1941 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Nov 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr 266 vom 1. November 1941. S. 2

der Firmo

der Vertrieb von

Kenn- Nr

Radium Elektrizi⸗ tãts⸗Gesellschaft m. b. H., Wipper⸗ fürth / Rhld.

Osram GmbH. KG., Berlin O17, Ehrenbergstraße

Richard Pohle, Leipzig O 5, Mariannenstr. 4

Martin Zimmer- mann vormals Werner Sieg, Stettin, Friedrich⸗ Karl⸗Str. 28

Heinrich Fritsch, Wien VII / 62, Kirchengasse 48

„Elektror“ Karl W. Müller, Eßlingen a. N.

Signal⸗Geräte Rupert Rauch, Radebeul i. Ea.

Theodor Schuffen⸗ hauer, Chemnitzer Verbandstoff⸗ Fabrik, Chemnitz, Frauenstr. H -= 7

Berlin, den 29. Oktober 1941.

Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Saal, Oberst.

einnahme

u berechnen

esetzes)

Radium LS. Blaulicht⸗ Glühlampen, ca. 23 W, mit einem Lichtstrom von o, 2 0,98 Him gemäß Klasse 1/2 b1 Radium⸗LS.⸗Blaulicht⸗ Glühlampen, ca. 23 W, mit einem Lichtstrom von o, 0 6 0, 12 Hl gemäß Klasse 1/3 bl Osram S. -Blaulicht⸗ Glühlampen, ca. 18 W, mit einem Lichtstrom von o, 02 0, os Hhn gemäß Klasse 1/2 b1 .

LS. -Verdunklungsvorrich⸗ tung „Luba⸗Schnürhar⸗ monika Nr. 9“ Faltver⸗ dunkler aus Verdunk= lungspapier, mit seit= lichem Schnurzug, für den vollständigen Licht- abschluß senkrechter Ein- zelfenster normaler Größe LS. ⸗Verdunklungsvorrich⸗ tung „Luba⸗Schnürhar⸗ monika Nr. 9“ Faltver⸗ dunkler aus Verdunk⸗ lungspapier, mit seit⸗ lichem Schnurzug, für den vollständigen Licht- abschluß senkrechter Ein⸗ zelfenster normaler Größe LS. ⸗Verdunklungs vorrich⸗ tung „Luba⸗Schnürhar⸗ monika Nr. 9“ Faltver⸗ dunkler aus Verdunk— lungspapier, mit seit⸗ lichem Schnurzug, für den vollständigen Licht- abschluß senkrechter Ein⸗ zelfenster normaler Größe 1ẽ᷑RW-⸗CS.-Motor-Sirene ohne tiefen Ton, Form L24I (Drehstrom)

5 KFW-Einheits⸗LS.⸗Mo⸗ tor⸗Sirene, Form L141 (Drehstrom) Tier⸗Luftschutzkasten 39

Bekanntmachung . . die Aenderung der Hektolitereinnahme, der Branntwein⸗ 66 und des Monopolausgleichs.

. Vom 3. November 1941 ab beträgt die K

für ein Hektoliter Weingeist. . it bei Auslagerung aus Branntweineigenlagern 3 9 ,. . 100 RM aus der Anordnung Nr. 15 des Beauftragten des Reichsnährstandes für die Trinkbranntweinwirtschaft vom 25. März 1941 und der gsordnung der Reichsmonopolverwaltung vom 1941 (Reichsgesetzbl. S. 83)

II. Vom 38. November 1941 ab beträgt 1. der regelmäßige Verkaufpreis 2. der besondere ermäßigte Verkauf⸗

/ für ein Scktoliter Weingeist. III. Vom 3. November 1941 ab beträgt 1. der regelmäßige Monopolausgleich

a) menn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist G 152 des

Hektoliter Weingeist.

b) wenn er von dem Gewichte zu berechnen ist G 153 Abs. 2 des Gesetzes):

für ein

Trinkbranntwein und anderen weingeisthaltigen Erzeugnissen ö Arrak, Rum und Kognak . 2. ; R 3. bei anderem Branntwein .

