1942 / 21 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1942 18:00:01 GMT) scan diff

1. 8 m e .

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 21 vom 26. Januar 1942. S. 2

Bekanntmachung Auf Grund von 5 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des ivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird as Vermögen folgender Personen:

1. Zdenko Stach, geb. am 19. 2. 1884 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Vysehraderstr. 1

2. Bohusldv Jelinek, geb. am 13, 3. 1907 in Volni Roven, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Krasser Straße 39,

Franz Zen kl, geb. am 11. 5. 1898 in Tabor, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Premyslidenstr. 29, Georg Vagner, geb. am 13. 1. 1916 in Prag, zuletzt

a n. gewesen in Prag XIV, Udalrichgasse 11,

Jaroslaus Lacina, * am 4. 11. 19099 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Kratice Nr. 31,

Wenzel Jarolim, geb. am 5. 3. 1906 in Hradischtko, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Elbestr. 31, Vladimir Pe sek, geb. am 23. 12. 1900 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Biskupeestr. 15,

Josef Heinrich, geb. am 8. 3. 1900 in Vranov, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag 1, Berliner Str. 25,

Jaroslaus Plodek, geb. am 29. 10. 1906 in Jawor⸗ nitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Husstr. 1707,

Wenzel 8ära geb. am 27. 3. 1893 in Struhakt, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Winzerstr. 14,

. BVlastimil Amort, geb. am 28. 7. 1880 in Olmütz, ee, . gewesen in Prag XIII, König⸗Georg⸗ Straße 7,

Larl Balas, geb. am 12. 2. 1889 in Böhmisch Trübau, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Bud⸗ weiser Straße 1051,

Josef Dovolil, geb. am 19. 4. 1885 in Skalsko, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Hibernerg. 20,

Josef Melcher, geb. am 15. 12. 1910 in . zuletzt wohnhaft ö in Laun, Wenzelsplatz 63,

Eheleute: Ladislaus Gernohlsvek, geb. am 18. 2. 1906 in Bofec, Marie Gernohldävek, geb. Sme⸗ tana, gesch. Reindl, geb. am 10. 7. 1903 in Lipschitz, zuletzt wohnhaft . in Prag II, Am Graben 12,

Josef Hu binek, geb. am 4. 2. 1887 in Dobkeovice, zuletzt wohnhaft gewesen in rag II, Myslikgasse Nr. 31,

. Franz Blahout, geb. am 2. 10. 1909 in Vokov, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Karlsbader Str. 4,

Anton Duda, geb. am 10. 6. 1910 in Tisek, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Taborer Str. 863,

Gottlieb Tub, geb. am 24. 4. 1909 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Strohbachstr. N 31,

Karl Dub, geb. am 16. 8. 1910 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Strohbachstr. N 31, Johann Trpka, geb. am 17. 8. 1898 in Suchdol, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Primatoren⸗ straße 87,

U,. zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch en Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Prag, den 23. Januar 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung ; Auf Grund der 85 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den e , n. Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichs⸗ ministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594539, 3510 und Des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi /Jd 7126/39 wird das esamte Vermögen der Gastwirtin Maurice Sara (genannt izz) Jalline k, geb. Krause, geb. am 23. August 1881 in Leipnik, zuletzt wohnh. in Buchelsdorf bei Freiwaldau, jetzt im Protektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Troppau, den 22. Januar 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 26. Mai 1933/14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 2933479) und in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941(RGBI. 1 S. 303) wird hiermit das gesamte bewegliche und ., Vermögen der Missionsanstalt der Pallottiner in Limburg / Lahn, soweit es dem Pallottinerkloster in Olpe zur Verfügung gestellt worden war, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsministers der Finanzen, eingezogen.

Die Einziehung wird mit der Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger wirksam.

Ein Rechtsmittel ist gegen diese Einziehungsverfügung nicht gegeben.

Arnsberg (Westf.), den 15. Januar 1942.

Der Regierungspräsident. J. V.: (Unterschrift.)

Kundmachung

über die 2. Auslosung von Schuldverschreibungen der 4 igen Anleihe des Reichsgaues Steiermark vom Jahre 1940

Am 2. Januar 1942 wurden die nachstehend angeführten Stücke im Gesamtbetrage von 289 600, RM zur Rück⸗ zahlung zum Nennwert ab 1. August 1942 ausgelost:

Buchst. A über Nennwert 160 RM Nr. 63 S6 94 100 153 157 180 182 207 220 235 260 261 266 275 304 351 355 402 416 470 499 504 549 570 584 594 671 729 809 S802 8566 883 897 9g05 986 1003 1007 1064 10981 1089 1168 1175 1181 1184 1232 1273 1282 1885 1384 1465 1479 1490 1503 1524 1539 15568 1675 16385 1687 1704 1726 1737 1773 1871 1838 1911 1932 1973 1995 1996 2166 2199 2201 2251 2291 2373 2384 2405 2420 2421.

Buchst. B über Nennwert 500 RM Nr. 40 41 112 165 179 207 254 295 304 307 337 421 423 439 498 508 541 557 630 688 717 888 9g02 9iz2 955 974 976 1004 10456.

