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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. Z vom 5. Januar 1942. S. 2
—
Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erlangt, oder wenn der Zustand wieder hergestellt ist, der vor der Erhöhung be⸗ standen hat.
Art. 12 Abs. 2. Der Versicherer ist im Falle einer Ver⸗ letzung der Vorschrift des Abs. 1 erster Satz von der Ver⸗ pflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall nach der Erhöhung der Gefahr eintritt. Die Verpflichtung des Versicherers bleibt bestehen, wenn die Verletzung nicht auf einem Verschulden des Versicherungsnehmers beruht. Der Versicherer ist jedoch auch in diesem , von der Verpflich⸗ tung zur Leistung frei, wenn die im Abs. 1 zweiter Satz vor⸗ gesehene Anzeige nicht unverzüglich gemacht wird und der Verficherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt, in welchem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, eintritt, es sei denn, daß ihm in diesem Zeitpunkt die Erhöhung der Gefahr bekannt war. Die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bleibt auch dann bestehen, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalles und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
Art. 12 Abs. 3. Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer zu
der Erhöhung der Gefahr durch das Interesse des Versicherers
oder durch ein Ereignis, für welches der Versicherer haftet, oder durch ein Gebot der Menschlichkeit veranlaßt wird. ;
Art. 12 Abs. 3. Tritt nach Abschluß des Vertrages eine Erhöhung der Gefahr unabhängig von dem Willen des Ver⸗ sicherungs nehmers ein, so ist der Versicherer bexechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungs⸗ frist von einem Monat zu kündigen. Die Vorschriften des Abs. 1 letzter Satz finden Anwendung. Der Versiche⸗ rungsnehmer hat, sobald er von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen. Wird diese Anzeige nicht unverzüglich gemacht, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeit⸗ punkt eintritt, in welchem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Die Verpflichtung des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Erhöhung der Gefahr in dem Zeit⸗ punkt bekannt war, in welchem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Das gleiche gilt, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver⸗ sicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluß auf den Ein⸗ tritt des Versicherungsfalles und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
Art. 12 Abs. 5. Eine unerhebliche Erhöhung der Ge⸗ fahr kommt nicht in Betracht. Eine Gefahrerhöhung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, daß das Versicherungsverhältnis durch die Gefahrerhöhung nicht berührt werden soll.
Betriebsübernahme
Art. 13 Abs. letzter Setz hat zu lauten: Der Uebernehmer ist binnen Monatsfrist nach der Uebernahme biw. wenn er erst später von der Versicherung Kenntnis erlangt hat, binnen Monatsfrist nach erlangter Kenntnis zur Kündigung bexechtigt; die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluß der laufenden Versicherungs⸗ periode erfolgen. .
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Art. 14 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei dem Eintritte des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Anwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen; er hat, wenn die Um⸗ tände es gestatten, solche Weisungen einzuholen. Sind mehrere zersicherer beteiligt und sind von ihnen entgegenstehende Wei⸗ sungen gegeben, so hat der Versicherungsnehmer nach eigenem plichtaemäßem Ermessen zu handeln. . —
Sat der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten ver⸗ letzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grobfahrlässiger Ver⸗ letzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als der Umfang des Schadens auch bei gehöriger Erfüllung der Obliegenheiten nicht geringer gewesen wäre.
Verwirkung
der Entschädigung anerkannt oder die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert, so ist jeder Teil berechtigt, das Ver⸗ e , ne zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn der
ersicherer dem Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es 1 den Anspruch des Dritten zum Rechtsstreite kommen zu assen.
Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung oder seit der Rechtskraft des im Rechtsstreite mit dem Dritten ergangenen Urteils zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluß der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Kündigt der Versicherungsnehmer, so gebührt dem Ver⸗ sicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungs⸗ periode. Kündigt der Versicherer, so gebührt ihm nur der⸗ jenige Teil der Prämie, welcher der abgelaufenen Versiche⸗ rungszeit entspricht.
Wohnungsänderung
Art. 22 erhält folgende Fassung: Hat der Versicherungsnehmer seine Wohnung geändert, die Aenderung aber dem Versicherer nicht angezeigt, so genügt für eine Er⸗ klärung, die ihm gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes nach der letzten, dem Versicherer bekannten Wohnung.
Soweit in den Versicherungsbedingungen Paragraphen des aufgehobenen österreichischen Versicherungsvertragsgesetzes angeführt sind, gilt diese Anführung als gestrichen.
Vorstehende Aenderungen gelten entsprechend für die All⸗ gemeinen Versicherungsbedingungen der sonstigen Haftpflicht⸗ bersicherungsarten mit Ausnahme der Kraftfahrhaftpflichtver⸗ sicherung. Desgleichen sind die entsprechenden Aenderungen borzunehmen, soweit den Versicherungsunternehmungen All⸗ gemeine Versicherungsbedingungen genehmigt wurden, die von den Musterbedingungen abweichen.
