1941 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. aud Staatsanzeiger Rr. 258 vom 31. Ortober 1941. 8. 2

(Erbschaftssteuersicherheits depot“ bei der Deutschen Banr, Stadtzentrale, Abt. AV, Berlin W S8, Behren⸗ straße, geführten Gemeinschafts⸗Depot a) Auswanderersperrdepot mit Wertpapieren und b) Zinsscheindepot,

s) der Anteil von * des Dr. Egon Israel Löwe an dem unter der Bezeichnung „Gräfin Julie von Arco Nachlaß —“, bei der Deutschen Bank, Stadtzentrale, Abt. A, Berlin WS, Behrenstraße, geführten Konten und Depots, und zwar:

Auswanderersperrkonto, z Auswanderersperrdepot mit Wertpapieren und Zinsscheindepot,

t) das Guthaben des Dr. Egon Israel Löwe auf dem Auswanderersperrkonto bei dem Bankhaus Merck, Finck u. Co., Berlin Ws, Taubenstr. 23, sowie das Auswanderersperrdepot mit Wertpapieren des Ge⸗ nannten bei dem gleichen Bankhaus.

Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes über die Ein iehung

kommunistischen Vermögens vom 26. 5. 1933 RB. 9 S. 293 öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 10. Oktober 1941. , Geheime Staatspolizei. ; Geheimes Staatspolizeiamt. 8

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ fich ung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichsgesetz⸗ blatt 1 S. 911 in ö mit den Erlassen des Reichs⸗ ministers des Innern vom 13. Juli 1939 La 1594/59 / 2810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi,Jd 7126/89 wird das gesamte Vermögen der minderjährigen Rosemarie Sara

Weisheit, gh. am 1. 8. 1925 in Wien, zuletzt wohnh. in Fulnek bzw. eutitschein, hiermit n des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen.

Troppau, den 28. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung. ü

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat:

A. gemäß § 5 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bauspar⸗ kassen vom 6. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. I Seite 315) en, Geschästsbetrieb zugelassen:

urch Verfügung vom 25. September 1941: die D. A. S. Deutscher Automobil Schutz Rechts⸗ . Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Mün⸗ en, .

B. folgenden Unternehmungen unter Anerkennung als ö Vereine die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt: ö

1. durch Verfügung vom 18. März 1941: . der Pensionskaffe der Angestellten der Austria

Tabakwerke A. G., vorm. Osterreichische Tabakregie

in Wien Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,

Wien, e g

durch Verfügung vom 27. Mai 1941

a) der Fürst Liechtenstein'schen Pensionskasse (V. V. a. G.) in Wien,

b) der Pensionskasse der Angestellten der Actien⸗ Gesellschaft der Vöslauer Kammgarn⸗Fabrik, Bad Vöslau, Versicherungs⸗Verein auf Gegenseitigkeit, Bad Vöslau,

. durch Verfügung vom 12. August 1941: der Pensions⸗, Witwen⸗ und Waisenkasse für die Gefolgschaft der Firma Lohmann & Stolterfoht A. G., Witten,

4. durch Verfügung vom 20. August 1941:

der Verseidag⸗Werks⸗Pensionskasse in Krefeld. Gleichzeitig wurde dieser Kasse die Uebernahme des Bestandes des Verseidag Meister⸗Pensions⸗ vereins e. V., Krefeld, genehmigt.

5. durch Verfügung vom 13. September 1941: der Pferdeversicherung „Selbsthilfen Walding Gau Oberdonau, , G. folgende Aenderungen des Geschäftsplans und Be⸗ tandsveränderungen gemäß §5 13, 14 des Gesetzes über ie Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunter⸗ nehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Reichsgesetzbl. L Seite 315), in der Fassung des Gesetzes vom 5. März 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 269), genehmigt: 1. durch Verfügung vom 28. Juli 1941: der Deutschen Kranken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschaft in Berlin⸗Schöneberg die Uebernahme des bi, , ,, . des Krankenunter⸗ stützungsvereins der deutschen Aerzte in Prag und Aussig,

2. durch Verfügung vom 31. Juli 1941: der Deutschen Reichsbahn⸗Sterbekasse Lebensver⸗ sicherungsverein a. G. Sitz Berlin die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Sterbekasse für die Bediensteten in den Eisenbahndirektionsbezirken Frankfurt (Main) und Mainz in Frankfurt (Main),

3. durch Verfügung vom 12. August 1941:

D

der Vereinigten ar , r. Versiche⸗ .

