Reichõ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1941. S. 2
lich zuständigen Bezirksstelle der Verteilungsstelle für Han⸗ delsholzstoff (Y) der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen zu melden.
(3 Holzstofferzeuger, Holzstoffhändler und sonstige Lie⸗ feranten von Holzstoff . Holzstoff in⸗ und ausländischer Herkunft nur mit Ermächtigung der Verteilungsstelle für Handelsholzstoff (4) der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ zackungswesen oder ihrer Bezirksstellen und nur an diejenigen zezieher und in den Mengen veräußern, die ihnen von der Verteilungsstelle oder einer Bezirksstelle benannt worden sind.
(4 Sertlich zuständig im Sinne des Abs. 2 ist die Be⸗ zirksstelle, in deren Zuständigkeitsbereich der beziehende Be—⸗ trieb seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
(5) Beziehen Verarbeiter Holzstoff aus eigenen Holz— schleifereien, so finden die vorstehenden Vorschriften keine An⸗ wendung.
88
Verarbeitung
Solzstoff darf nur in den Mengen verarbeitet werden, für die die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen eine schriftliche Verarbeitungsgenehmigung erteilt hat.
§8 9
Auslieferungsfreigaben für Zellstoff und Holzstoff
Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann für den Absatz von Zellstoff und Holzstoff Auslieferungsfrei⸗
aben festsetzen; auf diese Auslieferungsfreigaben finden die zorschriften des 5 13 entsprechende Anwendung. §10 Meldepflicht
(I) Verarbeiter von Zellstoff und lg eff haben alle in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz efindlichen Be⸗ stände sowie die Zu⸗ und Abgänge und ferner den Bezug und ben Verbrauch von Zellstoff und Holzstoff der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen fortlaufend bis zum 10. eines jeden Monats für den voraufgegangenen Monat unter sor⸗ tenmäßiger Aufteilung zu melden.
(23 Erzeuger von Zellstoff und Holzstoff haben der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen ihre Erzeu⸗ gung, ihren Bestand und ihren Versand fortlaufend bis zum 10. eines jeden Monats für den voraufgegangenen Monat zu melden. 31
Austauschstoffe
Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann anordnen, daß Faserstoffe aller Art, die statt Zellstoff oder Holzstoff für die Papier⸗ und Pappenherstellung eingesetzt werden (z. B. Kartoffelkrauthalbstoff, Gelbstrohstoff, Lignite, Hanf⸗ oder Flachsschäben), nur mit Genehmigung bezogen, ge⸗ Riefert oder verarbeitet werden dürfen.
§ 12 Lumpen
(1) Lumpen aller Art, Linters und sonstige Abfälle von Gespinstwaren sowie Bastfaserabfälle dürfen zur Herstellung von Papier und Pappe nur in den Mengen und Sorten ver⸗ arbeilet werden, für die die Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen eine schriftliche Verarbeitungsgenehmigung er⸗ teilt hat.
2) Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann die Erteilung der Verarbeitungsgenehmigung auf die Verteilungsstelle 9 Lumpen für die Papier⸗ und Pappen⸗ industrie bei der Reichsstelle für Wolle un andere Tierhaare übertragen.
(3) Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann den Herstellern von Papier und Pappe. aufgeben
a) bestimmte Mengen an Lumpen, Linters, sonstigen Abfällen von Gespinstwaren und Bastfaserabfällen auf Lager zu nehmen oder zu halten,
b) vorhandene Bestände an bestimmte Firmen auszu⸗ liefern,
c) g iften der an die Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare, an die Reichsstelle für Baumwolle oder an die Reichsstelle für Bastfasern oder deren Verteilungsstellen gerichteten Meldungen über die Bestände an die Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen einzureichen, ;
(4) Die Beftimmungen der Absätze 1 bis 3 ergehen im Einvernehmen mit dem Reichsbeauftragten für olle und andere Tierhaare, dem Reichsbeauftragten für Baumwolle und dem Reichsbeauftragten für Bastfasern.
