Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 249 vom 18. Oktober 1941. 8. 2
110. Rumelt, Alfred Israel, geb. dm 12. 7. f9e? in
Wien,
Ru mel t, Sigmund Israel, geb. am 22. 3. 1929 in
Wien,
2. Sechel, Friedrich Wilhelm Israel, geb. am 17. 12.
890 in Hamburg, Seckel, Angelina, geb. Angelakowa, geb. am 24. 1. . in Sofia, So sthe im, Ernst Emanuel rael, geb. am 27. 4. 1900 in Düsseldorf, . ; So sthe im, Thea Helena Sara, geb. Wasservogel, geb. am 13. 5. 1900 in Berlin So st he im, Robert Eduard Israel, geb. am 26. 12. Hag in Berlin, — 2 3 on, e, . . 10. 1. 1890 in Wien, Schon, Hilda Mathilde Sara, geb. ᷓ ; am 15. 7. 1905 in Wien, K Schön, Susanna Sara, geb. am 3. 9 1936 in Wien, Schotthänder, Erwin Robert Bruno Israel, geb, am 1. 10 1913 in Breslau, Schwarz, Heinrich Israel, geb. am 8. 12. 18683 in Rexingen, Krs. Horb, 12. Schwarz, Frieda Sara, geb. Levi, geb. am 27. 1. 1875 in Worblingen, Krs. onstanz, 128. Steinberger, Minna Sara, geb. Frank, geb. am 5. 12. 1887 in Frankfurt / Main, 1294. Steinberger, Ilse Sara, geb. am 18. 11. 1912 in Frankfurt /Main, 125. Stern, Ester Sarg, geb. Birk, geb. am 7. 8. 1894 in r. Krs. Schlüchtern, 1266. Stern, Margot Therese Sara, geb. am 15. 3. 1921 in Frankfurt / Main, 127. Stern, Edith Sara, geb. am 24. 1. 1923 in Frank⸗ furt / Main,
Stern, Lisa Sara, geb. am 10. 12. 1926 = furt / Main, ö ö Stern, Moritz Israel, geb. am 11. 4. 1891 i , . Stern, Hilde Sara, geb. Stern, geb. am 14. 2. 1 in Bocholt i. . ; n . Stern, Walter rael, geb. am 10. 11. i Bocholt i. W., 9. ⸗ , Ter sch, Adolf Israel, geb. am 4. 6. 19603 in Klein⸗ Mohrau, Protektorat Böhmen und Mähren,
Ter sch, Edith Sara, geb. Glaß, geb. am 4. 2. 1908 2 26 S* sch, Hariet Ilse Adele Sara, geb. ;
6 in Bien, 8 J Weil, Benjamin Israel, geb. am 16. 7 1889 ö ] . Weil, Mina Sara, geb. S warz, geb. am 29. 11 1893 in Rexingen, Krs. o dh . Weil, Trude Sophie Sara, geb. am 15. 7. 1920 in Emmendingen / Baden, Weil, Paul Norbert Israel, geb. am 25. 11. 1921 in nnerdingen hen. Weill, Leo Israel, geb. am 24. 4. 1890 in Ki = , Lahr / Baden, ö Weill, Risa (Therese, geb. Sagmei ter, geb. am 26. 9. 1893 in Spittal a. ) , ker s Weill, Kurt, geb. am 32. 4. 1926 in Wien, Wol f, Betty Sara, geb. Wickert, geb. am 16. 4. 1884 in Frankfurt / Main, Wolf, Emil Israel, geb. am 15. g. 1877. in Oest⸗ ringen, Lkrs. Bruchsal / Saden,
Wolf, Emma Sara, geb. Hockenheimer, geb. am 18.9. 1892 in Hockenheim, Lkrs. Mannheim, Wolf, Hilde Herta Sara, geb. am 10. 5. 1910 in
Karlsruhe / Baden,
Wolf, Lore Sara, geb. am 29. 4. 1919 in Karlsruhe / Baden, Wolzendorff, Frieda Sara geb. Krzesny, geb. am . . 1894 in Abbau Colonie Brinst, gte Di dn,
Westpr.,
Zeisel, Viktor Israel, geb. am 2. 8 1894 in Wien,
Fifferer, Rudolf Israel, geb. am 7. 9. 1908 in
Wien,
Zisff erer, Georgette Sara, geb. Schwartz, geb. am
8. 12 1915 in Budapest. .
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlagnahmt. Berlin, den 13. Oktober 1941. ;
Der Reichsminister des Innern. 8 B Pfundtner.
Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse.
Vom 15. Oktober 1941.
Vach 5 1 Absatz 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den be setzten Gebieten vom 15. Mai 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 771) und nach Ermächtigung auf Grund der Verordnung über eine Ergänzung der Verordnung über Reichskreditkassen vom 1. März 19411 ,,, 1 S. 125) ist am 13. Oktober 1941 eine Reichskreditkasse in
. Kiew
eröffnet worden.
