1941 / 294 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Dec 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs vid Staarean zetger Rr. Da vom 1. Tezenber mr, e,,

ö Neichs · und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 18. Ty zember 1941. S. 2 ) Betriebe, für welche die Höhe des zulässigen Ver⸗ 88 ö ; ehende Abfall iebsei i w J . ! 1 ̃ 35 . Abfall als betriebseigenes Abfallmat ; brauchs zur Ausbesserung und Instandhaltung eigener Be⸗ Soweit ein Betrieb in einer Metallklasse Rohmaterial k landelt werden. Ziffer 20 9 21 2 63 ) Für andere als die in Absatz 1 unt triebsmittel und Anlagen bereits durch Sonderregelun der und Abfallmaterial im R ; jt ni ähr ; j unter a) und b auf. J lauf dieser Frist älti ü 3 und z 1 p salimaterigl nur im Rahmen Der Freigrenze von der weit nicht zur Anwendung. eführlen Zwecke darf die Verbrauchs brecht a3 sorgfaltig achprüsen, ob all. JTorpue en gen, Reichsstelle für Metalle festgesetzt ist, haben in der Meldung Bedarfsscheinpflicht gemäß 8 3. der Anordnung 39 e, betr E) Ein Betrieb, der don der Möglichteit klsch nicht ausgenutzt werden. Diese 3 Dun d e i . den Juhalt der Erklärung noch erfüllt find. und i 16 das Tatum! und Aktenzeichen dieser Sonderregelung anzu⸗ Anderung der Bestinmungen über Bebarfaschẽin pflicht für Absatz 1 Gebrauch machen will, hat a . Se gung erlischt am 5 e, fur . 5 n deren,, achprüfung in Zeitabständen von jeweils echst n 1 Si Hh Die se Ing wnnng itt n 1 Januar 194 in Kraft. . z . Metalle, vom 24. April 1940 (Deutscher Reichsanz. u. Preuz. stelle für Metalle vorher schriftlich anzuzeigen. Er nach z 18 vorgeschriebene Meldung nicht ordunn 3a n . K 8 3 . 2 eue ,, , G) Die Meldung gemäß Absatz 1 und 2 ist in doppelter Staatscnz. Nr. ) vam. 27. April 1940) bezieht, ist er bere ist auf Grund dieser Anzeige verpflichtet, für alle stattet haben, im ührigen mit einer l, er e 82 j 2 . . . . ie m ,,, 6 8 *. a . . 5. 6 n . Döhe dieser ihm 52 . e, gleichviel . e Zwecke, ,,,, durch die Reichsstelle für Metalle oder . sind Von der Erklärungspflicht gemäß 8 24 ausgenommen ö, 6 e. . ändige J und zw. diverk reigrenze ohne besondere Ben rauchsgenehmigung zu ver⸗ eine Verbrauchsberechtigung nur ns in Höhe des won dieser beauftragten Stelle. ind in jsder Metallgls se wei ö ür aber en gel deer ,, n kammer, von allen übrigen Verbrauchern über die für arbeiten. . Ablieferungsgewichts 2. ich J = 82 z Höhe im 3 eines . k . ,,. Metalle, vom 26. Februar 1936 (Deut- ie zu st m dig? Wirtschaftsg ru pee an die Reichs⸗ B. Anderungen der Bekanntmachung 6a von Absatz Fin Anspruch zu nehmen. Eine An⸗ . . von der Bedarfsscheinpflicht für Roh und Abfallmaterial 5 Ha . k . stelle für Metalle zu erstatten. Als zuständig gilt die Wirt⸗ 19 ;. wendung des Verfahrens nach Ziffer 20 und 21 (6) Bei Nachweis eines höheren Bedarfs für kriegswirt⸗ gemäß 5 3 der Anordnung 296 nicht übersteigt März 1936), ,, . in * bee. die Hauptmasse . Be⸗ . 8 neben dem Verfahren nach Ziffer 2L a) oder im 3 wichtige Zwecke kann auf Antrag von Fall zu Fall j S 8 der Anordnung 37, betr. Einlauf und Verkauf von riebe aus oh⸗ und A fallmaterial hergestellten Erzeugn isse Ziffer 2 Absatz 1 der Bekanntmachung 6 a, betr. Rege⸗ Wechsel mit diesem ist nicht zulässig. Die Rückkehr nach Richtlinien der . für Metalle §8 26 (unedlen) Metallen, vom 27. Februar 1936 (Deut⸗ . ,,, 23 . * Mel⸗ y 2 . . . 2 * Verfahren nach Ziffer 20 und 21 bedarf der a) dere, en etrieben durch die zuständige Hand⸗ 8 1 . Verkäufer dürfen Lieferungen, von , u. Preuß. Staatsanz. Nr. 55 vom ung zurückzubehalten und bei ihren en aufzubewahren. Wh (Deut scher Nein sanz. u. Preuß. Staatsanz. r. 66 vom vorherigen Genehmigung durch die Reichsstelle für ; wertsammer, ͤ Halbmaterial nur insoweit vornehmen, wie ihnen eine gültige k 9. , (h Für die Abgabe dieser Meldung sind amtliche Vor⸗ 18. Marz 153) erhält folgenden Jil Meialle. t Mö) industriellen Betrieben durch die zuständige Wirt— Ertiä rung des Bestellers nach 2 vorliegt oder die lei. Berlin, den 13. Dezember 1961. drucke zu verwenden, die bei den Industrie⸗ und Handels⸗ Als Ausfuhr im Sinne der Vorschristen beit,. Ven. 8 16 J,, ,. . nach g 23 Blat greift. Der Reichsbeauftragte für Metalle. 