1941 / 304 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 301 vom 31 Dezember 1941. S. 4

n= ß C do«ooiipuZ“ Bezeichnung der Bezirks

verteilungsstelle Sachliche Zuständigkeit:

Oertliche Zuständigeeit:

Verwendungszweck

Papiersorten Bedarfsträger

Bezirksverteilungsstelle Warthe⸗ Herstellung von Tryuck⸗ land für Druck Erzeugnisse der Erzeugnissen Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Posen, Martinstr. 10 Anruf: 8011

Bezirksvert ilun ꝗ5stell⸗ Ober- Herstellung von Druck— schlesien für Druck-Erzeugnisse Erzeugnissen

Ei Reichsstelle für Papier und zerpackungswesen, Kattowitz, Bismarckstr. 13, Anruf: 2 28606

Bekanntmachung Nr. 2

Wirtschaftskammerbezirk Warthe⸗ land

Wirtschaftskammerbezirk Ober⸗

schlesien

zur Anordnung Nr. 1I der m, n, für Papier und Verpackungswesen.

Von. 31. Dezember 1941

Gemäß § 14 Absatz 4ff. der Anordnung

packungswesen vom 31. Dezember 1941 lege ich folgende Sondermengen fe

und bestelle die

Nr. 1 der Reichsstelle für . und Ver⸗ t

nachgenannten Bedarfsträger für die Verwältung der Sondermengen zu den genannten Ver⸗

wendungszwecken.

Verwendungszweck Papiersorten

Bedarfsträger

1. Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften aller Art sowie von Druckschriften presseähnlichen Charakters

Zeitungsdruckpapier, Druck⸗ papier, Kunstdruckpapier

2. Herstellung von Büchern, Druckpapier, Kunstdruck⸗ Musikalien, Broschüren, Ge⸗ papier sang., Gebet⸗ und Bilder⸗

büchern sowie sonstigen Schrift⸗ gutes, das durch Druck der Oeffentlichkeit übermittelt wird, außer Dissertationen und Geschäftsdrucken aller Art, wie Geschäftsberichten 8. Herstellung von Druckschriften presseähnlichen Charakters, von Büchern und buchähn⸗ lichen Erzeugnissen sowie von Plakaten und plakatähnlichen Erzeugnissen, die für den aus⸗ schließlichen Dienstgebrauch der Wehrmacht bestimmt sind

holzhaltiges und holzfreies Druckpapier, Kunst⸗ druckpapier

Druck und Schreibpapier,

4. Herstellung von Geschäfts⸗ ; Feinpapier

büchern (lose oder gebunden), Lernmitteln (auch Schulhef⸗ ten), Schreibblocks sowie Ka⸗ lendern oder Merkbüchern aller Art, außer Abreiß⸗ und solchen Kalendern, für die das Papier durch die Wirtschafts⸗ stelle des deutschen Buch⸗ handels zugeteilt wird

Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen

(Herstellungs⸗ und Verarbeitungsvorschriften für Papier, Karton und Pappe)

vom 31. Dezember 1941

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Jem der Verordnung vom 30. Oktober 1941 , . S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Inhaltsübersicht

A. Schreib- und Druckpapier sowie Karton, der nicht Verpackungszwecken dient.

S5 I. Formatvorschriften .. 1 —15 II. Gewichtsvorschriften ... 16 —18 III. Sortenbezeichnungen und Stoffzu⸗ sammensetzung. 116 IV. Farbvorschriften.. . V. Verwendungsvorschriften .... 26 28 3. Packpapier einschließlich Hülsen⸗, Briefumschlag⸗ Seiden⸗ und Toilettenpapier. . J. JZormatvorschriften 29 - 34 II. Gewichtsvorschriftcen .. . 36 40 III. Sortenbezeichnungen und Stoffzu⸗ sammensetzung . . IV. Farbvorschriftenn— 4448 V. Verwendungsvorschriften.. .. 49-54 C. Natronpapier. I. Gewichtsvorschriften ...... 55 II. Sortenbezeichnungen und Stoffzu⸗ sammensetzung . 6 58

nie,

IV. Verwendungsvorschriften ... 60-62 D. Pappe sowie Karton für Verpackungszwecke. J. Formatvorschriften . 63 67 II. Gewichtsvorschriften . ; 68 - 70 III. Verwendungsvorschriften . 7I1 -= 73