Die Reichskreditkasse wird durch ihren Vorstand gericht⸗ lich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vor⸗ standes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben werden.
Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.
Berlin C111, den 15. Oktober 1941.
Hauptverwaltung der Reichskreditlassen. Wilz. Fiebach.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die Ein iehung lommunistischen Vermögens vom 26. Mai 19353 — eichs⸗ esetzbl I S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über bie inziehung volks⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 479 —, der .
Reichsfeinden vom
burger Str. a
Bl. 3397,
Grundstücken, e) die Guthaben
lung, Berlin Konto Nr. 8
amt Moabit⸗
2900, B.
Grund der Verordnung
S. 2498) folgendes an: I. Rammen:
werden:
Die Größe ents Jeder Rammbä größe passen.
500 Eg gelten als diese Anordnung.
Größe Größe 4,5 Größe 6 Größe Größe Größe: Größe Größe Größe 67,5
werden.
Rammen sind mit zustellen:
en Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1953 — 83 S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers
über die Verwertung des , . Vermögens von . 41 — Reichsgesetzbl. 1 S. 803 — wird das Inlandvermögen des Alfred Israel Bergmann, geboren am 4. März 1887 in Meiningen, und seiner Ehefrau Doris Sara, geborene Friedländer, ge⸗ boren am 31. Mai 1891 in Kerl in Berlin-Schöneberg, Stübbenstr. 10, jetzt im Ausland wohnhaft, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Zu dem eingezogenen Vermögen gehören insbesondere: a) die Wohngrundstücke Verlin⸗Wil mersdorf, Ascha en⸗
e 10, des Alfred Israel Bergmann, eingetragen im Grundbuch von Wilmersdorf, Bd. 15 B. 27 bzw. im Grundbuch von Schöneberg, Bd. 106
b) die Verwaltungsilberschüsse aus den zu a genannten Konto bei der
deutsche Auslandsschulden, Berlin C 111 d) ein e f hen des Genannten bei dem inanz⸗ e
in . von ö. R. AM,
e) eine Hypothek von 5000. — RA, eingetragen für die
Ehefrau Doris Sara Hergmann, ,. . länder, auf dem Grundstüͤck ihrer Mutter, Olga Sara Friedländer. Berlin-Spandau, straße 94, eingetragen im Grundbuch von Berlin⸗ Spandau, Bd. 18 Bl. 708, mit der Forderung zu deren Sicherung sie bestellt war,
f) eine Darlehensforderung des Alfred mann gegen Olga Sara Friedländer in Höhe von
Berlin, den 3. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt.
Anordnung
Vereinheitlichung von Rammen und Rammhämmern vom 30. September 1941.
Zur Leistungssteigerung der Baumaschinenindustrie dur
Vereinheitlichung der Herstellung von Rammen an ! hämmern ordne ich im Einvernehmen mit dem General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft auf
Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 2411) in Verbindung mit 2. Durch⸗ führungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. J
l. Rammen J bestehend aus einem Rammbär und einem Ramm⸗ gerüst — dürfen nur mit folgendem Bärfallgewicht hergestellt
Rammen mit einem Bärfallgewicht unter 250 kg und über
.Rammen sind für folgende Mindesttragkraft (Gesamtgewicht von Pfahl und Rammbär) ha ,,. s nnn reh, Größe 3 1350 kg Größe 4,5 Größe Größe 3 200 kg ,, 4 000 kg röße 6 200 kg Größe 9 500 kg Größe 14 000 kg Größe 22 000 kg
Ram men sind für folgende normale Nutzhöhe bei direkt lagen⸗ dem Rammbär herzustellen: e chu Größe Größe Größe Größe Größe Größe Größe Größe Größe 67,5 Zulässige Toleranz: 4 — 696. . Rammen sind nur mit nachstehenden Rollen= bzw. Schienen⸗ ü, , ,. herzustellen:
X60 m Schienen⸗Mitte⸗Entfernung 2,956 m Schienen⸗Mitte⸗Entfernung
Für Dieselrammge rüste kann als Schienen⸗Mitte⸗Ent ab Größe s die Abmessung der nächstgrößeren Größe genommen
29. Mai 1
n- Charlottenburg, zuletzt
22, und Berlin- Schöneberg, Stübben⸗
des Alfred Israel Bergmann auf dem reußischen Staatsbank, Seehand⸗ NS, Markgrafenstr. 38, und auf dem 222 066 bei der Konversionskasse für
t, Berlin, zu Steuer⸗Nr. 962 / 1395
Radeland⸗
Fsrael Berg⸗
Richter.
für die
Ramm⸗
über die Lenkung und Verteilung der
300 kg 460 kg b00 kg S00 kg 1250 kg 2000 kg 3000 kg I600 kg
.