3 und , , . sind. . i , e, 6 3 n , Abfallmaterial, das nach den bisherigen Bestimmungen 5 , Verbrauchsberechtigung für Halbmaterial be des Ge,, n,. . ist, daß für den Betrieb 8 V: Camttliche Fragen des Vordrucks sind genau zu eantworten, nach dem Prolektorat Böhmen und. Mähren nach dem der Bek et,, , . . n. . ö ein Umftellbeguftragter eingesetzt ist, darf Helbi Wi auch K Gegenstand der gl nersn nng uber Klbsat 12 Generalgouvernement, nach Elsaß, Lothringen und ae n ,,, an e e , , ö ent äg gemäß *ihset . ven Betrieben, für die zin k . kee g 3 l , n. bis e) hinausgeht. ; Luxembürg, nach der Untersteiermarl und . den be⸗ hin als betriebseigenes Abfallmaterial enn . * unte l ben ra er ig eben inh. nüt Ben Stenzel dean eg ö nul e e i e ö 56 setzten Gebieten Kärntens, und Krains. Bestimmungen und der Unterschrift des Ümstellbeauftragten versehen sein. Gh. Ten Erzeugern und Verkäufern von Halbnqhe cr a i der Fieschssieie für Metall. . ( her die Behandlung sonstigen besetzter Gebiete werden II. Verbrauch und Bezug von Halb material. Mit seinem Stempel und seiner Unterschrift übernimmt der es verboten, aus ihrer Erzeugung oder ihren Beständen 3 () Solange auf Grund der Meldung gemäß Sz 5 eine von der Reichsstelle für alle jeweils durch die Orga⸗ ?. Umstellbeauftragte die Verantwortun j mn d,, Mengen zurückzuhalten, die nicht bereits zur Liefe . Erklarung Festsetzung der allgemeinen BVerbrauchsberechtigung für nicht. 314 hs e. ö gů⸗ § 16 g ung dafür, daß der Gegen- Bestellungen, für die gültige E . zur Lieferung auf um Bezuge von Halbmaterial Festsetzung der Alg tlbrauchs berechtigung . näsation der gewerblichen Wirtschaft bekanntgegeben. r stand und der Umfang des Antraqh. Durch falsachlich or. idm e, für die gültige Erklärungen nach. z' vorliegen, (Ceatzär , ,,, me, dannn kontingentierte Inlandzwecke nicht erfolgt ist, ist der Betrieb . (1) Die S8 7, 8 und 9 der Anordnung MI werden auf⸗ liegenden Bedarf für kriegswirtschaftlich wichtige Zwecke be—⸗ während der nächsten zwei Monate bestimmt sind. Erklärungen, die nicht ordnungsmäßig und vollständig aus⸗ berechtigt, monatlich in jeder Metallklaffe zur Ausbesserung §1 . . gehoben. An ihre Stelle treten die nachstehenden Bestim⸗ gründet sind. . Ausgenommen von den Bestimmungen gemäß Absatz 1 gefüllt sind, dürfen von dem Lieferer nicht angenommen () Ziffer 3 9 der Be lanntnachmn ig C rd aufgehoben. ungen de hel? . . n , m 8 21 . Dalbmaterigl anf Grand bon alu, . mungen über den Ver rauch un ezug von Hal material In Abänderung von Ziffer 15 in Verbi ! rägen, die im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieser Anord⸗ Auf Gr 8 24 in Verbi j 27 ̃ Verbindung mit , . uf Grund von 5 24 in Verbindung mit 58 27 und 29 Ziffer Ja) der Bekanntmachung 142 wird bestimmt, n beim 1 it . . , n. e . solche der. Anordnung ol Jer Reichs telle ö betr. neue 9 zum Ablauf des Monats Januar. 1942 er- Vestimmungen zur Regelung des Verbrauchs und des Be⸗ Wetallen, vom 12. Dezember 1941 und unter Be⸗

ner Betriebsmittel und Anlagen und Januar 1942 er⸗ zuges von

