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ö 1 . ö ö 6. kö ö . J. . ö. . 28 . .
Melcht. uv Efaafganzelger Me. 244 vom 18. Drktober 1941. . 2
. ee, , n .
22
Nußbaum, Meta Sara, * Sichel, geb. am 1. 12. 1886 in Bad Neustadt / Saale, Nußbaum, Liesel Sara, geb. am 238. 11. 1919 in Würzburg, 3 u ß ba um, Oskar Israel, geb. am 17. 8. 1889 in Wien, 9. Ochs, Heinrich, geb. am 14. 12. 1904 in Köln, . Och s, Lieselotte, geb. Capell, geb. am 16. 7. 1907 in Bochum, 8 * nheim, Herbert Israel, geb. am 24. 6. 1924 in Wien, ( . ilpel, Alexander Israel, geb. am 26. 4. 1871 in Wien, Pil pel, Elsa Marianne Sara, geb. Abramnoviez, geb. am 26. 4. 1871 in Wien, Pilpel, Klara Edith Sard, geb. am 8. 11. 1908 in Moskau, 26. Pil pel, Herta Leonore Sara, geb. am 22. 1. 1912 in Moskau, Pil pel, Herbert Egon Israel, geb. am 22. 1. 1912 in Moskau, Reich, Hans Israel, geb. am 28. 5. 1909 in Wien, 3 eichsfeld, Paul Israel, geb. am 10. 9. 1907 in Wien, 30. Reinach, Leopold Israel, geb. am 14. 10. 1885 in Sinsheim a. d. Elsenz,
c 2 eingch, Berta Sara, geb. Oppenheimer, geb. am 8. 19. 1887 in Hemsbach a. d. Bergstraße,
2. Reinach, Karl Kurt Israel, geb. am 12. 6. 1915 in
Frankfurt/ Main, Reinach, Ilse Irene Jeanette Sara, geb. am 13.7. 1919 in Sinsheim a. d. Elfenz,
Reissmann, Richard Israel, geb. am 20. 8. 1885 in Wien,
35. Reymer, Max Israel, geb. am 21. 5. 1891 in Wien,
Schneider, Otto Israel, geb. am 16. 7. 1896 in Schönau a. Triesting,
Sch warz, Herbert Israel, geb. am 26. 6. 1886 in Bieberstein, Krs. Lublinitz / O. S.,
Sch war z, Konrad Israel, geb. am 4. 6. 1920 in Stettin,
39. Schwarz, Franz⸗Günter Israel, geb. am 6. 6. 1922 in Stettin, .
. 2. ricker, Richard Israel, geb. am 18. 2. 1893 in Wien,
. Stricker, Helene Sara, geb. Sporer, geb. am 1. 2. 1906 in Wien,
Stricker, Herta Sara, get am 6. 1. 1931 in Wien, 1 ricker, Georg Israel, geb. am 20. 19. 1955 in Wilen,
Tür kl, Salomon Israel, geb. am 1. 9. 1885 in Tarnopol,
Tür kl, Ruchel Sara, geb. Schönfeld, geb. am 14. 2
183838 in Krakau, nn, . . Türkl, Chane Sara, geb. am 26. 6. 1914 in Lember 3 i r nl Meier Menachem Israel, geb. am 26. 8. ö in Wien, 2 ürkl, Pinkas Israel, geb. am 30. 6. 1919 in Wien, Dai kl, Markus Israet, geb. am 12. 3. 1924 in Wien, 2 al lach, Otto Ifrael, geb. am 9. 4. 1895 in Linz! 366 Krs. Neuwied,
Wallach, Alice Sara, geb. Marxsohn, geb. am 6. J. 1902 in Königstädten, Krs. Groß e n,
Wallach „Dorit Sara Thekla, geb. am 26. 3. 1930
in Linz / Fhein, Krs. Neuwied.
. 6 Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ mt.
Berlin, den 16. Oktober 1941.
Der Reichsminister des Innern. J. V: Pfundtner.
Grlaß
des Reichswirtschaftsministers über den Handel mit Aktien, Kolonialanteilen und Kuzen
vom 15. Oktober 1941.
Auf Grund des 8 30 des Reichsgesetzes über das Kredit—
wesen ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs⸗ Uminister der Finanzen und dem Reichsbankdirektbrium und im k mit dem Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen fol⸗ gendes an: . Die Kreditinstitute haben vom 1. November 1941 an sämt— liche Käufe und Verkäufe von Aktien, Kolonialanteilen und Kuren, die, an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen sind, ausschließlich an der Börse durch Vermittlung des Kurs— maklers oder eines freien Maklers zu den amtlich festgestellten Kursen durchzuführen. Ausnahmen sind nur mit meiner Ge— hgehmigung zulässig. Die Anweisung gilt nicht für Käufe und Verkäufe dieser Wertpapiere im Ausland.
