1941 / 304 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1941 18:00:01 GMT) scan diff

, , mm —— 2 1 ,

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1941. S. 4

360072 ergbau⸗Aktiengesellschaft Ewald König Ludwig, Herten (Westf.). Gesamtkündigung der 5 igen RM 30 090 009 Anleihe von 1936. Gemäß 5 4 der Anleihebedingungen kündigen wir hiermit die gesamten in Umlauf befindlichen Teilschuldver⸗ schreibungen unserer obenbezeichneten Anleihe zur Rückzahlung zu 1000 ihres Nennwerts zum 1. April 1942. Wir weisen die Inhaber von Stücken der obigen Anleihe auf das demnächst erscheinende Umtauschangebot hin. Herten (Westf.), 20. Dezbr. 1941. Bergbau⸗Aftiengesellscha ft Ewald . König Ludwig.

39080 „Kronprinz“ Attiengesellschaft für Metallindustrie, Solingen⸗ Ohligs.

; Bezug neuer Artien.

In der außerordentlichen Hauptver⸗— sammlung unserer Gesellschaft vom 19. Dezember i941 ist die Erhöhung des Grundkapitals von nom. HM 6 000 000, auf nom. EM 12 060 000, durch Ausgabe von nom. Ren 6000 900. auf den Inhaber lautenden St. 60900 neuen Aktien über je nom. iM 1009, mit Gewinnberechti⸗ gung für das Geschäftsjahr 1942 deschlossen worden. Die neuen Aktien sind von der Deutschen Bank Filiale Düsseldorf mit der Verpflichtung über⸗ nommen worden, sie den Inhabern der alten Stammaktien unserer Gesellschaft zum Bezuge, entsprechend ihrem Be— zugs rechte, anzubieten.

Nachdem die Durchführung der Kapi⸗ talerhöhung in das Handelsregister ein⸗ etragen ist, fordern wir im Namen der

eutschen Bank Filiale Düsseldorf unsere Aktionäre auf, ihr Bezug s⸗ recht unter folgenden Bedingungen auszuüben: ö

1. Das Bezugsrecht ist zur Ver⸗

38260.

meidung des Ausschlusses bis zum 20. Januar 1942 einschließlich in Berlin: bei der Deutschen Bank, in Düsseldorf: bei der Deutschen Bank Filiale Düsseldorf während der bei diesen Stellen üblichen Geschaftsstunden auszuüben.

2 Auf je nom. IM 1009, alte Stammaktien kann eine nene Aktie über nom. RM 1009, zum Kurse von 130 zuzüglich Börsenumsatz⸗ steuer bezogen werden. Die Bezugs= stellen sind bereit, die Verwertung oder den Zukauf von Bezugsrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.

3. Die Ausübung des Bezugs⸗ rechtes auf die alten Aktien über nom. RM 1000, hat gegen Ab⸗ lieferung der Gewinnanteilscheine Nr. 12 zu erfolgen. Die alten Aktien über nom. EM 199, die nur noch mit Talons versehen sind, sind den Bezugsstellen zur Au s⸗ übung des Bezugsrechtes vorzu— legen und werden mit dem Stempel „Bezugsrecht 1941 ausgeübt“ ver⸗ fehen. Für die mit dem Bezuge ver— bundenen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge= bracht; sofern jedoch die Gewinnanteil- scheine Nr. 18 bzw. die Mäntel der Aktien über nom. EM 100, nach der Nummernfolge geordnet, bei den vor⸗ stehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht ver= bunden ist, erfolgt der Bezug kostenfrei. Die Gewinnanteilscheine Nr. 12 sind auf der Rückseite mit der Firma 6 mit dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu versehen. ; 4 Die Ausreichung der neuen Aktien erfolgt baldmöglichst.

Gin e Gr, 23. Dezbr. 1941. „Kronprinz“ Aktiengesellschaft für Metallindustrie.