und Instandhaltung eige zu. Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungs arbeiten; die von ihm Der freie Verbrauch für Ausfuhrzwecke umfaßt nur die unter mit eigenem Matexial außerhalb der Betriebsstätte an frem⸗ Ziffer 3b) und ) der Vetan tmachung 6 a angeführten gelten für alle Metallklassen, die der Verbrauchsregelung für den Betriebsmitteln und Anlagen ausgeführt werden, insge⸗ Fälle unter. Streichung der Worte „deutschen Exporthändler Roh⸗ und Abfallmaterial unterliegen. . Velbrauch von Halbmaterial für nichtkontingentierte Jüland⸗ n samt I5 vH. derjenigen Menge an Rohmaterial und Abfall⸗ oder in Ziffer 36), Die Befreiung von der Verbrauchs⸗ (2) Für den Begriff des Halbmaterials sind die Bestim⸗ zwecke ein Vorgriff auf die J solgen. Für Licserungen. die nach dem 31. ,. verbrauchen, die er erlaubtermaßen im Monats⸗ beschränkung gilt also nur für die Ausführung von mittel⸗ mungen unter §z 2 der Anordnung 27a, betr. Lagerbuchfüh⸗ den Verbrauchsabschnitts Galenderbierteljahrs) nur ng . . , ,, nach sel spatestens bis zugnahme uf die Strafandrohung in 8 3 dieser Anordnung urchschnit des ersten Kalenderhalbjahres 1941 für die baren Aussuhraufträgen durch Lieferung an einen deutschen zung und Bestandsmeldung für lunedle) Metalle, vom ist bis zur Hälfte der monatlichen Verbrauchs berechtigung für . ithunt der Lieferung nachträglich beigebracht werden. gebe ich geben wir nachstehende Erklärung ab:: gleichen Zwecke verbraucht hat. . Weiterverarbeiter auf Grund eines Ausfuhrverbrauchscheins 20. Juni 1938 und Abschnitt 1I Absatz 3 Ziffer 1 ff. der Be⸗ nichtkontingentierte Inlandzwecke im Sinne von d 19 dieser Diese Ausnahme gilt nur für die Erklärungspflicht und be— 1. Der Bezug der von der Fi as Bezeic E) Für den Ausgleich von Mehrverbrauch und Minder—⸗ nach Ziffer 6 der, Bekanntmachung Ha oder an einen, wi kanntmachung 114, betr. Ausführungsbestimmungen, Er⸗ Andhrdnung. Der Verbrauch von Halbmaterial füt Ausfuhr⸗ freil den Besteller ficht von der Einhaltung der Bestimmungen . . des , (genaue Bezeichnung verbrauch im Sinne der Bekannt machung 14 à vom 27, No⸗ schenlieferer für einen deutschen Weiterverarheiter auf Grund läuterungen und Sonderentscheidungen zur Anordnung 27 a, wecke und für Aufträge kontingentierter Bedarfsträger richtet unter q , Tarkö j j ö ö 6 1940 Deutschen Reichs anz. u. n. , ,, einer von dem Zwischenlieferer nach Ziffer 9 Absatz 14) der vom 21. Juni 1938 ( Deutscher Neichsauz. u. Preuß. Staats⸗ 3 nach den vorliegenden Belegen und Scheinen und ist an . 4. 3. gen . . dürfen für solches Halb. zu liefernden Menge in kg Metallarĩ Form und Nr. 293 vom 15. Dezember 1940) tritt die Verbrauchsbene h Bekanntmachung 6a ausgestellten „Rus fuhrbedarfserklärung anz. Nr. 146 vom 27. Juni 1938) ma gebend. Die ie Beachtung von Verbrauchsabschnitten nicht gebunden. a mee n. ung ihnen boraus chtlich während der Sorte des zu liefernden Halbinaterials ) 66 gen ah e g an i ,. 2 für e en, ĩ hrbeba nf ö. sind a f i . 66 6 eh , vor, a (. ö die 1 . . jar 6. , 6 . . ben g J tauchsberechtigung für Inlandzwmech nach er Anord⸗ Rigtusfuhrbedarfserklärungen sind nur gig, enn sie als Halbmaterial von den immungen dieser Anordnung Regelung des Bezuges von albmaterial. J 4 unkt annehmen. Alle bern Heitrim nnen der Anord - ; nung 30a in Verbiudunz mit 4 der Anordnung MI. den Prüfungsvermerk der für den Aussteller zůständigen Prü⸗ betroffenen Erzeugnisse durch besondere Halbmateriallisten . ; 2 d ö kö. dieser Anordnung bereits laufenden Auftrage khr e , n, me . (3) Betriebe, die eine Sonderregelung im Sinne von §S5 fungsstelle oder Vorprüfstelle (Wirtschaftsgruppe oder Fach⸗ festzulegen, die über die beteiligten Organisationen der ge⸗ () Bis zur Einführ 8 * ; ; . ; it ö . . 263 31. Mrz ö. für die bis 2. Das Halb u al . 3 . 