Ich werde die Aufnahme einer entsprechenden Bestim⸗ mung in die Börsenordnungen der deutschen Börsen veran— lassen. Damit fallen etwaige Verstöße gegen den Erlaß unter die Straf⸗ und Disziplingrbestimmungen der Börsenordnungen. Für den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren wird einstweilen von einer gleichartigen Regelung abgesehen. Es bleibt jedoch vorbehalten, auch für den Handel mit festverzins⸗ lichen Werten eine entsprechende Regelung zu treffen.
Walther Funk.
—
Bekanntmachung.
Auf. Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichs⸗ gesetzbl. J S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 10633 — Reichsgesetzbl. J S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 — GS. S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfein⸗ den vom 29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. S. 303 — wird das Inlandsvermögen des Salomon Israel Minsker, geboren am 24. Juni 18587 in Riga, zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Pommersche Str. 15 jetzt unbekannten Aufenthalts, und seiner Ehefrau Harriel Sara, geborene Sternberg, geboren am 27 November 1891 in Riga, zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Pommersche Str. 15, jetzt in England wohnhaft, zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen.
Zu dem eingezogenen Vermögen gehören insbesondere:
a) der Erlös aus dem versteigerten Umzugsgut,
b) das Mietgrundstück Berlin, Choriner Str. 66, einge⸗ tragen im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin⸗ Schönhausertorbezirk Bd. 100 Bl. zhös,
e) die Verwaltungsüberschüsse aus dem zu b) genannten Grundstück,
d) die Guthaben des Salomon Israel Minsker auf dem Auswanderersperrkonto und auf dem Festgeldkonto bei der Commerzbank A.-G., Berlin W 8, Behren⸗ gegn Nr. 46,
e) das Guthaben der Harriel Sara Mingker, geborene Sternberg, auf dem Auswanderersperrkonto bei der gleichen Bank.
Berlin, den 3. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt. J. A.: Richte r.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs fee S. 293) und des , . über die Einziehung dalle und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1h33 Reichs— gesetzbl. J S. 479) in Verbindung mit der Min. ⸗Bek. vom 19. September 1933 Nr. 3862 a 133 (Staatsanz. Nr. 218) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 303) wird das ge⸗ samte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Juden
1. Erwin Israel Drechsler, geb. 27. 10. 1894 in
Weseritz, zuletzt in Karlsbad wohnhaft, 2. Samuel Isragel Kahn, geb. 5. 9. 1881 in Rieneck (Lkr. Gemünden), zuletzt in Rieneck wohnhaft,
zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Nürnberg, den 10. Oktober 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Nürnberg⸗Fürth. Dr. Martin.
Bekanntmachung.
Auf Grund von 5 1 Abs. 2 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat . und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen
1. Heinrich Blatt, geb. 5. 5. 1887 in Wien (ver⸗ storben), Else Blatt, geb. Glas, geb. 3. 11. 1897 in Teichstabt, zuletzt wohnhaft gewesen in Brünn,
Richard Jerie, geb. 30. 6. 1889 in Prag, Irma Jerie, geb. Pfeifer, verw. Knobloch, geb. 11. 6. 1888 in Brandeis, Walter Jerie, geb. 7. 6. 1910 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Fg XIX, Lau⸗ donstr. 4,
Dr. Leopold Stein, geb. 28. 6. 1884 in Laun, Paula Stein, geb. Mann, geb. am 3. 4. 1889, zuletzt wohn⸗ haft gewesen Prag 1I, Riegerkai 28,