rungsverein auf Gegenseitigkeit in Hannover die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Haft⸗ pflicht⸗Versicherungsanstalt der Glas⸗Berufs⸗ genossenschaft in Berlin,

4. durch Verfügung vom 14. August 1941: der Agrippina See⸗, Fluß⸗ und Landtranzport⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft in Köln die Aufnahme

des Betriebs der Bauwesen⸗Versicherung,

5. durch Verfügung vom 19. August 1941: a) der Ssterreichischen Bauspargemeinschaft reg. . m. b. H. in Graz die Uebertragung des Bausparvertragsbestandes auf die Gffentliche

Bausparkasse für die Ostmark, Abteilung der n, e der Ostmärkischen Sparkassen, ien,

b) der Südeg Süddeutsche Eigenheim Kredit⸗ genossenschaft reg. Gen. m. b. S., Wien, die Uebertragung des Bau sparvertragsbestandes auf die Sffentliche Bausparkasse für die Ost⸗ mark, Abteilung der Girozentrale der Ost⸗ märkischen Sparkassen, Wien,

6. durch Verfügung vom 23. August 1941: dem „Franken“ Lebensversicherungs⸗ und Sterbe⸗ kassenverein a. G. in Nürnberg die Uebertragung des Versicherungsbestandes auf die „Bayern“ Offentliche Anstalt für Volks- und Lebensversiche⸗ rung in München, 7. durch Verfügung vom 28. August 1941: der Lebensversicherung Merkur Nürnberg, Ver⸗ n,, auf Gegenseitigkeit in Nürnberg ie Uebernahme des Versicherungsbestandes des Sterbe⸗ und Leichenkasse⸗Vereins, V. a. G., Wert⸗ heim am Main, . 8. durch Verfügung vom 18. September 1941: der Iduna⸗Germania Allgemeine Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Berlin die Aufnahme des Betriebs der Sturmschaden⸗Versicherung, 9. durch Verfügung vom 20. September 1941: der Hamburg⸗Bremer Feuer⸗Vexsicherungs⸗Gesell⸗ schaft in Hamburg die Aufnahme des Betriebs der Sturmschaden⸗Versicherung, 10. durch Verfügung vom 27. September 1941: der Deutschen Beamten-Krankenversicherung Ver⸗ sicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Sitz Koblenz a. Rhein, die Uebernahme des Versicherungs⸗ bestandes der Kasse der Gemeindebeamten des Marktes Eisenerz.

Berlin, den 28. Oktober 1941. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Dr. Sch m id.

Angebot ; zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.

Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 1935 und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung fälliger Dollar⸗Serienbonds an⸗ geboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen Angebote auf die nachstehend aufgeführten fälki⸗ gen Serien von deutschen Dollaranleihen:

Bezeichnung der Anleihen zur Rückzahlung fällig

1. 735 Dollaranleihe der Stadt

Duisburg von 192545 2. 7 35 Helge sahe der Kom⸗ munalen Landesbank Giro⸗ zentrale für Hessen von 1925145 3. 7 75 Dollaranleihe, des Frei⸗ stagtes Oldenburg von 1925145 4.7 * Dollagranleihe Württem⸗ bergische Städte von 1825/5 1. November 14941. Laut unseres Angebots vom 19. Oktober 1935 erhalten aus⸗

1. November 1941

1. November 1941

ländische Besitzer der fälligen Schuldverschreibungen im Um⸗

tausch noch nicht, fällige Schuldverschreibungen derselben Emission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Gegenwert des fälligen Stückes in Sperrmark.

Entsprechend dieser Regelung machen wir den inläwdischen Besitzern fällig gewordener Stücke obiger Anleihen das . Angebot, wobei da nach der Devisengesetzgebung Sperr⸗ konten für Inländer nicht in Frage kommen an die Stelle der Zahlung von Sperrmark die Auszahlung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Verfügung im Inland tritt; Voraus⸗ setzung für die Auszahlung ist der Nachweis des Besitzes der Stücke am 1. Juli 1935. Sofern es sich um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nachweis nicht e mn g.

Inländische Besitzer fälliger Bonds der oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin, oder bei den Reichsbankanstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reichsmarkgegen⸗ wertes einreichen. 1

Die Reichsbank erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1 06½00 und für Banken von ia oses vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichsmarkgegenwertes für Private 6 z und für Banken 33 des zur Auszahlung kommenden Reichsmarkbetrages. , , Porto- und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Einreichers.