6. ; . Absatz 2 erhalten haben, dürfen di Verbrauchsberechtigung gruppe) tragen. Anträge auf Aus suhrverbrauchscheine und werblichen Wirtschaft bekanntgegeben werden. li Bis zur Einführung emner, allgemeinen Bezugschein⸗ n äefem Zeitpunkte noch nicht gelieferien Mengen auf⸗= ** Ha ö n , . sitr eres vorliegen- auf Grund diefer Sonderregelung an Stelle der Verbrauchs au Mehrverbrauchsgenehmigung für Ausfuhr von Erzeug- (3 Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Au⸗ pflicht für Halbmaterial darf jeder Vetrieb für nichtkontingen⸗ gehoben: . . se. unaufscir baren Bedarf benötigt, und zwar berechtigung gemäß Absatz 1 in Anspruch nehmen, wenn sie nissen der ersten Verarbeitungsstufe müssen über die zustän ordnung ist ie Halbmaterial, das nach z 2 der Anord⸗ lierte Inlandzwecke in jeder Metallklasse höchstens diejenige 827 2 e, e. für Ausfuhrzmec im einn. bee, in Lahrer Meldung gemäß & erklären, biene üsungs telle oder Vorhrüsste le ei de zRieichsstelle für nung 33 ehh Beda fascheinpflicht für Metalle unterliegt. Menge von Ha tmaieriahn beziehen, zu gde gr Verbrauch () Soll das Halbmaterll hein Besteller ut. e stllun ber Beten sri med eg et (4) Für andere aks die in Absatz 1 unter a) und b) auf⸗ Metalle bzw. von Kleinverbrauchern bei der für sie zustän⸗ d während der nächsten drei Monate er auf Grund von §19 in von Erzeugnissen für einen inländischen ,,, . s8 10 und 11 der Anordnung L Mn ach Ma 5. geführten Zwecke darf die vorläufige Verbrauchsberechtigung digen Kammer eingereicht werden. Auskünfte über das Ver⸗ A Regelung des Verbrauchs von H alb⸗ Verbindung mit 5 20 dieser Anordnung berechtigt ist. Es ist wendet werden, der dafür weder Ausfuhrbelege noch Scheine ga be der bereits erteilten bzw. be i⸗ gemäß Abfatz 4 nicht ausgenutzt werden. Diese vorläufige 1 erteilen die zuständigen Gruppen und Kammern in material. verboten, von . Bezugs berechtigung Gebrauch zu machen, bon iingen lerter Bedarfsträger belgebracht hat, so muß der kieg enden Aus far hrbeleg g oder , , , , , h , d, e. rn 3 n, n r, . d , . 0 g n e , e ,, ö nase 8 5 r, ,. rz I9⸗ . . 64. . . 585 1 erlaubten Verbrauchszwecke in § 24 si Wei iter di iftliche Ver⸗ . 64 8 rr, . 5 n g, lc e 8 , d e, iin. C. Anderungen der Bekann t machung 8a. () Der zulässige Verbrauch von Halbmaterigl für Aus- drei Monaten nicht vorliegt. ö . w . Weiterderarbeiter die schriftliche Ver nung 5 in ach Maßgab der bereits acht hrdnungsmiäßig erstattet haben, im übrigen mit einer 512 fuhr bece regelt ichs na dem Verfahren mit Ausfahrt. () Als Bezug don Halbmaterigl im Sinne dieß Be—= a) daß di Veiterverarbeitn für Zwecke erfolgt k J ich fel n, de, welle nenen TDkebral h eberechti gung durch Ziffer 7 der Betanntmächung 8 a, betr. Aus üührungs⸗ brauchscheinen und Aus fuhrbedarfsertlärn gen gemäß Be timnfüngen gilt nicht die Auftrags erteilung sondern die tat⸗ pin . , tung nur für, zweck ep'lgt— Sch e in ez oder . die rl nel. für ee le bw die zuständige e. bestimmungen zur Anordnung on vom 8 . 1539 kanntmaächung 6 a in Verbindung mit den 88 16 und 11. ächliche Heresnnahme des Materials. P ö. 1. . n e, . ö. c e) zur Aus be serung und Instandhaltung von Be ⸗˖ 6) In jeder derjenigen WMetallktcsfen, die durch 8 ] neun (Deutscher Reichsauz. u. Preünß. Staatsanz Nr. 66 vom nee , ,. Verbrauch von geshnuater a für Auf⸗ 6 6) w den Bezug . Halbmgterial n, ,, a en in alle bese: 4) . Jr. 46 ieaswi ö ft 9 · ö j i ä aj ö . 3 ̃ 36 elten auch für Bezüge, Teillieferungen nd Abr it 26 F z ri. zur Deckung eines sonstigen e riegswirtichast⸗ d, darf jeder 158. März 1939) wird geandert und erhält nachstehende gr g Konin gent eier Ick ure ger in Sinne von g dieser Ein h. nage, 9 ferungen u ufe auf e, ö. e. an, k vom lich wichtig anerkannien Inlandbedarfs, lt sich nach dem bisherigen Verfahren auf 064) Justt Gh auj alba n er dürfen nur soweit über 6 k . rt eroebartene . e) 4 . zur , . . 3 zugsberechti ; ctei j O Di illi. erung ñ erarbeiter ür dringenden Versorgungsbedarf der und⸗ zezugsberechtigung hinaus erteilt werden, wie gemi Albs cz 1st mi de J c ft g. e der er aufhtn ef! 9 sorgungs . (Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen!)