Buchst. GO über Nennwert 1000 RM Nr. 3 13 89 53 87 94 107 115 129 171 185 235 258 321 3845 371 413 480 432 433 439 509 557 568 655 661 673 705 711 756 761 782 800 29 942 983 984 994 1025 1034 1040 1088 1149 1153 1181 1222 1231 1232 1270 1303 1355 1862 1392 1438 1474 1484 1514 1533 1534 1545 1589 1621 1694 1703 1726 1808 1862 1870 1907 1924 2013 2025 2039

2271 2631 2873 2063 3268

2209 2216 2488 2619 2854 2857 3038 3040 3203 3205

2180 2443 285

2996 3194

2090 2120 2175 2176 2407 2409 2410 2423 2731 2790 2797 2840 2880 2924 2932 2936 2937 2959 5077 3093 3130 3181 3188 3193 3274 3338 3339 3343.

Buchst. D über Nennwert 5000 REM Nr. 20 22 40 72 88 89 90 94 163 193 226 231 244 299 313 318 359 360 389 451 448 449 486 487 496 628 684 685.

Die Besitzer der gezogenen Stücke werden aufgefordert, die Kapitalbeträge der ausgelosten Schüldverschreibungen gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der zugehörigen Zinsscheine per 1. Februar 1943 u. f. nebst Erneuerungs⸗ scheinen bei der Creditanstalt⸗Bankverein Wien und deren weiganstalten, der Landeshypothekenanstalt für Steiermark in Graz, der Länderbank Wien Aktiengesellschaft und deren , , , . oder dem Hypotheken⸗ und Creditinstitut in ien Aktiengesellschaft und deren Zweiganstalten ab 1. August 1942 zu erheben. Die Verzinsung der gezogenen Schuldver⸗ schreibungen hört mit 31. Juli 1942 auf. Graz, am 6. Januar 1942. Der Reichsstatthalter in der Steiermark. J. A.: Dr. Pagl.

2089 2370 2690

2077 2337 2652

1. Durchführungsbestimmung zur 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 23. Januar 1942

Auf Grund der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauch⸗ waren vom 3. September 19839 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) in der Fassung der 2. Anordnung vom 26. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 251 vom 26. Oktober 1939), der 3. Anordnung vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1940) und der J. Anordnung vom 29. November 1941 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 3. De⸗ zember 1941) wird bestimmt:

§1

. (I) Rauchwarengroßhändler haben dafür zu sorgen, daß die in ihrem Eigentum befindlichen oder in ihr Eigentum . Felle von in⸗ und ausländischen Feh und Eich⸗ örnchen unverzüglich zugerichtet werden.

Y) Ueber die Art der Zurichtung und Verarbeitung der in Abs. J genannten Felle sind bei der Reichsstelle für Rauch⸗ waren 6 Anweisungen einzuholen.

8582 Wer auf seine Rechnung Felle der in 1 Abs. 1 genann⸗ ten Art zurichten läßt oder zurichtet, hat der Reichsstelle für Rauchwaren am zehnten, am zwanzigsten und am letzten Tage jeden Monats zu melden, wieviel Felle bis zu diefen Zeit⸗ punkten fertig zugerichtet sind.

§8 3

(I) Felle von Feh und Eichhörnchen einschließlich der Fehrücken⸗ und Fehwammenfutter dürfen nur an solche Verarbeiter veräußert werden, denen sie die Reichsstelle 6 Rauchwaren nachweislich zugeteilt hat. Das gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, durch das eine Verpflichtung zur Ver⸗ äußerung begründet wird.

(EE) Die Vorschriften des Abs. 1 finden auch auf solche Felle Anwendung, die bei Inkrafttreten dieser Durchführungs— bestimmung bereits zugerichtet sind.

8 4 Zuwiderhandlungen gegen die Durchführungsbestimmung werden nach 85 10, 12—15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. §5

Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkün⸗ dung in Kraft.

Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Leipzig, den 23. Januar 1942. Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. Dr. Schettler.

Anordnung Nr. 48 der Reichsstelle sür Mineralöl Regelung des Absatzes und des Berbrauches von Schmieröl für Verbrennungskraftmaschinen Vom 26. Januar 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1431) in der o ng der Verordnung bo; 80. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. ] S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Ueberwachung des Waren— verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 18 vom 21. August 1939) und der Ver⸗ ordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichs⸗ esetzbl. J S. 2221) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ e , mihi sfers angeordnet:

81 (I). Schmieröl darf zum Verbrauch in Verbrennungs⸗ kraftmaschinen mit Ausnahme von n, . nur een Motorenöl ⸗Scheine des Reichsbeauftragten für ineralöl abgegeben und bezogen werden. E) Inhaber von Motorenöl⸗Scheinen sind gegenüber anderen Verbrauchern mit Vorrang zu beliefern. 8) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht a) für die Belieferung der Wehrmacht sowie für die bgabe und den 3 vors Flugmotorenöl und Motoreneinheitsöl der Wehrmacht,

b) für Getriebeöl und Abschmierfette.

