1941 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Nov 1941 18:00:01 GMT) scan diff

,

Dentralhandelgregisterbeilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Mr. 286 vom 1. November 1941. . 4

wendig oder dienlich I weiter die Axel Wul

zersorgungsring vom Gemeinschaftswerk der Deutschen La Arbeitsfront G. m. b. H. zur Bewirt⸗ schaftung zugewiesenen Grundstücke und Gebäude des Gemeinschaftswerks und

Verwaltung der dem

die Vornahme aller * diese Ver⸗ waltung bezüglichen Geschäfte. Stamm⸗ kapital: 200 0600 .A. n , . Albert Brügger, Kaufmann in Reut— fn, Seti gen. Karl Staib in Tübingen⸗Lustnau. Stellvertreter: Ernst Rühle in Urach. Gesamtprokura für: Emil Föll, Willy Zwißler, beide Kauf⸗= mann, hier. Jeder von ihnen vertritt die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem r,, beziehungsweise stellvertretenden 1338 oder mit einem anderen rokuristen. Ge- ellschaft mit beschränkter Haftung. Ge— ellschaftsvertrag vom 7. 15. 1941. Die ertretung der Gesellschaft erfolgt durch wei ', ,, . beziehungsweise ene, , es n, . oder durch einen Geschäftsführer beziehungs— weise stellvertretenden ,, und einen Prokuristen. icht einge⸗ tragen: Bekanntmachungsblatt: Reichs⸗ anzeiger.

Rudolstadt. [30307 Handelsregister Amtsgericht Ru dolstadt, 24. 10. 1941. Veränderung:

Ce den Tiere. tiengese 3 mi erke Rind olsi abt. ; Durch den Beschluß der Hauptver— sammlung vom 16. August 1911 ist der 5 23 33 1 des Statuts (Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage) geändert.

Saar hriÿ c;en. 180908 Sandelðsregister Amtsgericht Saarbrücken. Saarbrücken, den 17. Oktober 1941. Veränderung:

A 3385 V. Monter in Saar⸗ rücken: Die Prokura des Reinhold Jungfleisch ist erloschen. t Saarbrücken, den 21. Oktober 1941. Veränderung:

A 4199 Hermann Leupoldt in Saarbrücken: Die Firma ist geändert. Sie lautet jetzt: Hermann Leupoldt Inhaber Walter Leupoldt in Saar⸗ brücken. Die Prokura des Walter

Leupoldt ist erloschen.

Sankt Gar. 830309 Bekanntmachung.

Im hieß gen . Abt. A ist unter Nr. 2467 heute folgendes ein— getragen worden:

Johann Weiler, Landesprodukte in Oberwesel, ,, 34 a.

Sankt Goar, den 24. Oktober 1941.

Das Amtsgericht.

Schöningen. 30310 Amtsgericht Schöningen, 18. 19. 1941. Veränderung:

H.⸗R. A 430 Firma Bourjau

ningen.

Der persönlich haftende Gesellschafter Michael Körffer ist ausgeschieden. ;

An seine Stelle in mit der gleichen Einlage Herr Dr. Julius Drucker in Leverkusen als persönlich haftender Ge⸗ sellschafier in die Firma eingetreten.

Schüiningen. 30311

Amtẽger icht Schöningen, 18. 15. 151. u

Neueintragung: S⸗R. 440 Rudolf Möller Salz⸗ großhandlung, Schöningen. Inhaber: Kaufmann Rudolf Möller, Schöningen.

Schwetzingen. 303121

Handelsregistereintrag Abt. B Band? Uu O-. 4, J. B. Eder Ziegel werke I.G. i. E. in Brühl. Kaufmann Johann genannt Jean Baptist Eder ist

als Abwickler zurückgetreten, an seiner nan

Stelle ist Bankvorstand Georg Schmidt

in Brühl⸗Rohrhof als Abwickler bestellt.

Schwetzingen, den 23. Oktober 1941. Amtsgericht. I.

Stade. 30313 Amtsgericht Stade, 13. Oktober 1911.

Zu der unter Nr. 111 des Handels⸗ d

kefistet gr ze Wgetrasenen Firma Paul Roöfg, Twen in, ist r persbnlich haftender Gesellschafter eingetreten. Stettin, 4. Oktober 1941. Veränderung: B 1339 Groskkraftwerk Stettin Ak⸗ tien gesellschaft (Französische Str. J). Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29. September 1941 ist der Ge⸗ sellschaftsvertrag in den S8 9 bis 13 (Aufsichtsrat) geändert. Stettin, 11. Oktober 1941. Veränderungen: B 1242 Stettiner Baugesellschaft m. straße 43).

Ch. Kühlcke in Stade ist als Inhabe— rin der Firma die Witwe Jenny Kühlcke geb. Rohr in Stade einge— tragen.

Steyr. 30314 Anits- als Registergericht Steyr. Beschluß.