C
Papier und Pappe §813 Auslieferungsfreigaben
(9) Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen
regelt den Absatz von Papier und Pappe durch Festsetzung von Auslieferungsfreigaben. —
Die Auslieferungsfreigaben werden den papier⸗ und pappenerzeugenden Betrieben für bestimmte Sorten und Zeit⸗ räume erteilt.
3) Erzeuger dürfen Papier und Pappe nur auf Grund und in Höhe der von der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen erteilten Auslieferungsfreigaben ausliefern.
(s. Ueberschreitungen sind bis zu 19 v. H. der freigege⸗ benen Monatsmengen zulässig und müssen innerhalb eines
für Papier und Verpackungswesen bekanntzugebenden Zeit⸗ raums ausgeglichen werden. In dem gleichen Umfange können Unterschreitungen innerhalb der festgesetzten Zeit aus⸗ geglichen werden.
(6) Die Auslieferungsfreigaben bilden die Bemessungs⸗ grundlage für die Rohstoffzuteilung.
5 14 Verteilungsgrundsãtze
Papier und Pappe können nach folgenden rundsätzen ver⸗ teilt werden:
a) nach Richtsätzen, die für eine bestimmte Zeit in
einem Vomhundertsatz der Auslieferungen eines
Richtsatzverteilung),
b) nach den Einweisungen der zuständigen Beauftrag⸗ ten oder Verteilungsstellen (Totalverteilung),
c) nach Sondermengen, die für bestimmte Verwen⸗ dungsgebiete festgelegt und zu ihrer Verwaltung ge⸗ eigneten Treuhändern (Bedarfsträgern) übertragen werden. —
daß Auslieferungen in den betreffenden Papier⸗ und Pappen⸗ sorten mangels anderer Bestimmung des zuständigen Beauf⸗
Richtsatzes zu erfolgen haben.
daß Auslieferungen in den betreffenden Papier⸗ und Pappen⸗ sorten nur entsprechend der Einweisung des zuständigen Be⸗ auftragten oder der zuständigen Verteilungsstelle erfolgen dürfen.
3 Soweit Sondermengen festgelegt worden sind, ist es verboten, . ͤ a) im Rahmen der Sondermengen zugeteilte Papier⸗
oder Pappenmengen für einen anderen als den vor⸗
esehenen Zweck zu verwenden,
b) Papier⸗ oder Pappenmengen und ⸗sorten, die nicht
aus einer Sondermenge zugeteilt worden sind, für solche Zwecke zu verwenden, ö. die Sondermengen sestgelegt worden sind, es sei denn, daß Ausnahmen zugelassen . —⸗
(6) Ber Reichsbeauftragte für Papier und . wesen legt die Sondermengen fest und bestellt die Bedarfs⸗ träger. Die Festsetzung von ondermengen sowie die Be⸗ stellung von Bedarfsträgern werden im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger unter Angabe des Verwendungszweckes der Sondermengen und der in Frage kommenden Papiersorten bekanntgegeben.
6) Anträge auf Zuteilung von Papier oder Pappe aus der Sondermenge sind bei dem Bedarfsträger einzureichen, der über die Zukeilung nach den ihm von der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen erteilten Weisungen ent⸗
eidet.
1 (7) Der Bedarfsträger ist berechtigt, von den Antrag⸗ stellern eine Verpflichtungserklärung gemäß dem als An⸗ lage 1 beigefügten Muster zu fordern. l ö
(8) Fabriken, Großhändler und andere Verteiler dürfen Papier zur Herstellung von Waren, für die eine Sonder menge ge gt ist, nur liefern, wenn ihnen die Zuteilung aus der Soͤndermenge nachgewiesen ist.