Sonderausführung unb fallen nicht unter
1900 kg 2700 kg
6, 50 m
7, 50 m 10,90 m 13,00 m 165,00 m 17,00 m 20,00 m 24,00 m 28,00 m
111111111
2,00 m Rollen⸗Mitte⸗ Entfernung 2,80 m Rollen⸗Mitte⸗Entfernung 2,80 m Rollen⸗Mitte-⸗ Entfernung
3,40 m Schienen⸗Mitte⸗ Entfernung 3,80 m Schienen⸗Mitte⸗Entfernung 1,50 in Schienen ⸗Mitte⸗ Entfernung 5, 20 in Schienen⸗Mitte⸗Entfernun .
folgenden Mindestgerüstneigungen her⸗
Gerüstneigungen Gerüstneigungen nach vorn nach hinten
:10 1:6
:10 1
:10
:10
:10
:10
119
36
6. Makler an Rammen sind nur in Führungsmaßen lt. Anlage?) r m. tativgeruste fallen nicht unter diese Anordnung. 7. Rammen sind mit folgenden Mindest Mäklerfußverschiebungen herzustellen: Größe 3 Größe 4, 5 Größe 6 Größe 8 Größe 12,5 Größe 20 Größe 30 Größe 45 Größe 67, 5
8. Bei Dampframmen hat die Entfernung von Vorderkante Mäkler bis Mitte Rammbär wie folgt zu betragen: Größe 8 Größe 12,5 Größe 20 8 30
Größe 46 Größe 67, 5 Zulässige Toleranz: 4 — 5.
9. Dampframmen sind nur mit folgenden Kesseln herzustellen: Mindestheiz fläche ¶Aeußerer Kesselfußring⸗ durchmesser 1250 mm 1300 mm 1400 mm 1500 mm
Größe 8 6, 4 qm 3 12,ů5 8 4m Größe 20 10,5 qm 363 30 13 qm Größe 45 20 qm 1700 mm Größe 67,5 25 qm 1900 mm
Die Kesselaufstellfläche muß für die Kessel der nächstgrößeren Größe ausreichen. Zulässige Toleranz beim Durchmesser des Kesselfußringes: 4 — 29.
Der Betriebsdruck hat 10 atü zu betragen.
10. Dampframmen sind mit Rohrleitungen, Flanschen und Metall⸗ schläuchen nach DIN 25668 und 2513 in den Nennweiten 26, 32, 40, 50, 60 und 70 mm herzustellen.
11. Rammen sind mit Drahtseilen nach PIR 6685, Aus führung 8, auszurüsten.
12. An Rammen ist ein Lieferschild mit folgenden Angaben an⸗
zubringen: e n. abriknummer Größe Baujahr Bäãärgewicht in kg. II. Nammhãmmer: 1. Rammhämmer-⸗Schnellschlagbären — sind nur in folgenden Größen herzustellen:
Größe 16 — 1000 g Rammhammer -- Totalgewicht, passend 8 für Rammengröße 8 Größe 20 — 2000 ig Rammhammer⸗Totalgewicht, passend . für Rammengröße 12,5 Größe 30 — 3000 kg Rammhammer ⸗Totalgewicht, passend 20 für Rammengröße 20 Größe 40 — 4000 9 Rammhammer⸗Totalgewicht, passend 5 für Rammengrböße 30 Größe 66 — 6500 kg Rammhammer⸗Totalgewicht, passend 75 . für Rammengröße 45 Größe 99 — 9000 Rg Rammhammer⸗Totalgewicht, passend Ffdỹ für Rammengröße 67,5
Zulassige Toleranz bes Totalgewichts bei Größe 9 * — 1095,
20 bei Größe 135 bis ö 4 — 6599. Rammhammer⸗Totalgewicht in loo kg zugehörige Rammengröße. 2. Rammhämmer sind mit auswechselbaren ührungen auszu⸗
rüsten, deren Abmessungen den Mäklermaßen der passenden Rammengröße entsprechen.
3. Rammhämmer sind mit Rohrleitungen, Flanschen und Metall- schläuchen nach PiN 26566 und 2613 in den Nennweiten 26, 32, 40, 50, 560 und 70 mm herzustellen.
4. An Rammhämmern sind folgende Angaben anzubringen:
. abriknummer Größe Totalgewicht.
Allgemeine Vestimmun gen:
. Rammen und Rammhämmer dürfen nur mit meiner besonderen Genehmigung hergestellt werben. Anträge auf Bauerlaubnis sind über die Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen ber Wirt= schafts gruppe Maschinenbau, Berlin W 50, Marburger Straße 3, bei mir einzureichen.