H.R. B 3. Im Register wurde am 22. Oktober 1911 bei der Firma Steyr⸗ Da imler⸗Puch Aktiengesellschaft, Sitz Steyr, Betriebsgegenstand: Herstellung und Vertrieb von Maschinen, folgende Aenderung eingetragen:

Erteilung der Kollektivprokura an: Johann Rottenmann, Steyr. Rudolf Beleschla Steyr, Robert Schweiger, Steyr, Karl Kirchner, Steyr, Alfred Umschaden, Graz.

Für die Zweigniederlassungen Ber⸗ lin, Warschau und Radom sind die vor⸗ genannten Herren nicht zeichnungs⸗

Stralsund. 30315 Amtsgericht Stralsund, 14 16 1941. H⸗R. B 159 Zuckerfabrik Stral⸗ sund⸗Barth, G. m. b. H., Stral⸗ . Rittergutsbesitzer Konrad Becker n Eldeng, Oberamtmann Hermann

in Poppelvitz sind durch m Vorstande ausgeschieden. Winfried Steinmüller in Holt⸗ Post Grimmen, ist zum Vorstands⸗ mitglied bestellt worden.

ewerbes) und 19 (Reingewinn). 83 2, 4, 7 sind die Worte tzigkeits verordnung“ und „KÄusg. hrungsbestimmungen“ „Wohnungsgemeinnü *. und „Durchführungsvors

Erloschen: 1260 Stra Kemna⸗Lenz, G. i lager 30). Stettin ist aufge

Stettin, 18. Oktober 1941. Veränderung: Stettiner gemeinnützige b. H. (Grün⸗ Die Gesamtprokura des Jahns und des Karl B

gedruckt in Nr. 246, elsregisterbeilage d. Bl. v. 21. 160. Ill den m ohen isces den sr fe.

rischaftsgenossenschaft richtig Nessau (nicht Nossau) lauten.

Alexandrowo od aus dem 5 *

7. Konkurse und Vergleichssachen.

NRielet eld. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des am 14. 1941 in Bielefeld verstorbenen Mat ers

Bielefeld, Arndtstr. Uhr, der Konkurs eröf verwalter ist der Rechtsanwalt Seibertz Biel Offener Arr eigepflicht und Anmeldefri 1. November 1941.

versammlung am A. 85 10355 üh Detmolder

Stettin. HK altisch.

Belanntmachung. n das Genossenschaftsregister für st unter Nr. 5 eine Genossen⸗

irtschafts genossenschaft Jakubice ein⸗ enossenschaft mit beschränl⸗ ftpflicht“ mit dem Sitz in Jaku⸗ ngetragen worden. Die Satzung ist am 14. Juli 1941 festgestellt worden! Gegenstand des Unternehmens ist der etrieb einer Spar⸗

Sandelsregister Amtsgericht Stettin.

Stettin, 4. Oktober 1941. Neueintragungen:

A 6648 Conrad Kiynast Bau⸗ und Nutzholzhandlung, Stettin . Offene Handelsgesellschaft. lschaft hat am 1. Januar 1911

Persönlich haftende Gesell⸗ onrad Kynast aleng Beyer eide in Stettin. 650 Julius Roeske, Stettin

stenbaugesellschaft b. S. (Am Lenz⸗

Zweigniederlassung in ist heute, 11,50

in Bielefeld. est mit An⸗ t bis zum Erste Gläubiger⸗ November 1541,

r, im Stun J

rüfungstermin am 7. No⸗

Baugesellschaft raße 43). räuleins Emma

Witt ist erloschen. i, Darn n,

ur Pflege des Geld⸗, Kredit⸗ arenverkehrs und

Lohse, Kauffrau

zur Förderung

Ueberlingen. Sandelsregister Firma Josef Braunwarth

ermann Braunwarth, Mecha- er, und dem Siegfried Braun Verwaltungssekretär, beide in Ueherlingen, ist Einzelprokura erteilt. Ueberlingen See, 21. Oktober 1941. Amtsgericht.

„Fuhrunternehmen, Stalldunggro Kiesgrubenbetrieb,

i SHolzstr. 27 P). N t seit dem 1. Juli t eine Kommanditistin be⸗ aftender G der Kaufmann Ju Frau Klara Roeske geb. Giesler, Stettin, ist Ein⸗ zelprokura erteilt.

vember 1941 daselbst. Bielefeld, den 24. Oktober 1941. Das Amtsgericht.

PDiissell orf. 8 N 841. U

30a 9] Fi 27. Die Elektrizität. Un Firm, ehr

Maschinengenossenschaft, Genossenschaft mit pflicht, zu

der Maschinenbenutzung tierhaltung. Kalisch, den 17. Oktober 1941. Das Amtsgericht.

. Erscheiet an feen Woche nteg ede dem, mme, de, . p. monatlich 2, 30 Mν, einschließlich o, a8 A. Zeitungegebühr, aber ohne Bestellgelod; för Selbstabholer bel der Aneigenftelle 150 M monatlich. Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anjeigenstelle 8 s, Milhelmstraße 22. Ginnelne Nummern dieser Auagabe kosten 30 My, eimelne Beilagin 10 V. Sie werden nur gegen Baryablung oder vorherige Ginsendng des Betrages ein schlio lich des Portes abgegeben. Fernsprech⸗Santmel Nr.