Rudolf Lu stig, geb. 7. 10. 1883 in Sadska, Klara Lu st ig, geb. Löwy, geb. 19. 2. 1892 in Petschau, zuletzt wohnhaft gewesen Prag XIX, Dürichplatz 3,
Max Mahler, geb. 19. 2. 1891 in Kamenice, Mar⸗ garete Mahler, geb. Klauber, geb. 16. 11. 1896 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen Prag X, Königstr. 70,
Gustav Huppert, geb. 27. 3. 1899 in Mähr. Ostrau, Stefanie Huppert, geb. Wolf, geb. 27. 19. 19602 in Neutitschein, zuletzt wohnhaft gewesen in Proßnitz / Mähr. Ostrau,
Rosalie Deymel, geb. 1. 1857 in Weselitz, Paul Deymel, geb. 15. 7. 1894 in Prag, Marie Anna Deymel, geb. Becker, geb. 9. 12. 19606 in Ebersdorf, Georg Deymel, geb. 6. 7. 1898 in Prag, Bozena Dehmel, geb. Keller, geb. 17. 7. 1966 in Budweis, alle zuletzt wohnhaft gewesen Prag l, Stupartgasse 769,
Josef Strauß, geb. 7. 12. 1857 in Neustupov, Lud⸗ wig Strauß, geb. 1. 2. 18835 in Prag, Marie Strauß, geb. Fischer, geb. 24. 5. 1903 in Prag, Elisabeth Strauß, geb. 39. 12. 1909 in Prag, Edith Strauß, geb. 29. 9. 1912 in Prag, alle zuletzt wohn⸗
aft gewesen Prag 1, Fischmarkt 13,
„Wilhelm Gutmann, geb. 22. 4. 18938 in Wien, Franziska Gutmann, geb. May, geb. 15. 5. 1898 in Ung. Hradisch, Elisabeth Gutmann, geb. 27. 5. 1924 in Brünn, Margarete und Susanne Gut⸗ mann, geb. 260. 8. 1926 in Brünn, Franz Gut⸗ mann, geb. 24. 10. 1927 in Brünn, zuletzt wohnhaft Prag XllI, Italienische Str. 37,
Franz Schmolka, geb. 24. 9. 1897 in Prag, Irene Schmolta geb. Pick, zuletzt wohnhaft gewesen Prag XIX, Seibtgasse 425,
Margarete Reichmann, geb. Volinova, geb. 21. 6. 1889 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen irg VII, Veverkova 1,
Verein tschechoslowakische Gemeinde der Freiwilligen 1918/19 in Prag,
. Dr. Felix Haurowitz, geb. 1. 3. 1896 in Prag, Regine Haurowitz, geb. Perutz, geb. 1. 12. 1905 in Prag, Aliee Roberta Haurowitz, geb. 26. 6. 1929 in Prag, Martin Otto Haurowitz, geb. 9. 3. 1931 in Prag, alle zuletzt wohnhaft gewesen Prag II, Beethovengasse 39,
Rudolf Haurowitz, geb. 1. 12. 1862 in Jung⸗ Bunzlau, Emilie Haurowitz, geb. Ruß, geb. 26. 1. 1871 in Prag, Stefan Haurowitz, geb. 11.5. 1899 in Prag, Ernst Ha urowitz, geb. 6. 7. 1902 in org, zuletzt wohnhaft gewesen Prag II, Beethovengasse 358,
Ferdinand Fried, geb. 10. 11. 1866 in Kaladei, Marie Fried, geb. Mahler, geb. 28. 7. 1877 in Horebnik, Therese Bu dlovski, geb. Fried, geb. 12. J. 19097, Hanna Hirsch, geb. Fried, geb. 10. 9. 1910 in Prag, Emil Fried, geb. 8. 1. 1909 in Prag, Karl Fried, geb. 1. 2. 19135 in Prag, Prag XI, Böhmerwaldstr. 22, .
. Otto Anninger, geb. 20. 2. 1874 in Wien, Klara Anninger, Robert Anninger, geb. 10. 5. 1909 in Wien, Viktor Anninger, geb. 7. 6. 1911 in Baden b. Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Wien XVIII, Colloredogasse 383 a,
17. guch Taussig, geb. 18. 3. 1883 in Rakovnik, Heda aussig, geb. Wehler, gesch. Kacer, geb. 27. 12. 884d in ler Lilly Kacer, geb. 29. 6. 1919 in Wien,
18. Bofie Riethof, geb. Witz, Jeb 14. 11. 1865 in
Prag, 54 Riethof, geb. 2. 5. 1892 in Teplitz⸗ Schönau, Berta Heller, geb. Riethof, geb. 16. 1. 1894 in Teplitz⸗Schönau, Oswald Heller, geb. 17.6. 1890 in Teplitz⸗ Schönau, Stefanie Riethof, geb. 31. 3. 1925 in Berlin, Ferdinand Riethof, geb. 11. 8. 1928 in Teplitz⸗Schönau, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Prag XIX, Bildhauergasse ? bzw. Prag l, erusalemer Str. 6, . - Feorg Riethof, geb. 14. 10. 1897 in Teplitz⸗Schön⸗ au, gene Riethof, geb. Kramer, geb. 19. 10.