orden sin Anordnung rege Bedarfs zwecke die jeweilige . Dauer der ö. . vom Besteller des Halbmaterials abgegebenen Erklärung na 3. Der Bezug des Halbmaterials für nichtkontingen⸗

die Vorausbestellung für späteren Bedarf durch die

Grund der für die einzelnen kontingentierten

in die Verbrauchsregelung einbezogen w Betrieb während des Monats Januar 1942 für nichtkontin⸗ Fassung: ö H gentierte Inlandzwecke insgesamt 5 vy. derjenigen Menge Y Betriebe der ersten Verarbeilungsstuse und Be⸗ an Rohmaterial und lbs mn ate ig! , . . . n . 3 Hetallge winni n,, 5 ö Uingeführlen Scheine jnatsdurchschni ersten Kalenderhalbjahres ür eschränkung mit ihrem Verbrau Fan Rohmaterial un . eine, , r n, t ; ; 6 , n,, e e nn sr . han Die Be⸗ . j ö J , , ih . Tieferfristen bedingt ist 23 5 24 zu verbinden. schränkung auf Ausbesserungs⸗ und In tandhaltungsbedarf ) Betriebe der Metallgewinnung dürfen jedoch das⸗ pig . ö. ta scck e ebrauchs na h n sgabe der sol k i 5 . 3 28 2 . m Sinne von Absatz 1 tritt also für diese Metallklassen erst jenige Rohmaterial und Abfallmaterial, das sie ord⸗ ö 3 n hy 9 ; . () Ein Bezug von Halbmaterial darf, auch wenn er nach a, ,, e Wr gelten die vorstehenden Be= tierten Inlandbedarf Ziffer 29) und d) er⸗ unt wem 1. Februar 1942 in Kraft. nungsmäßig gegen Bedarfsbescheinigung oder devisen· genden estimmungen. 18 Menge, Gegenstand und Verwendungs zulässig ist, nur sti , 6 . . ee. en die vorstehenden Ve= folgt nur im Rahmen meiner / unserer Beʒugsberech⸗ rechlliche Vestheinigung bezogen haben, ohne besondere 8 1 . sowelt erfolgen, wie die eigenen Bestande des Bestellers nicht stimmun gen * , 8 hinge'nn. . ligling gemäß 8 0 in Verbindung mit S8 15 und 20 57 Verbrauchsgenehmigung zum wecke der Metallgewin⸗ (3) Jeder Betrieb, der Halbmaterial verbraucht. ist ver⸗ zur Befriedigung. des tatfachlich vorliegenden Bedarse us a) . ö. , elieferung der bei ihnen ein; der Anordnung 5l. (Die 4 ist be⸗ g 5 der Anordnung 30 a wird geändert und erhält nach⸗ nung ein setzen, soweit einem solchen Einsatz nicht beson⸗ pflichtet, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser reichen. Dies gilt sowohl für Ausfuhrzwelke wie für kontin⸗ 2 hen . . . , . . irh grenzt durch die Höhe der Cerbrauchsberechtigung . stehende Fassung: bare dgluflagen zu der BVedarfsbescheinigung bzw. depisen · Anordunng melden, welche Menge an Halbmaterial er in enlierte und nichtkontingentierte Inlandzwecke. Von der ö 266. 9 33 . 9 . 3 ur * en Je, ,. allgemeine Verbrauchsberechtigung und etwa be⸗ . i] Jeder Verbrauch von Rohmatezial und Abfall⸗ rechtlichen Bescheinigung entgegenstehen. e ialilhülten jeder Metalltlasse während der ersten sechs Kalendermonate Fnanspruchnahme der volhandenen Bestände, sind nur die⸗ . 6 8 . . herge 6. 4 . oder ö. willigte zusätzliche Verbrauchsberechligung für material für Inlandzwecke, der nach Gegenstand oder virfen außerdem dasjenige KRbfallmaterial oder durch = Januar bis Juni des Jahres 1941 erlaubtermaßen jenigen Mengen gusgenonmgn, die bereits für nac weislich Meat 91 . n. z , , 9 an j ge. solchem die nächsten drei Monate.) 1 Menge über die allgemeine Verbrauchsberechtigung ge⸗ . don Abfall material gewonnen Rohmaterial, für nichtkontingentierte JInlandzwecke verbraucht hat, und vorliegenden Aus fuhrbedarf, Bedarf kontingentiert Bedarfs⸗ a ee, ne. i, n n . n. (Für Händler:) Der Bezug des Halbmaterials zur äß 3 bis 6 der GHinyrdnung 5J hinausgeht, darfchur e nach den Besti des! g 6 der Anord- zwar , träger oder sonstigen friegslvirtschaftlich wichtigen Bedarf zum pruchna mie ern r Beftände sind nur dis enigen Auffüllung des Lagers für dringenden Versorgungs⸗ mäß 6. ordnung geb. ; das sie nach den estimmungen ; . ö 8 B ö ̃ n en z 3 Mengen, die bereits auf Grund vorliegender mik pbedlrf der Kund fol ö R auf' Grund einer schriftlichen Mehrverbrauchsgenehmi⸗ nung 296 erlaubtermaßen ohne Bedarfsbescheinigung be⸗ ) zur Ausbesserung und Instandhaltung eigener e⸗ atsächlichen Einsatz im eigenen Betriebe während der nächsten dilgen, Ertlärungen nach 82 belegter Kunden⸗ darf der wun schaft erfolgt Rur im ahmen gung erfolgen. Anträge auf err ,. ogen haben ohne besondere deren , n ung triebsmittel und Anlagen, r . drei Monate bestimmt sind. Zu den eigenen Beständen des . 