Kommandit in ueberl

1911. Es Perspnlich⸗ h

l eber das Vermögen dei ur Haendler, offene Han—⸗ delsgesellschaft in ü straße 17, wird heute, am 2 1941, 111 Uhr,

eingetragene eschränkter

ronk aagen, ist durch das Konkursverfahren

Deutscher Neichsanzeiger

: 19 33 38. er Rechtsanwalt Dr. Be⸗ ö nnen in Düsseldorf, Martin⸗Luther⸗ um Konkursverwalter defrist bis zum 5. De⸗ Wahltermin am 27. No- vember 1941, 1 Uhr. Prüfungstermin am 18. Dezember 1941, 11 e,, . bis zum 5. De⸗

Veränderungen:

y O. Reiche (Auto⸗ ßhandlung u. Vertretungen, räulein Irma Plath, Stettin, ist Prokura erteilt.

A 6434 Edith Snack (Leder⸗ und Galanteriewaren, Breite Str. 577. Die offene Handelsgesellschaft ist aufge Karl Sonack ist nunmehr Alleinin Die Firma ist

h der Generalversammlung vom 25. Augu 1941 aufgelöst.

lieder sind die Liquidatoren.

t Labes, 25. Oktober 1941.

Ueberli Handelsregister A Band 3 irma Kistenfabrik Leimba ocher in Leimba Inhaber: Geor b. Markdorf.

Ueberlingen, den 21. Ottober 1941.

Amtsgericht.

A 6413 Will

federn⸗Gro latz 12, wird

zember igll. Reichs hankgirolonto Berlin,

Konto Rr. I/ 1913

Mr. 257 ö

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Begründung zum Dritten Gese Beamtengesetzes.

b. , .

er, Fabrikant in Her Lidenssheid. hr. Offener Unter Nr. 17 un schafts registers verein, eingetragene beschrnkter Ha und

Arrest mit

zember 1941.

Amtsgericht Düsseldorf, Abt. 8, den 28. Oktober 1941.

1830 seres Genossen⸗ Beamtenwohnungs⸗ Genossenschaft mit tpflicht zu Lüdenscheid,

unter Nr. 49 unseres Genossenschafts-⸗ registers Bau⸗ und Siedlungsgenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenf aft mit Haftpflicht, Lüdenscheid, ist endes eingetragen: Die Ge⸗ nossenschgft ist infolge der in der Ge— vom 21. Juni 1941

geändert in „Karl h Sonack, Stettin, ist Einzelprokuristin.

Stettin, 19. Oktober 1941. Veränderung:

A 4665 „Anker“ Allgemeine Ver⸗ und Transpurt⸗Gesell⸗ schaft Holtz C Co. Jeder Prokurist ist zur Vertretung der sammen mit einem anderen Prokuristen b Das gilt insbesondere auch kuristen Schuster, Bülle und Als nicht eingetragen wird ver⸗ cht, daß die gleichs Eintragung weigniederlassun

Velbert, Rheinl. Sandel sregister. Veränderung:

Heiligenhaus. Es sind zwei Kommanditisten eingetreten. mehrige Kommandikgesellschaft hat am uli 1941 begonnen und wird unter ortgeführt. rokuren bleiben bestehen. elbert, den 28. Oktober 1941. Das Amtsgericht.

Hamburg. 130664 Ueber das Nachlaßvermögen des a— uni 1941 in twächters Louis Rudol

Grünwaldt, wesen in Hambu heute, um 12

z zur Aenderung des Deutschen Vom 21. Oktober 1941. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und g über die Einziehung von Vermögenswerten für

amburg verstorbenen

sicherungs⸗ beschränkter

letzt wohnha ffamacherr

r 5 Min., Konkurs Verwalter; Vereid. Bücher⸗ m. Hans Pohlmann,

is zum 27. No⸗ nmeldefrist bis zum Erste Gläubiger⸗

Reichenber das Reich. . Verordnung über das Verbot des Steigenlassens von Drachen in der weiteren Umgebung des Fliegerhorstes Hörsching.

Der Nichtamtliche Teil enthält:

Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der bis 30. September 1941.

Gesellschaft zu⸗ neralversammlung

beschlossenen Verschmelzung mit ungsgenossenschaft

der bisheri

ermächtigt. revisor Di für die Pro Arrest mit An vember 1941. 165. Dezember 1941. versammlung: Dienstag, den 265. vember 1941, 10“ Uhr. Prüfungstermin: Dienstag, den 18. Ja⸗ nuar 1912, 10 Uh Hamburg, den 27. Oktober 1941. Das Amtsgericht. Abteilung 66. Liebenwalde. 2. N. 1. 41.

Lüdenscheid,

H. in Lüdenscheid, aufge⸗

ö irma ist erloschen.

Lüdenscheid, den 27. Oktober 1941. Das Amtsgericht.