E. Allgemeine Vorschriften. Unterschreitung der Zellstoffhöchstsätze. .. 74 Gerne,, Verteilungsverbot für Werbekalender... 16

Kennzeichnung von Papiersäcken ... . 178 eee, ;, J / Ausnahmen K V ö. Zuwiderhandlungeen

Inkrafttreten . J

F. Anlagen zur Anordnung Nr. 2.

Stoffvorschriften für Schreib⸗ und Druckpapiere, Durchschlagpapiere und Zellstoffkarton JJ Sorten, Stoffeinträge, Farben usw. bei Vackpapieren . . nage Sorten, Stoffeinträge und Färbungen bei Natronpapieren . . Anlage 3 7 Frmatvorschriften für Tüten und Beutel Anlage 4

hrmatvorschriften für Großverpackungen

Papierwirtschaftsstelle der Reichs-

pressekammer, Berlin W 35, Graf⸗Spee⸗Str. 20, Anruf: 25 95 61

Wirtschaftsstelle des deutschen

Buchhandels, Berlin Sw 6s. Friedrichstr. 0, Anruf: 17 52 56

Oberkommando der Wehrmacht, er t. und Rüstungs⸗ amt, Rohstoffabteilung, Berlin W 62, Kurfürstenstr. 65 bis 69, Anruf: 24 0016

achgruppe Industrielle Buch- dr w Berlin W 35, Pots⸗ damer Gtr. 72, Anruf: 22 29 93

ür lose Teigwaren ormatvorschriften

Herst

, . Bristolkarton Einlagekarton Elfenbeinkarton Karteikarton . S

.

Schreibmas (2) Erzeugnisse aus

sind, jedoch in leinem S1 X 1189 mm). Die

Vordrucke, Zeichenblöcke,

gebracht werden.

A O- 841 A 15940 841 mm 594 mm 420 mm 297 mm 210 mm 148 mm

105 mm

1

K Anlage h

ür Waschmittel⸗,

ö. Anlage h ; Anlage

23 ulver⸗ und Bleichsodapackungen ungsverbote . A. Schreib⸗ und Druckpapier sowie Karton, der nicht Ver⸗ packungszwecken dient I. Formatvorschriften §1 Grundsatz (1) Papiere und Kartons der Sorten dürfen nur in den Rohbogenforniaten des 8 5 oder entsprechenden Rollenbreiten hergestellt werden:

reibmaschinenpapier inendurchschlagpapier. ; den vorgenannten Papieren und

Kartons . Kohlepapier müssen ein Normformat der

Reihe A haben. . (3) Aktendeckelkarton darf nur im . 324 X 4585 mm oder in dessen Vielfachem hergestellt werden. 82 Anschlagplakate

Anschlagplakate, welche nach f estanzt noch kaschiert werden, dürfen nur in den Formaten hergestellt werden, die im Normblatt Din 683 sestgelegt rößeren Format als Din A 0 ruckausstattung von Anschlag⸗

plakaten darf nur in höchstens 4 Farben ausgeführt werden. §8 3 Vordrucke aller Art, Drucksachen von Behörden usw. Vordrucke aller Art sowie Drucksachen, Amts⸗ und Ver⸗ ordnungsblätter und laufende amtliche , der Behörden, der Organisationen der gewerb ? und der Körperschaften des öffentlichen Rechts und Geschäfts— berichte der Aktiengesellschaften dürfen nur in den Norm⸗ formaten der Reihe A (6 5) hergestellt werden. 84 Lernmittel der Unterrichtsanstalten Alle für deutsche Unterrichtsanstalten bestimmten Hefte, Zeichenblockhefte, Skizzenblöcke und Skizzenbücher dürfen nur in den formaten der Reihe A G 5) hergestellt und

§5

Normformate und zulässige Abweichungen

() Die ,, der Reihe A sind: 189 mm aus Rohbogen hh x 1220 mm,

1 1 1 * 16 6 ö

6

vorschriften ber 5 18

Herstellung von Briefumschlä—⸗ gen und Papierausstattungen (insbesondere Mappen, Packun⸗ gen und Briefblocks), ver⸗ wandte Erzeugnisse aus dem Gebiet der Papierverarbeitung tung

Herstellung gummierter For⸗

matpapiere

Herstellung von Adreß⸗, An⸗

eigen- und privaten Fern⸗ ö aller Art

Herstellung von Erzeugnissen

der Reichsdruckerei, soweit das Papier nicht durch einen anderen Bedarfsträger zu⸗ geteilt ist

Herstellung von Tüten und Beuteln

dienen, ausschließlich nach Zuteilung durch

zu beziehen.