Der Präsident des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schmid.
Bekanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 24. Dezember 1941, betr. Unfallversicherung in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland
J. Aus Anlaß des Gesetzes über die Einführung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter und zur Aende⸗ rung des ,, über den Verkehr mit , ,,, sowie des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 5. November 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2223) und der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der ,, vom 19. Dezember 1839 (Reichsgesetzbl 1 S. 2443 ind mit Wir⸗
kung für die am 381. Dezember 1940 in den Reichsgauen der
Ostmark und im Reichsgau Sudetenland in Geltung ge⸗
wesenen Versicherungsverträge vom 1. Januar 1941 ab in den diesen Verträgen zugrunde liegenden Allgemeinen Versiche⸗ rungsbedingungen für die Unfallversicherung (Amtliche e dn. Veröffentlichungen des
Oesterreichischen Bundeskanzleranites, betreffend die Ver— tragsversicherung XX. Jahrgang Nr. 4 vom Juli 1935 Seite 5 ff.) folgende Aenderungen vorzunehmen: 8
Schuldhafte Herbeiführung des Unfalles
Artikel 6 erhält folgende Fassung: Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der von dem Unfall Betroffene den Unfall vorsätzlich herbei⸗ . hat. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung gegen
nfälle, die einem anderen zustoßen, für eigene Rechnun
genommen worden ist und der Versicherungsnehmer e . durch eine widerrechtliche Handlung den Unfall herbeigeführt hat. Ist ein Dritter als Bezugsberechtigter bezeichnet, so gilt die Bezeichnung als nicht erfolgt, wenn der Dritte vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Unfall herbeiführt.
Prämienzahlung, Nebengebühren
Im Artikel 10 Absatz 3 sind die Worte: „es sei denn, daß er den Prämienanspruch gerichtlich geltend ge— macht und nicht nachher, jedoch vor Eintritt des Unfalles, auf ihn verzichtet hat 6 28 des Versicherungsvertragsgesetzes)“ zu streichen. .
Artikel 10 Ab satz 4 erhält folgende Fas⸗ sung: Wird eine Folgeprämie (einschließlich der Neben⸗ gebühren) nicht rechtzeitig bezahlt, so kann der Versicherer
ehemaligen ficherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder
deren Vornahme durch einen Dritten 6 Erlangt der
Versicherungsnehmer davon Kenntnis, daß durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder estattete Aenderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem J unverzüglich Anz . zu machen. Verletzt der Versicherungsnehmer die Vorschrift des ersten Satzes dieses Absatzes, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer nn, sfrist kündigen. Beruht die 3 nicht auf einem Verschulden des Versicherungs⸗ nehmers, so braucht dieser die , erst mit dem Ab⸗ lauf eines Monats gegen sich gelten zu lassen. Das Kündi⸗ gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats don dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Vex⸗ sicherer von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erlangt, oder wenn der ö wieder hergestellt ist, der vor der Erhöhung bestanden hat.
Artikel 11 Abs. 3. Der Versicherer ist im Falle einer Verletzung der Vorschrift des Abs. 2 erster Satz von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungs— fall nach der Erhöhung der Gefahr eintritt. Die Verpflich⸗ tung des Versicherers bleibt bestehen, wenn die Verletzung nicht auf einem Verschulden des Versicherungsnehmers beruht. Der Versicherer ist jedoch auch in diesem Falle von der Ver⸗ pflichtung . Leistung frei, wenn die im Abs. 2 Satz 2 vor⸗ 6 Anzeige nicht ö gemacht wird und der
erficherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt, in welchem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, eintritt, es sei denn, daß ihm in diesem Zeitpunkt die Er⸗ höhung der Gefahr bekannt war. Die Verpflichtung des Ver⸗ icherers zur Leistung bleibt auch dann bestehen, wenn zur
eit des Eintritts des Versicherungsfalles die Fris für die
ündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist oder wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalles und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
Artikel 11 Abs. 4. Die Vorschriften der Abs. und 3 finden keine Anwendung, wenn der Versicherungs⸗ nehmer zu der Erhöhung der Gefahr durch das Interesse des Versicherers oder durch ein Ereignis, für welches der Ver⸗ sicherer haftet oder durch ein Gebot der Menschlichkeit ver= anlaßt wird.