Velbert, Rheinl. Sandelsregister. Neueintragung:

S.⸗R. A 1020 E. u. B. Glitten⸗ Die Firma ist eine andelsgesellschaft und hat am er 19834 begonnen. haftende Gesellschafter sind die Elektro= meister Ewald und Bruno Glittenberg, beide in Velbert.

Velbert, den 23. Oktober 1941.

Das Amtsgericht.

en bei den

Königsberg (Pr) und Stralsu folgen wird. Stettin, 11. Oktober 1941. Neueintragung:

A 6651 Schramm C Böhler Kom⸗ manditgesellschaft, tr. 13, Handel mit nenen und ge⸗ brauchten Kraftfahrzeu sönlich haftende Gesel

Zeit vom 1. April 1941 Allgemeiner Mülhausen

Genossenschaftsregister Amtsgericht Mülhausen i. Els.

Am 28. Oktober 1941 wurde unter eingetragen: Edeka Großeinkaufsgenossenschaft der Lolonialwarenhändler, Genossenschaft mit beschränkter aft⸗ pflicht: Die am 19. März 1919 erri teten Satzungen sind in der Gener versammlung vom gefaßt worden. mens ist: 1. Der Betrieb andelsunternehmens zum Zwecke der Beschaffung der für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mit— glieder erforderlichen Waren. Errichtung dem Kolonialwarenhandel dienender Anlagen und Betriebe Förderung des Erwerbes und ihrer Mitglieder. derung, Erhaltung un selbständiger Kolonialwaren⸗ einzelhandel und Sicherung ihrer Lei⸗ stungsfähigkeit Käuferschaft.

berg, Velbert.

Amtliches. Deu tsches Re ich.

Der Führer hat den Gutsbesitzer Waldemar Fe nn zum eichs in Mahön (Insel Menorca / Spanien) er⸗

Band VII

Ueber den Nach Februar 1941 verstorbenen, zu⸗ aft gewesenen

eingetragene lschafter sind die chramm, Stettin, und Kurt Böhler, Berlin⸗Tempelhof. Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1941 Es ist ein Kommanditist

Stettin, 18. Oktober 1941. Veränderungen: A 51066 Sprenger C Warsom Schmalz ⸗Siederei, g, Altdammer Straße n Julius Blume, Stettin, ist Prokura in der Weise erteilt, daß er zusammen mit einem anderen Proku⸗ risten vertretungsberechtigt ist. Prokura des Martin Schober abgeändert,

in Schluft wo Fischermeisters Max am 29. Oktober 1941, 18 Uhr, Konkur Konkursverwalter: Liebenwalde.

n , , Konsul des ; AIISrodd e.

Handelsregister Amtsgericht Walsrode. Valsrode, den 22. Oktober 1941. Löschung: Seinrich Kruse,

Rechtsanwalt Konkursforderungen 19. November 1941 beim Geri nz melden. Termin zur Beschlußfassung über Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und eintre⸗ tendenfalls über die in 85 182, 134 und 137 der Konkursordnun Gegenstände und zur Prüfung angemel⸗ deter Forderungen: Donnerstag, den 27. November 1941, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Liebenwalde, Saal 4. Wer eine zur Konkursma Sache besitzt oder

des Unterne eines Groß

Begründung

zur Aenderung des Dentschen amtengesetzes.

Vom 21. Oltober 1941.

J. Es ist eine Dankespflicht des Deutschen Volks, Hinter⸗ bliebene von Beamten, die als Soldaten oder Wehr machtbeamte ihr Leben für das Vaterland geopfert haben, ausreichend zu ver⸗ sorgen. Die Versorgung wird 5 27a des Einsatzfürsorge⸗ und Versorgungsgesetzes vom 6. Juli 1939 gemäß nach den Vor⸗ schriften des Deutschen Beamteng Diese Fürsorge ist ins liebenen von jüngeren Beamten ni in den meisten Fällen gerade Krieg einsetzen. Eine bliebenen ist erforderlich und

Die durch den Krieg bedingten Verhältnisse bri mit sich, daß die Gefahr von Dienstun wesentlich gewachsen ist. Es werden beson diesen Unfällen oft junge ihrer Hinterbliebenen Ver

Das Unfallru richten sich geltende Dienstbezügen des Beamte höherem Lebensalter die höchst dungsgruppe. der zahlreichen Stu

um Dritten Ge geil grohe. . . z.

Speisefettfabri Die Firma ist erloschen.

Co. Kommanditgesellschaft, Schö⸗ Warengroßhandl

Walsrode. Sandelsregister Amtsgericht Walsrode. Walsrode, den 22. Oktober 1941. Veränderung: H.R. A 245 W. Nubach, Falling⸗

Die Prokurg der Ehefrau Rubach geb. Sprenger in Fa ist erloschen.

bezeichneten Schaffung ge⸗

zusammen mit Lebensmittel⸗

Prokuristen tretungsberechtigt ist.