1906 in Prag, Eva Riethof, geb. 24. 3. 1928 in Teplitz⸗Schönau, Stefan Riet hof geb. 25. 12. 1930 in eplitz Schönau, zuletzt wohnhaft gewesen . XIX, Targetska 465,
Heinrich Goldmann, geb. 5. 8. 1873 in Schönlind b. Falkenau, Gabriele Goldmann, geb. .
eb. 27. J. 18990 in Brünn, zuletzt wohnhaft gewesen He VII, Messestr. 16,
Dr. Otto Bondy, geb. 19. 1. 1872 in Iglau, Dr. Ernst Bors (früher Bondy), geb. 23. 2. 1900 in Prag, Olga Bors, geb. , , . geb. 6. 3. 1990 in Ving, Richard Bors, geb. 28. 3. 1927 in Düsseldorf,
onrad Bors, geb. 24. 8. 1929 in Freiburg / Br., zuletzt wohnhaft ewesen rag XII, Rahmhof⸗ a 16 bzw. Prag XIX, YJorkstr. 30,
arie Herb st, geb. 30. 2. 1891 in Uhlirska Jano⸗ vice, Bez. Kuttenberg, Ing. Franz Herbst, geb. 19. 9. 1579 in Ober⸗-Gruppai, Bez. Böhm. Leipa, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen Stodulek, Post Rüb⸗Stich b.
Prag.
; * Abeles, geb. 21. 12. 1877 in Deutsch⸗Rust, Irma Abeles, geb. Löwy, geb. 27. 6. 1886 in
löhau,
6 Hoffmann, geb. 6. 8. 1894 in Malin, Minna Hoffmann, geb. Baderle, geb. 11. 4. 1897 in Brünn, Richard Hoffmann, geb. 9. 1. 1899 in , n, . zuletzt wohnhaft gewesen Prag III, Rieni 11,
. Ottokar Du b, geb. 129. 11. 1883 in Ourice b. Kut⸗ tenberg, Mathilde Du b, geb. Liebermann, geb. 26.2. 1893 in Witkowitz, Friedrich Paul Du b, geb. 27. 4. 1916 in Mähr. Ostrau, zuletzt wohnhaft gewesen Prag XIX, Baumgartenzeile 101,
Otto Wolf, geb. 13. 12. 1894 in Wien, zuletzt wohn⸗ . gewesen etitschenn, Brückenstr. 108,
Ernst Stein 16. geb. 17. 12. 1896 in Prag, Martha Steinitz, geb. Ohrenstein, geb. 4. 11. 1904 in Horepnik, zuletzt wohnhaft gewesen Prag 1, Zeltner⸗
asse 38, ; P Siegwart Herrmann, geb. 19 5. 1886 in Trautenau, Erna Herrmann, geb. Steindler, geb. 29. 1. 1881 in Pilsen, Heinrich Herbert Serrmamn, eb. 21. 5. 1911 in Prag, Marie Herrmann, geb.
J. 3. 1918 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen Prag Il, Torgasse 11,
j sent Ederer, geb. 20. 2. 1887 in rag, . eb. Schwarz, geb. 13. 1. 1890 in Prag,
Ederer, uletzt wohnhaft gewesen Prag 1I, Wenzelsplatz 61,
; 36 . i geb. * * 1870 in Böhm. Leipa, 8 Altschul, geb. Brand, geb. 10. 5. 1886 in Kladno, zuletzt wohnhaft gewesen Prag II, Beethoven⸗ traße 47
⸗ kid Reichl, geb. 4. 8. 1878 in Eger, Therese Reich, geb. Grünhut, geb. 16. 10. 1865 in Stare Sedliste, zuletzt wohnhaft gewesen Prag⸗Straschnitz, Kattegasse 3/960,
Max Reich, geb. 18. 5. 1877 in Prag, Olga Reich, eb. Schulhof, geb. 11. 2. 1885 in Cecelitz, Ernestine . pper, geb. Schulhof, geb. 28. 5. 1883 in Cecelitz, Karl Popper, geb. 19. J. 1906 in Neubidschau, Jo⸗ hann Popper, geb. 19. 109. 1907 in Prag, Mari⸗ anne Popper, geb. 6. 1. 1909 in Prag, zuletzt wohn⸗ haft nn Prag XII, Gregrgasse 6 bzw. Prag All, Bismarckstr. 4, ; .