Großhandel, Erzeugnisse der Papierverarbeitung und bes Drucks
15 a een gef eü, und Meldepflicht
ist berechtigt, Papier⸗ un Pappengroßhändlern sowie Her—=
stellern von Papierwaren und Bruck Erzeugnissen aufzugeben,
bestimmte Papier⸗ und Pappenmengen und ⸗sorten
a) auf Lager zu nehmen oder zu halten,
9 an bestimmte Abnehmer oder Abnehmergruppen auszuliefern. ;
(2) Die Papier⸗ und Pappengroßhändler sowie ver⸗ wandte Betriebe haben der Reichsstelle . Papier und Ver⸗ packungswesen bis zum 5. eines jeden Monats eine mengen⸗ mäßige Aufstellung über den Lagerbestand am Ende des vor⸗ ausgegangenen Monats einzureichen. Diese Aufstellung ist nach den Sorten zu unterteilen, die den Sortenbezeichnungen der Produktions meldungen für die Wirtschaftsgruppe der Pa⸗ pier⸗ Pappen⸗, Zellstoff⸗ un Holzstoff⸗Erzeugung entsprechen.
aben zu den von der Wirtschaftsgruppe Druck und der Wirt⸗ n Papierverarbeitung im Auftrage der Reichs⸗ stelle für Papier und Verpackungswesen belanntzugebenden Zeitpunkten die gleichen Meldungen zu erstatten wie die Pa⸗ pier⸗ und Pappengroßhändler. §16 Genehmigungspflicht für die Herstellung von Druck⸗ Erzeugnissen
() Drucke jeder Art dürfen nur nach Genehmigung her⸗ gestellt werden. .
(2) Die Druckgenehmigung wird von den gemäß 5 1 be⸗ stellten Dei n ge n n für Druck⸗Erzeugnisse der
Druckgenehmigung wird auf den Namen des antragstellenden
Kalendervierteljahres oder eines anderen von der Reichsstelle Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 1J der Reichsstelle für Papier
(Bestellung von Verteilungsstellen und Verteilungs beauftragten)
vom 31. Dezember 1941
Gemäß 8 1 Absatz 3 der Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für ,, vom 316. Dezember 1941 bestelle ich für die Verteilung von
apier und Pappe sowie von Erzeugnissen der Papier⸗ und
I Verteilungsstellen und Verteilungsbeauftragte
Herstellers ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar.
(I) Die zur Verfügung stehenden Erzeugungsmengen an
zurückliegenden Bezugszeitraums fengesetzt werden
sprechende
(E) Die Festlegung eines Richtsatzes hat zur Wirkung,ů
tragten oder der zuständigen Verteilungsstelle in Höhe des migung und
(3) Die Festlegung der Totalverteilung hat zur Wirkung,
() Die Reichsstelle . Papier und Verpackungswesen
(3 Die Hersteller von Papierwaren und Drucksachen
Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen erteilt. Die ⸗
ann
(3) Die Hersteller von Druck⸗Erzeugnissen sind verpflich⸗ tet, vor Beginn der Herstellung von Bruck⸗Erzeugnissen die . bei der für den Ort ihrer Betriebsstätte örtlich zustandigen Bezirksverteilungsstelle für Druck-Erzeugnisse zu beantragen.
(c) Soweit bestimmte Druck-Erzeugnisse von der Ge⸗ nehmigungspflicht allgemein ausgenommen werden, werden sie durch die Wirtscha 2 Druck bekanntgegeben.
(5) Aufträge, deren Ausführung von einer ezirksvertei⸗ lungsstelle nicht genehmigt worden ist, dürfen keinem anderen Drucker zur Ausführung überwiesen werden.
8 Papier, das aus einer Sondermenge (gl. 5 14 Abs. ) zugeteilt worden ist, kann ohne Genehmigung bedruckt werden.
(7) Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die ge⸗ werbsmäßige Herstellung bon Vervielfältigungen ent- nwendung.
8) Ist die Erteilung der Druckgenehmigung für ein Er⸗ zeugnis versagt worden, so ist es verboten, dieses Erzeugnis im Vervielfälligungswege herzustellen und herstellen zu . auch wenn die Vervielfältigung nicht gewerbsmäßig erfolgt.