A 5180 Paul Auto⸗Reparatur⸗Werk, General⸗Vertretung aimler⸗Benz A⸗G., Mercedes⸗Benz, stfahrzeuge, Elisabeth⸗ e 1 8). Zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft ist nur Bruno Hinrichs er⸗

A 5629 Gustav Schulz Reederei und Verfrachtungsgeschäft Die Einzelprokura des An Ferdi⸗

sse gehörige ur Konkursmasse

nichts an den Schuldner verabfolgen oder lei muß den Besitz der Sache und derungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung verlangt, dem Verwalter bis zum 19.

nuwalde, den 29. Oktober 1941. Amtsgericht.

im Dienste es über Unfallfürsorge ndere für die Hinter⸗ cht ausreichend. Es sind unge Beamte, die ihr Leben im erung der Bezüge ihrer Hinter⸗ unaufschiebbar.

Automobile

Riesenbnurꝶ. Bekanntmachung. Gn.⸗R. 14. Landwirtschaftliche Fleisch⸗ verwertungsgenossenschaft Rosenberg e.

ö

Wester lan d. Vekanntmachung. In unser Handelsregister. A ist unter Nummer 308 die Firma Seeburg, Westerland, und als deren aber der Hotelier Gerhard Meyer⸗ eingetragen

8 s . Personen⸗ u. La be m g G. m. b. H., Riesenburg: Das Statut vom 11. September 1957 Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die gemeinschaftliche Ver⸗ wertung von Schlachtvieh. Riesenburg, Wpr., 27. Oktober 1941. Amtsgericht.

o vember 1941

ers im Krieg von Beamte betroffen. Auch ihre und sorgung ist nicht ausreichend. hegehalt und die Hinterbliebenenbezüge mäß nach den ruhegehaltfähigen Ein Beamter erreicht erst in en Dienstbezüge seiner Besol⸗ Das Gehalt eines jungen Beamten ist infolge fen in den einzelnen Besoldungsgruppen und der erheblichen Unterschiede der Besoldung in den 'ein— zelnen Stufen im Verhältnis zu den höchsten erreichbaren Be— zügen sehr niedrig. Das daraus exrechnete Unfall ruhegehalt ist für einen jungen Beamten nicht ausrei gilt für die Bezüge der Hinterbliebenen. Angestellte und Arbei baren Löhne meist schon i sorgung nach einem Unfall i

ist geändert

Westerland

Westerland, den 24. Oktober 1911. Das Amtsgericht.

Königstr. 4h. Schulz ist erloschen. Giesen und Hermann FZensch, beide in Stettin, ist derart Gesamt— prokura erteilt, daß beide gemein 16 zur Vertretung der Firma

A 5698s Friedrich Dobbrunz (Holz⸗ Kohlenhandlung, Str. 7). Offene Handelsg Januar 1941.

n dem Konkursverfahren achlaß des verstorbenen Kaufmanns Bruno Brehler in Fulda, Pfandhausstraße, ist Schlußtermin und zeitig Termin zur Prüfung nach- ch angemeldeter den 26. November ( vor dem hiesigen Amtsgeri Nr. 11, bestimmt. Fulda, den 24. Oktober 1941. Amtsgericht.

Sch wi chus. Oeffentliche Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist der unter Nr. 65 eingetragenen Bezirks ⸗Eierverwertungsgenossenschaft Schwiebus, e. G. m. b. S. in Schwie⸗ eingetragen worden: An Stelle des bisherigen Statuts vom 28. Dezember 1935 ist das Original⸗ statut vom 24. Mai 1941 getreten. Schwiebus, den 24. Oktober 1911. Das Amtsgericht.

5. Musterregister.

Gxoftschimau, Sachsen. I30dS5 In das Musterregister ist eingetragen

Robert Dolff, Buch⸗ 1Muster

Weimar. . Handelsregister cht Weimar, 20. B IV 31 Firma Christoph Teufel bei in Weimar. ; Direktor Ludwig Marlier in Weimar alleinvertretungsberechtigten äftsführer bestellt worden.

Amtsgeri

u. abelsdorfer esellschaft seit Der Techniker js

chend. Das gleiche

Amtsgericht Jever. k den 29. Oktober 1941.

schluß. XN. 16̃3332 Das Konkursverfahren über das Vermögen der Baugenossen⸗ schaft Waddewarden e. G. m. b. SH. in Liquidation wird nach erfolgter Ab— Schlußtermins

ter erhalten ihre höchsten erreich⸗ rüheren Lebensalter. Ihre Ver— t deshalb wesentlich besser als die eamten, wenn sich der Dienstunfall im jüngeren Alter Die Gerechtigkeit erfordert, daß der Beamte und erbliebenen nicht schlechter gestellt werden als jene. §z „112 sieht deshalb vor, daß die ruhegehalt⸗ stbezüge eines durch Dienstunfall verletzten Be— ach der Dienstaltersstufe seiner Bes zur Vollendung des fünfundsechzigsten reichen können. Es werden danach im hegehaltfähigen Dienstbezüge der höchsten zugrunde gelegt werden. Eine ür Widerrufsbeamte getroffen. liebenen werden so gestellt, als esoldungs⸗ ienstunfalls unter⸗

Wollclegk-, Meckilh. In das hiesige Handelsregister A 584 ist ingetragen:

t ankow, Ziegelwerke, Kom⸗ Woldegk.

manditgesellschaft, l 6 In. haber: Georg Pankow, Ziegeleibesitzer, seine Hint

Der neue fähigen Dien amten sich n die er bis Lebensjahres hätte er allgemeinen die ru Stufe der Besoldun entsprechende Regelung wird Der Beamte und seine Hinter ob das regelmäßige Aufst ruppe nicht durch die Folgen eines rochen worden wäre.