RL. 3 - 41 / 103

RL. 8 4 / 104

RL. 3 - 4 / lo

RL. 3 A / os

RL. 3 - 4 / 107

Rl. 8 - 1 / 10s

Ra. 41/2 RI. A1 /

RI. 6 - 41/1

5, = RA

zu leisten ist,

¶s b. = R. 4 *

Joo, - RAM

420, RM

52, R. AM

456, 40 RAM

86, 80 R. Mt gi. R.

für einen Doppelzentner;

2. der besondere ermäßigte Monopol⸗ ausgleich (6 152 i. Vbd. mit S 92 des

a) wenn er von der Weingeistmenge ist (6 152 des

Wolf.

r ein Hektoliter Weingeist, b) wenn er von dem Gewichte zu berechnen ist 6 153 Abs. 2 des Gesege]⸗⸗⸗ - für einen Doppelzentner. JV. Vom 3. November 1941 ab beträgt der Abschlag nach 864 Abs. 3 der Verordnung des Reichsministers der inanzen zur Ueberleitung der Branntweinwirtschaft Ss Protektorats Böhmen und Mähren in das Brannt⸗ weinmonopol des Reichs vom IJ. September 1949 ann e,, r ein Hektoliter Weingeis Berlin, den 30. Oktober 1941.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein.

175, EA

Bekanntmachung

über Branntwein⸗Kleinverkauf für Alkohol a

J. Kleinverkauspreise geltend ab 3. November 1941.

An Stelle der in den Bekanntmachungen vom 6. Sep tember 1939 V 7151 2027 11a unter 1 Absatz 1941 V 7151 1060 IIa unter I vom 3. November 3

reise und Verkauspreise

und vom 29. Mär

aufgeführten Preise treten mit Wirkun

1941 die nachstehenden Kleinverkaufprei

Re gelm aßiger Berkaufpreis für Primasprit

in Mengen Reichsmark

von 1 Liter Raum. von über 1 Liter Raum bis einschl. 5 Liter Raum von über 5 Liter Raum bis einschl. 10 Liter Raum . von über 10 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum . von 25 Liter Weingeis t bis einschl. 60 Liter Weingeist . von über 69 Liter Weingeist bis einschl. 190 Liter Weingeist von über 1090 Liter Weingeist bis einschl. 150 Liter Weingeist von über 160 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter Weingeist

Besonderer ermäßigter Berkaufpreis für Primasprit

r Herstellung von Riech⸗ und Schönheitsmitteln sowie Heilmitteln, ie ö zum äußerlichen Gebrauch dienen (5 92,2 des Branntw Mon G.)

Reichsmark

92,4 Gew. ),

1 1 1 * 7, 23 !

in Mengen von 1 Liter Raum bis einschl. 5 Liter Raum von über 56 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum.. von 25 Liter Weingeist . bis einschl. 100 Liter Weingeist von über 100 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter

Mit Phthalsänrediäthylester versetzter Prim asprit

uf der Grundlage des besonderen ermäßigten Verkaufpreises zur . von . und Schönheitsmitteln (5 92, Branntw Mon G.) in Mengen von 1 Liter Raum

bis einschl. S Liter Raum .. von über 56 Liter Raum

bis einschl. 25 Liter Raum .. von 25 Liter Weingeist

bis einschl. 190 Liter Weingeist von über 100 Liter Weingeist

bis einschl. 280 Liter

II. Verkaufpreise für Alkohol absolutus geltend ab 8. November 1941

An Stelle der in den Bekanntmachungen vom 6. Sep⸗ tember 1939 V 7151 2027 1a unter II 29. März 1541 7151 i660 II a unter Ih ten Preise treten mit Wirkung vom 8. November 194 nachstehenden Preise:

1. Regelmäßiger Verkanfpreis Reichsmark 6 7, 95 I

. 4,49 82121 4, 39 , n,,

d 92,4 Gew. M,

Reichsmark

92, 4 Gew. *,

2 und vom

in Mengen von weniger als 1 Liter Raum von 1 Liter Raum bis einschl. 5 Liter Raum von über 5 Liter Raum bis einschl. 10 Liter Raum . von über 10 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum . von 25 Liter Weingeist ; bis einschl. 60 Liter Weingeist. von über 60 Liter We bis einschl. 190 Liter Wei von über 1090 Liter Weingeist bis einschl. 150 Liter Weingeist von über 150 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter von über 280 Liter Weingeist ..

2. Besonderer erm ãßi gter Berkaufpreiz

erstellung von Riech⸗ und Schönheitsmitteln sowie Heilmitteln, n ; zum äußerlichen Gebrauch dienen Branntw Mon G.) Reichsmark

;

vorwiegend

in Mengen von 1 Liter Raum bis einschl. S Liter Raum von über 5 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum . von 25 Liter Weingeist . bis einschl. 100 Liter Weingeist.. .. 4,50 von über 190 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter Weingeist' .... 4,48 von über 280 Liter Weingeist ... ? reise sowie die Zuschläge esonderen Reinigungsverf

. . 41380 .

. 466

für Brannt⸗

Alle übrigen ren unterlegen

wein, der einem be hat, bleiben unverändert.

Berlin, den 31. Oktober 1941.

Der Präsident der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein.