(5) Die Erteilung der Druckgenehmigung begründet keinen Anspruch . Lieferung oder ,, von Papier oder Pappe, jedoch darf Papier oder Pappe zur Herstellung von Druck-Erzeugnissen nur gegen Vorlage der ,, e
⸗ öchstens bis zu der darin angegebenen Menge ausgellefert werden, soweit das Papier nicht aus einer Son- dermenge zugeteilt wird. .
Schluß vorschriften §17 Ausnahmen
Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann Ausnahmen von den Vorschriften und Beschränkungen dieser Anordnung zulassen.
518 Zuwider handlungen
e, . gegen diese Anordnung werden nach den Vorschriften der 85 19 und 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
819 Inkrafttreten
) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1942 in Kraft; sie gilt auch für die e, Sstgebiete und für die Jeblete von Eupen, Malniedy und Moresnet. ;
2) Zu dem gleichen Zeitpunkt werden au gef .
an. , d r. ir. 1 der Reichsstelle für Papier
und Gere rn gere , (Vorschriften über die Be⸗
wirtschaftung und Einfuhr von Holzsulfit⸗ Stroh⸗
und Natron (Sulfat-⸗zellstoff und Holzstof] vom
30. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und
rer fh Staatsanzeiger Nr. 305 vom 30. De⸗ mber 1940), (
b) fe s rag 1 * Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle ür 6 und Verpackungswesen (Vorschriften über bie Verarbeitung von Lumpen zur Herstellung von Papier und Pappe) vom 8. Mai 1941 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 107 vom 10. Mai 1941). . 2
e) die Anordnung Nr. 3 der m gel. für ir und Verpackungswesen KKBerteilun svorschriften vom 30. Dezember 1940 (Deutscher eichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 306 vom 30. Dezember 1940), J
q) Nachtrag 1 zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen se , ,, ,. durch Bezirksgruppen der irtschaftsgruppe Dru vom 14. März 1941 8e e g an geight und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 30. De⸗ ember 1940, ; .
e) Nachtrag 2 zur Anordnung Nr. 3 der Neichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Vorschriften über den Bezug und Verkauf von Holzstoff vom 19. August 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193 vom 26. August 1941), —
) Nachtrag 3 zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Genehmigungs: pflicht 6 die Herstellung von Druck Erzeugnissen) pom 24. November 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 215 vom 24. November 194),
) Bekanntmachung Nr. 1ẽ zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Bapier und Verpackungsmwesen Ver⸗ teilungsvorschriften) vom 30. Dezember 1940 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzei⸗ ger Nr. 305 vom 30. Dezember 1940), .
b) Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle . Papier und Verpackungswesen (Fest⸗ legung von Sondermengen) vom 8. Mai 1941 (Deut⸗ scher Keichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 107 vom 10. Mai 1941. . 9
Berlin, den 31. Dezember 1941.
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. 23 ! Heck Dr. Grass.
—
und Verpackungswesen
Bezeichnung des Beauftragten oder der Verteilungsstelle
Sachliche Zuständigkeit
ellstoff, Holzstoff,
Pappenverarbeitung und von ruckerzeugnissen folgende Beauftragte und Verteilungsstellen:
. und Ver⸗
—
Bezeichnung des Beauftragten oder der Verteilungsstelle
wesen. eauftragte:
Sachliche Zuständigkeit:
Berteilungsstelle Reichsstelle für Papier und , , . papier Beauftragte: Dr. Clemens, Dr. Schadel, Kartellausschuß der papiererzeugenden Industrie, Berlin ⸗Charlottenburg 2, Neue Gralmanstr. 6ᷣ 63 bis 6. Anruf: 34 7204. ch⸗ u.
to een
für besondere Papiere (1) der Flor⸗ und Durchschlagspost, fir 2 2. . Karbonrohpapier, Vulkanfiber und Funstlederrohstoff Tapetenrohpapier, echt Pergamentrohpapier arton,
owle Wertzeichen⸗ und Dokumentenpapier), Spezialpapiere und ⸗kartons.