Artikel 11 Abs. 5. Tritt nach Abschluß des Vertra⸗ ges eine Erhöhung der Gefahr , dem Willen des Versicherungsnehmers ein, so ist der Versicherer berech- tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrift von einem Monat zu kündigen. Die Vor⸗ chriften des Abs. letzter Satz finden Anwendung. Der Ver⸗ icherungsnehmer hat, sobald er von der Erhöhung der Ge⸗ ahr Kenntnis erlangt, dem Versicherer ind llc Anzeige zu machen. Wird diefe Anzeige nicht unverzüglich gemacht, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem . eintritt, in welchem die Anzeige dem Versicherer
ätte zugehen müssen. Die Verpflichtung des . ᷣ
leibt bestehen, wenn ihm die Erhöhung der Gefahr in de Zeitpunkt bekannt war, in welchem ihm die Anzeige hätte zu⸗
ehen müͤssen. Das gleiche gilt, wenn zur Zeit des Eintrittes . Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver⸗
wenn die Erhöhung der Gefahr keinen influß auf den Ein⸗ tritt des Versicherungsfalles und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat. ;
Artikel 11 Abs. 6. Eine unerhebliche Erhöhung de Gefahr kommt nicht in Betracht. Eine Gefahrerhöhung komm auch dann nicht in Betracht, wenn nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, daß das Versicherun sverhältnis durch die Gefahrerhöhung nicht berührt werden r
Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalles Artikel 12 Abs. 5erhält folgende Fassungt Die Verletzung einer dem Versicherer gegenüber nach den vor⸗ ö . zu 4 Obliegenheit hat den erlust des Rechtes auf die Leistung des — 5 zur Folge. . Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn die Verletzun weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grobfahrlässiger. Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistun insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder influß au die Feststellung des ,, ö auf die Feststel⸗ lung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden g gehabt hat.
Feststellungskosten ; Artikel 13 erhält folgende Fassung: Den
S870 200 HRM zur Auslosung.
zum Deutschen Reichsa
Erste Veilage
2 5 6 ! 3 D . ö ö. 12 . , . . , dd, .
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1942
Wirtschaftsteil
(Fortjetzung.)
Amsterdam, 65. Januar. (D. N. B.) II2,00 Uhr, holl. Zeit.]
Amtlich. Verlin 75, s, London —— Paris — Brüsse zo, 11 20,17, Schweiz — —, Helsingfors 43, 53— 43,71, Italien (Clearing) — —, Madrid — —, Oslo — —, Kopenhagen — —. Stockholm 44, 81— 44,90, Prag — —. Zürich, 3. Januar. (D. N. B.) [11,40 Uhr. Paris g, 57z, London 17,25, New York 4,3J nom., Brüssel 69, 0 nom., Mailand 22,664, Madrid 39, 50, Hotland 229, 00 nom., Berlin 172,52 M, Lissa- bon 17,73, Stockholm 102,673, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen S3 o nom. Sofia 5.25, Prag 17.25, Budapest 102,50 Belgrad — — Athen — —, Istanbul — —, Bukarest 225, 00, Helsingfors 877,50, Buenos Aires g6, 715, Japan 101,00.
Kopenhagen, 3. Januar. (D. N. B.) London 20,93, New York 518, 00, Verlin 207,45 Paris 11,78, Antwerpen 83,06, Zürich 20,35, Rom 27,40, Amsterdam 276,45, Stockholm 123,45, Oslo . Lelsingfors 10, 62, Prag —— Madrid — —. Alles Brief⸗ urse.
Stockholm, 3. Januar. (D. N B.) London 16,85 G., 16,965 B., Berlin 167,50 G. 1168,̊560 B., Paris — —, G., 9,00 B., Brüssel —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze , 00 G., 97,80 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen So, 905 G. 8125 B., Oslo 95,35 G., 965,65 B., Washington 415,06 G., 420, 00 B., Helsing⸗ fors 8, 35 G., 8, 59 B., Rom 223,05 G., 22, 26 B., Prag — — Madrid — — . Kanada 3, 15 G., 3,82 B.
Oslo, 3. Januar. (D. N. B.) London — — G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 10,00 B., Neiw York 35,00 G., 440, 00 B., Amsterdam — — G., 236,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsing fors 8, 10 G., 9, 20 B., Antwerpen — — G., Il, 50 B., Stockholm 104,55 G., 106, io B., Kopenhagen S4, So G., 865. 40 B., Rom 22, 20 G., 23, 20 B., Prag — —.
London, 3. Januar. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn
abends geschlossen. Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 3. Januar. (D. N. B.) Reichs⸗ALlt-⸗ besitzanleihe 162,25, Aschaffenburger Buntpapier 113,00, Buderus Eisen 137,50, Deuische Gold u. Silber 392,00, Deutsche Linoleum 160, 00, Eßlinger Maschinen 160,765, Felten u. Guilleaume 231,00, Heidelberg Cement ——, Ph. Holzmann 159,50, Gebr. Junghans ——, Lahme yer 160, 26, Laurahütte 380, 90, Mainkraftwerke — — 2 oz, 00, Voigt u. Häffner 167,00, Zellstoff Waldhof
J 3. 3 Hamburg, 3. Januar. (D. N. B.) J[Schlußkurse. Dresdner Bank 143,50, Vereinsbank 171,00, Hamburger Hochbahn 129,50, Hamburg⸗Amerika Patetf. 102, o, Hamburg⸗Südamerika — —, Nordd. Lioyd 102,50, Dynamit Nobel ——, Guano 90 00, Harburger Gummi 361, 00, Hoisten⸗Brauerei 208,00, Karstadt 200,00, Siemens St.-Akt. 3435,50, Vorz. Akt. 332,50, Neu Guinea —. —, Otavi — —.
