1941 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Nov 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. uud Staatsaseiger Ar. 261 vom 7. November 1941. S. 4

Rechte bis zum 5. Januar 1942 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 4700, Ii. Treuenbrietzen, 3. November 1941. Das Amtsgericht.

31504) Oeffentliche Aufforderung.

67 VI 214 41. Der Oberpostsekretär i. R. Georg Mattern ist am 7. 2. 1941 in Frankfurt a. M. gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt werden konnte, werden diejenigen, denen Erb⸗ rechte an dem Nachlaß zustehen, hier⸗ mit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 16. Januar 1942 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, andernfalls wird festgestellt, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist.

Frankfurt a. M., 31. Oktober 1941.

Amtsgericht. Abt. 67.

31506 Aufgebot von Nachlasgläubigern. 54 F. 84/41. Am 9. Februar 1941 ist in Hamburg der Bankier Justus Hex⸗ mann Ludwig Max Vogeler, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Kloster⸗ allee 9, gestorben. Zum Nachlaßpfleger ist der vereidigte Bücherrevisor Wil⸗ helm Riese, Hamburg, Rothenbaum⸗ chaussee 30, bestellt worden. Auf An⸗ trag des Nachlaßpflegers werden alle Nachlaßgläubiger des Gestorbenen auf⸗ efordert, ihre Forderungen bei dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplatz, Ziviljustizgebäude, Zim⸗ mer 161 a, spätestens in dem dort auf Donnerstag, den 22. Januar 1942, 131“ Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Vew el sr tte sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur inso⸗ weit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den einem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. Hamburg, den 17. Oktober 1941. Das Amtsgericht. Abteilung 54.

31508

Nachlaßgericht Markgröningen. Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg.

Der am 23. Februar 1916 erteilte Erbschein nach dem am 14 Februar 1919 gestorbenen Hermann Bofinger, Schlosser in Markgröningen, wird für kraftlos erklärt.

31509 Aufgebot.

Auf Antrag des am 16. September 1940 in München verstorbenen Archi⸗ tekten Georg Adam Lersch, dahier, werden alle diejenigen, welche An⸗ sprüche gegen den Nachlaß erheben, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche unter Bei⸗ fügung der Belege spätestens im Auf⸗ gebotstermin am Donnerstag, den 29. Januar 1942, vorm. 165 uhr, Amtsgerichtsgebäude, Mariahilfplatz Nr. 17a, Zimmer 1971111, anzumelden. Nachlaßgläubiger, die sich bis dahin nicht melden, können, unbeschadet des Rechts auf Berücksichtigung vor etwaigen Pflichtteilsforderungen, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen, von dem Erben nur noch insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen nach Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.

München, den 29. Oktober 1911.

Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Vormundsschafts⸗

und Nachlaßgerichts.

31351]

Durch Ausschlußurteil vom 31. Ok⸗ tober 1941 ist der Hypothekenbrief über die im Grunsbuch von Groß⸗ tychow Band 1B1att Nt. 20 in Abt. Ul unter Nr. 10 für die Kreissparkasse zu Belgard eingetragene Hypothek von 2006 Gn für kraftlos erklärt worden.

Belgard Pomm., 31. Oktober 1941.

Das Amtsgericht.

31352

Durch Ausschlußurteil vom 30. Ok⸗ tober 1941 ist der Hypothekenbrief es Amtsgerichts Braunschweig vom 2. März 1925 über die im Grundbuche von Alvesse Band 1 Blatt 16 für die Sterbekasse der Mitglieder der Landestheaterkapelle in Braun⸗ schweig in Abteilung Ul unter Nr. 8 eingetragene . von 4000 Gen für kraftlos erklärt. Braun⸗ schweig, den 30. Oktober 1941.

Das Amtsgericht. 21.

31503) Bekanntmachung.

Im Aufgebotsverfahren Huber, Konrad, Sägewerksbesitzer in Hanbach Nr. 2, erläßt das Amtsgericht Am⸗ berg beauftragter Richter Ederer auf Grund mündlicher Verhandlung vom 28. Oktober 1941 Im Namen des Deutschen Volkes folgendes Ausschluß⸗ urteil: 1. Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg für Ammersricht Band V Seite 65 ff, Blatt 606, und Band IV Seite 152, Blatt 558, Abt. IIl, für die Sägewerksbesitzers⸗ und Holzgroßhänd⸗ lersehegatten Konrad und Barbaka Huber von Hahnbach am 24. März 1927 eingetragene Grundschuld zu 50 000 Gen mit Zinsen zu jährlich 38 v. H. wird für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens treffen den Antragsteller.