Die Reichsinder zisser ͤ für die Lebenshaltungskosten im Okttober 1941.

Nach der Entwicklung der Reichsinde Lebenshaltungskosten sind die Preise edarfs im Durchschnitt des genüber dem Vormonat um esamtindeyziffer stellt sich im Oktober auf 18 egenüber 133, im September 1941. für Ernährun

RAM er für die . . des tãůg⸗ onats Oktober 1941 egangen. Die

ie Indexziffer

jahreszeitlichen artoffeln und

reisrückgangs für Kar von 138,8 auf 126, ( 1,7 vH) ermäßigt. Dagegen hat die er für Heizung und Beleuchtung infolge des Ab- er en, . 4 0,8 v5) angezogen. Ferner 3. ö 1622 6 O9 vp) er für „Verschiedenes“ von

. ndezziffer für Wo

e von 122,7 au ndexziffer

9, Z auf 149,7 (4 G3 vg) nung (121,9) ist glei

Berlin, den 1. Oktober 1941. Statistisches Reichsamt.

Anordnung Nr. 3 des Bevollmächtigten für den Holzbau Baudringlichtkeitslennzeichnung).

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗— teilung der Fertigung im Holzhaus⸗, Hallen und Baracken hau vom 30. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 361) wird mit u stimmung des Generalbevollmächtigten für die Regelung Bauwirtschaft angeordnet:

A) Herstellung von Baracken, serien mäßig herzustellenden

er

Hallenkonstruktionen und Holzhäusern.

§5 1

() Die Fernen von Holzbaracken sowie serienmäßig herzustellenden Hallenko ;

schließlich der dazu gehörigen Heizungs- Licht⸗ und Wasser⸗ installationen gehört zur Baudringlichkeitsstufe 1.

(Y) Die Baudringlichkeitskennummer für den einzelnen Auftrag enthält die Zeichen:

nstruktionen und Holzhäusern, ein⸗

1 Baudringlichkeitsstufe 1, = X Kontingentträger: Bevollmächtigter für den Holzbau,

An Stelle des Zeichens für das zuständige Landes⸗ wirtschaftsamt tritt das Wort „Inland“, Arabische Ziffer 83001 die Nr. der Eintragung beim

Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗

wirtschaft, . . arabische Ziffer die sich für jeden Auftrag ändernde

laufende Nr. des Bevollmächtigten für Holzbau.

Sie lautet daher z. B.

1X7 Inland 3001 189. 52

Zu jedem Antrag auf Zuteilung einer Baudringlichkeits- kennummer für . von Heizungs⸗, Licht- und Wasserinstallationen hat der Besteller dem Bevollmächtigten ir den Holzbau eine Abschrift des Auftrages zuzuleiten und ie Erklärung abzugeben, daß die Installationen für Holz- baracken oder serienmäßig herzustellende Hallenkonstruktionen oder Holzhäusern bestimmt sind. .

85883

Die Baudringlichkeitskennummer für den einzelnen Auf⸗ trag wird vom Bevollmächtigten für den Holzbau ausgegeben und dem Hersteller gemäß 55 Absatz 1 der Anordnung Nr. 5 des Bevollmächtigten für den Holzbau bekanntgegeben.

4

(I) Die Bestellung und die Annahme von Aufträgen auf Herstellung der im 5 1 Abs. (1) der vorliegenden Anordnung enannten Erzeugnisse unter einer anderen Dringlichkeitsstufe, Ssbesondere den Sonderstufen S und 88 der Wehrmachts⸗ fertigungsprogramme, sowie die Annahme von Bescheini⸗ gungen dieser Art ist untersagt und ungültig. ; (2) Soweit Aufträge mit einer Dringlichkeitskennzeich⸗ nung gegeben worden sind, die mit dem § 1 der vorliegenden Anordnung in Widerspruch stehen, kann der Besteller unter Beachtung der Anordnung Nr. 5 des Bevollmächtigten für den Holzbau die Erteilung der jetzt gültigen Baudringlichkeitskenn⸗ nummer für diesen Auftrag beim Bevollmächtigten für den Holzbau beantragen.

B. Herstellung von Holzkonstrultionen anderer Art.

ö 5

(I) Die Dringlichkeitsbezeichnung von Holzkonstruktionen anderer als der im f 1 Abs. C) der vorliegenden Anordnung

enannten Art einschließlich der dazugehörigen Heizungs-, icht⸗ und Wasserinstallationen werden nicht durch den Bevoll⸗ mächtigten für den Holzbau ausgegeben.