Wien, 3. Januar. (D. N. B.) 499 Nied. Donnu Lds.⸗AUnl. 1940, A 104, (0, 49, Ob. Donau Lds⸗Anl. 1940 10238, 40 Steier- mar! Eds. Ant 1630 ide, (o, Wien 1930 Jos, 30,“ Tonau- Damp ffsch. Gesellschaft — — . A. E. G.-Union Lit. A 122,50, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 107,90, Brau⸗AG. Oesterreich 218, 26, Brown ⸗Boveri ——, Egydyer Eisen u. Stahl — —, „E)lin“
Verlin, Montag, den 5. Januar
AG. f el. Ind. 161,00, Enzesfelder Metall — —, Felten⸗Guilleaume 142,00, Gummi Semperit 257,50. Hanf⸗Jute⸗Teztil — —, Kabel⸗ und Drahtind. 165,60, Lapp⸗Finze AG. 100,50, Leipnik⸗Lundb. 227,00, Leykam⸗Josefsthal — —, Neufiedler AG. — —, Perlmooser Kalk — Schrauben⸗Schmiedew. 216,00, Siemens⸗Schuckert — —, Simmeringer Masch. ——, „Solo“ Zündwaren — , Steirische Magnesit — — Steirische Wasserkraft 215,50, Steyr⸗Daimler⸗Puch 134,00, Steyrermühl Papier — —, Veitscher Magnesit —, —, Waagner⸗Biro 146,50, Wienerberger Ziegel —, —.
Wiener Protektoratswerte, 3. Januar. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 167,00, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 187,00, Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 153,25, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 115,00, Erste Brünner Maschinenf. Gef. 74,25, Metallwaizwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 42,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 408, 00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗-Neudeck Jo, 265, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 320,00, Heinrichsthaler Papierfabr. —— Cosmanos, Ver. Textil u. Druck= fabriken A. G. 60,50, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 84,50, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 45,0, 4, Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 — —, 4 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 — —, Königs hofer Zement 456,00, Poldi⸗Hütte 582,00, Berg⸗ und Hüttenwerksges. 590, 00, Ringhoffer Tatra 4606,00. Renten: 4196 Mährisch Landes- anleihen 1911 — —, 49, Pilsen Stadtanleihen —— 4M * Pilsen Stadtanl. 9, 85, 59, Prager Anleihe — —, 49 Böhm. Hyp.⸗Bank Pfandbr. (67 jährig — —, 49, Böhm. Landesbank Schuldverschrei- bungen — —, 495 Böhm. Landesbank Komm. ⸗Schuldsch. — —, 495 Böhm. Landesbank Meliorationssch. ——, 499 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 4M 0 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 479 Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. ——, 499 Mähr. Landes- kultur Eisenbahn⸗Schuldverscht. ——, 4M 690 Zivnostensta Bank Schuldv. — —. K. — Kasse. — “) Zusammengelegt 2:1.