Kondensatoren⸗
achs rohpapier, Zell⸗ für Papier torohpapier und tarion, illrierpapier, Filtermasse, Zell.
inpapier für technische Zwecke Anruf: 93 66 31.
der Reichsstelle für Papie
Stülpnagel, Vereinigung Holzhaltig / olzfrei, Ber⸗ lin W 35, Tiergartenstr. 34 a.
Verteilungsstelle für Packpapier ( der Reichsstelle Strohpapier, und Verpackun tragte: Dr. Clemens, Dr. Packpapier, Berlin⸗Wilmersdorf 1, Kaiserallee 42.
Vexrteilungsstelle für Zeitungsdruckpapier (2) der Zeitungsdruckpapier. Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Beauftragte: Dr. Reimann, Direktor Vité, Verband deutscher Druckpapierfabriken G. m. b. z Berlin W 35, Tiergartenstr. 34 a. Anruf: 24 90 01.
WVerteilungsstelle für Druck⸗ und , 9 . und holzfrei Schreib⸗ und Druck⸗ , ̃ r un erpackungs⸗ apier, — d t Direktor . . 66 'nicht für technische Zwecke, mit
Bibel ⸗ und Dünndruckpapier, Fein
usnahme von Wertzeichen⸗ und Doku⸗ mentenpapier), Kartonpapier geklebt und geklebte Kartons. —
Schrenzpapier einschl. Stroh⸗ Beaunf⸗ schrenz und Isolierrohpapier, raunholz⸗ papier, Mittl. Packpapiere, Sülsenpapier, Sulfitʒellsto ffpackpapiere, Briefumschlag⸗ apier, , , Pergamyn, Sei⸗ enpapier, erdunlelungspapier, SDulfit⸗ sackpapier, Spinnpapier. fie .
Anruf: 24 21 72/78.
swesen. e ätcke, Gemeinschaft
Reichs⸗ und Stanisanzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1941.
— —
Bezeichnung des Beauftragten oder der Verteilungsstelle
Sachliche Zuständigkeit:
9
Verteilungsstelle für Sackpapier, Natronzellstoff un Natronpapier () der Reichsstelle für Papier un Verpackungswesen. v. Frentz, Dr. Günther, Neue Grolmannstr. J —9. Anruf: 347377.
Verteilungsstelle für Pappe (6) der Reichsstelle fü Papier und Verpackungswesen. Beauftragte
Dr. Frhr. v. Frentz, P. Stühlen, Arbeitsgemein⸗ schaft der Kartelle der Pappenindustrie, Berlin⸗
Charlottenburg 2, Berliner Str. 158.
Anruf 3d 88 õð.
Beauftragte: Dr. Frhr. Gün Kontxrollstelle Natron⸗ papier und Papiersäcke, Berlin⸗Charlottenburg 2,
d Natronpackpapier, ganz oder
garn, Schmirgelroh⸗ Patronenpapier.
r Chromoersatzkarton, Duplex⸗
Strohpappe, Schrenz⸗ . Maschinenlederpappe,
laschinenpappen, Handlederpappe, graupappe, Buchbinder⸗
stige Handpappen.
Verteilungsstelle für Sulfit⸗ und Strohzellstoff (7) Sulfitzellstoff und Strohzellstoff.
der Reichsstelle für Papier und Verpackungs
wesen. Beauftragte: Direktor Garbe, Direk⸗
tor Malschewski, Zellstoffsyndikat G m. b. H.
Berlin W 62, Budapester Str. 15. Anruf: 2597 86
1
Verteilungsstelle für Wellpappen und Wellpappen⸗ Wellpappe und Wellpappenerzeugnisse.
erzeugnisse (8) der J für Papier und
tragte: Dr. Sied⸗ ler, Vertreter; Fritz Daus, Fachgruppe pappen⸗ verarbeitende Industrie, Berlin W 30, Nollendorf⸗
Verpackungswesen. Beau
platz 1. Anruf: 219081.
