— — — — — — Q — —
27
i Br., und Maria Henneberger, geb
kunde
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 23. Dezember 1941. S. 4
—
der Urkunden werden aufgefordert, spä⸗ testens im Termin ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, sonst werden die Urkunden für kraftlos erklärt werden. Aufgebotstermin wird auf Freitag, den 17. Juli 1942, vorm. D Uhr, Zimmer 113, bestimmt.
Weimar, den 17. Dezember 1941.
Das Amtsgericht.
1381255 Bekanntmachung.
12 F 134 135, 141, 115, 145, 148, 149, 153, 78, 120141. Das Amtsgericht Mün⸗ chea hat am 12. Dezember 1941 fol— gendes Aufgebot erlassen: Nachbezeich⸗ nete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten, und zwar auf Antrag von: 1. Gabriel Konrad, Bauer, Oberegg Nr. 11, bei Krumbach Schwaben: Tie 45/8 „igen Pfand⸗ briefe der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank, München, Reihe 19 Buch⸗ stabe H Nr. 83 136, 83 137 zu je Gold⸗ mgrt 250. . und die 453,7 „igen Pfandbriefe der genannten Bank Reihe Buchstabe P Nr. 3440 zu Gen 500, — und Reihe 7 Buchstabe Q Nr. 33 863, 33 864 zu je G6. 200. —. 2. Marie Teichmann, Stationsgehilfenswitwe, Hof / Saale Lie⸗ bigstraße 5: Der 4 / 8 YHige Goldpfand⸗ brief der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank. München, Reihe 2 Buch— stabe H Nr. 85381 zu 260, — G6. 4A. 3. Margarete Oetterer, Hausgehilfin, Bayreuth, Lespoldstraße 19: Ter 416, fr. 7 „ige Goldpfandbrief der Südd. Bodencreditbank, München, R. XVII E Nr. 227973 zu 1000, — G. und die 42, fr. 7 Yigen Goldpfandbriefe der Bayerischen Vereinsbank, München, Serie 18 Lit. C Nr. 22 315, 22 316 zu je (6M 509, — 4. Jakob Clemens. Ilbesheim b. Landau / Pfalz: Der 5, fr. 4“ Y ige Liquidationspfandbrief der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel⸗ bank, München, Buchstabe EE Reihe ] Nr. 137 791 zu 200, — G. M1. 5. Johann und Walburga Baier, Bauerseheleute, Großhöbing Nr. 10 bei Greding / Bay., vertreten durch die nachbezeichnete An— stalt: Der Versicherungsschein der Bayer. Beamtenversicherungsanstalt, Allg. Le⸗ bensbersicherungsverein auf Gegenseitig⸗ keit, München. Tarif IV Nr. 189013, lautend auf Josef Baier, Landwirtssohn, Großhöbing, über eine Versicherung zu
5900. — 6. 6. Elise Steinberger, Bauerstochter, Friedersdorf 82, Gde. Vampoldstetten, Post Obertrennbach:
Die 4 / 8 igen Goldpfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel⸗ bank, München, Reihe 11 Buchstabe H Nr. 35 561 zu 200, — GM, Reihe 14 Buchstabe G Nr. 80 301 zu 100, — G4, Reihe 21 Buchstabe H Nr. 895 722 zu 2900, — Gn, Reihe 20 Buchstabe G Nr. 114569 zu 100 — GM und der 41 G) ige Goldhypothekenpfandbrief der Bayerischen Landwirtschaftsbank 35 E 46 159 zu 109, — G. AM. 7. Anna Karlets⸗ r Fabrikarbeiterin, Oberbleichen 6,
ost über Krumbach / Schwaben. Die 43, fr. 7! vigen Goldhypotheken⸗
pfandhbriefe der Bayer. Handelsbank, München, Lit. M Nr. 23 195, 23 196 über je 35,8t22990 g Feingold, je 190. — GI. 8. Anna Fleischmann⸗ Erben, nämlich Barbara Fleischmann,
Kleinrentnerin, Würzburg, Himmels⸗ pforten, Maria Kunigunda Fleisch⸗ mann, Schwester Gemma, Freiburg
Fleischmann von Hof Lilach, FPost Lauda / Gemeinde Poppenhausen, letztere beide vertreten durch Barbara Fleisch⸗ mann; Der 51 Rige Liguidations⸗ pfandbrief der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank. München, Reihe 1 Buchstahe F E Nr. 48963 zu 100, — A. 8. Friedrich Welker, Schneidermeister, Herzogenaurach, Hauptstraße 25: Die Versicherungsurkunde Nr. 55 433 vom 1. 11. 1932, ADAC, Sterbegeldversiche⸗ rung in Anlehnung an die ehem. Lebensversicherungs-Gesellschaft Phönix, Wien, und Excelsior, Lebensversiche⸗ rungsaktiengesellschaft, Berlin, früher verwaltet von Phönixr, nun von Isar, Lebensvers.-Aktiengesellschaft München, lautend auf Babette Welker, Hebamme, Herzogenaurach, über einen Betrag von 695 — HA. Die Inhaber dieser Ur⸗ kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 4. Juli 1942, vorm. 10 Uhr, im Zimmer Nr. 493 /1 des Gebäudes an der Luit⸗ poldstraße anberaumten Aufgebotster⸗ min ihre Rechte bei dem unzerfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. Amtsgericht München — Abteilung für Aufgebot —.