Amsterdam, 3. Januar. (D. N. B.) A. Fortlau fend
notierte Werte: 1. Anleihen: 49, Nederland 1940 S. 1 mit
Steuererleichterung — —, 499 do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung 10058, 499 do. 1940 S. IL mit Steuererleichterung 101,50, zy ch do. oa (St. zu 106 g6isi, 499 do. 18641 Ibon / M*), 36 do. 1957 88 75, 3, (33) do. 1938 9æ2a0/ .), 2 veoh Nederl. Werkeliste Zert. 713,25, do. Handels Mij. Zert. (1000 129,50. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKu 1681/6“), Van Berkels Patent 139657, Fokker Nederl. Vliegtuigenfabr. 219, 00, Lever Bros. Unilever N. V. Zert 177 257), Philips Gloeilampen- fabr. dolding; ge 286,75*), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v Petroleumbr. 236, 900, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 197,259), Holland Amer; Lijn. 123,50‘), Nederl. Scheppaart Unie 162, 253), dandelsvereenig. Amsterdam (5 VA) 298,00), Deli Mij. Zert. (1000) I82, Som), Senembah Mi —— B. Kassapapiere:; 1. Festver - zinsliche Werte: 3 MY Amsterdam 1937 S. II 96,76, 3 , Jo Rotter dam 1988 S. 1 4,25, 439 Nederl. Bankinstelling Pfb.— —. 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. H 134,00, Amsterdam Droogdok — —, Heemaf. N. V. — —, Heinekens Bierbrouwerij 280,00, do. Zert. 282, 00, Holland. St. Meelfabriet 192,25, Holl. Draad und Kabelfabriekl — — Holl. Kunstzijde I (HKY — —, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw 164,00, Intern. Viscose Comp. 128, 50, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 187,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 790 Vorz. — —, do. 79 Vorz. Zert. — —, do. 69 Vorz. (St. 3. 100) 145,00, do. S9 (St. 3. 1000) 148,50, Nederlandsche Kabelfabriek 480, 0, do. Zert. 481,00, Nederlandsche Scheepsbouw Mij. ——, Ne der landsche Vlas Spinnerij —,—, Philips Gloeilampenfabr. Vorz. 18,00, Reineveld Machine fabriek ——, do. Vorz. —— Rotterd. Droagdol Mij. 870 0, do, Zert. — Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 141,860, Handel Mii. R. S. Stokvis In. 192,00,
Stoom-Spinnerij Spanjaard 135,50, Stork & Co. 275, 00, do. Vorz. === Veendaalsche St. Spinnerij en Wevern — — Vereenigde Blikfabrieken ——, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelder Zonen 164 00, do. Pref. 171,00, Wilton Feijenoord Dok en Werft 246,060, do. Vorz.—,. Nederl. Wol. Mijj. ——, Holland. Am. Lijn. Zert. (100) — —, Del. Mij. Zert. (1900) —— Blaauwhoe denveem⸗ Vriesseveem. 121,00, Magazijn de Bijenkorf N. V. 178,50, do. 6*. kum. Vorz. 169, 06, do. Gewinnber. - Sch. R. II ——. — *) Mittel.
Berlin, 27. Dezember 1941 bis 3. Januar 1942. notierungen für Nahrungsmittel. des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) I[Preise in Reichs mark.] Bohnen, weiße mittel 5). —— H 4 Linsen, käferfrei 5) 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei 5 — — bis — — und HR — — bis — — Speiseerbsen, Inland, gelbe 5 — — bis — — Speiseerbsen, Ausland, gelbe 55 — — bis — — Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 5 — — bis — — Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 55 — bis — — Grüne Erbsen, Ausland S0, S0 bis 61,590, Reis, Italiener, gl. 83) 49,70 bis 50, So, Reis S) — — bis — — und S) —, — bis —, —, Buchweizengrütze — — bis — — Gerstengraupen, fein, C/ o bis 5 / 0) 41,50 bis 42,507), Gerstengraup mittel, C / l“) 40,50 bis 41,50), Gerstengraupen, grob, C /*) 63 bis 38,005), Gerstengraupen, Kälberzähne, C / 6 34 00 bis 85 005), Gerstengrütze, alle Körnungen‘) 34,99 bis 36,9006), Haferfloden Hafernährmittel )) 45,00 bis 46, 005), Hafergrütze lHafernährmittel 5, 00 bis 46, 005), Kochhirse ) — — bis —— , Roggenmehl, Type 11 26,65 bis — — Weizenmehl, Type 1059, Inland 383,45 bis —— Weizengrieß, Type 460 38,75 bis —, —, Kartoffelmehl, hochfem zb, os bis 88, 15f), Sago, deutscher 49, 35 bis 51,36, Zucker, Melis Grundsorta S7, 90 bis — — Roggenkasfee, lose 40,50 bis 41,05), e, dee, . lose 40,50 bis 41,505), Malz kaffee, loe 45,00 bis 46, 05), Kaffee- Ersa mi chung 70 00 bis 80 900, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaß) 4568,00 bis 682 00 Kakaopulverhaltige Mischung 136,00 bis — — Deutscher Tee 240, bis 280, 00, Tee, südchines. Souchong') S10, 00 bis oo, — Tee, indischz) 60/00 bis 1400,00 Pflaumen, Jugoslaw., 80 / 5, in Kisten — — bi — — , Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten — — bis —, —, Pflau⸗ men, Bulgar. — bis — —, Sultaninen, Perser — — bis — — Sultaninen . Mandeln, süße, handgewählte, aus- gewogen — bis — — Mande!n, bittere, handgewählte, aus- ewogen — — bis — — Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland andiert — bis — — Kunsthonig, in Hekg- Packung (Würfe 000 bis 72, 90, Bratenschmalz 183,04 bis 3 Rohschmalz 183 01 bis — —, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewü 18512 bis — — Dtsch. Rindertaig in Kübeln 111,60 bis — — Spe geräuchert 190,80 bis — —, Tafelmargarine 174,00 bis — — Marken butter in Tonnen 331,00 bis — —, Markenbutter, gepackt 3835, 00 bis — — feine Molkereibutter m Tonnen 323,00 bis — —, feme Mollerei⸗ butter, gepackt 32790 bis — — Molkereibutter in Tonnen 216,00 bis — —, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis — —, Landbutter in Tonnen 299,00 bis — — Landbutter, gepackt 308 90 bis —— Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis — —, Allgäuer Stangen 20 zb, oo bis 18. C0, echter Gouda 40 160, 0 big — — echter Edamen Cos 1890,00 bis —— bayer. Emmentaler (ollfett) 0, 00 bis 276,4 Allgäuer Romatour 209, 162,00 bis 168,B00, Harzer Käse 100,00 bi 110,00 Reis Siam 1 — — bis — —, Reis Siam Al —, — bis — — Reis Woulm ein —, — bis — —. 569 Nach besonderer Anweisung verkäuflich. * Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. t) Die zweiten P reise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Prei s⸗ (Verkaufspreise
— .