(Y Diese Dringlichkeitsbezeichnung haben sich die Besteller

ei den hierfür zuständigen Stellen zu beschaffen und

emäß S8 der Anordnung Nr. 5 des Bevollmächtigten für den olzbau mit der Auftragsabschrift, der Baubeschreibung, den Lieferbedingungen und den erforderlichen Rohstofftontingenten dem Bevollmächtigten für den Holzbau zuzuleiten. Das weitere Verfahren richtet 1c; nach der Anordnung Nr. 5 des Bevoll⸗ mächtigten für den

olzhau. C. Strafbestimmungen. §6

Diejenigen Besteller und Hersteller, die den Bestimmungen der 852 und 4 Abs. (I) der vorliegenden Anordnung zuwider⸗ handeln, werden gemäß 86 Abs. E) der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Fertigung im Holzhaus⸗, Hallen⸗ und Barackenbau mit einer O

rdnungsstrafe belegt. 87

Die Anordnung tritt mit dem 27. Oktober 1941 in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1941.

Der Bevollmächtigte für den Holzbau. Künzel.

41M ο gige auslosbare Schatzanweisungen des . Neichs von 1837, Zweite Folge.

ie im Umlauf befindlichen und die im Schuldbuch ein— 26 gi so . f ne. Schatzanweisungen des eutschen Reichs von 1937, Zweite Folge, werden ben. In⸗ abern der Schatzanweisungen und den Schuldbuchgläubigern r den 2. gekündigt. Die In iwei die Kapitalbeträge . Aushändigung der Schatzanweisungen d der nach dem 2. l , 19428 an bei *. n,, 2. . zu erheben. ke * 13 ö. . den Sonnabenden von 9 bis 12 Uhr, für den , . , ; ie Einlösung der Schatza a n w Reichsbankanstalten mit Ausnahme der . 2. März 1942 an diesen Stellen eingereicht werden, sie der Rei c ber if ur Anerkennung . und nach deren . die Auszahlung vom 2. Ma an zu bewirken haben.

ai 1942 zur Einlösung zum Nennwert haber der Schatzanweisungen werden aufgefordert, Mai 18942 fällig werdenden Zinsscheine

Berlin SM 68, Oranien e Kasse ist werktäglich

eschieht auch durch eichsbank in Berlin. Die Wertpapiere können

i 1942 er Einlösungsbetrag kann bei den

Reich. und Staatsanzeiger Rr. S8 vom 1. November 1941. . 3

führung. 2. Sin fonie⸗Könzert Staats

Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem ,,.

Tag erhoben werden, wenn die Schatzanweisungen bei ihnen wenigstens zwei Wochen vorher eingeliefert werden.

Die Schatzanweisungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.

Mit dem Ablauf des 30. April 1942 hört die Verzinsung der gekündigten Schatzanweisungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag ab—

Setatast zasad Wies, chat.

Wochenspielplan der Staatsoper (zur Zeit am Königsplatz) in der Zeit vom 2. bis 10 November.

Tristan und JIsolde. Musikal. Beginn: 15 Uhr. 3. November. La Traviata. Mu

Beginn: 17 Uhr. Dienstag, den 4. November. Madame Leitung: Lenzer. Mittwoch, den 5. November. Leitung: von Karajan. en 6. November. Musikal. Leitung: Steeger. Freitag, den 7. November. In der Neuins Musikal. Leitung: Schüler. Sonnabend, den 8. November. Ri Beginn: 16*/ Uhr. Sonntag. den 9. November.

Montag, den 10. November. In der Philharmonie.

Hauptauf⸗ Sin fonie⸗Konzert

Staats⸗

kapelle.

Sonntag, den 2. November. 251 . R . Leitung: von Karajan. Scauspielhaus.

Turandot.

6 den sikal. Leitung: Schüler Sonntag, den 2. November.

Beginn: 18 Uhr. Montag, den 8. November.

König Ottotars Glück und

Beginn: 18 Uhr.

Dienstag, den 4. November. 1

Butterfly. Musikal. Beginn: 1 Uhr.

Die Kapitalbeträge der im Reichsschuldbuch eingetragenen Schatzanweisungen werden den Gläubigern ohne ihr Zutun überwiesen, so daß Schuldbuchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben.

Das Reich behält sich vor, den Inhabern und den Schuld⸗ buchgläubigern den Umtausch anweisungen in neue Schuldurkunden oder Schuldbuchforde⸗ rungen des Reichs anzubieten. Falls ein solches Angebot erfolgt, können in den UÜmtausch auch die Schatzanweisungen einbezogen werden, die bereits vor der Bekanntmachung des Augebots zur Einlösung eingeliefert worden sind.

Berlin, den 1. November 1941. Reichsschuldenverwaltung.

Zauberflöte. Beginn: 16“ Uhr. verkanfte Beginn: 17 Uhr.