Berlin, den 1. November 1941. Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Bierte Anordnung zur Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen. Vom 28. Oltober 1941.

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans Bestellung eines gear m er für die . vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. 1

927) wird die Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen vom 27. Oktober 1937 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger vom 1. November 1937) bis zum 27. Oktober 1942 verlängert.

Berlin, den 28. Oktober 1941. Der Reichskommissar für die Preisbildung. 9g. U.: R es ch

Zweitd Anordnung

der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schulden⸗ abwicklungs verordnung vom 15. August 1941 (AO. Nr. 13).

, Auf Grund der §§ 42 und 10 der , r über die

Abwicklung der n, en und Schulden polnisch mögen vom 15. August 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 516) und

em, mm mer

1. November 1944

her Ver⸗

der s8§ 23, 19 und 21 der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen k polnischen Staates vom 17. September 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1270) wird angeordnet: J

§51

Deutsche und ausländische, natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere haben Forderungen und Rechte aller Art gegen polnische Schuldner, insbesondere 36 e unter kommissarischer

erwaltung, die im Deutschen Reich einschließlich der ein⸗ egliederten Ostgebiete und des Protektorats Böhmen und e. Vermögen besitzen, anzumelden. Die Anmeldepflicht erstreckt sich nur auf die Forderungen und Rechte, die vor Anordnung der kommissarischen Verwaltung über das Ver⸗ ien des Schuldners entstanden und 3 nicht befriedigt ind.

u den annieldepflichtigen Personen gehören auch Volksdeutsche, die in die Abteilung 1,2 oder 3 der Deutschen Volksliste eingetragen werden, sowie Angehörige des Pro⸗ tektorats Böhmen und Mähren. Als Polen gelten: 1. Die Angehörigen des ehemaligen polnischen Staa⸗ tes, soweit sie nicht nach 5 6 des Erlasses des Füh⸗ rers und Reichskanzlers über die Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete vom 8. Oktober 1939 Reichsgesetzbl. J S. 2042) in Verbindung mit der erordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 (Reichsgesetzbl. S. 118) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder in die Abteilung 3 der Deutschen Volks⸗ liste eingetragen werden, 2. die Angehörigen der ehemaligen Freien Stadt Danzig polnischer Volkszugehörigkeit, 3. juristische Personen, Gesellschaften und andere Per⸗ sonenvereinigungen, an denen Personen der in Ir 1 oder 2 bezeichneten Art am 1. September

19 kapitalmäßig überwiegend beteiligt waren

oder deren Verwaltung damals von solchen Per⸗

sonen maßgebend beeinflußt worden ist. Forderungen und Rechte, die nicht re

zeitig angemeldet werden und dem kom missarischen Verwalter oder der Har treuhandstelle Ost nicht sonst bekannt s erlöschen. Nicht anzumelden sind: a) e , , . und Rechte gegen Schuldner, deren ermögen 6 im Generalgouvernement oder im Ausland belegen ist, .

b) Mitgliedschaftsrechte und Beteiligungen, z. B. Ak⸗ tien, G. m. b. H—⸗ und Genossenschaftsanteile,

c) Pfandbriefe und Kommunalobligationen,

d Forderungen und Rechte gegen kommissarisch ver⸗ waltete Kreditinstitute, .

e) Forderungen und Rechte, die sich gegen land⸗ und orstwirtschaftliche Betriebe richten; für diese Forde⸗ rungen und Rechte gelten die Anmeldevorschriften

des 5 43 der Schuldenabwicklungsverordnung und der dazu noch ergehenden ,

f) Forderungen und Rechte gegen den . en Staat m f ne fr Staatsbahn, er und Postsparkasse), gegen polnische Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere Anleihen, . .

g) , . und Rechte, die sich gegen kirchliche

ermögen richten, . .

h) ö en und Rechte, die aus

echtsgeschäften „und Handlungen

des kommissarischen Verwalters ent⸗

standen sind, = .

i) Forderungen und Rechte, die nach dem 1. Sep⸗ tember 1939 von einem Polen auf einen Deutschen oder Ausländer übergegangen sind,

k) Forderungen und Rechte von Gläubigern im Alt⸗ reich und im Protektorat, die auf Grund der An⸗ ordnung des Reichswirtschaftsministers vom 16. No⸗ vember 1939 bei der Exportkreditbank AG. ange⸗ meldet sind.