Der Vorstand.

Dr. Georg Seibt Attiengesellschaft, Berlin.

Bilanz zum 31. Dezember 19409.

—— —— 2 Anf⸗-Best. Zugänge Abgänge . Attiva. , ef , o Re s] Ke s Ru. & Anlagevermögen:

Bebaute Grundst. mit a) Geschäfts⸗ oder

Wohngebäuden. . 142 260 2580 139 680

b) Fabrikgebäuden od.

anderen Baulichkeit. 3 68 10648 262 420 -

Maschinen und maschi⸗

nelle Anlagen... 120 625 9050450 50 889 52 160 240

Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung .... 54 077

F hie, . 5 400— b1—800 3 600 w // 1— 21 500

Beteiligungen.... 215401

91 93118 56 671

616 9311 186 109 701 1 080 - 4157 840 70 648111

Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe .... Halbfertige Erzeugnissee ... .

Fertige Erzeugnisse Waren.... 128 676,57 35 To d s Anzahlungen der Gesellschaft. .... . 42 889,50 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen JJ . G 1981,50 Kassenbestand einschl. von Reichsbank⸗ und Postscheck⸗ 1 w Andere Bankguthaben... .... 504 839,41 Sonstige Forderungen.... 6 503 719,62 4 308 797 64

Verlustvortrag aus 1930... Reingewinn 1940...

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..

Passiva. Meunbtapitaa; , . Rücklagen: Rücklage für Ersatzbeschaffung

Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens .

Rückstellungen für ungewisse Schulden. Verbindlichkeiten: Anleihen der Gesellschaft. .. hh then, J Anzahlungen von Kunden....

Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen a dennen, . Sonstige Verbindlichkeiten. .... . 6490 28773 32122 844 94

Gewinn- und Berlustrechnung zum 31. Dezember 1940.

1706 757,36 167 02,7

14 389 14 16011 096,6 23 350,5 737 746 00

5 705 043 87

8 , 1500 000

k JJ 173 198 93

2 2 16 16 121 6 127 000

1 1 6 1 2 6 8 1 8 41 . 782 000 9 9 9 9 62 126, 9 2 2 215 000, K 1 912 612,

5 706 04387

mee, e. . ——— Aufwendungen. R, . Sine mn enen, . Soziale Abgaben a , 5 5 . 0 , 152 082 58 Abschreibungen auf das Anlagevermögen... 167 840790 Zinsen KJ . 2 ö * ö 242 26 563 23 nern nach 15e d 516 069 18 Beiträge an gesetzliche Berüfsvertretungen... . ö 20 460 Verlustvortrag aus 19379 . , nen. 4363 316 20 Erträge.

Jahresertrag nach 5 132111... d 3 454 757 79 Erträge aus Beteiligungen.... JJ 822 37 Außerordentliche Erträge.... ... J 21 169 989 95

Verlustvortrag aus 199... q 10161096,B76 Reingewinn 1940... d , . 737 746 09

Der Vorstand. Schmidt. . Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Dr. Georg Seibt Aktiengesellschaft, Berlin⸗Schöneberg, sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buch⸗

führung, der Jahresabschluß und der Ges

erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, den 19. August 1941.

chäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß

Treu hand⸗Attien gesellschaft Wirtschaftsprüfun gsgesellschaft.

Sonntag, Wirtschaftsprüfer. ppa. Dr. Roe hling, Wirtschaftsprüfer.

Der Borstand sst Otto W. Schmidt; den Aufsichtsrat bilden Rolf Glade⸗ beck, Berlin, Vorsitzer; Rudolf Gleimius, Berlin, stellv. Vorsitzer; von Heinz, Berlin.

Porzellanfabrik Königszelt, Königs zelt / Schles.

werden auf Mittwoch, den

Bilanz vom 30. Juni 1941.