2. Zulie ferungen für Rammen und Rammhämmer sowie die Lie⸗ ferung von Ersatzteilen werden durch diese Anordnung nicht berührt.
3. Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1942 in Kraft.
4. Die am 1. Januar 1942 noch in der Herstellung befindlichen Rammen und Rammhämmer, die diefer Anordnung nicht entsprechen, sind von den betreffenden Herstellern bei der Fachgruppe Aufbereitungs⸗ und Baumaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin Wög, Marburger Str. 3, zu melden un dürfen fertiggestellt werden.
5. Falls für a,,. von der vorstehenden Regelung ab⸗ weichende Größen geliefert werden müssen, ober falls im Inland Rammen und Rammhämmer nach bieser Anordnung den zu erfüllen⸗ den Aufgaben nicht genügen, sind Ausnahmegenehmigungen über die Fachgruppe Aufbereltungs⸗ und Baumaschinen der Wirtschafts gruppe 6 inenbau, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir zu be— antragen. *
6. Die Geschästsführung der Fachgruppe Aufbereitungs⸗ und i, , ,. der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat bie Durch— führung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfts⸗ pflicht, zur Einsichtgewährung in bie Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur ulassung von Betriebsbesich⸗ tigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 4 der Verorbnung vom 26. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. 4 S. 2498).
Berlin, den 30. September 1941.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
Größenbezeichnung —
) Die unter Punkt 6 erwähnte Anlage ist durch die achgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen ber Miec s⸗ uppe Maschinen⸗ bau, Berlin WM 50, Marburger Str. 3, zu beziehen.
—
1:10
—
Melchsg. nid eimal, mer, 24g vom 16, Oiioser 18941. 8. 3
Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse:
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Spanische . in Berlin, Don Joss Finat y Escriva de Romani, Graf ayalde, ist nach Berlin zu⸗ rückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder über⸗
nommen.
Nummer 29 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Oktober 1941
at folgenden Juhalt: Teil L.. I. Allgemeines und Gemein 64. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Verordnung über ie Preisbil 69 in den eingegliederten. Ostgebieten. Vom 24. September 1911. — Verordnung über die bürgerliche Rechts⸗ pflege in den eingegliederten Ostgebieten (Ost⸗Rechtspflege⸗Ver⸗ ordnung — ORpflO —=). Vom 25. September 1941. — Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung über die bürgerliche Rechtspflege in den eingegliederten Ostgebieten (Erste Ost⸗Rechts⸗ , n, rg n,. — 14. ORpfldBO —. Vom 3h September 1941. — Betr.: Fernschreibverbindungen im Be⸗ reiche des Reichsarbeitsministeriums. — II. Arbeitseinsatz und Zweite Ver⸗
ordnung über den Arbeitseinsatz in den eingegliederten Lst⸗ gebieten. Vom 17. September 1941. — Arbeitsbuch; hier: Ein⸗ tragung der Art der Beschäftigung bei Dachdeckerhilfsarbeitern. —
III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über die Bestellung
*
Wir t ich aft s t eĩĩ.
Der Stand des kaufmännischen Bildungswesens.
In der Zeit vom 15. bis 17. Oktober 1941 veranstaltet die Deutsche Landesgruppe der Internationalen Gesellschaft für lauf— männisches Bildungswesen e. V eine Arbeitstagung in Wien, bei der den Mitgliedern in einem durch die Kriegsverhältnisse bedingten Rahmen Gelegenheit zu einer Zusammenkunft und Aussprache über den derzeitigen Stand des kaufmännischen Bil- dun . und die aktuellen Probleme aus dem Arbeitsbereich der deutschen Landesgruppe gegeben werden soll.