Verteilungsstelle für Handelsholzstoff (3) der Reichs⸗ Handelsholzstoff.
stelle für Papier und Verpackungswesen. auftragte; Dr. Drechsel, Dr. Schuchhart Berlin⸗Charlottenburg 2, Neue Grolmanstr. 5—6 Anruf 347201 u. 34 6411, mit folgenden Be zirksstellen:
Be⸗
1
Bezeichnung der Bezirksstelle:
Dertliche Zuständigkeit:
1. Bezirksstelle Süddeutschland (Verband der süddeutschen Holzstoff⸗Fabrikanten), Ulm a. d. Donau, Adolf⸗Hitler⸗ Ring 57.
Handelsholzstoff e e e gung.
„Bezirksstelle West⸗ und Nord⸗ deutschland (Verband west⸗ dentscher Holzstoff⸗Fabrikan⸗ ten), Hagen⸗Kabel / Westf.
da e n e
ausländischer gung.
Bezirksstelle Sachsen (Berein
ãchsischer Handelsholzstoff⸗ Jabrikanten j. P.), Lunze⸗ nau / Mulde.
Bezirksstelle Schlefien, Bres⸗ lau 2, Palmstr. 5.
dene n
ausländischer gung.
dane fe,
auslãändischer gung.
Handelsholzstoff ausländischer gung.
,,
auslãndischer gung.
„Bezirksstelle Kattowitz, Kat⸗ towitz, Schenkendorfstr. 14.
6. Bezirksstelle Sudetenland („Kartonia“, Ein⸗ und Ver— kaufsgenossenschaft der Pap⸗ 6 und Holz⸗ chleifer, veg. GmbH.), Prag II, ‚Viktoriastr. 10.
J. Bezirksstelle Ostmark, Wien, VI /5ß, Gumpendorfer Str. 6.
Handelsholzstoff ausländischer gung.
in⸗ und
Bayern mit Rheinpfalz, Würt⸗ Erzeu⸗
temberg, Hohenzollern, Baden, Elsaß, Hessen mit Hessen⸗ Nassgu. (Die Grenze zur Be⸗ zirksstelle West⸗ und Nord⸗ deutschland wird durch die Linie: Saarbrücken —St. Goar — Limburg — Gießen —Fulda⸗== Meiningen gebildet.)
Rheinland, . Thüringen, Prov. Sachsen, Hannover, Schleswig⸗Holstein, Branden⸗
burg, Mecklenburg, Pommern.
(Wegen der Grenze zur Be⸗
zirksstelle Süddeutschland s.
unter 1.) .
Land Sachsen.
in⸗ und Erzen ⸗
in⸗ und Erzeu⸗
in⸗ und
Nieder⸗ u. Oberschlesien ohne Erzeu⸗
die eingegliederten Ostgebiete.
in⸗ und
Ostpreußen, Westpreußen, Dan⸗ Erzeu⸗
zig, Warthegau, Kattowitz und die in diesen Regierungs ezirk eingegliederten Ostgebiete.
Sudetenland ö der in der Ostmark gelegenen Firmen Moldaumühl und BVötsch⸗ mühle).
in⸗ und Erzeu⸗
Ostmark (außer Moldaumühl und Potschmühle, s. unter 6.
in⸗ und Erzen⸗
— —
Bezeichnung des Beauftragten oder der Verteilungsstelle:
Sachliche Zuständigkeit:
Beauftragter für Streichroh⸗, Kunstdruck- und Chro⸗
mopapiere () der Reichsstelle für Papier und
Verpackungswesen: Dr. h. c. Schmeil, Wirtschafts⸗ telle Kunstdruckpapier G. m. b. H, Berlin-Char⸗ ttenburg 2, Neue Grolmanstr. 5. Anruf: 3471 72.
Beauftragter für Spezialkrepp (C) der Reichsstelle ür Papier und Verpackungssesen: Dr Dittrich, Ge—⸗ meinschaft Packpapier, Berlin W 35, Tiergarten⸗ straße 34 a. Anruf: 87 9151.
Beauftragter für Sulfitzellstoff Einfuhr (D) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen: E. Johann son, Treuhandgesellschaft der Papier⸗ industrie m. b. H., Berlin⸗Charlottenburg 2, Neue Grolmanstr. J—9. Anruf: 34 6609.