Sssentlicher Anzeiger
2. anga versteigerung en, 6. Verlust⸗ und Fundsachen, 8. gebote. ;
1. Untersuchungs⸗ und Gtrafsachen. 4. Oeffentliche Guftellungen,
G6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Rommanbitgesellschaften auf Mttien.
7. Aetiengesellschatten, 11. . 8. Deutsche Rolonialgesellsch aften, b
10. Gesenschaften m. v. D.. 12. Offene Handbelg⸗ und Rommanbitgesellschaften,
18. Unfall und Invalibenversicherungen, 14. — Reichs dank unb Bantausgweise, 18. Verschiebene Bekanntmachungen.
6. Auslofung ufw. von Wertpapieren
8oõ8 4 9. Auslosung mäßig. der 1 (8/6) igen Leipziger Stadtanleihe vom Jahre 128. Die 9. Auslosung der 4 (86) R Leipziger Stadtanleihe vom Jahre 19238 (Reihe 1) findet Donnerstag, den 22. Januar 1942, vorm. 10 Uhr, im Neuen Rathaus zu Leip⸗
straße 9,
geordnetes
Von der gesamten Anleihe in Höhe ο von 10 Ynle lin Reichsmark gelangen Dem
schaftskasse in Nenwied, Bismarck durch Hinterlegun a) ein doppelt ausgefertigtes, zahlen LSertvapiersammelbank und Einrei⸗
ales 6 ö. . n, . sz er Hauptversammlun ort zu zig. 2. Derne hr Zi. Nr. 313, statt. i] — ; ;
der Aktien bei
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1840.
— einem deutschen Notar und bei einer
ᷣ kummernver⸗schung des von diesen ausgestellten Sin- Lö z zeichnis der zur Teilnahme be⸗ terlegungsscheines bei der Gesell— ,, timmten Aktien einzureichen,
ars. ö.
e,, den 2. Januar 1942.
Theis Schlackenverwertungs⸗ Aktktiengesellschaft.
Der Vorstand. Theis.
x Soziale Abgaben
schaft genügt werden. Der Hinter⸗ willi ĩ ;
b) 6. 6 . die 6 3. irn e nd die . ent⸗ kJ 2 enden nterlegungsscheine der] halten. ie Herausgabe der Aktien Feiträ Berufs . Reichsbank oder der Bank des nur gegen Rückgabe des Scheines er⸗ , ne. , nnn . Verliner Kassen-Vereins zu hin- folgen ö! ; J Sonstige Aufwendige
Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen
Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1939 Reingewinn 1840
Gewinnvortrag
Aufwendungen. R. AM
6 202 391 146 569 611 ol6 439 833
616 21s 265 gz 3a
2s oo, 14 481 995
8 501 771
Ertr ã ge. 263 993
Rohertrag .. 8 O47 550
dem Verficherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich unter Bekanntgabe der Rechtsfolgen des Zahlungsverzuges eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen. Tritt der Versicherungsfall nach dem ,, Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritzes mit der Zah⸗= lung der . g, . . fag Kosten im Berzuge, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur sung; 4. Der Anspruch auf Entschädigung für bleiben geistung frei De Versicherer lann nach dem Ablaufe der hin ict ist erst ,, und . wenn das ã Frist. wenn Len Veysicherungsnehmeß mit der Zahlung noch Deilverfahren abgeschlossen worden ist oder wenn die zur Zahlung der Entschädigung im Verzuge ist, das k ohne Einhaltung srsne nn ge bee n falls und des Umfangs der Leistungen dez Art. 17 Abs. Lerhält— folgende Fassung: Der einer Kündigungsfrist . Die Kündigung kann be⸗ e,. nötige l' Crhebungen berndet find und Hierauf Versicherer hat die Entschädigung binnen zwei Wochen von reits bei der Bestimmung der Zahlungsfrist dergestalt er⸗ erg rade walitttit unde ihr Au maß festgestellt wor, ̃ art ft. dem Zeitpunkt an zu leisten, in welchem der Dritte von dem folgen, daß sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Ver⸗ ben ist rer ein spruch fallt jedoch weg, wenn vertiagagemãß Die Attionäre werden hieymit zu der Forberungen an Konzernunternchmen? .. ... . Versicherungsnehmer befriedigt oder der Anspruch des Dritten icherungsnehmer in diesem Zeit unkte mit der Zahlung im Lede sallentschadi gung zu leisten ist Ii. n, ,, ven 27, Januar ggechset und einzuziehende Quittungen? ??. = 8 , durch rechtskräftiges Urteil, durch. Anerkenntnis oder Ver- Berzuge ist; hierauf ist der Versi erungsnehmer bei der Kün⸗ J K 66 J 12 k n Schekti .... . 