Schreib⸗ und Druckpapier, außer Feinpapier und Seidenpapier

Fachgruppe papierverarbeitende Industrie, Berlin W 30, Nollen⸗ dorfpl. 1, Anruf: 22 34 58

Schreib⸗ und Druckpapier Vereinigung gummierter matpapiere, Berlin W z0, Geis⸗ bergstr. 27, Anruf: 25 135 02

Schreib⸗ und Druckpapier Reichsverband des Adreß⸗ und Anzeigenbuchverlagsgewerbes, Berlin NW 7, Friedrichstr. 105 b, Anruf: 42 4208

Berlin Sw 68,

Schreib⸗ und Dru ckpapier 90–— 94, Ancuf:

Reichsdruckerei, Oranienstr.

174781

Papiere aller Art für die Fachabteilung Tüten und Beutel,

39 verpflichte n mich ..

Herstellung von Tüten Berlin W 35, Potsdamer und Beuteln, außer Str. 80, Anruf: 21 1838 Pergamyn⸗ und Perga⸗ mentersatzpapier

Anlage 1

zu 8 14 Absatz? der Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen.

Vom 31. Dezember 1941. Verpflichtungsschein

(Verwendungszwech

(Bedarfstraüger)

Es ist u bekannt, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung gemäß 5 18 der Anordnung

uns

nachstehend genannten

erfolgtem Druck weder

ichen Wirtschaft

Zeichenhefte, Norm⸗ in Verkehr

610 860 mm, 430 610 mm, 305 430 mm, 215 305 mm, 2150 305 mm, 215 305 mm, 215 305 mm,

6

.

auch die im Din⸗Blatt 476 Absatz 1 aufgeführten Normformate der Reihe A (3. B. ise A q).

215 305 mm.

1 ichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 unter die Straf- ,,, ,, k P ber Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGGl. 1, S. 1430) in der Fassung ber Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1, S. 679) fallen.

(2) Als Normformate im Sinne von Absatz () gelten estgelegten Teilungen der in

(3) Es ist den Papiererzeugern gestattet, kleinere als die

in Abs. (1) genannten Rohbogen in Sonderanfertigungen zu liefern, wenn das Enderzeugnis der hergestellten Papiere ein Normsormat der Reihe A ist und wenn zwecks Ersparnis von Abfällen ein kleinerer Rohbogen verwendet werden kann.

(ch Abweichungen von den Normformaten der Reihe A

sind grundsätzlich nach unten zu legen; sie dürfen bei jedem Schnitt 1,5 mm im Durchschnitt nicht überschreiten.

(5) Können aus technischen Gründen aus den im Ab⸗ satz (i zugelassenen Rohbogen oder Rollenbreiten die ent · , ö. ertigformate nicht hergestellt werden, so dürfen ie Erzeugnisse kleiner als die in Absatz i) genannten Norm⸗ formate sein. Abweichungen von den in Absatz () zugelassenen

Normformaten dürfen an der kurzen Seite bis zu 5 mm oder

an der langen Seite bis zu 12 mm im Durchschnitt betragen. . 8 6 Beschränkung der Formate für Schreibpapier

Schreib⸗ und Briefpapier sowie Schreib⸗ und Briefblöcke

dürfen für den Geschäfts- und Behördenverkehr nur in den f el der Formate Din A4 (210X297 mm) und Din A 5

(148X210 mm) hergestellt werden.

57 Beschränkung der Herstellung des Formates Din A 4

ersteller von Schreib- und Briefpapier sowie von chr . Briefblöcken dürfen für den Geschäfts⸗ und Be⸗ ördenverkehr höchstens 25 z. (blattmäßig) ihrer jeweiligen , im Format Din A4 anfertigen (herstellen, wei⸗ terverarbeiten oder bedrucken).