Beauftragter für Briefumschläge und Papierausstat⸗ tungen (P) der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen: Paul Krause, Vertreter: Dr. Neu⸗ mann, Fachuntergruppe Brie fumschläge und Pa⸗ pierausstattungen, Berlin W 30, Nollendorfplatz J.
Beauftragter für Tüten und Beutel (6) der Reichs— stelle für Papier und Verpackungswesen: Erwin y Berlin W 35, Potsdamer Str. 80. Anruf:
365.
Bezirkliche Unterverteilungsstelle für die Ostmark der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Beauftragte: Direktor Poppovie u. Ministe⸗ rialrat a. D. Dr. Prossinagg, Ssterreichische Pa⸗ pierverkaufsgesellschaft m. b. H., Wien, VI., Gum⸗ pendorfer Str. 6. Anrus: B 29550.
Bezirkliche Unterverteilungsstelle für den Reichsgau Sudetenland der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen. Beauftragte: Ing. Jantsch,
Kartonia“, Ein- und Verkaufsgenossenschaft der Bapierfabrltanten und ol che en reg. G. m. b. H., Prag II, Biktoriastr. 10, Anruf: 25 508, und
Ing. Staffen, Verkaufsbüro der Vereinigten Pa—=
Streichtohpapier und ⸗karton, Kunstdruck- und Chromopapier und karton.
Textilersatzlrepp, Toilettenpapier.
Sulfitzellstoff⸗Einfuhr.
Briefumschlãge, Papierausstattungen (inshe⸗ sondere Mappen, Packungen, Briefblocks, verwandte Erzeugnisse aus dem Gebiet der Brie spapierherstellung).
Tüten und Beutel.
Einzelverteilung von Zellstoff, Holzstoff, Pa⸗ pier und Pappe in der Ostmark.
Einzelverteilung von Zellstoff, Holzstoff. Pa⸗ 3 und Pappe im Reichsgau Sudeten⸗ and.
pierfabriken G. m. b. H, Prag II, Viktoriastr. 10, Anruf: 44 2483.
e. j teilweise aus d Natronzellstoff, Sackpapier, ganz oder teil⸗ weise aus Natronzellstoff, Natronmischsack⸗ papier, Kabel⸗ und Isolierpapier, Zellulon⸗ Schleifbandroh⸗ und
und Triplex⸗ : karton, farbig, Maschinenholzpappe (Holz⸗ karton, Maschinengraupappe (Graukarton),
und Speltpappe, Rohdachpappe (ein⸗ chließlich Filz und Wollfilzpappe), sonstige Hand⸗ und Ziehpappe, Hartpappe (einschl. Stanz⸗ und Schuhpappe) ohne Zusatz von Lederabfällen, Lederfaser⸗ pappe, Jacquardpappe, Matrizenpappe, son⸗
II.
Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗Erzeugnisse
Bezeichnung der Bezirks⸗ verteilungsstelle:
Sachliche Zuständigkeit:
— — ——
Oertliche Zuständigkeit:
Bezirksverteilungsstelle Ost⸗
Königs⸗ 3, An⸗
Verpackungswesen, berg (Br), Kaiserstr. ruf: 4 54 35
Bezirkeverteilungsstelle Nieder⸗ schlesien für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Bres⸗ lau, Junkernstr. 44, Anruf: 5 2610
Bezirksverteilungsstelle Berlin⸗ Brandenburg für Druck⸗Erzeug⸗ nisse der Reichsstelle für Pa⸗ pier und Verpackungswesen, Berlin W9, Köthener Str. 33, Anruf: 196771
Bezirksverteilungsstelle Pommern für Druck Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Stettin, Heu⸗ marktstr. 5, Anruf: 31 6228
Bezirksverteilungsstelle Nord⸗ mark für Druck Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Hamburg 36,
Bezirksverteilungsstelle Bremen . Druck⸗Erzeugnisse der eichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Bremen, Her⸗ dentorsteinneg 35, Anruf: 27 468
Bezirksverteilungsstelle Nieder⸗ sachsen für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Han⸗ nover 2 52 5
Bezirksverteilungsstelle Düssel⸗ dorf und Westfalen⸗Lippe für Druck⸗Erzeugnisse der Reichs⸗ stelle für Papier und Ver⸗ k Mühlheim /
uhr, Duisburger Str. 67, Anruf: 42169
Bezirksverteilungsstelle Köln für Druck⸗Erzeugnisse der Reichs⸗ stelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Köln, Kolping⸗ platz 9-11, Anruf: 22 58 26
Bezirksverteilungsstelle Hessen 6 , , der eichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Frankfurt / M. Marienstr. 12, Anruf: 3 28 47
Bezirksverteilungsstelle Mittel⸗ elbe für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Magdeburg, Prälatenstr. 7
Bezirksverteilungsstelle Thürin⸗ gen für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Weimar, Bernhard⸗von⸗Weimar⸗Platz 2, Anruf: 192 .