Amtsgericht Amberg.

4. Oeffentliche Zuste lungen.

31244 Oeffentliche Zustellung. Es klagen: 1. Polizeiwachtmeister Carl Seyer, Berlin⸗Niederschönhausen, Sedanstr. 57, Prxozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schütze⸗Buzello, Berlin⸗ Pankow, Breite Str. 2s, gegen Amanda Seyer geb. Entson 241. R. 452. 41 —: 2. Ingenieur Martin Hack⸗ hofer, Berlin⸗Hermsdorf, Moltkestr. 14, ,, Rechtsanwalt Gloede, Berlin, Neue Königstr 49, gegen Adelina Goitia in Manila Passy, Phi⸗ lippinen 241. R. 416. 41 —; 3. Bote Max Schälicke, Berlin, Nettelbeckstr. 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Herbert Kußmann, Bln.⸗Wilmers⸗ dorf, Helmstedter Str. 8, gegen Flo⸗ rence Schälicke geb. Kindert, früher in Berlin 241. R. 434. 41 —; 4. Frau Frieda Hadrbolee, Dörnten Nr. 13a, Kreis Goslar, Prozeßbevollmächtigter! Rechtsanwalt Wollmann, Berlin, Köthener Str. 38, gegen den Kontrolleur Arthur Hadrbolec, früher Berlin N 4, Schröderstr. ! 223. R. 572. 41 5. Reichsbahngehilfin Erika Guttentag geb. Ballner, Berlin, Motzstr. X, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fischer, Berlin, Kleiststr. 19, gegen Heinz Israel Guttentag, früher Berlin-⸗Wilmersdorf, Pariser Str. 53 223. R. 684. 41 —; 6. Fräulein Eva Krumm, Berlin, Alt Stralau 17, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Simsch, Berlin-Lankwitz, Leonorenstraße Nr. I5, gegen Fabrikbesitzer Kurt Blumenfeld, früher Berlin⸗Lichtenberg, Rittergutstr. 152, jetzt in Auckland (Neu Seeland) 215. R. 539. 41 —; 7. Frau Klara. Spletzer geb. Junke, Berlin⸗ Charlottenburg, Spandauer Berg ?,

. Oeffentliche Zustellung. In der Ehescheidungssache des Wachtmeisters Werner Gauglitz in Breslau gegen seine Ehefrau Tekla Ganglitz geb. Hasenmüller, zuletzt in Würzburg, wird die Beklagte zur mündlichen 26. lung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Breslau auf den 18. Dezember 1941, 10 Uhr, geladen mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächigten vertreten zu lassen. (J. R. 91/41.)

Breslau, den 4. November 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

31515

Es klagt die Ehefrau Edith Sara Wolf geb. Vogelsang, Kennkarte: Dortmund A 2641 (), Dortmund⸗ Mengede, Williburgstraße 6, gegen ihren Ehemann auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Dortmund auf den 6. Januar 1942, 9 Uhr, Zimmer 66, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Landgericht Dortmund.

31516 Oeffentliche Zustellung.

Der Drogist Fritz Geyer in Karls⸗ ruhe, Wilhelmstraße 21, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Seippel und Schönig in Karlsruhe, klagt gegen seine Ehefrau Irene Geyer geb. Bode, zuletzt in Chicago, USA., z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund des §z 55 des Ehegesetzes vom 6. Juli 1938 mit dem Antrage auf Scheidung der am 13. Dezember 1934 in Chicago ge⸗ schlossenen Ehe, und ladet die Beklagte ur mündlichen Verhandlung des

echtsstreits vor die Zivilkammer 2 des Landgerichts Karlsruhe, Hans⸗Tho— ma⸗Straße 7, auf Dienstag, den 30. Dezember 1941, vorm. i /e Uhr, Zimmer 221, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ . Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

arlsruhe, den 1. November 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

31517] Oeffentliche Zustellung.