Attiva. I. Anlagevermögen:

Bebaute Grundstücke:

a) Wohngebäude Abschreibung .

b) Fabrikgebäude Abschreibung . Unbebaute Grundstücke

Abschreibung .

9 9 d 69 29 2 8 . 9 2 9 d 9 89 2 42 9 9 29 2 9 d o 9 9 9 292 69 09 09 9 9 28

Zugang.. :

5

Abschreibung . Abschreibung

3

Kraftzentrale Bahngleise Fuhrpark...

Abschreibung * . ö . .

Betriebs und Geschäftsausstattung Zugang.

Abschreibung. . II. Umlaufvermögen:

Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe .. albfertige Erzeugnisse .. ertige Erzeugnisse Wertpapiere und Steuergutscheine H Steuergutscheine l... Eigene Anzahlungen. ; Forderungen auf Grund von Warenliefe und Leistungen ...

or⸗ Andere Hanlguthaben . ; ; . ; ; ; ; d ö ; Sonstige Forderungen Posten, die der Rechnungsabgrenzung bienen . Avale RM 14 000,

5 2

hs ; Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ und P scheckguthaben

I. Grundkapital: Stammaktien mit 6378 Vorzugsaktien mit 2880 Stimmen

I. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. II. Rückstellungen.. IV. Verbindlichkeiten: Obligationen Aufgeld für Obligationen. fangene Anzahlungen Verbindichleiten auf Gru gen und Leistungen ö Verbindlichkeiten gegenüber Banken.... Sonstige Verbindlichkeiten Noch nicht erhobene Dividende duf Stammaktien Noch nicht erhobene Genußrechtzinsen sse der Porzellanfabrik Königs-

V. Unterstützungska

K . ,

VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung diene eingewinn: Gewinnvortrag 1. 7. 1940 Gewinn 1940 41

Avale RM 14 000,

ö

Löhne und Gehälter... Soziale Abgaben.... Abschreibungen auf Anlagever Sonderabschreibung NF. Steuern vom Einkommen, Beiträge an Berufsvertretungen . Werkserneuerung auf Konto Rückstellungen Gewinnvortrag 1. 7 1940 9 d 9 0 0 2 Gewinn 194041...

vom CErtraß

8.

Gewinnvortrag 1. 7. 1940 ... Ausweispflichtiger Jahresertrag Mieten und Pachten... Außerordentliche Erträge

9c o 9 0 d 9 9 928 o 9 9 9 a o 0 .

Königszelt, den 30. Oktober 1941. Porzellanfabrit .

Tos Jo 3p

Königszelt, den 18. Dezember 1941 Porzellanfabrik

gtimmen

eferun⸗

9 4 9

2

Gewinn- und Berlustrechnung vom 30. un 1941. Aufwand.

09

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vor klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der ftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Meiningen, den 1. November 1941.

Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktien Dr. Langbein, Wirtschaftsprüfer.

Von unseren 4 igen Teilschuldver befinden sich zur Zeit noch Genußrechte im Ge

esellschaft Thürin gen.

chreibungen vom Jahre 1913 amtbetrage von REM 67 700, im

Dem Vorstand unserer Gesellschaft gehören an: die Herren Fabrikdirektor Ernst Gramß, Königszelt, und Fabrikdirektor Erhard Krauß, Königszelt.

Dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft gehören an: die Herren Dr. jur. Ottomar Benz, Berlin; Maximilian Freiherr von Brachel, Köln; Dr. jur. Adolf Conrad, Meiningen; Martin Horn, Breslau; Dr.-Ing. h. o. Friedrich Scheid, Hermsdorf; Heinrich Schindhelm, Kahla. .