Bezirksverteilungsstelle Sachsen für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ ö Leipzig CI, oststr. 7, Anruf: 71 341
Bezirksverteilungsstelle Bayern für Druck ⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, München, Ode⸗ onsplatz 12, Anruf: 209 65
Bezirksverteilungsstelle Baden für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Karlsruhe / B. Kaiserstr. S0 a, Anruf: 4050-3
Bezirksverteilungsstelle Vürttem⸗ berg und Hohenzollern für Druck⸗Erzeugnisse der Reichs⸗ stelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Stuttgart, Kö⸗ nigstr. 9, Anruf: 2 4378
Bezirks verteilungsstelle . mark für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Kaisers⸗ — 1 Glockenstr. 85, Anruf:
Bezirksverteilungsstelle Ostmark für Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Wien 1, Grün⸗ angergasse 4, Anruf: R 27500
Bezirksverteilungsstelle Sudeten⸗ 9 für Druck⸗Erzeugnisse der
eichsstelle für . n. und Verpackungswesen, Bodenbach / Elbe, Am Graben 11, Anruf: Tetschen 799
Bezirksverteilungsstelle Danzig⸗ Westpreußen für Druck Erzeug⸗ nisse der Reichsstelle für Pa⸗ 9. . ö — nzig, Ketterhagergasse 8, Anruf: 250 82 ;
preußen für Druck Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und
Holstenwall 12, Anruf: 34 59 76
Königstr. 24, Anruf:
Herstellung von Erzeugnissen
SHerstellung von Erzeugnissen
Herstellung von Eczeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von I ngen
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Gerstellung von Erzeugnissen
Herstellung don Erzeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von 5
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung von . en,
Herstellung von Erzeugnissen
Herstellung bon Erzeugnissen
Herstellung von Erzeugnissen
Druck⸗
Wirtschaftskammerbezirk
Wirtschaftskammerbezirk Ost⸗ preußen ;
16
Wirtschaftskammerbezirk Nieder nf
Wirtschaftskammerbezirk Berlin⸗ Brandenburg
Wirtschaftskammerbezirk Pom⸗ mern
Wirtschaftskammerbezirk Nord⸗
mark
Wirtschaftskammerbezirl Bremen
Wirtschaftskammerbezirk Nieder⸗ sachsen
Wirtschaftskammerbezirk Düssel⸗ dorf
(, , wre. Köln
unb Luxemburg
Wirtschaftskammerbezirk , Mittel⸗ elbe
Wirtschaftskammerbezirk ringen
Wirtschaftskammerbezirk Sachsen Wirtschaftskammerbezirk Bayern
Wirtschaftskammerbezirk Baden
und Elsaß
Wirtschaftskammerbezirk Würt⸗ temberg und Hohenzollern
Wirtschaftslammerbezirk Kaisers- lautern sowie Lothringen und die Gebiete von Eupen, Mal⸗ medy und Moresnet
Wirtschaftskammerbezirk Wien
Wirtschaftskammerbezirk Boden⸗ bach / Elbe ;
Dana zig Westpryeußen