582 Motorenöl⸗Scheine werden, soweit sich die Reichsstelle 6 Mineralöl die Ausgabe nicht selbst vorhehält, durch die irtschaftsämter ausgegeben. Die Reichsstelle für Mineralöl kann auch andere Stellen mit der Ausgabe betrauen.

3883 Die, gemäß 5 1 bezugsbeschränkten Schmieröle dürfen

nur nach vorheriger Uebergabe der Motorenöl⸗Scheine durch

den Bezugsberechtigten abgegeben werden. Der Lieferer hat die Motorenöl⸗Scheine einzubehalten, zu entwerten und dar⸗

Betr.: Grundsteuerbeihilfe für Arbeiterwohnstätten. V

über nach den Welsungen der Reichsstelle fär Mineralöl zu verfügen. 84

Kann der bisherige Lieferer des Bezugsberechtigten die Motorenöl⸗Scheine weder aus vorhandenen Beständen be⸗ liefern, noch auf Grund unterwegs befindlicher Mengen die Lieferung 3 den gewünschten Zeitpunkt in 2, . Aussicht stellen, so hat er die Motorenöl⸗Scheine dem Bezugs berechtig⸗ ten unverzüglich mit einer entsprechenden schriftlichen Be⸗ tigung zurückzugeben. ö vermitteln die Beauftragten für Ech erte e bei den zuständigen Landes⸗ wirtschaftsämtern nach Vorlage solcher Bestätigungen die Lieferung.

8585

Wer . , , mit der Veräußerung von Schmierstoffen befaßt, ist verpflichtet, die ihm von den Be— auftragten für Schmierstoffe bei den Landeswirtschaftsämtern aufgetragenen Geschäfte mit Inhabern von Motorenöl⸗ Scheinen abzuschließen und die von den Beauftragten ge—⸗ forderten Auskünfte über die im Bezirk des jeweiligen Landes—⸗ wirtschaftsamtes vorhandenen und nach dort unterwegs be— findlichen Motorenölmengen zu erteilen.

86

() Zur Schmierung von Verbrennungskraftmaschinen mit Ausnahme von Großgasmaschinen dürfen, abgesehen von den im § 1 Abs. 3 genannten . nur solche Schmieröle verwandt werden, die gegen Motorenöl⸗Scheine oder vor Inkrafttreten dieser Anordnung bezogen worden sind. Die Verwendung eigener Bestände der Erzeuger, Einführer und e e: ler wird durch pi Bestimmung nicht erührt.

E) Die zum Verbrauch in Verbrennungskraftmaschinen bezogenen Schmieröle dürfen nur für die Zwe e und die Maschinen verwandt werden, für die sie zugeteilt worden sind.

§87 Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von dieser Anordnung ö Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen ünd Bedingungen verknüpft und jederzeit widerrufen werden. ,

8§8 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S8§ 16 12— 5 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs— regelungs⸗-Strafverordnung) in der Fassung vom 26. Novem- ber 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 734) bestraft.

859

(L) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1942 in Kratt. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. .

(Y) Die Vorschriften der Anordnung Nr. 29 vom 2. Okto- ber 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 19389) werden durch diese Anordnung nicht berührt.

Berlin, den 26. Januar 1942.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

Bekanntmachung

Die am 23. Januar 1942 ausgegebene Nummer 8 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Gesetz über das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Slowakischen Republik über die . Unter⸗ stützung und Rechtshilfe in Zollstrafsachen (AusführungsgesetzlI« Vom 16. Januar 1942.

Bekanntmachung über die Ausführung des deutsch⸗ungari— schen Auslieferungsvertrages und des en n, , Ab⸗ kommens über den Rechtshilfeverkehr in Angelegenheiten des bürgerlichen und des Handelsrechts. Vom 14. Januar 194.

Zweite Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerb— lichen Rechtsschutz für . Staatsangehörige. Vom 14. Ja⸗ nuar 1942.

Umfang: Si Bogen. Verkaufspreis; (6,60 R.. Post- beförderungsgebühren: 6,94 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 24. Januar 1942.

Reichsverlasamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches

Deutsches Reich Der Kgl. . Gesandte in Berlin, Herr Raoul . y, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gefandtschaft wieder übernommen.

Der Slowakis Gesandte in Berlin, Herr Matus Cernak, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesanbtschaft wieder übernommen.

Nummer 3 des Reichs⸗Arbeitsblatts vom 25. Januar 1942 at folgenden Inhalt: Teil J. 1. ames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Erwerb der deut⸗ chen , , , durch deutsche Volkszugehörige gus essarabien, der Bukowina und der Dobrudscha. II. Arbeits⸗

einsatz und Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse:

Berufsberatung; . Neuordnung des Lehrlingsheimwesens. Betr.: Sozialversicherung der zu landwirts . Arbeiten heran⸗

9. ogenen Gefolgschaftsmitglieder der Marschenbauämter. Ab⸗ n, von Dienstverpflichteten. III. Sozialverfassung, Ar—⸗ Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen,

etr. Trennungsgeld an französische ledige Arbeitskräfte,

die mit Frauen „en ménage“ leben. Ausde 6 Zu⸗ ständigkeit des Sondertreuhänders der Heimarbeit für die Spiel— waren . usw,. auf die Herstellung von Haus- und Küchen geräten aus Holz in Heimarbeit im Gehiet des Deutschen Reiches.

