmöglichkeiten zu verwirklichen. Für die beiden Achsenmächte ist das Ordnungs⸗ prinzip, nach dem das neue Europa ausgerichtet werden muß, nicht mehr nur ein Programm, sondern weitgehend bereits Realität. Reichsminister Funk setzte sich sodann mit den Begriffen Planwirtschaft und liberale Wirtschaft auseinander, deren Nach⸗ teile und schädlichen Auswirkungen offen zu Tage lägen, und , n. daß für die deutsche Wirtschaft die Synt ese aus den Elementen der Planwirtschaft und der freien Verkehrswirt⸗ schaft laute: Staatliche Direktive und unternehmerische Exeku⸗ tive. Diese Wirtschaftsordnung hat sich nicht nur im internen ,. Wirtschaftsleben, sondern auch im zwischenstaatlichen Verkehr bereits auf das beste bewährt. Unter weitgehender staatlicher Direktive haben wir schon vor Jahren unseren Han⸗ delspartnern in Südosteuropa. langfristige Lieferverträge mit günstigen stabilen Preisen geboten. Wir haben ihnen dadurch die Möglichkeit zu Investitionsprogrammen und Anbauplänen auf lange Sicht gegeben. Wir haben ihnen die Absatz und Preissorgen abgenommen und sie, von den Aus⸗ wirkungen der Weltmarktkonjunktur unabhängig gemacht. Es wurde weiterhin staatlicherseits ein Zahlungs- und Verrechnungs. verkehr organisiert, der heute weite Teile Europas erfaßt. Der zwischenstaatliche Austausch von Arbeitskräften, den Deutschland bereits vor dem Kriege eingeleitet und nun schon sehr weit aus⸗ ebaut hat, gibt auch für die kommende Friedenszeit wertvollste rfahrungen, Massenarbeitslosigkeit wird nie mehr ein Prohlem der europäischen Wirtschaft sein. Neben diesen staatlichen Len⸗ e, en ist für die unternehmerische Leistung stets 55 nügend Raum geblieben. Auch in der zwischenstaatlichen Zu⸗ ammenarbeit hat privatwirtschaftliche Initiative bereits schoͤne

rfolge erzielen können.

Im Rahmen der vielgestaltigen Maßnahmen und In⸗ stitutionen, die geeignet sind, die so notwendige Abstimmung der einzelnen europäischen Volkswirtschaften aufeinander zu erleich⸗ tern und die fruchtbare Zusammenarbeit voranzutreiben, werden die Messeveranstaltungen stets eine besondere Rolle spielen. Da ihre Entwicklung und Bedeutung von der Größe ihres natür⸗ lichen m e nen z abhängt, kann man, wie Reichsminister Funk abschließend feststellte, der Königsberger Messe für die Zu⸗ kunft nur eine besonders günstige Prognose stellen. Für sie be⸗ ginnt mit der Befriedung und Neuordnung des europäischen Ostens ein neuer Lebensabschnitt. Größere Aufgaben in größerem Raum sind ihr gestellt, und so bildet die diesjährige Ostmesse in Königsberg den verheißungsvollen Auftakt zu einer segensreichen Aufbauarbeit des kommenden Friedens. 1

2

Die Uebertragung von Bewirtschaftungs⸗

aufgaben in der gewerblichen Wirtschaft.

Mit dieser Frage befaßt sich im Ministerialblatt des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums Nr. 27 vom 9. Oktober Regierungsrat Wolfgang Gähtgens in einer längeren Abhandlung. Der Verfasser geht von dem Standpunkt aus, daß die Bewirtschaftung an sich kein Ausfluß der Kriegswirtschaft ist, sondern daß sie letztlich auf den allgemeinen Gedanken einer Unterordnung der Wirtschaft unter die höheren politischen Ziele zurückgeht. Er be⸗ andelt im einzelnen das Anordnungsrecht der Reichsstellen, e. die Durchführung der Anordnungen, weiter die Aus⸗ übung des Auskunftsrechts und schließlich die strafrechtlichen Be⸗ pe fe in der Bewirtschaftung, die nicht der Reichsstelle zu⸗ sondern dem Reichsbeauftragten. Zusammen⸗

ewiesen sind, f seinen Feststellungen folgende

assend ergeben sich nach Grundsätze.

1. Die Ermächtigung zur selbständigen Führung einer Be⸗ wirtschaftung kann nur durch den Reichswirtschaftsminister aus⸗ gesprochen werden. 2. Die Reichsstelle kann jedoch für alle Ver⸗ waltungsaufgaben, die sich bei dem Vollzug von Anordnungen ergeben, andere Stellen heranziehen; ein solcher Auftrag ist in einer Anordnung der Reichsstelle auszusprechen und abzugrenzen, er stellt die beauftragte Stelle unter die Weisungen der Reichs⸗ stelle. 3. Das Auskunftsrecht kann durch einen Beauftragten ausgeübt werden, sofern unbedingte Geheimhaltung gewährleistet ist. Der Auftrag i in der gleichen Form, die für ein Aus— kunftsersuchen vorgesehen ist, zur Kenntnis der Personen gebracht werden, von denen Auskunft verlangt werden soll. 4. Bei der Ausübung des Ordnungsstrafrechts können beauftragte Stellen nur zur Ermittlung des Sachverhalts mitwirken.

Die rechtliche Erörterung über die Voraussetzung an einer Beauftragung mit Bewirtschaftungsaufgaben hat bewußt auf jede Schilderung der vielfältigen Auftragsverhältnisse verzichtet. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, zunächst an Hand des geltenden Rechts die Möglichkeiten und Formen darzustellen. Um so inter= essanter ist es, von dieser theoretischen Basis aus zu beobachten, in welchem Umfang und für welche Zwecke sich die Einschaltung in der Praxis vollzieht. Es wäre eine lohnende Aufgabe, diesen Wegen näher nachzugehen und einen Ueberblick über die Arbeit u geben, die die beauftragten Stellen, namentlich die Gruppen er Organisation der gewerblichen Wirtschaft, in der Bewirt— schaftung leisten. Doch scheine der Zeitpunkt hierfür noch nicht gekommen zu sein. Die Dinge seien noch allzusehr im Fluß und widerstrebten einer systematischen Behandlung. Doch sei zu hoffen, daß die rechtliche Erörterung des Problems dazu beitrage, den Boden für einen reibungslosen Ablauf der Bewirtschaftung zu sichern und zu ebnen.

tischer Hilfe nichts ändern können. Diese Bundesgenossenschaft ist

im übrigen das Absurdeste, was es auf der Welt je gegeben hat.