Aufgebot. Die Wirwe Elise Bölting geb. Kessel in Harzgerode hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes vom 13. März 1934 über die auf dem Grundbuchblatt von Harz⸗ gerode Band VIII Blatt 452 in Abtei⸗ lung III unter Nr. 13 für den Landes⸗ fürsorgeverband in Dessau eingetragene, zu 3“ “ vom 1. März 1934 verzins⸗ liche Darlehnsforderung von 1060, — ie beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird ,, n,, spätestens in dem auf den 24. Juli 19 ** vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgt.
Harzgerode, den 17. Dezember 1941.
38421 Aufgebot. Die Frau Stefani Vollmer in Ballenstedt, Prinzenstr. 4, hat das Auf⸗ gebot des 22. Dezember 1926 ausgestellten Hypo⸗ thekenbriefes der im Grundbuch von Ballenstedt Band 27 Blatt 1605 in Ab⸗ teilung IJ unter Nr. 3 für die Spar⸗ kasse des Kreises Ballenstedt in Ballen⸗ stedt eingetragenen Briefhypothek von 2000, — Get, seit dem 8. November 1926 mit 8 vom Hundert jährlich ver⸗ zinslich, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Juli 1912, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Ballenstedt, den 15. Dezember 1941. Das Anhaltische Amtsgericht.
38426 Aufgebot.
2 II 7I41. Die Landwirtsfrau Ger⸗ trud Krüger geb. Franke in Werdum, Kreis Obornik, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Ehemann, Landwirt Otto Krüger, geb. am 5. Oktober 1883 in Budsin, zuletzt wohnhaft in Werdum, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 13. Februar 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 8, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Rogasen, den 15. Dezember 1941.
Das Amtsgericht.
38424 Oeffentliche Aufforderung. Am 3. Juni 1911 ist zu Schwerin (Meckl.) die unverehelichte Rentnerin Caroline Bruhn, zuletzt wohnhaft in Kröpelin (Meckl.), im Alter von 88 Jahren verstorben. Die Erben sind bisher nicht ermittelt worden. Es er⸗ geht hiermit die Aufforderung an alle, die ein Erbrecht an dem Nachlasse zu haben glauben, dieses bis zum 31. März 1942 beim unterzeichneten Nachlaß⸗ gericht anzumelden. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Anmeldefrist wird fest⸗ gestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Kröpelin, den 16. Dezember 1941. Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht der Stadt Kröpelin.
Aufgebot.
38422)
Berlin⸗Charlottenburg 5, , straße 29, hat als Pfleger des Nach⸗ lasses des am 12. 9. 1941 in Berlin⸗
Wilmersdorf, Uhlandstr. 155, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen Kauf⸗
manns Karl Freiherr von Wangen⸗ heim das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß— gläubigern beantragt. Die Nachla gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 27. Februar 1942, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Amts— rl wh n, Zimmer 1335, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel⸗ den, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗— lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet . jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent— brechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin-Charlottenburg, 16. De⸗ zember 1941.
Amtsgericht. — 37. F. 99/41.
⸗
4. Oeffentliche Zustellungen
38428] Oeffentliche Zustellung.