8 8 Zulassung weiterer Formate 65 bestimmte Verwendungs⸗ zwecke

ür die folgenden Verwendungszwecke sind sowohl die , 6 66 A als auch die nachstehend genann- ten Formate zugelassen: 36. ö ,, mm, b) Durchschreibebücher: . 53 Lagerforten und Sonderanfertigungen 99*X 210 mm, 105 * 198 mm, 198X210 mm, bb) nur bei Sonderanfertigungen 140 148 mm, 119210 mm, 1400297 mm.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

.

i i i j ionellen tli ür den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redah! ; ,,, und für den Verlag: Präsident Dr. Sch lange in Potsdam

Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH.. Berlin. Fünf Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandels registerbeilage

Fo r⸗

.

n,, .

.

Nr. 304

Erste Veilage

zum Deutschen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 31. Dezember

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

c) Neue Schulbücher (Neuerscheinungen) dürfen auch in den Normformaten der Reihe G hergestellt wer—⸗ den. Die Normformate der Reihe C sind:

CO- 9171297 mm,

C1648 917mm, C2 458 648 mm, C 3— 3240 458 mm, C4 229* 324 mm, C5 162 229 mm, C6 114 162 mm, CI- 81x 114mm, C S- 570 81 mm. 9

Ausnahmen von den Formatvorschriften

Ausgenommen von den Formatvorschriften dieser An—⸗ ordnung sind:

a) Atlanten und Logarithmentafeln,

b) Karteikarton und Karteikarten, die zur Ergänzung vorhandener Karteien in anderen als Normförmaten des 5 5 Abs. () bestimmt sind,

e) Notizblöcke oder Notizhefte, soweit sie abfallfrei aus den nach 5 5 Abs. (I) vorgeschriebenen Rohbogen herausgearbeitet werden können,

d) Papiere und Kartons für Rechenmaschinen, Bu⸗ chungsmaschinen oder mechanische Buchungsvor— richtungen, deren technische Einrichtung andere als Normformate der Reihe A erfordert,

e) Schreibpapiere für den Privatbedarf,

c) Taschen⸗, Notiz und Tischkalender.

g) Vordrucke aller Art, die für bestimmte geschäftliche Vorgänge durch Gesetze, Ablommen oder Vor— schriften von Behörden , rt vorgeschrieben oder genormt sind (3. B. Wechsel, Zahlkarten, Be⸗ gleitpapiere aller Art),

§ 10 Briefhüllen leinschl. Fensterbriefhüllen) ; . Herstellung von Briefhüllen mit Klappe an der Längsseite ist nur im Spitzschnitt zulässig. E) Briefhüllen für den Geschaäͤfts und Behördenverkehr dürfen nur in ö Formaten hergestellt werden:

81 X 1II14mm 250 X 353 mm 114X162 mm 136 353 mm 162X229 mm 110220 mm 229 X 324 mm 140 200 mm 114X324 mm 200 X 280 mm 125176 mm 155 * 400 mm 176 250 mm 280 * 400 mm.

511 Geschãfts bücher

ID. Gebundene, broschierte und geheftete Geschäftsbü er dürfen bis zur Größe Folio nur in folgenden Formaten . gestellt werden:

k 100 * 160 mm n,, . 16 9h mn Schmalfolio ö 19 nun Dreiviertelfolio .. . ... 165 2 320 mm k 160 * 410 mm 1 205 X 320 mm

(2) Die Herstellung von größeren Geschäftsbüchern als unter Abs. () angegeben unterliegt keiner Formatbeschränkung.

(3) Dauerkontenbücher (Loseblattsystem), Formblätter für Durchschreibebuchführungen und sonstige Geschäftsbuch⸗ formulare sind von den Formatvorschriften dieser Anordnung ausgenommen. ;

(4) Hefte in Aktendeckeln, Karton, Preßspan, Wachstuch oder Wachstuchersatz mit weißem, liniiertem oder kariertem Papier können soweit nicht die Vorschrift des 5 4 ent⸗ gegensteht sowohl in den Normformaten der Reihe A als auch in den in Abs. (I) bezeichneten Formaten hergestellt

8 12 Klebepostkarten

Für Klebepostkarten gelten , . Formatvorschriften:

a) Bei Rohbogen oder Rollenbreiten, aus denen Klebe⸗ postkarten gearbeitet werden, darf der Beschnitt an jeder Seite nicht mehr als 10 mm betragen. Be⸗ sondere Zwischenschnitte sind unzulässig.

b) Die Höhe der Adreßklappe bei Klebepostkarten wird auf 45 mm festgesetzt.

c) Die Breite des Randstreifens für das anhängende Durchschlagblatt (oben oder links seitlich) wird auf 18 mm festgesetzt.

d) Zwischenstreifen und Endstreifen (zum Einspannen in die Maschine) sind nicht mehr zulässig.

e) Die versandbereite Klebepostkarte muß als End⸗ format die Größe Din A 6 (105 X 148 mm) haben.