Arbeitsbebingungen deutscher Gefolgschaftsmitglieder in den Gebieten außerhalb der Reichsgrenze mit Einschluß des General⸗ duvernements. Betr.: Wohn ungsgeldzuschuß. IV. Arbeits- chutz. Gesetze, Verordnungen, ng f. Verordnung zur Aende⸗ rung der Verordnung über den Ladenschluß. Vom 2 . 1943. V. Siedlungswesen, Wohnun . und Städtebau.

ge g Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verorbnung über baupoli⸗ eiliche Zuständigkeiten in den e h ,n der Ostmarl.

etr.: Baupolizeiliche Einführung von Normen für ,, . So⸗

beitsrecht Erlasse:

iale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. . Verordnungen, rlasse: . erechtliche Beziehungen zwischen dem Protektorat Böhmen und Mähren und dem ubrigen rale ehre

halts,

; ö

JI. Allgemeines und Gemein⸗

erklären.

Nr. 21

4. Oeffentliche Zustellungen

42292] Oeffentliche Zustellung.

3 R. 400141. Tie Ehefrau Liesbeth e in Burg bei Magdeburg, ainstraße 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Roeder än Halberstadt, klagt gegen den Bau⸗ arbeiter Friedrich Soebbel, früher in Quedlinburg, Harz, Et unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien wird aus Verschulden des Beklagten eschieden. Die Klägerin ladet den eklagten zur k Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt,

Richard⸗Wagner⸗Straße Nr. 52, Erd⸗

oh Zivilkammersaal, auf den März 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt . , vertreten zu lassen. . Halberstadt, den 17. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

,, (42293) Oeffentliche Zustellung. 2 R. 3142. Die Büroangestellte Frau

Stefanie Michalstki geborene Weber in

Thorn, Marienstraße ö, 1 mächtigter: Rechtsanwalt Werner Meister in Hohensalza, klagt gegen ihren Ehemann, den Konditor Bruno ichalsti, jetzt unbekannten Aufent⸗ früher in Kruschwitz, Kreis . auf Ehescheidung aus § 49 eutschen Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die des Landgerichts in ohensalza auf den 30. März 1942, Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Hohensalza, den 14. Fanuar 1942. Die Geschäftsstelle des Vandgerichts.

42289] Oeffentliche Zustellung. Der Konsulent Dr. Heinrich Israel Veit Simon in Berlin, Heilbronner Straße 18, klagt geßen den Justizrat Dr. Ludwig Israel Heilbrunn in London W 14 auf Zahlung von 538 R. M e, ur ar gn Verhand⸗ ung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin, Venue Friedrichstr. 12/15, J. Stock, ee, . ß, Zimmer 1654“, auf den 29. Aprit 1942, 10 uhr, geladen. 23. C. 980. 41. Berlin, den 18. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.

laö2290] Oeffentliche Zustellung. Die am 4. April 1652 geborene Me⸗ litta Küster in Dessau, Daheimstr. 9, vertreten durch den Oberbürgermeister Jugendamt in Dessau Prozeß⸗ bevoll mächtigter: Siena r n eln. Walter Horn in Dessau klagt gegen den Monteur Otto Franke, zuletzt wohnhaft in Bernburg, jetzt unbe⸗ lannten Aufenthalts, wegen rückstän—⸗ digen Unterhalts mit dem Antrage, den Beklagten ö verurteilen, an die Klägerin 775, RA zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagke vor das Amtsgericht in Bernburg, Zim⸗ mer 9, auf den 109. März 1942, 10 uhr, geladen. Bernburg, den 17. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgericht.

42475 Ceffentliche Zustellung.

3 C 44441. Die Firma M. Pirsch in Königsberg (Pr), Vorstädt. ng⸗ asse 110, . Rechtsanwälte Dr. Wo f und Schmacka in ,, , 963 lagt gegen die

rma A. itherspoon in Great⸗ armouth, Gr. Britannien, Fishing Wharf, wegen Provision für den Ver⸗ kauf von Heringen mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verur⸗ teilen, an die Klägerin 372, ) dreihundertzweiundsiebenzig Reichs⸗ mark nebst 5 95 . seit dem 1. Februar 1940 zu zahlen, und das Urteil für ,, vollstreckbar zu

ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Königsberg (Pr) auf Dienstag, den 12. ai 1942, 9 Uhr vormittags, geladen.

Königsberg (Pr, 15. Jan. 1942. Die . ir Amtsgerichts.

t. 3.

r 5. Verlust⸗n. Fundsachen

(. Gerling⸗Konzern e ,, Alktiengesell⸗ a 3 Der Hinterlegungsschein vom 20. 2. 1982 zur Versicherung Nr. L 2683 834 Karl Reinhard, f e, ist ab⸗ handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier onate Einspruch erfolgt. Köln, den 21. Januar 1942. Der Vorstand.

1311, 33

. S0, 1 100, H, zi, gi, 5, 1227, 8, gi,

112 . .