1 R462 41. Der Werkmeister Rudolf Poweleit in Braunschweig, Maschplatz Nr. 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Fuchs, Braunschweig, klagt gegen seine Ehefrau Isabella Powe⸗ leit geb. Wilkanowski in Brooklyn (New York, USA.), mit dem Antrage, die am J. April 1932 in Brooklyn (New Yorh) geschlossene Ehe der Parteien zu sschei⸗ den und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die JL. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 19. März 19422 59 Uhr, mit der Aufforderung,
Amtsgericht.
verlorengegangenen, am
Rechtsanwalt Dr. Georg Künkel in h
gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Braunschweig, 17. Dezember 1941.
Geschäftsstelle der J. Zivilkammer
des Landgerichts. 38192 Oeffentliche Zustellung.
8. R. 689s4090. Die Frau Johanna Lewak geb. Gembala aus Kattowitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wauer in Kattowitz, klagt gegen Ehe⸗ mann, den Musiker Aron Lewak aus
Aufenthalts, auf Aufhebung, hilfsweise Nichtigkeitserklärung der Ehe. Die Klägerin ladet den beta ten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 19 Februar 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den 16. Dezember 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
38431 Oeffentliche Zustellung.
2R1I47I41. Die Frau Marie Genuth, geb. Gennies, in Sakuten, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Klam⸗ roth in Prökuls, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Hilfsmonteur Wilhelm Genuth, früher in Memel, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Memel, Holzstraße Nr. 2. 2. Stockwerk. Zimmer Nr. 36, auf den 12. März 1941, 19 Uhr, mit der Aufforderung, 6 durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Memel, den 17. Dezember 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
38432 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Philippine Hyla geb. Sommerfeld, verwitwete Fresdorf, in Posen, Eichwaldweg 35 W. 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lengler in Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Kazimierz Hyla, früher in Posen⸗-Dembsen, Magdalenenstr. 18, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die am 30. JT. 1920 vor dem Standesbeamten in Poggenburg, Kreis Posen, ge⸗ schlossene Ehe der Parteien zu scheiden, hilfsweise die Ehe der Parteien . eben. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelm⸗ straße Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 28. auf. den 11. März 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Posen, den 12. Dezember 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
38195] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Christa Protopopov geb. Kempcke in Wismar, Mühlengrube 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt . Lange, daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Jacov Protopopov, zuletzt aufhältlich in Wis⸗ mar, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Zerrüttung der Ehe gem. S5 49 55 Ehegesetzes mit dem ,,. auf Scheidung der Ehe und den Beklagten kostenpflichtig für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Schwerin i. M. auf Mitt⸗ woch, den 18. Februar 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Schwerin, den 15. Dezember 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle z des Landgerichts.
38433) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Ringer geb. Kou⸗ dela, wohnhaft in Teschen, Gneisenau⸗ straße Nr. 4, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Arthur Jirasek in
Teschen, klagt gegen ihren Ehemann Adolf Israe inger, früher Holzge⸗ Teschen, Gneisenau⸗
ee m in straße Nr. 4, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltes, auf Aufhebung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des . in Teschen auf den 14. März 1942, gr Uhr, Saal Nr. 133, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen und et⸗ waige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendun⸗ gen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt der Klägerin und dem Gericht mitzuteilen. Teschen, den 12. Dezember 1941. Landgericht. 1. Zivilkammer.
38197] Oeffentliche Zustellung. Der Kellner Jakob Föhr in Trier, rozeßbevollmächtigte! Rechtsanwälte
Czortkow, U. S. S. R., jetzt unbekannten
klagt gegen seine Ehefrau Johanna Sara geh. Chaym in Marseille, B. d. R. rue de petites Maxiles 40, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Lc Zivilkammer des Landgerichts in Trier, Justizplatz, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 64, auf den 12. Februar 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge—⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Trier, den 16. Dezember 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
38129] Oeffentliche Zustellung.
Die Lieselotte Rapp (fr. Wenz), geb. 12. 2. 1980 in . Tochter der Friedericke Rapp geb. Wenz, daselbst, vertreten durch das Jugendamt Vai⸗ hingen⸗Enz, als Amtsvormund, klagt gegen den Kaufmann Walter Brill, geb. 3. 12. 1905 in Wien, zuletzt wohn⸗ haft in Kelsterbach a. M. z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin 1710, — HM an verfallenen Unterhaltsrenten für die Zeit vom 1. April 1937 bis 31. De⸗ zember 1941 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Langen, Zimmer Nr. 1, auf den 22. April 1942, 10 Uhr, geladen.