8 18

. Wunschkarten und Familienanzeigen

(1) Wunschkarten, Familienanzeigen und Einladungs⸗ karten, soweit ihre Herstellung zulässig ist, dürfen das Din⸗ Format 195 X 148 mm nicht überschreiten.

(2) Wunschbuchkarten, Familienanzeigen und Einladungs⸗ karten (gefaltete Kartonkarten mit oder ohne Papiereinlage) dürfen in ungefaltetem Zustande ebenfalls in keinem größeren Format hergestellt werden.

(3) Mehrfaltkarten (mit mehr als zwei Faltungen) dürfen nicht mehr hergestellt werden.

5314 Tages kalender⸗Abreißblöcke

Für Tageskalender Abreißblöcke wird als Höchstformat d0 Xx 110 mm festgelegt. . . 8 15

Faltschachtellleider für Waschmittel, Waschpulver 6 und Bleichsoda SJür Faltschachtelkleider (Faltschachtelumschläge), die für die Kleff von Waschmittel n, Waschpulver und Bleichsoda bestimmt sind, gelten die Formatvorschriften der Anlage 6.

werden.

* 1941

II. Gewichts vorschriften 8 16 Papier und Karton

(I) Folgende Papiere und Kartons dürfen nur in den nachstehenden Gewichten hergestellt werden:

a) Abzugpapier in den Gewichten 60, 70, 80 g am (Verwendungsbeschränkung nach § 26 Abs. 2),

b) Aktendeckelkarton in den Gewichten 250, 350 g/ am,

c) Anhängerkarton im Gewicht 200 glam,

d) Briefumschlagpapier, weißes und farbiges, in den Qualitäten holzhaltig / holzfrei Schreib und Druck (Kennzahl H 1 a—e, H 7 a— d der Anlage 1) in den Gewichten 40, 45, 50, 60, 70, 80, 100 g/ qm,

e) Buchungspapier in den Gewichten 90, 130, 156 g/ dm,

f) Druckpapier in den Gewichten 40, 45, 50, 55, 66, 65, 70, 80, 90, 100, 110, 120 g dm. Holzfreies Druck⸗ papier auch im Gewicht 75 gam (für Bibel⸗ und Dünndruck bestehen keine Gewichtsvorschriften),

g) Geklebte Kartons (Elfenbeinkarton, Einlage⸗ oder Bristolkarton, farbige Kartons) in den Gewichten 150, 70, 185, 250, 225, 250, 275, 300, 35öb, 4090 gsam,

h) Geschäftsbücherpapier in den Gewichten 70, 80, 90, 100, 110 gsam,

i) Invalidenkartenkarton: siehe karton,

Versicherungskarten⸗

k) Karteikarton in den Gewichten 190, 225, 350 g/ qm,!

I Postkartenkarton in den Gewichten 140, 150, 170 gdm und postalischer Karton im Gewicht 140 g/ qm, m) Schnellhefterkarton in den Gewichten 250, 300 g/ qm, Karton für Einhängehefter im Gewicht 200 gsam, n) Schreib⸗ und Schreibmaschinenpapier in den Ge⸗ wichten 40, 45, 50. 50, 70, 8) gsin; für Normal 1 und Normal 2 (ogl. Normblatt Bin 827) im Gewicht von 100 g/qm, Schreibpapier für den privaten Ge—

brauch auch in den Gewichten 906, 100, 110, 120 gam,

o) Schreibmaschinendurchschlagpapier in den Gewichten 25, 30, 35 gam, p) Steuerkartenkarton im Gewicht 140 gam, 4 ,, nern, in den Gewichten 65, 80, 90, glam, r) Umschlagkarton für Arbeitsbücher im Gewicht 320 gam, s) Versicherungskartenkarton (früher Invalidenkarten⸗ karton) im Gewicht 240 g/ am, t) Zahlkartenpapier in den Gewichten 60, 65 gam, ü) Zeichenpapier in den Gewichten 75, 100, 125, 150, 175, 200, 225, 250, 275, 309, 350, 400 g sam, M sonstiger einschichtiger (durchgearbeiteter Karton in den Gewichten 136, 140, 155, 170, 185, 200, 225, 250, 275, 309, 350, 400 gdm. (2) Normalpapiere zur Verwendung durch Behörden dürfen nur in den Gewichten des Normblatts Din 827 her— gestellt werden. 561