Ber

azans]. Allianz Lebensversicherun gs⸗AG.

Auf gebot von Policen. olgende von uns ausgestellte Ver⸗ sicherungsscheine sind abhanden gekommen:

Vers. Nr. Name: geboren:

A los6530 Karl Timm ke 20.9. 1886 A 419574 ch an Goede⸗ 1.9. 1897 en 163835 Wilhelm Clemens 17.1. 1883 und Ehefrau 17.4. 1884 122093 Albert Wehlmann 8. 9. 1874 116338 Anneliese Dorn 24.7. 1901 geb. Radebold 180843 Alfred Klein 17.7. 1892 2290101 Gustav Pietsch 10.2. 1893 235065 May Schmalfuß 22. 5. 1883 98955 Richard Czerwony zs. 8. 1891 304091 Willy Kabitz 11.8. 1883 101304 Bernhard Schüen 4.2. 1900 1208332 Hermann Loben⸗ 27. 9. 1901 stein Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vor⸗ bezeichneten Gesellschaft zu melden, an⸗ dernfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 26. Januar 1942. Der Vorsta nd.

S8 S8SDded a a

. Auslosung ust. von Wertpapieren

42180 . Stadt der Auslandsdeutschen Stuttgart.

Ordentliche Jahresverlosung auf I. März 1942 und Gesamtkündi⸗ gung auf 1. September 1942 der 4 (ursprünglich 7) igen Stutt⸗ garter Stadtanleihe 1928 / 29. Zu der Anleihe . die Schuld⸗ verschreibungen der Reihen 7 bis 10 mit den Ausgabetagen 12. Mai 1928 (J. Teil) und 1. September 1930 (II. Teil. I. Bei der heutigen Jahresverlosung auf 1. März 1942 sind folgende Schuld⸗ verschreibungen zur Rückzahlung zum Nennwert auf 1. März 1942 ausgelost worden: . Reihe 7 (Stücke zu 2000 RM): Nr. 2, 4, 21, 89, 40, 61, 74, sI, S6, ib, 3, 35, 82, E43, 35, 34, 46, 5h, 66, 68, 6, 405, 14, 19, 72, 514, 35, 45, 48, S5, 66, z, 26, 8ę, 5s, 76, o, 702, 33, 44, 47, 67, S260, 25, 48, 51, 53, 55, 60, 81, 94, 97, 900, 0g, 41, 97, 1037, 39, 40, 67, 76, 84, 9, 1100, 31, 34, 47, 16, 5, 1 zos, 11, 18, s3, 1348, 54. Reihe 8 (Stücke zu 1000 RM): Nr. 2, 7, 14, 21, 45, 85, 1 15, 70, 75, So, Ml, 8, 231, 41, 45, 45, 50, 59, 66, 75, 367, 42, 76. A430, 34, 78, Si, 84, 524, 27, 41, 70, 92, G69, is, 40, 43, S2, 62, 5, 71, 7068, 13, 27, 30, 37, 53, 923, 39, 55, 54a, 75, Oi, &, 93, 1066, gs, 8, Ig, 67, 956, L106, 3, 1204, 44, 73, 75, i, 64, 6s, 79, 85, i 4138, 20, 28, Sh, J, 1 525, 56, 64, SJ, 99, i gzö4, 6, 28, 44, 60, 1711, 44, 61, 71, &'), 1807, 37, 99, 1902, e, Sa, sz, 86. gr, 2016, 25, 53, 54, 63, gh, 95, 21 68, 25, 53. 73, 75, 75, 79, Z228, 5, 57, 67, gi, 298, 233, 75, 95, 25 58, sz, 87, go, 2629, 46, 55, 66, 6g, 2711, 26, 25, 27, 69, 2847, 5I, 66, 67, S2, 29 11, 18, 40, 42, 65, 75, 86, 3000, 14, 31, 66, 3194, 16, 56, 69, 73, 3233, 52, 53, 73, 81, gæ, 3301, G7, 15, 38, S6, 97, 35 19, 7i, 3627, 44, 55, 54, 3725, 55, 67, 66, 72, 3817, 27, 43, 66, 70, g, 3909, 70, Sä, S6, S5, 4006, 69, 96, 4 105, i, z6, g6,

55, 76, si, &,. 95, 4201, og, 10. 33, 36, f

16, 6l, 77, 43 0, e,. S8, 7i, 75, 44060, 6, 19, 2, 86, g, 4604, 15, 21, 22, 32, 5, , 465, 49, 65, 4615, 18, 15, 42765,

Reihe 5 (Stücke zu 500 RA): Nr. 12, 18, 45, 63, 6g, 79, gl, 94, 14, S9, Thi, 14, 15, 34, 46, 54, 358, Fe, 85, Jö, l, S856, 405, Ot, ih, 21, 45, 54, S', RB, ga, zs, Göz, gz, ssz, Fs, r, 7a, s:, Til, de, 46, 63, S6, 13. 61, 76, S:, 86, N, 57, 4, (5, iz, 1015, 36. 36,