Wie es euch gefällt.

Donnerstag,

Mittwoch, den 5. November. Die Journalisten. Beginn:

zenierung. Rienzi. Beginn: 16 Uhr. goletto. Musikal. Leitung:

Donnerstag, den 6. Nove reitag, den 7. Noyembe onnabend, den 8. November. Sonntag, den 9. November.

Montag, den 10. November.

mber. Fau st. Beginn: 17 U Beginn: 18 U

gekündigten Schatz⸗ Beginn: 18 Uhr.

Turandot.

Beginn: 17 Uhr. urandot. Beginn: 18 Uhr.

Philharmonie.

aft s tei.

ebieten deshalb die Interessen aller, raft nach volkswirts

Günstiges Steueraufkommen des Reichs Kaufkraft⸗Lenkung Erhöhter Kriegszuschlag auf Tabak.

Fritz Reinhardt führte vor Vertretern

Bekanntmachung. Die am 31. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 123 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Zehnte Turchführungsverordnung zum Gese und andere Gebietsbereinigungen.

daß die überschüssige chaftlichen Gesichtspunkten gelenkt wird. 3. Eiserne Sparkonten.

Im Reichsgesetzblatt vom 31. Oktober i für die Reichsverteidigung üb

über Groß⸗ st die Verordnung

er die Lenkung von chnitt 1 dieser Verordnung sieht die Darüber habe ich vor⸗ und Gehalts- s gegenwärtigen Ein⸗ Zeit nach Wegfall der Schranken au zurückzulegen und dafür durch Vorteile au teuern und der Beiträge lohnt. Die Lohn- und Gehaltsempfän schriften über das Eis

lgnsenden Arbeits loh

z Welhnachts z iwend Die Aktion des Eis

Staatssekretär der Presse das Folg

1. Die Finanzkraft des Reichs wird sortgesetzt stärker. enwärtig laufenden Re t vom J. April bis 381. ufkommen des Reichs erreichen werde jahr 1946. Es liegt Sjahres 19411 eichs bereits

des Ministerrats Kaufkraft erschie Errichtung Eiserner Spar gestern im Rundfunk gesprochen. empfänger werden angeregt, einen Teil ihre kommens für die Waren markt Gebiet der S

tober 1941. Vierte Durchführungsverordnun Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels.

Verordnung über die Lenkung von Kaufkraft (8B). Vom 80. Oktober 1941.

Zweite Durchführungsverordnun um Kleinhandelspreis von Bier, Tabakwaren und Schaumwein Vom 30. Oktober 1941. cherhebung des Kriegszuschlags auf chaumwein und uber die Erhebun auf Trinkbranntwein

zur Verordnung über die konten vor.

Vom 28. Okiober 1941. Es war bei Beginn des

ahres das Rechnungsjahr amit gerechnet worden, daß das Steuera in diesem Rechnungsjahr 85 Milliarden gegenüber 27,3 Milliarden REM im Rechnun jetzt das Ergebnis für die erste Häl n dieser hat das Steuerau Milliarden 31,6 Milliarden R. A. Wir werden bei B längst eingeführten Krie scheinlich 32

über den Kriegszuschlag zur Sozialversicherung be⸗

ger können nach den Vor⸗ erne Sparen bestimmte Teile von dem n und außerdem bestimmie Teile von den ungen und Neujahrszuwendungen eisern sparen. ernen Sparens bedarf Die Betriebsführer und die Kredit darauf einstellen. Jeder dem Eisernen Sparen Arbeitslohn erstmals für einen machen, der nach dem 29. November 194 e dem Eisernen Sparen für bestimmte Teile von den awendungen oder den Neujahrszuwendungen erstm uwendungen Gebrauch machen, die nach dem 15. No Der Lohn⸗ oder Gehaltsempf

Zweite KRKDV).

Verordnung über die Na Tabakwaren und S Nachtragsabgabe Vom 36. Ottober 1941.

Umfang: 195 Bogen. sgebühren: 0,0

kommen des

ung des un⸗

Nachsteuerorbnung). tsteuer wahr⸗

einiger Wochen An—= institute müssen sich Lohn- oder Gehaltsempfänger kann von für bestimmte

zuschlags zur Körper 4 erreichen.