4 5. hen Aukli rkg ähdend d . meiner / unserer Bezugsberechtigung gemäß 8 28 der ung haben nur Aussicht auf Erfolg, soweit der nachge⸗ . Zwecke ber Metallgewinnung einsetzen. b) zu Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsarheiten⸗ Bestellers rechnen auch Bestände in fremdem Gewahrsam, nachst . ö. M aer e Kaslimm mt sind g ö Anordni eg 51. . Mehrverbrauch für Aufträge kontingentierter Be⸗ ö ö Bie von ihm mit eigenem Material außerhalb der über die der Besteller verfügungsberechtigt ist. ö p) Der . von Halbmalerial bzw von Vorerzeug— 4. Der vorliegende Bedarf an dem bestellten Halb- darfsträger, belegt durch die entsprechenden Scheine, oder § 13 i ö Betriebsstätte an freinden Betriebsmitteln und An⸗ E) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten sinngemãß nissen h! Teilen im Sinne on e t Handlern malerial für die unter Ziffer 2 aN bis q) angeführten für sonstige kriegswirtschaftlich wichtige dringende Auf⸗ Ziffer 14 der Bekanntmachung 8a wird geändert und lagen ausgeführt worden sind, auch für die Deckung des Bedarfs an Dor gen en oder ur soweit gestattet ie dadurch nicht in der Metall⸗ Zwecke kann nicht durch Entnahme aus eigenen Be⸗ trage bendtigt wird erhält nachstehende Fassung: ö e) für sonstige nichtkontingentierte Inlandzwecke. Teilen, die durch Weiterverarbeitung von Halbmaterial her⸗ klasse des be ogenen materials eine Erhöhung der känden im Sinne von 8 23 der Anordnung 51 ge⸗ 2) Soweit für einen Mehrverbrauch eine Versor⸗ (6) Als betrie Seigenes Abfallmaterial gi nur Ab⸗ ( Bei gemischten Betrieben der ersten und zweiten Ver⸗ gestellt sind oder werden,. . eigenen chf nh nber diese nige Menge . ein⸗ eckt werden. Die zur Deckung des Bedarfs gus gung mit Rohmaterial oder Abfallmaterial benötigt fallmaterial aus der Verarbeitung von ohmaterial arbeilungsstufe gilt als Verbrauch auch die Verarbeitung von (3) Soweit eigene Bestände nach Absatz 1 und 2 in An⸗ ll die der Summe der Umsaͤtze aus age nbestinden eigenen Beständen verfügbaren Mengen sind bei Be⸗ wird, ist der Antrag auf Erteilung der Bedarfsbescheini⸗ oder anderem Abfallmaterial im eigenen Betriebe. Halbmaterial eigener Erzeugung auf Erzeugnisse, die na spruch genommen werden, sind . . ö n Kieser Meralltlaffe wahrend des jeweils unmittel⸗ meffung der zu liefernden Menge bereits in Abzug gung nüt dem Antrage auf Genehmigung des Mehrver⸗ (2) Als Abfallmaterial fremder Herkunft gelten vor den Begriffsbestimmungen ber Anordnung 37 a und der Be⸗ a) für Ausfuh 9j we cke: die aus eigenen Bestãnden n die ltr ige gange ten Re nes leteljahres ent. gebracht. brauchs zu verbinden. Die Anträge auf Bedarfs⸗ allem: ö kanntmachung 112 nicht mehr als Halbmaterial anzu⸗ , , engen bei . von Aus⸗ spricht. Mente nr eta ectengeschäft hlerben dabei 5. Tas Halbmaterial wird nur für Zwecke verwendet, bescheinigung im Rahmen der allgemeinen Verbrauchs⸗ a) Abfallmaterial aus fremden Lägern oder Be⸗ sehen sind. . ö 9 ? . ö un * n, . von dußer Ansatz. .. die entweder kein Verwendungsverbot der berechtigung sind von den Anträgen auf Mehrverbrauchs⸗ trieben, d. h. alles Abfallmaterial, das nicht Un⸗ 6) Die 6 gemäß Absatz 1 ist in doppelter Aus⸗ p u 64 9 rauchs . hug zu . ö 8 29 eichsstelle für Metalle besteht oder die erforderliche genehmigung und auf Bedarfsbescheinigung für den mittelbar im eigenen Betriebe angefallen ist: fertigung von allen, handwerklichen Betrieben an die für sie ) 6 on ti . en 37 a . e 366. Dan jeder Eullärung gemäß S2 hat der Aussseller une , hn ung vom deer ene m erben Mehrverbrauch zu trennen. . p) Abfallmaterial aus der Verarbeitung von zustaändige Handwerkskammer, von allen industriellen Betrie⸗ ie n, , . Scheine ö . er ö fe,. aus Zweinschrift als Beleg i. 6 Atten huruchzubehalten. Der vorliegt, nd für die eine Verwendung metall (3) Anträge auf Mehrverbrauchsgenehmigung sind albmaterial oder Erzeugnissen weiterer Ver⸗ den über die fär sie zu ständige Wirt schafts; . Bestän len zu ee. . 