Nach dem Beschluß der ordentlichen Haupiversammlung vom 15. Dezember 1941 entfällt für das Geschäftsjahr 1940 41 auf unsere Stammaktien eine Dividende von 599. Die Auszahlung der Dividende für jede Stammaktie über nom. 1090, Reichs= mark erfolgt nach Vornahme des Abzuges bon 1094 Steuer und 534 Kriegszuschlag mit RM 4,25 gegen Ablieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 14 vom 22. De⸗ zember 1941 an

bei der Deutschen Bank, Berlin, Erfurt, Meininge bei der Commerzbank, Attien gesellschaft, Ber lin, Er bei dem Bankhaus Hardy & Co., G. m. b. H

Ferner geben wir bekannt, daß für das Geschäftsja unsere noch umlaufenden Genußrechte 3 MY vom Nennwert betragen. Die Aus= zahlung erfolgt gegen Ablieferung des Scheines Nr. 4 bei den vorstehend genannten

Königzzelt.

IW ALX

57 1 2

. 2 828 o o 9 Oo 9 2 9 22 o 9 9 9 9

0 9 0 9 9 9 8 *

is 33 7

'Früfung auf Grund stand erteilten Auf-

furt, Breslau, r 1940/41 die Zinsen für

59084 ͤ Bürgerliches Brauhaus Bonn. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

28. Ja⸗ nuar 1942, vormittags 11 Uhr, in die Geschäftsstelle der Gesellschaft in Bonn, Bornheimer Str. 42, zur 44. or⸗

dentlichen Hauptversammlung ein-

laden. Tagesordnung:

1. Verwaltungsbericht und Prüfungs—⸗ befund.

2. Beschlußfassung über die Bilanz per 30. September 1941, die Ge⸗ winnverteilung, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

3. Wahl des Bilanzprüfers. :

4. Wiederwahl und Zuwahl zum Auf- sichtsrat.

Aktienhinterlegung zur Ausübung

des Stimmrechtes spätestens am

23. Januar 1942 bei der Gesell⸗

schaft, der Deutschen Bank, Filiale

Bonn, oder einem Notar. .

Bonn, den 23. Dezember 1941.

Der Aufsichtsrat.

39086 Gas⸗ und Elektrizitäts⸗Werk Ermsleben a. Harz Aktien⸗

gesellschaft. Einladung zur 35. ordentlichen

Hauptversammlung auf Mittwoch,

den 21. Januar 1942, 19 Uhr,

nach unserem Geschäftslokale in Bremen,

Am Wall 187.

Tagesordnung: .

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1940/41.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns und über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichts rates. U

3. Au fsichtsrats wahl. .

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.

Stimmberechtigt sind nur die Aktio⸗

näre, die ihre Aktien spätestens am

17. Januar 1942 im Hi, ,.

lokale der Gesellschaft hinterlegt

haben.

Bremen, den 27. Dezember 1941.

Der Vo

r rstand. Bernhard ten Breujel. ; *

39078 Aktienbrauerei

zum Löwenbräu in München. Die 70. ordentliche Hauptver⸗ sammlung wird hiermit 36 Mitt⸗ woch, den 21. Januar 1942, vor⸗ mittags 11 Ühr, im oberen Saale des Löwenbräukellers in München an⸗ beraumt. ö Tagesordnung: 1. Vorlage der Entschließung über die Kapital⸗Berichtigung nach § 8 der

12. Juni 1941.

2. . des Jahresabschlusses für den 35. September 1941 vor und nach der Kapital⸗Berichtigung so⸗ wie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates. .

3. Vorlage der i Bekannt- machung der Entschließung über die Kapital⸗Berichtigung und des be⸗ ; . fi resabschlusses.

4. Beschlußfasfung über die Gewinn- verteilung.

5. Entlastung des Vorstandes und des

ö ö

2 lußfassung über die Aende⸗

rung der Satzung in § 1, 8 4 Ab-

satz 3, 4, 5, 5 12, z 14 Absatz 1

(Aenderung des Firmennamens,

Anpassung an die Kapitalberichti⸗

gung, Vergütung an den Aufsichts-

rat) sowie Beschlußfassung über die künftige Höhe der Anufsichts⸗ rats bezüge. J. Aufsichtsratswahlen. 8. Wahl der Abschlußprüfer. Jeder Aktionär, welcher der Haupt- versammlung beiwohnen will, hat spä⸗ testens am 17. Januar 1942 bis