33. Maꝝꝝ Morawetz, geb. 28. 5. 1907 in Eipel b.
r odd zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Stefans⸗
asse sĩ, 34. E] Reinhold Fürtzh, geb. 20. 10. 1893 in Prag, Hed⸗ wig Fürth, geb. Littmann, geb. 11. 7. 1901 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗VI], Delnicka 29, 35. Sigmund Fink, geb. 12. 7. 1839 in Auspitz b. Brünn, uletzt wohnhaft gewesen Freistadt / Olsagebiet, Adolf⸗ . M, ᷣ r. Josef Vo gl, geb. 28. 9. 1888 in Groß Planitz, Stefanie ge geb. Fiedler, geb, 24. 2. 1896 in Weg u. zuletzt wohnhaft gewesen Pilsen, Klattauer traße 12, ö 37. Ernst Tenzer, geb. 18. 8. 1894 in Cadeg / Slowakei, Rosa Tenzer, geb. Palmei, geb. 10. 8. 1902 in Zilina, zuletzt wohnhaft gewesen Mährisch Ostrau, Jauresgasse 6, 38. Karl Fischl, geb. 14. 7. 18894 e Bz. Kladno, Elsa Fisch!, geb. Roth, geb. 19. 5. 1891 in Reky, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen ilfe, Skretagasse 11, hierdurch nu nnn des Reiches — vertreten durch den Reichs⸗ protektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Prag, den 16. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
36.
Bekanntmachung.
Auf Grund der . 1, 3 und 4 der V0. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1989 (Reichsgesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/393819 — und des Reichs⸗ statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi / jd — 7126/39 — wird das . Vermögen des Max Israel Berl, geb. am 8. 12. 1966 in Jägerndorf, des Ger⸗ hard Israel Walter, geb. am 20. 3. 1901 in Troppau, und der Angela Sarg Berl, geb. Marburg, geb. am 165. 8. 1880 in Römerstadt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen.
) Tropppau, den 14. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeistelle Troppau.
Reichs. und Staatsanzeiger Mr. 244 vom 18. Oktober 1941. S. 3 a.
, m, e ,
rund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ 2283 t nn und die e, gr, Vermögens in den ö enn n, Gebieten vom 12, Mai 1939 (Reichsgesetzbl. ! S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594563913810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi / jd — 7126 639 — wird das gesamte Vermögen des Fleischhauers Ignatz Israel Ge lb, geb. am 265. 3. 1895 in Neutitschein, dessen a nz Theresia Sara Gelb, geb. Gutt⸗ mann, geb. am 9g. 4. 1907 in Alsozerdohen (ehem. Ungarn) so⸗ wie des Fleischermeisters Max Israel Gelb, geb, am 29. 7. 1899 in Neutitschein, und dessen Ehefrau Sofie Sara Gelb, eb. Weiß, geb. am 13. 7. 00 in ?, zuletzt sämtlich wohnhaft in geen n in jetzt Weißkirchen (Protektorat) hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — ein⸗ gezogen.
Troppau, den 14. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei. Staats polizeistelle Troppau.
—
Anordnung 17 der Reichsstelle für Kaffee (Regelung der Röstkaffee⸗Herstellung und der Röstkaffeepreise). Vom 17. Oktober 1941.
uf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber— wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 und 2 der Ersten Ausführungsverordnung (. ABO) zur Auslandswarenpreisverordnung vom 10. Auguft 1937 (Reichsgesetzbl. J S. 88) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet: §1.
Für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Röstkaffee im Rahmen der vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft angeordneten Verteilungen werden von dem gemäß F 2 der Anordnung 8 der Reichsstelle fü Kaffee vom . September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) bestehenden Röstverbot die folgenden allgemeinen Ausnahmen zugelassen.
. § 2.
Betriebe, denen die Reichsstelle für Kaffee auf Grund des 55 der Anordnung 8 vom 9g. September 19359 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939), des 85 der Anordnung 12 vom 25. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 148 vom 27. Jun 1940) oder des 3 der An⸗ ordnung 13 vom 21. September 1940 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September 1940) eine ausdrückliche Rösterlaubnis erteilt at, dürfen Rohkaffee aus ihrem Bestand nach ic, des
5 dieser Anordnung rösten, soweit ber Bestand für die Her⸗ tellung der im 5 6 vorgeschriebenen Güteklasse geeignet ist.
83.
Röstbetriebe, denen die Reichsstelle für Kaffee eine aus⸗ drückliche Genehmigung a Einkauf von Rohkaffee erteilt hat, sind berechtigt, Rohkaffee nach Maßgabe des § 4 ein⸗ zukaufen und außer ihrem eigenen Bestand zu rösten.
854.