2. ö. J, . ein Rieserev hat jede em fange ne Erklarung bei seinen Atten auf⸗ sparender Austausch stoffe nicht möglich ist. Weiter⸗ für jeden Monat möglichst bis zum 15. des Vormonats arbeitungsstufen; . gruppe an die Reichsstelle für Metalle zu erstakten. Als 1 ers 6 fs, 6 eige 64 . au uf g 4. d. Jzubewahren und sie P bet zu entwerten, wie sie entweder lleferung in unverarheitetem oder verarbeitetem Zu- zu stellen. Kleinverbraucher haben diese Anträge an die 6) Abfallmaͤterial, das nicht als Abfall bei der zuständig gilt die Wirischaftsgruppe,. in deren Bereich die 9) iy . ch ö. n . r ö 61 en 8n 33 . blen, we Hon . , . sie nde erfolgt nur, soweit eine den Verwendungs⸗ für sie zuständige Kammer, alle übrigen Verbraucher an Verarbeitung von Metallen, sondern als Alt⸗ Hauptmasse der, im Betrieb aus. Salbmaterial hergestellten , . k, J für en Viderrufserklürungen oder neue Erklärungen für den gleichen verboten der Reichsstelle widersprechende Verwen- bie Reichsstelle für Metalle zu richten. Es ist zulässig, metall bei der Verwertung oder Zerlegung von Erzeuqnisse fällt. Die Meldepflichtigen haben ein drittes ent ständen entnommenen Mengen zu zen. Auftrag sind beinngkieferer mit der ursprünglichen (en kwerte⸗ dung beim Abnehnier weder erkennbar noch zu ver⸗ 1 die Anträge für die drei Kalendermonate eines Kalender⸗ aus dem Gebrauch gezogenen Gegenständen, Stück der Meldung zurüczubehalten und bei ihren Akten auf⸗ § 24 ten) Crtlarung fur den luftrag zu verbinden. muten ist. . vierteljahres im voraus gesammelt einzureichen, soweit Anlagen oder Herr eb. ii nns Abbrüchen, zubewahren,. pe di Meldung sind amtliche Box⸗ () Für jeden Bezug von Halbmaterial ist dem Lieferer 6 . (Ort, Anschrift und Datum:) der Bedarf für diesen Zeitraum vorausfehbar ist, Stillegungen oder dergl. anfällt. . (ä) Für die Abgahe ieser Meldung sind auh, h is eine schristliche Erklärung mit dem Wortlaut gemäß Anlage zu III. Schlußbestimmungen. Firmenstempel und Unterschrift des Stempel und 4) Zur Stellung der Anträge sind stets die amt⸗ 6) Gebrauchte eigene Schriften in Druckereien dür- drucke zu verwenden, die bei den Industrie⸗ . ö. . dieser Anordnung zu erteilen. 8 30 Beirlebsinhabers oder seines Unterschrift des lichen Bördrue zu therwenden, die bei den Industrie⸗ fen als betriebseigenes Abfall inaterial behandelt werden. kammern und bei den Handwerkskammern erhältlich sind- G Diese Erklärung muß die rechtsgültig Unterschrift des Aus J ehmigungen von Verwendungs verboten verantwortlichen Vertreters: Umstellbeauftragten: und Handelskammern und Handwerkskammern erhält⸗ ) Halbmaterial und sonstige Er eugnisse aus Me⸗ Sämtliche Fragen des Vordrucks sind genau zu beantworten Betrlcbsfahabers oder Het be beiter fragen. Der Get riebs⸗ usnahmegeneh gunge 8 ) ( lichM sind. tallen, gleichviel welcher Herkunft, be . erst einge⸗ auch soweit der Gegenstand der Fragestellung über Absatz 14) e de, nder, Vetrlebsleiter kee ere, ode mehrere Fersonen auch mit menge nge, 6 363 . r . 2 (5 Zur Begründung der Anträge ist jeweils nachzu⸗ schmolzen werden, nachdem sie im Lagerbuch des Betrie⸗ bis e) hinausgeht. ö 3 e,, d, g eee nn ung. solcher ir arungen für a,. nicht ünd geben . J . u 2 9. s Fir wehe größeren Einzelauftr be . Abfall mäterial fremder Herkunft erfaßt sind. § 18 . . . 3. 