einer nachverzeichneten Anmeldestelbe seine Aktien oder ein ihren Besitz und ihre Hinterlegung bestätigendes Zeug⸗ nis einzureichen. Das Zeugnis kann ausgestellt sein von einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer der nachverzeichneten An⸗ meldestellen. Der Hinterlegung ist es gleich zu achten, wenn die Aktien mit Zustim⸗ mung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem ö bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge⸗ *. werden. Es genügt, wenn im Zeugnis der Wertpapiersammelbank der Anteil am Sammelbestand der Aktien bestätigt ist. Anmeldestellen: . ; Bayer. Vereinsbank in München und Nürnberg, Merck, Finck C Co. in München und Berlin, Seiler C Co. in München, en, n , in Frankfurt . ** Geschäftsräume der Brauerei. München, den 28. Dezember 1941. Der Aufsichtsrat. ; August von Finck, Vorsitzer.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den rebaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

Druck der Preußischen 6. und Druckerei Gmb. Berlin

Vier Beilagen

(einsch! Börsenbeilage und einer Zentral- phandelsregisierbeilage).

.

.

Dividendenabgabeverordnung vom

zum Ende der Kassenschalterstunden bei

2,30 Ma einschließlich 0, 18 RMÆ Zeitu bühr, aber ohne Bestellgeld;

Erscheint an sedem , ,. , g . durch die Post monatlich ( ngs ge für Selbst. abholer bei der Unzeigenstelle 1,B90 6 monatlich. Alle Postanstalten 8 Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Änzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 82. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 My, einzelne Beilagen io Rr. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung Betrageß einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr. 19 33 383.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 58 mm breiten Petit-Zelle 1,10 Qαναο, einer dreigespaltenen 9 mm breiten Petit -Zeile 1685 Re. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, ke, . e 32. Alle Drucka ge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Settbruct einmal unter- strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werben sollen. Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs

ruckreis einzusenden, ins beso ndere

termin bei der Änzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Mittwoch, den 31. Dezember, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1941

nr. 0M ,

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Zehnte Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 30. Dezember 1941. 3f . Anordnung über die Beschlagnahme von Stärke und Stärke— erzeugnissen in gewerblichen Betrieben vom 24. Dezember 1941.

; . Anordnung Nr. J der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗

wesen (Vorschriften über die Bewirtschaffüng und Verkellun Von Jellstoff, Holzstoff, Lumpen, Papier, Pappe, k und Druck⸗Erzeugnissen). Vom 31. Dezember 1941.

Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Bestellung von Verteilungs⸗ stellen und Verteilungsbeaustragten). Vom 31. Dezember 1941.

Betanntmachung Nr. Z zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Vom 31. Dezember 1941.

Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpgckungtz⸗ e en Her tel ungs. und Verarbeitusfss vorschriffen für Papler, Kärton und Pappe). Vom 31. Dezember 1941.

Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen (Vorschristen auf dem Gebiete des Verpackungswesens). Vom 31. Dezember 1941.

Betanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Bestellung von Beauf⸗ tragten auf dem Gebiet des Verpackungswesens). Vom 31. Dezember 1941.

Druckfehlerberichtigung der 2. Durchführungsanordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 3 des General⸗ . für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung, in

tr. X.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J. Nr. 145. .