6 3 gleich festgestellt worden ist, Soweit gemäß Art. 2 Kosten zu digung ausbrücklich hinzuweisen. Die Wirkungen der Kündi⸗ Zahlung der Entschädigung . , 6 wenn . D ' . . Rech bann. uad Pahhschetguthsabeit? ?. = ersetzen sind, ist die Entschädigung binnen zwei Wochen von gungen fallen fort, wenn , innerhalb Artitel 5 Abfatz 1 erhält folgend Fa s⸗ ff nde e lcd , ggf hn h fr ich we nt here ö,, der Mitteilung der Berechnung an zu leisten. eines Monats nach der Kündigung oder, falls die Kündigung sung: Die Entschädigung ist mit dem h chin des Heil⸗ Sauptversammlung eingeladen. is , In Art. 17 sind die Abs. 4 und 5 durch fol⸗ mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, r, , . er Päergmlt der Veendigung der zur Fest.˖ r,, . genden Abatz 4 zu e netzen: eines Monats nach dem Ablauf, der J. i die Zahn stellung des Unfalls und des Umfangs der in n des 1. Erstattung des Berichtes des Vor- Grundlawftal: Alter Passiva. Art. 17 Abs. 4. Verfügungen über die Entschädigungs⸗ lung nachholt, sofern nicht der ersicherungsfa ereits ein⸗ Bersicherers nötigen Erhebungen fällig., Sind diefe rhebun⸗ standes. iter? den Ver migen gstaud undkapital: 1. . forderung aus dem Versicherungsverhältnis sind dem Dritten getreten ist. Soweit die oben bezeichneten Rechtsfolgen davon gen bis zum Ablaufe eines Monats seit der Anzeige des Ver⸗ und die Verhältnisse der Gesell= apitalberichtigung
. unwirksam. Der rechtsgeschäftlichen Verfügung schaft . ützt t bar Ergebnis des Rückaggen: Fesebliche Rücklage.
Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die osten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Unfalles sowie des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers entstehen, in⸗ soweit zu erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach
geboten war. - : Artikel 16 Absatz erhält folgende . e
ecß'itt Einsösihgnidähgelosten Stück lass. Henkel & Cie. A. G., Düfseldorf.
Der Oberbürgermeister der Reich s⸗ ꝛ ; ̃ : Auf Vorschlag des Vorstandes hat der Aufsichtsrat am 5. 12. 1941 beschlossen messestadt Leipzig. 31. 1. 1861. das Gründtapital, nach ber Dal. vom 12. ,, ö — E44 3000 000, — auf. EH 4 000000 — zu bexichtigen, und zwar durch Ausgabe 7 21 t. t i . von 3000 Zusatzaltien mit einem Neunbetrage. von je RM 1000, — Der Berxichtigungs.⸗
9 en⸗ beschluß ist am 23. 12. 1941 in das Handelsregister eingetragen worden. Nachstehend Kapitalberichtigung 3
gesellschaften
Reingewinn... 281 995
geben wir den berichtigten Jahresabschluß vom 31. 12. 1940 bekannt. 2 WGwilanz am 81. Tezember 1940, berichtigt gemäß 8 8 Dua. Theis Schlackenverwertungs⸗ K erttiva. 9 ); . . . H. A ö 4 181995 Attiengeselischaft. Forherungen aus Warenlieferungen und Leistungen. 3 190 924 3 , .
34 Zinsen 190 228 20
JS do ß
Art. 16. 1 Satz ist wie folgt zu ) Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1940 zur Kapitalbe richti gung.
ersetzen: Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn die Ver⸗ letzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grobfahrläsfiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder Ein⸗ luß auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die e lun oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden leiftung gehabt hat.
Aufwendungen. FR. A Zuführung zur gesetzlichen Rücklage . ö 300 Pauschsteuer. . 600 000
1sISI III
Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1939 .. Reingewinn 1540 ... Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigungt Aus allgemeiner Rücklage... Aus Delkredererücklage
sz goz / z⸗
2s 02,1] cus1 996
8
903 142
3 700 000 - 4 181 996418
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund . der Bücher und der Schriften der Gesellschgft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ — 4000 000 klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahregabschluß und den * Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabevergrdnung.