Druck⸗Erzeugnisse und Papierwaren Folgende Druckerzeugnisse und Papierwaren dürfen nur aus Papier und Karton in den nachstehenden Gewichten her— gestellt werden:

a) Ein⸗ und zweifarbige Aufklebe⸗Etiketten: Höchst⸗ gewicht 710 gsgm, bei Verwendung von Chromo— und Kunstdrückpapier: Höchstgewicht 100 g/ am,

b) Faltschachtelkleider: Höchstgewicht 70 g/ am (siehe auch 8 54).

c) Normalschrifthefte (früher Sütterlinhefte): 80 g/ am,

d) Notenhefte, Kunstschrifthefte, Hefte für technische Zwecke: 70, 80, 90, 190, 120 g qm,

e) Prospekte, Kataloge, Affichen, Preislisten, Wurf⸗

sendungen u. dgl. bei einfarbigem Druck: Häöchst⸗ gewicht 70 g/qm, bei Verwendung von Chromo⸗ und Kunstdruckpapier: Höchstgewicht 100 g/ am,

f Schulbücher (Volksschulbücher und Bücher für höhere und mittlere Schulen) sowie Atlanten und Fibeln: 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 80 g 'm; außerdem nur für Atlanten und Fibeln: 90, 100, 110, 120 g / am,

g) Schulhefte: 70, 80 g / am,

h) Serienbilder: Höchstgewicht 150 g/ am,

i) Tageskalender⸗Abreißblöcke: Höchstgewicht 50 g/ am,

818 Zulässige Abweichungen Abweichungen e. oder abwärts von den in 55. 16 und 17 festgesetzten Gewichten dürfen 4 im Durchschnitt nicht überschreiten.

III. Sortenbezeichnungen und Stoffzusammensetzung §19 Schreib⸗ und Druckpapier sowie Karton, der nicht Ver⸗ packungszwecken dient ö (I) Schreib⸗ und Druckpapier sowie Karton, der nicht Verpackungszwecken dient, 1 nur in den Stoffzusammen⸗ setzungen hergestellt werden, die in der Anlage 1 zu dieser

Anordnung aufgeführt sind.

(2) Grundsätzlich dürfen nur holzfreie Papiere der Kenn⸗ zahl HF 2a und H 2d (Anlage I) hergestellt werden. Der Umfang der Erzeugung von Papieren der Kennzahl H 2b und He wird nach Weisung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen festgesetzt.

820

Durchschlagpapier K darf nür in den Stoffzusammen⸗

setzungen hergestellt werden, die in der Anlage 1 zu dieser Anordnung aufgeführt sind. §8 21 Zellstoffkarton

Zellstoffkarton darf nur in den Stoffzusammensetzungen hergestellt werden, die in der Anlage 1 zu dieser Anordnung aufgeführt sind. ̃

822 Normalpapier Bei der Herstellung von Normalpapieren zur Ver⸗

wendung durch Behörden sind die Gütevorschriften des Norm— blatts Din 827 zu beachten.

5 23 Kennzahl Auf sämtlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen der Erzeuger und der Händler ist die aus der Anlage J ersichtliche Kennzahl anzugeben. Für die Ein—⸗ gliederung eines Papiers in eine der Sorten der Anlage 1 ist nicht die von der einzelnen Fabrik oder von dem Händler gewählte Bezeichnung sondern die Stoffzusammensetzung

maßgebend. IV. Farbvorschriften

24 Papier und Karton

Folgende farbige Papiere und Kartons dürfen nur nach den von den beteiligten Wirtschaftskreisen herausgegebenen Farbtafeln hergestellt werden:

a) Aktendeckelkarton holzhaltig in 10 Farben der Farb⸗ . der Vereinigung Zellstoffkarton,

b) Aktendeckelkarton, leicht holzhaltig, in 6 Farben der , der Vereinigung Zellstoffkarton,

e) Karteikarton holzhaltig in 10 Farben der Farbtafel der Vereinigung Zellstoffkarton,

d) Karteikarton leicht holzhaltig in 10 Farben der Farbtafel der Vereinigung ,, ,.