83

Für die Anmeldung sind Anmeldebogen zu verwenden,

die kostenlos von den unten bezeichneten und den sonst in der Tagespresse bekanntgegebenen Stellen bezogen werden können.

Die Anmeldung ist für jeden Schuldner besonders, und zwar auf zwei Bogen (weiß und rot) einzureichen.

Die Anmeldung hat spätestens am 31. Ja⸗ nuar 194 durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn sie vor diesem Aufruf schon einmal vorgenommen worden ist oder wenn Zweifel über die An⸗ meldepflicht bestehen. DOriginalunterlagen sind bei der Anmeldung nicht miteinzureichen.

Die Anmeldung ist an die für den Wohnsitz des Schuld⸗ ners zuständige Stelle zu richten, das ist

a) bei Schuldnern in den eingegliederten Ostgebieten:

im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen: Der Reichsstatt⸗ halter im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen Der Leiter der Treuhandstelle —, Gotenhafen, Adolf⸗ Hitler⸗Str. 21 / 23, im Reichsgau Wartheland, mit Ausnahme des Re⸗ gierungsbezirks Litzmannstadt: Der , bern im Warthegau Der Leiter der Treuhandstelle —, Posen, Wilhelmplatz 15,

im Regierungsbezirk Litzmannstadt; Der Reichsstatt⸗

. im Warthegau (Treuhandstelle Posen) Der eiter der Treu J ,. Litzmannstadt —, Litzmannstadt, Straße der 8. Armee 8, im Regierungsbezirk Zichenau und im Kreis Su⸗ walken: Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen Der Leiter der Treuhandstelle —, Zichenau, Ragniter Str. 4. in der Provinz Oberschlesien: Der Oberpräsident der rovinz . Der Leiter der Treuhand⸗ telle —, Kattowitz, Gotenbergstr. 22, b) bei Schuldnern im Altreich: Der Beauftragte für den Vierjahresplan Haupt⸗ treuhandstelle Ost Sonderabteilung Altreich, Berlin NW 87, Klopstockstr. 52, c) bei Schuldnern im Protektorat: Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag, Burg. . ö

ersonenvereinigungen

auf zwei Bogen (weiß und xot), einzureichen.

Reicht · nud Staatsanzeiger Mr. 255 vam 81. Oktober 1941. S. 3

dale

5 4

Wer bei der Anmeldung seiner an, n Rechte

schuldhaft falsche Angaben macht, wird nach 19 und 21 der

Verordnung vom 17. September 1940 Reichsgesetzbl. I

S. 1270) mit Geld⸗ und Gefängnisstrafe oder einer dieser Strafen bestraft.

II.

Auf Grund der 85 23, 18, 19 und 21 der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehe⸗ maligen polnischen Staates vom 17. September 1940 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 1270) wird angeordnet:

§51

Natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten, deren Vermögen nicht auf Grund der Verordnung vom 17. September 1910 beschlagnahmt ist (also ins besondere deutsche und ausländische), haben ihre Geldschulden und sonstigen Verpflichtungen gegenüber pol⸗ nischen Gläubigern anzumelden. Ebenso haben sie polnische Grundstücke und bewegliche Sachen, (nebst allem Zubehör) anzumelden, die sie in Ie hefe haben oder über die sie in sonstiger Weise verfügen können. Gleichgültig ist dabei, wo der polnische Gläubiger ge n sich befindet und ob sein Vermögen beschlagnahmt ist oder kommissarisch verwaltet wird

oder ob dies nicht der Fall ist.

Als Polen gelten:

1. Die Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates, soweit fie nicht nach 8 6 des Erlasses des Führers

und Reichskanzlers über die. , ,, und Ver⸗ waltung der 26 ebiete vom 8. Oktober 1939 (Reichs⸗

ordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 118) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,

2. die Angehörigen der ehemaligen Freien Stadt Danzig polnischer Volkszugehörigkeit.

3. juristische Personen, Hegel haften und andere Per⸗ sonenvereinigungen, an denen Personen der in Ziffer J oder 2 bezeichneten Art am 1. September 3589 kapitalmäßig überwiegend beteiligt waren oder deren ö damals von solchen Personen

maßgebend beeinflußt worden ist.