Langen, den 17. Dezember 1941.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
38434 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Der Dampfer der Union der Soziali⸗ stischen Sowjet⸗Republiken „Kuldiga“, 1978,36 BRT., Unterscheidungssignal: LAB, Heimathafen: Riga, Eigen⸗ tümer: Lettische Staatliche Seeschiff⸗ fahrt, ist am 5. Juli 1941 in Libau
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.
Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlichung beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗
straße 14 einzureichen. Solche Anträge . begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.
J. A.: Gecar ht.
38436]
Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin
gibt bekannt: Der Dampfer der Union der Sozialistischen Sowjet⸗ Republiken „Velta“, 2347.31 BRT., Unterschei—⸗ dungssignal: LA A, Heimathafen: Riga, Eigentümer: Lettische Staatliche Seeschiffahrt, ist am 5. Juli 1941 in Libau . in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.
Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlichung be⸗ ginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗
straśe 14,
einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be— weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse⸗ nen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs
in Berlin.
J. A.: Eccardt.
—
38435 Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Prisenhof in Berlin
ibt bekannt:
Der Dampfer der Union der Soziali⸗ stischen Sowset⸗Republiken „Amata“, 13238 BRT., Unterscheidungssignal: XLBH, Heimathafen: Riga, Eigen tümer: Lettische Staatliche Seeschiff⸗ fahrt, ist am 5. Juli 1941 in Lihau in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden. Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der VeröffentlichuUng beginnenden . Frist von zwei Monaten
sich durch einen bei diesem Gerichte zu—⸗
r. Thewalt und Scholer in Trier,
Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗ straße 11, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs ; in Berlin. J. A.: Ceegrdt.
38437
Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Der Dampfer der Sozialistischen Sowjet⸗ „Auseklis“, scheidungssignal: T LCC, Heimat- hafen: Riga, Eigentümer: Lettische Staatliche Seeschiffahrt, ist am 5. Juli 1941 in Libau .
in Ausübung des Prisenrechts ö, und eingebracht worden.
Wegen des Dampsers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlichung be⸗ ginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗
straße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse⸗ nen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 20. Dezember 1941.
Der Průsi deut des Prisenhofs
in Berlin. 8 t.
Union der
Republiken
oder
38438 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Der Dampfer der Union der Sozialistischen Sowjet ⸗ Republiken „Spidola“, 2832.59 BRT., Unter— scheidungssignal: T LBU, Heimat- hafen: Riga, Eigentümer: Lettische Staatliche Seeschiffahrt, ist am 5. Juli 1941 in Libau
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.
. des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche worden. . (
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlichung be⸗ ginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗
Verfahren eingeleitet
straste 14,0 ) einzureichen. Solche Anträge , . begründet sein, die Angabe der Be⸗
weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse⸗ nen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 20. Dezember 1941. Der Průsi den des Prisenhofs in Berlin. ; J. A.: Eceardt.
38439 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt: ö. Der Dampfer der Union der Sozig—
li ö Sowjet⸗Republilen „Riga, 1306,B857 BRT., Unterscheidungssignal: VIFV, Heimathafen: Riga, Eigen- tümer: ettische Staatliche Seeschif⸗
fahzt, ist am 5. Jili 1941 in Libau n Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.
egen, des Dampfers ist das prisengerichtliche Berfahren eingeleitet worden. ; . Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent- lichung beginnenden
rj von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim
risenhof in Berlin, Tiergartenstrasßte 14,) einzureichen. Solche Anträge en begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht . bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 206. Dezember 1941. Der Präsident ves Prisenhofs in Berlin. J. A.: Eceardt.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ sichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. S * lange in Potsdam; verantwortlich für den Wirtschaftsten und den
übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Dru der Preußischen Verlags. und Druckerel ] Hearg. 6
Sieben Beilagen
etwaige Anträge auf Freigabe oder Ir dig nn beim
(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentral- ,
1309, 6 BRT., Unter⸗ .
Ur. 301
Deutscher Reiths anzeiger
BPreußischer
2, 30 einschließ lich 0, is Zeitungs ge abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
Erscheint an jebem Wochentag abends. Bezugspreig durch bie Post monatli 2 3 aber ohne Bestellgeld; für 6
ö monatlich. Alle Postanstalten nehmen 2
Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWöz, Wilhelm⸗ 37
straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 y, einzelne Beilagen 2.