ö 1

Amtliches Deutsches Reich Zehnte Anordnung . einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 30. Dezember 1941.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) und unter Berücksichtigung der Anordnung zur Organisations⸗ vereinfachung im graphischen Gewerbe dom 17. Dezember 1938 f er Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 295 vom 19. Dezember 1938) und der Anord⸗ nung betreffend Aenderung der Anordnung zur Organisations⸗ vereinfachung im graphischen Gewerbe vom 20. November 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ one Nr. 276 vom 24. November 1939) ordne ich an:

Die Geltungsdauer der Anordnung einer Marktregelung

6. das graphische Gewerbe vom 31. Dezember 1940 (Deutscher eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 2 vom

3. Januar 1941) wird bis 4 31. Dezember 19413 verlängert. An Stelle der in den 85 1, 3 und 4 der Anordnung einer

Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 31. Dezember

1910 genannten Vereinbarung zwischen den Marktverbänden

des graphischen Gewerbes, der Druckmaschinenindustrie und

des Druckmaschinenhandels vom 1. November 1940 tritt die mir vorliegende neue k. zwischen den vor⸗

genannten Verbänden vom 1. November 1941.

Berlin, den 30. Dezember 1941.

. ; Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.

. Anordnung über die Beschlagnahme von Stärke und Stärkeerzeugnissen in gewerblichen Betrieben Vom 24. Dezember 1941 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der

Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗

gesetzbl. J S. 679) wird im Einvernehmen mit den Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet:

51.

1. Stärke und Stärkeerzeugnisse (Kartoffel, Weizen- Maisstärke u. dergl., Dextrin, Glukose u. dergl.), in Mengen von über 100 kg, die im Besitz oder Gewahrsam von gewerb⸗ lichen Betrieben stehen, werden beschlagnahmt, soweit die Betriebe nicht Mitglieder des Reichsnährstandes sind.

. i, e hat die in der Verordnung über die Wirkung der Beschlagnahme zur Regelung des Waren

verkehrs vom 4. März 1540 (Reichsgesetzbl. I S. 551) vor⸗

gesehenen Wirkungen. 32

Die Wirtschaftsgruppen, denen die von der Beschlag⸗ nahme betroffenen . angehören, sind ermächtigt, für ihre Mitglieder Ausnahmen von der Beschlagnahme nach 51

zuzulassen. 8583

Zuwiderhandlungen egen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der 8 10, 12 15 der Verordnung über

den Warenverkehr.

Berlin, den 24. Dezember 1941.

Der Reichswirtschaftsminister

In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanne ken.

e e 2

Anordnung Nr. 1 ö

der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen

(Vorschriften über die Bewirtschaftung und Verteilung von

Zellstoff, Holzstoff, L ö. ier, ; i ö

Vom 31. Dezember 1941. Inhalts verzeichnis: A. Gemeinsame Vorschriften § 1Verteilungsbeauftragte h 2 Einfuhr 3 Bevorratungsbeschränkung B. Halbstoffe ; 4 gilt und Strohzellstoff 5 Sulfat⸗(Natron⸗jzellstoff 6 ,, nn, und Lagerbuch 7 Holzstoff: Verteilung 8 Verarbeitung 589 e nn für Zellstoff und Holz⸗ ö ; 10 Meldepflicht 11 Austauschstoffe 12 Lumpen C. Papier und Pappe ; 13 Auslieferungsfreigaben 14 k

und des Drucks . 16 Lagerbewirtschaftung und .

Druck⸗Erzeugnissen E. Schlußvorschriften 17 Ausnahmen 3918 G

19 Inkrafttreten .

18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der 6 der Verordnung vom 50. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl

reu k des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A Gemeinsame Vorschriften

8§1 Verteilungsbeauftragte

renn Drucks,

ihnen die Herstellung oder Auslieferung von stoff⸗ Papier⸗ und Pappenmengen, Papierwaren oder Dru

lungs

rungen zu verlangen. (3) Der dien

gegeben.

Verteilungsstelle Anweisungen zu erteilen. 82 Einfuhr Abschluß und Vermittlung von Einfuhrgeschäften

fuhrgeschäfte jeder Art in

Verpackungswesen fuselassen worden sind. 2) Die Vermitt

ü telle für das Einfuhrgeschaäͤft nich

oder Einfuhrbewilligung erieilt hat oder erteilt. .