Die Entwicklung in der ersten 1941 ergibt im Verglei jahres 1940 für die wi olgende Bild:

reis: (39 RA. Postver⸗

tück bei Voreinsendung auf äalfte er, Rechnangs ahres

38 RM für ein ten Hälfte des Rechnungs—

ostscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 1. November 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Teile vom eitraum Gebrauch Er kann von Weihnachts- alig für die vember 1941 h änger muß sein einem Betriebsführer beantragen. mindestens für ein ganzes Kalendervierteljahr ge⸗ Der einmal gestellte Antrag gilt jeweils für ein ljahr, wenn er nicht widerrufen oder abgeändert rag muß spätestens bei Beginn des Lohnzahlungs- stellt sein, für den er erstmalig gelten soll. Er muß auer eines Lohnzahlungszeitraums früher gestellt werden, wenn der Lohn oder das Gehalt im voraus gezahlt wird. Die bezeichneten Fristen müssen für die und Gehaltsempfär mehr als einer Wo und Gehaltsempfänger müssen, wenn sie ih zum frühestmöglichen Zeitpunkt erlangen pätestens am 20. November 1941 stellen. auch bei diesen Lohn und Gehaltsem betrag von der Lohnzahlung auf d wiesen werden, die na wird. Eine solche Abkürzung empfängern, die ihr Gehalt m technischen Gründen nicht empfänger können deshalb erstmals vom Ge

mit der er

tigsten Steuern in ohnzahlungs

Einkommensteuer erschaftsteuer

Vermögensteuer.

ahlt werden. sernes Sparen bei s Antrag mu stellt werden. weiteres Vierte wird. Der Ant zeitraums ge

Bekanntmachung.

Die am 31. Oktober 1941 ausgegebene Rummer 40 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Verordnung über die Aer Landesgrenze zwischen Quedlinburg) und Hoym tober 1941.

Verordnun tober 1941.

Umfang:; ü Bogen. Sgebühren: 0, 03 ostscheckkonto: Berlin 96 2900.

Berlin NW 40, den 1. November 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

n mn mmm,

Nichtamtliches. Mus Ser Berwartung.

Kriegs zuschlag auf Tabatwaren, Schaumwein und Branntwein Nachversteuerung.

treten erhöhte Kriegszu schlä chaumwein und Branntwein Waren haben ab demselben Ta u berechnen. Der 30 v. H. des Kleinhandels⸗ Reichsmark und auf Frucht— ganze Flasche. Der Preis für 1 Reichsmark erhöht. mit dem Kriegszuschla 3. gionen eg . inen usw. Der Unter— 1 Zuschlägen wird für Nachsteuerordnung haben deshalb am 3. Nöo⸗ n ihrer Geschäftszeit ihren Bestand an ge und Gesamtkleinverkaufspreis für nach Art und Men Die Bestände men. Verpflichtet zur rn die Trinkbranntweir Branntwein. Die Best ber 1941 dem Zoll

9

J 9 9

nderung der preußisch⸗anhalti chterstedt (Landkreis Vom 18. Ok⸗

Branntweinmonopol . V4 Diese Uebersicht ist der eindeutige deutschen Volkswirt Einkommen wie vor auf und Körperschaftsteuer, an Verbrauchsteuern. Es wird mehr verdient und in Infolgedessen

den Gemeinden Na

(Landkreis Ballenstedtz. Beweis dafür, daß es in der

rieg unentwegt bergauf geht. ch bewegen sich nach edessen das Mehr an Einkommensteuer an Umsatzsteuer, an Vermögensteuer und

schaft auch im Umsatz, Vermö wärts. Infolg

g zur Aenderung des Patentgesetzes. Vom 23. Ok- gen und Verbrau

Anlaufzeit bei Lohn- ern mit einem Lohnzahlungszeitraum von ie bezeichneten Lohn- r Eisernes Sparkonto ihren Antrag Es kann dann pfängern erstmals ein Spar⸗ as Eiserne Sparkonto über- 29. November 1941 vorgenommen der Antragsfrist ist bei Gehalts= onatlich im voraus erhalten, aus möglich. Die bezeichneten Gehalts= von der Möglichkeit des Eisernen halt für den Monat Januar 1942 Der Antrag auf Einzahlung von Weihnachts- Neujahrszuwendungen auf pätestens eine Woche vor dem estellt sein. Die Bestimmungen, isernen Sparens erforderlich Durchführungsverordnung zuf führungsverordnung wird voraussicht erscheinen. Die Eisernen Sparkonten Beendigung des Krie kündbar. In der Dur daß der Inhaber des Eiserne guthaben in besonderen Notfäll nehmen kann.

Verkaufspreis:

e O, 15 RE. Æ4. Postver⸗ R.M für ein Stück b

e abgekürzt werden. ei Voreinsendung auf

edessen mehr verbraucht.