II. Das Ru

Kommanditgesellschaft. schaft hat am 1. Mai 191 begonnen. Ein Kommanditist. Der persönliche Ge⸗ sellschafter ist zur Vertretung der Ge⸗ aft nur gemeinschaftlich mit einem äftsführer ermächtigt. t führer ist der Kaufmann Ernst Matthies in Teterow i. M., Moltkestr. 43. Woldegk, den 14. Oktober 1941. Das Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ register.

Wel chsel.

Offtenhun Das Konkursverfahren Vermögen 6. am . ö 1939 verstorbe⸗ nen Paul Berger, Kau ö , des Schluß termins aufgehoben.

Ifsenburg, den 21. Oktober 1941.

Amtsgericht. II.

Verantwortlich. . ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den

9 Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen T Lantzsch in Berlin⸗ harlottenburg ischen Verlags⸗ und

( oldungsgruppe gemeinnützige

a) Nr. 791. Hainewalde, „Haus halt⸗Hilfsgerät“ anwendung beim Zerkleinern von Ge⸗ usw., plastisches Schutzfrist 190 Jahre, an⸗ September

Robert Dolff, Buch⸗ drucker in Hainewalde, 1 Zeichnung zu einer Heftmaschine Heftung, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 10 Jahre, an⸗ am 24. September vorm. 8 Uhr. Großschöngu / Sg, am 80. Sept. 1941. Das Amtsgericht.

Das Unternehmen darf nur die im 5 6 des Wohnungsgemein⸗ nützigkeitsgesetzes und in der Durch⸗ führungsverordnung b schäfte betreiben. Gesellschafter vom 4. September 1911 ist der Gesellschaftsvertrag in den 8 2 bis 5, 7, 8, 16 3 15 c 17, 19, herechtigt. 21, 22 geändert und neu gefaßt. 2 Gesellschaft wird vertreten durch einen Geschäftsführer. ;

1268 Stettiner Wohnstätten⸗ H. (Hakenterrasse Durch Beschluß der Gesell= September 1941 ist llschaftsvertrag geändert in den

mann in Offen⸗

neten Ge⸗

müse und eschluß der

Erzeugnis,

eigen in den St

vorm. 11 Uhr. b) Nr. 792.

mit Erläuterun für klammerlo

hegehalt aller Beamten, auch untersten Besoldungsgruppen, muß eine an ührung auch dann ermöglichen, wenn rbeitskraft nichts verdienen können.

Fällen nach geltendem Re deshalb eine Mindestgrenz wird aüf 60 vom Hundert

gemessene insatz ihrer is erreicht in manchen § 89 führt

gesellschaft m. b. Alex androvwo.

Verichtigung. In der Bekanntmachun

cht diese Höhe nicht. e für das Ruhegehalt der niedrigsten ruhegehalt

k

t 16. chafter vom 16 Druck der Preu

Radbruch in Abshagen und Landwirt

58 7 Betreffend Angehbrige des Bau⸗l Genossenschaftsregister des Amtsgerichts mbH.. Berlin.

Dienstbezüge der unte

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mam breiten etit⸗Jeile 1, 1l9 RA, einer dreigespaltenen 37 wm breiten erit-· eile 85 Ma. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle erlin 8 68, Wilbelmstraße 32. Alle Druckaufträge find auf einfeitig heschriebenen. Dapier võönig dreuctrerf e nr enen, lincbes,nter- ist darin auch anzuge welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterftrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befriste ie Anzeigen müssen 3 Tage

itwe mit vier

eines Mindestwitwengelds in 5 5 Abs. 2 ist damit entbehrli indestruhegehalts.

Beamten und seiner Hinterbliebenen erdi ehaltsteile sind.

III. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden §8 80 Abs. ? gemäß dann nicht nach den Bezügen bemessen, die der Beamte zuletzt erhalten hat, wenn er in eine Beförderungs⸗ . u ei et ist und die Bezüge dieser Stelle nicht min— estens ein Jahr lang erhalten hat. Es werden in diesem Fall die Bezüge zugrunde gelegt, die er vor der Beförderung erhalten hatte. Auch die Hinterbliebenen erhielten in diesem Fall Versorgung nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, die der Beamte vor der Beförderung bekommen hatte. Letztere Regelung ist nicht gerechtfertigt und wird daher beseitigt.