. 82 Nicht anzumelden ist das polnische Vermögen im Alt⸗ reich, im Gebiete der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im Protektorat Böhmen und Mähren. Dieses Vermögfn ist bereits durch Bekanntmachung vom 20. November! 1946 13. Januar 1941 zur Anmeldung aufgerufen worden. Ferner sind nicht anzumelden: a) Schulden gegenüber land⸗ und forstwirtschaftlichen

Betrieben, b) Schulden gegenüber dem polnischen Staat (ein⸗ schließlich Staatsbahn, Post und Postsparkasse), pol⸗

nischen Gemeinden und Gemeindeverbänden. Für die Anmeldung sind Anmeldebogen zu verwenden,

die kostenlos von den unten bezeichneten und den sonst in der

Tagespresse bekanntgegebenen Stellen bezogen werden können. Die Anmeldung ist für jeden Gläubiger beosnders, und zwar

Die Anmeldung hat spätestens am 31. Ja⸗ nuar 194 durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn sie

vor diesem Aufruf schon einmal vorge⸗

nommen worden ist oder ö über die , be st ehen. Originalunterlagen sind bei der Anmeldung nicht miteinzureichen. Nicht ord⸗ nungsgemäß oder unleserlich ausgefüllte Anmeldebogen gelten als nicht eingereicht. . Die Anmeldung ist an die für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Stelle des Beguftragten für den Vier⸗ jahresplan Haupttreuhandstelle Ost zu richten, das ist im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen: der Reichsstatt⸗ halter im Reichsgau Danzig-Westpreußen Der Leiter der Treuhandstelle —, Gotenhafen, Adolf⸗ Hitler⸗Str. 2123, ö im Reichsgau Wartheland, mit Ausnahme des Re⸗ dfpgierungsbezirks Litzmannstadt: Der Reichsstatthalter im Warthegau Der Leiter der Treuhandstelle Posen, Wilhelmplatz 5, V im Regierungsbezirk Litzmannstadt: Der Reichsstatt⸗ halter im Warthegau (Treuhandstelle Posen) Der Leiter der Treuhandnebenstelle Litzmannstadt, Litz⸗ mannstadt, Straße der 8. Armee Nr. 8, im Regierungsbezirk Zichenau und im Kreis Suwalken: Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen Der Leiter der Treuhandstelle —, Zichenau, Ragniter Straße 4. k in der Provinz Oberschlesien: Der Oberpräsident der Provinz Oberschlesien Der Leiter der Treuhand⸗ stelle Kattowitz, Gutenbergstr. 22.

8 4

Wer den Borschriften dieser Anordnung schulbhaft

zuwiderhandelt, indem er die Anmeldung nicht, nicht recht⸗ zeitig, nicht vollständig oder falsch vornimmt, wird nach

18, 19 und 271 der Verordnung vom 17. September 1946 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1270) mit Geld⸗ und Gefängnisstrafe oder einer dieser Strafen bestraft.

Berlin, den 24. Oktober 1941. . Der Beauftragte für den Vierjahresplan Haupttreuhandstelle Ost —. e nn,,

Betanntmachung.

Auf Grund des 3 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 299) in Verbindung mit 8 1 der Durch ührungsverordnung des Pr. Ministers des Innern vom 1. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Gesetz Über die Ein⸗

gebb, 1 S. 2042) in Verbindung mit der Ver⸗

die bisherigen Veruns

Dr. Klara Sara Grünebaum, früher wohnhaft in Paderborn, Neuhäuser Str. 23, jetziger Wohnort Pittsburgh, Kingsley House 220 Lariner Ave, im Werte von 17569, 30 R. A, verwaltet von dem Vermögensverwalter August. Steudel in Paderborn, eingezogen. Minden, den 27. Oktober 1941. Für den Preußischen Staat: Der Regierungspräsident. Freiherr won Oeynhausen.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 293) in Verbindung mit 51 der Durch⸗

Reichs minifter Darrs vor den andes bauern⸗ führern.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und Reichsbauernführer R. Walther arré sprach anläßlich einer großen Arbeitstagung des Reichsnährstandes im Rahmen einer ge ndert Veranstaltung vor den Landesbauernführern und erläuterte ihnen an überzeugenden Beispielen die Richtigkeit des Weges der , Agrarpolitik in den ver⸗ , Jahren. Reichsminister Darré sprach den Landes— auernführern seinen hesonderen Dank aus . die , Halt die sie in der Kampfzeit, in den Jahren bis zu Beginn ieses Krieges und vor allem während des gegenwärtigen Ringens bewiesen haben. Er könne jedenfalls feststellen, daß die Landes—⸗

ihren Mann gestanden haben. Die Landesbauernfü

kämpfen, die vorher . gewesen sind, die aber in der Natur des Krieges 6 Diese . sind aber nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr der Wille der Persönlichkeit, mit diesen

bauernführer in den kommenden Monaten. Relchsminister und Reichsbauernführer Darrs laß seine Ansprache mit einem Appell des bedingungslosen Glaubens an die Person Adolf Hitlers, in welchen die Landesbauernführer als seine alten Mitkämpfer begeistert einstimmten.