1090 Tal. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung bes
Betrages einschließ lich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 19 33 33. .
taats anzeiger
) an 1A 10
Reichshantgirotkonto Berlin, Konto Nr. 11913
— Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Feile einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 135 RM. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 658, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druczreif einzusenden, ins besondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter- strichen) oder dur vor
werben sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Mittwoch, den 24. Dezember, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Verordnung über die Auflösung und Abwicklung der Gemein— schaftlichen Waisenkassen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Länder Preußen und Bayern sowie in die Reichs— gaue Ober⸗ und Niederdonau eingegliederten sudetendeutschen Gebietsteilen. Vom 24. Dezember 1941.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung zum Schutze des Großhandels. Vom 18. Dezember 1941. .
Zweite Anordnung zur Durchführung der Anordnung zum Schutze des Großhandels im Reichsgau Sudetenland. Vom 20. Dezember 1941.
Anordnung zur Verlängerung der Anordnung über das Verbot der Angliederung und Erweiterung von Nähbetrieben. Vom 23. Dezember 1941.
Neunte Anordnung einer Beschränkung der Herstellung von k Pappe, Zellstoff und Holzstoff vom 23. Dezember
Neunte, Zehnte und Zwölfte Bekanntmachung auf Grund des s 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941 (RGðBl. 1 S. 452/153).
Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Düsseldorf, Frankfurt / Oder und Stettin über die Einziehung von Ver⸗ mögenswerten für das Reich.
Vekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse. Vom 22. Dezember 1941.
Bekanntmachung über die 416, (8) 0½ Hessische Staatsanleihen von 1928 (Reihe 4) und 1929 (Reihe 5).
Anordnung über höchstzulässige Preise für im Inland anfallende rohe Roßhäute und Fohlen⸗, Maultier⸗, Maulesel⸗ und Esel⸗ felle. Vom 20. Dezember 1941. .
Zweite Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 50 (Austauschstoffe für Schuhoberleder, Schuh⸗ futterleder, Brandsohlendeckstoffe und Schuhrahmen) vom 29. Dezember 1941.
Gebührenordnung der Relchsstelle für Baumwollgarne und gewebe vom 23. Dezember 1941.
Der Nichtamtliche Teil enhält: Stand der Schwebenden Schuld des Reichs und Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.
Der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger
erscheint von Donnerstag, dem 25. Dezember, bis ein⸗ schließlich Sonntag, den 28. Dezember 194, nicht.
Amtliches Deutsches Reich
Verordnung über die Auflösung und Abwicklung der Gemeinschaftlichen Waisenkassen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Länder Preußen und Bayern sowie in die Reichsgaue Ober⸗ und Niederdonau , ,. sudetendentschen Gebiets⸗ teilen Vom 24. Dezember 1941
Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der sudetendeutschen Gebiete vom 1. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1331) wird im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren
folgendes verordnet: 361
Auflösung der Waisenkassen
1 Die Gemeinschaftlichen Waisenkassen, deren Sitz im ,. Sudetenland oder in den in die Länder Preußen und Bayern sowie in die Reichsgaue Ober⸗ und Niederdonau eingegliederten sudetendeutschen Gebietsteilen liegt, werden mit Wirkung vom 1. Januar 1942 , . ö
2) Mit der Auflösung geht das der einzelnen Waisenkasse gute e bn h. auf f bei der Aufteilung ( 2 Abs. 2) ent⸗ fallende Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten unter Ausschluß der Abwicklung nach Maßgabe der Verzeichnisse An⸗ lagen 1 und II *) auf Sparkassen über. .
(3) Das auf die Sparkassen übergehende Vermögen unter⸗ liegt der Verwaltung der ,, . Sihbetenland in Reichenberg als Treuhänderin, Die Sren. are 3. di Maßnahmen zu. 4 9. ö
ines zaensausgleichs zwischen den Sparkasse . i lernen e en , gegenüber Waisenkassen im
z ä orderlich sind. Der Protektorat Böhmen und ,, 3 6
Reichsminister der Justiz erläßt die . die e ber., enn und e 2 i,. ihrer Beendigung im Einvernehmen mit dem .
schaftsminister. auch 52) ist. abgesehen.
Anlagen II und III bezeichneten Waisenkassen, deren Sprengel durch die Grenze des Protektorats Böhmen und Mähren ge⸗ teilt worden ist.
lich ihrer Verbindlichkeiten wird vom Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren nach Anhörung der Regierung des Protektorats aufgeteilt.