4. R. 490/1941. Tiburcio, Therese, Damenschneiderin in München, West⸗ endstraße 1215111, Klägerin, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wal⸗ ter Petzl in München, klagt gegen Tiburcio, Dr. Modestro, Arzt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bauerfeld, Berlin, gegen den Fen⸗ sterputzer Rudolf Spletzer, früher Berlin⸗Charlottenburg 265. R. 588. 41 8. Frau Elisabeth Strauß geb. Schaffrath, Berlin⸗Wilmersdorf, Sig⸗ maringer Str. 26 1, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Lehmann, Berlin, gegen den Diplomingenieur Alfred Israel Strauß, früher Berlin⸗Wil⸗ mersdorf 265. R. 5965. 41 ; 9. Tech⸗ nischer Kaufmann. Alfred Franzisco Israel Cohn, Berlin⸗-Schöneberg, Nau⸗ mannstr. 48, vertreten durch Kon⸗ sulent Mamlok, Bln.⸗Charlottenburg, Kantstr. 49, gegen den Oberstleutnant Antonio Alomia, früher Berlin, Kaiserallee 22, jetzt in Quito (Ecuador) 202. O. 118. 41 —; 10. Fabrikbesitzer Georg Hänsel in Pirna⸗Dresden, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kurt Schönner, Berlin Nw 7, Unter den Linden 38, gegen den früheren Fabrik— besitzer Emil Israel Fiegel, früher Berlin, Wallstr. 13 208. O. 148. 41 mit den Anträgen zu 1—5, 7 und 8 auf Ehescheidung, zu 6 auf Fest⸗ stellung, daß die Klägerin nicht von dem Beklagten abstammt, zu 9 auf Zahlung von 3100, Een nebst 4 9. Zinsen seit Klagezustellung, zu 10 den Beklagten zu verurteilen, darein zu willigen, ch der Kläger über die ö.. dem Gemeinschaftskonto Fiegel⸗Hänse bei der Dresdner Bank, Depositenkafsse Nr. 65, in Berlin, Wallstr. 5 8, befind⸗ lichen RM 18000, 4 97Higen aus⸗ losbaren Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reiches von 1938 Folge 11 A. O. sowie über die auf diesem Gemein⸗ schaftskonto befindlichen Barbeträge allein verfügungsbefugt ist. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Berlin, Grunerstraße, und zwar zu 1 auf 15. 1. 1942, 16 Uhr, Zimmer 245, zu 2 auf 5. 2. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 3 auf 5. 2. 1942, 19 Uhr, Zimmer 245, zu 4 auf 19. 1. 1942, 10 Uhr, Zimmer 324 A, zu 5 auf 18. 1. 1942 19 Uhr, Zimmer 334 A, zu 6 auf 30. 12. 1941, 11M Uhr, Zimmer Nr. 215, zu 7 auf 6. 1. 1942, 11 uhr, Zimmer 235, zu 8 auf 31. 1. 1942, 190 Uhr, Zimmer 235, zu 9 auf 12. 1. 1912, 10 Uhr, Zimmer 111, zu 10 auf 31. 1. 1942, 11 uhr, Zimmer Nr. A212, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen zu 144, 6, 7,9 Rechtsanwalt, zu 5, 8, 10 Konsulenten als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 3. November 1941.

. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

mit dem Antrag, zu erkennen: J. Die Ehe der Streitsteile wird geschieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw. zu erstat⸗ ten. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen. Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts München J auf Don⸗ nerstag, den 15. Januar 1942, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 85 /, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. München, den 1. November 1941. Geschäftsstelle des Landgerichts München J.

31518] Oeffentliche Zustellung.

3 R 17640. Der BSberingenieur Dr. Hans Edler in Nürnberg, Maxfeld Nr. 13, vertreten durch die Rechtsan⸗ wälte Dres, Kroher und. Mayer in Nürnberg, klagt gegen Katharina Sara Edler, geb. Lehrs, früher in Nürn⸗ berg, jetzt in England unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung mit dem Antrag, gemäß 5 55 des Ehegesetzes die Ehe zu scheiden. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg⸗ Fürth 3 Dienstag, den 13. Ja⸗ nuar 18942, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 319/11 des Gerxichts⸗

gebäudes, Fürther Str. 119, mit der)

Aufforderung, einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer , zu bestellen. Nürnberg, den 3. November 1941. Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg⸗Fürth.