S2, 88, 1311, 156, 16, 27, 48, 47, 5, 8a, Il, N, 14123, 43, 51, S6, 73, 75, 1517, si, 167, S6, ös, 1771, v2, 74, 8d), 1851, 74, 86, 1967, 86, do, So, ois, Z8, 35, 5i, 5, 2 166, 72, 77, 99, Tzäs, öl, 60, sz, 68, 75, 88, z 00, 41, S5, 75, 56. S7, 8s, 24 0h, G4, 25 15, 39, 49, 65, 26e, 2702, os, 18, s5, 25. 33, Fg, zs, 2864, 11, I5, 2h, s, z, S6, 2966, 10, Ii, J5, 0b, 16, 23, 53, g5, J 1 ig, 1g, 32, 35, 36, 47, 56, 64, 99, 3208, 20, 350g, 3411, 12, 14, 2g, 36, 33, 67, Fi, 73, 75, 78, se, gt, gz.

Reihe 10 (Stücke z. 200 RM: Nr. 16, 29, 36, 43, 5h, 36, 5, 168, 24, 18, 68, gz, 22, 2z, go, I9, 45, 66, Fo, 84, 317, st, 65, 73, sR, 415. 18, 21, 5, oh, 47, 66, 78, gi, 639, dib, ih, 5s, s6, 73. 88s, Sis, tz, gi, Foz, 16, 56. 67, S0. 600, o,. zö, Fi, ss, Sh, z6. Z5, H', 110g, 18, 56, Sar 63, s8, 7h, 83, gz, 1209, 23. 54, gg, 1365, G, za, 85, 33, 1425, 1557, 40, gz, 1665, ss, 1751, 12, 1 80, Hs, 19, 28, 39, 9, 64, 76, 8i, 95, N, 1600, j0, ig, 44, 45.

Die ausgelosten Anleihestücke werden

gegen Rückgabe der Schuldverschreibung

9

Erste veiln ñ e zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

Montag, den

lin,

und des Zinsscheinbogens vom 25. 3 bruar 1942 an bei der Stadtkasse, Stuttgart, Rathaus, und bei der Städt. Girokasse, Oeffentliche Bankanstalt in Stuttgart, König⸗ straße 3, eingelöst. Die Verzin⸗ sung der ausgelosten Stücke hört am 28. Februar 1942 auf.

Von früheren Verlosungen sind

noch nicht eingelöst:

Reihe 8 (Stücke zu 10090 RA): Nr. 1026, aus gelost auf 1. März 1936, Nr. 3080, 3353, 3356, 33558 und 3517, ausgelost auf 1. März 1940, Nr. 3515, ausgelost auf 1. März 1941.

Reihe 9 (Stücke zu 500 RA): Nr. 220, 1812 und 2008, ausgelost auf 1. März 1941. ;

Reihe 19 (Stücke zu 200 RA): Nr. 746, 749 und 7öl, ausgelost auf 1. März 1939.

II. Sämtliche jetzt noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen der Stadtanleihe 1928/29 kündige ich zur Rückzahlung zum Nennwert auf 1. September 1942.

Der Gegenwert für die gekündigten Stücke wird auf Antrag des Gläubi⸗ gers schon zum 1. März 1942 mit Zinsvergütung bis dahin ausbe⸗ zahlt. Die Einlösungsstellen sind die gleichen wie für die auf 1. März 1942 ausgelosten Schuldverschreibungen (Ab⸗ schnitt I). Die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen (Abschnitt I) werden vom 1. September 1942 ab nicht mehr verzinst.

Stuttgart, 21. Januar 1942.

Der Oberbürgermeister.

gesellschaften

42494 Umtauschangebot

an die Inhaber der zur Rückzahlung

am 1. 4. 19: 2 Ge , . Teil⸗

schul dverschreibungen der

1 S (ursprünglich 7 83) An⸗ leihe von 1926 des früheren Freistaates Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin,

416 5 õ(ursprünglich 8S S) An⸗ leihe von 1928 des früheren Freistaates Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin 2

1453 3 (ursprünglich 7i / ) An

leihe von 193530 des früheren nn,. Mecklenburg⸗Stre⸗ itz.

Unter Hinweis auf Punkt III der Bekanntmachung des Mecklenburgischen Staatsministeriums, Abteilung Fi⸗ nanzen, vom 17. Dezember 1941, ver⸗ öffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Hreußischen Staatsanzeiger Nr. 297 vom 17. Dezember 1941, bieten, wir im Auftrag des Mecklenburgischen Staats⸗ ministeriums den Inhabern der ge⸗ kündigten Teilschuldverschreibungen der eingangs erwähnten drei Anleihen den freiwilligen Umtausch in Teilschuld—⸗ verschreibungen der unter Punkt II der genannten Bekanntmachung näher beschriebenen

4 23 Anleihe des Landes Mecklen⸗ burg vom Jahre 1942 an. Die Inhaber der gekündigten Teil⸗

schuldverschreibungen werden hierdurch.