Die im 386 genannten Betriebe dürfen Rohkaffee bei den ihnen von der Reichsstelle für Kaffee bekanntgegebenen Importfirmen und bei binnenländischen d ff , händlern gemäß den mit der Einkaufsgenehmigung ver⸗ bundenen Weisungen einkaufen.
§5.
Die nach 52 zugelassenen Betriebe dürfen Röstkaffee im Umfange der ihnen zugehenden Bezugscheine bon Ernährungs⸗ ämtern für die im 5 1 genannten Verteilungen herstellen. Es ist verboten, mit der Herstellung des Röstkaffees zu beginnen, bevor die Bezugscheine vorliegen.
Zum Ausgleich von Einwiegeverlusten dürfen Röst⸗ betriebe für Verkäufe von Röstkaffee an den Großhandel außerdem 1ö5 v. H. der nach Abfatz 4 zulässigen Menge her⸗ stellen und liefern. Von dieser Ausgleichsmenge stehen dem Großhandel O.5 v. H., dem durch ihn belieferten Einzelhandel 1 v. 5. 1 Bei Verkäufen von Röstkaffee durch je e e, unmittelbar an den Einzelhandel darf nur 1 v. H. als Aus⸗ ein ür Einwiegeverluste hergestellt und geliefert werden.
etriebe deg Einzelhandels, die selbst rösten, dürfen nur 16. 8. als Ausgleich für Einwiegeverluste herstellen.
Die Bezugscheine kit an e g e nn gahgrlehen und Auf⸗ traggebern geordnet für eine achprüfung durch die Reichs⸗ stelle aufzubewahren.
§6.
.Die Herstellung der nach 5 zulässigen Menge Röstkaffee wird auf eine mittlere Güteklasse beschränkt.
. Der Abgabepreis vom Röstbetrieb an den Großhandel wird auf 196 — RM bis 220, — RM für 50 kg Röstkaffee frei Abgangsstation) kee Bei der Röstung sind diefer Preislage entsprechende Kaffeesorten zu verwenden.
Die Kosten⸗ und Gewinnaufschläge dürfen dabei nicht höher bemessen werden, als sie auf dieselbe Menge und Güte im Durchschnitt des Kalenderjahres 1936 betragen haben. Für die Ostmark und den Sudetengau gilt an Stelle des Kalenber⸗ ahres 1936 das zweite Vierteljahr 1939 als Vergleichszeit für ie Kosten⸗ und Gewinnaufschläge. Für das Gebiet der ehe— maligen Freien Stadt Danzig, die eingegliederten Ostgebiete sowie das Gebiet von Eupen, Malmedh und Moresnet sind die nach den örtlichen i rin, zulässigen oder von der uständigen Preisbildungsstelle festgesetzten Kosten⸗ und
zuttogewinnaufschläge oder Bruttoverdienstspannen maß— gebend.
§ 7.
Der Abgabepreis vom Großhandel an den Einzelhandel
wird auf 225, — IM bis 2560, R. für 55 Kg Röstkaffee (bei
Postversand „frei Haus des Empfängers“, bei Bahnversand
Afrei Empfangsstation) je nach den von den zugelassenen Röstbetrieben bezogenen Sorten und den zulässigen Kosten⸗
und nn, , lägen festgesetzt. ; Der Abgabepreis des Einzelhandels an die Verbraucher
darf nicht mehr als 2,89 EA bis 8, 29 RM für /e kg Röst⸗- kaffee je nach den bezogenen Sorten und den zulässigen Kosten⸗ und gen e c . betragen.
8 8. An den Einzelhandel darf Röstkaffee nicht in Spezial⸗ packungen geliefert werden. Dle durch Fortfall des Abpackens entstehenden Kosten—⸗ ersparnisse sind an die nachgeordneten Handelsstufen weiter⸗
zugeben. § 9.
Das nach 5 3 der Anordnung 2 vom 17. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und ra , Staatsanzeiger Nr. 193 vom 19. August 1938) und nach 5 5 der Anordnung 5 vom 16. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 66 vom 17. März 1939) vor⸗ geschriebene Lagerbuch sowie das in 5 9 der Anordnung 9 vom 2. Oktober 1939 (Deutscher i , e, und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 8. Oltober 1939) vor⸗ geschriebene Röstbuch sind von allen nach 5 2 dieser Anord⸗ nung zugelassenen Betrieben zu führen.
510.