Die Tagung würde von dem Präsidenten der Deutschen Landesgruppe, Dr. Ludw. v. Winterfeld, eröffnet. Er wies auf den großen Bedarf der Wirtschaft nach Absolventen von kö Schulen hin, der unmittelbar nach dem Krieg noch bedeutend anwachsen werde. Gerade deshalb . es not⸗ wendig, sich schon jetzt mit den Problemen des kaufmännischen Bildungswesens zu befassen. Seit Anfang 1940 liege die Prösident⸗ schaft der Internationalen , bei der i Landes⸗
ruppe. Auch aus diesem Grunde habe sich die Abhaltung der agung als zweckmäßig erwiesen, da Deutschland Fäden, die es auf diesem Gebiete mit anderen Ländern verbinden, nicht nur nicht abreißen, sondern ständig enger knüpfen wolle. ;
Nach Begrüßungsworten des Leiters der Abteilung Handel der Wirtschaftskammer Wien, Ing. Franz Leibenfrost, 9 Ministerialdirigent Dr. Suedhof vom Reichsministerium für
en rh, Erziehung und Volksbildung, Berlin, das erste
Referat über „die Wirtschaftsoberschule“. Er führte n. a. aus: ; ; —
„Die Wirtschaftsoberschnle ist vor mehr als 809 Jahren als
Handelsakademie in Oesterreich , , Sie war dreijährig
und baute auf der Untermittelschule auf. Die Schule göéwann außerordentlich schnell an Boden und man kann ohne Ueber⸗ trelbung sagen, daß die alte Dongu⸗Monarchie ihr in hohem Maße lie Ehn ihrer Exportpolitik im Nahen und Fernen Osten verdankt. Kon Oesterreich ist die r . tsoberschule nach dem Weltkriege ins Altreich gekommen. Die Wirtschaftsober— schule ist im Altreich bis . dreijährig. Sie setzte für den Ein⸗ tritt grundsätzlich das Versetzungszeugnis von der 5. nach der 6. Klasse der Höheren Schule voraus. Mit der allgemeinen Ein⸗ ührung der österreichischen Hauptschule sind auch die Lehrpläne er rt dafi 5b, ; umzugestalten. Die Schule wird in Zukunft auf der Hauptschule aufbauen und in einem geschlossenen vierjährigen Lehrgang zum Abschluß führen. Ihre Aufgabe be⸗ steht in erster Linie darin, tüchtige Kräfte für den unmittelbaren Eintritt in das Wirtschaftsleben vorzubereiten. Sodann steht den Absolventen frei, auf den Universitäten und Hochschulen Wirt⸗ here n ern, zu studieren und die entsprechenden akademi⸗ schen Grade zu erwerben. Der Lehrplan . als Kernfächer wirtschaftswissenschaftliche Stoffe (Wirtschaftslehre, Schriftver⸗ kehr, Buchhaltung, mechanische und chemische Technologie usw' vor. Daneben werden Deutsch, Geschichte, Erdkunde, zwei Fremd⸗ sprachen usw. , Das gesamte Lehrziel, auch in den nicht rein wirtschaftlichen Stoffen, wird auf den wixtschaftenden deut⸗ schen Menschen ausgerichtet.“
Sodann sprach Dr. Studders, Abteilungsleiter der Reichsgruppe Industrie, Berlin, über „Die betriebliche Ausbildung des Industrie kaufmanne s“. Augs⸗ r, . von einer Betrachtung über die Aufgaben des Kaufmannes n einer staatlich gelenkten Wirtschaft, umriß der Vortragende das Bild , Betätigung im Rahmen eines Industrie⸗ betriebes. Er stellte fest, daß beim Industriekaufmann alle wesent⸗ lichen Merkmale einer echten kaufmännischen Tätigkeit vorhanden seien und dementsprechend eine sorgfältige Ausbildung erforderten.
Wirtschaft des Auslandes.
Gute Zeichnungsergebnisse auf die schwedischen Staatsanleihen. .
Stockholm, 15. Oktober. Das Kaufinteresse für Obligationen der beiden schwedischen Staatsanleihen, einer lang ristigen 33 Yhigen und einer kurzfristigen 3 igen Anleihe, ist, nach einem Bericht des schwedischen e, e ulben ele, ungefähr gleich groß, Auf die langfristige Anleihe wurden neu gezeichnet und konvertiert 330 4 900 Kronen und bei der kurzfristigen 5ig 5eß 000 Kronen. Ein Unterschied ergebe sich nur in der Plazierung, nämlich es seien bei der langfristigen 355 igen Anleihe 198 724 000 Kronen neu⸗
ezeichnet und 121 749 0090 Kronen konvertiert worden, während in
. kurzfristigen 3 6 Anleihe 279 342 009 Kronen durch Neu—⸗ e ng und nur 40 183 000 Kronen durch Konvertierung auf⸗ amen.
Schweizerisch⸗ ungarisches Wirtschafts abkommen unter zeichnet.