31519) Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Auguste Smykalla geb. Klossek in Rybnik, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bartzack in Rybnik, klagt gegen den Arbeiter Josef Smykalla, früher in Loslau, auf Ehescheidung aus 5 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 22. Dezember 1941, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. 4 R 194415

Ratibor, den 1. November 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

*

31521

Es klagen: 1. Ehefrau Alfons Kaps, Grete geb. Stricker, o. B., Wuppertal⸗ Elberfeld, Baumstr. 14, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Behling⸗ Wülfing, Wuppertal⸗Elberfeld, gegen den Kellner Alfons Kaps, zuletzt in Wuppertal⸗Elberfeld, aus S8 49, 55 Eheges. Aktenz.: 5 R 14641. 2. Dreher Fritz Walter Alwin Bachmann, Wülf⸗ rath, Flandersbach 123, Prozeßbevoll⸗ mächtigter,; Rechtsanwalt Kneib in Wuppertal, gegen seine Ehefrau Lydia Iwanowna geb. Weber, Chauffeurin, zuletzt in Odessa, Chalturina, Quar⸗ tier 28, aus 5 47 Eheges. Aktenz.:: 3 R 227141. Die Kläger laden die Be⸗ klagten, deren Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, und zwar zu 1 auf den 23. 12. 1941, vorm. ä Uhr, Zimmer 90, zu 2 auf den 39. 12. 1941, vorm. 103 Uhr, Zimmer 90, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Wuppertal, den 3. November 1941.

Landgericht Wuppertal.

31522) Veräußerungsauftrag. Gemäß den 55 1 und 6 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709, gebe ich der Firma „Holz⸗ warenfabrik Landskron (Kärnten) Ges. m. b. H.“, eingetragen im Handelsregister laut Beschlusses des Landes- als Handelsgerichtes Klagen⸗ furt vom 13. 9. 1924, Abt. 1V Reg. C 3/942, k Dr. Erich Israel Löwe, auf, den Betrieb binnen zwei Wochen abzuwickeln, Betrieb wie Grundbesitz (E383. 167, KG. Grat⸗ schach, Amtsgericht Villach) zu ver⸗ äußern und mir binnen der gleichen Frist einen genehmigungsfähigen Kauf⸗ vertrag in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so müßte ich zur einstweiligen Verwaltung und Abwick⸗ lung bzw. späteren Veräußerung im Sinne des 5 2 der angeführten Ver⸗ ordnung einen Treuhänder bestellen. Klagenfurt, den 30. Oktober 1941. Der Reichsstatthalter in Kärnten. Im Auftrag: Dr. Winkler e. h.

31520) Oeffentliche Zustellung. Gustav Koch, Fabrikant in Nagold, Württ., klagt gegen Otto Mara bini, zuletzt in Vaihingen a. F., jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend. Bekl. soll kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar verurteilt werden, an den Kläger 306 FRM 50 Pf. zu hezahlen. Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart ist be⸗ stimmt auf Mittwoch, den 7. Ja⸗ nuar 1942, vorm. 954 Uhr, Saal 289. Hierzu wird der Beklagte geladen.

Amtsgericht Stuttgart.

5. Verlust⸗ und Fundsachen.

31523 Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. Mt 89 604 Joseph Stützel ist abhanden gekommen und wird kraftlos, wenn er . binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 5. November 1941.

Friedrich Wilhelm

Leben sversicherungs⸗Akt. Ges.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

31525) Stadt Freudenstadt.

Bei der heute vorgenommenen Ver⸗ losung von Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe der Stadt Freuden⸗ stadt wurden zur Heimzahlung auf 1. Januar 1942 folgende Nummern gezogen:

Reihe 1: Nr. 4, 16, 23, N, 54, 60, 69, 95, 151, 155.

Reihe 2: Nr. 8, 10, 17, 24, 48, 6g, gö, 99, 113, 118, 136, 158, itz, 151, 195, 263, 204, 214. 215, 225, 243, 250, 251, 273, 317, 342, 546, 363, 3654, 357, 100, 406, 407, 413, 441, 476, 193, 493, hi5, 5I4, 5ig, 5aß, 546, 5öl, 567, 57g, 61s, 625, 65, 655, 663, 66g, red, 675, 687, 7560, 7585.

Die Rückzahlung des Kapitals er⸗ gn gegen Rückgabe der Schuldver⸗ chreibungen nebst den unverfallenen Zinsscheinen auf 1. Januar 1942 bei der Stadtkasse Freudenstadt.

Vom 1. Januar 1942 an hört die Verzinsung auf.

Von früheren Jahren sind noch nicht . Reihe 2: Nr. 2, 183, 624, 96.