Alle . die gene § 2 Rohkaffee rösten dürfen,
haben der Reichsstelle für Kaffee ihren am Ende einer Kaffee⸗ n . vorhandenen Bestand an Rohkaffee auf esonderen Formblättern innerhalb von fünf Tagen zu melden. Sie haben gleichzeitig der Reichsstelle für Kaffee zu melden, wieviel ö sie in der vorangegangenen Zuteilungsperiode selbst verröstet haben oder im Lohn haben rösten .
*
§11.
Die nach Ablauf einer jeden ,, n,, beim Einzelhandel verbliebenen Restmengen an Röst⸗ kaffee (Ueberschüsse aus bestellten und nicht abgeholten Mengen oder dergl.) sind bei der Abrechnung der Bedarfsnachweise Wr user schtii, Berechtigungsscheine), auf die Kaffee abge⸗ eben worden ist, innerhalb einer Woche nach Ablauf einer jeden der beiden Zuteilungsperioden dem Ernährungsamt an⸗ umelden. Diese Vorschrift gilt nicht für Betriebe des Eine he dels welche selbst Rohkaffee geröstet haben.
§ 12.
Die nach Abschluß der für die erste Verteilung an den Einzelhandel getätigten Lieferungen beim Großhandel , , . an Röstkaffee sind bei den Liefe⸗ . für die zweite Verteilung zu verwerten und anzu⸗ rechnen.
Soweit nach Abschluß der für die zweite Verteilung an den Einzelhandel getätigten Lieferungen beim Großhandel Restbestände an Röstkaffee verbleiben, müssen sie innerhalb von zwei Wochen nach der zweiten Kaffee⸗Zuteilungsperiode an die Lieferfirma gegen Erstattung des nach 5 7 Absatz 1 n bgabepreises frei Lager der Lieferfirma zurück⸗ geliefert werden.
§13.
Die nach Abschluß der für die erste Verteilung an Han⸗ delsfirmen getätigten Lieferungen bei Röstbetrieben verbliebenen Restbestände an Röstkaffee (Ueberschüsse aus einem niedrigeren als dem zulässigen Einbrand und dergl.) sind bei den Lieferungen für die zweite Verteilung zu ver⸗ werten und anzurechnen.
Soweit nach Abschluß der für die zweite Verteilung an Handelsfirmen getätigten Lieferungen bei Röstbetrieben noch Restbestände an Röstkaffee verblieben sind, müssen sie sowie die nach 5 12 Absatz 2 von Handelsfirmen zurückerhaltenen Restmengen an Röstkaffee der Reichsstelle für Kaffee innerhalb von hrei Wochen nach der zweiten Kaffee⸗Zuteilungsperiode gemeldet werden.
§14.
Ueber die nach Ablauf der zweiten Kaffeeverteilung ver⸗ bleibenden Restbestände an goht ef verfügt ausschließlich die Reichsstelle für Kaffee.
§15. ;
Die Reichsstelle für Kaffee erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Bestim⸗ mungen.
816.
, ,, gegen die Bestimmungen dieser Anorbnung werden nach der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der wann vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1130) der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiberhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. IJ99) und der Verbrauchsregelungs⸗ Strafverordnung vom 6. April 1940 (Reichsgesetzbl. J S. 610) bestraft. §17.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie für die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet.
Gleichzeitig treten außer Kraft
a) die Anordnung 13 Re elung der Röstkaffee⸗ herstellung und der Rö te fen fo vom 21. Sep⸗ tember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ch Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September
Das Ergebnis der 29. Deutschen Ostmesse.
Ein Rückblick auf den Verlauf der 29. Deutschen Ostmesse,
der zweiten Kriegsmesse in Königsberg, . die Nestsellung. daß ö sich ihren in⸗ und ausländischen Aufgaben volllommen ge— wachsen zeigte, Die Umstände, unter denen sie stattfand, uff einen Vergleich mit den Messen früherer Jahre kaum zu. Wenn sie jedoch, gemessen an der Auslandsbeteiligung und der Besucher= ahl, ihre K übertroffen hat, so muß darin mit
Recht ein Beweis für die gesteigerte Leistungskraft ber deutschen Volkswirtschaft und eine n , Umstellung zahlreicher aus⸗
b) die Anordnung 15 (Ausdehnung der Anordnun 13 auf verschiedene Bezirke der r, n,, e. Yst⸗ gebiete) vom 13. Dezember 1940 ( eutscher Reichs. anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 294 vom 14. Dezember 1940).
Hamburg, den 17. Oktober 1941.
Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.
Bekanntmachung. Die am 17. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 118 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: Verordnung über die Ausdehnung des Geltungsbereichs ge⸗
werblicher Ausweise. Vom 8. Oktober 1941. ; ö e, . lber die Gewährung von Steigerungsbeträgen
im jetzigen Kriege. Vom 8. Oktober 1941. . . . zur Aenderung gewerberechtlicher Vorschriften.