Frantfurt (Main), den 4 ar, 1941.
Allgemeine Nevisions⸗ und Berwaltun gsaktien gesellsch aft.
Dr. Horn, Wirtschaftsprüfer. Dr. Jensen, Wirtschaftsprüfer.
Aufsichtsrat: Wilhelm Tengelmann, Landrat a, D., Wehrwirtschaftsführer, Essen, Vorsitzer; Hermann Brekenfeld, Staatsfinanzrat, Berlin, stellv. 3 Dr. Ernst Petersen, Berlin, stellv. Vorsitzer; Dr. Hugo Henkel, Düsseldorf; Dr. Kar Kimmich, Berlin; Dr. Hermann Pape, Mannheim; Dr. Oskar Reich, Düsseldorf.
Vorstand: Werner Lüps,. Wehrwirtschaftsführer, Düsseldorf, Vorsitzer; Dr. Jost Henkel, Düsseldorf; Dr. Willy Manchot, Hubbelrath; Dr. Heinrich Bertsch, Berlin; Victor Funck, Düsseldorf; Otto Pfaff, Düsseldors. — Stellvertretende Vor⸗ stands mitglieder: Otto Heufer, Berlin; Anton Hock, Düsseldorf; Franz Maier, Dussel⸗ dorf; Dr. Edgar Riehl, Düsseldorf; Gustav Schmelz, Düsseldorf; Dr. Hermann Weber, Düsseldorf. .
Syndikus: Dr. Richard Brandt, Düsseldorf.
abhängen, daß Zinsen oder . nicht gezahlt worden sind, sicherungsfalls nicht beendet, so kann der Versicherungsnehme das ; teht eine Verfügung gleich, die im Wege der Zwangsvoll- treten sie nur ö wenn die Fristbestimmung die Höhe der ,,, auf die Gefamtforderun g ,, . . . ,,,, 6 ,,, — — Zinsen oder den Betrag der Kosten angibt. in Höhe des Betrages verlangen, den ber Versicherer nach . 8 wg, . e ; . 6 . ö
j ĩ j Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. Ist Tagesentschädi z r pres ö nebergung von Ansprüchen auf den Versicherer ] Anielge rer Gelahrerhöhnngen ö . zu ö o . . 2 . e. ö. , gt , ,,, , . —— Art. 18 Abs. 2 16 „It folgende Fassung: Artikel 11 Abs. 1 Eingangssatz erhält folgende eine Abschlagsza lung verlangt werden, die der Höhe den Be infa ung über die Genehmi⸗ ö ; Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen . Die nachstehenden Aenderungen der Gefahr gelten Tagesen i ne 6. den abgelaufenen Monat entspricht, gung des Abschluffes und der Ge⸗ Rüclstellungen: 1 ungewisse Schulden einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familien, als Gesahrerhöhnng, Die eee erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart winn; und Verlustrechnung sowie , kür Pauschsteuer.: -. 36 r ö , ir ers ei e e , e ll i g. * ö. * ien the n ird, be dar 3 ens e m ficheterg, die die Ver 3 en ln ene ef n zer des , Anzahlungen i , ar. J 64 K m sätzen/ , ., 2 siche rungsurkunde ausgestellt hat. . Vorstandes und des Aufsichtsrates., a. Warenlieferungen und Leistungen. In Artikel 11 lind die Absätze 4 durch Wohnungsänderung . 5 ö. Aufsichtsrat. gegen befreundete Gesellschaften .. Kündigung der Versicherung nach dem Versicherungsfalle die nachstehenden Ab sätze —6 zu ersetzenz Artitel 98 erhält folgende Fassung: H din lde hr ge Haupt⸗ Reingewinn: , r, ,,, Art. 20 er hält folgende Fassung: Hat nach Artikel 1 Abs. 2. Nach dem 6, des Ver⸗ der Versicherungsnehmer seine Wohnung e, ,. ber ale versammlung teilnehmen, werden ge⸗ . , ** . er g e n. . . . en en. trages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung derung aber dem ö nicht angezeigt, so genügt , 8 24 des Gesellschafts vertrages 4 Meingewinn ̃ — erungsnehmer gegenüber seine Verpflichtung zur Leistung ⸗ w
des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen ober eine Erklärung, die ihm gegenüber abzugeben ist, dien beten, bis zum 23. Januar 19 f höhung fahr vorneh g geg , ,, achinitegd u ihr, Kemer Gefen,
treckung oder der Arrestvollziehung erfolgt.
400 000
inf gos CO0o0⸗= T2 gos J .. 3847 263 710 2 Sod zs
? 263 993 200 000 63 993 218 002
3 103 755
3
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6
2861 906 46 S 498 654 13
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