6) Ichnellhefterkarion in 10 Farben der Farbtafel der Vereinigung , , .

9) , , , Schreib⸗ und Druckpapier der Kenn⸗ zahl H ILa— (Anlage 1) in 20 Farben der Farb⸗ tafel der Vereinigung Holzhaltig / Holzfrei,

g) Schreibmaschinendurchschlagpapier in 10 Farben der Farbtafel der Vereinigung Flor- und Durchschlag⸗

ost, h) , in einer Farbe (hellblau, nach Vor⸗ chrift des Reichspostministeriums),

V. Verwendungsvorschriften

825 Druck⸗Erzeugnisse und Papierwaren

Folgende Erzeugnisse dürfen nur aus Papier oder Karton in ten werden:

a) Ein⸗ und zweifarbige Aufklebe⸗Etiketten,

b) Faltschachtelkleider.

e) Geschäftsbücher in den Formaten Oktav, Quart und Schmalfolio,

d) Klebepostkarten,

e Prospekte, Kataloge, Affichen, e, ,, Wurf⸗ sendungen u. dgl. bei einfarbigem Druck,

) Bedruckte Rasierklingen Einzelumschläge

g Schulbücher (Volksschulbücher und dich für höhere . . Schulen); ausgenommen Atlanten und

ibeln,

h) Schulhefte; ausgenommen: Normalschrifthefte (früher Sütterlinhefte), e e fn be e , otenhefte, Kunstschrifthefte und Hefte für technische Zwecke,

i) Serienbilder. Hierfür darf nur holzhaltiger Chromo⸗ und Kunstdruckkarton verwendet werden,

k) Stenogrammhefte und ⸗blöcke. Papier der Kennzahl HIe (Anlage 1) darf hierfür nicht verwendet

holzhaltigem

werden, I Tageskalender ⸗Abreißblöcke und Wochenabreiß⸗ kalender. Hierfür darf nur Papier der Kennzahl

HIa—b (Anlage I) verwendet werden. Bildkalender sind von dieser Vorschrift ausgenommen. m) Taschen⸗, Notiz⸗ und Tischkalender, §5 26 Besondete Vorschriften für Schutzumschläge und Abzugpapier (Y Heftbeutel und Schutzumschläge für Schulhefte dürfen nicht mehr erzeugt werden. (2). Abzugpapier im Gewicht von 80 gam darf nur für zweiseitige Vervielfältigungen verwendet werden. . 5827 Briefblätter im Format Din A 5 . kurze Mitteilungen (auch kurze Rechnungen) dürfen im Geschäfts⸗ und Behördenverkehr nur Briefblätter im Format Din A 5 verwendet werden. Als kurze Mitteilungen 6 alle Schreiben, deren Inhalt auf der Vorder- und ückseite eines engzeilig beschriebenen Blattes Din A5 unter⸗ gebracht werden kann. §8 28 Versicherungskartenkarton Versicherungskartenkarton (Kennzahl K 2 der Anlage 1) darf nur für Reichsversicherungskarten verwendet werden.

B. Packpapier einschließlich Hülsen⸗, Briefumschlag⸗, Seiden⸗ und Toilettenpapier

J. Formatvorschriften

§829 Tüten und Beutel

1) Die in der Anlage 4 zu dieser Anordnung aufgeführ⸗ ten Arten von Tüten und Beuteln dürfen nur in 8 in dieser Anlage genannten Formaten hergestellt werden.

2) Die Hersteller von Tüten und Beuteln dürfen von den Formatvorschriften abweichen, wenn die am 13. August 19409 vorhandenen Maschinen und Formateinrichtungen zur Herstellung der festgelegten Tüten⸗ und Beutelformate un⸗ 6 sind. Der Zeitpunkt, bis zu welchem eine Umstellung er Maschinen und Formateinrichtungen durchgeführt sein muß, wird von der Reichsstelle für Papier und Verpackungs- wesen festgesetzt und bekanntgegeben.

530 Brie fum schlage TDi , , die für den Geschäfts⸗ und Be—⸗ . estimmt sind, gelten die entsprechenden Vor⸗ chriften des 5 16. .