aufgefordert, dieselben in der Zeit von L. bis 28. Februar 1942 bei un⸗ serer Zentrale in Neustretitz oder bei unseren sämtlichen Niederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Der Umtausch erfolgt börsenumsatzsteuerfrei und spesenfrei. Er kann auch durch Vermittlung aller übrigen deutschen Banken und Bank⸗ irmen, insonderheit durch Vermitt- lung der Zahlstellen für die gekündig⸗ ien Teilschuldverschreibungen, vorge⸗ nommen werden. Mit der Erteilung des Umtauschauftrages sind die gekün⸗ digten Teilschuldverschreibungen, die mit sämtlichen nach dem 1. März bzw. 1. April 1942 fälligen Zinsscheinen und den Exneuerungsscheinen versehen sein müssen, arithmetisch geordnet und mit einem Nummernverzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung einzureichen. Die Umtauschenden erhalten gegen Ein— reichung ihrer Teilschuldverschreibungen den gleichen Nennbetrag von Teilschuld⸗ er chr ngen der neuen 495 An⸗ leihe, und zwar bis r Auslieferung der neuen Anleihestücke in nicht über⸗ tragbaren Kassenquittungen. Beim Umtausch wird die neue Anleihe zum Kurse von 10 3, angerechnet. Die Umtauschenden haben somit ein 66 geld vnn 2 * zu entrichten. Das Au geld wird mit den bereits bei der Ein reichung der umzutauschenden Stücke sur Auszahlung gelangenden, erst am März oder 1. April 1942 fällig wer⸗ denden Zinsscheinen verrechnet. So⸗ weit Stücke der Anleihe des früheren Freistaates Mecklenburg⸗Schwerin von 1928 zum Umtausch eingereicht werden, werden ferner sofort bei Anmeldung des Umtausches 41½ * Zinsen p. a. für die Zeit vom ö bis 31. März 1942 aus⸗ bezaßlt. Auf planmäßig ausgeloste Teilschuldverschreihungen der drei An—= leihen bezieht sich dieses Umtausch⸗ angebot nicht. . Soweit Teilschuldverschreibungen nicht

. t n n e n n . 322

26. Januar

1942

7

den sie bei Fälligkeit anleihebedingungs⸗ gemaß ausgezahlt. Tie für Umtausch⸗ zwecke nicht benötigten Teilschuldver⸗ schreibungen der neuen 4 3 Anleihe von 1918 sind bereits anderweitig fest untergebracht. Ein öffentliches elch nungsangebot wird daher nicht er⸗ folgen. eustrelitz, den 23. Januar 1942.

Mecklenburgische Kredit⸗ und Hypothekenbank.

42487 Hamburgische Electrieitäts-Werke Aktiengesellschaft. Einladung.

Die Aktionäre werden hiermit zu der am Montag, dem 16. Februar 1942, 11 uhr, im Sitzungssaale unserer Gesellschaft, Hamburg, Pferde⸗ markt 48, stattfindenden 47. ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

L. Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von nom. ERM 50 000 000, neuer Stammaktien mit halber Dividen⸗ denberechtigung für das Geschäfts⸗ jahr 1941/42. Die neuen Aktien sollen unter Ausschluß des gesetz⸗ lichen Bezugsrechtes der Aktionäre von einem Bankenkonsortium unter rer, der Commerzbank, Ham— urg. übernommen werden mit der Verpflichtung, dieselben den alten Aktionßren zum Kurse von 100 2 innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen anzubieten, und zwar in der Weise, daß auf je nom. RM 2000, alte Stamm⸗ oder Vorzugsaktien jeweils eine neue Stammaktie von nom. Ee 1000, bezogen werden kann. Dem Be⸗ schluß über die Erhöhung des Grundkapitals muß im Wege gesonderter Abstimmung eine

ehrheit von A des bei der Be⸗ schlußfassung vertretenen Vorzugs— aktienkapitals sowie eine ebensolche Mehrheit des bei der Beschluß—

fassung vertretenen Stammaktien⸗

kapitals zustimmen.

. Genehmigung eines Nachtragsver⸗ trages zu dem Vertrage vom 30. Mai 1940 zwischen der Hanse⸗ stadt Hamburg und der Gesellschaft, wonach die an die . Ham⸗ burg zu zahlenden Abgaben ver— ändert werden (6 23 Satzung).

Satzungsänderungen:

1. 5 2 Abf. 1 Die Ausführung des unter Ziffer IL der Tagesord⸗ nung genannten Nachtragsbertra⸗

3 wird mit zum Gegenstand des

nternehmens gemacht).

2. 5 4 Satz 1 (Grundkapitah.

3. 5 10 Abs. 1 (Zahl der Auf⸗ sichtsratsmitglieder). Abs. 3 (Tur— nusmäßiges Ausscheiden nur von gewählten Aufsichtsratsmitglie⸗ dern).

4. a) Für das Geschäftsjahr 1940,41 erhält der Aufsichtsrat eine unter seine Mitglieder gleichmäßig . verteilende Tantieme von

M 120 000, —.

b) Für die Zukunft gilt 5 17 der Satzung in folgender Fassung: „Die

Mitglieder des Aufsichtsrates er⸗

halten außer dem Ersatz ihrer Aus⸗ lagen eine Tantieme von 533 des⸗ jenigen Betrages, um welchen der

Reingewinn nach Vornahme sämt—

licher Rücklagen unter Beobachtung

des 5 98 Akt. Ges. den für die Aus⸗ schüttung eines Gewinnanteils von

4 9 auf das Grundkapital nötigen Betrag übersteigt. Die Tantieme wird unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates gleichmäßig verteilt.“

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes 1940/41 mit dem Bericht des Aufsichtsrates. 2. Beschlußfassung über die Ver⸗ wendung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Vö. Wahlen zum a .