Bern, 15. Oktober. Nach längeren Verhandlungen wurde Dienstag in Budapest das neue . ungarische Wirt⸗ , ir, unterzeichnet. Dabei handelt es sich um eine efinitive und lane ffn Vereinbarung, die unter Aufhebung des letzten Provisoriums rückwirkend an 1. Oktober 1941 bis 30. September 1942 gilt. Der Handelsvertrag und seine Zusatz⸗ i regeln den Warenaustausch, den Zahlungsverkehr, den
eiseverkehr, verschiedene Transferprobleme und die Fragen des Schuldendienstes. Dabei mußte auf dem Gebiet des Getreides, der Futter und Nahrungsmittel Ungarng gegenwärtige wehrwirt⸗
gung —
von Vertrauensmännern in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben der ,, , Ostgebiete, Vom 1. Oktober 1911. — Anordnung über bie arbeitsrechkliche Behandlung der polnischen Beschäftigten. Vom 5. Oktober 1941. — Anordnung für Kriegs⸗ u g fr eier in Kulturorchestern. — IV. Arbeitsschutz, Gesetze, Verordnungen, ,, Ueberwachung von Gemeinschaftslagern (Bau⸗ und Betriehslagern) durch die Gewerbeaufsicht. — Vor⸗ übergehende Schließung von d en — r, de,, n. und Mehrarbeitszuschlag. — Befrejung jugendlicher Arbeitskräfte vom Hitler⸗Jugend⸗-Dienst. — . Siedlungswesen, Wohnungs⸗ wesen und Ztädteban. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Wohnstättenbau im . hier: Regelung der Bauwirtschaft. — Betr.: Enteignung für Kleinsiedlungen auf Grund der Dritten Notvergrdnung vom t. Oktober 1931, Vierter Teil, Kapitel 11; hier: Verlängerung der Fristen für die Rückübertragung ent⸗ eigneter Grundstücke. — Betr.: Neichszuschüsse für a) die Teilung von Wohnungen, den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen sowie An⸗ und Ausbauten zu Wohnzivecken; b) Instandsetzungs⸗ und Ergänzungsarbeiten an Wohngebäuden und Wohnräumen. — Betr.: Standsicherheit der Schalungs⸗ und Lehrgerüste für Beton⸗ und Stahlbetonbauten, 5 12 der Stahlbetonbestimmungen — bisher Eisenbetonbestimmungen. — Preisbildung und Preisüber⸗ wachung bei Bauland; Festsetzung von Richtpreisen; hier: Bildung höherer Preisstufen bei der Festsetzung von Richtpreisen. — Betr.: Sammlung und Auswertung der Landschaftsbauformen für den d Wohnungsbau. — Betr.: Beispiele guter Wohnbauten. —
etr:; Zusammengrbeit zwischen den Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗ ämtern und den Dienststellen der Reichsstelle für Raumordnung.
— Betr.: Prüfzeugnisse.
Ein Erfolg könne aber nur erzielt werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt würde, wozu z. B. die Eignung des Lehr⸗ lings für seinen Beruf, seine er n fun und seine mitgebrachten Kenntnisse gehörten. Bor allem müsse ein gutes Allgemeinwissen efordert werden, Eine fachliche Vorbildung in einer Berufsschule önne zu einer Entlastung führen; sie dürfe aber nicht zu einer Verkürzung der Lehre führen. Die Industrie i grundsätzlich an der Forderung der dreijährigen Lehrzeit fest. Nach einer eingehen⸗ den Darstellung der n een Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses im Industriebetrieb — vor allem auch in der Ferti⸗
chloß Dr. Studders mit einem Ausblick auf die Auslese und Heranbildung der leitenden Kaufleute in der Invustrie, ohne deren , . und Berufserfahrung der industrielle, Betrieb heute den komplizierten Aufgaben . n werden könnte, ohne die aber auch die Ausbildung des Nachwuchses nicht gesichert sei.
An die Vorträge , sich eine Aussprache über die von den beiden Referenten angeschnittenen Fragen und die Besichtigung von Lehrfilmen an. ; .
Der zweite Tag der Arbeitstagung, die am 17. Oktober mit Refergten des Rektors der Hochschule für Welthandel, r fer Knoll, Wien, über „Südostarbeit und Nachwuchserziehung hier⸗ ür in Wien“, des . a . G. Messarius vom Amt für Berufserziehung und Betr . rung der DAß., Berlin, über „Die Notwendigkeit der kauf⸗ männischen BVerufserziehu ng nach der Lehre“, und des 6 führers der Industrie⸗ und Handelskammer Bielefeld, Sar⸗ torius, beendet werden wird, dient n nnen verschiedener Berufs⸗, Wirtschafts⸗ und Wirtschaftsober chulen.
Die Ostmesse in Königsberg. Weiter lebhafter Besuch und reges Geschäft.