D. Großhandel, Erzeugnisse der Papierverarbeitung

16 k für die Herstellung von

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 1. S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗

ö vom 18. August 1939 entf? Reichsanz. und Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit

(1) Bei der Reichsstelle für Papier und Verpackungs- wesen werden Verteilungsstellen und Verteilungs beauftragte (Beauftragte) . sie handeln im Namen und im Auf— trage der Reichsstelle und sind an deren Weisungen gebunden.

() Den Beauftragten und Verteilungsstellen obliegt im Rahmen der von der Reichsstelle erlassenen Anordnungen die „Verteilung von Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe, von

en der Papier⸗ und Pappenverarbeitung und des cks, soweit die Verteilung nicht unmittelbar durch die Reichsstelle für Papier und erpackungswesen durchgeführt wird. Sie sind berechtigt und verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen Erzeugerfirmen zur bevorzugten Auslieferung vordringlicher Aufträge und zur Zurückstellung der i . angenommener Aufträge 3 sowie

ellstoff⸗ 36

Erzeugnissen zu verbieten. Die Beauftragten und Vertei⸗

n haben das Recht, von den Betrieben ihres Zu⸗ ständigkeitsbereichs sowie von den Abnehmern dieser Betriebe die zur Durchführung der Verteilung erforderlichen Erklä⸗

sbeauftragte für Papier und Verpackungs⸗ wesen bestellt und entläßt die Beauftragten und Verteilungs⸗ stellen und legt ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit fest. Die Bestellung, die Entlassung und die Zuständigkeit der Be⸗ auftragten und Verteilungsstellen werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekannt⸗

( Soweit mehrere Beauftragte für eine Verteilungs⸗ stelle bestellt werden, ist jeder von ihnen berechtigt, für diese

1) Personen oder ker ren. ungen dürfen Ein⸗ ; ellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe innerhalb eines gewerblichen Betriebes oder zu Er⸗ werbszwecken gleichgültig ob im eigenen oder fremden Namen nur abschließen oder vermitteln, wenn sie zur Vor⸗ nahme solcher Geschäfte von der Reichsstelle für Papier und

ung und der Abschluß von Einfuhr⸗ geschaͤften in Erzeugnissen der Papierverarbeitung und des Druckes bedarf in jedem Fall der Genehmigung der Reichs⸗

98. Als Einfuhr im Sinne der Absätze 1 und 2 gelten alle Lieferungen von Waren in das deutsche Zollgebiet ein⸗ schließlich der Lieferungen aus den Niederlanden.

( Die Zulassung nach Abs. 1 und die Genehmigung nach Abs. 2 ist auch erforderlich, wenn sich die Tätigkeit nur auf die Herausgabe von Anfragen oder die Weitergabe von Angeboten beschränkt.

(6) Die Zulassung gemäß Abs. !] wird auf Zeit erteilt. Sie ist jederzeit widerruflich. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

(6) Bereits bestehende Betriebe oder Unternehmen, die eine Tätigkeit der im Absatz 1 genannten Art ausüben, gelten dann als zugelassen, wenn ihnen hierüber nach dem 6. Juli 1940 eine Bestätigung durch die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen erteilt worden ist.

8§8 3 Bevorratungsbeschränkung

() Verbraucher dürfen nur einen Vorrat von Papier, Pappe und Erzeugnissen daraus (insbesondere Papierwaren und Druck⸗Erzeugnissen) halten, der ihrem Bedarf für höchstens drei Monate entspricht. Bei Bestellungen und Verträgen auf Lieferung der genannten Waren ist darauf Bedacht 6 neh⸗ men, 6 durch die Ausführung der Lieferung die Bedarfs⸗ deckung für den . Höchstversorgungszeitraum nicht r rien wird. Die Lieferungsfrift bereits erteilter Auf- träge ist dieser Bestimmung anzupassen.