Vom 9. Oktober 1941. Dritte Verordnung fin Sicherung des geordneten Aufbaus
e irtschaft der eingegliederten Ostgebiete. Vom 11. Okt. 1941. 36 . 6e Wortlauts der Verordnung zur Siche⸗ rung des geordneten Aufbaus der Wirtschaft der eingegliederten Ostgebiete. Vom 11. Oktober 1941.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 15 RA. Postversen. dungsgebühren:; 0, 93 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser . Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 18. Oktober 1941. Reichs verlagsamt. Dr. Hu brich.
Bekanntmachung. Die am 17. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 39 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Vierzehnte Verordnung zur Aenderung der Wehrmacht⸗Eisen⸗
bahn⸗Ordnung. Vom 14. Oktober 1941. . Bekanntmachung über die Geltung der deutsch⸗schweizerischen Vereinbarungen über den Rechtsverkehr in Zivil⸗ und Strafsachen in den Reichsgauen der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 30. September 1941.
Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis; 9.15 RM. Postversen, dungsgebühren: 0,93 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96260.
Berlin NW 40, den 18. Oktober 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mo . ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesan ischaft wieder übernommen.
HBosttwvefem. Uinfang des , im September
Die Zahl der Postscheckkonten ist im September 1941 um
22 587 Konten auf 1 463 612 gestiegen. Auf diesen Konten wurden
bei 897 Mill. Buchungen 806,4 Mrd. R.M umgesetzt. Davon sind
26,õ Mrd. RM oder S872 3 unbar beglichen worden. Das Gut⸗
6 auf den Postscheckkonten betrug Ende September 2050 ill. EM, im Monatsdurchschnitt 1986 Mill. R. A.
Stumst nnd Wissems chaft.
Wochenspielplan der Staatsoper (Zur Zeit am Königsplatz) vom 19. bis 29. Oktober 1941.
Sonntag, 19. Oktober: Tannhäuser. Musikalische Leitung! Schüler. Beginn: 155 Uhr. .
Montag, 20. Oltober: Ariadne auf Naxos. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.
Dienstag, 21. Oktober: Cavalleria rusticana Bajazzo. , Leitung: Lenzer. Beginn: 16* Uhr.
Mittwoch, 22. Oktober. Boh em e. Musikalische Leitung: Lenzer. Beginn: 171 Uhr.
Donnerstag, 23. Ottober: Die n,, . Braut. Musi⸗ kalische Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.
innen 24. Ottober-; Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer.
eginn: 17 Uhr.
Sonnabend, 25. Oktober: La Traviata. Musikal. Leitungt Schüler. Beginn: 17 Uhr.
Sonntag, 26. Ottober: Die Walküre. Musikalische Leitung: Elmendorff. Beginn: 151½ Uhr.
Montag. 27. Oltober: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer.
eginn: 17 Uhr.
Dienstag, 28. Oltober: Geschlossen.
Mittwoch, 29. Oltober: Neuinszenierung. Rien zi. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 1633 Uhr.
Staatliches Schauspielhaus.
Sonntag, 19. Oktober: Turandot. Beginn: 18 Uhr. Montag. 20. Oktober: König Ottokars Glück und Ende. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, 21. Altober: Tie Journalisten. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, 22. Oktober. Moral. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 23. Oktober: Fau st. Beginn: 17 Uhr. reitag, 21. Oktober: Tu gLandot. Beginn: 18 Ühr. onnabend, 25. Oltober:; Faust. Beginn: 17 Uhr. Sonntag, 26. Qttober: Die Journatist en. Beginn: 18 Uhr.
Montag, 27. Oltober: Moral. Beginn: 18 Uhr.
aft steil.
ländischer Volkswirtschaften auf den deutschen Markt im Osten erblickt werden.
Der internationale Charakter der . Ostmesse trat in diesem Jahr durch die Beteiligung von elf Ländern mit Kollertiv= und Firmenausstellungen deutlich zutage, von denen Dänemark, Griechenland, Kroatien und Rumänien zum ersten Male in Königsberg vertreten waren. Die Ausstellungen dez Äuglands fanden eine hervorragende Ergänzung durch die Ausstellungen
aus den im Verlauf des Krieges gegen die Bolschewisten besetzten
Lstgehieten, die in Königsberg, zum ersten Male auf einer deut⸗ schen Messe, einen Einblick in die er ah nfss in 383