IV. Es erhalten 5 162 gemäß ein Reichsminister und 5 177 gemäß auch ein ö sowie ein Vorsitzen⸗ der und ein Mitglied der Landesregierungen nur dann Ruͤhe⸗ sehalt, wenn sie ihr Amt ohne Unterbrechung mindestens kae ar bekleidet oder insgesamt einschließlich dieser Amts— . mindestens zehn Jahre als Beamter im Dienst gestanden aben. Es folgt daraus, daß auch ihre Hinterbliebenen im 5 ihres Todes innerhalb der Fristen Hinterbliebenenver— orgung nicht erhalten. Diese Härte für die Hinterbliebenen wird beseitigt. Sie erscheint kriegswichtig mit Rücksicht auf die erhöhte Gefahr für das Leben auch bei Einsatz jedes Deutschen in der Heimat. . Die weiteren Aenderungen des Gesetzes, die in den folgenden Ausführungen näher bezeichnet fh, enthalten einige Klarstellungen und Ergänzungen des Gesetzes, die durch die Kriegsverhältnisse . werden.

Zu § 80 Absatz 3 . Die Vorschrift des 8 80 Absatz 2 ist für die Krie 8zeit nach §5 4 Ih t 3 der Zweiten Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Béamtenrechts vom 3. Mai 1940 für alle r en, sfälle außer Kraft gesetzt, die nach dem 1. Sep⸗ tember 1959 eingetreten sind oder noch eintrelen. Die Aus— wirkung des 5 50 Absatz?2 für die Hinterbliebenen der Beamten wird jetzt auch für die Zeit ab dem Inkraft⸗ treten des Deutschen Beamtengesetzes als Dauerma nahme beseitigt, wenn der Beamte in der Jahresfrist gestorben ist.

. Zu § 82

Die Zeit, in der ein Beamter vor seiner Ernennung nach Vollendung des ehen , Lebensjahrs Mi⸗ litäranwärter oder Anwärter des eichsarbeitsdienstes ge⸗ wesen ist, wird durch die Aenderung des Gesetzes als ruhe⸗ ehaltfähig anerkannt. Die Regelung entspricht den Be— timmungen des 5 54 Absatz 26 des Wehrmachtfürsorge⸗ und ersorgungsgesetzes und des 5 51 des Reichsarbeitsdienst⸗ versorgungsgesetzes (V).

Zu § 89 Absatz 2 Die Festsetzung eines Mindestruhegehalts wird im Ab— a 2 ien Der bisherige Absatz 2 wird in unver— änderter Fassung Absatz 53. Unkerhaltsbeiträge im Sinn des aher fen e . 2 haben nicht ihre unterste Grenze im Mindestruhegehalt. Sie können auch unter diesen etrag festgesetzt werden.

Zu § 99

Die Bestimmung des neuen Absatz 8 soll die Annahme

soldungsgruppe der besoldungsordnung A fe ;

versorgungsberechtigter Kinder durch Beamte an Kindes Statt fördern.

Es ergibt sich daraus auch eine wesentliche Aufbesserung des bisher in 3 963 Abs. 2 festgesetzten Mindestwitwengelds. Die bisherige Vorschrift über das Mindestwitwengeld wirkte sich in vielen Fällen tatsächlich nicht aus. 5 100 schreibt vor, daß Witwengeld und Waifengeld zusammen den Betrag des Ruhegehalts nicht übersteigen dürfen, das der verstorbene Beamte erhalten hat oder das er erhalten hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Dieser Betrag ist die Höchstgrenze für Witwengeld und Waisengeld zusammen. Das Ruhegehalt konnte schon von dem bisherigen Mindest— witwengeld und dem Waifengeld einer Witwe mik einem Kind überschritten werden. Das Vorhandensein weiterer Kinder blieb unberücksichtigt. Die Hinterbliebenenversorgung der i en Familie . ihre Grenze an dem Ruhegehalt. Eine

i indern bekam in manchen Fällen nicht mehr Witwengeld und Waisengeld als eine Witwe mit einem Kind. Diese 5 werden jetzt vermieden. Die Einführung eines Minde truhegehalts bewirkt, daß auch bei Bexücksichtigung des

100 noch ein ausreichender Spielraum für Witwengeld und Waisengeld zusammen bleibt. Die Auswirkung des § 100 kann etzt erst bei einer Witwe mit vier Kindern beginnen. Es ist

amit auch für die Fälle des früheren Mindestwitwengelds die Rechtslage erreicht, die sonst allgemein besteht. Die ö.

eworden. Das niedrigste Witwengeld beträgt 690 v. H. des Es wird in Zusammenhang damit auch die Begrenzung

des Witwengelds auf einen Höchstbetrag beseitigt. Sie ent! spricht dem Gedanken nicht, daß die e n n , des ente

vor dem Ginrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein. . Berlin, Montag, den 3. November, abends oft ch ecttonto: Verlin 41821 1941