Im Gegensatz zu den Erfahrungen früherer Jahre wurden am dritten Tage die Messestände von den Interessenten lebhafter eech und es entwickelte sich ein recht reges Geschäft. Das gilt besonders für alle Geschäftsziwveige der Textilaussteller. Auch in Leder⸗ und Schuhwaren wurden noch Geschäfte besprochen, wobei weniger als Preis und Qualität die Liefertermine im BVorder⸗ grund der Erörterungen standen. Es wurden zahlreiche Aufträge auf Schuhmachermaschinen erteilt, so daß der Umsatz in diesen Artikeln den des Vorjahres erheblich übersteigt. Die Kundschaft aus den neuen deutschen Ostgebieten war an diesem Geschäft her⸗ vorragend beteiligt. In Haushalts- und Küchenartikeln, Par⸗ ümerien und kosmetischen Waren sowie Bücher und Atlanten, Büro⸗ und Papierbedarf war das Geschäft noch recht lebhaft. Wenn auch in der gesamten Warenmustermesse die Kunden ihren Bedarf an den beiden ersten e, ,, . im allgemeinen gedeckt hatten, so gab es doch noch zahlreiche Nachzügler, besonders unter solchen Interessenten, die durch ihre Verbraucherkundschaft zu neuen Käufen angeregt worden waren. In der Abteilung Büro⸗ maschinen wurden vornehmlich aus dem Warthegau und dem Generalgouvernement erhebliche Aufträge auf alle Arten von Maschinen und Bedarf für Durchschreibebuchhaltung erteilt. Auch das Geschäft in Landmaschinen und Werkzeugmaschinen, besonders in Kleingeräten, hielt weiter lebhaft an. Stark gefragt waren ferner Kühlmaschinen, die zu längeren Lieferfristen verkauft wurden. Sehr rege war das Interesse für Druckereimaschinen sowie für Schweißmaschinen und elektrische Lichtaggregate. Die ,,, in diesen letztgenannten Erzeugnissen waren allgemein kurzfristige. Am Nachmittag setzte der Zustrom
der Besucher erneut mit voller Kraft ein, es wurden etwa S6 900 Besucher gezählt. .
schaftliche Lage berücksichtigt werden. ,,, behält der Export der Schweiz nach Ungarn die vin Struktur wie in früheren Jahren. Im Außenhandel der Schweiz betrug im Jahre 1940 der Import aus Ungarn 48, der Export nach Ungarn 24,5 Mill. Franken, so daß für Ungarn ein beträchtlicher Devisenüberschuß entstanden ist. Der . r zwischen beiden Ländern wird sich wie bisher auf der Basis der Elearings abwickeln.
Schwierige Kursstützung für den Pan.
New York, 15. Oktober. Nach Berichten der Finanzpresse haben die britischen und ameritanischen Banken immer größere Schwierigkeiten, den Kurs des 3 Hüan in Schanghai stabil zu halten, obwohl vom USA⸗Schatzamt im April 50 Mill. Dollar, von den schinesischen Banken 20 Mill. Dollar und der britischen Regierung 5 Mill. Pfund Sterling für diesen Zweck bereitgestellt wurden. An der re n Börse werden 31 bis 33 ine f Dollar für einen USA⸗-Dollar gefordert gegenüber einem offiziellen Kurs von 18.6. Die mit der Kursstützung be—⸗ auftragten Banken in Schanghai verweigern jedoch eine Abgabe von USA⸗Dollars zu dem offizlellen Kurse, wodurch dem Schwarz— handel noch Vorschub geleistet wird. Ueber die Ursachen dieser
. man sie auf a . Reaktionen für die Zukunft Chinas infolge der deutschen Erfolge gegen die Sowjetunion zurück, teils bringt man sie in Zusammenhang mit den Versuchen, die
Entwicklung ist man sich in Wallstreet nicht ganz im klaren. Teils
Notierungen
ber Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 16. Oktober 1941. ö Di eise verflehen sich ab Lager in Deutschland für promp a, n h , und Bejablung): ) Driginalhůttenaluminium, 536 in Robmasseln.. .. 127 ) deggl.,, in Walj⸗, Draht⸗ und = Preßbarren, Zehnteiler... 132 H Neinnickel, 98— 99 0/9 . r g * * *
e mern J ein ) Die Piesse für Aluminium verstehen sich entsprechend den
Bedingungen der Aluminium-Verfaufegesell schaft m. b. O., Berlin.