Arbeitstagung des Reichs verbandes der Werbungtreibenden in Wien.

Am 29. Oktober fand in Wien eine Arbeitstagung des Reichsverbandes der Werbungtreibenden e. V., Berlin, statt, bei der der Präsident des Verbandes, Chr. Ad. Kupferberg, auch zahlreiche Vertreter von Behörden und nahestehenden Ver⸗ bänden begrüßen konnte. Wie Präsident Kupferberg hervorhob, sei die . vor allem dem Thema Wirtschaftswerbung im . des Stadtbildes, also Fragen der Außenwerbung ge⸗

idmet.

Anschließend sprach der Sachbearbeiter für Fragen der Außenwerbung beim Werberat der deut n dee ft Dr. Heldt, über „Entschaudelung und Neugestaltung der Außenwerbung“, Während im Altreich seit 1935 durch den Werberat der deutschen Wirtschaft und die , . örde darauf hingewirkt werde, die Außenwerbung zu verbessern, habe, wie Dr. Heldt u. a. ausführte, in den ostmärkischen Reichsgauen in der kurzen Zeit von 1938 bis zum Kriegsbeginn auf diesem Gebiet noch nicht viel unternommen werden können. Hinzu komme, daß im Augenhlick die Arbeiten auf dem Gebiek der Heimatpflege naturgemäß etwas zurücktreten müßten. Trotzdem müßten schon jetzt die notwendigen Vorarbeiten geleistet und die grundsätzlichen Linien klargelegt werden.

Der Leiter des Kulturamtes der Stadt Wien, Stadtrat Dipl.⸗ Ing. Hanns 5 zeigte an Hand von Lichtbildern d rigen mnstaltungen des Wiener Stadtbildes und er⸗ örterte eingehend die notwendigen Maßnahmen, die Fehler der Vergangenheit beseitigen und eine weltere Verschandelung der. Wiener Straßen, Plätze, Gärten und Parkanlagen in Zukunft verhindern. Der Beauftragte des Werberates der deutschen Wirt⸗ schaft für die Ostmark,. Amtsvat Lichal, stellte in seinen Schlußworten fest, daß die Formen der Werbung auf fast allen Gebieten im wesentlichen mit den Forderungen der Zeit ent— sprächen. Eine Ausnahme habe nur die Außenwerbung gemacht. Die Arbeitstagung habe neue Wege gezeigt, die nach Kriegsende eingeschlagen werden müssen, um das in diesem Bereich der Werbung bisher Versäumte nachzuholen. ö

Deutsche Handels delegativn in Italien.

Der Besuch, den der Leiter der Reichsgruppe Handel Dr. Hayler, in Behn von Leitern und ö der Wirtschaftsgruppen des Handels bei der Faschistischen Kon⸗ förderation der Kaufleute machte, hat nunmehr seinen Abschluß efunden. Er erfolgte in . der . die den zräsidenten der faschistischen Handelsorganisation, Nationalrat Dr. Molfino, mit einer italienischen Delegation vor Jahresfrist

nach Deutschland führte.

Bei der Reise kamen die Vertreter des deutschen Handels mit führenden Persönlichkeiten der Wirtschaft und der Kaufmannschaft Italiens zusammen; sie erhielten einen Einblick in die Arbeits⸗ weise der italienischen Handelshäuser, ihre Berufsorganisation und besichtigten eine Reihe typischer Firmen und Einrichtungen. m Zusammenhang mit den wirtschafts- und berufspolitischen esprechungen, die während des Aufenthalts von Dr. Hayler stattfanden, wurde der Leiter der g g auch vom italie⸗ nischen Korporationsminister Ricei, vom * für den Außen⸗ andel Riecardi und vom Sekretär der aschistischen Partei, sinister Sereng, empfangen. Bei diesen Besprechungen wurden guch Themen erörtert, die durch die gleichzeitige Anwesenheit von Neichswirtschaftsminister Funk in Rom im Vordergrund des Meinungsaustauschs standen.

Aoijerungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 31. Oktober 1941

Die Preise 1 ab 24 ae hien für prompte . i t ogg en u ö ,

so in Rohmasseln ... 127 RMA für 100 E ) deggl. ö. n r und 3 ? reßbarren, Ze 6 Reinnickef, 3 -= 9 n 2 ö . 3 ö ö . ] Antimon ⸗Regulu ß... 5 e Feinsilberr· . . 36. 30 —= 68,80, i sein

ziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli ĩ933 Hern hefe een ILS. 9) wird das ngen der 33

5 Vie Preise für Aluminium verftehen sich entsprechend d Bedingungen der Aluminum · Verfauseg eseñ scha t m. b. H. 6

führungsverordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1938 (68. S. 207 und dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatt lein glichen Vermögens vom 14. Juli 19533 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) werden als Vermögen des Juden Albert Ifrael Hodenberg, früher wohnhaft in Bielefeld, Detmolder Str. 57, jetziger Wohnort Melbourne, Australien, die zwei Versicherungen Nr. 572 8883 und Nr. 56h 268 bei der Schweizerischen Lebensversicherungs- und Rentenanstalt in München, Leopoldstr. 8, mit einem Gesamt⸗ rückkaufswert von 3270,35 RAM eingezogen.

Minden, den 27. Oktober 1941. Für den Preußischen Staat: Der Regierungspräsident.

bauernführer auf ihren verantwortungsvollen ren fert ; rer, so fuhr Darrs fort, haben heute zweifellos mit Schwierigkeilen zu

Erschwernissen fertig zu werden. In diesem Sinne sehe er auf Grund der bisherigen Leistungen während der vergangenen Jahre mit ö em Vertrauen auf die Leistungen der Landes—

2m!

Freiherr von Oeynhausen.

Wirt charts rer.

Berliner Börse vom 30. Oktober.

Kleine Abgaben bewirkten an den Aktienmärkten am Donnerstag bei Eröffnung des Verkehrs überwiegend Kursverluste, die sich allerdings in verhältnismäßig engen Grenzen hielten. Gleichzeitig wurde der Aktienverkehr dadurch gekennzeichnet, daß zahlreiche Papiere unnotiert blieben.

Am Montanmarkt verloren Buderus, Rheinstahl und Ver. Stahlwerke je sowie Klöckner 10, . Mannesmann und Hoesch blieben unverändert. Von. Braunkohlenwerten wurden nur Deutsche Erdöl notiert, die sich mit 1711 auf Vortagsbasis stellten. Kaliaktien veränderten sich, ebenso wie Autowerte und Brauerei⸗ aktien kaum. Am Markt der chemischen Papiere büßten Farben 1/2 und Rütgers 1 ein, während von Heyden im letztgenannten Ausmaße anzogen. Gummi⸗ und Linoleum⸗, sowie Kabel⸗ und Drahtwerte blieben, soweit notiert, unverändert. Am Elektro⸗ aktienmarkt erhielten Accumulatoren, Lahmeyer und Siemens eine Strichnotiz. Siemens Vorzüge büßten ne, Lichtkraft 19.“, AEG und Gesfürel je 1 ein. Von Versorgungswerten stellten sich Bekula und Dessauer Gas je um 1 höher. Für Maschinenbau⸗ fabriken waren die Meinungen geteilt. Während Berliner Maschinen und Bahnbedarf je Jo½ hergaben, wurden Demag um 1e und Schubert & Salzer um 11 heraufgesetzt. Schwächer . noch Zellstoffaktien, Waldhof um 1 und Aschaffenburger um 113 1s. Ferner verloren AG für Verkehr 11ł sowie Süddeutsche Zucker 25 / 0. . kamen Gebr. Junghans um *, Eisen⸗ bahnverkehr um 1 und Dierig um I/“ /0 höher an.

In der zweiten Börsenstunde nahm die Kursentwicklung an den Aktienmärkten bei stillem Geschäft einen unregelmä ö Verlauf. Man handelte Ver. Stahlwerke mit 1471. und Farben mit 1973. Rheinstahl und AEG stiegen um *½, Mannesmann, Klöckner und Erdöl um 1, und Siemens Vorzüge um T0, während Hotelbetrieb und Schering um */“ und Wintershall, Rütgerswerke sowie Deutsche Mtlanten um 1e nachgaben.