Es wird me altende Aufwärts⸗

Infolgedessen das M à

r geraucht.

i der Tabaksteuer' erstmals s

s wird me ehr an Biersteuer. Es wird me Infolgedessen das Mehr an Mehr an V Vermögensbildung

uckersteuer. ermögensteuer spiegelt sich die Zunahme der

inanzen des Reichs entwickeln Rechnungsjahr wieder b Rechnungsjahres erwartet hatten. waltungseinnahmen, Kri beitrag und mark erreichen. Deckung des Finanzbe Reich in Form von Kreditmitteln ben des Reichs vollzieht si chwierigkeit.

Die Finanzkraft des Reichs wird von Monat stärker; denn das Fundament, auf dem die beruht das Steue wärts. Das Reich schaftlichen Gründen

auch im gegen⸗ bei Beginn des e Summe an Steuern, Ver der Gemeinden, Matritular-= rund 45 Milliarden Reichs⸗=

der darüber hinaus zur ist, fließt dem Finanzierung der Auf⸗ nach wie vor ohne

Sparens Gebrauch machen.

zuwendungen und isernes Sparkonto

Zeitpunkt der Auszahlung die zur Durchführung des ind, werden in einer besonderen efaßt werden. Diese Durch- ich Ende der nächsten Woche sind grundsätzlich erst nach es, mit zwölfmonatiger Kündigungsfrist gsverordnung wird zugelassen sein, Sparkontos sein Eisernes Spar⸗ en schon früher in Anspruch

nige Betrag

arfs des Reichs erforderlich

Am 3. November 1941 auf Tabakwaren, S Kraft. Die Verkäufer dieser Abnehmern die erhöhten Zu zuschlag auf Tabakwarer

reises, auf Traubenschaum! chaumwein 1u½ Reichsmark für die 1 Liter Weingeist wird um

finden sich solche Waren, die nur sherigen Höhe belastet sind, am Händlern, Gaststätten und Kant g zwischen den alten und neuer ;. nacherhoben 30. Oktober 1941). Die Händler usw. vember 1941 vor Begin Tabakwaren nach Art, jede Art und an Schaumwei Größe der Flasche) festzustell sind in Litern Wein aufnahme sind auße diese auch für unverarbeifeten spätestens am 109. Novem zu melden. Sendungen, die na pflichtigen einge zuschlag unterlegen Die nach ahlungsau

Finanzkraft eraufkommen bewegt sich fort ist deshalb auch nicht etwa aus darauf angewiesen, neue Steuern oder die Sätze vorhandener Steuern zu erhöhen. Wir haben unlängst durch

den Kriegszuschlag zur Körper nahme zur ie ist in Zus der Personengesellschaften und chehen. Durch die Mehrbelastung der Kapital eits und der Entlastung Einzelgewerbetreibenden anderseit worden, das vor verschiedenartig

esetzt auf⸗ inanzwirt⸗ einzuführen

die Steueränderungs⸗Verordnung zerschaftsteuer eingeführt. Herbeiführung steuerlicher Gerechti mit der steuerlichen Entlastung er Einzelgewerbetreibenden 9 ellschaften einer⸗ chaften und der ißverhältnis beseitigt dieser beiden sformen bestand. In die gleichen der mitverdienenden ei der Lohnsteuer und

4. Betriebs anlage⸗Guthaben

Durch die Einrichtung des Eisernen Sparkontos werden nur hn⸗ und Gehaltsempfänger angeregt, einen Teil ihres Ein kommens für die Zeit nach Wegfall der Schranken auf dem Waren⸗ markt zurückzulegen. Abschnitt fl der von Kaufkraft sieht eine ähnliche An nehmer vor. abnutzbarer Betriebsanla zeit zu verschieben.

ammenhan

Verordnung über die Lenkung regung für gewerbliche Unter—⸗ angeregt, die Anschaffung gegüter weitmöglichst auf die Nachkriegs⸗ Diejenigen gewerblichen Unternehn hres Betriebsvermögens bis zur Beendig in bestimmter Weise binden, erlangen in Höhe d des Krieges gebundenen Beträge nutzbgren Betriebsanlage Die Bewertungsfreiheit vom Ertrag. Sie beste eine kürzere Zeit als die der betrieb verteilt und demgemäß bereits im Ja Gewinn abgesetzt werden können. affung nach e er Steuern bes Unterne

er Personenge . Die Unternehmer werden

her in der Einkommensbeste en Unternehmun Monate fallen die steuerliche die Verengung der Lohnst rkundensteuer. en steuerlichen Entla

ge (Stückzahl und

Branntwein rleichterun

ung des Krieges er für die Dauer ewertungsfreibeit für die ab- güter, die sie nach dem Kriege anschaffen. ilt für die Steuern vom Einkommen und die Anschaffungskosten auf ewöhnlichen Nutzungsdauer r der Anschaffung voll vom Das führt im Jahr der An⸗ zu einer entsprechenden Verminderung mers und demgemäß zu einer rung der finanziellen Bewegungsmöglichkeit und der unternehmerischer Betätigung.