Freudenstadt, 3. November 1941. Der Bürgermeister. Dr. Bleicher.

7. Aktien gesellschaften.

31545

Die Prokura des Herrn Fritz Sieper ist durch Tod erloschen. Knorr⸗Bremse Aktiengesellschaft,

Berlin.

31538 Kirchbach'sche Werke Aktien⸗ gesellschaft, Coswig, Bez. Dresden. Die ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet am Donnerstag, den 4. Dezember 1941, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Deut⸗ schen Bank, Filiale Dresden, Dres⸗ den-A. 1, Ringstraße 10, statt. Tagesordnung: . 1. Vorlage der Enischließüng über die Kapitalberichtigung, des Jah⸗ resabschlusses für das Geschäftsjahr 1939s40 sowie des Berichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates. . . Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. K 3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 4. Wahl des Aufsichts ratsmitgliedes gemäß 5 19 19 der Satzung. 5. Satzungsänderung: a) 5 4: Er⸗ . des Grundkapitals; b) 834: Berichtigung der Bekanntmachungs—⸗

ro

frist. 6. Wahl des Abschlußprüfers für das , . 1940/41.

Nach 8 35 der Satzung sind zur Teil⸗ nahme an der Hauptversammlung die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien oder eine Stimmkarte der Reichsbank oder einen Hinterlegungsschein der Deut⸗ schen Bank, Filiale Dresden, bei der Gesellschaft oder bei einem deut⸗ schen Notar hinterlegt haben.

Coswig, Bez. Dresden, den 4. November 1941.

Kirchbach'sche Werke Aktien⸗ gesellschaft. ; Der Vorstand. 31539 Rohvel⸗Gewinnnngs Aktien⸗ gesellschaft, Wien.

Einladung zu der am 9. Dezember 1911 um 16 Uhr in den Büro⸗ räumen der Gesellschaft in Wien, 1. Schwarzenbergplatz 18, siattfindenden 5. ordentlichen Hauptversammlung der Rohoel⸗Gewinnungs Aktien⸗ gesellschaft.

Tagesordnung; 1. Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1940 nebst dem Geschäftsbericht des. Vorstandes, den Vorschlag für die Gewinnver⸗ wendung und dem Bericht des Aufsichts rates. Feststellung des Jahresabschlusses 6 das Geschäftsfahr 1910 und eschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. 3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. J J

4. Festsetzung einer Vergütung für die Tätigkeit der Aufsichtsratsmit⸗ lieder. .

5. Wahl der Abschlußprüfer. Stim berechtigt sind jene Aktionäre, die bis spätestens zum Ablauf des dritten Tages vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesell⸗ schast, bei einem deutschen oder aus⸗ ländifchen Notar, bei einer Wert⸗ papiersammelbank oder bei der The National City Bank of New York oder bei einer sonstigen in oder aus⸗ ländischen Bank ihre Aktien zum Zweck der Aufbewahrung bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung hin⸗ terlegt haben. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle ist auch dann genügt wenn die Aktien mit ustim⸗ mung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung ge— sperrt werden.

Wien, den 3. Noveniber 1941.

Der Vorstand.

0

31540 Camis X Stock A. G., Linz a. D. Kundmachung.

Es wird für den 29. November 1911, 11 uhr vormittags, eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung der Aktionäre der Camis K Stock A. G., Linz a. Donau, ein⸗ berufen, die in den Räumen der Ge⸗ sellschaft, Linz a. Donau, Raimund⸗ n. 45, abgehalten werden wird.

,, ö

1. Beschlußfassung über den. An

6. n n. und Aufsichtsrates auf Abänderung des Firmenwort⸗ lautes.

2. Allfälliges. .

Stimmberechtigt sind jene Aktionäre, welche ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Hauytversammlung bes der Creditanstalt⸗Bankverein, Filiale Linz an der Donau, hinter— legt haben.

Der Vorstand. Hans Eder. Oskar Holzer.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil. Rudolf Santzsch in Berlin- Charlottenburg. Druck der ,, , Verlags und Druckerei GmbH.. Berlin.

Fünf Beilagen (einschließlich Sörsenbeilage und

einer Zentralhandelsregister⸗ Beilage),

Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

Preußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 MM einschließlich o, 48 MaM Zeitungegebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenftelle 1, 90 Q monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 2. Ginzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Mee, eimelne Beilagen 10 Hr. Sie werden nut gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung das Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammiel Rr. 19 35 38.