In Berlin sestgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele gran hische Auszahlung
y 16. Oktober 15. Oktober Geld Brief Geld Brief
RA für 100 kę
Aeghpten (Alexanb. und Kairo) l ägyyt. Pfd. — — Afghanistan (Kabul). 106 Afghani 18,79 18,83 na ; . . 1ãFpap.Pes. O,583 Oo, 5s7 0,585 C, 687 Australien (Sidney). 1 austr. Pfd. — — — —
Belgien (Brüssel und Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,0 39,96 40,ο06 o, 130 O, 182
16,79 16,63
Brasilien (Rio Janeiro)
Brit. Indien (Bom⸗ . bay⸗Caleutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa Dänemark (Kopen⸗
hagen) 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48, 31 England (London) .. 1 engl. Pfd. — ** . . Finnland (Helsinki) . , . M. 6,06 5,07 5,06 5, 07 Frankreich (Paris) .. 100 Fres. — e ö,, . . Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1,668 1,57 1,668 1,672
Holland (Amsterdam ‚. und Rotterdam) ... 100 Gulden 132,70 132,70 132,19 132,70
i 61 Iran (Teheran) .. . . 100 Rials 4,59 14,51 14,59 14, Island (Reykljavil). . 100 isl. Kr. 38,4 38,50 38,42 38,50
Italien (Rom und ö 9 100 Lire ls, 14 is, is 13, i! 1316
ee . ö . Japan olio un . — .. 19en o, 5865 O, 587 O, 585 0,587 Kanada (Montreah . 1 kanad. Doll. — — Kroatien (Agram) r. 100 Kuna 4,995 5, 0065 Neuseeland (Welling ⸗˖ ton) I neuseel. Pf. — Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen? 56, 88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo ö 10,16 Rumänien (Bularest) 100 Lei — — Schweden (Stockholm und Göteborg) .... 100 Kronen 69, 58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Franken . 58, Serbien (Belgrad) .. 100 serb. Din. 5, 005 Slowalei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8, 609 Spanien (Madrid u. Barcelona) ...... 100 Pesetas 23,60 Südafrilanische ꝛ 26 Union ¶ Pretoria, ,, .. 1 südafr. BH. — — Türkei (Istanbul). .. J türk. Pfund 1,B978 1,982 Ungarn (Budapest) . 109 Pengs — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 1,099 1,10 Verein. Staaten von Tmerila (New Nork) 1 Dollar 2,498 2,507 2,498 Lg, 502
1Milreis o, 130 O0, 13
Tor sos Jom, zs
4,996 6, 0οs
1, 978 1,9sa logo 1, 101
Für den innerdeutschen Verrechnungsvertehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. .. 9, 89g 9, 91 Frankreich 4,995 5, 006 Australien, Neuseeland 7, 912 7, 928
Brltisch dn len.. .. 66. 74, 18 74, 32 Kanaba .. ...... ...... 25. 2, 098 2, 102
Au tzländische Geldsorten und Bankno ten.
. 16. Oktober
16. Oktober Geld Brief Geld Brie Sovereigns .. ...... Notiz 20,8 20,46 20,358 20,46 260 Francs⸗ Stüc ... für 16,6 16,22 16,16 16,22 Gon. Tollats 1 Etüd 4188: 4755 di86 406 Aegyptische ... ..... 1 ägypt. Pfd. 4,49 4,51 4,49 4,51 Amerikanische:
10005 Dollar. ... 1 Dollar 2,29 2,81 2, 29 L, 31 2 und 1 Dollar .... 1 Dollar 2, 29 2, 8 2,29 2,31 Argentinische. ...... 1 Pap. Peso 0,53 0, 55 O0, 53 0, 55 nnen en , 1 austr. Bsd. 204 2, 66 2,64 2,66 Belgische .... 100 Belgaßz 39,97 40,08 39,92 40, s Brasilianische 1 Milreis 0, 195 0, 118 0, 1065 0, 115 Brit. Indische ...... 100 Rupien 46,66 (46,8 45,66 45, 84 Bulgarische: 1000 L. u. darunter .. ..... 100 Lewa 3, 90 3,06 3,09 3,06 Dänische: große.. .. 1090 Kronen — — — —
10 Kr. u. 2 100 Kronen 48,990 49,10 48,90 49, 10 Englische: 102 u. darunter .. ..... I engl. Pfd. 4,54 4,56 4,54 4,56 Finnische ...... .... 100 finn. M. 5,055 5,075 5,055 5,075 Französische . . ...... 100 Frs. 4,99 5,01 ; 5,01 Holländische ... ..... 100 Gulden 132,0 132A 70 182, 70
Italienische: große.. 100 Lire — — e. 100 Lire 13,129 13,18 2 18,18 I kanad. Doll. 1,39 1,41 38 1,41
Kanadische 100 Kuna 4,99 68,01 8, 01
Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. be . 100 Kronen 56,69 67,1 68 87,11 Rumãnische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei 1,566 1,68 z 1,68 Schwe dische: große. 100 Kronen — — — 59 Kr. u. darünter. 100 Kronen 59,40 o, a S9, 64 Schweizer: große ... 100 Frs. 57,863 68,07 57,83 88,07 100 Frs. u. darunter 100 Frs. 57,85 88,07 3 68,07 8e 100 serb. Din. d o909 8,01 8, ol Slowalische: 20 Ks. u. darunter ...... 100 siow. Kr. 8,58 8, 62 8, 52 Südafr. Union ..... J südafr. Pfd. 4,39 4,41 4, 41 I türk. Pfund 1,91 1,93 1,98 Ungarische: 100 P.
u. darunter ...... 100 Peng 60,78 61, 02 61, 02
Berichtigung. ; Der in Nr. B39 vom 15. Oltober 1911 in der 1. Beilage auf Seite 2 unter „Augländische Geldsorten und Banknoten“ bei der
apanische Spekulation gegen den Hüan in Schanghai auszu⸗
chalten.
Südafrilanischen Union veröffentlichte Briefkurs vom 18. Sttober 1911 für 1 südafr. Pfd. 2 statt „Fol“ richtig „1,41“ lauten.