e des Unterne

geist aufzuneh r den Händle

eitigung der kommen, der sich aus dies trägt 590 Millionen Rei mark Entlastung der Einzelgewer Millionen Reichsmark ehaltsempfänger durch Verengung d

k Entlastung der miͤtverdienenden

en ergibt, be⸗ ährlich (200 Millionen Reichs- mn und der Personen⸗ der Lohn⸗ er Lohnstufen, 50 Mil⸗

amt an

t darin, daß ch dem 2. November 1941 bei den Anmelde⸗

ch nicht dem erhöhten Kriegs en falls anzumelden.

chaften, 260

aben, sind e b

uentrichtenden Betr erung spätestens am ollamt einzuzahlen. Der anmeldepflichtige Sendungen ist bei

enommen von d nd Kleinmengen m Kleinverkaufswert (ohne mehr als 50 RMA, Trauben 10 ganzen Flaschen, Fru Flaschen entfpricht. gesamt weni abfindungs

Ehefrauen genannten Hinzurechnungsvermerks, 60 Mil rkundensteuer). reichlich ausgeglichen durch den,

Finanzbedarfs des Reichs ist eichs find deshalb steuerli

durch Wegfall des lionen Reichsmark fall an Steueraufto Kriegszuschlag zur Körperschaftste

Die Deckung des Wegen des

nahmen ni

ind ohne amtliche November 1911 Zuschlag für später eingehende der Anmeldung zu entrichten. er Anmeldung und Nachver—⸗ olche gelten Tabalwaren Kriegszusch ag) von ins chaumwein aumwein in einer Menge, die 80 ganzen Freimenge von ingz⸗

eseitigung der

Dieser Aus mmen wird

Möglichkeit

hmers ist nach Beendigung des Krieges

nanzbedarfs bes doppelt

1. Die Beträge, die er ebunden hat, Krieges frei. 2. In Höhe der tungsfreiheit für Betriebsan Möglichkeit er Einkommen un

Die Bindung der Beträge, in deren tungsfreiheit erlangt wird, lichen Unternehmer sie

samt nicht hrend des Krieges in bestimmter

2. Kauftraft⸗ neberschuß. Beendigung des Die Lohnsumme und die Summe der

chen Volkgwirt Unternehmergewinne en Volkswir

während des Krieges uf der anderen Seite rkt. Bei dieser Gegen⸗ er Kaufkraft⸗Ueber ur Sicherun rmachtbedarfs und damit lagkraft unserer Frontsoldaten er ch, um eine ungesunde Prelzentwic. em Kaufkraft⸗ Ueber

ranntwein ist eine ger als 19 Liter Weingeist

brennereien, die betriebsfremden eiten, sind von der Nachversteuerung be

weiten Durchführungsverordnun leinhandelspreis ist künftig der n und Schaumwein nicht me sondern an die auf Bier und Ta zur Vereinfa g zugleich mi

in * 6. rigesetzt ge estehen bil überstellung er Schranken auf

schaft sind au eigen noch. chranken auf dem Warenma bt sich ein gewi ö em Warenmarkt gütererzeugung und des sonstige r Steigerung der ie sind gleich ung zu vermeiden. ranken auf dem Warenmarkt

die Festigkeit die chütterung würde ni ng und den sonstigen Güterbedar ie Interessen jedes einzelnen Ver

enen Beträge besteht Bewer⸗ 'sanlagegüter und demgemäß die eblicher Verminderung der Steuern vom vom Ertrag.

g über den Kriegs⸗ uschlag auf

Zollämter abzuführen. bakwaren wird ab dem chung der Arbeit für Wirt r Bier stener und der t und festgesetzt. Die Zollämter erteilen

er Kriegs⸗ Höhe steuerliche Bewer-

uschlag zum se, daß die gewerb-

ier, Tabakw in anzämte r Kriegszus

chieht in de beim Finanzamt ei Betriebsanlage⸗ Guthaben“

bens besteht darin, ist, dafür aber dem reiheit für Betriebsanlage- sffen wird. Das Re ndigung des Kri

schuß, solgnge die reier Lauf ge⸗ üttert werden. t nur die Kriegsgüter⸗ der Wehrmacht, sondern rauchers beeinträchtigen.

erforderlich sind,

as Wesen des Betr er Schranken er

daß es während des Kri hmer steuerliche Bewertungz sichert, die er nach Krieg zahlt das Betriebsanlage⸗ Guthaben n

und Verwaltun Tabatsteuer angemelde Auskunft über Einzelheiten

iebsanlage⸗Gut

en, so würde eges unver

Eine solche Ers