3 3 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen b5 mam hreiten 83. 9 etit Jeile 119 RM, einer dreigespaltenen 92 ram breiten Pettt- . . ile 85 Re-. Anjeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig bejchrlebenem Papier völlig druckreif einjusenden⸗ insbesondere ist darin auch anzugeb unterstrichen) oder dur k hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ginrückunggtermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

welche Worte etwa durch Fettdru ck keinmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

90

*

RNeichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. I/ 1913

Berlin, Sonnabend, den 8. November, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 I

Nr. 262 *

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗

mittel für die 31. Zuteilungsperiode vom 15. Dezember 1941 bis 11. Januar 1942.

Verordnung über die Krankenversicherung der Rentner. Vom 4. November 1941.

Bekanntmachung über die Aenderung der Geschäftsbedingungen der Deutschen Reichsbank für Aufhewahrung, Verwaltung, Ankauf und Verkauf von Wertpapieren.

Bekanntmachung über die Regelung des Brennrechts für das Betriebsjahr 1941/42.

Druckfehlerberichtigung der Bekanntmachung über die Aenderung der Hektolitereinnahme, der Branntweinverkaufspreise und des Monopolausgleichs, in Nr. 256.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Es sind folgende im Wehrdienst befindliche Beamte be⸗

fördert worden:

beim Rechnungshof des Deutschen Reiches zu Amtsräten: die Regierungsamtmänner Arthur Deeken, Friedrich Duchatezek, Alfred Groth, Wal⸗ ter Grütter, Erich John, Walter Keutsch, Oskar Nicolaus, Gerhard Steinbrecht; . zu Regierungsamtmännern: die Regierungsoberinspek⸗ toren Hugo Lehmann, Adolf Mathia, Alexander Steinborn;

bei der Preußischen Oberrechnungskammer zum Amtsrat: der Regierungsamtmann Erich Gladen.

Bekanntmachung. Das mit Bekanntmachung vom 4. August 1941 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 181 vom 6. August 1941) beschlagnahmte Ver⸗ mögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

1. Auerba h ö . Israel,

Au erba

Israel, Beer, Sskar Il al Beer, Gisela Sara, . Kohn, ö. Beer, Anna . Mas ] o w Ma o rael, . s y 1 56

6 M 2

Bielschowsky, Anni. Adele Sara, geb. Levy, 11. Billiter, Johann Wilhelm Israel, 12. Billiter, Edith Maria Sara, geb. Böhm, 16 Bilal 6 14. Blatt, Perl Sara, geb. Schmajuk, 15. Bloch, Ferdinand Ifen 16. Bloch, Antonie Sara, geb. Seelenfreund, 17. Brückner, Siegmund Israel, 18. Brühl, Julius Israel, 19. Brühl, Gertrud Sara, geb. Rothschild, 20. Galli ner, Siegfried Israel, 21. Gro , Moritz , 22. Groß, Selma Sara, geb. Kollmann, 23. Lachmann, Alfred Israel, 24. Lazarus, Ernst, . 25. Lazarus, Gertrude, geb. Weil, 9. . K ren, 9 Rosenwald, Julius Israel 23. Fosenwald, Bofie Betty Sara, geb. Tuchmann, 298. Roths chi! d, Leopold Israel, 30. Rothschild, Hedwig Sara, geb. Moos,

wird gemäß 8 2Abs. l. des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) in Ver— bindung mit 5 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsange örig⸗

keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 RGB.]

S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 7. November 1941.

Der Reichsminister des Innern. Im Auftrag: Duckart.

R

Erlajß. Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 31. Zuteilungsperiode vom 15. Dezember 1941 bis 11. Zanuar 1942.

Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird folgendes an⸗ geordnet: Erster Abschnitt Lebensmittelzuteilungen Für die Zeit vom 15. Dezember 1941 bis 11. Januar 1942 (31. Zuteilungsperiode) gilt die nachstehende Ver⸗ brauchsregelung: ;

Laufende Zuteilungen

Die laufend gewährten Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Käse, Quark, Teigwaren, Kaffee⸗Ersatz⸗ und Zusatzmitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunst⸗ honig und Kakaopulver bleiben gegenüber der 30. Zu⸗ teilungsperiode unverändert.

Alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, erhalten in der 31. Zuteilungsperiode eine Sonderzuteilung von 250 g Hülsenfrüchten (vgl. Ziffer 1III C). Außerdem erhalten alle Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Stelle von 125 g Kaffee⸗Ersatz = und ⸗Zusatzmitteln wahlweise 60 g Bohnenkaffee (gl. Ziffer III B).

II. Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten Abgabe von Butterschmalz

Durch Erlaß vom 3. November 1941 I C 1- 4790 habe ich angekündigt, daß von der 31. Zuteilungsperiode ab bis auf weiteres an Normalverbraucher und Jugendliche von 14—18 Jahren sowie die entsprechenden Verbrauchergruppen der Selbstversorger mit Butter (Inhaber der Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) 50 g Butterschmalz ausgegeben und dafür die Ration an Schweineschlachtfetten 9 die Hälfte herab⸗ gesetzt wird. Die Rationen der varbezeichneten Verbraucher⸗ gruppen in den genannten Erzeugnissen betragen demnach von der 31. Zuteilungsperiode ab 2,5 g Speck oder Schweine⸗ rohfett (zw. 50g Schweineschmalz) und 50 g Butterschmalz. Die übrigen auf die Reichsfettkarten zu beziehenden Ra⸗ tionen bleiben unverändert.

In Ausführung des vorbezeichneten Erlasses wird fol⸗ gendes angeordnet:

Abgabe von Butterschmalz nach erfolgter Vorbestellung

Die Abgabe des Butterschmalzes erfolgt auf den Ab⸗ schnitt „50 g Butterschmalz“, der von dem Verteiler bei der Warenabgabe abzutrennen ist. Die Verteiler dürfen das Butterschmalz nur an die Verbraucher abgeben, welche bei ihnen durch Abgabe des „F„-Abschnitts der 30. Zuteilungs⸗ periode die Vorbestellung vorgenommen haben, und dies durch Vorlage der entsprechend gekennzeichneten Reichsfettkarte 360 nachweisen können. Hiervon gilt folgende Ausnahme⸗ regelung:

Abgabe ohne Vorbestellung Personen ohne ständigen Aufenthaltsort

Die mit dem Aufdruck 6 versehenen Reichsfett⸗ karten 31 der oben bezeichneten Verbrauchergruppen berech⸗ tigen ohne vorherigen? a an dem jeweiligen Liegeort zum Bezuge von Butterschmalz. Ebenso können Personen ohne ständigen Aufenthaltsort, soweit ihre Reichsfettkarten den Abschnitt „50 g Butterschmalz“ enthalten, gegen Vorlage k Butterschmalz ohne Vorausbestellung eziehen.

Aus der Sammelverpflegung Entlassene und Umziehende

In folgenden Fällen haben die Ernährungsämter den Stammabschnitt der in Betracht kommenden ee, . zur Ermöglichung des Bezuges von Butterschmalz ohne Vor⸗ bestellung mit he. Vermerk „Butterschmalz ohne Vor⸗ bestellung“ und dem Dienstsiegel zu 3. ;

bei Versorgungsberechtigten, die

a) aus einer Sammelverpflegung entlassen (nicht nur vorübergehend beurlaubt) worden und deshalb nicht in der Lage sind, den anläßlich der Vorbestellung von Butterschmalz für die 31. Zuteilungsperiode abgestempelten Stammabschnitt der Reichsfett⸗ karte 30 vorzulegen,

b) nach der Vorbestellung und vor dem Bezug von Butterschmalz in den Bezirk eines anderen Er⸗ nährungsamtes verziehen,

c) in der Zeit vom 15. Dezember 1941 bis zum 11. Ja⸗ nuar 1942 das 14. Lebensjahr vollenden und zu den zum Bezuge von Butterschmalz berechtigten Verbrauchergruppen gehören.

en:

Ausstellung der Bezugscheine Die Verteiler haben die Abschnitte „50 g Butterschmalz“ nach Ablauf der 31. Zuteilungsperiode gesammelt bei dem für sie zuständigen Ernährungsamt oder der von diesem beauf⸗ tragten Stelle zur Ausftellung von Bezugscheinen über „Butterschmalz“ einzureichen. Weitere Bestimmungen über die Verrechnung dieser Bezugscheine mit den auf Grund der Vorbestellung erteilten Bezugscheinen trifft die Hauptvereini⸗ gung der deutschen Milch⸗ und Fettwirtschaft. III. Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittellarten A

Abgabe von Getreidenährmitteln und Kartoffelstärke⸗ . erzeugnissen

Die Ration an Nährmitteln auf Getreidegrundlage wird auf 550 g festgesetzt. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte NI bis N20, N36 und N3I. Die Ration an Kartoffelstärkeerzeug⸗ nissen beträgt 50 g. Die Abgabe erfolgt auf die Einzelabschnitte N2I und N22, die durch ein „St“ (Stärkeerzeugnisse) besonders gekennzeichnet sind.