VI. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1941/42.

Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens am 12. Februar 1942 während der üblichen Geschäftsstunden bei einer der folgenden Stellen zu hinterlegen und bis zum Schluß der Hauptversammlung daselbst zu be⸗ lassen: .

Commerzbank in Hamburg, Ber— lin, Frankfurt a. M., München, Köln, Hannover und Kiel,

Samburgische Landesbank Girozentrale in Hamburg,

Bayerische Vereinsbank in Mün⸗

en,

Bankhaus Conrad Hinrich Donner

in Hamburg.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

zum Umtausch angemeldet werden, wer⸗

ah Aktien in Gemäßheit des §5 107 Abs. 2 Akt. Ges. bei einem Notar oder

hs. 3 der

bei einer Wertpapier sammelbank hinterlegt werden, muß die Bescheini⸗ gung über die erfolgte Hinterlegung bei einer der obengenannten Hinter⸗ legungsstellen spätestens am 13. Fe⸗ bruar 1942 eingereicht werden. Die hinterlegten Aktien sind in dem Hinter⸗ legungsschein nach Gattung, Nenn— betrag und Nummern aufzuführen; ferner ist in dem Hinterlegungsschein zu versichern, daß die Aktien bis zum Schluß der Hauptversammlung bei dem betreffenden Notar oder bei der Wert⸗ papiersammelbank hinterlegt bleiben. Aktien sind ohne Gewinnanteilscheine und Erneuerungsscheine einzureichen. Gegen Hinterlegung der Aktien bzw. gegen Einreichung der vom Notar aus- gestellten Hinterlegungsscheine wer⸗ den Eintrittskarten für die Haupt⸗ versammlung ausgehändigt. Hamburg, den 22. Januar 1942. Hamburgische Electricitäts⸗Werke. Der Vorstand.

412491 Mälzerei Wrede Aktiengesellschaft.

Kapitalberichtigung.

Gemäß der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor standes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Be⸗ richtigung von Ren 1 500 000, um Rei 500 600, auf RM 2 006 000. - durch Ausgabe von Zusatzaktien über li 100, und RE 1000, zu er⸗ höhen.

Nachdem dieser Beschluß in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden Zusatzaktien gegen Ablieferung des Gewinnanteilfcheins Nr. 54 der alten Aktien bis zum Sonnabend, dem 7. Februar 1942, einschließlich

bei der Gesellschaftskasse in

Köthen, bei der Deutschen Bank in Berlin, bei der Deutschen Bank, Filiale Magdeburg, Magdeburg, bei der Deutschen Bank, Zweig⸗ stelle Köthen, Köthen / Anh., während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Adresse des Einreichers zu versehen.

Es entfallen auf je nom. RAÆ 830900 alte Aktien eine Zusatzaktie über nom. t 1099, auf je nom. IM 509 alte Aktien eine Zusatz⸗ aktie über nom. EA 1090 und eine Spitze von FR.M 662. An Stelle von je 10 Zusatzaktien über nom. R 100 wird jedoch eine Aktie über nom. HM 10090 ausgereicht; ferner können die Aktionäre an Stelle von je 5 Zusatzaktien über nom. RM 100 eine Aktie über nom. Een 500 er⸗ halten. Eine Regulierung der Spitzen wird von den Stellen nach Möglichkeit vermittelt. . U

Ueber die Zusatzaktien werben zunächst nicht , Kassengquit⸗ tungen ausgestellt. Die Ausreichun der Stücke erfolgt baldmöglichst na Fertigstellung gegen Rückgabe der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Bescheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 9. Februar 1912, werden die alten Aktien und die Zusatzaktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. ff. gleich⸗ berechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an der Börse zu Berlin ge⸗ handelt und notiert werden. ei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Giro—⸗ sammeldepot⸗Anteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung, gege⸗ benenfalls unter Umtausch der Kassen—⸗ quittungen.

Für die mit der Ausübung des An— rechts auf die Zusatzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht. Sofern jedoch die Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 54 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter einge⸗ reicht werden und ein Schriftwechfel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Ausübung des Anxechts kostenfrei.

Des weiteren fordern wir unsere Aktionäre zum freiwilligen Umtausch von alten Aktien zu nom. EM 5990 und Zusatzaktien über nom. EM 100 mit Scheinen Nr. 55 ff. bei Einrei⸗ chung entsprechender Nennbeträge in Aktien zu nom. RM 1009 auf. Dieser Umtausch, von dem wir im Interesse einer Vereinheitlichung unserer Aktienstückelung weitestgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt für die Aktionäre in jedem Falle provisions⸗ rei.

Köthen⸗Anhalt, 22. Januar 1942. Mälzerei Wrede Aktiengesellschaft.

Lenz. Wilh. Freesemann.