(2) Diese 3 findet auf Verarbeiter der im Abs. 1 genannten Waren keine Anwendung.

B z Halbstoffe § 4 e Sulfit⸗ und Strohzellstoff 6) 8 jeder Art sowie e e,, einschließ⸗

lich der 2 zellstoffe hieraus dürfen nur auf Grund einer Bezugsgenehmigung, die von der Reichsstelle für Papier und K erteilt wird, bezogen werden. (2 Soweit eine Papier⸗ oder ger ed ir Zellstoff der genannten Arten aus einer mit ihr in räumlichem Zusam⸗ hen fn stehenden Zellstoffabrik verarbeitet, gilt Absatz 1 mit der ö daß dle Bezugsgenehmigung zur Verarbeitung der darin angegebenen Zellstoffsorten und mengen berechtigt, sofern die Kapftalanteile beider Werke mindestens zu 50 v. S.

denselben Personen oder , zustehen.

3) Zellstoffabriken, deren gie g fn lüsse und son⸗ stige Lieferanten von Zellstoff dürfen Zellstoff der in Absatz 1 enannten Arten nur mit Ermächtigung der Verteilungs- er. für Sulfit⸗ und Strohzellstoff 9 der Reichsstelle fa

Papier und Verpackungswesen an Verarbeiter ausliefern.

§8 5 Sulfat⸗ (Natron⸗) Zellstoff (1) Sulfat⸗ (Natron-) Zellstoff einschließlich der Abfall⸗ ie hieraus darf nur zu den , . und in den

., engen verarbeitet werden, für die die eichsstelle für Pa-

pier und Verpackungswesen eine schriftliche Verarbeitungs-

genehmigung erteilt hat. . (2) Zellstoffabriken, deren Zusammenschlüsse und sonstige Lieferanten von Zellstoff dürfen Zellstoff der in Abs. 1 ge⸗ nannten Arten nur mit Ermächtigung der Verteilungsstelle . Sackpapier, Natronzellstoff und Natronpapier 6) der eichsstelle für Papier und Verpackungswesen an Verarbei⸗ ter ausliefern. 86

. Lagerhaltung und Lagerbuch (1) Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann die Haltung eines bestimmten Lagers an Zellstoff aller Art anordnen. (3) Die Verarbeiter von Zellstoff aller Art haben be⸗ sondere Lagerbücher zu führen, aus denen ersichtlich ist: t 1. der Bestand jeweils am Ersten eines Monats, ö 2. jede Bestandsbewegung durch Zu⸗ und Abgang mit Angabe der Herkunft und des Verwendungszweckes im eigenen Betrieb, und zwar 46 a) bei Zugängen aus fremden Lagern (Händ⸗ lern oder Betrieben auch der Lieferer und bei Abgängen an fremde Lager (Händler) oder Betriebe auch der Empfänger, b) bei allen Zugängen durch 2 auch Num⸗ mer und Batum der Devisenbescheinigung sowie der Einfuhrbewilligung.

dolzstoff

87 . Verteilung

36 Holzstoff in⸗ und ausländischer Herkunft darf nur durch Vermittlung der Verteilungsstelle für Handels holzstoff (9) der Reichsstelle ö. Papier und Verpackungswesen oder ihrer . ezogen oder veräußert werden.

(2) Bezieher dürfen Holzstoff in⸗ und ausländischer Her- kunft nur durch Vermittlung der Berteilungsstelle für Han= delsholzstoff () der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen oder ihrer Bezirksstellen und nur von den Firmen und in den Mengen beziehen, die von der Verteilungsstelle oder

telle für Papier und Verpackur N, ,, soweit die Reichs⸗ t eine Devisenbescheinigung

ihren Bezirksstellen . werden. Die Bezieher sind ver= pflichtet, jeden von ihnen beabsichtigten Bezug der für sie ört⸗