B. Abgabe von Bohnenkaffee

In Ausführung des Erlasses vom 7. Oktober 1941 II C1-4340 über die Abgabe von Bohnenkaffee in der 31. Zuteilungsperiode wird folgendes angeordnet:

Abgabe des Bohnenkaffees nach erfolgter Vorbestellung

Die Versorgungsberechtigten einschließlich der Selbstver⸗ sorger, die die zusammenhängenden Abschnitte N28 und X29 der rosa und blauen Nährmittelkarten 29 für Normalver⸗ braucher bei dem von ihnen gewählten Verteiler abgegeben haben, können bei diesem in der 31. Zuteilungsperiode an Stelle von 1259 Kaffee⸗-Ersatz⸗ oder ⸗Zusatzmitteln 60 g Bohnenkaffee beziehen. ö

Die Abgabe des Kaffees erfolgt auf die durch ein „K ver⸗ bundenen Abschnitte N24 und N25 der rosa und blauen Nähr⸗ mittelkarten 31 für Normalverbraucher. Die Verteiler haben, wenn Kaffee bezogen wird, die Abschnitte N24 und Næ2ö zu⸗ sammenhängend abzutrennen und innerhalb einer Woche nach Ablauf der 31. Zuteilungsperiode, auf Bogen aufgeklebt, ge⸗ sondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten, bei den Ernährungsämtern zur Ausstellung von Empfangsbeschei⸗ nigungen einzureichen. Tiese Empfangsbescheinigungen, die in doppelter Ausfertigung durch den Kleinverteiler vorzubereiten sind, haben die auf Grund der Vorbestellung gelieferte Kaffee⸗ menge, die an die Verbraucher abgegebene Menge und den sich daraus ergebenden Vorrat zu enthalten. Die Ernährungsämter haben die Bescheinigungen zu prüfen und den. Kleinverteilern eine Ausfertigung nach unterschriftlicher Vollziehung zurückzu⸗ geben, die andere Ausfertigung verbleibt bei den Ernährungs⸗ ämtern. Die Empfangsbescheinigungen berechtigen nicht zum Bezuge von Bohnenkaffee, sie sind vielmehr durch die Klein⸗ verteiler ordnungsgemäß aufzubewahren; über ihre Ver⸗ wendung wird noch besondere Anordnung ergehen.

Die Verteiler dürfen den Kaffee nur an die Verbraucher abgeben, welche bei ihnen durch Abgabe der Abschnitte N28 und N29 der Nährmittelkarte 29 die Vorausbestellung vor⸗ genommen haben und dies durch Vorlage der entsprechend ge⸗ kennzeichneten Nährmittelkarte 29 nachweisen können.

Abgabe ohne Vorbestellung Personen ohne ständigen Aufenthaltsort

Die mit dem Aufdruck „Schiffer“ versehenen Nährmittel⸗ karten 31 berechtigen ohne vorherige Bestellung an dem je⸗ weiligen Liegeort zum Bezuge von Kaffee. Ebenso können Per⸗ sonen ohne ständigen. Aufenthaltsort gegen Vorlage der Wanderpersonalkarte Kaffee auf ihre Nährmittelkarte 31 ohne Vorbestellung beziehen.

Aus der Sammelverpflegung Entlassene und Umziehende In folgenden Fällen haben die Ernährungsämter den Stammabschnitt der in Betracht kommenden Naährmittelkarte für Normalverbraucher einschließlich Selbstversorger zur Er⸗ möglichung des Bezuges von Bohnenkaffee ohne Vorbestellung mit dem Vermerk „Kaffee ohne Vorbestellung“ und dem Dienstsiegel zu versehen: bei Versorgungsberechtigten, die a) aus einer Sammelverpflegung entlassen (nicht nur vorübergehend beurlaubt) worden und deshalb nicht