Protektorats Böhmen und Mähren entfallende Teil des Ver⸗ mögens und der Verbindlichkeiten derjenigen geteilten Waisen⸗ kassen, deren Sitz im Protektorat liegt, geht mit Wirkung vom 1. Januar 1942 nach Maßgabe des Verzeichnisses Anlage III
§52 Geteilte Waisenkassen
(I) Geteilte Waisenkassen sind die in den Verzeichnissen
(2) Das Vermögen der geteilten Waisenkassen einschließ⸗ (3) Der auf die Waisenkassen mit Sitz außerhalb des
auf deutsche Sparkassen über. Für die Verwaltung dieses Ver⸗ mögensteiles gilt 5 1 Abs. 3 entsprechend.
83
Mündelforderungen gegen geteilte Waisenkassen
(1) Pflegebefohlene, die im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren in das Ver⸗ zeichnis der sudetendeutschen Pflegebefohlenen aufgenommen sind, können vom 1. Januar 1942 an ihre Forderungen aus Einlagen bei einer geteilten Waisenkasse, deren Sitz im Pro⸗ tektorat Böhmen und Mähren liegt, nur gegen die Sparkasse richten, die beim Vermögensübergang gemäß 5 2 Abs. 3 an die Stelle der Waisenkasse getreten ist. ö ö
(2) Die Sparkasse, die beim Vermögensübergang gemäß 8 1 Abs. 2 oder 5 2 Abs. 3 an die Stelle einer geteilten Waisenkasse getreten ist, haftet nicht für Ansprüche von Pflege⸗ befohlenen, die im Einbernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren in das Verzeichnis der Pro⸗ tektoratspflegebefohlenen aufgenommen sind.
63 5 von Pflegebefohlenen, die weder in das Verzeichnis der sudetendeutschen Pfle eech lenen noch in das Verzeichnis der zer n ele n enen aufgenommen sind, aber in eines dieser Verzeichnisse hätten aufgenommen werden müssen, sind nachträglich in das für sie maßgebende Verzeichnis aufzunehmen, Das Nähere bestimmt der Reichs⸗ minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren.
Hypothelenforderungen geteilter Waisenklassen
1) Hypothekarisch gesicherte Forderungen, die einer ge⸗ 6 ee mit dem Sitz im Protektorat Böhmen und Mähren zustehen, gehen, wenn das belastete Grundstück im Gebiet des Großdentschen Reiches außerhalb des Protektorats Böhmen und Mähren liegt, mit Wirkung vom 1. Januar 1942 auf die Sparkasse über, die beim Vermögensübergang gemäß §z 2 Abs. 3 an die Stelle der Waisenkasse getreten ist.
(2) Hypothekarisch gesicherte Forderungen, die einer ge⸗ teilten Waisenkasse mit dem Sitz außerhalb des Protektorats Böhmen und Mähren zustehen, gehen, wenn das belastete Grundstück im Gebiet des Protektorats liegt, mit Wirkung vom 1. Januar 1942 auf die von der Regierung des Protektorats zu bestimmende Waisenkasse mit dem Sitz im Protektorat über.
(3) Bei Forderungen, die durch Simultanhypothek ge⸗ sichert find, ist für den in Abs. 1 und 2 vorgesehenen Übergang die Lage des in der Haupteinlage eingetragenen Grundstücks maßgebend. 36
Änderung von Hypothekenbedingungen
Die Sparkasse, die beim Vermögensübergang gemäß 8 1 Abs. 2 oder 5 2 Abs. 3 an die Stelle einer Waisenkasse tritt übernehmende Sparkasse), ist berechtigt, die auf sie übergehen⸗ den Hypotheken mit Genehmigung des Reichswirtschaftsmini⸗ sters hinsichtlich der Verzinsung den allgemein für Sparkassen geltenden Richtlinien anzupassen.
3836 Grundbücherliche Durchführung
(1) Auf Antrag der übernehmenden Sparkasse (z 5) oder der Treuhänderin G8 1 Abj. 3) sind bei den Hypotheken, die nach 51 Abs. 2, 52 Abs. 3 oder 4 auf die Sparkassen über⸗ gehen, der Übergang auf den neuen Gläubiger, die Umstellung auf Reichsmark, soweit sie nach den allgemeinen Vorschriften eingetreten ist oder eintritt, sowie die aus 8 5 sich ergebenden Anderungen in den öffentlichen Büchern einzutragen. Die Vorschriften der Vierten Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudeten)eutschen Gebieten vom 27. September 1940 (Reichsgesetzbl. J S. 1306) bleiben un⸗ berührt. . 41.