Zu § 10

Die Aenderung dient der Klarstellung strittig gewordener Fälle. Ausführung einer Dienstreise oder eines Dienstgangs und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort gehören zur Ausübung des Dienstes. Die bisher in der Durchführungs⸗ vorschrift enthaltene Regelung gehört in das Gesetz. Auch der oft vorkommende Unfall bei Leibesübungen, die von den Obersten Dien stbehörden angeordnet sind und unter Aufsicht ausgeführt werden, wird zum Dienstunfall erklärt. Die Klarstellung er⸗ leichtert die Bestrebungen für die körperliche Ertüchtigung der Beamten. Die Teilnahme an Schulungslehrgängen, die von den Qbersten Dienstbehörden angeordnet sind, ist für Be⸗ amte Dienst. Es gehören zu diesen Lehrgängen nicht nur die Lehrgänge an den von den Obersten Dienstbehörden ein— gerichteten Schulen, sondern auch die Lehrgänge an den von anderen Stellen eingerichteten Schulen, wenn die Teilnahme von der Obersten Dienstbehörde angeordnet worden ist. Es konnte nur zweifelhaft sein, ob auch Gemeinschaftsveranstal⸗ tungen und zu Lehrzwecken angeordnete Uebungen und Be⸗ sichtigungen zum Tienst in diesen Lehrgängen gehören: Die

rage ist dahin entschieden worden, daß sie Dienst sind. Die

larstellung ist erforderlich. Teilnahme an Gemeinschafts⸗ veranstaltungen außerhalb sfolcher Lehrgänge gehört nicht zum Dienst, auch wenn sie von der Obersten Dienstbehörde ge⸗ wünscht oder gefördert wird.

Die Bestimmung, daß der Dienstweg als Dienst gilt, wird als in das Gesetz gehörend aus der Durchführungsvorschrift herausgenommen.

Unfälle bet Hilfeleistung im öffentlichen Interesse (Bei⸗ spiele: Rettungsunfall, Unfall im Luftschutzdienst oder im Dienst der NSV.) sind keine Dienstunfälke. Bestimmungen darüber gehören nicht in das Deutsche Beamtengesetz. Dies⸗ Unfälle wen aber in dem Gesetz über Aenderungen in der Unfallfürsorge in der Weise berücksichtigt werden, daß die Beamten, die einen Unfall erleiden, durch zusätzliche Leistun⸗ gen der Unfallversicherung so gestellt werden, als ob sie einen Dienstunfall erlitten hätten. ö

Absatz 3 soll diejenigen Beamten schützen, die nach der Art ihrex dienstlichen Verrichtungen der Ansteckung an be⸗ stimmten übertragbaren Krankheiten besonders ausgesetzt sind (Beispiele: Aerzte, Desinfektoren, Krankenschwestern, Polizei⸗ beamte, die Absperrungsmaßnahmen vornehmen). Es soll ein Dienstunfall angenommen werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß der Beamte sich außerhalb des Dienstes an— gesteckt hat. Es werden durch die Bestimmung die schwierigen ir in gen vermieden, ob ein Beamter, der einer ÄAn⸗ steckung infolge der Art seines Dienstes besonders ausgesetzt war, sich die Ansteckung im Dienst zugezogen hat. Aufenthalt in Seuchengebieten allein genügt nicht. Erkrankt ein in solchen Gebieten tätiger Beamter an der Seuche, fo liegt nur dann ein Djenstunfall vor, wenn erwiesen ist, daß die Ansteckung im Ditnst stattgefunden hat. Die Vermutung, daß die An⸗ steckung im Dienst geschehen ist, gilt nur für die Beamten, die nach der Art ihrer Tätigkeit der Ansteckung besonders aus⸗ gesetzt sind.

Zu § 111

Absatz 3 ist durch die Heraufsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge auf die höchste erreichbare Dienstaltersstufe durch s 112 gegenstandslos geworden. Die in ihm festgesetzte Min⸗ destgrenze für die Bemessungsgrundlage wird in Zukunft in allen Fällen überschritten. Der Absatz 2 wird klarer und ver⸗ ständlicher gefaßt. Die Vorschrift wurde bisher durch die Aus⸗ führungsbestimmung 1 Satz 2 erläutert. Eine sachliche Aenderung ist in der neuen Vorschrift nicht enthalten.

Zu § 112 Die oe, , bringt eine wesentliche Erhöhung des

Unfallruhegehalts, des Unfallwitwengelds und des Unfall⸗ waisengelds mit sich. Zu § 114 Die Bestimmung hatte bisher nur Bedeutung in den sel⸗ tenen Fällen, in denen Unfallversorgung nach Ermessen bewilligt werden konnte. Sterbegeld wurde aber auch in diesen Fällen bisher regelmäßig in Höhe der Bezüge von drei Monaten gewährt. Die Vorschrift des § 114 ist entbehrlich. Die neue Vorschrift stellt klar, daß die Hinterbliebenen als Sterbegeld statt des Sterbegelds nach F938 die Hinterbliebenen versorgung nach den 85 115 118 erhalten sollen, wenn diese höher ist als die letzten Dienstbezüge.

Zu F 115

Die Vorschrift hatte keine praktische Bedeutung. 60 v. S. des Unfallruhegehalts waren bisher schon in allen Fällen mindestens so hoch wie die in § 1135 Adsätze 1 und 8 fest.

gesetzten Beträge. Die neue Fassung stellt die Rechtslage eindeutig klar.

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