Die Börse schloß in gut behaupteter Haltung. Ver. Stahl⸗ werke, die ohne Schlußnotiz blieben, stellten sich auf 1471/4, Farben auf 19373 und Reichsbankanteile auf 132. Gegen den Verlaufs⸗ stand gewannen Demag 19.½, während Mannesmann um *lu/o nachgaben. ;

Am Kassamarkt waren Banken meist nur wenig verändert. Erwähnung verdienen Deutsche Bank mit 41e =, Berliner n , nh mit L/ und Asigtenbank mit 2 EM.

on Syp.-Banken mußten Rheinisch⸗Westfälische Boden n, Deutsche Hype 1 und Westboden 11u9½ hergeben. Am Schiffahrts⸗ aktienmarkt kamen Hapag und Nordlloyd ü bzw. 1,0 niedriger an. Bahnen lagen nicht einheitlich. Erwähnt seien Hannover. Straßenbahn mit 2, Königsberg ⸗-Cranz mit 1 und anderer seits Niederlausitzer Eisenbahn und Nordhausen⸗-Wernigerode mit 1 Vo. Unter den Kolonialanteilen waren Doag bei Repartierung 27ν und Schantung 2isa o niedriger angeboten. Auch Kamerun waren mit “Yo leicht rückgängig. Am Kassamarkt der Indu⸗ e e e, zeigte die Kursentwicklung kein einheitliches Bild.

ennenswert höher waren Hackethal und Schles. Portland Zement mit P.3 Ho, beide bei Repartierung, Mühlheimer Berg und Hoch⸗ tief mit 4 21, und Kahla Porzellan sowie Karstadt mit op. Stärkere Rückgänge erfuhren zum Teil nach längerer Pause Ver. Bautzener Papier mit 161j',. Dortmunder Aetienbrauerei mit 7, Eschweiler Berg mit 5, Sachtleben und Chem. Gelsen⸗ kirchen mit 4, Kabel Rheydt mit 33½ und Planeta Druck mit 30.

Steuergutscheine J nannte man wieder mit 104 Steuer⸗ gutscheine II wurden zu Vortagskursen notiert.

Im variablen Rentenverkehr die Reichsaltbesitzanleihe auf is um 1623/3 ½ an. . ö it ö

Am i , ,. stieß die Nachfrage nach Pfandbriefen weiter auf leere Märkte. Stadtanleihen lagen so gut wie unver⸗ ändert. Gemeindeumschuldung notierte wieder 10233. Delosama J ermäßigte sich um 1/8 /. Länderanleihen hatten keine nennens— werten Veränderungen aufzuweisen. Von Altbesitzemissionen sind Famhurg mit z und Rheinprovinz mit e oνι zu erwähnen. Am, Markt der Reichsanleihen lagen 37er Reichsschätze Folge 1 is re und 40er Folge V und Vj geringfügig schwaͤcher. Z6zer Reichsbahnschätze gingen um /s o zurück, während 4*ͤtige Post⸗ schätze 1M / * er, bewertet wurden. Industrieobligationen lagen bei stillem Geschäft nicht einheitlich.; genannt . 41 οιυ ige Sarpener mit io ; . Privatdiskontsatz stellte sich wieder auf 2 /s /e in der itte.

Am Geldmarkt blieb der Satz für Blancotagesgeld mit 1 bis 2 unverändert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Ver⸗ änderungen ein. ;

ee / / / / Vevisenbewirtschaftung.

Zahlungsverkehr mit dem Gebiet des früheren Sugoslawien und mit Griechenland. Durch den Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 8. April

1941. V Dev. 6 8575/41 waren u. 9. Devisenerwerbs⸗ und Devisenverwendungsgenehmigun en für Zahlungen zugunsten von Personen mit Wohnsitz in Jugoslawien oder Griechen land oder mit Staatsangehörigkeit dieser Länder außer Kraft gesetzt und gewisse Ausnahmebestimmungen der Richtlinien e fh

Personen für nicht mehr anwendbar erklärt worden. Mit . an die Leiter der Devisenstellen und die Reichsbeguf⸗ ra 19 2651641 hat der Reichswirtschaftsminister die mit dem Erla vam 8. April 1841 angeordneten Maßnahmen, soweit sie 3 . durch die RG 504i (i /41 ReT.) und 5841 Eon RST) au

er genannten

ten der Reichsstellen vom 25. Oktober 1911 7 Dev.

gehoben sind, außer Kraft gesetzt.

Die Ele ttrolyttupfernotieru ng der Veremigung für deutsche

Clektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Mel * am 31. * . lich erliner Meldung des D. R. B.

für 100 Eg.

ober auf 74,00 RT (am 30. Oltober auf 74,00 RGI)

8

n, =, , n , ,

.