(2) Die übernehmenden Sparkassen oder die Treuhände⸗ rin haben ohne Verzug, spätestens bis zum 31. Dezember 1942, jedem Gericht, in dessen öffentlichen Büchern solche Forderun⸗ gen sichergestellt sind, Verzeichnisse zu übermitteln, in denen die in den öffentlichen Büchern des Gerichts sichergestellten Forde⸗ rungen und die bei ihnen eingetretenen Anderungen angeführt sind. Die Richtigkeit dieser Verzeichnisse ist in der für t rund⸗ bucheingaben gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschriebenen Form zu bestätigen,
Abs. 1 bezeichneten Anderungen einzutragen. t pfandrechten sind die Anderungen nur in der Haupteinlage ein⸗
Bei Simultan⸗
zutragen. . (4 Die Eintragungen sind gebührenfrei. §7 Verjährung
Ist eine Forderung auf Grund dieser Verordnung auf
eine Sparkasse übergegangen, so verjähren die Zinsen und Tilgungsbeträge, bei denen die Verjährung nach den allgemei⸗ nen Vorschriften in der Zeit zwischen dem 16. Oktober 19338 und dem 31. Dezember 1942 eingetreten ist oder eintritt, erst am 31. Dezember 1942.
§ 8 Außerkrafttretende Vorschriften
Die Vorschriften über die Gemeinschaftlichen Waisen⸗
kassen treten im Geltungsbereich dieser Verordnung mit Wir⸗ kung vom 1. Januar 1942 außer Kraft.
Berlin, den 24. Dezember 1941. Der Reichsminister der Justiz Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: Pr. Schlegelberger Der Reichsminister der Finanzen J. V.: Reinhardt Der Reichsminister des Innern J. Vm: Dr. Stuckart Der Reichswirtschaftsminister J. V.: Dr. Landfried
Anordnung zur Aenderung der Anordnung zum Schutze des Großhandels Vom 18. Dezember 19411 Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs⸗ ur vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I gern E63 wird folgendes angeordnet: ;
(1) Die Geltungsdauer der Anordnung zum Schutze des Großhandels vom 5. Januar 1910 (Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 13) wird bis zum 1. Januar 1944 ver⸗
längert. . (2) Im 51 Abs. 1 der Anordnung tritt an Stelle der
Jahreszahl „iod2“ die Jahreszahl „1944“. II. § 2 der oben genannten Anordnung fällt weg. Berlin, den 18. Dezember 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried. Der Reichsminister für Ernährung. und Landwirtschaft. J. B.: H. Bade.
Zweite Anordnung zur Durchführung der Anordnung zum Schutze des Groß⸗ handels im Reichsgau Sudetenland Vom 20. Dezember 1941
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) ordne ich an: Die Geltungsdauer meiner Anordnung zur Durch⸗ führung der Anordnung zum Schutze des Großhandels im Reichsgau Sudetenland vom 31. Dezember 1946 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1941) wird bis zum 31. Dezember 1943 verlängert.
Berlin, den 20. Dezember 1941.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land fried.
Anordnung
zur Verlängerung der Anordnung über das Verbot der Angliederung und Erweiterung von Nähbetrieben Vom 23. Dezember 1911 Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) ordne ich an: — ; Die Geltungsdauer der Anordnung über das Verbot der Angliederung und Erweiterung von Nähbetrieben vom 18. Januar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und. zreußischer Staatsanzeiger Nr. 17 vom 20. Januar 1940) wird bis zum 31. Dezember 1942 verlängert. Ihre frühere Außerkraftsetzung behalte ich mir vor. Berlin, den 23. Dezember 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V. Dr. Land fried.
Neunte Anordnung
einer Beschränkung der Herstellung von Papier, Papye,
. Zellstoff und Holzstoff
—̃ vom 23. Dezember 1911
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 Meichsgesetzbl. 1 S. 488 ordne ich an:
Die Geltungsdauer mäner Achten Anordnung einer Be⸗
ö dem Abdruck der Anlagen (vgl. . Sie 21 69 der Veröffentlichung der ,, gesetzflatt (Anfang Januar 1942) mitveröffen .
(3) Das Gericht hat auf Grund der Verzeichnisse und unter Bezugnahme hierauf in den öffentlichen Büchern die in
schränkung der Herstellung von Papier, Pappe, Jellstoff und
q