6. Eitler, nn,, migung in eutsprechender Höhe. Vielmehr blei ö weisen, für welche größeren Einzelaufträge oder welche 8 f f n x J , . : den Betrieb befugt sind und mit ihrer nterschrift die Ver der Reichsstelle für Metalle oder der von ihr beauftra en Nichtamtliches Gruppen von Aufträgen der Verbrauch benötigt wird. Ausgenommen hiervon ist die Sonderregelung gema () Jeder Betrieb ist berechtigt, monatlich in jeder Metall⸗ antwortung für den vollen Inhalt der Erklärung übernehmen. Stelle die En tscheidung bäruber vorbehalten, in welcher . Die bisher mit Zustimmung der Reichsstelle angewandte Ziffer 16 der Bekanntmachung 8 a. Fabrikations aus klasse ; ̃ 3) Bei Betrieben, für die ein Umstellbeguftragter ein- Inter den jeweiligen Verhältnissen Auznahmmegenehmigungen Deutsches Reich Form dieses Nachweises lann beibehalten werden so weit schuß, der unverzüg ich in eigenen Betriebe der e, a) zur Ausbesse rung und Instandhaltung eigenen ,, 9 sist, muß die Ertlärung außerdem mit dem Stempel und durch Verbrauch von Hectallell' ausgenutzt werden dürfen, Der Gesandte von Mandschukus in Berlin, Herv bie Antragsvordruck nichts Abweichendes vorschreiben, geschmolzen wird, braucht nicht lagerbuchmãäßig erfaßt kriebsmittel und Anlagen und zu Ausbesserungs⸗.tt der Unterschrift des Umstell beauftragten versehen sein. it ECbenso gewährt dor, Verdbrau hen l ch nigung ,,,, en . 6 ö. 1 . 323 6 Heri cf und solange die Reichsstelle nicht abweichende Bestim⸗ zu werden. und Instandhaltungsarheiten, die von ihm mit einem Stempel und seiner Unterschrift übernimmt auch der Ausnahme vom Verwendungs verbot noch den Anspruch auf W 2 36. er be 9. De] gesand * bra mungen trifft. 9814 . eigenem Material (uzerhalb! der Betriebs täte an mstellbeauftvagte die persönliche Verantwortung für den eine solche Den gn 5 di 1 . ai err ene . 6 86 88 Nach Ziffer 21 der Bekanntmachung 8a wird folgende remden , , 6 Anlagen . H . . ö ö J . ; 2 ; 83 31 ol chi Ehara die eschäfte der Gesan schaft. i ichsstelle für Metalle behält ich vor, über den iffer 21 a) eingefügt: . werden, insgesamt derjenigen Men . Die für usfuhrzwecke vorge hriebenen Belege un ; . z . k i n del e nr w. Ziff zi Mek, in enen, ric renner, be e d ee n, e, n, t, ,. J . e, gl anne n n ö , Gruppen von Verbrauchern oder bestimmte Ver⸗ 6 a hre leer. . Ver⸗ 9 mie rd f, v. 8 r . k de 3 ar, . . 8 tigem Grunde eine 5 Regelung treffen Die Aus der Verwaltung 8 ässi 1 rch Sammelgeneh⸗ . arbeitungsstufe zalbmateria eigener Erzen ung jahre ür die gleiche , ver ! ( Absa in usgehand x , . . . . 2. . ö . , ,. n, . ,, wird und die entsprechende Ver- b) zur Herstellun kriegswirtschaftlich nc e; Erʒzeug⸗ 6 ö l een. gemäß Absatz bis 3 ist gleichzeitig kee ga gr gr. 1 e , n . Neue Durchführungs bestim mungen. dig Eintommensten er: Der. 14 9 sind pleiben fie für ihre bisherige Gültigkeitsdauer brauchsberechtigun Verbrauchsgenehmigung oder nisse für tte ü ingentze ren Inlandbedarf ins⸗ mit der BVestellung zu erteilen. Sobald die Voraus setzungen khn Wirtschaft besserungen beim Arbeitslohn der Ehefrau und, begũnstigten in an Soweit durch ö die allgemeine Verbrauchsberech⸗ e , w e lh nur in Höhe des Abliefe⸗ gesamt 25 vH. derjenigen Menge an dalbmaterigl . für den In alt der Erklärung sich ändern, ist der Besteller ) ? 8 8 Sonderauswendungen tigun nach den bisheri en Vorschriften ersetzt oder einge⸗ rungsgewichts der durch weitere Verarbeitung ge⸗ Derbrauchen, die er erlaubtermaßen im Monat derpflichtet, ie Erklärung zu widerrufen und gegebenenfalls . ö Eine neue Durch ihr un zverordnung zur Einkommensteue . 3 für die allgemeine Verbrauchs⸗ wonnenen Erzeugnisse zuzüglich Abbrandes) erteilt durchschnitt des ersten ,, zul . . neue n . zu ersetzen. ,. . . . . en . r n e. n m, 23 , . erla e. 3 , r, * j . j . i rau at. es Halbmaterials si über eine Frist von rei Monaten sei n ĩ c zften erstmals für den. Veranlagung zeitraum an di sst, darf der bei Vera beitung des halb materlalt ö gern mn. ann Erieugnisse ver ö Abgabe der ,, . der Besteller bei Ab⸗ bestraft. . . Stelle der Le nf e s. zum Eintommensteuergesen

schränkt ist, gilt dies au

berechtigung nach den Bestimmungen dieser Anordnung.

3.